Preisliste 2016

Transcription

Preisliste 2016
Preisliste
Transportbeton, Spezialbaustoffe und Betonförderung
Preise gültig ab 01.01.2016
Building a better future
Region Nord-West
2
www.cemex.de
Building a better future – unser gemeinsamer Beitrag !
Sehr geehrte Kunden,
Nachhaltigkeit ist ein Kern unserer Unternehmensstrategie!
Nachhaltige Entwicklung bedeutet, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Einklang zu bringen, unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes
ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge zu hinterlassen.
• Wir investieren in Arbeitssicherheit. Unsere bestens geschulten Frachtführer und
Betonpumpenmaschinisten tragen auch auf Ihrer Baustelle zu mehr Sicherheit bei. Das erspart
Ihnen Unfallkosten und Arbeitsunterbrechungen.
• Wir fördern den beruflichen Nachwuchs. Haben Sie Kinder? Wollen Sie, dass auch die junge
Generation eine hochwertige Berufsausbildung bekommt? Facharbeitskräfte sind für die
Baubranche unverzichtbar. Wir bilden in vielen kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen
aus.
• Wir verbessern unsere Umweltbilanz. Deshalb minimieren wir Emissionen, verbessern unsere
Energieeffizienz und führen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ein. Denn das ist wichtig
für uns alle.
• Wir produzieren Baustoffe mit Zukunft. Zusätzliche Verkaufsargumente gefällig? Wir bieten Ihnen
passende Produkte für den Bau nachhaltiger Gebäude – und auf Nachhaltigkeitszertifikate wie
DGNB, BNB und LEED legen viele Bauherren heute großen Wert – hier sind wir Ihnen gerne auch
beim „Papierkram“ behilflich.
• Wir halten unsere Fahrzeugflotte auf dem neuesten Stand. Wer atmet nicht lieber saubere Luft?
Unsere Transportfahrzeuge entsprechen den aktuellen Umweltrichtlinien.
• Wir leisten Forschung und Entwicklung. Unsere Antwort auf neue Anforderungen der Baubranche?
Wir setzen auf Innovationen, wir verwenden ressourcenschonende Rohstoffe, wir entwickeln für Sie
maßgeschneiderte Baustoffe und Zusatzmittel.
Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung für Sie, uns und die nachfolgenden Generationen sichern wir
durch unseren Nachhaltigkeitsbeitrag.
Gerne stellen wir Ihnen unseren Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung.
Diese Investitionen zahlen sich aus!
www.cemex.de
UNSER LEISTUNGS-VERSPRECHEN
• Sie bekommen von uns professionelle Spitzenleistungen sowie eine einfache, schnelle und
pünktliche Abwicklung Ihres Bauvorhabens.
• Sie erhalten aktuelle Informationen über Markttrends und Produktinnovationen.
• Sie können auf unsere anwendungstechnische Beratungsleistung zählen.
• Sie kaufen höchste Produktqualität – unsere Produkte unterliegen kontinuierlichen
Qualitätskontrollen.
• Sie stehen bei uns im Mittelpunkt - Ihre Meinung ist uns wichtig, daran lassen wir uns
täglich neu messen.
Building a better future
3
Region Hamburg / Schleswig-Holstein / Bremen
1
5
4
2
3
6
7
8
10
9
11
12
16
13
14
15
17
18
24
Anschriften und Telefonnummern der Werke Region Nord-West
1
24558 Henstedt-Ulzburg
Kiefernweg 1
Tel. (0 41 93) 7 89-440
2
25469 Halstenbek
Altonaer Straße 312
Tel. (0 41 93) 7 89-440
3
22113 Hamburg-Billbrook
Liebigstraße 68—70
Tel. (0 41 93) 7 89-440
4
22941 Bargteheide
Lohe 58
Tel. (0 41 93) 7 89-440
6
27572 Bremerhaven /
Luneort
Dockstraße
Tel. (04 71) 7 50 75
7
28237 Bremen
Industriehafen
Louis-Krages-Straße 18
Tel. (04 21) 6 10 61 01
8
27755 Delmenhorst
Harpstedter Straße 7
Tel. (04 21) 6 10 61 01
9
49090 Osnabrück
Elbestraße 54
Tel. (05 41) 6 71 77
10
32469 Petershagen
(Minden)
Im Schaffeld
Tel. (05 71) 3 00 77
11
31688 Nienstädt
Hohes Feld 3
Tel. (0 57 21) 9 34 98 41
12
32052 Herford
Lilienthalstraße 19
Tel. (0 52 21) 1 52 50
13
33647 Bielefeld
Duisburger Straße 9—11
Tel. (05 21) 9 40 31 14
14
33378 RhedaWiedenbrück
An der
Schwedenschanze 17
Tel. (0 52 42) 70 25
15
32805 Horn-Bad Meinberg
Industriestraße
Tel. (0 52 34) 27 86
16
31789 Hameln
Hastenbecker
Landstraße 50
Tel. (0 51 51) 1 30 13
17
37603 Holzminden
Lüchtringer Weg 29
Tel. (0 55 31) 9 39 00
18
37697 Lauenförde
Würgasser Straße
Tel. (0 52 73) 36 56 40
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
5
www.cemex.de
Kontakt
Region Nord-West
Ihre Ansprechpartner
in der Region Nord-West
Lutz Petersen
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. (0 41 93) 7 89-550
Fax (0 41 93) 7 89-331
Mobil (01 71) 8 92 89 83
Carsten-Börger-Straße 2
27572 Bremerhaven
Tel. (04 71) 9 26 86 11
Fax (04 71) 7 76 27
Assistenz
Birgit Friberg
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. (0 41 93) 7 89-340
Fax (0 41 93) 7 89-331
[email protected]
Regionales Kundencenter
Jörg Saß
Birgit Gamm
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. (0 41 93) 7 89-524
Tel. (0 41 93) 7 89-122
Fax (0 41 93) 7 89-155
[email protected]
Stephan Herholz
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. (0 41 93) 78 95 23
Fax (041 93) 78 91 51
Mobil (01 51) 12 53 77 83
[email protected]
André Lämmel
Duisburger Str. 9-11
33647 Bielefeld-Brackwede
Tel. (05 21) 94 03-112
Fax (05 21) 94 03-101
Mobil (01 51) 12 53 56 55
[email protected]
Regionalleitung
[email protected]
Überregionale Kundenbetreuung
Vertriebsleiter
Kundenbetreuer
Gebiet Hamburg / Schleswig-Holstein
