Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003)
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Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003)
Statistisches Bundesamt Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen Ausgabe 2003 Erscheinungsfolge: unregelmäßig erschienen im April 2003 Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe IV D, Telefon: 06 11 / 75 22 80, 0611 / 75 25 10 oder 0611 / 75 22 94; Fax: 06 11 / 75 39 53 oder 0611 / 72 40 00 oder E-Mail: [email protected] © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Vorwort Die vorliegende Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. Dabei kann die Klassifikation in ihrer vollständigen Tiefengliederung oder – entsprechend den Entscheidungen auf fachstatistischer Ebene – in gekürzter Form angewendet werden. Klassifikationen dienen dazu, die bei der Beobachtung komplexer Sachverhalte anfallende Fülle von Daten übersichtlich zu erfassen und darzustellen. Sie sind also ein wichtiges Instrument, das die Präsentation und Analyse der gewonnenen Informationen erst möglich macht. Ihre Aufgabe können Klassifikationen aber nur erfüllen, wenn sie die zu beobachtenden Tatbestände realitätsnah abbilden. Das setzt voraus, dass Klassifikationen von Zeit zu Zeit an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Bei Wirtschaftszweigklassifikationen spielen hier ökonomische Veränderungen und der technologische Wandel eine entscheidende Rolle. Andererseits erfordert die Analyse von Entwicklungen jedoch auch eine gewisse Kontinuität der statistischen Zeitreihen. Dies ist gerade bei branchenbezogenen Daten von großer Bedeutung. Mit der WZ 2003 werden beide Anforderungen an eine zweckmäßige Klassifikation erfüllt. Die WZ 2003 ist das Ergebnis einer behutsamen Aktualisierung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), deren Struktur weitgehend beibehalten werden konnte. Nur dort, wo sich seit Einführung der WZ 93 gravierende technische und wirtschaftliche Veränderungen gezeigt haben, z. B. im Zusammenhang mit einer fortschreitenden Deregulierung auf verschiedenen Märkten, waren Modifikationen der Gliederung erforderlich. Außerdem wurde die Gelegenheit genutzt, die inhaltliche Beschreibung der Unterteilungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige zu erweitern und zu aktualisieren. Die WZ 2003 basiert auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1.1), die mit der Verordnung (EWG) Nr. 29/2002 der Kommission vom 19. Dezember 2001 veröffentlicht wurde, und ihrerseits auf der Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3.1) der Vereinten Nationen aufbaut. Auch diese Klassifikationen wurden lediglich behutsam an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Die verbindliche Ableitung der WZ 2003 aus internationalen Standards trägt der Tatsache Rechnung, dass heute für politische und unternehmerische Entscheidungen europa- und weltweit vergleichbare statistische Daten benötigt werden. Wie schon auf europäischer Ebene bei der Aufstellung der NACE Rev. 1.1 waren auch bei der Erarbeitung der weiter untergliederten nationalen WZ 2003 zahlreiche Datennutzer aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung maßgeblich beteiligt. Ich danke allen, die durch ihre Vorschläge und Hinweise dazu beigetragen haben, dass die Wirtschaftszweigklassifikationen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland praxisnah und den vielfältigen Aufgaben entsprechend weiterentwickelt werden konnten. Wiesbaden, im März 2003 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Der Präsident des Statistischen Bundesamtes Johann Hahlen –3– Inhalt Seite I Vorbemerkungen ................................................................................................................. 7 II Hinweise für die Benutzung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 ........... 35 III Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................ 41 IV Übersicht über die Anzahl der Abteilungen, Gruppen, Klassen und Unterklassen je Abschnitt und Unterabschnitt.............................................................................................................. 45 V Übersicht über die Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 ....... 49 VI Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003, mit Erläuterungen ....... 145 Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft .............................................................. 145 Abschnitt B Fischerei und Fischzucht ................................................................. 157 Abschnitt C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ............................. Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze ................................... Unterabschnitt CB Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau ......................................................................................... Abschnitt D Verarbeitendes Gewerbe ................................................................ Unterabschnitt DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung ................................... Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe ..................................................... Unterabschnitt DC Ledergewerbe ................................................................................ Unterabschnitt DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) .................................. Unterabschnitt DE Papier-, Verlags- und Druckgewerbe ............................................... Unterabschnitt DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen ...................................................... Unterabschnitt DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen ...................................... Unterabschnitt DH Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ................................ Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden .......................................................................... Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen ........................................................................ Unterabschnitt DK Maschinenbau ............................................................................... Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik .......... Unterabschnitt DM Fahrzeugbau .................................................................................. Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling ........... 159 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 –5– 160 164 169 171 185 199 201 205 214 216 229 233 244 260 276 291 298 Abschnitt E Abschnitt F Abschnitt G Abschnitt H Abschnitt I Abschnitt J Abschnitt K Abschnitt L Abschnitt M Abschnitt N Abschnitt O Abschnitt P Abschnitt Q Energie- und Wasserversorgung ..................................................... Baugewerbe ................................................................................... Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern ........................................... Gastgewerbe .................................................................................. Verkehr und Nachrichtenübermittlung ............................................ Kredit- und Versicherungsgewerbe ................................................. Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt ............................................ Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung .................................................................................. Erziehung und Unterricht ................................................................ Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen ...................................... Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen ............................................................................ Private Haushalte mit Hauspersonal ............................................... Exterritoriale Organisationen und Körperschaften ........................... 312 318 333 403 410 424 432 464 473 478 490 515 516 Anhang 1: Verordnungen betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft...................................................................................................519 Anhang 2: Verordnung über die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft .....................................................................................529 Anhang 3: Umsteigeschlüssel von der Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, zur Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003..................................................................551 Anhang 4: Umsteigeschlüssel von der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003, zur Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993......................................................................617 Anhang 5: Alphabetisches Stichwortverzeichnis zur Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 .................................................................................................................................685 –6– Statistisches Bundesamt, WZ 2003 I Vorbemerkungen 1 Harmonisierung der Wirtschaftszweigklassifikationen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (EU) 1.1 Einleitung Aufgabe der Statistik ist es, Informationen in übersichtlicher, d. h. im Allgemeinen in zusammengefasster Form, darzustellen. Eine der Grundvoraussetzungen für die statistische Arbeit liegt daher im Vorhandensein eines anerkannten Systems zur Einordnung der verfügbaren statistischen Daten, damit diese sinnvoll präsentiert und analysiert werden können. Eine solche verbindliche Einteilung, die eine vollständige und überschneidungsfreie Erfassung der zu beobachtenden Phänomene erlaubt, wird als Klassifikation bezeichnet. Unterschiedliche Anforderungen an die Wirtschaftsstatistik machen unterschiedliche Klassifikationen erforderlich. Daher wurden Klassifikationen für die verschiedensten Zwecke entwickelt. Keine Klassifikation kann allen Anforderungen in gleicher Weise genügen. Wirtschaftszweigklassifikationen dienen der Einordnung von Daten, die sich auf statistische Einheiten beziehen, das heißt z. B. auf einen einzelnen Betrieb oder eine Gruppe von Betrieben, die eine wirtschaftliche Gesamtheit, z. B. ein Unternehmen, bilden oder auf deren Teile (fachliche Betriebs- oder Unternehmensteile). Sie sind die Grundlage für die Erstellung von Statistiken über Produktionswerte, in den Produktionsprozess eingeflossene Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe, Energie usw.), Kapitalbildung und Finanztransaktionen dieser Einheiten. Güterklassifikationen dienen der Einordnung von Gütern (Waren und Dienstleistungen) mit einheitlichen Merkmalen. Sie sind die Grundlage für die Erstellung von Statistiken über Produktion, Binnenhandel, Verbrauch, Außenhandel und Transport dieser Güter. In der Vergangenheit haben internationale Organisationen und einzelne Staaten Klassifikationen meist unabhängig voneinander – dem jeweiligen Verwendungszweck entsprechend – entwickelt. Die zunehmende internationale Verflechtung der Volkswirtschaften hat aber den Bedarf an vergleichbaren, aktuellen Wirtschaftsdaten deutlich erhöht. Als Folge ist Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre ein System von Wirtschaftsklassifikationen entstanden, das diesem Harmonisierungsbedarf Rechnung trägt. Hierbei mussten zum Teil nationale Sichtweisen hinter dem Interesse an einer besseren Vergleichbarkeit der Daten zurücktreten. Grundlage dieses Systems von Wirtschaftszweigklassifikationen ist die Überlegung, dass sich wirtschaftliche Tätigkeiten durch die bei ihrer Ausübung typischerweise entstehenden Pro- Statistisches Bundesamt, WZ 2003 –7– dukte beschreiben lassen. Informationen über die in dieses System einbezogenen internationalen Klassifikationen und über die konzeptionellen Zusammenhänge zwischen ihnen finden sich in RAMON, einer öffentlich zugänglichen Datenbank des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), im Internet 1. Da Klassifikationen die Aufgabe haben, die zu beobachtenden Tatbestände realitätsnah darzustellen, müssen sie von Zeit zu Zeit an geänderte wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Verhältnisse angepasst werden. Dabei ist es in dem erwähnten System von Wirtschaftsklassifikationen notwendig, die Änderungen zeitlich und inhaltlich aufeinander abzustimmen. Die Zeiträume zwischen den Änderungen von Klassifikationen dürfen allerdings – besonders bezüglich der Wirtschaftsklassifikationen – auch nicht zu kurz sein, da anderenfalls die Vergleichbarkeit der Daten im Zeitablauf und damit deren Verwendbarkeit unangemessen beeinträchtigt wird. In der vorliegenden Veröffentlichung geht es um die Klassifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die von statistischen Einheiten ausgeübt werden. 1.2 Wirtschaftszweigklassifikationen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union Auf EU-Ebene gab es folgende Entwicklung der Wirtschaftszweigklassifikationen: – In den Jahren 1961 bis 1963 wurde die Systematik der Zweige des Produzierenden Gewerbes in den Europäischen Gemeinschaften (N.I.C.E.)2 erarbeitet, zunächst (1961) in grob gegliederter Form (dreistellige Positionen) und dann (1963) in einer überarbeiteten Fassung mit tieferer Gliederung. Die N.I.C.E. umfasste den Bergbau, die Energiewirtschaft und das Verarbeitende Gewerbe sowie das Baugewerbe. – 1965 wurde die Nomenklatur des Handels in der EWG (N.C.E.)3 aufgestellt, die sämtliche Handelszweige umfasst. – 1967 wurde eine Nomenklatur für die Dienstleistungen ausgearbeitet und anschließend eine – ebenfalls grob gegliederte – Nomenklatur für die Landwirtschaft. – 1970 wurde schließlich die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften (N.A.C.E.)4 aufgestellt. Wie der Name sagt, handelt es sich dabei um eine Klassifikation, die alle Wirtschaftstätigkeiten umfasst. In dieser Klassifikation 1 2 3 4 http://www.europa.eu.int/comm/eurostat/ramon. Nomencalture des Industries étbablies dans les Communautés Européennes. Nomenclature du Commerce dans la CEE. Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes. –8– Statistisches Bundesamt, WZ 2003 wurde bei bestimmten Dienstleistungen danach unterschieden, ob es sich um marktbestimmte Dienstleistungen, nicht marktbestimmte Dienstleistungen des Staates oder nicht marktbestimmte Dienstleistungen von Organisationen ohne Erwerbszweck handelt. - Da die N.A.C.E. 1970 durch keine entsprechende europäische Verordnung Rechtsgültigkeit erhielt, wurden statistische Daten häufig nach den einzelstaatlichen Klassifikationen erhoben und dann auf die N.A.C.E. 1970 umgeschlüsselt, was zur Einschränkung der Datenkompatibilität auf europäischer Ebene führte. Seit dem Inkrafttreten der N.A.C.E. 1970 hatte sich im Laufe der Jahre außerdem die Wirtschaftsstruktur in einigen Bereichen spürbar verändert und die statistischen Analysemethoden waren weiterentwickelt worden. Ferner war durch fortschreitende internationale Verflechtung der Volkswirtschaften der Bedarf an aussagefähigen, aktuellen Wirtschaftsdaten deutlich gestiegen, so dass eine stärkere Harmonisierung des statistischen Instrumentariums – in diesem Fall der den Erhebungen zu Grunde liegenden Klassifikationen – zwingend war. Ausgangspunkt der Harmonisierungsbemühungen war die dritte Revision der Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3)5. Sie wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Statistischen Amtes der Vereinten Nationen und Eurostat unter enger Beteiligung von Vertretern der Mitgliedstaaten vorgenommen und von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen im Februar 1989 gebilligt. Anschließend wurde von einer aus Vertretern von Eurostat und den Mitgliedstaaten zusammengesetzten Arbeitsgruppe eine überarbeitete Fassung der N.A.C.E. 1970 erstellt, die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1)6. Ausgehend von der Struktur der ISIC Rev. 3 wurde dabei eine tiefere Gliederung eingeführt, um die in der ISIC nur unzureichend vertretenen, für die EU und ihre Mitgliedstaaten jedoch wichtigen Wirtschaftszweige widerzuspiegeln. Die NACE ist – entsprechend dem Konzept der ISIC – eine Klassifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten, die nicht mehr unterscheidet, ob bestimmte Dienstleistungen marktbestimmt oder nicht marktbestimmt sind bzw. ob sie von Unternehmen, vom Staat oder von Organisationen ohne Erwerbszweck erbracht werden. - 5 6 Um die wirklichkeitsnahe Darstellung wirtschaftszweigbezogener Daten zu gewährleisten, haben die Vereinten Nationen und – parallel dazu – die EU Ende der 90er Jahre ihre Wirt- International Standard Industrial Classification. Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communautés européenne; Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990, ABl. EG Nr. L 293 vom 24. Oktober 1990, S. 1, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 761/93 der Kommission vom 24. März 1993, ABl. EG Nr. L 83 vom 3. April 1993, S.1. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 –9– schaftszweigklassifikationen überarbeitet. Die Neufassungen sind als ISIC Rev. 3.1 und NACE Rev. 1.17 veröffentlicht worden. Bei der Überarbeitung dieser internationalen Klassifikationen handelt es sich lediglich um behutsame Aktualisierungen ohne signifikante Strukturveränderungen. Damit sollten allzu große Brüche in den statistischen Zeitreihen vermieden werden. Im Mittelpunkt standen neben einigen so genannten „borderline changes“ und verschiedenen redaktionellen Modifikationen vor allen Reaktionen auf den seit Einführung der NACE Rev. 1 eingetretenen technologischen Wandel und auf veränderte wirtschaftliche Gegebenheiten. Hierzu zählen u.a. das Auslaufen des EGKS8 – Vertrages im Juli 2002 und die erfolgte Deregulierung auf den Energiemärkten. Die Wirtschaftszweigklassifikationen in der Bundesrepublik Deutschland haben sich wie folgt entwickelt: 7 8 - Im Jahre 1950 erschien das ursprünglich für Zwecke der gewerblichen Betriebszählung entwickelte Systematische Verzeichnis der Arbeitsstätten, das später für die allgemeine Arbeitsstättenzählung Verwendung fand. Gliederungskriterien waren die Tatsache, ob die wirtschaftliche Einheit überwiegend Waren produziert, Waren gehandelt oder Dienstleistungen erbracht hat, die Produktions- bzw. Handelsstufe (Urproduktion, Verarbeitung und Baugewerbe; Großhandel und Einzelhandel) und außerdem die Art der produzierten bzw. verkauften Waren und Dienstleistungen. - Eine gründliche Überarbeitung des Systematischen Verzeichnisses der Arbeitsstätten führte zur Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1961. In ihr spielten neben den vorgenannten Gliederungsmerkmalen besonders die Stellung der wirtschaftlichen Einheit im Wirtschaftsablauf und die Tatsache, ob eine produzierende Einheit ihre Waren und Dienstleistungen überwiegend gegen Entgelt verkauft oder nicht – und zwar gegen ein Entgelt, das so bemessen ist, dass in der Regel durch die Erlöse aus den Verkäufen Überschüsse erzielt bzw. mindestens die Produktionskosten gedeckt werden – eine Rolle. Durch diese Sektorengliederung wurde die wirtschaftsstatistische Analyse der erhobenen Daten wesentlich verbessert. - Die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1970, enthielt eine Reihe von Änderungen – fast ausschließlich im Bereich des Produzierenden Gewerbes – und trug so den inzwischen eingetretenen wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung. - Eine weitere Revision der Wirtschaftszweigklassifikation in der Bundesrepublik Deutschland Ende der siebziger Jahre berücksichtigte neben den ökonomischen Veränderungen Verordnung (EG) Nr. 29/2002 der Kommission vom 19. Dezember 2001, ABl. EG Nr. L 6 vom 10. Januar 2002, S. 3. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. – 10 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 auch die Forderung nach einer besseren internationalen Vergleichbarkeit statistischer Daten, orientierte sich jedoch weiterhin vorrangig an den nationalen Bedürfnissen und Interessen. Bei der aus dieser Überarbeitung resultierenden Klassifikation handelte es sich um die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979 (WZ 79), die nach wie vor insbesondere institutionell und sektoral sowie nach den unter dem ersten Spiegelstrich genannten Kriterien gegliedert war und die Grundsystematik für alle Statistiken nach Wirtschaftszweigen in Deutschland darstellte. Den konkreten Erhebungen lagen allerdings in der Regel – durch Aggregation von Unterteilungen der WZ 79 gebildete – abgeleitete Fassungen der Grundsystematik zu Grunde, die den spezifischen Erfordernissen der einzelnen Statistiken Rechnung trugen. Diese abgeleiteten Fassungen wichen natürlich voneinander ab, wodurch der Vergleich von Daten aus verschiedenen Erhebungen beträchtlich erschwert wurde. - Während die vorstehend beschriebenen Wirtschaftszweigklassifikationen der Bundesrepublik Deutschland sich primär an nationalen Erfordernissen orientiert hatten, setzte sich in den 80er Jahren die Erkenntnis durch, dass für mikro- und makroökonomische Analysen, für Marketingzwecke, aber auch für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes international und besonders EU-weit vergleichbare tätigkeitsbezogene Daten erforderlich sind. Die – im Allgemeinen seit 1995 angewandte – Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), trug diesem Bedarf Rechnung, indem sie – gestützt auf eine unmittelbar rechtsverbindliche Verordnung der Europäischen Gemeinschaften – die Struktur der NACE Rev. 1 unverändert übernahm. Durch Hinzufügen einer weiteren Gliederungsebene wurden nationale Bedürfnisse berücksichtigt. Die Unterscheidung zwischen von Unternehmen, vom Staat und von Organisationen ohne Erwerbszweck erbrachten Dienstleistungen musste – dem Konzept der NACE Rev. 1 entsprechend – in der WZ 93 entfallen. - Ausgehend von der aktualisierten EU-Wirtschaftszweigklassifikation NACE Rev. 1.1 ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), geschaffen worden, die Gegenstand dieser Publikation ist. Die Änderungen gegenüber der WZ 93 sind in den Anhängen 3 und 4 dargestellt. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 11 – 2 Aufbau der WZ 2003 2.1 Ableitung von der ISIC Rev. 3.1 und von der NACE Rev. 1.1 Die WZ 2003 wurde formal in folgender Weise aus ISIC Rev. 3.1 und NACE Rev.1.1 entwickelt: - Die erste Ebene der ISIC Rev. 3.1 wird in die NACE Rev. 1.1 übernommen und mit einem Buchstabenkode (Abschnitte A-Q) gekennzeichnet. Sie ist in einigen Bereichen zusätzlich in Unterabschnitte mit einem zweistelligen Buchstabenkode untergliedert. - Die zweite Ebene der ISIC Rev. 3.1 (Abteilungen) wird unverändert in die NACE Rev. 1.1 übernommen. - Die dritte und die vierte Ebene (Gruppen und Klassen) der ISIC Rev. 3.1 wird in der NACE Rev. 1.1 den europäischen Erfordernissen entsprechend unterteilt. Die Gruppen und Klassen der NACE Rev. 1.1 können jedoch stets zu den Gruppen und Klassen der ISIC Rev. 3.1, aus denen sie abgeleitet wurden, aggregiert werden. - Die unterste Ebene der NACE Rev. 1.1 besteht aus den vierstellig nummerisch verschlüsselten Klassen. - Ausgehend von der NACE Rev. 1.1 wurde durch Hinzufügen einer weiteren Gliederungsebene – den fünfstellig nummerisch verschlüsselten Unterklassen – die WZ 2003 erarbeitet. Ist die NACE Rev. 1.1 auf nationaler Ebene nicht weiter unterteilt worden, so ist die fünfte Stelle "0". Zwei Klassen der NACE Rev.1.1 sind in der WZ 2003 allerdings in Form von vierstellig kodierten Klassen weiter aufgegliedert bzw. abweichend kodiert worden. Hiervon sind folgende Unterteilungen betroffen: Klasse der NACE Rev. 1.1 Klasse der WZ 2003 52.48 Sonstiger Facheinzelhandel 52.48 Einzelhandel mit Tapeten, Bodena.n.g. (in Verkaufsräumen) belägen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Münzen, Geschenkartikeln, Uhren, Schmuck und Spielwaren 52.49 Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen) 64.20 Fernmeldedienste 64.30 Fernmeldedienste – 12 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Mit dieser Maßnahme sollten zusätzliche Möglichkeiten zur Einführung nationaler Unterteilungen im Bereich des Einzelhandels geschaffen und außerdem im Interesse größtmöglicher Klarheit in diesen wichtigen Bereichen der Wirtschaft die Wiederverwendung von Kodes der WZ 93 mit geänderten Inhalten in der WZ 2003 vermieden werden. Letzteres wurde auch an anderen Stellen der Wirtschaftszweigklassifikationen – schon auf EU-Ebene – angestrebt, jedoch nicht immer mit Erfolg. Lücken in der fortlaufenden Kodierung von NACE Rev. 1.1 und WZ 2003 sind aber zum Teil Ergebnis dieser Bemühungen. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über den formalen Aufbau der Wirtschaftszweigklassifikationen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland: Gliederungsebene Abschnitte Unterabschnitte9 Abteilungen Gruppen Klassen Unterklassen ISIC Rev. 3.1 17 62 161 298 - NACE Rev. 1.1 17 31 62 224 515 - WZ 2003 17 31 60 222 513 1041 Kode A-Q AA-QA 01-99 01.1-99.0 01.11-99.00 01.11.1-99.00.3 Um für bestimmte wirtschaftsanalytische Fragestellungen auch die Produktionstätigkeiten von privaten Haushalten für den Eigenbedarf erfassen zu können, wurden in der ISIC Rev. 3.1 zwei Abteilungen geschaffen, die in die NACE Rev. 1.1 übernommen wurden. Für nationale Zwecke besteht an diesen Abteilungen kein Bedarf. Deshalb wurden sie – mit Billigung von Eurostat – in der WZ 2003 nicht berücksichtigt. Entsprechendes gilt für die beiden Gruppen und Klassen mit gleichem Inhalt. Um die Unterschiede zwischen ISIC Rev. 3.1 und NACE Rev. 1.1 auch in der Kodierung deutlich zu machen, wurde bei der NACE Rev. 1.1 zwischen die zweite und die dritte Stelle ein Punkt gesetzt. Die formale Unterscheidung zwischen der deutschen und der europäischen Wirtschaftszweigklassifikation erfolgt ebenfalls durch Einfügen eines Punktes, und zwar zwischen der vierten und der fünften Stelle des Kodes. Darüber hinaus bedeutet die Ziffer "9" in der 9 In der NACE Rev. 1.1 sind nur 16 der 31 Unterabschnitte durch einen zweistelligen Buchstabenkode besonders gekennzeichnet; die restlichen Unterabschnitte sind nicht hervorgehoben. In der WZ 2003 wurden jedoch alle Unterabschnitte berücksichtigt, auch wenn ein Abschnitt nur einen Unterabschnitt umfasst. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 13 – ISIC Rev. 3.1 immer "Sonstige", während sie in der NACE Rev. 1.1 und in der WZ 2003 wie die übrigen Ziffern verwendet wird. Der Zusammenhang zwischen WZ 2003 und NACE Rev. 1.1 ist wegen des streng hierarchischen Aufbaus der WZ 2003 – abgesehen von den weiter oben genannten Ausnahmen – stets aus deren Gliederung selbst ablesbar. Mit der ISIC Rev. 3.1 stimmen die NACE Rev. 1.1 und damit auch die WZ 2003 – wie oben ausgeführt – gliederungstechnisch – und damit auch kodierungstechnisch – nur bis zur Ebene der Abteilungen überein. Die Beziehungen zwischen der NACE Rev. 1.1 und der ISIC Rev. 3.1 auf Gruppen- und Klassenebene gehen jedoch aus der im Teil V der vorliegenden Veröffentlichung dargestellten Übersicht über die Gliederung der WZ 2003 hervor. In der WZ 2003 weichen die Bezeichnungen der Wirtschaftszweige zum Teil von den entsprechenden Bezeichnungen in der NACE Rev. 1.1 ab. Dadurch soll den Anwendern der Klassifikation auf nationaler Ebene der gewohnte, übliche Sprachgebrauch geboten werden. Auch die Erläuterungen wurden an die Bedürfnisse in Deutschland angepasst. Durch diese redaktionellen Abweichungen treten in der WZ 2003 selbstverständlich keine inhaltlichen Unterschiede gegenüber der NACE Rev. 1.1 ein. Die Verwendung bekannter, in Fachkreisen gebräuchlicher Termini und die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten in den Erläuterungen soll vielmehr Klarheit über die Inhalte der Wirtschaftszweige schaffen und damit gerade von europäischen Intentionen abweichende Zuordnungen von statistischen Einheiten verhindern. 2.2 Einführung der WZ 2003 in der amtlichen Statistik Die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission hatten bereits bei der Erarbeitung der NACE Rev.1 beschlossen, diese Klassifikation in gleicher Form und zur gleichen Zeit in allen Mitgliedstaaten einzuführen. Vom Rat wurde am 9. Oktober 1990 eine entsprechende Verordnung erlassen, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht ist. Der Text der Verordnung ist im Anhang 1 der vorliegenden Veröffentlichung wiedergegeben. Dabei wurden jedoch in der Verordnung enthaltene Fehler bereinigt. Im EWR10Abkommen wird ebenfalls auf die NACE Rev. 1 Bezug genommen, die auch von den EFTA11Staaten übernommen werden muss. Nach Artikel 10 und 11 der genannten Verordnung müssen spätestens seit 1995 alle von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhobenen Statistiken, die eine Klassifikation nach Wirtschaftszweigen enthalten, mithilfe der NACE Rev. 1 oder einer davon abgeleiteten, von Eurostat gebilligten Klassifikation erstellt werden. Abgeleitete Fassungen, die die Struktur der 10 Europäischer Wirtschaftsraum: Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Island, Liechtenstein und Norwegen. 11 Europäische Freihandels-Assoziation. – 14 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Wirtschaftszweigklassifikation der EU verändern, sind jedoch – auch für nationale Zwecke – nicht zulässig. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 29/2002 der Kommission vom 19. Dezember 2001 wurde der Anhang zur vorgenannten Verordnung des Rates, der die Gliederung der Wirtschaftszweigklassifikationen der EU enthält, rechtsverbindlich geändert. Die Vorschriften zur Anwendung der Klassifikation in den Mitgliedstaaten blieben davon jedoch unberührt. Die deutsche WZ 2003 muss sich demnach an den strukturellen und hierarchischen Rahmen der NACE Rev. 1.1 halten. Die NACE Rev. 1.1 hat das Ziel, die Vergleichbarkeit zwischen den nationalen und den europäischen Klassifikationen und damit zwischen den nationalen und den europäischen Statistiken zu verbessern. Um das zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die NACE Rev. 1.1 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich interpretiert wird. Aus diesem Grund wurde bei Eurostat unter anderem ein Ausschuss eingesetzt, der für die einheitliche Anwendung der NACE Rev. 1.1 sorgen, kleinere Änderungen (z. B. zur Anpassung an die technologische und ökonomische Entwicklung) vornehmen und Verbindung zu internationalen Organisationen, die sich mit Wirtschaftszweigklassifikationen befassen, unterhalten soll. Dem Ausschuss gehören Vertreter aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, den Vorsitz führt ein – nicht stimmberechtigter – Vertreter der Europäischen Kommission. Die Entscheidungen dieses Gremiums sind für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich, sie wirken sich also unmittelbar auf die Auslegung der WZ 2003 durch die statistischen Ämter in der Bundesrepublik Deutschland aus. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass NACE Rev. 1.1 und WZ 2003 ausschließlich für statistische Zwecke geschaffen worden sind. Sie sollen als klassifikatorische Grundlage für die statistische Arbeit – genauer gesagt für die statistische Zuordnung von wirtschaftlichen Einheiten zu Wirtschaftszweigen im Rahmen amtlicher Erhebungen – dienen. Sofern diese Klassifikationen also von anderen Behörden oder im privaten Bereich als Grundlage für Entscheidungen oder andere Zwecke herangezogen werden, geschieht das grundsätzlich außerhalb des Verantwortungsbereichs des Statistischen Bundesamtes. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 15 – 2.3 Beschreibung der Tätigkeiten durch Güter Alle Ebenen einer Wirtschaftszweigklassifikation lassen sich durch die für sie charakteristischen Waren und Dienstleistungen beschreiben. Allerdings sollte immer auch die Beschreibung der Tätigkeit berücksichtigt werden, denn in einigen Fällen ist der Wirtschaftszweig nach den Herstellungsverfahren oder den eingesetzten Rohstoffen und nicht nach dem Produkt definiert. Als ein Hilfsmittel in der täglichen statistischen Arbeit mit der WZ 2003 kann im Bereich des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe)12 das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2002 (GP 2002) dienen, das es ermöglicht, die einzelnen Tätigkeiten durch charakteristische Produkte zu beschreiben. Das GP 2002 baut auf der statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CPA)13 auf, die wiederum auf der zentralen Güterklassifikation der Vereinten Nationen (CPC)14 basiert. Die Unterteilungen der CPC werden im Bereich der Waren verbindlich durch die Unterteilungen des vom Weltzollrat herausgegebenen Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) definiert. Als maßgebliche Definitionsklassifikation für die Warenpositionen der CPA dient neben dem HS die aus ihm durch tiefere Untergliederung abgeleitete Kombinierte Nomenklatur (KN)15. Diese – gleichermaßen für zolltarifliche und außenhandelsstatistische Zwecke geschaffenen – Klassifikationen beeinflussen also die inhaltliche Abgrenzung der Wirtschaftszweige der WZ 2003. 3 Definitionen und Regeln Die Anwendbarkeit einer Wirtschaftszweigklassifikation ist in hohem Maße abhängig von der zweckmäßigen Beschreibung der jeweiligen wirtschaftlichen Tätigkeiten und der statistischen Einheiten, auf die sie anzuwenden ist. Diese Definitionen werden im Folgenden kurz dargestellt. Ausführlich werden die einzelnen Arten von Tätigkeiten und statistischen Einheiten in der Verordnung des Rates betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und 12 Abschnitte C bis E der WZ 2003. 13 Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates vom 19. Oktober 1993, ABl. EG Nr. L 342 vom 31. Dezember 1993, S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 204/2002 der Kommission vom 19. Dezember 2001, ABl. EG Nr. L 36 vom 6. Februar 2002, S. 1. 14 Central Product Classification, Version 1.1, New York 2002. 15 Verordnung (EWG) des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. EG Nr. L 256, S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. August 2002, ABl. EG Nr. L 290 vom 28. Oktober 2002, S. 1, 2003 Nr. L 24 vom 29. Januar 2003, S. 18. – 16 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft16 beschrieben, die im Anhang 2 dieser Veröffentlichung abgedruckt ist. In der Verordnung enthaltene Fehler wurden dabei wiederum bereinigt. 3.1 Arten wirtschaftlicher Tätigkeiten Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn durch kombinierten Einsatz von Produktionsfaktoren wie Betriebsmittel und Werkstoffe, Arbeit, Herstellungsverfahren, Informationsnetze usw. bestimmte Waren oder Dienstleistungen produziert werden. Sie ist gekennzeichnet durch einen Güterinput (Waren und Dienstleistungen), einen Produktionsprozess und einen Güteroutput. In der Praxis sind die Tätigkeiten der Produktionseinheiten zumeist gemischter Art. Die Bestimmung einer Haupttätigkeit ist erforderlich, um eine Einheit einer bestimmten Unterteilung der WZ 2003 zuordnen zu können. Die Haupttätigkeit wird anhand der weiter unten ausführlich beschriebenen Top-down-Methode als die Tätigkeit bestimmt, die den größten Beitrag zur Wertschöpfung der betreffenden Einheit leistet. Sie muss nicht zwangsläufig 50 % oder mehr der gesamten Wertschöpfung der Einheit ausmachen. Als Nebentätigkeit gilt jede andere Tätigkeit der Einheit, die Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf an Dritte produziert. Haupt- und Nebentätigkeiten werden gewöhnlich mit Unterstützung einer Reihe von Hilfstätigkeiten ausgeführt (z. B. Rechnungswesen, Transport, Lagerung, Einkauf, Verkaufsförderung, Reparatur und Wartung usw.). Hilfstätigkeiten dienen somit allein zur Unterstützung der Hauptund Nebentätigkeiten einer Einheit, indem sie kurzlebige Waren oder Dienstleistungen für den Einsatz in dieser Einheit bereitstellen. 3.2 Statistische Einheiten Zur vollständigen statistischen Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeit wird eine Vielzahl verschiedener Informationen benötigt; die organisatorische Ebene, auf der diese Informationen zusammengetragen werden können, richtet sich jedoch nach der Art der Daten. Z. B. sind Daten über den Unternehmensgewinn unter Umständen nur bei einer Zentralstelle verfügbar, die sich an einem anderen Ort befindet als die übrigen Unternehmensteile, während Absatzdaten möglicherweise bei den einzelnen getrennten Standorten vorliegen. Um die Daten zufrieden stellend beobachten und analysieren zu können, muss man daher zunächst einen Stamm 16 Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993, ABl. EG Nr. L 76 vom 30. März 1993. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 17 – von statistischen Einheiten festlegen. Diese bilden die Bausteine für die Zuordnung zu der entsprechenden Klassifikation, anhand derer die Daten erhoben werden können. Es gibt verschiedene Arten statistischer Einheiten entsprechend den unterschiedlichen Erfordernissen; jede einzelne ist so definiert, dass sie als solche identifiziert und nicht mit anderen Einheiten verwechselt werden kann. Es kann sich um eine identifizierbare rechtliche oder physische Einheit oder, wie beispielsweise im Fall der homogenen Produktionseinheit, um ein statistisches Gebilde handeln. Um die internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die zur Verwendung in der Europäischen Union angenommenen Definitionen direkt mit jenen verbunden, die in der Einleitung zur ISIC Rev. 3.1 und im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen angegeben sind. Im Folgenden sind die Einheiten aufgeführt, die in der Verordnung des Rates betreffend die statistischen Einheiten beschrieben sind (siehe auch Anhang 2 der vorliegenden Veröffentlichung) und die auch in der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden müssen: - die Unternehmensgruppe - das Unternehmen - die institutionelle Einheit - die fachliche Einheit (FE) - die homogene Produktionseinheit (HPE) - die örtliche Einheit - die fachliche Einheit auf örtlicher Ebene (örtliche FE) - die homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene (örtliche HPE) In der folgenden Tabelle sind die Beziehungen zwischen den verschiedenen Arten von statistischen Einheiten dargestellt: Ein oder mehrere Standorte Eine oder mehrere Tätigkei- Unternehmen ten Institutionelle Einheit Eine einzige Tätigkeit FE HPE Ein einziger Standort Örtliche Einheit Örtliche FE Örtliche HPE Für die (internationale) Vergleichbarkeit von Statistiken ist die einheitliche Interpretation und Anwendung der statistischen Einheiten ebenso wichtig wie die Anwendung derselben Klassifikationen und Klassifizierungsregeln. In Deutschland sind für die praktische statistische Arbeit das Unternehmen und die örtliche Einheit von besonderer Bedeutung. – 18 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 3.3 Allgemeine Regeln für die Klassifizierung statistischer Einheiten Die vorliegende WZ 2003 dient neben der Klassifizierung von Einheiten im Rahmen amtlicher Erhebungen auch für Register zu statistischen Zwecken17. Für die Interpretation der WZ 2003 stehen Hilfsmittel zur Verfügung, z. B. Erläuterungen, Entscheidungen des bereits genannten Ausschusses bei Eurostat, Umsteigeschlüssel, sowie die schon erwähnten Güterklassifikationen CPC, CPA, GP, HS und KN. Jede Einheit wird auf der Grundlage der in ihr durchgeführten Tätigkeiten auf der untersten Gliederungsebene der WZ 2003 eingeordnet, sofern für die einzelnen fachstatistischen Erhebungen nichts anderes bestimmt ist. Die Klassifizierung ist abhängig von der verwendeten statistischen Einheit. Beispielsweise wird ein Betrieb (örtliche Einheit), der ausschließlich Marktforschung oder Softwareentwicklung für das eigene Unternehmen betreibt, bei der Darstellung nach örtlichen Einheiten in der Unterklasse 74.13.1 (Marktforschung) bzw. der Unterklasse 72.22.3 (Sonstige Softwareentwicklung) der WZ 2003 klassifiziert. Demgegenüber muss die Tätigkeit eines solchen Betriebes bei der Feststellung des Unternehmensschwerpunktes (statistische Einheit Unternehmen) als Hilfstätigkeit angesehen werden; dementsprechend müssen die dort entstandenen Kosten auf diejenigen Tätigkeiten verteilt werden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen. Jede statistische Einheit wird der Unterklasse der WZ 2003 zugeordnet, zu der ihre Haupttätigkeit gehört. Die Haupttätigkeit einer Einheit ist die Tätigkeit, die den größten Beitrag zur Wertschöpfung dieser Einheit leistet. Das relevante Kriterium ist die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen. Sie wird definiert als die Differenz zwischen dem Produktionswert zu Herstellungspreisen und den Vorleistungen zu Anschaffungspreisen. Somit besteht die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen aus sonstigen Nettoproduktionsabgaben, Arbeitnehmerentgelten, Abschreibungen und dem Betriebsüberschuss. Die im Zusammenhang mit Hilfstätigkeiten entstandenen Kosten werden den Haupt- und Nebentätigkeiten anteilig zugerechnet. 17 Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke, ABl. EG Nr. L 196 vom 5. August 1993, S. 1. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 19 – Wenn auf der Ebene der Unterklassen der Beitrag einer Tätigkeit zur Wertschöpfung mehr als 50 % beträgt, wird die betreffende Unterklasse für die Klassifizierung der Einheit zu Grunde gelegt. In allen übrigen Fällen sind die Klassifizierungsregeln zu beachten, die eine stufenweise Zuordnung nach der Top-down-Methode vorschreiben. Im Einzelnen ist bei der Anwendung der Top-down-Methode folgendermaßen vorzugehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Auflistung der von der Einheit ausgeführten Tätigkeiten und Ermittlung der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen für jede betroffene Unterklasse der WZ 2003 für einen nahe zurückliegenden Zeitraum von 12 Monaten. Bestimmung des Abschnitts der WZ 2003 mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung. Innerhalb dieses Abschnitts Bestimmung der Abteilung der WZ 2003 mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung. Innerhalb dieser Abteilung Bestimmung der Gruppe der WZ 2003 mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung. Innerhalb dieser Gruppe Bestimmung der Klasse der WZ 2003 mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung. Innerhalb dieser Klasse Bestimmung der Unterklasse der WZ 2003 mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung. Diese Unterklasse bestimmt die Haupttätigkeit der Einheit und ist für die wirtschaftszweigklassifikatorische Zuordnung maßgeblich. – 20 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Diese Klassifizierungsregel wird im Folgenden anhand eines Beispiels verdeutlicht: Abschnitt Unterklasse D 28.71.0 29.31.1 29.42.0 29.52.1 29.52.2 29.55.0 34.30.0 G 51.14.7 51.88.0 K 74.20.5 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Anteil an der Bruttowertschöpfung Bezeichnung der Unterklasse zu Herstellungspreisen in % 7 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger 8 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne Reparatur) Herstellung von Werkzeugmaschinen 3 für die Metallbearbeitung Herstellung von Bergwerksmaschinen 6 Herstellung von Bau- und Baustoffma15 schinen Herstellung von Maschinen für das 8 Papiergewerbe Herstellung von Teilen und Zubehör für 5 Kraftwagen und Kraftwagenmotoren Handelsvermittlung von landwirt7 schaftlichen Maschinen und Geräten Großhandel mit landwirtschaftlichen 28 Maschinen und Geräten Ingenieurbüros für technische Fach13 planung – 21 – Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen in % Bezeichnung Schritt 1: Bestimmung des Abschnitts Abschnitt D Abschnitt G Abschnitt K Verarbeitendes Gewerbe 52 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 35 und Gebrauchsgütern Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung bewegli- 13 cher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Schritt 2: Bestimmung der Abteilung Abteilung 28 Abteilung 29 Abteilung 34 Herstellung von Metallerzeugnissen Maschinenbau Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 7 40 5 Schritt 3: Bestimmung der Gruppe Gruppe 29.3 Gruppe 29.4 Gruppe 29.5 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 8 Herstellung von Werkzeugmaschinen 3 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirt- 29 schaftszweige Schritt 4: Bestimmung der Klasse Klasse 29.52 Klasse 29.55 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe 21 8 Schritt 5: Bestimmung der Unterklasse Unterklasse 29.52.1 Unterklasse 29.52.2 Herstellung von Bergwerksmaschinen 6 Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen 15 – 22 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Die Haupttätigkeit fällt daher in die Unterklasse 29.52.2 der WZ 2003 (Herstellung von Bauund Baustoffmaschinen), obwohl die Unterklasse 51.88.0 (Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten) den höchsten Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen hat. Wäre die Zuordnung direkt zu der Unterklasse mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung erfolgt, hätte man dieses Unternehmen fälschlicherweise außerhalb des Verarbeitenden Gewerbes klassifiziert. Die Anwendung der Top-down-Methode führt also zu dem gewünschten Ergebnis, dass die Klassifizierung auf der untersten Ebene mit der Haupttätigkeit auf der obersten Ebene der WZ 2003 – aus der sich in der Praxis die Berichtspflicht zu konkreten statistischen Erhebungen ergibt – übereinstimmt. Auf Besonderheiten in Zusammenhang mit der Anwendung des Schwerpunktprinzips und der Top-down-Methode wird im Einzelfall in den Erläuterungen zur WZ 2003 hingewiesen. In der Praxis ist es oft nicht möglich, Informationen über die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen zu beschaffen. In diesem Fall wird die Haupttätigkeit nach anderen Kriterien ermittelt und eine bestmögliche Annäherung an die Wertschöpfungsmethode angestrebt. Die Ersatzgrößen sind folgende: Auf der Grundlage des Outputs: - Bruttoproduktion der Einheit, das heißt Gesamtwert der aus den einzelnen Tätigkeiten hervorgegangenen Waren und Dienstleistungen. Verkaufswert der aus den jeweiligen Tätigkeiten hervorgegangenen Waren und Dienstleistungen; dieser Wert gilt in der Regel als ausreichende Annäherung an die Bruttoproduktion. Auf der Grundlage des Inputs: - - Lohn- und Gehaltsummen für die einzelnen Tätigkeiten; bei einer kapitalintensiven Tätigkeit mit einem relativ geringen Anteil von Löhnen und Gehältern an der Gesamtwertschöpfung kann zur Bewertung der relativen Bedeutung der verschiedenen Tätigkeiten das Sachanlagevermögen herangezogen werden. Beschäftigung in den Wirtschaftszweigen nach Maßgabe des Anteils der in den einzelnen Tätigkeiten der Einheit tätigen Personen. Auch bei diesen Größen erfolgt die Ermittlung der Haupttätigkeit nach der Top-down-Methode. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 23 – Bei der praktischen Arbeit stehen jedoch manchmal selbst diese Ersatzgrößen nicht zur Verfügung, so dass man sich bei der Zuordnung mit der Selbsteinschätzung der Befragten begnügen muss. Die Verwendung verschiedener Kriterien kann zu unterschiedlichen Zuordnungen einer statistischen Einheit führen, da die Ersatzkriterien zum Teil nur eine grobe und nicht gleich gerichtete Annäherung an die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen erlauben. Bei Verwendung des Verkaufswertes (Umsatz) als Ersatzkriterium wird sofort klar, dass in bestimmten Fällen die Proportionalität zur Wertschöpfung nicht gegeben ist. Beispielsweise enthält der Handelsumsatz in der Regel einen weitaus niedrigeren Wertschöpfungsanteil als eine verarbeitende Tätigkeit oder viele sonstige Dienstleistungen. Dadurch bevorzugt eine Zuordnung nach dem Umsatz den Handel zulasten der Verarbeitung und anderer Dienstleistungen. Ein anderes Beispiel, bei denen der Verkaufswert ein wenig geeignetes Ersatzkriterium darstellt, ist der Umsatz von Generalunternehmern, aber auch innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes kann das Verhältnis zwischen Umsatz und resultierender Wertschöpfung zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen sehr unterschiedlich ausfallen. In einigen Fällen ist eine Umsatzangabe nicht sinnvoll oder nicht vorhanden, z. B. im Kredit- und Versicherungsgewerbe. Die gleichen Probleme ergeben sich bei Verwendung von Bruttoproduktionsdaten als Ersatzkriterium. Zahlreiche Einheiten üben Handels- und andere Tätigkeiten aus. In diesen Fällen sind Umsatzangaben – wie erwähnt – die am wenigsten geeigneten Indikatoren für den unbekannten Wertschöpfungsanteil. Ein weit besserer Indikator ist die Handelsspanne (Differenz zwischen Handelsumsatz und Wareneinsatz, d. h. Käufen von Waren zum Wiederverkauf, berichtigt um Bestandsveränderungen). Die Handelsspannen können jedoch innerhalb des Großhandels und des Einzelhandels sowie zwischen den einzelnen Handelstätigkeiten variieren. Darüber hinaus sind die weiter unten dargelegten besonderen Klassifizierungsregeln für den Einzelhandel zu beachten. Ebenso vorsichtig ist bei der Anwendung von Ersatzgrößen auf der Grundlage des Inputs zu verfahren. Die Proportionalität zwischen Lohn- und Gehaltssummen bzw. Beschäftigung und Wertschöpfung ist nicht zuverlässig, wenn die Kapitalintensität der verschiedenen Tätigkeiten unterschiedlich ist. Eine höhere Kapitalintensität führt zu höherer Abschreibung und somit zu einem niedrigeren Anteil der Löhne und Gehälter an der Wertschöpfung. Die Kapitalintensität unterscheidet sich zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen und auch innerhalb der Tätigkeiten derselben Klasse der WZ 2003 erheblich. Zum Beispiel ist das Leeren von Abfallkörben wahrscheinlich weniger kapitalintensiv als die Dekontaminierung und Reinigung von Böden, Grund- und Oberflächenwasser vor Ort, dennoch gehören alle diese Tätigkeiten zu derselben Unterklasse der WZ 2003 (90.03.0). – 24 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 3.4 Spezielle Regeln für die Klassifizierung statistischer Einheiten Einheiten, die Leistungen gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage erbringen, werden wie Einheiten klassifiziert, die die gleichen Waren oder Dienstleistungen auf eigene Rechnung produzieren. Es gibt zwei Grundtypen: - Arbeit nach Plan liegt vor, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen technischen Spezifikationen bereitstellt. Dies ist insbesondere im Bereich der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie der Herstellung von Metallerzeugnissen der Fall (Schmieden, Schneiden, Stanzen und Gießen). - Lohnarbeit oder Lohnveredlung liegen vor, wenn der Auftragnehmer bestimmte technische Leistungen an einem vom Auftraggeber bereitgestellten Objekt erbringt. Dabei kann es sich um Rohstoffe oder vorbearbeitete mechanische Teile u.Ä. handeln. Die Leistung kann z. B. in Metallbearbeitung (Verchromung), Verarbeitung von Obst für die Konservierung usw. bestehen. Einheiten im Vertrieb und in der Produktion von Gütern ohne eigene Warenproduktion (Converter) sind Einheiten, die fremdbezogene Waren oder Dienstleistungen in eigenem Namen verkaufen. Diese Einheiten werden dem Abschnitt G (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern) der WZ 2003 zugeordnet, es sei denn, sie besitzen die gewerblichen Schutzrechte (Patente, Lizenzen usw.) an den Produkten. In diesem Fall werden sie so klassifiziert, als würden sie die Waren selbst herstellen. Einheiten, deren Haupttätigkeit im Ein- oder Zusammenbau von fremd bezogenen Teilen oder Anlagen besteht, die für ein Gebäude erforderlich sind, werden dem Baugewerbe (Abteilung 45 der WZ 2003) zugeordnet. Dies gilt für Heizungs- und Belüftungsanlagen, Aufzüge und Rolltreppen, Energie- und Wasserversorgung, Fenster, Türen usw. Ein- und Zusammenbau umfassen in der Regel auch Dienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme, zu denen auch alle für das reibungslose Funktionieren am Aufstellungsort erforderlichen Arbeiten sowie die Grundeinweisung des Bedienungspersonals in Betrieb und Wartung zählen. Einbauarbeiten als mit dem Verkauf einer Ware verbundene Dienstleistungen (nicht jedoch das Anschließen ohne vorherigen Kauf), z. B. der Einbau eines elektrischen Haushaltsgerätes durch den Einzelhändler, werden derselben Unterklasse zugeordnet, wie der Verkauf. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 25 – Einheiten, die Waren reparieren, instand halten oder überholen, werden derselben Unterklasse zugeordnet wie die Einheiten, die diese Güter herstellen, mit Ausnahme der Fälle, in denen die WZ 2003 eigene Unterklassen für die Reparatur und Instandhaltung von Gütern enthält18 bzw. in denen die Reparatur und Instandhaltung von anderen Unterklassen als denen, denen die Herstellung zugeordnet wird, erfasst werden. 3.5 Abschnittsbezogene Regeln für die Klassifizierung statistischer Einheiten Abschnitt G: gütern Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchs- In der WZ 2003 werden unter Handel alle Einheiten klassifiziert, deren wirtschaftliche Haupttätigkeit im Erwerb (im allgemeinen Kauf) beweglicher Güter und ihrem Weiterverkauf und/oder in der Vermittlung zwischen Verkäufern und Käufern von Waren besteht. Die Waren werden nicht wesentlich verändert, sondern lediglich der im Handel üblichen Behandlung (handelsübliche Manipulation) unterzogen. Der Handel umfasst neben den direkten Handelsgeschäften zwischen zwei Vertragspartnern auch die Vermittlung von Handelsgeschäften für einen oder mehrere Dritte. Wesentlich ist jedoch, dass die Haupttätigkeit im Handel mit Waren besteht, die vom Verkäufer nicht mehr als im Handel üblich verändert wurden. Zur handelsüblichen Manipulation, die die wesentliche Beschaffenheit der Ware nicht beeinträchtigt, zählen z. B. Sortieren, Trennen, Zusammenstellen und Verpacken. Hierzu gehören auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren, wie z. B. Anlieferung und Installation elektrischer Geräte durch den Einzelhändler. Weitere Hinweise erhalten die Erläuterungen im Abschnitt G der WZ 2003. Im Großhandel gibt es eine Reihe von Wirtschaftszweigen, in denen die handelsübliche Manipulation von großer Bedeutung ist. Ein typisches Beispiel ist die Umverpackung von Waren vor der Auslieferung an den Einzelhandel. 18 Hierbei handelt es sich um • • • • • die Unterklasse 29.31.2 für die Reparatur und Instandhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, die Unterklasse 29.32.2 für die Reparatur und Instandhaltung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, die Unterklassen 50.20.3 bis 50.20.5 und 50.40.4 für die Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen und Krafträdern, die Unterklassen 52.71.0 bis 52.74.2 für die Reparatur von Gebrauchsgütern sowie die Unterklasse 72.50.0 für die Reparatur und Instandhaltung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen. – 26 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Handelsvermittlung und Großhandel sind in einer Abteilung der WZ 2003 zusammengefasst. Die Unterklassen und Klassen der Handelsvermittlung bilden eine Gruppe (51.1), während die Unterklassen und Klassen des Großhandels sechs Gruppen (51.2 bis 51.9) umfassen. Für den Einzelhandel sieht die Klassifikation sechs Gruppen (52.1 bis 52.6) für die verschiedenen Erscheinungsformen vor, die zusammen mit der Reparatur von Gebrauchsgütern (52.7) eine eigene Abteilung bilden. Der Handel mit Kraftfahrzeugen bildet zusammen mit der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, einschließlich Tankstellen, die Abteilung 50. Die die Handelsvermittlung betreffende Gruppe umfasst alle Einheiten, deren Haupttätigkeit im Großhandel mit Waren im Namen und auf Rechnung Dritter besteht. Dabei kann es sich um Handelsvermittler, Makler oder Handelsvereinigungen handeln, die Transaktionen auf Rechnung Dritter durchführen. Die Handelsvermittlung im Einzelhandel hingegen ist nicht separat ausgewiesen, sondern den entsprechenden Unterklassen in Abteilung 52 zugeordnet. Die den Großhandel betreffenden Gruppen umfassen alle Einheiten, deren wirtschaftliche Tätigkeit vorwiegend im Wiederverkauf von Waren in eigenem Namen an Einzelhändler, gewerbliche, institutionelle oder berufliche Nutzer oder an andere Großhändler besteht. Der Großhandel wird nur nach dem Produktsortiment klassifiziert. Sonstige Kriterien, z. B. Binnengroßhandel, Import- bzw. Exporthandel usw., bleiben unberücksichtigt. Die den Einzelhandel betreffenden Gruppen umfassen alle Einheiten, deren wirtschaftliche Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, Waren zu kaufen und in eigenem Namen auf eigene oder fremde Rechnung vorwiegend an private Haushalte zu verkaufen. Der Einzelhandel findet zum größten Teil in jedermann zugänglichen Verkaufsräumen statt. Daneben gibt es jedoch auch andere Einzelhandelsformen, z. B. Versandhandel mit Bestellung per Internet, Post oder Telefon, Fahrverkauf, Handel an Verkaufsständen und auf Märkten sowie Handel vom Lager. Der in den Gruppen 52.1 bis 52.6 der WZ 2003 erfasste Einzelhandel wird zunächst nach der Art der Verkaufsstelle klassifiziert (Einzelhandel in Verkaufsräumen: Gruppen 52.1 bis 52.5; Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen: Gruppe 52.6). Der Einzelhandel in Verkaufsräumen ist weiter untergliedert in Einzelhandel mit neuen Waren (Gruppen 52.1 bis 52.4) und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (Gruppe 52.5). Beim Einzelhandel mit neuen Waren in Verkaufsräumen wird noch weiter unterschieden zwischen Facheinzelhandel (Gruppen 52.2 bis 52.4) und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 52.1). Der Facheinzelhandel mit neuen Waren in Verkaufsräumen ist weiter untergliedert nach dem verkauften Warensortiment. Die oben beschriebenen Gruppenaggregate sind als zusätzliche Ebenen zu betrachten und bei Anwendung der Top-down-Methode zu verwenden. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 27 – Abteilung 52 Einzelhandel 52.1-52.6 In Verkaufsräumen 52.1-52.5 Gebrauchtwaren 52.5 Reparatur von Gebrauchsgütern 52.7 Nicht in Verkaufsräumen 52.6 Neuwaren 52.1-52.4 Waren verschiedener Art 52.1 Facheinzelhandel 52.2-52.4 Untergliederung nach Sortiment Sonstige Klassifizierungsaspekte, wie beispielsweise die Art der Bedienung (herkömmliche Bedienung, Selbstbedienung usw.), von freiwilligen Ketten betriebene Verkaufsstellen, Einkaufsvereinigungen sowie die Unterscheidung zwischen genossenschaftlich organisiertem Einzelhandel und anderen Einzelhandelsformen, bleiben unberücksichtigt. Einheiten, die mehrere Einzelhandelstätigkeiten ausführen, ohne dass eine von ihnen eindeutig überwiegt, werden unter der Gruppe 52.1 der WZ 2003 klassifiziert. Diese Gruppe umfasst die Klasse 52.11 für Einheiten, die ausschließlich oder vorwiegend Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren verkaufen, und die Klasse 52.12 für Einheiten, die ausschließlich oder hauptsächlich mit sonstigen Waren handeln. Einheiten, deren Haupttätigkeit, gemessen an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße), zweifelsfrei der Einzelhandel in Verkaufsräumen ist, sind den Unterklassen 52.11.1 bis 52.50.3 der WZ 2003 zuzuordnen. Nach Feststellung des von den einzelnen Einheiten verkauften Warensortiments, erfolgt die Zuordnung nach folgenden Regeln: – 28 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 1. Umfasst das Sortiment ausschließlich Waren einer Klasse der WZ 2003, wird die Einheit dieser Klasse zugeordnet. Die zutreffende Unterklasse ist diejenige, die innerhalb dieser Klasse den höchsten Anteil an der Wertschöpfung (oder der Ersatzgröße) aufweist. Beispiel: 2. Umfasst das Sortiment Waren mehrerer Klassen der WZ 2003 (Untergrenze je Klasse 5 %), ist zu prüfen, ob eine dieser Klassen einen Anteil von 50 % oder mehr an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße) aufweist. In diesem Fall ist die Einheit dieser Klasse zuzuordnen. Die zutreffende Unterklasse ist diejenige, die innerhalb dieser Klasse den höchsten Anteil an der Wertschöpfung (oder der Ersatzgröße) aufweist. Beispiel: a) 3. Eine Einheit verkauft in ihren Verkaufsräumen nur Wein, Sekt und Spirituosen an private Haushalte; sie wird vollständig der Unterklasse 52.25.1 zugeordnet. 52.41.2 – 20% b) 52.42.3 – 30% 52.43.2 – 50% Zuordnung zu 52.43.2 52.21.0 – 10% c) 52.24.1 – 10% 52.25.2 – 10% 52.33.2 – 15% 52.41.1 – 55% Zuordnung zu 52.41.1 52.21.0 – 5% 52.24.1 – 30% 52.24.2 – 25% 52.33.2 – 35% 52.41.1 – 5% Zuordnung zu 52.24.1 Umfasst das Sortiment Waren mehrerer Klassen der WZ 2003 und liegt der Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße) jeweils unter 50 %, jedoch über 5 %, ist für die richtige Zuordnung eine weitere Untersuchung erforderlich, die von der Anzahl der beteiligten Klassen der WZ 2003 abhängt. Diese Untersuchung muss tatsächlich auf der Ebene der Klassen – nicht auf der Ebene der Unterklassen – durchgeführt werden, da nur so eine einheitliche Anwendung der NACE Rev. 1.1 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährleistet ist. - Umfasst das Sortiment Waren aus bis zu vier Klassen der Gruppen 52.2, 52.3 oder 52.4 der WZ 2003 und liegt der Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße) jeweils unter 50 %, jedoch über 5 %, so handelt es sich immer noch um spezialisierten Einzelhandel. Dann ist lediglich der Schwerpunkt der Tätigkeiten nach der Top-down-Methode auf Basis der geeigneten Messgröße zu ermitteln; die Zuordnung zu den Unterklassen richtet sich dann nach der Haupttätigkeit. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 29 – Beispiel: a) - 52.27.1 – 25 % 52.33.1 – 30 % 52.42.4 – 25 % 52.48.6 – 20 % Zuordnung zu 52.42.4 b) 52.27.1 – 25 % 52.33.1 – 20 % 52.33.2 – 10 % 52.42.3 – 10 % 52.42.4 – 15 % 52.48.6 – 10 % 52.49.8 – 10 % Zuordnung zu 52.42.4 Umfasst das Sortiment Waren aus fünf oder mehr Klassen der Gruppen 52.2, 52.3 oder 52.4 der WZ 2003 und liegt der Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße) jeweils unter 50 %, jedoch über 5 %, erfolgt die Einordnung unter Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 52.1). Macht der Anteil der Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren wenigstens 35 % der Messgröße aus, erfolgt die Zuordnung zur Klasse 52.11, in allen übrigen Fällen zur Klasse 52.12. Die Zuordnung zu den einzelnen Unterklassen der Klassen 52.11 und 52.12 richtet sich nach den in den Erläuterungen zur WZ 2003 dargestellten Regeln. Die Zuordnungsregeln beruhen stets auf der Einzelhandelstätigkeit der Einheit. Wenn eine Einheit als Nebentätigkeit noch Dienstleistungen erbringt oder Waren herstellt, wird ihre Zuordnung zur entsprechenden Klasse der Abteilung 52 nur durch die Zusammensetzung ihrer Einzelhandelstätigkeit bestimmt. Abschnitt L: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Die tätigkeitsbezogene Zuordnung sowie die oben dargestellten Klassifizierungskriterien gelten auch für staatliche Organe. Daher sind diese nicht alle in Abschnitt L der WZ 2003 klassifiziert. Einheiten, deren Tätigkeiten auf nationaler, regionaler oder lokaler staatlicher Ebene stattfinden, und die als solche in anderen Wirtschaftszweigen genannt oder inbegriffen sind, werden in die Abschnitte eingeordnet, in denen die entsprechenden Tätigkeiten erfasst werden (z. B. in Abschnitt M (Erziehung und Unterricht) oder Abschnitt N (Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen) und nicht in Abschnitt L (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung)). Eine Sektorengliederung kennt die WZ 2003 nicht. Umgekehrt werden in Abschnitt L auch verschiedene Tätigkeiten erfasst, die von privaten Institutionen unter staatlichem Reglement ausgeübt werden. – 30 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung 95: Private Haushalte mit Hauspersonal Die Klasse 95.00 der WZ 2003 umfasst nur Tätigkeiten der privaten Haushalte in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber von Hauspersonal. Das Ergebnis dieser Tätigkeiten gilt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Produktion; aus diesem Grunde und für bestimmte statistische Erhebungen wurde diese Klasse in NACE Rev.1.1 und WZ 2003 aufgenommen. 3.6 Änderungen in der Klassifizierung der Einheiten Es kommt häufig vor, dass sich die Haupttätigkeit einer Einheit ändert – sei es kurzfristig oder allmählich über einen längeren Zeitraum. Auf Grund von saisonalen Faktoren oder Entscheidungen der Geschäftsleitung über die Änderung der Output-Struktur kann sich die Haupttätigkeit von einem Erhebungszeitraum zum nächsten ändern. In jedem Fall wird dadurch eine relativ abrupte Verschiebung der Tätigkeiten stattfinden. Ferner kann sich auch die Absatzstruktur über mehrere Jahre hinweg allmählich verändern. Diese Fälle machen eine Änderung der Klassifizierung der betreffenden Einheit erforderlich; zu häufige Änderungen führen jedoch zu einer Verzerrung der Statistiken und können ihre Anwendung erheblich erschweren. Zur Vermeidung häufiger Änderungen ist eine Stabilitätsregel erforderlich. Ohne sie würden die offensichtlichen Veränderungen in der Wirtschaft nur statistische Konstruktionen darstellen. Als Grundregel gilt, dass die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit, unter der die betreffende Einheit klassifiziert ist, während zwei Jahren übersteigen muss, bevor die Klassifizierung geändert wird. Änderungen in der Klassifizierung der Einheiten zum Zwecke statistischer Erhebungen sollten nicht öfter als einmal im Jahr vorgenommen werden, entweder zu einem festgelegten Zeitpunkt oder jeweils dann, wenn die Information verfügbar wird; häufigere Änderungen würden zu Unvereinbarkeiten zwischen kurzfristigen (monatlichen und vierteljährlichen) und längerfristigen Statistiken führen. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 31 – Hinweise für die Benutzung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 Hinweise für die Benutzung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 Die vorliegende Veröffentlichung betrifft die für statistische Zwecke aufgestellte Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003). Die Gliederung der WZ 2003 enthält neben der Kodierung und Bezeichnung für die Unterteilungen der WZ 2003 auch Hinweise auf die Gruppen und Klassen der Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3.1) der Vereinten Nationen, mit denen diese Unterteilungen in Verbindung stehen. Dabei zeigt ein "x" hinter dem Kode der ISIC Rev. 3.1 an, dass deren Gruppen bzw. Klassen auf mehrere Gruppen bzw. Klassen der WZ 2003 aufgeteilt wurden. Hauptteil der vorliegenden Veröffentlichung ist die Gliederung der WZ 2003 mit Erläuterungen. Bei der Gliederung selbst ist für die verschiedenen Ebenen jeweils die Kodierung und die ausführliche Bezeichnung des Wirtschaftszweiges angegeben. Kurzbezeichnungen für alle Gliederungsebenen können beim Statistischen Bundesamt, Gruppe IV D, angefordert werden. Die Erläuterungen zur WZ 2003 sollen bei der Auslegung der Klassifikation helfen und dazu – auf den verschiedenen Gliederungsebenen – insbesondere Hinweise auf die Abgrenzung eines Wirtschaftszweiges von einem anderen geben. Sie sind grundsätzlich nicht als vollständig anzusehen, da eine abschließende Aufführung aller zu einer Unterteilung zuzuordnenden Tätigkeiten den Rahmen dieser Veröffentlichung sprengen würde und außerdem nicht zuletzt auf Grund der ökonomischen und technologischen Entwicklung gar nicht möglich ist. Aufgeführt sind in der Regel vielmehr typische Tätigkeiten, die zu der betreffenden Unterteilung gehören, zum Teil werden auch bestimmte Institutionen genannt und deren typische Tätigkeiten beschrieben. Oft ergeben sich die typischen Tätigkeiten, die einer Unterteilung der WZ 2003 zuzuordnen sind, jedoch zweifelsfrei aus der Bezeichnung der Unterteilung; diese Aktivitäten sind in den Erläuterungen zur WZ 2003 nicht explizit aufgeführt. Teilweise werden in den Erläuterungen ergänzend – in einigen Fällen auch ausschließlich – solche Tätigkeiten genannt, die von der betreffenden Unterteilung erfasst werden sollen, obwohl ihre Zuordnung auch an anderer Stelle denkbar wäre. Erläuterungen wurden vor allem für die Unterklassen der WZ 2003 geschaffen, es liegen jedoch auch Erläuterungen für die höher aggregierten Ebenen dieser Klassifikation vor, wenn Aussagen getroffen werden können, die beispielsweise für eine ganze Gruppe, Abteilung oder einen kompletten Abschnitt gültig sind. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 35 – Die Erläuterungen enthalten sowohl positive (z. B. "Diese Unterklasse umfasst:") als auch negative (z. B. "Diese Unterklasse umfasst nicht:") Abgrenzungen. Gelegentlich finden sich auch in den positiven Abgrenzungen Einschränkungen des Inhalts der entsprechenden Unterteilung, wodurch darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Tätigkeiten zwar zu dieser Unterteilung gehören, in besonderen Fällen jedoch an anderer Stelle der WZ 2003 erfasst werden. Die negativen Abgrenzungen enthalten neben echten Verweisen zum Teil auch Hinweise auf verwandte Tätigkeiten. Den verbindlichen Rahmen für die Erläuterungen zur WZ 2003 bilden die Erläuterungen zur statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1.1), die ihrerseits auf den Erläuterungen zur Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3.1) basieren. Wo es aus deutscher Sicht notwendig oder zweckmäßig erschien, wurden unter maßgeblicher Beteiligung der zuständigen Wirtschaftsverbände und anderer Datennutzer ergänzende Erläuterungen geschaffen, die sich jedoch in den vorgegebenen Rahmen einpassen mussten. Als Anhang 3 enthält die vorliegende Veröffentlichung den Umsteigeschlüssel von der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), zur Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) und seine Umkehrung. Diese Umsteigeschlüssel sollen die Veränderungen zwischen beiden Klassifikationen verdeutlichen und die Anwendung der WZ 2003 bei der Durchführung von Erhebungen sowie die Nutzung der statistischen Ergebnisse erleichtern. Die Umsteigeschlüssel wurden für die untersten Ebenen von WZ 93 und WZ 2003 erstellt. Sie entsprechen dem Stand bei Drucklegung dieser Veröffentlichung. Änderungen auf Grund neuerer Erkenntnisse, z. B. aus konkreten Erhebungen, vor allem aber auf Grund von Zuordnungsentscheidungen des zuständigen Ausschusses beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich sind, können nicht ausgeschlossen werden. Informationen hierzu sind gegebenenfalls beim Statistischen Bundesamt, Gruppe IV D, erhältlich. – 36 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Bei den Umsteigeschlüsseln von der WZ 93 zur WZ 2003 sind folgende Fälle zu unterscheiden: - Eine Klasse der WZ 93 entspricht genau einer Unterklasse der WZ 2003; - eine Klasse der WZ 93 teilt sich auf mehrere Unterklassen der WZ 2003 auf; - mehrere Klassen der WZ 93 werden zu einer Unterklasse der WZ 2003 zusammengefasst; - mehrere Klassen der WZ 93 teilen sich auf mehrere Unterklassen der WZ 2003 auf. Die vorgenannten Zusammenhänge gelten für den Umsteigeschlüssel von der WZ 2003 zur WZ 93 in umgekehrter Richtung. Immer dann, wenn bei einer der beiden betroffenen Klassifikationen mehrere Unterteilungen angesprochen sind, also nur Teile einer Unterteilung zugeordnet werden, wird das mit "ex" vor der Kodenummer gekennzeichnet. In der vorliegenden Veröffentlichung wurde allerdings in der jeweils ersten Spalte der Umsteigeschlüssel auf diese Kennzeichnung verzichtet, sie kann bei der Interpretation aber gedanklich hinzugefügt werden. Die in der dritten Spalte aufgeführten Texte geben den Inhalt der gegenübergestellten Unterteilungen bzw. der Teile davon wieder. In den Fällen, in denen nur Teile von Unterteilungen beider Klassifikationen einander gegenübergestellt wurden, sind die Texte lediglich als Hinweise zu verstehen, die nicht immer vollständig sein können. Der Kode 00.00.0 in den Umsteigeschlüsseln bringt zum Ausdruck, dass die entsprechende Tätigkeit in der WZ 2003 nicht erfasst wird. Anhang 4 der vorliegenden Veröffentlichung enthält in alphabetischer Sortierung rund 7 800 tätigkeitsbezogene, institutionelle und andere Begriffe aus dem Text der Gliederung der WZ 2003 und den Erläuterungen dazu. Dabei ist jeweils die Kodierung der Unterteilung angegeben, der die betreffende Tätigkeit zuzuordnen ist. Sofern nur die Abteilung, Gruppe oder Klasse der WZ 2003 genannt ist, muss die richtige Unterklasse im Einzelfall unter Zuhilfenahme der Gliederung der Klassifikation und der zugehörigen Erläuterungen ermittelt werden. Dieses alphabetische Stichwortverzeichnis soll die Handhabung der WZ 2003 erleichtern, ist jedoch nicht als alleiniges Instrument für eine Zuordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten zu dieser Klassifikation vorgesehen. Zwar wurde versucht, die Begriffe in dem Stichwortverzeichnis so zu formulieren, dass sie alle erforderlichen Informationen enthalten, zur Vermeidung von Missverständnissen wird es aber in der Regel erforderlich sein, anhand der Gliederung der WZ 2003 sowie der Erläuterungen dazu zu prüfen, ob der in dem alphabetischen Stichwortverzeichnis enthaltene Hinweis im konkreten Fall zutreffend ist. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 37 – In das alphabetische Stichwortverzeichnis wurden nur Begriffe aufgenommen, die für eine Zuordnungsentscheidung nützlich sein können; auf allzu allgemeine Begriffe (z. B. "Waren") wurde dagegen verzichtet. Bei den aufgeführten Begriffen finden sich zum Teil zusätzliche Hinweise (z. B. "Eisenbahnen, elektrische (Spielwaren)"), auch in Form von Ausschlüssen (z. B. "Wiegevorrichtungen (ohne Präzisionswaagen)"), die die Aussagefähigkeit des Stichwortverzeichnisses erhöhen. Nicht explizit vermerkt ist, ob es sich z. B. um die Herstellung, die Handelsvermittlung, den Großhandel, den Einzelhandel, die Reparatur oder die Vermietung von Gütern handelt. Dies ergibt sich jedoch aus der Kenntnis der Gliederung der WZ 2003. Die Suche in dem alphabetischen Stichwortverzeichnis kann sowohl nach Einzelbegriffen (z. B. "Modezeitschriften") als auch nach Oberbegriffen (z. B. "Druckerzeugnisse") erfolgen. Werden zusammengesetzte Wörter (z. B. "Haushaltswaschmaschinen") oder Begriffe, die aus mehreren Wörtern bestehen (z. B. "elektrische Handsägen"), nicht unter ihrem ersten Buchstaben gefunden, empfiehlt es sich, auch unter den ersten Buchstaben der Wortteile (z. B. "Waschmaschinen für den Haushalt") oder anderer Wörter des Begriffs (z. B. "Handsägen, elektrische") zu suchen. In der alphabetischen Reihenfolge sind die Umlaute "ä", "ö" und "ü" wie "ae", "oe" und "ue" eingeordnet, der Buchstabe "ß" ist wie "ss" eingeordnet. Außerdem haben Leerstellen in der alphabetischen Sortierung Vorrang vor Satzzeichen und Buchstaben. – 38 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abkürzungsverzeichnis ABl. a.n.g. bzw. CD cm cm3 CPA = = = = = = = CPC d. h. EG EGKS EU Eurostat e.V. EWG FE g GP HPE HS ISIC kg km KN l Lkw LWC mm NACE N.C.E. NE N.I.C.E. = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = Nr. o.a.S. PC Pkw Rev. s. t u.a. u.ä./u.Ä. usw. WZ z. B. = = = = = = = = = = = = Amtsblatt anderweitig nicht genannt beziehungsweise Compact Disc Zentimeter Kubikzentimeter statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Central Product Klassifikation das heißt Europäische Gemeinschaften Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Europäische Union Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften eingetragener Verein Europäische Wirtschaftsgemeinschaft fachliche Einheit Gramm Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken homogene Produktionseinheit Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren International Standard Industrial Klassifikation Kilogramm Kilometer Kombinierte Nomenklatur Liter Lastkraftwagen light weight coated Millimeter statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft Nomenklatur des Handels in der EWG Nicht-Eisen Systematik der Zweige des Produzierenden Gewerbes in den Europäischen Gemeinschaften Nummer ohne ausgeprägten Schwerpunkt Personal Computer Personenkraftwagen Revision siehe Tonne(n) und andere(m, n, r, s) und ähnliche(m, n, r, s)/und Ähnliche(m, n, r, s) und so weiter Klassifikation der Wirtschaftszweige zum Beispiel Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 41 – Übersicht über die Anzahl der Abteilungen, Gruppen, Klassen und Unterklassen je Abschnitt und Unterabschnitt Übersicht über die Anzahl der Abteilungen, Gruppen, Klassen und Unterklassen je Abschnitt und Unterabschnitt Abschnitt/ Unterabschnitt A B C CA CB D DA DB DC DD DE DF DG DH DI DJ DK DL DM DN E F G H I J K L M N O P Q Anzahl der Abteilungen Gruppen Klassen 2 1 5 3 2 23 2 2 1 1 2 1 1 1 1 2 1 4 2 2 2 1 3 1 5 3 5 1 1 1 4 1 1 6 1 13 6 7 103 10 10 3 5 5 3 7 2 8 12 7 15 8 8 4 5 19 5 14 5 23 3 4 3 12 1 1 14 2 16 6 10 242 34 27 3 6 20 3 20 7 25 32 22 17 11 15 7 17 80 8 21 12 39 10 6 7 30 1 1 27 3 21 7 14 352 42 42 4 8 25 3 20 8 38 57 31 24 15 35 19 41 221 24 48 26 99 21 17 33 84 2 3 60 222 513 1041 zusammen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 45 – Unterklassen Übersicht über die Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft Unterabschnitt AA Land- und Forstwirtschaft 01 Landwirtschaft und Jagd 01.1 ISIC Rev.3.1 Pflanzenbau 011 Ackerbau Getreidebau Allgemeiner Ackerbau 0111 01.12 Gartenbau 0112 01.12.1 01.12.2 01.12.3 01.12.4 Gemüsebau Zierpflanzenbau Baumschulen Allgemeiner Gartenbau 01.13 01.13.1 01.13.2 01.13.3 Dauerkulturbau Obstbau Weinbau Allgemeiner Dauerkulturbau 0113 Tierhaltung 012 01.21 01.21.1 01.21.2 01.21.3 Haltung von Rindern Milchviehhaltung Gemischte Rindviehhaltung Gemischte Weideviehhaltung 0121x 01.22 01.22.1 01.22.2 Haltung von Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln Haltung von Schafen und Ziegen Haltung von Pferden und Eseln 0121x 01.23 Haltung von Schweinen 0122x 01.23.0 Haltung von Schweinen 01.24 Haltung von Geflügel 01.24.0 Haltung von Geflügel 01.25 Sonstige Tierhaltung 01.11 01.11.1 01.11.2 01.2 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 0122x 0122x – 49– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 01.25.0 01.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Sonstige Tierhaltung Gemischte Landwirtschaft 013 01.30 Gemischte Landwirtschaft 0130 01.30.1 01.30.2 01.30.3 Gemischte Landwirtschaft, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Gemischte Landwirtschaft, mit Schwerpunkt Pflanzenbau Gemischte Landwirtschaft, mit Schwerpunkt Tierhaltung 01.4 Erbringung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Dienstleistungen 014 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau sowie von gärtnerischen Dienstleistungen Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau Garten- und Landschaftsbau Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) 0140x Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung 0140x Jagd 015 01.50 Jagd 0150 01.50.0 Jagd 01.41 01.41.1 01.41.2 01.41.3 01.42 01.42.0 01.5 02 Forstwirtschaft 02.0 02.01 02.01.0 02.02 02.02.0 Forstwirtschaft 020 Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) 0200x Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen 0200x – 50 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Abschnitt B Fischerei und Fischzucht Unterabschnitt BA Fischerei und Fischzucht 05 Fischerei und Fischzucht 05.0 ISIC Rev.3.1 Fischerei und Fischzucht 050 Fischerei Hochsee- und Küstenfischerei Fluss- und Seenfischerei 0501 05.02 Teichwirtschaft und Fischzucht 0502 05.02.0 Teichwirtschaft und Fischzucht 05.01 05.01.1 05.01.2 Abschnitt C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 10 Kohlenbergbau, Torfgewinnung 10.1 10.10 10.10.1 10.10.2 10.2 10.20 10.20.0 10.3 10.30 10.30.0 Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung 101 Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung Steinkohlenbergbau Herstellung von Steinkohlenbriketts 1010 Braunkohlenbergbau und -veredlung 102 Braunkohlenbergbau und -veredlung Braunkohlenbergbau und -veredlung 1020 Torfgewinnung und -veredlung 103 Torfgewinnung und -veredlung Torfgewinnung und -veredlung 1030 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 51– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe 11 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistungen 11.1 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 111 11.10 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1110 11.10.0 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 11.2 Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas 11.20 11.20.0 12 112 Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und 1120 Erdgas Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 12.0 12.00 12.00.0 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 120 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 1200 Unterabschnitt CB Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 13 Erzbergbau 13.1 Eisenerzbergbau 131 Eisenerzbergbau Eisenerzbergbau 1310 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze) 132 13.20 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze) 1320 13.20.0 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze) 13.10 13.10.0 13.2 – 52 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 14 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 14.1 Gewinnung von Natursteinen 141x Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt Gewinnung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt Gewinnung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt 1410x 1410x 14.12.1 14.12.2 Gewinnung von Kalk- und Gipsstein sowie Anhydrit, Dolomit und Kreide Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide Gewinnung von Gips- und Anhydritstein 14.13 14.13.0 Gewinnung von Schiefer Gewinnung von Schiefer 1410x Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin 141x 14.21 Gewinnung von Kies und Sand 1410x 14.21.0 Gewinnung von Kies und Sand 14.22 Gewinnung von Ton und Kaolin 14.22.1 14.22.2 Gewinnung von Ton Gewinnung von Kaolin 14.11 14.11.1 14.11.2 14.12 14.2 14.3 1410x Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen 142x Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen Kaligewinnung Gewinnung von Mineralien, anderweitig nicht genannt 1421 Gewinnung von Salz 142x 14.40 Gewinnung von Salz 1422 14.40.0 Gewinnung von Salz 14.30 14.30.1 14.30.2 14.4 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 53– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 14.5 14.50 14.50.0 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau 142x Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau 1429 – 54 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Abschnitt D Verarbeitendes Gewerbe Unterabschnitt DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung 15 Ernährungsgewerbe 15.1 ISIC Rev.3.1 Schlachten und Fleischverarbeitung 151x 1511x 15.11.2 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und Schmalzsiedereien) Talgschmelzen und Schmalzsiedereien 15.12 15.12.0 Schlachten von Geflügel Schlachten von Geflügel 1511x 15.13 15.13.0 Fleischverarbeitung Fleischverarbeitung 1511x Fischverarbeitung 151x Fischverarbeitung Fischverarbeitung 1512 Obst- und Gemüseverarbeitung 151x 15.31 Kartoffelverarbeitung 1513x 15.31.0 Kartoffelverarbeitung 15.11 15.11.1 15.2 15.20 15.20.0 15.3 15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 15.32.0 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 15.33 Obst- und Gemüseverarbeitung, anderweitig nicht genannt 15.33.1 15.33.2 15.33.4 Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven Herstellung von Sauerkonserven Herstellung von Konfitüren sowie von Brotaufstrichen auf Fruchtbasis Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Milch- und Eiscremeindustrie 15.33.5 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 55– 1513x 1513x Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 15.4 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten 151x 15.41 15.41.0 Herstellung von rohen Ölen und Fetten Herstellung von rohen Ölen und Fetten 1514x 15.42 15.42.0 Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten 1514x 15.43 15.43.0 Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten 1514x Milchverarbeitung; Herstellung von Speiseeis 152 15.51 15.51.0 Milchverarbeitung Milchverarbeitung 1520x 15.52 15.52.0 Herstellung von Speiseeis Herstellung von Speiseeis 1520x Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 153x 15.61 Mahl- und Schälmühlen 1531 15.61.1 15.61.2 Mahlmühlen Schälmühlen 15.62 15.62.0 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 1532 Herstellung von Futtermitteln 153x 15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 1533x 15.71.0 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 15.5 15.6 15.7 15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere 15.72.0 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere 15.8 1533x Sonstiges Ernährungsgewerbe (ohne Getränkeherstellung) 154 15.81 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 1541x 15.81.1 Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und Dauerbackwaren) – 56 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung ISIC Rev.3.1 15.81.2 Herstellung von Konditorwaren 15.82 15.82.0 Herstellung von Dauerbackwaren Herstellung von Dauerbackwaren 1541x 15.83 15.83.0 Herstellung von Zucker Herstellung von Zucker 1542 15.84 15.84.0 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 1543 15.85 15.85.0 Herstellung von Teigwaren Herstellung von Teigwaren 1544 15.86 15.86.0 Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz 1549x 15.87 Herstellung von Würzmitteln und Saucen 1549x 15.87.0 Herstellung von Würzmitteln und Saucen 15.88 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln 1549x 15.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln (ohne Getränke) 1549x 15.89.1 15.89.2 Herstellung von Backmitteln Herstellung von Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt (ohne Getränke) 15.88.0 15.9 Herstellung von Getränken 155 15.91 15.91.0 Herstellung von Spirituosen Herstellung von Spirituosen 1551x 15.92 15.92.0 Herstellung von Alkohol Herstellung von Alkohol 1551x 15.93 15.93.0 Herstellung von Traubenwein Herstellung von Traubenwein 1552x 15.94 Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen 1552x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 57– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse ISIC Rev.3.1 Bezeichnung 15.94.0 Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen 15.95 Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen 1552x 15.96 15.96.0 Herstellung von Bier Herstellung von Bier 1553x 15.97 15.97.0 Herstellung von Malz Herstellung von Malz 1553x 15.98 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken 1554 15.95.0 15.98.0 16 Tabakverarbeitung 16.0 Tabakverarbeitung 160 16.00 Tabakverarbeitung 1600 16.00.1 16.00.2 Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten) Herstellung von Zigaretten – 58 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe 17 Textilgewerbe 17.1 ISIC Rev.3.1 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 171x 17.11 Baumwollaufbereitung und -spinnerei 1711x 17.11.0 Baumwollaufbereitung und -spinnerei 17.12 Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei 17.12.0 Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei 17.13 Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei 17.13.0 Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei 17.14 Flachsaufbereitung und -spinnerei 17.14.0 Flachsaufbereitung und -spinnerei 17.15 Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei 1711x 17.16 Herstellung von Nähgarn 1711x 17.16.0 Herstellung von Nähgarn 17.17 17.17.0 Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 1711x Weberei 171x 17.21 Baumwollweberei 1711x 17.21.1 17.21.2 17.21.3 Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorations- und Gardinenstoffweberei) Möbel- und Dekorationsstoffweberei Gardinenstoffweberei 17.22 17.22.0 Streichgarnweberei Streichgarnweberei 1711x 17.23 Kammgarnweberei 1711x 17.15.0 17.2 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 59– 1711x 1711x 1711x Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse ISIC Rev.3.1 Bezeichnung 17.23.0 Kammgarnweberei 17.24 17.24.0 Seiden- und Filamentgarnweberei Seiden- und Filamentgarnweberei 1711x 17.25 17.25.0 Sonstige Weberei Sonstige Weberei 1711x Textilveredlung 171x 17.30 Textilveredlung 1712 17.30.0 Textilveredlung 17.3 17.4 Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) 172x 17.40 Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) 1721 17.40.1 17.40.2 17.40.3 Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen) Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die Innenausstattung Herstellung von sonstigen konfektionierten textilen Artikeln, anderweitig nicht genannt 17.40.4 17.5 Sonstiges Textilgewerbe (ohne Herstellung von Maschenware) 172x 17.51 17.51.0 Herstellung von Teppichen Herstellung von Teppichen 1722 17.52 17.52.0 Herstellung von Seilerwaren Herstellung von Seilerwaren 1723 17.53 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) 1729x Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt Bandweberei und -flechterei Sonstiges Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt 1729x 17.53.0 17.54 17.54.1 17.54.2 – 60 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 17.6 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff 173x Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne Gardinenstoff) Herstellung von gewirktem Gardinenstoff 1730x Herstellung von gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen 173x 17.71 17.71.0 Herstellung von Strumpfwaren Herstellung von Strumpfwaren 1730x 17.72 17.72.0 Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren 1730x 17.60 17.60.1 17.60.2 17.7 18 Bekleidungsgewerbe 18.1 Herstellung von Lederbekleidung 181x 18.10 Herstellung von Lederbekleidung 1810x 18.10.0 Herstellung von Lederbekleidung 18.2 Herstellung von Bekleidung (ohne Lederbekleidung) 181x 18.21 18.21.0 Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung 1810x 18.22 Herstellung von Oberbekleidung (ohne Arbeits- und Berufsbekleidung) Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und Mädchen Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung 1810x Herstellung von Wäsche Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren) Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne Miederwaren) Herstellung von Miederwaren 1810x 18.22.1 18.22.2 18.22.3 18.23 18.23.1 18.23.2 18.23.3 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 61– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse ISIC Rev.3.1 Bezeichnung 18.24 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör 18.24.1 18.24.2 18.24.3 Herstellung von Sportbekleidung Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen Herstellung von Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt 18.24.4 18.24.5 18.3 1810x Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren 182 18.30 Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren 1820 18.30.0 Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren – 62 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Unterabschnitt DC Ledergewerbe 19 Ledergewerbe 19.1 ISIC Rev.3.1 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff 191x 19.10 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff 1911 19.10.0 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff 19.2 Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) 191x Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) 1912 Herstellung von Schuhen 192 19.30 Herstellung von Schuhen 1920 19.30.1 19.30.2 Herstellung von Sportschuhen Herstellung von sonstigen Schuhen 19.20 19.20.0 19.3 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 63– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Unterabschnitt DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) 20 Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) 20.1 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 201 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 2010 20.10.0 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 20.2 20.20 20.20.1 20.20.2 20.3 20.30 20.30.1 20.30.2 20.4 20.40 20.40.0 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten 202x Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten Herstellung von Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplatten Herstellung von Holzspanplatten 2021 Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz 202x Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau sowie von Fertigteilbauten daraus 2022 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz 202x Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz 2023 – 64 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 20.5 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie von 202x Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) 20.51 20.51.0 20.52 20.52.0 Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne Herstellung von Möbeln) Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne Herstellung von Möbeln) 2029x Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) 2029x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 65– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Unterabschnitt DE Papier-, Verlags- und Druckgewerbe 21 Papiergewerbe 21.1 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe 210x 21.11 Herstellung von Holz- und Zellstoff 2101x 21.11.0 Herstellung von Holz- und Zellstoff 21.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe 21.12.0 Herstellung von Papier, Karton und Pappe 21.2 2101x Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe 210x Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe 2102 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe 2109x Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe 2109x Herstellung von Tapeten Herstellung von Tapeten 2109x 21.25 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 2109x 21.25.0 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 21.21 21.21.0 21.22 21.22.0 21.23 21.23.0 21.24 21.24.0 – 66 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 22 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 22.1 Verlagsgewerbe 221 22.11 Verlegen von Büchern 2211 22.11.1 22.11.2 Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher) Verlegen von Adressbüchern 22.12 22.12.1 22.12.2 Verlegen von Zeitungen Verlegen von Tageszeitungen Verlegen von Wochen- und Sonntagszeitungen 2212x 22.13 Verlegen von Zeitschriften 2212x 22.13.1 22.13.2 22.13.3 Verlegen von Fachzeitschriften Verlegen von allgemeinen Zeitschriften Verlegen von sonstigen Zeitschriften 22.14 Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien 22.14.1 22.14.2 Verlegen von bespielten Tonträgern Verlegen von Musikalien 22.15 Sonstiges Verlagsgewerbe 22.15.0 Sonstiges Verlagsgewerbe 22.2 2213 2219 Druckgewerbe 222 22.21 22.21.0 Drucken von Zeitungen Drucken von Zeitungen 2221x 22.22 22.22.0 Drucken anderer Druckerzeugnisse Drucken anderer Druckerzeugnisse 2221x 22.23 22.23.0 Druckweiterverarbeitung Druckweiterverarbeitung 2222x 22.24 22.24.0 Druck- und Medienvorstufe Druck- und Medienvorstufe 2222x 22.25 22.25.0 Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen 2222x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 67– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 22.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 223 22.31 22.31.0 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern Vervielfältigung von bespielten Tonträgern 2230x 22.32 22.32.0 Vervielfältigung von bespielten Bildträgern Vervielfältigung von bespielten Bildträgern 2230x 22.33 22.33.0 Vervielfältigung von bespielten Datenträgern Vervielfältigung von bespielten Datenträgern 2230x – 68 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Unterabschnitt DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 23 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 23.1 ISIC Rev.3.1 Kokerei 231 23.10 Kokerei 2310 23.10.0 Kokerei 23.2 Mineralölverarbeitung 232 23.20 Mineralölverarbeitung 2320 23.20.0 Mineralölverarbeitung 23.3 23.30 23.30.0 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 233 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 2330 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 69– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Unterabschnitt DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen 24 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 24.1 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Herstellung von chemischen Grundstoffen 241 24.11 Herstellung von Industriegasen 2411x 24.11.0 Herstellung von Industriegasen 24.12 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten 24.12.0 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten 24.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien 2411x Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien 2411x 24.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 2412 24.15.0 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 24.16 24.16.0 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 2413x 24.17 24.17.0 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen 2413x Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln 242x Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln 2421 24.13.0 24.14 24.14.0 24.2 24.20 24.20.0 – 70 – 2411x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 24.3 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten 242x Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten 2422 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 242x 24.41 24.41.0 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 2423x 24.42 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 2423x Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen 242x 24.51 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 2424x 24.51.0 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 24.52 Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln 24.52.0 Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln 24.30 24.30.0 24.4 24.42.0 24.5 24.6 2424x Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen 242x 24.61 24.61.0 Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen 2429x 24.62 24.62.0 Herstellung von Klebstoffen und Gelatine Herstellung von Klebstoffen und Gelatine 2429x 24.63 24.63.0 Herstellung von etherischen Ölen Herstellung von etherischen Ölen 2429x 24.64 24.64.0 Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen 2429x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 71– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse ISIC Rev.3.1 Bezeichnung 24.65 Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 24.65.0 Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 24.66 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 2429x Herstellung von Chemiefasern 243 24.70 Herstellung von Chemiefasern 2430 24.70.0 Herstellung von Chemiefasern 24.66.0 24.7 – 72 – 2429x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Unterabschnitt DH Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 25 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 25.1 ISIC Rev.3.1 Herstellung von Gummiwaren 251 25.11 Herstellung von Bereifungen 2511x 25.11.0 Herstellung von Bereifungen 25.12 Runderneuerung von Bereifungen 25.12.0 Runderneuerung von Bereifungen 25.13 Herstellung von sonstigen Gummiwaren 25.13.0 Herstellung von sonstigen Gummiwaren 25.2 2511x 2519 Herstellung von Kunststoffwaren 252 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen 2520x 25.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 2520x 25.22.0 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 25.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen 25.23.0 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen 25.24 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren 25.24.1 25.24.2 Herstellung von technischen Kunststoffteilen Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen 25.21 25.21.0 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 73– 2520x 2520x Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 26 Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 26.1 Herstellung von Glas und Glaswaren 261 26.11 Herstellung von Flachglas 2610x 26.11.0 Herstellung von Flachglas 26.12 26.12.0 Veredlung und Bearbeitung von Flachglas Veredlung und Bearbeitung von Flachglas 2610x 26.13 26.13.1 26.13.2 Herstellung von Hohlglas Herstellung von Behältnissen aus Glas Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas 2610x 26.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus 2610x 26.14.1 26.14.2 Herstellung von Verstärkungsglasfasern Herstellung von Isolierglasfasern u.Ä. 26.15 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren 26.15.0 26.2 2610x Herstellung von keramischen Erzeugnissen (ohne Herstellung von 269x Ziegeln und Baukeramik) 26.21 Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Porzellan Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton sowie von Töpferwaren 2691x 26.22 Herstellung von Sanitärkeramik 2691x 26.22.0 Herstellung von Sanitärkeramik 26.21.1 26.21.2 26.21.3 – 74 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung ISIC Rev.3.1 26.23 Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen 26.23.0 Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen 26.24 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke 2691x Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 2691x 26.26 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren 2692 26.26.1 26.26.2 Herstellung von Waren aus feuerfesten keramischen Werkstoffen Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen Werkstoffen 26.24.0 26.25 26.25.0 26.3 2691x Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten 269x Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten 2693x Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik 269x Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik Herstellung von Ziegeln Herstellung von sonstiger Baukeramik 2693x Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips 269x 26.51 26.51.0 Herstellung von Zement Herstellung von Zement 2694x 26.52 26.52.0 Herstellung von Kalk Herstellung von Kalk 2694x 26.53 26.53.0 Herstellung von gebranntem Gips Herstellung von gebranntem Gips 2694x 26.30 26.30.0 26.4 26.40 26.40.1 26.40.2 26.5 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 75– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 26.6 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips 26.61 269x 26.61.3 26.61.4 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und aus 2695x Kalksandstein für den Bau Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton für den Bau Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen Betonerzeugnissen für den Bau Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton für den Bau Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau 26.62 26.62.0 Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau 2695x 26.63 26.63.0 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) 2695x 26.64 26.64.0 Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) 2695x 26.65 26.65.0 Herstellung von Faserzementwaren Herstellung von Faserzementwaren 2695x 26.66 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, anderweitig nicht genannt Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, anderweitig nicht genannt 2695x Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt 269x Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt Steinbildhauerei und Steinmetzerei Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt 2696 26.61.1 26.61.2 26.66.0 26.7 26.70 26.70.1 26.70.2 – 76 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 26.8 26.81 26.81.3 26.81.4 26.81.5 26.81.6 26.82 26.82.0 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien 269x Herstellung von Mühl-, Mahl-, Schleif-, Wetz- und Poliersteinen sowie Schleifstoffen Herstellung von Schleifkörpern mit Diamant oder Bornitrid Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage Herstellung von Mühlsteinen und Steinen zum Zerfasern Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper) und Poliersteinen 2699x Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien, anderweitig nicht genannt Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien, anderweitig nicht genannt 2699x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 77– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 27 Metallerzeugung und -bearbeitung 27.1 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 271x Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 2710x Herstellung von Rohren 271x Herstellung von Rohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen Herstellung von Rohren aus Gusseisen Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen 2710x Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre) Herstellung von Präzisionsstahlrohren Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 2710x Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl 271x Herstellung von Blankstahl Herstellung von Blankstahl 2710x 27.32 Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm 2710x 27.32.0 Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm 27.33 Herstellung von Kaltprofilen 27.33.0 Herstellung von Kaltprofilen 27.34 Herstellung von gezogenem Draht 27.34.0 Herstellung von gezogenem Draht 27.10 27.10.0 27.2 27.21 27.21.1 27.21.2 27.22 27.22.1 27.22.2 27.22.3 27.3 27.31 27.31.0 – 78 – 2710x 2710x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 27.4 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen 272 27.41 27.41.0 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen 2720x 27.42 27.42.1 27.42.2 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium Erzeugung von Aluminium Erste Bearbeitung von Aluminium 2720x 27.43 Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn 2720x 27.43.1 27.43.2 Erzeugung von Blei, Zink und Zinn Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn 27.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 27.44.1 27.44.2 Erzeugung von Kupfer Erste Bearbeitung von Kupfer 27.45 27.45.1 27.45.2 Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen Erzeugung von sonstigen NE-Metallen Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen 2720x Gießereien 273 Eisengießereien Eisengießereien (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen) Herstellung von duktilem Gusseisen 2731x 27.52 Stahlgießereien 2731x 27.52.0 Stahlgießereien 27.53 Leichtmetallgießereien 27.53.0 Leichtmetallgießereien 27.54 27.54.0 Buntmetallgießereien Buntmetallgießereien 27.5 27.51 27.51.1 27.51.2 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 2720x 2732x 2732x – 79– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 28 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Herstellung von Metallerzeugnissen 28.1 Stahl- und Leichtmetallbau 281x 2811x 28.11.2 Herstellung von Metallkonstruktionen Herstellung von Metallkonstruktionen (ohne Grubenausbaukonstruktionen) Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen 28.12 28.12.0 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 2811x Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen 281x Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l 2812x Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen 2812x Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) 281x 28.30 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) 2813 28.30.0 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) 28.11 28.11.1 28.2 28.21 28.21.0 28.22 28.22.0 28.3 28.4 28.40 28.40.1 28.40.2 28.40.3 28.40.4 28.40.7 28.40.8 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen 289x Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken Herstellung von Gesenkschmiedeteilen Herstellung von Kaltfließpressteilen Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen Herstellung von Press-, Zieh- und Stanzteilen 2891 – 80 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 28.5 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik, anderweitig nicht genannt 289x 28.51 28.51.0 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 2892x 28.52 28.52.1 28.52.2 28.52.3 Mechanik, anderweitig nicht genannt Schlosserei und Schweißerei Schleiferei und Dreherei Beschlag- und Kunstschmieden 2892x Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 289x Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen 2893x 28.62 Herstellung von Werkzeugen 2893x 28.62.1 28.62.2 28.62.5 28.62.6 Herstellung von Handwerkzeugen Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft Herstellung von sonstigen Werkzeugen 28.63 28.63.0 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 2893x Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 28.6 28.61 28.61.0 28.62.3 28.62.4 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 81– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 28.7 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Herstellung von sonstigen Metallwaren 289x Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger 2899x Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall 2899x 28.73 Herstellung von Drahtwaren 2899x 28.73.0 Herstellung von Drahtwaren 28.74 Herstellung von Schrauben, Nieten, Ketten und Federn 28.74.1 28.74.2 28.74.3 Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten Herstellung von Ketten Herstellung von Federn 28.71 28.71.0 28.72 28.72.0 2899x 28.75 Herstellung von sonstigen Metallwaren, anderweitig nicht genannt 2899x 28.75.1 28.75.2 28.75.3 Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen Herstellung von Metallwaren, anderweitig nicht genannt – 82 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Unterabschnitt DK Maschinenbau 29 Maschinenbau 29.1 ISIC Rev.3.1 Herstellung von Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 291x Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 2911 29.12 29.12.0 Herstellung von Pumpen und Kompressoren Herstellung von Pumpen und Kompressoren 2912x 29.13 29.13.0 Herstellung von Armaturen Herstellung von Armaturen 2912x 29.14 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 2913 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen 291x 29.21 Herstellung von Öfen und Brennern 2914 29.21.0 Herstellung von Öfen und Brennern 29.11 29.11.0 29.14.0 29.2 29.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 29.22.0 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 29.23 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt 2919x Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, anderweitig nicht genannt Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, anderweitig nicht genannt 2919x 29.23.0 29.24 29.24.0 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 83– 2915 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 29.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 292x Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne Reparatur) Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen 2921x Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (ohne Reparatur) Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 2921x Herstellung von Werkzeugmaschinen 292x 29.41 Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen 2922x 29.41.0 Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen 29.31 29.31.1 29.31.2 29.32 29.32.1 29.32.2 29.4 29.42 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung 29.42.0 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung 29.43 Herstellung von Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt 29.43.1 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör von Werkzeugmaschinen Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt 29.43.2 29.43.3 29.43.4 29.43.5 29.5 29.51 29.51.0 2922x 2922x Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige 292x Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen 2923 – 84 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung ISIC Rev.3.1 29.52 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 29.52.1 29.52.2 Herstellung von Bergwerksmaschinen Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen 29.53 Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung 2925 Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe 2926 29.55 Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe 2929x 29.55.0 Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe 29.56 Herstellung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe Herstellung von Maschinen für die Kunststoff- und Gummibe- und -verarbeitung Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt 2929x Herstellung von Waffen und Munition 292x 29.60 Herstellung von Waffen und Munition 2927 29.60.0 Herstellung von Waffen und Munition 29.53.0 29.54 29.54.0 29.56.1 29.56.3 29.56.4 29.6 29.7 2924 Herstellung von Haushaltsgeräten, anderweitig nicht genannt 293 29.71 Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 2930x 29.71.0 Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 29.72 Herstellung von nicht elektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt Herstellung von nicht elektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt 29.72.0 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 85– 2930x Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 30 Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 30.0 Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 300 30.01 Herstellung von Büromaschinen 3000x 30.01.0 Herstellung von Büromaschinen 30.02 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 30.02.0 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 31 3000x Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.Ä. 31.1 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 311 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 3110 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und schalteinrichtungen 312 31.20 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 3120 31.20.0 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 31.10 31.10.0 31.2 31.3 31.30 31.30.0 31.4 31.40 31.40.0 Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten 313 Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten 3130 Herstellung von Akkumulatoren und Batterien 314 Herstellung von Akkumulatoren und Batterien Herstellung von Akkumulatoren und Batterien 3140 – 86 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 31.5 31.50 31.50.0 31.6 31.61 31.61.0 31.62 31.62.0 32 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten 315 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten 3150 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt 319 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt 3190x Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig 3190x nicht genannt Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt Rundfunk- und Nachrichtentechnik 32.1 32.10 32.10.0 32.2 32.20 32.20.0 32.3 32.30 32.30.0 Herstellung von elektronischen Bauelementen 321 Herstellung von elektronischen Bauelementen Herstellung von elektronischen Bauelementen 3210 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 322 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 3220 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten 323 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten 3230 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 87– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 33 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, Herstellung von Uhren 33.1 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen 331x Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten Herstellung von medizintechnischen Geräten Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen Zahntechnische Laboratorien 3311 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 331x Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen 3312 Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen 331x Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen 3313 Herstellung von optischen und fotografischen Geräten 332 33.40 Herstellung von optischen und fotografischen Geräten 3320 33.40.1 33.40.2 33.40.3 Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen Herstellung von optischen Instrumenten Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten 33.10 33.10.1 33.10.2 33.10.3 33.10.4 33.2 33.20 33.20.1 33.20.2 33.20.3 33.3 33.30 33.30.0 33.4 33.5 Herstellung von Uhren 333 33.50 Herstellung von Uhren 3330 33.50.0 Herstellung von Uhren – 88 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Unterabschnitt DM Fahrzeugbau 34 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 34.1 ISIC Rev.3.1 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 341 34.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 3410 34.10.1 Herstellung von Personenkraftwagen und Personenkraftwagenmotoren Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren 34.10.2 34.2 34.20 34.20.0 34.3 34.30 34.30.0 35 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 342 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 3420 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 343 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 3430 Sonstiger Fahrzeugbau 35.1 Schiff- und Bootsbau 351 35.11 35.11.0 Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) 3511 35.12 35.12.0 Boots- und Yachtbau Boots- und Yachtbau 3512 Bahnindustrie 352 35.20 Bahnindustrie 3520 35.20.6 35.20.7 Schienenfahrzeugbau Herstellung von Eisenbahninfrastruktur 35.2 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 89– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 35.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Luft- und Raumfahrzeugbau 353 Luft- und Raumfahrzeugbau Luft- und Raumfahrzeugbau 3530 Herstellung von Krafträdern, Fahrrädern und Behindertenfahrzeugen 359x 35.41 Herstellung von Krafträdern 3591 35.41.1 35.41.2 Herstellung von Krafträdern (ohne Kraftradteile) Herstellung von Kraftradteilen und -zubehör 35.42 35.42.1 35.42.2 Herstellung von Fahrrädern Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile) Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör 3592x 35.43 Herstellung von Behindertenfahrzeugen 3592x 35.43.0 Herstellung von Behindertenfahrzeugen 35.30 35.30.0 35.4 35.5 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt 359x 35.50 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt 3599 35.50.0 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt – 90 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen 36.1 ISIC Rev.3.1 Herstellung von Möbeln 361 36.11 Herstellung von Sitzmöbeln 3610x 36.11.1 36.11.2 Herstellung von Polstermöbeln Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln 36.12 Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln 36.12.1 36.12.2 Herstellung von Büromöbeln Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln 36.13 36.13.0 Herstellung von Küchenmöbeln Herstellung von Küchenmöbeln 3610x 36.14 36.14.1 36.14.2 36.14.3 Herstellung von sonstigen Möbeln Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln Herstellung von Schlafzimmermöbeln Herstellung von Möbeln, anderweitig nicht genannt 3610x 36.15 36.15.0 Herstellung von Matratzen Herstellung von Matratzen 3610x Herstellung von Schmuck u.ä. Erzeugnissen 369x 36.21 Herstellung von Münzen 3691x 36.21.0 Herstellung von Münzen 36.22 Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne 3691x Phantasieschmuck) Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und Edelmetallplattierungen Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Tafelgeräte und Bestecke) Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen überzogen Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke 36.2 36.22.1 36.22.2 36.22.3 36.22.4 36.22.5 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 91– 3610x Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 36.