Preisliste 2016
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Preisliste 2016
Preisliste Transportbeton, Spezialbaustoffe und Betonförderung Preise gültig ab 01.01.2016 Building a better future Region Nord-West 2 www.cemex.de Building a better future – unser gemeinsamer Beitrag ! Sehr geehrte Kunden, Nachhaltigkeit ist ein Kern unserer Unternehmensstrategie! Nachhaltige Entwicklung bedeutet, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Einklang zu bringen, unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge zu hinterlassen. • Wir investieren in Arbeitssicherheit. Unsere bestens geschulten Frachtführer und Betonpumpenmaschinisten tragen auch auf Ihrer Baustelle zu mehr Sicherheit bei. Das erspart Ihnen Unfallkosten und Arbeitsunterbrechungen. • Wir fördern den beruflichen Nachwuchs. Haben Sie Kinder? Wollen Sie, dass auch die junge Generation eine hochwertige Berufsausbildung bekommt? Facharbeitskräfte sind für die Baubranche unverzichtbar. Wir bilden in vielen kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen aus. • Wir verbessern unsere Umweltbilanz. Deshalb minimieren wir Emissionen, verbessern unsere Energieeffizienz und führen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ein. Denn das ist wichtig für uns alle. • Wir produzieren Baustoffe mit Zukunft. Zusätzliche Verkaufsargumente gefällig? Wir bieten Ihnen passende Produkte für den Bau nachhaltiger Gebäude – und auf Nachhaltigkeitszertifikate wie DGNB, BNB und LEED legen viele Bauherren heute großen Wert – hier sind wir Ihnen gerne auch beim „Papierkram“ behilflich. • Wir halten unsere Fahrzeugflotte auf dem neuesten Stand. Wer atmet nicht lieber saubere Luft? Unsere Transportfahrzeuge entsprechen den aktuellen Umweltrichtlinien. • Wir leisten Forschung und Entwicklung. Unsere Antwort auf neue Anforderungen der Baubranche? Wir setzen auf Innovationen, wir verwenden ressourcenschonende Rohstoffe, wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Baustoffe und Zusatzmittel. Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung für Sie, uns und die nachfolgenden Generationen sichern wir durch unseren Nachhaltigkeitsbeitrag. Gerne stellen wir Ihnen unseren Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung. Diese Investitionen zahlen sich aus! www.cemex.de UNSER LEISTUNGS-VERSPRECHEN • Sie bekommen von uns professionelle Spitzenleistungen sowie eine einfache, schnelle und pünktliche Abwicklung Ihres Bauvorhabens. • Sie erhalten aktuelle Informationen über Markttrends und Produktinnovationen. • Sie können auf unsere anwendungstechnische Beratungsleistung zählen. • Sie kaufen höchste Produktqualität – unsere Produkte unterliegen kontinuierlichen Qualitätskontrollen. • Sie stehen bei uns im Mittelpunkt - Ihre Meinung ist uns wichtig, daran lassen wir uns täglich neu messen. Building a better future 3 Region Hamburg / Schleswig-Holstein / Bremen 1 5 4 2 3 6 7 8 10 9 11 12 16 13 14 15 17 18 24 Anschriften und Telefonnummern der Werke Region Nord-West 1 24558 Henstedt-Ulzburg Kiefernweg 1 Tel. (0 41 93) 7 89-440 2 25469 Halstenbek Altonaer Straße 312 Tel. (0 41 93) 7 89-440 3 22113 Hamburg-Billbrook Liebigstraße 68—70 Tel. (0 41 93) 7 89-440 4 22941 Bargteheide Lohe 58 Tel. (0 41 93) 7 89-440 6 27572 Bremerhaven / Luneort Dockstraße Tel. (04 71) 7 50 75 7 28237 Bremen Industriehafen Louis-Krages-Straße 18 Tel. (04 21) 6 10 61 01 8 27755 Delmenhorst Harpstedter Straße 7 Tel. (04 21) 6 10 61 01 9 49090 Osnabrück Elbestraße 54 Tel. (05 41) 6 71 77 10 32469 Petershagen (Minden) Im Schaffeld Tel. (05 71) 3 00 77 11 31688 Nienstädt Hohes Feld 3 Tel. (0 57 21) 9 34 98 41 12 32052 Herford Lilienthalstraße 19 Tel. (0 52 21) 1 52 50 13 33647 Bielefeld Duisburger Straße 9—11 Tel. (05 21) 9 40 31 14 14 33378 RhedaWiedenbrück An der Schwedenschanze 17 Tel. (0 52 42) 70 25 15 32805 Horn-Bad Meinberg Industriestraße Tel. (0 52 34) 27 86 16 31789 Hameln Hastenbecker Landstraße 50 Tel. (0 51 51) 1 30 13 17 37603 Holzminden Lüchtringer Weg 29 Tel. (0 55 31) 9 39 00 18 37697 Lauenförde Würgasser Straße Tel. (0 52 73) 36 56 40 Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 5 www.cemex.de Kontakt Region Nord-West Ihre Ansprechpartner in der Region Nord-West Lutz Petersen Kiefernweg 1 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. (0 41 93) 7 89-550 Fax (0 41 93) 7 89-331 Mobil (01 71) 8 92 89 83 Carsten-Börger-Straße 2 27572 Bremerhaven Tel. (04 71) 9 26 86 11 Fax (04 71) 7 76 27 Assistenz Birgit Friberg Kiefernweg 1 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. (0 41 93) 7 89-340 Fax (0 41 93) 7 89-331 [email protected] Regionales Kundencenter Jörg Saß Birgit Gamm Kiefernweg 1 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. (0 41 93) 7 89-524 Tel. (0 41 93) 7 89-122 Fax (0 41 93) 7 89-155 [email protected] Stephan Herholz Kiefernweg 1 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. (0 41 93) 78 95 23 Fax (041 93) 78 91 51 Mobil (01 51) 12 53 77 83 [email protected] André Lämmel Duisburger Str. 9-11 33647 Bielefeld-Brackwede Tel. (05 21) 94 03-112 Fax (05 21) 94 03-101 Mobil (01 51) 12 53 56 55 [email protected] Regionalleitung [email protected] Überregionale Kundenbetreuung Vertriebsleiter Kundenbetreuer Gebiet Hamburg / Schleswig-Holstein Gebietsleitung Andreas Schütt Kiefernweg 1 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. (0 41 93) 7 89-380 Fax (0 41 93) 7 89-331 Mobil (01 52) 54 72 06 09 [email protected] Vertriebsinnendienst Kathrin Parthey Kiefernweg 1 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. (0 41 93) 7 89-131 Fax (0 41 93) 7 89-311 [email