Sonderbestimmungen 1415

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Sonderbestimmungen 1415
Handball – attraktiv, erfolgreich, teamorientiert!
Stellv. BV Spielbetrieb Unterfranken
Durchführungsbestimmungen 2014/15
Teil II: Sonderbestimmungen
Bezirksoberligen, Bezirksligen und Bezirksklassen
der Männer und Frauen
männl. und weibl. Jugend D
A. Spieltechnische Bestimmungen
1. Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen
(SpLSt.):
1.1
1.2
Männer
Bezirksoberliga
Bezirksliga Nord
Bezirksliga Süd
Reinhard Sachse
Thüngersheimerstr. 56
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931-91169
Mobil: 0173-6837280
mail: [email protected]
Bezirksklasse Nord
Bezirksklasse Südwest
Bezirksklasse Südost
Untere Mannschaften
Karlheinz Hauck
Ziegelweinberg 7
97447 Gerolzhofen
Tel.: 09382-901492
E-mail: [email protected]
Frauen
Bezirksoberliga
Bezirksliga
Christoph Feulner
Ringstraße 10
97616 Bad Neustadt
Tel.: 09771-3960 pr.
E-mail: [email protected]
Bezirksklasse Nord
Bezirksklasse Süd
Untere Mannschaften
Ulrike Sachse
Thüngersheimerstr. 56
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931-91169 pr.
Tel.: 0931-9709950 (ge)
Mobil: 0173-3287007
E-mail: [email protected]
2
1.3
Männliche Jugend D
Bezirksoberliga
Bezirksliga Nord
Bezirksliga Süd
Peter Werner
Falterweg 15
97816 Lohr a.M.
Tel.: 09352-7491
Mobil: 0160-97311197
E-mail: [email protected]
1.4 Weibliche Jugend D
Bezirksliga Nord
Bezirksliga Süd
Heinz Staubitz
Friedleinsgasse 13
97877 Wertheim
Tel.: 09342-9169826 pr.
Fax: 09342-9169827 pr.
E-mail: [email protected]
2. Schiedsrichtereinteiler
Bezirksoberliga Männer
Bezirksoberliga Frauen
Fritz Brotzeller
Wirtsweg 5
97509 Kolitzheim
Tel.: 09723-9284 (pr)
Tel.: 09525-89436 (ge)
Mobil.: 0170-4726959
mail: [email protected]
Bezirksliga Männer Nord/Süd
Bayernliga mA/mC/wA/wB/wC
Landesliga mA/B/C
Landesliga wA/B/C
ÜBOL mA
Bernd Liebsch
Weinbergstr. 28
97727 Fuchsstadt
Tel. : 09732-785955
Mobil : 0160-8445855
Mail : [email protected]
Bezirksliga Frauen
ÜBOL mB/mC/wA/wB/wC
ÜBL mA-C/wA-C
BOL mD Jugend
(Region Würzburg)
Reinhard Sachse
Thüngersheimerstr. 56
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931-91169
Mobil: 0173-6837280
mail: [email protected]
Bezirksliga Frauen
ÜBOL mB/mC/wA/wB/wC
ÜBL mA-C/wA-C
BOL mD Jugend
(Region Schweinfurt)
Daniel Mildner
Tannenweg 18
97084 Würzburg
Tel.: 0931-32907182
mobil: 0177-28342545
mail: [email protected]
Bezirksliga Frauen
ÜBOL mB/mC/wA/wB/wC
ÜBL mA-C/wA-C
BOL mD Jugend
(Region Kitzingen)
Lars Gruner
Drahnstr. 11
97350 Mainbernheim
Tel.: 09323-875333
Tel.: 0151-12429308
Mail: [email protected]
keine neutrale SR-Einteilung bei
Bezirksklasse Männer
Untere Mannschaften Männer und
Frauen
Bezirksklasse Frauen
Bezirksliga Jugend D männlich
Bezirksliga Jugend D weiblich
Die Spiele sind durch regelkundige Personen des Heimvereins zu leiten
(Mindestalter = 16 Jahre)
3. In der BOL der Männer und Frauen sind folgende Punkte zu beachten:
a) 30 min vor Spielbeginn findet eine technische Besprechung in der
Schiedsrichterkabine statt. Teilnehmer: Schiedsrichter, Mannschaftsverantwortliche und Zeitnehmer/Sekretär.
b) Auf dem Zeitnehmertisch sind für beide Mannschaften Reiter für die
Zeitstrafenzettel bereitzuhalten.
c) Die Spielernummern sind im Spielprotokoll aufsteigend einzutragen.
