Finanzamt Zwickau-Land
Transcription
Finanzamt Zwickau-Land
Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der Stadt Lichtenstein mit den Gemarkungen Lichtenstein, Callnberg, Heinrichsort und Rödlitz werden während der Dienststunden in der Zeit vom 14.05.2011 bis 14.06.2011 in den Diensträumen des Finanzamtes Zwickau, Zimmer 041, offengelegt. Offengelegt werden Nachschätzungsurkarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben (§ 13 BodSchätzG). Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu (§ 347 AO). Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14.07.2011 beim Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist. Bei beabsichtigter Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabsprache mit Herrn Wolf unter Tel. 0375/28368-5002 empfehlenswert. Zwickau, 21.04.2011 gez. Matthias Marterstock Vorsteher