Teilegutachten 366-0007-05-MURD

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Teilegutachten 366-0007-05-MURD
Teilegutachten 366-0007-05-MURD-TG/N2
ANLAGE: 22
Hersteller: AD VIMOTION bvba
Radtyp: OXIGIN 07 7517
Stand: 13.04.2005
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Fahrzeughersteller
: NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
1145661
Kennzeichnung
Rad
OXIGIN 07 7517/N23
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø72.6 x Ø66.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
690
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: NISSAN
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 108 Nm für Typ : P12
110 Nm für Typ : V10
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*98/14*0035*..
78 - 100 205/50R17 89
V10
215/45R17 87
Verkaufsbezeichnung:
NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0183*..
80 - 103 215/50R17
P12
225/45R17 90
235/45R17 93
245/45R17 95
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
gültig
ab
Fertig
datum
10/04
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH x UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND x RIDLERSTRAßE 57 x 80339 MÜNCHEN
Teilegutachten 366-0007-05-MURD-TG/N2
ANLAGE: 22
Hersteller: AD VIMOTION bvba
Radtyp: OXIGIN 07 7517
Stand: 13.04.2005
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten..
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+SKennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
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