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Herstellung von Musikinstrumenten 369x Herstellung von Musikinstrumenten Herstellung von Musikinstrumenten 3692 Herstellung von Sportgeräten 369x Herstellung von Sportgeräten Herstellung von Sportgeräten 3693 Herstellung von Spielwaren 369x 36.50 Herstellung von Spielwaren 3694 36.50.0 Herstellung von Spielwaren 36.30 36.30.0 36.4 36.40 36.40.0 36.5 36.6 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen 369x Herstellung von Phantasieschmuck Herstellung von Phantasieschmuck 3699x 36.62 Herstellung von Besen und Bürsten 3699x 36.62.0 Herstellung von Besen und Bürsten 36.63 Herstellung von Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 36.63.1 36.63.2 Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt Herstellung von chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Herstellung von Kinderwagen Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und Stempeln Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen; Tierausstopferei Herstellung von Weihnachtsschmuck Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 36.61 36.61.0 36.63.3 36.63.4 36.63.5 36.63.6 36.63.7 36.63.8 – 92 – 3699x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 37 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Recycling 37.1 37.10 37.10.1 37.10.2 37.2 37.20 37.20.1 37.20.2 37.20.3 37.20.4 37.20.5 Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen 371 Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Eisen oder Stahl Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus NE-Metallen 3710 Recycling von nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen 372 Recycling von nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton und Pappe Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoffen Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen 3720 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 93– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Abschnitt E Energie- und Wasserversorgung Unterabschnitt EA Energie- und Wasserversorgung 40 Energieversorgung 40.1 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Elektrizitätsversorgung 401 Elektrizitätserzeugung Elektrizitätserzeugung ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung 4010x 40.12 Elektrizitätsübertragung 4010x 40.12.0 Elektrizitätsübertragung 40.13 Elektrizitätsverteilung und -handel 40.13.0 Elektrizitätsverteilung und -handel 40.11 40.11.1 40.11.2 40.11.3 40.11.4 40.11.5 40.2 4010x Gasversorgung 402 40.21 40.21.1 40.21.2 40.21.3 Gaserzeugung Gaserzeugung ohne Verteilung Gaserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung Gaserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung 4020x 40.22 40.22.0 Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen 4020x – 94 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 40.3 40.30 40.30.1 40.30.2 40.30.3 40.30.4 40.30.5 41 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Wärmeversorgung 403 Wärmeversorgung Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Wärmeverteilung ohne Erzeugung 4030 Wasserversorgung 41.0 Wasserversorgung 410 41.00 Wasserversorgung 4100 41.00.1 41.00.2 41.00.3 Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung Wasserverteilung ohne Gewinnung Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 95– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Abschnitt F Baugewerbe Unterabschnitt FA Baugewerbe 45 Baugewerbe 45.1 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Vorbereitende Baustellenarbeiten 451 Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe, Erdbewegungsarbeiten Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe Erdbewegungsarbeiten Aufschließung von Lagerstätten; Auffüllen stillgelegter Lagerstätten 4510x Test- und Suchbohrung Test- und Suchbohrung 4510x Hoch- und Tiefbau 452 Hochbau, Brücken- und Tunnelbau u.Ä. Hoch- und Tiefbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Hochbau (ohne Fertigteilbau) Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus selbst hergestellten Fertigteilen Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus fremd bezogenen Fertigteilen Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im Hochbau aus fremd bezogenen Fertigteilen Brücken- und Tunnelbau u.Ä. Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau 4520x 45.22 Dachdeckerei, Bauspenglerei, Abdichtungen und Zimmerei 4520x 45.22.1 45.22.2 45.22.3 Dachdeckerei und Bauspenglerei Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit Zimmerei und Ingenieurholzbau 45.23 Bau von Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen und Sportanlagen Bau von Straßen, Rollbahnen und Sportanlagen Bau von Bahnverkehrsstrecken 45.11 45.11.1 45.11.2 45.11.4 45.12 45.12.0 45.2 45.21 45.21.1 45.21.2 45.21.3 45.21.4 45.21.5 45.21.6 45.21.7 45.23.1 45.23.2 – 96 – 4520x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung 45.24 Wasserbau 45.24.0 Wasserbau 45.25 Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau 45.25.1 45.25.2 45.25.3 45.25.4 45.25.5 45.25.6 Brunnenbau Schachtbau Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau Gerüstbau Gebäudetrocknung Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, anderweitig nicht genannt 45.3 ISIC Rev.3.1 4520x 4520x Bauinstallation 453 45.31 Elektroinstallation 4530x 45.31.0 Elektroinstallation 45.32 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung 45.32.0 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung 45.33 Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation 45.33.0 Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation 45.34 Sonstige Bauinstallation 45.34.0 Sonstige Bauinstallation 45.4 4530x 4530x 4530x Sonstiges Ausbaugewerbe 454 Stukkateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei Stukkateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 4540x 45.42 Bautischlerei und -schlosserei 4540x 45.42.0 Bautischlerei und -schlosserei 45.41 45.41.0 45.43 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Raumausstattung 45.43.1 45.43.2 45.43.3 45.43.4 45.43.5 45.43.6 Parkettlegerei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei Estrichlegerei Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei Tapetenkleberei Raumausstattung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 97– 4540x Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse ISIC Rev.3.1 Bezeichnung 45.44 Maler- und Glasergewerbe 45.44.1 45.44.2 Maler- und Lackierergewerbe Glasergewerbe 45.45 45.45.1 45.45.3 Baugewerbe, anderweitig nicht genannt Fassadenreinigung Ausbaugewerbe, anderweitig nicht genannt 4540x Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal 455 Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal Vermietung von sonstigen Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal 4550 45.5 45.50 45.50.1 45.50.2 – 98 – 4540x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Bezeichnung Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Unterabschnitt GA Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 50 Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen 50.1 50.10 50.10.1 50.10.2 50.10.3 50.2 50.20 50.20.3 50.20.4 50.20.5 50.3 50.30 50.30.1 50.30.2 50.30.3 50.4 50.40 50.40.1 50.40.2 50.40.3 50.40.4 ISIC Rev.3.1 Handel mit Kraftwagen 501 Handel mit Kraftwagen Handelsvermittlung von Kraftwagen Großhandel mit Kraftwagen Einzelhandel mit Kraftwagen 5010 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 502 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen Lackierung von Kraftwagen Autowaschanlagen Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Lackierung und Autowäsche) 5020 Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 503 Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 5030 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern 504 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern Handelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern 5040 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 99– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 50.5 50.50 50.50.1 50.50.2 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Tankstellen 505 Tankstellen Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen) Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen) 5050 – 100 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 51 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 51.1 51.11 51.11.2 51.11.4 51.11.5 51.11.6 51.12 51.12.1 51.12.3 51.12.4 51.12.5 51.13 51.13.1 51.13.2 51.13.3 51.13.4 51.14 51.14.1 51.14.2 51.14.4 51.14.5 51.14.6 51.14.7 Handelsvermittlung 511 Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen Handelsvermittlung von lebenden Tieren Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren, Häuten, Fellen und Leder Handelsvermittlung von Getreide, Saaten, Futtermitteln und Rohtabak 5110x Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen, Kautschuk, Kunststoffen und Düngemitteln Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl und NE-Metallen Handelsvermittlung von Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug 5110x Handelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus Stahl und mineralischen Stoffen und von Flachglas Handelsvermittlung von Anstrichmitteln Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen 5110x Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasserund Luftfahrzeugen Handelsvermittlung von Maschinen und technischem Bedarf (ohne landwirtschaftliche Maschinen und Büromaschinen) Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen Handelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör Handelsvermittlung von Werkzeugen Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 5110x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 101– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 51.14.8 51.14.9 51.15 51.15.1 51.15.2 51.15.3 51.15.4 51.15.5 51.16 51.16.1 51.16.2 51.16.7 51.16.8 51.16.9 51.17 51.17.1 51.17.2 51.17.3 51.17.4 51.17.5 51.17.6 51.17.7 51.17.8 51.17.9 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen-und Metallwaren Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Antiquitäten Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie Flecht- und Korbwaren Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmitteln 5110x Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche Handelsvermittlung von Heim- und Haushaltstextilien und Bodenbelägen Handelsvermittlung von Bekleidung Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör Handelsvermittlung von Schuhen, Leder- und Täschnerwaren 5110x Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen, Nahrungsfetten, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen Handelsvermittlung von sonstigen Getränken Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie Tabakwaren 5110x – 102 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 51.18 51.18.1 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Handelsvermittlung von Waren, anderweitig nicht genannt Handelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf, Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten, Krankenhaus- und Altenpflegebedarf Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen Handelsvermittlung von Altmaterialien und Reststoffen 5110x 51.19 Handelsvermittlung von Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 5110x 51.19.0 Handelsvermittlung von Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.18.2 51.18.3 51.18.4 51.18.5 51.18.6 51.18.7 51.18.8 51.18.9 51.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren 512x 51.21 51.21.0 Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln 5121x 51.22 51.22.0 Großhandel mit Blumen und Pflanzen Großhandel mit Blumen und Pflanzen 5121x 51.23 51.23.0 Großhandel mit lebenden Tieren Großhandel mit lebenden Tieren 5121x 51.24 51.24.0 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder 5121x 51.25 51.25.0 Großhandel mit Rohtabak Großhandel mit Rohtabak 5121x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 103– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 51.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren 512x 51.31 51.31.0 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 5122x 51.32 51.32.0 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 5122x 51.33 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten 5122x 51.34 Großhandel mit Getränken 5122x 51.34.1 51.34.2 51.34.5 Großhandel mit Getränken, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen Großhandel mit sonstigen Getränken 51.35 Großhandel mit Tabakwaren 51.35.0 Großhandel mit Tabakwaren 51.36 Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren 51.36.1 51.36.2 51.36.3 Großhandel mit Zucker Großhandel mit Süßwaren Großhandel mit Backwaren 51.33.0 5122x 5122x 51.37 Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen 51.37.1 51.37.2 Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao Großhandel mit Gewürzen 51.38 51.38.1 51.38.2 51.38.3 Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten Großhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt 5122x 51.39 Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 5122x 51.39.1 51.39.2 – 104 – 5122x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 51.4 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 513 51.41 51.41.1 51.41.2 Großhandel mit Textilien Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche Großhandel mit Heim- und Haushaltstextilien 5131x 51.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 5131x 51.42.3 51.42.4 51.42.5 Großhandel mit Schuhen Großhandel mit Oberbekleidung sowie Bekleidungszubehör Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.Ä. 51.43 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und Elektroinstallationszubehör 5139x Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall, keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Tapeten und Reinigungsmitteln Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren Großhandel mit Tapeten Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln 5139x Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 5139x Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf Großhandel mit Dentalbedarf 5139x 51.47 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 5139x 51.47.1 51.47.2 Großhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten 51.43.1 51.43.2 51.43.3 51.43.4 51.44 51.44.1 51.44.2 51.44.3 51.44.4 51.45 51.45.0 51.46 51.46.1 51.46.2 51.46.3 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 105– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 51.47.3 51.47.4 51.47.5 51.47.6 51.47.7 51.47.8 51.5 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und Werbeartikeln Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten und Bodenbelägen Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen Großhandel mit nicht landwirtschaftlichen Halbwaren, Altmaterialien und Reststoffen 514 51.51 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 5141 51.51.2 51.51.3 Großhandel mit festen Brennstoffen Großhandel mit Mineralölerzeugnissen 51.52 51.52.1 51.52.2 51.52.3 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug Großhandel mit Erzen Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug Großhandel mit NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug 5142 51.53 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit Roh- und Schnittholz Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen Stoffen Großhandel mit Flachglas Großhandel mit Anstrichmitteln Großhandel mit Sanitärkeramik 5143x Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke 5143x 51.53.1 51.53.2 51.53.3 51.53.4 51.53.5 51.53.6 51.53.7 51.54 51.54.2 51.54.3 51.54.4 – 106 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung 51.55 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen 51.55.1 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie Kautschuk Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen Großhandel mit Düngemitteln 51.55.2 51.55.3 51.55.4 51.55.5 51.56 Großhandel mit sonstigen Halbwaren 51.56.0 Großhandel mit sonstigen Halbwaren 51.57 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen 51.57.1 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Reststoffen Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen 51.57.2 51.57.3 51.8 ISIC Rev.3.1 5149x 5149x 5149x Großhandel mit Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör 515 5159x 51.81.2 Großhandel mit Werkzeugmaschinen Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne Holzbearbeitungsmaschinen) Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen 51.82 51.82.0 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 5159x 51.83 51.83.0 Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen 5159x 51.84 Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software 5151 51.85 Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und Büromöbeln 5159x 51.85.1 51.85.2 Großhandel mit sonstigen Büromaschinen Großhandel mit Büromöbeln 51.86 Großhandel mit elektronischen Bauelementen 51.81 51.81.1 51.84.0 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 107– 5152 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse ISIC Rev.3.1 Bezeichnung 51.86.0 Großhandel mit elektronischen Bauelementen 51.87 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör (ohne landwirtschaftliche Maschinen) Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen, anderweitig nicht genannt Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen) Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für Maschinen sowie technischem Bedarf 5159x Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 5159x Sonstiger Großhandel 519 Sonstiger Großhandel Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Großhandel mit Fertigwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 5190 51.87.1 51.87.2 51.87.3 51.88 51.88.0 51.9 51.90 51.90.1 51.90.2 51.90.3 – 108 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 52 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reparatur von Gebrauchsgütern 52.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) 521 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren 5211 52.12 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art 5219 52.12.1 52.12.2 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel) Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung NichtNahrungsmittel 52.11 52.11.1 52.11.2 52.2 Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) 522 52.21 52.21.0 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 5220x 52.22 52.22.0 Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 5220x 52.23 52.23.0 Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen 5220x 52.24 52.24.1 52.24.2 Einzelhandel mit Back- und Süßwaren Einzelhandel mit Backwaren Einzelhandel mit Süßwaren 5220x 52.25 Einzelhandel mit Getränken 5220x 52.25.1 52.25.2 Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen Einzelhandel mit sonstigen Getränken 52.26 Einzelhandel mit Tabakwaren 52.26.0 Einzelhandel mit Tabakwaren 52.27 Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 109– 5220x 5220x Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 52.27.1 52.27.5 52.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Einzelhandel mit Reformwaren Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln (ohne Reformwaren) Apotheken; Facheinzelhandel mit medizinischen, orthopädischen 523x und kosmetischen Artikeln (in Verkaufsräumen) 52.31 Apotheken 52.31.0 Apotheken 52.32 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 52.32.0 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 52.33 Einzelhandel mit Parfümeriewaren und Körperpflegemitteln 52.33.1 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel) Einzelhandel mit Drogerieartikeln 52.33.2 52.4 5231x 5231x 5231x Sonstiger Facheinzelhandel (in Verkaufsräumen) 523x 52.41 52.41.1 52.41.2 Einzelhandel mit Textilien Einzelhandel mit Haushaltstextilien Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche 5232x 52.42 Einzelhandel mit Bekleidung 5232x 52.42.1 52.42.2 52.42.3 52.42.4 52.42.5 Einzelhandel mit Bekleidung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und Bekleidungszubehör Einzelhandel mit Kürschnerwaren 52.43 52.43.1 52.43.2 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren Einzelhandel mit Schuhen Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren 52.44 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hausrat, 5233x anderweitig nicht genannt Einzelhandel mit Wohnmöbeln Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren 52.44.1 52.44.2 52.44.3 52.44.4 – 110 – 5232x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung ISIC Rev.3.1 52.44.6 52.44.7 Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren Einzelhandel mit Heimtextilien 52.45 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik und Musikinstrumenten Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und elektrotechnischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien 5233x Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt Einzelhandel mit Anstrichmitteln Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf 5234 Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen 5239x Einzelhandel mit Tapeten, Bodenbelägen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Münzen, Geschenkartikeln, Uhren, Schmuck und Spielwaren Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Einzelhandel mit Spielwaren 5239x 52.49 Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen) 5239x 52.49.1 52.49.2 52.49.3 52.49.4 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren Augenoptiker Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren Einheiten und Software 52.45.1 52.45.2 52.45.3 52.46 52.46.1 52.46.2 52.46.3 52.47 52.47.1 52.47.2 52.47.3 52.48 52.48.1 52.48.2 52.48.5 52.48.6 52.49.5 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 111– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 52.49.6 52.49.7 52.49.8 52.49.9 52.5 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten und Mobiltelefonen Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Sonstiger Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen) 524 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen Antiquariate Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren 5240 Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen) 525 52.61 Versandhandel 5251 52.61.1 52.61.2 Versandhandel mit Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Sonstiger Fachversandhandel 52.50 52.50.1 52.50.2 52.50.3 52.6 52.61.3 52.62 Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten 52.62.1 52.62.2 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an Verkaufsständen und auf Märkten Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten 52.63 Sonstiger Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen) 52.63.1 52.63.4 Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen Sonstiger Einzelhandel, anderweitig nicht genannt (nicht in Verkaufsräumen) – 112 – 5252 5259 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 52.7 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Reparatur von Gebrauchsgütern 526 52.71 52.71.0 Reparatur von Schuhen und Lederwaren Reparatur von Schuhen und Lederwaren 5260x 52.72 52.72.1 5260x 52.72.2 Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Geräte der Unterhaltungselektronik) Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik 52.73 Reparatur von Uhren und Schmuck 5260x 52.73.0 Reparatur von Uhren und Schmuck 52.74 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern 52.74.1 52.74.2 Reparatur von Fahrrädern Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 113– 5260x Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Abschnitt H Gastgewerbe Unterabschnitt HA Gastgewerbe 55 Gastgewerbe 55.1 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Hotellerie 551x Hotellerie Hotels (ohne Hotels garnis) Hotels garnis Gasthöfe Pensionen 5510x Sonstiges Beherbergungsgewerbe 551x 55.21 Jugendherbergen und Hütten 5510x 55.21.0 Jugendherbergen und Hütten 55.10 55.10.1 55.10.2 55.10.3 55.10.4 55.2 55.22 Campingplätze 55.22.0 Campingplätze 55.23 Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt 55.23.1 55.23.2 55.23.3 55.23.4 55.23.6 55.23.7 Erholungs- und Ferienheime Ferienzentren Ferienhäuser und Ferienwohnungen Privatquartiere Boardinghouses Sonstiges Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt 55.3 55.30 55.30.1 55.30.2 55.30.3 55.30.4 55.30.5 5510x 5510x Speisengeprägte Gastronomie 552x Speisengeprägte Gastronomie Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit Selbstbedienung Cafés Eissalons Imbissstuben 5520x – 114 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 55.4 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Getränkegeprägte Gastronomie 552x Getränkegeprägte Gastronomie Schankwirtschaften Diskotheken und Tanzlokale Bars Vergnügungslokale Sonstige getränkegeprägte Gastronomie 5520x Kantinen und Caterer 552x 55.51 55.51.0 Kantinen Kantinen 5520x 55.52 55.52.0 Caterer Caterer 5520x 55.40 55.40.1 55.40.3 55.40.5 55.40.6 55.40.7 55.5 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 115– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung Unterabschnitt IA Verkehr und Nachrichtenübermittlung 60 Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen 60.1 Eisenbahnverkehr 601 Eisenbahnverkehr Eisenbahnverkehr 6010 Sonstiger Landverkehr 602 Personenbeförderung im Linienverkehr zu Land Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und Nachbarortslinienverkehr Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen Berg- und Seilbahnen 6021 60.22 Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer 6022x 60.22.0 Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer 60.23 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr 60.23.1 60.23.2 Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt 60.24 60.24.5 60.24.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr Erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr 6023 Transport in Rohrfernleitungen 603 60.30 Transport in Rohrfernleitungen 6030 60.30.0 Transport in Rohrfernleitungen 60.10 60.10.0 60.2 60.21 60.21.1 60.21.2 60.21.3 60.21.4 60.3 – 116 – 6022x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 61 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Schifffahrt 61.1 See- und Küstenschifffahrt 611 See- und Küstenschifffahrt See- und Küstenschifffahrt 6110 Binnenschifffahrt 612 61.20 Binnenschifffahrt 6120 61.20.1 61.20.2 61.20.3 61.20.4 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt 61.10 61.10.0 61.2 62 Luftfahrt 62.1 Linienflugverkehr 621 62.10 Linienflugverkehr 6210 62.10.0 Linienflugverkehr 62.2 62.20 62.20.0 62.3 62.30 62.30.0 63 Gelegenheitsflugverkehr 622x Gelegenheitsflugverkehr Gelegenheitsflugverkehr 6220x Raumtransport 622x Raumtransport Raumtransport 6220x Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung 63.1 Frachtumschlag und Lagerei 630x 63.11 63.11.0 Frachtumschlag Frachtumschlag 6301 63.12 63.12.1 63.12.2 Lagerei Lagerei (ohne Kühlhäuser) Kühlhäuser 6302 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 117– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 63.2 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr 630x 63.21 63.21.1 63.21.2 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr 6303x Parkhäuser und Parkplätze Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr, anderweitig nicht genannt 63.22 63.22.1 63.22.2 63.22.3 63.22.4 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Schifffahrt Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt Seehafenbetriebe Bugsier- und Bergungsschifffahrt Lotsbetriebe 6303x 63.23 63.23.1 63.23.2 63.23.3 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt Flughafenbetriebe Landeplätze für Luftfahrzeuge Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht genannt 6303x Reisebüros und Reiseveranstalter 630x Reisebüros und Reiseveranstalter Reisebüros Reiseveranstalter und Fremdenführung 6304 Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung 630x 63.40 Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung 6309 63.40.1 63.40.2 63.40.4 63.40.5 Spedition Schiffsmaklerbüros und -agenturen Logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Verkehrsvermittlung, anderweitig nicht genannt 63.3 63.30 63.30.1 63.30.2 63.4 – 118 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 64 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Nachrichtenübermittlung 64.1 Postverwaltung und private Post- und Kurierdienste 641 64.11 64.11.0 Postverwaltung Postverwaltung 6411 64.12 64.12.1 64.12.2 64.12.3 64.12.5 64.12.6 64.12.7 Private Post- und Kurierdienste Briefdienste Zeitungsdienste Paketdienste Expressdienste Kurierdienste Erbringung von sonstigen postalischen Dienstleistungen 6412 Fernmeldedienste 642 Fernmeldedienste Erbringung von festnetzgebundenen Telekommunikationsdienstleistungen Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen Erbringung von sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen 6420 64.3 64.30 64.30.1 64.30.2 64.30.3 64.30.4 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 119– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Abschnitt J Kredit- und Versicherungsgewerbe Unterabschnitt JA Kredit- und Versicherungsgewerbe 65 Kreditgewerbe 65.1 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Zentralbanken und Kreditinstitute 651 65.11 65.11.0 Zentralbanken Zentralbanken 6511 65.12 65.12.1 65.12.2 65.12.3 65.12.4 65.12.5 65.12.6 65.12.7 65.12.9 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken Girozentralen Sparkassen Genossenschaftliche Zentralbanken Kreditgenossenschaften Realkreditinstitute Kreditinstitute mit Sonderaufgaben Bausparkassen 6519 Sonstige Finanzierungsinstitutionen 659 65.21 Institutionen für Finanzierungsleasing 6591 65.21.0 Institutionen für Finanzierungsleasing 65.22 Spezialkreditinstitute 65.22.0 Spezialkreditinstitute 65.23 Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt 65.23.1 65.23.2 65.23.3 Kapitalanlagegesellschaften Leihhäuser Sonstige Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt 65.2 – 120 – 6592 6599 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 66 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Versicherungsgewerbe 66.0 Versicherungsgewerbe 660 66.01 66.01.1 66.01.2 Lebensversicherungen Lebensversicherungen (ohne Rückversicherungen) Rückversicherungen für die Lebensversicherungen 6601 66.02 Pensions- und Sterbekassen 6602 66.02.0 Pensions- und Sterbekassen 66.03 Sonstiges Versicherungsgewerbe 66.03.1 66.03.2 66.03.3 Krankenversicherungen Schaden- und Unfallversicherungen Rückversicherungen für das sonstige Versicherungsgewerbe 67 6603 Mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 67.1 Mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten 671 67.11 Effekten- und Warenbörsen 6711 67.11.0 Effekten- und Warenbörsen 67.12 Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung) 67.12.0 Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung) 67.13 Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten 67.13.0 Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten 67.2 6712 6719 Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 672 67.20 Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 6720 67.20.1 67.20.2 67.20.3 Versicherungsvertreter Versicherungsmakler Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 121– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Unterabschnitt KA Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 70 Grundstücks- und Wohnungswesen 70.1 Erschließung, Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und 701x Wohnungen 70.11 Erschließung von Grundstücken 70.11.1 70.11.2 70.11.3 Erschließung von unbebauten Grundstücken Bauträger für Nichtwohngebäude Bauträger für Wohngebäude 70.12 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen 7010x Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 701x Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen 7010x 70.12.1 70.12.2 70.2 70.20 70.20.1 70.20.2 – 122 – 7010x Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 70.3 70.31 70.31.0 70.32 70.32.0 71 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Vermittlung und Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 702 Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 7020x Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 7020x Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal 71.1 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht 711x 71.10 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht 7111x 71.10.0 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht 71.2 Vermietung von sonstigen Verkehrsmitteln 711x Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht) Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht) 7111x 71.22 71.22.0 Vermietung von Wasserfahrzeugen Vermietung von Wasserfahrzeugen 7112 71.23 71.23.0 Vermietung von Luftfahrzeugen Vermietung von Luftfahrzeugen 7113 71.21 71.21.0 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 123– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 71.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Vermietung von Maschinen und Geräten 712 71.31 71.31.0 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 7121 71.32 71.32.0 Vermietung von Baumaschinen und -geräten Vermietung von Baumaschinen und -geräten 7122 71.33 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und - 7123 einrichtungen Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und einrichtungen 71.33.0 71.34 Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten 71.34.0 Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten 71.4 71.40 71.40.1 71.40.2 71.40.3 71.40.4 71.40.5 72 7129 Vermietung von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt 713 Vermietung von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern Leihbüchereien und Lesezirkel Videotheken Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt 7130 Datenverarbeitung und Datenbanken 72.1 Hardwareberatung 721 Hardwareberatung Hardwareberatung 7210 Softwarehäuser 722 72.21 Verlegen von Software 7221 72.21.0 Verlegen von Software 72.10 72.10.0 72.2 72.22 Softwareberatung und -entwicklung 72.22.1 72.22.2 72.22.3 Softwareberatung Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen Sonstige Softwareentwicklung – 124 – 7229 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 72.3 72.30 72.30.1 72.30.3 72.30.5 72.4 72.40 72.40.0 72.5 72.50 72.50.0 72.6 72.60 72.60.1 72.60.2 73 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Datenverarbeitungsdienste 723 Datenverarbeitungsdienste Datenerfassungsdienste Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme Sonstige Datenverarbeitungsdienste 7230 Datenbanken 724 Datenbanken Datenbanken 7240 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 725 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 7250 Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten 729 Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten Informationsvermittlung Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt 7290 Forschung und Entwicklung 73.1 73.10 73.10.1 73.10.2 73.10.3 73.10.4 73.10.5 Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 731 Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und Mathematik Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin Forschung und Entwicklung im Umweltbereich 7310 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 125– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 73.2 73.20 73.20.1 73.20.2 74 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 732 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 7320 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.1 Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, 741 Buchführung, Markt- und Meinungsforschung, Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften 74.11 Rechtsberatung 74.11.1 74.11.2 74.11.3 74.11.4 74.11.5 Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat Notariate Patentanwaltskanzleien Sonstige Rechtsberatung 74.12 Wirtschafts- und Buchprüfung und Steuerberatung; Buchführung 74.12.1 74.12.4 74.12.5 Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Buchprüfungsgesellschaften Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften Praxen von Steuerbevollmächtigten Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste) 74.13 74.13.1 74.13.2 Markt- und Meinungsforschung Marktforschung Meinungsforschung 7413 74.14 74.14.1 Unternehmens- und Public-Relations-Beratung Unternehmensberatung 7414x 74.12.2 74.12.3 7411 – 126 – 7412 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung ISIC Rev.3.1 74.14.2 Public-Relations-Beratung 74.15 74.15.1 Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften (ohne geschlossene Immobilienfonds) Geschlossene Immobilienfonds mit Nichtwohngebäuden Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden Komplementärgesellschaften Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 7414x Architektur- und Ingenieurbüros 742x 74.20 Architektur- und Ingenieurbüros 7421 74.20.1 74.20.2 74.20.3 74.20.4 74.20.5 74.20.6 74.20.7 74.20.8 74.20.9 Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung Ingenieurbüros für technische Fachplanung Büros für Industrie-Design Büros baufachlicher Sachverständiger Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung Vermessungsbüros 74.15.2 74.15.3 74.15.4 74.15.5 74.15.6 74.2 74.3 Technische, physikalische und chemische Untersuchung 742x 74.30 Technische, physikalische und chemische Untersuchung 7422 74.30.1 74.30.2 74.30.3 74.30.4 Technische Untersuchung und Beratung Physikalische Untersuchung und Beratung Chemische Untersuchung und Beratung Betrieb von Messnetzen und Messstationen 74.4 Werbung 743 74.40 Werbung 7430 74.40.1 74.40.2 Werbegestaltung Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 127– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 74.5 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften 749x 74.50 74.50.1 74.50.2 Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften Personal- und Stellenvermittlung Überlassung von Arbeitskräften 7491 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 749x 74.60 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 7492 74.60.1 74.60.2 Detekteien Wach- und Sicherheitsdienste 74.6 74.7 Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln 749x 74.70 Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln 7493 74.70.1 74.70.2 74.70.3 74.70.4 Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar Schornsteinreinigung Reinigung von Verkehrsmitteln Desinfektion und Schädlingsbekämpfung 74.8 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 749x 74.81 Fotografisches Gewerbe und fotografische Laboratorien 7494 74.81.1 74.81.2 Fotografisches Gewerbe Fotografische Laboratorien 74.82 74.82.0 Abfüll- und Verpackungsgewerbe Abfüll- und Verpackungsgewerbe 7495 74.85 74.85.1 74.85.2 74.85.3 Sekretariats-, Schreib- und Übersetzungsdienste; Copy-Shops Freiberufliche Dolmetscher Übersetzungsbüros Sekretariats- und Schreibdienste; Copy-Shops 7499x 74.86 74.86.0 Call Centers Call Centers 7499x – 128 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 74.87 74.87.1 74.87.2 74.87.3 74.87.4 74.87.5 74.87.6 74.87.7 74.87.8 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen 7499x und Privatpersonen, anderweitig nicht genannt Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen Sachverständige, anderweitig nicht genannt Versteigerungsgewerbe Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design Auskunfteien Inkassobüros Sonstige Vermögensberatung Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, anderweitig nicht genannt Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 129– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Abschnitt L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Unterabschnitt LA Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75.1 Öffentliche Verwaltung 751 75.11 75.11.0 Allgemeine öffentliche Verwaltung Allgemeine öffentliche Verwaltung 7511 75.12 Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Bildung und Kultur Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sozialwesen Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Gesundheitswesen Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sport 7512 75.13 Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht 7513 75.13.0 Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht 75.14 Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten 75.14.0 Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten 75.12.2 75.12.3 75.12.4 75.12.5 75.2 7514 Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung 752 75.21 Auswärtige Angelegenheiten 7521 75.21.0 Auswärtige Angelegenheiten 75.22 Verteidigung 75.22.0 Verteidigung 7522 75.23 75.23.0 Rechtspflege Rechtspflege 7523x 75.24 75.24.0 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Öffentliche Sicherheit und Ordnung 7523x 75.25 75.25.0 Feuerschutz Feuerschutz 7523x – 130 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 75.3 75.30 75.30.1 75.30.2 75.30.3 75.30.4 75.30.5 75.30.6 75.30.7 75.30.8 75.30.9 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Sozialversicherung und Arbeitsförderung 753 Sozialversicherung und Arbeitsförderung Gesetzliche Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung und Altershilfe für Landwirte) Knappschaftliche Rentenversicherung Altershilfe für Landwirte Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes Gesetzliche Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung) Knappschaftliche Krankenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsförderung Sonstige Sozialversicherung 7530 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 131– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Abschnitt M Erziehung und Unterricht Unterabschnitt MA Erziehung und Unterricht 80 Erziehung und Unterricht 80.1 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Kindergärten, Vor- und Grundschulen 801 Kindergärten, Vor- und Grundschulen Kindergärten Kinderhorte Vorklassen, Schulkindergärten Grundschulen 8010 Weiterführende Schulen 802 80.21 Allgemein bildende weiterführende Schulen 8021 80.21.1 80.21.2 Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich I Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich II 80.22 80.22.0 Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich 8022 Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs 803 Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs Universitäten Allgemeine Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens 8030 80.10 80.10.1 80.10.2 80.10.4 80.10.5 80.2 80.3 80.30 80.30.5 80.30.6 80.30.7 80.30.8 – 132 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 80.4 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 809 80.41 80.41.1 80.41.2 Fahr- und Flugschulen Kraftfahrschulen Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen 8090x 80.42 Erwachsenenbildung und Unterricht, anderweitig nicht genannt 8090x 80.42.1 80.42.2 80.42.3 80.42.4 Allgemeine und politische Erwachsenenbildung Berufliche Erwachsenenbildung Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer Unterricht, anderweitig nicht genannt Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 133– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Unterabschnitt NA Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.1 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Gesundheitswesen 851 Krankenhäuser Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken) Hochschulkliniken Vorsorge- und Rehabilitationskliniken 8511 85.12 Arztpraxen (ohne Zahnarztpraxen) 8512x 85.12.1 85.12.2 Arztpraxen für Allgemeinmedizin und Praxen von praktischen Ärztinnen und Ärzten Facharztpraxen (ohne Arztpraxen für Allgemeinmedizin) 85.13 85.13.0 Zahnarztpraxen Zahnarztpraxen 85.14 85.14.1 Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt 8519 Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und therapeuten Massagepraxen, Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Krankengymnastikpraxen, Praxen von Hebammen und Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen Heilpraktikerpraxen Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen Krankentransport- und Rettungsdienste Sonstige Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens 85.11 85.11.1 85.11.2 85.11.3 85.14.2 85.14.3 85.14.4 85.14.5 85.14.6 85.2 8512x Veterinärwesen 852 85.20 Veterinärwesen 8520 85.20.1 85.20.2 85.20.3 Tierarztpraxen Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Veterinärwesen Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens – 134 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 85.3 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Sozialwesen 853 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) Jugendwohnheime Erziehungsheime Altenwohnheime Altenheime Altenpflegeheime Heime für werdende Mütter sowie Mütter oder Väter mit Kind Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter Wohnheime für Behinderte Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 8531 85.32 Sozialwesen, anderweitig nicht genannt 8532 85.32.1 Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Jugendzentren) Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung, anderweitig nicht genannt Jugendzentren und Häuser der offenen Tür Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Sonstige soziale Beratungsstellen Ambulante soziale Dienste Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe Unterstützungskassen Sonstiges Sozialwesen, anderweitig nicht genannt 85.31 85.31.1 85.31.2 85.31.3 85.31.4 85.31.5 85.31.6 85.31.7 85.31.8 85.31.9 85.32.2 85.32.3 85.32.4 85.32.5 85.32.6 85.32.7 85.32.8 85.32.9 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 135– Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Unterabschnitt OA Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 90 Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung 90.0 Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung 900 90.01 Abwasserbeseitigung 9000x 90.01.1 90.01.2 Kläranlagen Sammelkanalisation 90.02 90.02.1 90.02.2 90.02.3 90.02.4 90.02.5 Abfallbeseitigung Sammlung, Beförderung und Zwischenlagerung von Abfällen Thermische Abfallbeseitigung Abfalldeponien Biologische Abfallbeseitigung Sonstige Abfallbeseitigung 9000x 90.03 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung 9000x 90.03.0 91 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Kultur und Sport) 91.1 91.11 91.11.1 91.11.2 91.11.3 91.12 91.12.1 91.12.2 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen 911 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen) Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen Arbeitgeberverbände 9111 Berufsorganisationen Berufsorganisationen (ohne öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen) Öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen 9112 – 136 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 91.2 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Arbeitnehmervereinigungen 912 Arbeitnehmervereinigungen Arbeitnehmervereinigungen 9120 Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt 919 Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen Sonstige religiöse und weltanschauliche Vereinigungen 9191 91.32 Politische Parteien und Vereinigungen 9192 91.32.0 Politische Parteien und Vereinigungen 91.33 Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Organisationen des Gesundheitswesens Jugendorganisationen Verbraucherorganisationen Kommunale Spitzen- und Regionalverbände Verbände der Sozialversicherungsträger Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt 91.20 91.20.0 91.3 91.31 91.31.1 91.31.2 91.33.1 91.33.2 91.33.3 91.33.4 91.33.5 91.33.6 91.33.7 92 9199 Kultur, Sport und Unterhaltung 92.1 Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb; Kinos 921x 92.11 Film- und Videofilmherstellung 9211x 92.11.1 92.11.2 92.11.3 92.11.4 92.11.5 92.11.6 Herstellung von Kinofilmen Herstellung von Fernsehfilmen Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen Sonstige Filmherstellung Filmtechnik Tonstudios Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 137– Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung 92.12 92.12.1 92.12.2 92.12.3 Filmverleih und Videoprogrammanbieter Filmverleih Videoprogrammanbieter Filmvertrieb 9211x 92.13 Kinos 9212 92.13.0 Kinos 92.2 92.20 92.20.1 92.20.2 92.3 92.31 92.31.1 92.31.2 92.31.3 92.31.4 92.31.5 92.31.6 92.31.7 92.31.8 92.32 92.32.1 92.32.2 92.32.3 92.32.5 ISIC Rev.3.1 Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen 921x Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen Rundfunkveranstalter Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen 9213 Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen 921x Künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen Theaterensembles Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre Selbstständige bildende Künstlerinnen und Künstler Selbstständige Restauratorinnen und Restauratoren Selbstständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter Selbstständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler Selbstständige Artistinnen und Artisten 9214x Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen und Hilfsdienste dafür Theater- und Konzertveranstalter Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen Varietés und Kleinkunstbühnen Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen 9214x – 138 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse Bezeichnung ISIC Rev.3.1 92.33 92.33.0 Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks 9219x 92.34 Erbringung von kulturellen und unterhaltenden Leistungen, anderweitig nicht genannt Tanzschulen Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen, anderweitig nicht genannt 9219x Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbstständige Journalistinnen und Journalisten 922 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbstständige Journalistinnen und Journalisten Korrespondenz- und Nachrichtenbüros Selbstständige Journalistinnen, Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen 9220 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 923 92.51 Bibliotheken und Archive 9231 92.51.0 Bibliotheken und Archive 92.34.1 92.34.2 92.4 92.40 92.40.1 92.40.2 92.5 92.52 Museen und Denkmalschutzeinrichtungen 92.52.1 92.52.2 Museen und Kunstausstellungen Denkmalschutzeinrichtungen 92.53 92.53.1 92.53.2 92.53.3 Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks Botanische und zoologische Gärten Naturparks und Tiergehege Natur- und Landschaftsschutz Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 139– 9232 9233 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 92.6 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Sport 924x 92.61 92.61.0 Betrieb von Sportanlagen Betrieb von Sportanlagen 9241x 92.62 92.62.1 92.62.2 92.62.3 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports Sportverbände und Sportvereine Professionelle Sportmannschaften und Rennställe Selbstständige Berufssportlerinnen und -sportler sowie trainerinnen und -trainer Sportpromoter und sonstige professionelle Sportveranstalter Sportschulen und selbstständige Sportlehrerinnen und -lehrer 9241x Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit 924x 92.71 92.71.1 92.71.2 92.71.3 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten Spielbanken und Spielklubs Wett-, Toto- und Lotteriewesen 9249x 92.72 Erbringung von Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit, anderweitig nicht genannt Garten- und Grünanlagen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit, anderweitig nicht genannt 9249x 92.62.4 92.62.5 92.7 92.72.1 92.72.2 – 140 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abteilung Gruppe Klasse Unterklasse 93 Bezeichnung ISIC Rev.3.1 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 93.0 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 930 Wäscherei und chemische Reinigung Wäscherei Annahmestellen für Wäscherei Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei Annahmestellen für chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei Heißmangelei und Bügelei 9301 93.02 Frisör- und Kosmetiksalons 9302 93.02.4 93.02.5 Kosmetiksalons Frisörsalons 93.03 93.03.1 93.03.2 Bestattungswesen Bestattungsinstitute Friedhöfe und Krematorien 9303 93.04 Saunas, Solarien, Fitnesszentren u.Ä. 9309x 93.04.1 93.04.2 Bäder und Saunas (ohne medizinische Bäder) Solarien, Massagesalons (ohne medizinische Massagen), Fitnesszentren u.Ä. 93.01 93.01.1 93.01.2 93.01.3 93.01.4 93.01.5 93.05 Erbringung von Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 93.05.1 93.05.2 93.05.3 Ehevermittlungsinstitute Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 141– 9309x Abteilung Klasse Unterklasse Gruppe Abschnitt P Private Haushalte mit Hauspersonal Unterabschnitt PA Private Haushalte mit Hauspersonal 95 Private Haushalte mit Hauspersonal 95.0 95.00 95.00.2 95.00.3 ISIC Rev.3.1 Bezeichnung Private Haushalte mit Hauspersonal 950 Private Haushalte mit Hauspersonal Private Haushalte mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung Private Haushalte mit sonstigem Hauspersonal 9500 Abschnitt Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Unterabschnitt QA Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 99.0 99.00 99.00.1 99.00.2 99.00.3 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 990 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Vertretungen fremder Staaten Dienststellen von Stationierungsstreitkräften Internationale und supranationale Organisationen mit Behördencharakter 9900 – 142 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003, mit Erläuterungen Abschnitt A A Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft Abschnitt A umfasst die Nutzung der natürlichen pflanzlichen und tierischen Ressourcen. Hier eingeordnet sind Tätigkeiten wie Pflanzenbau, Tierhaltung, Holzgewinnung und Gewinnung anderer pflanzlicher sowie tierischer Erzeugnisse in landwirtschaftlichen Betrieben oder der freien Natur. Dieser Abschnitt umfasst nicht: – Fischerei und Fischzucht (s. Abschnitt B) AA Land- und Forstwirtschaft 01 Landwirtschaft und Jagd In Abteilung 01 wird zunächst unterschieden zwischen den beiden Tätigkeitsbereichen • Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse (01.1: Pflanzenbau) und • Gewinnung tierischer Erzeugnisse (01.2: Tierhaltung). In Gruppe 01.1 wird unterschieden zwischen • Feldkulturen, allgemein im jährlichen Zyklus (01.11 und 01.12), wie Getreide, Gemüse oder Blumen; • Kulturen mit langem Zyklus wie Pflanzungen (z. B. Kaffee, Kakao usw.), Reb- und Obstanlagen (01.13). In Gruppe 01.2 (Tierhaltung) werden die Tätigkeiten nach Tierarten und nicht nach Erzeugnissen (Fleisch, Milch, Häute usw.) zusammengefasst, wobei nicht unterschieden wird nach ausschließlicher Stallhaltung (ohne Beweidung) und offener Weidewirtschaft. Gruppe 01.3 (Gemischte Landwirtschaft) bildet eine Ausnahme von den Grundregeln zur Bestimmung der Haupttätigkeit. Man geht hier davon aus, dass in zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben ein Gleichgewicht zwischen pflanzlicher und tierischer Erzeugung besteht, und es willkürlich wäre, sie in die eine oder die andere Kategorie einzuordnen. Bestimmte Tätigkeiten wie Bodenbearbeitung, Pflanzen, Ernte und Bewirtschaftung, die normalerweise zu den Aufgaben der landwirtschaftlichen Betriebe zählen, können auch gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage von selbstständigen landwirtschaftlichen Einheiten ausgeführt werden. Sie werden eingeordnet unter landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau (01.41) oder für die Tierhaltung (01.42). Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 145 – Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft Nicht zur Landwirtschaft gerechnet werden die nachfolgende Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (eingeordnet in Abteilung 15 [Ernährungsgewerbe] und Abteilung 16 [Tabakverarbeitung]), die über ihre Aufbereitung für die Primärmärkte hinausgeht. Abweichend von der allgemeinen Regel für die Klassifizierung integrierter Tätigkeiten wird ein landwirtschaftlicher Betrieb, der seine Erzeugnisse selbst verarbeitet, in Abteilung 01 eingeordnet, auch wenn diese Erzeugung normalerweise zur Abteilung 15 und 16 gehört. Beispiele: Anbau von Trauben und Herstellung von Wein daraus; Anbau von Oliven und Herstellung von Olivenöl daraus. Nicht zur Landwirtschaft gerechnet werden ferner die Anlage von Feldern (z. B. Terrassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen, Anlage von Reisfeldern usw.), die in Abteilung 45 (Bau) eingeordnet ist, sowie Einkaufsvereinigungen und Genossenschaften, die im Abschnitt G (Handel; ...) klassifiziert sind, welche landwirtschaftliche Erzeugnisse vermarkten. 01.1 Pflanzenbau Diese Gruppe umfasst: – Anbau im Freiland, in Gewächshäusern u. Ä. 01.11 Ackerbau 01.11.1 Getreidebau Diese Unterklasse umfasst: – Anbau von Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Körnermais, Reis usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Zuckermais (s. 01.12.1) – Erzeugung von Gartenbausämereien (s. 01.12.4) – Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken (s. 01.13.3) – Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Flecht- und Korbwaren (s. 02.01.0) – 146 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft 01.11.2 Allgemeiner Ackerbau Diese Unterklasse umfasst: – Anbau von Kartoffeln – Anbau von Zuckerrüben – Anbau von Tabak, Ernte und Trocknen von Tabakblättern – Anbau von Ölsaaten und ölhaltigen Früchten wie Erdnüsse, Soja, Raps usw. – Erzeugung von Saatgut für Zuckerrüben und Futterpflanzen (einschließlich Gräsern) – Anbau von Hopfen; Erzeugung von Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt – Anbau von Baumwolle und anderen Textilpflanzen; Rösten von Faserpflanzen – Erzeugung von trockenen Hülsenfrüchten wie Felderbsen und Ackerbohnen – Anbau von Pflanzen hauptsächlich für pharmazeutische Zwecke oder zum Zwecke der Insekten- und Pilzvertilgung u.Ä. – Anbau von Pflanzen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Melonen (s. 01.12.1) – Anbau von Zuckermais (s. 01.12.1) – Anbau von sonstigem Gemüse (s. 01.12.1) – Sammeln von Waldpilzen und Trüffeln (s. 01.12.1) – Anbau von Blumen (s. 01.12.2) – Erzeugung von Gartenbausämereien (s. 01.12.4) – Anbau von Gartenbauspezialitäten (s. 01.12.4) – Anbau von Obst und Sammeln von Beeren (s. 01.13.1) – Anbau von Wein- und Tafeltrauben (s. 01.13.2) – Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken (s. 01.13.3) – Anbau von Gewürzpflanzen (s. 01.13.3) – Anbau und Sammeln von Nüssen (s. 01.13.3) – Sammeln von Erzeugnissen des Waldes (außer Pilzen, Beeren und Nüssen) und anderen Wildpflanzen (s. 02.01.0) 01.12 Gartenbau 01.12.1 Gemüsebau Diese Unterklasse umfasst: – Anbau von Gemüse: Tomaten, Melonen, Zwiebeln, Kohl, Salat, Gurken, Möhren, Bohnen, Zuckermais, Kohlrabi, Zucchini, Auberginen, Lauch – Anbau von Küchenkräutern, Kapern, Paprika, Pfeffer, Fenchel, Petersilie, Kresse, Kerbel, Schnittlauch, Estragon und Majoran – Anbau von Champignons und anderen Kulturpilzen; Sammeln von Waldpilzen und Trüffeln Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 147 – Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Kartoffeln (s. 01.11.2) – Anbau von Zuckerrüben (s. 01.11.2) – Anbau von Ölsaaten und ölhaltigen Früchten (s. 01.11.2) – Erzeugung von Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt (s. 01.11.2) – Anbau von Baumwolle und anderen Textilpflanzen (s. 01.11.2) – Anbau von Gewürzpflanzen (s. 01.13.3) 01.12.2 Zierpflanzenbau Diese Unterklasse umfasst: – Anbau von Schnittblumen und Schnittgrün – Anbau von Topfpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen einschließlich deren Jungpflanzen – Anbau von Stauden, Blumenzwiebeln und Knollen – Herstellung von Trockenblumengestecken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Baumwolle und anderen Textilpflanzen (s. 01.11.2) – Erzeugung von Gartenbausämereien (s. 01.12.4) – Betrieb von Forstbaumschulen (s. 02.01.0) – Forstung von Weihnachtsbäumen (s. 02.01.0) 01.12.3 Baumschulen Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von Vermehrungsmaterial: Sämlinge, Stecklinge, Veredlungen usw. – Anbau von Gehölzen: Ziergehölze, Wildgehölze, Straßen- und Parkbäume, Obstgehölze, Rebstöcke usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Forstbaumschulen (s. 02.01.0) – Forstung von Weihnachtsbäumen (s. 02.01.0) 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau Diese Unterklasse umfasst: – Allgemeiner Gartenbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt – Erzeugung von Gartenbausämereien – Erzeugung von Rollrasen – 148 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Kartoffeln (s. 01.11.2) – Anbau von Zuckerrüben (s. 01.11.2) – Anbau von Ölsaaten und ölhaltigen Früchten (s. 01.11.2) – Erzeugung von Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt (s. 01.11.2) – Anbau von Baumwolle und anderen Textilpflanzen (s. 01.11.2) – Anbau von Gewürzpflanzen (s. 01.13.3) – Betrieb von Forstbaumschulen (s. 02.01.0) – Forstung von Weihnachtsbäumen (s. 02.01.0) 01.13 Dauerkulturbau 01.13.1 Obstbau Diese Unterklasse umfasst: – Anbau von Obst: Äpfel, Birnen, Aprikosen, Pflaumen und Zwetschen, Erdbeeren, Beerenfrüchte, Kirschen, Pfirsiche usw. – Sammeln von Beeren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Hopfen (s. 01.11.2) – Anbau von Kapern, Paprika, Pfeffer, Fenchel, Kerbel, Petersilie, Kresse, Schnittlauch, Estragon und Majoran (s. 01.12.1) – Herstellung von Olivenöl aus nicht selbsterzeugten Oliven (s. 15.42.0) – Herstellung von Kakao (s. 15.84.0) – Verarbeitung von Tee und Kaffee (s. 15.86.0) 01.13.2 Weinbau Diese Unterklasse umfasst: – Anbau von Wein- und Tafeltrauben – Herstellung von Wein aus selbsterzeugten Trauben Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Wein aus nicht selbsterzeugten Trauben (s. 15.93.0) 01.13.3 Allgemeiner Dauerkulturbau Diese Unterklasse umfasst: – Anbau und Sammeln von Nüssen – Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken wie Kaffee, Kakao, Tee, Mate – Anbau von Gewürzpflanzen: Lorbeer, Basilikum, Anis, Koriander, Kümmel, Zimt, Nelken, Muskatnüsse, Ingwer usw. – Herstellung von Olivenöl aus selbsterzeugten Oliven – Verarbeitung von Tee in an Teepflanzungen angeschlossenen Teefabriken Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 149 – Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Hopfen (s. 01.11.2) – Herstellung von Olivenöl aus nicht selbsterzeugten Oliven (s. 15.42.0) – Herstellung von Kakao (s. 15.84.0) – Verarbeitung von Tee und Kaffee (s. 15.86.0) 01.2 Tierhaltung 01.21 Haltung von Rindern 01.21.1 Milchviehhaltung Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von roher Kuhmilch Diese Unterklasse umfasst nicht: – Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0) – Verarbeitung von Kuhmilch außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe (s. 15.51.0) 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung Diese Unterklasse umfasst: – Zucht und Haltung von Rindern – Rindermast Diese Unterklasse umfasst nicht: – Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0) – Verarbeitung von Kuhmilch außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe (s. 15.51.0) 01.21.3 Gemischte Weideviehhaltung Diese Unterklasse umfasst: – Zucht und Haltung von Rindern, Futterbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0) – Verarbeitung von Kuhmilch außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe (s. 15.51.0) – 150 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt A 01.22 Land- und Forstwirtschaft Haltung von Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln 01.22.1 Haltung von Schafen und Ziegen Diese Unterklasse umfasst: – Zucht und Haltung von Schafen und Ziegen – Erzeugung von Rohwolle – Erzeugung von roher Schaf- und Ziegenmilch Diese Unterklasse umfasst nicht: – Schafschur im Lohnauftrag (s. 01.42.0) – Erzeugung von Hautwolle (s. 15.11.1) 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln Diese Unterklasse umfasst: – Zucht und Haltung von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erzeugung von Hautwolle (s. 15.11.1) – Betrieb von Rennställen (s. 92.62.2) – Betrieb von Reitschulen (s. 92.62.5) 01.23 Haltung von Schweinen 01.23.0 Haltung von Schweinen 01.24 Haltung von Geflügel 01.24.0 Haltung von Geflügel Diese Unterklasse umfasst: – Zucht und Haltung von Geflügel: Puten, Enten, Hühner, Gänse und Perlhühner – Erzeugung von Eiern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Zucht und Haltung von anderen Vögeln (s. 01.25.0) – Erzeugung von Federn und Daunen (s. 15.12.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 151 – Abschnitt A 01.25 Land- und Forstwirtschaft Sonstige Tierhaltung 01.25.0 Sonstige Tierhaltung Diese Unterklasse umfasst: – Imkerei – Zucht und Haltung von Kaninchen – Zucht und Haltung von Haustieren – Zucht und Haltung von Pelztieren; Gewinnung von rohen Pelzfellen in Tierfarmen – Zucht und Haltung von Seidenraupen; Erzeugung von Seidenraupenkokons – Zucht und Haltung von Wasserreptilien und Fröschen in Becken; Gewinnung von Reptilienhäuten in Tierfarmen – Zucht und Haltung von Schnecken – Zucht und Haltung von Wild – Zucht und Haltung verschiedener Tiere – Gewinnung von Vogelbälgen in Tierfarmen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0) – Gewinnung von Häuten und Fellen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei (s. 01.50.0) – Zucht von Zierfischen (s. 05.02.0) – Abrichten von Haustieren (s. 93.05.3) 01.3 Gemischte Landwirtschaft 01.30 Gemischte Landwirtschaft Diese Klasse umfasst: – Pflanzenbau in Verbindung mit Tierhaltung in gemischten Betrieben, deren jeweiliger Schwerpunkt weniger als 66% des Standarddeckungsbeitrags ausmacht Diese Klasse umfasst nicht: – Landwirtschaft mit Spezialisierung auf Pflanzenbau oder Tierhaltung (s. 01.1 und 01.2) – 152 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft 01.30.1 Gemischte Landwirtschaft, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 01.30.2 Gemischte Landwirtschaft, mit Schwerpunkt Pflanzenbau 01.30.3 Gemischte Landwirtschaft, mit Schwerpunkt Tierhaltung 01.4 Erbringung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Dienstleistungen 01.41 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau sowie von gärtnerischen Dienstleistungen 01.41.1 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau Diese Unterklasse umfasst: – Übernahme von landwirtschaftlichen Tätigkeiten für den Pflanzenbau im Lohnauftrag: · Vorbereitung von Feldern · Anlage von Kulturen · Behandlung von Kulturen · Besprühen von Kulturen, auch aus der Luft · Beschneiden von Obstbäumen und Reben · Vereinzeln von Rüben · Ernte und Aufbereitung von Kulturpflanzen für die Rohstoffmärkte: Reinigen, Beschneiden, Sortieren, Trocknen, Wachsen, Polieren, Schälen, Rösten, Kühlen, Verpacken von Massengut einschließlich Verpacken unter Schutzatmosphäre · Schädlingsbekämpfung (einschließlich Kaninchen) in der Landwirtschaft – Betrieb von Bewässerungsanlagen – Bereitstellung von landwirtschaftlichen Maschinen mit Bedienungspersonal Diese Unterklasse umfasst nicht: – Roden von Flächen zur Urbarmachung (s. 02.01.0) – Bearbeitung von Textilfasern (s. 17.1) – Abräumen von Flächen zur Urbarmachung (s. 45) – Baustellenentwässerung sowie Trassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen (s. 45.11.2) – Vermarktungstätigkeiten von Handelsagenten und Genossenschaften (s. 51) – Managementberatung durch Agrarwissenschaftler/innen und Agrarwirtschaftler/innen (s. 74.14.1) – Planung und Entwurf von Gärten und Sportanlagen (s. 74.20.3) – Durchführung von Landwirtschaftsschauen und Messen (s. 74.87.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 153 – Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft 01.41.2 Garten- und Landschaftsbau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellen, Unterhalten und Umgestalten von landschaftsgärtnerisch geprägten Außenanlagen in den Bereichen: · privater und öffentlicher Wohnungsbau (Hausgärten, Siedlungsgrün) · öffentliche und halb öffentliche Bauten (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, kirchliche Einrichtungen u.Ä.) · städtische Freiräume (kommunales Grün, Grünanlagen, Parks, Friedhöfe u.Ä.) · Verkehrsbegleitgrün (Straßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Flughäfen u.Ä.) · Industrie und Gewerbe – Gestalten und Unterhalten von Sport-, Spiel- und sonstige Freizeitanlagen (Sportplätze, Spielplätze, Liegewiesen, Golfplätze u.Ä.) – Gestalten und Unterhalten von Steh- und Fließgewässern (Wasserbecken, wechselfeuchte Bereiche, Teiche, Gräben, Wasserläufe, Pflanzenkläranlagen) – Bauwerksbegrünungen (Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung) – Bepflanzung und Landschaftsgestaltung für den Lärm-, Wind-, Erosions-, Sicht- und Blendschutz, ingenieurbiologische Sicherungsbauweise u.Ä. – Durchführung von landschaftsgärtnerisch geprägten Maßnahmen für den Umwelt- und Naturschutz sowie die Landschaftspflege (Renaturierungs- und Rekultivierungsarbeiten, Meliorationen, Retentionsräume, Wasserrückhalteeinrichtungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit den verschiedensten Biotoptypen). – Baumpflege und Baumsanierung, Großbaumverpflanzung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Roden von Flächen zur Urbarmachung (s. 02.01.0) – Abräumen von Flächen zur Urbarmachung (s. 45) – Baustellenentwässerung sowie Trassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen (s. 45.11.2) – Managementberatung durch Agrarwissenschaftler/innen und Agrarwirtschaftler/innen (s. 74.14.1) – Planung und Entwurf von Gärten und Sportanlagen (s. 74.20.3) – Durchführung von Landwirtschaftsschauen und Messen (s. 74.87.1) 01.41.3 Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Diese Unterklasse umfasst: – Anlage und Pflege von Gräbern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Planung und Entwurf von Gärten und Sportanlagen (s. 74.20.3) – 154 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt A 01.42 Land- und Forstwirtschaft Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung 01.42.0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Diese Unterklasse umfasst: – Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung im Lohnauftrag: · mit künstlicher Besamung verbundene Tätigkeiten · Herdenprüfung, Viehtreiben, Bereitstellung von Weiden, Kapaunisieren, Stallreinigung usw. · Tätigkeiten zur Förderung von Vermehrung, Wachstum und Leistung von Tieren · Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Dienstleistungen zur Unterstützung der Jagd und Fallenstellerei (s. 01.50.0) – Vermarktungstätigkeiten von Handelsagenten und Genossenschaften (s. 51) – Managementberatung durch Agrarwirtschaftler/innen (s. 74.14.1) – Tierarztpraxen (s. 85.20.1) – Tätigkeiten im Veterinärwesen (s. 85.20.2) 01.5 Jagd 01.50 Jagd 01.50.0 Jagd Diese Unterklasse umfasst: – Jagd und Fallenstellerei: Fangen und/oder Erlegen von Tieren zur Gewinnung von Fleisch, Häuten und Fellen, zu Forschungszwecken, als Haustiere oder für Zoos – Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei – Wildhege – Dienstleistungen zur Unterstützung der Jagd und Fallenstellerei – Fang von Meeressäugetieren wie Walrosse und Robben Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen in Tierfarmen (s. 01.25.0) – Zucht und Haltung von Tieren in Tierfarmen (s. 01.25.0) – Walfang (s. 05.01.1) – Gewinnung von rohen Fellen und Häuten, in Schlachthäusern (s. 15.11.1) – Freizeitjagd (s. 92.62.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 155 – Abschnitt A 02 Land- und Forstwirtschaft Forstwirtschaft Die Forstwirtschaft umfasst Erzeugung von Stammholz sowie Gewinnung und Sammlung von wild wachsenden Erzeugnissen des Waldes. Hinzu kommt die Herstellung von geringfügig bearbeiteten Erzeugnissen wie Brennholz oder Industrieholz (z. B. Grubenholz, Papierholz usw.). Die weitere Verarbeitung, beginnend mit Sägen und Hobeln – im Allgemeinen außerhalb der Einschlagfläche –, ist in Abteilung 20 (Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)) eingeordnet, die Herstellung von Holzkohle in Abteilung 24 (Herstellung von chemischen Erzeugnissen). 02.0 Forstwirtschaft 02.01 Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) 02.01.0 Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Diese Unterklasse umfasst: – Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Durchforstung und Waldpflege – Forstung von Niederwald und Papierholz – Betrieb von Forstbaumschulen – Forstung von Weihnachtsbäumen – Holzfällerei und Gewinnung von Rohholz in Form von Grubenholz, gespaltenen Holzpfählen, Pflöcken und Brennholz – Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Flecht- und Korbwaren – Sammeln von wild wachsenden Erzeugnissen des Waldes: Balata und andere kautschukähnliche Gummiarten, Kork, Stocklack, Harze, Balsam, pflanzliches Rosshaar, Seegras, Eicheln, Rosskastanien, Moose und Flechten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau und Sammeln von Pilzen und Trüffeln (s. 01.12.1) – Anbau und Sammeln von Beerenfrüchten (s. 01.13.1) – Anbau und Sammeln von Nüssen (s. 01.13.3) – Herstellung von Holzschnitzeln (s. 20.10.0) 02.02 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen 02.02.0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst: – Waldbestandsaufnahme, Holztaxierung, Brandschutz – Transport von Stämmen im Wald – 156 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt B B Fischerei und Fischzucht Fischerei und Fischzucht Fischerei ist definiert als Nutzung der Fischereiressourcen aus dem Meer oder Binnengewässern und umfasst Fang oder Sammeln von Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen Meereserzeugnissen (z. B. Perlen, Schwämme usw.). Abschnitt B umfasst auch Fischzucht und andere Aquakulturen, die ähnliche Erzeugnisse hervorbringen, einschließlich Dienstleistungen für die Fischerei und Fischzucht. Ausgeschlossen sind Schiffbau (35.11), Sport- oder Freizeitfischerei (92.62.1), Verarbeitung von Fischen, Krebs- oder Weichtieren in Fabriken an Land oder auf Fabrikschiffen, die den angelieferten Fang unmittelbar versand- und verbrauchsfertig verarbeiten (s. 15.20.0: Fischverarbeitung). Die Verarbeitung auf Fischereifahrzeugen ist jedoch eingeschlossen. BA Fischerei und Fischzucht 05 Fischerei und Fischzucht 05.0 Fischerei und Fischzucht 05.01 Fischerei 05.01.1 Hochsee- und Küstenfischerei Diese Unterklasse umfasst: – Hochsee- und Küstenfischerei – Fang von Meereskrebsen und -weichtieren – Jagd auf Wassertiere: Schildkröten, Seescheiden und andere Manteltiere, Seeigel usw. – Walfang – Sammeln von Meereserzeugnissen: Naturperlen, Schwämme, Korallen und Algen – Erbringung mit der Hochsee- und Küstenfischerei verbundener Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Fang von Meeressäugetieren wie Walrosse und Robben (s. 01.50.0) – Verarbeitung von Fisch, Krebs- und Weichtieren, soweit sie nicht im Rahmen der Fischerei erfolgt, z. B. auf Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung oder in Fischfabriken (s. 15.20.0) – mit der Sport- und Freizeitfischerei verbundene Dienstleistungen (s. 92.62.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 157 – Abschnitt B Fischerei und Fischzucht 05.01.2 Fluss- und Seenfischerei Diese Unterklasse umfasst: – Binnenfischerei – Fang von Süßwasserkrebsen und -weichtieren – Erbringung mit der Fluss- und Seenfischerei verbundener Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verarbeitung von Fisch, Krebs- und Weichtieren, soweit sie nicht im Rahmen der Fischerei erfolgt, z. B. auf Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung oder in Fischfabriken (s. 15.20.0) – mit der Sport- und Freizeitfischerei verbundene Dienstleistungen (s. 92.62.1) 05.02 Teichwirtschaft und Fischzucht 05.02.0 Teichwirtschaft und Fischzucht Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von Austernlaich, Muscheln, Junghummern, Junggarnelen, Fischrogen und Setzlingen – Anbau von Algen und anderen essbaren Meerespflanzen – Zucht von Meeres- und Süßwasserfischen einschließlich Zierfischen – Austernzucht – Erbringung mit Teichwirtschaft und Fischzucht verbundener Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Froschzucht (s. 01.25.0) – Betrieb von Fischteichen zum Zwecke des Sportangelns (s. 92.62.1) – 158 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt C C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Dieser Abschnitt umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Die Gewinnung kann im Untertage- und Tagebau oder durch Bohrungen erfolgen. Er umfasst auch zusätzliche Tätigkeiten, die für Transport und Absatz mineralischer Erzeugnisse erforderlich sind, z. B. Zerkleinern, Mahlen, Waschen, Sortieren, Konzentration und Pelletierung von Erzen, Verflüssigung von Erdgas und Brikettierung von festen Brennstoffen. Diese Tätigkeiten werden häufig von den Förderbetrieben selbst und/oder nahe der Förderstelle gelegenen Betrieben ausgeführt. Die Abteilungen, Gruppen und Klassen dieses Abschnitts sind nach dem hauptsächlich gewonnenen Rohstoff gegliedert. Unterabschnitt CA umfasst die Gewinnung energetischer Rohstoffe (Kohle, Torf, Kohlenwasserstoffe, Uranerz); Unterabschnitt CB umfasst die Gewinnung nicht energetischer Rohstoffe (Metallerze, sonstige Minerale sowie Steine und Erden). Einige Tätigkeiten in diesem Abschnitt, insbesondere bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen, können auch von spezialisierten Einheiten als industrielle Dienstleistungen für Dritte erbracht werden. Dieser Abschnitt umfasst nicht: – Test- und Suchbohrungen ausgenommen auf Erdöl und Erdgas (s. 45.12.0) – weitergehende Verarbeitung der gewonnenen Rohstoffe (s. Abschnitt D) – Gewinnung von natürlichem Quell- und Mineralwasser an Quellen und Bohrungen (s. 15.98.0) – nicht im Zusammenhang mit dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden durchgeführtes Zerkleinern, Schleifen oder anderweitiges Behandeln bestimmter Gesteine, Minerale und Erden (s. 26.81.3 bis .6, 26.82.0) – Wasserversorgung (s. 41.00) – Erschließung von Lagerstätten (s. 45.11.4) – Prospektierung (s. 74.20.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 159 – Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 10 Kohlenbergbau, Torfgewinnung Die Gewinnung fester mineralischer Rohstoffe umfasst Untertagebau und Tagebau sowie Tätigkeiten (z. B. Sortieren, Waschen, Brikettieren usw.), die zu marktfähigen Produkten führen. Ausgeschlossen ist das Verkoken (s. 23.10.0). 10.1 Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung 10.10 Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung 10.10.1 Steinkohlenbergbau Diese Unterklasse umfasst: – Steinkohlenbergbau: Förderung im Untertage- und Tagebau – Waschen, Klassieren, Sortieren, Mahlen usw. von Steinkohle – Rückgewinnung von Steinkohle aus Abraum Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 23.10.0) 10.10.2 Herstellung von Steinkohlenbriketts Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 23.10.0) 10.2 Braunkohlenbergbau und -veredlung 10.20 Braunkohlenbergbau und -veredlung 10.20.0 Braunkohlenbergbau und -veredlung Diese Unterklasse umfasst: – Braunkohlenbergbau: Förderung im Untertage- und Tagebau – Waschen, Entwässern, Mahlen usw. von Braunkohle – Herstellung von Braunkohlenbriketts Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 23.10.0) – 160 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 10.3 Torfgewinnung und -veredlung 10.30 Torfgewinnung und -veredlung 10.30.0 Torfgewinnung und -veredlung Diese Unterklasse umfasst: – Torfgewinnung – Herstellung von Torfbriketts Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 23.10.0) – Herstellung von Torfwaren (s. 26.82.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 161 – Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 11 Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistungen Diese Abteilung umfasst die Gewinnung von Erdöl und Erdgas sowie die Erschließung von Erdöl- und Erdgasfeldern. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie Komplettierung und Ausrüstung von Bohrlöchern, Betrieb von Separatoren, Demulgatoren, Entsandern, Feldsammelleitungen für Rohöl sowie alle übrigen Tätigkeiten bei der Aufbereitung von Öl und Gas bis zum Ort des Transports von der Förderstelle. Neben Förderung von Erdöl umfasst die Abteilung auch Gewinnung von Erdöl aus Ölschiefer und Ölsand, Gewinnung von Erdgas sowie Rückgewinnung von flüssigen Kohlenwasserstoffen. Gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage erbrachte Dienstleistungen für den Erdöl- und Erdgasbergbau sind in Unterklasse 11.20.0 eingeordnet. Diese Abteilung umfasst nicht: – Raffination von Mineralölerzeugnissen (s. 23.20.0) – Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0) – geophysikalische Vermessung und Kartierung (s. 74.20.9) 11.1 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 11.10 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 11.10.0 Gewinnung von Erdöl und Erdgas Diese Unterklasse umfasst: – Förderung von Erdöl – Förderung von gasförmigen Kohlenwasserstoffen (Erdgas) – Gewinnung von Kondensat – Entwässerung und Abscheidung flüssiger Kohlenwasserstoff-Fraktionen – Verflüssigung und Rückumwandlung von Erdgas zu Transportzwecken – Gasentschwefelung – Gewinnung von bituminösen Schiefern und Sanden – Gewinnung von Erdöl aus bituminösen Schiefern und Sanden – Gewinnung von Methan, Ethan, Butan und Propan Diese Unterklasse umfasst nicht: – mit der Erdöl- und Erdgasförderung verbundene Dienstleistungen (s. 11.20.0) – Herstellung von Erdölraffinationserzeugnissen (s. 23.20.0) – Gewinnung von Flüssiggas aus der Erdölraffination (s. 23.20.0) – Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0) – Betrieb von Ölfernleitungen (s. 60.30.0) – Geophysikalische, geologische und seismographische Untersuchungen (s. 74.20.9) – 162 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 11.2 Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas 11.20 Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas 11.20.0 Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas Diese Unterklasse umfasst: – Dienstleistungen, die gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage auf den Erdölund Erdgasfeldern erbracht werden: Test-, Such-, Erweiterungs-, Produktions- und Hilfsbohrungen; Montage, Reparatur und Abbau von Bohranlagen; Zementieren und Verfüllen von Bohrlöchern für Öl- und Gasbohrungen; Auspumpen von Bohrlöchern; Verschließen und Stilllegen von Bohrlöchern usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – geophysikalische, geologische und seismographische Untersuchungen (s. 74.20.9) 12 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 12.0 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 12.00 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 12.00.0 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze Diese Unterklasse umfasst: – Bergbau auf Uran- und Thoriumerze – Konzentration dieser Erze – Herstellung von Uranoxidkonzentrat Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anreicherung von Uran- und Thoriumerzen (s. 23.30.0) – Erzeugung von Spalt- und Brutstoffen (s. 23.30.0) – Erzeugung von Uranmetall (s. 23.30.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 163 – Unterabschnitt CB Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau CB Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 13 Erzbergbau Diese Abteilung umfasst: – Gewinnung von Erzen und gediegenen Metallen im Untertage- und Tagebau – Erzaufbereitung: · Zerkleinern und Mahlen sowie Waschen von Erzen · Konzentration von Erzen durch magnetische oder gravimetrische Trennung · Flotation, Sieben, Sortieren, Trocknen, Kalzinieren und Rösten von Erzen Diese Abteilung umfasst nicht: – Bergbau auf Uran- und Thoriumerze (s. 12.00.0) – Rösten von Eisenkies (s. 24.13.0) – Herstellung von Aluminiumoxid (s. 27.42.1) 13.1 Eisenerzbergbau 13.10 Eisenerzbergbau 13.10.0 Eisenerzbergbau Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung und Aufbereitung von Eisenerzen – Anreicherung und Pelletierung von Eisenerzen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung und Aufbereitung von Schwefel- und Magnetkies (s. 14.30.2) 13.2 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze) 13.20 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze) 13.20.0 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze) Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung und Aufbereitung von NE-Metallerzen: · Aluminiumerze (Bauxit), Kupfer-, Blei-, Zink-, Zinn-, Mangan-, Chrom-, Nickel-, Kobalt-, Wolfram-, Molybdän-, Tantal-, Vanadium- und andere Erze · Edelmetallerze: Gold-, Silber- und Platinerze – 164 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt CB Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung und Aufbereitung von Uran- und Thoriumerzen (s. 12.00.0) – Herstellung von Aluminiumoxid und Nickel- und Kupfermatten (s. 27.4) 14 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Diese Abteilung umfasst neben dem Betrieb von Steinbrüchen auch Baggern von Schwemmland, Mahlen von Steinen und Ausbeutung von Salzgärten. Die Erzeugnisse werden insbesondere verwendet beim Bau (z. B. Sand, Steine), zur Herstellung von Baumaterial (z. B. Ton, Gips, Kalk), Chemikalien usw. Ausgeschlossen ist die Verarbeitung (außer Brechen, Mahlen, grobem Behauen, Waschen, Trocknen, Sortieren und Mischen) der gewonnenen Minerale. Zur Salzgewinnung gehört auch das Raffinieren von Rohsalz für den Verzehr. 14.1 Gewinnung von Natursteinen 14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt 14.11.1 Gewinnung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung, Rohbehauen und Sägen von Marmor, Granit, Sandstein usw. zur Verwendung als Naturwerkstein und Baustein Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2) – Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt, außerhalb von Steinbrüchen (s. 26.70.1 und .2) 14.11.2 Gewinnung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung und Rohbehauen von Marmor, Granit, Sandstein usw. zur Verwendung als Naturstein – Brechen und Mahlen von Natursteinen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2) – Be- und Verarbeitung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt außerhalb von Steinbrüchen (s. 26.70.1 und .2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 165 – Unterabschnitt CB 14.12 Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Gewinnung von Kalk- und Gipsstein sowie Anhydrit, Dolomit und Kreide 14.12.1 Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung und Aufbereitung von Kalkstein und Dolomitstein – Gewinnung von Kreide und Rohdolomit – Brechen und Mahlen von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2) – Herstellung von gebranntem Dolomit (s. 26.52.0) 14.12.2 Gewinnung von Gips- und Anhydritstein Diese Unterklasse umfasst: – Brechen und Mahlen von Gips- und Anhydritstein Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2) 14.13 Gewinnung von Schiefer 14.13.0 Gewinnung von Schiefer 14.2 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin 14.21 Gewinnung von Kies und Sand 14.21.0 Gewinnung von Kies und Sand Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung und Ausbaggern von Sanden und Kiesen aller Art – Brechen und Mahlen von Kiesen und Sanden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von bituminösen Sanden (s. 11.10.0) – Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2) – 166 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt CB 14.22 Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Gewinnung von Ton und Kaolin 14.22.1 Gewinnung von Ton Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung von keramischem und feuerfestem Ton Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2) 14.22.2 Gewinnung von Kaolin Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2) 14.3 Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen 14.30 Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen 14.30.1 Kaligewinnung Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung von natürlichen rohen Kalisalzen und von natürlichen Magnesiumsulfaten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Salz (s. 14.40.0) – Herstellung von mineralischen Düngemitteln und Stickstoffverbindungen (s. 24.15.0) 14.30.2 Gewinnung von Mineralien, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung von natürlichen Phosphaten – Gewinnung von natürlichem Schwefel – Gewinnung und Aufbereitung von Schwefel- und Magnetkies – Gewinnung von natürlichem Bariumsulphat und -karbonat (Schwerspat und Witherit), natürlichem Borat – Gewinnung von Farberden und Flussspat – Gewinnung von Guano Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Salz (s. 14.40.0) – Rösten von Eisenkies (s. 24.13.0) – Herstellung von mineralischen Düngemitteln und Stickstoffverbindungen (s. 24.15.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 167 – Unterabschnitt CB 14.4 Gewinnung von Salz 14.40 Gewinnung von Salz Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 14.40.0 Gewinnung von Salz Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung von festem Steinsalz – Gewinnung von Solen aus Quellen, nach bergmännischer Art und kontrollierter Bohrlochsolung – Salzgewinnung durch Verdunstung von Meer- und Salzseenwasser – Salinensalzgewinnung durch Eindampfung von Solen – Herstellung von Solen und Lösungen durch Auflösen von festem Steinsalz, Salinensalz und Meersalz – Zerkleinern, Reinigen und Raffinieren von Rohsalz Diese Unterklasse umfasst nicht: – Trinkwassergewinnung durch Verdunstung aus Salinen (s. 41.00.1 und.2) 14.5 Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau 14.50 Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau 14.50.0 Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung von verschiedenen Mineralen und Rohstoffen: · Schleifstoffe, Asbest, Kieselgur, natürlicher Graphit, Steatit (Talk), Feldspat usw. · Edelsteine, Quarz, Glimmer usw. · Naturasphalt und -bitumen – 168 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt D D Verarbeitendes Gewerbe Verarbeitendes Gewerbe Das Verarbeitende Gewerbe umfasst die mechanische, physikalische oder chemische Umwandlung von Stoffen oder Teilen in Waren. Es handelt sich bei diesen Stoffen in der Regel um Roh- oder Grundstoffe aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden sowie um Erzeugnisse dieses Abschnitts selbst. Unter Stoffen sind in diesem Zusammenhang auch geistige Werke zu verstehen, die beispielsweise in Form von Informationen, Texten, Bildern, Grafiken oder Musik über einen Verarbeitungsprozess in ein neues Produkt einfließen. Die hier eingeordneten Tätigkeiten werden meist von Einheiten ausgeübt, die typischerweise Kraftmaschinen und kraftbetriebenes Förderzeug einsetzen. Eingeschlossen sind aber auch Tätigkeiten, bei denen die Stoffe manuell oder in Heimarbeit verarbeitet werden, und Tätigkeiten, bei denen die Einheiten ihre Waren direkt vermarkten, wie Bäckereien und Maßschneidereien. Die betroffenen Einheiten können Stoffe entweder selbst verarbeiten oder andere Einheiten mit der Verarbeitung ihrer Stoffe beauftragen. In beiden Fällen werden die Einheiten im Verarbeitenden Gewerbe erfasst. Man unterscheidet zwischen Fertigwaren und Halbwaren. Beispiel: Das Erzeugnis der Aluminiumraffination ist Einsatzgut für die Primärerzeugung von Aluminium, Primäraluminium ist Einsatzgut für Drahtziehereien und Aluminiumdraht ist Einsatzgut für die Herstellung von Fertigdraht. Der Ein- und Zusammenbau von Maschinen und Geräten für gewerbliche Zwecke als spezialisierte Tätigkeit wird in derselben Unterklasse erfasst, wie die Herstellung dieser Maschinen und Geräte. Er umfasst in der Regel auch Dienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme, zu denen auch alle für das reibungslose Funktionieren am Aufstellungsort erforderlichen Arbeiten sowie die Grundeinweisung in Betrieb und Wartung zählen. Der Ein- und Zusammenbau als mit dem Handel verbundene Dienstleistung, z. B. der Einbau elektrischer Haushaltsgeräte durch den Einzelhändler, gilt als handelsübliche Manipulation und gehört zum Abschnitt G (Handel; ...). Der Einbau von Waren, die für ein Gebäude erforderlich sind, ist im Abschnitt F (Baugewerbe) zuzuordnen. Die Instandhaltung und Reparatur von Maschinen und Ausrüstungen (nicht für den Haushalt) wird im Allgemeinen derselben Unterklasse zugeordnet wie die Herstellung dieser Waren. Die Reparatur von Büromaschinen und Computern wird jedoch in Unterklasse 72.50.0 eingeordnet. Die Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern wird in der entsprechenden Unterklasse von Abteilung 50 (Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen) oder 52 (Einzelhandel (ohne Handel mit Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 169 – Abschnitt D Verarbeitendes Gewerbe Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reparatur von Gebrauchsgütern) eingeordnet, je nach Art der reparierten Waren. Die Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden, Zentralheizungen u.Ä. ist in Abteilung 45 (Baugewerbe) zu erfassen. Die wesentliche Änderung oder Neugestaltung von Waren wird unter Herstellung von Waren eingeordnet. Die Herstellung von spezifischen Teilen, Zubehör und Zusatzvorrichtungen für Maschinen und Geräte wird der gleichen Unterklasse zugeordnet wie die Herstellung der entsprechenden Maschinen und Geräte. Die Herstellung von unspezifischen Teilen von Maschinen und Geräten, z. B. Kolben, Elektroinstallationsmaterial, Ventile, Getriebe, Kugellager, wird getrennt von den Maschinen und Geräten in den entsprechenden Unterklassen eingeordnet. Bei der Herstellung von Waren werden Rohstoffe in Waren umgewandelt. Das Ergebnis sind neue Produkte. Zur Erläuterung sind die folgenden Tätigkeiten aufgeführt, die in der WZ 2003 zum Verarbeitenden Gewerbe gerechnet werden: – Pasteurisieren und Abfüllen von Milch; – Verarbeitung von Frischfisch (Entschalen von Austern, Filetieren von Fisch); – Drucken und verbundene Tätigkeiten; – Herstellung von Fertigbeton; – Lederveredlung; – Holzimprägnierung; – Elektroplattieren, Plattieren, Wärmebehandlung, Polieren von Metallen; – Herstellung von Reklame- und anderen Schildern; – Umbau oder Grundüberholung von Maschinen (z. B. Automotoren); – Reparatur und Renovierung von Schiffen; – Runderneuerung von Reifen. Umgekehrt gibt es auch Tätigkeiten, die zwar zum Verarbeitenden Gewerbe gerechnet werden könnten, in der WZ 2003 jedoch in einen anderen Abschnitt eingeordnet werden. Dazu gehören: – Gewinnung von Rohholz, eingeordnet in Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft); – Aufbereitung von Erzen und anderen Mineralen, eingeordnet in Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden); – Errichtung von Bauten und Ausführung von Herstellungstätigkeiten auf der Baustelle, eingeordnet in Abschnitt F (Baugewerbe); – Aufteilung von Massengütern in kleinere Mengen einschließlich Verpacken, Umverpacken oder Abfüllen von Erzeugnissen wie Flüssigkeiten oder Chemikalien; kundenspezifischer Zusammenbau von Computern (nicht durch den Hersteller); Mischen von Farben nach Kundenauftrag sowie Zuschneiden von Holz- oder Blechplatten nach Kundenauftrag ergeben eine geänderte Ausführung des gleichen Erzeugnisses, jedoch kein neues Produkt, und werden – wenn sie auf eigene Rechnung erfolgen – in Abschnitt G (Handel; ...) eingeordnet. – 170 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DA DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Bei den Tätigkeiten dieses Unterabschnitts werden Erzeugnisse aus Landwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln sowie Halbwaren, die nicht direkt Nahrungs- oder Futtermittel sind, verarbeitet. Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung). Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, sonstige Nahrungsmittel, Futtermittel, Getränke, Tabakwaren. Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen. Einige Tätigkeiten werden zum Verarbeitenden Gewerbe gezählt, selbst wenn man diese auch als Einzelhandelstätigkeiten klassifizieren könnte (z. B. Tätigkeiten von Bäckereien oder Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine wirkliche Umwandlung darstellt (z. B. Backshops sowie das Herrichten (Zuschneiden) bei Fleisch- und Fischhändlern usw.) wird die Tätigkeit in Abschnitt G (Handel; ...) eingeordnet. Die Behandlung von Schlachtabfällen zur Herstellung von Futtermitteln wird in Gruppe 15.7 eingeordnet, während die Verarbeitung von Nahrungsmittel- und Tabakabfällen zu Sekundärrohstoffen der Unterklasse 37.20.5 und die Entsorgung solcher Abfälle in der Abteilung 90 zugeordnet wird. 15 Ernährungsgewerbe 15.1 Schlachten und Fleischverarbeitung 15.11 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 15.11.1 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und Schmalzsiedereien) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern – Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken – Gewinnung von Fellen und Häuten, einschließlich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern – Herstellung von Knochenmehl für Futterzwecke – Verarbeitung von Schlachtabfällen – Erzeugung von Hautwolle Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 171 – Unterabschnitt DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Auslassen von Geflügelfetten (s. 15.12.0) – Schlachten von Kaninchen, Wild u.Ä. (s. 15.12.0) – Zubereitung von Kaninchenfleisch, Wildfleisch u.Ä. (s. 15.12.0) – Verpackung von Fleisch auf eigene Rechnung durch den Großhandel (s. 51.32.0) – Verpackung von Fleisch gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage (s. 74.82.0) 15.11.2 Talgschmelzen und Schmalzsiedereien Diese Unterklasse umfasst: – Auslassen von tierischen Fetten – Herstellung von Speisetalg, Schmalz und Grieben Diese Unterklasse umfasst nicht: – Auslassen von Geflügelfetten (s. 15.12.0) – Verpackung von Fleisch auf eigene Rechnung durch den Großhandel (s. 51.32.0) – Verpackung von Fleisch gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage (s. 74.82.0) 15.12 Schlachten von Geflügel 15.12.0 Schlachten von Geflügel Diese Unterklasse umfasst: – Schlachten von Geflügel – Zubereitung von Geflügelfleisch – Herstellung von frischem oder gefrorenem Geflügelfleisch in Einzelportionen – Auslassen von Geflügelfetten – Schlachten von Kaninchen, Wild u.Ä. – Zubereitung von Kaninchenfleisch, Wildfleisch u.Ä. – Gewinnung von Federn und Daunen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verpackung von Geflügelfleisch auf eigene Rechnung durch den Großhandel (s. 51.32.0) – Verpackung von Geflügelfleisch gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage (s. 74.82.0) – 172 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DA 15.13 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Fleischverarbeitung 15.13.0 Fleischverarbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch – Herstellung von Fleischerzeugnissen wie Salami, "Andouillettes", Zervelatwurst, Bologneser Wurst und anderen Würsten, Pasteten, Fleisch in Aspik, Schmalzfleisch und anderen Fleischkonserven, Kochschinken; Fleischextrakt und Fleischsaft – Herstellung von Fleischfertiggerichten – Herstellung von Snacks (mit mindestens 20% Fleischanteil) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verpackung von Fleisch- und Geflügelerzeugnissen auf eigene Rechnung durch den Großhandel (s. 51.32.0) – Verpackung von Fleisch- und Geflügelerzeugnissen gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage (s. 74.82.0) 15.2 Fischverarbeitung 15.20 Fischverarbeitung 15.20.0 Fischverarbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Konservierung von Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Gefrieren, Tiefkühlen, Trocknen, Räuchern, Salzen, Einlegen in Lake; Verarbeitung zu Konserven usw. – Herstellung von Erzeugnissen aus Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Kochfisch, Fischfilets, Fischrogen, Kaviar, Kaviarersatz usw. – Herstellung von Fischfertiggerichten – Herstellung von Snacks (mit mindestens 20 % Fischanteil) – Tätigkeiten von Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung – Herstellung von Fischmehl als Futtermittel Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Schiffen, die sowohl auf die Fischerei als auch auf die Verarbeitung und Konservierung von Fisch spezialisiert sind (s. 05.01.1 und .2) – Herstellung von Ölen und Fetten aus Meerestieren (s. 15.41.0) – Herstellung von Fischsuppen (s. 15.89.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 173 – Unterabschnitt DA 15.3 Obst- und Gemüseverarbeitung 15.31 Kartoffelverarbeitung Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung 15.31.0 Kartoffelverarbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gefrorenen zubereiteten Kartoffeln – Herstellung von dehydriertem Kartoffelpüree – Herstellung von Kartoffelsnacks – Herstellung von Kartoffelchips – Herstellung von Kartoffelflocken und Kartoffelmehl – industrielles Schälen von Kartoffeln 15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 15.32.0 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Säften, Konzentraten und Nektars 15.33 Obst- und Gemüseverarbeitung, anderweitig nicht genannt 15.33.1 Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven Diese Unterklasse umfasst: – Konservierung von Obst, Nüssen und Gemüse: Gefrieren, Trocknen, Einlegen in Öl, Behandeln mit Salz oder Schwefeldioxid, Verarbeitung zu Konserven usw. – Herstellung von Nahrungsmitteln aus Obst und Gemüse Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Mehl aus getrockneten Gemüsen (s. 15.61.1 und .2) – Konservierung von Obst und Nüssen in Zucker (s. 15.84.0) 15.33.2 Herstellung von Sauerkonserven Diese Unterklasse umfasst: – Konservierung von Obst, Nüssen und Gemüse: Einlegen in Essig, Verarbeitung zu Konserven usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Mehl aus getrockneten Gemüsen (s. 15.61.1 und .2) – Konservierung von Obst und Nüssen in Zucker (s. 15.84.0) – 174 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung 15.33.4 Herstellung von Konfitüren sowie von Brotaufstrichen auf Fruchtbasis Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Marmeladen, Gelees, Konfitüren, Fruchtaufstrichen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Mehl aus getrockneten Gemüsen (s. 15.61.1 und .2) – Konservierung von Obst und Nüssen in Zucker (s. 15.84.0) 15.33.5 Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Milch- und Eiscremeindustrie 15.4 Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten Die Herstellung von rohen Ölen und Fetten (Unterklasse 15.41.0) umfasst die Herstellung von rohen, chemisch nicht modifizierten pflanzlichen Ölen und Fetten sowie die Herstellung von rohen oder raffinierten, chemisch nicht modifizierten tierischen Ölen und Fetten. Die Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten (Unterklasse 15.42.0) umfasst die Herstellung von raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten sowie die Herstellung von tierischen oder pflanzlichen Ölen und Fetten einschließlich deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, raffiniert oder unraffiniert, jedoch nicht weiter aufbereitet. 15.41 Herstellung von rohen Ölen und Fetten 15.41.0 Herstellung von rohen Ölen und Fetten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von pflanzlichen Rohölen aus Oliven, Sojabohnen, Palmkernen, Sonnenblumenkernen, Baumwollsaat, Raps und Rübsen, Senfsaaten, Leinsamen usw. – Herstellung von nicht entfettetem Mehl aus Ölsaaten, ölhaltigen Früchten und Kernen – Herstellung von nichtessbaren tierischen Ölen und Fetten – Herstellung von Ölen aus Fisch und Meeressäugetieren Anmerkung: – Baumwollfasern, Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Öle und Fette sind Nebenerzeugnisse dieser Unterklasse Diese Unterklasse umfasst nicht: – Auslassen und Raffinieren von Speck und anderen essbaren tierischen Fetten (s. 15.11.2) – Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen (s. 15.62.0) – Herstellung von etherischen Ölen (s. 24.63.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 175 – Unterabschnitt DA 15.42 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten 15.42.0 Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von raffinierten Pflanzenölen: Olivenöl, Sojabohnenöl usw. – Verarbeitung von Pflanzenölen: Blasen, Kochen, Oxidieren, Polymerisieren, Dehydratisieren, Hydrieren usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Olivenöl aus selbst erzeugten Oliven (s. 01.13.3) – Herstellung von nicht essbaren tierischen Ölen und Fetten (s. 15.41.0) – Herstellung von Ölen aus Fisch und Meeressäugetieren (s. 15.41.0) 15.43 Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten 15.43.0 Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Margarine – Herstellung von sonstigen Brotaufstrichen als Butterersatz – Herstellung von gemischten Kochfetten 15.5 Milchverarbeitung; Herstellung von Speiseeis 15.51 Milchverarbeitung 15.51.0 Milchverarbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von flüssiger pasteurisierter, sterilisierter, homogenisierter oder ultrahocherhitzter Frischmilch – Herstellung von Rahm aus flüssiger pasteurisierter, sterilisierter oder homogenisierter Frischmilch – Herstellung von Milchpulver und konzentrierter Milch, auch gesüßt – Herstellung von Butter – Herstellung von Joghurt – Herstellung von Käse und Quark – Herstellung von Molke – Herstellung von Casein und Milchzucker Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erzeugung von roher Kuhmilch (s. 01.21.1) – 176 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DA 15.52 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Herstellung von Speiseeis 15.52.0 Herstellung von Speiseeis Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Speiseeis, Sorbets u.Ä. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Eissalons (s. 55.30.4) 15.6 Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 15.61 Mahl- und Schälmühlen 15.61.1 Mahlmühlen Diese Unterklasse umfasst: – Mahlen von Getreide (Weizen, Roggen, Mais): Herstellung von Mehl, Grütze, Grieß, Schrot und Dunst – Herstellung von Frühstücksnahrung aus Getreide aus Mahlmühlen – Herstellung von zubereitetem gemischtem Mehl für Brot, Kuchen, Kekse und Pfannkuchen aus Mahlmühlen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kartoffelmehl (s. 15.31.0) – Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen (s. 15.62.0) 15.61.2 Schälmühlen Diese Unterklasse umfasst: – Schälen von Getreide (Hafer, Gerste): Herstellung von Mehl, Grütze, Grieß, Schrot, Dunst, Graupen und Flocken – Mahlen und Schälen von Reis: Herstellung von gemahlenem, poliertem, glasiertem, "parboiled" und verarbeitetem Reis; Herstellung von Reismehl – Schälen von Hülsenfrüchten und Nüssen: Herstellung von Mehl aus getrockneten Hülsenfrüchten, Wurzeln und Knollen sowie aus essbaren Nüssen – Herstellung von Frühstücksnahrung aus Getreide aus Schälmühlen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kartoffelmehl (s. 15.31.0) – Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen (s. 15.62.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 177 – Unterabschnitt DA 15.62 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 15.62.0 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Stärke aus Getreide, Reis, Kartoffeln, Mais usw. – Herstellung von Glucose, Glucosesirup, Maltose usw. – Herstellung von Kleber – Herstellung von Tapioca – Herstellung von Maisöl Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Milchzucker (s. 15.51.0) – Herstellung von Rohr- und Rübenzucker (s. 15.83.0) 15.7 Herstellung von Futtermitteln 15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 15.71.0 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Mischfuttermitteln für Nutztiere einschließlich Futterzusätzen – Herstellung von Einzelfuttermitteln für Nutztiere Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fischmehl als Futtermittel (s. 15.20.0) – Herstellung von Ölkuchen (s. 15.41.0) – Herstellung von Melasse und Zuckerrübenschnitzeln (s. 15.83.0) 15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere 15.72.0 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere 15.8 Sonstiges Ernährungsgewerbe (ohne Getränkeherstellung) 15.81 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 15.81.1 Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und Dauerbackwaren) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Brot und Brötchen – 178 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Teigwaren (s. 15.85.0) – Betrieb von Imbisshallen (s. 55.30.5) 15.81.2 Herstellung von Konditorwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von feinen Backwaren wie Kuchen, Torten usw. 15.82 Herstellung von Dauerbackwaren 15.82.0 Herstellung von Dauerbackwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Keksen und "trockenen" Backwaren wie Knäckebrot – Herstellung von süßen oder salzigen Snacks Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Snacks mit einem Fleischanteil von 20 % oder mehr (s. 15.13.0) – Herstellung von Snacks mit einem Fischanteil von 20 % oder mehr (s. 15.20.0) – Herstellung von Kartoffelsnacks (s. 15.31.0) – Herstellung von Snacks mit einem Teigwarenanteil von 20 % oder mehr (s. 15.85.0) 15.83 Herstellung von Zucker 15.83.0 Herstellung von Zucker Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung und Raffination von Zucker (Saccharose) und hieraus erzeugten Zuckerarten auf Basis von Zuckerrohr-, Zuckerrüben-, Ahorn- und Palmsäften sowie auf der Basis von Zuckerhirse – Gewinnung von Melasse, ausgelaugten Rübenschnitzeln u.ä. Nebenerzeugnissen der Zuckerherstellung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Milchzucker (s. 15.51.0) – Herstellung von Glucose, Glucosesirup, Maltose (s. 15.62.0) – Herstellung von chemisch reinem Zucker (s. 24.41.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 179 – Unterabschnitt DA 15.84 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 15.84.0 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kakao, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl – Herstellung von Schokolade und Schokoladenwaren – Herstellung von Zuckerwaren – Herstellung von Kaugummi – Konservierung von Obst, Nüssen, Fruchtschalen und anderen Pflanzenteilen in Zucker – Herstellung von Pfefferminz- und anderen süßen Pastillen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Rohr- bzw. Rübenzucker (s. 15.83.0) 15.85 Herstellung von Teigwaren 15.85.0 Herstellung von Teigwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Teigwaren: gekocht und ungekocht, gefüllt und ungefüllt – Herstellung von Couscous – Herstellung von Snacks (mit mindestens 20% Teigwarenanteil) 15.86 Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz 15.86.0 Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz Diese Unterklasse umfasst: – Entkoffeinieren und Rösten von Kaffee – Herstellung von Kaffeeprodukten: · gemahlener Kaffee · Kaffee-Extrakt und -Konzentrat – Herstellung von Tee und Mate – Verpackung von Tee, auch in Teebeuteln – Herstellung von Kräutertee (Pfefferminze, Eisenkraut, Kamille usw.) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verarbeitung von Tee in an Teepflanzungen angeschlossenen Teefabriken (s. 01.13.3) – Herstellung von medizinischem Kräutertee (s. 24.42.0) – 180 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DA 15.87 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Herstellung von Würzmitteln und Saucen 15.87.0 Herstellung von Würzmitteln und Saucen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Gewürzen, Saucen und Würzmitteln: · Mayonnaise · Ketchup · Senfmehl · Fertigsenf usw. – Herstellung von Essig Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Gewürzpflanzen (s. 01.13.3) – Herstellung von Tafelsalz (s. 14.40.0) 15.88 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln 15.88.0 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von für eine besondere Ernährung bestimmten Lebensmitteln (Richtlinie des Rates 89/398/EWG, ABl. EG Nr. L 186 vom 30. Juni 1989): · Säuglingsanfangsnahrung · Folgenahrung · sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder · Lebensmittel mit niedrigem oder reduziertem Brennwert, zur Gewichtsüberwachung · diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) · natriumarme Lebensmittel einschließlich natriumarmer oder natriumfreier Diätsalze · glutenfreie Lebensmittel · Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler · Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker) · sonstige diätetische Lebensmittel 15.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln (ohne Getränke) 15.89.1 Herstellung von Backmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Backhefen und anderen Backtriebmitteln Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 181 – Unterabschnitt DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung 15.89.2 Herstellung von Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt (ohne Getränke) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Suppen und Brühen sowie von Zubereitungen zur Herstellung von Suppen und Brühen – Herstellung von Hefen (andere als Backhefen) – Herstellung von Malzextrakt – Herstellung von pulverisierten und rekonstituierten Eiern sowie von Eieralbumin – Herstellung von Pflanzensäften und -auszügen – Herstellung von so genannten Ergänzungslebensmitteln, die allgemein zur Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens dienen, jedoch nicht zu den Medikamenten zu zählen sind. Diese Zubereitungen können mit Vitaminen, Proteinen usw. angereichert sein. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften (s. 15.32.0) 15.9 Herstellung von Getränken 15.91 Herstellung von Spirituosen 15.91.0 Herstellung von Spirituosen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Spirituosen wie Whisky, Branntwein, Gin, Likör usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von nicht gebrannten alkoholischen Getränken (s. 15.93.0 bis 15.96.0) 15.92 Herstellung von Alkohol 15.92.0 Herstellung von Alkohol Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Gärungsalkohol aus Agrarrohstoffen durch Destillation – Herstellung von reinem Alkohol – 182 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DA 15.93 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Herstellung von Traubenwein 15.93.0 Herstellung von Traubenwein Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Wein: · Tafelwein · Qualitätswein b.A. (Weine bestimmter Anbaugebiete) – Herstellung von Schaumwein – Herstellung von Wein aus konzentriertem Traubenmost – Herstellung von Wein mit geringem oder ohne Alkoholgehalt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Wein aus selbst erzeugten Trauben (s. 01.13.2) – Flaschenabfüllung und Verpackung ohne Weiterverarbeitung der Weine (s. 51.34.2 und 74.82.0) 15.94 Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen 15.94.0 Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Apfelwein, Birnenwein, Met, sonstigen Fruchtweinen mit Alkoholgehalt – Herstellung von alkoholhaltigen Mischgetränken 15.95 Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen 15.95.0 Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen 15.96 Herstellung von Bier 15.96.0 Herstellung von Bier Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Bier, auch mit geringem oder ohne Alkoholgehalt 15.97 Herstellung von Malz 15.97.0 Herstellung von Malz Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Malzextrakt (s. 15.89.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 183 – Unterabschnitt DA 15.98 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken 15.98.0 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Quell- und Tafelwässern – Herstellung von Erfrischungsgetränken: · alkoholfreie Getränke mit geschmackgebenden Zutaten: Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Fruchtschorlen, Cola, Energy-Drinks, Tonic usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften sowie Nektars (s. 15.32.0) 16 Tabakverarbeitung 16.0 Tabakverarbeitung 16.00 Tabakverarbeitung 16.00.1 Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, aus Tabak – Herstellung von Rauchtabak – Herstellung von anderem Tabak: Kautabak, Schnupftabak usw. – Herstellung von "homogenisiertem" oder "rekonstituiertem" Tabak Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Tabak, Ernte und Trocknen von Tabakblättern (s. 01.11.2) 16.00.2 Herstellung von Zigaretten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anbau von Tabak, Ernte und Trocknen von Tabakblättern (s. 01.11.2) – 184 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe DB Textil- und Bekleidungsgewerbe 17 Textilgewerbe Diese Abteilung umfasst Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, Weberei, Veredlung von Textilien und Bekleidung, Herstellung von konfektionierten Textilwaren außer Bekleidung (z. B. Hauswäsche, Decken, Teppiche, Seilerwaren usw.) sowie Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff und Waren daraus (z. B. Strümpfe und Pullover). Der Anbau von Faserpflanzen gehört zu Abteilung 01 (Landwirtschaft). Die Herstellung von Synthetikfasern stellt ein chemisches Verfahren dar, das in Unterklasse 24.70.0 (Herstellung von Chemiefasern) einzuordnen ist. Die Herstellung von Bekleidung gehört zu Abteilung 18. 17.1 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 17.11 Baumwollaufbereitung und -spinnerei 17.11.0 Baumwollaufbereitung und -spinnerei Diese Unterklasse umfasst: – Aufbereitung von Baumwolle und ähnlichen Fasern; Krempeln und Kämmen – Herstellung von Garnen im Baumwollspinnverfahren, entweder aus Baumwolle oder aus synthetischen oder künstlichen Fasern, zum Weben, Stricken usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Nähgarn (s. 17.16.0) 17.12 Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei 17.12.0 Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei Diese Unterklasse umfasst: – Aufbereitung von Wolle: Entfetten und Karbonisieren, Krempeln – Herstellung von Streichgarnen, entweder aus Wolle oder aus synthetischen oder künstlichen Fasern, zum Weben, Stricken usw. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 185 – Unterabschnitt DB 17.13 Textil- und Bekleidungsgewerbe Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei 17.13.0 Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei Diese Unterklasse umfasst: – Kämmen von Wolle und synthetischen oder künstlichen Fasern – Herstellung von Kammgarnen, entweder aus Wolle oder aus synthetischen oder künstlichen Fasern, zum Weben, Stricken usw. – Aufbereitung und Spinnerei von Halbkammgarnen 17.14 Flachsaufbereitung und -spinnerei 17.14.0 Flachsaufbereitung und -spinnerei Diese Unterklasse umfasst: – Schwingen von Flachs – Herstellung von Garnen im Flachsspinnverfahren, entweder aus Flachs oder aus synthetischen oder künstlichen Fasern, zum Weben, Stricken usw. 17.15 Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei 17.15.0 Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei Diese Unterklasse umfasst: – Haspeln, Waschen und Zwirnen von Seide – Krempeln und Kämmen von Schappe- und Bourette-Seide – Herstellung von Garnen im Seidenspinnverfahren, entweder aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Fasern, zum Weben, Stricken usw. – Texturieren, Zwirnen, Fachen, Drehen, Tauchfärben von synthetischen oder künstlichen Filamentgarnen 17.16 Herstellung von Nähgarn 17.16.0 Herstellung von Nähgarn Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Nähgarn aus allen Textilrohstoffen einschließlich Mischungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Strick- und Wirkgarn (s. 17.11.0 bis 17.15.0, 17.17.0) – 186 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DB 17.17 Textil- und Bekleidungsgewerbe Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 17.17.0 Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei Diese Unterklasse umfasst: – Aufbereiten und Spinnen sonstiger Textilfasern wie Jute oder Hart- und Bastfasern – Herstellung von Papiergarn Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von synthetischen oder künstlichen Fasern und Fasergarnen, Herstellung von synthetischen oder künstlichen Filamentgarnen (einschließlich hochfesten Garnen und Teppichgarnen) (s. 24.70.0) – Herstellung von Glasfaser (s. 26.14.1 und .2) – Spinnen von Asbestgarn (s. 26.82.0) 17.2 Weberei 17.21 Baumwollweberei 17.21.1 Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorations- und Gardinenstoffweberei) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Geweben der Baumwollweberei entweder aus Baumwollgarnen oder aus synthetischen oder künstlichen Garnen: · Herstellung von Samt, Plüsch und Velours, Chenillegewebe, Frottiergewebe, Mullgewebe usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0) – Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0) – Herstellung von Bändern und Gurten (s. 17.54.1) – Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2) 17.21.2 Möbel- und Dekorationsstoffweberei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Möbel- und Dekorationsstoffen aus der Baumwollweberei entweder aus Baumwollgarnen oder aus synthetischen oder künstlichen Garnen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0) – Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0) – Herstellung von Bändern und Gurten (s. 17.54.1) – Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 187 – Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe 17.21.3 Gardinenstoffweberei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Gardinenstoff aus der Baumwollweberei entweder aus Baumwollgarnen oder aus synthetischen oder künstlichen Garnen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0) – Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0) – Herstellung von Bändern und Gurten (s. 17.54.1) – Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2) 17.22 Streichgarnweberei 17.22.0 Streichgarnweberei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Streichgarngeweben entweder aus Wollgarnen oder aus synthetischen oder künstlichen Garnen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0) – Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0) – Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2) 17.23 Kammgarnweberei 17.23.0 Kammgarnweberei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kammgarngeweben entweder aus Wollgarnen oder aus synthetischen oder künstlichen Garnen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0) – Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0) – Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2) – 188 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DB 17.24 Textil- und Bekleidungsgewerbe Seiden- und Filamentgarnweberei 17.24.0 Seiden- und Filamentgarnweberei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Geweben aus Seiden- und Filamentgarnen entweder aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamentgarnen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0) 17.25 Sonstige Weberei 17.25.0 Sonstige Weberei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Geweben aus Bast- und Hartfasergarnen (Flachs, Ramie, Hanf, Jute) und Spezialgarnen – Herstellung von Geweben aus Polypropylenfasern – Herstellung von Geweben aus Glasfaser Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0) – Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0) – Weben von Asbestgarn (s. 26.82.0) 17.3 Textilveredlung 17.30 Textilveredlung 17.30.0 Textilveredlung Diese Unterklasse umfasst: – Bleichen, Färben und Bedrucken (einschließlich Thermodruck) von nicht selbst hergestellten Textilfasern, Garnen, Stoffen einschließlich Bekleidung – Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Krumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Merzerisieren von nicht selbst hergestellten Textilien einschließlich Bekleidung – Veredlung von Lederbekleidung – Bleichen von Jeans – Plissieren und ähnliche Behandlung von Textilien Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 189 – Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Veredlung von Textilien aus selbst hergestellten Materialien (s. 17.1, 17.2 und 17.5) – Herstellung von mit Kunststoff imprägnierten, überzogenen, besetzten oder laminierten Geweben (s. 17.54.2) – Bedrucken von Textilien und Bekleidung als Sofortservice (s. 52.74.2) 17.4 Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) 17.40 Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) 17.40.1 Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Konfektionswaren aus Textilien aller Art einschließlich gewirkter und gestrickter Stoffe: · Bett-, Tisch- und andere Hauswäsche, z. B. Geschirrtücher 17.40.2 Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Konfektionswaren aus Textilien aller Art einschließlich gewirkter und gestrickter Stoffe: · Decken einschließlich Reisedecken · Steppdecken, Daunendecken, Sitzkissen, Sitzpolster, Kopfkissen, Schlafsäcke, Tagesbettdecken, Kinderwagendecken usw. – Herstellung textiler Teile elektrischer Heizkissen und -decken 17.40.3 Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die Innenausstattung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von konfektionierten Textilien für die Innenausstattung und für andere Zwecke: · Vorhänge, Innenrollos, Jalousien, Möbelbezüge usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Textilwaren des technischen Bedarfs (s. 17.54.1) – 190 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe 17.40.4 Herstellung von sonstigen konfektionierten textilen Artikeln, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von konfektionierten Textilien für andere Zwecke: · Abdeckhauben für Maschinen u.Ä. · Planen, Zelte, Campingwaren, Segel, Markisen, Abdeckplanen für Autos, Schutzbezüge usw. · Flaggen, Fahnen, Wimpeln usw. · Schwimmwesten, Fallschirme usw. · Scheuer-, Wisch-, Spül- und Staubtücher Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Textilwaren des technischen Bedarfs (s. 17.54.1) 17.5 Sonstiges Textilgewerbe (ohne Herstellung von Maschenware) 17.51 Herstellung von Teppichen 17.51.0 Herstellung von Teppichen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von textilen Bodenbelägen einschließlich Nadelfilzbodenbelägen: · Teppiche, Brücken, Läufer und Matten, Teppichfliesen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Matten und Fußmatten aus Flechtgewebe (s. 20.52.0) – Herstellung von Bodenbelägen aus Kork, Gummi oder Kunststoffen, auch textilverstärkt (s. 20.52.0, 25.13.0 und 25.23.0) – Herstellung von Linoleum und anderen harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen (s. 36.63.1) 17.52 Herstellung von Seilerwaren 17.52.0 Herstellung von Seilerwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Bindfäden, Tauwerk, Seilen und Kabeln aus Textilfasern, -streifen u.Ä., auch imprägniert, mit Gummi oder Kunststoffen beschichtet, überzogen oder umhüllt – Herstellung von geknüpftem Netzwerk aus Netzgarn, Tauwerk oder Seilen – Herstellung von Erzeugnissen aus Seilen oder Netzwerk: Fischernetze, Entladekissen, Stropps, mit Metallringen besetzte Seile und Kabel usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Haarnetzen (s. 18.24.2) – Herstellung von Handnetzen für die Sportfischerei (s. 36.40.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 191 – Unterabschnitt DB 17.53 Textil- und Bekleidungsgewerbe Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) 17.53.0 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) 17.54 Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt 17.54.1 Bandweberei und -flechterei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Bändern und Gurten einschließlich Geweben aus geklebten Ketten ohne Schuss – Herstellung von Verzierungsborten: · Besätze, Quasten, Troddeln usw. – Herstellung von Spitze am Stück, in Streifen oder mit Motiven, von Stickereien – Herstellung von Geweben mit Metalleinlage und Gimpen, von mit Spinnstoffen besetzten Schnüren aus Gummifäden, von mit Gummi oder Kunststoffen besetzten, imprägnierten, überzogenen oder verstärkten Textilgarnen oder -streifen – Herstellung von verschiedenen Textilwaren des technischen Bedarfs: Dochte, Glühstrümpfe, Schläuche, Förderbänder und Treibriemen, Müllergaze, Filtertücher Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Nadelfilzbodenbelägen (s. 17.51.0) – Herstellung von Metallgeweben (s. 28.73.0) 17.54.2 Sonstiges Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Filz – Herstellung von Etiketten, Abzeichen usw. – Herstellung von mit Kunststoffen imprägnierten, überzogenen, besetzten oder laminierten Geweben – Herstellung von Textilwatte und Erzeugnissen aus Watte: Monatsbinden oder Tampons – Herstellung von verschiedenen Geweben: Cordgewebe für Kraftfahrzeugreifen aus hochfesten synthetischen oder künstlichen Fasern, Pausleinen; Malerleinwand, Bougram oder ähnliche versteifte Textilgewebe, mit Gummi oder stärkehaltigen Substanzen überzogene Gewebe – Herstellung von netz- und gardinenartigen Stoffen aus Spitze, die auf einer Raschelmaschine oder ähnlichen Maschinen hergestellt werden – Herstellung von Tüll und anderen Netzgeweben Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Nadelfilzbodenbelägen (s. 17.51.0) – Herstellung von Metallgeweben (s. 28.73.0) – 192 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe 17.6 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff 17.60 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff 17.60.1 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne Gardinenstoff) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff: · Plüsch- und Frottiergewirke · sonstiger gewirkter und gestrickter Stoff Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von netz- und gardinenartigen Stoffen aus Spitze, die auf einer Raschelmaschine oder ähnlichen Maschinen hergestellt werden (s. 17.54.2) – Herstellung von anderen netz- und gardinenartigen Stoffen, die auf einer Raschelmaschine oder ähnlichen Maschinen hergestellt werden (s. 17.60.2) 17.60.2 Herstellung von gewirktem Gardinenstoff Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gewirktem Stoff: · netz- und gardinenartige Stoffe, die auf einer Raschelmaschine oder ähnlichen Maschinen hergestellt werden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von netz- und gardinenartigen Stoffen aus Spitze, die auf einer Raschelmaschine oder ähnlichen Maschinen hergestellt werden (s. 17.54.2) 17.7 Herstellung von gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen 17.71 Herstellung von Strumpfwaren 17.71.0 Herstellung von Strumpfwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Strumpfwaren wie Socken, Strümpfe und Strumpfhosen – Herstellung von Schuhen aus Textilfasern ohne Sohle Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 193 – Unterabschnitt DB 17.72 Textil- und Bekleidungsgewerbe Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren 17.72.0 Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gewirkten oder gestrickten Pullovern, Strickjacken, Unterziehpullis, Westen und ähnlichen Erzeugnissen 18 Bekleidungsgewerbe Diese Abteilung umfasst alle Schneiderarbeiten (Herstellung von Konfektionskleidung oder Maßanfertigung) aus allen Materialien (Leder, gewebtem, gewirktem und gestricktem Stoff usw.) für alle Bekleidungsartikel (z. B. Oberbekleidung, Herren-, Damen- und Kinderwäsche, Arbeits-, Stadt- oder Freizeitkleidung) und Bekleidungszubehör. Es wird dabei nicht unterschieden zwischen moderner und traditioneller Bekleidung. Die Abteilung 18 umfasst ferner die Herstellung von Pelzwaren (Pelzfelle und Pelzbekleidung). Sie umfasst nicht die Herstellung von gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen wie Strumpfwaren, Pullover oder Strickjacken (s. 17.7) und die Textilveredlung (s. 17.30.0). 18.1 Herstellung von Lederbekleidung 18.10 Herstellung von Lederbekleidung 18.10.0 Herstellung von Lederbekleidung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Bekleidungsartikeln aus Leder oder Kunstleder Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Hüten und Mützen aus Leder (s. 18.24.2) – Herstellung von Handschuhen und Gürteln aus Leder (s. 18.24.5) – Herstellung von Pelzbekleidung (s. 18.30.0) – Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 36.40.0) – 194 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe 18.2 Herstellung von Bekleidung (ohne Lederbekleidung) 18.21 Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung 18.21.0 Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Schuhen (s. 19.30.1 und .2) – Herstellung von Gummi- und Kunststoffbekleidung, die nicht zusammengenäht, sondern lediglich geschweißt oder geklebt wird (s. 25.13.0, 25.24.2) – Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen (s. 25.24.2, 28.75.3) – Reparatur von Bekleidungsartikeln (s. 52.74.2) 18.22 Herstellung von Oberbekleidung (ohne Arbeits- und Berufsbekleidung) 18.22.1 Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von sonstiger Herren- und Knabenoberbekleidung aus gewebten Stoffen, Vliesstoff usw.: · Mäntel, Anzüge, Jacken, Hosen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Pelzbekleidung (s. 18.30.0) – Herstellung von Gummi- oder Kunststoffbekleidung, die nicht zusammengenäht, sondern lediglich geschweißt oder geklebt wird (s. 25.13.0, 25.24.2) – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) 18.22.2 Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und Mädchen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von sonstiger Damen- und Mädchenoberbekleidung aus gewebten Stoffen, Vliesstoff usw.: · Mäntel, Kostüme, Jacken, Hosen, Röcke usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Pelzbekleidung (s. 18.30.0) – Herstellung von Gummi- oder Kunststoffbekleidung, die nicht zusammengenäht, sondern lediglich geschweißt oder geklebt wird (s. 25.13.0, 25.24.2) – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 195 – Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe 18.22.3 Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von sonstiger Herren-, Damen- und Kinderoberbekleidung aus gewirkten oder gestrickten Stoffen usw.: · Mäntel, Anzüge, Kostüme, Jacken, Hosen, Röcke usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Pelzbekleidung (s. 18.30.0) – Herstellung von Gummi- oder Kunststoffbekleidung, die nicht zusammengenäht, sondern lediglich geschweißt oder geklebt wird (s. 25.13.0, 25.24.2) – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) 18.23 Herstellung von Wäsche 18.23.1 Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Herren-, Damen- und Kinderwäsche aus gewebten Stoffen, Spitzen usw.: · Hemden, T-Shirts, Unterhosen, Schlafanzüge, Nachthemden, Morgenröcke, Blusen, Slips usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) 18.23.2 Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne Miederwaren) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Herren-, Damen- und Kinderwäsche aus gewirkten oder gestrickten Stoffen, Spitzen usw.: · Hemden, T-Shirts, Unterhosen, Schlafanzüge, Nachthemden, Morgenröcke, Blusen, Slips usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) 18.23.3 Herstellung von Miederwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Damen- und Kinderwäsche aus gewebten, gewirkten oder gestrickten Stoffen, Spitzen usw.: · Büstenhalter, Korsetts usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) – 196 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DB 18.24 Textil- und Bekleidungsgewerbe Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör 18.24.1 Herstellung von Sportbekleidung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Trainingsanzügen, Skianzügen, Badebekleidung usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen (s. 25.24.2, 28.75.3) – Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 36.40.0) – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) 18.24.2 Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Hüten und Mützen aus Filz, Stoff, Stroh und Leder – Herstellung von Kopfbedeckungen aus Pelz – Herstellung von Haarnetzen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen (s. 25.24.2, 28.75.3) – Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 36.40.0) – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) 18.24.3 Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Babybekleidung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) 18.24.4 Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gewirkten und gestrickten Handschuhen – Herstellung von gewirkten und gestrickten Schals, Umschlagtüchern, Krawatten, Kopftüchern u.Ä. – Herstellung von Bekleidung mit Pelzbesatz Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 197 – Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe 18.24.5 Herstellung von Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Handschuhen, Schals, Umschlagtüchern, Krawatten, Kopftüchern u.Ä. aus Baumwolle, Wolle, Chemiefasern, Seide u.a. Spinnstoffen, nicht gewirkt oder gestrickt – Herstellung von Handschuhen und Gürteln aus Leder Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen (s. 25.24.2, 28.75.3) – Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 36.40.0) – Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2) 18.3 Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren 18.30 Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren 18.30.0 Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren Diese Unterklasse umfasst: – Zurichtung und Färben von Pelzfellen und nicht enthaarten Bälgen: Schaben, Gerben, Bleichen, Scheren, Rupfen und Färben der Felle – Herstellung von Pelzwaren: · Pelzbekleidung, -besatz und -zubehör · zusammengesetzte Felle wie "ausgelassene" Felle, Platten, Matten, Streifen usw. · verschiedene Waren aus Fellen: Brücken, Teppiche, nicht ausgestopfte Sitzkissen, Poliertücher für den industriellen Bedarf – Herstellung von künstlichem Pelzwerk und Waren daraus Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von rohen Pelzfellen (s. 01.25.0, 01.50.0) – Gewinnung von rohen Fellen und Häuten, in Schlachthäusern (s. 15.11.1) – Herstellung von Pelzimitationen (gewebten oder gewirkten Hochflorgeweben) (s. 17.2, 17.60.1) – Herstellung von Pelzkappen und -mützen (s. 18.24.2) – Herstellung von Bekleidung mit Pelzbesatz (s. 18.24.4) – Herstellung von Stiefeln und Schuhen mit Pelzbesatz (s. 19.30.2) – 198 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DC DC Ledergewerbe Ledergewerbe Bei der Herstellung von Lederwaren und Schuhen werden heute zahlreiche andere Materialien als Leder verwendet. Die entsprechenden Tätigkeiten sind dennoch Teil des Ledergewerbes. Hier eingeordnet sind auch die Aufbereitung und Gerberei von rohen Häuten und Fellen aus Gruppe 15.1. 19 Ledergewerbe 19.1 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff 19.10 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff 19.10.0 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff Diese Unterklasse umfasst: – Gerberei – Herstellung von Sämisch-, Pergament-, Lack- oder metallisiertem Leder – Herstellung von Lederfaserstoff Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von rohen Fellen und Häuten, in Schlachthäusern (s. 15.11.1) – Herstellung von Lederbekleidung (s. 18.10.0) – Gerben oder Zurichten von Pelzfellen oder nichtenthaarten Bälgen (s. 18.30.0) – Herstellung von Kunstleder nicht auf der Grundlage von natürlichem Leder (s. 17.2, 25.13.0, 25.24.1 und .2) 19.2 Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) 19.20 Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) 19.20.0 Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Koffern, Taschen und anderen Waren aus Leder, Kunstleder oder anderen Materialien wie Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, bei denen die gleiche Technologie angewendet wird wie bei Leder – Herstellung von nicht metallischen Uhrarmbändern – Herstellung von Treibriemen, Dichtungen usw. aus Leder oder Kunstleder – Herstellung von Sattlerwaren Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 199 – Unterabschnitt DC Ledergewerbe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Lederbekleidung (s. 18.10.0) – Herstellung von Lederhüten und -mützen (s. 18.24.2) – Herstellung von Lederhandschuhen (s. 18.24.5) – Herstellung von Schuhen (s. 19.30.1 und .2) – Herstellung von metallischen Uhrarmbändern (s. 33.50.0) 19.3 Herstellung von Schuhen 19.30 Herstellung von Schuhen 19.30.1 Herstellung von Sportschuhen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Sportschuhen aller Art, aus beliebigem Material, in beliebigen Verfahren einschließlich Gießverfahren – Herstellung von Sportschuhteilen: Oberteile und Teile davon, Lauf- und Innensohlen, Absätze usw. 19.30.2 Herstellung von sonstigen Schuhen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schuhen (ohne Sportschuhe) aller Art, aus beliebigem Material, in beliebigen Verfahren einschließlich Gießverfahren – Herstellung von Zugstiefeln, Gamaschen u.Ä. – Herstellung von Schuhen und Stiefeln mit Pelzbesatz – Herstellung von Schuhteilen (ohne Sportschuhteile): Oberteile und Teile davon, Lauf- und Innensohlen, Absätze usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Schuhen aus Textilfasern ohne Sohle (s. 17.71.0) – Herstellung von Schuhen aus Asbest (s. 26.82.0) – Herstellung von orthopädischen Schuhen (s. 33.10.3) – 200 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) 20 Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holzwaren wie Bauholz, Sperrholz, Furniere, Verpackungsmittel, Lagerbehälter und Ladungsträger, Bodenbeläge, Fachwerk, vorgefertigte Gebäude. Das Produktionsverfahren umfasst Sägen, Hobeln, Drechseln, Laminieren und Zusammenbau von Holzerzeugnissen, ausgehend von in Blöcke geschnittenen Stämmen oder Bauholz, das geschnitten oder von Dreh- und Schälmaschinen oder anderem Werkzeug bearbeitet wird. Das Bauholz oder andere bearbeitete Holzteile können dann noch gehobelt oder anders zugerichtet und zu Fertigerzeugnissen wie Verpackungsmittel, Lagerbehälter und Ladungsträger zusammengebaut werden. Mit Ausnahme von Sägewerken und Holzimprägnierwerken werden die Tätigkeiten hauptsächlich gemäß den spezifischen Holzerzeugnissen in Gruppen und Klassen bzw. Unterklassen gegliedert. Ausgeschlossen sind die Gewinnung von Rohholz (s. 02.01.0), die Herstellung von Möbeln (36.1), Zimmerei und Ingenieurholzbau (s. 45.22.3) und der Einbau von nicht selbst hergestellten Konstruktions- und Ausbauelementen aus Holz (45.42.0). 20.1 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 20.10.0 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke Diese Unterklasse umfasst: – Sägen, Hobeln und sonstiges maschinelles Bearbeiten von Holz – Herstellung von Eisenbahnschwellen aus Holz – Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz – Herstellung von Holzwolle, -mehl, -schnitzeln und -spänen – Holztrocknung – Imprägnieren und chemisches Behandeln von Holz mit Konservierungs- und anderen Stoffen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Holzfällerei und Gewinnung von Rohholz (s. 02.01.0) – Herstellung von Schindeln, Stäben und Leisten (s. 20.30.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 201 – Unterabschnitt DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) 20.2 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten 20.20 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten 20.20.1 Herstellung von Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplatten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schäl-, Säge- und Messerfurnieren – Herstellung von Sperrholz und Press-Schichtholz – Herstellung von Holzfaserhartplatten und Holzfaserisolierplatten, unbearbeitet und bearbeitet, z. B. gehärtet, gelocht, geprägt, künstlich gemasert, lackiert, kunststoffbeschichtet 20.20.2 Herstellung von Holzspanplatten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Holzspanplatten, roh oder geschliffen und bearbeitet, z. B. furniert, lackiert, kunststoffbeschichtet 20.3 Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz 20.30 Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz 20.30.1 Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Saunas – Herstellung von vorwiegend für den Bau bestimmten Holzwaren: · Balken, Binder, Pfetten und Sparren · Türen, Fenster, Fensterläden, Rahmen und Verkleidungen dafür · Treppen und Geländer · Schindeln, Stäbe und Leisten · Parkettböden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz (s. 20.10.0) – 202 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) 20.30.2 Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau sowie von Fertigteilbauten daraus Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Fertighäusern aus Holz zur Vollmontage vorgesehen (auch mit anschließender Montage durch betriebs- oder unternehmenseigene Montagetrupps) – Herstellung von Gewächshäusern, Vogelvolieren, Türmen, Silos, Scheunen, Hallen, Pavillons usw. aus Holz (auch mit anschließender Montage durch betriebs- oder unternehmenseigene Montagetrupps) – Herstellung von sonstigen Bausätzen und Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz (s. 20.10.0) 20.4 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz 20.40 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz 20.40.0 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schachteln, Kisten, Trommeln und ähnlichen Verpackungsmitteln aus Holz – Herstellung von Paletten und anderen Ladungsträgern aus Holz – Herstellung von Fässern, Bottichen, Trögen und anderen Böttcherwaren aus Holz – Herstellung von Kabeltrommeln aus Holz Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Koffern (s. 19.20.0) – Herstellung von Behältnissen aus Flechtstoffen (s. 20.52.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 203 – Unterabschnitt DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) 20.5 Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) 20.51 Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne Herstellung von Möbeln) 20.51.0 Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne Herstellung von Möbeln) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von verschiedenen Holzwaren: · Griffe und Stiele für Werkzeuge, Besen, Bürsten · Formen, Leisten und Schuhspanner, Kleiderbügel · Haushaltsartikel und Küchengeräte, Kleider- und Hutständer · Figuren und Schmuck, Intarsien und andere Einlegearbeiten · Schatullen, Kassetten und Etuis für Schmuck, Schneidwaren u.Ä. · Spulen, Rollen und ähnliche Artikel aus gedrehtem Holz · Bilderrahmen · Holzsärge · Holzwaren, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Koffern (s. 19.20.0) – Herstellung von Holzschuhen (s. 19.30.2) – Herstellung von Lampen und Beleuchtungskörpern (s. 31.50.0) – Herstellung von Uhrengehäusen (s. 33.50.0) – Herstellung von Möbeln (s. 36.1) – Herstellung von Holzspielzeug (s. 36.50.0) – Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0) – Herstellung von Bürsten und Besen (s. 36.62.0) – Herstellung von Streichhölzern (s. 36.63.3) – Herstellung von Spazierstöcken und Schirmgriffen (s. 36.63.8) 20.52 Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) 20.52.0 Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) Diese Unterklasse umfasst: – Verarbeitung von Naturkork – Herstellung von Waren aus gepresstem Naturkork – Herstellung von Geflechten und Waren aus Flechtstoffen: Matten, Fußmatten, Gittergeflechte usw. – Herstellung von Korbwaren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Matten und Fußmatten aus Spinnstoffen (s. 17.51.0) – Herstellung von Möbeln (s. 36.1) – 204 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DE Papier-, Verlags- und Druckgewerbe DE Papier-, Verlags- und Druckgewerbe 21 Papiergewerbe Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holz- und Zellstoff oder veredelten Papiererzeugnissen. Die Herstellung dieser Erzeugnisse wird zusammengefasst, da sie eine Reihe von vertikal verbundenen Verfahren bildet. In einer Einheit werden häufig mehrere Verfahren durchgeführt. Es gibt im Wesentlichen drei Tätigkeiten. Die Herstellung von Holzund Zellstoff beinhaltet die Trennung der Zellulosefasern von anderen in Holz oder Altpapier enthaltenen Unreinheiten. Die Herstellung von Papier beinhaltet das Mattieren dieser Fasern zu einem Blatt. Veredelte Papiererzeugnisse werden aus Papier und anderem Material durch verschiedene Schneide- und Formungsverfahren einschließlich Beschichten und Laminieren hergestellt. Eingeschlossen sind auch bedruckte Papiererzeugnisse (z. B. Tapeten, Geschenkpapier usw.), sofern das Drucken von Informationen nicht der Hauptzweck ist. 21.1 Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe 21.11 Herstellung von Holz- und Zellstoff 21.11.0 Herstellung von Holz- und Zellstoff Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gebleichter, halbgebleichter oder ungebleichter Papiermasse durch mechanische, chemische (auflösende oder nicht auflösende) oder halbchemische Aufbereitung von Papiermasse – Entfernen von Druckfarben und Herstellung von Holzschliff aus Altpapier 21.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe 21.12.0 Herstellung von Papier, Karton und Pappe Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Papier, Karton und Pappe zur industriellen Weiterverarbeitung – Umhüllen, Beschichten und Imprägnieren von Papier, Karton und Pappe – Herstellung von Krepp- und Faltpapier – Herstellung von Zeitungspapier und anderem Druck- oder Schreibpapier – Herstellung von Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Wellpappe (s. 21.21.0) – Herstellung von weiterverarbeiteten Papierwaren (s. 21.22.0 bis 21.25.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 205 – Unterabschnitt DE Papier-, Verlags- und Druckgewerbe 21.2 Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe 21.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe 21.21.0 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Wellpapier und -pappe – Herstellung von Verpackungsmitteln aus Wellpapier und -pappe – Herstellung von Verpackungsmitteln aus anderem Papier, Karton und Pappe – Herstellung von Displays aus Karton und Pappe – Herstellung von Säcken und Beuteln aus Papier Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Briefumschlägen (s. 21.23.0) – Herstellung von Eierschachteln und sonstigen Verpackungsmitteln aus Höckerpappe (s. 21.25.0) 21.22 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe 21.22.0 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Papier oder Pappe sowie von Waren aus Zellstoffwatte: · Reinigungstücher · Taschentücher, Handtücher und Servietten · Toilettenpapier · hygienische Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder · Tassen, Teller und Tabletts – 206 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DE 21.23 Papier-, Verlags- und Druckgewerbe Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe 21.23.0 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gebrauchsfertigem Druck- und Schreibpapier – Herstellung von Papier für Computerdrucker – Herstellung von gebrauchsfertigem präpariertem Durchschreibepapier – Herstellung von gebrauchsfertigen vollständigen Dauerschablonen und Kohlepapier – Herstellung von gebrauchsfertigem gummiertem oder mit einer Klebeschicht versehenem Papier – Herstellung von Briefumschlägen und Einstückbriefen – Herstellung von Zusammenstellungen solcher Schreibwaren in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen 21.24 Herstellung von Tapeten 21.24.0 Herstellung von Tapeten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Tapeten und ähnlichen Wandverkleidungen einschließlich Vinyltapeten – Herstellung von textilen Wandverkleidungen 21.25 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 21.25.0 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Etiketten – Herstellung von Filterpapier und -pappe – Herstellung von Rollen, Spulen usw. aus Papier oder Pappe – Herstellung von Eierschachteln und sonstigen Verpackungsmitteln aus Höckerpappe usw. – Herstellung von Papier- und Pappkarten zum Einsatz in Jacquardmaschinen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von nicht zugeschnittenem Papier, Karton und Pappe (s. 21.12.0) – Herstellung von Spielkarten (s. 36.50.0) – Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Papier oder Pappe (s. 36.50.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 207 – Unterabschnitt DE 22 Papier-, Verlags- und Druckgewerbe Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Im Allgemeinen geben die als Verlage bezeichneten Einheiten Werkexemplare heraus, für die sie gewöhnlich das Urheberrecht besitzen. Die Werke können in einem oder mehreren Formaten vorliegen, einschließlich herkömmlicher Druckform, Tonband, CD-ROM oder online. Erfolgt das Verlegen jedoch ausschließlich online, so gehört die Tätigkeit nicht zu dieser Abteilung, sondern wird in der Unterklasse 72.40.0 erfasst. Die Verlage können Werke verlegen, die ursprünglich von anderen geschaffen wurden und an denen sie die Rechte erworben haben, und/oder Werke, die sie selbst geschaffen haben. Die Drucktätigkeiten umfassen Drucken von Erzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Geschäftsvordrucke, Grußkarten usw. und beinhalten auch Unterstützungstätigkeiten wie Vorstufen- und Druckweiterverarbeitungsdienstleistungen. Die hier eingeordneten Unterstützungstätigkeiten sind integraler Bestandteil des Druckgewerbes, und ein Erzeugnis (Druckplatte, Computer-Speicherplatte oder -datei), das integraler Bestandteil des Druckgewerbes ist, wird fast immer im Rahmen dieser Tätigkeiten hergestellt. Die beim Drucken angewandten Verfahren beinhalten eine Reihe von Techniken zur Übertragung von Text und Bild auf Bedruckstoffe wie Papier, Kunststoff, Metall, Textilien oder Holz. Am häufigsten ist die Druckbildübertragung über Druckplatten auf das Druckmedium (Offsetverfahren). Weitere Druckverfahren sind Hochdruck (inklusive Flexodruck), Tiefdruck und Siebdruck. Zunehmend werden neuere Techniken eingesetzt, die das Druckbild direkt vom Computer auf den Bedruckstoff übertragen (Computer to press, Digitaldruck). Diese Abteilung umfasst nicht das Verlegen von Software (s. 72.21.0). 22.1 Verlagsgewerbe 22.11 Verlegen von Büchern 22.11.1 Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher) Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Büchern, Broschüren, Druckschriften und ähnlichen Druckerzeugnissen einschließlich Wörterbüchern, Enzyklopädien, Loseblattwerken und Bilderbüchern – Verlegen von kartographischen Erzeugnissen – 208 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DE Papier-, Verlags- und Druckgewerbe 22.11.2 Verlegen von Adressbüchern Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Adressbüchern, Telefon-, Telex- und Telefaxbüchern 22.12 Verlegen von Zeitungen 22.12.1 Verlegen von Tageszeitungen 22.12.2 Verlegen von Wochen- und Sonntagszeitungen Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Wochenzeitungen einschließlich Sonntagszeitungen, also Zeitungen, die einmal wöchentlich erscheinen, sowie von Anzeigenblättern 22.13 Verlegen von Zeitschriften 22.13.1 Verlegen von Fachzeitschriften Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Fachzeitschriften, darunter wissenschaftliche Zeitschriften 22.13.2 Verlegen von allgemeinen Zeitschriften Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von allgemeinen Zeitschriften, darunter illustrierte Zeitschriften, Magazine, Programmzeitschriften, Mode- und Sportzeitschriften, Roman- und Rätselzeitschriften Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verlegen von Fachzeitschriften (s. 22.13.1) – Verlegen von Kundenzeitschriften und Amtsblättern (s. 22.13.3) 22.13.3 Verlegen von sonstigen Zeitschriften Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von sonstigen Zeitschriften, darunter Kundenzeitschriften, Amtsblätter Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 209 – Unterabschnitt DE 22.14 Papier-, Verlags- und Druckgewerbe Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien 22.14.1 Verlegen von bespielten Tonträgern Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Schallplatten, CDs, DVDs und Bändern mit Musik- und sonstigen Tonaufnahmen 22.14.2 Verlegen von Musikalien Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Noten 22.15 Sonstiges Verlagsgewerbe 22.15.0 Sonstiges Verlagsgewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von: · Fotografien, Gravuren und Postkarten · Aushangfahrplänen u.Ä. · Formularen · Plakaten, Postern und Reproduktionen von Kunstwerken · sonstigen Drucksachen wie Postkarten, die mittels mechanischer oder fotomechanischer Verfahren vervielfältigt wurden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verlegen von Kursbüchern und Fahrplanheften (s. 22.11.1) – 210 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DE 22.2 Druckgewerbe 22.21 Drucken von Zeitungen Papier-, Verlags- und Druckgewerbe 22.21.0 Drucken von Zeitungen 22.22 Drucken anderer Druckerzeugnisse 22.22.0 Drucken anderer Druckerzeugnisse Diese Unterklasse umfasst: – Drucken von Zeitschriften und anderen periodischen Erzeugnissen, Büchern und Broschüren, Musikalien und Notenvorlagen, Karten, Atlanten, Plakaten, Katalogen, Prospekten und anderen Werbedruckschriften, Postwertzeichen, Steuermarken, Wertpapieren, Registerbüchern, Alben, Tagebüchern, Kalendern, Formularen und anderen Geschäftsdrucksachen, Familiendrucksachen und anderen Druckerzeugnissen (z. B. Plastiketiketten, Plastiktüten und Glasplatten, Waren aus Metall) auf Hoch-, Offset-, Tief-, Flexo-, Sieb- und anderen Druckmaschinen, Vervielfältigungsmaschinen, Computerdruckern, Prägemaschinen, Foto- und Thermokopierern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Bedrucken von Textilien und Bekleidung (s. 17.30.0) – Herstellung von Etiketten (s. 21.25.0) – Verlagsgewerbe (s. 22.1) – Bedrucken von Textilien und Bekleidung als Sofortservice (s. 52.74.2) 22.23 Druckweiterverarbeitung 22.23.0 Druckweiterverarbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Weiterverarbeitung der bedruckten Bogen, z. B. zu Büchern, Broschüren, Zeitschriften, Katalogen usw. durch Falzen, Zusammentragen, Klammern, Leimen, Heften, Klebebinden, Beschneiden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Etiketten (s. 21.25.0) – Verlagsgewerbe (s. 22.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 211 – Unterabschnitt DE 22.24 Papier-, Verlags- und Druckgewerbe Druck- und Medienvorstufe 22.24.0 Druck- und Medienvorstufe Diese Unterklasse umfasst: – Satzherstellung einschließlich Fotosatz, Dateneingabe einschließlich Scannen und optische Zeichenerkennung, elektronischer Seitenaufbau – Dokumentenerstellung, Desktoppublishing und alle anderen Erstellungstätigkeiten – Aufbereitung von Digitaldaten, z. B. durch Ergänzen, Auswählen und Verknüpfen – rechnergestütztes Entwerfen, rechnergestützte Fertigung, elektronische Datenausgabe – digitales Ausschießen – Plattenherstellung einschließlich der Direktverfahren Computer to Plate (CtP) (für Hochdruckund Offset-Druckverfahren) – Gravieren oder Ätzen von Tiefdruckzylindern – Plattenverfahren direkt auf Platte (einschließlich Fotopolymerplatten) – Herstellung von Platten und Formen zum Prägen und Stanzen – Herstellung von Andrucken (Proofs) 22.25 Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen 22.25.0 Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von reprografischen Erzeugnissen – Herstellung von Präsentationsmedien wie Overheadprojektionsfolien und andere digitale Präsentationsformen – Entwerfen von Druckerzeugnissen wie Skizzen, Layouts, Dummies usw. – sonstige grafische Tätigkeiten wie Stanzen, Brailledrucken, Lochen, Bohren, Perforieren, Prägen, Lackieren, Laminieren, Kollationieren, Einstecken 22.3 Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 22.31 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern 22.31.0 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern Diese Unterklasse umfasst: – Vervielfältigung von Schallplatten, CDs, DVDs und Magnetbändern mit Musik- oder sonstigen Tonaufnahmen anhand von Mutterbändern – 212 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DE 22.32 Papier-, Verlags- und Druckgewerbe Vervielfältigung von bespielten Bildträgern 22.32.0 Vervielfältigung von bespielten Bildträgern Diese Unterklasse umfasst: – Vervielfältigung von DVDs und Videobändern mit Film- oder sonstigen Bildaufnahmen anhand von Mutterbändern 22.33 Vervielfältigung von bespielten Datenträgern 22.33.0 Vervielfältigung von bespielten Datenträgern Diese Unterklasse umfasst: – Vervielfältigung von nicht kundenspezifischer Software und Daten auf Disketten, CDs und Magnetbändern Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 213 – Unterabschnitt DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spaltund Brutstoffen DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 23 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Rohöl und Kohle zu nutzbaren Energieträgern sowie die Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen. Hierbei handelt es sich um den verarbeitenden Zweig der Energiewirtschaft, die in Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) beginnt und auch in Abschnitt E (Energie- und Wasserversorgung) ihren Ausdruck findet. Das vorherrschende Verfahren ist die Mineralölverarbeitung durch Trennung von Rohöl in Teilerzeugnisse anhand von Verfahren wie Spaltung und Destillation. Diese Abteilung umfasst sowohl die Herstellung charakteristischer Produkte auf eigene Rechnung (z. B. Koks, Butan, Propan, Benzin, Kerosin, Heizöl, Kernbrennstoffe usw.) als auch Weiterverarbeitungsleistungen (z. B. Mineralölraffination im Unterauftrag, Wiederaufbereitung nuklearer Abfälle). Diese Abteilung umfasst nur die Herstellung von Gasen geringerer Reinheit (unter 95 % bei Ethan, Ethylen und Butan, unter 90 % bei Propan (Propylen), Buten (Butylen) und Butadien). Nicht eingeschlossen ist die Herstellung von Gasen höherer Reinheit (Unterklasse 24.14.0), die Herstellung von Industriegasen (Unterklasse 24.11.0), die Gewinnung von Erdgas (Methan, Ethan, Butan bzw. Propan) (Unterklasse 11.10.0) und die Herstellung gasförmiger Brennstoffe außer Erdölgas (z. B. Kohlengas, Wassergas, Generatorgas, Gas von Gaswerken) (Unterklasse 40.21.1 bis .3). 23.1 Kokerei 23.10 Kokerei 23.10.0 Kokerei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Steinkohlen-, Braunkohlen- und Torfkoks – Herstellung von Kokereigas – Herstellung von Steinkohlen- und Braunkohlenrohteer Diese Unterklasse umfasst nicht: – Brikettierung von Steinkohle (s. 10.10.2) – Brikettierung von Braunkohle (s. 10.20.0) – Herstellung von Pech und Pechkoks (s. 24.14.0) – Verarbeitung von Kokereigas zur Verteilung durch Rohrleitungen (s. 40.21.1 bis .3) – 214 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spaltund Brutstoffen 23.2 Mineralölverarbeitung 23.20 Mineralölverarbeitung 23.20.0 Mineralölverarbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Motorentreibstoff: Benzin, Kerosin usw. – Herstellung von Brennstoff: leichtes, mittelschweres und schweres Heizöl, Raffineriegase wie Ethan, Propan, Butan usw. – Herstellung von Schmierölen und -fetten aus Roh- und Altöl – Herstellung von Erzeugnissen für die erdölchemische Industrie und die Herstellung von Straßenbelägen – Herstellung verschiedener Erzeugnisse: Testbenzin, Vaseline, Weißöle, Paraffin, Motoren-, Kompressoren- und Turbinenöle, Hydrauliköle, Getriebeöle, Metallbearbeitungs-, Formenund Korrosionsschutzöle, Elektroisolieröle 23.3 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 23.30 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 23.30.0 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von angereichertem Uran – Herstellung von Brennelementen zur Verwendung in Kernreaktoren – Herstellung radioaktiver Elemente zur industriellen oder medizinischen Verwendung – Wiederaufbereitung nuklearer Abfälle Diese Unterklasse umfasst nicht: – Bergbau auf Uran- und Thoriumerze sowie Konzentration dieser Erze (s. 12.00.0) – Herstellung von Uranoxidkonzentrat (s. 12.00.0) – Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern usw., deren Radioaktivität während der zeitweiligen Lagerung abklingt (s. 90.02.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 215 – Unterabschnitt DG DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von chemischen Erzeugnissen Dieser Unterabschnitt umfasst die Verarbeitung organischer und anorganischer Rohstoffe anhand eines chemischen Verfahrens zu chemischen Erzeugnissen. Hierbei wird unterschieden zwischen der Herstellung von chemischen Grundstoffen (Gruppe 24.1) und der Herstellung von Zwischen- und Endprodukten durch Weiterverarbeitung chemischer Grundstoffe (übrige Gruppen). 24 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 24.1 Herstellung von chemischen Grundstoffen 24.11 Herstellung von Industriegasen 24.11.0 Herstellung von Industriegasen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Edelgasen, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff – Herstellung von gasförmigen anorganischen Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle (ohne Schwefeldioxid) – Herstellung von flüssiger Luft und Pressluft Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von Methan, Ethan, Butan oder Propan (s. 11.10.0) – Herstellung von Raffineriegasen wie Ethan, Butan oder Propan (s. 23.20.0) – Herstellung von Schwefeldioxid (s. 24.13.0) 24.12 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten 24.12.0 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Metalloxiden, -hydroxiden, -peroxiden (ohne basische Verbindungen der Alkali- und Erdalkalimetalle) – Herstellung von Farben und Farbstoffen – Herstellung von Gerbstoffen – Herstellung von Tanninen und ihren Derivaten – Herstellung von als fluoreszierende Aufheller oder Luminophore verwendeten Erzeugnissen – Herstellung von Pigmenten und deren Zubereitungen – 216 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Anstrichfarben und Lacken (s. 24.30.0) – Herstellung von radioaktiven anorganischen Erzeugnissen von der als Luminophoren verwendeten Art (s. 23.30.0) – Herstellung von basischen Verbindungen der Alkali- und Erdalkalimetalle (s. 24.13.0) – Herstellung von zubereiteten Pigmenten, Trübungsmitteln und Farben für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie (s. 24.30.0) 24.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien 24.13.0 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von chemischen Elementen mit Ausnahme von Metallen, Edelmetallen, Industriegasen und radioaktiven Elementen – Herstellung von anorganischen Säuren mit Ausnahme von Salpetersäure und Nitriersäuren – Herstellung von anderen anorganischen Verbindungen der Metalle und der Nichtmetalle, anderweitig nicht genannt – Herstellung von anorganischen oder organischen Verbindungen der Edelmetalle, der nicht radioaktiven Isotope oder der Seltenerdmetalle Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0) – Herstellung von Metalloxiden, -hydroxiden, -peroxiden (s. 24.12.0) – Herstellung von Salpetersäure und Nitriersäuren (s. 24.15.0) – Herstellung von Ammoniak (s. 24.15.0) – Herstellung von Ammoniumcarbonaten (s. 24.15.0) – Herstellung von Ammoniumchlorid, -sulfat, -nitrat (s. 24.15.0) – Herstellung von Kaliumchlorid, -sulfat, -nitrat (s. 24.15.0) – Herstellung von Natriumnitrat (s. 24.15.0) – Herstellung von Nitriten (s. 24.15.0) – Herstellung von Ammoniumphosphaten und -carbonaten (s. 24.15.0) – Herstellung von anorganischen Erzeugnissen von der als Luminophoren verwendeten Art (s. 24.12.0) – Erzeugung von Metallen oder Edelmetallen (s. 27) – Herstellung von radioaktiven Elementen und radioaktiven Isotopen sowie deren anorganischen Verbindungen (s. 23.30.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 217 – Unterabschnitt DG 24.14 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien 24.14.0 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien: · Kohlenwasserstoffe und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate · Alkohole, Phenole, Phenolalkohole · Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren · organische Verbindungen mit Stickstoffunktionen · organisch-anorganische Verbindungen · heterocyclische Verbindungen, anderweitig nicht genannt · Aldehyde, Ketone, Chinone · Ether und Acetale, auch mit anderen Sauerstoffunktionen · Alkohol-, Ether-, Ketonperoxide · Epoxide · Enzyme · sonstige organische Verbindungen einschließlich Erzeugnisse der Holzdestillation usw. – Herstellung von synthetischen Aromen – Herstellung von Holzkohle – Herstellung von Erzeugnissen der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers (z. B. Pech und Pechkoks) – Gewinnung von Ablaugen aus der Zellstoffherstellung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von ausgewählten heterocyclischen Verbindungen (s. 24.41.0) – Herstellung von Gärungsalkohol aus Agrarrohstoffen durch Destillation (s. 15.92.0) – Herstellung von Kunststoffen in Primärformen (s. 24.16.0) – Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen (s. 24.17.0) – Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen (s. 24.41.0) – Herstellung von Glycerin (s. 24.51.0) – Herstellung von etherischen Ölen (s. 24.63.0) – Herstellung von Raffineriegasen (s. 23.20.0) – Herstellung von organischen Verbindungen der Edelmetalle, der nicht radioaktiven Isotope und der Seltenerdmetalle (s. 24.13.0) – Herstellung von organischen Verbindungen radioaktiver chemischer Elemente (s. 23.30.0) – 218 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DG 24.15 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 24.15.0 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Salpetersäure, Nitriersäuren, Ammoniak – Herstellung von Ammoniumchlorid, Nitriten, Kaliumnitrate und -nitrite, Ammoniumphosphaten, Ammoniumcarbonaten – Herstellung von mineralischen oder chemischen Stickstoff-, Phosphat- oder Kalidüngemitteln – Herstellung von tierischen oder pflanzlichen Düngemitteln, z. B. Kompost – Herstellung von Harnstoff Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewinnung von natürlichen Kalisalzen (s. 14.30.1) – Gewinnung von Guano (s. 14.30.2) – Gewinnung von natürlichen Phosphaten (s. 14.30.2) – Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln (s. 24.20.0) – Herstellung von Blumenerde und Bodenverbesserern ohne düngende Wirkung (s. 24.66.0) – Abfallaufbereitung durch Kompostierungsanlagen zur Entsorgung, auch mit Gewinnung eines Nebenerzeugnisses (Kompost) (s. 90.02.3) 24.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 24.16.0 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kunststoffen in Primärformen: · Polymere des Ethylens, Styrols, Vinylchlorids und anderer halogenierter Olefine · Polyether, Epoxidharze, Polyester · Polymere der Olefine und der Vinylester · Acrylpolymere · Polyamide · Harnstoffharze, Melaminharze, Aminoharze, Phenolharze, Polyurethane · Silicone · Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren – Herstellung von Cellulosederivaten – Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Recycling von Kunststoffen (s. 37.20.4) – Gewinnung von nichtmodifizierten natürlichen Harzen (s. 02.01.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 219 – Unterabschnitt DG 24.17 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen 24.17.0 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen: · synthetischer Kautschuk · Faktis – Herstellung von Mischungen aus synthetischem Kautschuk und Naturkautschuk oder kautschukähnlichen Gummiharzen (z. B. Balata) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von regeneriertem Kautschuk (s. 25.13.0) 24.2 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln 24.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln 24.20.0 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Insektiziden, Rodentiziden, Fungiziden, Herbiziden, Keimhemmungsmitteln, Wachstumsregulatoren und Desinfektionsmitteln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen (s. 24.15.0) – Herstellung von Naphthalin (s. 24.14.0) – 220 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen 24.3 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten 24.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten 24.30.0 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Anstrichfarben und Lacken auf der Grundlage von synthetischen oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, trocknenden Ölen, Bitumen, Schellack usw. – Herstellung von zubereiteten Pigmenten, Trübungsmitteln und Farben für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie – Herstellung von verglasbaren Emaills, Glasuren, Engoben und ähnlichen Zubereitungen – Herstellung von Kitten – Herstellung von Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten – Herstellung von nichtfeuerfesten Spachtel- und Verputzmassen – Herstellung von zubereiteten Sikkativen – Herstellung von Prägefolien – Herstellung von zusammengesetzten organischen Lösungs- und Verdünnungsmitteln – Herstellung von Druckfarben – Herstellung von Farben für Kunstmaler usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Farben und Farbstoffen (s. 24.12.0) – Herstellung von Pigmenten und deren Zubereitungen (s. 24.12.0) – Herstellung von Tinte und Tusche (s. 24.66.0) – Herstellung von feuerfestem Zement und Mörtel (s. 26.26.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 221 – Unterabschnitt DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen 24.4 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 24.41 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 24.41.0 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Salicylsäure und O-Acetylsalicylsäure – Herstellung von Lysin, Lysinester und Glutaminsäure – Herstellung von quartären organischen Ammoniumsalzen und -hydroxiden – Herstellung von Phosphoaminolipoiden – Herstellung von acyclischen und cyclischen Amiden (einschließlich Carbamaten) – Herstellung von ausgewählten heterocyclischen Verbindungen – Herstellung von Sulfamiden – Herstellung von chemisch reinem Zucker – Herstellung von Provitaminen, Vitaminen, Hormonen, Glykosiden, Alkaloiden, Antibiotika – Herstellung von Heparin – Verarbeitung von Drüsen, Herstellung von Drüsenauszügen usw. – Verarbeitung von Blut 24.42 Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von heterocyclischen Verbindungen, anderweitig nicht genannt (s. 24.14.0) – Herstellung von Enzymen (s. 24.14.0) – Herstellung von p-Aminobenzoesäure (s. 24.14.0) – Herstellung von Glutaminsäureestern (s. 24.14.0) – Herstellung von Ureinen (s. 24.14.0) Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 24.42.0 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Arzneiwaren zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken – Herstellung von Antisera und anderen Blutbestandteilen – Herstellung von Vaccinen – Herstellung von empfängnisverhütenden chemischen Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen oder Spermiziden – Herstellung von Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren und diagnostischen Reagenzien – Herstellung von Zahnfüllungen, Dentalzementen und Knochenzement – Herstellung von medizinischer Watte, Gaze, Binden, Verbandszeug, chirurgischem Nahtmaterial usw. – 222 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Enzymen (s. 24.14.0) – Herstellung von Heparin (s. 24.41.0) 24.5 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen 24.51 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 24.51.0 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von organischen grenzflächenaktiven Stoffen – Herstellung von Seifen – Herstellung von Glycerin – Herstellung von organischen grenzflächenaktiven Zubereitungen: · Wasch- und Reinigungsmittel · Geschirrspülmittel – Herstellung von Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen – Herstellung von künstlichen und zubereiteten Wachsen – Herstellung von Poliermitteln: · Lederpflegemittel · Möbel- und Bohnerwachs · Poliermittel für Karosserien, Glas und Metall – Herstellung von Scheuerpasten und -pulver Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Haarwaschmitteln (s. 24.52.0) – Herstellung von Zahnputzmitteln (s. 24.52.0) – Herstellung von Textilweichspülern (s. 24.66.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 223 – Unterabschnitt DG 24.52 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln 24.52.0 Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Duftstoffen: · Parfums · Toilettewässer – Herstellung von Körperpflegemitteln: · Kosmetika · Sonnenschutzmittel · Hand- und Fußpflegemittel · zubereitete Haarbehandlungsmittel · zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel · zubereitete Rasiermittel · Desodorantien und Badesalze · Haarentfernungsmittel Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von etherischen Ölen (s. 24.63.0) – Herstellung von nichtparfümierter Vaseline (s. 23.20.0) – Herstellung von Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen (s. 24.51.0) 24.6 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen 24.61 Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen 24.61.0 Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schießpulver – Herstellung von Sprengstoffen: · Sprengkapseln · Zündhütchen · Zünder und elektrische Sprengzünder – Herstellung von anderen pyrotechnischen Erzeugnissen: · Leuchtkugeln · Signalraketen · Feuerwerkskörper Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Zündhölzern (s. 36.63.3) – Herstellung von Zündmetalllegierungen (s. 36.63.3) – Herstellung von isolierten chemisch einheitlichen Verbindungen (z. B. Nitrocellulose, Knallquecksilber, Trinitrotoluol, Trinitrophenol) (s. jeweilige Unterklasse, entsprechend der stofflichen Beschaffenheit) – 224 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DG 24.62 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von Klebstoffen und Gelatine 24.62.0 Herstellung von Klebstoffen und Gelatine Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Caseinderivaten, Albuminaten, Gelatine, Leimen und anderen zubereiteten Klebstoffen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von gehärteten Eiweißstoffen (s. 24.16.0) – Herstellung von Caseinaten der Edelmetalle (s. 24.13.0) – Herstellung von Casein (s. 15.51.0) 24.63 Herstellung von etherischen Ölen 24.63.0 Herstellung von etherischen Ölen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von etherischen Ölen – Herstellung von Resinoiden – Herstellung von destillierten aromatischen Wässern – Herstellung von Riechstoffmischungen für die Parfüm- und Lebensmittelherstellung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von synthetischen Aromen (s. 24.14.0) – Herstellung von Parfums und Toilettewässern (s. 24.52.0) – Herstellung von terpentinhaltigen Ölen aus der Destillation der Nadelhölzer (s. 24.14.0) 24.64 Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen 24.64.0 Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von lichtempfindlichen fotografischen Platten, Filmen, Papieren und sonstigem lichtempfindlichem unbelichtetem Filmmaterial – Herstellung von zubereiteten chemischen Erzeugnissen für fotografische Zwecke Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von nicht lichtempfindlichen Filmen, Platten und Planfilmen (s. jeweilige Unterklasse, entsprechend der stofflichen Beschaffenheit) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 225 – Unterabschnitt DG 24.65 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 24.65.0 Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von unbespielten Ton- und Bildträgern – Herstellung von unbespielten Computerdisketten und -bändern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von unbelichtetem Filmmaterial (s. 24.64.0) – Herstellung von elektronischen integrierten Schaltungen und zusammengesetzten Mikroschaltungen (Mikrobausteine) (s. 32.10.0) – 226 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DG 24.66 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 24.66.0 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Tinte und Tusche – Herstellung von zubereiteten Schmiermitteln – Herstellung von zubereiteten Antiklopfmitteln und Additiven – Herstellung von Hydraulikflüssigkeiten – Herstellung von zubereiteten Gefrierschutzmitteln und Mitteln zum Enteisen – Herstellung von verschiedenen chemischen Erzeugnissen: · Peptone und ihre Derivate, andere Eiweißstoffe und Derivate, anderweitig nicht genannt · Hautpulver · zusammengesetzten Diagnostik- oder Laborreagenzien, anderweitig nicht genannt · Modelliermassen · Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke · Füllungen für Feuerlöschgeräte · Nährsubstrate zum Züchten von Mikroorganismen · chemische Elemente oder Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert · Aktivkohle · Erzeugnisse und Zubereitungen für die Textil-, Papier- und Lederindustrie · Textilweichspüler · Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen · Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen · zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger und Antioxidationsmittel · Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweitig nicht genannt · Alkylbenzol- und Alkylnaphthalin-Gemische · zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne · Naphthensäuren · zubereitete nicht gesinterte Metallcarbide · zubereitete Additive für Zement, Mörtel und Beton · Sorbit, "nicht kristallisierend" · Bodenverbesserer und Blumenerde (Pflanzerde) ohne düngende Wirkung · chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweitig nicht genannt · Rückstände aus der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (s. 24.42.0) – Herstellung von Zahnzement und anderen Zahnfüllstoffen (s. 24.42.0) – Herstellung von Eiweißverbindungen der Edelmetalle (s. 24.13.0) – Gewinnung von Ablaugen aus der Zellstoffherstellung (s. 24.14.0) – Herstellung von chemisch einheitlichem Sorbit (s. 24.14.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 227 – Unterabschnitt DG 24.7 Herstellung von Chemiefasern 24.70 Herstellung von Chemiefasern Herstellung von chemischen Erzeugnissen 24.70.0 Herstellung von Chemiefasern Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kabeln aus synthetischen und künstlichen Filamenten – Herstellung von unbearbeiteten synthetischen und künstlichen Spinnfasern – Herstellung von synthetischen oder künstlichen Einfachgarnen einschließlich hochfesten Garnen – Herstellung von synthetischen oder künstlichen Monofilamenten oder Streifen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Nähgarn aus Chemiefasern (s. 17.16.0) – Spinnerei von synthetischen oder künstlichen Garnen (s. 17.1) – 228 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DH DH Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Die Gliederung in diesem Unterabschnitt basiert auf dem verwendeten Rohmaterial Gummi oder Kunststoff. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Herstellung aller Produkte aus diesen Materialien notwendigerweise in diesem Unterabschnitt erfasst wird. 25 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 25.1 Herstellung von Gummiwaren 25.11 Herstellung von Bereifungen 25.11.0 Herstellung von Bereifungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Gummireifen für Fahrzeuge, Geräte, fahrbare Anlagen u.Ä.: · Luftreifen · Vollgummi- und Hochelastikreifen – Herstellung von Luftschläuchen – Herstellung von auswechselbaren Reifenprofilen, Reifenklappen, Rohlaufprofilen zur Runderneuerung von Reifen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Reparaturmaterial aus Gummi (s. 25.13.0) – Reparatur, Montage und Wechseln von Reifen und Schläuchen (s. 50.20.5) 25.12 Runderneuerung von Bereifungen 25.12.0 Runderneuerung von Bereifungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Reparaturmaterial aus Gummi (s. 25.13.0) – Reparatur, Montage und Wechseln von Bereifungen (s. 50.20.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 229 – Unterabschnitt DH 25.13 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Herstellung von sonstigen Gummiwaren 25.13.0 Herstellung von sonstigen Gummiwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht vulkanisiertem, vulkanisiertem oder gehärtetem natürlichem oder synthetischem Kautschuk: · Halbfertigerzeugnisse aus Gummi: Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile · Fertigerzeugnisse aus Gummi: Schläuche und Rohre, Förderbänder und Treibriemen · Hygieneartikel: Präservative, Sauger, Wärmflaschen usw. · Bekleidungsartikel die lediglich geschweißt oder geklebt werden · Bodenbeläge · gummierte Textilien · gummierte Fäden und Seile · gummierte Garne und Gewebe · Ringe, Armaturen und Dichtungen · Walzenbezüge · Luftmatratzen – Herstellung von Reparaturmaterial aus Gummi Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Reifencord (s. 17.54.2) – Herstellung von Bekleidung aus Elastikgeweben (s. 18.2) – Herstellung von Gummischuhen (s. 19.30.2) – Herstellung von Leimen und Klebstoffen auf Gummibasis (s. 24.62.0) – Herstellung von Rohlaufprofilen (s. 25.11.0) – Herstellung von aufblasbaren Flößen und Booten (s. 35.12.0) – Herstellung von nichtüberzogenen Schaumgummimatratzen (s. 36.15.0) – Herstellung von Sportzubehör aus Gummi (s. 36.40.0) – Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Gummi (s. 36.50.0) – Recycling von Gummi (s. 37.20.5) 25.2 Herstellung von Kunststoffwaren 25.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen 25.21.0 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Halbfertigerzeugnissen aus Kunststoffen: · Tafeln, Platten, Blöcke, Filme, Folien, Streifen usw. – Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen: · Schläuche und Rohre, Form-, Verschluss- und Verbindungsstücke – 230 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DH Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kunststoffen in Primärformen (s. 24.16.0) – Herstellung von optischen Bauteilen aus Kunststoffen (s. 33.40.1 bis .3) – Herstellung von nichtüberzogenen Schaumstoffmatratzen (s. 36.15.0) 25.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 25.22.0 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen: · Beutel, Säcke, Container, Kisten, Ballons, Flaschen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Reiseartikeln aus Kunststoffen (s. 19.20.0) – Herstellung von Erzeugnissen aus synthetischem oder natürlichem Kautschuk (s. 25.1) – Verpackungstätigkeiten (s. 74.82.0) 25.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen 25.23.0 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen: · Türen, Fenster, Rahmen, Rollläden, Jalousien und Randleisten · Sammelbehälter und Tanks · Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten usw. · Sanitärwaren: Bade- und Duschwannen, Wasch- und Spülbecken, WC- und Bidetbecken, Spülkästen usw. · vorgefertigte Gebäude aus Kunststoffen, z. B. Gewächshäuser Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Erzeugnissen aus synthetischem oder natürlichem Kautschuk (s. 25.1) – Herstellung von Linoleum und harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen (s. 36.63.1) 25.24 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren 25.24.1 Herstellung von technischen Kunststoffteilen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von verschiedenen Kunststoffwaren: · Zulieferteile für das Produzierende Gewerbe · Isolierzubehör · Beleuchtungszubehör Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 231 – Unterabschnitt DH Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kunststoffschuhen (s. 19.30.1 und .2) – Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Geräten aus Kunststoffen (s. 33.10.1 bis .3) – Herstellung von optischen Bauteilen aus Kunststoffen (s. 33.40.1 bis .3) – Herstellung von Linoleum und harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen (s. 36.63.1) 25.24.2 Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Geschirr und anderen Haushaltsartikeln sowie Toilettenartikeln aus Kunststoffen – Herstellung von verschiedenen Kunststoffwaren: · Kopfbedeckungen, Büro- und Schulbedarf, Bekleidungsartikel die lediglich geschweißt oder geklebt werden, Möbelbeschläge, Statuetten, Treibriemen, Förderbänder, Schilder, Verkehrszeichen, Wasserbettmatratzen aus Kunststoffen – Bearbeitung von Kunststoffteilen und –oberflächen innerhalb des Herstellungsverfahrens Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Reiseartikeln aus Kunststoffen (s. 19.20.0) – Herstellung von Kunststoffschuhen (s. 19.30.1 und .2) – Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Geräten aus Kunststoffen (s. 33.10.1 bis .3) – Herstellung von optischen Bauteilen aus Kunststoff (s. 33.40.1 bis .3) – Herstellung von Kunststoffmöbeln (s. 36.1) – Herstellung von nichtüberzogenen Schaumstoffmatratzen (s. 36.15.0) – Herstellung von Sportzubehör aus Kunststoffen (s. 36.40.0) – Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Kunststoffen (s. 36.50.0) – Herstellung von Linoleum und harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen (s. 36.63.1) – 232 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DI DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden In diesem Unterabschnitt sind unterschiedliche Tätigkeiten zusammengefasst, die jeweils dasselbe mineralische Ausgangsmaterial haben. An erster Stelle erscheint die Herstellung von Glas und Glaswaren (Flachglas, Hohlglas, Glasfasern, technische Glaswaren usw.). Danach kommt die Herstellung von keramischen Erzeugnissen, Ziegeln und Erzeugnissen aus gebranntem Ton, gefolgt von der Herstellung von Zement und Gips und den fertigen Waren daraus. Dieser Unterabschnitt schließt mit der Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen und der Herstellung von sonstigen Mineralerzeugnissen. 26 Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 26.1 Herstellung von Glas und Glaswaren 26.11 Herstellung von Flachglas 26.11.0 Herstellung von Flachglas Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Flachglas, auch mit Drahteinlagen verstärkt, gefärbt oder getönt 26.12 Veredlung und Bearbeitung von Flachglas 26.12.0 Veredlung und Bearbeitung von Flachglas Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gehärtetem oder Mehrschichtenglas (Sicherheitsglas) – Herstellung von Glasspiegeln – Herstellung von mehrschichtigen Isolierverglasungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Bedrucken von Glas (s. 22.22.0) – Gravieren usw. von Glas als Sofortservice (s. 52.74.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 233 – Unterabschnitt DI 26.13 Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Herstellung von Hohlglas 26.13.1 Herstellung von Behältnissen aus Glas Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Flaschen und sonstigen Behältnissen aus Glas oder Kristall Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Spielzeug aus Glas (s. 36.50.0) 26.13.2 Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Trinkgläsern und sonstigen Haushaltswaren aus Glas oder Kristall (ohne Behältnisse) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Spielzeug aus Glas (s. 36.50.0) 26.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus 26.14.1 Herstellung von Verstärkungsglasfasern Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Verstärkungsglasfaser und nichtgewebten Erzeugnissen daraus: · Glasstapelfasern · Glasseidenstränge (Rovings) aus Filamenten · Glaswaren aus Filamenten · Glaswaren aus Stapelfasern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Geweben aus Glasfaser (s. 17.25.0) – Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübertragung (s. 31.30.0) – Herstellung von Lichtleitfasern und -kabeln für die direkte Bildübertragung: Endoskopie, Beleuchtung, Bewegtbilder (s. 33.40.2) – 234 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 26.14.2 Herstellung von Isolierglasfasern u.Ä. Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Isolierglasfaser, einschließlich Glaswolle, und nichtgewebten Erzeugnissen daraus: · Matten · Vliese · Matratzen, Platten u.ä. nicht gewebte Erzeugnisse aus Glasfasern · Schläuche und Schalen zur Isolierung von Rohren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Geweben aus Glasfaser (s. 17.25.0) – Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübertragung (s. 31.30.0) – Herstellung von Lichtleitfasern und -kabeln für die direkte Bildübertragung: Endoskopie, Beleuchtung, Bewegtbilder (s. 33.40.2) 26.15 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren 26.15.0 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Glaswaren für Laboratorien – Herstellung von hygienischen oder pharmazeutischen Bedarfsartikeln aus Glas – Herstellung von Uhrgläsern, optischem Glas und optisch nicht bearbeiteten optischen Bauteilen – Herstellung von Glas für Phantasieschmuck – Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Glas – Herstellung von Glasbausteinen – Herstellung von Glas in Stangen oder Rohren – Herstellung von Armaturen aus Glas – Herstellung von Glasgehäusen für Lampen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Spritzen (s. 33.10.2) – Herstellung von optisch bearbeiteten optischen Bauteilen (s. 33.40.1 bis .3) – Gravieren usw. von Glas als Sofortservice (s. 52.74.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 235 – Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 26.2 Herstellung von keramischen Erzeugnissen (ohne Herstellung von Ziegeln und Baukeramik) 26.21 Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen 26.21.1 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Porzellan Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Geschirr und anderen Haushaltsartikeln sowie Toilettenartikeln aus Porzellan – Herstellung von Statuetten und anderen Ziergegenständen aus Porzellan Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Spielzeug aus Porzellan (s. 36.50.0) – Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0) 26.21.2 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Geschirr und anderen Haushaltsartikeln sowie Toilettenartikeln aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug – Herstellung von Statuetten und anderen Ziergegenständen aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Spielzeug aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug (s. 36.50.0) – Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0) 26.21.3 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton sowie von Töpferwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Geschirr und anderen Haushaltsartikeln sowie Toilettenartikeln aus Ton – Herstellung von Statuetten und anderen Ziergegenständen aus Ton Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Spielzeug aus Ton (s. 36.50.0) – Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0) 26.22 Herstellung von Sanitärkeramik 26.22.0 Herstellung von Sanitärkeramik Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von keramischen Installationsgegenständen für sanitäre und hygienische Zwecke aus Porzellan und anderer Keramik – 236 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 26.26.1 und .2) – Herstellung von keramischen Baumaterialien (s. 26.30.0, 26.40.1 und .2) 26.23 Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen 26.23.0 Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 26.26.1 und .2) 26.24 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke 26.24.0 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von keramischen Erzeugnissen für Laboratorien, chemische und industrielle Zwecke – Herstellung von Armaturen aus Keramik 26.25 Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 26.25.0 Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von keramischen Krügen und ähnlichen Behältnissen für Transport- oder Verpackungszwecke – Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 26.26.1 und .2) – Herstellung von keramischen Baumaterialien (s. 26.30.0, 26.40.1 und .2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 237 – Unterabschnitt DI 26.26 Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren 26.26.1 Herstellung von Waren aus feuerfesten keramischen Werkstoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von geformten feuerfesten keramischen Erzeugnissen: · wärmeisolierende keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Materialien · feuerfeste Steine und Platten · feuerfeste keramische Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Rohre usw. – Herstellung von Waren, die Magnesit, Dolomit oder Chromit enthalten 26.26.2 Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen Werkstoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von feuerfesten Mörteln, Feuerbeton, feuerfesten Zementen u.ä. feuerfesten Mischungen 26.3 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten 26.30 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten 26.30.0 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten, Würfeln für Mosaike usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 26.26.1 und .2) 26.4 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik 26.40 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik 26.40.1 Herstellung von Ziegeln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von nicht feuerfesten keramischen Baumaterialien: · Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel, Dachziegel usw. – Herstellung von Bodenplatten aus gebranntem Ton Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von feuerfesten keramischen Baumaterialien (s. 26.26.1 und .2) – Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten (s. 26.30.0) – 238 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 26.40.2 Herstellung von sonstiger Baukeramik Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von nicht feuerfesten keramischen Baumaterialien: · Schornsteinteile, Rohre, Rohrleitungen, Pflanzkübel usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von feuerfesten keramischen Baumaterialien (s. 26.26.1 und .2) – Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten (s. 26.30.0) 26.5 Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips 26.51 Herstellung von Zement 26.51.0 Herstellung von Zement Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Klinker und hydraulischen Zementen einschließlich Portlandzement, Tonerdeschmelzzement, Hüttenzement und Superphosphatzement Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Dentalzementen (s. 24.42.0) – Herstellung von feuerfesten Mörteln, Feuerbeton, feuerfesten Zementen usw. (s. 26.26.2) – Herstellung von Erzeugnissen aus Zement (s. 26.6) – Herstellung von Transportbeton und -mörtel (s. 26.63.0 und 26.64.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 239 – Unterabschnitt DI 26.52 Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Herstellung von Kalk 26.52.0 Herstellung von Kalk Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gelöschtem und ungelöschtem sowie hydraulischem Kalk – Herstellung von gebranntem Dolomit 26.53 Herstellung von gebranntem Gips 26.53.0 Herstellung von gebranntem Gips Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Erzeugnissen aus Gips (s. 26.6) 26.6 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips 26.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und aus Kalksandstein für den Bau 26.61.1 Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton für den Bau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von vorgefertigten Bauelementen aus Beton, Zement oder Kunststein 26.61.2 Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen Betonerzeugnissen für den Bau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Waren aus Betonfertigteilen, Zement oder Kunststein für Bauzwecke: · Platten, Mauersteine, Tafeln, Dielen, Rohre, Pfosten usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton (s. 26.61.3) 26.61.3 Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton für den Bau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Waren aus Porenbeton für Bauzwecke: · Mauersteine, Wand-, Dach- und Deckenplatten usw. – 240 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 26.61.4 Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Waren aus Kalksandstein für Bauzwecke 26.62 Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau 26.62.0 Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Waren aus Gips für Bauzwecke: · Platten, Tafeln, Dielen usw. 26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) 26.63.0 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Feuerbeton (s. 26.26.2) 26.64 Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) 26.64.0 Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Werk-Trockenmörtel, Werk-Nassmörtel, Werk-Vormörtel, Mehrkammer-Silomörtel Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von feuerfesten Mörteln (s. 26.26.2) 26.65 Herstellung von Faserzementwaren 26.65.0 Herstellung von Faserzementwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln vermischten Baumaterialien aus pflanzlichen Stoffen (Holzwolle, Stroh, Schilfrohr, Binsen) – Herstellung von Waren aus Cellulosezement oder dergleichen: · Wellplatten, andere Platten, Tafeln, Fliesen, Rohre, Becken, Tröge, Schalen, Ausgüsse, Gefäße, Möbel, Fensterrahmen usw. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 241 – Unterabschnitt DI 26.66 Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, anderweitig nicht genannt 26.66.0 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Gips, Zement oder Kunststein: · Figuren, Möbel, Flach- und Hochreliefs, Vasen, Blumentöpfe usw. 26.7 Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt 26.70 Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt 26.70.1 Steinbildhauerei und Steinmetzerei Diese Unterklasse umfasst: – Be- und Verarbeitung von Natursteinen für die Verwendung auf Friedhöfen, als Denkmäler und Skulpturen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – in Steinbrüchen ausgeführte Arbeiten, z. B. Gewinnung von roh behauenen Steinen (s. 14.1) 26.70.2 Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Formgebende Verarbeitung von Natursteinen für die Verwendung im Baugewerbe und Straßenbau, z. B. als Pflaster-, Bord- oder Prellsteine, für Dacheindeckungen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Brechen, Mahlen, Waschen, Trocknen, Sortieren, Mischen, grobes Behauen von Natursteinen (s. 14.1) – Herstellung von Mühlsteinen, Schleifsteinen u.Ä. (s. 26.81.3 bis .6) 26.8 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien 26.81 Herstellung von Mühl-, Mahl-, Schleif-, Wetz- und Poliersteinen sowie Schleifstoffen 26.81.3 Herstellung von Schleifkörpern mit Diamant oder Bornitrid – 242 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 26.81.4 Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von natürlichen oder künstlichen Schleifmitteln auf Unterlage 26.81.5 Herstellung von Mühlsteinen und Steinen zum Zerfasern Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Mühl- und Schleifsteinen und Steinen zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen 26.81.6 Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper) und Poliersteinen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von natürlichen oder künstlichen Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper), einschließlich Schleifsteinen – Herstellung von Poliersteinen 26.82 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien, anderweitig nicht genannt 26.82.0 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von nicht metallischen mineralischen Garnen und Geweben, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhen, Schnüren, Seilen, Papier, Filz usw. – Herstellung von Reibungsbelägen, nicht montiert, auf der Grundlage von mineralischen Stoffen oder Zellstoff – Herstellung von mineralischen Isoliermaterialien: Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wolle; geblähter Vermiculit, geblähter Ton und ähnliche Stoffe zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken – Herstellung von Asphaltwaren und bituminösen Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt, Naturbitumen u.Ä. (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen) – Herstellung von Waren aus verschiedenen mineralischen Stoffen: bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, Torfwaren (ohne Torfbriketts) und Graphitwaren (ohne Elektroartikel) usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Glaswolle und Erzeugnissen daraus (s. 26.14.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 243 – Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 27 Metallerzeugung und -bearbeitung Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten des Schmelzens und Legierens von Eisenmetallen und NE-Metallen aus Erz, Roheisen oder Schrott anhand elektrometallurgischer und anderer metallurgischer Verfahren. Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von Metalllegierungen und Superlegierungen durch Zugabe anderer chemischer Elemente zu reinen Metallen. Die nach dem Schmelzen und Legieren in der Regel in Blockform zur Verfügung stehenden Erzeugnisse werden durch Walz-, Zieh- und Extrusionsverfahren zu Blech, Bandstahl, Stabstahl, Stangen oder Draht bzw. in geschmolzener Form zu Gusserzeugnissen und anderen Grundmetallerzeugnissen verarbeitet. 27.1 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 27.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 27.10.0 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Roheisen und Spiegeleisen als Masseln, Blöcke oder andere Roherzeugnisse – Herstellung von Ferrolegierungen – Herstellung von Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl – Herstellung von Blöcken, anderen Roherzeugnissen und Halbzeug aus rostfreiem Stahl oder anderem legierten Stahl – Herstellung von Profilen aus rostfreiem Stahl oder anderem legierten Stahl – Herstellung von Stäben und Walzdraht aus rostfreiem Stahl oder anderem legierten Stahl – Herstellung von flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl – Herstellung von Profilen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl – Herstellung von Stäben und Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl – Herstellung von Spundwanderzeugnissen – Herstellung von Gleisbauerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm (s. 27.32.0) – Herstellung von gezogenem Draht (s. 27.34.0) – Herstellung von Eisen- und Stahlguss (s. 27.5) – 244 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 27.2 Herstellung von Rohren 27.21 Herstellung von Rohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen 27.21.1 Herstellung von Rohren aus Gusseisen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Rohren aus Eisenguss, Gusseisen mit Kugelgraphit und Stahl im Schleudergussverfahren 27.21.2 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Form-, Verschluss- und Verbindungsstücken aus Gusseisen oder -stahl für Schraub-, Muffen- oder Flanschanschlüsse 27.22 Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 27.22.1 Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von nahtlosen Rohren durch Warmwalzen, Warmstrangpressen, Warmziehen oder durch Kaltziehen oder Kaltwalzen – Herstellung von kalt- oder warmgeformten geschweißten Rohren einschließlich Reduzierung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von nahtlosen Stahlrohren im Schleudergussverfahren (s. 27.21.1) 27.22.2 Herstellung von Präzisionsstahlrohren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von kaltgefertigten nahtlosen oder geschweißten Rohren mit besonderer Maßgenauigkeit Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von nahtlosen Stahlrohren im Schleudergussverfahren (s. 27.21.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 245 – Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 27.22.3 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Form-, Verschluss- und Verbindungsstücken aus Stahl: · Flansche, auch mit geschmiedeten Stahlbunden · Form-, Verbindungs- und Verschlussstücke zum Stumpfschweißen · Gewindeanschlussstücke und andere Form-, Verschluss- und Verbindungsstücke 27.3 Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl 27.31 Herstellung von Blankstahl 27.31.0 Herstellung von Blankstahl Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Stabstahl oder Profilen durch Kaltziehen, Schleifen oder Schälen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von gezogenem Draht (s. 27.34.0) 27.32 Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm 27.32.0 Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von kalt gewalzten Flacherzeugnissen aus Stahl in Rollen oder Tafeln mit einer Breite von weniger als 600 mm, mit oder ohne Überzug 27.33 Herstellung von Kaltprofilen 27.33.0 Herstellung von Kaltprofilen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Profilen durch Umformung in einem Walzwerk oder durch Biegen von Flachstahl in einer Presse 27.34 Herstellung von gezogenem Draht 27.34.0 Herstellung von gezogenem Draht Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Stahldraht durch Kaltziehen – 246 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 27.4 Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen 27.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen 27.41.0 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung der Edelmetalle Gold, Silber, Platin usw. in Rohform – Herstellung von Edelmetalllegierungen – Herstellung von Edelmetallhalbzeug – Herstellung von Silberplattierungen auf unedlen Metallen – Herstellung von Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder Silber – Herstellung von Platinplattierungen und Plattierungen mit Metallen der Platingruppe auf Gold, Silber oder unedlen Metallen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Uhrengehäusen aus Edelmetallen (s. 33.50.0) – Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen (s. 36.22.2) 27.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium 27.42.1 Erzeugung von Aluminium Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von Aluminiumoxid (Tonerde) – Erzeugung von Aluminium aus Aluminiumoxid (Tonerde) – Erzeugung von Aluminium und Aluminiumlegierungen aus Schrott und aus sonstigen aluminiumhaltigen Reststoffen – Herstellung von Aluminiumlegierungen 27.42.2 Erste Bearbeitung von Aluminium Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Aluminiumhalbzeug: · Erzeugung von Stäben und Profilen, Draht, Blechen, Rohren, Bändern, Folien usw. aus nichtlegiertem Aluminium und Aluminiumlegierungen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 247 – Unterabschnitt DJ 27.43 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn 27.43.1 Erzeugung von Blei, Zink und Zinn Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von Blei, Zink und Zinn aus Erzkonzentraten – Erzeugung von Blei, Zink und Zinn aus Reststoffen und Schrott – Herstellung von Blei-, Zink- und Zinnlegierungen 27.43.2 Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Halbzeug aus Blei, Zink und Zinn: · Erzeugung von Stäben und Profilen, Draht, Blechen, Rohren, Bändern, Folien usw. aus Blei, Zink und Zinn einschließlich Legierungen – Erzeugung von Bleiplatten 27.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 27.44.1 Erzeugung von Kupfer Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von Kupfer aus Erzkonzentraten – Erzeugung von Kupfer aus Reststoffen und Schrott – Herstellung von Kupferlegierungen 27.44.2 Erste Bearbeitung von Kupfer Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kupferhalbzeug: · Erzeugung von Stäben und Profilen, Draht, Blechen, Rohren, Bändern, Folien usw. aus Kupfer und Kupferlegierungen 27.45 Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen 27.45.1 Erzeugung von sonstigen NE-Metallen Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von Chrom, Mangan, Nickel usw. aus Erzen oder Oxiden – Erzeugung von Chrom, Mangan, Nickel usw. durch elektrolytische und aluminothermische Raffination von Reststoffen und Schrott – Herstellung von Chrom-, Mangan-, Nickel- und anderen Legierungen – 248 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 27.45.2 Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Halbzeug aus Chrom, Mangan, Nickel usw.: · Erzeugung von Stäben, Profilen, Draht, Blechen, Rohren, Bändern, Folien usw. aus Chrom, Mangan, Nickel usw. – Herstellung von Nickelmatte 27.5 Gießereien Diese Gruppe umfasst: – Herstellung von Halbfertigprodukten und verschiedenen Gusserzeugnissen für Dritte nach deren Angaben Diese Gruppe umfasst nicht: – Herstellung von gegossenen Fertigprodukten (z. B. Katalogware), wie Rohre und dergleichen (s. 27.21.1 und .2), Kessel und Heizkörper (s. 28.2 und 28.3), gegossene Haushaltsartikel (s. 28.75.1) usw. 27.51 Eisengießereien 27.51.1 Eisengießereien (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Werkstücken aus Gusseisen mit Lamellengraphit Diese Unterklasse umfasst nicht: – Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. 27 bis 36) 27.51.2 Herstellung von duktilem Gusseisen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Werkstücken aus Temperguss – Herstellung von Werkstücken aus Gusseisen mit Kugelgraphit Diese Unterklasse umfasst nicht: – Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. 27 bis 36) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 249 – Unterabschnitt DJ 27.52 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen Stahlgießereien 27.52.0 Stahlgießereien Diese Unterklasse umfasst: – Guss von Werkstücken aus Stahl Diese Unterklasse umfasst nicht: – Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. 27 bis 36) 27.53 Leichtmetallgießereien 27.53.0 Leichtmetallgießereien Diese Unterklasse umfasst: – Guss von Werkstücken aus Aluminium – Guss von Werkstücken aus Magnesium, Titan, Beryllium, Scandium und Yttrium Diese Unterklasse umfasst nicht: – Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. Abteilungen 27 bis 36) 27.54 Buntmetallgießereien 27.54.0 Buntmetallgießereien Diese Unterklasse umfasst: – Guss von Werkstücken aus Zink, Kupfer, sonstigem Buntmetall – Guss von Werkstücken aus Edelmetall Diese Unterklasse umfasst nicht: – Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. Abteilungen 27 bis 36) – 250 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DJ 28 Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von Metallerzeugnissen Während die Abteilung 28 die Herstellung „reiner“ Metallerzeugnisse (wie Bauelemente, Behälter und Konstruktionen) umfasst, die in der Regel unbeweglich sind, umfassen die Abteilungen 29 bis 36 die Kombinationen bzw. Montagen solcher Metallerzeugnisse (mitunter mit anderen Materialien) zu komplexeren Einheiten, die bewegliche Teile umfassen, sofern es sich nicht um rein elektrische, elektronische oder optische Einheiten handelt. 28.1 Stahl- und Leichtmetallbau 28.11 Herstellung von Metallkonstruktionen 28.11.1 Herstellung von Metallkonstruktionen (ohne Grubenausbaukonstruktionen) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Metallskeletten für das Baugewerbe – Herstellung von Metallskeletten für Industrie und Gewerbe (Skelette für Hochöfen, Hebe- und Fördervorrichtungen usw.) – Herstellung von vorgefertigten Metallgebäuden: Bauhütten, Ausstellungsbauelemente, Gewächshäuser, Wintergärten usw. – Herstellung von Geländern, Treppen u.Ä. aus Metall – Herstellung von Gerüst-, Schalungs- und Stützmaterial (außer für den Grubenausbau) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Schiffssegmenten (s. 35.11.0) 28.11.2 Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Material zum Streb- und Streckenausbau: · Grubenstempel · Streckenbögen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von schreitendem hydraulischem Grubenausbau (s. 29.56.4) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 251 – Unterabschnitt DJ 28.12 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 28.12.0 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Metalltoren, -türen, -fenstern und deren Rahmen und Verkleidungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Geländern, Treppen u.Ä. aus Metall (s. 28.11.1) 28.2 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen 28.21 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l 28.21.0 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Sammelbehältern, Tanks und ähnlichen Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l – Herstellung von Metallbehältern für komprimierte oder verflüssigte Gase Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fässern, Trommeln, Kannen, Eimern, Dosen usw. aus Metall mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger (s. 28.7) – Herstellung von Transportbehältern (s. 34.20.0) 28.22 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen 28.22.0 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen – 252 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 28.3 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) 28.30 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) 28.30.0 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Dampfkesseln (Dampferzeugern) – Herstellung von Hilfsapparaten für Dampfkessel: Kondensatoren, Vorwärmer, Überhitzer, Dampfsammler und Druckspeicher – Herstellung von Kernreaktoren – Herstellung von Rohrnetzen einschließlich Weiterverarbeitung von Rohren, hauptsächlich zu Druckrohren oder Druckrohrnetzen, sowie damit verbundene Entwurfs- und Konstruktionsarbeiten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Isotopentrennern (s. 29.56.4) – Verlegen von Rohrfernleitungen und von städtischen Rohrleitungsnetzen, z. B. Druckrohrleitungen (s. 45.21.7) 28.4 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen 28.40 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen 28.40.1 Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Freiformschmiedeteilen mit einem Stückgewicht von mehr als 125 kg 28.40.2 Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Freiformschmiedeteilen mit einem Stückgewicht von 125 kg oder weniger Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 253 – Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 28.40.3 Herstellung von Gesenkschmiedeteilen 28.40.4 Herstellung von Kaltfließpressteilen 28.40.7 Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Teilen aus metallischem Pulver mit oder ohne Zusatz von nicht metallischen Pulvern durch Formen und Sintern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erzeugung von fein gemahlenem Metallpulver (s. 27) 28.40.8 Herstellung von Press-, Zieh- und Stanzteilen 28.5 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik, anderweitig nicht genannt 28.51 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 28.51.0 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung Diese Unterklasse umfasst: – Überziehen, Eloxieren usw. von Metall – Wärmebehandlung von Metall – Entgraten, Sandstrahlen, Trommelentgraten, Kugelpolitur und Reinigen von Metallen – Färben und Gravieren von Metall – nicht metallisches Beschichten von Metall: Plastifizieren, Emaillieren, Lackieren usw. – Härten und Schwabbeln von Metall Diese Unterklasse umfasst nicht: – Plattierungen mit Edelmetallen auf unedlen Metallen und anderen Metallen (s. 27.41.0) – Gravieren u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2) 28.52 Mechanik, anderweitig nicht genannt 28.52.1 Schlosserei und Schweißerei Diese Unterklasse umfasst: – Bohren, Fräsen, Erodieren, Hobeln, Läppen, Räumen, Richten, Sägen, Schweißen, Stoßen usw. von metallischen Werkstücken – Schneiden und Beschriften von Metall durch Laserstrahlen – 254 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 28.52.2 Schleiferei und Dreherei Diese Unterklasse umfasst: – Drehen, Schleifen, Schärfen usw. von metallischen Werkstücken 28.52.3 Beschlag- und Kunstschmieden Diese Unterklasse umfasst: – Ausführung von Beschlagschmiedearbeiten, Kunstschmiede- und Reparaturschmiedearbeiten, soweit nicht zur Produktion gehörend 28.6 Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 28.61 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen 28.61.0 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Haushaltsbesteck und -schneidwaren wie Messer, Gabeln, Löffel usw. – Herstellung von verschiedenen Schneidwaren: · Rasiermesser und -klingen · Scheren, Haarschneide- und -scherapparate Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Schneidklingen für Handwerkzeuge (s. 28.62.1) – Herstellung von Schneidklingen für Maschinen (s. 28.62.2 bis .6) – Herstellung von Geschirr aus unedlen Metallen (s. 28.75.1) – Herstellung von chirurgischen Scheren (s. 33.10.2) – Herstellung von Schneidwaren aus Edelmetall (s. 36.22.4) 28.62 Herstellung von Werkzeugen 28.62.1 Herstellung von Handwerkzeugen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Messern und Schneidklingen für Handwerkzeuge – Herstellung von Handwerkzeugen wie Kneifzangen, Schraubendrehern usw. – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen: Bohr-, Stanz-, Fräs-, Dreh-, Reib- und Senk-, Gewindewerkzeuge Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 255 – Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 28.62.2 Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Messern und Schneidklingen für Maschinen für die Holzbearbeitung – Herstellung von nichtkraftbetriebenen handgeführten Sägen aller Art und Sägeblättern einschließlich Kreissägeblättern und Sägeketten – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in Werkzeugmaschinen für die Holzbearbeitung: Bohr-, Fräs-, Drehwerkzeuge usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0) – Herstellung von Kreissägeblättern für die Metallverarbeitung mit einem Durchmesser von weniger als 315 mm (s. 28.62.4) 28.62.3 Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe 28.62.4 Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung: Bohr-, Stanz-, Zieh-, Fräs-, Dreh-, Reib-, und Senk-, Räum-, Gewindeund Verzahnwerkzeuge usw., Wendeschneidplatten – Herstellung von Kreissägeblättern für die Metallbearbeitung mit einem Durchmesser von weniger als 315 mm 28.62.5 Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Hacken, Rechen, Spaten u.a. Bodenbearbeitungswerkzeugen – Herstellung von Garten- und Heckenscheren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0) 28.62.6 Herstellung von sonstigen Werkzeugen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von schneidenden und nichtschneidenden Haushaltswerkzeugen: · Messer für Haushaltsmaschinen · Dosenöffner · Korkenzieher usw. – Herstellung von Schmiedewerkzeugen: Schmieden, Ambosse usw. – Herstellung von Schraubstöcken und Schraubzwingen – 256 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0) 28.63 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 28.63.0 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Vorhängeschlössern, Schlössern, Sicherheitsriegeln, Verschlüssen mit Schloss, Schlüsseln sowie Beschlägen und ähnlichen Waren aus unedlen Metallen für Türen von Gebäuden, Möbeln, Fahrzeugen usw. 28.7 Herstellung von sonstigen Metallwaren 28.71 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger 28.71.0 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Behältern aus Eisen oder Stahl mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger: · Eimer, Kanister, Trommeln, Kübel Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Tanks und Sammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l (s. 28.21.0) – Herstellung von Transportbehältern (s. 34.20.0) 28.72 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall 28.72.0 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Dosen und Kannen für Nahrungsmittel – Herstellung von Dosen und Kannen für andere Füllgüter: · Mineralölerzeugnisse · Industriechemikalien · Farben, Lacke und ähnliche Erzeugnisse · Klebstoffe und Bindemittel · kosmetische und pharmazeutische Erzeugnisse · Wasch-, Reinigungs-, Putz- und Pflegemittel – Herstellung von Druckzerstäuberdosen – Herstellung von Tuben und Schachteln aus Eisen, Stahl oder Aluminium – Herstellung von Metallverschlüssen und anderem Verpackungszubehör aus Metall Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 257 – Unterabschnitt DJ 28.73 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von Drahtwaren 28.73.0 Herstellung von Drahtwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Litzen, Kabeln, Seilen, geflochtenen Bändern und ähnlichen Erzeugnissen aus Metall – Herstellung von Betonstahlmatten, anderen Gittern und Geflechten aus Draht, Geweben aus Draht, Stacheldraht, Draht für Einzäunungen usw. – Herstellung von Nägeln und Stiften – Herstellung von Schweißelektroden (umhüllte Stabelektroden und Fülldrähte) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten (s. 31.30.0) – Herstellung von Nägeln für chirurgische Zwecke (s. 33.10.2) 28.74 Herstellung von Schrauben, Nieten, Ketten und Federn 28.74.1 Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Bolzen, Nieten, Unterlegscheiben und ähnlichen Waren ohne Gewinde – Herstellung von Waren mit Gewinde: Schrauben und Muttern 28.74.2 Herstellung von Ketten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Ketten außer Kraftübertragungsketten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kraftübertragungsketten (s. 29.14.0) 28.74.3 Herstellung von Federn Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Federn: · Blattfedern, Schraubenfedern, Drehstabfedern · Federblätter Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Uhrfedern (s. 33.50.0) – 258 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DJ 28.75 Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von sonstigen Metallwaren, anderweitig nicht genannt 28.75.1 Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall: · Kochtöpfe, Bratpfannen und anderes nicht elektrische Tisch- oder Kochgeschirr · Teller und Platten aus unedlen Metallen · nicht elektrische Kleingeräte und Zubehörteile für die Küche · Scheuerschwämme aus Metall 28.75.2 Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Panzerschränken, Kassetten, Panzertüren usw. 28.75.3 Herstellung von Metallwaren, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Badewannen, Abwasch- und Waschbecken und ähnlichen Waren aus unedlen Metallen – Herstellung von Metallkleinteilen für das Büro – Herstellung von Säbeln, Schwertern, Degen, Bajonetten usw. – Herstellung von verschiedenen Waren aus unedlen Metallen: · Sicherheitskopfbedeckungen · Verschlüsse, Schnallen, Haken · Hinweisschilder · Schiffsschrauben · Glocken, Klingeln, Gongs · Statuetten und andere Ziergegenstände · Rahmen aus unedlen Metallen für Spiegel, Fotografien, Bilder usw. · Tabakdosen, Zigarettenetuis, Puderdosen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gravieren, Schilderdienst u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 259 – Unterabschnitt DK DK Maschinenbau 29 Maschinenbau Maschinenbau Abteilung 29 umfasst den Bau von Maschinen, die mechanisch oder durch Wärme auf Materialien einwirken oder an Materialien Vorgänge durchführen (wie Bearbeitung, Besprühen, Wiegen oder Verpacken), einschließlich ihrer mechanischen Bestandteile, die Kraft erzeugen und anwenden, sowie spezifischer Teile hierfür. Hierzu gehören feste, bewegliche oder handgeführte Vorrichtungen, ungeachtet, ob sie für das Verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe, die Landwirtschaft, militärische Zwecke oder für den Einsatz im Haushalt bestimmt sind. Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von Waffen sowie die Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln. Die Herstellung von Metallerzeugnissen zur allgemeinen Verwendung (Abteilung 28), die Herstellung von Kontrollvorrichtungen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, Messund Prüfvorrichtungen, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen (Abteilungen 30 bis 33) und der allgemeine Fahrzeugbau (Abteilungen 34 bis 35) sind ausgeschlossen. In der Abteilung 29 wird unterschieden zwischen der Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen und von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige. Die Bezeichnungen beginnen mit „Herstellung von ...“: – Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge), Pumpen und Kompressoren, Armaturen, Kraftübertragungselementen – Öfen, Brennern, Hebezeugen und Fördermitteln, kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen (z. B. Verpackungsmaschinen, Wiegevorrichtungen, Filter- und Reinigungsanlagen für Flüssigkeiten) – land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeugmaschinen, Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige (z. B. für die Metallerzeugung, Bau- und Baustoffmaschinen, Bergwerksmaschinen, für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung, die Textil- und Bekleidungsherstellung, die Papiererzeugung und -verarbeitung, zum Be- oder Verarbeiten von Gummi oder Kunststoffen) – Waffen und Munition – Haushaltsgeräten (elektrische und nicht elektrische) – 260 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DK Maschinenbau 29.1 Herstellung von Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 29.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 29.11.0 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren, außer für Luft- und Straßenfahrzeuge: · Schiffsmotoren · Schienenfahrzeugmotoren · Industriemotoren – Herstellung von Turbinen und Teilen davon: · Dampfturbinen · Wasserkraftturbinen, Wasserräder und Steuervorrichtungen dafür · Gasturbinen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Windturbinen (s. 29.12.0) – Herstellung von Elektrogeneratoren (s. 31.10.0) – Herstellung von elektrischen Anlagen und Bauteilen für Verbrennungsmotoren (s. 31.61.0) – Herstellung von Antriebsmaschinen für Luft- und Straßenfahrzeuge (s. 34.10.1 und .2, 35.30.0) – Herstellung von Turbotriebwerken und Turbopropellern (s. 35.30.0) 29.12 Herstellung von Pumpen und Kompressoren 29.12.0 Herstellung von Pumpen und Kompressoren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Luft- und Vakuumpumpen, Luft- und anderen Gaskompressoren, Kältekompressoren – Herstellung von Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Messvorrichtung – Herstellung von Hydromotoren, Druckluftmotoren, Wind-, Wasser- und Dampfkraftmaschinen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Hydraulikgetrieben (s. 29.14.0) – Herstellung von Zentralschmiersystemen (s. 29.56.4) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 261 – Unterabschnitt DK 29.13 Maschinenbau Herstellung von Armaturen 29.13.0 Herstellung von Armaturen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung industrieller Armaturen einschließlich Drossel- und Einlassventilen – Herstellung von Sanitärarmaturen – Herstellung von Heizungsarmaturen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Armaturen aus ungehärtetem vulkanisiertem Gummi, aus Glas oder aus Keramik (s. 25.13.0, 26.15.0, 26.24.0) – Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Verbrennungsmotoren (s. 34.30.0 und 35.30.0) 29.14 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 29.14.0 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kugel- und Rollenlagern sowie Teilen davon – Herstellung von mechanischen Kraftübertragungselementen: · Wellen und Kurbeln: Nockenwellen, Kurbelwellen, Kurbeln usw. · Kraftübertragungsketten · Lagergehäuse und -schalen – Herstellung von Zahnrädern und Getrieben – Herstellung von Wellen- und anderen Kupplungen – Herstellung von Schwungrädern und Riemenscheiben – Herstellung von Gelenkketten – Herstellung von Hydraulikgetrieben Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von anderen Ketten (s. 28.74.2) – Herstellung von elektromagnetischen Kupplungen (s. 31.62.0) – 262 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DK Maschinenbau 29.2 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen 29.21 Herstellung von Öfen und Brennern 29.21.0 Herstellung von Öfen und Brennern Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen und anderen Industrie- und Laboröfen einschließlich Verbrennungsöfen – Herstellung von Brennern – Herstellung von mechanischen Schürvorrichtungen, Rosten, Entaschungsvorrichtungen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von nicht elektrischen Bäckereiöfen (s. 29.53.0) – Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern (s. 29.53.0) – Herstellung von Trocknern für Holz, Papierstoff, Papier und Pappe (s. 29.56.4) – Herstellung von Haushaltsöfen (s. 29.71.0, 29.72.0) – Herstellung von medizinischen und Laborsterilisiergeräten (s. 33.10.1 und .2) 29.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 29.22.0 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von hand- oder kraftbetriebenen Hebezeugen und Fördermitteln sowie Be- und Entladevorrichtungen: · Flaschenzüge, Hebezeuge, Winden und Spillen · Derricks, Kräne, fahrbare Hubvorrichtungen, Portalhubwagen usw. · Kraftkarren, auch mit Eigenantrieb, Hebezeuge und Fördermittel für industrielle Zwecke · eigens für Hebe-, Förder- sowie Be- und Entladetätigkeiten ausgelegte mechanische Greifer und Industrieroboter – Herstellung von Stetigförderern, Seilbahnen, usw. – Herstellung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Stetigförderern für den Untertageeinsatz (s. 29.52.1) – Herstellung von Baggern und Schaufelladern (s. 29.52.2) – Herstellung von Mehrzweckindustrierobotern (s. 29.56.4) – Herstellung von Schwimmkränen, Eisenbahnkränen und Kranwagen (s. 35.11.0, 35.20.6, 34.10.2) – Installation von Aufzügen und Rolltreppen (s. 45.31.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 263 – Unterabschnitt DK 29.23 Maschinenbau Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt 29.23.0 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kühl- und Gefriereinrichtungen – Herstellung von Klimageräten – Herstellung von Wärmeaustauschern – Herstellung von Ventilatoren – Herstellung von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Luft oder anderen Gasen, einschließlich Katalysatoren für Kraftfahrzeuge – Herstellung von Apparaten und Vorrichtungen für die Verflüssigung von Luft oder anderen Gasen – Herstellung von Wärmepumpen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern (s. 29.53.0) – Herstellung von Kühl- und Gefriereinrichtungen für Haushalte (s. 29.71.0) – Herstellung von Haushaltsventilatoren (s. 29.71.0) – Herstellung von Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern aus Platin (s. 36.22.5) – 264 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DK 29.24 Maschinenbau Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, anderweitig nicht genannt 29.24.0 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Wiegevorrichtungen (mit Ausnahme von Präzisionswaagen (Laborwaagen)): · Haushalts- und Ladenwaagen, Tafelwaagen, Waagen für kontinuierliches Wiegen, Brückenwaagen, Gewichte usw. – Herstellung von Filter- und Reinigungsanlagen und -geräten für Flüssigkeiten – Herstellung von Vorrichtungen zum Verteilen, Spritzen, Versprühen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver: · Spritzpistolen, Feuerlöscher, Sandstrahlmaschinen, Dampfreinigungsmaschinen usw. – Herstellung von Verpackungsmaschinen: · Maschinen zum Füllen, Verschließen, Versiegeln, Verkapseln, Etikettieren, Reinigen von Packmitteln, Verpacken von Waren usw. · Maschinen zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen und zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure – Herstellung von Destillier- und Rektifizieranlagen für Erdölraffinerien sowie für die chemische und die Getränkeindustrie usw. – Herstellung von Generatorgaserzeugern und Acetylenentwicklern – Herstellung von Kalandern und Walzwerken sowie zugehörigen Walzen – Herstellung von Zentrifugen – Herstellung von Dichtungen aus einer Verbindung von verschiedenen Materialien oder aus mehreren Schichten desselben Materials – Herstellung von Warenverkaufsautomaten – Herstellung von Wasserrückkühlvorrichtungen – Herstellung von Apparaten und Vorrichtungen zum Aufdampfen von Metall im Vakuum Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von landwirtschaftlichen Spritz- und Sprühmaschinen (s. 29.32.1) – Herstellung von Metallwalzwerken und Glaswalzmaschinen sowie zugehörigen Walzen (s. 29.51.0, 29.56.4) – Herstellung von Milchzentrifugen (s. 29.53.0) – Herstellung von Haushaltsventilatoren (s. 29.71.0) – Herstellung von Präzisionswaagen (s. 33.20.1 und .2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 265 – Unterabschnitt DK Maschinenbau 29.3 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 29.31 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen 29.31.1 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne Reparatur) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen – Herstellung von Einachsschleppern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Sattelzugmaschinen und Straßenzugmaschinen (s. 34.10.2) – Herstellung von Straßenanhängern und -sattelanhängern (s. 34.20.0) 29.31.2 Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen 29.32 Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 29.32.1 Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (ohne Reparatur) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Mähmaschinen einschließlich Rasenmähern – Herstellung von landwirtschaftlichen Anhängern und Sattelanhängern mit Selbstlade- und -entladevorrichtungen – Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen für die Bodenbearbeitung, zum Pflanzen oder Düngen: · Pflüge, Stalldungstreuer, Sämaschinen, Eggen usw. – Herstellung von Ernte- und Dreschmaschinen: · Erntemaschinen, Dreschmaschinen, Sortiermaschinen usw. – Herstellung von Melkmaschinen – Herstellung von landwirtschaftlichen Spritz- und Sprühmaschinen – Herstellung von verschiedenen landwirtschaftlichen Maschinen: · Maschinen für Geflügelhaltung und Imkerei, Futteraufbereitungsmaschinen usw. · Maschinen zum Säubern, Sortieren oder Klassieren von Eiern, Obst, Saatgut, Körnern usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von landwirtschaftlichen Handwerkzeugen (s. 28.62.1 und .5) – Herstellung von Kraftkarren (s. 29.22.0) – Herstellung von Milchzentrifugen (s. 29.53.0) – Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern (s. 29.53.0) – Herstellung von Straßenanhängern und -sattelanhängern (s. 34.20.0) – 266 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DK Maschinenbau 29.32.2 Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 29.4 Herstellung von Werkzeugmaschinen 29.41 Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen 29.41.0 Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Handwerkzeugen mit eingebautem Elektromotor sowie von handgeführten Druckluftwerkzeugen oder von mit Hydraulik oder mit eingebautem nicht elektrischem Motor betriebenen Handwerkzeugen, z. B.: · handgeführte Druckluftwerkzeuge für die Metallbearbeitung · handgeführte Heft- und Nagelwerkzeuge · Handbohrmaschinen · Handschleifmaschinen · Kettensägen · elektrische Hecken-, Grasscheren und Rasenkantenschneider Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1 bis .6) 29.42 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung 29.42.0 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laserstrahl, Ultraschall oder Elektroerosion u.ä. Verfahren – Herstellung von Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen zum Bearbeiten von Metallen – Herstellung von Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Metallbearbeitung: · Drehmaschinen, Bohr- und Ausbohrmaschinen, Fräsmaschinen, Gewindeschneidemaschinen, Schleif- und Schärfmaschinen, Hon-, Läpp- und Poliermaschinen, Hobel-, Stoß- und Räummaschinen, Verzahn- und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Säge- und Trennmaschinen usw. – Herstellung von Werkzeugmaschinen für die spanlose Metallbearbeitung: · Biege-, Abkant- und Richtmaschinen, Scheren, Lochstanzen und Ausklinkmaschinen, Freiformschmiede- und Gesenkschmiedemaschinen, hydraulische und andere Pressen usw. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 267 – Unterabschnitt DK Maschinenbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1 bis .6) – Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung (s. 29.51.0) – Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0) 29.43 Herstellung von Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt 29.43.1 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von mineralischen Stoffen wie Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement u.Ä. und zum Kaltbearbeiten von Glas: · Ausbohr- und Bohrmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Sägemaschinen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1 bis .6) – Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0) – Herstellung von Bergwerksmaschinen (s. 29.52.1) – Herstellung von Baumaschinen (s. 29.52.2) 29.43.2 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk u.