protected] Werke Vertrieb 1 Henstedt-Ulzburg 4 Bargteheide Stephan Eggers Kiefernweg 1 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. (0 41 93) 789-522 Fax (0 41 93) 789-151 Mobil (01 51) 12 53 56 22 [email protected] 2 Halstenbek 3 Hamburg-Billbrook Joachim Geißler Kiefernweg 1 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. (0 41 93) 7 89-531 Fax (0 41 93) 7 89-151 Mobil (01 51) 12 53 78 12 [email protected] Weitere Ansprechpartner siehe nächste Seite Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 6 www.cemex.de Kontakt Region Nord-West Ihre Ansprechpartner in der Region Nord-West Transportbeton Bremerhaven-Osnabrück GmbH & Co. KG Geschäftsführung Lutz Petersen Carsten-Börger-Straße 2 27572 Bremerhaven Tel. (04 71) 92 68-611 Fax (04 71) 7 76 27 Mobil (01 71) 8 92 89 83 [email protected] Gebietsleitung Reiner Bagger Carsten-Börger-Straße 2 27572 Bremerhaven Tel. (04 71) 92 68-613 Fax (04 71) 7 76 27 Mobil (01 51) 12 53 58 96 [email protected] Vertriebsinnendienst Klaus Rathjen Carsten-Börger-Straße 2 27572 Bremerhaven Tel. (04 71) 92 68-610 Fax (04 71) 7 76 27 [email protected] Werke Vertrieb 5 Wehden 6 Bremerhaven Luneort Klaus Kahrs Carsten-Börger-Straße 2 27572 Bremerhaven Tel. (04 71) 92 68-612 Fax (04 71) 7 76 27 Mobil (01 51) 12 53 58 97 [email protected] 9 Osnabrück Maik Wolfframm Louis-Krages-Str. 18 28237 Bremen Tel. (04 21) 61 06-202 Fax (04 21) 61 06-220 Mobil (01 73) 9 68 66 00 [email protected] Gebiet Bremen / Bremerhaven Gebietsleitung Reiner Bagger Carsten-Börger-Straße 2 27572 Bremerhaven Tel. (04 71) 92 68-613 Fax (04 71) 7 76 27 Mobil (01 51) 12 53 58 96 [email protected] Vertriebsinnendienst Klaus Rathjen Carsten-Börger-Straße 2 27572 Bremerhaven Tel. (04 71) 92 68-610 Fax (04 71) 7 76 27 [email protected] Werke Vertrieb Tel. (04 21) 61 06-202 Fax (04 21) 61 06-220 Mobil (01 73) 9 68 66 00 [email protected] 7 Bremen-Industriehafen 8 Delmenhorst Maik Wolfframm Louis-Krages-Str. 18 28237 Bremen Weitere Ansprechpartner siehe nächste Seite Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 7 www.cemex.de Kontakt Region Nord-West Ihre Ansprechpartner in der Region Nord-West Gebiet Ostwestfalen Gebietsleitung Thomas Winkler Lüchtringer Weg 29 37603 Holzminden Tel. (0 55 31) 93 90-14 Fax (0 55 31) 93 90-19 Mobil (01 51) 12 53 56 26 [email protected] Vertriebsinnendienst Kerstin Reißig Lüchtringer Weg 29 37603 Holzminden Elena Neufeld Duisburger Str. 9—11 33647 Bielefeld-Brackwede Tel. (0 55 31) 93 90-11 Fax (0 55 31) 44 30 [email protected] Tel. (05 21) 94 03-106 Fax (05 21) 94 03-104 [email protected] Werke Vertrieb 10 Petershagen 11 Nienstädt 12 Herford Nils Gleisner Duisburger Str. 9—11 33647 Bielefeld-Brackwede Tel. (05 21) 94 03-102 Fax (05 21) 94 03-103 Mobil (01 60) 5 82 88 24 [email protected] 13 Bielefeld 14 Rheda-Wiedenbrück 15 Horn-Bad Meinberg Jürgen Winnefeld Duisburger Str. 9—11 33647 Bielefeld-Brackwede Tel. (05 21) 94 03-105 Fax (05 21) 94 03-108 Mobil (01 51) 12 53 56 28 [email protected] 16 Hameln 17 Holzminden 18 Lauenförde Heiner Seeberger Lüchtringer Weg 29 37603 Holzminden Tel. (0 55 31) 93 90-13 Fax (0 55 31) 44 30 Mobil (01 60) 5 82 88 12 [email protected] Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 8 www.cemex.de Preise gültig ab 01.01.2016 Region Nord-West (Feuchteklasse WF) Festigkeitsklasse C8/10 C1 C1 Unbewehrte Bauteile (ohne Stahl oder eingebettetes Metall) in nicht betonangreifender Umgebung C12/15 X0 F3 C20/25 C1 C25/30 C1 C16/20 F3 XC1 XC2 F3 C20/25 Innen- und Gründungsbauteile F4 F3 XC3 C20/25 F4 F3 C25/30 F4 XC4 XF1 XA1 F3 C30/37 F4 Bewehrte Außenbauteile F3 C30/37 F4 XC4 XD2 XS2 XF2 XF3 XA2 F3 C35/45 F4 Festigkeitsentwicklung (mm) Expositionsklassen b) Größtkorn a) Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Konsistenzklasse r) Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 langsam c) nur bedingt verfügbar Artikel-Nr. 20086172 20086175 20086178 20086187 20086190 20086193 20086196 20086199 20086202 20086220 20086223 20086226 20086235 20086238 20086241 20086244 20086247 20086250 20086253 20086256 20086259 20131058 20131057 20131056 20086262 20086265 20086268 20136940 20136941 20136942 20086280 20086283 20086286 20136937 20136938 20136939 Preis 132,70 € 127,70 € 124,70 € 133,70 € 128,70 € 125,70 € 136,70 € 131,70 € 128,70 € 136,70 € 131,70 € 128,70 € 140,70 € 135,70 € 132,70 € 137,70 € 132,70 € 129,70 € 139,70 € 134,70 € 131,70 € 143,70 € 138,70 € 135,70 € 140,70 € 135,70 € 132,70 € 144,70 € 139,70 € 136,70 € 143,70 € 138,70 € 135,70 € 147,70 € 142,70 € 139,70 € 20142841 20142842 20142843 20142844 20142845 20142846 20142847LH ) y) 20142848LH ) y) 20142849LH ) y) 20142850LH ) y) 20142851LH ) y) 20142852LH ) y) 150,70 € 145,70 € 142,70 € 154,70 € 149,70 € 146,70 € 157,70 € 152,70 € 149,70 € 161,70 € 156,70 € 153,70 € mittel c) schnell c) Artikel-Nr. 20086100 20086173 20086176 20086185 20086188 20086191 20086194 20086197 20086200 20086218 20086221 20086224 20086233 20086236 20086239 20086242 20086245 20086248 20086251 20086254 20086257 20131055 20131053 20131054 20086260 20086263 20086266 20128542 20099104 20128543 20086278 20086281 20086284 20129020 20129061 20129062 20136949 20136950 20136951 20136971 20136972 20136973 Preis 130,70 € 125,70 € 122,70 € 131,70 € 126,70 € 123,70 € 134,70 € 129,70 € 126,70 € 134,70 € 129,70 € 126,70 € 138,70 € 133,70 € 130,70 € 135,70 € 130,70 € 127,70 € 137,70 € 132,70 € 129,70 € 141,70 € 136,70 € 133,70 € 138,70 € 133,70 € 130,70 € 142,70 € 137,70 € 134,70 € 141,70 € 136,70 € 133,70 € 145,70 € 140,70 € 137,70 € 146,70 € 141,70 € 138,70 € 150,70 € 145,70 € 142,70 € Artikel-Nr. Preis 20086252 20086255 20086258 20136932 20136933 20136935 20086261 20086264 20086267 20136943 20136944 20136945 20086279 20086282 20086285 20128959 20128958 20128957 20136952 20136953 20136954 20136974 20136975 20136976 140,70 € 135,70 € 132,70 € 144,70 € 139,70 € 136,70 € 141,70 € 136,70 € 133,70 € 145,70 € 140,70 € 137,70 € 144,70 € 139,70 € 136,70 € 148,70 € 143,70 € 140,70 € 149,70 € 144,70 € 141,70 € 153,70 € 148,70 € 145,70 € 20086386* 20086389* 20086392* 20121085* 20100135* 20121088* 153,70 € 148,70 € 145,70 € 157,70 € 152,70 € 149,70 € 20086387 20086390 20086393 20128547 20099109 20128548 156,70 € 151,70 € 148,70 € 160,70 € 155,70 € 152,70 € * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 9 www.cemex.de Preise gültig ab 01.01.2016 Region Nord-West (Feuchteklasse WF) Festigkeitsklasse F3 XC4 XF1 XA1 Bewehrte Außenbauteile mit erhöhtem Wassereindringwiderstand C25/30 F4 F3 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 F4 Festigkeitsentwicklung (mm) Expositionsklassen b) Größtkorn a) Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Konsistenzklasse Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 langsam c) mittel c) nur bedingt verfügbar Artikel-Nr. 20086518 20086521 20086524 20165093 20099111 20099066 20143111LH ) y) 20143112LH ) y) 20143113LH ) y) 20143114LH ) y) 20143115LH ) y) 20143116LH ) y) Preis 147,70 € 142,70 € 139,70 € 151,70 € 146,70 € 143,70 € 154,70 € 149,70 € 146,70 € 158,70 € 153,70 € 150,70 € Artikel-Nr. 20086516 20086519 20086522 20120813 20120814 20120815 20086552 20086555 20086558 20121400 20099131 20099132 Preis 145,70 € 140,70 € 137,70 € 149,70 € 144,70 € 141,70 € 150,70 € 145,70 € 142,70 € 154,70 € 149,70 € 146,70 € schnell c) Artikel-Nr. 20086517 20086520 20086523 20121294 20121295 20121296 20086553 20086556 20086559 20128955 20128954 20128953 Preis 148,70 € 143,70 € 140,70 € 152,70 € 147,70 € 144,70 € 153,70 € 148,70 € 145,70 € 157,70 € 152,70 € 149,70 € Sichtbetonflächen bedürfen einzelfallbezogener Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne. Sichtbeton nach Merkblatt Sichtbeton für besondere Anforderungen nach Merkblatt XC4 XF1 XA1 C25/30 F3 16 20134915* 144,70 € XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 F3 16 20137294* 149,70 € XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 F3 16 XC4 XF1 XA1 C25/30 F4 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 F4 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Schlauchleitungsbetone d > 65 mm Bewehrte Außenbauteile mit erhöhtem Wassereindringwiderstand (max. (w/z)eq = 0,55) 8 20128561* 151,70 € 20142796* 154,70 € 16 20100241* 146,70 € 20100210* 149,70 € 8 20104980* 156,70 € 20142798* 159,70 € 16 20100245* 151,70 € 20100242* 154,70 € * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. Aus technischen Gründen können wir für unseren Beton keine Farbgleichheit, auch nicht für Sichtbeton, gewährleisten. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung Betone im Hochbau * Hier sind die verschiedenen Bauteile eines Wohnhauses mit Expositionsklassen dargestellt: , WO , WF , WO , WF , WF , WF * Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grundsätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten. Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 , WF , WF 10 www.cemex.de Preise gültig ab 01.01.2016 Region Nord-West (Feuchteklasse WA) Festigkeitsklasse F3 C35/45 F4 F3 Beton für starken chemischen Angriff XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 f)g) C40/50 F4 F3 C45/55 F4 Lagerflächen und Stallböden F3 XC4 XF1 XA1 C25/30 F4 F3 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1d) C30/37 XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 XM2 C35/45 Lagerflächen mit Frost- und Tausalzwiderstand w) x) XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 f)g) XM2 e) LP l) C30/37 F3 Beton mit hohem Frost-/Tausalzwiderstand w) XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 f)g) LP l) C30/37 F3 F4 Industrieböden und Lagerflächen FD Beton XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 LP l) F3 F4 C30/37 F3 C30/37 F3 Festigkeitsentwicklung (mm) Expositionsklassen Größtkorn a) Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Konsistenzklasse Betone für den Industrieund Landwirtschaftsbau langsam c) nur bedingt verfügbar Preis 160,70 € 155,70 € 152,70 € 164,70 € 159,70 € 156,70 € schnell c) Artikel-Nr. 20086413* 20086416* 20086419* 20140288* 20140289* 20140290* 20086633* 20086636* 20086639* 20143131* 20143132* 20143133* 20086453* 20086454* 20086455* 20143142* 20143143* 20143144* 20086654 20086656 20086663 20086666 20086682 20086684 20086691 20086693 20086720* 20086722* 20086728* 20086730* Preis 156,70 € 151,70 € 148,70 € 160,70 € 155,70 € 152,70 € 162,70 € 157,70 € 154,70 € 166,70 € 161,70 € 158,70 € 168,70 € 163,70 € 160,70 € 172,70 € 167,70 € 164,70 € 142,70 € 139,70 € 146,70 € 143,70 € 147,70 € 144,70 € 151,70 € 148,70 € 152,70 € 149,70 € 156,70 € 153,70 € Artikel-Nr. 20086414 20086417 20086420 20136978 20136979 20136980 20086634 20086637 20086640 20143134 20143135 20143136 20086456 20086457 20086458 20143145 20143146 20143147 20086655 20086657 20086664 20086667 20086683 20086685 20086692 20086694 20086721 20086723 20086729 20086731 Preis 159,70 € 154,70 € 151,70 € 163,70 € 158,70 € 155,70 € 165,70 € 160,70 € 157,70 € 169,70 € 164,70 € 161,70 € 171,70 € 166,70 € 163,70 € 175,70 € 170,70 € 167,70 € 145,70 € 142,70 € 149,70 € 146,70 € 150,70 € 147,70 € 154,70 € 151,70 € 155,70 € 152,70 € 159,70 € 156,70 € 16 20086754* 160,70 € 20086755 163,70 € 32 20086756* 157,70 € 20086757 160,70 € 16 20086495* 