ausfüllhinweise zum zulassungsantrag zur promotion

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ausfüllhinweise zum zulassungsantrag zur promotion
STUDIERENDENSERVICE
AUSFÜLLHINWEISE ZUM ZULASSUNGSANTRAG ZUR PROMOTION
Zu Nr.
Hinweise
1
Fakultät und angestrebter Doktorgrad
Bewerberinnen und Bewerber müssen im Zulassungsantrag angeben, in welcher der vier Fakultäten ihr
Promotionsvorhaben durchgeführt werden soll und welchen Doktorgrad sie anstreben.
Betreuungsperson
Tragen Sie hier bitte auch den Namen der Person ein, die Sie für Ihr Promotionsvorhaben als
Betreuungsperson anstreben und geben Sie an, wie das Thema / der Titel, ggf. zunächst nur der Arbeitstitel
lautet.
2
Angaben zur Person
Die Felder Telefon und / oder Handy geben Sie bitte unbedingt an, damit wir Sie bei Fragen im Rahmen des
Zulassungsverfahrens unter der angegebenen Rufnummer erreichen können. Ihre E-Mail-Adresse geben Sie
bitte an, wenn Sie einem Schriftverkehr per E-Mail zustimmen und Sie Ihre E-Mails regelmäßig abrufen.
3
Nachweis der Zugangsvoraussetzung
Unter Nr.3 sind folgende Angaben zu machen:
3a
a) Studienabschluss
Voraussetzung ist, dass Sie
entweder an einer deutschen Hochschule einen Diplom-, Magister-, Staatsexamens- oder Masterabschluss
erworben haben
oder
an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss erworben haben. Die Gleichwertigkeit
des Abschlusses wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt.
Außerdem
müssen Sie eine besondere Eignung durch einen qualifizierten Studienabschluss nachweisen. Der
qualifizierte Studienabschluss setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens „gut“ d.h.
besser als 2,6 oder im Falle des ersten oder zweiten juristischen Staatsexamens mit „befriedigend“
abgeschlossen wurde.
3b
b) Englischkenntnisse
Eine Vorabeinschätzung zur Anerkennung alternativer Nachweise der Englischkenntnisse vor der
Entscheidung der Promotionskommission ist nicht möglich.
Das Fremdsprachenzentrum der Leuphana Universität Lüneburg bietet den TOEIC-Test an. Mehr unter:
http://www.leuphana.de/zemos
» www.leuphana.de
2
4
Hochschulzugangsberechtigung
Im Feld Art der Hochschulzugangsberechtigung tragen Sie bitte ein, welche Hochschulreife Sie erworben
haben. Nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetzt besitzen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung mit
folgenden Abschlüssen:
1.1 allgemeine Hochschulreife (Abitur)
1.2 fachgebundene Hochschulreife (erworben an der Berufsoberschule)
1.3 Fachhochschulreife (ggf. schulischer und berufspraktischer Teil der Fachhochschulreife)
1.4 Eine von dem für die Schulen zuständigen Ministerium allgemein oder für bestimmte Studiengänge als
gleichwertig anerkannte Vorbildung
2. Eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung (durch Prüfung:
Immaturen- oder Z-Prüfung)
3.1 Ablegung einer Meisterprüfung
3.2 Abschluss eines Bildungsganges zur/zum staatlich geprüften Betriebswirt/in
3.3 Abschluss eines Bildungsganges zur/zum staatlich geprüften Techniker/in
3.4 eine andere vom Fachministerium für bestimmte Studiengänge als gleichwertig festgestellte
abgeschlossene Vorbildung (z.B. staatlich anerkannte Erzieher)
Bewerberinnen und Bewerber mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung tragen hier bitte
das Sekundarabschlusszeugnis ein, das ihnen in ihrem Heimatland den Zugang zum Hochschulstudium
ermöglicht hat. Sollte das Zeugnis keine Durchschnittsnote ausweisen, lassen Sie die Felder dafür bitte frei.
Bei Fragen zur deutschen Hochschulzugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an das Infoportal der
Leuphana Universität Lüneburg unter Tel. 04131 / 677 2277 oder E-Mail [email protected].
Beispiele für das Feld Schulform sind Gymnasium, Fachgymnasium, Abendgymnasium, Berufsoberschule,
Fachoberschule etc.
5
Form der einzureichenden Dokumente
Alle Dokumente, die Sie der Bewerbung beilegen, müssen in amtlich beglaubigter Form entweder in
deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Allen Dokumenten, die zu Ihrer Bewerbung gehören und
die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgefertigt sind, legen Sie bitte jeweils eine
amtlich beglaubigte Übersetzung bei. Diese Übersetzungen müssen von vereidigten und in der
Bundesrepublik Deutschland anerkannten Übersetzern ausgeführt worden sein.
Welche Übersetzer als solche anerkannt sind, erfahren Sie in Ihrem Herkunftsland bei der nächstgelegenen
diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, für Deutschland auch aus der Datenbank des
Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. unter http:www.bdue.de.