ä. harten Stoffen: · Drehmaschinen, Ausbohr- und Bohrmaschinen, Sägemaschinen, Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Pressen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1 bis .6) – Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0) 29.43.3 Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör von Werkzeugmaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Aufspannvorrichtungen, Werkzeug- und Werkstückhaltern und Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen: · Dorne, Spannzangen und Hülsen, Werkzeughalter · Werkstückhalter, Drehfutter usw. · Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen – 268 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DK Maschinenbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1 bis .6) – Herstellung von elektromagnetischen oder dauermagnetischen Aufspannvorrichtungen (s. 31.62.0) 29.43.4 Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen Schweiß- und Lötmaschinen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1 bis .6) 29.43.5 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von nicht elektrischen Maschinen, Apparaten und Geräten zum Löten, Schweißen oder Brennschneiden und zum autogenen Oberflächenhärten – Herstellung von Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleimmaschinen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1 bis .6) – Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung (s. 29.51.0) 29.5 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige 29.51 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen 29.51.0 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Maschinen und Einrichtungen für die Verarbeitung heißer Metalle: · Konverter, Blockformen, Gießpfannen, Gießmaschinen – Herstellung von Metallwalzwerken und zugehörigen Walzen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Rollgängen zum Zuführen oder Fördern des Walzgutes, von Beschickungseinrichtungen für Hochöfen und Industrieöfen, von Schmiedemanipulatoren usw. (s. 29.22.0) – Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung (s. 29.42.0) – Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand (s. 29.52.1) – Herstellung von Formkästen, Formen (außer Blockformen) (s. 29.56.4) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 269 – Unterabschnitt DK 29.52 Maschinenbau Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 29.52.1 Herstellung von Bergwerksmaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Stetigförderern und Ladern für den Untertageeinsatz – Herstellung von Bohrmaschinen, Schrämmaschinen, Tiefbohrgeräten sowie Tunnelbohrmaschinen und anderen Streckenvortriebsmaschinen – Herstellung von Spezialbaggern für den Tagebau – Herstellung von Maschinen für die Mineralaufbereitung durch Sieben, Sortieren, Trennen usw., einschließlich Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand für bergmännisch gewonnene Stoffe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen (s. 28.11.2) – Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln (s. 29.22.0) – Herstellung von Radschleppern (s. 29.31.1, 34.10.2) – Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen einschließlich Maschinen zum Spalten von Steinen (s. 29.43.1) – Herstellung von schreitendem hydraulischem Grubenausbau (s. 29.56.4) 29.52.2 Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Maschinen für die Mineralaufbereitung durch Sieben, Sortieren, Trennen usw. für die Baustoffindustrie – Herstellung von Beton- und Mörtelmischmaschinen – Herstellung von Erdbewegungsmaschinen: · Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und Schaufellader, Straßenwalzen usw. – Herstellung von Pfahlrammen und -ziehern, Mörtelverteilern, Bitumenverteilern, Maschinen zum Bearbeiten von Betonflächen usw. – Herstellung von Planierschilden, Schneeräumern – Herstellung von Gleiskettenzugmaschinen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Turmdrehkranen (s. 29.22.0) – Herstellung von Radschleppern (s. 29.31.1, 34.10.2) – Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen einschließlich Maschinen zum Spalten von Steinen (s. 29.43.1) – Herstellung von Ladern für den Untertageeinsatz (s. 29.52.1) – Herstellung von Betonmischwagen (s. 34.10.2) – 270 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DK 29.53 Maschinenbau Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung 29.53.0 Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern – Herstellung von milchwirtschaftlichen Maschinen: · Milchzentrifugen · Milchverarbeitungsmaschinen (Homogenisier- und Bestrahlungsapparate) · Maschinen zur Weiterverarbeitung von Milch (Buttermaschinen, Butterkneter und -formmaschinen) · Maschinen zur Käseherstellung (Homogenisierapparate, Formmaschinen, Pressen) usw. – Herstellung von Maschinen für Mahl- und Schälmühlen: · Kornmühlen, Brotmehlwalzen und -mühlen, Füllapparate, Beutelvorrichtungen, Kleiereiniger, Mischpumpen, Reisschälmaschinen, Erbsenspaltmaschinen usw. – Herstellung von Pressen, Quetschen usw. zur Erzeugung von Wein, Apfelwein, Fruchtsaft usw. – Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Backwaren und Teigwaren: · nicht elektrische Bäckereiöfen, Teigmisch- und -teilmaschinen, Form- und Schneidemaschinen, Kuchensetzmaschinen usw. – Herstellung von Maschinen und Einrichtungen zur Verarbeitung verschiedener Nahrungsmittel: · Maschinen zur Herstellung von Süßwaren, Kakao oder Schokolade; zur Herstellung von Zucker; für Brauereien; zur Verarbeitung von Fleisch oder Geflügel; zur Verarbeitung von Obst, Nüssen oder Gemüse; zur Verarbeitung von Fisch, Schalentieren und anderen Meeresfrüchten; sonstige Maschinen für die Be- und Verarbeitung sowie für die Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken – Herstellung von Maschinen zur Extraktion oder Zubereitung von Ölen und Fetten pflanzlicher oder tierischer Herkunft – Herstellung von Maschinen zur Aufbereitung oder Verarbeitung von Tabak sowie zur Herstellung von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen-, Kau- und Schnupftabak – Herstellung von Maschinen zur Zubereitung von Nahrungsmitteln in Hotels und Restaurants Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektrischen Industriebacköfen (s. 29.21.0) – Herstellung von Verpackungs- und Wiegemaschinen, Zentrifugen, Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten (s. 29.24.0) – Herstellung von Maschinen zum Säubern, Sortieren und Klassieren von Eiern, Obst, Körnern, Hülsenfrüchten u.Ä. (s. 29.32.1) – Herstellung von Trocknern für Nahrungs- und Genussmitteln (s. 29.56.4) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 271 – Unterabschnitt DK 29.54 Maschinenbau Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe 29.54.0 Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Textilmaschinen: · Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen und künstlichen Spinnstoffen · Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten von Spinnstoffen: Egreniermaschinen, Ballenbrecher, Garnettöffner, Wollwaschmaschinen, Wollkarbonisiermaschinen und andere Maschinen zum Öffnen, Reinigen, Mischen, Kardieren, Krempeln, Strecken, Kämmen, Vorspinnen usw. · Spinnmaschinen · Maschinen zum Doublieren und Zwirnen · Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten von Spinnstoffgarnen: Spul-, Haspel-, Schär-, Schlichtund ähnliche Maschinen · Webmaschinen einschließlich Handwebstühle · Wirk- und Strickmaschinen · Netz-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Flecht- und ähnliche Maschinen – Herstellung von Hilfsmaschinen und Teilen und Zubehör für Textilmaschinen: · Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter, Webschützenwechsler, Spindeln und Spindelflügel usw. – Herstellung von Maschinen zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen – Herstellung von Maschinen für die Textilveredlung: · Maschinen zum Waschen, Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Trocknen, Beschichten oder Imprägnieren von Garnen oder Spinnstoffwaren – Herstellung von Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von Geweben – Herstellung von Maschinen für Wäschereien und Textilreinigungen: · Bügeleimaschinen und Bügelpressen einschließlich Fixierpressen · Waschmaschinen und Wäschetrockner · Maschinen für die chemische Reinigung – Herstellung von Nähmaschinen, Nähmaschinenköpfen und Nähmaschinennadeln – Herstellung von Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Leder: · Maschinen zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder · Maschinen zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen, Leder oder Pelzfellen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Papier- oder Pappkarten zum Einsatz in Jacquardmaschinen (s. 21.25.0) – Herstellung von Kalandern (s. 29.24.0) – Herstellung von Buchbindereimaschinen (s. 29.56.1) – Herstellung von Druckmaschinen zum Bedrucken von Spinnstoffen (s. 29.56.1) – Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen und Tauen (s. 29.56.4) – Herstellung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern für den Haushalt (s. 29.71.0) – 272 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DK 29.55 Maschinenbau Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe 29.55.0 Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Papierhalbstoff – Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Papier, Pappe oder Karton – Herstellung von Schneidemaschinen für Papier oder Pappe – Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Waren aus Papier, Pappe oder Karton Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Trocknern für Papier und Pappe (s. 29.56.4) 29.56 Herstellung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt 29.56.1 Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Buchbindereimaschinen und -apparaten – Herstellung von Druckmaschinen zum Bedrucken von Spinnstoffen – Herstellung von Druckereimaschinen: · Fotosetzmaschinen · Rollenoffsetmaschinen · Bogenoffsetmaschinen für ein Papierformat von mehr als 22 x 36 cm Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kalandern (s. 29.24.0) – Herstellung von Bogenoffsetmaschinen für ein Papierformat von 22 x 36 cm oder weniger (Bürooffsetmaschinen) (s. 30.01.0) 29.56.3 Herstellung von Maschinen für die Kunststoff- und Gummibe- und -verarbeitung Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Maschinen zum Aufbereiten, Be- oder Verarbeiten von Gummi oder Kunststoffen: · Extruder, Maschinen zum Herstellen von Formteilen, Reifenmaschinen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Gummi und Kunststoffen (s. 29.43.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 273 – Unterabschnitt DK Maschinenbau 29.56.4 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Formen für Stoffe aller Art, Grundplatten für Formen, Gießereimodellen und Formkästen – Herstellung von Wäscheschleudern – Herstellung von verschiedenen Maschinen und Einrichtungen: · Maschinen zum Zusammenbauen von elektrischen Lampen und Elektronenröhren u.Ä. · Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren, Glasfasern oder -garnen · Maschinen und Geräten zur Isotopentrennung · Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen und Tauen · Trockner für Holz, Papierstoff, Papier und Pappe, Nahrungs- und Genussmittel, chemische Erzeugnisse, Metallwaren · Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke · Maschinen zum Mischen, Kneten, Mahlen, Zerkleinern usw. von nicht mineralischen Stoffen · Maschinen, Apparate und Geräte für die automatische Montagetechnik und Handhabung · Zentralschmiersysteme · schreitender hydraulischer Grubenausbau · Mehrzweckindustrieroboter Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Haushaltsgeräten (s. 28.75.1, 29.7) – Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Kaltbearbeiten von Glas (s. 29.43.1) – Herstellung von Blockformen (s. 29.51.0) – Herstellung von Trocknern für landwirtschaftliche Erzeugnisse (s. 29.53.0) – Herstellung von Trocknern für Garne und Spinnstoffwaren (s. 29.54.0) – Herstellung von mechanischen Geräten zur Verkehrsüberwachung und -steuerung (s. 35.20.7) 29.6 Herstellung von Waffen und Munition 29.60 Herstellung von Waffen und Munition 29.60.0 Herstellung von Waffen und Munition Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Panzern und sonstigen Kampffahrzeugen – Herstellung von Artillerieausrüstung und ballistischen Flugkörpern – Herstellung von Kleinwaffen – Herstellung von Kampfmunition – Herstellung von Jagd-, Sport- oder Schutzfeuerwaffen und Munition – Herstellung von Sprengkörpern wie Bomben, Minen und Torpedos – 274 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DK Maschinenbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Sprengkapseln, Sprengzündern und Leuchtkugeln (s. 24.61.0) – Herstellung von Säbeln, Schwertern, Degen, Bajonetten usw. (s. 28.75.3) – Herstellung von gepanzerten Fahrzeugen für Geld- oder Werttransporte (s. 34.10.2) 29.7 Herstellung von Haushaltsgeräten, anderweitig nicht genannt 29.71 Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 29.71.0 Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten: Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Bohnergeräte, Küchenabfallzerkleinerer, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Saftpressen, Dosenöffner, Elektrorasierer, elektrische Zahnbürsten, Messerschleifmaschinen, Abluft- und Luftabzugshauben – Herstellung von elektrothermischen Haushaltsgeräten: Warmwasserbereiter, elektrische Heizdecken, Haartrockner, elektrische Bügeleisen; Raumheizkörper und Haushaltsventilatoren; Elektroherde, Mikrowellengeräte, Kocher, Warmhalteplatten, Toaster, Kaffee- oder Teemaschinen, Grill- und Bratgeräte, elektrische Heizwiderstände usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Nähmaschinen, Bügelmaschinen und -pressen (s. 29.54.0) – Herstellung von Wäscheschleudern (s. 29.56.4) – Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (s. 52.72.1) 29.72 Herstellung von nicht elektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt 29.72.0 Herstellung von nicht elektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von nicht elektrischen Küchen- und Heizgeräten: · nicht elektrische Raumheizkörper, Küchenherde, Feuerroste, Öfen, Warmwasserbereiter, Kochgeräte und Warmhalteplatten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Maschinen zur Zubereitung von Nahrungsmitteln in Hotels, Restaurants und anderen Küchenbetrieben (s. 29.53.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 275 – Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 30 Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Die Herstellung von Büromaschinen (Kopiergeräten, Registrierkassen usw.) und Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (Rechner und periphere Geräte) versteht sich einschließlich Installation, aber ohne Instandhaltung (s. 72.50.0), Softwarehäuser (s. 72.2) sowie ohne Herstellung elektronischer Bauelemente (s. 32.10.0). Diese Maschinen und Geräte werden häufig vermietet (s. 71.33.0: Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen); handelt es sich dabei um eine Vermietung durch den Hersteller, ist dies nichts anderes als eine Form des Verkaufs der Produktion. 30.0 Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 30.01 Herstellung von Büromaschinen 30.01.0 Herstellung von Büromaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von mechanischen oder elektrischen Schreibmaschinen – Herstellung von Textverarbeitungsmaschinen – Herstellung von Hektographen, Schablonenvervielfältigern, Adressiermaschinen und Bogenoffsetmaschinen für ein Papierformat von 22 x 36 cm oder weniger – Herstellung von Rechenmaschinen, Registrierkassen, Frankiermaschinen, Ausgabemaschinen für Karten oder Buchungen usw. – Herstellung von verschiedenen Büromaschinen und -geräten: Geldsortier-, Geldzähl- oder -einwickelmaschinen; automatische Ausgabegeräte für Banknoten; Briefkuvertier- oder -sortiermaschinen; Bleistiftspitzmaschinen; Perforier- oder Heftmaschinen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen (s. 72.50.0) – 276 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 30.02 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 30.02.0 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von automatischen Datenverarbeitungsgeräten – Herstellung von peripheren Geräten: · Drucker, Tastaturen, Monitore usw. · magnetische oder optische Lesegeräte · Maschinen zur codierten Aufzeichnung von Daten auf Datenträgern – Hardwareberatung durch Computerhersteller Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung elektronischer Bauteile für Datenverarbeitungsgeräte (s. 32.10.0) – Herstellung von elektronischen Spielen (s. 36.50.0) – Assembling von Computern (Konfigurieren nach Kundenwunsch, nicht durch den Hersteller) (s. 51.84.0, 52.49.5) – Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 72.50.0) 31 Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.Ä. 31.1 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 31.10 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 31.10.0 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Wechselstrommotoren – Herstellung von Wechselstromgeneratoren – Herstellung von Allstrommotoren (Universalmotoren) – Herstellung von Gleichstrommotoren oder -generatoren – Herstellung von Wechselstrom- oder Gleichstromerzeugungsaggregaten – Herstellung von Umformern und Stromrichtern – Herstellung von elektrischen Transformatoren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Lichtmaschinen und Anlassern für Kraftfahrzeuge (s. 31.61.0) – Herstellung von Diodenröhren (s. 32.10.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 277 – Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 31.2 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 31.20 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 31.20.0 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen Geräten zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen: · Schalter, Sicherungen, Überspannungsableiter, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Anschlusskästen, Relais, Steckdosen und Lampenfassungen – Herstellung von Tafeln, Feldern, Konsolen, Pulten, Schränken zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Sicherungsdraht oder -streifen (s. 27.4) – Herstellung von Kohle- oder Graphitelektroden (s. 31.62.0) – Herstellung von Tafeln, Feldern, Konsolen usw. für drahtgebundene Fernmeldedienste (s. 32.20.0) 31.3 Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten 31.30 Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten 31.30.0 Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von isolierten Drähten, Kabeln und anderen isolierten elektrischen Leitern, auch mit Anschlussstücken – Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübertragung: Telekommunikation, Video, Überwachung, Daten usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von nicht isoliertem NE-Metalldraht (s. 27.4) – Herstellung von nicht isolierten Metallkabeln oder isolierten, als Stromleiter ungeeigneten Kabeln (s. 28.73.0) – Herstellung von Kabelsätzen (s. 31.61.0) – Herstellung von Lichtleitfasern und -kabeln für die direkte Bildübertragung: Endoskopie, Beleuchtung, Bewegtbilder (s. 33.40.2) – 278 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 31.4 Herstellung von Akkumulatoren und Batterien 31.40 Herstellung von Akkumulatoren und Batterien 31.40.0 Herstellung von Akkumulatoren und Batterien 31.5 Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Primärelementen und Primärbatterien – Herstellung von elektrischen Akkumulatoren und Teilen davon Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten 31.50 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten 31.50.0 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen Glüh- oder Entladungslampen: · Glühlampen für Kraftfahrzeuge · Ultraviolett- oder Infrarotlampen · Bogenlampen · Blitzlampen, Blitzwürfel usw. – Herstellung von elektrischen Leuchten und Beleuchtungszubehör: · Lüster, Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehlampen · tragbare Elektroleuchten · Werbeleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder usw. · Außen- und Straßenbeleuchtung · Weihnachtsbaumbeleuchtung · OP-Leuchten · Notleuchten – Herstellung von nicht elektrischen Leuchten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Leuchten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge (s. 31.61.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 279 – Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 31.6 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt 31.61 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt 31.61.0 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen Zünd- oder Anlassvorrichtungen für Verbrennungsmotoren: Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen, Glühkerzen, Anlasser, Lichtmaschinen (Gleich- und Wechselstrommaschinen), Spannungsregler usw. – Herstellung von elektrischen Beleuchtungs- sowie Hör- und Sichtsignaleinrichtungen, für Fahrräder und Kraftfahrzeuge: · Leuchten, Scheinwerfer, Hupen, Sirenen usw. – Herstellung von Kabelsätzen – Herstellung von Scheibenwischern, elektrischen Scheibenentfrostern und Antibeschlagsvorrichtungen, für Kraftfahrzeuge – Herstellung von Fahrraddynamos 31.62 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt 31.62.0 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuereinrichtungen für Autobahnen und Straßen, Eisen- und Straßenbahnen, Binnenwasserstraßen, Häfen und Flughäfen – Herstellung von verschiedenen elektrischen Hör- oder Sichtsignalgeräten: · Läutwerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder usw. – Herstellung von Elektromagneten einschließlich elektromagnetischer oder dauermagnetischer Aufspannvorrichtungen, Kupplungen, Bremsen, Spannfutter oder Hebeköpfe – Herstellung von elektrischen Isolatoren und Isolierteilen außer aus Glas oder Keramik – Herstellung von Isolierteilen für elektrische Maschinen oder Einrichtungen außer aus Keramik oder Kunststoffen – Herstellung von Kohle- und Graphitelektroden – Herstellung von Isolierrohren und zugehörigen Verbindungsstücken aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung – Herstellung von verschiedenen elektrischen Maschinen und Geräten: Teilchenbeschleuniger, Signalgeneratoren, Minensuchgeräte usw. – 280 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Glasgehäusen für Lampen (s. 26.15.0) – Herstellung von handgeführten elektrischen Spritzpistolen (s. 29.24.0) – Herstellung von elektrischen Rasenmähern (s. 29.32.1) – Herstellung von handgeführten Elektrowerkzeugen (s. 29.41.0) – Herstellung von Elektrorasierern (s. 29.71.0) – Herstellung von Elektronenröhren (einschließlich Glimmröhren) (s. 32.10.0) – Herstellung von handgeführten elektrischen medizinischen oder zahnmedizinischen Instrumenten (s. 33.10.1) 32 Rundfunk- und Nachrichtentechnik Diese Abteilung umfasst die Herstellung von elektronischen Bauelementen, nachrichtentechnischen Geräten, Empfangs-, Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräten. Hier zuzuordnen ist die Herstellung entsprechender Geräte für gewerbliche Zwecke und für den Haushalt. Es ist anzumerken, dass die Installation und die Reparatur von Ausrüstungen für gewerbliche Zwecke auch zu dieser Abteilung gehören. Hingegen wird die Reparatur von Haushaltsgeräten unter 52.7 (Reparatur von Gebrauchsgütern) und der Anschluss von Antennen und Alarmanlagen unter 45.3 (Bauinstallation) erfasst. 32.1 Herstellung von elektronischen Bauelementen 32.10 Herstellung von elektronischen Bauelementen 32.10.0 Herstellung von elektronischen Bauelementen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren: · Bildröhren, Fernsehkameraröhren, Bildwandler- und Bildverstärkerröhren, Höchstfrequenzröhren, Empfänger- und Verstärkerröhren usw. – Herstellung von Dioden, Transistoren und ähnlichen Halbleiterbauelementen – Herstellung von lichtempfindlichen Halbleiterbauelementen einschließlich Fotoelementen wie Einzelsolarzellen – Herstellung von gefassten oder montierten piezoelektrischen Kristallen – Herstellung von elektronischen integrierten Schaltungen und zusammengesetzten elektronischen Mikroschaltungen (Mikrobausteinen): · monolithische integrierte Schaltungen, hybride integrierte Schaltungen, Mikrobausteine, Mikromodule u.Ä. – Herstellung von gedruckten Schaltungen – Herstellung von elektrischen Kondensatoren einschließlich Leistungskondensatoren – Herstellung von Widerständen einschließlich Rheostaten und Potentiometern Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 281 – Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Heizwiderständen (s. 29.71.0) – Herstellung von Transformatoren (s. 31.10.0) – Herstellung von Schaltern (s. 31.20.0) 32.2 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 32.20 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 32.20.0 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Fernsehsendegeräten einschließlich Relaissendern und Fernsehsendern für industrielle Zwecke – Herstellung von Fernsehkameras – Herstellung von Hörfunksendegeräten – Herstellung von Sprechfunksendegeräten: · stationäre Sender und Sender-Empfänger, Sprechfunkgeräte für Beförderungsmittel, Funktelefone (Mobiltelefone, sog. Handys), sonstige Transponder usw. – Herstellung von Geräten für die leitergebundene Telefonie oder Telegrafie: · Telefonapparate, Telefaxgeräte, automatische und nichtautomatische Vermittlungseinrichtungen, Fernschreiber usw. – Installation von Kommunikationssystemen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektronischen Bauteilen (s. 32.10.0) – Herstellung von Telefonanrufbeantwortern (s. 32.30.0) – Installation von Kommunikationsleitungen in Bauwerken (s. 45.31.0) – Reparatur von Mobiltelefonen (s. 52.74.2) – 282 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 32.3 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten 32.30 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten 32.30.0 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Fernsehempfangsgeräten einschließlich Videomonitoren und -projektoren – Herstellung von Videoaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräten einschließlich Camcordern, DVD-Aufzeichnungs- und -wiedergabegeräten – Herstellung von digitalen Fotoapparaten – Herstellung von Hörfunkempfangsgeräten – Herstellung von Tonbandgeräten und anderen Tonaufnahmegeräten einschließlich Telefonanrufbeantwortern, Kassettenrecordern usw. – Herstellung von Plattenspielern, CD-Playern usw. – Herstellung von Mikrofonen, Lautsprechern, Kopfhörern, Ohrhörern, Verstärkern und Verstärkeranlagen – Herstellung von Tonabnehmern, Tonarmen, Tonköpfen, Plattentellern, Antennen (auch ferngesteuert), Antennenreflektoren, Adaptern, Fernsehdecodern – Herstellung von elektroakustischen Phonoanlagen, elektronischen Abstimmungsanlagen, Empfangsgeräten für Personenrufanlagen, Sprechfunkempfangsgeräten, tragbaren Tonsystemen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verlag und Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (s. 22.1, 22.3, 72.21.0, 92.11.1 bis .5) – Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (s. 24.65.0) 33 Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, Herstellung von Uhren Die Abteilung 33 umfasst sowohl die Herstellung wissenschaftlich-technischer Geräte (Elektrodiagnoseapparate, Luft- und Raumfahrtausrüstungen usw.) als auch die Herstellung fotografischer und kinematografischer Geräte, industrieller Prozesssteuerungseinrichtungen und von Gebrauchsgütern (z. B. Uhren, Brillen). Zur Abteilung 33 gehören ferner die Installation und die Reparatur solcher industrieller Einrichtungen, während die Reparatur von Gebrauchsgütern in der Gruppe 52.7 (Reparatur von Gebrauchsgütern) zu erfassen ist. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 283 – Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 33.1 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen 33.10 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen 33.10.1 Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten: · Elektrodiagnoseapparate wie Elektrokardiographen, Ultraschall-Diagnosegeräte, Szintiscanner, Kernspintomographen, Dentalbohrmaschinen, Sterilisatoren, augenärztliche Instrumente usw. – Herstellung von auf der Verwendung von Röntgen-, Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung beruhenden Apparaten, auch wenn sie nicht in der Human- oder Veterinärmedizin eingesetzt werden: · Röntgenröhren, Hochspannungsgeneratoren, Bildschirme usw. – Herstellung von Hörgeräten, Herzschrittmachern usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von OP-Leuchten (s. 31.50.0) – Herstellung von Thermometern (s. 33.20.1 und .2) 33.10.2 Herstellung von medizintechnischen Geräten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von medizinischen Geräten und Instrumenten: · Apparatetische, Pulte usw. – Herstellung von medizinischen Spritzen und Nadeln, Scheren, Zangen, Spiegeln, Reflektoren, Endoskopen, Kathetern, nicht elektrischen Blutdruckmessgeräten usw. – Herstellung von Waren für die Einrichtung und Ausstattung von medizinischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Behandlungsräumen: · Operationstische, Krankenhausbetten mit mechanischer Ausrüstung, Zahnarztstühle – Herstellung von Vorrichtungen für die Mechanotherapie, Massagegeräten, psychologischen Testapparaten, Apparaten für Ozontherapie und Sauerstofftherapie, künstlichen Nieren, Narkose- und Beatmungsgeräten, Gasmasken usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von OP-Leuchten (s. 31.50.0) – Herstellung von Thermometern (s. 33.20.1 und .2) – Herstellung von Brillengläsern und -gestellen sowie optischen Mikroskopen (s. 33.40.1 und .2) – 284 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 33.10.3 Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von orthopädischen Vorrichtungen: · Krücken, Bruchbänder, medizinische Leibbinden, Schienen, künstliche Gliedmaßen, Gelenke und andere Prothesen, orthopädische Schuhe usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Thermometern (s. 33.20.1 und .2) – Herstellung von Brillengläsern und -gestellen sowie optischen Mikroskopen (s. 33.40.1 und .2) 33.10.4 Zahntechnische Laboratorien Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von künstlichen Zähnen u.a. Waren der Zahnprothetik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Dentalzementen (s. 24.42.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 285 – Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 33.2 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 33.20 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 33.20.1 Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von elektrischen Präzisionswaagen (Laborwaagen) – Herstellung von nichtoptischen Mikroskopen und Diffraktographen – Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen: · Oszilloskope, Spektralanalysatoren, Nebensprechmesser, Ampere-, Volt- und Ohmmeter usw. – Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Prüfen nicht elektrischer Größen: · Strahlungsdetektoren und -messgeräte, Instrumente und Geräte zum Prüfen oder Einstellen von Kraftfahrzeugmotoren sowie Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen usw. – Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten für Navigation, Meteorologie, Geophysik u.Ä.: · geodätische, ozeanographische und hydrologische Instrumente und Geräte, Seismometer, Entfernungsmesser, Selbststeuergeräte, Ultraschall-Tiefenlote, Flugnavigationsinstrumente und -systeme, Radargeräte und -einrichtungen, Funknavigationsgeräte und -einrichtungen – Herstellung von elektrischen Strom-, Wasser-, Benzin- und Gaszählern usw. – Herstellung von elektrischen Maschinen und Vorrichtungen zum Prüfen der mechanischen Eigenschaften von Materialien – Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten für physikalische oder chemische Untersuchungen: · Polarimeter, Fotometer, Refraktometer, Farbmessgeräte, Orsatapparate, pH-Meter, Viskosimeter, Oberflächenspannungsmesser usw. – Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen: · Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler usw. – Herstellung von verschiedenen elektrischen Instrumenten, Geräten und Maschinen zum Messen, Überwachen oder Prüfen: · Hydrometer, Thermometer, Barometer, Drehzahlmesser, Taxameter, Geschwindigkeitsmesser, Komparatoren usw. – 286 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Pumpen mit Messvorrichtungen (s. 29.12.0) – Herstellung von medizinischen Instrumenten (s. 33.10.1 und .2) – Herstellung von industriellen Prozesssteuerungsanlagen (s. 33.30.0) – Herstellung von Ferngläsern, Fernrohren und ähnlichen optischen Geräten (s. 33.40.2) – Herstellung von optischen Mikroskopen (s. 33.40.2) 33.20.2 Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von nicht elektrischen Präzisionswaagen (Laborwaagen) – Herstellung von Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumenten und -geräten sowie Längenmessgeräten für den Handgebrauch: · Messstäbe und -bänder, Mikrometer, Greifzirkel, Kaliber, Eichmaße usw. – Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen – Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Prüfen nicht elektrischer Größen: · Strahlungsdetektoren und -messgeräte, Instrumente und Geräte zum Prüfen oder Einstellen von Kraftfahrzeugmotoren sowie Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen usw. – Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten für Navigation, Meteorologie, Geophysik u.Ä.: · geodätische, ozeanographische und hydrologische Instrumente und Geräte, Seismometer, Entfernungsmesser, Selbststeuergeräte, Sextanten – Herstellung von nicht elektrischen Strom-, Wasser-, Benzin- und Gaszählern usw. – Herstellung von feinmechanisch-optischen Maschinen und Vorrichtungen zum Prüfen der mechanischen Eigenschaften von Materialien – Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten für physikalische oder chemische Untersuchungen: · Polarimeter, Fotometer, Refraktometer, Farbmessgeräte, Orsatapparate, pH-Meter, Viskosimeter, Oberflächenspannungsmesser usw. – Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen: · Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler usw. – Herstellung von verschiedenen feinmechanisch-optischen Instrumenten, Geräten und Maschinen zum Messen, Überwachen oder Prüfen: · Hydrometer, Thermometer, Barometer, Drehzahlmesser, Taxameter, Schrittzähler, Geschwindigkeitsmesser, Komparatoren usw. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 287 – Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Pumpen mit Messvorrichtungen (s. 29.12.0) – Herstellung von medizinischen Instrumenten (s. 33.10.1 und .2) – Herstellung von industriellen Prozesssteuerungsanlagen (s. 33.30.0) – Herstellung von Ferngläsern, Fernrohren und ähnlichen optischen Geräten (s. 33.40.2) – Herstellung von optischen Mikroskopen (s. 33.40.2) 33.20.3 Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Maschinen und Vorrichtungen zum Prüfen der mechanischen Eigenschaften von Materialien – Herstellung von Auswuchtmaschinen – Herstellung von Prüfständen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Pumpen mit Messvorrichtungen (s. 29.12.0) – Herstellung von medizinischen Instrumenten (s. 33.10.1 und .2) – Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen (s. 33.30.0) – Herstellung von Ferngläsern, Fernrohren und ähnlichen optischen Geräten (s. 33.40.2) – Herstellung von optischen Mikroskopen (s. 33.40.2) 33.3 Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen 33.30 Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen 33.30.0 Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Konstruktion und Montage von industriellen Prozesssteuerungssystemen (auch für automatische Fertigungsanlagen bestehend aus verschiedenen Maschinen, Fördermitteln und zentralen Steuerungsgeräten) 33.4 Herstellung von optischen und fotografischen Geräten 33.40 Herstellung von optischen und fotografischen Geräten 33.40.1 Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen: · Brillengläser und Kontaktlinsen · Brillengestelle sowie Brillen mit oder ohne optisch bearbeitete Gläser: Sonnenbrillen, Schutzbrillen, Korrektionsbrillen usw. – 288 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von unbearbeiteten optischen Bauteilen aus Glas (s. 26.15.0) – Augenoptiker (s. 52.49.3) 33.40.2 Herstellung von optischen Instrumenten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von optischen Bauteilen, auch gefasst: · unbearbeitete optische Bauteile, außer solchen aus Glas · Prismen, Linsen, optische Spiegel, Farbfilter, Polarisationselemente usw. aus Glas oder anderen Materialien · Lichtleitfasern und Lichtleitkabel für die direkte Übermittlung von Bildern: Endoskopie, Beleuchtung, Bewegtbilder – Herstellung von optischen Instrumenten: · optische Mikroskope, Lupen, Lesegläser, Fadenzähler usw. · Handferngläser, Ziel-, Richt- und Beobachtungsfernrohre, Teleskope und andere astronomische Geräte · Laser mit Ausnahme von Laserdioden usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen (s. 24.64.0) – Herstellung von unbearbeiteten optischen Bauteilen aus Glas (s. 26.15.0) – Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübermittlung (s. 31.30.0) – Herstellung von Blitzlampen (s. 31.50.0) – Herstellung von Fernsehkameras (s. 32.20.0) – Herstellung von nichtoptischen Mikroskopen (s. 33.20.1) – Herstellung von optischen Instrumenten und Geräten zum Messen und Prüfen (s. 33.20.2) 33.40.3 Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von optischen Instrumenten: · Geräte für Mikrofotografie und -projektion – Herstellung von fotografischen und kinematografischen Geräten: · Kameras · Bildwerfer, Vergrößerer und Verkleinerer · elektronische Entladungslampen und andere Blitzlichtgeräte · Apparate und Ausrüstungen für Foto- und Filmlabors, Apparate für die Projizierung von Schaltungsbildern auf lichtempfindliche Halbleitermaterialien, Projektionsschirme Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 289 – Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen (s. 24.64.0) – Herstellung von unbearbeiteten optischen Bauteilen aus Glas (s. 26.15.0) – Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübermittlung (s. 31.30.0) – Herstellung von Blitzlampen (s. 31.50.0) – Herstellung von Fernsehkameras (s. 32.20.0) – Herstellung von digitalen Fotoapparaten (s. 32.30.0) – Herstellung von nichtoptischen Mikroskopen (s. 33.20.1) – Herstellung von optischen Instrumenten und Geräten zum Messen und Prüfen (s. 33.20.2) 33.5 Herstellung von Uhren 33.50 Herstellung von Uhren 33.50.0 Herstellung von Uhren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Klein- und Großuhren aller Art einschließlich Armaturbrettuhren; Gehäusen für Klein- und Großuhren einschließlich Gehäusen aus Edelmetallen, Holz usw.; Uhrwerken aller Art für Klein- und Großuhren – Herstellung von Zeiterfassungsgeräten und Geräten für das Messen, Aufzeichnen und die sonstige Anzeige von Zeitabständen, z. B. Parkuhren, Kurzzeitmesser, Zeitschalter und andere Zeitauslöser – Herstellung von Bauteilen für Uhren und Uhrwerke wie Federn, Steine, Zifferblätter, Zeiger, Uhrarmbänder aus Metall, Werkplatten, Brücken und sonstige Teile Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von nicht metallischen Uhrarmbändern (s. 19.20.0) – 290 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DM Fahrzeugbau DM Fahrzeugbau 34 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 34.1 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 34.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 34.10.1 Herstellung von Personenkraftwagen und Personenkraftwagenmotoren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Personenkraftwagen – Herstellung von Wohnmobilen – Herstellung von Motoren für Personenkraftwagen und Krafträder – Herstellung von Fahrgestellen mit Motoren für Personenkraftwagen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Kraftwagen (s. 31.61.0) – Herstellung von Kraftwagenaufbauten (s. 34.20.0) – Umbau, Panzerung und Tuning von Kraftwagen (s. 34.20.0) – Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen (s. 34.30.0) – Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (s. 50.20.3 bis .5) 34.10.2 Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Nutzkraftwagen: · Lastkraftwagen, Lieferwagen, Sattelzugmaschinen, Straßenzugmaschinen usw. – Herstellung von Omnibussen und Oberleitungsbussen – Herstellung von Motoren für Nutzkraftwagen – Herstellung von Fahrgestellen mit Motoren für Lastkraftwagen – Herstellung von sonstigen Kraftwagen (ausgenommen Personenkraftwagen): · Löschfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Kranwagen, Betonmischwagen, Fahrbüchereien und -banken, gepanzerte Fahrzeuge für Geld- oder Werttransporte usw. · Schneemobile, Golfwagen, Amphibienfahrzeuge Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kraftkarren (s. 29.22.0) – Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (s. 29.31.1) – Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Kraftwagen (s. 31.61.0) – Herstellung von Kraftwagenaufbauten (s. 34.20.0) – Umbau, Panzerung und Tuning von Kraftwagen (s. 34.20.0) – Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen (s. 34.30.0) – Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (s. 50.20.3 bis .5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 291 – Unterabschnitt DM Fahrzeugbau 34.2 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 34.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 34.20.0 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Karosserien einschließlich Führerhäusern für Kraftwagen – Herstellung von Aufbauten für Kraftwagen – Ausrüstung von Kraftwagen, Anhängern und Sattelanhängern – Herstellung von Anhängern und Sattelanhängern – Herstellung von Teilen für Anhänger – Herstellung von Transportcontainern für eine oder mehrere Beförderungsarten – Umbau, Panzerung und Tuning von Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von landwirtschaftlichen Anhängern und Sattelanhängern (s. 29.32.1) 34.3 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 34.30 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 34.30.0 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von verschiedenen Teilen und Zubehör für Kraftwagen: · Bremsen, Getriebe, Achsen, Räder, Stoßdämpfer, Kühler, Auspufftöpfe, Auspuffrohre, Kupplungen, Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe – Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagenkarosserien: · Sicherheitsgurte, Airbags, Türen, Stoßstangen – Herstellung von Teilen für Kraftwagenmotoren – Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Verbrennungsmotoren von Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Katalysatoren (Abgasreinigungsanlagen) und Klimaanlagen (s. 29.23.0) – Herstellung von Fahrzeugbatterien (s. 31.40.0) – Herstellung von elektrischen Ausrüstungsteilen für Kraftfahrzeuge (s. 31.61.0) – Herstellung von Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern aus Platin (s. 36.22.5) – Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (s. 50.20.3 bis .5) – 292 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DM 35 Sonstiger Fahrzeugbau 35.1 Schiff- und Bootsbau 35.11 Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) Fahrzeugbau 35.11.0 Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) Diese Unterklasse umfasst: – Bau von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung: Fahrgastschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Tankschiffe usw. – Bau von Behördenfahrzeugen: Schiffe für Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr usw. – Bau von Kriegsschiffen – Bau von Fischereifahrzeugen – Bau von Schleppern und Schubschiffen – Bau von Luftkissenbooten – Bau von Schwimmkränen – Bau von schwimmenden Rettungsfahrzeugen – Bau von Feuerschiffen – Bau von Forschungsschiffen – Bau von schwimmenden oder tauchenden Bohrplattformen – Bau von schwimmenden Vorrichtungen: · Schwimmdocks, Pontons, Kofferdämme, schwimmende Landungsbrücken, Bojen, Schwimmtanks, Schuten, Leichter usw. – Herstellung von Schiffssegmenten – Instandhaltung, Reparatur und Umbau von Schiffen – Schiffsanstreicherei, Entrosten von Schiffen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Schiffsschrauben (s. 28.75.3) – Herstellung von Schiffsmotoren (s. 29.11.0) – Herstellung von Navigationsinstrumenten (s. 33.20.1 und .2) – Bau von Amphibienfahrzeugen (s. 34.10.2) – Herstellung von aufblasbaren Booten und Flößen (s. 35.12.0) – Schiffsabwrackung (s. 37.10.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 293 – Unterabschnitt DM 35.12 Fahrzeugbau Boots- und Yachtbau 35.12.0 Boots- und Yachtbau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von aufblasbaren Booten und Flößen – Bau von Segelbooten und -yachten, auch mit Hilfsmotor – Bau von Motorbooten – Bau von sonstigen Vergnügungs- und Sportbooten: · Kanus, Kajaks, Skiffs – Reparatur und Instandhaltung von Booten und Yachten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Schiffsmotoren (s. 29.11.0) – Herstellung von Surfbrettern (s. 36.40.0) 35.2 Bahnindustrie 35.20 Bahnindustrie 35.20.6 Schienenfahrzeugbau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Elektro- und Diesellokomotiven – Herstellung von anderen Schienenfahrzeugen mit Eigenantrieb: · Triebwagen, Straßenbahnen, Güterwagen, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Dienstfahrzeuge – Herstellung von Schienenfahrzeugen ohne Eigenantrieb: · Personenwagen, Güterwagen, Kesselwagen, Selbstentladewagen, Werkstattwagen, Kranwagen, Tender usw. – Herstellung von Schienenfahrzeugteilen: · Drehgestelle, Achsen und Räder, Bremsvorrichtungen und Teile davon, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer und Pufferteile, Stoßdämpfer, Untergestelle, Aufbauten, Übergänge usw. – Instandhaltung, Reparatur und Umbau von Schienenfahrzeugen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (s. 29.11.0) – Herstellung von Elektromotoren (s. 31.10.0) – Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten für Verkehrseinrichtungen (s. 31.62.0) – 294 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DM Fahrzeugbau 35.20.7 Herstellung von Eisenbahninfrastruktur Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von ortsfestem Gleismaterial – Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Überwachungs- und Steuergeräten für Verkehrseinrichtungen Signal-, Sicherungs-, Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von unmontierten Schienen (s. 27.10.0) – Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten für Verkehrseinrichtungen (s. 31.62.0) 35.3 Luft- und Raumfahrzeugbau 35.30 Luft- und Raumfahrzeugbau 35.30.0 Luft- und Raumfahrzeugbau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Gütern oder Personen, für militärische, sportliche und andere Zwecke – Herstellung von Hubschraubern – Herstellung von Segelflugzeugen und Hanggleitern (Flugdrachen) – Herstellung von Luftschiffen und Ballonen – Herstellung von Raumfahrzeugen und Trägerraketen für Raumfahrzeuge, Satelliten, Planetensonden, Raumstationen, Raumfähren – Herstellung von Teilen und Zubehör für Luft- und Raumfahrzeuge: · Grundelemente wie Rümpfe, Tragflächen, Türen, Steuerflächen, Fahrwerke, Treibstofftanks, Abteile usw. · Propeller, Schrauben, Rotoren und Rotorblätter · Motoren und Triebwerke für Luft- und Raumfahrzeuge · Teile für Turbinenluftstrahl-Triebwerke und Turboprop-Triebwerke – Herstellung von Startrampen, Landebremsvorrichtungen usw. – Herstellung von Bodengeräten zur Flugausbildung – Instandhaltung, Reparatur und Umbau von Flugzeugen, Hubschraubern, Flugzeugmotoren und -triebwerken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fallschirmen (s. 17.40.4) – Herstellung von militärischen ballistischen Flugkörpern (s. 29.60.0) – Herstellung von elektrischen Zünd- oder Anlassvorrichtungen und anderen Elektroteilen für Verbrennungsmotoren (s. 31.61.0) – Herstellung von Instrumenten für Luft- und Raumfahrzeuge (s. 33.20.1 und .2) – Herstellung von Flugnavigationssystemen (s. 33.20.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 295 – Unterabschnitt DM Fahrzeugbau 35.4 Herstellung von Krafträdern, Fahrrädern und Behindertenfahrzeugen 35.41 Herstellung von Krafträdern 35.41.1 Herstellung von Krafträdern (ohne Kraftradteile) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Krafträdern einschließlich Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kraftradmotoren (s. 34.10.1) – Herstellung von Teilen für Kraftradmotoren (s. 34.30.0) – Herstellung von Fahrrädern, Rollstühlen und anderen Fahrzeugen für Kranke und Behinderte (s. 35.42.1, 35.43.0) 35.41.2 Herstellung von Kraftradteilen und -zubehör Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Beiwagen – Herstellung von Teilen und Zubehör für Krafträder Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kraftradschlössern (s. 28.63.0) – Herstellung von Teilen für Kraftradmotoren (s. 34.30.0) – Herstellung von Fahrrädern, Rollstühlen und anderen Fahrzeugen für Kranke und Behinderte (s. 35.42.1, 35.43.0) – Herstellung von Kraftradbeleuchtungen (Scheinwerfer u.Ä.) (s. 31.61.0) 35.42 Herstellung von Fahrrädern 35.42.1 Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Fahrrädern und anderen Rädern ohne Motor einschließlich Lastendreirädern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fahrrädern mit Hilfsmotor (s. 35.41.1) – Herstellung von anderen Kinderrädern als Fahrräder (s. 36.50.0) – 296 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DM Fahrzeugbau 35.42.2 Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fahrradschlössern (s. 28.63.0) – Herstellung von Fahrraddynamos, Fahrradbeleuchtungen (Scheinwerfer u.Ä.) (s. 31.61.0) 35.43 Herstellung von Behindertenfahrzeugen 35.43.0 Herstellung von Behindertenfahrzeugen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Rollstühlen und anderen Fahrzeugen für Kranke und Behinderte, auch mit Motor – Herstellung von Teilen und Zubehör für diese Fahrzeuge 35.5 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt 35.50 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt 35.50.0 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schubkarren, Gepäckwagen, Handkarren, Transportwagen usw. – Herstellung von Gespannfahrzeugen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kraftkarren (s. 29.22.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 297 – Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen Die Abteilung 36 umfasst die Herstellung von Waren, die in den vorangegangenen Abschnitten noch nicht genannt oder inbegriffen sind. Die Reparatur von Waren, deren Herstellung zur Abteilung 36 gehört, wird in der Regel der Gruppe 52.7 (Reparatur von Gebrauchsgütern) zugeordnet, mit Ausnahme der Reparatur von Möbeln, Musikinstrumenten, professionellen Sportausrüstungen, Kegel- oder Bowlingbahnen u. Ä. 36.1 Herstellung von Möbeln Diese Gruppe umfasst: – Herstellung, Reparatur und Restaurierung von Möbeln 36.11 Herstellung von Sitzmöbeln 36.11.1 Herstellung von Polstermöbeln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Sesseln, Sofas, Couches und Liegen – Bespannung und Polsterung von Polstermöbeln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Möbeln (s. 33.10.2) 36.11.2 Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von gepolsterten und ungepolsterten Stühlen und anderen gepolsterten und ungepolsterten Sitzmöbeln (ohne Polstermöbel) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Möbeln (s. 33.10.2) – 298 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.12 Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln 36.12.1 Herstellung von Büromöbeln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0) – Herstellung von medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Möbeln (s. 33.10.2) – Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2) 36.12.2 Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Ladenmöbeln: Ladentische, Schauvitrinen, Regale usw. – Herstellung von Möbeln für Kirchen, Schulen und Gaststätten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0) – Herstellung von medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Möbeln (s. 33.10.2) – Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2) 36.13 Herstellung von Küchenmöbeln 36.13.0 Herstellung von Küchenmöbeln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2) 36.14 Herstellung von sonstigen Möbeln 36.14.1 Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln – Veredlung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln wie Anstrich, Lackierung, Bespannung und Polsterung (außer von Sitzmöbeln) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0) – Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 299 – Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.14.2 Herstellung von Schlafzimmermöbeln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schlafzimmermöbeln – Veredlung von Schlafzimmermöbeln wie Anstrich, Lackierung, Bespannung und Polsterung (außer von Sitzmöbeln) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0) – Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2) 36.14.3 Herstellung von Möbeln, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Gartenmöbeln, Badezimmermöbeln usw. – Veredlung von sonstigen Möbeln wie Anstrich, Lackierung, Bespannung und Polsterung (außer von Sitzmöbeln) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0) – Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2) 36.15 Herstellung von Matratzen 36.15.0 Herstellung von Matratzen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Sprungrahmen – Herstellung von Matratzen: · mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stützmaterial · nicht überzogene Schaumstoffmatratzen auf Kunststoff-, Kautschuk- oder Gummibasis Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Kissen, Polstern, Steppdecken und Daunendecken (s. 17.40.2) – Herstellung von Luftmatratzen (s. 25.13.0) – 300 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.2 Herstellung von Schmuck u.ä. Erzeugnissen 36.21 Herstellung von Münzen 36.21.0 Herstellung von Münzen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Münzen, einschließlich Münzen zur Verwendung als gesetzliche Zahlungsmittel, auch aus Edelmetallen 36.22 Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Phantasieschmuck) 36.22.1 Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen Diese Unterklasse umfasst: – Bearbeitung von Perlen – Bearbeitung von Edel- und Schmucksteinen einschließlich Bearbeitung von industriellen Qualitätssteinen und synthetischen oder rekonstituierten Steinen – Bearbeitung von Diamanten 36.22.2 Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und Edelmetallplattierungen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen oder aus unedlen Metallen, die mit Edelmetallen plattiert wurden, oder aus Kombinationen von Edelmetallen und Edel- oder Schmucksteinen oder anderen Materialien – Umarbeiten von Schmuck Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Waren aus unedlen Metallen, die vergoldet, versilbert oder platiniert sind (s. 28) – Herstellung von Uhrengehäusen und Uhrenarmbändern aus Metall (s. 33.50.0) – Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0) – Gravieren u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 301 – Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.22.3 Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Tafelgeräte und Bestecke) Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren aus Edelmetallen oder aus unedlen Metallen, die mit Edelmetallen plattiert wurden: · Toilettenartikel, Büro- oder Schreibtischartikel, Kultgegenstände usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Waren aus unedlen Metallen, die vergoldet, versilbert oder platiniert sind (s. 28) – Herstellung von Uhrengehäusen und Uhrenarmbändern aus Metall (s. 33.50.0) – Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0) – Gravieren u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2) 36.22.4 Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen überzogen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren aus Edelmetallen oder aus unedlen Metallen, die mit Edelmetallen plattiert wurden: · Tafelgeschirr, Schneidwaren, Bestecke Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Waren aus unedlen Metallen, die vergoldet, versilbert oder platiniert sind (s. 28) – Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0) – Gravieren u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2) 36.22.5 Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern aus Platin – Herstellung von anderen Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen – 302 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.3 Herstellung von Musikinstrumenten 36.30 Herstellung von Musikinstrumenten 36.30.0 Herstellung von Musikinstrumenten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Saiteninstrumenten – Herstellung von Saiteninstrumenten mit Klaviatur einschließlich automatischen Klavieren – Herstellung von Orgeln (mit Klaviatur und Pfeifen), Harmonien und ähnlichen Instrumenten mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen – Herstellung von Akkordeons und ähnlichen Instrumenten einschließlich Mundharmonikas – Herstellung von Blasinstrumenten – Herstellung von Schlaginstrumenten – Herstellung von elektronischen Musikinstrumenten – Herstellung von Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln usw. – Herstellung von Teilen und Zubehör für Musikinstrumente: Metronome, Stimmgabeln, Stimmpfeifen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikautomaten usw. – Herstellung von Pfeifen, Signalhörnern und anderen mundgeblasenen Tonsignalinstrumenten – Restaurierung historischer Musikinstrumente Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verlag und Reproduktion von bespielten Ton- und Bildträgern (s. 22.1, 22.3 und 92.11.1 bis .4) – Herstellung von Mikrophonen, Verstärkern, Lautsprechern, Kopfhörern und ähnlichen Geräten (s. 32.30.0) – Herstellung von Plattenspielern, Tonbandgeräten und dergleichen (s. 32.30.0) – Herstellung von Musikspielzeuginstrumenten (s. 36.50.0) – Klavierstimmen (s. 52.74.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 303 – Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.4 Herstellung von Sportgeräten 36.40 Herstellung von Sportgeräten 36.40.0 Herstellung von Sportgeräten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Sportgeräten und -ausrüstungen sowie von Geräten und Ausrüstungen für Freiluft- und Hallenspiele: · harte, weiche und aufblasbare Bälle · Schläger aller Art · Skier, Bindungen und Stöcke · Surfbretter · Geräte und Ausrüstungen für den Angelsport einschließlich Handnetzen · Geräte und Ausrüstungen für Jagd, Bergsteigerei usw. · Sporthandschuhe und Sportkopfbedeckungen aus Leder · Schwimmbecken, Plantschbecken usw. · Schlittschuhe, Rollschuhe usw. · Bogen und Armbrüste · Geräte und Ausrüstungen für Turnhallen, Fitnessstudios sowie Leicht- und Schwerathletik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Bootssegeln (s. 17.40.4) – Herstellung von Sportbekleidung (s. 18.24.1) – Herstellung von Sattlerwaren (s. 19.20.0) – Herstellung von Sportschuhen (s. 19.30.1) – Herstellung von Waffen und Munition (s. 29.60.0) – Herstellung von Sportfahrzeugen außer Rodelschlitten und dergleichen (s. 34, 35) – Boots- und Yachtbau (s. 35.12.0) – Herstellung von Billardtischen und Bowling- oder Kegelbahnen (s. 36.50.0) – Herstellung von Reit- und anderen Peitschen (s. 36.63.8) – 304 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.5 Herstellung von Spielwaren 36.50 Herstellung von Spielwaren 36.50.0 Herstellung von Spielwaren Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Puppen, Puppenbekleidung und -zubehör, Puppenwagen – Herstellung von Spielzeugtieren – Herstellung von Spielfahrzeugen einschließlich Dreirädern – Herstellung von Musikspielzeuginstrumenten – Herstellung von Gesellschaftsspielen – Herstellung von Spielkarten – Herstellung von Flippern, Münzspielautomaten, Billardspielen, Glücksspieltischen, Kegeloder Bowlingbahnen usw. – Herstellung von elektronischen Spielen: Videospiele, Schachspiele usw. – Herstellung von maßstabgetreu verkleinerten Modellen und ähnlichen Hobbymodellen, elektrischen Eisenbahnen, Bausätzen, Baukastenspielzeug usw. – Herstellung von Puzzles usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fahrrädern (s. 35.42.1) – Herstellung von Karnevalsartikeln und anderen Fest- oder Unterhaltungsartikeln (s. 36.63.8) – Verlegen von Software für Computerspiele (s. 72.21.0) 36.6 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen 36.61 Herstellung von Phantasieschmuck 36.61.0 Herstellung von Phantasieschmuck 36.62 Herstellung von Besen und Bürsten 36.62.0 Herstellung von Besen und Bürsten Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Besen, Bürsten und Pinseln, einschließlich solcher, die Teile von Maschinen sind; handbetriebenen mechanischen Fußbodenkehrern; Mops und Staubwedeln; Pinseln, Kissen und Rollen zum Anstreichen; Gummiwischern und -schrubbern usw. – Herstellung von Schuh- und Kleiderbürsten Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 305 – Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.63 Herstellung von Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 36.63.1 Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Linoleum und harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen 36.63.2 Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Knöpfen, Druckknöpfen, Reißverschlüssen, Knopfformen und anderen Teilen 36.63.3 Herstellung von chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Zündmetalllegierungen, Teilen von Anzündern – Herstellung von Streichhölzern – Herstellung von flüssigem Brennstoff und brennbarem Flüssiggas für Feuerzeuge und Anzünder, in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 und weniger – Herstellung von Kerzen und ähnlichen Wachswaren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Feuerzeugdochten (s. 17.54.1) – Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen (s. 24.61.0) – Herstellung von Feuerzeugen (s. 36.63.8) 36.63.4 Herstellung von Kinderwagen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Kinderwagen und Kinderwagenteilen 36.63.5 Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und Stempeln Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schreibgeräten wie Füllhalter, Kugelschreiber, Filzstifte, Blei- und Farbstifte – Herstellung von Schreib- und Zeichenkreide – Herstellung von Minen für Stifte, Schreibfedern u.Ä. – Herstellung von Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben und Zeichnen – Herstellung von Datums- oder Nummernstempeln und Petschaften; Geräten zum Drucken oder Prägen von Etiketten; Druckkästen für den Handgebrauch; präparierten Farbbändern für Schreibmaschinen, Stempelkissen – 306 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 36.63.6 Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen; Tierausstopferei Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Waren aus tierischen Schnitzstoffen – Herstellung von Waren aus pflanzlichen und mineralischen Schnitzstoffen – Präparieren von Tieren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Statuetten u.Ä. aus Holz (s. 20.51.0) – Herstellung von keramischen Ziergegenständen (s. 26.21.1 bis .3) – Steinbildhauerei (s. 26.70.1) 36.63.7 Herstellung von Weihnachtsschmuck 36.63.8 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Regenschirmen, Sonnenschirmen, Gehstöcken, Reit- und anderen Peitschen – Herstellung von persönlichen Gebrauchsgegenständen: Tabakspfeifen, Feuerzeuge, Kämme, Haarspangen, Parfümzerstäuber, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter für den persönlichen Gebrauch oder für den Haushalt, Perücken, falsche Bärte und Augenbrauen – Herstellung von Karussells, Wippen, Schießständen und anderen Geräten und Ausrüstungen für das Schaustellergewerbe – Herstellung von verschiedenen Waren: künstliche Blumen, Früchte und Blattwerk; Scherzartikel, Karnevalsartikel und andere Unterhaltungsartikel sowie Handsiebe; Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Feuerzeugdochten (s. 17.54.1) – Herstellung von Haarnetzen (s. 18.24.2) – Herstellung von Glaskolben für Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter (s. 26.13.1) – Herstellung von Weihnachtsschmuck (s. 36.63.7) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 307 – Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 37 Recycling Diese Abteilung umfasst: – Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen und anderen gebrauchten oder ungebrauchten Artikeln zu Sekundärrohstoffen. Hierfür ist ein stoffspezifischer mechanischer oder chemischer Verarbeitungsprozess erforderlich. Kennzeichnend hierfür ist, dass der Input aus sortierten oder unsortierten Altmaterialien und Reststoffen besteht, der normalerweise ungeeignet für die weitere direkte Verwendung in einem industriellen Verarbeitungsprozess ist, während der Output für den direkten Einsatz in einem industriellen Verarbeitungsprozess aufbereitet wird. Diese Abteilung umfasst nicht: – Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen (s. 14 bis 36) – Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen von Gebrauchtwaren, z. B. Autos, zur Gewinnung wieder verwertbarer Teile, (Wieder-)Verpacken, Lagerung und Lieferung, aber ohne dass ein tatsächlicher Verarbeitungsprozess erfolgt (s. 50, 51, 52) – Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 50, 51, 52.50) – Abfallaufbereitung nicht zum Zwecke der Wiederverwendung in einem industriellen Herstellungsprozess, sondern zum Zwecke der Entsorgung (s. 90) 37.1 Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen 37.10 Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen 37.10.1 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Eisen oder Stahl Diese Unterklasse umfasst: – Verarbeitung von Eisen- und Stahlschrott sowie von gebrauchten und ungebrauchten Eisenund Stahlerzeugnissen zu Sekundärrohstoffen. Beispiele sind: – mechanisches Zerkleinern (Shreddern) von Eisen- und Stahlschrott, wie gebrauchte Autos, Waschmaschinen, Fahrräder usw. mit anschließender Sortierung bzw. Trennung – Zusammenpressen großer Eisen- und Stahlteile bzw. -erzeugnisse, wie z. B. Eisenbahnwaggons – Schiffsabwrackung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von neuen Metallen oder neuen metallischen Endprodukten aus Sekundärrohstoffen (s. 27 oder 28) – Zerlegen von Kraftfahrzeugen, Maschinen, Computern zur Gewinnung wiederverwendbarer Teile und Handel damit (s. 50,51,52) – Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50.3) – Zerlegen von Gebrauchtwaren, wie Kühlschränke, zur Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 90) – 308 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling 37.10.2 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus NE-Metallen Diese Unterklasse umfasst: – Verarbeitung von NE-Metallschrott sowie von gebrauchten und ungebrauchten Erzeugnissen aus NE-Metall zu Sekundärrohstoffen. Beispiele sind: – mechanisches Zerkleinern (Shreddern) von NE-Metallschrott mit anschließender Sortierung bzw. Trennung – Zusammenpressen großer NE-Metallteile bzw. -erzeugnisse, wie z. B. Eisenbahnwaggons Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von neuen Metallen oder neuen metallischen Endprodukten aus Sekundärrohstoffen (s. 27 oder 28) – Zerlegen von Kraftfahrzeugen, Maschinen, Computern zur Gewinnung wiederverwendbarer Teile und Handel damit (s. 50,51,52) – Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50.3) – Zerlegen von Gebrauchtwaren, wie Kühlschränke, zur Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 90) 37.2 Recycling von nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen 37.20 Recycling von nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen 37.20.1 Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Verarbeitung von textilen Altmaterialien und Reststoffen sowie gebrauchten und ungebrauchten textilen Erzeugnissen zu Sekundärrohstoffen. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen, z. B. Spinnen von Garn aus wiedergewonnenen Fasern; die Tätigkeit ist in die entsprechende Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36) – Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57) – Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50) – Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90) 37.20.2 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton und Pappe Diese Unterklasse umfasst: – Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen sowie gebrauchten und ungebrauchten Erzeugnissen aus Papier, Karton und Pappe zu Sekundärrohstoffen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 309 – Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen, z. B. Erzeugen von Papiermasse aus Papierabfall; die Tätigkeit ist in die entsprechende Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36) – Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57) – Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50) – Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90) 37.20.3 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas Diese Unterklasse umfasst: – Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen sowie gebrauchten und ungebrauchten Erzeugnissen aus Glas zu Sekundärrohstoffen: · Zerkleinern, Reinigen (einschließlich Entfernen von Störstoffen) und Sortieren von Glas Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen; die Tätigkeit ist in die entsprechende Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36) – Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57) – Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50) – Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90) 37.20.4 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen sowie gebrauchten und ungebrauchten Erzeugnissen aus Kunststoff zu Sekundärrohstoffen: · Sortieren und Pressen von Kunststoff als Sekundärrohstoff für die Herstellung von Rohren, Blumentöpfen, Paletten u.Ä. · Reinigen, Schmelzen und Mahlen von Kunststoffabfällen zu Granulaten – 310 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen; die Tätigkeit ist in die entsprechende Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36) – Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57) – Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50) – Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90) 37.20.5 Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Verarbeitung von sonstigen nicht metallischen Altmaterialien, Reststoffen sowie gebrauchten und ungebrauchten nicht metallischen Erzeugnissen zu Sekundärrohstoffen: · Wiedergewinnen von Gummi, z. B. von gebrauchten Reifen · Wiedergewinnen von Chemikalien aus Chemieabfällen · Verarbeitung von gebrauchten Speiseölen und -fetten zu Sekundärrohstoffen für die Futtermittelindustrie · Zerkleinern, Reinigen und Sortieren von anderen Altmaterialien und Reststoffen, z. B. Abbruchmaterial, zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen, z. B. Erzeugung von Baustoffen oder Runderneuern von Reifen; die Tätigkeit ist in die entsprechende Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36) – Herstellung von Nahrungsmitteln durch Behandlung von Nahrungsmittel-Reststoffen (s. 15) – Herstellung von Futtermitteln durch Behandlung von Schlachtabfällen (s. 15.7) – Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver nuklearer Abfälle (s. 23.30.0) – Herstellung von Düngemitteln ( Kompost) (s. 24.15.0) – Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57) – Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 50, 51, 52.50) – Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90) – Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern usw., deren Radioaktivität während der zeitweiligen Lagerung abklingt (s. 90) – Behandlung und Entsorgung von toxischen, kontaminierten Abfällen (s. 90) – Entsorgung von Abfällen und Reststoffen aus Nahrungsmitteln, Getränken und Tabak (s. 90) – Abfallbehandlung durch Kompostierungsanlagen zum Zwecke der Entsorgung, auch mit Gewinnung eines Nebenerzeugnisses (Kompost) (s. 90.02.4) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 311 – Abschnitt E E Energie- und Wasserversorgung Energie- und Wasserversorgung Dieser Abschnitt umfasst die Tätigkeiten der Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Dampfversorgung sowie der Wasserversorgung durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen. Der Umfang des Netzes ist nicht entscheidend. Der Abschnitt umfasst auch die Elektrizitäts-, Gas-, Wärme-, Dampf- und Wasserversorgung u.Ä. in Industriegebieten oder Wohnblocks. Die Erzeugung, das Netzmanagement und die Versorgung der Endverbraucher kann von derselben Einheit oder von verschiedenen Einheiten durchgeführt werden. Einheiten, welche die Endverbraucher mit Elektrizität und/oder Gas und/oder Wärme und Dampf und/oder Wasser versorgen, sind nach ihrer Haupttätigkeit zuzuordnen. EA Energie- und Wasserversorgung 40 Energieversorgung 40.1 Elektrizitätsversorgung 40.11 Elektrizitätserzeugung 40.11.1 Elektrizitätserzeugung ohne Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft, erneuerbaren Energieträgern und sonstigen Energiequellen zur Selbstversorgung 40.11.2 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft mit Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Stromerzeugung aus Wärmekraft (Öl, Gas,Kohle, Kernenergie), einschließlich Fremdbezug, zur Verteilung 40.11.3 Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Stromerzeugung aus Windkraft, Wasserkraft usw., mit Fremdbezug, zur Verteilung – 312 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt E Energie- und Wasserversorgung 40.11.4 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft ohne Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Stromerzeugung aus Wärmekraft (Öl, Gas, Kohle, Kernenergie), ohne Fremdbezug, zur Verteilung 40.11.5 Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Stromerzeugung aus Windkraft, Wasserkraft usw., ohne Fremdbezug, zur Verteilung 40.12 Elektrizitätsübertragung 40.12.0 Elektrizitätsübertragung Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Übertragungssystemen (bestehend aus Leitungsmasten, Kabeln, Umspannwerken), welche die Elektrizität von der Erzeugungsanlage zum Verteilungsnetz leiten 40.13 Elektrizitätsverteilung und -handel 40.13.0 Elektrizitätsverteilung und -handel Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Verteilungsnetzen (bestehend aus Leitungen, Leitungsmasten, Zählern und Kabel), welche die von der Erzeugungsanlage oder dem Übertragungssystem gelieferte Elektrizität zum Endverbraucher leiten – Verkauf von Elektrizität an den Verbraucher – Tätigkeiten von Handelsmaklern oder Handelsvertretern, die den Verkauf von Elektrizität über Stromverteilungsnetze vermitteln, die von Dritten betrieben werden Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 313 – Abschnitt E 40.2 Gasversorgung 40.21 Gaserzeugung Energie- und Wasserversorgung 40.21.1 Gaserzeugung ohne Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von gasförmigen Brennstoffen mit einem spezifischen Heizwert, durch Reinigung, Mischung und andere Verfahren, aus Gasen verschiedenen Ursprungs zur Selbstversorgung – Erzeugung von Gas für Versorgungszwecke durch Verkokung oder Vergasung von Kohle, aus landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen oder aus Reststoffen zur Selbstversorgung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Koksöfen (s. 23.10.0) – Mineralölverarbeitung (s. 23.20.0) – Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0) 40.21.2 Gaserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von gasförmigen Brennstoffen mit einem spezifischen Heizwert, durch Reinigung, Mischung und andere Verfahren, aus Gasen verschiedenen Ursprungs, einschließlich Fremdbezug, zur Verteilung – Erzeugung von Gas für Versorgungszwecke durch Verkokung von Kohle, aus landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen oder aus Reststoffen, einschließlich Fremdbezug, zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Koksöfen (s. 23.10.0) – Mineralölverarbeitung (s. 23.20.0) – Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0) 40.21.3 Gaserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung von gasförmigen Brennstoffen mit einem spezifischen Heizwert, durch Reinigung, Mischung und andere Verfahren, aus Gasen verschiedenen Ursprungs, ohne Fremdbezug, zur Verteilung – Erzeugung von Gas für Versorgungszwecke durch Verkokung von Kohle, aus landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen oder aus Reststoffen, ohne Fremdbezug, zur Verteilung – 314 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt E Energie- und Wasserversorgung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Koksöfen (s. 23.10.0) – Mineralölverarbeitung (s. 23.20.0) – Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0) 40.22 Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen 40.22.0 Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen Diese Unterklasse umfasst: – Transport und Verteilung gasförmiger Brennstoffe aller Art durch Rohrleitungen – Verkauf von Gas (Lieferung durch Rohrleitungen) an den Verbraucher – Tätigkeiten von Handelsmaklern oder Handelsvertretern, die den Verkauf von Gas über Rohrleitungsnetze vermitteln, die von Dritten betrieben werden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verkauf von gasförmigen Brennstoffen, nicht durch Rohrleitungsnetze (s. 51.12.1, 51.51.3, 52.49.9 und 52.6) – Transport von Gas in Rohrfernleitungen (s. 60.30.0) 40.3 Wärmeversorgung 40.30 Wärmeversorgung Diese Klasse umfasst: – Erzeugung und Verteilung von Warmwasser und Dampf zum Heizen oder zur Energiegewinnung – Erzeugung und Verteilung von Kühlwasser und Eis für Kühlzwecke 40.30.1 Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung, Sammlung und Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur Energiegewinnung und zu anderen Zwecken durch Heizkraftwerk, mit Fremdbezug, zur Verteilung 40.30.2 Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung, Sammlung und Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur Energiegewinnung und zu anderen Zwecken durch Fernheizwerk, mit Fremdbezug, zur Verteilung Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 315 – Abschnitt E Energie- und Wasserversorgung 40.30.3 Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung, Sammlung und Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur Energiegewinnung und zu anderen Zwecken durch Heizkraftwerk, ohne Fremdbezug, zur Verteilung 40.30.4 Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Erzeugung, Sammlung und Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur Energiegewinnung und zu anderen Zwecken durch Fernheizwerk, ohne Fremdbezug, zur Verteilung 40.30.5 Wärmeverteilung ohne Erzeugung Diese Unterklasse umfasst: – Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur Energiegewinnung und zu anderen Zwecken 41 Wasserversorgung 41.0 Wasserversorgung 41.00 Wasserversorgung 41.00.1 Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung und Aufbereitung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser zu Trink- und Gebrauchswasser, auch Meerwasserentsalzung, mit Fremdbezug, zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen (s. 01.41.1) – Herstellung bzw. Abfüllung von natürlichen Mineralwässern, Tafelwässern und natürlichen kohlensäurehaltigen Wässern (s. 15.98.0) – Abwasseraufbereitung nur zum Zwecke des Umweltschutzes (s. 90.01.1) 41.00.2 Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung Diese Unterklasse umfasst: – Gewinnung und Aufbereitung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser zu Trink- und Gebrauchswasser, auch Meerwasserentsalzung, ohne Fremdbezug, zur Verteilung – 316 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt E Energie- und Wasserversorgung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen (s. 01.41.1) – Herstellung bzw. Abfüllung von natürlichen Mineralwässern, Tafelwässern und natürlichen kohlensäurehaltigen Wässern (s. 15.98.0) – Abwasseraufbereitung nur zum Zwecke des Umweltschutzes (s. 90.01.1) 41.00.3 Wasserverteilung ohne Gewinnung Diese Unterklasse umfasst: – Verteilung von Trink- und Gebrauchswasser, darunter Betrieb von Pumpstationen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen (s. 01.41.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 317 – Abschnitt F F Baugewerbe FA Baugewerbe 45 Baugewerbe Baugewerbe Diese Abteilung umfasst vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau (darunter spezialisierten Hoch- und Tiefbau), Bauinstallation, sonstiges Ausbaugewerbe sowie die Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal. Dazu zählen Neubau, Instandsetzungsarbeiten, An-, Aus- und Umbau und die Errichtung von vorgefertigten Gebäuden oder Bauwerken auf dem Baugelände sowie provisorischer Bauten. Vorbereitende Baustellenarbeiten (Gruppe 45.1) umfassen den Abbruch von Gebäuden, die Enttrümmerung von Baugrundstücken sowie für den Bau erforderliche Erdbewegungsarbeiten. Einbezogen ist auch die Trassierung und Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Ebenfalls hier erfasst wird das Aufschließen und Auffüllen von Lagerstätten, das auf Erdbewegungsarbeiten und nicht auf die Gewinnung von Bodenschätzen abzielt. Hoch- und Tiefbau (Gruppe 45.2) umfasst den Bau von kompletten Wohngebäuden, Bürogebäuden, Geschäftsgebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden der Versorgungswirtschaft, landwirtschaftlichen Gebäuden usw. oder den Bau von Tiefbauten wie Autobahnen, Straßen, Brücken, Tunneln, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen, Häfen und anderen Wasserbauten, Bewässerungsanlagen, Kanalisation, Industrieanlagen, Rohrleitungen und elektrischen Leitungen, Sportanlagen usw. Diese Arbeiten können auf eigene Rechnung, gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage durchgeführt werden. Ein Teil der Arbeiten, manchmal auch die gesamte praktische Arbeit, kann von Subunternehmern ausgeführt werden. Spezialisierter Hoch- und Tiefbau umfasst die Durchführung von Teilarbeiten an Hoch- und Tiefbauten oder die entsprechenden Vorarbeiten. Im Allgemeinen handelt es sich um spezialisierte Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern. Dazu zählen Tätigkeiten wie Pfahlgründung, Fundamentarbeiten, Brunnenbau, Rohbau, Betonbau, Maurerarbeiten, Pflasterarbeiten, Gerüstbau, Dachdeckung, Gebäudetrocknung usw. Die Errichtung von Stahlkonstruktionen zählt ebenfalls dazu, sofern die Einzelteile nicht von derselben Einheit hergestellt werden. Die Arbeiten des spezialisierten Hoch- und Tiefbaus werden in der Regel von Subunternehmern ausgeführt. Instandsetzungsarbeiten werden jedoch meist unmittelbar für den Eigentümer ausgeführt. Bauinstallation (Gruppe 45.3) umfasst die Installation aller Arten von Anlagen der Versorgungstechnik, die für die Nutzung eines Gebäudes erforderlich sind. Diese Tätigkeiten werden im Allgemeinen auf dem Baugelände ausgeführt, zum Teil können sie jedoch auch in der Werkstatt vorgenommen werden. Dazu zählen Tätigkeiten wie die Installation von Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Antennen, Alarmanlagen und sonstigen – 318 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt F Baugewerbe elektrischen Anlagen, Sprinkleranlagen, Aufzügen, Rolltreppen usw. Ferner zählen dazu Abdichtarbeiten gegen Wasser, Wärme- und Schalldämmung, Blecharbeiten, Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Flughäfen, Häfen usw. Dazu gehören auch die entsprechenden Reparaturarbeiten. Sonstiges Ausbaugewerbe (Gruppe 45.4) beinhaltet Tätigkeiten, die für den Ausbau und die Fertigstellung eines Gebäudes erforderlich sind. Dazu zählen Glaserarbeiten, Verputzarbeiten, Maler- und Dekorationsarbeiten, Verlegen von Bodenbelägen wie Fliesen, Parkett, Teppichböden usw. oder Verkleiden von Wänden mit Materialien wie Fliesen, Tapeten usw., Abschleifen von Fußböden, Bautischlerei und Bauschlosserei, Fassadenreinigung usw. Dazu gehören auch die entsprechenden Reparaturarbeiten. Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal (Gruppe 45.5) umfasst die Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal, Kränen mit Kranführer usw. Diese Abteilung umfasst nicht: – Anlage und Pflege von Rasen und Gärten (s. 01.41) – Roden von Flächen zur Urbarmachung (s. 02.01.0) – Herstellung von Baustoffen (s. Abschnitt C und D) – Bauarbeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas stehen (s. 11.20.0). Der Bau von Gebäuden, Straßen usw. an der Förderstelle wird jedoch weiterhin dieser Abteilung zugeordnet. – Errichtung oder Installation von Industrieanlagen, (z. B. Installation von Industrieöfen, Turbinen, usw.), (s. Abschnitt D) – Errichtung von vollständig vorgefertigten Gebäuden oder Bauwerken aus selbst hergestellten Teilen. Diese Tätigkeit wird, je nach dem vorwiegend verwendeten Material, der entsprechenden Kategorie des Abschnitts D zugeordnet. Wird jedoch vorwiegend Beton verwendet, so wird die Errichtung der Bauwerke weiterhin hier erfasst. – Einbau von selbst hergestellten Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen. Diese Tätigkeit wird gemäß dem verwendeten Material der entsprechenden Kategorie des Abschnitts D zugeordnet. So wird beispielsweise der Einbau von selbst hergestellten Ausbauelementen aus Holz der Klasse 20.30 (Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz) zugeordnet – Errichtung von Stahl- und Leichtmetallkonstruktionen aus selbst hergestellten Teilen (s. 28.11.1) – Leistungen von Architektur- und Ingenieurbüros werden der Klasse 74.20 zugeordnet – Projektleitung (s. 74.20) – Reinigung von Fenstern, Schornstein- und Kesselreinigung, Gebäudeinnenreinigung usw. (s. 74.70) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 319 – Abschnitt F Baugewerbe 45.1 Vorbereitende Baustellenarbeiten 45.11 Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe, Erdbewegungsarbeiten 45.11.1 Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Abbruch, Rückbau und Entkernung von Gebäuden und anderen Bauwerken – Sprengarbeiten zum Abbruch von Bauwerken – Enttrümmerung von Baugrundstücken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Roden von Flächen zur Urbarmachung (s. 02.01.0) – Kampfmittelbeseitigung (s. 90.03.0) 45.11.2 Erdbewegungsarbeiten Diese Unterklasse umfasst: – Erdbewegungen: Ausschachtung, Erdauffüllung, Einebnung und Planierung von Baugelände, Grabenaushub, Felsabbau usw. – Baustellenentwässerung – Trassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Garten- und Landschaftsbau (s. 01.41.2) – Gewinnung von Steinen und Erden (s. 14) 45.11.4 Aufschließung von Lagerstätten; Auffüllen stillgelegter Lagerstätten Diese Unterklasse umfasst: – Erschließung von Lagerstätten: Auffahren von Grubenbauen, Abräumen des Deckgebirges und andere Aus- und Vorrichtungsarbeiten – Auffüllen stillgelegter Abbaustätten 45.12 Test- und Suchbohrung 45.12.0 Test- und Suchbohrung Diese Unterklasse umfasst: – Test-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische oder ähnliche Zwecke – 320 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt F Baugewerbe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erdöl- und Erdgasbohrungen zu Test-, Such- und Förderzwecken auf Vertragsbasis (s. 11.20.0) – Brunnenbau (s. 45.25.1) – Schachtbau (s. 45.25.2) – Geophysikalische, geologische und seismographische Untersuchungen (s. 74.20.9) 45.2 Hoch- und Tiefbau 45.21 Hochbau, Brücken- und Tunnelbau u.Ä. 45.21.1 Hoch- und Tiefbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aus dem Produktionsprogramm mehrerer Unterklassen der Klasse 45.21, ohne dass Arbeiten aus dem Produktionsprogramm einer Unterklasse klar überwiegen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Sporthallen und anderen Sportanlagen (ohne Gebäude) (s. 45.23.1) – Bauinstallation (s. 45.3) – sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9) – Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9) 45.21.2 Hochbau (ohne Fertigteilbau) Diese Unterklasse umfasst: – Ausführung von Hochbauten konventioneller Art (ohne Fertigteilbau) – Bau von Kläranlagen – Fassadenbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Bauinstallation (s. 45.3) – sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9) – Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 321 – Abschnitt F Baugewerbe 45.21.3 Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus selbst hergestellten Fertigteilen Diese Unterklasse umfasst: – Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton aus selbst hergestellten Fertigteilen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau, ohne Errichtung (Montage) durch dieselbe Einheit (s. 26.61.1) – Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen Betonerzeugnissen für den Bau (s. 26.61.2) – Bauinstallation (s. 45.3) – sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9) – Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9) 45.21.4 Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus fremd bezogenen Fertigteilen Diese Unterklasse umfasst: – Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton aus fremd bezogenen Fertigteilen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau, ohne Errichtung (Montage) durch dieselbe Einheit (s. 26.61.1) – Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen Betonerzeugnissen für den Bau (s. 26.61.2) – Bauinstallation (s. 45.3) – sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9) – Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9) 45.21.5 Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im Hochbau aus fremd bezogenen Fertigteilen Diese Unterklasse umfasst: – Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen aus fremd bezogenen Fertigteilen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fertigteilbauten aus Holz aus selbst gefertigten Bausätzen (auch mit anschließender Montage auf der Baustelle) (s. 20.30.2) – Herstellung von Fertigteilbauten aus Kunststoffen aus selbst gefertigten Bausätzen (auch mit anschließender Montage auf der Baustelle) (s. 25.23.0) – Zimmerei und Ingenieurholzbau (s. 45.22.3) – Bauinstallation (s. 45.3) – sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9) – Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9) – 322 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt F Baugewerbe 45.21.6 Brücken- und Tunnelbau u.Ä. Diese Unterklasse umfasst: – Errichtung von Brücken, einschließlich solcher für Hochstraßen, Tunneln u.Ä. (z. B. Viadukte, Unterführungen) – Spritzbetonsanierung an Brücken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung (Einzelfertigung) von Brücken aus Holz (s. 45.22.3) – Montage von Brücken aus fremd bezogenen Stahlelementen (s. 45.25.6) – Bauinstallation (s. 45.3) – sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4) – Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9) – Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9) 45.21.7 Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Rohrfernleitungen, Fernmelde- und Hochspannungsleitungen, Kabeln sowie Frei- und Fahrleitungen – Verlegen von städtischen Rohrleitungs- und Kabelnetzen, z. B. Druckrohrleitungen, Kanalbau, einschließlich zugehöriger Arbeiten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erbringung von Dienstleistungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung (s. 11.20.0) – Entwurf und Konstruktion von Druckrohrnetzen (s. 28.30.0) – Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Sporthallen und anderen Sportanlagen (ohne Gebäude) (s. 45.23.1) – Bauinstallation (s. 45.3) – Installation von Kabeln (auch verbunden mit Verlegen) (s. 45.34.0) – Montage von Frei- und Fahrleitungen (s. 45.34.0) – sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4) 45.22 Dachdeckerei, Bauspenglerei, Abdichtungen und Zimmerei 45.22.1 Dachdeckerei und Bauspenglerei Diese Unterklasse umfasst: – Errichtung von Dächern – Dachdeckung (einschließlich Dachteererei und Dachverschindlerei) – Spenglerarbeiten im Außenbereich im Rahmen der Errichtung von Dächern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Flachdachabdichtung (s. 45.22.2) – Herstellung von Dachstühlen aus Holz (s. 45.22.3) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 323 – Abschnitt F Baugewerbe 45.22.2 Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit Diese Unterklasse umfasst: – Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit, darunter Flachdachabdichtung; Abdichtung von Kesseln und Rohren (auch auf Schiffen) – Feuchtigkeitsschutz für Wände – Isolierbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung (s. 45.32.0) – Fugerei (s. 45.41.0) 45.22.3 Zimmerei und Ingenieurholzbau Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung (Einzelfertigung) von Holzbauten, Treppen und Dachstühlen aus Holz – Herstellung (Einzelfertigung) von Brücken, Türmen, Tribünen aus Holz – Zurichten von Bauholz – Imprägnieren von Holz in Gebäuden – Instandsetzung von Holzkonstruktionen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke (s. 20.10.0) – Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz (s. 20.30.1) – Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Holzbau sowie von Fertigteilbauten daraus (s. 20.30.2) – Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im Hochbau aus fremd bezogenen Fertigteilen (s. 45.21.5) – Bautischlerei (s. 45.42.0) – 324 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt F 45.23 Baugewerbe Bau von Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen und Sportanlagen 45.23.1 Bau von Straßen, Rollbahnen und Sportanlagen Diese Unterklasse umfasst: – Bau von Autobahnen, Straßen und Wegen, einschließlich Gehwege: · Befestigungsarbeiten · Asphaltierung · Pflasterung – Instandsetzung von Autobahnen, Straßen und Wegen – Bau von Rollbahnen – Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Tennis- und Golfplätzen (ohne Gebäude) – Belagsarbeiten an Hochstraßen, Brücken und Tunneln – Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen – Anbringen von Leitplanken, Verkehrszeichen u.Ä. – Hangsicherung (einschließlich Anbringen von Schutznetzen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – vorbereitende Erdbewegungsarbeiten (s. 45.11.2) – Brücken- und Tunnelbau u.Ä. (s. 45.21.6) 45.23.2 Bau von Bahnverkehrsstrecken Diese Unterklasse umfasst: – Bau von Bahnverkehrsstrecken, auch von anderen Bahnen als Eisenbahnen Diese Unterklasse umfasst nicht: – vorbereitende Erdbewegungsarbeiten (s. 45.11.2) – Brücken- und Tunnelbau u.Ä. (s. 45.21.6) – Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Eisenbahnen (s. 45.34.0) 45.24 Wasserbau 45.24.0 Wasserbau Diese Unterklasse umfasst: – Bau von: · Wasserstraßen, Häfen (einschließlich Yachthäfen), Flussbauten, Schleusen usw. · Talsperren und Deichen – Nassbaggerei – Unterwasserarbeiten, z. B. Unterwasserschweißen und -abdichten Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 325 – Abschnitt F 45.25 Baugewerbe Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau 45.25.1 Brunnenbau Diese Unterklasse umfasst: – spezielle Tätigkeiten im Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern: · Brunnenbau und Bau ähnlicher Einrichtungen zur Wassergewinnung, z. B. Pumpenbohrung 45.25.2 Schachtbau Diese Unterklasse umfasst: – spezielle Tätigkeiten im Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern: · Schachtbau · Gefrierschachtbau, Schachtabteufung · sonstige Untertagebauarbeiten 45.25.3 Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau Diese Unterklasse umfasst: – spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern: · Bau von Schornsteinen · Industrieofen-, Säure- und Feuerungsbau (Maurerarbeiten) · Kaminbau · Kesseleinmauerung · Backofenmauerung u.Ä. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von elektrischen und anderen Industrieöfen (s. 29.21.0) – Herstellung von nicht elektrischen Bäckereiöfen (s. 29.53.0) – Ofen- und Herdsetzerei (s. 45.45.3) 45.25.4 Gerüstbau Diese Unterklasse umfasst: – spezielle Tätigkeiten im Hochbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern: · Auf- und Abbau von Gerüsten und Arbeitsbühnen einschließlich deren Vermietung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Gerüsten und Arbeitsbühnen ohne Auf- und Abbau (s. 71.32.0) – 326 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt F Baugewerbe 45.25.5 Gebäudetrocknung Diese Unterklasse umfasst: – spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern: · Bauwerkstrockenlegung, z. B. Warmluftaustrocknung von Gebäuden u.Ä., zur Rohbauaustrocknung oder nach Wasserschäden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit (s. 45.22.2) – Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung (s. 45.32.0) 45.25.6 Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern: · Betonbohr-, -säge- und -schneidearbeiten · Herstellen von Fundamenten einschließlich Pfahlgründung · Eisenbiegerei und -flechterei auf der Baustelle · Montage von fremd bezogenen Stahlelementen · Maurerarbeiten · Schalungsarbeiten · Asbestsanierung an Bauwerken · Hebearbeiten · Arbeiten, für die spezielle Voraussetzungen, wie Erfahrung im Klettern und die entsprechende Ausrüstung, erforderlich sind, d. h. Arbeiten an Bauwerken in großer Höhe Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 327 – Abschnitt F 45.3 Bauinstallation 45.31 Elektroinstallation Baugewerbe 45.31.0 Elektroinstallation Diese Unterklasse umfasst: – Installation von: · elektrischen Leitungen und Armaturen · Kommunikationsleitungen · Computerverkabelungen · Elektroheizungen · Rundfunk- und Fernsehantennen (für Wohngebäude) · Feuermeldeanlagen · Einbruchsicherungen · Notlichtanlagen · Aufzügen und Rolltreppen · Lautsprecheranlagen · Lichtreklame · Blitzableitern usw. in Gebäuden und anderen Bauwerken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen (s. 29.22.0) – Installation von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 30.02.0) – Installation von Telekommunikationssystemen (s. 32.20.0) 45.32 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung 45.32.0 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Diese Unterklasse umfasst: – Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung in Gebäuden und anderen Bauwerken; Dämmung von Kesseln und Rohren (auch auf Schiffen) – Akustikbau, Strahlenschutzbau, Trockenbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit (s. 45.22.2) – 328 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt F 45.33 Baugewerbe Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation 45.33.0 Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation Diese Unterklasse umfasst: – Gas-, Wasser- und Sanitärinstallation sowie Ausführung von Klempnerarbeiten in Gebäuden und anderen Bauwerken – Installation von Sprinkleranlagen in Gebäuden und anderen Bauwerken – Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden und anderen Bauwerken – Installation von Abwärmeverwertungsanlagen – Installation von Warmwasserbereitungsanlagen – Einbau von Lüftungskanälen in Gebäuden und anderen Bauwerken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Installation von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen für gewerbliche Zwecke (s. 29.23.0) – Spenglerarbeiten im Außenbereich im Rahmen der Errichtung von Dächern (s. 45.22.1) – Installation von Elektroheizungen (s. 45.31.0) 45.34 Sonstige Bauinstallation 45.34.0 Sonstige Bauinstallation Diese Unterklasse umfasst: – Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen und Häfen – Installation von Ausrüstungen und Befestigungselementen, anderweitig nicht genannt, in Gebäuden und anderen Bauwerken – Installation von Kabeln außerhalb von Gebäuden (auch verbunden mit Verlegen) – Montage von Frei- und Fahrleitungen – Installation von Jalousien und Markisen – Errichtung von Zäunen und Geländern – allgemeine technische Instandsetzung und Instandhaltung von Bauinstallationen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verlegen von Kabeln, Frei- und Fahrleitungen (ohne Montage) (s. 45.21.7) – Installation von Strom-, Kommunikations- u.a. Leitungen in Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 45.31.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 329 – Abschnitt F Baugewerbe 45.4 Sonstiges Ausbaugewerbe 45.41 Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 45.41.0 Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei Diese Unterklasse umfasst: – Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten innen und außen einschließlich damit verbundener Lattenschalung in und an Gebäuden und anderen Bauwerken – Fugerei 45.42 Bautischlerei und -schlosserei 45.42.0 Bautischlerei und -schlosserei Diese Unterklasse umfasst: – Einbau von fremd bezogenen Türen, Toren, Fenstern, Rahmen und Zargen, Einbauschränken, Einbauküchen, Treppen, Ladeneinrichtungen, Wintergärten u.Ä. aus Holz oder anderem Material – Einbau von Decken, Wandvertäfelungen, beweglichen Trennwänden u.ä. Innenausbauarbeiten Anmerkung: – Dieser Unterklasse zuzuordnen sind Einheiten, die reine Montageleistungen erbringen, indem komplette oder als Einzelteile fremd bezogene Bauelemente u.Ä. fest mit dem Bauwerk verbunden werden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz (s. 20.30.1) – Herstellung von Möbeln (s. 36.1) – Zimmerei und Ingenieurholzbau (s. 45.22.3) – Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden (s. 45.43.1) 45.43 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Raumausstattung 45.43.1 Parkettlegerei Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden – Parkettversiegelung – Fußbodenschleiferei Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz (s. 20.10.0) – 330 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt F Baugewerbe 45.43.2 Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Wand- und Bodenfliesen oder -platten aus Keramik, Beton oder Stein – Verlegen und Reparatur von Marmor-, Granit- oder Schieferböden sowie Wandverkleidungen aus diesen Materialien – Verlegen von Ofenkacheln 45.43.3 Estrichlegerei 45.43.4 Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von: · Teppich- und Linoleumböden sowie Bodenbelägen aus Gummi oder synthetischem Material · Terazzoböden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Innenraumgestaltern (s. 74.87.4) 45.43.5 Tapetenkleberei 45.43.6 Raumausstattung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Textile Raumausstattung (Anbringen von Vorhängen, Gardinen u.Ä.) – Nichttextile Raumausstattung 45.44 Maler- und Glasergewerbe 45.44.1 Maler- und Lackierergewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Innen- und Außenanstrich von Bauwerken – Korrosionsschutzarbeiten, Entrostungsarbeiten (auch mittels Flamm- oder Sandstrahl) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Schiffsanstreicherei, Entrosten von Schiffen (s. 35.11.0) – Lackieren von Kraftwagen (s. 50.20.3) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 331 – Abschnitt F Baugewerbe 45.44.2 Glasergewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Ausführung von Glaserarbeiten einschließlich Einbau von Glasverkleidungen, Spiegeln usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von Flachglas (s. 26.11.0 und 26.12.0) – Fenstereinbau (s. 45.42.0) – Autoglaserei (s. 50.20.5) 45.45 Baugewerbe, anderweitig nicht genannt 45.45.1 Fassadenreinigung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 74.70.1) 45.45.3 Ausbaugewerbe, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Anschließen von Öfen und Herden – Einbau von Swimmingpools (ohne Ausschachtung, ohne Elektroinstallation) – Reinigung neuerrichteter Gebäude (Baugrobreinigung) – sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Industrieofenbau, Kaminbau (s. 45.25.3) – laufende Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 74.70.1) 45.5 Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal 45.50 Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal 45.50.1 Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal 45.50.2 Vermietung von sonstigen Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung von Kränen mit Kranführer und von sonstigen Baumaschinen und –geräten mit Bedienungspersonal Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal (s. 71.32.0) – 332 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Dieser Abschnitt umfasst den Groß- und Einzelhandel (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) mit jeder Art von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen beim Verkauf von Handelswaren. Groß- und Einzelhandel sind die letzten Glieder in der Absatzkette für Handelswaren. Zu diesem Abschnitt zählen ferner die Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur von Gebrauchsgütern. Verkauf ohne Weiterverarbeitung schließt die im Handel übliche Behandlung von Waren ein. Dazu gehören Tätigkeiten wie Sortieren, Klassieren und Zusammenstellen von Waren, Mischen von Waren (z. B. Verschneiden von Wein, Mischen von Sand), Abfüllen in Flaschen (mit oder ohne vorherige Flaschenspülung), Abpacken, Auspacken und Umpacken zur Verteilung in kleineren Mengen, Lagerung (auch gefroren oder gekühlt), Säubern und Trocknen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Zuschneiden von Holzfaserplatten oder Blechtafeln für eigene Rechnung. Großhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzelhändler, gewerbliche Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder an andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber. Die typischen Großhändler sind diejenigen, die Eigentümer der von ihnen gehandelten Waren sind. Dazu zählen beispielsweise Industriezulieferer, Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Hersteller- oder Bergbaubetrieben getrennt von ihren Betriebsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Betrieben abwickeln. Ferner zählen dazu Waren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter sowie landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossenschaften. Die Tätigkeit von Großhändlern besteht in der Regel darin, Waren in großen Mengen zusammenzustellen, zu sortieren und zu klassieren, auszupacken, umzupacken und in kleineren Mengen weiterzuverteilen (z. B. Arzneimittel), Waren zu lagern, zu kühlen, auszuliefern und aufzustellen, für ihre Kunden Werbung zu betreiben und Etiketten zu gestalten. Der Versandhandel auf der Großhandelsstufe wird entsprechend dem Warensortiment der jeweils zutreffenden Unterteilung der WZ 2003 zugeordnet. Für die statistische Erfassung der Handelsvermittlung auf der Großhandelsstufe wurden in der Klassifikation gesonderte Unterteilungen geschaffen. Einzelhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte, in Verkaufsräumen, an Ständen, durch Versandhäuser, Straßenhändler und Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften, Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben das Eigentum an den von ihnen gehandelten Waren. Im Gegensatz dazu sind Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis. Die Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe gehört zum Einzelhandel und wird nicht separat nachgewiesen. Dieser Abschnitt umfasst auch den Handel mit Waren über Telefon oder Internet. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 333 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern GA Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 50 Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen Diese Abteilung umfasst: – alle Tätigkeiten, die sich auf Kraftfahrzeuge einschließlich Lastkraftwagen, Anhänger und Krafträder beziehen, außer deren Herstellung und Vermietung: · Groß- und Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen · Instandhaltung und Reparatur · Groß- und Einzelhandel (einschließlich Versandhandel) mit Teilen und Zubehör (auch gebraucht) · Handelsvermittlung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen (auch gebraucht) · Waschen, Polieren, Abschleppen usw. von Kraftfahrzeugen – Einzelhandel mit Kraft- und Schmierstoffen und Kühlmitteln für Kraftfahrzeuge Diese Abteilung umfasst nicht: – Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht (s. 71.10.0) – Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht (s. 71.21.0) – Vermietung von Krafträdern (s. 71.21.0) 50.1 Handel mit Kraftwagen 50.10 Handel mit Kraftwagen Diese Klasse umfasst: – Handel mit Kraftwagen und Kraftwagen-Auktionen, auch im Internet 50.10.1 Handelsvermittlung von Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von neuen und gebrauchten Kraftwagen: · Personenkraftwagen einschließlich Sonderfahrzeuge wie Krankenwagen, Kleinbusse usw. · Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelanhänger · Wohnwagen und Wohnmobile · geländegängige Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör (s. 50.30.1) – 334 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 50.10.2 Großhandel mit Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit neuen und gebrauchten Kraftwagen: · Personenkraftwagen einschließlich Sonderfahrzeuge wie Krankenwagen, Kleinbusse usw. · Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelanhänger · Wohnwagen und Wohnmobile · geländegängige Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör (s. 50.30.2) 50.10.3 Einzelhandel mit Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftwagen: · Personenkraftwagen einschließlich Sonderfahrzeuge wie Kleinbusse usw. · Anhänger · Wohnwagen und Wohnmobile · geländegängige Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör (s. 50.30.3) 50.2 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 50.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 50.20.3 Lackierung von Kraftwagen Diese Unterklasse umfasst: – Spritzen und Lackieren von Kraftwagen, nicht als Teil des Herstellungsprozesses 50.20.4 Autowaschanlagen Diese Unterklasse umfasst: – Waschen, Polieren usw. von Kraftwagen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 335 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 50.20.5 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Lackierung und Autowäsche) Diese Unterklasse umfasst: – Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen und Kraftwagenanhängern: · mechanische Reparaturen · elektrische Reparaturen · regelmäßiger Wartungsdienst · Karosseriereparaturen · Reparatur von Kraftwagenteilen · Reparatur von Windschutzscheiben und Fenstern · Reparatur von Autositzen – Reifendienst außer Runderneuerung – Rostschutzbehandlung – Abschleppen – Einbau von Teilen und Zubehör, nicht als Teil des Herstellungsprozesses – Pannenhilfe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Runderneuerung von Reifen (s. 25.12.0) – Umbau und Tuning von Kraftwagen (s. 34.20.0) – Handel mit Reifen und anderen Kraftwagenteilen und -zubehör (s. 50.30.1 bis .3) 50.3 Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 50.30 Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 50.30.1 Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör 50.30.2 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 50.30.3 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 50.4 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern 50.40 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern 50.40.1 Handelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Krafträdern einschließlich Kleinkrafträdern – Handelsvermittlung von Teilen und Zubehör für Krafträder – 336 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör (s. 51.18.4) 50.40.2 Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Krafträdern einschließlich Kleinkrafträdern – Großhandel mit Teilen und Zubehör für Krafträder Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör (s. 51.47.3) 50.40.3 Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Krafträdern einschließlich Kleinkrafträdern – Einzelhandel mit Teilen und Zubehör für Krafträder Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör (s. 52.49.7) 50.40.4 Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Instandhaltung und Reparatur von Fahrrädern (s. 52.74.1) 50.5 Tankstellen 50.50 Tankstellen 50.50.1 Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen) Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Fahrzeugkraftstoffen durch Agenturtankstellen – Handelsvermittlung von Schmierstoffen und Kühlmitteln für Kraftfahrzeuge Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Kraftstoffen (s. 51.51.3) 50.50.2 Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen) Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Fahrzeugkraftstoffen durch Freie Tankstellen – Einzelhandel mit Schmierstoffen und Kühlmitteln für Kraftfahrzeuge Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 337 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Kraftstoffen (s. 51.51.3) 51 Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Diese Abteilung umfasst: – Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von neuen und gebrauchten Waren an Einzelhändler, gewerbliche Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder an andere Großhändler; Handelsvermittlung bzw. Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber: · Tätigkeiten von Großhändlern, Industriezulieferern, Exportfirmen, Importfirmen, Einkaufsgenossenschaften, Waren- und Rohstoffmaklern, Kommissionären und Handelsvertretern, landwirtschaftlichen Einkaufs- und Absatzgenossenschaften · die im Handel übliche Behandlung (handelsübliche Manipulation) wie Zusammenstellen, Sortieren und Klassieren von Waren in großen Mengen, Auspacken, Umpacken und Flaschenabfüllung, Verpackung von festen Waren und Abfüllung von flüssigen oder gasförmigen Waren, einschließlich Mischen und Filtern auf eigene Rechnung, Weiterverteilung in kleineren Mengen, z. B. bei Arzneimitteln; Lagerung, Kühlung, Auslieferung und Aufstellung von Waren auf eigene Rechnung Diese Abteilung umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Kraftwagen und Wohnwagen sowie mit Krafträdern (s. 50.10.1 und 50.40.1) – Großhandel mit Kraftwagen und Wohnwagen sowie mit Krafträdern (s. 50.10.2 und 50.40.2) – Handelsvermittlung von Kraftfahrzeugteilen und –zubehör (s. 50.30.1 und 50.40.1) – Großhandel mit Kraftfahrzeugteilen und -zubehör (s. 50.30.2 und 50.40.2) – Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe (außer mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehör sowie Fahrzeugkraftstoffen) (s. 52) – Vermietung und Leasing (s. 71) – Verpackung von festen Waren und Abfüllung von flüssigen oder gasförmigen Waren, einschließlich Mischen und Filtern, für Dritte (s. 74.82.0) 51.1 Handelsvermittlung Diese Gruppe umfasst: – Tätigkeiten von Handelsvertretern, Handelsmaklern und allen anderen Händlern, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben – Zusammenbringen von Käufern und Verkäufern von Waren oder Besorgung von Handelsgeschäften im Namen eines Auftraggebers, auch über das Internet – Großhandelstätigkeiten von Auktionshäusern, auch im Internet Diese Gruppe umfasst nicht: – Großhandel auf eigene Rechnung (s. 51.2 bis 51.9) – Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe (s. 52) – Tätigkeiten von Versicherungsagenturen (s. 67.20.1 und .2) – Tätigkeiten von Immobilienmaklern (s. 70.3) – 338 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 51.11 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren 51.11.2 Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Blumen, Pflanzen und Blumenbindereibedarf, darunter Baumschul-, Topf- und Beetpflanzen, Wurzelstöcke, Blumenzwiebeln, Schnittgrün, Blattwerk, Zweige, Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe 51.11.4 Handelsvermittlung von lebenden Tieren Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von lebendem Vieh, darunter Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen; außerdem Kaninchen, Bienen – Handelsvermittlung von Heim- und Kleintieren, darunter Hunde, Katzen, Chinchilla- und Angorakaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel – Handelsvermittlung von Tieren für Aquarien und Terrarien, für zoologische Gärten und für Forschungszwecke – Handelsvermittlung von Heim- und Kleintierfutter, zoologischen Gebrauchsartikeln, Reinigungs-, Pflege- und Hygienemitteln für Heim- und Kleintiere Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von lebendem Geflügel (s. 51.17.4) 51.11.5 Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren, Häuten, Fellen und Leder Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Garnen, darunter aus Wolle u.a. Tierhaaren, Baumwolle, Seide, synthetischen und zellulosischen Fasern – Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren, darunter Wolle u.a. Tierhaare (auch Reißwolle, Wollkämmlinge, Reißspinnstoffe aus Tierhaaren, Rosshaar), Baumwolle (auch Reißbaumwolle, Baumwollkämmlinge), synthetische und zellulosische Fasern und Fäden sowie Seide und Pflanzenfasern (auch Reißspinnstoffe), Glasfaser, Baumwoll-Linters, Pflanzenhaar, Kapok, Seegras; Gewebe, Gewirke und Gestricke als Meterware (ohne solche für Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Heimtextilien und Bekleidung) aus Wolle, feinen Tierhaaren, Baumwolle, synthetischen und zellulosischen Fasern und Fäden (auch gummiert und mit Kunststoff beschichtet); Filze, Vliesstoffe – Handelsvermittlung von rohen Häuten und Fellen, darunter rohe Pelzfelle – Handelsvermittlung von Leder und Lederfaserstoff Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 339 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Geweben, Gewirken und Gestricken als Meterware für Bekleidung und Wäsche (s. 51.16.1) – Handelsvermittlung von Geweben, Gewirken und Gestricken als Meterware für Heim- und Haustextilien und Bodenbeläge (s. 51.16.2) – Handelsvermittlung von handelsfertig aufgemachten Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarnen (s. 51.16.7) – Handelsvermittlung von Lumpen und textilen Reststoffen (s. 51.18.9) 51.11.6 Handelsvermittlung von Getreide, Saaten, Futtermitteln und Rohtabak Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Getreide, Saaten und Futtermitteln für Nutztiere, darunter Reis (roh), Hopfen; Saatgut von Baumschulpflanzen und Hülsenfrüchten, Saatkartoffeln; Blumen-, Gemüse- und Grassamen; Futterkartoffeln, Futtergetreide, Fischmehl; außerdem von Viehsalz – Handelsvermittlung von Rohtabak 51.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien 51.12.1 Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von festen Brennstoffen, darunter Kohle, Koks, Briketts, Brenntorf, Brennholz – Handelsvermittlung von Mineralölerzeugnissen (ohne Tankstellen), darunter Kraftstoffe, Heizöl, mineralische Schmierfette und -öle, Bitumen, Paraffin, Raffineriegase; außerdem Erdöl (roh), Rohteer, Rohbenzol Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Fahrzeugkraftstoffen durch Agenturtankstellen (Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen) (s. 50.50.1) – Handelsvermittlung von Holzkohle (s. 51.12.3) – 340 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.12.3 Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen, Kautschuk, Kunststoffen und Düngemitteln Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Düngemitteln, darunter Kalirohsalze, natürliche Rohphosphate, Düngetorf, Stickstoff-, Phosphat-, Kali- und Kalkdünger – Handelsvermittlung von anorganischen und organischen chemischen Grundstoffen und Chemikalien, darunter Gase, Holzkohle, bearbeitete pflanzliche und tierische Fette und Öle für technische Zwecke, Fein- und Laborchemikalien; außerdem von Kunststoffen – Handelsvermittlung von Stein-, Hütten- und Salinensalz – Handelsvermittlung von Rohdrogen, Harzen, Stocklack u.