Die Pässe sind entsprechend sortiert spätestens bei der technischen
Besprechung den Schiedsrichtern zu übergeben.
d) Die Offiziellen haben Betreuerkarten (sind vom Betreuer selbst
mitzuführen) analog der Auflistung A…D wie im Spielprotokoll
aufgeführt deutlich sichtbar zu tragen. (Muster Betreuerkarten
siehe Downloadbereich www.BHV-online.de - Service).
4. Zeitnehmer und Sekretär müssen in der BOL geschult sein, einen gültigen Z/S Ausweis oder einen SR-Ausweis vorlegen. Außerdem müssen sie
mindestens 16 Jahre alt sein.
5. Den Schiedsrichtern ist eine eigene Kabine mit Schreibgelegenheit (Tisch
und Stuhl) zur Verfügung zu stellen (sie sollte wenn möglich abschließbar
sein).
6. Der Original-Spielbericht geht an die Spielleitenden Stellen.
Bei den Bezirksoberligen und den Bezirksligen der Männer und der Frauen
ist der erste Durchschlag an Fritz Brotzeller, Wirtsweg 5, 97509 Kolitzheim zu senden.
7.
Die Spielergebnisse sind am Samstag bis spätestens 24:00 Uhr und
am Sonntag bis spätestens 22:00 Uhr vom Heimverein an nuLiga zu
melden.
8.
Spielverlegung aller Spielklassen werden ausschließlich über nuLiga
durchgeführt. Die Vereine besprechen den neuen Termin und legen ihn
dann, wenn alles zwischen den Vereinen geklärt ist, der Spielleitenden
Stelle zur Genehmigung vor.
4
9.
Gebühren für Anträge auf Spielverlegungen, für fehlende Spielausweise aller vom Bezirk Unterfranken (oder dessen Beauftragten) geleiteten Ligen und für die Nichtmeldung von Spielergebnissen:
-
Für eine Spielverlegung ist vom Antragsteller eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt:
€ 30,00
für Spiele mit neutraler SR-Einteilung
€ 15,00
bei ausschließlicher Hallenänderung
€ 20,00
für Spiele ohne neutrale SR-Einteilung
€ 10,00
bei ausschließlicher Hallenänderung
Die Geldbußen für fehlende Spielausweise betragen pro Spielausweis:
-
€ 20,00
in allen Ligen der Männer und Frauen
€
in allen Ligen der Jugend
5,00
Die Geldbußen für nicht gemeldete Spielergebnisse betragen zwischen € 5,00 und € 50,00.
Spielausweise, die bis zum Spielende nicht vorgelegt werden, sind innerhalb von 5 Tagen eingescannt in PDF- oder JPG-Format unaufgefordert an
die Spielleitende Stelle per E-Mail zu senden.
B. Austragungsmodus
Männer
1.
1.1
Bezirksoberliga
a) Mannschaftszahl
Die Regelmannschaftszahl beträgt in der Saison 2014/15 12 Mannschaften.
Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Zusatzbestimmungen Anhang II)
erreicht.
b) Aufstieg in die Landesliga
Der Meister der Bezirksoberliga steigt direkt in die Landesliga auf.
Bei Verzicht geht das Aufstiegsrecht auf den Tabellenzweiten über.
c) Abstiegsregelung
Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis
die festgelegte Regelmannschaftszahl von 12 Mannschaften erreicht ist.
Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus eine Mannschaft begrenzt.
