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01/2016
02/2016
03/2016
04/2016
05/2016
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06.01.2016
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03.02.2016
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17.02.2016
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435,-
52
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259,-
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1/16 hoch, einspaltig
Nachlässe:
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ab 6 Anzeigen
ab 12 Anzeigen
ab 18 Anzeigen
ab 24 Anzeigen
ab 36 Anzeigen
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7%
10 %
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Plazierungsaufschlag:
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ab 1 Seite
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3/4 hoch
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1/8 quer
1/16 hoch
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Vorzugsplazierung im Heft 10%
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netto. Bei Vorauszahlung, die bis zum Erstverkaufstag beim
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auf unser Konto, eingehend eine Woche vor Druck.
Daten digital:
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dpi bei schwarz-weiß-Anzeigen und 300 dpi bei
Farbanzeigen); Bildformate im RGB oder anderem
Farbmodus werden von uns in den Vierfarbmodus
(CMYK) umgewandelt. (Bei Umwandlung von RGB
in den Vierfarbmodus (CMYK) entstehen
Farbabweichungen). Graphikformat EPS (Schriften sind
in Pfade umzuwandeln).
Offene Dateien: QuarkXPress 6.0 und höher für
Macintosh. Schriften, Bilder und Graphiken bitte mitliefern.
[email protected]
[email protected]
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Rollen-Offsetdruck
Heftformat:
240 mm Breite, 322 mm Höhe
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IVW 3/2015: 73.050 Exemplare
Commerzbank Passau
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1.000 Exemplare
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Textsatz:
Layoutgestaltung:
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Textsatz nach oder ohne Vorgaben
Textsatz mit Foto, Bildmotiv oder Logo
graphisch gestaltetes Anzeigenmotiv inklusive Foto, Bild oder Logo
Euro 451,Euro 102,Euro 153,-
Diese Beträge sind jeweil nur einmalig bei Ihrem Erstauftrag zu entrichten, da bei Folgeanzeigen keine neuen Druckvorlagen nötig sind, es sei
denn, Änderungen des Anzeigeninhalts würden von Ihnen gewünscht.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Mittwoch, 21.09.2016
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120.000 Exemplare
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Rücktrittstermin:
Montag, 22.08.2016
Mittwoch, 20.07.2016
Das Jahresheft
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Druckunterlagenschluss:
erscheint
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Freitag, 22.07.2016
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Satzspiegel: 184 mm Breite x 256 mm Höhe
2./3./4. Umschlagseiten: nur farbig
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Anzeigenformate/-preise je gültig für „Ihre Sterne 2016“ und „ENGEL 2016“
Format
Breite
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2.821,-
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quer
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Erscheinungstag: Dienstag, 06.09.2016
Druckauflage: 45.000 Exemplare
Copy-Preis: Euro 6,50
Anzeigenschluss
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Druckunterlagenschluss: Mittwoch, 29.07.2016
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2./3./4. Umschlagseiten: nur farbig
Innenseiten: schwarz-weiß mit 1 Zusatzfarbe
1/1
Breite
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Höhe
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beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber dies bei
Auftragserteilung ausdrücklich erklärt und der Verlag dies
schriftlich bestätigt hat. In diesem Fall hat der Anzeigentext so
rechtzeitig beim Verlag einzugehen, dass dem Auftraggeber noch
vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil - Anzeigen sind Anzeigen, die mindestens drei Seiten
an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,
die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die
durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
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Insbesondere bei der Lieferung digitaler Druckunterlagen ist der
Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig vor Erscheinen der Anzeige
ordnungsgemäße Vorlagen zur Verfügung zu stellen, die insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Verlages entsprechen. Auch im übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung
von Druckunterlagen einzuhalten.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
10. (1) Der Auftraggeber hat bei einem vom Verlag nach Ziff. 10
Absatz (2) dieser AGB zu vertretendem ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Nacherfüllung durch den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Im Fall der Nacherfüllung wird der
Verlag die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten tragen.
Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl
oder ist der Auftraggeber hierzu nicht bereit oder in der Lage, ist
der Auftraggeber berechtigt, den Anzeigenpreis zu mindern oder
vom Vertrag zurückzutreten und, sofern der Verlag eine Pflichtverletzung nach Maßgabe von Ziff. 10 (2) zu vertreten hat, Schadensersatz zu verlangen.
(2) Der Verlag haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von
Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes
schuldhafte Verhalten des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Verlags ist außer bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder
sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder soweit der Verlag aus sonstigen Gründen,
insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, zwingend haftet.
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Geschäftsbedingungen
(4) Reklamationen – mit Ausnahme nicht offensichtlicher Mängel
– sind dem Verlag unverzüglich anzuzeigen und entsprechende
Mängel zu rügen.
11. Verantwortlichkeit
Der Kunde gewährleistet, dass er alle Rechte, insbesondere alle
Urheber- und Markenrechte, an den Vorlagen und Texten sowie
sonstigen an den Verlag überlassenen Materialien und zum Anzeigenauftrag gehörenden Inhalten besitzt. Die Vereinbarkeit der
Inhalte mit wettbewerbsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen hat der Kunde in eigener Verantwortung durchzuführen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund
– verletzt werden. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
12. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der
Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
werden.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird
die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrundegelegt.
14. (1) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird
die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Vergütung ist innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht im
Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(2) Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
15. (1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verlag berechtigt
pro Mahnung eine Pauschale in Höhe von € 5,00 zu erheben.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
(2) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch
einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, (Zeichnungen/Filme) sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss
über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten
Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder
auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei
Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
Bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
Bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
Bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
Bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten
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konnte. Wenn der Verlag den Auftraggeber über das Absinken
der Auflage so rechtzeitig informiert hat, dass er vor Erscheinen
der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte, sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen.
19. Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zu Aufbewahrung endet drei
Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort für die gegenüber dem Verlag geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des
Verlages.
21. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
22. Rabatt-Gutschrift:
Ist der ursprünglich gebuchte Anzeigenumfang innerhalb eines
Kalenderjahres höher als der tatsächlich abgenommene, so erhält der Anzeigenkunde laut Mal- oder Mengenstaffel eine nachträgliche Rabatt-Gutschrift.
23. Rabatt-Nachbelastung:
Ist der ursprünglich gebuchte Anzeigenumfang innerhalb eines
Kalenderjahres niedriger als der tatsächlich abgenommene, so
erhält der Anzeigenkunde laut Mal- oder Mengenstaffel eine
nachträgliche Rabatt- Nachbelastung.
24. Schlussbestimmungen
(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die
teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame
Regelung haben die Parteien durch eine solche zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt und wirksam ist.
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