ä. Rohstoffen pflanzlichen und tierischen Ursprungs zur chemischen Weiterverarbeitung – Handelsvermittlung von rohen pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen für technische Zwecke, technischen Fettsäuren, synthetischem, Natur- und regeneriertem Kautschuk Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Mineralölerzeugnissen (s. 51.12.1) – Handelsvermittlung von Lacken und Farben (s. 51.13.3) – Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen (s. 51.13.4) 51.12.4 Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl und NE-Metallen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Eisenerzen, darunter Schwefelkiesabbrände; außerdem von Schwefel- und Magnetkies – Handelsvermittlung von NE-Metallerzen, darunter Bauxit, spalt- und brutstoffhaltige Erze – Handelsvermittlung von Roheisen, darunter Spiegeleisen; außerdem von Ferrolegierungen – Handelsvermittlung von Eisen, Stahl, NE-Metallen und -Metalllegierungen (auch Edelmetalle und -metalllegierungen), darunter Pulver, Lote Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Dentalmetallhalbzeug (s. 51.18.5) 51.12.5 Handelsvermittlung von Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Eisen- und Stahlhalbzeug, darunter Profile, Bleche, Draht, Rohre, Schmiedestücke, Gießerei- und Ziehereierzeugnisse – Handelsvermittlung von NE-Metallhalbzeug (auch Edelmetallhalbzeug), darunter Profile, Bleche, Draht, Rohre, Schmiedestücke, Gießereierzeugnisse Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Dentalmetallhalbzeug (s. 51.18.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 341 – Abschnitt G 51.13 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Handelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln 51.13.1 Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Stamm- und Schichtholz, darunter Stangen-, Industrie- und Grubenholz; außerdem von Reisig – Handelsvermittlung von imprägnierten Stangen, Masten und Pfählen – Handelsvermittlung von Schnittholz, Schwellen, Hobelware, darunter Bauholz, Kantholz, Schalungsbretter, Gerüstbohlen, Profilbretter, Hobeldielen, Leisten, z. B. Abschluss-, Profilund Sockelleisten – Handelsvermittlung von verleimten Balken, Holzzäunen, Schalungstafeln aus Vollholz, Wandund Deckenverkleidungen aus Holz und Kunststoff, Furnieren, Sperrholz, Holzfaser- und Holzspanplatten, Kunststoffplatten, z. B. für Isolierzwecke, Schichtpressstoffplatten – Handelsvermittlung von Bauelementen aus Holz, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen, Innenwände, Rollläden, Geländer – Handelsvermittlung von Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau, darunter für Wohnzwecke, Garagen, Kioske, Baubuden, Umkleidekabinen 51.13.2 Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus Stahl und mineralischen Stoffen und von Flachglas Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Baustoffen und mineralischen Bauelementen für Hoch- und Tiefbau, darunter Natursteine, Sand, Kies, Schotter, Splitt, Zement, Mörtel, grob- und feinkeramische Baustoffe und -elemente, Betonerzeugnisse, Kalksandsteine, Gipsdielen, Leichtbauplatten, Asbestzementwaren, Teer, Dachpappe, mineralische und nicht mineralische Isolier- und Dämmstoffe, Bauhohlglas – Handelsvermittlung von Fertigteilbauten aus mineralischen Stoffen im Hochbau, darunter für Wohnzwecke, Garagen, Kioske, Baubuden, Umkleidekabinen – Handelsvermittlung von Bauelementen aus Stahl, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen, Innenwände, Rollläden, Geländer – Handelsvermittlung von Flachglas, darunter Fensterglas, Kristallspiegelglas, Gussglas, Sicherheitsglas, Isolierglas Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Dämmplatten aus Holz und Kunststoffen (s. 51.13.1) – 342 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.13.3 Handelsvermittlung von Anstrichmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Anstrichmitteln, darunter Lacke, Farben, Polituren, Tapetenablösemitteln, Mattierungen u.Ä. – Handelsvermittlung von Malerpinseln und -bürsten u.Ä. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Holz- und Brandschutzmitteln (s. 51.13.4) – Handelsvermittlung von Unterrichts- und Künstlerfarben (s. 51.18.7) 51.13.4 Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen, darunter Zündwaren, Sprengstoffe, Feuerwerksartikel, Saaten- und Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Konservierungsmittel, Holz- und Brandschutzmittel, Feuerlöschmittel, Klebstoffe, Klebemörtel, Kitte, Leder-, Textil- und Papierhilfsmittel, Gerbstoffe, Wachse, Wachswaren, Flotations- und Gießereihilfsmittel, chemische Erzeugnisse für Glas, Emaille und Keramik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen, Kautschuk, Kunststoffen und Düngemitteln (s. 51.12.3) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 343 – Abschnitt G 51.14 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen 51.14.1 Handelsvermittlung von Maschinen und technischem Bedarf (ohne landwirtschaftliche Maschinen und Büromaschinen) Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Werkzeugmaschinen (auch gebraucht), darunter Metall- und Holzbeund -verarbeitungsmaschinen – Handelsvermittlung von Baumaschinen und -geräten (auch gebraucht), darunter Bagger, Radund Raupenlader, Planiermaschinen, Straßenbaumaschinen, Gleisbaumaschinen, Turmdrehkrane, Bauaufzüge, Betonmischer, Rammen – Handelsvermittlung von Textil- und Nähmaschinen für gewerbliche Zwecke (auch gebraucht), darunter Spinnerei-, Weberei-, Strick- und Wirkmaschinen – Handelsvermittlung von sonstigen Maschinen – ohne Land- und Spezialmaschinen – (auch gebraucht), darunter Industrieöfen, Krane, Hebe- und Förderzeuge, elektrische Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen für gewerbliche Zwecke, Armaturen, Zahnräder, Getriebe, Wälz- und Gleitlager, Waren- und Leistungsautomaten, Groß- und Schnellwaagen, Druckluftgeräte, Feuerwehrgeräte – Handelsvermittlung von technischem Bäckerei- und Konditoreibedarf sowie von Bäckereiund Konditoreimaschinen, darunter Teigknet-, Teigmisch-, Teigrühr- und -schlagmaschinen (auch Teigwarenmaschinen), Backöfen, Backbleche – Handelsvermittlung von technischem Fleischereibedarf und von Fleischereimaschinen, darunter Schlachthausanlagen und -einrichtungen (auch Fleischereikochanlagen), Cutter, Füller, Ladenwölfe, Räucher- und Pökelapparate; außerdem von Därmen – Handelsvermittlung von technischem Brauerei- und Kellereibedarf sowie von Brauerei- und Kellereimaschinen, darunter Sudhaus- und Mälzereieinrichtungen, Fass- und Flaschenbehandlungsmaschinen, Kellerei- und Getränkeherstellungsmaschinen; Korkstopfen; außerdem von Roheis (auch Trockeneis) – Handelsvermittlung von technischem Molkereibedarf und von Molkereimaschinen, darunter Milchkühler, -zentrifugen und -erhitzer, Käsewannen, Kannenwasch- und Homogenisiermaschinen – Handelsvermittlung von Schuhmacherbedarf, darunter Sohlen- und Absatzplatten, Absätze, Schuhmacher-Nähmaschinen, Schuhinstandsetzungsmaschinen – Handelsvermittlung von anderweitig nicht genanntem technischem Bedarf, darunter Arbeitsschutzbrillen, Folien und Rohre aus Kunststoffen, technische Gummi- und Lederwaren, Schweißdraht, Stabelektroden, Schleifmittel, Handfeuerlöscher, Planen aus textilen Geweben und aus Kunststoffen (auch für Kraftwagen und -anhänger), technische Bedarfsartikel aus Asbest, Glas und keramischen Stoffen – Handelsvermittlung von Hanf- und Hartfasererzeugnissen (ohne Säcke u.a. Hanf- und Hartfasererzeugnisse für Verpackungszwecke), darunter Tauwerk, Seile, Bindfäden, Bindegarn – 344 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Werkzeugen (s. 51.14.5) – Handelsvermittlung von Gas-, Wasser-, Öl- und Heizungsarmaturen (s. 51.14.8) – Handelsvermittlung von Haushaltsnähmaschinen (s. 51.15.3) 51.14.2 Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Wasserfahrzeugen (einschließlich Motorsportboote und -yachten) – Handelsvermittlung von Dieselmotoren für Schiffsantrieb – Handelsvermittlung von Flugzeugen – Handelsvermittlung von Teilen und Zubehör für Wasser- und Luftfahrzeuge Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Sport- und Freizeitbooten (ohne Motorsportboote und -yachten) (s. 51.18.4) 51.14.4 Handelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten (auch gebraucht), darunter Kraftfahrzeugempfangsgeräte, Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Plattenspieler, CD-Player, münzbetätigte Musikautomaten, Videorecorder, DVD-Aufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, Mikrofone, Kopfhörer, Lautsprecher, Bauelemente der Fernseh- und Hochfrequenztechnik, Antennen, Schallplatten, Spulen- und Kassettentonbänder, Compact Discs, DVDs 51.14.5 Handelsvermittlung von Werkzeugen 51.14.6 Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Büromaschinen (auch gebraucht), darunter Schreibmaschinen und -automaten, Rechenmaschinen, Abrechnungsmaschinen, Registrierkassen, Vervielfältigungsmaschinen, Lichtpausmaschinen und -geräte, Adressiermaschinen, Postbearbeitungsmaschinen, Geldzählmaschinen, Diktiergeräte, Mikrofilmgeräte, Fotokopiermaschinen – Handelsvermittlung von Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung der digitalen Technik (auch gebraucht), z. B. Kompakt- und Zentraleinheiten, systemabhängig arbeitende periphere Einheiten (Speichereinheiten, Drucker, Belegleser), systemunabhängig arbeitende periphere Einheiten (z. B. Sortiergeräte); von Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung sonstiger Techniken (auch gebraucht), z. B. Analogrechner, Koppelwerke für die Verbindung von Analog- und Digitalrechnern; von PCs; außerdem von Magnetbändern, Disketten; von Software Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 345 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.14.7 Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Landmaschinen, landwirtschaftlichen Geräten (auch gebraucht), darunter Acker- und Einachsschlepper, einachsige Motorgeräte für die Landwirtschaft, landwirtschaftliche Fördermittel, Ackerwagen; Maschinen und Geräte für Bodenbearbeitung und -pflege, zum Säen, Pflanzen und Düngen, für Pflanzenschutz, Beregnung und Bewässerung, für Ernteeinbringung und -aufbereitung; Trocknungsanlagen und -maschinen, Melkanlagen und -maschinen, Maschinen und Geräte für die Tierhaltung 51.14.8 Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas und Wasser, darunter Sanitärkeramik, Wasserheizer für Warmwasserbereitung, Badeöfen, Armaturen für Gas-, Wasser- und Ölleitungen, Kanalartikel, vorgefertigte Sanitärzellen und Installationswände; außerdem von Schwimmbecken, Saunas – Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Heizung und Klimatechnik, darunter Heizkörper, Heizkessel, Brenner, Heizungsarmaturen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Rohren aus Eisen oder Stahl sowie aus NE-Metallen (s. 51.12.5) – Handelsvermittlung von Rohren aus Kunststoff (s. 51.14.1) 51.14.9 Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von anderweitig nicht genannten elektrotechnischen Erzeugnissen, darunter Fassungen, Abzweigdosen, Elektrorohre, isolierte Drähte und Leitungen, Kabel, Elektromotoren und -generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren, Batterien, Starkstromkondensatoren, Hoch- und Niederspannungsschaltgeräte und -anlagen, Elektrolötund -schweißgeräte, nachrichtentechnische Geräte und Einrichtungen, elektrische Mess-, Prüf-, Regel- und Steuerungsgeräte und -einrichtungen, Zeitdienstgeräte – 346 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 51.15 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren 51.15.1 Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Antiquitäten Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Möbeln für Wohnungs-, Laden-, Büro- und Schuleinrichtungen – Handelsvermittlung von Särgen aus Holz – Handelsvermittlung von Antiquitäten, darunter Möbel, Teppiche, Gobelins, Bücher, Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck und Waffen – Handelsvermittlung von Kunstgegenständen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Korbmöbeln (s. 51.15.2) – Handelsvermittlung von Garten- und Campingmöbeln (s. 51.15.4) – Handelsvermittlung von medizinischen Möbeln, dentalmedizinischen Einrichtungen und Laboreinrichtungen (s. 51.18.5) 51.15.2 Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie Flecht- und Korbwaren Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Feinkeramik und Glaswaren für den Haushalt (ohne Verpackungsmittel aus Glas oder Keramik), darunter Tafelgeschirr und Ziergegenstände aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas; Gläser – Handelsvermittlung von anderweitig nicht genannten Holzwaren (ohne Verpackungsmittel aus Holz), darunter Drechslerwaren – Handelsvermittlung von Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, darunter Korbmöbel, Bast- und Strohwaren; außerdem von pflanzlichen Flechtstoffen, z. B. Korbweiden, Stuhlrohr, Binsen, Schilf – Handelsvermittlung von Bürsten und Besen – Handelsvermittlung von Kinderwagen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Malerpinseln und -bürsten (s. 51.13.3) – Handelsvermittlung von Sanitärkeramik (s. 51.14.8) – Handelsvermittlung von Haushalts- und Küchengeräten aus Holz (s. 51.15.4) – Handelsvermittlung von Spielwaren (s. 51.18.3) – Handelsvermittlung von Verpackungsmitteln aus Glas, Keramik, Holz usw. (s. 51.18.7) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 347 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.15.3 Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von anderweitig nicht genannten elektrotechnischen Erzeugnissen, darunter Elektrowärmegeräte, elektromotorische Wirtschaftsgeräte, Leuchten, Lampen, Kühlund Gefrierschränke, -truhen u.Ä., elektrische Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen, Staubsauger, Nähmaschinen für den Haushalt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Rundfunk- und phonotechnischen Geräten (s. 51.14.4) 51.15.4 Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Schrauben, Norm- und Fassondrehteilen, darunter Gewindeschrauben, -stangen und -stifte, Muttern, Unterleg- und Spezialscheiben, Kegel- und Kerbstifte, Niete – Handelsvermittlung von Kleineisenwaren, Bauartikeln, darunter Eisen- und Metallkurzwaren, Dübel, Wand- und Mauerhaken, Baubeschläge, Möbel- und Zierbeschläge, Polsterer- und Sattlerbeschläge, Schlösser, Schlüssel – Handelsvermittlung von Dekorationsartikeln aus Metall und Kunststoff – Handelsvermittlung von Bauelementen aus Metall (ohne Stahl) und Kunststoff, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen, Innenwände, Rollläden, Geländer – Handelsvermittlung von Fertigteilbauten aus Stahl, Metall und Kunststoff im Hochbau, darunter Garagen, Gewächshäuser, Gerätehäuschen, Baubuden – Handelsvermittlung von Hausrat aus Eisen, Metall und Kunststoff (ohne elektrotechnische Erzeugnisse), darunter nicht elektrische Haushalts- und Küchenkleingeräte und -maschinen (auch Haushalts- und Küchengeräte aus Holz), nicht elektrische Koch- und Bratgeschirre und -geräte, Schneidwaren, Bestecke u.ä. Tischgeräte, Tafelgeschirr, Küchen- und Haushaltsbehälter, Kohle-, Gas- und Ölöfen und -herde; außerdem von Möbeln und Grillgeräten für Garten und Camping – Handelsvermittlung von sonstigen, anderweitig nicht genannten Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, darunter Werkstatteinrichtungen, Regalsysteme und Leitern (auch aus Holz), Handtransportgeräte, Lager- und Transportbehälter, Bedarfsartikel für Garten, Landund Forstwirtschaft, Spielgeräte für Garten und Spielplatz, Handelswaffen (auch gebraucht), Munition, Jagd- und Angelgeräte, Drahtwaren, z. B. Splinte, Stifte, Nägel, Stacheldraht, Drahtseile, Federn Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Bauelementen aus Stahl (s. 51.13.2) – Handelsvermittlung von Werkzeugen aller Art (s. 51.14.5) – Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik (s. 51.14.8) – Handelsvermittlung von Verpackungsmitteln (s. 51.18.7) – 348 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.15.5 Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Waschmitteln für Wäsche, Putz- und Reinigungsmitteln, darunter Haushaltskernseifen, Seifen für gewerbliche Zwecke, Geschirrspülmittel, Reinigungs- und Pflegemittel für Fußböden, Möbel und Teppiche, Schuh-, Leder- und Kleiderpflegemittel 51.16 Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren 51.16.1 Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von gewebter, gewirkter und gestrickter Meterware für Bekleidung u.Ä. – Handelsvermittlung von Haus-, Tisch- und Bettwäschestoff 51.16.2 Handelsvermittlung von Heim- und Haushaltstextilien und Bodenbelägen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Heimtextilien, darunter Dekorations- und Möbelstoffe, Gardinen, Vorhänge, Web- und Brokatkissen, dekorative Decken, Diwandecken, Gobelins, Stuhl- und Sesselauflagen – Handelsvermittlung von Teppichen, darunter abgepasste Läufer, Kelims – Handelsvermittlung von textilem Bodenbelag (Bahnware, Fliesen), nicht textilem Bodenbelag, darunter Kunststoffbodenbelag (auch Spezialbodenbelag, z. B. für Sportplätze), Linoleum – Handelsvermittlung von Bettwaren, darunter Schlafdecken, Reisedecken, Ober- und Unterbetten, Kopfkissen, Steppdecken, Matratzen, Bettfedern, Daunen – Handelsvermittlung von Haus- und Tischwäsche, darunter Hand-, Bade-, Geschirr- und Gläsertücher, Badezimmergarnituren aus Frottiergewebe, Tischdecken und -tücher (auch aus Kunststoff, Wachstuch), Servietten, Bettwäsche Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Schlafsäcken (s. 51.18.4) 51.16.7 Handelsvermittlung von Bekleidung Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Oberbekleidung, darunter Sport-, Berufs- und Lederbekleidung, Blusen, Morgenmäntel, Hausanzüge – Handelsvermittlung von Hüten, Huthalbfabrikaten, Mützen, Kappen – Handelsvermittlung von veredelten Pelzfellen, Pelzbekleidung, darunter Pelzmäntel, -jacken, -kopfbedeckungen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 349 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern – Handelsvermittlung von Damen-, Herren- und Kinderwäsche, Miederwaren, darunter Herrenoberhemden; außerdem von Schürzen, Taschentüchern usw. – Handelsvermittlung von Pullovern u.Ä., Säuglingsbekleidung und -bekleidungszubehör, Strümpfen, Kurzwaren, Schneidereibedarf, darunter gewirkte und gestrickte Westen, Säuglingswäsche, handelsfertig aufgemachte Näh- und Stopfgarne, Näh- und Stopfnadeln, Knöpfe, Reißverschlüsse, Bleiband, Bänder, Litzen, Kordeln, Posamentierwaren, Besatzborten, Spitzen; außerdem von fertigen Handarbeiten, handelsfertig aufgemachten Handstrick- und Handarbeitsgarnen, sonstigem Handarbeitsbedarf 51.16.8 Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör, darunter Gürtel, Hosenträger, Handschuhe, Krawatten, Schals, Tücher – Handelsvermittlung von Schirmen und Stöcken 51.16.9 Handelsvermittlung von Schuhen, Leder- und Täschnerwaren Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Schuhen, Leder- und Täschnerwaren (auch aus Lederfaserstoff, Kunststofffolien, Geweben u.a. Materialien), darunter Taschen, Koffer, Mappen, Geldbörsen, Necessaires, Etuis Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von technischen Lederwaren (s. 51.14.1) – Handelsvermittlung von Lederbekleidung (s. 51.16.7) 51.17 Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren 51.17.1 Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Waren aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 51.17, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen 51.17.2 Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von frischem Gemüse, Obst und Früchten – Handelsvermittlung von Industrieobst und -gemüse – Handelsvermittlung von Speise- und Industriekartoffeln – 350 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Obst- und Gemüsesäften (s. 51.17.7) – Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln (s. 51.17.8) – Handelsvermittlung von verarbeitetem Obst- und Gemüse und Kartoffeln (s. 51.17.9) 51.17.3 Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Zucker (auch Rohzucker), darunter Raffinade, Kandis – Handelsvermittlung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Zuckerwaren, darunter Kakaomassen und -pulver, massive und gefüllte Tafelschokolade und Schokoladenwaren, Pralinen, Karamellen, Kaugummi, Dragees, Komprimate, Marzipanwaren, Gummibonbons, Lakritzwaren, kandierte Früchte, Eispulver, Eisbindemittel, Eiskonserven, Speiseeis (auch Eiskrem), Roh- und Überzugsmassen – Handelsvermittlung von Dauerbackwaren, darunter Zwieback, Leb- und Honigkuchen, Printen, Hart- und Weichkeks, Waffeln, Salz-, Käse- und Laugengebäck – Handelsvermittlung von Knabberartikeln, darunter geröstete Nuss- und Mandelkerne, Puffreis, Studentenfutter Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Rohkakao (s. 51.17.5) – Handelsvermittlung von Brotaufstrichen (s. 51.17.9) 51.17.4 Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen, Nahrungsfetten, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Milcherzeugnissen, Fettwaren, darunter Dauermilch, Milchpulver, Milchmischgetränke, Fertigpudding, Sahne, Joghurt, Quark, Quarkspeisen, Käse, Butter, Margarine, Schmalz, Speisefette und -öle – Handelsvermittlung von Eiern, darunter Eipulver, Eierzeugnisse – Handelsvermittlung von Wild, Geflügel (lebend oder geschlachtet), Fleisch und Fleischwaren (nicht tiefgefroren), Wild-, Geflügel-, Fleisch- und Wurstkonserven Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln (s. 51.17.8) 51.17.5 Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Bohnenkaffee (roh und geröstet), Kaffee-Extrakt, Tee (auch roh), Kräuter- und Früchtetee, Tee-Extrakt, Kakaobohnen (roh und geröstet) – Handelsvermittlung von Gewürzen (auch roh), Gewürzmischungen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 351 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.17.6 Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Wein, darunter Traubenwein, Wermut-, Dessert-, Likör-, Obst- und Perlwein, Traubenschaumwein, Obstschaumwein, Weinzubereitungen – Handelsvermittlung von Spirituosen, darunter Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Obstbrand, Getreidebrand, Liköre, Spirituosen-Mischgetränke; außerdem von Rohbrand, gereinigtem Spiritus 51.17.7 Handelsvermittlung von sonstigen Getränken Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von sonstigen Getränken, darunter Bier und alkoholfreie Getränke wie Mineral-, Quell- und Tafelwässer, Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von diätetischen Getränken (s. 51.17.9) 51.17.8 Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von tiefgefrorenem Obst, Gemüse, Wild, Geflügel, Fleisch, Fleischwaren u.Ä. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Speiseeis (s. 51.17.3) 51.17.9 Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie Tabakwaren Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von sonstigen, nicht tiefgefrorenen Nahrungsmitteln, darunter diätetische Nahrungsmittel und Getränke, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Kartoffel-, Fleisch-, Gemüse-, Obstsalate, Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete Kartoffeln, Konfitüren u.ä. Brotaufstriche, Bienenhonig, Teigwaren, Mehl, Senf, Mayonnaisen – Handelsvermittlung von Tabakwaren, darunter Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Stumpen, Rauch-, Kau- und Schnupftabak; außerdem Verbrauchsartikel für Raucher, z. B. Zigarettenpapier, Filterpatronen, Pfeifenreiniger, Einwegspitzen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Rohtabak (s. 51.11.6) – Handelsvermittlung von Raucherartikeln (s. 51.18.7) – 352 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 51.18 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Handelsvermittlung von Waren, anderweitig nicht genannt 51.18.1 Handelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Foto-, Kino- und Projektionsgeräten (auch gebraucht), fototechnischem und -chemischem Material, darunter Objektive, Verschlüsse, Blenden, Belichtungsmesser, Blitzgeräte, Filme, Entwickler, Fixiersalz – Handelsvermittlung von sonstigen feinmechanischen und optischen Erzeugnissen (ohne Laborbedarf und medizinische Artikel), darunter Brillengläser und -fassungen, Mikroskope, Lupen, Ferngläser, Fernrohre, astronomische, geodätische, meteorologische, hydrologische, nautische und mathematisch-physikalische Instrumente, Feinmess- und Feinprüfinstrumente, Betriebsmess- und Kontrollgeräte, Regler, Thermometer, Barometer, feinmechanische Lehrmittel 51.18.2 Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Uhren – Handelsvermittlung von Edelmetallwaren, Schmuck, Edel- und Schmucksteinen, darunter Gold- und Silberschmiedewaren, Edelmetallbestecke und -tafelgeräte, Perlen, Korallen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von antiken Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck (s. 51.15.1) 51.18.3 Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten 51.18.4 Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör – Handelsvermittlung von Sport- und Campingartikeln, darunter Zelte, Schlafsäcke, Turngeräte, Sport- und Freizeitboote (ohne Motorsportboote und -yachten) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Motorsportbooten und -yachten (s. 51.14.2) – Handelsvermittlung von Möbeln und Grillgeräten für Garten und Camping (s. 51.15.4) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 353 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.18.5 Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf, Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten, Krankenhaus- und Altenpflegebedarf Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, darunter Vitamine, Hormone, Antibiotika, zubereitete Arzneimittel, Impfstoffe, Verbandmittel, chirurgisches Nahtmaterial, Röntgen-Kontrastmittel, Desinfektionsmittel – Handelsvermittlung von Dentalbedarf, darunter dentalmedizinische Geräte, Instrumente und Einrichtungen, Dentalrohstoffe und -metallhalbzeug, Zahnersatz – Handelsvermittlung von Laborbedarf, sonstigen medizinischen und orthopädischen Artikeln, darunter Laborgeräte und -einrichtungen, medizinische Geräte, Instrumente und Hilfsmittel sowie medizinische Möbel, Krankenfahrstühle und elektromedizinische Geräte und Einrichtungen (auch gebraucht); Krankenpflegeartikel, orthopädische Erzeugnisse – Handelsvermittlung von Friseurbedarf, darunter Friseurstühle, elektrische Haarschneidemaschinen, elektrische Trockenhauben für gewerbliche Zwecke, Hand- und Fußpflegeinstrumente 51.18.6 Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln: · Feinseifen, Duftwasser, Parfums, Make-up u.Ä. · Hygieneartikel wie Kondome, Binden usw. 51.18.7 Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Papier, Pappe und Karton: · Zeichen-, Mal-, Pauspapier u.Ä. – Handelsvermittlung von Verpackungsmitteln: · Verpackungsmittel aus Eisen, Metall, Kunststoff usw. · Säcke, Verpackungsglas, -keramik usw. · Verpackungsmittel aus Papier und Pappe – Handelsvermittlung von Schreib- und Papierwaren – Handelsvermittlung von Schul- und Büroartikeln – Handelsvermittlung von Tapeten – Handelsvermittlung von Wand- und Deckenbelägen – Handelsvermittlung von Unterrichts- und Künstlerfarben – Handelsvermittlung von Raucherartikeln (z. B. Feuerzeuge, Pfeifen, Aschenbecher) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Handelsvermittlung von Klebstoffen (s. 51.13.4) – 354 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.18.8 Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Büchern: · antiquarische Bücher · sonstige Bücher – Handelsvermittlung von Zeitungen – Handelsvermittlung von Zeitschriften: · Fachzeitschriften · Mode- und Sportzeitschriften · Jugendzeitschriften – Handelsvermittlung von Musikalien: · Noten · Notenpapier – Handelsvermittlung von sonstigen Druckerzeugnissen 51.18.9 Handelsvermittlung von Altmaterialien und Reststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Altmaterialien und Produktionsabfällen aus Eisen, Stahl und NE-Metallen – Handelsvermittlung von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen 51.19 Handelsvermittlung von Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.19.0 Handelsvermittlung von Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Handelsvermittlung von Waren aus dem Sortiment mehrerer Klassen der Gruppe 51.1, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Klasse klar überwiegen 51.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren 51.21 Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln 51.21.0 Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermitteln für Nutztiere, darunter Reis (roh); Hopfen; Saatgut von Baumschulpflanzen und Hülsenfrüchten, Saatkartoffeln; Blumen-, Gemüse- und Grassamen; Futterkartoffeln, Futtergetreide, Fischmehl; außerdem Viehsalz Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 355 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern – Großhandel mit Reststoffen, Rückständen und Nebenerzeugnissen, die als Futtermittel verwendet werden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Heim- und Kleintierfutter (s. 51.38.3) 51.22 Großhandel mit Blumen und Pflanzen 51.22.0 Großhandel mit Blumen und Pflanzen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Blumen, Pflanzen und Blumenbindereibedarf, darunter Baumschul-, Topfund Beetpflanzen, Wurzelstöcke, Blumenzwiebeln, Schnittgrün, Blattwerk, Zweige, Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Textilfasern (s. 51.56.0) 51.23 Großhandel mit lebenden Tieren 51.23.0 Großhandel mit lebenden Tieren Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit lebendem Vieh, darunter Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen; außerdem Kaninchen, Bienen – Großhandel mit Heim- und Kleintieren, darunter Hunde, Katzen, Chinchilla- und Angorakaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel – Großhandel mit Tieren für Aquarien und Terrarien, für zoologische Gärten und für Forschungszwecke – Großhandel mit zoologischen Gebrauchsartikeln, Reinigungs-, Pflege- und Hygienemitteln für Heim- und Kleintiere Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Heim- und Kleintierfutter (s. 51.38.3) 51.24 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder 51.24.0 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit rohen Häuten und Fellen, darunter rohe Pelzfelle – Großhandel mit Leder und Lederfaserstoff – 356 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 51.25 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit Rohtabak 51.25.0 Großhandel mit Rohtabak 51.3 Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren 51.31 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 51.31.0 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit frischem Gemüse, Obst und Früchten – Großhandel mit Industrieobst und -gemüse – Großhandel mit Speise- und Industriekartoffeln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Obst- und Gemüsesäften (s. 51.34.5) – Großhandel mit verarbeitetem Obst und Gemüse sowie mit Kartoffelerzeugnissen (s. 51.38.3) – Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln (s. 51.38.3) – Großhandel mit Nahrungsmitteln, ohne ausgeprägten Schwerpunkt (s. 51.39.1 und .2) 51.32 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 51.32.0 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren (auch tiefgefroren), darunter Wurst, Speck, Rauchfleisch, Fleisch- und Wurstpasteten, Fleisch- und Wurstkonserven – Großhandel mit Wildfleisch und geschlachtetem Geflügel (auch tiefgefroren), Wild- und Geflügelkonserven 51.33 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten 51.33.0 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Milcherzeugnissen, Fettwaren, darunter Dauermilch, Milchpulver, Milchmischgetränke, Fertigpudding, Sahne, Joghurt, Quark, Quarkspeisen, Käse, Butter, Margarine, Schmalz, Speisefette und -öle – Großhandel mit Eiern, Eipulver, Eierzeugnissen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 357 – Abschnitt G 51.34 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit Getränken 51.34.1 Großhandel mit Getränken, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Waren aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 51.34, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen 51.34.2 Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Wein, darunter Traubenwein, Wermut-, Dessert-, Likör-, Obst- und Perlwein, Traubenschaumwein, Obstschaumwein, Weinzubereitungen: · Einkauf und Flaschenabfüllung von Wein ohne weitere Verarbeitung · Einkauf von Wein mit Weiterverkauf nach Verschneiden, Reinigung und Flaschenabfüllung – Großhandel mit Spirituosen, darunter Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Obstbrand, Getreidebrand, Liköre, Spirituosen-Mischgetränke, Rohbrand, gereinigter Spiritus 51.34.5 Großhandel mit sonstigen Getränken Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit sonstigen Getränken, darunter Bier und alkoholfreie Getränke wie Mineral-, Quell- und Tafelwässer, Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte 51.35 Großhandel mit Tabakwaren 51.35.0 Großhandel mit Tabakwaren Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Tabakwaren, darunter Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Stumpen, Rauch-, Kauund Schnupftabak; außerdem Verbrauchsartikel für Raucher, z. B. Zigarettenpapier, Filterpatronen, Pfeifenreiniger, Einwegspitzen 51.36 Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren 51.36.1 Großhandel mit Zucker Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Zucker (auch Rohzucker), darunter Raffinade, Kandis – 358 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.36.2 Großhandel mit Süßwaren Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Zuckerwaren, darunter Kakaomassen und -pulver, massive und gefüllte Tafelschokolade und Schokoladenwaren, Pralinen, Karamellen, Kaugummi, Dragees, Komprimate, Marzipanwaren, Gummibonbons, Lakritzwaren, kandierte Früchte, Eispulver, Eisbindemittel, Eiskonserven, Speiseeis (auch Eiskrem), Roh- und Überzugsmassen – Großhandel mit Dauerbackwaren, darunter Zwieback, Leb- und Honigkuchen, Printen, Hartund Weichkeks, Waffeln, Salz-, Käse- und Laugengebäck – Großhandel mit Knabberartikeln, darunter geröstete Nuss- und Mandelkerne, Puffreis, Studentenfutter Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Rohkakao (s. 51.37.1) – Großhandel mit Brotaufstrichen (s. 51.38.3) 51.36.3 Großhandel mit Backwaren Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Backwaren (ohne Dauerbackwaren) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Dauerbackwaren (s. 51.36.2) 51.37 Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen 51.37.1 Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Bohnenkaffee (roh und geröstet), Kaffee-Extrakt, Tee (auch roh), Kräuter- und Früchtetee, Tee-Extrakt, Kakaobohnen (roh und geröstet) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Kaffeemitteln (s. 51.38.3) 51.37.2 Großhandel mit Gewürzen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Gewürzen (auch roh), Gewürzmischungen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 359 – Abschnitt G 51.38 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln 51.38.1 Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Fischen, Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren und Erzeugnissen aus Fischen, Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren (auch tiefgefroren oder als Dauerkonserven), darunter Fischfilets, Brat- und Kochfischwaren, Ölsardinen, Kaviar Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Fischmehl (s. 51.21.0) – Großhandel mit Fischsalaten (s. 51.38.3) 51.38.2 Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Getreidemehl, darunter Maismehl, Reismehl – Großhandel mit Grieß, Reis (bearbeitet), Getreideflocken, Grützen, Graupen 51.38.3 Großhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Teigwaren, Hülsenfrüchten, Stärke, Sago, Kartoffelerzeugnissen, z. B. Kartoffelchips, Pudding- und sonstigen Süßspeisenpulvern, Kaffeemitteln – Großhandel mit Backmischungen, Backzutaten, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Bienenhonig, Traubenzucker, Nuss- und Schokoladenkrems (Brotaufstrich), Salz, Essig, Senf, Suppen, Saucen, Würzen, Mayonnaisen, Fleisch-, Fisch-, Gemüse-, Kartoffel- und Obstsalaten, Obst- und Gemüsekonserven, verarbeiteten Kartoffeln, Fertiggerichten – Großhandel mit diätetischen Nahrungsmitteln und Getränken (z. B. diätetische Milcherzeugnisse und Fettwaren, Schokoladenerzeugnisse und Zuckerwaren für Diabetiker, Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe), Säuglings- und Kleinkindernahrung – Großhandel mit rohen pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen für Ernährungszwecke, z. B. Rohlebertran, sowie mit anderweitig nicht genannten Rohstoffen und Vorerzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs für Nahrungsmittel und Getränke, z. B. Rohkasein, Malz, Bierhefe – Großhandel mit Heim- und Kleintierfutter – 360 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 51.39 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.39.1 Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln aus dem Sortiment mehrerer Klassen der Gruppe 51.3, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Klasse klar überwiegen 51.39.2 Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Waren aus dem Sortiment mehrerer Klassen der Gruppe 51.3, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Klasse klar überwiegen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln aus dem Sortiment mehrerer Klassen der Gruppe 51.3, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Klasse klar überwiegen (s. 51.39.1) 51.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 51.41 Großhandel mit Textilien 51.41.1 Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit gewebter, gewirkter und gestrickter Meterware für Bekleidung und Wäsche – Großhandel mit Haus-, Tisch- und Bettwäschestoff Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Textilfasern (s. 51.56.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 361 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.41.2 Großhandel mit Heim- und Haushaltstextilien Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Heimtextilien, darunter Dekorations- und Möbelstoffe, Gardinen, Vorhänge, Web- und Brokatkissen, dekorative Decken, Diwandecken, Gobelins, Stuhl- und Sesselauflagen – Großhandel mit Bettwaren, darunter Schlafdecken, Reisedecken, Ober- und Unterbetten, Kopfkissen, Steppdecken, Matratzen, Bettfedern und Daunen – Großhandel mit Haus- und Tischwäsche, darunter Hand-, Bade-, Geschirr- und Gläsertücher, Badezimmergarnituren aus Frottiergewebe, Tischdecken und -tücher (auch aus Kunststoff, Wachstuch), Servietten, Bettwäsche – Großhandel mit handelsfertig aufgemachten Näh- und Stopfgarnen, Näh- und Stopfnadeln, Knöpfen, Reißverschlüssen, Bleiband, Bändern, Litzen, Kordeln, Posamentierwaren, Besatzborten, Spitzen; außerdem mit fertigen Handarbeiten, handelsfertig aufgemachten Handstrick- und Handarbeitsgarnen und mit sonstigem Handarbeitsbedarf Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Schlafsäcken (s. 51.47.3) – Großhandel mit Textilfasern (s. 51.56.0) 51.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 51.42.3 Großhandel mit Schuhen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Schuhen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Spezialsportschuhen, Berg- und Wanderschuhen (s. 51.47.3) – Großhandel mit Lederwaren (s. 51.47.5) 51.42.4 Großhandel mit Oberbekleidung sowie Bekleidungszubehör Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Oberbekleidung, darunter Sport-, Berufs- und Lederbekleidung, Blusen, Morgenmäntel, Hausanzüge – Großhandel mit veredelten Pelzfellen, Pelzbekleidung, darunter Pelzmäntel, -jacken, -kopfbedeckungen, -handschuhe – Großhandel mit Bekleidungszubehör, darunter Gürtel, Hosenträger, Handschuhe, Krawatten, Schals, Tücher – Großhandel mit Schirmen und Stöcken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Schmuck (s. 51.47.4) – Großhandel mit Lederwaren (s. 51.47.5) – 362 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.42.5 Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.Ä. Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Damen-, Herren- und Kinderwäsche, Miederwaren, darunter Herrenoberhemden, Schürzen, Taschentücher usw. – Großhandel mit Pullovern u.Ä., Säuglingsbekleidung, Strümpfen, darunter gewirkte und gestrickte Westen, Säuglingswäsche – Großhandel mit Hüten, Huthalbfabrikaten, Mützen, Kappen 51.43 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik 51.43.1 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit elektrotechnischen Erzeugnissen und Zubehör aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 51.43, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen 51.43.2 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit anderweitig nicht genannten elektrotechnischen Erzeugnissen, darunter Elektrowärmegeräte, elektromotorische Wirtschaftsgeräte, Leuchten, Lampen, Kühl- und Gefrierschränke, -truhen u.Ä., elektrische Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen, Staubsauger, Nähmaschinen für den Haushalt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Rundfunk- und phonotechnischen Geräten und Zubehör (s. 51.43.3) 51.43.3 Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten (auch gebraucht), darunter Kraftfahrzeugempfangsgeräte, Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Plattenspieler, CD-Player, münzbetätigte Musikautomaten, Videorecorder, DVD-Aufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, Mikrofone, Kopfhörer, Lautsprecher, Bauelemente der Fernseh- und Hochfrequenztechnik, Antennen, Schallplatten, CDs, DVDs, Ton- und Videobändern und -kassetten Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 363 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.43.4 Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und Elektroinstallationszubehör Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und Elektroinstallationszubehör, darunter Fassungen, Abzweigdosen, Elektrorohre, isolierte Drähte und Leitungen, Kabel, Schalter, Elektromotoren und -generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren, Batterien, Starkstromkondensatoren, Hoch- und Niederspannungsschaltgeräte und -anlagen, elektronische Bauteile, Elektrolöt- und -schweißgeräte, nachrichtentechnische Geräte und Einrichtungen, elektrische Mess-, Prüf-, Regel- und Steuerungsgeräte und -einrichtungen, Zeitdienstgeräte 51.44 Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall, keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Tapeten und Reinigungsmitteln 51.44.1 Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall, darunter nicht elektrische Koch- und Bratgeschirre, Schneidwaren, Bestecke u.Ä., Tafelgeschirr, Küchen- und Haushaltsbehälter – Großhandel mit Verpackungsmitteln aus Metall für den Haushalt, darunter Feinstblechpackungen, Dosen, Tuben, Kronenkorken, Behälter aus Aluminium, Aluminiumfolie 51.44.2 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren, darunter Tafelgeschirr und Ziergegenstände aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas; Gläser – Großhandel mit Verpackungsglas und -keramik, darunter Getränkeflaschen, Konservengläser, Behälter aus keramischen Stoffen 51.44.3 Großhandel mit Tapeten Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Tapeten und Tapetenrohpapier, Wand- und Deckenbelägen 51.44.4 Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Waschmitteln für Wäsche, Putz- und Reinigungsmitteln, darunter Haushaltskernseifen, Seifen für gewerbliche Zwecke, Geschirrspülmittel, Reinigungs- und Pflegemittel für Fußböden, Möbel und Teppiche, Schuh-, Leder- und Kleiderpflegemittel – 364 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 51.45 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 51.45.0 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln, darunter Feinseifen, Duftwasser, Parfums, Make-up, Desodorantien, Haut-, Mund- und Haarpflegemittel, Rasiermittel, Säuglings- und Kinderkörperpflegemittel, Hygieneartikeln wie Kondome, Binden usw. 51.46 Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen 51.46.1 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen, darunter Vitamine, Hormone, Antibiotika, zubereitete Arzneimittel, Impfstoffe, Verbandmittel, chirurgisches Nahtmaterial, Röntgen-Kontrastmittel, Desinfektionsmittel 51.46.2 Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf, darunter Laborgeräte und -einrichtungen, medizinische Geräte, Instrumente und Hilfsmittel sowie medizinische Möbel, Krankenfahrstühle und elektromedizinische Geräte und Einrichtungen (auch gebraucht); Krankenpflegeartikel, orthopädische Erzeugnisse 51.46.3 Großhandel mit Dentalbedarf Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Dentalbedarf, darunter dentalmedizinische Geräte, Instrumente und -einrichtungen, Dentalrohstoffe und -metallhalbzeug, Zahnersatz 51.47 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 51.47.1 Großhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten, darunter nicht elektrische Haushaltsund Küchenkleingeräte und -maschinen (auch Haushalts- und Küchengeräte aus Holz), nicht elektrische Koch- und Bratgeräte, Tischgeräte, Kohle-, Gas- und Ölöfen und -herde; außerdem Möbel und Grillgeräte für Garten und Camping, Spielgeräte für Garten und Spielplatz Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 365 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.47.2 Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Spielwaren, darunter Kinderroller, Spielfahrräder, Puppen, Puppenwagen, Gesellschaftsspiele, Musikspielwaren; außerdem mit Fest- und Scherzartikeln sowie Bastelsätze für den Modellbau, zum Schmelzen, Brennen, Emaillieren, Batiken, Modellieren, Gießen u.Ä. – Großhandel mit Musikinstrumenten (auch gebraucht), darunter Klaviere, Orgeln, Harmonien, elektronische Effekt- und Rhythmusgeräte, Saiteninstrumente, Harmonikas, Schlag-, Effekt-, Signal- und Blasinstrumente, Orchestrien; außerdem mit Saiten, Etuis, Notenständern 51.47.3 Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen, -zubehör und -reifen, darunter elektrische Ausrüstungen für Fahrräder – Großhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel), darunter Zelte, Schlafsäcke, Turngeräte, Sport- und Freizeitboote (ohne Motorsportboote und -yachten) – Großhandel mit Spezialsportschuhen, Berg- und Wanderschuhen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Sportbekleidung (s. 51.42.4) – Großhandel mit Möbeln und Grillgeräten für Garten und Camping (s. 51.47.1) – Großhandel mit Motorsportbooten und -yachten (s. 51.87.1) 51.47.4 Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Uhren – Großhandel mit Edelmetallwaren, Schmuck, bearbeiteten Edel- und Schmucksteinen, darunter Gold -und Silberschmiedewaren, Edelmetallbestecke und -tafelgeräte, Perlen, Korallen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit antiken Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck (s. 51.47.6) – 366 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.47.5 Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und Werbeartikeln Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren (auch aus Lederfaserstoff, Kunststofffolien, Geweben u.a. Materialien), darunter Taschen, Koffer, Mappen, Geldbörsen, Necessaires, Etuis – Großhandel mit Galanteriewaren, Geschenkartikeln, darunter Raucherartikel (z. B. Feuerzeuge, Pfeifen, Aschenbecher, Raucherservices), Kunstblumen und -pflanzen, ausgestopfte Tiere, Geweihe, Wandteller, Kerzenständer Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Lederbekleidung (s. 51.42.4) – Großhandel mit Schuhen (s. 51.42.3) – Großhandel mit technischen Lederwaren (s. 51.87.3) 51.47.6 Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten und Bodenbelägen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Möbeln für Wohnungs-, Laden-, und Schuleinrichtungen – Großhandel mit Särgen aus Holz – Großhandel mit Kunstgegenständen, Sammlungen und Sammlungsstücken (ohne Briefmarkensammlungen, Sammlerbriefmarken), kunstgewerblichen Erzeugnissen, darunter Gemälde, Kunstdrucke, Sammlermünzen, Devotionalien – Großhandel mit Antiquitäten, darunter antike Möbel, Teppiche, Gobelins, Bücher, Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck und Waffen – Großhandel mit anderweitig nicht genannten Holzwaren, darunter Drechslerwaren, Verpackungsmittel aus Holz – Großhandel mit Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, darunter Korbmöbel, Bastund Strohwaren; außerdem mit pflanzlichen Flechtstoffen, z. B. Korbweiden, Stuhlrohr, Binsen, Schilf – Großhandel mit Bürsten und Besen – Großhandel mit Kinderwagen – Großhandel mit Teppichen, darunter abgepasste Läufer, Kelims – Großhandel mit textilem Bodenbelag (Bahnenware, Fliesen), nicht textilem Bodenbelag, darunter Kunststoffbodenbelag (auch Spezialbodenbelag, z. B. für Sportplätze), Linoleum Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Garten- und Campingmöbeln (s. 51.47.1) – Großhandel mit medizinischen Möbeln, dentalmedizinischen Einrichtungen und Laboreinrichtungen (s. 51.46.2 und .3) – Großhandel mit Haushalts- und Küchengeräten aus Holz (s. 51.47.1) – Großhandel mit Malerpinseln und -bürsten (s. 51.53.6) – Großhandel mit Büromöbeln (s. 51.85.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 367 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.47.7 Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Foto-, Kino- und Projektionsgeräten (auch gebraucht), fototechnischem und -chemischem Material, darunter Objektive, Verschlüsse, Blenden, Belichtungsmesser, Blitzgeräte, Filme, Entwickler, Fixiersalz – Großhandel mit sonstigen feinmechanischen und optischen Erzeugnissen, darunter Brillengläser und -fassungen, Mikroskope, Lupen, Ferngläser, Fernrohre, astronomische, geodätische, meteorologische, hydrologische, nautische und mathematisch-physikalische Instrumente, Feinmess- und Feinprüfinstrumente, Betriebsmess- und Kontrollgeräte, Regler, Thermometer, Barometer, feinmechanische Lehrmittel Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Laborbedarf und medizinischen Artikeln (s. 51.46.2) 51.47.8 Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Schreib- und Druckpapier, darunter Zeichen-, Mal-, Paus-, LWC-, Bilderdruck-, Kunstdruck- und Chromopapier – Großhandel mit Papier, darunter Kraft-, Seiden- und Wellpappenpapier; außerdem Hygienepapier, Tüten, Beutel, Tragetaschen und Säcke aus Papier – Großhandel mit Pappe, darunter beklebte Pappe, Hartpappe; außerdem Verpackungspappe und -karton, Kartonagen, Faltschachteln – Großhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln, darunter Lehr- und Lernmittel, Schreib- und Zeichengeräte, Malbedarf, Unterrichts- und Künstlerfarben, Landkarten, Globen, Formulare, Geschäftsbücher, Durchschreibebuchführungsmittel, Organisationsmittel für Bürozwecke; außerdem Briefmarkensammlungen, Sammlerbriefmarken – Großhandel mit Büchern und Musikalien, darunter antiquarische Bücher, Liederbücher, Noten, Notenpapier – Großhandel mit Zeitschriften und Zeitungen, darunter Mode-, Sport- und Jugendzeitschriften, Roman- und Rätselzeitschriften Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Malerpinseln und -bürsten (s. 51.53.6) – Großhandel mit Rohpapier (s. 51.56.0) – 368 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.5 Großhandel mit nicht landwirtschaftlichen Halbwaren, Altmaterialien und Reststoffen 51.51 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 51.51.2 Großhandel mit festen Brennstoffen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit festen Brennstoffen, darunter Kohle, Koks, Briketts, Brenntorf, Brennholz Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Holzkohle (s. 51.55.2) 51.51.3 Großhandel mit Mineralölerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Mineralölerzeugnissen, darunter Kraftstoffe, Heizöl, mineralische Schmierfette und -öle, Bitumen, Paraffin, Raffineriegase; außerdem Erdöl (roh), Rohteer, Rohbenzol 51.52 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 51.52.1 Großhandel mit Erzen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Eisenerzen, darunter Schwefelkiesabbrände; außerdem mit Schwefel- und Magnetkies – Großhandel mit NE-Metallerzen, darunter Bauxit, spalt- und brutstoffhaltige Erze Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Schrott und sonstigen Reststoffen (s. 51.57.2 und .3) 51.52.2 Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Roheisen, darunter Spiegeleisen; außerdem mit Ferrolegierungen – Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug, darunter Formstahl, Bleche, Draht u.a. Walzwerkserzeugnisse, Rohre, Schmiedestücke, Gießerei- und Ziehereierzeugnisse Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Schrott und sonstigen Reststoffen (s. 51.57.2 und .3) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 369 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.52.3 Großhandel mit NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit NE-Metallen und -Metalllegierungen (auch Edelmetalle und -metalllegierungen), darunter Pulver, Lote – Großhandel mit NE-Metallhalbzeug (auch Edelmetallhalbzeug), darunter Profile, Bleche, Draht, Rohre, Schmiedestücke, Gießereierzeugnisse Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Dentalmetallhalbzeug (s. 51.46.3) – Großhandel mit Schrott und sonstigen Reststoffen (s. 51.57.2 und .3) – Handel mit Barrengold für finanzwirtschaftliche Zwecke (s. 65.23.3) 51.53 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 51.53.1 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 51.53, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen 51.53.2 Großhandel mit Roh- und Schnittholz Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Stamm- und Schichtholz, darunter Stangen-, Industrie- und Grubenholz; außerdem mit Reisig – Großhandel mit imprägnierten Stangen, Masten und Pfählen – Großhandel mit Schnittholz, Schwellen, Hobelware, darunter Bauholz, Kantholz, Schalungsbretter, Gerüstbohlen, Profilbretter, Hobeldielen, Leisten, z. B. Abschluss-, Profilund Sockelleisten 51.53.3 Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit verleimten Balken, Holzzäunen, Schalungstafeln aus Vollholz, Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz und Kunststoffen, Furnieren, Sperrholz, Holzfaser- und Holzspanplatten, Kunststoffplatten, z. B. für Isolierzwecke, Schichtpressstoffplatten – Großhandel mit Bauelementen aus Holz, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen, Innenwände, Rollläden, Geländer – Großhandel mit Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau, darunter für Wohnzwecke, Garagen, Kioske, Baubuden, Umkleidekabinen – 370 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.53.4 Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen Stoffen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Baustoffen und mineralischen Bauelementen für Hoch- und Tiefbau, darunter Sand und Kies, Natursteine, Schotter, Splitt, Zement, Mörtel, grob- und feinkeramische Baustoffe und Bauelemente, Betonerzeugnisse, Kalksandsteine, Gipsdielen, Leichtbauplatten, Asbestzementwaren, Teer, Dachpappe, mineralische und nicht mineralische Isolier- und Dämmstoffe, Bauhohlglas – Großhandel mit Fertigteilbauten aus mineralischen Stoffen im Hochbau, darunter für Wohnzwecke, Garagen, Kioske, Baubuden, Umkleidekabinen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Dämmplatten aus Holz und Kunststoffen (s. 51.53.3) 51.53.5 Großhandel mit Flachglas Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Flachglas, darunter Fensterglas, Kristallspiegelglas, Gussglas, Sicherheitsglas, Isolierglas 51.53.6 Großhandel mit Anstrichmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Anstrichmitteln, darunter Lacke, Farben, Polituren, Tapetenablösemitteln, Mattierungen u.Ä. – Großhandel mit Malerpinseln und -bürsten u.Ä. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Unterrichts- und Künstlerfarben (s. 51.47.8) – Großhandel mit Holz- und Brandschutzmitteln (s. 51.55.4) 51.53.7 Großhandel mit Sanitärkeramik Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Sanitärkeramik, darunter Badewannen, Waschbecken, Toiletten und andere sanitärkeramische Erzeugnisse Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 371 – Abschnitt G 51.54 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung 51.54.2 Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Schrauben, Norm- und Fassondrehteilen, darunter Gewindeschrauben, -stangen und -stifte, Muttern, Unterleg- und Spezialscheiben, Kegel- und Kerbstifte, Niete – Großhandel mit Kleineisenwaren, darunter Eisen- und Metallkurzwaren, Wand- und Mauerhaken, Möbel- und Zierbeschläge, Schlösser, Schlüssel, Polsterer- und Sattlerbeschläge, Dübel – Großhandel mit Handwerkzeugen wie Hämmer, Sägen, Schraubendreher usw. 51.54.3 Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Installationsbedarf für Gas und Wasser, darunter Wasserheizer für Warmwasserbereitung, Badeöfen, Armaturen für Gas-, Wasser- und Ölleitungen, Kanalartikel, vorgefertigte Sanitärzellen und Installationswände; außerdem Schwimmbecken, Saunas – Großhandel mit Installationsbedarf für Heizung und Klimatechnik, darunter Heizkörper, Heizkessel, Brenner, Heizungsarmaturen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Rohren aus Eisen oder Stahl sowie aus NE-Metallen (s. 51.52.2 und .3) – Großhandel mit Sanitärkeramik (s. 51.53.7) – Großhandel mit Rohren aus Kunststoffen (s. 51.87.3) 51.54.4 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Bauartikeln aus Eisen, Metall und Kunststoffen darunter Baubeschläge u.Ä. – Großhandel mit Bauelementen aus Eisen, Metall und Kunststoffen, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen, Innenwände, Rollläden, Geländer – Großhandel mit Fertigteilbauten aus Stahl, Metall und Kunststoffen im Hochbau, darunter Garagen, Gewächshäuser Gerätehäuschen, Baubuden – Großhandel mit Dekorationsartikeln aus Metall und Kunststoffen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Dämmplatten aus Kunststoffen (s. 51.53.3) – Großhandel mit Rohren aus Eisen oder Stahl sowie aus NE-Metallen (s. 51.52.2 und .3) – Großhandel mit Rohren aus Kunststoffen (s. 51.87.3) – 372 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 51.55 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit chemischen Erzeugnissen 51.55.1 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit chemischen Erzeugnissen aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 51.55, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen 51.55.2 Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit anorganischen und organischen chemischen Grundstoffen und Chemikalien, darunter Gase, Holzkohle, bearbeitete pflanzliche und tierische Fette und Öle für technische Zwecke, Fein- und Laborchemikalien; außerdem mit Kunststoffen – Großhandel mit Stein-, Hütten- und Salinensalz 51.55.3 Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie Kautschuk Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit rohen pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen für technische Zwecke, technischen Fettsäuren, synthetischem, Natur- und regeneriertem Kautschuk 51.55.4 Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen, darunter Zündwaren, Sprengstoffe, Feuerwerksartikel, Saaten- und Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Konservierungsmittel, Holz- und Brandschutzmittel, Feuerlöschmittel, Klebstoffe, Klebemörtel, Kitte, Leder-, Textil- und Papierhilfsmittel, Gerbstoffe, Wachse, Wachswaren, Flotations- und Gießereihilfsmittel, chemische Erzeugnisse für Glas, Emaille und Keramik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit technischen Chemikalien, Rohdrogen, rohen technischen Fetten und Ölen, Kautschuk und Düngemitteln (s. 51.55.1 bis .3, .5) 51.55.5 Großhandel mit Düngemitteln Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Düngemitteln, darunter Kalirohsalze, natürliche Rohphosphate, Düngetorf, Stickstoff-, Phosphat-, Kali- und Kalkdünger Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 373 – Abschnitt G 51.56 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit sonstigen Halbwaren 51.56.0 Großhandel mit sonstigen Halbwaren Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Garnen (ohne Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarne), darunter aus Wolle u.a. Tierhaaren, Seide, Baumwolle, synthetischen und zellulosischen Fasern – Großhandel mit Wolle, Tierhaaren, darunter Reißwolle, Wollkämmlinge, Reißspinnstoffe aus Tierhaaren, Rosshaar – Großhandel mit Baumwolle, darunter Reißbaumwolle, Baumwollkämmlinge – Großhandel mit sonstigen textilen Rohstoffen und Halbwaren, darunter synthetische und zellulosische Fasern und Fäden sowie Seide und Pflanzenfasern (auch Reißspinnstoffe), Glasfaser, Baumwoll-Linters, Pflanzenhaar, Kapok, Seegras; Gewebe, Gewirke und Gestricke als Meterware (ohne solche für Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Heimtextilien und Bekleidung) aus Wolle, feinen Tierhaaren, Baumwolle, synthetischen und zellulosischen Fasern und Fäden (auch gummiert und mit Kunststoff beschichtet); Filze, Vliesstoffe – Großhandel mit Rohpapier (Meterware) – Großhandel mit unbearbeiteten Edelsteinen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche (s. 51.41.1) – Großhandel mit Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarn (s. 51.41.2) – Großhandel mit Lumpen und textilen Reststoffen (s. 51.57.3) 51.57 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen 51.57.1 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen aus dem Sortiment beider Unterklassen der Klasse 51.57, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen 51.57.2 Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Reststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Produktionsabfällen aus Eisen, Stahl oder NE-Metallen (auch aus Edelmetallen), darunter Aschen, Schlacken und Gekrätz zur Wiedergewinnung von Eisen, Stahl oder NE-Metallen bestimmt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen (s. 37.10.1 und .2) – 374 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.57.3 Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Lumpen und textilen Reststoffen – Großhandel mit Altpapier und -pappe, Reststoffen aus Papier und Pappe – Großhandel mit sonstigen, anderweitig nicht genannten Altmaterialien und Reststoffen, darunter Glasbruch, gebrauchte Flaschen, Altöl, Altreifen, Reststoffe aus Leder, Knochen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen (s. 37.20.1) – Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton und Pappe (s. 37.20.2) – Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas (s. 37.20.3) – Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoff (s. 37.20.4) – Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen (s. 37.20.5) 51.8 Großhandel mit Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör 51.81 Großhandel mit Werkzeugmaschinen 51.81.1 Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne Holzbearbeitungsmaschinen) Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Werkzeugmaschinen (auch gebraucht), darunter Metallbe- und -verarbeitungsmaschinen 51.81.2 Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Werkzeugmaschinen (auch gebraucht) für die Holzbe- und -verarbeitung 51.82 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 51.82.0 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen und -geräten (auch gebraucht), darunter Bagger, Rad- und Raupenlader, Planiermaschinen, Straßenbaumaschinen, Gleisbaumaschinen, Turmdrehkrane, Bauaufzüge, Betonmischer, Rammen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 375 – Abschnitt G 51.83 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen 51.83.0 Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Textil- und Nähmaschinen (auch gebraucht), darunter Spinnerei-, Weberei-, Strick- und Wirkmaschinen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Haushaltsnähmaschinen (s. 51.43.2) – Großhandel mit Schuhmacher-Nähmaschinen (s. 51.87.3) 51.84 Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software 51.84.0 Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung (einschließlich der damit verbundenen Hardwareberatung) der digitalen Technik (auch gebraucht), z. B. Kompakt- und Zentraleinheiten, systemabhängig arbeitende periphere Einheiten (Speichereinheiten, Drucker, Belegleser), systemunabhängig arbeitende periphere Einheiten (z. B. Sortiergeräte); mit Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung sonstiger Techniken (auch gebraucht), z. B. Analogrechner, Koppelwerke für die Verbindung von Analog- und Digitalrechnern; von PCs; außerdem mit Magnetbändern und Disketten; von Software – Assembling von Computern (Konfigurieren nach Kundenwunsch) 51.85 Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und Büromöbeln 51.85.1 Großhandel mit sonstigen Büromaschinen Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Büromaschinen (auch gebraucht), darunter Schreibmaschinen und -automaten, Rechenmaschinen, Abrechnungsmaschinen, Registrierkassen, Vervielfältigungsmaschinen, Lichtpausmaschinen und -geräte, Adressiermaschinen, Postbearbeitungsmaschinen, Geldzählmaschinen, Diktiergeräte, Mikrofilmgeräte, Fotokopiermaschinen – 376 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.85.2 Großhandel mit Büromöbeln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Laden- und Schuleinrichtungen (s. 51.47.6) 51.86 Großhandel mit elektronischen Bauelementen 51.86.0 Großhandel mit elektronischen Bauelementen 51.87 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör (ohne landwirtschaftliche Maschinen) 51.87.1 Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Fahrzeugen, anderweitig nicht genannt, deren Teilen und Zubehör (auch gebraucht), darunter Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Hubwagen, Kraftkarren), Gespannfahrzeuge, Flugzeuge, Bereifungen für vorgenannte Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge (einschließlich Motorsportboote und -yachten), Dieselmotoren für Schiffsantrieb Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit Kraftwagen, Anhängern und Wohnwagen (s. 50.10.2) – Großhandel mit Kraftwagenteilen (s. 50.30.2) – Großhandel mit Krafträdern (s. 50.40.2) – Großhandel mit Fahrrädern (s. 51.47.3) – Großhandel mit Sport- und Freizeitbooten (außer Motorsportboote und -yachten) (s. 51.47.3) 51.87.2 Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen) Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Maschinen, anderweitig nicht genannt – ohne Land- und Spezialmaschinen – (auch gebraucht), darunter Industrieöfen, Krane, Hebe- und Förderzeuge, elektrische Kühlund Gefrierschränke, -truhen u.Ä. für gewerbliche Zwecke, elektrische Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen für gewerbliche Zwecke, Armaturen, Zahnräder, Getriebe, Wälz- und Gleitlager, Waren- und Leistungsautomaten, Groß- und Schnellwaagen, Druckluftgeräte, Feuerwehrgeräte Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit elektrischen Kühl- und Gefrierschränken, -truhen u.Ä. sowie mit Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen für den Haushalt (s. 51.43.2) – Großhandel mit Flurförderzeugen (s. 51.87.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 377 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 51.87.3 Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für Maschinen sowie technischem Bedarf Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Werkstatteinrichtungen, Regalsystemen und Leitern (auch aus Holz), Handtransportgeräten, Lager- und Transportbehältern, Bedarfsartikeln für die Land- und Forstwirtschaft, Handelswaffen (auch gebraucht), Munition, Jagd- und Angelgeräten, Drahtwaren, z. B. Splinte, Stifte, Nägel, Stacheldraht, Drahtseile, Federn – Großhandel mit Verpackungsmitteln aus Metall und Kunststoff, nicht für den Haushalt – Großhandel mit Kabeln, Leitungen, Schaltern, Elektromotoren, Transformatoren, sonstiges technisches Installationsmaterial (nicht für den Haushalt) – Großhandel mit technischem Bäckerei- und Konditoreibedarf sowie mit Bäckerei- und Konditoreimaschinen, darunter Teigknet-, Teigmisch-, Teigrühr- und -schlagmaschinen (auch Teigwarenmaschinen), Backöfen, Backbleche – Großhandel mit technischem Fleischereibedarf und mit Fleischereimaschinen, darunter Schlachthausanlagen und -einrichtungen (auch Fleischereikochanlagen), Cutter, Füller, Ladenwölfe, Räucher- und Pökelapparate; außerdem Därme – Großhandel mit technischem Brauerei- und Kellereibedarf sowie mit Brauerei- und Kellereimaschinen, darunter Sudhaus- und Mälzereieinrichtungen, Fass- und Flaschenbehandlungsmaschinen, Kellerei- und Getränkeherstellungsmaschinen; Korkstopfen; außerdem mit Roheis (auch Trockeneis) – Großhandel mit technischem Molkereibedarf und mit Molkereimaschinen, darunter Milchkühler, -zentrifugen und -erhitzer, Käsewannen, Kannenwasch- und Homogenisiermaschinen – Großhandel mit Hanf- und Hartfasererzeugnissen, darunter Tauwerk, Seile, Bindfäden, Bindegarn, Säcke u.a. Hanf- und Hartfasererzeugnisse für Verpackungszwecke – Großhandel mit anderweitig nicht genanntem technischem Bedarf, darunter Arbeitsschutzbrillen, Folien und Rohre aus Kunststoffen, technische Gummi- und Lederwaren, Schweißdraht, Stabelektroden, Schleifmittel, Handfeuerlöscher, Planen aus textilen Geweben und aus Kunststoffen (auch für Kraftwagen und -anhänger), technische Bedarfsartikel aus Asbest, Glas und keramischen Stoffen – Großhandel mit Schuhmacherbedarf, darunter Sohlen- und Absatzplatten, Absätze, Schuhmacher-Nähmaschinen, Schuhinstandsetzungsmaschinen – Großhandel mit Friseurbedarf, darunter Friseurstühle, elektrische Haarschneidemaschinen, elektrische Trockenhauben für gewerbliche Zwecke, Hand- und Fußpflegeinstrumente Diese Unterklasse umfasst nicht: – Großhandel mit technischem Installationsmaterial und sonstigem Elektromaterial wie Elektromotoren, Transformatoren sowie elektronischen Bauteilen für den Haushalt (s. 51.43.1 und .4) – Großhandel mit elektronischen Bauteilen (s. 51.86.0) – 378 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 51.88 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 51.88.0 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Landmaschinen, landwirtschaftlichen Geräten (auch gebraucht), darunter Acker- und Einachsschlepper, einachsige Motorgeräte für die Landwirtschaft, landwirtschaftliche Fördermittel, Ackerwagen; Maschinen und Geräte für Bodenbearbeitung und -pflege, zum Säen, Pflanzen und Düngen, für Pflanzenschutz, Beregnung und Bewässerung, für Ernteeinbringung und -aufbereitung; Trocknungsanlagen und -maschinen, Melkanlagen und -maschinen, Maschinen und Geräte für die Tierhaltung 51.9 Sonstiger Großhandel 51.90 Sonstiger Großhandel 51.90.1 Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren aus dem Sortiment der Gruppen 51.2 bis 51.8, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Gruppe klar überwiegen 51.90.2 Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren aus dem Sortiment der Gruppen 51.2 und 51.5, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Gruppe klar überwiegen 51.90.3 Großhandel mit Fertigwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Großhandel mit Fertigwaren aus dem Sortiment der Gruppen 51.3, 51.4 und 51.8, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Gruppe klar überwiegen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 379 – Abschnitt G 52 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reparatur von Gebrauchsgütern Diese Abteilung umfasst: – Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte, in Verkaufsräumen, an Marktständen, durch Versandhäuser, im Straßenund Haustürverkauf, durch Verbrauchergenossenschaften usw. – Der Einzelhandel wird zunächst nach der Art der Verkaufsstelle klassifiziert (Einzelhandel in Verkaufsräumen: Gruppen 52.1 bis 52.5; Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen: Gruppe 52.6). Der Einzelhandel in Verkaufsräumen wird weiter unterteilt in Einzelhandel mit Neuwaren (Gruppen 52.1 bis 52.4) und Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (Gruppe 52.5). Zudem wird beim Einzelhandel mit Neuwaren in Verkaufsräumen unterschieden zwischen Facheinzelhandel (Gruppen 52.2 bis 52.4) und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 52.1). Der Facheinzelhandel mit Neuwaren in Verkaufsräumen wird weiter nach dem Warensortiment unterteilt. Unter Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen sind die sonstigen Arten des Einzelhandels aufgeführt (z. B. Versandhandel, Einzelhandel auf Märkten, Haustürverkauf, Automatenverkauf usw.). – Reparatur und Installation von Gebrauchsgütern, unabhängig davon, ob sie in Verbindung mit Einzelhandel erfolgt oder nicht (ausgenommen Reparaturarbeiten, die bereits während des Produktionsprozesses anfallen) – Einzelhandel durch Handelsvertreter – Einzelhandelstätigkeiten von Auktionshäusern Diese Abteilung umfasst nicht: – Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugteilen und -kraftstoffen (s. 50) – Großhandel mit Getreide, Erzen, Rohöl, technischen Chemikalien, Eisen und Stahl sowie mit Maschinen und Ausrüstungen (s. 51) – Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (s. 55.30.1 bis .5, 55.40.1 bis .7, 55.51.0) – Vermietung von Haushalts- und Gebrauchsgütern (s. 71.40.1 bis .5) 52.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) 52.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren 52.11.1 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 52.2, 52.3 und 52.4, wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils unter 50 % jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 52.2 muss 70 % oder mehr betragen. – 380 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.11.2 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 52.2, 52.3 und 52.4, wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils unter 50 %, jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 52.2 muss mindestens 35 %, jedoch weniger als 70 % betragen. 52.12 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art 52.12.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel) Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 52.3 und 52.4, wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils unter 50 %, jedoch über 5 % liegt. Das Gesamtsortiment darf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (Gruppe 52.2) nicht enthalten. 52.12.2 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nicht-Nahrungsmittel Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 52.2, 52.3 und 52.4, wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils unter 50 %, jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 52.2 muss weniger als 35 % betragen. 52.2 Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) 52.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 52.21.0 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Obst- und Gemüsesäften (s. 52.25.2) – Einzelhandel mit Reformwaren (s. 52.27.1) – Einzelhandel mit tiefgefrorenem, getrocknetem oder verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln (s. 52.27.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 381 – Abschnitt G 52.22 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 52.22.0 Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Fleisch sowie fremd bezogenen Wurst- u.a. Fleischwaren (auch tiefgefroren), darunter Wurst, Schinken, Speck, Rauchfleisch, Fleisch- und Wurstpasteten, Fleisch- und Wurstkonserven (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Wildfleisch und geschlachtetem Geflügel (auch tiefgefroren), Wild- und Geflügelkonserven (in Verkaufsräumen) – Herrichten von Tierhälften, -vierteln, Karbonadensträngen u.Ä. zu Koteletts, Schnitzeln, Bratenstücken usw. zum unmittelbaren Absatz Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Fleischsalat (s. 52.27.5) 52.23 Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen 52.23.0 Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Fischen, Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren und Erzeugnissen aus Fischen, Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren (auch tiefgefroren oder als Dauerkonserven), darunter Fischfilets, Brat- und Kochfischwaren, Ölsardinen, Kaviar (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Fischsalaten (s. 52.27.5) 52.24 Einzelhandel mit Back- und Süßwaren 52.24.1 Einzelhandel mit Backwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Brot und Konditorwaren, darunter Kleingebäck, Feingebäck und Torten (auch tiefgefroren) (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Dauerbackwaren (s. 52.24.2) – 382 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.24.2 Einzelhandel mit Süßwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Zuckerwaren, darunter massive und gefüllte Tafelschokolade und Schokoladenwaren, Pralinen, Karamellen, Kaugummi, Dragees, Komprimate, Marzipanwaren, Gummibonbons, Lakritzwaren, kandierte Früchte, Eiskonserven, Speiseeis (auch Eiskrem) (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Dauerbackwaren, darunter Zwieback, Leb- und Honigkuchen, Printen, Hartund Weichkeks, Waffeln, Salz-, Käse- und Laugengebäck (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Knabberartikeln, darunter geröstete Nuss- und Mandelkerne, Puffreis, Studentenfutter (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Kakao und Brotaufstrichen (s. 52.27.5) 52.25 Einzelhandel mit Getränken 52.25.1 Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Wein, darunter Traubenwein, Wermut-, Dessert-, Likör-, Obst- und Perlwein, Traubenschaumwein, Obstschaumwein, Weinzubereitungen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Spirituosen, darunter Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Obstbrand, Getreidebrand, Liköre, Spirituosen-Mischgetränke (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Rohbranntwein, Korn- und Weindestillat (s. 52.33.2) 52.25.2 Einzelhandel mit sonstigen Getränken Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit sonstigen Getränken, darunter Bier und alkoholfreie Getränke wie Mineral-, Quell- und Tafelwässer, Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit diätetischen Getränken (s. 52.27.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 383 – Abschnitt G 52.26 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Einzelhandel mit Tabakwaren 52.26.0 Einzelhandel mit Tabakwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Tabakwaren, darunter Zigaretten, Zigarillos, Stumpen, Rauch-, Kau- und Schnupftabak; außerdem Verbrauchsartikel für Raucher, z. B. Zigarettenpapier, Filterpatronen, Pfeifenreiniger, Einwegspitzen (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Raucherartikeln (s. 52.48.2) 52.27 Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln 52.27.1 Einzelhandel mit Reformwaren 52.27.5 Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln (ohne Reformwaren) Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Milch und Milcherzeugnissen, Speiseöl und Nahrungsfetten, darunter Trinkmilch, Dauermilch, Milchpulver, Milchmischgetränke, Fertigpudding, Sahne, Joghurt, Quark, Quarkspeisen, Käse, Butter, Margarine, Schmalz, Speisefette und -öle (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Eiern, Eipulver, Eierzeugnissen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Kaffee, Tee und Kakao, darunter Bohnenkaffee (roh und geröstet), Kaffee-Extrakt, Kräuter- und Früchtetee, Tee-Extrakt, Kakao- und Schokoladenpulver (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Teigwaren, Hülsenfrüchten, Stärke, Sago, Kartoffelerzeugnissen, z. B. Kartoffelchips, Pudding- und sonstigen Süßspeisenpulvern, Kaffeemitteln (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Backmischungen, Backzutaten, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Bienenhonig, Traubenzucker, Nuss- und Schokoladenkrems (Brotaufstrich), Salz, Essig, Senf, Suppen, Saucen, Würzen, Mayonnaisen, Fleisch-, Fisch-, Gemüse-, Kartoffel- und Obstsalaten – Einzelhandel mit tiefgefrorenem, getrocknetem oder verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln, Fertiggerichten (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit diätetischen Nahrungsmitteln und Getränken (z. B. diätetische Milcherzeugnisse und Fettwaren, Schokoladenerzeugnisse und Zuckerwaren für Diabetiker, Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe), Säuglings- und Kleinkindernahrung (in Verkaufsräumen) – 384 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.3 Apotheken; Facheinzelhandel mit medizinischen, orthopädischen und kosmetischen Artikeln (in Verkaufsräumen) 52.31 Apotheken 52.31.0 Apotheken 52.32 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 52.32.0 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, darunter medizinische Geräte, Instrumente und Hilfsmittel sowie Krankenfahrstühle und elektromedizinische Geräte und Einrichtungen; Krankenpflegeartikel, orthopädische Erzeugnisse (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3) 52.33 Einzelhandel mit Parfümeriewaren und Körperpflegemitteln 52.33.1 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel) Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel), darunter Duftwasser, Parfums, Make-up, Desodorantien, Haut-, Mund- und Haarpflegemittel, Rasiermittel (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Feinseifen (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Drogerieartikeln (s. 52.33.2) 52.33.2 Einzelhandel mit Drogerieartikeln Diese Unterklasse umfasst: – Drogerien (einschließlich Einzelhandel mit anderweitig nicht genannten pharmazeutischen Erzeugnissen und Chemikalien), darunter Feinchemikalien, Saaten- und Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Rohbranntwein, gereinigter Spiritus, Korn- und Weindestillat; außerdem mit Säuglings- und Kinderkörperpflegemitteln (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Hygieneartikeln wie Kondome, Binden usw. (in Verkaufsräumen) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 385 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.4 Sonstiger Facheinzelhandel (in Verkaufsräumen) 52.41 Einzelhandel mit Textilien 52.41.1 Einzelhandel mit Haushaltstextilien Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Bettwaren, darunter Schlafdecken, Reisedecken, Ober- und Unterbetten, Kopfkissen, Steppdecken, Matratzen, Bettfedern, Daunen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Haus- und Tischwäsche, darunter Hand-, Bade-, Geschirr- und Gläsertücher, Badezimmergarnituren aus Frottiergewebe, Tischdecken und -tücher (auch aus Kunststoff, Wachstuch), Servietten, Bettwäsche (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Schlafsäcken (s. 52.49.8) 52.41.2 Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, darunter handelsfertig aufgemachte Nähund Stopfgarne, Näh- und Stopfnadeln, Knöpfe, Reißverschlüsse, Bleiband, Bänder, Litzen, Kordeln, Posamentierwaren, Besatzborten, Spitzen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Handarbeiten, Handarbeitsbedarf, darunter fertige Handarbeiten, Grundgewebe für Handarbeiten, handelsfertig aufgemachte Handstrick- und Handarbeitsgarne, Handarbeitsnadeln, Spannrahmen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche, darunter gewebte, gewirkte und gestrickte Meterware für Bekleidung; Haus-, Tisch- und Bettwäschestoff (in Verkaufsräumen) 52.42 Einzelhandel mit Bekleidung 52.42.1 Einzelhandel mit Bekleidung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Bekleidung aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 52.42, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen – 386 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.42.2 Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Herrenoberbekleidung (ab Größe 38), darunter Berufs- und Lederbekleidung (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Pullovern und gewirkten und gestrickten Westen u.Ä. für Herren, Herrenstrümpfen, Bekleidungszubehör für Herren, darunter Gürtel, Hosenträger, Handschuhe, Krawatten, Schals, Tücher (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Herrenwäsche, Herrenmorgenmänteln, Herrenoberhemden, Herrentaschentüchern (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Schirmen, Stöcken, Kopfbedeckungen, darunter Mützen und Kappen für Herren (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren (s. 52.43.2) – Einzelhandel mit Uhren und Schmuck (s. 52.48.5) – Einzelhandel mit Sportbekleidung (s. 52.49.8) 52.42.3 Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Damenoberbekleidung (ab Größe 34), darunter Berufs- und Lederbekleidung (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Pullovern und gewirkten und gestrickten Westen u.Ä. für Damen, Damenstrümpfen, Bekleidungszubehör für Damen, darunter Gürtel, Handschuhe, Schals, Tücher, Damenblusen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Damenwäsche und Miederwaren, darunter Damenmorgenmäntel und -hausanzüge; außerdem Schürzen, Damentaschentücher (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Schirmen, Stöcken, Kopfbedeckungen, darunter Mützen und Kappen für Damen (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren (s. 52.43.2) – Einzelhandel mit Uhren und Schmuck (s. 52.48.5) – Einzelhandel mit Sportbekleidung (s. 52.49.8) 52.42.4 Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und Bekleidungszubehör Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Kinderoberbekleidung (Größe 104 bis 176), Pullovern und gewirkten und gestrickten Westen, T-Shirts, Sweat-Shirts u.Ä. für Kinder, Kinderwäsche, Kinderstrumpfwaren, Bekleidungszubehör für Kinder, Säuglingsbekleidung und -bekleidungszubehör, darunter Lederbekleidung, Oberhemden, Gürtel, Hosenträger, Handschuhe, Schals, Tücher, Taschentücher (in Verkaufsräumen) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 387 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren (s. 52.43.2) – Einzelhandel mit Uhren und Schmuck (s. 52.48.5) – Einzelhandel mit Sportbekleidung (s. 52.49.8) 52.42.5 Einzelhandel mit Kürschnerwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit veredelten Pelzfellen, Pelzbekleidung, darunter Pelzmäntel, -jacken, -kopfbedeckungen, -handschuhe (in Verkaufsräumen) 52.43 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren 52.43.1 Einzelhandel mit Schuhen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Schuhen, darunter Sportschuhe (ohne Spezialsportschuhe, Berg- und Wanderschuhe); außerdem mit Leder (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Spezialsportschuhen, Berg- und Wanderschuhen (s. 52.49.8) 52.43.2 Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren (auch aus Lederfaserstoff, Kunststofffolien, Geweben u.a. Materialien), darunter Taschen, Koffer, Mappen, Geldbörsen, Necessaires, Etuis (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Lederbekleidung (s. 52.42.1 bis .4) – Einzelhandel mit Schuhen (s. 52.43.1) – Einzelhandel mit technischen Lederwaren (s. 52.49.9) 52.44 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hausrat, anderweitig nicht genannt 52.44.1 Einzelhandel mit Wohnmöbeln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Korbmöbeln (s. 52.44.6) – Einzelhandel mit Büromöbeln (s. 52.49.9) – Einzelhandel mit Antiquitäten (s. 52.50.1) – 388 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.44.2 Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Leuchten 52.44.3 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Hausrat aus Metall und Kunststoff (ohne elektrotechnische Erzeugnisse), darunter nicht elektrische Haushalts- und Küchenkleingeräte und -maschinen (auch Haushalts- und Küchengeräte aus Holz), nicht elektrische Koch- und Bratgeschirre und -geräte, Tafelgeschirr, Küchen- und Haushaltsbehälter, Kohle-, Gas- und Ölöfen und -herde; außerdem Bedarfsartikel für den Garten, Möbel und Grillgeräte für Garten und Camping (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Schneidwaren, Bestecken u.ä. Tischgeräten, darunter Messer, Scheren, Hand- und Fußpflegeinstrumente; außerdem Messerschärf- und Besteckputzgeräte (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit elektrischen Öfen und Herden, Kühlschränken, Waschmaschinen, elektrotechnischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt (s. 52.45.1) – Einzelhandel mit Rasenmähern (s. 52.46.1) 52.44.4 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Feinkeramik und Glaswaren für den Haushalt, darunter Tafelgeschirr und Ziergegenstände aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas; Gläser (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Antiquitäten (s. 52.50.1) 52.44.6 Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit anderweitig nicht genannten Holzwaren, darunter Drechslerwaren (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, darunter Korbmöbel, Bast- und Strohwaren; außerdem mit pflanzlichen Flechtstoffen, z. B. Korbweiden, Stuhlrohr, Binsen, Schilf (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Kinderwagen (in Verkaufsräumen) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 389 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Haushalts- und Küchengeräten aus Holz (s. 52.44.3) – Einzelhandel mit Leitern aus Holz (s. 52.46.1) – Einzelhandel mit Malerpinseln und -bürsten (s. 52.46.2) – Einzelhandel mit Bodenplatten aus Kork (s. 52.48.1) – Einzelhandel mit kunstgewerblichen Erzeugnissen (s. 52.48.2) – Einzelhandel mit Spielwaren (s. 52.48.6) – Einzelhandel mit Haushaltsbürsten und -besen (s. 52.49.9) 52.44.7 Einzelhandel mit Heimtextilien Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Gardinen, Dekorationsstoff und sonstigen Heimtextilien, darunter Möbelstoffe, Vorhänge, Web- und Brokatkissen, dekorative Decken, Diwandecken, Gobelins, Stuhl- und Sesselauflagen (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Teppichen (s. 52.48.1) 52.45 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik und Musikinstrumenten 52.45.1 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und elektrotechnischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, darunter Raumheizgeräte, Elektroöfen und -herde, Kühl- und Gefrierschränke, -truhen u.Ä., elektrische Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen, Staubsauger für den Haushalt (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Näh- und Strickmaschinen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit anderweitig nicht genannten elektrotechnischen Erzeugnissen, darunter Fassungen, Abzweigdosen, Elektrorohre, isolierte Drähte und Leitungen, Kabel, Elektromotoren und -generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren, Batterien, Starkstromkondensatoren, Elektrolöt- und -schweißgeräte, Elektrowärmegeräte, elektromotorische Wirtschaftsgeräte, Lampen, Zeitdienstgeräte (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit elektrischen Betriebsausrüstungen für Kraftwagen (s. 50.30.3) – Einzelhandel mit elektrischen Betriebsausrüstungen für Krafträder (s. 50.40.3) – Einzelhandel mit Leuchten (s. 52.44.2) – Einzelhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten (s. 52.44.3) – Einzelhandel mit Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten (s. 52.45.2) – Einzelhandel mit Büromaschinen, Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung (s. 52.49.5) – Einzelhandel mit elektrischen Ausrüstungen für Fahrräder (s. 52.49.7) – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3) – 390 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.45.2 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten, darunter Kraftfahrzeugempfangsgeräte, Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Plattenspieler, CD-Player, Videorecorder, DVD-Aufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, Mikrofone, Kopfhörer, Lautsprecher, Bauelemente der Fernseh- und Hochfrequenztechnik, Antennen, Schallplatten, CDs, DVDs, Ton- und Videobändern und -kassetten (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Musikinstrumenten (s. 52.45.3) – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3) – Verleih von Ton- und Bildträgern (s. 71.40.4) 52.45.3 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Musikinstrumenten, darunter Klaviere, Orgeln, Harmonien, elektronische Effekt- und Rhythmusgeräte, Saiteninstrumente, Harmonikas, Schlag-, Effekt-, Signal- und Blasinstrumente, Orchestrien; außerdem mit Saiten, Etuis, Notenständern (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Musikalien, darunter Liederbücher, Noten, Notenpapier (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Musikspielwaren (s. 52.48.6) – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 391 – Abschnitt G 52.46 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf 52.46.1 Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Schrauben, Norm- und Fassondrehteilen, darunter Gewindeschrauben, -stangen und -stifte, Muttern, Unterleg- und Spezialscheiben, Kegel- und Kerbstifte, Niete (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Kleineisenwaren, Bauartikeln, darunter Eisen- und Metallkurzwaren, Dübel, Wand- und Mauerhaken, Baubeschläge, Möbel- und Zierbeschläge, Polsterer- und Sattlerbeschläge, Schlösser, Schlüssel (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, darunter Sanitärkeramik, Wasserheizer für Warmwasserbereitung, Badeöfen, Armaturen für Gas-, Wasser- und Ölleitungen, Kanalartikel, vorgefertigte Sanitärzellen und Installationswände, Heizkörper, Heizkessel, Brenner, Heizungsarmaturen; außerdem mit Schwimmbecken, Saunas (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Dekorationsartikeln aus Metall und Kunststoff (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Bauelementen aus Eisen, Metall und Kunststoff, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen, Rollläden, Geländer (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Werkzeugen aller Art, Werkstatteinrichtungen, Regalsystemen und Leitern (auch aus Holz), Handtransportgeräten, Lager- und Transportbehältern, Spielgeräten für Garten und Spielplatz, Drahtwaren, z. B. Splinte, Stifte, Nägel, Stacheldraht, Drahtseile (ohne Bastelsätze) (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Rasenmähern (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Bedarfsartikeln für den Garten (s. 52.44.3) – Einzelhandel mit Bastelsätzen (s. 52.48.6) – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3) 52.46.2 Einzelhandel mit Anstrichmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Lacken und Farben, darunter Polituren, Mattierungen, Tapetenablösemittel, Klebstoffe, Klebemörtel, Kitte, Holz- und Brandschutzmittel; außerdem mit Malerpinseln und -bürsten (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Unterrichts- und Künstlerfarben (s. 52.47.1) – 392 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.46.3 Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Heimwerkerbedarf, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, darunter Werkzeuge, Kleineisenwaren, Farben, Lacke, Tapeten, Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, Schnittholz, Holzfaser-, Holzspan- und Kunststoffplatten, Bauelemente aus Holz, Baustoffe, Flachglas, Campingartikel, Kraftfahrzeug- und Fahrradzubehör (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Saunas 52.47 Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf 52.47.1 Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln (ohne Organisationsmittel für Bürozwecke), darunter Lehr- und Lernmittel, Schreib- und Zeichengeräte, Malbedarf, Unterrichts- und Künstlerfarben, Landkarten, Globen, Formulare, Geschäftsbücher (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Notenpapier (s. 52.45.3) – Einzelhandel mit Organisationsmitteln für Bürozwecke (s. 52.49.9) 52.47.2 Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Büchern, auch in Form von elektronischen Publikationen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit antiken Büchern (s. 52.50.1) – Einzelhandel mit gebrauchten Büchern (s. 52.50.2) 52.47.3 Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Mode-, Sport- und Jugendzeitschriften, Illustrierten, Roman- und Rätselzeitschriften u.Ä. (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Zeitungen (in Verkaufsräumen) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 393 – Abschnitt G 52.48 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Einzelhandel mit Tapeten, Bodenbelägen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Münzen, Geschenkartikeln, Uhren, Schmuck und Spielwaren 52.48.1 Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Tapeten, darunter Wand- und Deckenbeläge, Tapetenrohpapier (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit textilem Bodenbelag (Bahnenware, Fliesen), nicht textilem Bodenbelag, darunter Kunststoffbodenbelag, Linoleum (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Teppichen, darunter abgepasste Läufer, Kelims (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit antiken Teppichen (s. 52.50.1) 52.48.2 Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern (ohne Antiquitäten), darunter Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Radierungen, Kunstdrucke, Skulpturen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit kunstgewerblichen Erzeugnissen, darunter Devotionalien (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Galanteriewaren, Geschenkartikeln, darunter Raucherartikel (z. B. Feuerzeuge, Pfeifen, Aschenbecher, Raucherservices), Kunstblumen und -pflanzen, ausgestopfte Tiere, Geweihe, Wandteller, Kerzenständer (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Sammlerbriefmarken, darunter Briefmarkensammlungen, Briefmarkenalben und -einsteckbücher (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Sammlermünzen (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Ziergegenständen aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas (s. 52.44.4) – Einzelhandel mit Antiquitäten (s. 52.50.1) 52.48.5 Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Uhren (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Edelmetallwaren, Schmuck, darunter Gold- und Silberschmiedewaren, Edelmetallbestecke und -tafelgeräte, Perlen, Korallen, Edelsteine, Schmucksteine (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit antiken Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck (s. 52.50.1) – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3) – 394 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.48.6 Einzelhandel mit Spielwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Spielwaren, darunter Kinderroller, Spielfahrräder, Puppen, Puppenwagen, Gesellschaftsspiele, Musikspielwaren; außerdem Fest- und Scherzartikel, Feuerwerksartikel (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Bastelsätzen für den Modellbau, zum Schmelzen, Brennen, Emaillieren, Batiken, Modellieren, Gießen u.Ä. (in Verkaufsräumen) 52.49 Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen) 52.49.1 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Blumen und Pflanzen, darunter Baumschul-, Topf- und Beetpflanzen, Wurzelstöcke, Schnittgrün, Blattwerk, Zweige, Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Sämereien, darunter Saatgut von Baumschulpflanzen und Hülsenfrüchten, Pflanzkartoffeln; Blumen-, Gemüse- und Grassamen; Bulben, Zwiebeln und Knollen von Blumen u.a. Zierpflanzen; außerdem mit Düngemitteln (in Verkaufsräumen) 52.49.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Heim- und Kleintierfutter, zoologischen Gebrauchsartikeln, Reinigungs-, Pflege- und Hygienemitteln für Heim- und Kleintiere (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Heim- und Kleintieren, darunter Hunde, Katzen, Chinchilla- und Angorakaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Tieren für Aquarien und Terrarien (in Verkaufsräumen) 52.49.3 Augenoptiker 52.49.4 Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Foto-, Kino- und Projektionsgeräten, fototechnischem und -chemischem Material, darunter Objektive, Verschlüsse, Blenden, Belichtungsmesser, Blitzgeräte, Filme, Entwickler, Fixiersalz (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit sonstigen feinmechanischen und optischen Erzeugnissen (ohne medizinische Artikel), darunter Mikroskope, Lupen, Ferngläser, Fernrohre, Thermometer, Barometer, feinmechanische Lehrmittel (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 395 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.49.5 Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren Einheiten und Software Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Büromaschinen sowie Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung (einschließlich der damit verbundenen Hardwareberatung), darunter Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Diktiergeräte, PCs; außerdem mit Disketten und Software (in Verkaufsräumen) – Assembling von Computern (Konfigurieren nach Kundenwunsch) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.3) 52.49.6 Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten und Mobiltelefonen 52.49.7 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und –zubehör Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen, -zubehör und -reifen, darunter elektrische Ausrüstungen für Fahrräder (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.3) 52.49.8 Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel), darunter Sportbekleidung, Spezialsportschuhe, Berg- und Wanderschuhe, Zelte, Schlafsäcke, Turngeräte, Sport- und Freizeitboote (einschließlich Motorsportboote und -yachten) (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Grillgeräten und Campingmöbeln (s. 52.44.3) – Einzelhandel mit Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräten (s. 52.49.9) – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.3) – 396 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.49.9 Sonstiger Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Büromöbeln (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Organisationsmitteln für Bürozwecke, darunter Organisations- und Planungstafeln, Karteikästen, Register, Flach- und Sichtkarteien, Ordner, Hefter (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Waschmitteln für Wäsche, Putz- und Reinigungsmitteln, Bürstenwaren, darunter Haushaltskernseifen, Geschirrspülmittel, Reinigungs- und Pflegemittel für Fußböden, Möbel und Teppiche, Schuh-, Leder- und Kleiderpflegemittel, Kerzen, Haushaltsbürsten und -besen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräten (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Maschinen – ohne elektrische Haushaltsgeräte und -maschinen, Büromaschinen und Datenverarbeitungsgeräten –, Hanf- und Hartfasererzeugnissen, Arbeitsschutzbrillen, technischen Gummi- und Lederwaren, Schweißdraht, Stabelektroden, Schleifmitteln, technischen Bedarfsartikeln aus Asbest, Glas und keramischen Stoffen – Einzelhandel mit Brennstoffen, darunter Kohle, Koks, Briketts, Brenntorf, Brennholz, Heizöl, Flüssiggas (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und -maschinen (s. 52.45.1) – Einzelhandel mit Büromaschinen, Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung (s. 52.49.5) – Einzelhandel mit antiken Waffen (s. 52.50.1) – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3) 52.5 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen) 52.50 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen) 52.50.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Antiquitäten, darunter antike Möbel, Teppiche, Gobelins, Bücher, Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck und Waffen (in Verkaufsräumen) – Einzelhandel mit Sammlungen und Sammlungsstücken (ohne Briefmarkensammlungen, Sammlerbriefmarken, Sammlermünzen) (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Sammlermünzen, Sammlerbriefmarken, Briefmarkensammlungen (s. 52.48.2) – Einzelhandel mit Kunstgegenständen und Bildern (s. 52.48.2) – Einzelhandel mit kunstgewerblichen Erzeugnissen (s. 52.48.2) – Einzelhandel mit antiquarischen Büchern (s. 52.50.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 397 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.50.2 Antiquariate Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit antiquarischen Büchern (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit antiken Büchern (s. 52.50.1) 52.50.3 Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Gebrauchtwaren, darunter gebrauchte Haushaltsgeräte, Möbel, Bekleidung, medizinische Geräte, Instrumente und Hilfsmittel sowie Krankenfahrstühle und elektromedizinische Geräte und Einrichtungen, Näh- und Strickmaschinen, Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnische Geräte, Musikinstrumente, Werkzeuge, Büromaschinen, Geräte und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung, Foto-, Kino- und Projektionsgeräte, Gold- und Silberschmiedewaren, Edelmetallbestecke und -tafelgeräte sowie Schmuck, Handelswaffen, Maschinen (in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit gebrauchten Kraftwagen (s. 50.10.3) – Einzelhandel mit gebrauchten Kraftwagenteilen, -zubehör und -reifen (s. 50.30.3) – Einzelhandel mit gebrauchten Krafträdern, Motorrollern, Mopeds und Mofas sowie Kraftradteilen, -zubehör und -reifen (s. 50.40.3) – Einzelhandel mit antiquarischen Büchern (s. 52.50.2) 52.6 Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen) 52.61 Versandhandel 52.61.1 Versandhandel mit Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Versandhandel mit Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Krafträder (s. 50.30.3 und 50.40.3) – 398 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.61.2 Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Diese Unterklasse umfasst: – Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren, darunter mit Oberbekleidung für Damen und Herren, Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kinder und Säuglinge, Pullovern u.Ä., Strümpfen und Bekleidungszubehör für Damen und Herren, Herrenwäsche, Damenblusen, Damenwäsche und Miederwaren, Handarbeiten und Handarbeitsbedarf, Schuhen. Die Waren werden dem Käufer zugesandt, nachdem er seine Auswahl anhand von Anzeigen, Katalogen, Mustern oder anderen Werbemitteln getroffen hat – Verkauf von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren über Telefon und Internet 52.61.3 Sonstiger Fachversandhandel Diese Unterklasse umfasst: – sonstiger Fachversandhandel, darunter Versandhandel mit Wein und Spirituosen, Nahrungsmitteln, Möbeln, elektrotechnischen Erzeugnissen, Sammlerbriefmarken, Büchern, Zeitschriften, Sport- und Campingartikeln, kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln. Die Waren werden dem Käufer zugesandt, nachdem er seine Auswahl anhand von Anzeigen, Katalogen, Mustern oder anderen Werbemitteln getroffen hat – Verkauf von Waren (außer von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren) über Telefon und Internet Diese Unterklasse umfasst nicht: – Versandhandel mit Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Krafträder (s. 50.30.3 und 50.40.3) 52.62 Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten 52.62.1 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an Verkaufsständen und auf Märkten Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an festen oder beweglichen Verkaufsständen, entweder auf öffentlichen Straßen oder auf festen Marktplätzen, darunter Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Fettwaren und Eiern, Fischen und Fischerzeugnissen, Wild und Geflügel, Fleisch- und Fleischwaren, Süßwaren, Brot und Konditorwaren, Kartoffeln, Gemüse und Obst, Wein, Spirituosen, Bier und alkoholfreien Getränken, Tabakwaren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Fahrverkauf (s. 52.63.4) – Betrieb von Würstchenständen u.a. Imbisseinrichtungen (s. 55.30.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 399 – Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 52.62.2 Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel und Getränke) an festen oder beweglichen Verkaufsständen, entweder auf öffentlichen Straßen oder auf festen Marktplätzen, darunter Einzelhandel mit Pullovern u.Ä., Strümpfen, Oberbekleidung und Bekleidungszubehör für Damen und Herren, Herrenwäsche und Damenblusen, Hausrat aus Eisen, Metall und Kunststoff, Blumen und Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien Diese Unterklasse umfasst nicht: – Fahrverkauf (s. 52.63.4) 52.63 Sonstiger Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen) 52.63.1 Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen Diese Unterklasse umfasst: – Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen, darunter Kohle, Koks, Briketts, Brenntorf, Brennholz, Heizöl und Flüssiggas Diese Unterklasse umfasst nicht: – Einzelhandel mit Brennstoffen (in Verkaufsräumen) (s. 52.49.9) 52.63.4 Sonstiger Einzelhandel, anderweitig nicht genannt (nicht in Verkaufsräumen) Diese Unterklasse umfasst: – sonstiger Einzelhandel vom Lager, darunter Getränke, Bodenbeläge, Schrauben, Kleineisenwaren, Werkzeuge, Bauartikel u.Ä., Wohnmöbel, Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, Lacke und Farben, Blumen und Pflanzen, zoologischer Bedarf, lebende Tiere und Sämereien – Einzelhandel mit Waren verschiedener Art durch anderweitig nicht genannte Vertriebsformen: · Haustürverkauf · Automatenverkauf · Fahrverkauf · Versandhandelsvertretung – Einzelhandelstätigkeiten von Auktionshäusern: · Internet-Auktionen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Versandhandelsvertretung für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile und -zubehör, Kraftwagenanhänger (s. 50) – Versandhandel (s. 52.61.1 bis .3) – Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten (s. 52.62.1 und .2) – Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen (s. 52.63.1) – 400 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt G 52.7 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Reparatur von Gebrauchsgütern Diese Gruppe umfasst nicht: – Reparatur von Kraftfahrzeugen (s. 50) – Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 72.50.0) 52.71 Reparatur von Schuhen und Lederwaren 52.71.0 Reparatur von Schuhen und Lederwaren Diese Unterklasse umfasst: – Reparatur von Gebrauchsgütern aus Leder und Kunstleder (auch aus anderen Kunststofffolien, textilen Geweben u.a. Stoffen), darunter Sattler-, Feinsattler-, Feintäschnerund Galanteriewaren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Sofortservice (z. B. Absatzreparaturen) (s. 52.74.2) 52.72 Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten 52.72.1 Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Geräte der Unterhaltungselektronik) Diese Unterklasse umfasst: – Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten, darunter Elektrowärmegeräte, elektromagnetische Wirtschaftsgeräte, elektrische Kühlschränke, -truhen u.Ä., Waschmaschinen und -geräte Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reparatur von Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten (s. 52.72.2) 52.72.2 Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik Diese Unterklasse umfasst: – Reparatur von Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten, darunter Receiver, Tuner, Tape-decks, CD-Player, Videogeräte, DVD-Aufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, Kassettenabspielgeräte und Plattenspieler Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (s. 52.72.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 401 – Abschnitt G 52.73 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Reparatur von Uhren und Schmuck 52.73.0 Reparatur von Uhren und Schmuck Diese Unterklasse umfasst: – Reparatur von Uhren, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren 52.74 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern 52.74.1 Reparatur von Fahrrädern 52.74.2 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt, darunter Haushaltsnähmaschinen, Haushaltsschreibmaschinen, Fotogeräte, Schneidwaren, Puppen u.a. Spielwaren (auch aus Gummi), Matratzen, Verpackungsmittel, Korb- und Flechtwaren, Schirme, Kopfbedeckungen, Bekleidung – Reparatur von Mobiltelefonen – Sofortservice (z. B. Absatzreparaturen, Schlüsselanfertigung, Bedrucken von Textilwaren, Gravieren von Namensschildern, Prägen von Kraftfahrzeugkennzeichen) – Klavierstimmen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Instandhaltung und Reparatur von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0) – Instandhaltung und Reparatur von Möbeln (s. 36.1) – Instandhaltung und Reparatur von Musikinstrumenten (s. 36.30.0) – Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (s. 50.20.5) – Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern (s. 50.40.4) – Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 72.50.0) – 402 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt H H Gastgewerbe HA Gastgewerbe 55 Gastgewerbe Gastgewerbe Diese Abteilung umfasst die Gewährung von Unterkunft und/oder die Zubereitung von Mahlzeiten, Snacks und Getränken zum sofortigen Verzehr für Gäste. Die Abteilung umfasst sowohl die Beherbergung als auch die Gastronomie, da diese beiden Wirtschaftstätigkeiten häufig von derselben Einheit ausgeübt werden. Beherbergungsbetriebe bieten kurzfristige Unterkunft für Reisende, Urlauber und andere Personen. Einige von ihnen gewähren nur Unterkunft, während andere auch Mahlzeiten und Freizeitaktivitäten anbieten. Die Art der zusätzlich bereitgestellten Dienstleistungen variiert von Einheit zu Einheit. Restaurants und andere Einheiten der speisengeprägten Gastronomie bieten komplette Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr an. Dabei kann es sich um herkömmliche Restaurants, Selbstbedienungsrestaurants oder Restaurants handeln, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, oder aber um feste oder mobile Würstchenstände, Imbissstuben u. Ä. mit oder ohne Sitzgelegenheiten. Entscheidend ist die Tatsache, dass Mahlzeiten zum sofortigen bzw. alsbaldigen Verzehr angeboten werden, und nicht die Art der Einrichtung, von der sie angeboten werden. Nicht hierher gehört die Produktion von Mahlzeiten, die nicht zum sofortigen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, oder von Nahrungsmitteln, die nicht als Mahlzeit angesehen werden (s. Abteilung 15, Ernährungsgewerbe). Nicht hierher gehört ferner der Verkauf von nicht selbst zubereiteten Nahrungsmitteln, die nicht als Mahlzeit angesehen werden, oder von Mahlzeiten, die nicht zum sofortigen Verzehr geeignet sind (s. Abschnitt G, Handel, ...). Zur speisengeprägten Gastronomie gehören außerdem Cafés und Eissalons, die selbst hergestellten oder fremd bezogenen Kuchen, selbst hergestelltes oder fremdbezogenes Eis usw. zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Es gibt eine Überlappung der Tätigkeiten der Abteilung 55 insoweit, als der Verkauf von Getränken zum einen eine eigenständige Tätigkeit ist, zum anderen aber auch zu den Tätigkeiten der speisengeprägten Gastronomie gehört (Verkauf von Speisen, zusammen mit Getränken); im zweiten Fall wird der Verkauf von Getränken zusammen mit dem Verkauf von Speisen in Gruppe 55.3 (Speisengeprägte Gastronomie) erfasst. In gleicher Weise kann die Wirtschaftstätigkeit eines Restaurants eine gesonderte Tätigkeit darstellen oder in Verbindung mit der Beherbergung stehen. Einheiten, die eine solche gemischte Tätigkeit ausüben (Gewährung von Unterkunft im Sinne der Gruppen 55.1 und 55.2 der WZ 2003 sowie Verkauf von Speisen und Getränken im Sinne der Gruppen 55.3 und 55.4), werden als Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 403 – Abschnitt H Gastgewerbe Beherbergungsstätten angesehen und zugeordnet, wenn deren Beherbergungskapazität aus neun oder mehr Betten besteht. Bei einer niedrigeren Bettenzahl ist die Haupttätigkeit der Einheit im Einzelfall zu ermitteln. 55.1 Hotellerie Diese Gruppe umfasst: – Einheiten, die vorübergehend Unterkunft gewähren und jedermann zugänglich sind: · Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und Hotels garnis · Hotels mit Konferenzeinrichtungen Diesen Beherbergungsstätten ist gemeinsam, dass sie jedermann zugänglich sind, hotelübliche Dienstleistungen wie Reinigen und Aufräumen der Zimmer erbringen und dass sie in der Regel Speisen und Getränke abgeben, wenn auch unterschiedlich in Rahmen, Gästekreis und Umfang, z. B. in Hotels in einem auch Passanten zugänglichen Restaurant, in Pensionen nur an Hausgäste, in Hotels garnis höchstens Frühstück Diese Gruppe umfasst nicht: – langfristige Vermietung von Unterkünften (s. 70.20.2) 55.10 Hotellerie 55.10.1 Hotels (ohne Hotels garnis) Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant – auch für Passanten – vorhanden ist sowie in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung stehen 55.10.2 Hotels garnis Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen höchstens Frühstück abgegeben wird 55.10.3 Gasthöfe Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen außer dem Gastraum in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Bei Gasthöfen übersteigt der Umsatz aus Bewirtung deutlich den aus Beherbergung. – 404 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt H Gastgewerbe 55.10.4 Pensionen Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden 55.2 Sonstiges Beherbergungsgewerbe Diese Gruppe umfasst: – Einheiten, die vorübergehend Unterkunft gewähren: · Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen · Campingplätze und -einrichtungen · sonstige Einrichtungen für kurzzeitige Beherbergung wie Privatquartiere, Jugendherbergen, Berghütten usw. Diese Beherbergungsstätten sind teilweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich (z. B. Erholungs- und Ferienheime, Jugendherbergen und Hütten) und geben Speisen und Getränke nur an Hausgäste ab, teilweise sind sie jedermann zugänglich (z. B. Ferienhäuser und Ferienwohnungen), geben keine Speisen und Getränke ab, verfügen aber über eine Kochgelegenheit. Zu dieser Gruppe gehören auch Ferienzentren, Campingplätze (ohne Dauercampingplätze) sowie die nicht erlaubnispflichtigen Privatquartieren. In den Beherbergungsstätten dieser Gruppe werden hotelübliche Dienstleistungen wie Reinigen und Aufräumen der Zimmer nicht oder nur eingeschränkt erbracht. Diese Gruppe umfasst nicht: – langfristige Vermietung von Unterkünften (s. 70.20.2) 55.21 Jugendherbergen und Hütten 55.21.0 Jugendherbergen und Hütten Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten mit in der Regel einfacher Ausstattung, vorzugsweise für Jugendliche oder Angehörige der sie tragenden Organisation (z. B. Wanderverein), in denen Speisen und Getränke in der Regel nur an Hausgäste abgegeben werden 55.22 Campingplätze 55.22.0 Campingplätze Diese Unterklasse umfasst: – Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 405 – Abschnitt H Gastgewerbe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Dauercampingplätze (s. 70.20.1) 55.23 Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt 55.23.1 Erholungs- und Ferienheime Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Müttern, Kindern, Betreuten sozialer Einrichtungen, zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden 55.23.2 Ferienzentren Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten (auch mit Kochgelegenheit), einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen, z. B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur, und zur aktiven Freizeitgestaltung, z. B. Schwimmbad, Tennis-, Tischtennis-, Kleingolf-, Trimm-Dich-Anlagen 55.23.3 Ferienhäuser und Ferienwohnungen Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber Kochgelegenheit vorhanden ist 55.23.4 Privatquartiere Diese Unterklasse umfasst: – Kleinbeherbergungsstätten, die nicht erlaubnispflichtig (weniger als 9 Betten) und jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden – 406 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt H Gastgewerbe 55.23.6 Boardinghouses Diese Unterklasse umfasst: – Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und neben Kurzzeitaufenthalten insbesondere für längere Aufenthalte im urbanen Umfeld konzipiert sind. Die Ausstattung orientiert sich an privaten Wohnungen, eine Kochgelegenheit muss gegeben sein. Die Leistung wird durch einen hotelähnlichen Service ergänzt (Reinigung, Serviceoffice). Diese Unterklasse umfasst nicht: – langfristige Vermietung von Unterkünften ohne hotelähnlichen Service (s. 70.20.2) 55.23.7 Sonstiges Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Wohnheime für Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler – Berufstätigenwohnheime 55.3 Speisengeprägte Gastronomie 55.30 Speisengeprägte Gastronomie 55.30.1 Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Diese Unterklasse umfasst: – Verkauf von Speisen, im allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, sowie damit verbundener Verkauf von Getränken, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm, durch: · Restaurants · Speisewagenbetriebe u.