Gebietsleitung
Andreas Schütt
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. (0 41 93) 7 89-380
Fax (0 41 93) 7 89-331
Mobil (01 52) 54 72 06 09
[email protected]
Vertriebsinnendienst
Kathrin Parthey
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. (0 41 93) 7 89-131
Fax (0 41 93) 7 89-311
[email protected]
Werke
Vertrieb
1 Henstedt-Ulzburg
4 Bargteheide
Stephan Eggers
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. (0 41 93) 789-522
Fax (0 41 93) 789-151
Mobil (01 51) 12 53 56 22
[email protected]
2 Halstenbek
3 Hamburg-Billbrook
Joachim Geißler
Kiefernweg 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. (0 41 93) 7 89-531
Fax (0 41 93) 7 89-151
Mobil (01 51) 12 53 78 12
[email protected]
Weitere Ansprechpartner siehe nächste Seite
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
6
www.cemex.de
Kontakt
Region Nord-West
Ihre Ansprechpartner
in der Region Nord-West
Transportbeton Bremerhaven-Osnabrück GmbH & Co. KG
Geschäftsführung
Lutz Petersen
Carsten-Börger-Straße 2
27572 Bremerhaven
Tel. (04 71) 92 68-611
Fax (04 71) 7 76 27
Mobil (01 71) 8 92 89 83
[email protected]
Gebietsleitung
Reiner Bagger
Carsten-Börger-Straße 2
27572 Bremerhaven
Tel. (04 71) 92 68-613
Fax (04 71) 7 76 27
Mobil (01 51) 12 53 58 96
[email protected]
Vertriebsinnendienst
Klaus Rathjen
Carsten-Börger-Straße 2
27572 Bremerhaven
Tel. (04 71) 92 68-610
Fax (04 71) 7 76 27
[email protected]
Werke
Vertrieb
5 Wehden
6 Bremerhaven Luneort
Klaus Kahrs
Carsten-Börger-Straße 2
27572 Bremerhaven
Tel. (04 71) 92 68-612
Fax (04 71) 7 76 27
Mobil (01 51) 12 53 58 97
[email protected]
9 Osnabrück
Maik Wolfframm
Louis-Krages-Str. 18
28237 Bremen
Tel. (04 21) 61 06-202
Fax (04 21) 61 06-220
Mobil (01 73) 9 68 66 00
[email protected]
Gebiet Bremen / Bremerhaven
Gebietsleitung
Reiner Bagger
Carsten-Börger-Straße 2
27572 Bremerhaven
Tel. (04 71) 92 68-613
Fax (04 71) 7 76 27
Mobil (01 51) 12 53 58 96
[email protected]
Vertriebsinnendienst
Klaus Rathjen
Carsten-Börger-Straße 2
27572 Bremerhaven
Tel. (04 71) 92 68-610
Fax (04 71) 7 76 27
[email protected]
Werke
Vertrieb
Tel. (04 21) 61 06-202
Fax (04 21) 61 06-220
Mobil (01 73) 9 68 66 00
[email protected]
7 Bremen-Industriehafen
8 Delmenhorst
Maik Wolfframm
Louis-Krages-Str. 18
28237 Bremen
Weitere Ansprechpartner siehe nächste Seite
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
7
www.cemex.de
Kontakt
Region Nord-West
Ihre Ansprechpartner
in der Region Nord-West
Gebiet Ostwestfalen
Gebietsleitung
Thomas Winkler
Lüchtringer Weg 29
37603 Holzminden
Tel. (0 55 31) 93 90-14
Fax (0 55 31) 93 90-19
Mobil (01 51) 12 53 56 26
[email protected]
Vertriebsinnendienst
Kerstin Reißig
Lüchtringer Weg 29
37603 Holzminden
Elena Neufeld
Duisburger Str. 9—11
33647 Bielefeld-Brackwede
Tel. (0 55 31) 93 90-11
Fax (0 55 31) 44 30
[email protected]
Tel. (05 21) 94 03-106
Fax (05 21) 94 03-104
[email protected]
Werke
Vertrieb
10 Petershagen
11 Nienstädt
12 Herford
Nils Gleisner
Duisburger Str. 9—11
33647 Bielefeld-Brackwede
Tel. (05 21) 94 03-102
Fax (05 21) 94 03-103
Mobil (01 60) 5 82 88 24
[email protected]
13 Bielefeld
14 Rheda-Wiedenbrück
15 Horn-Bad Meinberg
Jürgen Winnefeld
Duisburger Str. 9—11
33647 Bielefeld-Brackwede
Tel. (05 21) 94 03-105
Fax (05 21) 94 03-108
Mobil (01 51) 12 53 56 28
[email protected]
16 Hameln
17 Holzminden
18 Lauenförde
Heiner Seeberger
Lüchtringer Weg 29
37603 Holzminden
Tel. (0 55 31) 93 90-13
Fax (0 55 31) 44 30
Mobil (01 60) 5 82 88 12
[email protected]
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
8
www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2016
Region Nord-West
(Feuchteklasse WF)
Festigkeitsklasse
C8/10
C1
C1
Unbewehrte Bauteile
(ohne Stahl oder eingebettetes Metall)
in nicht betonangreifender Umgebung
C12/15
X0
F3
C20/25
C1
C25/30
C1
C16/20
F3
XC1 XC2
F3
C20/25
Innen- und
Gründungsbauteile
F4
F3
XC3
C20/25
F4
F3
C25/30
F4
XC4 XF1 XA1
F3
C30/37
F4
Bewehrte
Außenbauteile
F3
C30/37
F4
XC4 XD2 XS2
XF2 XF3 XA2
F3
C35/45
F4
Festigkeitsentwicklung
(mm)
Expositionsklassen b)
Größtkorn a)
Beispiele für
Anwendungsbereiche,
Betonart
Konsistenzklasse r)
Betone für den allgemeinen
Hoch- und Tiefbau
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
langsam c)
nur bedingt verfügbar
Artikel-Nr.
20086172
20086175
20086178
20086187
20086190
20086193
20086196
20086199
20086202
20086220
20086223
20086226
20086235
20086238
20086241
20086244
20086247
20086250
20086253
20086256
20086259
20131058
20131057
20131056
20086262
20086265
20086268
20136940
20136941
20136942
20086280
20086283
20086286
20136937
20136938
20136939
Preis
132,70 €
127,70 €
124,70 €
133,70 €
128,70 €
125,70 €
136,70 €
131,70 €
128,70 €
136,70 €
131,70 €
128,70 €
140,70 €
135,70 €
132,70 €
137,70 €
132,70 €
129,70 €
139,70 €
134,70 €
131,70 €
143,70 €
138,70 €
135,70 €
140,70 €
135,70 €
132,70 €
144,70 €
139,70 €
136,70 €
143,70 €
138,70 €
135,70 €
147,70 €
142,70 €
139,70 €
20142841
20142842
20142843
20142844
20142845
20142846
20142847LH ) y)
20142848LH ) y)
20142849LH ) y)
20142850LH ) y)
20142851LH ) y)
20142852LH ) y)
150,70 €
145,70 €
142,70 €
154,70 €
149,70 €
146,70 €
157,70 €
152,70 €
149,70 €
161,70 €
156,70 €
153,70 €
mittel c)
schnell c)
Artikel-Nr.