155,70 € 20086496 158,70 € 32 20086497* 152,70 € 20086498 155,70 € 16 32 16 32 20086796 20086799 20086822 20086824 151,70 € 148,70 € 165,70 € 162,70 € 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 16 32 16 32 16 32 16 32 16 32 16 32 Artikel-Nr. 20086432SR )y) 20086434SR )y) 20086436SR )y) 20142853SR )y) 20142854SR)y) 20142855SR )y) mittel c) * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 d) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B. Vakuumieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden e) Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nach DIN 1100 durch den Verarbeiter erreicht werden f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. x) Für maschinelle Oberflächenbearbeitung nicht geeignet. SR) Verwendung von SR-Zement für z.B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 11 www.cemex.de Preise gültig ab 01.01.2016 Region Nord-West (Feuchteklasse WA) XC4 XF1 XA1 Beton nach ZTV-Ing Kappenbeton w) XC4 XD2 XS2 XF2 XF3 XA2 g) XC4 XD3 XS3 XF4 XA1 LP l) Festigkeitsklasse C25/30 F3 C30/37 F3 C35/45 F3 C25/30 F2 F4m) XC4 XF1 XA1 C25/30 F5n) Bohrpfahlbeton XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 F5n) XC4 XD2 XS2 XF2 XF3 XA2 C35/45 F5n) Festigkeitsentwicklung (mm) Expositionsklassen Größtkorn a) Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Konsistenzklasse Betone für den Ingenieurbau 16 32 16 32 16 32 langsam c) nur bedingt verfügbar Artikel-Nr. 20086930 20086933 20087032 20087035 20143118LH)y) 20143119LH)y) Preis 142,70 € 139,70 € 147,70 € 144,70 € 154,70 € 151,70 € 16 8 16 32 8 16 32 8 16 32 8 16 32 20165097 20166829 y) 20166830 y) 20166851 y) 20166852 y) 20166853 y) 20086856y) 20086858y) 20086860y) 20086884y) 20086886y) 20086888y) y) 147,70 € 142,70 € 139,70 € 151,70 € 146,70 € 143,70 € 156,70 € 151,70 € 148,70 € 161,70 € 156,70 € 153,70 € mittel c) schnell c) Artikel-Nr. 20086928 20086931 20087030 20087033 20087084* 20087087* Preis 140,70 € 137,70 € 145,70 € 142,70 € 150,70 € 147,70 € Artikel-Nr. 20086929 20086932 20087031 20087034 20087085 20087088 Preis 143,70 € 140,70 € 148,70 € 145,70 € 153,70 € 150,70 € 20087139* 151,70 € 20087140 154,70 € 20086828 20086830 20086832 20086837 20086839 20086841 20086855 20086857 20086859 20086883* 20086885* 20086887* 145,70 € 140,70 € 137,70 € 149,70 € 144,70 € 141,70 € 154,70 € 149,70 € 146,70 € 159,70 € 154,70 € 151,70 € * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner m) Einbringung im Trockenen n) Einbringung unter Wasser w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung Betone im Ingenieurbau * Der Bau einer Brücke kann vielfältige Ansprüche an die einzelnen Bauteile stellen: , WA , WA , XF4**, WA , WA , XF4**, WA , XD1**, WF * Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grundsätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten. ** bei Chlorid , WF XD1, XD2**, XA2, XF3 , WA Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 , WA 12 www.cemex.de Preise gültig ab 01.01.2016 Region Nord-West aaton ® Expositions- Leistungs- Festigklassen b) klasse o) keits(Feuchteklasse (nach klasse DAfStB-RL) WF) Festigkeitsentwicklung (mm) Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Konsistenzklasse Größtkorn a) aaton®, Beton mit Stahlfasern, faton® und orange wanne® langsam c) nur bedingt verfügbar Artikel-Nr. Preis mittel c) Artikel-Nr. schnell c) Preis Artikel-Nr. Preis Leicht verdichtbare und selbstverdichtende Betone aaton® basic aaton aqua XC1 XC2 — C20/25 F6 XC4 XF1 XA1 — C25/30 F6 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 — C30/37 auf Anfrage — a. A. ® aaton® ultra p) F6 8 20087574 149,70 € 16 20087577 144,70 € 8 20087599 157,70 € 16 20087602 152,70 € 8 20087609 162,70 € 16 20087611 157,70 € SV a. A. auf Anfrage Beton mit Stahlfasern Stahlfaserzugabe auf Kundenwunsch, Stahlfasermindestgehalt in Grundrezeptur Innen- und Gründungsbauteile XC1 XC2 — C20/25 Bewehrte Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand XC4 XF1 XA1 — C25/30 Industrieböden und Lagerflächen XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 — C30/37 F3 16 20087502 165,50 € 20087503 F4 16 20087505 169,50 € 20087506 F3 16 20087211 173,50 € 20140115 F4 16 20102352 Anfrage€ 20140118 177,50 F3 16 20087555 20087556 F4 16 20087560 20087561 F3 16 F4 16 20136982 187,50 € F3 16 20087261 193,50 € F4 16 20087268 197,50 € F3 16 F4 16 20087281 173,50 auf € Anfrage€ 20087288 177,50 F3 16 20087317 191,20 € F4 16 20165096 195,20 € F3 16 20087327 201,20 € F4 16 auf auf Anfrage faton® Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen o) L0,6/0,4 z) C25/30 XC4 XF1 XA1 Bewehrte Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand L0,9/0,6 C25/30 L1,2/0,9 C25/30 L0,9/0,6 C30/37 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 L1,2/0,9 orange wanne® orange wanne® nur bedingt verfügbar C30/37 20136981 183,50 € 20104391 205,20 € — Der dichte Keller mit 10 Jahren Gewährleistung auf Wasserundurchlässigkeit unter Verwendung unserer Produkte Beratung, Konzept und Qualitätskontrolle; sonstige Leistungen; Abdichtungsmaterial und Einbau des Abdichtungsmaterials: auf Anfrage Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 o) Gemäß DAfStB-Richtlinie „Stahlfaserbeton“; andere Leistungsklassen auf Anfrage. p) Mindestbestellvorlauf 7 Werktage z) gilt nur für flächige Bauteile (b > 5h) Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 13 www.cemex.de Preise gültig ab 01.01.2016 Region Nord-West estritherm®, füma®, Estriche, Mörtel, Drainbeton und Sondermischungen estritherm® Porenleichtbeton - nur bedingt verfügbar Bezeichnung Verwendungszweck Trockenrohdichte