Ä. mit herkömmlicher Bedienung 55.30.2 Restaurants mit Selbstbedienung Diese Unterklasse umfasst: – Verkauf von Speisen, im allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, sowie damit verbundener Verkauf von Getränken, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm, durch: · Selbstbedienungsrestaurants · Speisewagenbetriebe u.Ä. mit Selbstbedienung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Automatenverkauf (s. 52.63.4) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 407 – Abschnitt H Gastgewerbe 55.30.3 Cafés Diese Unterklasse umfasst: – Verkauf von Speisen, insbesondere von Konditoreierzeugnissen und sonstigen kalten Speisen, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, sowie damit verbundener Verkauf von Getränken, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm 55.30.4 Eissalons Diese Unterklasse umfasst: – Bewirtungsstätten, von denen insbesondere Speiseeis sowie ein eng begrenztes Sortiment von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird 55.30.5 Imbissstuben Diese Unterklasse umfasst: – Bewirtungsstätten, die keine oder wenig Sitzgelegenheiten aufweisen und von denen ein eng begrenztes Sortiment von Speisen mit und ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird, z. B. Würstchenstände u.ä. Fast-Food-Einrichtungen 55.4 Getränkegeprägte Gastronomie 55.40 Getränkegeprägte Gastronomie 55.40.1 Schankwirtschaften Diese Unterklasse umfasst: – Bewirtungsstätten mit Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle 55.40.3 Diskotheken und Tanzlokale Diese Unterklasse umfasst: – Lokale mit Tanzmusik, verbunden mit Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm 55.40.5 Bars Diese Unterklasse umfasst: – Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle – 408 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt H Gastgewerbe 55.40.6 Vergnügungslokale Diese Unterklasse umfasst: – Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, mit begleitendem Unterhaltungsprogramm 55.40.7 Sonstige getränkegeprägte Gastronomie 55.5 Kantinen und Caterer 55.51 Kantinen 55.51.0 Kantinen Diese Unterklasse umfasst: – Verkauf von Speisen und Getränken, gewöhnlich zu ermäßigten Preisen, an bestimmte Personengruppen, durch: · Sport-, Betriebs- und Bürokantinen · Schulkantinen und -küchen · Mensen · Messen und Kantinen für Armeeangehörige 55.52 Caterer 55.52.0 Caterer Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Einrichtungen, die in einer eigenen Produktionszentrale zubereitete verzehrfertige Speisen sowie Getränke an bestimmte Einrichtungen (z. B. Fluggesellschaften, "Essen auf Rädern") oder Personengruppen und für bestimmte Anlässe (z. B. Hochzeiten und andere Feiern oder Festlichkeiten) liefern. Die zubereiteten Speisen werden den Konsumenten also direkt vom Caterer oder durch die belieferten Einrichtungen – eventuell nach erneutem Erwärmen – verzehrfertig angeboten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Mahlzeiten, die nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder bestimmt sind, oder von Nahrungsmitteln, die nicht als Mahlzeiten angesehen werden (s. 15) – Handel mit nicht selbst zubereiteten Nahrungsmitteln (s. Abschnitt G) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 409 – Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung I Verkehr und Nachrichtenübermittlung IA Verkehr und Nachrichtenübermittlung Dieser Unterabschnitt umfasst: – Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Personen- und Güterbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr auf Schienen und Straßen, zu Wasser und in der Luft sowie Transport in Rohrfernleitungen – Hilfs- und Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit Bahnhöfen, Häfen und Flughäfen, Parkplätzen und Parkhäusern sowie Frachtumschlag, Lagerei usw. – Post-, Kurier- und Fernmeldewesen – Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer oder Bedienungspersonal Dieser Unterabschnitt umfasst nicht: – Umbau und Tuning von Kraftwagen (s. 34.20.0) – größere Reparaturen oder Umbau von Beförderungsmitteln außer Kraftfahrzeugen (s. 35) – Bau, Unterhaltung und Erneuerung von Straßen, Schienenstrecken, Häfen, Flughäfen (s. 45) – Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (s. 50.20.5) – Vermietung von Fahrzeugen ohne Fahrer oder Bedienungspersonal (s. 71.1 und 71.2) 60 Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen 60.1 Eisenbahnverkehr 60.10 Eisenbahnverkehr 60.10.0 Eisenbahnverkehr Diese Unterklasse umfasst: – Personen- und Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr – Schlepp- und Schubdienste (Rangieren) im Eisenbahnverkehr Diese Unterklasse umfasst nicht: – größere Reparaturen oder Umbau von Schienenfahrzeugen (s. 35.20.6) – Betrieb von Zugrestaurants (s. 55.3) – Betrieb von Bahnhöfen; Frachtumschlag, Lagerei und sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten (s. 63) – Instandhaltung und kleinere Reparaturen von rollendem Material (s. 63.21.2) – Betrieb von Schienenwegen einschließlich Betriebsleit- und Sicherungssystemen (s. 63.21.2) – 410 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 60.2 Sonstiger Landverkehr 60.21 Personenbeförderung im Linienverkehr zu Land 60.21.1 Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und -Nachbarortslinienverkehr Diese Unterklasse umfasst: – Regelmäßige Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr auf festgelegten Strecken nach meist festem Fahrplan mit Omnibussen, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltepunkten zu- oder aussteigen können – Betrieb von Schulbussen, Flughafen- oder Bahnhofszubringerlinien 60.21.2 Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr Diese Unterklasse umfasst: – Regelmäßige Personenbeförderung im Fernverkehr auf festgelegten Strecken nach meist festem Fahrplan mit Omnibussen, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltestellen zu- oder aussteigen können 60.21.3 Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen Diese Unterklasse umfasst: – Regelmäßige Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr auf festgelegten Strecken nach meist festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltestellen zu- oder aussteigen können. Die Beförderung kann mit Straßenbahnen, U-Bahnen, Hochbahnen usw. erfolgen 60.21.4 Berg- und Seilbahnen Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Zahnrad- und Seilbahnen usw.: · Kabinenbahnen · Sesselbahnen · Standseilbahnen · Skilifte 60.22 Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer 60.22.0 Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer Diese Unterklasse umfasst: – Personenbeförderung mit Taxis – Pkw-Vermietung mit Fahrer Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 411 – Abschnitt I 60.23 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr 60.23.1 Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr Diese Unterklasse umfasst: – Gelegenheits- und Ausflugsverkehr mit Omnibussen, darunter Ferienziel-Reiseverkehr 60.23.2 Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – sonstige Personenbeförderung im Straßenverkehr: · Personenbeförderung mit Gespannfahrzeugen · sonstige Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Rettungsdienste und Krankentransport (s. 85.14.5) 60.24 Güterbeförderung im Straßenverkehr 60.24.5 Erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr Diese Unterklasse umfasst: – erlaubnispflichtige Güterbeförderung mit Nutzkraftfahrzeugen – Lkw-Vermietung mit Fahrer Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Frachtumschlag (s. 63) – private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7) – Transport von Abfällen im Zusammenhang mit deren Einsammeln (s. 90.02.1) 60.24.6 Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr Diese Unterklasse umfasst: – erlaubnisfreier Straßengüterverkehr – von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes freigestellter Straßengüterverkehr – Güterbeförderung mit Gespannfahrzeugen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Frachtumschlag (s. 63) – private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7) – Transport von Abfällen im Zusammenhang mit deren Einsammeln (s. 90.02.1) – 412 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt I 60.3 Transport in Rohrfernleitungen 60.30 Transport in Rohrfernleitungen Verkehr und Nachrichtenübermittlung 60.30.0 Transport in Rohrfernleitungen Diese Unterklasse umfasst: – Transport von Gasen, Flüssigkeiten, Schlämmen und anderen Gütern in Rohrfernleitungen – Betrieb von Pumpstationen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verteilung von Erd- oder Stadtgas (s. 40.2) – Verteilung von Fernwärme (s. 40.30.1 bis .5) – Verteilung von Wasser (s. 41.00.1 bis .3) 61 Schifffahrt Diese Abteilung umfasst: – Betrieb von eigenen, geleasten und gemieteten Schiffen, die für Personen- oder Güterbeförderung eingesetzt werden – Betrieb von Kreuzfahrtschiffen sowie Fähren des Personenverkehrs und Fahrgastschiffen mit Kabinen Diese Abteilung umfasst nicht: – Besorgung oder Vermittlung von Güterversendungen mit Schiffen (s. 63.40.1 und .2) 61.1 See- und Küstenschifffahrt 61.10 See- und Küstenschifffahrt 61.10.0 See- und Küstenschifffahrt Diese Unterklasse umfasst: – planmäßige und außerplanmäßige Personen- und Güterbeförderung zu Wasser – Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen – Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw. – Betrieb von Schlepp- und Schubschiffen, Bohrinseln usw. – Vermietung von Wasserfahrzeugen mit Besatzung – Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung in der See- und Küstenschifffahrt Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 413 – Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Schiffen in Rahmen der Hochsee- und Küstenfischerei (s. 05.01.1) – Tätigkeiten von Schiffen, die sowohl auf die Hochsee- und Küstenfischerei als auch auf die Verarbeitung und Konservierung von Fisch spezialisiert sind (05.01.1) – Tätigkeiten von Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung (s. 15.20.0) – Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4) – Frachtumschlag, Lagerei, Hafenbetrieb und sonstige Hilfstätigkeiten wie Docken, Lotsendienst, Leichtertransport, Bergung von Schiffen (s. 63) 61.2 Binnenschifffahrt 61.20 Binnenschifffahrt 61.20.1 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt Diese Unterklasse umfasst: – Personenbeförderung auf Flüssen, Kanälen, Seen und anderen Binnenwasserstraßen – Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung in der Binnenschifffahrt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Hotelschiffen (s. 55.1) – Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4) – Betrieb von Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt (s. 61.20.4) 61.20.2 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien Diese Unterklasse umfasst: – Güterbeförderung auf Flüssen, Kanälen, Seen und anderen Binnenwasserstraßen durch Reedereien Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Schiffen im Rahmen der Fluss- und Seenfischerei (s. 05.01.2) – Betrieb von Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt (s. 61.20.4) – Betrieb von Binnenschiffen für Messe- und Ausstellungszwecke (s. 74.87.1) 61.20.3 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere Diese Unterklasse umfasst: – Güterbeförderung auf Flüssen, Kanälen, Seen und anderen Binnenwasserstraßen durch Partikuliere Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt (s. 61.20.4) – 414 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 61.20.4 Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Fluss- und Kanalfähren, Schifffahrt in See- und Binnenhäfen und innerhalb von Docks 62 Luftfahrt Diese Abteilung umfasst: – Personen- und Güterbeförderung in der Luft- und Raumfahrt Diese Abteilung umfasst nicht: – Schädlingsbekämpfung mit Flugzeugen (s. 01.41.1) – Instandhaltung von Flugzeugen, Motoren und Triebwerken (s. 35.30.0) – Luftwerbung (s. 74.40.2) – Luftbildfotografie (s. 74.81.1) 62.1 Linienflugverkehr 62.10 Linienflugverkehr 62.10.0 Linienflugverkehr Diese Unterklasse umfasst: – Personen- und Güterbeförderung im Linienflugverkehr Diese Unterklasse umfasst nicht: – Charterflüge (s. 62.20.0) 62.2 Gelegenheitsflugverkehr 62.20 Gelegenheitsflugverkehr 62.20.0 Gelegenheitsflugverkehr Diese Unterklasse umfasst: – Personen- und Güterbeförderung im Gelegenheitsflugverkehr · regelmäßige und gelegentliche Charterflüge, Hubschrauber-Dienste, Rundflüge usw. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 415 – Abschnitt I 62.3 Raumtransport 62.30 Raumtransport Verkehr und Nachrichtenübermittlung 62.30.0 Raumtransport Diese Unterklasse umfasst: – Starten von Satelliten und Raumfahrzeugen – Personen- und Güterbeförderung in der Raumfahrt 63 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung 63.1 Frachtumschlag und Lagerei 63.11 Frachtumschlag 63.11.0 Frachtumschlag Diese Unterklasse umfasst: – Be- und Entladen von Gütern und Gepäck unabhängig von der Art des benutzten Beförderungsmittels – Stauerei Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Abfertigungseinrichtungen (s. 63.2) 63.12 Lagerei 63.12.1 Lagerei (ohne Kühlhäuser) Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Lagereinrichtungen für alle Arten von Gütern: · Getreidesilos, Lagerhäuser, Lagertanks usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Parkplätzen und -häusern (s. 63.21.1) 63.12.2 Kühlhäuser Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Kühlhäusern für alle Arten von Gütern – 416 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 63.2 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr 63.21 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr 63.21.1 Parkhäuser und Parkplätze Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Parkplätzen und -häusern, Fahrradstellplätzen 63.21.2 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Land: · Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Bahnhöfen oder Omnibusbahnhöfen · Betrieb von Straßen, Brücken, Tunneln · Betrieb von Schienenwegen einschließlich Betriebsleit- und Sicherungssystemen, sonstige Eisenbahninfrastruktur · Instandhaltung und kleinere Reparaturen an Schienenfahrzeugen · Betrieb von Fahrzentralen für Taxis und Fahrradkuriere · Betrieb von Winterstellplätzen für Wohnwagen Diese Unterklasse umfasst nicht: – größere Reparaturen oder Umbau von Schienenfahrzeugen (s. 35.20.6) – Rangierdienste (s. 60.10.0) – Frachtumschlag (s. 63.11.0) – Dauercampingplätze (s. 70.20.1) 63.22 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Schifffahrt 63.22.1 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt Diese Unterklasse umfasst: – Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser: · Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Binnenhäfen und Anlegestellen · Betrieb von Schleusen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4) – Frachtumschlag in der Binnenschifffahrt (s. 63.11.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 417 – Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 63.22.2 Seehafenbetriebe Diese Unterklasse umfasst: – Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser: · Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Seehäfen und Anlegestellen, deren Aufgabe es ist, Schiffen beim Fest- und Losmachen behilflich zu sein Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Restaurants und Bars in Seehäfen und an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4) – Frachtumschlag in der See- und Küstenschifffahrt (s. 63.11.0) 63.22.3 Bugsier- und Bergungsschifffahrt Diese Unterklasse umfasst: – Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser: · Leichterverkehr und Bergung einschließlich Taucherei 63.22.4 Lotsbetriebe 63.23 Diese Unterklasse umfasst: – Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser: · Navigation, Lotsendienst · Betrieb von Leuchttürmen Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt 63.23.1 Flughafenbetriebe Diese Unterklasse umfasst: – Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft: · Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen · Flughafenkontrolle · Bodendienste auf Flughäfen usw. · Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste · Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Flughafenbereich Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Restaurants und Bars in Flughäfen (s. 55.3 und 55.4) – Frachtumschlag in der Luftfahrt (s. 63.11.0) – nichthoheitliche Tätigkeiten im Rahmen von Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen (s. 74.60.2) – hoheitliche (behördliche) Tätigkeiten im Rahmen von Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen wie bewaffneter Objektschutz oder bewaffneter Schutz von Kontrollstellen (s. 75.24.0) – 418 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 63.23.2 Landeplätze für Luftfahrzeuge Diese Unterklasse umfasst: – Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft: · Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Landeplatzbereich · Betrieb von Segelfluggeländen 63.23.3 Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Flugunterricht zur Erlangung von Musterberechtigungen – Flugsicherung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Flughafenbereich bis zur Übergabe an die Flugsicherung (s. 63.23.1) – Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Landeplatzbereich (s. 63.23.2) – Betrieb von Flugschulen für Sport- und Freizeitpiloten (s. 80.41.2) 63.3 Reisebüros und Reiseveranstalter 63.30 Reisebüros und Reiseveranstalter 63.30.1 Reisebüros Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Reisebüros: · Vermittlung von Reiseinformationen, Beratung und Planung · Organisieren von Reisen, Beherbergung und Beförderung für Reisende und Urlauber · Lieferung von Fahrkarten, Verkauf von Packagetouren usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Wirtschaftsförderung im Gastgewerbe und Fremdenverkehr (s. 75.13.0) 63.30.2 Reiseveranstalter und Fremdenführung Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Reiseveranstaltern – Tätigkeiten von Fremdenführern und Reiseleitern – Tätigkeiten von örtlichen Fremdenverkehrsbüros und Zimmervermittlungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Wirtschaftsförderung im Gastgewerbe und Fremdenverkehr (s. 75.13.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 419 – Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 63.4 Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung 63.40 Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung 63.40.1 Spedition Diese Unterklasse umfasst: – Ausstellung und Beschaffung von Transportdokumenten und Begleitpapieren – Güterversendungen in eigenem Namen für Rechnung anderer durch Frachtführer oder Verfrachter – Besorgung oder Durchführung von Transport zu Land, zu Wasser oder in der Luft – Sammelladungsverkehre per Kraftwagen, Bahn oder Flugzeug einschließlich Sammeln und Verteilen der Sendungen – Empfangsspedition in Sammelladungs- und Ladungsverkehren einschließlich Abholung und Zusammenstellung von Gütern – Tätigkeiten von Seefrachtspediteuren – Zollspedition – Umzugsspediton Diese Unterklasse umfasst nicht: – private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7) – Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermittlung von Frachtversicherungen (s. 67.20.1 bis .3) 63.40.2 Schiffsmaklerbüros und -agenturen Diese Unterklasse umfasst: – Sammelladungsverkehre per Seeschiff einschließlich Sammeln und Verteilen der Sendungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7) – Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermittlung von Frachtversicherungen (s. 67.20.1 bis .3) 63.40.4 Logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt, soweit sie als eigenständige Tätigkeiten ausgeführt werden – 420 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Güterbeförderung im Landverkehr, in der Schifffahrt und in der Luftfahrt (s. 60 bis 62) – Frachtumschlag und Lagerei (s. 63.1) – Betrieb von Abfertigungseinrichtungen (s. 63.2) – Spedition (s. 63.40.1) – private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7) – Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermittlung von Frachtversicherungen (s. 67.20.1 bis .3) – Unternehmensberatung (s. 74.14.1) – Abfüll- und Verpackungsgewerbe (s. 74.82.0) – Inkassobüros (s. 74.87.6) 63.40.5 Verkehrsvermittlung, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Luftfrachtagenten, Mitfahrzentralen, Frachtenbörsen Diese Unterklasse umfasst nicht: – private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7) – Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermittlung von Frachtversicherungen (s. 67.20.1 bis .3) 64 Nachrichtenübermittlung 64.1 Postverwaltung und private Post- und Kurierdienste 64.11 Postverwaltung 1) 64.11.0 Postverwaltung 1) 64.12 Private Post- und Kurierdienste 64.12.1 Briefdienste Diese Unterklasse umfasst: – Einsammlung, Weiterleitung und Auslieferung von Sendungen bis zu einem Höchstgewicht von 2000 g 1) Die WZ 2003 ist auf der verbindlichen Grundlage internationaler Wirtschaftszweigklassifikationen entstanden. Daher enthält sie einen Wirtschaftszweig zur Erfassung von Tätigkeiten der nationalen Postverwaltung. Aufgrund der Deregulierung der Postmärkte gibt es in Deutschland jedoch nur noch private Post- und Kurierdienste, die in der Klasse 64.12 der WZ 2003 erfasst werden. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 421 – Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 64.12.2 Zeitungsdienste 64.12.3 Paketdienste Diese Unterklasse umfasst: – Einsammlung, Weiterleitung und Auslieferung von Frachtsendungen bis zu einem Höchstgewicht von 31,5 kg 64.12.5 Expressdienste Diese Unterklasse umfasst: – Einsammlung, Weiterleitung und Auslieferung von termingebundenen Sendungen 64.12.6 Kurierdienste Diese Unterklasse umfasst: – Beförderung von einzeln nachgewiesenen Sendungen, die im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Beförderung auf dem Weg vom Absender zum Empfänger ständig begleitet werden und die Begleitperson die Möglichkeit hat, jederzeit auf die einzelne Sendung zuzugreifen und die erforderlichen Dispositionen zu treffen 64.12.7 Erbringung von sonstigen postalischen Dienstleistungen 64.3 Fernmeldedienste 64.30 Fernmeldedienste 64.30.1 Erbringung von festnetzgebundenen Telekommunikationsdienstleistungen Diese Unterklasse umfasst: – Betreiben von Kabelnetzen einschließlich Unterhaltung dieser Netze Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1) – Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2) – 422 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 64.30.2 Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen Diese Unterklasse umfasst: – Betreiben von Mobilfunknetzen einschließlich Unterhaltung dieser Netze Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1) – Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2) 64.30.3 Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen Diese Unterklasse umfasst: – Betreiben von Satellitenfunk einschließlich Unterhaltung dieser Netze Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1) – Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2) 64.30.4 Erbringung von sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Fernsprechauftragsdienste (s. 74.85.3) – Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1) – Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 423 – Abschnitt J Kredit- und Versicherungsgewerbe J Kredit- und Versicherungsgewerbe JA Kredit- und Versicherungsgewerbe 65 Kreditgewerbe Diese Abteilung umfasst: – Hereinnahme und Ausleihung von Finanzmitteln sowie die Durchführung von anderen Bankund Finanzgeschäften (ohne Versicherungsgewerbe, Pensions- und Sterbekassen, Sozialversicherung) 65.1 Zentralbanken und Kreditinstitute Diese Gruppe umfasst: – Währungs- und Notenbanken sowie Kreditinstitute 65.11 Zentralbanken 65.11.0 Zentralbanken Diese Unterklasse umfasst: – Deutsche Bundesbank als Währungs- und Notenbank mit Landeszentralbanken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Girozentralen (s. 65.12.2) – Genossenschaftliche Zentralbanken (s. 65.12.4) 65.12 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) Diese Klasse umfasst: – Hereinnahme und Ausleihung von Finanzmitteln sowie Durchführung von anderen Bankgeschäften (ohne sonstige Finanzierungsinstitutionen) – Führen von Wertpapierdepots 65.12.1 Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken Diese Unterklasse umfasst: – Kreditinstitute in privater Rechtsform (ohne die der eingetragenen Genossenschaft), die in der Regel Bankgeschäfte aller Art betreiben. Das Schwergewicht liegt im kurz- und mittelfristigen Kredit- und Einlagengeschäft. – 424 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt J Kredit- und Versicherungsgewerbe 65.12.2 Girozentralen Diese Unterklasse umfasst: – Deutsche Girozentrale als Spitzenorganisation der Sparkassenorganisation – Zentralinstitute (Girozentralen) der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen Sparkassen. Sie dienen den Sparkassen als Liquiditätshalter und als Abwicklungsstellen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ferner leiten sie öffentliche Mittel im Rahmen spezieller Kreditprogramme weiter; als Landesbanken sind sie die "Hausbanken" der Länder. Sie betreiben das Grund- und Kommunalkreditgeschäft und besitzen das Emissionsrecht; darüber hinaus führen sie alle üblichen Bankgeschäfte aus. 65.12.3 Sparkassen Diese Unterklasse umfasst: – Abgesehen von wenigen Ausnahmen kommunale Einrichtungen, deren Gewährträger Gemeinden und Gemeindeverbände sind. Wichtigstes Passivgeschäft ist die Entgegennahme von Spareinlagen, wichtigstes Aktivgeschäft die Hergabe langfristiger Kredite (vor allem Hypothekarkredite), daneben alle üblichen Bankgeschäfte, auch das kurz- und mittelfristige Kreditgeschäft. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Bausparkassen (s. 65.12.9) 65.12.4 Genossenschaftliche Zentralbanken Diese Unterklasse umfasst: – Deutsche Genossenschaftsbank als Spitzeninstitut der regionalen genossenschaftlichen Zentralbanken. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Weiterleitung von öffentlichen Mitteln im Rahmen spezieller längerfristiger Kreditprogramme; sie besitzt Emissionsrecht. – Regionale Zentralinstitute der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen Kreditgenossenschaften. Sie sorgen für den Geld- und Kreditausgleich und dienen als Verrechnungsstellen innerhalb ihres Bereichs. Darüber hinaus betreiben sie die üblichen Bankgeschäfte. 65.12.5 Kreditgenossenschaften Diese Unterklasse umfasst: – den Regional- und Fachverbänden des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossene Institute, die die üblichen Bankgeschäfte vornehmlich mit ihren Mitgliedern, aber auch mit jedermann betreiben. Fast ausschließlich in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft geführt, einschließlich einiger Kreditinstitute in anderer Rechtsform. Bezeichnet als Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Raiffeisenbanken, Raiffeisenkassen, Spar- und Darlehenskassen, Beamtenbanken. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 425 – Abschnitt J Kredit- und Versicherungsgewerbe 65.12.6 Realkreditinstitute Diese Unterklasse umfasst: – Kreditinstitute, die ausschließlich oder überwiegend den Real- oder Kommunalkredit pflegen und sich durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen oder Aufnahme langfristiger Mittel refinanzieren: · private Hypothekenbanken einschließlich Schiffspfandbriefbanken · Real- und Kommunalkreditinstitute öffentlicher Rechtsform wie die Landeskreditanstalten, die Wohnungsbauförderungsanstalten usw. 65.12.7 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben Diese Unterklasse umfasst: – Kreditinstitute, denen besondere Aufgaben, hauptsächlich die Durchführung öffentlicher Kreditaktionen, übertragen worden sind, z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) oder die Landwirtschaftliche Rentenbank, teilweise mit Emissionsrecht 65.12.9 Bausparkassen Diese Unterklasse umfasst: – Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bauspareinlagen entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen ihren Bausparern Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren: · private Bausparkassen · öffentliche Bausparkassen 65.2 Sonstige Finanzierungsinstitutionen Diese Gruppe umfasst: – Finanzierungsinstitutionen (ohne Zentral- und Universalbanken) 65.21 Institutionen für Finanzierungsleasing 65.21.0 Institutionen für Finanzierungsleasing Diese Unterklasse umfasst: – Entgeltliche Überlassung von Gütern (Mobilien und Immobilien) zur Nutzung, wobei die Vertragsdauer annähernd der gewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht. Die zu zahlenden Leasingraten decken grundsätzlich die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten sowie Nebenkosten, Finanzierungskosten und die Gewinnmarge des Leasinggebers. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Operate-Leasing je nach Art der geleasten Güter (s. 71) – 426 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt J 65.22 Kredit- und Versicherungsgewerbe Spezialkreditinstitute 65.22.0 Spezialkreditinstitute Diese Unterklasse umfasst: – Kreditgarantiegemeinschaften: Gemeinschaftseinrichtungen von Banken und Handwerks-, Handels- oder ähnlichen Organisationen; übernehmen Ausfallbürgschaften für längerfristige Kredite an Betriebe, die ihnen unmittelbar oder über ihre Verbände angeschlossen sind. Hier sind auch die Beteiligungsgarantiegemeinschaften einzuordnen. – Kassenvereine: Institute, die für die ihnen angeschlossenen Kreditinstitute und deren Kunden die Wertpapiersammelverwahrung übernehmen und den Effektengiroverkehr durchführen – Verbraucherkreditinstitutionen 65.23 Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt 65.23.1 Kapitalanlagegesellschaften Diese Unterklasse umfasst: – Unternehmen, die dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften unterliegen und deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapieren oder Grundstücken sowie Erbbaurechten gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Die auch als "Investmentgesellschaften" bezeichneten Unternehmen verwalten das bei ihnen eingelegte Geld als Sondervermögen (Investmentfonds). Nach der Anlageart des Sondervermögens werden Wertpapierfonds und offene Immobilienfonds unterschieden. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) – Wertpapiergeschäfte für Dritte (s. 67.12.0) – Immobilienhandel, Vermietung von Immobilien (s. 70) – Operate-Leasing (s. 71) – geschlossene Immobilienfonds (s. 74.15.3 und .4) 65.23.2 Leihhäuser Diese Unterklasse umfasst: – Unternehmen, die das Pfandkreditgeschäft betreiben, d. h. Darlehen gegen Verpfändung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs usw. gewähren Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 427 – Abschnitt J Kredit- und Versicherungsgewerbe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Realkreditinstitute (s. 65.12.6) – Verbraucherkreditinstitutionen (s. 65.22.0) 65.23.3 Sonstige Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Geschäfte von Wertpapierhändlern auf eigene Rechnung – Swaps, Optionen und sonstige Wertpapiergeschäfte – Großhandel mit Barrengold für finanzwirtschaftliche Zwecke – Kreditkartenorganisationen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) – Wertpapiergeschäfte für Dritte (s. 67.12.0) – Immobilienhandel, Vermietung von Immobilien (s. 70) – Operate-Leasing (s. 71) 66 Versicherungsgewerbe 66.0 Versicherungsgewerbe Diese Gruppe umfasst: – lang- und kurzfristige Risikostreuung mit oder ohne Sparkomponente 66.01 Lebensversicherungen 66.01.1 Lebensversicherungen (ohne Rückversicherungen) Diese Unterklasse umfasst: – Kapital- und Rentenversicherung auf den Todes- und Erlebensfall: · Lebensversicherung · Aussteuerversicherung · Sterbegeldversicherung · Ausbildungsversicherung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Pensions- und Sterbekassen (s. 66.02.0) – gesetzliche Rentenversicherung (s. 75.30.1 bis .4) – 428 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt J Kredit- und Versicherungsgewerbe 66.01.2 Rückversicherungen für die Lebensversicherungen 66.02 Pensions- und Sterbekassen 66.02.0 Pensions- und Sterbekassen Diese Unterklasse umfasst: – Zahlung von Ruhestandsgeldern aus Pensions- und Sterbekassen Diese Unterklasse umfasst nicht: – nicht beitragspflichtige Systeme, deren Mittel zum größten Teil aus staatlichen Quellen stammen (s. 75.12.3) – Sozialversicherung und Arbeitsförderung (s. 75.30.1 bis .9) 66.03 Sonstiges Versicherungsgewerbe 66.03.1 Krankenversicherungen Diese Unterklasse umfasst: – Versicherung gegen alle mit Krankheit verbundenen wirtschaftlichen Risiken Diese Unterklasse umfasst nicht: – gesetzliche Krankenversicherung (s. 75.30.5 und .6) 66.03.2 Schaden- und Unfallversicherungen Diese Unterklasse umfasst: – Versicherung gegen Schaden- und Unfallrisiken: · Hagelversicherung · Reisegepäckversicherung · Kreditversicherung · Hausratversicherung · Tierversicherung · Unfall- und Feuerversicherung · Immobilienversicherung · Kraftfahrt-, See-, Luftfahrt-, Transportversicherung · Vermögensschadens- und Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 429 – Abschnitt J Kredit- und Versicherungsgewerbe Diese Unterklasse umfasst nicht: – gesetzliche Unfallversicherung (s. 75.30.7) 66.03.3 Rückversicherungen für das sonstige Versicherungsgewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Rückversicherungsgeschäfte, außer für die Lebensversicherung 67 Mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten Diese Abteilung umfasst: – Erbringung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe stehen, ohne dieses jedoch einzuschließen 67.1 Mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten 67.11 Effekten- und Warenbörsen 67.11.0 Effekten- und Warenbörsen Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von und Aufsicht über Finanzmärkte durch nicht staatliche Stellen: · Wertpapierbörsen, Warenbörsen usw. 67.12 Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung) 67.12.0 Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung) Diese Unterklasse umfasst: – Börsengeschäfte für Dritte (z. B. Maklergeschäfte) und damit verbundene Tätigkeiten – Vermögensverwaltung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Führen von Wertpapierdepots (s. 65.12) – Börsengeschäfte auf eigene Rechnung (s. 65.23.3) – 430 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt J 67.13 Kredit- und Versicherungsgewerbe Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten 67.13.0 Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten Diese Unterklasse umfasst: – sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten: · Vermittlung von Bausparverträgen · Hypothekenvermittlung · Betrieb von Wechselstuben usw. · internationale Abwicklung von Bankdiensten mittels der Fernmeldedienste 67.2 Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 67.20 Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 67.20.1 Versicherungsvertreter 67.20.2 Versicherungsmakler 67.20.3 Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten Diese Unterklasse umfasst: – Risiko- und Schadensbewertung – Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsgewerbe Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 431 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt KA Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Dieser Abschnitt beinhaltet Tätigkeiten, die sich im Wesentlichen auf den Unternehmenssektor beziehen. Doch mehr oder weniger alle der in diesem Abschnitt genannten Tätigkeiten können auch für private Haushalte erbracht werden, z. B. Vermietung von Gebrauchsgütern, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenbanken, Rechtsberatung, Tätigkeiten von Detekteien sowie Wach- und Sicherheitsdiensten, Innendekorateuren oder Fotografie und Fotolabors. 70 Grundstücks- und Wohnungswesen 70.1 Erschließung, Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.11 Erschließung von Grundstücken 70.11.1 Erschließung von unbebauten Grundstücken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Abwicklung und Errichtung von Bauprojekten durch Einheiten des Baugewerbes (s. 45.2) 70.11.2 Bauträger für Nichtwohngebäude Diese Unterklasse umfasst: – Abwicklung von Bauprojekten: · Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung von Bauprojekten für Nichtwohngebäude zum Zwecke des späteren Verkaufs Diese Unterklasse umfasst nicht: – Abwicklung und Errichtung von Bauprojekten durch Einheiten des Baugewerbes (s. 45.2) – 432 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 70.11.3 Bauträger für Wohngebäude Diese Unterklasse umfasst: – Abwicklung von Bauprojekten: · Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung von Wohnungsbauprojekten zum Zwecke des späteren Verkaufs Diese Unterklasse umfasst nicht: – Abwicklung und Errichtung von Bauprojekten durch Einheiten des Baugewerbes (s. 45.2) 70.12 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.12.1 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden Diese Unterklasse umfasst: – Kauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung: · Nichtwohngebäude · Grundstücke 70.12.2 Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen Diese Unterklasse umfasst: – Kauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung: · Mehrfamilienhäuser und Wohnungen 70.2 Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.20 Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.20.1 Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Immobilien: · Nichtwohngebäude einschließlich Ausstellungshallen · Grundstücke · Dauercampingplätze Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Hotels, Pensionen, Campingplätzen außer Dauercampingplätzen und sonstigen Beherbergungsstätten (s. 55.1 und .2) – Betrieb von Winterstellplätzen für Wohnwagen (s. 63.21.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 433 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 70.20.2 Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Immobilien: · Mehrfamilienhäuser und Wohnungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Hotels, Pensionen, Campingplätzen und sonstigen Beherbergungsstätten (s. 55.1 und .2) 70.3 Vermittlung und Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.31 Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.31.0 Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Diese Unterklasse umfasst: – Vermittlung bei Kauf, Verkauf, Vermietung und Schätzung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.32 Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.32.0 Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Diese Unterklasse umfasst: – Mietinkasso-Agenturen – Facility Management/Hausmeisterdienste, z. B.: · Verwaltung und Betrieb der Einrichtungen und Anlagen · Unterhaltung der Immobilien · Überwachung des Heizungs-/Belüftungs-/Klimaanlagensystems · Ausführung kleinerer Reparaturarbeiten Diese Unterklasse umfasst nicht: – allgemeine technische Instandsetzung und Instandhaltung von Bauinstallationen (s. 45.34.0) – Reinigung von Gebäuden usw. (s. 74.70.1 bis .4) – 434 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K 71 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal Diese Abteilung umfasst: – Operate-Leasing, bei dem es sich gewöhnlich um eine langfristige Vermietung handelt Diese Abteilung umfasst nicht: – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) 71.1 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht 71.10 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht 71.10.0 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung und Operate-Leasing von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht ohne Fahrer Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer (s. 60.22.0) – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) 71.2 Vermietung von sonstigen Verkehrsmitteln 71.21 Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht) 71.21.0 Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht) Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung und Operate-Leasing von Landfahrzeugen und -transporteinrichtungen ohne Fahrer/Bedienungspersonal (ohne Personenkraftwagen): · Schienenfahrzeuge · Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht, Zugmaschinen, Anhänger und Sattelanhänger · Krafträder, Wohnwagen, Wohnmobile usw. – Vermietung von Transportcontainern – Vermietung von Paletten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung oder Leasing von Fahrzeugen mit Fahrer (s. 60.2) – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) – Vermietung von Wohn- oder Bürocontainern (s. 71.32.0) – Vermietung von Fahrrädern (s. 71.40.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 435 – Abschnitt K 71.22 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Vermietung von Wasserfahrzeugen 71.22.0 Vermietung von Wasserfahrzeugen Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung und Operate-Leasing von Wasserfahrzeugen (z. B. Handelsschiffen) und -transporteinrichtungen ohne Bedienungspersonal Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Wasserfahrzeugen mit Bedienungspersonal (s. 61) – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) – Vermietung von Wassersportfahrzeugen (s. 71.40.5) 71.23 Vermietung von Luftfahrzeugen 71.23.0 Vermietung von Luftfahrzeugen Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung und Operate-Leasing von Luftfahrzeugen und -transporteinrichtungen ohne Bedienungspersonal Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Luftfahrzeugen mit Bedienungspersonal (s. 62) – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) 71.3 Vermietung von Maschinen und Geräten 71.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 71.31.0 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung und Operate-Leasing von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten ohne Bedienungspersonal: · Erzeugnisse der Gruppe 29.3 (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen usw.) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten mit Bedienungspersonal (s. 01.4) – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) – 436 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K 71.32 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Vermietung von Baumaschinen und -geräten 71.32.0 Vermietung von Baumaschinen und -geräten Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung und Operate-Leasing von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal – Vermietung von Gerüsten und Arbeitsbühnen ohne Auf- und Abbau – Vermietung von Wohn- und Bürocontainern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gerüstbau (s. 45.25.4) – Vermietung von Baumaschinen und Geräten mit Bedienungspersonal (s. 45.50.1 und .2) – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) 71.33 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 71.33.0 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung und Operate-Leasing von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen ohne Bedienungspersonal: · Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen · Fotokopiermaschinen, Schreibmaschinen und Textverarbeitungsgeräte · Buchungsmaschinen und -geräte Diese Unterklasse umfasst nicht: – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) 71.34 Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten 71.34.0 Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung und Operate-Leasing von sonstigen Maschinen und Geräten ohne Bedienungspersonal: · Motoren und Turbinen, Werkzeugmaschinen · Maschinen und Geräte für den Bergbau und die Erdölförderung · Rundfunk- und Nachrichtenübermittlungsgeräte (ohne Amateurbedarf) · Mess- und Kontrollgeräte · sonstige Maschinen für wissenschaftliche oder gewerbliche Zwecke Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 437 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Finanzierungsleasing (s. 65.21.0) – Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten (s. 71.31.0) – Vermietung von Baumaschinen und -geräten (s. 71.32.0) – Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 71.33.0) – Vermietung von Heimwerkerbedarf (Werkzeugen) (s. 71.40.5) 71.4 Vermietung von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt 71.40 Vermietung von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt Diese Klasse umfasst: – Vermietung (einschließlich notwendiger Reinigung und Instandhaltung durch den Vermieter) von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt 71.40.1 Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen: · Textilien, Bekleidung und Schuhe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Wäsche, Arbeitskleidung u.Ä. durch Wäschereien (s. 93.01.1) 71.40.2 Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen: · Fahrräder · Sportausrüstung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Personenkraftwagen und Kleinlastkraftwagen, Krafträdern, Wohnmobilen und Anhängern (s. 71.10.0 und 71.21.0) – Vermietung von Vergnügungsfahrzeugen (z. B. Wassersportfahrzeuge) (s. 71.40.5) – 438 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 71.40.3 Leihbüchereien und Lesezirkel Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen: · Bücher, Zeitungen und Zeitschriften Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verleih von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften durch Bibliotheken (s. 92.51.0) 71.40.4 Videotheken Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen: · Videofilme, Schallplatten, DVDs usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Filmverleih und Videoprogrammanbieter (s. 92.12.1 und .2) – Verleih von Videofilmen, DVDs und Schallplatten durch Bibliotheken (s. 92.51.0) 71.40.5 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen: · Möbel, Keramik und Glaswaren, Küchen- und Tischgeschirr, Elektro- und Haushaltsgeräte · Vergnügungsfahrzeuge (z. B. Wassersportfahrzeuge) · Schmuck, Musikinstrumente, Bühnenausstattungen und Kostüme · Heimwerkerbedarf · Blumen und Pflanzen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Personenkraftwagen und Kleinlastkraftwagen, Krafträdern, Wohnmobilen und Anhängern (s. 71.10.0 und 71.21.0) – Verleih von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Schallplatten, Videofilmen und DVDs durch Bibliotheken (s. 92.51.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 439 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 72 Datenverarbeitung und Datenbanken 72.1 Hardwareberatung 72.10 Hardwareberatung 72.10.0 Hardwareberatung Diese Unterklasse umfasst: – Beratung über Art und Konfiguration von Hardware und dazugehöriger Softwareanwendung: · Analyse der Nutzerbedürfnisse und -probleme und Anbieten der wirtschaftlichsten Lösung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Hardwareberatung durch Computerhersteller oder -vertreiber (s. 30.02.0, 51.84.0 und 52.49.5) 72.2 Softwarehäuser 72.21 Verlegen von Software 72.21.0 Verlegen von Software Diese Unterklasse umfasst: – Entwickeln und Verlegen von (nicht kundenspezifischer) Standardsoftware, einschließlich der Lieferung von Dokumentationen dazu: · Betriebssoftware · Anwendersoftware · Spielesoftware Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von (nicht kundenspezifischer) Standardsoftware (s. 22.33.0) – Änderung von Standardsoftware zur Anpassung an spezifische Nutzerbedürfnisse (s. 72.22.3) 72.22 Softwareberatung und -entwicklung 72.22.1 Softwareberatung Diese Unterklasse umfasst: – Analyse von betriebsfähigen Systemen: · Analyse der Nutzerbedürfnisse und -probleme, Beratung hinsichtlich der wirtschaftlichsten Lösung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Softwareberatung in Verbindung mit Hardwareberatung (s. 72.10.0) – 440 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 72.22.2 Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen Diese Unterklasse umfasst: – Webseiten-Design 72.22.3 Sonstige Softwareentwicklung Diese Unterklasse umfasst: - Entwicklung von kundenspezifischer Software, einschließlich der Lieferung von Dokumentationen dazu - Änderung von Standardsoftware zur Anpassung an spezifische Nutzerbedürfnisse Diese Unterklasse umfasst nicht: – Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen (s. 72.22.2) 72.3 Datenverarbeitungsdienste 72.30 Datenverarbeitungsdienste Diese Klasse umfasst nicht: – Tätigkeiten, bei denen der Leistungserbringer Datenverarbeitungsgeräte nur als Werkzeug einsetzt (Zuordnung entsprechend der jeweiligen Tätigkeit) 72.30.1 Datenerfassungsdienste Diese Unterklasse umfasst: – Datenverarbeitung mit Hilfe von Kunden- oder Herstellerprogrammen: · Dateneingabe, einschließlich Scannen 72.30.3 Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme Diese Unterklasse umfasst: – Web-Hosting 72.30.5 Sonstige Datenverarbeitungsdienste Diese Unterklasse umfasst: – Datenverarbeitung mit Hilfe von Kunden- oder Herstellerprogrammen: · vollständige Datenverarbeitung – ständige Verwaltung und ständiger Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen, die Dritten gehören Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 441 – Abschnitt K 72.4 Datenbanken 72.40 Datenbanken Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 72.40.0 Datenbanken Diese Unterklasse umfasst: – Online-Veröffentlichung von Datenbanken – Online-Veröffentlichung von Verzeichnissen und Mailinglisten – sonstige Online-Veröffentlichung – Websearch-Portale Diese Unterklasse umfasst nicht: – Internet-Publishing in Zusammenhang mit traditionellem Verlagswesen, also Verlegen von Werken, die auch außerhalb des Internet auf Papier, Datenträgern oder Tonband publiziert werden ( s. 22) 72.5 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 72.50 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 72.50.0 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 72.6 Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten 72.60 Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten 72.60.1 Informationsvermittlung 72.60.2 Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt – 442 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K 73 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Forschung und Entwicklung Diese Abteilung umfasst: – Grundlagenforschung: · experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie zur Gewinnung neuer Erkenntnisse über die Grundlagen der Erscheinungen und wahrnehmbaren Tatsachen durchgeführt werden, ohne dass damit besondere Anwendungen oder besonderer Nutzen angestrebt werden – angewandte Forschung: · schöpferische Forschungstätigkeit zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, die in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel gerichtet ist – experimentelle Entwicklung: · planmäßiges Arbeiten auf der Grundlage vorhandener Kenntnisse aus der Forschung und/oder auf Grund praktischer Erfahrungen, das auf die Herstellung neuer oder die Verbesserung vorhandener Werkstoffe, Erzeugnisse und Anlagen und die Einführung neuer oder die Verbesserung vorhandener Verfahren, Systeme und Dienstleistungen gerichtet ist. Diese Abteilung umfasst damit alle Einrichtungen für Forschung und Entwicklung, unabhängig von ihrem Träger. Hierher gehören sowohl wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen als auch Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Großforschungseinrichtungen, Blaue Liste-Einrichtungen sowie bundes- und landeseigene Forschungseinrichtungen usw. Diese Abteilung umfasst nicht: – Tätigkeiten von Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw. (s. 91.33.1) – Tätigkeiten von Vereinen auf den Gebieten Kultur, Freizeit und Hobby (s. 91.33.1) 73.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 73.10 Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 73.10.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und Mathematik Diese Unterklasse umfasst: – planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: Mathematik, Informatik, Physik, Astronomie, Chemie, Biologie, Geowissenschaften. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 443 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 73.10.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften Diese Unterklasse umfasst: – planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten Bereichen von Forschung und Entwicklung. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden. 73.10.3 Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Diese Unterklasse umfasst: – planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften usw. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden. 73.10.4 Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin Diese Unterklasse umfasst: – planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: medizinische Wissenschaften, Pharmazie. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden. 73.10.5 Forschung und Entwicklung im Umweltbereich Diese Unterklasse umfasst: – planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in dem oben genannten Bereich von Forschung und Entwicklung – multidisziplinäre Forschung und Entwicklung – 444 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 73.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 73.20 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 73.20.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Diese Unterklasse umfasst: – planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Soziologie und Rechtswissenschaften. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Marktforschung (s. 74.13.1) 73.20.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften Diese Unterklasse umfasst: – planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: Sprachwissenschaften, Völkerkunde, Kunst usw. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 445 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.1 Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Markt- und Meinungsforschung, Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften 74.11 Rechtsberatung 74.11.1 Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat Diese Unterklasse umfasst: – Wahrnehmung der Interessen von Parteien in allen Rechtsfragen, auch gegenüber einer anderen Partei durch Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat oder unter deren Aufsicht, auch vor allen nationalen und internationalen Gerichten oder sonstigen nationalen und internationalen Institutionen, insbesondere auch Justiz- und Verwaltungsstellen: · Beratung und Vertretung in Zivilverfahren · Beratung und Vertretung in Strafverfahren – Beratung in arbeitsrechtlichen Streitfällen – Beratung in Streitfällen des öffentlichen und internationalen Rechts – Beratung in Streitfällen des Sozialrechts Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0) 74.11.2 Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat Diese Unterklasse umfasst: – Wahrnehmung der Interessen von Parteien in allen Rechtsfragen, auch gegenüber einer anderen Partei, durch Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat oder unter deren Aufsicht, auch vor allen nationalen und internationalen Gerichten oder sonstigen nationalen und internationalen Institutionen, insbesondere auch Justiz- und Verwaltungsstellen: · Beratung und Vertretung in Zivilverfahren · Beratung und Vertretung in Strafverfahren – Beratung in arbeitsrechtlichen Streitfällen – Beratung in Streitfällen des öffentlichen und internationalen Rechts – Beratung in Streitfällen des Sozialrechts Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0) – 446 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.11.3 Notariate Diese Unterklasse umfasst: – Vorbereitung amtlicher Urkunden für Unternehmen und Privatpersonen, einschließlich der dazu erforderlichen beratenden Betreuung: · Urkunden und Satzungen bei der Gründung von Gesellschaften, Gesellschaftsverträge oder ähnliche Urkunden im Zusammenhang mit Firmengründungen · Vorbereitung von beurkundungspflichtigen Verträgen, Testamenten, Treuhandvereinbarungen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0) 74.11.4 Patentanwaltskanzleien Diese Unterklasse umfasst: – Vorbereitung amtlicher Urkunden: · Patente und Urheberrechte Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0) 74.11.5 Sonstige Rechtsberatung Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern, Schiedsrichtern in Schlichtungsverfahren u.Ä., Rechtsbeiständen, juristischen Prüfern und Sachverständigen, Rentenberatern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 447 – Abschnitt K 74.12 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Wirtschafts- und Buchprüfung und Steuerberatung; Buchführung 74.12.1 Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Diese Unterklasse umfasst: – Führung und Prüfung von Geschäftsbüchern sowie Bescheinigung ihrer Ordnungsmäßigkeit durch Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: · Abschlussprüfung (z. B. Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) · Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Kreditwürdigkeit, Sanierungskonzepte) · Prospektprüfung (z. B. Kapitalanlage- oder Börsenzulassungsprospekte) · Wirtschaftlichkeitsprüfung (z. B. Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen) · Funktionsprüfung (z. B. Kontrollsysteme, Datenverarbeitungssysteme) · Prüfung besonderer Vorgänge (z. B. Gründung von Unternehmen, Verschmelzung) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Praxen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften (s. 74.12.3) – Unternehmensberatung, z. B. Entwurf von Buchführungssystemen, Kostenerfassungsprogrammen, Verfahren zur Budgetkontrolle (s. 74.14.1) – Wechselinkasso (s. 74.87.6) 74.12.2 Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Buchprüfungsgesellschaften Diese Unterklasse umfasst: – Führung und Prüfung von Geschäftsbüchern sowie Bescheinigung ihrer Ordnungsmäßigkeit durch Buchprüferinnen, Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften: · Abschlussprüfung (z. B. Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) · Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Kreditwürdigkeit, Sanierungskonzepte) · Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie Bestätigung ihrer Ordnungsmäßigkeit · Prospektprüfung (z. B. Kapitalanlage- oder Börsenzulassungsprospekte) · Wirtschaftlichkeitsprüfung (z. B. Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen) · Funktionsprüfung (z. B. Kontrollsysteme, Datenverarbeitungssysteme) · Prüfung besonderer Vorgänge (z. B. Gründung von Unternehmen, Verschmelzung) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verarbeitung und Tabellieren von Daten, auch für Buchführungszwecke (s. 72.30.5) – Praxen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften (s. 74.12.3) – Buchführung (s. 74.12.5) – Unternehmensberatung, z. B. Entwurf von Buchführungssystemen, Kostenerfassungsprogrammen, Verfahren zur Budgetkontrolle (s. 74.14.1) – Wechselinkasso (s. 74.87.6) – 448 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.12.3 Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften Diese Unterklasse umfasst: – Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide) – Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten) – Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen) 74.12.4 Praxen von Steuerbevollmächtigten Diese Unterklasse umfasst: – Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide) – Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten) – Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen) 74.12.5 Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verarbeitung und Tabellieren von Daten, auch für Buchführungszwecke (s. 72.30.5) – Unternehmensberatung, z. B. Entwurf von Buchführungssystemen, Kostenerfassungsprogrammen, Verfahren zur Budgetkontrolle (s. 74.14.1) – Wechselinkasso (s. 74.87.6) 74.13 Markt- und Meinungsforschung 74.13.1 Marktforschung Diese Unterklasse umfasst: – empirische Untersuchung der Einstellung und des Verhaltens von Verbrauchern, Produzenten und Dienstleistungsanbietern mit den sozialwissenschaftlichen Methoden der Befragung und der Beobachtung zum Zwecke der Verkaufsförderung und der Entwicklung neuer Waren und Dienstleistungen, einschließlich damit verbundener statistischer Auswertungen der Ergebnisse und der Sekundäranalyse bereits vorhandener Daten 74.13.2 Meinungsforschung Diese Unterklasse umfasst: – empirische Untersuchung der Meinungen zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen mit den sozialwissenschaftlichen Methoden der Befragung und der Beobachtung, einschließlich damit verbundener statistischer Auswertungen der Ergebnisse Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 449 – Abschnitt K 74.14 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Unternehmens- und Public-Relations-Beratung 74.14.1 Unternehmensberatung Diese Unterklasse umfasst: – Beratung, Unterstützung und Anleitung von Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Institutionen bei der Durchführung von Maßnahmen: · Managementberatung, z. B. in den Bereichen Unternehmensführung/Organisation, Marketing/Vertrieb, Technik/Logistik, Qualitätsmanagement, Controlling/Finanz- und Rechnungswesen, Informationsmanagement, einschließlich Managementberatung für landwirtschaftliche Betriebe, z. B. durch Agronomen und Agrarökonomen · Personalberatung, auch mit Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften Diese Unterklasse umfasst nicht: – Praxen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern (s. 74.12.3) – Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung (s. 74.20.8) – Werbeberatung (s. 74.40.1) – Personal- und Stellenvermittlung (s. 74.50.1) – Sicherheitsberatung (s. 74.60.2) – Vermögensberatung (s. 74.87.7) 74.14.2 Public-Relations-Beratung Diese Unterklasse umfasst: – Beratung und Anleitung von Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Institutionen sowie Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen: · Öffentlichkeitsarbeit, Corporate Design, Kommunikationstraining und -konzepte 74.15 Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften 74.15.1 Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe Diese Unterklasse umfasst: – Unternehmen, deren überwiegende Tätigkeit in der Verwaltung von Anteilen am Kapital eines oder mehrerer Unternehmen (deren Schwerpunkt wirtschaftlicher Tätigkeit im Produzierenden Gewerbe liegt) und in der Ausübung der damit verbundenen Rechte besteht, mit dem Ziel einer Kontrolle über bzw. Einflussnahme auf die Geschäftsführung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Kapitalanlagegesellschaften (s. 65.23.1) – 450 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.15.2 Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften (ohne geschlossene Immobilienfonds) Diese Unterklasse umfasst: – Unternehmen, deren überwiegende Tätigkeit in der Verwaltung von Anteilen am Kapital eines oder mehrerer Unternehmen (deren Schwerpunkt wirtschaftlicher Tätigkeit in anderen Wirtschaftsbereichen als im Produzierenden Gewerbe liegt) und in der Ausübung der damit verbundenen Rechte besteht, mit dem Ziel einer Kontrolle über bzw. Einflussnahme auf die Geschäftsführung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Kapitalanlagegesellschaften (s. 65.23.1) 74.15.3 Geschlossene Immobilienfonds mit Nichtwohngebäuden 74.15.4 Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden 74.15.5 Komplementärgesellschaften 74.15.6 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Firmenzentralen, zentralisierten Verwaltungsbüros u.Ä., die andere Einheiten der Gesellschaft oder des Unternehmens verwalten, beaufsichtigen und leiten und normalerweise die strategische oder organisatorische Planung und Entscheidungsprozesse der Gesellschaft oder des Unternehmens übernehmen – Treuhandverwaltung von Unternehmen 74.2 Architektur- und Ingenieurbüros 74.20 Architektur- und Ingenieurbüros 74.20.1 Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Architekturbüros u.Ä.: · Bauplanung und -entwurf · Bauaufsicht Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 451 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Hoch- und Tiefbau (s. 45.2) – Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0) – Forschung und Entwicklung (s. 73) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) – Tätigkeiten von Innendekorateuren (s. 74.87.4) – Tätigkeiten von Bühnen- und Filmarchitekten (s. 92.31.7) 74.20.2 Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Architekturbüros u.Ä.: · Bauplanung und -entwurf · Bauaufsicht · Städteplanung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0) – Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0) – Forschung und Entwicklung (s. 73) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) 74.20.3 Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Architekturbüros u.Ä.: · Bauplanung und -entwurf · Bauaufsicht · Landschaftsgestaltung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Garten- und Landschaftsbau (s. 01.41.2) – Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0) – Hoch- und Tiefbau (s. 45.2) – Erschließung von Grundstücken (s. 70.11.1 bis .3) – Forschung und Entwicklung (s. 73) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) – 452 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.20.4 Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Ingenieurbüros u.Ä.: · Projekte im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbau, Wasser- und Straßenbau Diese Unterklasse umfasst nicht: – Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0) – Hoch- und Tiefbau (s. 45.2) – Erschließung von Grundstücken (s. 70.11.1 bis .3) – Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0) – Forschung und Entwicklung (s. 73) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) 74.20.5 Ingenieurbüros für technische Fachplanung Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Ingenieurbüros u.Ä.: · Entwurf von Projekten in den Bereichen: Elektrotechnik und Elektronik, Telekommunikationstechnik, Bergbau, Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Fertigungsorganisation, Systementwicklung, Sicherheitstechnik · Entwurf von Projekten in den Bereichen: Klimatechnik, Kühltechnik, Sanitär- und Umwelttechnik, Tontechnik usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Entwurf und Konstruktion von Druckrohrnetzen (s. 28.30.0) – Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0) – Forschung und Entwicklung (s. 73) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) – Innenraumgestaltung (s. 74.87.4) 74.20.6 Büros für Industrie-Design Diese Unterklasse umfasst: – Entwurf von Maschinen und Industrieanlagen, bezogen auf ihre technische Funktionalität Diese Unterklasse umfasst nicht: – Forschung und Entwicklung (s. 73) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) – Industrial-Design (Mode- und Textildesign, Schmuckdesign, sonstiges Produktdesign) (s. 74.87.4) – Tätigkeiten von Innendekorateuren (s. 74.87.4) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 453 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.20.7 Büros baufachlicher Sachverständiger Diese Unterklasse umfasst nicht: – Test- und Suchbohrungen (s. 45.12.0) – Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0) – Forschung und Entwicklung (s. 73) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) 74.20.8 Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Bauwirtschaftsexpertinnen und Bauwirtschaftsexperten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) 74.20.9 Vermessungsbüros Diese Unterklasse umfasst: – geologische Untersuchungen und Landvermessung: · Flächenmessungen und -beobachtungen zur Beschaffung von Informationen über die Untergrundstruktur sowie zum Auffinden von Erdöl-, Erdgas- und Erzlagerstätten sowie Grundwasservorkommen – meteorologische Tätigkeiten – geodätische Untersuchungen: · Feldmessungen · hydrologische Untersuchungen · unterirdische Untersuchungen · Grundstücksvermessung für Kataster und Grundbuch · Erstellung von amtlichen Lageplänen · Begutachtung in nachbarrechtlichen Grenzstreitigkeiten · Kartographie und Telemetrie einschließlich damit verbundener Luftbildfotografie · Vermessungsarbeiten für industrielle und technische Zwecke Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas (s. 11.20.0) – Test- und Suchbohrungen (s. 45.12.0) – Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0) – Forschung und Entwicklung (s. 73) – technische Untersuchungen (s. 74.30.1) – 454 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.3 Technische, physikalische und chemische Untersuchung 74.30 Technische, physikalische und chemische Untersuchung 74.30.1 Technische Untersuchung und Beratung Diese Unterklasse umfasst: – Statikprüfung für Bauelemente – Erstellung von Prüfberichten für Schiffe, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Druckbehälter, Kernkraftwerke usw. – regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen 74.30.2 Physikalische Untersuchung und Beratung Diese Unterklasse umfasst: – Festigkeitsprüfung und Fehleranalyse – Radioaktivitätsmessung u.Ä. 74.30.3 Chemische Untersuchung und Beratung Diese Unterklasse umfasst: – Messung der Reinheit von Wasser und Luft; Untersuchung möglicher Verschmutzungsstellen wie Rauch oder Abwasser – Untersuchung im Bereich der Lebensmittelhygiene, einschließlich tierärztliche Tests und Kontrollen im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelherstellung – Untersuchung von Wasser, Boden, Luft und Abfällen 74.30.4 Betrieb von Messnetzen und Messstationen 74.4 Werbung 74.40 Werbung 74.40.1 Werbegestaltung Diese Unterklasse umfasst: – Werbeberatung – Gestaltung von Schaufenstern und Ausstellungsräumen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 455 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Druck von Werbematerial (s. 22.22.0) – Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen (s. 72.22.2) – Marktforschung (s. 74.13.1) – Werbefotografie (s. 74.81.1) – Gestaltung von Messe- und Ausstellungsständen (s. 74.87.1) – Herstellung von Werbesendungen für Hörfunk, Fernsehen und Film (s. 92) 74.40.2 Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung Diese Unterklasse umfasst: – Planung und Durchführung von Werbekampagnen – Außenwerbung, z. B. Plakatanschlag, Verkehrsmittelwerbung usw. – Verbreitung durch die Medien, das heißt Verkauf von Sendezeiten und Anzeigenflächen für verschiedene Werbezwecke – Luftwerbung – Verteilung und Zustellung von Werbematerial oder Mustern – Bereitstellung von Werbeflächen – Werbevermittlung – Vermittlung von Anzeigenaufträgen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Druck von Werbematerial (s. 22.22.0) – Marktforschung (s. 74.13.1) – Öffentlichkeitsarbeit (s. 74.14.2) – Werbefotografie (s. 74.81.1) – Herstellung von Werbesendungen für Hörfunk, Fernsehen und Film (s. 92) 74.5 Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften 74.50 Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften 74.50.1 Personal- und Stellenvermittlung Diese Unterklasse umfasst: – Suche, Auswahl und Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Arbeitsstellen für potentielle Arbeitgeber oder Arbeitsuchende: · Arbeitsplatzbeschreibung · Auswahl und Prüfung von Bewerbern · Überprüfung von Referenzen usw. – Suche und Vermittlung von Führungskräften (headhunting) – 456 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Personalberatung (s. 74.14.1) – Vermittlungsagenturen für Künstlerinnen und Künstler usw.(s. 74.87.8) – Rollenbesetzung für Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen (s. 92.72.2) 74.50.2 Überlassung von Arbeitskräften Diese Unterklasse umfasst: – Personalleasing: · zeitweise Überlassung von Arbeitnehmern von einem Arbeitgeber (Verleiher) an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher), wobei die Entlohnung durch den Verleiher erfolgt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Lohnarbeit in der Landwirtschaft (s. 01.4) – Vermittlungsagenturen für Künstlerinnen und Künstler usw.(s. 74.87.8) – Rollenbesetzung für Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen (s. 92.72.2) 74.6 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 74.60 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 74.60.1 Detekteien Diese Unterklasse umfasst: – Auskunftsdienste – Tätigkeiten von Privatdetektiven Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsgewerbe (s. 67.20.3) – Auskunfteien (s. 74.87.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 457 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.60.2 Wach- und Sicherheitsdienste Diese Unterklasse umfasst: – Überwachung, Bewachung und andere Schutzdienste: · Werttransporte · Tätigkeiten von Leibwächtern · Streifendienste, Wachdienste für Wohnhäuser, Büros und Fabrikgebäude, Baustellen, Hotels, Theater, Tanzlokale, Sportstadien, Einkaufszentren usw. · Gepäck- und Passagierkontrolle auf Flughäfen · Streifendienste in Eisenbahnen und U-Bahnen · Fernüberwachung von technischen Anlagen · Tätigkeiten von Warenhausdetektiven · Alarmverfolgung – Sicherheitsberatung im Unternehmens-, privaten und öffentlichen Bereich einschließlich Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen – Datenträgervernichtung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Installation von Alarmanlagen (s. 45.31.0) – Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungswesen (s. 67.20.3) – Polizei (s. 75.24.0) 74.7 Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln 74.70 Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln 74.70.1 Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar Diese Unterklasse umfasst: – Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büro-, Fabrik- und Anstaltsgebäude, Läden und sonstige Geschäftsräume sowie Wohngebäude – Fensterreinigung – Reinigung von Öfen, Kesseln, Lüftungsschächten und Entlüftungsanlagen – Reinigung von Industriemaschinen – Flaschenreinigung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Fassadenreinigung (s. 45.45.1) – Reinigung neu errichteter Gebäude (s. 45.45.3) – Wartung und Reinigung von Abwasserkanälen (s. 90.01.2) – Shampoonieren von Teppichen und Läufern, Reinigung von Vorhängen und Gardinen (s. 93.01.3) – 458 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.70.2 Schornsteinreinigung Diese Unterklasse umfasst: – Reinigung von Kaminen 74.70.3 Reinigung von Verkehrsmitteln Diese Unterklasse umfasst: – Reinigung von Eisenbahnen, Bussen, Flugzeugen, Schiffen usw. – Reinigung von Tanks (Tankschiffe und Tankwagen) 74.70.4 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung Diese Unterklasse umfasst: – Desinfektion und Schädlingsbekämpfung in Gebäuden, Eisenbahnen, auf Schiffen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft (s. 01.41.1) 74.8 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.81 Fotografisches Gewerbe und fotografische Laboratorien 74.81.1 Fotografisches Gewerbe Diese Unterklasse umfasst: – gewerbliche Fotografie für Privatpersonen und kommerzielle Nutzer: · Portraitaufnahmen für Passbilder, Gruppenaufnahmen von Schulklassen, Brautpaaren usw. · Werbe- und Modeaufnahmen, Aufnahmen für das Verlags-, Immobilien- und Fremdenverkehrsgewerbe · Luftbildfotografie Diese Unterklasse umfasst nicht: – Mikroverfilmung (s. 72.30.1) – Luftbildfotografie in Verbindung mit der Kartographie (s. 74.20.9) – Herstellung von Filmen für die Film- und Fernsehindustrie sowie von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen (s. 92.11.1 bis .3) – Tätigkeiten von Pressefotografen (s. 92.40.2) – Betrieb von Sofortbild-Münzautomaten (s. 93.05.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 459 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.81.2 Fotografische Laboratorien Diese Unterklasse umfasst: – Filmbearbeitung: · Entwicklung, Herstellung von Abzügen und Vergrößerungen von Negativen oder Filmen im Kundenauftrag · Diarahmung · Reproduktion, Restauration und Retuschieren von Aufnahmen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Bearbeitung von Filmen für die Film- und Fernsehindustrie sowie von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen (s. 92.11.4 und .5) 74.82 Abfüll- und Verpackungsgewerbe 74.82.0 Abfüll- und Verpackungsgewerbe Diese Unterklasse umfasst: – gewerbliche Abfüll- und Verpackungstätigkeiten, auch mittels automatischer Verfahren: · Abfüllen von Aerosolen · Abfüllen von Flüssigkeiten einschließlich Getränken und Lebensmitteln · Verpackung von Waren (Blisterverpackung, Folieneinschweißung usw.) · Sicherheitsverpackung für pharmazeutische Produkte · Etikettieren, Bedrucken und Markieren · Einpacken von Paketen und Geschenken Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verpackungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Spedition und sonstigen Verkehrsvermittlung (s. 63.40.1 und .5) 74.85 Sekretariats-, Schreib- und Übersetzungsdienste; Copy-Shops 74.85.1 Freiberufliche Dolmetscher 74.85.2 Übersetzungsbüros – 460 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.85.3 Sekretariats- und Schreibdienste; Copy-Shops Diese Unterklasse umfasst: – allgemeine Sekretariatsarbeiten: · Postbearbeitung, Stenographie, Maschinenschreiben, auch nach Band, u.Ä. · Kopieren, Blaupausen, Hektographie, Umdruck u.Ä. · Adressenschreiben, Kuvertieren, Stempeln, Frankieren, Postversand usw., auch für Werbematerial – Copy-Shops – Korrekturlesen – Fernsprechauftragsdienste Diese Unterklasse umfasst nicht: – Datenbanken (s. 72.40.0) – Buchführung (s. 74.12.5) – Werbemittelverbreitung (s. 74.40.2) 74.86 Call Centers 74.86.0 Call Centers Diese Unterklasse umfasst: – kunden- und kundendienstbezogene technische Vermittlungsdienste auf Rechnung Dritter: · Call Center für eingehende Anrufe, automatische Verteilung von Kundenanrufen, integrierte Computer-/Telefon-Systeme oder Interactive-Voice-Response-Systeme: · Annahme von Bestellungen · Produktinformation · Beschwerdetelefon · Call Center für abgehende Anrufe, Verkaufs- und Marketingtätigkeiten, die sich unmittelbar an den Kunden richten: · Befragung für Marktforschungszwecke · Direktmarketing · Adressenüberprüfung 74.87 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, anderweitig nicht genannt 74.87.1 Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern – Gestaltung von Ständen – Tätigkeiten von Warenmarktbetreibern Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 461 – Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.87.2 Sachverständige, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Bewertungstätigkeiten außer im Zusammenhang mit Immobilien und Versicherungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Risiko- und Schadensbewertung im Zusammenhang mit dem Versicherungsgewerbe (s. 67.20.3) – Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0) – Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung (s. 74.12.1 bis .4) – technische Beratung, auch wenn sie nicht von Ingenieuren geleistet wird (s. 74.2) – Büros baufachlicher Sachverständiger (s. 74.20.7) – technische, physikalische und chemische Untersuchung (s. 74.30.1 bis .4) 74.87.3 Versteigerungsgewerbe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Absatz durch Internet-Auktionen (s. Abschnitt G) – Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern (s. 74.11.5) 74.87.4 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design Diese Unterklasse umfasst: – Kommunikationsdesign und Industrial-Design: · Grafik-Design, Foto-Design · Modedesign für Textilien, Kleidung, Schuhe, Schmuck, Möbel und sonstigen Innendekorationsbedarf und andere Gebrauchsgüter – Tätigkeiten von Innendekorateuren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen (s. 72.22.2) – Entwurf von Maschinen und Industrieanlagen, bezogen auf die technische Funktionalität (s. 74.20.6) – Werbegestaltung (s. 74.40.1) 74.87.5 Auskunfteien Diese Unterklasse umfasst: – Erteilung von Auskünften über Kreditwürdigkeit und geschäftliche Tätigkeiten von Einzelpersonen oder Firmen: · Handelsauskunfteien · Informationsbüros · Kreditauskunfteien · Kreditschutzorganisationen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Detekteien (s. 74.60.1) – 462 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 74.87.6 Inkassobüros Diese Unterklasse umfasst: – Wechselinkasso – Verrechnungs- und Abrechnungsstellen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Kreditkartenorganisationen (s. 65.23.3) 74.87.7 Sonstige Vermögensberatung Diese Unterklasse umfasst: – Anlageberatung (ohne Effektenvermittlung) – Lizenzvergabe, -verwertung, Patentverwertung – Maklergeschäfte wie Vermittlung von Verträgen über Kauf und Verkauf von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Berufspraxen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Kreditkartenorganisationen (s. 65.23.3) – Tätigkeiten von Grundstücks- und Gebäudemaklern (s. 70.31.0) 74.87.8 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Agenturen, die Auftritte von Personen bei Film, Fernsehen und Theater, Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen sowie deren Bücher, Schauspiele, Kunstwerke, Fotografien usw. an Produzenten, Verleger usw. vermitteln – Künstleragenturen – Aufsichtsratstätigkeit – Ablesen von Gas-, Wasser-, Strom- und Wärmemengenzählern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften (s. 74.50.1 und .2) – Rollenbesetzung für Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen (s. 92.72.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 463 – Abschnitt L L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Dieser Abschnitt umfasst Tätigkeiten, die normalerweise von der öffentlichen Verwaltung ausgeführt werden. Dabei ist der rechtliche oder institutionelle Status als öffentliche Verwaltung per se aber nicht entscheidend für die Zuordnung zu diesem Abschnitt. Dieser Abschnitt betrifft Einheiten, die innerhalb der zentralen oder lokalen öffentlichen Strukturen das reibungslose Funktionieren der Verwaltung des Gemeinwesens ermöglichen. Somit fallen in diesen Abschnitt folgende Tätigkeiten: - Tätigkeiten der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (z. B. der exekutiven und legislativen Organe, der Finanzverwaltung usw. auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene) oder Aufsichtstätigkeiten im wirtschaftlichen und sozialen Bereich - Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung, auswärtige Angelegenheiten, etc. - Verwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung. In der WZ 2003 anderweitig genannte oder inbegriffene Tätigkeiten gehören nicht zum Abschnitt L, auch wenn sie von öffentlichen Verwaltungen ausgeführt werden. So ist z. B. die Verwaltung des Bildungssystems (Vorschriften, Aufsicht, Programme) Abschnitt L zugeordnet, nicht aber die eigentliche Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit (Abschnitt M: Erziehung und Unterricht), Militär- und Gefängniskrankenhäuser werden im Gesundheitswesen (Abschnitt N: Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen) erfasst und Abwasser- und Abfallbeseitigung gehören zur Abteilung 90 (Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung). – 464 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung LA Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75.1 Öffentliche Verwaltung 75.11 Allgemeine öffentliche Verwaltung 75.11.0 Allgemeine öffentliche Verwaltung Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltungstätigkeiten der exekutiven und legislativen Organe auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene – Verwaltung und Aufsicht im Finanz- und Steuerwesen: · Anwendung von Steuersystemen · Einzug von Steuern und Abgaben auf Waren, Steuerfahndung · Zollverwaltung – Ausführung des Haushaltsplans, Verwaltung öffentlicher Mittel und öffentlicher Schulden: · Erhebung und Einzug von Geldern, Ausgabenkontrolle – Verwaltung und Durchführung gesamtwirtschaftlicher und sozialpolitischer Planung sowie statistische und soziologische Dienste auf allen staatlichen Ebenen 75.12 Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen 75.12.2 Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Bildung und Kultur Diese Unterklasse umfasst: – öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf Bildung, Erziehung und Kultur Diese Unterklasse umfasst nicht: – Erziehung und Unterricht (s. 80) – Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten (s. 92.5) – Sport (s. 92.6) – sonstige Unterhaltung (s. 92.7) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 465 – Abschnitt L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75.12.3 Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sozialwesen Diese Unterklasse umfasst: – öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf Wohnungs- und Sozialwesen usw.: · Sozialhilfe · Jugend- und Familienhilfe (ohne soziale Dienste) · Kriegsopferversorgung · Leistungen an Asylbewerber · Lastenausgleich · Wiedergutmachung · Arbeitsschutz · staatliche Gewerbeaufsicht · Wohnungswesen (Wohnungsämter) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) – Erziehung und Unterricht (s. 80) – Gesundheitswesen (s. 85.1) – Sozialwesen (s. 85.3) – Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung (s. 90.0) 75.12.4 Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Gesundheitswesen Diese Unterklasse umfasst: – öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf Gesundheitswesen und Umwelt: · Gesundheitsämter · Umweltämter · Grünflächenämter Diese Unterklasse umfasst nicht: – Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) – Gesundheitswesen (s. 85.1) – Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung (s. 90.0) – botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks (s. 92.53.1 bis .3) – 466 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75.12.5 Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sport Diese Unterklasse umfasst: – öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf Sport und Freizeit: · Sportämter Diese Unterklasse umfasst nicht: – Sport (s. 92.6) – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit (s. 92.7) 75.13 Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht 75.13.0 Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht Diese Unterklasse umfasst: – Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht in den Bereichen: Landwirtschaft, Bodenbewirtschaftung, Energie, Wasserwirtschaft, Baugewerbe, Bodenschätze, Infrastruktur, Verkehr, Kommunikation, Gastgewerbe und Fremdenverkehr (Verkehrsämter) – allgemeine Arbeitsverwaltung – Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungspolitik Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von örtlichen Fremdenverkehrsbüros und Zimmervermittlungen (s. 63.30.2) 75.14 Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten 75.14.0 Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten Diese Unterklasse umfasst: – allgemeine Dienstleistungen im Personalbereich und sonstige allgemeine Dienstleistungen: · Verwaltung und Erbringung allgemeiner Personaldienstleistungen, auch für spezifische Aufgaben · Entwicklung und Durchführung allgemeiner personalpolitischer Maßnahmen und Verfahren zur Auswahl und Beförderung, Beurteilung, Stellenbeschreibung, Arbeitsbewertung und Einstufung, Verwaltung von Beamtenstatuten usw. – Verwaltung, Erbringung und Unterstützung allgemeiner Gesamtdienstleistungen: · zentral geführte Versorgungs- und Beschaffungsstellen · Erhaltung und Betreuung der staatlichen Aufzeichnungen und Archive · Betrieb von regierungseigenen oder von Regierungsstellen genutzten Gebäuden · Betrieb von Zentralbüros sowie sonstige allgemeine, nicht an eine bestimmte Funktion gebundene Dienstleistungen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 467 – Abschnitt L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Datenverarbeitung und Datenbanken (s. 72) – Bibliotheken und Archive (s. 92.51.0) 75.2 Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung 75.21 Auswärtige Angelegenheiten 75.21.0 Auswärtige Angelegenheiten Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung und Betrieb des Auswärtigen Amtes sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland oder am Sitz internationaler Organisationen – Verwaltung, Erbringung und Unterstützung von zur Verbreitung im Ausland bestimmten Informations- und Kulturdiensten – über internationale Organisationen oder anderweitig geleistete Hilfe für Entwicklungsländer – Gewährung von Militärhilfe an das Ausland – Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Außenhandel, internationalen Finanzgeschäften und technischen Fragen – internationale Hilfsmaßnahmen, z. B. Flüchtlings- und Hungerhilfsprojekte 75.22 Verteidigung 75.22.0 Verteidigung Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung des Verteidigungswesens, Kontrolle und Einsatz der Land-, See-, Luft- und Weltraumverteidigung: · Kampfeinheiten von Heer, Marine und Luftwaffe · Ingenieurwesen, Transport, Nachrichtenübermittlung, Militärischer Abschirmdienst, Material, Personal und sonstige nicht zu Kampfzwecken eingesetzte Truppen und Kommandos · Reserve- und Hilfsstreitkräfte im Verteidigungswesen · Versorgung, Ausrüstung, Strukturen usw. · medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz – Verwaltung, Betrieb und Unterstützung des Zivilschutzes – Unterstützung bei der Ausarbeitung von Krisenplänen und Durchführung von Übungen unter Beteiligung von Zivilstellen und der Bevölkerung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewährung von Militärhilfe an das Ausland (s. 75.21.0) – Tätigkeiten von Militärgerichten (s. 75.23.0) – Versorgung in Notstandssituationen im Inland bei Katastrophen in Friedenszeiten (s. 75.24.0) – Unterricht in Militärschulen, -kollegs und -akademien (s. 80) – Tätigkeiten von Militärkrankenhäusern (s. 85.11.1) – 468 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt L 75.23 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Rechtspflege 75.23.0 Rechtspflege Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung und Betrieb von Verwaltungs-, Zivil-, Straf- und Militärgerichten; Justizwesen – Verwaltung von Strafvollzugsanstalten und Durchführung von Strafmaßnahmen – Rehabilitationsdienste Diese Unterklasse umfasst nicht: – Beratung und Vertretung in Zivil- und Strafsachen usw. (s. 74.11.1 und .2) – Tätigkeiten von Gefängnisschulen (s. 80) – Tätigkeiten von Gefängniskrankenhäusern (s. 85.11.1) 75.24 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 75.24.0 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung und Einsatz der von öffentlichen Stellen unterhaltenen regulären Polizeikräfte und polizeilichen Hilfskräfte einschließlich der Hafen-, Grenz- und Küstenpolizei und anderer polizeilicher Sondereinheiten; Regelung des Straßenverkehrs, Ausländerregistrierung, Betrieb von Polizeilabors und Führen von Verhaftungsprotokollen – Versorgung in Notstandssituationen im Inland bei Katastrophen in Friedenszeiten – Verwaltung und Betrieb von Einwohnermeldeämtern – Tätigkeiten der kommunalen Dienststellen der Gewerbeaufsicht Diese Unterklasse umfasst nicht: – Wach- und Sicherheitsdienste (s. 74.60.2) – Verwaltung und Einsatz der Streitkräfte (s. 75.22.0) 75.25 Feuerschutz 75.25.0 Feuerschutz Diese Unterklasse umfasst: – Feuerverhütung und -bekämpfung: · Verwaltung und Einsatz der von öffentlichen Stellen unterhaltenen Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr zur Feuerverhütung und -bekämpfung, Rettung von Personen und Tieren, Katastrophenhilfe, Hilfe bei Überschwemmungen, Verkehrsunfällen usw. – Betrieb von Löschschiffen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 469 – Abschnitt L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden (s. 02.02.0) – Privatfeuerwehren und betriebseigene Brandbekämpfungsdienste (s. jeweilige Abschnitte) – Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste auf Flughäfen (s. 63.23.1) – Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste der Armee (s. 75.22.0) 75.3 Sozialversicherung und Arbeitsförderung 75.30 Sozialversicherung und Arbeitsförderung 75.30.1 Gesetzliche Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung und Altershilfe für Landwirte) Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung: · Rentenversicherung der Arbeiter · Rentenversicherung der Angestellten · Rentenversicherung der Angehörigen der kammerfähigen freien Berufe Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) 75.30.2 Knappschaftliche Rentenversicherung Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung der knappschaftlichen Rentenversicherung Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) 75.30.3 Altershilfe für Landwirte Diese Unterklasse umfasst: – landwirtschaftliche Alterskassen Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) – 470 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75.30.4 Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung der Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) 75.30.5 Gesetzliche Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung) Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung: · Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen · Seekrankenkasse · landwirtschaftliche Krankenkassen · Ersatzkassen Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) 75.30.6 Knappschaftliche Krankenversicherung Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung der knappschaftlichen Krankenversicherung Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) 75.30.7 Gesetzliche Unfallversicherung Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung: · Berufsgenossenschaften · Feuerwehrunfallkassen · Gemeinde-Unfallversicherungsverbände Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 471 – Abschnitt L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75.30.8 Arbeitsförderung Diese Unterklasse umfasst: – Verwaltung der Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung: · Bundesanstalt für Arbeit · Landesarbeitsämter · Arbeitsämter · Kindergeldkassen Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) 75.30.9 Sonstige Sozialversicherung Diese Unterklasse umfasst nicht: – freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0) – Sozialwesen (s. 85.3) – 472 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt M M Erziehung und Unterricht MA Erziehung und Unterricht 80 Erziehung und Unterricht Erziehung und Unterricht Diese Abteilung umfasst: – öffentliches und privates Bildungswesen auf allen Stufen und für alle Berufe. Sie umfasst sowohl den Unterricht in den verschiedenen Lehranstalten des regulären Schulsystems auf den verschiedenen Stufen (erster Bildungsweg) als auch Erwachsenenbildung, Alphabetisierungsprogramme usw. Die Klassen umfassen auf jeder Stufe des ersten Bildungsweges auch den Sonderunterricht für körperlich oder geistig behinderte Schüler. – Unterricht in Klassenräumen, über Hörfunk und Fernsehen, Internet oder als Fernkurs – Erwachsenenbildung, die sich inhaltlich an den auf einer spezifischen Stufe vermittelten Lehrstoff anlehnt, wird dieser Stufe zugeordnet. – sonstigen Unterricht, z. B. in Fahrschulen Diese Abteilung umfasst nicht: – hauptsächlich der Freizeitgestaltung dienenden Unterricht, z. B. Bridge- oder Golfunterricht (s. 92) 80.1 Kindergärten, Vor- und Grundschulen 80.10 Kindergärten, Vor- und Grundschulen 80.10.1 Kindergärten Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt ganztägig während der üblichen Arbeits- und Geschäftszeit oder nur für einen Teil des Tages regelmäßig betreut werden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Kinderkrippen (s. 85.32.2) 80.10.2 Kinderhorte Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, in denen Kinder, die eine Schule besuchen, außerhalb der Unterrichtszeit regelmäßig während der üblichen Arbeits- und Geschäftszeit betreut werden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Kinderkrippen (s. 85.32.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 473 – Abschnitt M Erziehung und Unterricht 80.10.4 Vorklassen, Schulkindergärten Diese Unterklasse umfasst: – vorwiegend an Grundschulen eingerichtete Vorklassen und Schulkindergärten 80.10.5 Grundschulen Diese Unterklasse umfasst: – allgemein bildende Schulen im Primarbereich 80.2 Weiterführende Schulen 80.21 Allgemein bildende weiterführende Schulen 80.21.1 Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich I Diese Unterklasse umfasst: – Unterricht in allgemein bildenden Schulen im ersten Zyklus des Sekundarbereichs (entspricht mehr oder weniger der Vollzeitschulpflicht). Der auf dieser Stufe einsetzende, auf bestimmte Fächer konzentrierte Unterricht hat oft auch schon einen gewissen Einfluss auf die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Das Unterrichtsprogramm soll die Schülerinnen und Schüler für den Besuch von berufsbildenden Schulen befähigen, ohne sie dabei an ein bestimmtes Fachgebiet zu binden. Ferner sollen die Schülerinnen und Schüler bestimmter Schularten für den Besuch von allgemein bildenden Schulen im zweiten Zyklus des Sekundarbereichs befähigt werden. 80.21.2 Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich II Diese Unterklasse umfasst: – Unterricht in allgemein bildenden Schulen im zweiten Zyklus des Sekundarbereichs, der im allgemeinen zur Hochschulreife führt. Das Unterrichtsprogramm soll die Schülerinnen und Schüler für den Zugang zu Hochschulen befähigen, ohne sie dabei an ein bestimmtes Fachgebiet zu binden. – 474 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt M 80.22 Erziehung und Unterricht Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich 80.22.0 Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich Diese Unterklasse umfasst: – berufsbildende Schulen im Sekundarbereich. Auf dieser Stufe unterhalb der Hochschulebene liegt der Schwerpunkt auf einer fachbezogenen Ausbildung, wobei sowohl ein theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder zukünftigen Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die Vorbereitung auf einen allgemeinen Berufsbereich oder einen ganz bestimmten Beruf. Diese Unterklasse umfasst nicht: – berufsbildenden Unterricht im Tertiärbereich (s. 80.30.5 bis .8) 80.3 Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs 80.30 Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs 80.30.5 Universitäten Diese Unterklasse umfasst: – Unterricht, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses führt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern angeboten, die schwerpunktmäßig theoretische Kenntnisse vermitteln. 80.30.6 Allgemeine Fachhochschulen Diese Unterklasse umfasst: – Unterricht, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses führt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern angeboten, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermitteln. 80.30.7 Verwaltungsfachhochschulen Diese Unterklasse umfasst: – Unterricht, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses führt und ausschließlich zu einer Tätigkeit im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Sozialversicherung) befähigt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern angeboten, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermitteln. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 475 – Abschnitt M Erziehung und Unterricht 80.30.8 Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens Diese Unterklasse umfasst: – Berufs- und Fachakademien sowie Schulen des Gesundheitswesens (ohne Hochschulen). Auf dieser Stufe liegt der Schwerpunkt auf einer fachbezogenen Ausbildung, wobei sowohl ein theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder zukünftigen Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die Vorbereitung auf einen allgemeinen Berufsbereich oder einen ganz bestimmten Beruf. 80.4 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht Diese Gruppe umfasst: – Erwachsenenbildung, die nicht einer der in den Gruppen 80.1 bis 80.3 enthaltenen Stufen entspricht. 80.41 Fahr- und Flugschulen 80.41.1 Kraftfahrschulen 80.41.2 Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen Diese Unterklasse umfasst: – Unterricht zur Erlangung von Sportflugscheinen, Segel- und Sportbootführerscheinen, Sportsee- und Sporthochseeschifferzeugnissen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Flugunterricht zur Erlangung von Musterberechtigungen (s. 63.23.3) – Sport- und Spielunterricht (s. 92.62.1 und .5) 80.42 Erwachsenenbildung und Unterricht, anderweitig nicht genannt 80.42.1 Allgemeine und politische Erwachsenenbildung Diese Unterklasse umfasst: – Erwachsenenbildung, d. h. Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems, der in Tages- oder Abendkursen in Schulen oder in besonderen Einrichtungen (Volkshochschulen usw.) für Erwachsene erteilt wird Diese Unterklasse umfasst nicht: – Alphabetisierungskurse (s. 80.10.5) – Erwachsenenbildung (Sekundarstufe I) z. B. Abendhaupt- und -realschulen (s. 80.21.1) – Erwachsenenbildung (Sekundarstufe II) z. B. Abendgymnasien- und Kollegs (s. 80.21.2) – Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs (s. 80.30.5 bis .8) – Tanzschulen (s. 92.34.1) – Sport- und Spielunterricht (s. 92.62.1 und .5) – 476 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt M Erziehung und Unterricht 80.42.2 Berufliche Erwachsenenbildung Diese Unterklasse umfasst: – berufliche Erwachsenenbildung, d. h. Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems, der in Tages- oder Abendkursen in Schulen oder in besonderen Einrichtungen für Erwachsene erteilt wird Diese Unterklasse umfasst nicht: – berufliche Weiterbildung auf dem Niveau des Sekundarbereichs (s. 80.22.0) – berufliche Weiterbildung an Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs (s. 80.30.5 bis .8) – Tanzschulen (s. 92.34.1) – Sport- und Spielunterricht (s. 92.62.1 und .5) 80.42.3 Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer Diese Unterklasse umfasst: – sonstige, anderweitig nicht genannte selbstständige Lehrerinnen und Lehrer, darunter für Gesangs- und Klavierunterricht, für Buchführungs-, Maschinenschreib-, PC-, Näh-, Handarbeits-, Koch- und Sprachunterricht; außerdem selbstständige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in deren Tätigkeit der Unterricht der genannten Art überwiegt 80.42.4 Unterricht, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Unterricht, der sich keinem Bereich zuordnen lässt Diese Unterklasse umfasst nicht: – Unterricht im Primar-, Sekundar- und Tertiärbereich (s. 80.1 bis .3) – Fahr- und Flugschulen (s. 80.41.1 und .2) – allgemeine und politische Erwachsenenbildung (s. 80.42.1) – berufliche Erwachsenenbildung (s. 80.42.2) – Tanzschulen (s. 92.34.1) – Sport- und Spielunterricht (s. 92.62.1 und .5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 477 – Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen NA Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.1 Gesundheitswesen 85.11 Krankenhäuser 85.11.1 Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken) Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, mithilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patientinnen und Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen die Patientinnen und Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Hier eingeordnet werden kurz- oder langfristige Tätigkeiten der allgemeinen Krankenhäuser und Fachkliniken, psychiatrischen Kliniken, Leprakliniken, Zahnkliniken, Militär- und Gefängniskrankenhäuser. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die stationäre Behandlung unter unmittelbarer ärztlicher Leitung. Diese Unterklasse umfasst nicht: – medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz (s. 75.22.0) – Konsultation stationärer Patientinnen und Patienten durch Privatärztinnen und Privatärzte (s. 85.12.1 und .2) – ambulante zahnärztliche Behandlung (s. 85.13.0) – Krankentransport und Rettungsdienste (s. 85.14.5) – 478 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.11.2 Hochschulkliniken Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, mithilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patientinnen und Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen die Patientinnen und Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Hier eingeordnet werden kurz- oder langfristige Tätigkeiten der Hochschulkliniken. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die stationäre Behandlung unter unmittelbarer ärztlicher Leitung. Diese Unterklasse umfasst nicht: – medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz (s. 75.22.0) – ambulante zahnärztliche Behandlung (s. 85.13.0) – Krankentransport und Rettungsdienste (s. 85.14.5) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 479 – Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.11.3 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation), fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patientinnen und Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen, und in denen die Patientinnen und Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Hier eingeordnet werden kurz- oder langfristige Tätigkeiten der Sanatorien, Einrichtungen der Präventivmedizin, Heil- und Pflegeanstalten, Rehabilitationszentren und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die für die Aufnahme von Patienten ausgerüstet sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die stationäre Behandlung unter unmittelbarer ärztlicher Verantwortung. Diese Unterklasse umfasst nicht: – medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz (s. 75.22.0) – ambulante zahnärztliche Behandlung (s. 85.13.0) – Krankentransport und Rettungsdienste (s. 85.14.5) 85.12 Arztpraxen (ohne Zahnarztpraxen) 85.12.1 Arztpraxen für Allgemeinmedizin und Praxen von praktischen Ärztinnen und Ärzten Diese Unterklasse umfasst: – Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin sowie von praktischen Ärztinnen und Ärzten. Die Tätigkeiten können in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen und dergleichen durchgeführt werden. Die Patientinnen und Patienten werden in der Regel ambulant oder zu Hause behandelt und gegebenenfalls an Fachärztinnen und Fachärzte überwiesen. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten des medizinischen Hilfspersonals (s. 85.14.1, .2 und .4) – 480 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.12.2 Facharztpraxen (ohne Arztpraxen für Allgemeinmedizin) Diese Unterklasse umfasst: – Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von Fachärztinnen und Fachärzten. Die Tätigkeiten können in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen und dergleichen durchgeführt werden. Inbegriffen sind auch Konsultationstätigkeiten in Krankenhäusern sowie Tätigkeiten in Kliniken, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind. Die Patientinnen und Patienten werden in der Regel ambulant behandelt. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten des medizinischen Hilfspersonals (s. 85.14.1, .2 und .4) 85.13 Zahnarztpraxen 85.13.0 Zahnarztpraxen Diese Unterklasse umfasst: – allgemeine und spezielle Zahn-, Mund- und Kieferbehandlung. Sie wird entweder in Privatpraxen durchgeführt oder ambulant in Zahnkliniken einschließlich jener Kliniken, die Unternehmen, Schulen usw. angeschlossen sind, sowie in Operationssälen. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Zahnersatz durch Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, die nicht dessen Anpassung vornehmen (s. 33.10.4) 85.14 Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt 85.14.1 Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten Diese Unterklasse umfasst: – humanmedizinische Tätigkeiten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nicht in Krankenhäusern ausgeübt werden. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 481 – Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.14.2 Massagepraxen, Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Krankengymnastikpraxen, Praxen von Hebammen und Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen Diese Unterklasse umfasst: – humanmedizinische Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen und Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt werden. Hier eingeordnet werden z. B. Tätigkeiten von Hebammen, Entbindungshelfern, Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten und anderen Fachkräften auf den Gebieten Optometrie, Hydrotherapie, medizinische Massage. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden. 85.14.3 Heilpraktikerpraxen Diese Unterklasse umfasst: – humanmedizinische Tätigkeiten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden. Hier eingeordnet werden auch Tätigkeiten von Fachkräften für Homöopathie, Chiropraktik, Akupunktur usw. 85.14.4 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen Diese Unterklasse umfasst: – alle übrigen humanmedizinischen Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen und Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt werden. Hier eingeordnet werden auch Tätigkeiten von Krankenschwestern, Krankenpflegern, von Fachkräften für Beschäftigungstherapie, Sprachtherapie, medizinische Fußpflege usw. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden. – Tätigkeiten des zahnärztlichen Hilfspersonals wie Fachleute für Zahntherapie und Zahnhygiene sowie in Schulen tätige Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Zahnersatz durch Zahntechniker, die nicht dessen Anpassung vornehmen (s. 33.10.4) – Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 74.30.3) – 482 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.14.5 Krankentransport- und Rettungsdienste Diese Unterklasse umfasst: – Rettungsdienste und Krankentransporte in Krankenwagen, Hubschraubern, Flugzeugen usw. 85.14.6 Sonstige Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von medizinischen Labors – Tätigkeiten von Blut-, Samen- und Organbanken usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – zahntechnische Laboratorien (s. 33.10.4) – Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 74.30.3) 85.2 Veterinärwesen 85.20 Veterinärwesen 85.20.1 Tierarztpraxen Diese Unterklasse umfasst: – medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Nutztieren – medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Haustieren Diese Leistungen werden von Tierärztinnen und Tierärzten bei Besuchen in landwirtschaftlichen Betrieben, Zwingern oder Tierheimen, in eigenen Behandlungs- und Operationsräumen oder anderweitig außerhalb von Tierkliniken erbracht. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Aufnahme von Pensionsvieh, Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0) – Aufnahme und Pflege von Haustieren, ohne medizinische Versorgung (s. 93.05.2) 85.20.2 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Veterinärwesen Diese Unterklasse umfasst: – Transport kranker Tiere – Tierheilpraktiker Diese Unterklasse umfasst nicht: – Aufnahme von Pensionsvieh, Pflege von Nutztieren, künstliche Besamung von Nutztieren (s. 01.42.0) – Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 74.30.3) – Aufnahme und Pflege von Haustieren, ohne medizinische Versorgung (s. 93.05.2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 483 – Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.20.3 Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens Diese Unterklasse umfasst: – medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Nutztieren – medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Haustieren Diese Leistungen werden von Tierärztinnen und Tierärzten in Tierkliniken erbracht 85.3 Sozialwesen 85.31 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 85.31.1 Jugendwohnheime Diese Unterklasse umfasst: – Jugendwohnheime dienen der Unterbringung von Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Diese Unterklasse umfasst nicht: – Wohnheime für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studentinnen und Studenten sowie Berufstätige (s. 55.23.7) 85.31.2 Erziehungsheime Diese Unterklasse umfasst: – Heime, in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung mit dem Ziel besonderer schulischer und beruflicher Förderung untergebracht werden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Adoptionstätigkeiten (s. 85.32.9) 85.31.3 Altenwohnheime Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen der Altenhilfe in der Form von Zusammenfassungen in sich abgeschlossener Wohnungen, die in Anlage und Ausstattung den besonderen Bedürfnissen alter Menschen Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen sollen, möglichst lange ein selbstständiges Leben zu führen; im Bedarfsfall besteht eine Reihe von Möglichkeiten der Versorgung und Betreuung durch das Heim – 484 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.31.4 Altenheime Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen der Altenhilfe, in denen alte Menschen, die bei der Aufnahme zur Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr im Stande, aber nicht pflegebedürftig sind, voll versorgt und betreut werden; für vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige alte Menschen sind die erforderlichen Hilfen in Pflegeabteilungen vorhanden, die nach Anlage, Ausstattung und Personalbesetzung mindestens auf eine altersgerechte Grundpflege ausgerichtet sind 85.31.5 Altenpflegeheime Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen der Altenhilfe, die der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen dienen; nach Anlage, Ausstattung und Personalbesetzung sind sie darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der betroffenen Menschen mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege, herbeizuführen 85.31.6 Heime für werdende Mütter sowie Mütter oder Väter mit Kind Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, die Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt Unterkunft gewähren, sowie Wohnheime, in denen allein erziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern für längere Zeit wohnen können Diese Unterklasse umfasst nicht: – Adoptionstätigkeiten (s. 85.32.9) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 485 – Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.31.7 Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter. Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter dienen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung Behinderter; sie tragen in Anlage und Ausstattung den besonderen Bedürfnissen der Behinderten Rechnung und sollen ihre Rehabilitation ermöglichen oder durch entsprechende Ausbildung die Voraussetzungen für eine Rehabilitation schaffen. Einrichtungen zur Pflege Behinderter dienen der Unterbringung, Versorgung und umfassenden Betreuung Behinderter; sie sind in Anlage, Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der Behinderten mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege, herbeizuführen. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation haben insbesondere die Aufgabe, Behinderten eine qualifizierte berufliche Bildung zu ermöglichen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung während ihrer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung auf die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen, insbesondere auf ihre begleitenden Dienste, angewiesen sind. Zu diesen Einrichtungen zählen auch die Werkstätten für Behinderte, die denjenigen die Ausübung einer geeigneten Tätigkeit ermöglichen, die wegen ihrer Behinderung keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Rehabilitationskliniken (s. 85.11.3) – Hilfen für Behinderte und Arbeitslose, sofern der Ausbildungsaspekt beschränkt bleibt (s. 85.32.9) 85.31.8 Wohnheime für Behinderte Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, die in Anlage und Ausstattung den besonderen Bedürfnissen Behinderter Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen sollen, ein selbstständiges Leben zu führen 85.31.9 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) Diese Unterklasse umfasst: – Heime für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (ohne Erziehungs-, Erholungs- und Ferienheime): · Tätigkeiten von Waisenhäusern und Kinderheimen – Obdachlosenheime – Kurzzeitpflegeeinrichtungen – Hospizeinrichtungen – 486 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Kindergärten und Kinderhorte (s. 80.10.1 und .2) – Erziehungsheime (s. 85.31.2) – Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Jugendzentren) (s. 85.32.1) – Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung, anderweitig nicht genannt (s. 85.32.2) – Jugendzentren und Häuser der offenen Tür (s. 85.32.3) – Adoptionstätigkeiten (s. 85.32.9) – kurzfristige Unterbringung von Katastrophenopfern (s. 85.32.9) 85.32 Sozialwesen, anderweitig nicht genannt 85.32.1 Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Jugendzentren) Diese Unterklasse umfasst: – Tagesbetreuung von behinderten Kindern und Erwachsenen, Obdachlosen und für sozial schwache Gruppen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) – Sonderunterricht im Rahmen des ersten Bildungsweges für körperlich oder geistig behinderte Schüler (s. 80) 85.32.2 Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Kinderkrippen: Einrichtungen in denen Kinder im Alter bis zu 3 Jahren ganztägig während der üblichen Arbeits- und Geschäftszeit oder nur für einen Teil des Tages regelmäßig betreut werden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Kindergärten und Kinderhorte (s. 80.10.1 und .2) 85.32.3 Jugendzentren und Häuser der offenen Tür Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 487 – Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.32.4 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen Diese Unterklasse umfasst: – institutionelle Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen, die überwiegend der Beratung in Erziehungs- und Familienfragen sowie Fragen der Lebensbewältigung dienen, die durch Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe (z. B. Wohlfahrtsverbände) betrieben werden: · Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zu Grunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung · Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen · Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung · Maßnahmen zur Verhütung von Kindesmisshandlungen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) 85.32.5 Sonstige soziale Beratungsstellen Diese Unterklasse umfasst: – sonstige Sozial-, Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Tätigkeiten, die durch staatliche, religiöse oder private Einrichtungen, Katastrophenhilfswerke, landesweit bzw. auf lokaler Ebene tätige Selbsthilfeorganisationen, einschließlich Fachberatungsdienste, für Einzelpersonen und Familien in deren Wohnung oder anderweitig geleistet werden: · Feststellung der Anspruchsberechtigung im Zusammenhang mit Sozialhilfe, Mietzuschüssen, Essensmarken, Bekleidungsbeihilfe, Hausbrandbeihilfe usw. · Haushaltsgeldberatung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) 85.32.6 Ambulante soziale Dienste Diese Unterklasse umfasst: – ambulante soziale Dienste der Kirchen, kirchlich-religiösen Vereinigungen, sonstiger religiöser und weltanschaulicher Vereinigungen, Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, der freien Jugendhilfe, der Jugend- und Familienhilfe sowie privater Pflegedienste: · Alten- und Krankenpflege · sonstige pflegerische Betreuung · Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfe · hauswirtschaftliche Versorgung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) – 488 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85.32.7 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) 85.32.8 Unterstützungskassen 85.32.9 Sonstiges Sozialwesen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Sozial-, Flüchtlingsbetreuungs-, Weitervermittlungs- und ähnliche Tätigkeiten, die durch staatliche oder private Einrichtungen, Katastrophenhilfswerke, landesweit bzw. auf lokaler Ebene tätige Selbsthilfeorganisationen, einschließlich Fachberatungsdienste, für Einzelpersonen und Familien in deren Wohnung oder anderweitig geleistet werden: · Hilfen für Katastrophenopfer, Flüchtlinge, Einwanderer usw. einschließlich vorübergehender oder längerfristiger Unterbringung · Hilfen für Behinderte und Arbeitslose, sofern der Ausbildungsaspekt beschränkt bleibt · Adoptionstätigkeiten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9) – Rehabilitationskliniken (s. 85.11.3) – Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter (s. 85.31.7) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 489 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen OA Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 90 Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung Diese Abteilung umfasst: – Sammlung und Behandlung von Abfällen nicht zur Weiterverwendung in einem industriellen Fertigungsprozess, sondern mit dem Ziel der Entsorgung – sonstige Tätigkeiten wie Straßenreinigung, Schneebeseitigung usw. Diese Abteilung umfasst nicht: – Verarbeitung von chemisch oder konstruktiv miteinander verbundenen oder vermischten Altmaterialien, Reststoffen usw. zu Sekundärrohstoffen durch einen Transformationsprozess. Die entstandenen Sekundärrohstoffe können unmittelbar in industriellen Herstellungsverfahren verwendet werden und sind kein Endprodukt (s. 37) – Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (An- und Verkauf), einschließlich Sammeln, Sortieren, Verpacken und sonstige Behandlung, jedoch ohne industriellen Verarbeitungs- (Transformations-) Prozess (s. 51.57.1 bis .3) 90.0 Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung 90.01 Abwasserbeseitigung 90.01.1 Kläranlagen Diese Unterklasse umfasst: – Behandlung von Abwasser aus Haushalten, Industrie und sonstigen Einrichtungen nach mechanischen, biologischen und weitergehenden (z. B. Nitrifikation, Denitrifikation, Fällung, Filtration) Verfahren, einschließlich Klärschlammbehandlung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anlegen und Instandhalten von Kanalnetzen (s. 45.21.7) – Klempnerei, Wasserinstallation (s. 45.33.0) – Behandlung von verschmutztem Grund- und Oberflächenwasser in Verbindung mit der Beseitigung von Umweltverschmutzungen (s. 90.03.0) – 490 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 90.01.2 Sammelkanalisation Diese Unterklasse umfasst: – Sammlung und Ableitung von Abwässern (einschließlich Fremd- und Niederschlagwasser) aus Haushalten, Industrie und sonstigen Einrichtungen im Trenn- oder Mischverfahren, auch durch Tankwagen – Betrieb von Regenentlastungsbauwerken – Ableitung von Abwässern über Kleinkläranlagen – Wartung und Reinigung von Abwasserkanälen – Leeren und Reinigen von Senkgruben, Faulbecken und Sickergruben, Wartung chemischer Toiletten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Anlegen und Instandhalten von Kanalnetzen (s. 45.21.7) – Klempnerei, Wasserinstallation (s. 45.33.0) – Behandlung von verschmutztem Grund- und Oberflächenwasser in Verbindung mit der Beseitigung von Umweltverschmutzungen (s. 90.03.0) 90.02 Abfallbeseitigung 90.02.1 Sammlung, Beförderung und Zwischenlagerung von Abfällen Diese Unterklasse umfasst: – Sammlung von Haushalts-, Industrie- und Gewerbeabfällen in Mülltonnen, fahrbaren Behältern, Containern usw. – Sammlung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien, verbrauchten Speiseölen und -fetten usw. – Sammlung von Altöl aus Schiffen und Reparaturwerkstätten – Sammlung von Bauschutt und Abbruchmaterial – Betrieb von Abfallsammelzentren Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Nahrungsmitteln durch Behandlung von Nahrungsmittel-Reststoffen (s. 15) – Herstellung von Futtermitteln durch Behandlung von Schlachtabfällen (s. 15.7) – Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver Abfälle (s. 23.30.0) – Herstellung von Düngemitteln (Kompost) (s. 24.15.0) – Verarbeitung von Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakabfällen zu Sekundärrohstoffen (s. 37.20.5) – Behandlung von Altmaterialien und Reststoffen ohne industriellen Verarbeitungs- (Transformations-) Prozess zum Zwecke des Verkaufs an Dritte, z. B. Zerlegen von Fahrzeugen, Maschinen oder Computern (s. 50, 51, 52) – Abfallsammlung als Bestandteil des Großhandels mit Altmaterialien und Reststoffen (s. 51.57.1 bis .3) – Transport von Abfällen, nicht im Zusammenhang mit deren Einsammlung (s. 60.24.5 und .6) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 491 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 90.02.2 Thermische Abfallbeseitigung Diese Unterklasse umfasst: – Müllverbrennung zum Zwecke der Entsorgung, auch mit Gewinnung eines Nebenerzeugnisses (Energie) – thermische Entsorgung von Kampfmitteln Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Nahrungsmitteln durch Behandlung von Nahrungsmittel-Reststoffen (s. 15) – Herstellung von Futtermitteln durch Behandlung von Schlachtabfällen (s. 15.7) – Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver Abfälle (s. 23.30.0) – Herstellung von Düngemitteln (Kompost) (s. 24.15.0) – Verarbeitung von Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakabfällen zu Sekundärrohstoffen (s. 37.20.5) – Behandlung von Altmaterialien und Reststoffen ohne industriellen Verarbeitungs- (Transformations-) Prozess zum Zwecke des Verkaufs an Dritte, z. B. Zerlegen von Fahrzeugen, Maschinen oder Computern (s. 50, 51, 52) – Abfallsammlung als Bestandteil des Großhandels mit Altmaterialien und Reststoffen (s. 51.57.1 bis .3) 90.02.3 Abfalldeponien 90.02.4 Biologische Abfallbeseitigung Diese Unterklasse umfasst: – Abfallaufbereitung durch biologische Behandlung zum Zwecke der Entsorgung, auch mit Gewinnung eines Nebenerzeugnisses (Kompost, Biogas) Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Düngemitteln (Kompost) (s. 24.15.0) 90.02.5 Sonstige Abfallbeseitigung Diese Unterklasse umfasst: – Behandlung und Beseitigung kontaminierter Abfälle, einschließlich Tierkörperbeseitigung – Behandlung und Beseitigung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern usw., deren Radioaktivität während der zeitweiligen Lagerung abklingt – Entsorgung von Altwaren, wie Kühlschränke, im Hinblick auf die Beseitigung schädlicher Abfälle – Versenkung von Abfällen oder Einleitung ins Wasser; Vergraben oder Unterpflügen von Abfällen – sonstige Abfallbehandlung, z. B. durch Shredderanlagen, chemisch-physikalische Behandlung usw., zum Zwecke der Entsorgung – 492 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Nahrungsmitteln durch Behandlung von Nahrungsmittel-Reststoffen (s. 15) – Herstellung von Futtermitteln durch Behandlung von Schlachtabfällen (s. 15.7) – Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver Abfälle (s. 23.30.0) – Herstellung von Düngemitteln (Kompost) (s. 24.15.0) – Verarbeitung von Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakabfällen zu Sekundärrohstoffen (s. 37.20.5) – Behandlung von Altmaterialien und Reststoffen ohne industriellen Verarbeitungs- (Transformations-) Prozess zum Zwecke des Verkaufs an Dritte, z. B. Zerlegen von Fahrzeugen, Maschinen oder Computern (s. 50, 51, 52) – Abfallsammlung als Bestandteil des Großhandels mit Altmaterialien und Reststoffen (s. 51.57.1 bis .3) 90.03 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung 90.03.0 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung Diese Unterklasse umfasst: – Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung oder anderweitig, z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren – Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächenwasser nach Verschmutzung, z. B. durch Sammlung der Schadstoffe oder Einsatz von Chemikalien – Beseitigung von Ölverschmutzungen zu Land und zu Wasser – Leeren von Abfallkörben an öffentlichen Plätzen – Kehren und Reinigen von Straßen, Wegen, Plätzen, Märkten, öffentlichen Gärten, Parks usw. – Schnee- und Eisbeseitigung auf Verkehrsstraßen und Rollbahnen, einschließlich Streuen von Salz oder Sand usw. – Räumen von Minen und dergleichen (einschließlich Sprengen) – sonstige spezielle Umweltschutzmaßnahmen, anderweitig nicht genannt – Vermietung von mobilen Toiletten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Reinigen von Gräben und Schädlingsbekämpfung für die Landwirtschaft (s. 01.41.1) – Reinigen von Grundwasser zum Zwecke der Wasserversorgung (s. 41.00.1 bis .3) – Abtragen von kontaminiertem Oberboden im Rahmen von Bautätigkeiten (s. 45.11.2) – Asbestbeseitigung (s. 45.25.6) – Transport von verschmutztem Boden, der von Dritten abgetragen wurde (s. 60.24.5 und .6) – technische, physikalische und chemische Untersuchung (s. 74.30.1 bis .3) – Desinfektion und Schädlingsbekämpfung in Gebäuden (s. 74.70.4) – Abwasserbeseitigung (s. 90.01) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 493 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 91 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Kultur und Sport) 91.1 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen 91.11 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände 91.11.1 Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen) Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die sich im Wesentlichen mit der Entwicklung und Förderung eines bestimmten Wirtschafts- oder Handelszweigs, einschließlich der Landwirtschaft, oder – ohne Berücksichtigung von Wirtschaftszweigen – mit dem Wirtschaftswachstum und der wirtschaftlichen Situation eines bestimmten geographischen Gebiets oder einer bestimmten Gebietskörperschaft befassen. Hier eingeordnet sind auch Vereinigungen von solchen Verbänden. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Informationsverbreitung, die Vertretung vor staatlichen Stellen und die Öffentlichkeitsarbeit: · Tätigkeiten von Wirtschaftsvereinigungen, Innungs- und Fachverbänden 91.11.2 Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die sich im Wesentlichen mit der Entwicklung und Förderung eines bestimmten Wirtschafts- oder Handelszweigs, einschließlich der Landwirtschaft, oder – ohne Berücksichtigung von Wirtschaftszweigen – mit dem Wirtschaftswachstum und der wirtschaftlichen Situation eines bestimmten geographischen Gebiets oder einer bestimmten Gebietskörperschaft befassen. Hier eingeordnet sind auch Vereinigungen von solchen Organisationen. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Informationsverbreitung, die Vertretung vor staatlichen Stellen und die Öffentlichkeitsarbeit: · Tätigkeiten von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landwirtschaftskammern 91.11.3 Arbeitgeberverbände Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Arbeitgeberverbänden. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Informationsverbreitung, die Vertretung vor staatlichen Stellen, die Öffentlichkeitsarbeit und Tarifverhandlungen. Hierunter fallen unter anderem die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und die angeschlossenen Landesvereinigungen, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. – 494 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O 91.12 Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Berufsorganisationen 91.12.1 Berufsorganisationen (ohne öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen) Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einem Beruf oder technischen Fachgebiet befassen. Hierzu gehören auch Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten auf wissenschaftlichem, akademischem oder kulturellem Gebiet wie Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Kunstmalerinnen und Kunstmaler, Künstlerinnen und Künstler verschiedener Art, Journalistinnen und Journalisten usw. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Informationsverbreitung, das Aufstellen von berufsethischen Grundsätzen sowie die Aufsicht über ihre Einhaltung, ferner die Vertretung vor staatlichen Stellen und die Öffentlichkeitsarbeit. Hierunter fallen unter anderem der Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund), der Deutsche Anwaltverein, der Bund Deutscher Architekten, der Verein Deutscher Ingenieure, der Steuerberaterverband. – Gelehrtenvereinigungen 91.12.2 Öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einer bestimmten wissenschaftlichen Disziplin, einem Beruf oder technischen Fachgebiet befassen. Hierzu gehören auch Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten auf wissenschaftlichem, akademischem oder kulturellem Gebiet wie Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Kunstmalerinnen und Kunstmaler, Künstlerinnen und Künstler verschiedener Art, Journalistinnen und Journalisten usw. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Informationsverbreitung, das Aufstellen von berufsethischen Grundsätzen sowie die Aufsicht über ihre Einhaltung. Hierunter fallen unter anderem die Ärzte-, Apotheker-, Notar-, Rechtsanwaltskammern, kassenzahnärztliche und kassenärztliche Vereinigungen. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 495 – Abschnitt O 91.2 Arbeitnehmervereinigungen 91.20 Arbeitnehmervereinigungen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter Maßnahmen durch Organisation. Hierzu gehören auch die Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder anderen Kriterien in Einzelgewerkschaften gegliedert sind. 91.3 Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt 91.31 Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen 91.31.1 Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von religiösen Vereinigungen: · Evangelische Kirche in Deutschland · Römisch-katholische Kirche · Zentralkomitee der deutschen Katholiken · Griechisch-orthodoxe Kirche · Neuapostolische Kirche · sonstige christliche Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen – Tätigkeiten von Klöstern: · katholische Orden Diese Unterklasse umfasst nicht: – von diesen Vereinigungen durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen (s. 80) – Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich des Gesundheitswesens (s. 85.1) – Tätigkeiten dieser Organisationen im Bereich der Sozialarbeit (s. 85.3) 91.31.2 Sonstige religiöse und weltanschauliche Vereinigungen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von sonstigen religiösen oder philosophischen Vereinigungen: · Islamische Gemeinschaft · Jüdische Gemeinden · Freireligiöse Gemeinden – 496 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – von diesen Vereinigungen durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen (s. 80) – Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich des Gesundheitswesens (s. 85.1) – Tätigkeiten dieser Organisationen im Bereich der Sozialarbeit (s. 85.3) 91.32 Politische Parteien und Vereinigungen 91.32.0 Politische Parteien und Vereinigungen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten politischer Parteien und Vereinigungen sowie ihrer Nebenvereinigungen wie Jugendorganisationen. Sie befassen sich hauptsächlich damit, Parteimitgliedern oder der Partei nahe stehenden Personen zu politischen Ämtern zu verhelfen; zu ihrer Tätigkeit gehört auch die Informationsverbreitung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Beschaffung von Geldmitteln usw. 91.33 Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt 91.33.1 Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.: · Bürgerinitiativen und Protestbewegungen · Organisationen zur Förderung von öffentlichen Einrichtungen und Bildungsstätten, anderweitig nicht genannt · Organisationen zum Schutz und zur Förderung bestimmter Personenkreise, z. B. ethnischer oder Minderheitsgruppen – Vereine auf den Gebieten Kultur, Freizeit oder Hobby (außer Sport und Spiele), z. B. Vereine für Dichtkunst, Literatur, Geschichte, Gärtnern, Film und Foto, Musik und Kunst; Sammler-, Geselligkeits-, Karnevalsvereine usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Forschung und Entwicklung (s. 73) – Tätigkeiten von Berufsorganisationen (s. 91.12.1 und .2) – Vereinigungen zur Ausübung oder Förderung künstlerischer Tätigkeiten (s. 92.31.1 und .2) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 497 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 91.33.2 Organisationen des Gesundheitswesens Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw. · Bürgerinitiativen und Selbsthilfeorganisationen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Forschung und Entwicklung (s. 73) – Gesundheitswesen (s. 85.1) 91.33.3 Jugendorganisationen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.: · Jugendvereinigungen, studentische Vereinigungen und Verbindungen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vereinigungen zur Ausübung oder Förderung künstlerischer Tätigkeiten (s. 92.31.1 und .2) 91.33.4 Verbraucherorganisationen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.: · Vereinigungen zur Wahrnehmung besonderer Interessen wie Touring- und Automobil-Clubs sowie Verbraucherverbände und Mietervereine 91.33.5 Kommunale Spitzen- und Regionalverbände Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.: · Deutscher Städtetag · Deutscher Landkreistag · sonstige kommunale Spitzen- und Regionalverbände (ohne Zweckverbände) – 498 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 91.33.6 Verbände der Sozialversicherungsträger Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.: · Verband Deutscher Rentenversicherungsträger · sonstige Verbände der Sozialversicherungsträger 91.33.7 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.: · Bürgerinitiativen und Protestbewegungen · Umwelt- und Ökologiebewegungen · Vereinigungen zur Pflege sozialer Kontakte wie Rotary-Clubs, Freimaurerlogen usw. · Vereinigungen auf den Gebieten Erholung und Freizeit · Tierschutzvereine · Vereinigungen mit patriotischer Zielsetzung einschließlich Kriegsteilnehmervereine Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Berufsorganisationen (s. 91.12.1 und .2) – Vereinigung zur Ausübung oder Förderung künstlerischer Tätigkeiten (s. 92.31.1 und .2) 92 Kultur, Sport und Unterhaltung 92.1 Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb; Kinos 92.11 Film- und Videofilmherstellung 92.11.1 Herstellung von Kinofilmen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Spiel- und anderen Kinofilmen, zur Erstverwertung in Kinos: · Herstellung von Spiel-, Dokumentar-, Kurz- und Trickfilmen usw. zum Zwecke der Unterhaltung, Bildung und Ausbildung, in Aufnahmestudios bzw. Spezialstudios Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 499 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3) – Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8) – Film- und Videofilmherstellung, die gewöhnlich in Fernsehstudios erfolgt (s. 92.20.2) – Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielerinnen und Schauspielern, Zeichnerinnen und Zeichnern, Regisseurinnen und Regisseuren, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Beleuchtungsfachleuten und anderen Fachleuten (s. 92.31.1 bis .8) – Besetzung von Rollen in Filmproduktionen (s. 92.72.2) 92.11.2 Herstellung von Fernsehfilmen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Spiel- und anderen Fernsehfilmen, zur Erstverwertung in Fernsehsendungen, durch Hersteller, die nicht selbst Hörfunk- und Fernsehveranstalter sind: · Herstellung von Spiel-, Dokumentar-, Kurz- und Trickfilmen usw. zum Zwecke der Unterhaltung, Bildung und Ausbildung, in Aufnahmestudios bzw. Spezialstudios Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3) – Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8) – Film- und Videofilmherstellung, die gewöhnlich in Fernsehstudios erfolgt (s. 92.20.2) – Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielerinnen und Schauspielern, Zeichnerinnen und Zeichnern, Regisseurinnen und Regisseuren, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Beleuchtungsfachleuten und anderen Fachleuten (s. 92.31.1 bis .8) – Besetzung von Rollen in Filmproduktionen (s. 92.72.2) 92.11.3 Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen 92.11.4 Sonstige Filmherstellung Diese Unterklasse umfasst: – Nebentätigkeiten wie Synchronisieren usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3) – Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8) – Film- und Videofilmherstellung, die gewöhnlich in Fernsehstudios erfolgt (s. 92.20.2) – Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielerinnen und Schauspielern, Zeichnerinnen und Zeichnern, Regisseurinnen und Regisseuren, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Beleuchtungsfachleuten und anderen Fachleuten (s. 92.31.1 bis .8) – Besetzung von Rollen in Filmproduktionen (s. 92.72.2) – 500 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 92.11.5 Filmtechnik Diese Unterklasse umfasst: – Schneiden, Mischen, Untertiteln usw. von Filmen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. 74.81.2) 92.11.6 Tonstudios 92.12 Filmverleih und Videoprogrammanbieter 92.12.1 Filmverleih Diese Unterklasse umfasst: – Verleih von Filmen an andere Wirtschaftszweige, außer an die Allgemeinheit, sowie damit verbundene Tätigkeiten wie Bestellung, Auslieferung, Lagerung usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3) – Großhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 51.43.3) – Einzelhandel mit Videofilmen (s. 52.45.2) – Verleih von DVDs und Videofilmen an die Allgemeinheit (s. 71.40.4) 92.12.2 Videoprogrammanbieter Diese Unterklasse umfasst: – Verleih und Vertrieb von DVDs und Videofilmen an andere Wirtschaftszweige, außer an die Allgemeinheit, sowie damit verbundene Tätigkeiten wie Bestellung, Auslieferung, Lagerung usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3) – Großhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 51.43.3) – Einzelhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 52.45.2) – Verleih von DVDs und Videofilmen an die Allgemeinheit (s. 71.40.4) 92.12.3 Filmvertrieb Diese Unterklasse umfasst: – Vertrieb von Filmen an andere Wirtschaftszweige, außer an die Allgemeinheit, sowie damit verbundene Tätigkeiten wie Bestellung, Auslieferung, Lagerung usw. – Kauf und Verkauf von Filmrechten Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 501 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.32) – Großhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 51.43.3) – Einzelhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 52.45.2) – Verleih von DVDs und Videofilmen an die Allgemeinheit (s. 71.40.4) 92.13 Kinos 92.13.0 Kinos Diese Unterklasse umfasst: – Vorführung von Filmen und Videofilmen in Kinos, sonstigen Vorführräumen oder im Freien – Tätigkeiten von Filmclubs 92.2 Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen 92.20 Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen 92.20.1 Rundfunkveranstalter Diese Unterklasse umfasst: – Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen durch private und öffentlich-rechtliche Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Die ausgestrahlten Programme dienen der Informationsverbreitung, Unterhaltung, Bildung, Ausbildung und Werbung. Die gewöhnlich archivierten Bandaufnahmen können verkauft, verliehen oder für eine – auch wiederholte – Übertragung aufbewahrt werden. Diese Unterklasse umfasst nicht: – technische Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehveranstaltungen (s. 64.30.1 bis .3) – Herstellung von gewöhnlich in Filmstudios produzierten Filmen (s. 92.11.1 bis .5) – Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 92.40.1) – Besetzung von Rollen in Fernsehproduktionen (s. 92.72.2) 92.20.2 Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammbeiträgen durch private oder öffentliche Hörfunk- und Fernsehveranstalter usw., auch ohne Ausstrahlung. Die hergestellten Programme dienen der Informationsverbreitung, Unterhaltung, Bildung, Ausbildung und Werbung. Die gewöhnlich archivierten Bandaufnahmen können verkauft, verliehen oder für eine – auch wiederholte – Übertragung aufbewahrt werden. – 502 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von gewöhnlich in Filmstudios produzierten Filmen (s. 92.11.1 bis .5) – Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 92.40.1) – Besetzung von Rollen in Fernsehproduktionen (s. 92.72.2) 92.3 Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen 92.31 Künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen 92.31.1 Theaterensembles Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung und Aufführung von Theaterstücken, Opern u.Ä.: · Tätigkeiten von Ensembles oder Schauspielgruppen 92.31.2 Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung und Aufführung von Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen: · Tätigkeiten von Ensembles, Orchestern oder Musikgruppen und -kapellen 92.31.3 Selbstständige bildende Künstlerinnen und Künstler Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler wie Bildhauerinnen und Bildhauer, Malerinnen und Maler, Zeichnerinnen und Zeichner, Graveurinnen und Graveure, Radiererinnen und Radierer usw. 92.31.4 Selbstständige Restauratorinnen und Restauratoren Diese Unterklasse umfasst: – Restaurierung von Kunstwerken wie Gemälden usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Restaurierung von Möbeln (s. 36.1) – Restaurierung von historischen Musikinstrumenten (s. 36.30.0) – Restaurierung von Gebäuden (s. 45) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 503 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 92.31.5 Selbstständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter 92.31.6 Selbstständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler, wie Sachbuchautorinnen und Sachbuchautoren, Belletristinnen und Belletristen, Biographinnen und Biographen, Dichterinnen und Dichter, Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, Lektorinnen und Lektoren, Librettistinnen und Librettisten, Literatinnen und Literaten, usw. 92.31.7 Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler, wie Sprecherinnen und Sprecher, Bühnenund Filmarchitektinnen und -architekten, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildner, Choreographinnen und Choreographen, Dirigentinnen und Dirigenten, Musikerinnen und Musiker, Maskenbildnerinnen und Maskenbildner, Regisseurinnen und Regisseure, Sängerinnen und Sänger, Schauspielerinnen und Schauspieler, Tänzerinnen und Tänzer, usw. 92.31.8 Selbstständige Artistinnen und Artisten Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler, wie Akrobatinnen und Akrobaten, Dompteusen und Dompteure, Illusionistinnen und Illusionisten, Clowns, Jongleuren, Kunstschützen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Zirkusbetriebe (s. 92.34.2) 92.32 Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen und Hilfsdienste dafür 92.32.1 Theater- und Konzertveranstalter Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Theaterveranstaltern, Varieté- und Kleinkunstveranstaltern, Konzert- und Ballettveranstaltern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Besetzung von Rollen in Theaterproduktionen (s. 92.72.2) – 504 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 92.32.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Konzertsälen, Theatern und anderen Räumlichkeiten für künstlerische Darbietungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Kinos (s. 92.13.0) – Tätigkeiten von Theater- und Konzertveranstaltern (s. 92.32.1) – Betrieb von Varietés und Kleinkunstbühnen (s. 92.32.3) – Besetzung von Rollen in Theaterproduktionen (s. 92.72.2) 92.32.3 Varietés und Kleinkunstbühnen Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Varietés, Kleinkunstbühnen u.ä. Räumlichkeiten für künstlerische Darbietungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Kinos (s. 92.13.0) 92.32.5 Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Vorverkaufsstellen – technische Hilfsdienste für Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen, Varietés, Kleinkunstbühnen u.ä. Einrichtungen 92.33 Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks 92.33.0 Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Fahrgeschäften und Vergnügungsparks – Betrieb historischer Eisenbahnen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Zirkusbetriebe, Betrieb von Puppentheatern, Rodeos, Schießbuden usw. (s. 92.34.2) 92.34 Erbringung von kulturellen und unterhaltenden Leistungen, anderweitig nicht genannt 92.34.1 Tanzschulen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Tanzschulen, Tanzlehrerinnen und Tanzlehrern Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 505 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 92.34.2 Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – Zirkusbetriebe – Betrieb von Puppentheatern, Rodeos, Schießbuden, Modelleisenbahnen usw. – Abbrennen von Feuerwerken Diese Unterklasse umfasst nicht: – künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen (s. 92.31.1 bis .8) – Betrieb und technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen (s. 92.32.1 bis .5) – Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks (s. 92.33.0) 92.4 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbstständige Journalistinnen und Journalisten 92.40 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbstständige Journalistinnen und Journalisten 92.40.1 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros Diese Unterklasse umfasst: – Lieferung von Nachrichten, Bildmaterial und Beiträgen zu speziellen Themen an die Medien: · Pressedienste und -agenturen · Bildarchivdienste 92.40.2 Selbstständige Journalistinnen, Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen 92.5 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 92.51 Bibliotheken und Archive 92.51.0 Bibliotheken und Archive Diese Unterklasse umfasst: – Dienstleistungen von Bibliotheken aller Art, Lese-, Hör- und Schausälen, öffentlichen Archiven, die für die Allgemeinheit oder einen besonderen Benutzerkreis wie Studentinnen und Studenten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Personal oder Mitglieder erbracht werden: · Sammlung von besonderen oder allgemeinen Beständen · Herstellung von Katalogen · Ausleihen und Lagern von Büchern, Landkarten, Zeitschriften, Filmen, Schallplatten, Kunstwerken usw. · Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit der Auffindung bestimmter Werke usw. – 506 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Verleih von Videofilmen und DVDs durch Videotheken an die Allgemeinheit (s. 71.40.4) – Datenbanken (s. 72.40.0) – Filmverleih und Videoprogrammanbieter (s. 92.12.1 bis .3) 92.52 Museen und Denkmalschutzeinrichtungen 92.52.1 Museen und Kunstausstellungen Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Museen aller Art: · Kunstmuseen, Museen für Schmuck, Möbel, Kostüme, Keramik, Silberwaren · naturgeschichtliche, wissenschaftliche und technische Museen, historische Museen einschließlich Militärmuseen und historischer Gebäude · sonstige spezialisierte Museen · Freilichtmuseen 92.52.2 Denkmalschutzeinrichtungen Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Restaurierung von Gebäuden (s. 45) – Restaurierung von Kunstwerken (s. 92.31.4) 92.53 Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks 92.53.1 Botanische und zoologische Gärten Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von botanischen und zoologischen Gärten einschließlich Kinderzoos (Streichelzoos) 92.53.2 Naturparks und Tiergehege Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Naturparks und Tiergehegen einschließlich Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere usw. 92.53.3 Natur- und Landschaftsschutz Diese Unterklasse umfasst nicht: – Beseitigung von Umweltverschmutzungen (s. 90.03.0) – Umwelt- und Ökologiebewegungen (s. 91.33.7) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 507 – Abschnitt O 92.6 Sport 92.61 Betrieb von Sportanlagen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 92.61.0 Betrieb von Sportanlagen Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle: · Fußballstadien · Schwimmbäder und -stadien · Golfplätze · Boxstadien · Wintersportstadien · Leichtathletikstadien, Rennplätze, Bowlingbahnen usw. Die Anlagen können sich in Gebäuden befinden, überdacht oder nicht überdacht und mit Sitzplätzen oder ohne Sitzplätze für die Zuschauer ausgestattet sein Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Sportausrüstungen (s. 71.40.2) – Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1) 92.62 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports 92.62.1 Sportverbände und Sportvereine Diese Unterklasse umfasst: – Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des Amateursports durch Vereinigungen, in deren Einrichtungen oder anderweitig: · Fußball-, Bowling-, Schwimm-, Golf-, Box- und Ringsportvereine, Fitness- oder Bodybuildingvereine, Wintersportvereine, Schach-, Dame-, Domino- oder Kartenspielvereine, Leichtathletik- und Rennsportvereine, Schießsportvereine – Tätigkeiten von Yachthäfen – Tätigkeiten in Verbindung mit der Jagd zu Sport- oder Erholungszwecken – Tätigkeiten in Verbindung mit der Sport- und Freizeitfischerei Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Sportausrüstungen (s. 71.40.2) – Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1) – 508 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 92.62.2 Professionelle Sportmannschaften und Rennställe Diese Unterklasse umfasst: – Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des Profisports durch Vereinigungen, in deren Einrichtungen oder anderweitig: · Fußball-, Bowling-, Schwimm-, Golf-, Box- und Ringsportvereine, Wintersportvereine, Leichtathletik- und Rennsportvereine, Schießsportvereine – Betrieb von Rennställen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Sportausrüstung (s. 71.40.2) – Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1) 92.62.3 Selbstständige Berufssportlerinnen und -sportler sowie -trainerinnen und -trainer Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten selbstständiger Einzelsportlerinnen und -sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Zeitnehmerinnen und Zeitnehmer, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Sportausrüstung (s. 71.40.2) – Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1) 92.62.4 Sportpromoter und sonstige professionelle Sportveranstalter Diese Unterklasse umfasst: – mit der Förderung und Durchführung von Sportveranstaltungen verbundene Tätigkeiten Diese Unterklasse umfasst nicht: – Durchführung von Sportveranstaltungen im Rahmen des Profi- und Amateursports durch Sportverbände und -vereine, professionelle Sportmannschaften und Rennställe (s. 92.62.1 und .2) 92.62.5 Sportschulen und selbstständige Sportlehrerinnen und -lehrer Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Sport- und Spielschulen – Tätigkeiten von Reitschulen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermietung von Sportausrüstung (s. 71.40.2) – Tätigkeiten von Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen (s. 80.41.2) – Tätigkeiten von Tanzlehrerinnen und -lehrern (s. 92.34.1) – Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 509 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 92.7 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit 92.71 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 92.71.1 Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Münzspielautomaten 92.71.2 Spielbanken und Spielklubs 92.71.3 Wett-, Toto- und Lotteriewesen Diese Unterklasse umfasst: – Verkauf von Lotterielosen – Lottoannahmestellen – Buchmacher 92.72 Erbringung von Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit, anderweitig nicht genannt 92.72.1 Garten- und Grünanlagen Diese Unterklasse umfasst: – in dieser Abteilung anderweitig nicht genannte Dienstleistungen im Freizeitbereich: · Tätigkeiten in Erholungsparks und an Stränden einschließlich Vermietung von Umkleideräumen, Schließfächern, Stühlen usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8) – Betrieb von Vergnügungsparks u.Ä. (s. 92.33.0) – sonstige Unterhaltungstätigkeiten, z. B. Betrieb von Zirkussen (s. 92.34.1 und .2) – botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks (s. 92.53.1 bis .3) 92.72.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit, anderweitig nicht genannt Diese Unterklasse umfasst: – in dieser Abteilung anderweitig nicht genannte Dienstleistungen im Freizeitbereich: · Besetzung von Rollen in Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen · Betrieb von Münzvideospielen – 510 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8) – Betrieb von Vergnügungsparks u.Ä. (s. 92.33.0) – sonstige Unterhaltungstätigkeiten, z. B. Betrieb von Zirkussen (s. 92.34.1 und .2) – botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks (s. 92.53.1 bis .3) – mit der Sport- und Freizeitfischerei sowie der Jagd zu Sport- oder Erholungszwecken verbundene Tätigkeiten (s. 92.62.1) – Abrichten von Haustieren (s. 93.05.2) 93 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 93.0 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 93.01 Wäscherei und chemische Reinigung 93.01.1 Wäscherei Diese Unterklasse umfasst: – Waschen jeder Art von Bekleidung (einschließlich Pelzen) und anderen Textilien durch maschinelle Einrichtungen, von Hand oder im Wege der Selbstbedienung durch münzbetriebene Waschautomaten, für private oder gewerbliche Kundinnen und Kunden – Vermietung von Wäsche, Arbeits- und Berufskleidung u.Ä. durch Wäschereien – mit dem Waschen verbundenes Ausbessern und geringfügiges Ändern von Bekleidung oder sonstigen Textilien Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2) – Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1) 93.01.2 Annahmestellen für Wäscherei Diese Unterklasse umfasst: – Sammeln und Ausliefern von Wäschestücken u.Ä. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2) – Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 511 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 93.01.3 Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei Diese Unterklasse umfasst: – chemisches Reinigen und Färben jeder Art von Bekleidung (einschließlich Pelzen) und anderen Textilien durch maschinelle Einrichtungen, auch im Wege der Selbstbedienung durch münzbetriebene Automaten, für private oder gewerbliche Kundinnen und Kunden – Shampoonieren von Teppichen und Läufern, Reinigung von Vorhängen und Gardinen – mit der Reinigung verbundenes Ausbessern und geringfügiges Ändern von Bekleidung oder sonstigen Textilien Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2) – Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1) 93.01.4 Annahmestellen für chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei Diese Unterklasse umfasst: – Sammeln und Ausliefern von Wäschestücken u.Ä. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2) – Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1) 93.01.5 Heißmangelei und Bügelei Diese Unterklasse umfasst: – Mangeln, Bügeln usw. jeder Art von Bekleidung und anderen Textilien durch maschinelle Einrichtungen, von Hand oder im Wege der Selbstbedienung durch münzbetriebene Automaten, für private oder gewerbliche Kundinnen und Kunden Diese Unterklasse umfasst nicht: – Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2) – Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1) 93.02 Frisör- und Kosmetiksalons 93.02.4 Kosmetiksalons Diese Unterklasse umfasst: – Gesichtsmassage, Maniküre, Pediküre, Schminken usw. – Schönheitsbehandlung durch Fachkräfte im Hause der Kundin oder des Kunden Diese Unterklasse umfasst nicht: – medizinische Massage und medizinische Fußpflege (s. 85.14.2 und .4) – 512 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 93.02.5 Frisörsalons Diese Unterklasse umfasst: – Haarwäsche, Schneiden, Legen, Färben, Tönen, Wellen, Glätten und ähnliche Friseurdienstleistungen für Männer, Frauen und Kinder, einschließlich Rasur und Bartpflege Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Perücken (s. 36.63.8) 93.03 Bestattungswesen 93.03.1 Bestattungsinstitute Diese Unterklasse umfasst: – Vorbereitung der Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten: · Vorbereitung von Leichnamen für die Erd- oder Feuerbestattung einschließlich Einbalsamierung und von Leichenbestattern erbrachte Dienstleistungen · Betrieb von Bestattungsunternehmen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Durchführung von Trauergottesdiensten (s. 91.31.1 und .2) 93.03.2 Friedhöfe und Krematorien Diese Unterklasse umfasst: – Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten: · Betrieb von Krematorien und Friedhöfen einschließlich Dienstleistungen der Totengräber · Vermietung eingerichteter Räume in Leichenhallen · Vermietung oder Verkauf von Gräbern Diese Unterklasse umfasst nicht: – Durchführung von Trauergottesdiensten (s. 91.31.1 und .2) 93.04 Saunas, Solarien, Fitnesszentren u.Ä. 93.04.1 Bäder und Saunas (ohne medizinische Bäder) Diese Unterklasse umfasst: – auf körperliches Wohlbefinden und Entspannung ausgerichtete Dienstleistungen von türkischen Bädern, Saunas und Dampfbädern Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 513 – Abschnitt O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 93.04.2 Solarien, Massagesalons (ohne medizinische Massagen), Fitnesszentren u.Ä. Diese Unterklasse umfasst: – auf körperliches Wohlbefinden und Entspannung ausgerichtete Dienstleistungen von Solarien, Schlankheits- und Massagestudios (ohne medizinische Massagen), Fitnesszentren usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gesichtsmassage in Kosmetiksalons (s. 93.02.4) 93.05 Erbringung von Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 93.05.1 Ehevermittlungsinstitute Diese Unterklasse umfasst: – Heirats- und Partnervermittlung 93.05.2 Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Astrologinnen und Astrologen sowie Spiritistinnen und Spiritisten – persönliche Dienstleistungen wie Begleitdienste – Tätigkeiten von Ahnenforschungsinstituten – Tätigkeiten von Schuhputzern, Trägern, Parkplatzzuweisern usw. – Betrieb von Sofortbild-Münzautomaten, münzbetriebenen Waagen usw. – Tierpensionen für Haustiere, Hundesalons – Abrichten von Wach- und Schutzhunden, Haustieren 93.05.3 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt – 514 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Abschnitt Q Private Haushalte mit Hauspersonal P Private Haushalte mit Hauspersonal 2) PA Private Haushalte mit Hauspersonal 95 Private Haushalte mit Hauspersonal 95.0 Private Haushalte mit Hauspersonal 95.00 Private Haushalte mit Hauspersonal Diese Klasse umfasst Haushalte, die Hauspersonal wie Dienstmädchen und Diener, Köchinnen und Köche, Kellnerinnen und Kellner, Wäscherinnen und Wäscher, Gärtnerinnen und Gärtner, Pförtnerinnen und Pförtner, Stallgehilfinnen und Stallgehilfen, Fahrerinnen und Fahrer, Hausverwalterinnen und Hausverwalter, Babysitter, Erzieherinnen und Erzieher, Hauslehrerinnen und Hauslehrer, Sekretärinnen und Sekretäre usw. beschäftigen. 95.00.2 Private Haushalte mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung 95.00.3 Private Haushalte mit sonstigem Hauspersonal 2 Dieser Abschnitt ermöglicht es dem Hauspersonal, in Volkszählungen oder Studien den Wirtschaftszweig ihres Arbeitgebers anzugeben, auch wenn der Arbeitgeber eine Einzelperson ist. Das selbst verbrauchte Produktionsergebnis der Dienstleistungen wird als nicht marktbestimmt erachtet und in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anhand der Personalkosten bewertet. Diese Dienstleistungen können nicht von Unternehmen erbracht werden. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 515 – Abschnitt Q Exterritorielle Organisationen und Körperschaften Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 3) QA Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 99.0 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 99.00 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Diese Klasse umfasst: – Tätigkeiten von diplomatischen und konsularischen Vertretungen fremder Staaten in Deutschland – Tätigkeiten von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und ihrer Sonder- und Regionalorganisationen usw., der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Weltzollrat, der Organisation Erdöl exportierender Länder, dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank usw. Diese Unterklasse umfasst nicht: – deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen im Ausland oder am Sitz internationaler Organisationen (s. 75.21.0) 99.00.1 Vertretungen fremder Staaten 99.00.2 Dienststellen von Stationierungsstreitkräften 99.00.3 Internationale und supranationale Organisationen mit Behördencharakter 3 Dieser Abschnitt ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der exterritorialen Organisationen, in Volkszählungen oder Studien den Wirtschaftszweig ihres Arbeitgebers anzugeben. Dieser Arbeitgeber befindet sich im Ausland, unterhält im Inland jedoch eine Dienststelle – 516 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Anhang 1 Verordnungen betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft VERORDNUNG (EWG) Nr. 3037/90 DES RATES vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft DER RAT DER SCHAFTEN - EUROPÄISCHEN GEMEIN- Derartige Informationen sind für die Unternehmen zur Beurteilung ihrer Wettbewerbsfähigkeit notwendig und dienen den Gemeinschaftsorganen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen. gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, Nur wenn die Mitgliedstaaten mit der gemeinschaftlichen Systematik verknüpfte Wirtschaftszweigsystematiken verwenden, werden integrierte statistische Informationen mit der für die Verwaltung des Binnenmarktes erforderlichen Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Flexibilität und Gliederungsstufe geliefert werden können. auf Vorschlag der Kommission(1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament(2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3), Dabei ist vorzusehen, daß die Mitgliedstaaten - ausgehend von den Positionen der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften - entsprechend den einzelstaatlichen Erfordernissen in ihre nationalen Systematiken Untergliederungen einfügen können. in Erwägung nachstehender Gründe: Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Gemeinschaft setzt statistische Normen voraus, die für die Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher statistischer Daten anwendbar sind, damit die Unternehmen, Finanzierungsinstitutionen, Behörden und alle sonstigen Marktteilnehmer im Binnenmarkt zuverlässige und vergleichbare statistische Daten erhalten. Um der internationalen Vergleichbarkeit der Wirtschaftsstatistiken willen müssen die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane Wirtschaftszweigsystematiken verwenden, die direkt mit der "International Standard Industrial Classification" (ISIC) der Vereinten Nationen in Verbindung stehen. (1) ABl. Nr. C 58 vom 8.3.1990, S. 25. (2) ABl. Nr. C 175 vom 16.7.1990, S. 84, und Beschluß vom 12. September 1990 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) ABl. Nr. C 182 vom 23.7.1990, S. 1. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Die Verwendung der Systematik der Wirtschaftszweige der Gemeinschaft erfordert, daß die Kommission bei allen Fragen der – 519 – Anwendung dieser Verordnung von dem durch den Beschluß 89/382/EWG, Euratom(4) eingesetzten Ausschuß für das Statistische Programm unterstützt wird, namentlich in bezug auf die Auslegung dieser Systematik, kleinere Änderungen daran, die Abfassung und Aktualisierung der dazugehörigen Erläuterungen, die Erstellung von Leitlinien für die Klassifizierung statistischer Einheiten gemäß der Systematik. (3) Diese Verordnung als solche beinhaltet für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung, Daten zu erheben, zu veröffentlichen oder zu liefern, und betrifft keine Verpflichtung, bei Erhebungen und statistischen Analysen eine bestimmte Gliederungsstufe oder einen bestimmten Typ statistischer Einheiten zu verwenden. Artikel 2 Es ist unerläßlich, daß der Inhalt der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften in allen Mitgliedstaaten einheitlich interpretiert wird. (1) Es wird eine gemeinsame Grundlage für statistische Systematiken der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften - im folgenden "NACE Rev. 1" genannt - eingeführt. NACE Rev. 1 setzt sich zusammen aus: Die Ausarbeitung einer neuen Systematik macht eine Übergangszeit erforderlich - - einer ersten Ebene, deren Positionen mit einem alphabetischen Code identifiziert sind (Abschnitte), - einer Zwischenstufe, deren Positionen mit einem doppelten alphabetischen Code identifiziert sind (Unterabschnitte), - einer zweiten Ebene, deren Positionen mit einem zweistelligen numerischen Code identifiziert sind (Abteilungen), - einer dritten Ebene, deren Positionen mit einem dreistelligen numerischen Code identifiziert sind (Gruppen), - einer vierten Ebene, deren Positionen mit einem vierstelligen numerischen Code identifiziert sind (Klassen). HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 (1) Ziel dieser Verordnung ist es, eine gemeinsame statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft aufzustellen, um die Vergleichbarkeit zwischen den nationalen und den gemeinschaftlichen Systematiken und damit zwischen den nationalen und den gemeinschaftlichen Statistiken zu gewährleisten. (2) Diese Verordnung gilt ausschließlich für die Verwendung von Systematiken zu statistischen Zwecken. (4) ABl. Nr. L 181 vom 28.6.1989, S. 47. – 520 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 ihrer Veröffentlichung zwecks Billigung. Die Kommission überprüft die Übereinstimmung dieser Textentwürfe mit Absatz 2. Die von ihr gebilligte nationale Systematik wird zur Information an die anderen Mitgliedstaaten weitergeleitet. In der Veröffentlichung der Mitgliedstaaten ist die Korrespondenztabelle zwischen nationaler Systematik und der NACE Rev. 1 enthalten. (2) Die NACE Rev. 1 ist dieser Verordnung als Anhang beigefügt. Artikel 3 (1) Die Dienststellen der Kommission setzen die NACE Rev. 1 für alle Statistiken über die Wirtschaftszweige ein. (4) Die Mitgliedstaaten, die eine von der NACE Rev. 1 abgeleitete nationale Systematik verwenden möchten, verabschieden so rasch wie möglich, spätestens jedoch am 31. Dezember 1992, die für die Erstellung einer nationalen Systematik gemäß diesem Artikel erforderlichen Maßnahmen. (2) Die Statistiken der Mitgliedstaaten über die Wirtschaftszweige werden unter Verwendung der NACE Rev. 1 oder einer davon abgeleiteten nationalen Wirtschaftszweigsystematik erstellt, für die folgendes gilt: a) Die nationalen Wirtschaftszweigsystematiken umfassen Ebenen, die denen der NACE Rev. 1 insofern entsprechen, als sich jede der Ebenen entweder aus den gleichen Positionen wie die entsprechende Ebene der NACE Rev. 1 oder aus Positionen, die eine genaue Zerlegung der jeweiligen Ebene darstellen, zusammensetzt. Artikel 4 (1) Neben den in Artikel 3 festgelegten Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat, falls bestimmte Positionen der NACE Rev. 1 mit der nationalen Wirtschaftsstruktur nicht vereinbar sind, von der Kommission die Genehmigung erhalten, in einem bestimmten Bereich die NACE Rev. 1 auf einer spezifischen Ebene zusammenzufassen. b) Darüber hinaus können zusätzliche Ebenen eingefügt werden. c) Jede der Ebenen, mit Ausnahme der höchsten, läßt sich genau in die nächsthöhere Ebene der NACE Rev. 1 einpassen. (2) Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muß der betreffende Mitgliedstaat der Kommission alle für die Prüfung seines Antrags erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. d) Es darf eine abweichende Codierung verwendet werden. (3) Ungeachtet des Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a) ist es dem Mitgliedstaat indessen nicht aufgrund dieser Genehmigung gestattet, (3) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Textentwürfe zur Festlegung oder Änderung ihrer nationalen Systematik vor Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 521 – Vorsitzende von sich aus oder auf Antrag des Vertreters eines Mitgliedstaats unterbreitet und die die Anwendung dieser Verordnung, insbesondere in bezug auf die nachstehenden Bereiche, zum Gegenstand haben, prüfen: die zusammengefaßte Position abweichend von der NACE Rev. 1 zu untergliedern. (4) Die Kommission überprüft zusammen mit dem betreffenden Mitgliedstaat regelmäßig die Anwendung dieser Bestimmungen, um festzustellen, ob sie noch berechtigt sind. a) Auslegung der NACE Rev. 1; b) kleinere Änderungen der NACE Rev. 1 Artikel 5 Die Kommission trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung und Verwaltung der NACE Rev. 1 zu gewährleisten. Artikel 6 - zur Anpassung an die technologische oder wirtschaftliche Entwicklung, - zur Angleichung und Verdeutlichung der Texte, - aufgrund von Änderungen anderer Wirtschaftszweigsystematiken, insbesondere der ISIC Rev. 3; c) Vorbereitung und Koordinierung der Arbeiten zur Revision der NACE Rev. 1; Die Kommission trifft auf Antrag eines Mitgliedstaats oder von sich aus nach Anhörung des in Artikel 7 genannten Ausschusses die Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine einheitliche Anwendung der NACE Rev. 1 sicherzustellen. d) Ausarbeitung und Aktualisierung Erläuterungen zur NACE Rev. 1; der e) Erstellung von Leitlinien für die Klassifizierung der statistischen Einheiten gemäß der NACE Rev. 1; Artikel 7 f) Prüfung der Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der NACE Rev. 1 in den Wirtschaftszweigsystematiken der Mitgliedstaaten ergeben; Die Kommission wird von dem Ausschuß für das Statistische Programm (im folgenden "Ausschuß" genannt) unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. g) Beratungen mit dem Ziel, gegebenenfalls einen gemeinsamen Standpunkt hinsichtlich der Arbeiten der internationalen Organisationen im Bereich der Wirtschaftszweigsystematiken, ins- Artikel 8 Der Ausschuß kann alle die Anwendung der NACE Rev. 1 betreffenden Fragen, die ihm der – 522 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 besondere der Systematik ISIC und ihrer Erläuterungen, auszuarbeiten. Mehrheit fassen. Die unter den Buchstaben a) bis g) aufgeführten Maßnahmen werden nach dem Verfahren des Artikel 9 festgelegt. Artikel 10 abweichenden Beschluß (1) Die nach dem 1. Januar 1993 von den Mitgliedstaaten erhobenen Statistiken, die eine Klassifikation nach Wirtschaftszweigen enthalten, werden mit Hilfe der NACE Rev. 1 oder einer davon abgeleiteten Systematik gemäß Artikel 3 erstellt. Artikel 9 (1) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 des Vertrages für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil. (2) Die Mitgliedstaaten verwenden die NACE Rev. 1, um der Kommission die nach dem 1. Januar 1993 erhobenen, nach Wirtschaftszweigen klassifizierten Statistiken zu übermitteln. Artikel 11 (1) Es ist eine Übergangszeit vorgesehen, die am 1. Januar 1993 beginnt und am 31. Dezember 1994 endet. Während dieses Zeitraums kann die Kommission für nach dem 1. Januar 1993 erhobene Daten einem Mitgliedstaat die Genehmigung erteilen, aus ordnungsgemäß belegten technischen oder operationellen Gründen eine andere Systematik als die in Artikel 3 vorgesehene zu verwenden. (2) Die Kommission erläßt die Maßnahmen, die unmittelbar gelten. Stimmen sie jedoch mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein, so werden diese Maßnahmen sofort von der Kommission dem Rat mitgeteilt. In diesem Fall verschiebt die Kommission die Durchführung der von ihr beschlossenen Maßnahmen um drei Monate, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an gerechnet. (2) Die Kommission kann die Übergangszeit auf Antrag eines Mitgliedstaats verlängern. (3) Der Rat kann innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums mit qualifizierter Artikel 12 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 einen – 523 – (1) Werden die Daten im Sinne des Artikels 11 der Kommission übermittelt, so bemühen sich die Mitgliedstaaten auf Ersuchen der Kommission um eine Übermittlung in einer an die NACE Rev. 1 angepaßten Form. Artikel 13 Die Kommission veröffentlicht die Korrespondenztabelle für die derzeitige NACE und die NACE Rev. 1 innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung. (2) Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) die notwendigen Informationen zu den Korrespondenztabellen, die für die Erstellung dieser Daten verwendet wurden. Diese Korrespondenztabellen werden von der Kommission veröffentlicht. Artikel 14 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 1990. Im Namen des Rates Der Präsident P. ROMITA – 524 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 VERORDNUNG (EG) Nr. 29/2002 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - 3) Zur Aufrechterhaltung des internationalen Systems verknüpfter Systematiken und zur Förderung der Konvergenz auf Weltebene ist es erforderlich, die NACE Rev. 1 zu ändern. 4) Die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 ist daher entsprechend zu ändern. 5) Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 761/93 der Kommission2 insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b) und Artikel 9, in Erwägung nachstehender Gründe: 1) 2) HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Durch die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 wurde eine Systematik der Wirtschaftszweige geschaffen, im Folgenden „NACE Rev. 1“ genannt, die den statistischen Erfordernissen der Gemeinschaft entspricht. Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung und des Auslaufens des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist es erforderlich, die NACE Rev. 1 zu ändern. Artikel 1 Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2003. 1 ABl. L. 293 vom 24.10.1990, S. 1. 2 ABl. L 83 vom 3.4.1993, S. 1. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 525 – Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, 19. Dezember 2001. Für die Komission Pedro SOBES MIRA Mitglied der Kommission – 526 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Anhang 2 Verordnung über die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft VERORDNUNG (EWG) Nr. 696/93 DES RATES vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses3), in Erwägung nachstehender Gründe: Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Gemeinschaft setzt statistische Normen voraus, die für die Festlegung der Einheiten sowie die Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher statistischer Daten anwendbar sind, damit die Unternehmen, Finanzinstitute, Behörden und alle sonstigen Marktteilnehmer im Binnenmarkt zuverlässige und vergleichbare Informationen erhalten. 1) ABl. Nr. C 267 vom 16.10.1992, S. 3. 2) ABl. Nr. C 337 vom 21.12.1992 und Beschluß vom 10. Februar 1993 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). 3) ABl. Nr. C 19 vom 25.1.1993, S. 60. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Statistische Informationen über die Wirtschaft sind für die Unternehmen zur Beurteilung ihrer Wettbewerbsfähigkeit notwendig und dienen den Gemeinschaftsorganen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist die Schaffung gemeinsamer statistischer Normen, die die Erstellung harmonisierter Informationen ermöglichen, eine Maßnahme, die nur auf Gemeinschaftsebene effizient durchgeführt werden kann; die Anwendung der Normen wird in den einzelnen Mitgliedstaaten unter Aufsicht der für die Erstellung der amtlichen Statistik zuständigen Organisationen und Einrichtungen erfolgen. Nur wenn die Mitgliedstaaten gemeinsame Definitionen statistischer Einheiten verwenden, werden integrierte statistische Informationen mit der für die Verwaltung des Binnenmarktes erforderlichen Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Flexibilität und Gliederungstiefe geliefert werden können. Dabei ist vorzusehen, daß die Mitgliedstaaten, um spezifischen Erfordernissen Rechnung zu tragen, andere statistische Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft beibehalten oder in ihre nationalen Systematiken einführen können. – 529 – Welche statistische Einheit für eine bestimmte Erhebung oder Analyse zu verwenden ist, wird in spezifischen Rechtsvorschriften festgelegt. Die Verwendung der in der Verordnung (EWG) Nr. 3037/904) vorgesehenen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1) und des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) erfordert die Definition statistischer Einheiten für die Register, die Erhebungen, die Darstellung und die statistische Analyse. Der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 eingesetzte Ausschuß ist für die Erstellung von Leitlinien für die Klassifizierung der statistischen Einheiten gemäß der NACE Rev. 1 zuständig; die Definition dieser Einheiten muß daher von anderer Seite vorgenommen werden. Es ist unerläßlich, daß die nach der NACE Rev. 1 klassifizierten statistischen Einheiten in allen Mitgliedstaaten nach einheitlichen Gesichtspunkten definiert werden, um die Vergleichbarkeit zwischen den einzelstaatlichen und den entsprechenden gemeinschaftlichen Statistiken zu gewährleisten. der Vereinten Nationen gegebenen Beschreibung einerseits und den Dokumenten zum System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (SNA) der Vereinten Nationen andererseits in Verbindung stehen. Zur Wirtschaft zählen alle an der Produktion beteiligten Einheiten sowie alle wirtschaftlichen und finanziellen Transaktionen, die von diesen Einheiten durchgeführt werden. Die strikte und umfassende Verwendung dieser Einheiten macht eine Übergangszeit erforderlich - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Mit dieser Verordnung wird ein Verzeichnis der statistischen Einheiten (im folgenden "statistische Einheiten der Wirtschaft" genannt) zusammen mit den hierzu verwendeten Kriterien, den Definitionen der Einheiten sowie Erläuterungen gemäß dem Anhang eingeführt. Es ist wünschenswert, die Zahl der statistischen Einheiten der Wirtschaft zu begrenzen. Artikel 2 Um der internationalen Vergleichbarkeit der Wirtschaftsstatistiken willen müssen die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane statistische Einheiten verwenden, die direkt mit der in der Einführung zur "Internationalen Standard Industrial Classification" (ISIC Rev. 3) 4) ABl. Nr. L 293 vom 24.10.1990, S. 1. Die Definitionen der statistischen Einheiten der Wirtschaft werden von den Mitgliedstaaten und von der Kommission zur Festlegung der Einheiten verwendet, um die statistischen Informationen über die Wirtschaft und insbesondere die mit der NACE Rev. 1 zusammenhängenden Informationen zu – 530 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 erheben, zu übermitteln, zu veröffentlichen und zu analysieren. Verwendung anderer statistischer Einheiten der Wirtschaft gestatten, sofern diese Einheiten nach dem in Artikel 6 vorgesehenen Verfahren festgelegt werden. Artikel 3 Vom 1. Januar 1994 an verwenden die Mitgliedstaaten für die in Artikel 2 genannten Zwecke die in Artikel 1 vorgesehenen Definitionen, wenn es sich um statistische Informationen handelt, die sich auf die Zeit nach diesem Datum beziehen. Artikel 4 (1) Während einer Übergangszeit, die am 1. Januar 1994 beginnt und am 31. Dezember 1995 endet, kann ein Mitgliedstaat für auf diesen Zeitraum bezogene Statistiken andere als die in Artikel 1 vorgesehenen statistischen Einheiten der Wirtschaft verwenden. In diesem Fall sind die für die Kommission bestimmten statistischen Daten für die Übergangszeit in möglichst exakter Abstimmung auf die im Anhang zu dieser Verordnung niedergelegten Anforderungen zu übermitteln. (2) Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates kann die Kommission ausnahmsweise, wenn ordnungsgemäß belegte technische oder operationelle Gründe vorliegen, die Übergangszeit bis höchstens zum 31. Dezember 1997 verlängern. Artikel 5 Nach Ablauf der Übergangszeit gemäß Artikel 4 kann die Kommission einem Mitgliedstaat die Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Artikel 6 Die Durchführungsbestimmungen für diese Verordnung einschließlich der Maßnahmen zur Anpassung an die wirtschaftliche und technische Entwicklung, die insbesondere die statistischen Einheiten der Wirtschaft, die verwendeten Kriterien und die im Anhang aufgeführten Definitionen betreffen, werden gemäß dem Verfahren des Artikels 7 erlassen. Artikel 7 (1) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem durch den Beschluß 89/382/EWG, Euratom1) eingesetzten Ausschuß für das Statistische Programm einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 des Vertrages für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil. 1) ABl. Nr. L 181 vom 28.6.1989, S. 47. – 531 – (2) Die Kommission erläßt Maßnahmen, die unmittelbar gelten. Stimmen sie jedoch mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein, so werden diese Maßnahmen sofort von der Kommission dem Rat mitgeteilt. In diesem Fall verschiebt die Kommission die Durchführung der von ihr beschlossenen Maßnahmen um drei Monate, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an gerechnet. Statistische Einheiten der Wirtschaft, die in einer eine Gemeinschaftsstatistik regelnden Rechtsvorschrift der Gemeinschaft erwähnt sind, sind nach Maßgabe der Begriffe und der Terminologie dieser Verordnung zu interpretieren. (3) Der Rat kann innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums mit qualifizierter Mehrheit einen anderslautenden Beschluß fassen. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Artikel 9 Artikel 8 Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 15. März 1993. Im Namen des Rates Der Präsident M. Jelved – 532 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 ANHANG DIE STATISTISCHEN EINHEITEN DER WIRTSCHAFT IN DER GEMEINSCHAFT ABSCHNITT I Verzeichnis der Einheiten Das Verzeichnis der statistischen Einheiten der Wirtschaft lautet wie folgt: A. Unternehmen; B. institutionelle Einheit; C. Unternehmensgruppe; D. fachliche Einheit (FE); E. homogene Produktionseinheit (HPE); F. örtliche Einheit; G. fachliche Einheit auf örtlicher Ebene (örtliche FE); H. homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene (örtliche HPE). ABSCHNITT II Verwendete Kriterien Die in dieser Verordnung aufgeführten statistischen Einheiten werden auf der Grundlage dreier Kriterien definiert. Die relative Bedeutung dieser drei Kriterien ist je nach Einheit unterschiedlich. A. Rechtliche, buchungstechnische oder organisatorische Kriterien 1. Um bestimmte Einheiten definieren zu können, die im wirtschaftlichen Bereich beschrieben und identifiziert werden, muß auf Kriterien rechtlicher bzw. institutioneller Art zurückgegriffen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 533 – werden. Manchmal müssen bestimmte rechtlich getrennte Einheiten zusammengefaßt werden, da sie in organisatorischer Hinsicht nicht ausreichend autonom sind. Um bestimmte Einheiten definieren zu können, sind außerdem Kriterien buchungstechnischer oder finanzieller Art unverzichtbar. 2. Zur Bildung der Einheit "Unternehmen" sind diejenigen rechtlichen Einheiten zu verwenden, die insgesamt oder teilweise eine Produktionstätigkeit ausüben. 3. Rechtliche Einheiten sind: - juristische Personen, die als solche vom Gesetz anerkannt sind, unabhängig davon, welche Personen oder Einrichtungen ihre Besitzer oder ihre Mitglieder sind, oder - natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbständig ausüben. 4. Die rechtliche Einheit ist stets, alleine oder zuweilen auch zusammen mit anderen rechtlichen Einheiten, der rechtliche Träger der statistischen Einheit "Unternehmen". B. Geographisches Kriterium 1. Eine Einheit kann räumlich festgestellt sein. Hierbei wird zwischen lokaler, regionaler, nationaler, gemeinschaftlicher und weltweiter Ebene unterschieden. 2. Die örtliche Ebene entspricht der kleinsten Verwaltungseinheit: "commune" bzw. "gemeente" in Belgien, "kommune" in Dänemark, "Gemeinde" in Deutschland, "demos" oder "koinotis" in Griechenland, "Municipio" in Spanien, "commune" in Frankreich, "DED/ward" in Irland, "commune" in Italien, "commune" in Luxemburg, "gemeente" in den Niederlanden, "concelho" in Portugal und "ward" im Vereinigten Königreich. 3. Die regionalen Ebenen werden in der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) definiert. Diese unterscheidet die Ebenen I, II und III. 4. Sowohl die Beobachtungseinheiten als auch die Analyseeinheiten werden so definiert, daß prioritär für jeden Mitgliedstaat Daten erstellt und die Daten der einzelnen Mitgliedstaaten zu Angaben für die Gemeinschaft oder für größere Wirtschaftsräume zusammengefaßt werden können. 5. Die Regeln hinsichtlich der geographischen Kriterien müssen sehr streng sein, um Konsolidierungen zu ermöglichen und Mehrfacherfassungen und Auslassungen zu vermeiden. – 534 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 C. Tätigkeitskriterium 1. Die Produktionstätigkeit oder Wirtschaftstätigkeit (im folgenden als "Tätigkeit" bezeichnet) ergibt sich aus dem Zusammenwirken von Mitteln (Ausrüstungen, Arbeitskräfte, Fabrikationsprozesse, Informationsnetz, Erzeugnisse), die zur Erzeugung bestimmter Waren oder Dienstleistungen führen. Eine Tätigkeit ist durch den Input von Erzeugnissen (Waren oder Dienstleistungen), einen Produktionsprozeß und die produzierten Erzeugnisse gekennzeichnet. 2. Die Tätigkeiten werden mit Bezug auf eine spezifische Ebene der NACE Rev. 1 bestimmt. 3. Werden mehrere Tätigkeiten in ein und derselben Einheit ausgeführt, so werden die Tätigkeiten - bei denen es sich nicht um Hilfstätigkeiten handelt - nach der von ihnen erzeugten Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten geordnet. Es wird zwischen der Haupttätigkeit und den Nebentätigkeiten unterschieden. 4. Wenn bei fehlenden Angaben über die Wertschöpfung andere Kriterien wie z.B. Beschäftigung, Lohn- und Gehaltsumme, Umsatz und Sachanlagen in Betracht gezogen werden müssen, sind diese Elemente so zu verwenden, daß die bestmögliche Annäherung an die Klassifizierung erreicht wird, die bei Zugrundelegung dieser Wertschöpfungen erreicht worden wäre. 5. Die Einheiten werden nach ihren Tätigkeiten klassifiziert. Macht eine Tätigkeit mehr als 50 % der Wertschöpfung aus, so bestimmt sie die Klassifizierung der Einheit. In den übrigen Fällen sind die Klassifizierungsregeln anzuwenden. Die Klassifizierung erfolgt in Stufen von oben nach unten, beginnend mit der höchsten Aggregationsebene, die dem Abschnitt (1 Buchstabe) entspricht; es folgen die Abteilung (2 Ziffern), die Gruppe (3 Ziffern) und schließlich die Klasse (4 Ziffern). Auf jeder Ebene muß die Klassifizierung mit der vorhergehenden Ebene kompatibel sein. Zuständig in diesem Bereich ist der mit Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 eingesetzte Ausschuß für das Statistische Programm. 6. Mit den Haupt- und Nebentätigkeiten sind Hilfstätigkeiten verbunden, wie z.B. Verwaltung, Buchführung, EDV, Überwachung, Einkauf, Verkauf und Verkaufsförderung, Lagerung, Reparatur, Transport und Kantinen. Bei diesen Hilfstätigkeiten innerhalb einer Einheit handelt es sich um Tätigkeiten, die ausgeübt werden, um die Produktion von für Dritte bestimmten Waren und Dienstleistungen durch diese Einheit zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Produkte der Hilfstätigkeiten werden als solche nicht an Dritte geliefert. 7. Der Begriff der Hilfstätigkeit wird in Abschnitt IV unter Buchstabe B ausgeführt. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 535 – ABSCHNITT III Definitionen der statistischen Einheiten der Wirtschaft und spezifische Erläuterungen zu den einzelnen Einheiten A. Unternehmen Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen. Erläuterungen: Das so definierte Unternehmen ist eine wirtschaftliche Größe, die daher unter bestimmten Umständen der Vereinigung mehrerer rechtlicher Einheiten entsprechen kann. Bestimmte rechtliche Einheiten sind nämlich ausschließlich zugunsten einer anderen rechtlichen Einheit tätig, und ihre Existenz hat lediglich verwaltungstechnische (z.B. steuerliche) Gründe, ohne daß die Einheiten in wirtschaftlicher Hinsicht bedeutsam wären. Zu dieser Kategorie zählt auch ein Großteil der rechtlichen Einheiten ohne Beschäftigte. Häufig sind die Tätigkeiten dieser rechtlichen Einheiten als Hilfstätigkeiten zu den Tätigkeiten der rechtlichen Muttereinheit anzusehen, der sie angehören und der sie angeschlossen sein müssen, um die für die Wirtschaftsanalyse verwendete Größe "Unternehmen" zu bilden. B. Institutionelle Einheit Die institutionelle Einheit ist ein elementares wirtschaftliches Entscheidungszentrum. Sie zeichnet sich durch Einmaligkeit des Verhaltens sowie durch Entscheidungsfreiheit bei der Ausübung ihrer Hauptfunktion aus. Eine Einheit gilt als institutionelle Einheit, wenn sie Entscheidungsfreiheit bei der Ausübung ihrer Hauptfunktion besitzt und über eine vollständige Rechnungsführung verfügt. - Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Hauptfunktion heißt, daß sie für ihre Entscheidungen und Handlungen verantwortlich und haftbar ist. - Das Vorhandensein einer vollständigen Rechnungsführung bedeutet, daß die Einheit sowohl Rechnungsunterlagen, aus denen die Gesamtheit ihrer wirtschaftlichen und finanziellen – 536 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Transaktionen für den Berichtszeitraum hervorgeht, als auch eine Bilanz ihrer Aktiva und Passiva besitzt. Erläuterungen: 1. Im Sektor Kapitalgesellschaften entspricht das Unternehmen der institutionellen Einheit des Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG. Es gibt ferner analoge institutionelle Einheiten in den Sektoren Staat und Private Organisationen. Die institutionelle Einheit im Sektor Private Haushalte umfaßt alle Tätigkeiten der privaten Haushalte, während der Begriff Unternehmen ausschließlich ihren Produktionstätigkeiten vorbehalten ist. 2. In Anwendung dieser Regeln gilt für Institutionen, die nicht eindeutig die beiden vorgenannten Merkmale einer institutionellen Einheit besitzen, folgendes: a) Private Haushalte genießen Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Tätigkeit und sind daher institutionelle Einheiten, auch wenn sie keine vollständige Rechnungsführung besitzen. b) Institutionen ohne vollständige Rechnungsführung sind den institutionellen Einheiten zuzuordnen, in deren Rechnung ihre Teilbuchführung enthalten ist. c) Institutionen mit vollständiger Rechnungsführung, aber ohne Entscheidungsbefugnis für die Ausübung ihrer Hauptfunktion, sind in die Einheiten einzubeziehen, von denen sie beherrscht werden. d) Institutionen, die der Definition der institutionellen Einheit entsprechen, werden auch dann als solche betrachtet, wenn sie ihre Rechnungsführung in keiner Form veröffentlichen. e) Zu einer Unternehmensgruppe gehörende Einheiten, die eine vollständige Rechnungsführung besitzen, werden als institutionelle Einheiten betrachtet, selbst wenn sie de facto oder de jure einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnis an die Dachgesellschaft (Holding) abgetreten haben, welche die Gesamtleitung der Gruppe wahrnimmt. Die Holdinggesellschaft selbst gilt als selbständige institutionelle Einheit neben den von ihr kontrollierten Einheiten. 3. Als institutionelle Einheiten sind anzusehen: - Einheiten mit vollständiger Rechnungsführung und Entscheidungsfreiheit: a) Kapitalgesellschaften, Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 537 – b) Genossenschaften und Personengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, c) öffentliche Unternehmen mit besonderem Statut, das ihnen Rechtspersönlichkeit verleiht, d) Organisationen ohne Erwerbscharakter mit eigener Rechtspersönlichkeit, e) öffentliche Körperschaften; - Einheiten mit vollständiger Rechnungsführung, Entscheidungsfreiheit zugeschrieben wird: denen vereinbarungsgemäß f) Quasi-Kapitalgesellschaften, das sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und öffentliche Unternehmen, die nicht unter die Buchstaben a), b) oder c) fallen, soweit ihr wirtschaftliches und finanzielles Verhalten sich von dem ihrer Eigentümer unterscheidet und dem einer Kapitalgesellschaft nahekommt; - Einheiten, die nicht unbedingt eine vollständige Rechnungsführung besitzen, denen jedoch vereinbarungsgemäß Entscheidungsfreiheit unterstellt wird: g) private Haushalte. C. Unternehmensgruppe Die Unternehmensgruppe vereinigt Unternehmen, die rechtlich-finanzielle Bindungen untereinander haben. In der Unternehmensgruppe kann es - insbesondere, was die Produktions-, Verkaufs-, Gewinnpolitik usw. anbetrifft - mehrere Entscheidungszentren geben. Sie kann gewisse Aspekte der finanziellen Unternehmensleitung und des Steuerwesens vereinen. Sie bildet eine wirtschaftliche Einheit, die Entscheidungen treffen kann, die sich vor allem auf die miteinander verbundenen Einheiten beziehen, aus denen sie sich zusammensetzt. Erläuterungen: 1. Für bestimmte Beobachtungen und Analysen ist es bisweilen sinnvoll und notwendig, die Bindungen zwischen bestimmten Unternehmen zu prüfen und die eng miteinander verbundenen Unternehmen zu einer Gesamtheit zusammenzufassen. Zahlreiche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Begriff der Unternehmensgruppe sind noch nicht abgeschlossen. Bei der vorstehenden Definition wurde vom Begriff der "rechnungslegenden Einheit" ausgegangen, – 538 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 wie er von der Siebten Richtlinie 83/349/EWG des Rates (ABl. Nr. L 193 vom 18.7.1983, S. 1) eingeführt wurde. Diese Richtlinie wurde erstmals auf die konsolidierten Abschlüsse des Geschäftsjahres angewandt, das im Laufe des Jahres 1990 beginnt. Mit der Richtlinie 90/605/EWG (ABl. Nr. L 317 vom 16.11.1990, S. 60) wurde der Anwendungsbereich der Siebten Richtlinie erweitert. 2. Gemäß der Siebten Richtlinie wird davon ausgegangen, daß es sich um eine Gruppe handelt, sobald 20 % des Kapitals oder der Stimmrechte von einem anderen Unternehmen gehalten oder kontrolliert werden. Die Verfahren, die bei der Kontrolle der Befugnisse zur Ernennung der Unternehmensleitung angewandt werden, müssen als Kriterium berücksichtigt werden. Abgesehen von der Mehrheitsbeteiligung soll die tatsächlich ausgeübte Kontrolle berücksichtigt werden. 3. Diese Definition ist ohne Aufbereitung für die statistische Analyse nicht verwendbar, denn die "rechnungslegenden Einheiten" bilden keine disjunktiven und additiven Unternehmensgruppen. Somit muß eine von der "rechnungslegenden Einheit" abgeleitete statistische Einheit "Unternehmensgruppe" anhand folgender Schritte definiert werden: - Berücksichtigt werden die rechnungslegenden Konsolidierungsgrad: "Gruppenoberhaupt". Einheiten mit dem höchsten - Aus der "Unternehmensgruppe" werden die Einheiten ausgewählt, deren Buchführung global in die Abschlüsse des konsolidierenden Unternehmens integriert ist. - Hinzugefügt werden die Einheiten mit Mehrheitsbeteiligung, deren Abschlüsse in Anwendung eines der Kriterien der Siebten Richtlinie - unterschiedliche Art der Tätigkeit oder vergleichsweise kleine Größe - nicht in der globalen Konsolidierung enthalten sind. - Zeitlich begrenzte Verbindungen unter einem Jahr werden nicht berücksichtigt. 4. Die Unternehmensgruppe ist ein Unternehmenszusammenschluß unter der Kontrolle des "Gruppenoberhaupts". Das "Gruppenoberhaupt" ist eine juristische Muttereinheit, die von keiner anderen rechtlichen Einheit (direkt oder indirekt) kontrolliert wird. Jedes Tochterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens gilt als Tochterunternehmen des Mutterunternehmens. Ferner sei darauf hingewiesen, daß es bei Genossenschaften oder Gegenseitigkeitsgesellschaften spezifische Gruppen gibt, bei denen die Anteile des Mutterunternehmens von den Tochtergesellschaften gehalten werden. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 539 – 5. Die Unternehmensgruppen bestehen häufig aus sehr verschiedenartig verknüpften Einheiten (Eigentum, Kontrolle, Verwaltung usw.). In vielen Fällen haben diese Einheiten Verbindungen zu Einheiten der Tochterunternehmen und deren Tochterunternehmen. Die Einheit "Unternehmensgruppe" zeichnet sich häufig durch komplexe Beziehungen aus; sie ist oftmals auch in ihren Tätigkeiten sehr heterogen. Innerhalb der Unternehmensgruppen sind Untergruppen erkennbar. 6. Es ist nützlich, sämtliche Verbindungen (sowohl Mehrheitsals auch Minderheitsbeteiligungen) festzustellen, die über das Netz der Tochterunternehmen und deren Tochterunternehmen vom "Gruppenoberhaupt" bis zum kontrollierten Unternehmen reichen. Auf diese Weise kann der gesamte Organisationsplan der Gruppe festgestellt werden. 7. Angesichts der Auswirkungen der einzelnen Richtlinien zur Rechnungslegung muß man sich stets bemühen, bei den elementaren Einheiten, welche die Gruppe bilden, einen Unterschied zwischen den Einheiten, die zu den "nichtfinanziellen Unternehmen" gehören, und denjenigen, die unter die "finanziellen Einrichtungen" einzuordnen sind, zu machen. Bei letzteren gilt es, zwischen den Einheiten, die zu den "Kreditinstituten" gehören, und denjenigen, die den "Versicherungsunternehmen" zuzurechnen sind, zu unterscheiden. Die Gruppen haben weltweite Verbindungen, jedoch müssen sie für das Wirtschaftsgebiet jedes einzelnen Mitgliedstaats sowie für das Wirtschaftsgebiet der Gemeinschaft analysiert werden. 8. Die Einheit "Unternehmensgruppe" ist vor allem für finanzielle Analysen und Analysen der Unternehmensstrategie von Nutzen, sie ist jedoch zu heterogen und ändert sich zu häufig, als daß sie zur zentralen Beobachtungs- und Analyseeinheit, die weiterhin das Unternehmen sein wird, werden könnte. Sie dient der Sammlung und Darstellung bestimmter Informationen. D. Fachliche Einheit Die fachliche Einheit (FE) faßt innerhalb eines Unternehmens sämtliche Teile zusammen, die zur Ausübung einer Tätigkeit auf der Ebene der (vierstelligen) Klasse der NACE Rev. 1 beitragen. Es handelt sich um eine Einheit, die einer oder mehreren operationellen Unterabteilungen des Unternehmens entspricht. Das Unternehmen muß über ein Informationssystem verfügen, das es ermöglicht, für jede FE zumindest den Wert der Produktion und der Vorleistungen, die Personalkosten und den Betriebsüberschuß sowie Beschäftigung und Bruttoanlageinvestitionen festzustellen oder zu berechnen. Erläuterungen: – 540 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 1. Da es auf der Ebene der Unternehmen verschiedenartige horizontale und vertikale Integrationsformen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gibt, wurde die FE als Beobachtungseinheit geschaffen, um die Gleichartigkeit der Ergebnisse statistischer Erhebungen nach Tätigkeiten und damit auch die internationale Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu verbessern. Eine Einheit, die lediglich Hilfstätigkeiten für ein Unternehmen ausübt, dem sie angehört, kann nicht als gesonderte FE betrachtet werden. Tatsächlich entspricht die "FE" der praktischen Definition in Ziffer 96 der Einführung zur ISIC Rev. 3. 2. Die in einer bestimmten Position der NACE Rev. 1 eingeordneten FE können wegen der diesen FE zugeordneten Nebentätigkeiten, die aus den verfügbaren Rechnungsunterlagen nicht hervorgehen, Produkte herstellen, die nicht zu der für ihre Tätigkeit typischen homogenen Gruppe gehören. Umgekehrt umfassen die in Abhängigkeit von der Haupttätigkeit in einer bestimmten Position der Systematik klassifizierten FE nicht die gesamte Produktion homogener Gruppen bestimmter Produkte, da diese Produkte im Rahmen von Nebentätigkeiten einer FE, die sich auf eine andere Systematikposition beziehen, erzeugt werden können. 3. Die internen Rechnungslegungen der Unternehmen (z.B. Nutzen- oder Kostenzentren) haben sich aufgrund von Kriterien entwickelt, die häufig dem Tätigkeitsbegriff nahekommen. Sie ermöglichen es, Informationen auf der Ebene der FE zu liefern und sie somit beobachtbar zu machen. 4. Alle Kosten für Hilfstätigkeiten des Unternehmens müssen der Haupttätigkeit oder den Nebentätigkeiten und somit den innerhalb des Unternehmens beobachteten FE zugeordnet werden. E. Homogene Produktionseinheit Die homogene Produktionseinheit (HPE) ist durch eine einheitliche Tätigkeit, nämlich durch Gütereingänge, einen Produktionsprozeß und durch einen Produktionsausstoß homogener Güter gekennzeichnet. Die Güter, die die Eingänge und den Produktionsausstoß darstellen, sind in bezug auf eine Gütersystematik gleichzeitig durch ihre Beschaffenheit, ihren Verarbeitungsgrad und die angewandte Produktionstechnik gekennzeichnet. Die homogene Produktionseinheit kann einer institutionellen Einheit oder einem Teil einer solchen entsprechen; sie kann jedoch nie zwei verschiedenen institutionellen Einheiten angehören. Erläuterungen: Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 541 – 1. Für eine genaue Analyse des Produktionsprozesses verwendet das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen homogene Produktionseinheiten, die die Untersuchung technisch-wirtschaftlicher Beziehungen ermöglichen. In der Praxis werden diese - vor allem für die Input-Output-Tabellen verwendeten - Analyseeinheiten, da sie in der Regel nicht direkt beobachtet werden können, anhand von für Beobachtungseinheiten erhobenen Daten rekonstituiert. 2. Die meisten Beobachtungseinheiten haben gemischte oder nebeneinanderlaufende Tätigkeiten. Unter Umständen führen sie eine Haupttätigkeit, Nebentätigkeit - d.h. in andere Produktionsbereiche gehörende Tätigkeiten - und Hilfstätigkeiten wie z.B. Verwaltung, Einkauf, Verkauf an den Handel, Lagerung und Reparaturen aus. Wenn eine Beobachtungseinheit eine Haupttätigkeit und eine oder mehrere Nebentätigkeiten ausführt, wird sie in eine entsprechende Zahl homogener Produktionseinheiten untergliedert, wobei die Nebentätigkeiten in andere Positionen der Systematik einzuordnen sind als die Haupttätigkeiten. Hilfstätigkeiten einer Beobachtungseinheit hingegen werden nicht von den Haupt- oder Nebentätigkeiten getrennt, denen sie zuarbeiten. 3. Die homogene Produktionseinheit wird unabhängig vom Standort der Tätigkeit definiert. In der ISIC Rev. 3 wird die "homogene Produktionseinheit" so definiert, daß sie der "HPE auf örtlicher Ebene" entspricht. Ziffer 112 der Einführung zur ISIC Rev. 3 ist dabei durch Ziffer 104 bedingt. F. Örtliche Einheit Die örtliche Einheit ist ein an einem räumlich festgestellten Ort gelegenes Unternehmen oder Teil eines Unternehmens (Werkstätte, Werk, Verkaufsladen, Büro, Grube, Lagerhaus). An diesem Ort oder von diesem Ort aus werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die - mit Ausnahmen - eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch zeitweise) im Auftrag ein und desselben Unternehmens arbeiten. Erläuterungen: 1. Wenn eine Person an mehreren Orten (zu Wartungs- oder Überwachungsarbeiten) oder zu Hause arbeitet, dann gilt der Ort als für sie maßgebliche örtliche Einheit, von dem aus sie Anweisungen erhält und die Arbeit organisiert wird. Es muß sich genau feststellen lassen, wie viele Beschäftigte den einzelnen örtlichen Einheiten zuzurechnen sind. Jede rechtliche Einheit muß jedoch, wenn sie rechtlicher Träger eines Unternehmens oder eines Teils eines Unternehmens ist, eine örtliche Einheit als Sitz haben, auch wenn dort niemand arbeitet. Andererseits kann eine örtliche Einheit nur Hilfstätigkeiten umfassen. – 542 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 2. Der Begriff des räumlich festgestellten Orts ist eng eingegrenzt: zwei Produktionseinheiten desselben Unternehmens, die sich an verschiedenen Orten befinden (selbst wenn beide Orte in derselben kleinsten Verwaltungseinheit eines Mitgliedstaats liegen) sind als zwei örtliche Einheiten zu betrachten. Es kann jedoch vorkommen, daß dieselbe örtliche Einheit räumlich in mehreren aneinandergrenzenden Verwaltungseinheiten liegt. In diesem Falle ist vereinbarungsgemäß die Postanschrift maßgebend. 3. Die Grenzen des Geländes gelten als Grenzen des Standorts, wobei z.B. das dieses Gelände durchquerende öffentliche Straßen- und Wegenetz nicht in jedem Fall die Grenzführung unterbricht. Die Definition ist nahezu identisch mit der Definition unter Ziffer 101 der ISIC Rev. 3, sofern es sich um einen Standort im eigentlichen Sinne handelt, weicht jedoch von der Definition unter Ziffer 102 ab, weil sich der "eigentliche Sinn" nicht in Abhängigkeit von der jeweiligen Statistik ändern kann; außerdem ist normalerweise das Kriterium der Beschäftigung anzuwenden. 4. Für die Regionalkonten verwendet das ESVG-REG (regionale Entsprechung des ESVG) die gleiche Definition der örtlichen Einheit. G. Fachliche Einheit auf örtlicher Ebene Die fachliche Einheit auf örtlicher Ebene (örtliche FE) ist der Teil einer fachlichen Einheit, der sich auf örtlicher Ebene befindet. Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 543 – Erläuterungen: 1. Jede FE muß zumindest eine "örtliche FE" haben; die FE kann jedoch aus dem Zusammenschluß der Teile einer oder mehrerer örtlicher Einheiten entstanden sein. Eine örtliche Einheit kann dagegen unter bestimmten Umständen nur eine Gesamtheit von Hilfstätigkeiten umfassen. In diesem Fall ist eine ergänzende Klassifizierung der örtlichen Einheit möglich. Andererseits muß jedes Unternehmen zumindest eine "örtliche FE" haben. 2. Die "örtliche FE" entspricht der praktischen Definition des "establishment" in Ziffer 106 der Einführung zur ISIC Rev. 3. H. Homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene Die homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene (örtliche HPE) ist der Teil einer homogenen Produktionseinheit, der sich auf örtlicher Ebene befindet. ABSCHNITT IV Ergänzende Erläuterungen A. Öffentliche Körperschaften und private Organisationen 1. Im Bereich der öffentlichen Körperschaften ist die geeignete statistische Einheit für die Erhebung und Aufbereitung von Statistiken sehr variabel (z.B. Zentralstaat, Sozialversicherung oder lokale Gebietskörperschaft der Region, der Provinz, des Departements, der Grafschaft, der Gemeinde, der Stadt). Die verschiedenen Körperschaften planen, kontrollieren und verwalten gemeinsam die Finanzen der sie konstituierenden Institutionen (diese Organe können z.B. Ministerien sein, Generaldirektionen, Direktionen, Büros, Agenturen, Ämter usw.). Einige dieser Körperschaften - insbesondere die lokalen Gebietskörperschaften - werden jedoch wahrscheinlich, was die Art der Tätigkeit anbelangt, weitaus heterogener sein als die Kapitalgesellschaften. 2. Häufig sind die Tätigkeiten dieser Körperschaften dem Abschnitt L der NACE Rev. 1 "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" zuzuordnen, andere hingegen üben im wesentlichen Tätigkeiten aus, die anderen Abschnitten zuzurechnen sind: "Erziehung und – 544 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Unterricht" (Abschnitt M), "Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen" (Abschnitt N), "Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen" (Abschnitt O) oder andere. 3. Sollen Datenreihen über Größen des privaten Sektors mit Daten über diese nach der Art der Wirtschaftstätigkeit klassifizierten öffentlichen Körperschaften und privaten Organisationen kombiniert werden, so müssen die für ihre Festlegung und Klassifizierung verwendeten statistischen Einheiten Größen entsprechen, die den statistischen Einheiten, wie sie im privaten Sektor definiert sind, möglichst nahekommen. Daher sind alle im privaten Sektor verwendeten Kriterien analog auch auf die öffentlichen Körperschaften anwendbar. Das gleiche gilt für die privaten Organisationen. B. Hilfstätigkeiten 1. Eine Tätigkeit muß als Hilfstätigkeit gelten, wenn sie folgende Bedingungen ausnahmslos erfüllt: a) Sie darf nur die jeweilige Einheit selbst "bedienen", d.h. die erzeugten Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht am Markt gehandelt werden. b) Sie muß, was ihre Art und ihre Bedeutung anbetrifft, in den vergleichbaren Produktionseinheiten vorkommen. c) Sie muß Dienstleistungen produzieren oder ausnahmsweise Verbrauchsgüter, die nicht in die Zusammensetzung des Enderzeugnisses der Einheit (wie z.B. Kleinwerkzeug oder Gerüste) eingehen. d) Sie muß zu den laufenden Kosten der Einheit selbst beitragen, also nicht zur Entstehung von Bruttoanlagevermögen führen. 2. Die Unterscheidung zwischen Hilfstätigkeit und Haupt- oder Nebentätigkeit kann anhand folgender Beispiele veranschaulicht werden: - Die Produktion von Kleinwerkzeug zur Verwendung in der Einheit ist eine Hilfstätigkeit (Beachtung sämtlicher Kriterien). - Die Beförderung auf eigene Rechnung ist im allgemeinen eine Hilfstätigkeit (Beachtung sämtlicher Kriterien). Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 545 – - Der Verkauf der eigenen Produktion ist eine Hilfstätigkeit, denn der allgemeinen Regel zufolge kann man nicht produzieren ohne zu verkaufen. Gibt es jedoch innerhalb des produzierenden Unternehmens eine Einzelhandelsverkaufsstelle (Direktverkauf an den Endverbraucher), die z.B. eine örtliche Einheit darstellt, kann diese Verkaufsstelle ausnahmsweise und für bestimmte Analysen - mit einer Einheit einer wirtschaftlichen Tätigkeit gleichgesetzt werden. Diese Beobachtungseinheit wird dann doppelt klassifiziert und zwar einmal nach der Tätigkeit (Haupt- oder Nebentätigkeit), der sie innerhalb des Unternehmens zuzuordnen ist, und dann nach ihrer eigenen Tätigkeit (Einzelhandel). 3. Dementsprechend lautet die allgemeine Regel, daß angesichts der Tatsache, daß die Produktionsprozesse normalerweise nicht ohne die Unterstützung einer bestimmten Zahl von Hilfstätigkeiten ablaufen können, eben diese nicht als getrennte Einheiten behandelt werden dürfen, selbst wenn sie in einer gesonderten rechtlichen Einheit oder an einem gesonderten Standort ausgeführt werden und Gegenstand einer getrennten Rechnungsführung sind. Ferner müßte die Hilfstätigkeit auch bei der Bestimmung des Tätigkeitscodes der Einheit, zu der die Hilfstätigkeiten gehören, außer acht gelassen werden. Das beste Beispiel für eine Einheit, die Hilfstätigkeiten ausführt, ist die Zentralverwaltung bzw. der "Sitz" eines Unternehmens. 4. In Anbetracht der unter Nummer 1 gegebenen Definitionen dürfen folgende Tätigkeiten nicht als Hilfstätigkeiten angesehen werden: a) Die Produktion von Waren oder die Durchführung von Arbeiten, die zur Bildung des Anlagevermögens beitragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Erstellung von Anlagen für eigene Rechnung. Diese Vorgehensweise entspricht der in der NACE Rev. 1 verwendeten Methode, bei der die für die Erstellung von Anlagen auf eigene Rechnung zuständigen Einheiten, wenn Daten über sie vorliegen, dem Baugewerbe zugeordnet werden. b) Die Produktion, die zwar für die Haupttätigkeit oder die Nebentätigkeiten verbraucht, zu einem erheblichen Teil jedoch vermarktet wird. c) Die Produktion von Waren, die später zu einem integrierten Bestandteil der Produktion der Haupt- oder Nebentätigkeit werden, wie z.B. die Tätigkeit einer Abteilung, die für die Verpackung der in dem Unternehmen erzeugten Waren Kisten, Behältnisse usw. herstellt. d) Die Produktion von Energie (integriertes Kraftwerk oder integrierte Kokerei), und zwar unabhängig davon, ob die produzierte Energie vollständig im Rahmen der Haupt- oder Nebentätigkeiten verbraucht wird oder nicht. e) Der Kauf von Waren zwecks Wiederverkauf ohne Weiterverarbeitung. – 546 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 f) Forschung und Entwicklung. Diese Tätigkeiten sind nicht sehr verbreitet und erbringen keine Dienstleistungen für die laufende Produktion. In allen diesen Fällen müssen diese Tätigkeiten, sofern getrennte Daten über sie vorliegen, als getrennte Tätigkeiten behandelt und infolgedessen als FE betrachtet werden. 5. Werden Hilfstätigkeiten zugunsten einer einzigen Einheit ausgeführt, bilden diese Tätigkeiten und die dafür aufgewendeten Mittel einen integrierten Bestandteil der Tätigkeiten und Mittel der Einheit, aus der sie hervorgehen. Werden die Tätigkeiten der statistischen Einheit und die entsprechenden Hilfstätigkeiten nicht in ein und demselben geographischen Gebiet durchgeführt - es handelt sich hier um für statistische Erhebungen abgegrenzte Gebiete könnte es jedoch interessant sein, für die Daten, die nach den genannten geographischen Gebieten klassifiziert werden müssen, zusätzliche getrennte Informationen über diese Einheiten einzuholen, obwohl letztere nur Hilfstätigkeiten ausführen. 6. Werden Hilfstätigkeiten im wesentlichen zugunsten von zwei oder mehr fachlichen Einheiten ausgeführt, müssen die Kosten dieser Hilfstätigkeiten auf alle fachlichen Einheiten verteilt werden, denen sie zugeordnet werden können. Liegen Angaben über die Verteilung der für jede Tätigkeit getrennt ausweisbaren Kosten vor, müssen die Kosten auf dieser Grundlage umgelegt werden. Gibt es jedoch keine Angaben dieser Art, müssen die Kosten der Hilfstätigkeit anteilsmäßig nach dem Produktionswert, nach Abzug des Werts der Vorleistungen und ausschließlich der Kosten der Hilfstätigkeiten an sich auf die Haupt- und Nebentätigkeiten verteilt werden. Gestaltet sich die Anwendung dieser Methode zu schwierig, können die Kosten der Hilfstätigkeit einfach anteilsmäßig nach dem Produktionswert aufgeteilt werden. 7. Sind die Hilfstätigkeiten so ausgerichtet, daß sie zwei oder mehr Einheiten eines mehrere Einheiten umfassenden Unternehmens dienen, können sie an einem gesonderten Ort eine Gruppe von Hilfstätigkeiten bilden. In diesem Fall könnte es, vor allem da es sinnvoll ist, bestimmte Tätigkeiten vollständig zu erfassen, selbst wenn diese unabhängig oder von Einheiten, die nur Hilfstätigkeiten ausführen (z.B. EDV-Tätigkeiten), durchgeführt werden, interessant sein, zusätzliche Klassifikationen zu schaffen. Zu diesem Zweck können diese Einheiten außer nach der Tätigkeit der Einheit, zu der sie gehören, auch noch nach ihrer eigenen Tätigkeit klassifiziert werden. 8. Unter Umständen kann eine Tätigkeit, die ursprünglich eine Hilfstätigkeit war, anfangen, Dienstleistungen zu liefern, die an andere Einheiten verkauft werden sollen. Diese Entwicklung kann so weit gehen, daß die Tätigkeit nicht mehr als Hilfstätigkeit angesehen werden kann, sondern als eine der Haupt- oder Nebentätigkeiten einer Einheit behandelt werden muß. Die einzige Möglichkeit, eine bestimmte Tätigkeit als Hilfstätigkeit oder als Haupt- oder Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 547 – Nebentätigkeit zu definieren, besteht darin, ihre Bedeutung innerhalb des gesamten Unternehmens einzuschätzen. C. Tabelle nach Tätigkeit und Standort Ein oder mehrere Standorte Ein einziger Standort Eine oder mehrere Tätigkeiten Unternehmen Institutionelle Einheit Örtliche Einheit Eine einzige Tätigkeit FE HPE Örtliche FE Örtliche HPE – 548 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Anhang 3 Umsteigeschlüssel von der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 zur Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 01.11.1 01.11.1 Getreidebau 01.11.2 01.11.2 Allgemeiner Ackerbau 01.12.1 01.12.1 Gemüsebau 01.12.2 01.12.2 Zierpflanzenbau 01.12.3 01.12.3 Baumschulen 01.12.4 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 01.13.1 Obstbau 01.13.2 Weinbau 01.13.3 Allgemeiner Dauerkulturbau 01.21.1 01.21.1 Milchviehhaltung 01.21.2 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung 01.21.3 01.21.3 Gemischte Weideviehhaltung 01.22.1 01.22.1 Haltung von Schafen und Ziegen 01.22.2 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 01.23.0 01.23.0 Haltung von Schweinen 01.24.0 01.24.0 Haltung von Geflügel 01.25.0 01.25.0 Sonstige Tierhaltung 01.30.1 01.30.1 Gemischte Landwirtschaft ohne ausgeprägten Schwerpunkt 01.30.2 01.30.2 Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau 01.30.3 01.30.3 Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Tierhaltung 01.41.1 01.41.1 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau 01.13.1 ex 01.13.2 01.13.3 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 551 – WZ 93 01.41.2 WZ 2003 ex Inhalt 01.41.2 Garten- und Landschaftsbau 01.41.3 01.41.3 Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) 01.42.0 01.42.0 93.05.2 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Tierpensionen für Haustiere, Hundesalons 01.50.0 Jagd 01.13.1 01.13.3 02.01.0 Sammeln von Beeren Sammeln von Nüssen Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) 02.02.0 02.02.0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen 05.01.1 05.01.1 Hochsee- und Küstenfischerei 05.01.2 05.01.2 Fluss- und Seenfischerei 05.02.0 05.02.0 Teichwirtschaft und Fischzucht 10.10.1 10.10.1 Steinkohlenbergbau 10.10.2 10.10.2 Herstellung von Steinkohlenbriketts 10.20.0 10.20.0 Braunkohlenbergbau und -veredlung 10.30.0 23.10.0 Torfgewinnung und -veredlung Herstellung von Torfkoks 11.10.0 11.10.0 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 11.20.0 11.20.0 Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas 12.00.0 12.00.0 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze ex 01.50.0 02.01.0 ex ex 10.30.0 ex – 552 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 13.10.0 13.10.0 Eisenerzbergbau 13.20.0 13.20.0 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze) 14.11.1 14.11.1 Gewinnung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt 14.11.2 ex 14.11.2 Gewinnung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt 14.12.1 ex ex 14.12.1 26.53.0 Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide Herstellung von gebranntem und gesintertem Dolomit 14.12.2 ex 14.12.2 Gewinnung von Gips- und Anhydritstein 14.13.0 Gewinnung von Schiefer ex 14.11.2 ex ex 14.12.1 14.12.2 14.21.0 Brechen und Mahlen von Natursteinen, anderweitig nicht genannt Brechen und Mahlen von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide Brechen und Mahlen von Gips- und Anhydritstein Gewinnung von Kies und Sand 14.22.1 14.22.1 Gewinnung von Ton 14.22.2 14.22.2 Gewinnung von Kaolin 14.30.1 14.30.1 Kaligewinnung 14.30.2 14.30.2 Gewinnung von Mineralien, anderweitig nicht genannt 14.40.0 14.40.0 Gewinnung von Salz 14.50.0 14.50.0 Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau 15.11.1 15.11.1 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und Schmalzsiedereien) 15.11.2 15.12.0 Talgschmelzen und Schmalzsiedereien Auslassen von Geflügelfett 14.13.0 14.21.0 15.11.2 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 553 – WZ 93 15.12.0 WZ 2003 ex Inhalt 15.12.0 Schlachten von Geflügel 15.13.0 15.13.0 Fleischverarbeitung 15.20.0 15.20.0 Fischverarbeitung 15.31.0 15.31.0 Kartoffelverarbeitung 15.32.0 15.32.0 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 15.33.1 15.33.1 Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven 15.33.2 15.33.2 Herstellung von Sauerkonserven 15.33.3 15.33.4 Herstellung von Konfitüren sowie von Brotaufstrichen auf Fruchtbasis Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Milch- und Eiscremeindustrie 15.33.5 15.41.0 15.41.0 Herstellung von rohen Ölen und Fetten 15.42.0 15.42.0 Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten 15.43.0 15.43.0 Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten 15.51.0 15.51.0 Milchverarbeitung 15.52.0 15.52.0 Herstellung von Speiseeis 15.61.1 15.61.1 Mahlmühlen 15.61.2 15.61.2 Schälmühlen 15.62.0 15.62.0 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 15.71.0 15.71.0 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 15.72.0 15.72.0 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere 15.81.1 15.81.1 Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und Dauerbackwaren) – 554 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 15.81.2 15.81.2 Herstellung von Konditorwaren 15.82.0 15.82.0 Herstellung von Dauerbackwaren 15.83.0 15.83.0 Herstellung von Zucker 15.84.0 15.84.0 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 15.85.0 15.85.0 Herstellung von Teigwaren 15.86.1 ex 15.86.0 Verarbeitung von Kaffee und Tee 15.86.2 ex 15.86.0 Herstellung von Kaffee-Ersatz 15.87.0 15.87.0 Herstellung von Würzmitteln und Saucen 15.88.0 15.88.0 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln 15.89.1 15.89.1 Herstellung von Backmitteln 15.89.2 15.89.2 Herstellung von Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt (ohne Getränke) 15.91.0 15.91.0 Herstellung von Spirituosen 15.92.0 15.92.0 Herstellung von Alkohol 15.93.0 15.93.0 Herstellung von Traubenwein 15.94.0 15.94.0 Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen 15.95.0 15.95.0 Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen 15.96.0 15.96.0 Herstellung von Bier 15.97.0 15.97.0 Herstellung von Malz 15.98.0 15.98.0 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 555 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 16.00.1 16.00.1 Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten) 16.00.2 16.00.2 Herstellung von Zigaretten 17.11.0 17.11.0 Baumwollaufbereitung und -spinnerei 17.12.0 17.12.0 Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei 17.13.0 17.13.0 Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei 17.14.0 17.14.0 Flachsaufbereitung und -spinnerei 17.15.0 17.15.0 Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei 17.16.0 17.16.0 Herstellung von Nähgarn 17.17.0 17.17.0 Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 17.21.1 17.21.1 Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorations- und Gardinenstoffweberei) 17.21.2 17.21.2 Möbel- und Dekorationsstoffweberei 17.21.3 17.21.3 Gardinenstoffweberei 17.22.0 17.22.0 Streichgarnweberei 17.23.0 17.23.0 Kammgarnweberei 17.24.0 17.24.0 Seiden- und Filamentgarnweberei 17.25.0 17.25.0 Sonstige Weberei 17.30.0 Textilveredlung 17.40.1 17.40.1 Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche 17.40.2 17.40.2 Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen) 17.40.3 17.40.3 Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die Innenausstattung 17.30.0 ex – 556 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 17.40.4 17.40.4 Herstellung von sonstigen konfektionierten textilen Artikeln, anderweitig nicht genannt 17.51.0 17.51.0 Herstellung von Teppichen 17.52.0 17.52.0 Herstellung von Seilerwaren 17.53.0 17.53.0 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) 17.54.1 17.54.1 Bandweberei und -flechterei 17.54.2 17.54.2 Sonstiges Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt 17.60.1 17.60.1 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne Gardinenstoff) 17.60.2 17.60.2 Herstellung von gewirktem Gardinenstoff 17.71.0 17.71.0 Herstellung von Strumpfwaren 17.72.0 17.72.0 Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren 18.10.0 18.10.0 Herstellung von Lederbekleidung 18.21.0 18.21.0 Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung 18.22.1 18.22.1 Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben 18.22.2 18.22.2 Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und Mädchen 18.22.3 18.22.3 Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung 18.23.1 18.23.1 Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren) 18.23.2 18.23.2 Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne Miederwaren) 18.23.3 18.23.3 Herstellung von Miederwaren Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 557 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 18.24.1 18.24.1 Herstellung von Sportbekleidung 18.24.2 18.24.2 Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen 18.24.3 18.24.3 Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder 18.24.4 18.24.4 Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen 18.24.5 18.24.5 Herstellung von Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt 17.30.0 Mit dem Bekleidungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 18.30.0 18.30.0 Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren 19.10.0 19.10.0 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff 19.20.0 19.20.0 Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) 19.30.0 19.30.1 19.30.2 Herstellung von Sportschuhen Herstellung von sonstigen Schuhen 20.10.0 20.10.0 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 20.20.1 20.20.1 Herstellung von Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplatten 20.20.2 20.20.2 Herstellung von Holzspanplatten 20.30.1 20.30.1 Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz 20.30.2 20.30.2 Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau sowie von Fertigteilbauten daraus 20.40.0 20.40.0 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz 18.24.6 ex – 558 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 20.51.0 20.51.0 Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne Herstellung von Möbeln) 20.52.0 20.52.0 Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) 21.11.0 21.11.0 Herstellung von Holz- und Zellstoff 21.12.0 21.12.0 Herstellung von Papier, Karton und Pappe 21.21.0 21.21.0 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe 21.22.0 21.22.0 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe 21.23.0 21.23.0 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe 21.24.0 21.24.0 Herstellung von Tapeten 21.25.0 21.25.0 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 22.11.1 22.11.1 Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher) 22.11.2 22.11.2 Verlegen von Adressbüchern 22.11.3 22.14.2 Verlegen von Musikalien 22.12.1 22.12.1 Verlegen von Tageszeitungen 22.12.2 22.12.2 Verlegen von Wochen- und Sonntagszeitungen 22.13.1 22.13.1 Verlegen von Fachzeitschriften 22.13.2 22.13.2 Verlegen von allgemeinen Zeitschriften 22.13.3 22.13.3 Verlegen von sonstigen Zeitschriften 22.14.0 22.14.1 Verlegen von bespielten Tonträgern Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 559 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 22.15.0 22.15.0 Sonstiges Verlagsgewerbe 22.21.0 22.21.0 Drucken von Zeitungen 22.22.0 22.22.0 Drucken anderer Druckerzeugnisse ex 22.23.0 22.25.0 Druckweiterverarbeitung Weiterverarbeitung von bedrucktem Papier durch Falzen, Lochen, Bohren, Stanzen, Perforieren, Prägen, Leimen, Kleben, Kaschieren, Stempeln, Brailledrucken, Einstecken, Falzen usw. 22.24.0 ex 22.24.0 Druck- und Medienvorstufe 22.25.0 ex 22.24.0 ex 22.25.0 Aufbereitung von Digitaldaten, z.B. durch Ergänzen, Auswählen und Verknüpfen Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen 22.31.0 22.31.0 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern 22.32.0 22.32.0 Vervielfältigung von bespielten Bildträgern 22.33.0 22.33.0 Vervielfältigung von bespielten Datenträgern 22.23.0 23.10.1 ex 23.10.0 Herstellung von Steinkohlenkoks 23.10.2 ex 23.10.0 Herstellung von Braunkohlenkoks 23.20.0 23.20.0 Mineralölverarbeitung 23.30.0 23.30.0 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 24.11.0 24.11.0 Herstellung von Industriegasen 24.12.0 24.12.0 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten 24.13.0 24.13.0 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien 24.14.0 24.14.0 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und – 560 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt Chemikalien 24.15.0 24.15.0 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 24.16.0 24.16.0 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 24.17.0 24.17.0 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen 24.20.0 24.20.0 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln 24.30.1 ex 24.30.0 Herstellung von Anstrichmitteln, Lacken, Emaille und Kitten 24.30.2 ex 24.30.0 Herstellung von Druckfarben 24.41.0 24.41.0 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 24.42.0 24.42.0 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 24.51.0 24.51.0 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 24.52.0 24.52.0 Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln 24.61.0 24.61.0 Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen 24.62.0 24.62.0 Herstellung von Klebstoffen und Gelatine 24.63.0 24.63.0 Herstellung von etherischen Ölen 24.64.0 24.64.0 Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen 24.65.0 24.65.0 Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 24.66.0 24.66.0 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 24.70.0 24.70.0 Herstellung von Chemiefasern 25.11.0 25.11.0 Herstellung von Bereifungen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 561 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 25.12.0 25.12.0 Runderneuerung von Bereifungen 25.13.0 25.13.0 Herstellung von sonstigen Gummiwaren 25.21.0 25.21.0 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen 25.22.0 25.22.0 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 25.23.0 25.23.0 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen 25.24.1 25.24.1 Herstellung von technischen Kunststoffteilen 25.24.2 25.24.2 Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen 26.11.0 26.11.0 Herstellung von Flachglas 26.12.0 26.12.0 Veredlung und Bearbeitung von Flachglas 26.13.1 26.13.1 Herstellung von Behältnissen aus Glas 26.13.2 26.13.2 Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas 26.14.1 26.14.1 Herstellung von Verstärkungsglasfasern 26.14.2 ex 26.14.2 Herstellung von Isolierglasfaser 26.14.3 ex 26.14.2 Herstellung von Lichtleitfasern 26.15.0 26.15.0 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren 26.21.1 26.21.1 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Porzellan 26.21.2 26.21.2 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug 26.21.3 26.21.3 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton sowie von Töpferwaren 26.22.0 26.22.0 Herstellung von Sanitärkeramik – 562 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 26.23.0 26.23.0 Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen 26.24.0 26.24.0 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke 26.25.0 26.25.0 Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 26.26.1 26.26.1 Herstellung von Waren aus feuerfesten keramischen Werkstoffen 26.26.2 26.26.2 Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen Werkstoffen 26.30.0 26.30.0 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten 26.40.1 26.40.1 Herstellung von Ziegeln 26.40.2 26.40.2 Herstellung von sonstiger Baukeramik 26.51.0 26.51.0 Herstellung von Zement 26.52.0 26.52.0 Herstellung von Kalk 26.53.0 Herstellung von gebranntem Gips 26.61.1 26.61.1 Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton für den Bau 26.61.2 26.61.2 Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen Betonerzeugnissen für den Bau 26.61.3 26.61.3 Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton für den Bau 26.61.4 26.61.4 Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau 26.62.0 26.62.0 Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau 26.63.0 26.63.0 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) 26.53.0 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 563 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 26.64.0 26.64.0 Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) 26.65.0 26.65.0 Herstellung von Faserzementwaren 26.66.0 26.66.0 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, anderweitig nicht genannt 26.70.1 26.70.1 Steinbildhauerei und Steinmetzerei 26.70.2 26.70.2 Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt ex 26.81.5 26.81.6 Herstellung von Mühlsteinen und Steinen zum Zerfasern Herstellung von Poliersteinen ex 26.81.6 Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper) 26.81.3 26.81.3 Herstellung von Schleifkörpern mit Diamant oder Bornitrid 26.81.4 26.81.4 Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage 26.82.0 26.82.0 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien, anderweitig nicht genannt 27.10.0 27.32.0 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (EGKS) Herstellung von Kaltband mit einer Breite von 500 bis unter 600 mm 27.21.1 27.21.1 Herstellung von Rohren aus Gusseisen 27.21.2 27.21.2 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen 27.22.1 27.22.1 Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre) 27.22.2 27.22.2 Herstellung von Präzisionsstahlrohren 27.22.3 27.22.3 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 26.81.1 26.81.2 27.10.0 ex ex – 564 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 27.31.0 Inhalt 27.31.0 Herstellung von Blankstahl 27.32.0 Herstellung von Kaltband unter 500 mm Breite 27.33.0 27.33.0 Herstellung von Kaltprofilen 27.34.0 27.34.0 Herstellung von gezogenem Draht 27.32.0 ex 27.35.1 ex 27.10.0 Erste Bearbeitung von Eisen und Stahl 27.35.2 ex 27.10.0 Herstellung von Ferrolegierungen 27.41.0 27.41.0 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen 27.42.1 27.42.1 Erzeugung von Aluminium 27.42.2 27.42.2 Erste Bearbeitung von Aluminium 27.43.1 27.43.1 Erzeugung von Blei, Zink und Zinn 27.43.2 27.43.2 Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn 27.44.1 27.44.1 Erzeugung von Kupfer 27.44.2 27.44.2 Erste Bearbeitung von Kupfer 27.45.1 27.45.1 Erzeugung von sonstigen NE-Metallen 27.45.2 27.45.2 Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen 27.51.1 27.51.1 Eisengießereien (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen) 27.51.2 27.51.2 Herstellung von duktilem Gusseisen 27.52.0 27.52.0 Stahlgießereien 27.53.1 ex 27.53.0 Leichtmetallgießerei für Aluminiumdruckguss 27.53.2 ex 27.53.0 Sonstige Leichtmetallgießerei 27.54.1 ex 27.54.0 Buntmetallgießerei für Zinkdruckguss 27.54.2 ex 27.54.0 Sonstige Buntmetallgießerei Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 565 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 28.11.1 28.11.1 Herstellung von Metallkonstruktionen (ohne Grubenausbaukonstruktionen) 28.11.2 28.11.2 Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen 28.12.0 28.12.0 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 28.21.0 28.21.0 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l 28.22.0 28.22.0 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen 28.30.0 28.30.0 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) 28.40.1 28.40.1 Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken 28.40.2 28.40.2 Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken 28.40.3 28.40.3 Herstellung von Gesenkschmiedeteilen 28.40.4 28.40.4 Herstellung von Kaltfließpressteilen 28.40.5 ex 28.40.8 Herstellung von schweren Press-, Zieh- und Stanzteilen 28.40.6 ex 28.40.8 Herstellung von leichten Press-, Zieh- und Stanzteilen 28.40.7 28.40.7 Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen 28.51.0 28.51.0 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 28.52.1 28.52.1 Schlosserei und Schweißerei 28.52.2 28.52.2 Schleiferei und Dreherei 28.52.3 28.52.3 Beschlag- und Kunstschmieden 28.61.0 28.61.0 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen 28.62.1 28.62.1 Herstellung von Handwerkzeugen – 566 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 28.62.2 28.62.2 Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung 28.62.3 28.62.3 Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe 28.62.4 28.62.4 Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung 28.62.5 28.62.5 Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft 28.62.6 28.62.6 Herstellung von sonstigen Werkzeugen 28.63.0 28.63.0 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 28.71.0 28.71.0 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger 28.72.0 28.72.0 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall 28.73.0 28.73.0 Herstellung von Drahtwaren 28.74.1 28.74.1 Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten 28.74.2 28.74.2 Herstellung von Ketten 28.74.3 28.74.3 Herstellung von Federn 28.75.1 28.75.1 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsartikeln aus Metall 28.75.2 28.75.2 Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen 28.75.3 28.75.3 Herstellung von Metallwaren, anderweitig nicht genannt 29.11.0 29.11.0 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 29.12.0 29.12.0 Herstellung von Pumpen und Kompressoren Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 567 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 29.13.0 29.13.0 Herstellung von Armaturen 29.14.0 29.14.0 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 29.21.0 29.21.0 Herstellung von Öfen und Brennern 29.22.0 29.22.0 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 29.23.0 29.23.0 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt 29.24.0 29.24.0 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, anderweitig nicht genannt 29.31.1 29.31.1 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne Reparatur) 29.31.2 29.31.2 Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen 29.32.1 29.32.1 Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (ohne Reparatur) 29.32.2 29.32.2 Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 29.40.1 29.42.0 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung 29.40.2 29.43.1 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen 29.40.3 29.43.2 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen 29.40.4 29.43.3 Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör von Werkzeugmaschinen 29.41.0 Herstellung von handgeführten Elektrowerkzeugen 29.40.5 ex – 568 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 29.40.6 29.40.7 ex Inhalt 29.43.4 Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten 29.41.0 Herstellung von handgeführten Druckluftwerkzeugen oder von mit eingebautem nicht elektrischem Motor betriebenen, handgeführten Werkzeugen Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt 29.43.5 29.51.0 29.51.0 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen 29.52.1 29.52.1 Herstellung von Bergwerksmaschinen 29.52.2 29.52.2 Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen 29.53.0 29.53.0 Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung 29.54.0 29.54.0 Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe 29.55.0 29.55.0 Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe 29.56.1 29.56.1 Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe 29.56.2 29.56.3 Herstellung von Maschinen für die Kunststoff- und Gummibe- und -verarbeitung Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt 29.56.4 29.60.0 29.60.0 Herstellung von Waffen und Munition 29.71.0 29.71.0 Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 29.72.0 29.72.0 Herstellung von nichtelektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt 30.01.0 30.01.0 Herstellung von Büromaschinen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 569 – WZ 93 WZ 2003 30.02.0 Inhalt 30.02.0 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen ex 51.84.0 ex 52.49.5 Assembling von Computern (Konfigurieren nach Geschäftskundenwunsch) Assembling von Computern (Konfigurieren nach Privatkundenwunsch) 31.10.0 31.10.0 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 31.20.0 31.20.0 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 31.30.0 31.30.0 Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten 31.40.0 31.40.0 Herstellung von Akkumulatoren und Batterien 31.50.0 31.50.0 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten 31.61.0 31.61.0 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt 31.62.0 31.62.0 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt 32.10.0 32.10.0 Herstellung von elektronischen Bauelementen 32.20.0 32.20.0 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 32.30.0 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten 33.10.1 33.10.1 Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten 33.10.2 33.10.2 Herstellung von medizintechnischen Geräten 33.10.3 33.10.3 Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen 32.30.0 ex – 570 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 33.10.4 33.10.4 Zahntechnische Laboratorien 33.20.1 33.20.1 Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 33.20.2 33.20.2 Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 33.20.3 33.20.3 Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen 33.30.0 33.30.0 Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen 33.40.1 33.40.1 Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen 33.40.2 33.40.2 Herstellung von optischen Instrumenten 32.30.0 33.40.3 Herstellung von Digitalkameras Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten 33.50.0 Herstellung von Uhren 34.10.1 Herstellung von Personenkraftwagen und Personenkraftwagenmotoren 34.10.2 Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren 34.20.0 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 34.30.0 34.30.0 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 35.11.1 35.11.0 Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) 37.10.1 Schiffsabwrackung 35.12.0 Boots- und Yachtbau 33.40.3 ex 33.50.0 34.10.1 ex 34.10.2 34.20.0 35.11.2 ex ex 35.12.0 35.20.1 ex 35.20.6 Lokomotivbau 35.20.2 ex 35.20.6 Bau von Waggons, Triebwagen und Schienenbussen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 571 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 35.20.3 ex 35.20.6 Reparatur von Schienenfahrzeugen 35.20.4 ex 35.20.7 Herstellung von ortsfestem Gleismaterial 35.20.5 ex 35.20.7 Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- und Steuergeräten für Verkehrseinrichtungen 35.30.0 Luft- und Raumfahrzeugbau 34.10.1 35.41.1 Herstellung von Kraftradmotoren Herstellung von Krafträdern (ohne Kraftradteile) 35.41.2 35.41.2 Herstellung von Kraftradteilen und -zubehör 35.42.1 35.42.1 Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile) 35.42.2 35.42.2 Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör 35.43.0 35.43.0 Herstellung von Behindertenfahrzeugen 35.50.0 35.50.0 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt 36.11.1 36.11.1 Herstellung von Polstermöbeln 36.11.2 36.11.2 Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln 36.12.1 36.12.1 Herstellung von Büromöbeln 36.12.2 36.12.2 Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln 36.13.0 36.13.0 Herstellung von Küchenmöbeln 36.14.1 36.14.1 Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln 36.14.2 36.14.2 Herstellung von Schlafzimmermöbeln 36.14.3 36.14.3 Herstellung von Möbeln, anderweitig nicht genannt 36.15.0 36.15.0 Herstellung von Matratzen 36.21.0 36.21.0 Herstellung von Münzen 35.30.0 35.41.1 ex – 572 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 36.22.1 36.22.1 Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen 36.22.2 36.22.2 Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und Edelmetallplattierungen 36.22.3 36.22.3 Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Tafelgeräte und Bestecke) 36.22.4 36.22.4 Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen überzogen 36.22.5 36.22.5 Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke 36.30.0 36.30.0 Herstellung von Musikinstrumenten 36.40.0 36.40.0 Herstellung von Sportgeräten 36.50.0 36.50.0 Herstellung von Spielwaren 36.61.0 36.61.0 Herstellung von Phantasieschmuck 36.62.0 36.62.0 Herstellung von Besen und Bürsten 36.63.1 36.63.1 Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage 36.63.2 36.63.2 Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt 36.63.3 36.63.3 Herstellung von chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 36.63.4 36.63.4 Herstellung von Kinderwagen 36.63.5 36.63.5 Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und Stempeln 36.63.6 36.63.6 Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen; Tierausstopferei 36.63.7 36.63.7 Herstellung von Weihnachtsschmuck Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 573 – WZ 93 WZ 2003 36.63.8 Inhalt 36.63.8 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 37.10.1 Recycling von Eisen- und Stahlschrott 37.10.2 37.10.2 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus NE-Metallen 37.20.1 37.20.1 Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen 37.20.2 37.20.2 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton und Pappe 37.20.3 37.20.3 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas 37.20.4 37.20.4 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoffen 37.20.5 37.20.5 Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen ex 40.11.1 ex 40.11.2 ex 40.12.0 ex 74.87.8 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsübertragung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit Fremdbezug zur Verteilung ex ex 40.11.1 40.11.2 ex 40.12.0 37.10.1 40.10.1 40.10.2 ex Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsübertragung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur Verteilung – 574 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 40.10.3 40.10.4 40.10.5 WZ 2003 Inhalt ex 74.87.8 Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur Verteilung ex ex 40.11.1 40.11.3 ex 40.12.0 ex 74.87.8 Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsübertragung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.11.1 ex 40.11.3 ex 40.12.0 ex 74.87.8 ex 40.11.1 ex 40.11.4 ex 40.12.0 ex 74.87.8 Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsübertragung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsübertragung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Fremdbezug zur Verteilung Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 575 – WZ 93 40.10.6 40.10.7 40.10.8 WZ 2003 ex ex 40.11.1 40.11.4 ex 40.12.0 ex 74.87.8 ex ex 40.11.1 40.11.5 ex 40.12.0 ex 74.87.8 ex 40.11.1 ex 40.11.5 ex 40.12.0 ex 74.87.8 ex 40.13.0 74.87.8 Elektrizitätsverteilung und -handel Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätsverteilung ohne Erzeugung ex 40.21.1 Gaserzeugung mit Fremdbezug ohne Verteilung 40.10.9 40.20.1 Inhalt Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsübertragung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsübertragung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsübertragung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung – 576 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 40.21.2 74.87.8 Gaserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Gaszählern im Rahmen der Gasgewinnung und erzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.21.1 40.21.3 74.87.8 Gaserzeugung ohne Fremdbezug ohne Verteilung Gaserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Gaszählern im Rahmen der Gasgewinnung und erzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.22.0 74.87.8 Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen Ablesen von Gaszählern im Rahmen der Gasverteilung ohne Gewinnung und Erzeugung 40.30.1 Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.20.2 ex 40.20.3 40.30.1 ex 40.30.2 74.87.8 40.30.2 ex 40.30.3 74.87.8 40.30.3 ex 40.30.4 Inhalt 74.87.8 40.30.4 Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 577 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt ex 74.87.8 Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.30.5 74.87.8 Wärmeverteilung ohne Erzeugung Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeverteilung ohne Erzeugung ex 41.00.1 74.87.8 Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Kaltwasserzählen im Rahmen der Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung ex 41.00.2 74.87.8 Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung Ablesen von Kaltwasserzählen im Rahmen der Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 41.00.3 74.87.8 Wasserverteilung ohne Gewinnung Ablesen von Kaltwasserzählern im Rahmen der Wasserverteilung ohne Gewinnung ex 45.11.1 90.03.0 Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe Kampfmittelbeseitung auf Baugrundstücken 45.11.2 Erdbewegungsarbeiten 01.41.2 Landeskulturbau und Renaturierung von Gewässern 45.11.4 45.11.4 Aufschließung von Lagerstätten; Auffüllen stillgelegter Lagerstätten 45.12.0 45.12.0 Test- und Suchbohrung 45.21.1 45.21.1 Hoch- und Tiefbau ohne ausgeprägten Schwerpunkt 45.21.2 45.21.2 Hochbau (ohne Fertigteilbau) 45.21.3 45.21.3 Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus selbsthergestellten Fertigteilen 40.30.5 41.00.1 41.00.2 41.00.3 45.11.1 45.11.2 45.11.3 ex – 578 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 45.21.4 45.21.4 Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus fremdbezogenen Fertigteilen 45.21.5 45.21.5 Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im Hochbau aus fremdbezogenen Fertigteilen 45.21.6 45.21.6 Brücken- und Tunnelbau u.