Daraus ergibt sich Folgendes:
Bezirksoberliga 2014/15
Absteiger aus der Landesliga
Aufsteiger in die Landesliga
Aufsteiger aus der Bezirksliga
Absteiger in die Bezirksliga
Bezirksoberliga 2015/16
12
0
1
3
2
12
12
1
1
3
3
12
12
2
1
3
4
12
12
3
1
3
5
12
5
d) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden neutral besetzt und grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern
geleitet. Beim Ausbleiben der Schiedsrichter ist nach § 77 SpO zu verfahren.
1.2
Bezirksliga
a) Mannschaftszahl
Die festgelegte Regelmannschaftszahl der Bezirksliga in der Saison
2014/15 beträgt 20 Mannschaften in zwei gleichwertigen Gruppen, die
nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt werden. Diese wird durch
die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Zusatzbestimmungen Anhang II) erreicht.
b) Aufstieg in die Bezirksoberliga
Bezirksoberliga 2014/15
Absteiger aus der Landesliga
Aufsteiger in die Landesliga
Aufsteiger aus der Bezirksliga
Absteiger in die Bezirksliga
Bezirksoberliga 2015/16
12
0
1
3
2
12
12
1
1
3
3
12
12
2
1
3
4
12
12
3
1
3
5
12
Der Meister der Gruppe Nord und der Meister der Gruppe Süd steigen direkt
in die Bezirksoberliga auf. Der 3. Aufsteiger wird durch Entscheidungsspiele
der Tabellenzweiten der Gruppen Nord und Süd wie folgt ermittelt (Hin- und
Rückspiel; Wertung gem. § 44, Abs. 1 SpO):
18.04.2015
19.04.2015
2. Gruppe Nord
2. Gruppe Süd
-
2. Gruppe Süd
2. Gruppe Nord
c) Abstiegsregelung
Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab, bis
die festgelegte Regelmannschaftszahl von 20 Mannschaften erreicht ist.
Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus eine Mannschaft begrenzt.
Daraus ergibt sich Folgendes:
Bezirksliga 2014/15
Absteiger aus der Bezirksoberliga
Aufsteiger in die Bezirksoberliga
Aufsteiger aus der Bezirksklasse
Absteiger in die Bezirksklasse
Bezirksliga 2015/16
20
2
3
3
2
20
20
3
3
3
3
20
20
4
3
3
4
20
20
5
3
3
5
20
6
Ist die Zahl der erforderlichen Absteiger durch 2 teilbar, steigen die jeweils gleich platzierten Mannschaften der Gruppen Nord und Süd in die Bezirksklasse ab. Ist die Zahl der erforderlichen Absteiger nicht durch 2 teilbar, werden Entscheidungsspiele zur Ermittlung des weiteren Absteigers
wie folgt ausgetragen (Hin- und Rückspiel; Wertung gem. § 44, Abs. 1
SpO):
18.04.2015
19.04.2015
Relegationsplatz Nord
Relegationsplatz Süd
-
Relegationsplatz Süd
Relegationsplatz Nord
Steigen aus der Bezirksklasse keine drei Mannschaften auf, reduziert sich
die Zahl der Absteiger entsprechend.
d) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden neutral besetzt und grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern
geleitet. Beim Ausbleiben der Schiedsrichter ist nach § 77 SpO zu verfahren.
1.3
Bezirksklasse
a) Aufstieg in die Bezirksliga
Die Meister der drei Gruppen steigen direkt in die Bezirksliga auf (= 3 Aufsteiger). Verzichtet der Meister oder darf er aufgrund der Regelungen des
§ 40 SpO nicht aufsteigen, so gilt die Aufstiegsregelung nach Anhang II zu
§ 38 SpO Abschnitt VIII. Kann auch hier kein Aufsteiger ermittelt werden,
reduziert sich die Zahl der Aufsteiger entsprechend. Dementsprechend weniger Mannschaften steigen aus der Bezirksliga ab.
b) Schiedsrichter
Die Spiele werden nicht neutral besetzt. Sie sind von einer regelkundigen
Person des Heimvereins (Mindestalter = 16 Jahre) zu leiten.