20086100
20086173
20086176
20086185
20086188
20086191
20086194
20086197
20086200
20086218
20086221
20086224
20086233
20086236
20086239
20086242
20086245
20086248
20086251
20086254
20086257
20131055
20131053
20131054
20086260
20086263
20086266
20128542
20099104
20128543
20086278
20086281
20086284
20129020
20129061
20129062
20136949
20136950
20136951
20136971
20136972
20136973
Preis
130,70 €
125,70 €
122,70 €
131,70 €
126,70 €
123,70 €
134,70 €
129,70 €
126,70 €
134,70 €
129,70 €
126,70 €
138,70 €
133,70 €
130,70 €
135,70 €
130,70 €
127,70 €
137,70 €
132,70 €
129,70 €
141,70 €
136,70 €
133,70 €
138,70 €
133,70 €
130,70 €
142,70 €
137,70 €
134,70 €
141,70 €
136,70 €
133,70 €
145,70 €
140,70 €
137,70 €
146,70 €
141,70 €
138,70 €
150,70 €
145,70 €
142,70 €
Artikel-Nr.
Preis
20086252
20086255
20086258
20136932
20136933
20136935
20086261
20086264
20086267
20136943
20136944
20136945
20086279
20086282
20086285
20128959
20128958
20128957
20136952
20136953
20136954
20136974
20136975
20136976
140,70 €
135,70 €
132,70 €
144,70 €
139,70 €
136,70 €
141,70 €
136,70 €
133,70 €
145,70 €
140,70 €
137,70 €
144,70 €
139,70 €
136,70 €
148,70 €
143,70 €
140,70 €
149,70 €
144,70 €
141,70 €
153,70 €
148,70 €
145,70 €
20086386*
20086389*
20086392*
20121085*
20100135*
20121088*
153,70 €
148,70 €
145,70 €
157,70 €
152,70 €
149,70 €
20086387
20086390
20086393
20128547
20099109
20128548
156,70 €
151,70 €
148,70 €
160,70 €
155,70 €
152,70 €
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens
des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere
Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich
entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons
ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen.
LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
9
www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2016
Region Nord-West
(Feuchteklasse WF)
Festigkeitsklasse
F3
XC4 XF1 XA1
Bewehrte
Außenbauteile mit
erhöhtem Wassereindringwiderstand
C25/30
F4
F3
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
C30/37
F4
Festigkeitsentwicklung
(mm)
Expositionsklassen b)
Größtkorn a)
Beispiele für
Anwendungsbereiche, Betonart
Konsistenzklasse
Betone für den allgemeinen
Hoch- und Tiefbau
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
langsam c)
mittel c)
nur bedingt verfügbar
Artikel-Nr.
20086518
20086521
20086524
20165093
20099111
20099066
20143111LH ) y)
20143112LH ) y)
20143113LH ) y)
20143114LH ) y)
20143115LH ) y)
20143116LH ) y)
Preis
147,70 €
142,70 €
139,70 €
151,70 €
146,70 €
143,70 €
154,70 €
149,70 €
146,70 €
158,70 €
153,70 €
150,70 €
Artikel-Nr.
20086516
20086519
20086522
20120813
20120814
20120815
20086552
20086555
20086558
20121400
20099131
20099132
Preis
145,70 €
140,70 €
137,70 €
149,70 €
144,70 €
141,70 €
150,70 €
145,70 €
142,70 €
154,70 €
149,70 €
146,70 €
schnell c)
Artikel-Nr.
20086517
20086520
20086523
20121294
20121295
20121296
20086553
20086556
20086559
20128955
20128954
20128953
Preis
148,70 €
143,70 €
140,70 €
152,70 €
147,70 €
144,70 €
153,70 €
148,70 €
145,70 €
157,70 €
152,70 €
149,70 €
Sichtbetonflächen bedürfen einzelfallbezogener Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.
Sichtbeton
nach Merkblatt
Sichtbeton für besondere Anforderungen
nach Merkblatt
XC4 XF1 XA1
C25/30
F3
16
20134915*
144,70 €
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
C30/37
F3
16
20137294*
149,70 €
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
C30/37
F3
16
XC4 XF1 XA1
C25/30
F4
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
C30/37
F4
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
Schlauchleitungsbetone d > 65 mm
Bewehrte
Außenbauteile mit
erhöhtem Wassereindringwiderstand
(max. (w/z)eq = 0,55)
8
20128561*
151,70 € 20142796*
154,70 €
16
20100241*
146,70 € 20100210*
149,70 €
8
20104980*
156,70 € 20142798*
159,70 €
16
20100245*
151,70 € 20100242*
154,70 €
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
Aus technischen Gründen können wir für unseren Beton keine Farbgleichheit, auch nicht für Sichtbeton, gewährleisten.
a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens
des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600
mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN
EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die
Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden
erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen.
LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
Betone im Hochbau *
Hier sind die verschiedenen Bauteile eines
Wohnhauses mit Expositionsklassen dargestellt:
, WO
, WF
, WO
, WF
, WF
, WF
* Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die
Anwendung.
Grundsätzlich sind immer die Angaben des
Planers zu beachten.
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
, WF
, WF
10
www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2016
Region Nord-West
(Feuchteklasse WA)
Festigkeitsklasse
F3
C35/45
F4
F3
Beton für starken
chemischen Angriff
XC4 XD3 XS3
XF2 XF3 XA3 f)g)
C40/50
F4
F3
C45/55
F4
Lagerflächen
und Stallböden
F3
XC4 XF1 XA1
C25/30
F4
F3
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1 XM1d)
C30/37
XC4 XD3 XS3
XF2 XF3 XA3 XM2
C35/45
Lagerflächen mit
Frost- und Tausalzwiderstand w) x)
XC4 XD3
XS3 XF4 XA3 f)g)
XM2 e) LP l)
C30/37
F3
Beton mit hohem
Frost-/Tausalzwiderstand w)
XC4 XD3 XS3
XF4 XA3 f)g) LP l)
C30/37
F3
F4
Industrieböden und
Lagerflächen
FD Beton
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
XC4 XD3 XS3
XF4 XA3 LP l)
F3
F4
C30/37
F3
C30/37
F3
Festigkeitsentwicklung
(mm)
Expositionsklassen
Größtkorn a)
Beispiele für
Anwendungsbereiche,
Betonart
Konsistenzklasse
Betone für den Industrieund Landwirtschaftsbau
langsam c)
nur bedingt verfügbar
Preis
160,70 €
155,70 €
152,70 €
164,70 €
159,70 €
156,70 €
schnell c)
Artikel-Nr.
20086413*
20086416*
20086419*
20140288*
20140289*
20140290*
20086633*
20086636*
20086639*
20143131*
20143132*
20143133*
20086453*
20086454*
20086455*
20143142*
20143143*
20143144*
20086654
20086656
20086663
20086666
20086682
20086684
20086691
20086693
20086720*
20086722*
20086728*
20086730*
Preis
156,70 €
151,70 €
148,70 €
160,70 €
155,70 €
152,70 €
162,70 €
157,70 €
154,70 €
166,70 €
161,70 €
158,70 €
168,70 €
163,70 €
160,70 €
172,70 €
167,70 €
164,70 €
142,70 €
139,70 €
146,70 €
143,70 €
147,70 €
144,70 €
151,70 €
148,70 €
152,70 €
149,70 €
156,70 €
153,70 €
Artikel-Nr.
