Finanzamt Zwickau-Land

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Finanzamt Zwickau-Land
Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der Stadt Lichtenstein mit den Gemarkungen
Lichtenstein, Callnberg, Heinrichsort und Rödlitz
werden während der Dienststunden in der Zeit vom 14.05.2011 bis 14.06.2011
in den Diensträumen des Finanzamtes Zwickau, Zimmer 041, offengelegt.
Offengelegt werden Nachschätzungsurkarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und
Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind.
Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten
der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben (§ 13 BodSchätzG).
Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu (§ 347 AO). Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14.07.2011 beim Finanzamt entweder schriftlich
eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Bei beabsichtigter Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabsprache mit Herrn Wolf unter
Tel. 0375/28368-5002 empfehlenswert.
Zwickau, 21.04.2011
gez. Matthias Marterstock
Vorsteher