1.4 Untere Mannschaften
Die in der eigenen Spielklasse zusammengefassten Mannschaften unterliegen nicht den Bestimmungen über Auf- und Abstieg. Ein Aufstieg für diese
Mannschaften ist deshalb nicht möglich. Sie sind an den Spielplan gebunden. Insoweit unterliegen die Mannschaften den Bestimmungen der Spielordnung und der Rechtsordnung für Meisterschaftsspiele. Hinsichtlich der
Festspielbestimmungen gelten diese Spiele als Freundschaftsspiele (kein
Festspielen in der Unteren Mannschaft).
Die Spiele werden nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt. Sie sind
von einer regelkundigen Person des Heimvereins (Mindestalter = 16 Jahre)
zu leiten.
2.
Frauen
2.1 Bezirksoberliga
a) Mannschaftszahl
Die Regelmannschaftszahl beträgt in der Saison 2014/15 10 Mannschaften.
Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Zusatzbestimmungen Anhang II)
erreicht.
7
b) Aufstieg in die Landesliga
Der Meister der Bezirksoberliga steigt direkt in die Landesliga auf. Bei
Verzicht geht das Aufstiegsrecht auf den Tabellenzweiten über.
c) Abstiegsregelung
Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab,
bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 10 Mannschaften erreicht
ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus eine Mannschaft begrenzt.
Daraus ergibt sich Folgendes:
Bezirksoberliga 2014/15
Absteiger aus der Landesliga
Aufsteiger in die Landesliga
Aufsteiger aus der Bezirksliga
Absteiger in die Bezirksliga
Bezirksoberliga 2015/16
10
0
1
2
1
10
10
1
1
2
2
10
10
2
1
2
3
10
10
3
1
2
4
10
10
4
1
2
4
11
d) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden neutral besetzt und grundsätzlich von 1 Schiedsrichter
geleitet. Beim Ausbleiben des Schiedsrichters ist nach § 77 SpO zu verfahren. Zur Schiedsrichterweiterbildung und Förderung besteht auch die Möglichkeit, dass 2 Schiedsrichter das Spiel leiten.
2.2 Bezirksliga
a) Mannschaftszahl
Die festgelegte Regelmannschaftszahl der Bezirksliga in der Saison
2014/15 beträgt 10 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden
Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38
SpO (Zusatzbestimmungen Anhang II) erreicht.
b) Aufstieg in die Bezirksoberliga
Bezirksoberliga 2014/15
Absteiger aus der Landesliga
Aufsteiger in die Landesliga
Aufsteiger aus der Bezirksliga
Absteiger in die Bezirksliga
Bezirksoberliga 2015/16
10
0
1
2
1
10
10
1
1
2
2
10
10
2
1
2
3
10
10
3
1
2
4
10
10
4
1
2
4
11
b) Abstiegsregelung
Es gilt der gleitende Abstieg, d. h. es steigen so viele Mannschaften ab,
bis die festgelegte Regelmannschaftszahl von 10 Mannschaften erreicht
ist. Dabei ist die Zahl der Absteiger auf maximal die Hälfte der Regelmannschaftszahl minus eine Mannschaft begrenzt.
8
Daraus ergibt sich Folgendes:
Bezirksliga 2014/15
Absteiger aus der Bezirksoberliga
Aufsteiger in die Bezirksoberliga
Aufsteiger aus der Bezirksklasse
Absteiger in die Bezirksklasse
Bezirksliga 2015/16
10
1
2
2
1
10
10
2
2
2
2
10
10
3
2
2
3
10
10
4
2
2
4
10
Steigen aus der Bezirksklasse keine zwei Mannschaften auf, reduziert sich
die Zahl der Absteiger entsprechend.
c) Schiedsrichterzahl
Die Spiele werden neutral besetzt und grundsätzlich von 1 Schiedsrichter
geleitet. Beim Ausbleiben des Schiedsrichters ist nach § 77 SpO zu verfahren. Zur Schiedsrichterweiterbildung und Förderung besteht auch die Möglichkeit, dass 2 Schiedsrichter das Spiel leiten.
2.3 Bezirksklasse
a) Aufstieg in die Bezirksliga
Die Meister der zwei Gruppen steigen direkt in die Bezirksliga auf (= 2 Aufsteiger). Verzichtet der Meister oder darf er aufgrund der Regelungen des
§ 40 SpO nicht aufsteigen, so gilt die Aufstiegsregelung nach Anhang II zu
§ 38 SpO Abschnitt VIII. Können auch die Tabellenzweiten nicht aufsteigen, reduziert sich die Zahl der Aufsteiger entsprechend. Dementsprechend
weniger Mannschaften steigen aus der Bezirksliga ab.
b) Schiedsrichter
Die Spiele werden nicht neutral besetzt. Sie sind von einer regelkundigen
Person des Heimvereins (Mindestalter = 16 Jahre) zu leiten.
1.4 Untere Mannschaften
Die in der eigenen Spielklasse zusammengefassten Mannschaften unterliegen nicht den Bestimmungen über Auf- und Abstieg. Ein Aufstieg für diese
Mannschaften ist deshalb nicht möglich. Sie sind an den Spielplan gebunden. Insoweit unterliegen die Mannschaften den Bestimmungen der Spielordnung und der Rechtsordnung für Meisterschaftsspiele. Hinsichtlich der
Festspielbestimmungen gelten diese Spiele als Freundschaftsspiele (kein
Festspielen in der Unteren Mannschaft).
Die Spiele werden nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt. Sie sind
von einer regelkundigen Person des Heimvereins (Mindestalter = 16 Jahre)
zu leiten.
3. Jugend
Es wird in folgenden Altersklassen gespielt:
Jugend A (Jahrgang 96/97)
Jugend B (Jahrgang 98/99)
Jugend C (Jahrgang 00/01)
Jugend D (Jahrgang 02/03)
Ein Einsatz ist nur in maximal zwei Altersklassen und nur bis zur nächsthöheren Altersklasse zulässig.
Eine weiterführende Meisterschaft gibt es nicht. Ein Auf- und Abstieg findet
nicht statt.
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Bei der Jugend C und D sind darüber hinaus die ‚Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball’ zu beachten.
Die A-C Jugendmannschaften spielen in bezirksübergreifenden Ligen. Die
D-Jugendmannschaften spielen in bezirksinternen Ligen.
Schiedsrichterzahl
Die ÜBOL mA Jugend wird mit Schiedsrichterteams besetzt.
Neutral besetzt und von 1 Schiedsrichter werden geleitet:
Männlich
Alle ÜBOL und ÜBL Jug. A – C, sowie BOL Jugend D
Weiblich
Alle ÜBOL und ÜBL Jug. A - C
Beim Ausbleiben der Schiedsrichter ist nach § 77 SpO zu verfahren.
Nicht mit neutralen Schiedsrichtern besetzt werden folgende Spiele:
Männlich
Bezirksliga Jugend D
Weiblich
Bezirksliga Jugend D
Diese Spiele sind durch regelkundige Personen des Heimvereins zu leiten
(Mindestalter = 16 Jahre).
C. Wirtschaftliche Bestimmungen
1)
Das Vereinskonto wird mit dem Spielbeitrag laut nachstehender Auflistung
belastet.
Bezirksoberligen Männer und Frauen
Bezirksligen Männer und Frauen
Bezirksklassen Männer und Frauen
Untere Mannschaften Männer
€ 200,00
€ 150,00
€ 100,00
€ 50,00
Für alle Jugendmannschaften des Bezirks gilt folgende Regelung: Die Meldegebühren werden wie bisher eingezogen. Nach
der ordnungsgemäßen Beendigung der Spielrunde 2014/15
werden den unterfränkischen Mannschaften, die am Jugendspielbetrieb (ÜBOL, ÜBL, BOL oder BL) teilnehmen, die Meldegebühren vom Bezirk wieder zurück erstattet.
2)
Ein Schiedsrichterkostenausgleich wird in allen Spielklassen mit neutraler
Schiedsrichter-Einteilung durchgeführt. Dabei wird jede Gruppe für sich abgerechnet.
Grundlage für die Abrechnung sind die im Spielbericht eingetragenen SRKosten. Diese Regelung gilt auch für alle Entscheidungsspiele.
Diese Sonderbestimmungen treten am 01.09.2014 in Kraft.
Hammelburg, 30.08.2014
Gerd Schäfer
St. BV Spielbetrieb