20086414
20086417
20086420
20136978
20136979
20136980
20086634
20086637
20086640
20143134
20143135
20143136
20086456
20086457
20086458
20143145
20143146
20143147
20086655
20086657
20086664
20086667
20086683
20086685
20086692
20086694
20086721
20086723
20086729
20086731
Preis
159,70 €
154,70 €
151,70 €
163,70 €
158,70 €
155,70 €
165,70 €
160,70 €
157,70 €
169,70 €
164,70 €
161,70 €
171,70 €
166,70 €
163,70 €
175,70 €
170,70 €
167,70 €
145,70 €
142,70 €
149,70 €
146,70 €
150,70 €
147,70 €
154,70 €
151,70 €
155,70 €
152,70 €
159,70 €
156,70 €
16
20086754*
160,70 €
20086755
163,70 €
32
20086756*
157,70 €
20086757
160,70 €
16
20086495*
155,70 €
20086496
158,70 €
32
20086497*
152,70 €
20086498
155,70 €
16
32
16
32
20086796
20086799
20086822
20086824
151,70 €
148,70 €
165,70 €
162,70 €
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
16
32
16
32
16
32
16
32
16
32
16
32
Artikel-Nr.
20086432SR )y)
20086434SR )y)
20086436SR )y)
20142853SR )y)
20142854SR)y)
20142855SR )y)
mittel c)
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 d) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B. Vakuumieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden e) Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nach
DIN 1100 durch den Verarbeiter erreicht werden f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten g) Sorten der Expositionsklassen
XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind
gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden.
y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. x) Für maschinelle Oberflächenbearbeitung nicht geeignet.
SR) Verwendung von SR-Zement für z.B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
11
www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2016
Region Nord-West
(Feuchteklasse WA)
XC4 XF1 XA1
Beton nach ZTV-Ing
Kappenbeton w)
XC4 XD2 XS2
XF2 XF3 XA2 g)
XC4 XD3 XS3
XF4 XA1 LP l)
Festigkeitsklasse
C25/30
F3
C30/37
F3
C35/45
F3
C25/30
F2
F4m)
XC4 XF1 XA1
C25/30
F5n)
Bohrpfahlbeton
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
C30/37
F5n)
XC4 XD2 XS2
XF2 XF3 XA2
C35/45
F5n)
Festigkeitsentwicklung
(mm)
Expositionsklassen
Größtkorn a)
Beispiele für
Anwendungsbereiche,
Betonart
Konsistenzklasse
Betone für den Ingenieurbau
16
32
16
32
16
32
langsam c)
nur bedingt verfügbar
Artikel-Nr.
20086930
20086933
20087032
20087035
20143118LH)y)
20143119LH)y)
Preis
142,70 €
139,70 €
147,70 €
144,70 €
154,70 €
151,70 €
16
8
16
32
8
16
32
8
16
32
8
16
32
20165097
20166829 y)
20166830 y)
20166851 y)
20166852 y)
20166853 y)
20086856y)
20086858y)
20086860y)
20086884y)
20086886y)
20086888y)
y)
147,70 €
142,70 €
139,70 €
151,70 €
146,70 €
143,70 €
156,70 €
151,70 €
148,70 €
161,70 €
156,70 €
153,70 €
mittel c)
schnell c)
Artikel-Nr.
20086928
20086931
20087030
20087033
20087084*
20087087*
Preis
140,70 €
137,70 €
145,70 €
142,70 €
150,70 €
147,70 €
Artikel-Nr.
20086929
20086932
20087031
20087034
20087085
20087088
Preis
143,70 €
140,70 €
148,70 €
145,70 €
153,70 €
150,70 €
20087139*
151,70 € 20087140
154,70 €
20086828
20086830
20086832
20086837
20086839
20086841
20086855
20086857
20086859
20086883*
20086885*
20086887*
145,70 €
140,70 €
137,70 €
149,70 €
144,70 €
141,70 €
154,70 €
149,70 €
146,70 €
159,70 €
154,70 €
151,70 €
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig
für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren
l) mit Luftporenbildner m) Einbringung im Trockenen n) Einbringung unter Wasser w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und
DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN
1045-3 zu überwachen.
LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
Betone im Ingenieurbau *
Der Bau einer Brücke kann vielfältige Ansprüche
an die einzelnen Bauteile stellen:
, WA
, WA
, XF4**, WA
, WA
, XF4**, WA
, XD1**, WF
* Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die
Anwendung. Grundsätzlich sind immer die Angaben
des Planers zu beachten.
** bei Chlorid
, WF
XD1, XD2**, XA2, XF3 , WA
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
, WA
12
www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2016
Region Nord-West
aaton
®
Expositions- Leistungs- Festigklassen b)
klasse o)
keits(Feuchteklasse
(nach
klasse
DAfStB-RL)
WF)
Festigkeitsentwicklung
(mm)
Beispiele für
Anwendungsbereiche,
Betonart
Konsistenzklasse
Größtkorn a)
aaton®, Beton mit Stahlfasern,
faton® und orange wanne®
langsam c)
nur bedingt verfügbar
Artikel-Nr.
Preis
mittel c)
Artikel-Nr.
schnell c)
Preis
Artikel-Nr.
Preis
Leicht verdichtbare und selbstverdichtende Betone
aaton® basic
aaton aqua
XC1 XC2
—
C20/25
F6
XC4 XF1 XA1
—
C25/30 F6
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
—
C30/37
auf Anfrage
—
a. A.
®
aaton® ultra p)
F6
8
20087574
149,70 €
16
20087577
144,70 €
8
20087599
157,70 €
16
20087602
152,70 €
8
20087609
162,70 €
16
20087611
157,70 €
SV a. A.
auf Anfrage
Beton mit Stahlfasern Stahlfaserzugabe auf Kundenwunsch, Stahlfasermindestgehalt in Grundrezeptur
Innen- und
Gründungsbauteile
XC1 XC2
—
C20/25
Bewehrte Außenbauteile
mit hohem Wassereindringwiderstand
XC4 XF1 XA1
—
C25/30
Industrieböden und
Lagerflächen
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1 XM1
—
C30/37
F3
16
20087502
165,50 € 20087503
F4
16
20087505
169,50 € 20087506
F3
16
20087211
173,50 € 20140115
F4
16
20102352
Anfrage€ 20140118
177,50
F3
16
20087555
20087556
F4
16
20087560
20087561
F3
16
F4
16
20136982 187,50 €
F3
16
20087261 193,50 €
F4
16
20087268 197,50 €
F3
16
F4
16
20087281 173,50
auf €
Anfrage€
20087288 177,50
F3
16
20087317 191,20 €
F4
16
20165096 195,20 €
F3
16
20087327 201,20 €
F4
16
auf
auf
Anfrage
faton® Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen o)
L0,6/0,4 z) C25/30
XC4 XF1 XA1
Bewehrte Außenbauteile
mit hohem Wassereindringwiderstand
L0,9/0,6
C25/30
L1,2/0,9
C25/30
L0,9/0,6
C30/37
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
L1,2/0,9
orange wanne®
orange wanne®
nur bedingt verfügbar
C30/37
20136981 183,50 €
20104391 205,20 €
—
Der dichte Keller mit 10 Jahren Gewährleistung auf Wasserundurchlässigkeit unter Verwendung unserer Produkte
Beratung, Konzept und Qualitätskontrolle; sonstige Leistungen; Abdichtungsmaterial und Einbau des
Abdichtungsmaterials: auf Anfrage
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens
des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 o) Gemäß DAfStB-Richtlinie „Stahlfaserbeton“; andere Leistungsklassen auf Anfrage. p) Mindestbestellvorlauf 7 Werktage z) gilt nur für flächige Bauteile (b > 5h)
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
13
www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2016
Region Nord-West
estritherm®, füma®, Estriche, Mörtel,
Drainbeton und Sondermischungen
estritherm®
Porenleichtbeton - nur bedingt verfügbar
Bezeichnung
Verwendungszweck
Trockenrohdichte
Konsistenz
GK a)
Artikel-Nr.