Konsistenz GK a) Artikel-Nr. Preis (mm) estritherm® 1.0 estritherm® 1.2 estritherm 1.4 ® Zum Ausgleich von Höhenunterschieden / Unebenheiten bzw. zur Herstellung von Gefälleschichten. estritherm® erfüllt die Anforderungen an gebundene Ausgleichsschichten nach DIN 18560 1,0 kg/dm3 fließfähig 4 20087724 auf Anfrage 1,2 kg/dm3 fließfähig 4 20087723 auf Anfrage kg/dm3 fließfähig 4 20087722 auf Anfrage Konsistenz GK a) Artikel-Nr. Preis 1,4 füma ® Bezeichnung füma® basic füma® leicht nur bedingt verfügbar Verwendungszweck Frischrohdichte/ Bodenklasse Verfüllbaustoff für Hohlraumverfüllungen und Hinterfüllungen jeder Art (z. B. Kanalverfüllungen, Tankverfüllungen, Arbeitsraumverfüllungen etc.) (mm) fließfähig 4 20087714 124,70 € fließfähig nicht pumpfähig 4 20087715* 154,70 € sehr fließfähig - 20087716* 124,70 € Entspricht der fließfähig Bodenklasse 3—4 nicht pumpfähig 4 20087717 114,70 € 8 20087719 121,70 € 16 20087720 123,70 € GK a) Artikel-Nr. Preis Verfüllbaustoff zur Reduzierung von Auftriebskräften bei auftriebsgefährdeten Körpern (z. B. Ringraumverfüllungen, Schwimmbadhinterfüllungen etc.) <1,0 kg/dm3 füma® s Verfüllsuspension für Hohlraumver- und Hinterfüllungen jeder Art (z. B. Kanalverfüllungen, Tankverfüllungen, Verfüllungen unterhalb des Wasserspiegels etc.) füma® boden Selbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Leitungs- und Kanalbau, insbesondere zum Einbetten von Rohrleitungen füma® rapid Selbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Tiefbau, Entspricht der fließfähig insbesondere für die schnelle Wiederaufnahme von Bodenklasse 4—5 nicht pumpfähig Fußgänger- und Straßenverkehr Estriche (nach DIN EN 13813) - nur bedingt verfügbar Bezeichnung Calciumsulfatfließestrich r) Biegezugfestigkeit F4 F5 F6 Festigkeitsklasse CA q)-C20 CA q)-C25 CA q)-C30 Konsistenz (mm) sehr fließfähig sehr fließfähig sehr fließfähig 8 8 8 20087705 20087708 20087711 189,70 € 199,70 € 209,70 € Festigkeitsklasse M5 (MGIIa) M10 (MGIII) — GK a) Artikel-Nr. Preis 4 4 20087728 20087729 202,00 € 212,00 € Expositionsklasse Festigkeitsklasse Konsistenz GK a) Artikel-Nr. Preis X0 C8/10 C1 8 16 32 20087653 20087655 20087657 135,70 € 130,70 € 127,70 € — GK a) Artikel-Nr. Preis 20087673 20087684 20087675 20087686 20087677 20087688 20087667 124,70 € 129,70 € 134,70 € 139,70 € 144,70 € 149,70 € 144,70 € Mörtel (nach DIN EN 998-2 und DIN V 18580) - nur bedingt verfügbar Bezeichnung — Normalmauermörtel (mm) Drainbeton (außerhalb von DIN 1045-2 und Merkblatt) Bezeichnung Drainbeton (mm) Sondermischungen (außerhalb von DIN 1045-2) - nur Selbstabholung Bezeichnung — Zementgehalt (mm) 200 kg Sandsondermischungen 300 kg 400 kg Vorlaufmischung 4 8 4 8 4 8 - * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn q) Entspricht der Festigkeitsklasse CAF nach DIN 18560-2 r) Lieferung nur bei Lufttemperaturen zwischen 5° C und 25° C am Einbauort Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 14 www.cemex.de Preise gültig ab 01.01.2016 Region Nord-West Serviceleistungen Beton Bezeichnung Bemerkung Einheit Artikel-Nr. Preis m3 m3 m3 60005141 60000219 60000220 6,00 € 4,50 € 6,50 € je angef. 15 Min. m3 m3 m3 m3 m3 60000231 60000226 60000227 60000228 60000229 60005839 60000236 25,00 € 10,00 € auf Anfrage 15,00 € auf Anfrage auf Anfrage 5,00 € je fehlendem m3 je fehlenden 100 Liter je fehlendem m3 60000241 60000242 60000243 20,00 € 20,00 € 30,00 € m3 m3 m3 je Kübel 60000245 60000246 60000247 60000248 80,00 € 80,00 € 120,00 € 120,00 € je Lieferschein 60010097 10,00 € Zusatzmittel Nachträgliche Konsistenzerhöhung Verzögerer bis 3 Stunden s) Verzögerer bis 5 Stunden t) Wir empfehlen stattdessen unsere F4-Sorten. verlängerte Verarbeitbarkeitszeit verlängerte Verarbeitbarkeitszeit Lieferzeiten / Saison Entladezeitüberschreitung Wochentagseinsatz 17—20 Uhr v) Nachteinsatz ab 20 Uhr v) Samstagseinsatz v) Samstagszulage ab 12 Uhr v) Offenhalten Mischwerk v) Saisonzuschlag (15.11.-15.3.) Entladezeit über 5 Min. pro m3 Öffnungszeiten 7-12 Uhr, Mindestabnahme 30 m3 Frachtausgleich Beton Mörtel Fließestrich bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 je Fahrzeug bei Abnahme von weniger als 1 m3 bei Abnahme von weniger als 7,0 m3 je Fahrzeug Entsorgung Entsorgung Restbeton Entsorgung Restmörtel Entsorgung Rest Fließestrich Mörtelkübel beschädigt / Verlust nach Aufwand, mindestens jedoch nach Aufwand, mindestens jedoch nach Aufwand, mindestens jedoch Sonstiges Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Lieferscheinen Abbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes am Tag des disponierten Einsatzes m3 60010544 20,00 € Umbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes am Tag des disponierten Einsatzes m3 60010545 20,00 € Warmbeton nach DIN m3 60000232 60011935 60010332 60005467 10,00 € 3,50 € 5,00 € 1,00 € Heizzuschlag Soll-Istwert Ausdruck Produktions- und Verwaltungsgebühr Nachhaltigkeitsbeitrag je Abholung < 1,0 m3 Investitionen in Nachhaltigkeit (Erläuterung siehe Seite 2) m3 pauschal m3 Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer. Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. s) Normal-/Stahlfaser-/selbst-/leichtverdichtende Betone (S. 8-12) sowie Zementestriche und Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung erstgeprüft/vorgesehen t) Nicht für Beton; Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung ausgerichtet v) verlängerte Öffnungszeiten nur nach Absprache Allgemeine Hinweise: Herstellung und Qualität: Die Herstellung und Lieferung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1/ DIN 1045-2 in der jeweils gültigen Fassung. Gewährleistung: Für die von uns gelieferten Baustoffe übernehmen wir eine 5-jährige Gewährleistung ab Anlieferung. Veränderungen der gelieferten Baustoffe sind unzulässig, insbesondere durch Zugabe von Wasser auf der Baustelle. Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transportbeton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus) zuzusetzen. Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Abnehmers. In diesem Fall und wenn vom Abnehmer nachträglich rezepturfremde Stoffe zugegeben werden, erlischt für uns die Gewährleistung der Qualität, Festigkeit und eventuell besonderer Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Außerdem unterliegt der veränderte Beton auch nicht mehr der bauaufsichtlich geforderten Überwachung; das Übereinstimmungszeichen auf dem Lieferschein wird ungültig. Nachbehandlung: Gemäß DIN EN 13670 und DIN 1045-3 ist der Beton vom Verarbeiter genügend lange gegen schädliche Einflüsse zu schützen. tigen, ansonsten verfällt der Anspruch und ein neuer Liefertermin muss vereinbart werden. Überschreitung dieser Zeit berechnen wir einen Aufschlag. • Eine Reservierung > 100 m³ ist mind. 48 Std. vor Lieferung durch den Kunden verbindlich zu fixieren bzw. in eine Bestellung umzuwandeln. Abnahmeverweigerung: Wird die Abnahme der vereinbarten Lieferung vom Empfänger unberechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird die bestellte Betonmenge zuzüglich etwaiger Folgekosten in vollem Umfang dem Besteller in Rechnung gestellt. Bestellung: Eine Bestellung ist nach unserer Bestätigung eine „verbindliche“ Lieferzusage. • Ab 14:00 Uhr können für den Folgetag nur verbindliche Bestellungen entgegen genommen werden. Eine Reservierung ab diesem Zeitpunkt ist für den Folgetag nicht möglich. Umbestellung: Verfahrensweise bei kundenseitigen Änderungen einer Bestellung: • Bestelländerungen der Kunden sind direkt beim Anlagenführer oder der Disposition zu platzieren; unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen/Änderungen entgegen nehmen • Mengenänderung von max. +/- 10% sind in der Toleranz • Mengenänderungen darüber hinaus sind über den beschriebenen Bestellprozess abzustimmen Reservierung: Eine Reservierung ist eine Vorbestellung und dient der Vordisposition (Beton, Logistik und Ausgangsstoffe). Lieferzeit: Unsere Lieferungen erfolgen montags bis freitags zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstags-, Sonn- und Feiertagslieferungen wird ein Aufschlag erhoben. • Eine Reservierung bis 100 m³ ist spätestens am Vortag bis 14:00 Uhr durch den Kunden verbindlich zu fixieren und durch uns zu bestä- Entladezeit: Unsere Fahrzeuge sind sofort bei Ankunft auf der Baustelle zu entladen. Die zulässige Entladezeit beträgt max. 5 Min./m3. Bei Preisangabe: Die Preise gelten für 1 m3 normalverdichteten Beton, für eine mit unseren Fahrzeugen (36 t) erreichbare Entladestelle bei einer Abnahmemenge je Fahrzeug von min. 7,5 m3, zzgl. gesetzlicher MwSt. Alle Serviceleistungen gemäß Preisliste S. 14, wie z.B. Saisonzuschlag, Mindermengen, Heizen, Entladezeitüberschreitung, Lieferzeitzuschläge werden nach Anfall berechnet, ohne dass es einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf. Unsere Preise basieren auf dem im Dezember 2015 gültigen Dieselpreisindex des statistischen Bundesamtes (http://www.bgl-ev.de/images/ downloads/dieselpreisinformation_tankstelle.pdf). Ändert sich der vom BGL veröffentlichte Monatsdurchschnittswert gegenüber dem Dezember-Wert positiv oder negativ und bleibt für einen Monat konstant, behalten wir uns vor, diese Kostenveränderung weiterzureichen. Indexpreisänderungen von je +/- 0,10 € führen zu einem Dieselzu-/-abschlag in Höhe von je 0,25 €/m3. Laborleistungen: Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers von unserem Betonsortenverzeichnis abweichende Sorten verlangt, die eine zusätzliche Erstprüfung erfordern, so werden alle entsprechenden Kosten berechnet. Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 15 www.cemex.de Region Nord-West Bestellen bei CEMEX Unser Weg zu Ihrem Bauvorhaben Sie können uns helfen, den Bestellvorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten: Halten Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Ihr Sortenverzeichnis bereit und nennen Sie uns Ihre Kunden-, Baustellen- und ggf. Sorten- oder Abrufnummer. 1. Angaben zum Besteller Firma (Rechnungsempfänger) oder Kundennummer Name und Telefonnummer des Bestellers (Bauleiter oder Polier) Genaue Baustellenanschrift oder Baustellennummer, ggf. genaue Abnahmestelle 2. Angaben zur Lieferung Angaben zu Ihrem CEMEX-Beton (s.u.), z.B. Sortennummer Betonierbeginn (Datum und Uhrzeit), bitte bestellen Sie 48 h vor Lieferung, siehe Allgemeine Hinweise auf Seite 14 Betonmenge Bauteil: Sauberkeitsschicht, Decken, Wände Einbauart (Pumpe, Krankübel, Rutsche), Betoniergeschwindigkeit, zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten 3. Angaben zur Baustelle Gewichts- oder Durchfahrtsbeschränkungen, Steigungen Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten Sonstige schwierige Baustellenverhältnisse Reinigungsmöglichkeiten der Fahrmischertrommel und Betonfördergeräte auf der Baustelle Ihr Weg zum richtigen CEMEX-Beton Für die richtige Auswahl der Betonsorte sind Sie nach DIN 1045-2 als Abnehmer verantwortlich. Zu Ihrer Unterstützung haben wir die wichtigsten Betoneigenschaften für Sie zusammengestellt. Nennen Sie uns alternativ die Sorten- oder Abrufnummer. 