Ä. 45.21.7 45.21.7 Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau 45.22.1 45.22.1 Dachdeckerei und Bauspenglerei 45.22.2 45.22.2 Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit 45.22.3 45.22.3 Zimmerei und Ingenieurholzbau 45.23.1 45.23.1 Bau von Straßen, Rollbahnen und Sportanlagen 45.23.2 45.23.2 Bau von Bahnverkehrsstrecken 45.24.0 45.24.0 Wasserbau 45.25.1 45.25.1 Brunnenbau 45.25.2 45.25.2 Schachtbau 45.25.3 45.25.3 Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau 45.25.4 45.25.4 Gerüstbau 45.25.5 45.25.5 Gebäudetrocknung 45.25.6 45.25.6 Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, anderweitig nicht genannt 45.31.0 45.31.0 Elektroinstallation 45.32.0 45.32.0 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung 45.33.0 Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation 45.33.1 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 579 – WZ 93 45.33.2 WZ 2003 ex Inhalt 45.33.0 Installation von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und gesundheitstechnischen Anlagen 45.34.0 45.34.0 Sonstige Bauinstallation 45.41.0 45.41.0 Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 45.42.0 45.42.0 Bautischlerei und -schlosserei 45.43.1 45.43.1 Parkettlegerei 45.43.2 45.43.2 Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei 45.43.3 45.43.3 Estrichlegerei 45.43.4 45.43.4 Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei 45.43.5 45.43.5 Tapetenkleberei 45.43.6 45.43.6 Raumausstattung ohne ausgeprägten Schwerpunkt 45.44.1 45.44.1 Maler- und Lackierergewerbe 45.44.2 45.44.2 Glasergewerbe 45.45.1 45.45.1 Fassadenreinigung 45.45.2 ex 45.45.3 Ofen- und Herdsetzerei 45.45.3 ex 45.45.3 Ausbaugewerbe, anderweitig nicht genannt 45.50.0 45.50.1 45.50.2 Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal Vermietung von sonstigen Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal 50.10.1 50.10.1 Handelsvermittlung von Kraftwagen 50.10.2 50.10.2 Großhandel mit Kraftwagen 50.10.3 50.10.3 Einzelhandel mit Kraftwagen 34.20.0 Umbau und Tuning von Kraftwagen 50.20.1 ex – 580 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt ex 50.20.5 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Elektrik) ex 50.20.5 Reparatur von Kraftwagenelektrik 50.20.3 50.20.3 Lackierung von Kraftwagen 50.20.4 50.20.4 Autowaschanlagen 50.30.1 50.30.1 Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör 50.30.2 50.30.2 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 50.30.3 50.30.3 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 50.40.1 50.40.1 Handelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör 50.40.2 50.40.2 Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör 50.40.3 50.40.3 Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör 50.40.4 50.40.4 Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern 50.50.1 50.50.1 Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen) 50.50.2 50.50.2 Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen) 51.11.6 Handelsvermittlung von Getreide, Saaten und Futtermitteln 51.11.2 Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen 51.11.6 Handelsvermittlung von Rohtabak 51.11.4 51.11.4 Handelsvermittlung von lebenden Tieren 51.11.5 51.11.5 Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren, Häuten, Fellen und Leder 51.12.1 51.12.1 Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 51.12.2 51.12.4 Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl und NE-Metallen 50.20.2 51.11.1 ex 51.11.2 51.11.3 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 581 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 51.12.5 Handelsvermittlung von Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug 51.12.3 51.12.3 Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen, Kautschuk, Kunststoffen und Düngemitteln 51.13.1 51.13.1 Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz 51.13.2 Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus Stahl und mineralischen Stoffen und von Flachglas 51.13.3 51.13.3 Handelsvermittlung von Anstrichmitteln 51.13.4 51.13.4 Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen ex 51.14.1 ex 51.15.3 Handelsvermittlung von Maschinen für unspezifische Verwendung Handelsvermittlung von Haushaltsnähmaschinen 51.14.2 Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen 51.14.1 Handelsvermittlung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige und technischem Bedarf (ohne landwirtschaftliche Maschinen, elektrotechnische und elektronische Erzeugnisse, anderweitig nicht genannt) Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 51.13.2 51.14.1 ex 51.14.2 51.14.3 ex 51.14.9 51.14.4 51.14.4 Handelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör 51.14.5 51.14.5 Handelsvermittlung von Werkzeugen 51.14.6 51.14.6 Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software 51.14.7 51.14.7 Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 51.14.8 51.14.8 Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik – 582 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 51.15.1 51.15.1 Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Antiquitäten 51.15.2 51.15.2 Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie Flecht- und Korbwaren 51.15.3 ex 51.15.3 Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten 51.15.4 ex 51.13.2 51.15.4 Handelsvermittlung von Bauelementen aus Stahl Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt 51.15.5 51.15.5 Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmitteln 51.16.1 51.16.1 Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche 51.16.2 51.16.2 Handelsvermittlung von Heim- und Haushaltstextilien und Bodenbelägen 51.16.7 51.16.8 Handelsvermittlung von Oberbekleidung (ohne Bekleidungszubehör) Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör 51.16.3 ex 51.16.4 ex 51.16.7 Handelsvermittlung von Unterbekleidung 51.16.5 ex 51.16.9 Handelsvermittlung von Schuhen 51.16.6 ex 51.16.9 Handelsvermittlung von Leder- und Täschnerwaren 51.17.1 Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.17.2 51.17.7 51.17.9 Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln Handelsvermittlung von Obst- und Gemüsesäften Handelsvermittlung von verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln 51.17.1 51.17.2 ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 583 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 51.17.3 51.17.3 Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren 51.17.4 51.17.4 Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen, Nahrungsfetten, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 51.17.5 51.17.5 Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen 51.17.6 51.17.6 Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen 51.17.7 Handelsvermittlung von sonstigen Getränken 51.17.8 Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln 51.17.9 Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie Tabakwaren 51.18.1 51.18.1 Handelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen 51.18.2 51.18.2 Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck 51.18.3 51.18.3 Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten 51.18.4 51.18.4 Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 51.18.5 51.18.5 Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf, Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten, Krankenhaus- und Altenpflegebedarf 51.18.6 51.18.6 Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 51.18.7 51.18.7 Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten 51.17.7 ex 51.17.8 51.17.9 ex – 584 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 51.18.8 51.18.8 Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen 51.18.9 51.18.9 Handelsvermittlung von Altmaterialien und Reststoffen 51.19.0 51.19.0 Handelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.21.0 51.21.0 Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln 51.22.0 51.22.0 Großhandel mit Blumen und Pflanzen 51.23.0 51.23.0 Großhandel mit lebenden Tieren 51.24.0 51.24.0 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder 51.25.0 51.25.0 Großhandel mit Rohtabak 51.31.0 51.34.5 51.38.3 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Großhandel mit Obst- und Gemüsesäften Großhandel mit verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln 51.32.0 51.32.0 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 51.33.0 51.33.0 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten 51.34.1 51.34.1 Großhandel mit Getränken ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.34.2 51.34.2 Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen 51.31.0 ex ex 51.34.3 ex 51.34.5 Großhandel mit Bier 51.34.4 ex 51.34.5 Großhandel mit sonstigen Getränken 51.35.0 51.35.0 Großhandel mit Tabakwaren 51.36.1 51.36.1 Großhandel mit Zucker 51.36.2 51.36.2 Großhandel mit Süßwaren 51.36.3 51.36.3 Großhandel mit Backwaren Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 585 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 51.37.1 51.37.1 Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao 51.37.2 51.37.2 Großhandel mit Gewürzen 51.38.1 51.38.1 Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen 51.38.2 51.38.2 Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten 51.38.3 Großhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt 51.39.1 51.39.1 Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.39.2 51.39.2 Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.41.1 51.41.1 Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche 51.41.2 51.41.2 Großhandel mit Heim- und Haushaltstextilien 51.38.3 ex 51.42.1 ex 51.42.4 Großhandel mit Oberbekleidung 51.42.2 ex 51.42.4 51.42.5 Großhandel mit Bekleidungszubehör Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.Ä. 51.42.3 51.47.3 Großhandel mit Schuhen Großhandel mit Spezialsportschuhen 51.43.1 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.43.2 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten 51.43.3 51.43.3 Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör 51.43.4 51.43.4 Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und Elektroinstallationszubehör 51.44.1 51.44.1 Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall 51.42.3 ex 51.43.1 51.43.2 ex – 586 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 51.44.2 51.44.2 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren 51.44.3 51.44.3 Großhandel mit Tapeten 51.44.4 51.44.4 Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln 51.45.0 51.45.0 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 51.46.1 51.46.1 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen 51.46.2 51.46.2 Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf 51.46.3 51.46.3 Großhandel mit Dentalbedarf 51.47.1 51.47.1 Großhandel mit nichtelektrischen Haushaltsgeräten 51.47.2 51.47.2 Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten 51.47.3 Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 51.47.4 51.47.4 Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck 51.47.5 51.47.5 Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und Werbeartikeln 51.47.6 51.47.6 Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten und Bodenbelägen 51.47.7 51.47.7 Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen 51.47.8 51.47.8 Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen 51.51.2 Großhandel mit festen Brennstoffen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.47.3 51.51.1 ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 587 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt ex 51.51.3 Großhandel mit Mineralölerzeugnissen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.51.2 ex 51.51.2 Großhandel mit festen Brennstoffen 51.51.3 ex 51.51.3 Großhandel mit Mineralölerzeugnissen 51.52.1 51.52.1 Großhandel mit Erzen 51.52.2 51.52.2 Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug 51.52.3 51.52.3 Großhandel mit NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug 51.53.1 51.53.1 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.53.2 51.53.2 Großhandel mit Roh- und Schnittholz 51.53.3 51.53.3 Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz 51.53.4 51.53.4 Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen Stoffen 51.53.5 51.53.5 Großhandel mit Flachglas 51.53.6 51.53.6 Großhandel mit Anstrichmitteln 51.53.7 51.53.7 Großhandel mit Sanitärkeramik 51.54.1 51.54.4 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke 51.54.2 51.54.2 Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren 51.54.3 51.54.3 Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung 51.55.1 51.55.1 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.55.2 51.55.2 Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen – 588 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 51.55.3 51.55.3 Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie Kautschuk 51.55.4 51.55.4 Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen 51.55.5 51.55.5 Großhandel mit Düngemitteln 51.56.1 ex 51.56.0 Großhandel mit Naturfasern und Garnen 51.56.2 ex 51.56.0 Großhandel mit sonstigen textilen Halbwaren 51.56.3 ex 51.56.0 Großhandel mit Halbwaren, anderweitig nicht genannt 51.57.1 51.57.1 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.57.2 51.57.2 Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Reststoffen 51.57.3 51.57.3 Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen 51.61.1 51.81.1 Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne Holzbearbeitungsmaschinen) 51.61.2 51.81.2 Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen 51.62.0 51.82.0 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 51.63.0 ex 51.43.2 51.83.0 Großhandel mit Haushaltsnähmaschinen Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen 51.64.1 ex 51.84.0 51.85.1 Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software (ohne sonstige Büromaschinen) Großhandel mit sonstigen Büromaschinen 51.64.2 51.85.2 Großhandel mit Büromöbeln 51.65.1 51.87.1 Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen, anderweitig nicht genannt 51.65.2 51.87.2 Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 589 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 51.65.3 51.86.0 51.87.3 Großhandel mit elektronischen Bauelementen Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für Maschinen sowie technischem Bedarf 51.66.0 51.88.0 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 51.70.1 51.90.1 Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.70.2 51.90.2 Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.70.3 51.90.3 Großhandel mit Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.11.1 52.11.1 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.11.2 52.11.2 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren 52.12.1 52.12.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel) 52.12.2 52.12.2 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung NichtNahrungsmittel 52.21.0 52.25.2 52.27.5 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Einzelhandel mit Obst- und Gemüsesäften Einzelhandel mit verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln 52.22.0 52.22.0 Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 52.23.0 52.23.0 Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen 52.24.1 52.24.1 Einzelhandel mit Backwaren 52.24.2 52.24.2 Einzelhandel mit Süßwaren 52.25.1 52.25.1 Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen 52.21.0 ex ex – 590 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 52.25.2 WZ 2003 ex Inhalt 52.25.2 Einzelhandel mit sonstigen Getränken 52.26.0 52.26.0 Einzelhandel mit Tabakwaren 52.27.1 52.27.1 Einzelhandel mit Reformwaren 52.27.2 ex 52.27.5 Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseöl und Nahrungsfetten 52.27.3 ex 52.27.5 Einzelhandel mit Kaffee, Tee und Kakao 52.27.4 ex 52.27.5 Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt 52.31.0 52.31.0 Apotheken 52.32.0 52.32.0 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 52.33.1 52.33.1 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel) 52.33.2 52.33.2 Einzelhandel mit Drogerieartikeln 52.41.1 52.41.1 Einzelhandel mit Haushaltstextilien 52.41.2 52.41.2 Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche 52.42.1 52.42.1 Einzelhandel mit Bekleidung ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.42.2 52.42.2 Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör 52.42.3 52.42.3 Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör 52.42.4 52.42.4 Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und Bekleidungszubehör 52.42.5 52.42.5 Einzelhandel mit Kürschnerwaren 52.43.1 52.43.1 Einzelhandel mit Schuhen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 591 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 52.43.2 52.43.2 Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren 52.44.1 52.44.1 Einzelhandel mit Wohnmöbeln 52.44.2 52.44.2 Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln 52.44.3 52.44.3 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen 52.44.4 52.44.4 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren 52.44.7 52.48.1 Einzelhandel mit Heimtextilien Einzelhandel mit Teppichen 52.44.6 52.44.6 Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren 52.45.1 52.45.1 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und elektrotechnischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 52.45.2 52.45.2 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör 52.45.3 52.45.3 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien 52.46.1 52.46.1 Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt 52.46.2 52.46.2 Einzelhandel mit Anstrichmitteln 52.46.3 52.46.3 Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf 52.47.1 52.47.1 Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln 52.47.2 52.47.2 Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften 52.47.3 52.47.3 Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen 52.48.1 Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen 52.44.5 ex 52.48.1 ex – 592 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 52.48.2 52.48.2 Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln 52.48.3 52.49.1 52.49.2 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren 52.48.4 52.49.3 52.49.4 Augenoptiker Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren Einheiten und Software Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten und Mobiltelefonen ex 52.49.5 52.49.6 52.48.5 52.48.5 Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck 52.48.6 52.48.6 Einzelhandel mit Spielwaren 52.48.7 52.49.7 52.49.8 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 52.48.8 ex 52.49.9 Einzelhandel mit Brennstoffen 52.48.9 ex 52.49.9 Sonstiger Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen) 52.50.1 52.50.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen 52.50.2 52.50.2 Antiquariate 52.50.3 52.50.3 Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren 52.61.1 52.61.1 Versandhandel mit Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.61.2 52.61.2 Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 593 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 52.61.3 52.61.3 Sonstiger Fachversandhandel 52.62.1 52.62.1 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an Verkaufsständen und auf Märkten 52.62.2 52.62.2 Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten 52.63.1 52.63.1 Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen 52.63.2 ex 52.63.4 Sonstiger Einzelhandel vom Lager 52.63.3 ex 52.63.4 Einzelhandel, anderweitig nicht genannt (nicht in Verkaufsräumen) 52.71.0 52.71.0 Reparatur von Schuhen und Lederwaren 52.72.1 52.72.1 Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Geräte der Unterhaltungselektronik) 52.72.2 52.72.2 Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik 52.73.0 52.73.0 Reparatur von Uhren und Schmuck 52.74.1 52.74.1 Reparatur von Fahrrädern 52.74.2 52.74.2 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt 55.11.1 55.10.1 Hotels (ohne Hotels garnis) 55.11.2 55.10.3 Gasthöfe 55.11.3 55.10.4 Pensionen 55.12.0 55.10.2 Hotels garnis 55.21.0 55.21.0 Jugendherbergen und Hütten 55.22.0 55.22.0 Campingplätze 55.23.1 80.41.1 Erholungs- und Ferienheime Schulungsheime von Kraftfahrschulen 55.23.1 ex – 594 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 ex ex 80.41.2 80.42.1 ex 80.42.2 Inhalt Schulungsheime von Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen Schulungsheime im Rahmen der allgemeinen und politischen Erwachsenenbildung Schulungsheime im Rahmen der beruflichen Erwachsenenbildung 55.23.2 55.23.2 Ferienzentren 55.23.3 55.23.3 Ferienhäuser und Ferienwohnungen 55.23.4 55.23.4 Privatquartiere 55.23.6 55.23.7 Boardinghouses Sonstiges Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt 55.30.1 55.30.1 Restaurants mit herkömmlicher Bedienung 55.30.2 55.30.2 Restaurants mit Selbstbedienung 55.30.3 55.30.3 Cafés 55.30.4 55.30.4 Eissalons 55.30.5 55.30.5 Imbissstuben 55.40.1 55.40.1 Schankwirtschaften 55.40.2 55.40.5 55.40.6 Bars Vergnügungslokale 55.40.3 55.40.3 Diskotheken und Tanzlokale 55.40.4 55.40.7 Sonstige getränkegeprägte Gastronomie 55.51.0 55.51.0 Kantinen 55.52.0 55.52.0 Caterer 60.10.0 Staatsbahn 55.23.5 ex 60.10.1 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 595 – WZ 93 60.10.2 WZ 2003 ex Inhalt 60.10.0 Privatbahnen 60.21.1 60.21.1 Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und Nachbarortslinienverkehr 60.21.2 60.21.2 Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr 60.21.3 60.21.3 Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen 60.21.4 60.21.4 Berg- und Seilbahnen 60.22.0 60.22.0 Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer 60.23.1 60.23.1 Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr 60.23.2 60.23.2 Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt 60.24.1 ex 60.24.5 Erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr (ohne Umzugsverkehr) 60.24.2 ex 60.24.5 Genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr (ohne Umzugstransporte) 60.24.3 ex ex 60.24.5 63.40.1 Umzugsverkehr mit Kraftfahrzeugen Umzugsspedition 60.24.4 60.24.6 Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr 60.30.0 60.30.0 Transport in Rohrfernleitungen 61.10.0 61.10.0 See- und Küstenschifffahrt 61.20.1 61.20.1 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt 61.20.2 61.20.2 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien 61.20.3 61.20.3 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere 61.20.4 61.20.4 Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt – 596 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 62.10.0 62.10.0 Linienflugverkehr 62.20.0 62.20.0 Gelegenheitsflugverkehr 62.30.0 62.30.0 Raumtransport 63.11.0 63.11.0 Frachtumschlag 63.12.1 63.12.1 Lagerei (ohne Kühlhäuser) 63.12.2 63.12.2 Kühlhäuser 63.21.1 63.21.1 Parkhäuser und Parkplätze 63.21.2 63.21.2 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr, anderweitig nicht genannt 63.22.1 63.22.1 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt 63.22.2 63.22.2 Seehafenbetriebe 63.22.3 63.22.3 Bugsier- und Bergungsschifffahrt 63.22.4 63.22.4 Lotsbetriebe 63.23.1 63.23.1 Flughafenbetriebe 63.23.2 63.23.2 Landeplätze für Luftfahrzeuge 63.23.3 63.23.3 Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht genannt 63.30.1 63.30.1 Reisebüros 63.30.2 63.30.2 Reiseveranstalter und Fremdenführung 63.40.1 Spedition 63.40.2 63.40.2 Schiffsmaklerbüros und -agenturen 63.40.3 63.40.4 Logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 63.40.1 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 597 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 63.40.5 Verkehrsvermittlung, anderweitig nicht genannt 64.11.1 ex 64.11.0 Postbriefdienste 64.11.2 ex 64.11.0 Postzeitungsdienste 64.11.3 ex 64.11.0 Postfrachtdienste 64.11.4 ex 64.11.0 Sonstige Postdienste 64.12.1 64.12.1 Briefdienste 64.12.2 64.12.2 Zeitungsdienste 64.12.3 64.12.3 Paketdienste 64.12.4 64.12.5 64.12.6 64.12.7 Expressdienste Kurierdienste Erbringung von sonstigen postalischen Dienstleistungen 64.20.1 64.30.1 Erbringung von festnetzgebundenen Telekommunikationsdienstleistungen 64.20.2 64.30.2 64.30.3 Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen 64.20.3 ex 64.30.4 Sprachdienste mittels terrestricher und Funknetze 64.20.4 ex 64.30.4 Texdienste mittels terrestricher und Funknetze 64.20.5 ex 64.30.4 Bilddienste mittels terrestricher und Funknetze 64.20.6 ex 64.30.4 Datendienste mittels terrestricher und Funknetze 64.20.7 ex 64.30.4 Sonstige Fernmeldedienstleistungen 65.11.0 Zentralbanken 65.12.1 Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken 65.12.2 Girozentralen 65.11.0 65.12.1 65.12.2 ex – 598 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 65.12.3 65.12.3 Sparkassen 65.12.4 65.12.4 Genossenschaftliche Zentralbanken 65.12.5 65.12.5 Kreditgenossenschaften 65.12.6 65.12.6 Realkreditinstitute 65.12.7 65.12.7 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben 65.12.1 Postgiro- und Postsparkassenämter 65.12.9 65.12.9 Bausparkassen 65.21.0 65.21.0 Institutionen für Finanzierungsleasing 65.22.0 65.22.0 Spezialkreditinstitute 65.23.1 65.23.1 Kapitalanlagegesellschaften 65.23.2 65.23.2 Leihhäuser 65.23.3 65.23.3 Sonstige Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt 66.01.1 66.01.1 Lebensversicherungen (ohne Rückversicherungen) 66.01.2 66.01.2 Rückversicherungen für die Lebensversicherungen 66.02.0 66.02.0 Pensions- und Sterbekassen 66.03.1 66.03.1 Krankenversicherungen 66.03.2 66.03.2 Schaden- und Unfallversicherungen 66.03.3 66.03.3 Rückversicherungen für das sonstige Versicherungsgewerbe 67.11.0 67.11.0 Effekten- und Warenbörsen 67.12.0 67.12.0 Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung) 67.13.0 67.13.0 Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten 65.12.8 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 599 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 67.20.1 67.20.1 Versicherungsvertreter 67.20.2 67.20.2 Versicherungsmakler 67.20.3 67.20.3 Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 70.11.1 70.11.1 Erschließung von unbebauten Grundstücken 70.11.2 70.11.2 Bauträger für Nichtwohngebäude 70.11.3 70.11.3 Bauträger für Wohngebäude 70.12.1 70.12.1 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden 70.12.2 70.12.2 Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen 70.20.1 70.20.1 Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden 70.20.2 70.20.2 Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen 70.31.0 70.31.0 Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.32.0 70.32.0 Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 71.10.0 71.10.0 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht 71.21.0 71.21.0 Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht) 71.22.0 71.22.0 Vermietung von Wasserfahrzeugen 71.23.0 71.23.0 Vermietung von Luftfahrzeugen 71.31.0 71.31.0 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten – 600 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 71.32.0 71.32.0 Vermietung von Baumaschinen und -geräten 71.33.0 71.33.0 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 71.34.0 71.34.0 Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten 71.40.1 71.40.1 Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung 71.40.2 71.40.2 Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern 71.40.3 71.40.3 Leihbüchereien und Lesezirkel 71.40.4 71.40.4 Videotheken 71.40.5 71.40.5 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt 72.10.0 72.10.0 Hardwareberatung 72.20.1 72.22.1 Softwareberatung 72.20.2 72.21.0 72.22.2 72.22.3 Verlegen von Software Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen Sonstige Softwareentwicklung 72.30.1 ex 72.30.1 Datenerfassungsdienste 72.30.2 ex 72.30.5 Datenverarbeitungs- und Tabellierungsdienste 72.30.3 Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme 72.30.5 Sonstige Datenverarbeitungsdienste 72.40.0 72.40.0 Datenbanken 72.50.0 72.50.0 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 72.60.1 72.60.1 Informationsvermittlung 72.30.3 72.30.4 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 601 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 72.60.2 72.60.2 Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt 73.10.1 73.10.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und Mathematik 73.10.2 73.10.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften 73.10.3 73.10.3 Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 73.10.4 73.10.4 Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin 73.10.5 73.10.5 Forschung und Entwicklung im Umweltbereich 73.20.1 73.20.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 73.20.2 73.20.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 74.11.1 74.11.1 Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat 74.11.2 74.11.2 Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat 74.11.3 74.11.3 Notariate 74.11.4 74.11.4 Patentanwaltskanzleien 74.11.5 74.11.5 Sonstige Rechtsberatung 74.12.1 74.12.1 Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 74.12.2 74.12.2 Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Buchprüfungsgesellschaften 74.12.3 74.12.3 Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften – 602 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 74.12.4 74.12.4 Praxen von Steuerbevollmächtigten 74.12.5 74.12.5 Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste) 74.13.1 74.13.1 Marktforschung 74.13.2 74.13.2 Meinungsforschung 74.14.1 74.14.1 Unternehmensberatung 74.14.2 74.14.2 Public-Relations-Beratung 74.15.1 74.15.1 Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe 74.15.2 74.15.2 Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften (ohne geschlossene Immobilienfonds) 74.15.3 74.15.3 Geschlossene Immobilienfonds mit Nichtwohngebäuden 74.15.4 74.15.4 Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden 74.15.5 74.15.5 Komplementärgesellschaften 74.15.6 74.15.6 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 74.20.1 74.20.1 Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur 74.20.2 74.20.2 Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung 74.20.3 74.20.3 Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung 74.20.4 74.20.4 Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung 74.20.5 74.20.5 Ingenieurbüros für technische Fachplanung 74.20.6 74.20.6 Büros für Industrie-Design 74.20.7 74.20.7 Büros baufachlicher Sachverständiger 74.20.8 74.20.8 Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung 74.20.9 74.20.9 Vermessungsbüros Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 603 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 74.30.1 74.30.1 Technische Untersuchung und Beratung 74.30.2 74.30.2 Physikalische Untersuchung und Beratung 74.30.3 74.30.3 Chemische Untersuchung und Beratung 74.30.4 74.30.4 Betrieb von Messnetzen und Messstationen 74.40.1 74.40.1 Werbegestaltung 74.40.2 74.40.2 Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung 74.50.1 74.50.1 Personal- und Stellenvermittlung 74.50.2 74.50.2 Überlassung von Arbeitskräften 74.60.1 74.60.1 Detekteien 74.60.2 93.05.2 Wach- und Sicherheitsdienste Abrichten von Wach- und Schutzhunden 74.70.1 74.70.1 Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar 74.70.2 74.70.2 Schornsteinreinigung 74.70.3 74.70.3 Reinigung von Verkehrsmitteln 74.70.4 74.70.4 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung 72.30.1 74.81.1 93.05.2 Mikroverfilmung Fotografisches Gewerbe Betrieb von Sofortbild-Münzautomaten 74.81.2 74.81.2 Fotografische Laboratorien 74.82.0 74.82.0 Abfüll- und Verpackungsgewerbe 74.83.1 74.85.3 74.86.0 Sekretariats- und Schreibdienste; Copy-Shops Call Centers 74.83.2 74.85.1 74.85.2 Freiberufliche Dolmetscher Übersetzungsbüros 74.60.2 ex 74.81.1 ex ex – 604 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 74.84.1 74.87.1 Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen 74.84.2 74.87.2 Sachverständige, anderweitig nicht genannt 74.84.3 74.87.3 Versteigerungsgewerbe 74.84.4 74.87.4 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design 74.84.5 74.87.5 Auskunfteien 74.84.6 74.87.6 Inkassobüros 74.84.7 74.87.7 Sonstige Vermögensberatung 74.87.8 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, anderweitig nicht genannt 75.11.0 75.11.0 Allgemeine öffentliche Verwaltung 75.12.1 75.12.4 75.12.5 Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Gesundheitswesen Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sport 75.12.2 75.12.2 Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Bildung und Kultur 75.12.3 75.12.3 Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sozialwesen 75.13.0 75.13.0 Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht 75.14.0 75.14.0 Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten 75.21.0 75.21.0 Auswärtige Angelegenheiten 75.22.0 75.22.0 Verteidigung 75.23.0 75.23.0 Rechtspflege 75.24.0 75.24.0 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 75.25.0 75.25.0 Feuerschutz 74.84.8 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 605 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 75.30.1 75.30.1 Gesetzliche Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung und Altershilfe für Landwirte) 75.30.2 75.30.2 Knappschaftliche Rentenversicherung 75.30.3 75.30.3 Altershilfe für Landwirte 75.30.4 75.30.4 Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes 75.30.5 75.30.5 Gesetzliche Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung) 75.30.6 75.30.6 Knappschaftliche Krankenversicherung 75.30.7 75.30.7 Gesetzliche Unfallversicherung 75.30.8 75.30.8 Arbeitsförderung 75.30.9 75.30.9 Sonstige Sozialversicherung 80.10.1 80.10.1 Kindergärten 80.10.2 80.10.2 Kinderhorte ex 80.10.4 80.10.5 Vorklassen, Schulkindergärten Grundschulen ex 80.21.1 Allgemeinbildende weiterführende Schulen Sekundarbereich I ex 80.21.2 Allgemeinbildende weiterführende Schulen Sekundarbereich II 80.22.1 ex 80.22.0 Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich 80.22.2 ex 80.30.8 Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens 80.30.1 ex 80.30.5 Universitäten 80.30.2 ex 80.30.5 Kunsthochschulen 80.10.3 80.21.0 – 606 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 80.30.3 80.30.6 Allgemeine Fachhochschulen 80.30.4 80.30.7 Verwaltungsfachhochschulen 80.41.1 ex 80.41.1 Kraftfahrschulen 80.41.2 ex 80.41.2 Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen 80.42.1 ex 80.10.5 ex 80.21.1 ex 80.21.2 ex 80.42.1 Erwachsenenbildung (Grundschulstufe), z.B. Alphabetisierungskurse Erwachsenenbildung (entsprechend Sekundarbereich I), z.B. Abendhaupt- und -realschulen Erwachsenenbildung (entsprechend Sekundarbereich II), z.B. Abendgymnasien und Kollegs Allgemeine und politische Erwachsenenbildung ex ex ex 80.22.0 80.30.8 80.42.2 Berufliche Weiterbildung auf dem Niveau Sekundarbereich II Berufliche Weiterbildung auf dem Niveau des Tertiärbereichs Berufliche Erwachsenenbildung 80.42.3 80.42.3 Selbständige Lehrerinnen und Lehrer 80.42.4 80.42.4 Unterricht, anderweitig nicht genannt 85.11.1 85.11.1 Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken) 85.11.2 85.11.2 Hochschulkliniken 85.11.3 85.11.3 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken 85.12.1 85.12.1 Arztpraxen für Allgemeinmedizin und Praxen von praktischen Ärztinnen und Ärzten 85.12.2 85.12.2 Facharztpraxen (ohne Arztpraxen für Allgemeinmedizin) 85.13.0 85.13.0 Zahnarztpraxen 85.14.1 85.14.1 Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und - 80.42.2 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 607 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt therapeuten 85.14.2 85.14.2 Massagepraxen, Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Krankengymnastikpraxen, Praxen von Hebammen und Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen 85.14.3 85.14.3 Heilpraktikerpraxen 85.14.4 85.14.4 Sonstige selbständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen 85.14.5 85.14.5 Krankentransport- und Rettungsdienste 85.14.6 85.14.6 Sonstige Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens 85.20.1 85.20.1 Tierarztpraxen 85.20.2 85.20.2 Sonstige selbständige Tätigkeiten im Veterinärwesen 85.20.3 85.20.3 Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens 55.23.7 85.31.1 Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende, Student(en/innen), Berufstätige Jugendwohnheime 85.31.2 85.31.2 Erziehungsheime 85.31.3 85.31.3 Altenwohnheime 85.31.4 85.31.4 Altenheime 85.31.5 85.31.5 Altenpflegeheime 85.31.6 85.31.6 Heime für werdende Mütter sowie Mütter oder Väter mit Kind 85.31.7 85.31.7 Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter 85.31.8 85.31.8 Wohnheime für Behinderte 85.31.9 85.31.9 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 85.31.1 ex – 608 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 85.32.1 85.32.1 Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Jugendzentren) 85.32.2 85.32.2 Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung, anderweitig nicht genannt 85.32.3 85.32.3 Jugendzentren und Häuser der offenen Tür 85.32.4 85.32.4 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen 85.32.5 85.32.5 Sonstige soziale Beratungsstellen 85.32.6 85.32.6 Ambulante soziale Dienste 85.32.7 85.32.7 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe 85.32.8 85.32.8 Unterstützungskassen 85.32.9 85.32.9 Sonstiges Sozialwesen, anderweitig nicht genannt 90.00.1 90.01.1 Kläranlagen 90.00.2 90.01.2 Sammelkanalisation 90.00.3 90.02.1 Sammlung, Beförderung und Zwischenlagerung von Abfällen 90.00.4 90.02.4 Biologische Abfallbeseitigung 90.00.5 90.02.2 Thermische Abfallbeseitigung 90.02.5 Sonstige Abfallbehandlungsanlagen 90.02.3 Abfalldeponien 90.00.6 ex 90.00.7 90.00.8 ex 90.02.5 Städtereinigung und sonstige Entsorgungseinrichtungen 90.00.9 ex 90.03.0 Bodensanierung und Rekultivierung von geschädigten Flächen 91.11.1 Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen) 91.11.1 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 609 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 91.11.2 91.11.2 Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen 91.11.3 91.11.3 Arbeitgeberverbände 91.12.1 91.12.1 Berufsorganisationen (ohne öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen) 91.12.2 91.12.2 Öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen 91.20.0 91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen 91.31.1 91.31.1 Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen 91.31.2 91.31.2 Sonstige religiöse und weltanschauliche Vereinigungen 91.32.0 91.32.0 Politische Parteien und Vereinigungen 91.33.1 91.33.1 Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur 91.33.2 91.33.2 Organisationen des Gesundheitswesens 91.33.3 91.33.3 Jugendorganisationen 91.33.4 91.33.4 Verbraucherorganisationen 91.33.5 91.33.5 Kommunale Spitzen- und Regionalverbände 91.33.6 91.33.6 Verbände der Sozialversicherungsträger 91.33.7 91.33.7 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt 92.11.1 92.11.1 Herstellung von Kinofilmen 92.11.2 92.11.2 Herstellung von Fernsehfilmen 92.11.3 92.11.3 Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen 92.11.4 92.11.4 Sonstige Filmherstellung 92.11.5 92.11.5 Filmtechnik – 610 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 Inhalt 92.12.1 92.12.1 Filmverleih 92.12.2 92.12.2 Videoprogrammanbieter 92.12.3 92.12.3 Filmvertrieb 92.13.0 92.13.0 Kinos 92.20.1 92.20.1 Rundfunkveranstalter 92.20.2 92.20.2 Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen 92.31.1 92.31.1 Theaterensembles 92.31.2 92.31.2 Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre 92.31.3 92.31.3 Selbständige bildende Künstlerinnen und Künstler 92.31.4 92.31.4 Selbständige Restauratorinnen und Restauratoren 92.31.5 92.31.5 Selbständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter 92.31.6 92.31.6 Selbständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller 92.31.7 92.31.7 Selbständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler 92.31.8 92.31.8 Selbständige Artistinnen und Artisten 92.32.1 92.32.1 Theater- und Konzertveranstalter 92.32.2 92.32.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen 92.32.3 92.32.3 Varietés und Kleinkunstbühnen 92.32.4 92.11.6 Tonstudios 92.32.5 92.32.5 Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 611 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 92.33.0 92.33.0 Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks 92.34.1 92.34.1 Tanzschulen 92.34.2 92.34.2 Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen, anderweitig nicht genannt 92.40.1 92.40.1 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros 92.40.2 92.40.2 Selbstständige Journalistinnen, Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen 92.51.0 92.51.0 Bibliotheken und Archive 92.52.1 92.52.1 Museen und Kunstausstellungen 92.52.2 92.52.2 Denkmalschutzeinrichtungen 92.53.1 92.53.1 Botanische und zoologische Gärten 92.53.2 92.53.2 Naturparks und Tiergehege 92.53.3 92.53.3 Natur- und Landschaftsschutz 92.61.0 92.61.0 Betrieb von Sportanlagen 92.62.1 Sportverbände und Sportvereine 92.62.2 92.62.2 Professionelle Sportmannschaften und Rennställe 92.62.3 92.62.3 Selbständige Berufssportlerinnen und -sportler sowie trainerinnen und -trainer 92.62.4 92.62.4 Sportpromoter und sonstige professionelle Sportveranstalter 92.62.5 92.62.5 Sportschulen und selbständige Sportlehrerinnen und -lehrer 92.71.1 92.71.1 Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten 92.71.2 92.71.2 Spielbanken und Spielklubs 92.71.3 92.71.3 Wett-, Toto- und Lotteriewesen 92.62.1 ex – 612 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 93 WZ 2003 92.72.1 Inhalt 92.72.1 Garten- und Grünanlagen ex 92.62.1 92.72.2 ex 93.05.2 Mit der Sport- und Freizeitfischerei verbundene Tätigkeiten Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit, anderweitig nicht genannt Abrichten von Haustieren 93.01.1 93.01.1 Wäscherei 93.01.2 93.01.2 Annahmestellen für Wäscherei 93.01.3 93.01.3 Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei 93.01.4 93.01.4 Annahmestellen für chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei 93.01.5 93.01.5 Heißmangelei und Bügelei 92.72.2 93.02.1 ex 93.02.5 Damen- und Herrenfriseurgewerbe 93.02.2 ex 93.02.5 Damenfriseurgewerbe 93.02.3 ex 93.02.5 Herrenfriseurgewerbe 93.02.4 93.02.4 Kosmetiksalons 93.03.1 93.03.1 Bestattungsinstitute 93.03.2 93.03.2 Friedhöfe und Krematorien 93.04.1 93.04.1 Bäder und Saunas (ohne medizinische Bäder) 93.04.2 93.04.2 Solarien, Massagesalons (ohne medizinische Massagen), Fitnesszentren u.Ä. 93.05.1 93.05.1 Ehevermittlungsinstitute 93.05.2 Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen 93.05.3 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 93.05.2 93.05.3 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 613 – WZ 93 WZ 2003 Inhalt 95.00.1 00.00.0 Private Haushalte ohne Hauspersonal 95.00.2 95.00.2 Private Haushalte mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung 95.00.3 95.00.3 Private Haushalte mit sonstigem Hauspersonal 99.00.1 99.00.1 Vertretungen fremder Staaten 99.00.2 99.00.2 Dienststellen von Stationierungsstreitkräften 99.00.3 99.00.3 Internationale und supranationale Organisationen mit Behördencharakter – 614 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 Anhang 4 Umsteigeschlüssel von der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 zur Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 00.00.0 95.00.1 Private Haushalte ohne Hauspersonal 01.11.1 01.11.1 Getreidebau 01.11.2 01.11.2 Allgemeiner Ackerbau 01.12.1 01.12.1 Gemüsebau 01.12.2 01.12.2 Zierpflanzenbau 01.12.3 01.12.3 Baumschulen 01.12.4 01.12.4 Allgemeiner Gartenbau 01.13.1 01.13.1 Obstbau 02.01.0 Sammeln von Beeren 01.13.2 01.13.2 Weinbau 01.13.3 01.13.3 Allgemeiner Dauerkulturbau 02.01.0 Sammeln von Nüssen 01.21.1 01.21.1 Milchviehhaltung 01.21.2 01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung 01.21.3 01.21.3 Gemischte Weideviehhaltung 01.22.1 01.22.1 Haltung von Schafen und Ziegen 01.22.2 01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln 01.23.0 01.23.0 Haltung von Schweinen 01.24.0 01.24.0 Haltung von Geflügel 01.25.0 01.25.0 Sonstige Tierhaltung 01.30.1 01.30.1 Gemischte Landwirtschaft ohne ausgeprägten Schwerpunkt 01.30.2 01.30.2 Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 617 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 01.30.3 01.30.3 Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Tierhaltung 01.41.1 01.41.1 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau 01.41.2 01.41.2 Garten- und Landschaftsbau 45.11.3 Landeskulturbau und Renaturierung von Gewässern 01.41.3 Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) 01.42.0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung 01.50.0 Jagd 02.01.0 Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) 02.02.0 02.02.0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen 05.01.1 05.01.1 Hochsee- und Küstenfischerei 05.01.2 05.01.2 Fluss- und Seenfischerei 05.02.0 05.02.0 Teichwirtschaft und Fischzucht 10.10.1 10.10.1 Steinkohlenbergbau 10.10.2 10.10.2 Herstellung von Steinkohlenbriketts 10.20.0 10.20.0 Braunkohlenbergbau und -veredlung 10.30.0 Torfgewinnung und -veredlung 11.10.0 11.10.0 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 11.20.0 11.20.0 Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas 12.00.0 12.00.0 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 01.41.3 01.42.0 ex 01.50.0 02.01.0 10.30.0 ex ex – 618 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 13.10.0 13.10.0 Eisenerzbergbau 13.20.0 13.20.0 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze) 14.11.1 14.11.1 Gewinnung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt 14.11.2 14.11.2 Gewinnung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt ex 14.21.0 Brechen und Mahlen von Natursteinen, anderweitig nicht genannt ex 14.12.1 Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide ex 14.21.0 Brechen und Mahlen von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide 14.12.2 Gewinnung von Gips- und Anhydritstein 14.21.0 Brechen und Mahlen von Gips- und Anhydritstein 14.13.0 Gewinnung von Schiefer 14.21.0 Gewinnung von Kies und Sand 14.22.1 14.22.1 Gewinnung von Ton 14.22.2 14.22.2 Gewinnung von Kaolin 14.30.1 14.30.1 Kaligewinnung 14.30.2 14.30.2 Gewinnung von Mineralien, anderweitig nicht genannt 14.40.0 14.40.0 Gewinnung von Salz 14.50.0 14.50.0 Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau 15.11.1 15.11.1 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und Schmalzsiedereien) 15.11.2 Talgschmelzen und Schmalzsiedereien 14.12.1 14.12.2 ex 14.13.0 14.21.0 15.11.2 ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 619 – WZ 2003 15.12.0 WZ 93 ex Inhalt 15.11.2 Auslassen von Geflügelfett 15.12.0 Schlachten von Geflügel 15.13.0 15.13.0 Fleischverarbeitung 15.20.0 15.20.0 Fischverarbeitung 15.31.0 15.31.0 Kartoffelverarbeitung 15.32.0 15.32.0 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 15.33.1 15.33.1 Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven 15.33.2 15.33.2 Herstellung von Sauerkonserven 15.33.4 ex 15.33.3 Herstellung von Konfitüren sowie von Brotaufstrichen auf Fruchtbasis 15.33.5 ex 15.33.3 Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Milch- und Eiscremeindustrie 15.41.0 15.41.0 Herstellung von rohen Ölen und Fetten 15.42.0 15.42.0 Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten 15.43.0 15.43.0 Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten 15.51.0 15.51.0 Milchverarbeitung 15.52.0 15.52.0 Herstellung von Speiseeis 15.61.1 15.61.1 Mahlmühlen 15.61.2 15.61.2 Schälmühlen 15.62.0 15.62.0 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 15.71.0 15.71.0 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 15.72.0 15.72.0 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere – 620 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 15.81.1 15.81.1 Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und Dauerbackwaren) 15.81.2 15.81.2 Herstellung von Konditorwaren 15.82.0 15.82.0 Herstellung von Dauerbackwaren 15.83.0 15.83.0 Herstellung von Zucker 15.84.0 15.84.0 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 15.85.0 15.85.0 Herstellung von Teigwaren 15.86.0 15.86.1 Verarbeitung von Kaffee und Tee 15.86.2 Herstellung von Kaffee-Ersatz 15.87.0 15.87.0 Herstellung von Würzmitteln und Saucen 15.88.0 15.88.0 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln 15.89.1 15.89.1 Herstellung von Backmitteln 15.89.2 15.89.2 Herstellung von Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt (ohne Getränke) 15.91.0 15.91.0 Herstellung von Spirituosen 15.92.0 15.92.0 Herstellung von Alkohol 15.93.0 15.93.0 Herstellung von Traubenwein 15.94.0 15.94.0 Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen 15.95.0 15.95.0 Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen 15.96.0 15.96.0 Herstellung von Bier 15.97.0 15.97.0 Herstellung von Malz Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 621 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 15.98.0 15.98.0 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken 16.00.1 16.00.1 Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten) 16.00.2 16.00.2 Herstellung von Zigaretten 17.11.0 17.11.0 Baumwollaufbereitung und -spinnerei 17.12.0 17.12.0 Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei 17.13.0 17.13.0 Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei 17.14.0 17.14.0 Flachsaufbereitung und -spinnerei 17.15.0 17.15.0 Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei 17.16.0 17.16.0 Herstellung von Nähgarn 17.17.0 17.17.0 Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 17.21.1 17.21.1 Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorations- und Gardinenstoffweberei) 17.21.2 17.21.2 Möbel- und Dekorationsstoffweberei 17.21.3 17.21.3 Gardinenstoffweberei 17.22.0 17.22.0 Streichgarnweberei 17.23.0 17.23.0 Kammgarnweberei 17.24.0 17.24.0 Seiden- und Filamentgarnweberei 17.25.0 17.25.0 Sonstige Weberei 17.30.0 17.30.0 Textilveredlung 18.24.6 Mit dem Bekleidungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 17.40.1 Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche 17.40.1 – 622 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 17.40.2 17.40.2 Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen) 17.40.3 17.40.3 Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die Innenausstattung 17.40.4 17.40.4 Herstellung von sonstigen konfektionierten textilen Artikeln, anderweitig nicht genannt 17.51.0 17.51.0 Herstellung von Teppichen 17.52.0 17.52.0 Herstellung von Seilerwaren 17.53.0 17.53.0 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) 17.54.1 17.54.1 Bandweberei und -flechterei 17.54.2 17.54.2 Sonstiges Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt 17.60.1 17.60.1 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne Gardinenstoff) 17.60.2 17.60.2 Herstellung von gewirktem Gardinenstoff 17.71.0 17.71.0 Herstellung von Strumpfwaren 17.72.0 17.72.0 Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren 18.10.0 18.10.0 Herstellung von Lederbekleidung 18.21.0 18.21.0 Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung 18.22.1 18.22.1 Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben 18.22.2 18.22.2 Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und Mädchen 18.22.3 18.22.3 Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung 18.23.1 18.23.1 Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren) Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 623 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 18.23.2 18.23.2 Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne Miederwaren) 18.23.3 18.23.3 Herstellung von Miederwaren 18.24.1 18.24.1 Herstellung von Sportbekleidung 18.24.2 18.24.2 Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen 18.24.3 18.24.3 Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder 18.24.4 18.24.4 Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen 18.24.5 18.24.5 Herstellung von Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt 18.30.0 18.30.0 Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren 19.10.0 19.10.0 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff 19.20.0 19.20.0 Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) 19.30.1 ex 19.30.0 Herstellung von Sportschuhen 19.30.2 ex 19.30.0 Herstellung von sonstigen Schuhen 20.10.0 20.10.0 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 20.20.1 20.20.1 Herstellung von Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplatten 20.20.2 20.20.2 Herstellung von Holzspanplatten 20.30.1 20.30.1 Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz 20.30.2 20.30.2 Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau sowie von Fertigteilbauten daraus – 624 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 20.40.0 20.40.0 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz 20.51.0 20.51.0 Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne Herstellung von Möbeln) 20.52.0 20.52.0 Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) 21.11.0 21.11.0 Herstellung von Holz- und Zellstoff 21.12.0 21.12.0 Herstellung von Papier, Karton und Pappe 21.21.0 21.21.0 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe 21.22.0 21.22.0 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe 21.23.0 21.23.0 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe 21.24.0 21.24.0 Herstellung von Tapeten 21.25.0 21.25.0 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 22.11.1 22.11.1 Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher) 22.11.2 22.11.2 Verlegen von Adressbüchern 22.12.1 22.12.1 Verlegen von Tageszeitungen 22.12.2 22.12.2 Verlegen von Wochen- und Sonntagszeitungen 22.13.1 22.13.1 Verlegen von Fachzeitschriften 22.13.2 22.13.2 Verlegen von allgemeinen Zeitschriften 22.13.3 22.13.3 Verlegen von sonstigen Zeitschriften Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 625 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 22.14.1 22.14.0 Verlegen von bespielten Tonträgern 22.14.2 22.11.3 Verlegen von Musikalien 22.15.0 22.15.0 Sonstiges Verlagsgewerbe 22.21.0 22.21.0 Drucken von Zeitungen 22.22.0 22.22.0 Drucken anderer Druckerzeugnisse 22.23.0 Druckweiterverarbeitung 22.24.0 Druck- und Medienvorstufe ex 22.25.0 Aufbereitung von Digitaldaten, z.B. durch Ergänzen, Auswählen und Verknüpfen ex 22.23.0 Weiterverarbeitung von bedrucktem Papier durch Falzen, Lochen, Bohren, Stanzen, Perforieren, Prägen, Leimen, Kleben, Kaschieren, Stempeln, Brailledrucken, Einstecken, Falzen usw. ex 22.25.0 Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen 22.31.0 22.31.0 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern 22.32.0 22.32.0 Vervielfältigung von bespielten Bildträgern 22.33.0 22.33.0 Vervielfältigung von bespielten Datenträgern 10.30.0 Herstellung von Torfkoks 23.10.1 Herstellung von Steinkohlenkoks 23.10.2 Herstellung von Braunkohlenkoks 23.20.0 23.20.0 Mineralölverarbeitung 23.30.0 23.30.0 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 24.11.0 24.11.0 Herstellung von Industriegasen 22.23.0 ex 22.24.0 22.25.0 23.10.0 ex – 626 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 24.12.0 24.12.0 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten 24.13.0 24.13.0 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien 24.14.0 24.14.0 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien 24.15.0 24.15.0 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 24.16.0 24.16.0 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 24.17.0 24.17.0 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen 24.20.0 24.20.0 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln 24.30.0 24.30.1 Herstellung von Anstrichmitteln, Lacken, Emaille und Kitten 24.30.2 Herstellung von Druckfarben 24.41.0 24.41.0 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 24.42.0 24.42.0 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 24.51.0 24.51.0 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 24.52.0 24.52.0 Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln 24.61.0 24.61.0 Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen 24.62.0 24.62.0 Herstellung von Klebstoffen und Gelatine 24.63.0 24.63.0 Herstellung von etherischen Ölen 24.64.0 24.64.0 Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen 24.65.0 24.65.0 Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 627 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 24.66.0 24.66.0 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 24.70.0 24.70.0 Herstellung von Chemiefasern 25.11.0 25.11.0 Herstellung von Bereifungen 25.12.0 25.12.0 Runderneuerung von Bereifungen 25.13.0 25.13.0 Herstellung von sonstigen Gummiwaren 25.21.0 25.21.0 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen 25.22.0 25.22.0 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 25.23.0 25.23.0 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen 25.24.1 25.24.1 Herstellung von technischen Kunststoffteilen 25.24.2 25.24.2 Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen 26.11.0 26.11.0 Herstellung von Flachglas 26.12.0 26.12.0 Veredlung und Bearbeitung von Flachglas 26.13.1 26.13.1 Herstellung von Behältnissen aus Glas 26.13.2 26.13.2 Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas 26.14.1 26.14.1 Herstellung von Verstärkungsglasfasern 26.14.2 26.14.2 Herstellung von Isolierglasfaser 26.14.3 Herstellung von Lichtleitfasern 26.15.0 26.15.0 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren 26.21.1 26.21.1 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Porzellan – 628 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 26.21.2 26.21.2 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug 26.21.3 26.21.3 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton sowie von Töpferwaren 26.22.0 26.22.0 Herstellung von Sanitärkeramik 26.23.0 26.23.0 Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen 26.24.0 26.24.0 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke 26.25.0 26.25.0 Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 26.26.1 26.26.1 Herstellung von Waren aus feuerfesten keramischen Werkstoffen 26.26.2 26.26.2 Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen Werkstoffen 26.30.0 26.30.0 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten 26.40.1 26.40.1 Herstellung von Ziegeln 26.40.2 26.40.2 Herstellung von sonstiger Baukeramik 26.51.0 26.51.0 Herstellung von Zement 26.52.0 26.52.0 Herstellung von Kalk 14.12.1 Herstellung von gebranntem und gesintertem Dolomit 26.53.0 Herstellung von gebranntem Gips 26.61.1 Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton für den Bau 26.53.0 26.61.1 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 629 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 26.61.2 26.61.2 Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen Betonerzeugnissen für den Bau 26.61.3 26.61.3 Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton für den Bau 26.61.4 26.61.4 Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau 26.62.0 26.62.0 Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau 26.63.0 26.63.0 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) 26.64.0 26.64.0 Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) 26.65.0 26.65.0 Herstellung von Faserzementwaren 26.66.0 26.66.0 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, anderweitig nicht genannt 26.70.1 26.70.1 Steinbildhauerei und Steinmetzerei 26.70.2 26.70.2 Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt 26.81.3 26.81.3 Herstellung von Schleifkörpern mit Diamant oder Bornitrid 26.81.4 26.81.4 Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage 26.81.5 ex 26.81.1 Herstellung von Mühlsteinen und Steinen zum Zerfasern 26.81.6 ex 26.81.1 Herstellung von Poliersteinen 26.81.2 Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper) 26.82.0 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien, anderweitig nicht genannt 27.10.0 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (EGKS) 27.35.1 Erste Bearbeitung von Eisen und Stahl 27.35.2 Herstellung von Ferrolegierungen 26.82.0 27.10.0 ex – 630 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 27.21.1 27.21.1 Herstellung von Rohren aus Gusseisen 27.21.2 27.21.2 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen 27.22.1 27.22.1 Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre) 27.22.2 27.22.2 Herstellung von Präzisionsstahlrohren 27.22.3 27.22.3 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl 27.31.0 27.31.0 Herstellung von Blankstahl 27.10.0 Herstellung von Kaltband mit einer Breite von 500 bis unter 600 mm 27.32.0 Herstellung von Kaltband unter 500 mm Breite 27.33.0 27.33.0 Herstellung von Kaltprofilen 27.34.0 27.34.0 Herstellung von gezogenem Draht 27.41.0 27.41.0 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen 27.42.1 27.42.1 Erzeugung von Aluminium 27.42.2 27.42.2 Erste Bearbeitung von Aluminium 27.43.1 27.43.1 Erzeugung von Blei, Zink und Zinn 27.43.2 27.43.2 Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn 27.44.1 27.44.1 Erzeugung von Kupfer 27.44.2 27.44.2 Erste Bearbeitung von Kupfer 27.45.1 27.45.1 Erzeugung von sonstigen NE-Metallen 27.45.2 27.45.2 Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen 27.51.1 27.51.1 Eisengießereien (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen) 27.32.0 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 631 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 27.51.2 27.51.2 Herstellung von duktilem Gusseisen 27.52.0 27.52.0 Stahlgießereien 27.53.0 27.53.1 Leichtmetallgießerei für Aluminiumdruckguss 27.53.2 Sonstige Leichtmetallgießerei 27.54.1 Buntmetallgießerei für Zinkdruckguss 27.54.2 Sonstige Buntmetallgießerei 28.11.1 28.11.1 Herstellung von Metallkonstruktionen (ohne Grubenausbaukonstruktionen) 28.11.2 28.11.2 Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen 28.12.0 28.12.0 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 28.21.0 28.21.0 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l 28.22.0 28.22.0 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen 28.30.0 28.30.0 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) 28.40.1 28.40.1 Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken 28.40.2 28.40.2 Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken 28.40.3 28.40.3 Herstellung von Gesenkschmiedeteilen 28.40.4 28.40.4 Herstellung von Kaltfließpressteilen 28.40.7 28.40.7 Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen 28.40.8 28.40.5 Herstellung von schweren Press-, Zieh- und Stanzteilen 28.40.6 Herstellung von leichten Press-, Zieh- und Stanzteilen 28.51.0 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 27.54.0 28.51.0 – 632 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 28.52.1 28.52.1 Schlosserei und Schweißerei 28.52.2 28.52.2 Schleiferei und Dreherei 28.52.3 28.52.3 Beschlag- und Kunstschmieden 28.61.0 28.61.0 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen 28.62.1 28.62.1 Herstellung von Handwerkzeugen 28.62.2 28.62.2 Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung 28.62.3 28.62.3 Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe 28.62.4 28.62.4 Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung 28.62.5 28.62.5 Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft 28.62.6 28.62.6 Herstellung von sonstigen Werkzeugen 28.63.0 28.63.0 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 28.71.0 28.71.0 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger 28.72.0 28.72.0 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall 28.73.0 28.73.0 Herstellung von Drahtwaren 28.74.1 28.74.1 Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten 28.74.2 28.74.2 Herstellung von Ketten 28.74.3 28.74.3 Herstellung von Federn Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 633 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 28.75.1 28.75.1 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsartikeln aus Metall 28.75.2 28.75.2 Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen 28.75.3 28.75.3 Herstellung von Metallwaren, anderweitig nicht genannt 29.11.0 29.11.0 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 29.12.0 29.12.0 Herstellung von Pumpen und Kompressoren 29.13.0 29.13.0 Herstellung von Armaturen 29.14.0 29.14.0 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 29.21.0 29.21.0 Herstellung von Öfen und Brennern 29.22.0 29.22.0 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 29.23.0 29.23.0 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt 29.24.0 29.24.0 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, anderweitig nicht genannt 29.31.1 29.31.1 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne Reparatur) 29.31.2 29.31.2 Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen 29.32.1 29.32.1 Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (ohne Reparatur) 29.32.2 29.32.2 Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 29.41.0 29.40.5 Herstellung von handgeführten Elektrowerkzeugen – 634 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 ex Inhalt 29.40.7 Herstellung von handgeführten Druckluftwerkzeugen oder von mit eingebautem nicht elektrischem Motor betriebenen, handgeführten Werkzeugen 29.42.0 29.40.1 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung 29.43.1 29.40.2 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen 29.43.2 29.40.3 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen 29.43.3 29.40.4 Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör von Werkzeugmaschinen 29.43.4 29.40.6 Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten 29.40.7 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt 29.51.0 29.51.0 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen 29.52.1 29.52.1 Herstellung von Bergwerksmaschinen 29.52.2 29.52.2 Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen 29.53.0 29.53.0 Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung 29.54.0 29.54.0 Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe 29.55.0 29.55.0 Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe 29.56.1 29.56.1 Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe 29.56.2 Herstellung von Maschinen für die Kunststoff- und Gummibe- und -verarbeitung 29.43.5 29.56.3 ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 635 – WZ 2003 29.56.4 WZ 93 29.56.2 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt 29.60.0 29.60.0 Herstellung von Waffen und Munition 29.71.0 29.71.0 Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 29.72.0 29.72.0 Herstellung von nichtelektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt 30.01.0 30.01.0 Herstellung von Büromaschinen 30.02.0 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 31.10.0 31.10.0 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 31.20.0 31.20.0 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 31.30.0 31.30.0 Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten 31.40.0 31.40.0 Herstellung von Akkumulatoren und Batterien 31.50.0 31.50.0 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten 31.61.0 31.61.0 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt 31.62.0 31.62.0 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt 32.10.0 32.10.0 Herstellung von elektronischen Bauelementen 32.20.0 32.20.0 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 32.30.0 32.30.0 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten 30.02.0 ex Inhalt ex – 636 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 ex Inhalt 33.40.3 Herstellung von Digitalkameras 33.10.1 33.10.1 Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten 33.10.2 33.10.2 Herstellung von medizintechnischen Geräten 33.10.3 33.10.3 Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen 33.10.4 33.10.4 Zahntechnische Laboratorien 33.20.1 33.20.1 Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 33.20.2 33.20.2 Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 33.20.3 33.20.3 Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen 33.30.0 33.30.0 Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen 33.40.1 33.40.1 Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen 33.40.2 33.40.2 Herstellung von optischen Instrumenten 33.40.3 Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten 33.50.0 33.50.0 Herstellung von Uhren 34.10.1 34.10.1 Herstellung von Personenkraftwagen und Personenkraftwagenmotoren 35.41.1 Herstellung von Kraftradmotoren 34.10.2 34.10.2 Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren 34.20.0 34.20.0 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 50.20.1 Umbau und Tuning von Kraftwagen 34.30.0 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und 33.40.3 ex ex ex 34.30.0 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 637 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt Kraftwagenmotoren 35.11.0 35.11.1 Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) 35.12.0 35.12.0 Boots- und Yachtbau 35.20.6 35.20.1 Lokomotivbau 35.20.2 Bau von Waggons, Triebwagen und Schienenbussen 35.20.3 Reparatur von Schienenfahrzeugen 35.20.4 Herstellung von ortsfestem Gleismaterial 35.20.5 Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- und Steuergeräten für Verkehrseinrichtungen 35.30.0 Luft- und Raumfahrzeugbau 35.41.1 Herstellung von Krafträdern (ohne Kraftradteile) 35.41.2 35.41.2 Herstellung von Kraftradteilen und -zubehör 35.42.1 35.42.1 Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile) 35.42.2 35.42.2 Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör 35.43.0 35.43.0 Herstellung von Behindertenfahrzeugen 35.50.0 35.50.0 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt 36.11.1 36.11.1 Herstellung von Polstermöbeln 36.11.2 36.11.2 Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln 36.12.1 36.12.1 Herstellung von Büromöbeln 36.12.2 36.12.2 Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln 36.13.0 36.13.0 Herstellung von Küchenmöbeln 35.20.7 35.30.0 35.41.1 ex – 638 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 36.14.1 36.14.1 Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln 36.14.2 36.14.2 Herstellung von Schlafzimmermöbeln 36.14.3 36.14.3 Herstellung von Möbeln, anderweitig nicht genannt 36.15.0 36.15.0 Herstellung von Matratzen 36.21.0 36.21.0 Herstellung von Münzen 36.22.1 36.22.1 Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen 36.22.2 36.22.2 Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und Edelmetallplattierungen 36.22.3 36.22.3 Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Tafelgeräte und Bestecke) 36.22.4 36.22.4 Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen überzogen 36.22.5 36.22.5 Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke 36.30.0 36.30.0 Herstellung von Musikinstrumenten 36.40.0 36.40.0 Herstellung von Sportgeräten 36.50.0 36.50.0 Herstellung von Spielwaren 36.61.0 36.61.0 Herstellung von Phantasieschmuck 36.62.0 36.62.0 Herstellung von Besen und Bürsten 36.63.1 36.63.1 Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage 36.63.2 36.63.2 Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt 36.63.3 36.63.3 Herstellung von chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 639 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 36.63.4 36.63.4 Herstellung von Kinderwagen 36.63.5 36.63.5 Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und Stempeln 36.63.6 36.63.6 Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen; Tierausstopferei 36.63.7 36.63.7 Herstellung von Weihnachtsschmuck 36.63.8 36.63.8 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 37.10.1 35.11.2 Schiffsabwrackung 37.10.1 Recycling von Eisen- und Stahlschrott 37.10.2 37.10.2 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus NE-Metallen 37.20.1 37.20.1 Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen 37.20.2 37.20.2 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton und Pappe 37.20.3 37.20.3 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas 37.20.4 37.20.4 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoffen 37.20.5 37.20.5 Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen ex 40.10.1 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Verteilung ex 40.10.2 Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Verteilung ex 40.10.3 Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Verteilung ex 40.10.4 Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Verteilung 40.11.1 – 640 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 40.11.2 40.11.3 40.11.4 40.11.5 40.12.0 WZ 93 Inhalt ex 40.10.5 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Verteilung ex 40.10.6 Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Verteilung ex 40.10.7 Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Verteilung ex 40.10.8 Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Verteilung ex 40.10.1 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.2 Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.3 Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.4 Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.5 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.6 Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.7 Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.8 Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.1 Elektrizitätsübertragung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.2 Elektrizitätsübertragung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur Verteilung Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 641 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt ex 40.10.3 Elektrizitätsübertragung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.4 Elektrizitätsübertragung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.5 Elektrizitätsübertragung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.6 Elektrizitätsübertragung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.7 Elektrizitätsübertragung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur Verteilung ex 40.10.8 Elektrizitätsübertragung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung 40.13.0 ex 40.10.9 Elektrizitätsverteilung und -handel 40.21.1 ex 40.20.1 Gaserzeugung mit Fremdbezug ohne Verteilung ex 40.20.2 Gaserzeugung ohne Fremdbezug ohne Verteilung 40.21.2 ex 40.20.1 Gaserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung 40.21.3 ex 40.20.2 Gaserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung 40.22.0 ex 40.20.3 Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen 40.30.1 ex 40.30.1 Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur Verteilung 40.30.2 ex 40.30.2 Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur Verteilung 40.30.3 ex 40.30.3 Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung 40.30.4 ex 40.30.4 Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur – 642 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt Verteilung 40.30.5 ex 40.30.5 Wärmeverteilung ohne Erzeugung 41.00.1 ex 41.00.1 Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung 41.00.2 ex 41.00.2 Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung 41.00.3 ex 41.00.3 Wasserverteilung ohne Gewinnung 45.11.1 ex 45.11.1 Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe 45.11.2 45.11.2 Erdbewegungsarbeiten 45.11.4 45.11.4 Aufschließung von Lagerstätten; Auffüllen stillgelegter Lagerstätten 45.12.0 45.12.0 Test- und Suchbohrung 45.21.1 45.21.1 Hoch- und Tiefbau ohne ausgeprägten Schwerpunkt 45.21.2 45.21.2 Hochbau (ohne Fertigteilbau) 45.21.3 45.21.3 Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus selbsthergestellten Fertigteilen 45.21.4 45.21.4 Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus fremdbezogenen Fertigteilen 45.21.5 45.21.5 Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im Hochbau aus fremdbezogenen Fertigteilen 45.21.6 45.21.6 Brücken- und Tunnelbau u.Ä. 45.21.7 45.21.7 Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau 45.22.1 45.22.1 Dachdeckerei und Bauspenglerei 45.22.2 45.22.2 Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit 45.22.3 45.22.3 Zimmerei und Ingenieurholzbau Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 643 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 45.23.1 45.23.1 Bau von Straßen, Rollbahnen und Sportanlagen 45.23.2 45.23.2 Bau von Bahnverkehrsstrecken 45.24.0 45.24.0 Wasserbau 45.25.1 45.25.1 Brunnenbau 45.25.2 45.25.2 Schachtbau 45.25.3 45.25.3 Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau 45.25.4 45.25.4 Gerüstbau 45.25.5 45.25.5 Gebäudetrocknung 45.25.6 45.25.6 Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, anderweitig nicht genannt 45.31.0 45.31.0 Elektroinstallation 45.32.0 45.32.0 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung 45.33.0 45.33.1 Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation 45.33.2 Installation von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und gesundheitstechnischen Anlagen 45.34.0 45.34.0 Sonstige Bauinstallation 45.41.0 45.41.0 Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei 45.42.0 45.42.0 Bautischlerei und -schlosserei 45.43.1 45.43.1 Parkettlegerei 45.43.2 45.43.2 Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei 45.43.3 45.43.3 Estrichlegerei 45.43.4 45.43.4 Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei 45.43.5 45.43.5 Tapetenkleberei – 644 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 45.43.6 45.43.6 Raumausstattung ohne ausgeprägten Schwerpunkt 45.44.1 45.44.1 Maler- und Lackierergewerbe 45.44.2 45.44.2 Glasergewerbe 45.45.1 45.45.1 Fassadenreinigung 45.45.3 45.45.2 Ofen- und Herdsetzerei 45.45.3 Ausbaugewerbe, anderweitig nicht genannt 45.50.1 ex 45.50.0 Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal 45.50.2 ex 45.50.0 Vermietung von sonstigen Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal 50.10.1 50.10.1 Handelsvermittlung von Kraftwagen 50.10.2 50.10.2 Großhandel mit Kraftwagen 50.10.3 50.10.3 Einzelhandel mit Kraftwagen 50.20.3 50.20.3 Lackierung von Kraftwagen 50.20.4 50.20.4 Autowaschanlagen 50.20.1 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Elektrik) 50.20.2 Reparatur von Kraftwagenelektrik 50.30.1 50.30.1 Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör 50.30.2 50.30.2 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 50.30.3 50.30.3 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 50.40.1 50.40.1 Handelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör 50.40.2 50.40.2 Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör 50.40.3 50.40.3 Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör 50.20.5 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 645 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 50.40.4 50.40.4 Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern 50.50.1 50.50.1 Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen) 50.50.2 50.50.2 Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen) 51.11.2 51.11.2 Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen 51.11.4 51.11.4 Handelsvermittlung von lebenden Tieren 51.11.5 51.11.5 Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren, Häuten, Fellen und Leder 51.11.6 51.11.1 Handelsvermittlung von Getreide, Saaten und Futtermitteln 51.11.3 Handelsvermittlung von Rohtabak 51.12.1 51.12.1 Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 51.12.3 51.12.3 Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen, Kautschuk, Kunststoffen und Düngemitteln 51.12.4 ex 51.12.2 Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl und NE-Metallen 51.12.5 ex 51.12.2 Handelsvermittlung von Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug 51.13.1 51.13.1 Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz 51.13.2 51.13.2 Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus Stahl und mineralischen Stoffen und von Flachglas 51.15.4 Handelsvermittlung von Bauelementen aus Stahl 51.13.3 51.13.3 Handelsvermittlung von Anstrichmitteln 51.13.4 51.13.4 Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen 51.14.1 Handelsvermittlung von Maschinen für unspezifische ex 51.14.1 ex – 646 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt Verwendung ex 51.14.3 Handelsvermittlung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige und technischem Bedarf (ohne landwirtschaftliche Maschinen, elektrotechnische und elektronische Erzeugnisse, anderweitig nicht genannt) 51.14.2 51.14.2 Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen 51.14.4 51.14.4 Handelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör 51.14.5 51.14.5 Handelsvermittlung von Werkzeugen 51.14.6 51.14.6 Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software 51.14.7 51.14.7 Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 51.14.8 51.14.8 Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik 51.14.3 Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 51.15.1 51.15.1 Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Antiquitäten 51.15.2 51.15.2 Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie Flecht- und Korbwaren 51.14.1 Handelsvermittlung von Haushaltsnähmaschinen 51.15.3 Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten 51.15.4 Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt 51.14.9 51.15.3 51.15.4 ex ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 647 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 51.15.5 51.15.5 Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmitteln 51.16.1 51.16.1 Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche 51.16.2 51.16.2 Handelsvermittlung von Heim- und Haushaltstextilien und Bodenbelägen 51.16.3 Handelsvermittlung von Oberbekleidung (ohne Bekleidungszubehör) 51.16.4 Handelsvermittlung von Unterbekleidung 51.16.3 Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör 51.16.5 Handelsvermittlung von Schuhen 51.16.6 Handelsvermittlung von Leder- und Täschnerwaren 51.17.1 Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.17.2 Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln 51.17.3 51.17.3 Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren 51.17.4 51.17.4 Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen, Nahrungsfetten, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 51.17.5 51.17.5 Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen 51.17.6 51.17.6 Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen 51.17.2 Handelsvermittlung von Obst- und Gemüsesäften 51.17.7 Handelsvermittlung von sonstigen Getränken 51.17.8 Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln 51.17.2 Handelsvermittlung von verarbeitetem Obst, Gemüse und 51.16.7 51.16.8 ex ex 51.16.9 51.17.1 51.17.2 51.17.7 ex ex 51.17.8 51.17.9 ex – 648 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt Kartoffeln 51.17.9 Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie Tabakwaren 51.18.1 51.18.1 Handelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen 51.18.2 51.18.2 Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck 51.18.3 51.18.3 Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten 51.18.4 51.18.4 Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 51.18.5 51.18.5 Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf, Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten, Krankenhaus- und Altenpflegebedarf 51.18.6 51.18.6 Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 51.18.7 51.18.7 Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten 51.18.8 51.18.8 Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen 51.18.9 51.18.9 Handelsvermittlung von Altmaterialien und Reststoffen 51.19.0 51.19.0 Handelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.21.0 51.21.0 Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln 51.22.0 51.22.0 Großhandel mit Blumen und Pflanzen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 649 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 51.23.0 51.23.0 Großhandel mit lebenden Tieren 51.24.0 51.24.0 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder 51.25.0 51.25.0 Großhandel mit Rohtabak 51.31.0 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 51.32.0 51.32.0 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 51.33.0 51.33.0 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten 51.34.1 51.34.1 Großhandel mit Getränken ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.34.2 51.34.2 Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen 51.31.0 Großhandel mit Obst- und Gemüsesäften 51.34.3 Großhandel mit Bier 51.34.4 Großhandel mit sonstigen Getränken 51.35.0 51.35.0 Großhandel mit Tabakwaren 51.36.1 51.36.1 Großhandel mit Zucker 51.36.2 51.36.2 Großhandel mit Süßwaren 51.36.3 51.36.3 Großhandel mit Backwaren 51.37.1 51.37.1 Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao 51.37.2 51.37.2 Großhandel mit Gewürzen 51.38.1 51.38.1 Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen 51.38.2 51.38.2 Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten 51.31.0 Großhandel mit verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln 51.38.3 Großhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt 51.31.0 51.34.5 51.38.3 ex ex ex – 650 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 51.39.1 51.39.1 Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.39.2 51.39.2 Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.41.1 51.41.1 Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche 51.41.2 51.41.2 Großhandel mit Heim- und Haushaltstextilien 51.42.3 Großhandel mit Schuhen 51.42.1 Großhandel mit Oberbekleidung ex 51.42.2 Großhandel mit Bekleidungszubehör ex 51.42.2 Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.Ä. 51.43.1 51.43.1 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.43.2 51.43.2 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten 51.63.0 Großhandel mit Haushaltsnähmaschinen 51.43.3 51.43.3 Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör 51.43.4 51.43.4 Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und Elektroinstallationszubehör 51.44.1 51.44.1 Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall 51.44.2 51.44.2 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren 51.44.3 51.44.3 Großhandel mit Tapeten 51.44.4 51.44.4 Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln 51.45.0 51.45.0 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und 51.42.3 ex 51.42.4 51.42.5 ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 651 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt Körperpflegemitteln 51.46.1 51.46.1 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen 51.46.2 51.46.2 Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf 51.46.3 51.46.3 Großhandel mit Dentalbedarf 51.47.1 51.47.1 Großhandel mit nichtelektrischen Haushaltsgeräten 51.47.2 51.47.2 Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten 51.42.3 Großhandel mit Spezialsportschuhen 51.47.3 Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 51.47.4 51.47.4 Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck 51.47.5 51.47.5 Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und Werbeartikeln 51.47.6 51.47.6 Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten und Bodenbelägen 51.47.7 51.47.7 Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen 51.47.8 51.47.8 Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen 51.51.1 Großhandel mit festen Brennstoffen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.51.2 Großhandel mit festen Brennstoffen 51.51.1 Großhandel mit Mineralölerzeugnissen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.47.3 51.51.2 51.51.3 ex ex ex – 652 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 51.51.3 Großhandel mit Mineralölerzeugnissen 51.52.1 51.52.1 Großhandel mit Erzen 51.52.2 51.52.2 Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug 51.52.3 51.52.3 Großhandel mit NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug 51.53.1 51.53.1 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.53.2 51.53.2 Großhandel mit Roh- und Schnittholz 51.53.3 51.53.3 Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz 51.53.4 51.53.4 Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen Stoffen 51.53.5 51.53.5 Großhandel mit Flachglas 51.53.6 51.53.6 Großhandel mit Anstrichmitteln 51.53.7 51.53.7 Großhandel mit Sanitärkeramik 51.54.2 51.54.2 Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren 51.54.3 51.54.3 Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung 51.54.4 51.54.1 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke 51.55.1 51.55.1 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.55.2 51.55.2 Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen 51.55.3 51.55.3 Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie Kautschuk 51.55.4 51.55.4 Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 653 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 51.55.5 51.55.5 Großhandel mit Düngemitteln 51.56.0 51.56.1 Großhandel mit Naturfasern und Garnen 51.56.2 Großhandel mit sonstigen textilen Halbwaren 51.56.3 Großhandel mit Halbwaren, anderweitig nicht genannt 51.57.1 51.57.1 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.57.2 51.57.2 Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Reststoffen 51.57.3 51.57.3 Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen 51.81.1 51.61.1 Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne Holzbearbeitungsmaschinen) 51.81.2 51.61.2 Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen 51.82.0 51.62.0 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 51.83.0 ex 51.63.0 Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen 51.84.0 ex 30.02.0 Assembling von Computern (Konfigurieren nach Geschäftskundenwunsch) ex 51.64.1 Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software (ohne sonstige Büromaschinen) ex 51.64.1 Großhandel mit sonstigen Büromaschinen 51.64.2 Großhandel mit Büromöbeln 51.65.3 Großhandel mit elektronischen Bauelementen 51.87.1 51.65.1 Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen, anderweitig nicht genannt 51.87.2 51.65.2 Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen) 51.85.1 51.85.2 51.86.0 ex – 654 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 51.87.3 WZ 93 51.65.3 Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für Maschinen sowie technischem Bedarf 51.88.0 51.66.0 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 51.90.1 51.70.1 Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.90.2 51.70.2 Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51.90.3 51.70.3 Großhandel mit Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.11.1 52.11.1 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.11.2 52.11.2 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren 52.12.1 52.12.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel) 52.12.2 52.12.2 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung NichtNahrungsmittel 52.21.0 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 52.22.0 52.22.0 Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 52.23.0 52.23.0 Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen 52.24.1 52.24.1 Einzelhandel mit Backwaren 52.24.2 52.24.2 Einzelhandel mit Süßwaren 52.25.1 52.25.1 Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen 52.21.0 Einzelhandel mit Obst- und Gemüsesäften 52.25.2 Einzelhandel mit sonstigen Getränken 52.21.0 52.25.2 ex Inhalt ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 655 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 52.26.0 52.26.0 Einzelhandel mit Tabakwaren 52.27.1 52.27.1 Einzelhandel mit Reformwaren 52.21.0 Einzelhandel mit verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln 52.27.2 Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseöl und Nahrungsfetten 52.27.3 Einzelhandel mit Kaffee, Tee und Kakao 52.27.4 Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt 52.31.0 52.31.0 Apotheken 52.32.0 52.32.0 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 52.33.1 52.33.1 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel) 52.33.2 52.33.2 Einzelhandel mit Drogerieartikeln 52.41.1 52.41.1 Einzelhandel mit Haushaltstextilien 52.41.2 52.41.2 Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche 52.42.1 52.42.1 Einzelhandel mit Bekleidung ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.42.2 52.42.2 Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör 52.42.3 52.42.3 Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör 52.42.4 52.42.4 Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und Bekleidungszubehör 52.42.5 52.42.5 Einzelhandel mit Kürschnerwaren 52.43.1 52.43.1 Einzelhandel mit Schuhen 52.27.5 ex – 656 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 52.43.2 52.43.2 Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren 52.44.1 52.44.1 Einzelhandel mit Wohnmöbeln 52.44.2 52.44.2 Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln 52.44.3 52.44.3 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen 52.44.4 52.44.4 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren 52.44.6 52.44.6 Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren 52.44.5 Einzelhandel mit Heimtextilien 52.45.1 52.45.1 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und elektrotechnischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt 52.45.2 52.45.2 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör 52.45.3 52.45.3 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien 52.46.1 52.46.1 Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt 52.46.2 52.46.2 Einzelhandel mit Anstrichmitteln 52.46.3 52.46.3 Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf 52.47.1 52.47.1 Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln 52.47.2 52.47.2 Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften 52.47.3 52.47.3 Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen 52.44.5 Einzelhandel mit Teppichen 52.48.1 Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen 52.44.7 52.48.1 ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 657 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 52.48.2 52.48.2 Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln 52.48.5 52.48.5 Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck 52.48.6 52.48.6 Einzelhandel mit Spielwaren 52.49.1 ex 52.48.3 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut 52.49.2 ex 52.48.3 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren 52.49.3 ex 52.48.4 Augenoptiker 52.49.4 ex 52.48.4 Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) 52.49.5 ex 30.02.0 Assembling von Computern (Konfigurieren nach Privatkundenwunsch) ex 52.48.4 Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren Einheiten und Software 52.49.6 ex 52.48.4 Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten und Mobiltelefonen 52.49.7 ex 52.48.7 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör 52.49.8 ex 52.48.7 Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 52.48.8 Einzelhandel mit Brennstoffen 52.48.9 Sonstiger Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen) 52.50.1 52.50.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen 52.50.2 52.50.2 Antiquariate 52.50.3 52.50.3 Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren 52.49.9 – 658 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 52.61.1 52.61.1 Versandhandel mit Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52.61.2 52.61.2 Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren 52.61.3 52.61.3 Sonstiger Fachversandhandel 52.62.1 52.62.1 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an Verkaufsständen und auf Märkten 52.62.2 52.62.2 Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten 52.63.1 52.63.1 Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen 52.63.4 52.63.2 Sonstiger Einzelhandel vom Lager 52.63.3 Einzelhandel, anderweitig nicht genannt (nicht in Verkaufsräumen) 52.71.0 52.71.0 Reparatur von Schuhen und Lederwaren 52.72.1 52.72.1 Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Geräte der Unterhaltungselektronik) 52.72.2 52.72.2 Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik 52.73.0 52.73.0 Reparatur von Uhren und Schmuck 52.74.1 52.74.1 Reparatur von Fahrrädern 52.74.2 52.74.2 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt 55.10.1 55.11.1 Hotels (ohne Hotels garnis) 55.10.2 55.12.0 Hotels garnis 55.10.3 55.11.2 Gasthöfe 55.10.4 55.11.3 Pensionen 55.21.0 55.21.0 Jugendherbergen und Hütten Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 659 – WZ 2003 WZ 93 55.22.0 Inhalt 55.22.0 Campingplätze 55.23.1 Erholungs- und Ferienheime 55.23.2 55.23.2 Ferienzentren 55.23.3 55.23.3 Ferienhäuser und Ferienwohnungen 55.23.4 55.23.4 Privatquartiere 55.23.1 ex 55.23.6 ex 55.23.5 Boardinghouses 55.23.7 ex 55.23.5 Sonstiges Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt ex 85.31.1 Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende, Student(en/innen), Berufstätige 55.30.1 55.30.1 Restaurants mit herkömmlicher Bedienung 55.30.2 55.30.2 Restaurants mit Selbstbedienung 55.30.3 55.30.3 Cafés 55.30.4 55.30.4 Eissalons 55.30.5 55.30.5 Imbissstuben 55.40.1 55.40.1 Schankwirtschaften 55.40.3 55.40.3 Diskotheken und Tanzlokale 55.40.5 ex 55.40.2 Bars 55.40.6 ex 55.40.2 Vergnügungslokale 55.40.7 55.40.4 Sonstige getränkegeprägte Gastronomie 55.51.0 55.51.0 Kantinen 55.52.0 55.52.0 Caterer 60.10.0 60.10.1 Staatsbahn – 660 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 60.10.2 Privatbahnen 60.21.1 60.21.1 Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und Nachbarortslinienverkehr 60.21.2 60.21.2 Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr 60.21.3 60.21.3 Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen 60.21.4 60.21.4 Berg- und Seilbahnen 60.22.0 60.22.0 Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer 60.23.1 60.23.1 Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr 60.23.2 60.23.2 Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt 60.24.5 60.24.1 Erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr (ohne Umzugsverkehr) 60.24.2 Genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr (ohne Umzugstransporte) 60.24.3 Umzugsverkehr mit Kraftfahrzeugen 60.24.6 60.24.4 Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr 60.30.0 60.30.0 Transport in Rohrfernleitungen 61.10.0 61.10.0 See- und Küstenschifffahrt 61.20.1 61.20.1 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt 61.20.2 61.20.2 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien 61.20.3 61.20.3 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere 61.20.4 61.20.4 Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt 62.10.0 62.10.0 Linienflugverkehr ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 661 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 62.20.0 62.20.0 Gelegenheitsflugverkehr 62.30.0 62.30.0 Raumtransport 63.11.0 63.11.0 Frachtumschlag 63.12.1 63.12.1 Lagerei (ohne Kühlhäuser) 63.12.2 63.12.2 Kühlhäuser 63.21.1 63.21.1 Parkhäuser und Parkplätze 63.21.2 63.21.2 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr, anderweitig nicht genannt 63.22.1 63.22.1 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt 63.22.2 63.22.2 Seehafenbetriebe 63.22.3 63.22.3 Bugsier- und Bergungsschifffahrt 63.22.4 63.22.4 Lotsbetriebe 63.23.1 63.23.1 Flughafenbetriebe 63.23.2 63.23.2 Landeplätze für Luftfahrzeuge 63.23.3 63.23.3 Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht genannt 63.30.1 63.30.1 Reisebüros 63.30.2 63.30.2 Reiseveranstalter und Fremdenführung 60.24.3 Umzugsspedition 63.40.1 Spedition 63.40.2 Schiffsmaklerbüros und -agenturen 63.40.3 Logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 63.40.1 ex 63.40.2 63.40.4 ex – 662 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 63.40.5 WZ 93 ex Inhalt 63.40.3 Verkehrsvermittlung, anderweitig nicht genannt 64.11.1 Postbriefdienste 64.11.2 Postzeitungsdienste 64.11.3 Postfrachtdienste 64.11.4 Sonstige Postdienste 64.12.1 64.12.1 Briefdienste 64.12.2 64.12.2 Zeitungsdienste 64.12.3 64.12.3 Paketdienste 64.11.0 64.12.5 ex 64.12.4 Expressdienste 64.12.6 ex 64.12.4 Kurierdienste 64.12.7 ex 64.12.4 Erbringung von sonstigen postalischen Dienstleistungen 64.20.1 Erbringung von festnetzgebundenen Telekommunikationsdienstleistungen 64.30.1 64.30.2 ex 64.20.2 Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen 64.30.3 ex 64.20.2 Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen 64.20.3 Sprachdienste mittels terrestricher und Funknetze 64.20.4 Texdienste mittels terrestricher und Funknetze 64.20.5 Bilddienste mittels terrestricher und Funknetze 64.20.6 Datendienste mittels terrestricher und Funknetze 64.20.7 Sonstige Fernmeldedienstleistungen 65.11.0 65.11.0 Zentralbanken 65.12.1 65.12.1 Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken 64.30.4 Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 663 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 65.12.8 Postgiro- und Postsparkassenämter 65.12.2 65.12.2 Girozentralen 65.12.3 65.12.3 Sparkassen 65.12.4 65.12.4 Genossenschaftliche Zentralbanken 65.12.5 65.12.5 Kreditgenossenschaften 65.12.6 65.12.6 Realkreditinstitute 65.12.7 65.12.7 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben 65.12.9 65.12.9 Bausparkassen 65.21.0 65.21.0 Institutionen für Finanzierungsleasing 65.22.0 65.22.0 Spezialkreditinstitute 65.23.1 65.23.1 Kapitalanlagegesellschaften 65.23.2 65.23.2 Leihhäuser 65.23.3 65.23.3 Sonstige Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt 66.01.1 66.01.1 Lebensversicherungen (ohne Rückversicherungen) 66.01.2 66.01.2 Rückversicherungen für die Lebensversicherungen 66.02.0 66.02.0 Pensions- und Sterbekassen 66.03.1 66.03.1 Krankenversicherungen 66.03.2 66.03.2 Schaden- und Unfallversicherungen 66.03.3 66.03.3 Rückversicherungen für das sonstige Versicherungsgewerbe 67.11.0 67.11.0 Effekten- und Warenbörsen 67.12.0 67.12.0 Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung) – 664 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 67.13.0 67.13.0 Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten 67.20.1 67.20.1 Versicherungsvertreter 67.20.2 67.20.2 Versicherungsmakler 67.20.3 67.20.3 Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 70.11.1 70.11.1 Erschließung von unbebauten Grundstücken 70.11.2 70.11.2 Bauträger für Nichtwohngebäude 70.11.3 70.11.3 Bauträger für Wohngebäude 70.12.1 70.12.1 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden 70.12.2 70.12.2 Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen 70.20.1 70.20.1 Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden 70.20.2 70.20.2 Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen 70.31.0 70.31.0 Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70.32.0 70.32.0 Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 71.10.0 71.10.0 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht 71.21.0 71.21.0 Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht) 71.22.0 71.22.0 Vermietung von Wasserfahrzeugen 71.23.0 71.23.0 Vermietung von Luftfahrzeugen Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 665 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 71.31.0 71.31.0 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 71.32.0 71.32.0 Vermietung von Baumaschinen und -geräten 71.33.0 71.33.0 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 71.34.0 71.34.0 Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten 71.40.1 71.40.1 Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung 71.40.2 71.40.2 Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern 71.40.3 71.40.3 Leihbüchereien und Lesezirkel 71.40.4 71.40.4 Videotheken 71.40.5 71.40.5 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt 72.10.0 72.10.0 Hardwareberatung 72.20.2 Verlegen von Software 72.20.1 Softwareberatung 72.21.0 ex 72.22.1 72.22.2 ex 72.20.2 Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen 72.22.3 ex 72.20.2 Sonstige Softwareentwicklung 72.30.1 Datenerfassungsdienste 74.81.1 Mikroverfilmung 72.30.3 72.30.3 Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme 72.30.5 72.30.2 Datenverarbeitungs- und Tabellierungsdienste 72.30.4 Sonstige Datenverarbeitungsdienste 72.40.0 Datenbanken 72.30.1 ex 72.40.0 – 666 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 72.50.0 72.50.0 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 72.60.1 72.60.1 Informationsvermittlung 72.60.2 72.60.2 Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt 73.10.1 73.10.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und Mathematik 73.10.2 73.10.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften 73.10.3 73.10.3 Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 73.10.4 73.10.4 Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin 73.10.5 73.10.5 Forschung und Entwicklung im Umweltbereich 73.20.1 73.20.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 73.20.2 73.20.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 74.11.1 74.11.1 Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat 74.11.2 74.11.2 Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat 74.11.3 74.11.3 Notariate 74.11.4 74.11.4 Patentanwaltskanzleien 74.11.5 74.11.5 Sonstige Rechtsberatung 74.12.1 74.12.1 Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 667 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 74.12.2 74.12.2 Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Buchprüfungsgesellschaften 74.12.3 74.12.3 Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften 74.12.4 74.12.4 Praxen von Steuerbevollmächtigten 74.12.5 74.12.5 Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste) 74.13.1 74.13.1 Marktforschung 74.13.2 74.13.2 Meinungsforschung 74.14.1 74.14.1 Unternehmensberatung 74.14.2 74.14.2 Public-Relations-Beratung 74.15.1 74.15.1 Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe 74.15.2 74.15.2 Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften (ohne geschlossene Immobilienfonds) 74.15.3 74.15.3 Geschlossene Immobilienfonds mit Nichtwohngebäuden 74.15.4 74.15.4 Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden 74.15.5 74.15.5 Komplementärgesellschaften 74.15.6 74.15.6 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 74.20.1 74.20.1 Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur 74.20.2 74.20.2 Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung 74.20.3 74.20.3 Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung 74.20.4 74.20.4 Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung 74.20.5 74.20.5 Ingenieurbüros für technische Fachplanung – 668 – Statistisches Bundesamt, WZ 2003 WZ 2003 WZ 93 Inhalt 74.20.6 74.20.6 Büros für Industrie-Design 74.20.7 74.20.7 Büros baufachlicher Sachverständiger 74.20.8 74.20.8 Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung 74.20.9 74.20.9 Vermessungsbüros 74.30.1 74.30.1 Technische Untersuchung und Beratung 74.30.2 74.30.2 Physikalische Untersuchung und Beratung 74.30.3 74.30.3 Chemische Untersuchung und Beratung 74.30.4 74.30.4 Betrieb von Messnetzen und Messstationen 74.40.1 74.40.1 Werbegestaltung 74.40.2 74.40.2 Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung 74.50.1 74.50.1 Personal- und Stellenvermittlung 74.50.2 74.50.2 Überlassung von Arbeitskräften 74.60.1 74.60.1 Detekteien 74.60.2 Wach- und Sicherheitsdienste 74.70.1 74.70.1 Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar 74.70.2 74.70.2 Schornsteinreinigung 74.70.3 74.70.3 Reinigung von Verkehrsmitteln 74.70.4 74.70.4 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung 74.81.1 Fotografisches Gewerbe 74.81.2 74.81.2 Fotografische Laboratorien 74.82.0 74.82.0 Abfüll- und Verpackungsgewerbe 74.83.2 Freiberufliche Dolmetscher 74.60.2 74.81.1 74.85.1 ex ex ex Statistisches Bundesamt, WZ 2003 – 669 – WZ 2003 WZ 93 Inhalt 74.85.2 ex 74.83.2 Übersetzungsbüros 74.85.3 ex 74.83.1 Sekretariats- und Schreibdienste; Copy-Shops 74.86.0 ex 74.83.1 Call Centers 74.87.1 74.84.1 Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen 74.87.2 74.84.2 Sachverständige, anderweitig nicht genannt 74.87.3 74.84.3 Versteigerungsgewerbe 74.87.4 74.84.4 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design 74.87.5 74.84.5 Auskunfteien 74.87.6 74.84.6 Inkassobüros 74.87.7 74.84.7 Sonstige Vermögensberatung ex 40.10.1 Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit F