Sonderbestimmungen 1415
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Sonderbestimmungen 1415
Handball – attraktiv, erfolgreich, teamorientiert! Stellv. BV Spielbetrieb Unterfranken Durchführungsbestimmungen 2014/15 Teil II: Sonderbestimmungen Bezirksoberligen, Bezirksligen und Bezirksklassen der Männer und Frauen männl. und weibl. Jugend D A. Spieltechnische Bestimmungen 1. Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen (SpLSt.): 1.1 1.2 Männer Bezirksoberliga Bezirksliga Nord Bezirksliga Süd Reinhard Sachse Thüngersheimerstr. 56 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931-91169 Mobil: 0173-6837280 mail: [email protected] Bezirksklasse Nord Bezirksklasse Südwest Bezirksklasse Südost Untere Mannschaften Karlheinz Hauck Ziegelweinberg 7 97447 Gerolzhofen Tel.: 09382-901492 E-mail: [email protected] Frauen Bezirksoberliga Bezirksliga Christoph Feulner Ringstraße 10 97616 Bad Neustadt Tel.: 09771-3960 pr. E-mail: [email protected] Bezirksklasse Nord Bezirksklasse Süd Untere Mannschaften Ulrike Sachse Thüngersheimerstr. 56 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931-91169 pr. Tel.: 0931-9709950 (ge) Mobil: 0173-3287007 E-mail: [email protected] 2 1.3 Männliche Jugend D Bezirksoberliga Bezirksliga Nord Bezirksliga Süd Peter Werner Falterweg 15 97816 Lohr a.M. Tel.: 09352-7491 Mobil: 0160-97311197 E-mail: [email protected] 1.4 Weibliche Jugend D Bezirksliga Nord Bezirksliga Süd Heinz Staubitz Friedleinsgasse 13 97877 Wertheim Tel.: 09342-9169826 pr. Fax: 09342-9169827 pr. E-mail: [email protected] 2. Schiedsrichtereinteiler Bezirksoberliga Männer Bezirksoberliga Frauen Fritz Brotzeller Wirtsweg 5 97509 Kolitzheim Tel.: 09723-9284 (pr) Tel.: 09525-89436 (ge) Mobil.: 0170-4726959 mail: [email protected] Bezirksliga Männer Nord/Süd Bayernliga mA/mC/wA/wB/wC Landesliga mA/B/C Landesliga wA/B/C ÜBOL mA Bernd Liebsch Weinbergstr. 28 97727 Fuchsstadt Tel. : 09732-785955 Mobil : 0160-8445855 Mail : [email protected] Bezirksliga Frauen ÜBOL mB/mC/wA/wB/wC ÜBL mA-C/wA-C BOL mD Jugend (Region Würzburg) Reinhard Sachse Thüngersheimerstr. 56 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931-91169 Mobil: 0173-6837280 mail: [email protected] Bezirksliga Frauen ÜBOL mB/mC/wA/wB/wC ÜBL mA-C/wA-C BOL mD Jugend (Region Schweinfurt) Daniel Mildner Tannenweg 18 97084 Würzburg Tel.: 0931-32907182 mobil: 0177-28342545 mail: [email protected] Bezirksliga Frauen ÜBOL mB/mC/wA/wB/wC ÜBL mA-C/wA-C BOL mD Jugend (Region Kitzingen) Lars Gruner Drahnstr. 11 97350 Mainbernheim Tel.: 09323-875333 Tel.: 0151-12429308 Mail: [email protected] keine neutrale SR-Einteilung bei Bezirksklasse Männer Untere Mannschaften Männer und Frauen Bezirksklasse Frauen Bezirksliga Jugend D männlich Bezirksliga Jugend D weiblich Die Spiele sind durch regelkundige Personen des Heimvereins zu leiten (Mindestalter = 16 Jahre) 3. In der BOL der Männer und Frauen sind folgende Punkte zu beachten: a) 30 min vor Spielbeginn findet eine technische Besprechung in der Schiedsrichterkabine statt. Teilnehmer: Schiedsrichter, Mannschaftsverantwortliche und Zeitnehmer/Sekretär. b) Auf dem Zeitnehmertisch sind für beide Mannschaften Reiter für die Zeitstrafenzettel bereitzuhalten. c) Die Spielernummern sind im Spielprotokoll aufsteigend einzutragen. Die Pässe sind entsprechend sortiert spätestens bei der technischen Besprechung den Schiedsrichtern zu übergeben. d) Die Offiziellen haben Betreuerkarten (sind vom Betreuer selbst mitzuführen) analog der Auflistung A…D wie im Spielprotokoll aufgeführt deutlich sichtbar zu tragen. (Muster Betreuerkarten siehe Downloadbereich www.BHV-online.de - Service). 4. Zeitnehmer und Sekretär müssen in der BOL geschult sein, einen gültigen Z/S Ausweis oder einen SR-Ausweis vorlegen. Außerdem müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein. 5. Den Schiedsrichtern ist eine eigene Kabine mit Schreibgelegenheit (Tisch und Stuhl) zur Verfügung zu stellen (sie sollte wenn möglich abschließbar sein). 6. Der Original-Spielbericht geht an die Spielleitenden Stellen. Bei den Bezirksoberligen und den Bezirksligen der Männer und der Frauen ist der erste Durchschlag an Fritz Brotzeller, Wirtsweg 5, 97509 Kolitzheim zu senden. 7. Die Spielergebnisse sind am Samstag bis spätestens 24:00 Uhr und am Sonntag bis spätestens 22:00 Uhr vom Heimverein an nuLiga zu melden. 8. Spielverlegung aller Spielklassen werden ausschließlich über nuLiga durchgeführt. Die Vereine besprechen den neuen Termin und legen ihn dann, wenn alles zwischen den Vereinen geklärt ist, der Spielleitenden Stelle zur Genehmigung vor. 4 9. Gebühren für Anträge auf Spielverlegungen, für fehlende Spielausweise aller vom Bezirk Unterfranken (oder dessen Beauftragten) geleiteten Ligen und für die Nichtmeldung von Spielergebnissen: - Für eine Spielverlegung ist vom Antragsteller eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt: € 30,00 für Spiele mit neutraler SR-Einteilung € 15,00 bei ausschließlicher Hallenänderung € 20,00 für Spiele ohne neutrale SR-Einteilung € 10,00 bei ausschließlicher Hallenänderung Die Geldbußen für fehlende Spielausweise betragen pro Spielausweis: - € 20,00 in allen Ligen der Männer und Frauen € in allen Ligen der Jugend 5,00 Die Geldbußen für nicht gemeldete Spielergebnisse betragen zwischen € 5,00 und € 50,00. Spielausweise, die bis zum Spielende nicht vorgelegt werden, sind innerhalb von 5 Tagen eingescannt in PDF- oder JPG-Format unaufgefordert an die Spielleitende Stelle per E-Mail zu senden. B. Austragungsmodus Männer 1. 1.1 Bezirksoberliga a) Mannschaftszahl Die Regelmannschaftszahl beträgt in der Saison 2014/15 12 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Zusatzbestimmungen Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die Landesliga Der Meister der Bezirksoberliga steigt direkt in die Landesliga auf. Bei Verzicht geht das Aufstiegsrecht auf den Tabellenzweiten über. c) Abstiegsregelung Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus eine Mannschaft begrenzt. Daraus ergibt sich Folgendes: Bezirksoberliga 2014/15 Absteiger aus der Landesliga Aufsteiger in die Landesliga Aufsteiger aus der Bezirksliga Absteiger in die Bezirksliga Bezirksoberliga 2015/16 12 0 1 3 2 12 12 1 1 3 3 12 12 2 1 3 4 12 12 3 1 3 5 12 5 d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden neutral besetzt und grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. Beim Ausbleiben der Schiedsrichter ist nach § 77 SpO zu verfahren. 1.2 Bezirksliga a) Mannschaftszahl Die festgelegte Regelmannschaftszahl der Bezirksliga in der Saison 2014/15 beträgt 20 Mannschaften in zwei gleichwertigen Gruppen, die nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt werden. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Zusatzbestimmungen Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die Bezirksoberliga Bezirksoberliga 2014/15 Absteiger aus der Landesliga Aufsteiger in die Landesliga Aufsteiger aus der Bezirksliga Absteiger in die Bezirksliga Bezirksoberliga 2015/16 12 0 1 3 2 12 12 1 1 3 3 12 12 2 1 3 4 12 12 3 1 3 5 12 Der Meister der Gruppe Nord und der Meister der Gruppe Süd steigen direkt in die Bezirksoberliga auf. Der 3. Aufsteiger wird durch Entscheidungsspiele der Tabellenzweiten der Gruppen Nord und Süd wie folgt ermittelt (Hin- und Rückspiel; Wertung gem. § 44, Abs. 1 SpO): 18.04.2015 19.04.2015 2. Gruppe Nord 2. Gruppe Süd - 2. Gruppe Süd 2. Gruppe Nord c) Abstiegsregelung Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 20 Mannschaften erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus eine Mannschaft begrenzt. Daraus ergibt sich Folgendes: Bezirksliga 2014/15 Absteiger aus der Bezirksoberliga Aufsteiger in die Bezirksoberliga Aufsteiger aus der Bezirksklasse Absteiger in die Bezirksklasse Bezirksliga 2015/16 20 2 3 3 2 20 20 3 3 3 3 20 20 4 3 3 4 20 20 5 3 3 5 20 6 Ist die Zahl der erforderlichen Absteiger durch 2 teilbar, steigen die jeweils gleich platzierten Mannschaften der Gruppen Nord und Süd in die Bezirksklasse ab. Ist die Zahl der erforderlichen Absteiger nicht durch 2 teilbar, werden Entscheidungsspiele zur Ermittlung des weiteren Absteigers wie folgt ausgetragen (Hin- und Rückspiel; Wertung gem. § 44, Abs. 1 SpO): 18.04.2015 19.04.2015 Relegationsplatz Nord Relegationsplatz Süd - Relegationsplatz Süd Relegationsplatz Nord Steigen aus der Bezirksklasse keine drei Mannschaften auf, reduziert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden neutral besetzt und grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. Beim Ausbleiben der Schiedsrichter ist nach § 77 SpO zu verfahren. 1.3 Bezirksklasse a) Aufstieg in die Bezirksliga Die Meister der drei Gruppen steigen direkt in die Bezirksliga auf (= 3 Aufsteiger). Verzichtet der Meister oder darf er aufgrund der Regelungen des § 40 SpO nicht aufsteigen, so gilt die Aufstiegsregelung nach Anhang II zu § 38 SpO Abschnitt VIII. Kann auch hier kein Aufsteiger ermittelt werden, reduziert sich die Zahl der Aufsteiger entsprechend. Dementsprechend weniger Mannschaften steigen aus der Bezirksliga ab. b) Schiedsrichter Die Spiele werden nicht neutral besetzt. Sie sind von einer regelkundigen Person des Heimvereins (Mindestalter = 16 Jahre) zu leiten. 1.4 Untere Mannschaften Die in der eigenen Spielklasse zusammengefassten Mannschaften unterliegen nicht den Bestimmungen über Auf- und Abstieg. Ein Aufstieg für diese Mannschaften ist deshalb nicht möglich. Sie sind an den Spielplan gebunden. Insoweit unterliegen die Mannschaften den Bestimmungen der Spielordnung und der Rechtsordnung für Meisterschaftsspiele. Hinsichtlich der Festspielbestimmungen gelten diese Spiele als Freundschaftsspiele (kein Festspielen in der Unteren Mannschaft). Die Spiele werden nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt. Sie sind von einer regelkundigen Person des Heimvereins (Mindestalter = 16 Jahre) zu leiten. 2. Frauen 2.1 Bezirksoberliga a) Mannschaftszahl Die Regelmannschaftszahl beträgt in der Saison 2014/15 10 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Zusatzbestimmungen Anhang II) erreicht. 7 b) Aufstieg in die Landesliga Der Meister der Bezirksoberliga steigt direkt in die Landesliga auf. Bei Verzicht geht das Aufstiegsrecht auf den Tabellenzweiten über. c) Abstiegsregelung Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 10 Mannschaften erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus eine Mannschaft begrenzt. Daraus ergibt sich Folgendes: Bezirksoberliga 2014/15 Absteiger aus der Landesliga Aufsteiger in die Landesliga Aufsteiger aus der Bezirksliga Absteiger in die Bezirksliga Bezirksoberliga 2015/16 10 0 1 2 1 10 10 1 1 2 2 10 10 2 1 2 3 10 10 3 1 2 4 10 10 4 1 2 4 11 d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden neutral besetzt und grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet. Beim Ausbleiben des Schiedsrichters ist nach § 77 SpO zu verfahren. Zur Schiedsrichterweiterbildung und Förderung besteht auch die Möglichkeit, dass 2 Schiedsrichter das Spiel leiten. 2.2 Bezirksliga a) Mannschaftszahl Die festgelegte Regelmannschaftszahl der Bezirksliga in der Saison 2014/15 beträgt 10 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Zusatzbestimmungen Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die Bezirksoberliga Bezirksoberliga 2014/15 Absteiger aus der Landesliga Aufsteiger in die Landesliga Aufsteiger aus der Bezirksliga Absteiger in die Bezirksliga Bezirksoberliga 2015/16 10 0 1 2 1 10 10 1 1 2 2 10 10 2 1 2 3 10 10 3 1 2 4 10 10 4 1 2 4 11 b) Abstiegsregelung Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 10 Mannschaften erreicht ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus eine Mannschaft begrenzt. 8 Daraus ergibt sich Folgendes: Bezirksliga 2014/15 Absteiger aus der Bezirksoberliga Aufsteiger in die Bezirksoberliga Aufsteiger aus der Bezirksklasse Absteiger in die Bezirksklasse Bezirksliga 2015/16 10 1 2 2 1 10 10 2 2 2 2 10 10 3 2 2 3 10 10 4 2 2 4 10 Steigen aus der Bezirksklasse keine zwei Mannschaften auf, reduziert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. c) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden neutral besetzt und grundsätzlich von 1 Schiedsrichter geleitet. Beim Ausbleiben des Schiedsrichters ist nach § 77 SpO zu verfahren. Zur Schiedsrichterweiterbildung und Förderung besteht auch die Möglichkeit, dass 2 Schiedsrichter das Spiel leiten. 2.3 Bezirksklasse a) Aufstieg in die Bezirksliga Die Meister der zwei Gruppen steigen direkt in die Bezirksliga auf (= 2 Aufsteiger). Verzichtet der Meister oder darf er aufgrund der Regelungen des § 40 SpO nicht aufsteigen, so gilt die Aufstiegsregelung nach Anhang II zu § 38 SpO Abschnitt VIII. Können auch die Tabellenzweiten nicht aufsteigen, reduziert sich die Zahl der Aufsteiger entsprechend. Dementsprechend weniger Mannschaften steigen aus der Bezirksliga ab. b) Schiedsrichter Die Spiele werden nicht neutral besetzt. Sie sind von einer regelkundigen Person des Heimvereins (Mindestalter = 16 Jahre) zu leiten. 1.4 Untere Mannschaften Die in der eigenen Spielklasse zusammengefassten Mannschaften unterliegen nicht den Bestimmungen über Auf- und Abstieg. Ein Aufstieg für diese Mannschaften ist deshalb nicht möglich. Sie sind an den Spielplan gebunden. Insoweit unterliegen die Mannschaften den Bestimmungen der Spielordnung und der Rechtsordnung für Meisterschaftsspiele. Hinsichtlich der Festspielbestimmungen gelten diese Spiele als Freundschaftsspiele (kein Festspielen in der Unteren Mannschaft). Die Spiele werden nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt. Sie sind von einer regelkundigen Person des Heimvereins (Mindestalter = 16 Jahre) zu leiten. 3. Jugend Es wird in folgenden Altersklassen gespielt: Jugend A (Jahrgang 96/97) Jugend B (Jahrgang 98/99) Jugend C (Jahrgang 00/01) Jugend D (Jahrgang 02/03) Ein Einsatz ist nur in maximal zwei Altersklassen und nur bis zur nächsthöheren Altersklasse zulässig. Eine weiterführende Meisterschaft gibt es nicht. Ein Auf- und Abstieg findet nicht statt. 9 Bei der Jugend C und D sind darüber hinaus die ‚Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball’ zu beachten. Die A-C Jugendmannschaften spielen in bezirksübergreifenden Ligen. Die D-Jugendmannschaften spielen in bezirksinternen Ligen. Schiedsrichterzahl Die ÜBOL mA Jugend wird mit Schiedsrichterteams besetzt. Neutral besetzt und von 1 Schiedsrichter werden geleitet: Männlich Alle ÜBOL und ÜBL Jug. A – C, sowie BOL Jugend D Weiblich Alle ÜBOL und ÜBL Jug. A - C Beim Ausbleiben der Schiedsrichter ist nach § 77 SpO zu verfahren. Nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt werden folgende Spiele: Männlich Bezirksliga Jugend D Weiblich Bezirksliga Jugend D Diese Spiele sind durch regelkundige Personen des Heimvereins zu leiten (Mindestalter = 16 Jahre). C. Wirtschaftliche Bestimmungen 1) Das Vereinskonto wird mit dem Spielbeitrag laut nachstehender Auflistung belastet. Bezirksoberligen Männer und Frauen Bezirksligen Männer und Frauen Bezirksklassen Männer und Frauen Untere Mannschaften Männer € 200,00 € 150,00 € 100,00 € 50,00 Für alle Jugendmannschaften des Bezirks gilt folgende Regelung: Die Meldegebühren werden wie bisher eingezogen. Nach der ordnungsgemäßen Beendigung der Spielrunde 2014/15 werden den unterfränkischen Mannschaften, die am Jugendspielbetrieb (ÜBOL, ÜBL, BOL oder BL) teilnehmen, die Meldegebühren vom Bezirk wieder zurück erstattet. 2) Ein Schiedsrichterkostenausgleich wird in allen Spielklassen mit neutraler Schiedsrichter-Einteilung durchgeführt. Dabei wird jede Gruppe für sich abgerechnet. Grundlage für die Abrechnung sind die im Spielbericht eingetragenen SRKosten. Diese Regelung gilt auch für alle Entscheidungsspiele. Diese Sonderbestimmungen treten am 01.09.2014 in Kraft. Hammelburg, 30.08.2014 Gerd Schäfer St. BV Spielbetrieb