Preis
(mm)
estritherm® 1.0
estritherm® 1.2
estritherm 1.4
®
Zum Ausgleich von Höhenunterschieden /
Unebenheiten bzw. zur Herstellung von Gefälleschichten. estritherm® erfüllt die Anforderungen an
gebundene Ausgleichsschichten nach DIN 18560
1,0 kg/dm3
fließfähig
4
20087724
auf Anfrage
1,2 kg/dm3
fließfähig
4
20087723
auf Anfrage
kg/dm3
fließfähig
4
20087722
auf Anfrage
Konsistenz
GK a)
Artikel-Nr.
Preis
1,4
füma
®
Bezeichnung
füma® basic
füma® leicht
nur bedingt verfügbar
Verwendungszweck
Frischrohdichte/
Bodenklasse
Verfüllbaustoff für Hohlraumverfüllungen und Hinterfüllungen jeder Art (z. B. Kanalverfüllungen, Tankverfüllungen, Arbeitsraumverfüllungen etc.)
(mm)
fließfähig
4
20087714
124,70 €
fließfähig
nicht pumpfähig
4
20087715*
154,70 €
sehr fließfähig
-
20087716*
124,70 €
Entspricht der
fließfähig
Bodenklasse 3—4 nicht pumpfähig
4
20087717
114,70 €
8
20087719
121,70 €
16
20087720
123,70 €
GK a)
Artikel-Nr.
Preis
Verfüllbaustoff zur Reduzierung von Auftriebskräften
bei auftriebsgefährdeten Körpern (z. B. Ringraumverfüllungen, Schwimmbadhinterfüllungen etc.)
<1,0 kg/dm3
füma® s
Verfüllsuspension für Hohlraumver- und Hinterfüllungen jeder Art (z. B. Kanalverfüllungen, Tankverfüllungen, Verfüllungen unterhalb des Wasserspiegels etc.)
füma® boden
Selbstverdichtender Verfüllbaustoff für den
Leitungs- und Kanalbau, insbesondere zum
Einbetten von Rohrleitungen
füma® rapid
Selbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Tiefbau,
Entspricht der
fließfähig
insbesondere für die schnelle Wiederaufnahme von
Bodenklasse 4—5 nicht pumpfähig
Fußgänger- und Straßenverkehr
Estriche (nach DIN EN 13813) - nur bedingt verfügbar
Bezeichnung
Calciumsulfatfließestrich r)
Biegezugfestigkeit
F4
F5
F6
Festigkeitsklasse
CA q)-C20
CA q)-C25
CA q)-C30
Konsistenz
(mm)
sehr fließfähig
sehr fließfähig
sehr fließfähig
8
8
8
20087705
20087708
20087711
189,70 €
199,70 €
209,70 €
Festigkeitsklasse
M5 (MGIIa)
M10 (MGIII)
—
GK a)
Artikel-Nr.
Preis
4
4
20087728
20087729
202,00 €
212,00 €
Expositionsklasse
Festigkeitsklasse
Konsistenz
GK a)
Artikel-Nr.
Preis
X0
C8/10
C1
8
16
32
20087653
20087655
20087657
135,70 €
130,70 €
127,70 €
—
GK a)
Artikel-Nr.
Preis
20087673
20087684
20087675
20087686
20087677
20087688
20087667
124,70 €
129,70 €
134,70 €
139,70 €
144,70 €
149,70 €
144,70 €
Mörtel (nach DIN EN 998-2 und DIN V 18580) - nur bedingt verfügbar
Bezeichnung
—
Normalmauermörtel
(mm)
Drainbeton (außerhalb von DIN 1045-2 und Merkblatt)
Bezeichnung
Drainbeton
(mm)
Sondermischungen (außerhalb von DIN 1045-2) - nur Selbstabholung
Bezeichnung
—
Zementgehalt
(mm)
200 kg
Sandsondermischungen
300 kg
400 kg
Vorlaufmischung
4
8
4
8
4
8
-
* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a) Größtkorn ist Nennkorn q) Entspricht der Festigkeitsklasse CAF nach DIN 18560-2 r) Lieferung nur bei Lufttemperaturen zwischen 5° C und 25° C am Einbauort
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
14
www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2016
Region Nord-West
Serviceleistungen Beton
Bezeichnung
Bemerkung
Einheit
Artikel-Nr.
Preis
m3
m3
m3
60005141
60000219
60000220
6,00 €
4,50 €
6,50 €
je angef. 15 Min.
m3
m3
m3
m3
m3
60000231
60000226
60000227
60000228
60000229
60005839
60000236
25,00 €
10,00 €
auf Anfrage
15,00 €
auf Anfrage
auf Anfrage
5,00 €
je fehlendem m3
je fehlenden 100 Liter
je fehlendem m3
60000241
60000242
60000243
20,00 €
20,00 €
30,00 €
m3
m3
m3
je Kübel
60000245
60000246
60000247
60000248
80,00 €
80,00 €
120,00 €
120,00 €
je Lieferschein
60010097
10,00 €
Zusatzmittel
Nachträgliche Konsistenzerhöhung
Verzögerer bis 3 Stunden s)
Verzögerer bis 5 Stunden t)
Wir empfehlen stattdessen unsere F4-Sorten.
verlängerte Verarbeitbarkeitszeit
verlängerte Verarbeitbarkeitszeit
Lieferzeiten / Saison
Entladezeitüberschreitung
Wochentagseinsatz 17—20 Uhr v)
Nachteinsatz ab 20 Uhr v)
Samstagseinsatz v)
Samstagszulage ab 12 Uhr v)
Offenhalten Mischwerk v)
Saisonzuschlag (15.11.-15.3.)
Entladezeit über 5 Min. pro m3
Öffnungszeiten 7-12 Uhr, Mindestabnahme 30 m3
Frachtausgleich
Beton
Mörtel
Fließestrich
bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 je Fahrzeug
bei Abnahme von weniger als 1 m3
bei Abnahme von weniger als 7,0 m3 je Fahrzeug
Entsorgung
Entsorgung Restbeton
Entsorgung Restmörtel
Entsorgung Rest Fließestrich
Mörtelkübel beschädigt / Verlust
nach Aufwand, mindestens jedoch
nach Aufwand, mindestens jedoch
nach Aufwand, mindestens jedoch
Sonstiges
Verwaltungsgebühr
für Nachsendung von Lieferscheinen
Abbestellung des vereinbarten
Lieferzeitpunktes
am Tag des disponierten Einsatzes
m3
60010544
20,00 €
Umbestellung des vereinbarten
Lieferzeitpunktes
am Tag des disponierten Einsatzes
m3
60010545
20,00 €
Warmbeton nach DIN
m3
60000232
60011935
60010332
60005467
10,00 €
3,50 €
5,00 €
1,00 €
Heizzuschlag
Soll-Istwert Ausdruck
Produktions- und Verwaltungsgebühr
Nachhaltigkeitsbeitrag
je Abholung < 1,0 m3
Investitionen in Nachhaltigkeit (Erläuterung siehe Seite 2)
m3
pauschal
m3
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer. Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
s) Normal-/Stahlfaser-/selbst-/leichtverdichtende Betone (S. 8-12) sowie Zementestriche und Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung erstgeprüft/vorgesehen t) Nicht für Beton; Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung ausgerichtet v) verlängerte Öffnungszeiten nur nach Absprache
Allgemeine Hinweise:
Herstellung und Qualität: Die Herstellung und
Lieferung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1/
DIN 1045-2 in der jeweils gültigen Fassung.
Gewährleistung: Für die von uns gelieferten Baustoffe übernehmen wir eine 5-jährige Gewährleistung ab Anlieferung. Veränderungen der
gelieferten Baustoffe sind unzulässig, insbesondere durch Zugabe von Wasser auf der Baustelle.
Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transportbeton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus)
zuzusetzen.
Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert,
geschieht dies auf Verantwortung des Abnehmers. In diesem Fall und wenn vom Abnehmer
nachträglich rezepturfremde Stoffe zugegeben
werden, erlischt für uns die Gewährleistung der
Qualität, Festigkeit und eventuell besonderer Eigenschaften des von uns gelieferten Betons.
Außerdem unterliegt der veränderte Beton auch
nicht mehr der bauaufsichtlich geforderten
Überwachung; das Übereinstimmungszeichen
auf dem Lieferschein wird ungültig.
Nachbehandlung: Gemäß DIN EN 13670 und
DIN 1045-3 ist der Beton vom Verarbeiter genügend lange gegen schädliche Einflüsse zu
schützen.
tigen, ansonsten verfällt der Anspruch und ein
neuer Liefertermin muss vereinbart werden.
Überschreitung dieser Zeit berechnen wir einen
Aufschlag.
• Eine Reservierung > 100 m³ ist mind. 48 Std.
vor Lieferung durch den Kunden verbindlich zu
fixieren bzw. in eine Bestellung umzuwandeln.
Abnahmeverweigerung: Wird die Abnahme der
vereinbarten Lieferung vom Empfänger unberechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird die
bestellte Betonmenge zuzüglich etwaiger Folgekosten in vollem Umfang dem Besteller in Rechnung gestellt.
Bestellung: Eine Bestellung ist nach unserer Bestätigung eine „verbindliche“ Lieferzusage.
• Ab 14:00 Uhr können für den Folgetag nur verbindliche Bestellungen entgegen genommen
werden. Eine Reservierung ab diesem Zeitpunkt ist für den Folgetag nicht möglich.
Umbestellung: Verfahrensweise bei kundenseitigen Änderungen einer Bestellung:
• Bestelländerungen der Kunden sind direkt beim
Anlagenführer oder der Disposition zu platzieren; unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen
Bestellungen/Änderungen entgegen nehmen
• Mengenänderung von max. +/- 10% sind in der
Toleranz
• Mengenänderungen darüber hinaus sind über
den beschriebenen Bestellprozess abzustimmen
Reservierung: Eine Reservierung ist eine Vorbestellung und dient der Vordisposition (Beton,
Logistik und Ausgangsstoffe).
Lieferzeit: Unsere Lieferungen erfolgen montags
bis freitags zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstags-,
Sonn- und Feiertagslieferungen wird ein Aufschlag erhoben.
• Eine Reservierung bis 100 m³ ist spätestens
am Vortag bis 14:00 Uhr durch den Kunden
verbindlich zu fixieren und durch uns zu bestä-
Entladezeit: Unsere Fahrzeuge sind sofort bei
Ankunft auf der Baustelle zu entladen. Die zulässige Entladezeit beträgt max. 5 Min./m3. Bei
Preisangabe: Die Preise gelten für 1 m3 normalverdichteten Beton, für eine mit unseren Fahrzeugen
(36 t) erreichbare Entladestelle bei einer Abnahmemenge je Fahrzeug von min. 7,5 m3, zzgl. gesetzlicher MwSt. Alle Serviceleistungen gemäß Preisliste
S. 14, wie z.B. Saisonzuschlag, Mindermengen, Heizen, Entladezeitüberschreitung, Lieferzeitzuschläge werden nach Anfall berechnet, ohne dass es einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.
Unsere Preise basieren auf dem im Dezember
2015 gültigen Dieselpreisindex des statistischen
Bundesamtes (http://www.bgl-ev.de/images/
downloads/dieselpreisinformation_tankstelle.pdf).
Ändert sich der vom BGL veröffentlichte Monatsdurchschnittswert gegenüber dem Dezember-Wert positiv oder negativ und bleibt für einen Monat konstant, behalten wir uns vor, diese
Kostenveränderung weiterzureichen. Indexpreisänderungen von je +/- 0,10 € führen zu einem
Dieselzu-/-abschlag in Höhe von je 0,25 €/m3.
Laborleistungen: Werden auf ausdrücklichen
Wunsch des Abnehmers von unserem Betonsortenverzeichnis abweichende Sorten verlangt, die eine
zusätzliche Erstprüfung erfordern, so werden alle
entsprechenden Kosten berechnet.
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
15
www.cemex.de
Region Nord-West
Bestellen bei CEMEX
Unser Weg zu Ihrem Bauvorhaben
Sie können uns helfen, den Bestellvorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten: Halten Sie Ihre
Auftragsbestätigung oder Ihr Sortenverzeichnis bereit und nennen Sie uns Ihre Kunden-, Baustellen- und ggf.
Sorten- oder Abrufnummer.
1. Angaben zum Besteller
Firma (Rechnungsempfänger) oder Kundennummer
Name und Telefonnummer des Bestellers (Bauleiter oder Polier)
Genaue Baustellenanschrift oder Baustellennummer, ggf. genaue Abnahmestelle
2. Angaben zur Lieferung
Angaben zu Ihrem CEMEX-Beton (s.u.), z.B. Sortennummer
Betonierbeginn (Datum und Uhrzeit), bitte bestellen Sie 48 h vor Lieferung, siehe Allgemeine Hinweise
auf Seite 14
Betonmenge
Bauteil: Sauberkeitsschicht, Decken, Wände
Einbauart (Pumpe, Krankübel, Rutsche), Betoniergeschwindigkeit, zur Vermeidung von unnötigen
Wartezeiten
3. Angaben zur Baustelle
Gewichts- oder Durchfahrtsbeschränkungen,
Steigungen
Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten
Sonstige schwierige Baustellenverhältnisse
Reinigungsmöglichkeiten der Fahrmischertrommel
und Betonfördergeräte auf der Baustelle
Ihr Weg zum richtigen CEMEX-Beton
Für die richtige Auswahl der Betonsorte sind Sie nach DIN 1045-2 als Abnehmer verantwortlich. Zu Ihrer
Unterstützung haben wir die wichtigsten Betoneigenschaften für Sie zusammengestellt. Nennen Sie uns alternativ die Sorten- oder Abrufnummer.
1. Anforderungen gemäß Bauunterlagen
Betondruckfestigkeitsklasse
Expositionsklassen: aus den Umwelteinflüssen Betonangriff (Klassen XF, XA, XM), Bewehrungskorrosion
(Klassen XC, XD und XS) und Alkalizufuhr (W0, WF oder WA)
Art der Bewehrung: unbewehrt, Stahlbeton, Spannbeton oder Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen
Besondere Eigenschaften: z.B. Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, Beton nach ZTV-Ing.
Nennwert des Größtkorns: aus Bewehrungsstababstand und Bauteilgeometrie
2. Anforderungen der Baustelle
Konsistenzklasse: beste Qualität ohne Nachmischen auf der Baustelle erhalten Sie durch unsere
werksgemischten F4-Sorten
Ggf. Festigkeitsentwicklung: aus Ihren Anforderungen an Ausschalfristen oder Wärmeentwicklung.
Bitte nicht vergessen: eine gute Nachbehandlung ist Grundlage für ein gelungenes Bauteil!
Ggf. Zugabe von Verzögerer: z.B. bei sommerlichen Temperaturen oder größeren Betonierabschnitten
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
16
www.cemex.de
Preise gültig ab 01.01.2016
Region Nord-West
Mietpreise für Betonfördergeräte
Verteilermast
Reichhöhe/Reichweite in m
(Reichweite ab Mitte Drehkreuz)
An- und Abfahrt
Förderleistungspreise
0 - 15 m3
15,5 - 25 m3
25,5 - 50 m3
50,5 - 100 m3
100,5 - 150 m3
150,5 - 200 m3
pauschal
pauschal
je m3
je m3
je m3
je m3
200,5 - 400 m3
je m3
über 400 m3
je m3
zusätzlicher Stundensatz bei Unterschreitung
einer Mindestförderleistung von
.
Mindestförderleistungspreis
inkl. An- und Abfahrt
bis
M24
24/20
+ Schlauchpumpe
150,00 €
bis
M32
32/28
bis
M36
36/32
+ 31 HT
bis
M42
42/38
bis
M52
52/48
FahrmischerBetonpumpe*
180,00 €
210,00 €
285,00 €
400,00 €
150,00 €
330,00 €
440,00 €
17,50 €
17,00 €
15,00 €
14,00 €
350,00 €
470,00 €
19,00 €
18,00 €
16,50 €
15,00 €
430,00 €
510,00 €
21,00 €
20,00 €
19,50 €
18,50 €
525,00 €
620,00 €
25,00 €
24,00 €
23,50 €
23,00 €
700,00 €
865,00 €
34,50 €
34,00 €
33,50 €
33,00 €
330,00 €
440,00 €
17,50 €
17,00 €
15,00 €
14,00 €
13,00 €
12,50 €
300,00 €
15 m3/Std.
14,00 €
13,50 €
330,00 €
15 m3/Std.
18,00 €
17,50 €
480,00 €
20 m3/Std.
22,50 €
22,00 €
690,00 €
25 m3/Std.
32,00 €
31,00 €
940,00 €
25 m3/Std.
13,00 €
12,50 €
300,00 €
15 m3/Std
480,00 €
530,00 €
640,00 €
810,00 €
1.100,00 €
480,00 €
Grundlage zur Ermittlung der Förderleistung ist der bestellte Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 30 Minuten bis M36 und
60 Minuten bis M52. Abgerechnet wird die Zeit, die zusätzlich zu der durch die Mindestförderleistung vorgegebene Zeit benötigt wird.
Serviceleistungen
Standortwechsel auf der Baustelle (jeweils)
keine Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle
vergebliche An-/Abfahrt
Abbestellung am Tag des disponierten Einsatzes
Umbestellung am Tag des disponierten Einsatzes
zusätzliche Schlauchleitung **
zusätzliche Rohrleitung
zusätzliche Reduzierung
zusätzlicher Bogen
zusätzlicher Förderleitungstransport
zusätzlicher Maschinist (von Ank. - Abf. Baustelle)
Miete Rundverteiler
Förderung durch Rundverteiler (ohne Miete)
Endschlauch-Quetschventil ***
Zuschlag für die Förderung von Sonderbetonen
(z. B. Faser- oder Schwerbeton)
Zuschlag Förderleistung 17.00 - 20.00 Uhr
Nachteinsatz 20.00 - 6.00 Uhr
Samstagszuschlag
Baustellenbesichtigung
Begleitfahrzeug bei Schwerlastgenehmigung ab M52
Saisonzuschlag (01.12.-15.03.)
Anforderung Euro 5 Dieselpartikelfilter (Aufsatzfilter)
Verwaltungsgebühr für Nachsendung
von Vermietungsnachweisen
120,00 €
380,00 €
480,00 €
330,00 €
330,00 €
120,00 €
385,00 €
530,00 €
350,00 €
350,00 €
160,00 €
200,00 €
360,00 €
490,00 €
500,00 €
650,00 €
640,00 €
810,00 €
1.100,00 €
430,00 €
525,00 €
700,00 €
430,00 €
525,00 €
700,00 €
17,50 €/m
15,00 €/m
32,50 €/Stk
12,00 €/Stk
120,00 €/Std. mind. jedoch 360,00 €
90,00 €/Std. mind. jedoch 180,00 €
auf Anfrage
2,50 €/m3
55,00 €/Einsatz
120,00 €
380,00 €
480,00 €
330,00 €
330,00 €
2,20 €/m3
50,00 €/Std.
auf Anfrage
50,00 €/Std. mind. jedoch 150,00 €
180,00 € (im Auftragsfall kostenfrei)
nach Aufwand
55,00 €/Einsatz
auf Anfrage
10,00 €/je VN
* nicht in allen Gebieten verfügbar
** Reduzierung des Größtkorns bei Verwendung von zusätzlicher Schlauchleitung ab DN <65 mm
*** nicht für jedes Gerät verfügbar
Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer. Betonförderleistungen sind Dienstleistungen und nicht skontierfähig.
Es gelten unsere beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls der Dieselpreis netto 1,20 €/Liter übersteigt, wird eine Preisanpassung erforderlich!
Alle Preise setzen folgende bauseitige Leistungen voraus:
Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort (unter Berücksichtigung der technischen Daten nach Gerätetyp)
Verwendung von pumpfähigen Betonsorten
Auf- und Abbau, sowie Reinigung der bestellten Rohr-/Schlauchleitung nach Vorgabe unseres Maschinisten.