1. Anforderungen gemäß Bauunterlagen Betondruckfestigkeitsklasse Expositionsklassen: aus den Umwelteinflüssen Betonangriff (Klassen XF, XA, XM), Bewehrungskorrosion (Klassen XC, XD und XS) und Alkalizufuhr (W0, WF oder WA) Art der Bewehrung: unbewehrt, Stahlbeton, Spannbeton oder Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen Besondere Eigenschaften: z.B. Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, Beton nach ZTV-Ing. Nennwert des Größtkorns: aus Bewehrungsstababstand und Bauteilgeometrie 2. Anforderungen der Baustelle Konsistenzklasse: beste Qualität ohne Nachmischen auf der Baustelle erhalten Sie durch unsere werksgemischten F4-Sorten Ggf. Festigkeitsentwicklung: aus Ihren Anforderungen an Ausschalfristen oder Wärmeentwicklung. Bitte nicht vergessen: eine gute Nachbehandlung ist Grundlage für ein gelungenes Bauteil! Ggf. Zugabe von Verzögerer: z.B. bei sommerlichen Temperaturen oder größeren Betonierabschnitten Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 16 www.cemex.de Preise gültig ab 01.01.2016 Region Nord-West Mietpreise für Betonfördergeräte Verteilermast Reichhöhe/Reichweite in m (Reichweite ab Mitte Drehkreuz) An- und Abfahrt Förderleistungspreise 0 - 15 m3 15,5 - 25 m3 25,5 - 50 m3 50,5 - 100 m3 100,5 - 150 m3 150,5 - 200 m3 pauschal pauschal je m3 je m3 je m3 je m3 200,5 - 400 m3 je m3 über 400 m3 je m3 zusätzlicher Stundensatz bei Unterschreitung einer Mindestförderleistung von . Mindestförderleistungspreis inkl. An- und Abfahrt bis M24 24/20 + Schlauchpumpe 150,00 € bis M32 32/28 bis M36 36/32 + 31 HT bis M42 42/38 bis M52 52/48 FahrmischerBetonpumpe* 180,00 € 210,00 € 285,00 € 400,00 € 150,00 € 330,00 € 440,00 € 17,50 € 17,00 € 15,00 € 14,00 € 350,00 € 470,00 € 19,00 € 18,00 € 16,50 € 15,00 € 430,00 € 510,00 € 21,00 € 20,00 € 19,50 € 18,50 € 525,00 € 620,00 € 25,00 € 24,00 € 23,50 € 23,00 € 700,00 € 865,00 € 34,50 € 34,00 € 33,50 € 33,00 € 330,00 € 440,00 € 17,50 € 17,00 € 15,00 € 14,00 € 13,00 € 12,50 € 300,00 € 15 m3/Std. 14,00 € 13,50 € 330,00 € 15 m3/Std. 18,00 € 17,50 € 480,00 € 20 m3/Std. 22,50 € 22,00 € 690,00 € 25 m3/Std. 32,00 € 31,00 € 940,00 € 25 m3/Std. 13,00 € 12,50 € 300,00 € 15 m3/Std 480,00 € 530,00 € 640,00 € 810,00 € 1.100,00 € 480,00 € Grundlage zur Ermittlung der Förderleistung ist der bestellte Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 30 Minuten bis M36 und 60 Minuten bis M52. Abgerechnet wird die Zeit, die zusätzlich zu der durch die Mindestförderleistung vorgegebene Zeit benötigt wird. Serviceleistungen Standortwechsel auf der Baustelle (jeweils) keine Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle vergebliche An-/Abfahrt Abbestellung am Tag des disponierten Einsatzes Umbestellung am Tag des disponierten Einsatzes zusätzliche Schlauchleitung ** zusätzliche Rohrleitung zusätzliche Reduzierung zusätzlicher Bogen zusätzlicher Förderleitungstransport zusätzlicher Maschinist (von Ank. - Abf. Baustelle) Miete Rundverteiler Förderung durch Rundverteiler (ohne Miete) Endschlauch-Quetschventil *** Zuschlag für die Förderung von Sonderbetonen (z. B. Faser- oder Schwerbeton) Zuschlag Förderleistung 17.00 - 20.00 Uhr Nachteinsatz 20.00 - 6.00 Uhr Samstagszuschlag Baustellenbesichtigung Begleitfahrzeug bei Schwerlastgenehmigung ab M52 Saisonzuschlag (01.12.-15.03.) Anforderung Euro 5 Dieselpartikelfilter (Aufsatzfilter) Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Vermietungsnachweisen 120,00 € 380,00 € 480,00 € 330,00 € 330,00 € 120,00 € 385,00 € 530,00 € 350,00 € 350,00 € 160,00 € 200,00 € 360,00 € 490,00 € 500,00 € 650,00 € 640,00 € 810,00 € 1.100,00 € 430,00 € 525,00 € 700,00 € 430,00 € 525,00 € 700,00 € 17,50 €/m 15,00 €/m 32,50 €/Stk 12,00 €/Stk 120,00 €/Std. mind. jedoch 360,00 € 90,00 €/Std. mind. jedoch 180,00 € auf Anfrage 2,50 €/m3 55,00 €/Einsatz 120,00 € 380,00 € 480,00 € 330,00 € 330,00 € 2,20 €/m3 50,00 €/Std. auf Anfrage 50,00 €/Std. mind. jedoch 150,00 € 180,00 € (im Auftragsfall kostenfrei) nach Aufwand 55,00 €/Einsatz auf Anfrage 10,00 €/je VN * nicht in allen Gebieten verfügbar ** Reduzierung des Größtkorns bei Verwendung von zusätzlicher Schlauchleitung ab DN <65 mm *** nicht für jedes Gerät verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer. Betonförderleistungen sind Dienstleistungen und nicht skontierfähig. Es gelten unsere beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls der Dieselpreis netto 1,20 €/Liter übersteigt, wird eine Preisanpassung erforderlich! Alle Preise setzen folgende bauseitige Leistungen voraus: Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort (unter Berücksichtigung der technischen Daten nach Gerätetyp) Verwendung von pumpfähigen Betonsorten Auf- und Abbau, sowie Reinigung der bestellten Rohr-/Schlauchleitung nach Vorgabe unseres Maschinisten. Bereitstellung einer Anfahrmischung bei zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitung Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 17 www.cemex.de Region Nord-West Technische Daten unserer Betonfördergeräte Masttyp Ausfalthöhe - Ausfalthöhen - Stützkräfte Abstützkräfte vorn Reichhöhe hinten 52 m M 52 10,4 m 350 KN 350 KN 42 m M42 10,0 m 245 KN 236 KN 36 m M 36 8,7 m 195 KN 193 KN 32 m M 32 7,7 m 180 KN 184 KN 24 m M24 4,9 m 140 KN 115 KN 16 m M 16 4,1 m 95 KN 45 KN - Fahrzeuglängen - Abstützbreiten Reichweite 48,1 m 38,0 m 31,7 m 28,0 m 19,7 m Masttyp 13,0 m Fahrzeuglänge Abstützbreite vorn Reichtiefe Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 hinten 8,1 m M 16 8,0 m 2,3 m 2,3 m 14,5 m M24 9,0 m 5,5 m 2,3 m 20,8 m M 32 10,4 m 6,2 m 4,8 m 23,7 m M 36 11,3 m 6,3 m 6,3 m 29,1 m M42 13,1 m 8,0 m 8,0 m 38,1 m M 52 14,1 m 10,5 m 10,0 m 18 www.cemex.de Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann i.S. des HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. § 1 Angebot Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich. § 2 Pflichten des Vermieters Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheiten über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Verzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Eine Haftung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Ansprüche zu. Das Recht zur Minderung der Miete ist ausgeschlossen. Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch von Kaufleuten i.S. der HGB auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, deren Deckungssumme mindestens Euro 1,0 Mio. beträgt, beschränkt. Die Beschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie den Ersatz von privat genutzten Sachen, deren Haftung sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. § 3 Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, die Mietsache ordentlich zu behandeln und nach Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrba- ren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche muss vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder -ähnliches geschädigt werden können. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten. § 4 Sicherungsrechte Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung mit der Aufforderung bekannt zu geben, bis zur Höhe der in Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. § 5 Mietzins und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Unternehmer, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden soll. Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Mietzinses vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Ist der Mieter Unternehmer, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Unternehmer gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unserer Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundenen Gesellschaften hat. Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab dem 01.08.2014, der Einzug im SEPALastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SEPA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen, auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist: Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5 Werktage Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkehrende Firmenlastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag § 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz der Gesellschaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Niederlassung. Stand: 02/2014 Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 19 www.cemex.de Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen, z.B.: Mörtel, füma®, estritherm® und Fließestrich, nachfolgend kurz als „Baustoff“ bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1. Angebot Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowie die Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist allein der Käufer verantwortlich. 2. Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebenen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale Temperatur (z.B. 30 ºC oder 25 ºC) zu kühlen, und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperioden, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Baustoff mit Saisonzuschlag anbieten. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Übermittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1m3 in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die Vermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. 3. Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere Anlage verlässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4. Gewährleistung/ Haftung Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoffeigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen der Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 2,5 Mio. beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5. Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 6. Sicherungsrechte Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder -verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder Verwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86 Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unseres Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt. 7. Preise und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekosten,Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i. S. des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelieferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skontogewährung nur auf den Warenwert, nicht aber auf den Frachtanteil. Dieser beträgt, soweit nicht in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen, 20 € netto pro Kubikmeter gelieferten Baustoff. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i. S. des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat. Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung –, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab dem 01.08.2014, der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SEPA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen, auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist: Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5 Werktage Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkehrende Firmenlastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag 8. Baustoffüberwachung Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unangemeldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten i. S. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft. 10. Nichtigkeit Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Stand 02/2014