Bereitstellung einer Anfahrmischung bei zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitung
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
17
www.cemex.de
Region Nord-West
Technische Daten unserer Betonfördergeräte
Masttyp
Ausfalthöhe
- Ausfalthöhen
- Stützkräfte
Abstützkräfte
vorn
Reichhöhe
hinten
52 m
M 52
10,4 m
350 KN
350 KN
42 m
M42
10,0 m
245 KN
236 KN
36 m
M 36
8,7 m
195 KN
193 KN
32 m
M 32
7,7 m
180 KN
184 KN
24 m
M24
4,9 m
140 KN
115 KN
16 m
M 16
4,1 m
95 KN
45 KN
- Fahrzeuglängen
- Abstützbreiten
Reichweite
48,1 m
38,0 m 31,7 m 28,0 m
19,7 m
Masttyp
13,0 m
Fahrzeuglänge
Abstützbreite
vorn
Reichtiefe
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
hinten
8,1 m
M 16
8,0 m
2,3 m
2,3 m
14,5 m
M24
9,0 m
5,5 m
2,3 m
20,8 m
M 32
10,4 m
6,2 m
4,8 m
23,7 m
M 36
11,3 m
6,3 m
6,3 m
29,1 m
M42
13,1 m
8,0 m
8,0 m
38,1 m
M 52
14,1 m
10,5 m
10,0 m
18
www.cemex.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten
Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder
Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör;
dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der
Mieter ist kein Kaufmann i.S. des HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.
§ 1 Angebot
Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas
anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt
ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.
§ 2 Pflichten des Vermieters
Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den
Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei
Meinungsverschiedenheiten über die Mietzeit ist die
Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.
Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns
berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB).
Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die
Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir
berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der
Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall von Versorgungsanlagen,
Verzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit
diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.
Eine Haftung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen
der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Ansprüche zu. Das Recht zur Minderung
der Miete ist ausgeschlossen.
Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen
uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus
Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen,
aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Im Übrigen ist der
Schadensersatzanspruch von Kaufleuten i.S. der HGB
auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, deren Deckungssumme mindestens
Euro 1,0 Mio. beträgt, beschränkt. Die Beschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie den Ersatz von privat genutzten Sachen, deren Haftung sich aus dem
Produkthaftungsgesetz ergibt.
§ 3 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins
zu zahlen, die Mietsache ordentlich zu behandeln und
nach Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und den
Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen
zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache
am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und
Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er
hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der
vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder
verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrba-
ren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter
dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am
Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen,
dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese
Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter
für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht
auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe
sowie die Einbaufläche muss vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder -ähnliches geschädigt werden können.
Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine
Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung
von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang
ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal
bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat
er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren
der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von
Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen
von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen.
Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von
Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur
Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er
haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf.
Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge
eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so
hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
§ 4 Sicherungsrechte
Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine
auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen Teil
der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen
hat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen
nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung mit der Aufforderung bekannt zu geben, bis zur
Höhe der in Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zu
zahlen.
Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir
werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen,
solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt.
Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile
ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen
Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte
abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren.
Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen
als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.
Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte
unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu
tragen.
Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der
Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %.
Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren
Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um
20 % übersteigt.
§ 5 Mietzins und Zahlungsbedingungen
Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder
Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere
Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und
Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Unternehmer, die
innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss
außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht
werden soll.
Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache
außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der
kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Mietzinses vereinbart.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach
Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen
des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung
eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung
gefährdet wird, z. B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, so
können wir die uns obliegende Leistung verweigern,
bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie
geleistet wird.
Ist der Mieter Unternehmer, so beeinflussen seine
Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit
und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so
beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.
Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei
denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Einem Unternehmer gegenüber sind
wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher
Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die
er gegen unserer Mutter-, Tochter-, Schwester- oder
sonst verbundenen Gesellschaften hat.
Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren
Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld
die Leistung angerechnet wird.
Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im
Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab dem 01.08.2014, der Einzug im SEPALastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SEPA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen,
auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist:
Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag
abzgl. 5 Werktage
Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und
wiederkehrende Firmenlastschrift:
Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs
der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für
die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten ist
der Sitz der Gesellschaft, nach unserer Wahl auch der
Sitz unserer zuständigen Niederlassung.
Stand: 02/2014
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
19
www.cemex.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen
Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von
Transportbeton und anderen Baustoffen, z.B.: Mörtel, füma®,
estritherm® und Fließestrich, nachfolgend kurz als „Baustoff“
bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren
Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der
Käufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Angebot
Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, falls
nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowie
die Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist allein
der Käufer verantwortlich.
2. Lieferung und Abnahme
Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an
der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers
nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebenen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom
Vertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist
zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende
Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben;
ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale Temperatur (z.B. 30 ºC oder 25 ºC) zu kühlen, und sind insoweit von
der Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zu
verschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperioden, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren,
unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Baustoff mit Saisonzuschlag anbieten.
Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Übermittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen
ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung
nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden
Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren
muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1m3 in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur
Abnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis
durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn,
die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir
zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner
für die ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung
für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander,
in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere
rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.
Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die
Vermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nicht
Gegenstand des Kaufvertrages.
3. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunkt
auf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere Anlage verlässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die Gefahr über,
sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um
zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
4. Gewährleistung/ Haftung
Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden
Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und die
vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für
eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies
gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den
gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer.
Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei
denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält.
Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in
sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder
verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung,
es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des
Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat.
Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere
solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte,
darf nicht verarbeitet werden.
Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt
die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher
Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel,
gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von
Kaufleuten i. S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff
zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung
einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nach
Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb
der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht
fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt.
Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoffeigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden
sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann
der Käufer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen
der Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüber
hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 2,5 Mio. beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. des
HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung
der Mängelrüge durch uns.
5. Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von
Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist.
Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
6. Sicherungsrechte
Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung
sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder -verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.
Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder
Verwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen
mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs
mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.
Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit
anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff
mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt,
tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres
Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.
Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf
Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten
offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns
der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der
Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz1 an
uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die
Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die
Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht
einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer an
uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits
jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder
an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern
ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung
gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer
Kundenservice-Center Tel. 030-355 30 52 86
Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder
jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte
unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur
Last fallende Interventionskosten zu tragen.
Der „Wert unseres Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht
dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%.
Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden
Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des
Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekosten,Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf
Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i. S. des HGB, die
innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von
Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach der
jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelieferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skontogewährung nur auf den Warenwert, nicht aber auf den Frachtanteil. Dieser beträgt, soweit nicht in der Rechnung
ausdrücklich ausgewiesen, 20 € netto pro Kubikmeter gelieferten Baustoff.
Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung
gefährdet wird, z. B. der Käufer seine Zahlungen einstellt,
überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren
eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die
Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet
er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer
Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der
Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigen
Verzugsschadens.
Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen
gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur
Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i. S. des
HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen,
die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst
verbundene Gesellschaften hat.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu
tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung –, auf welche Schuld die Leistung angerechnet
wird.
Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt,
erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab dem
01.08.2014, der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SEPA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen,
auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist:
Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5
Werktage
Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkehrende Firmenlastschrift:
Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag
8. Baustoffüberwachung
Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unangemeldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über
sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten i. S. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft.
10. Nichtigkeit
Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig
sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Stand 02/2014