sicherheitsdatenblatt cementone aluminium solar protector for roofs

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sicherheitsdatenblatt cementone aluminium solar protector for roofs
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SICHERHEITSDATENBLATT
CEMENTONE ALUMINIUM SOLAR PROTECTOR FOR ROOFS
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1. Produktidentifikator
Handelsname
CEMENTONE ALUMINIUM SOLAR PROTECTOR FOR ROOFS
Produkt Nr.
21850, 21851, 21853
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Identifizierte Verwendungen
Roof Coating
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
BOSTIK LIMITED
COMMON ROAD
STAFFORD
STAFFORDSHIRE
ST16 3EH
UNITED KINGDOM
+44 1785 255141
+44 1785 272650 (24Hour Emergency)
[email protected]
1.4. Notrufnummer
+44 1785 272650 (24 Hours)
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (EG 1272/2008)
Einstufung (1999/45/EWG)
Entz. Fl. 3 - H226
Physikalische und chemische
Gefährdungen
Für Menschen
EUH066;STOT einm. 3 - H336;STOT wdh. 1 - H372
Für Umwelt
Aqu. chron. 2 - H411
Xn;R48/20. N;R51/53. R10, R66, R67.
Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Enthält
NAPHTHA (PETROLEUM), HYDROSULFURIZED HEAVY; LOW BOILING*
Beschriftung Gemäss (Eg) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226
H336
H372
H411
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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CEMENTONE ALUMINIUM SOLAR PROTECTOR FOR ROOFS
Sicherheitshinweise
P102
P210
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
P314
P305+351+338
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht
rauchen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P403+233
P501
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften entsorgen.
P233
P240
P241
P242
P243
P270
P271
P273
P260
P261
Behälter dicht verschlossen halten.
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosionsgeschützte elektrische Anlagen verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
P264
P370+378
Nach Gebrauch kontaminierte Haut gründlich waschen.
Zusätzliche Sicherheitshinweise
P303+361+353
P304+340
P333+313
P337+313
P391
P403+235
P405
Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
EUH066
Im Falle eines Brandes: Schaum, Kohlendioxid, Trockenpulver oder
Wassernebel zum Löschen verwenden.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten,
getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser
abwaschen/duschen.
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.
Unter Verschluss aufbewahren.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2. Gemische
1,2,4-TRIMETHYLBENZOL
CAS-Nr.: 95-63-6
Einstufung (EG 1272/2008)
Entz. Fl. 3 - H226
Akut Tox. 4 - H332
Hautreiz. 2 - H315
Augenreiz. 2 - H319
STOT einm. 3 - H335
Aqu. chron. 2 - H411
1-5%
EG-Nr.: 202-436-9
Einstufung (67/548/EWG)
R10
Xn;R20
Xi;R36/37/38
N;R51/53
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LOW BOILING POINT HYDROGEN TREATED NAPHTHA - NAPHTHA (PETROLEUM) HYDROTREATED HEAVY
CAS-Nr.: 64742-48-9
EG-Nr.:
Einstufung (EG 1272/2008)
Entz. Fl. 3 - H226
EUH066
STOT einm. 3 - H336
Asp. 1 - H304
Einstufung (67/548/EWG)
Xn;R65.
R10,R66,R67.
NAPHTHA (PETROLEUM), HYDROSULFURIZED HEAVY; LOW BOILING*
CAS-Nr.: 64742-82-1
Einstufung (67/548/EWG)
Xn;R48/20,R65.
N;R51/53.
R10,R66,R67.
PROPYLBENZOL
< 1%
EG-Nr.: 203-132-9
Einstufung (EG 1272/2008)
Entz. Fl. 3 - H226
STOT einm. 3 - H335
Asp. 1 - H304
Aqu. chron. 2 - H411
Einstufung (67/548/EWG)
R10
Xn;R65
Xi;R37
N;R51/53
Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Für Ruhe, Wärme und frische Luft sorgen. Bei andauerndem Unwohlsein, Arzt konsultieren.
Verschlucken
KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN! Sofort ärztliche Hilfe holen.
Hautkontakt
Sofort abwaschen und verschmutzte Haut mit Wasser spülen. Kontaminierte Kleidungsstücke sofort ausziehen und betroffene Haut mit viel
Wasser spülen. Mindestens 15 Minuten lang weiter spülen und ärztliche Hilfe holen.
Augenkontakt
Sofort mit viel Wasser bis zu 15 Minuten lang spülen. Kontaktlinsen entfernen und Augen weit öffnen. Mindestens 15 Minuten lang
weiterspülen und ärztliche Hilfe suchen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Einatmen
Keine spezifischen Symptome angegeben.
Verschlucken
Keine spezifischen Symptome angegeben.
Hautkontakt
Keine spezifischen Symptome angegeben.
Augenkontakt
Keine spezifischen Symptome angegeben.
10-30%
EG-Nr.: 265-185-4
Einstufung (EG 1272/2008)
Entz. Fl. 3 - H226
EUH066
STOT einm. 3 - H336
STOT wdh. 1 - H372
Asp. 1 - H304
Aqu. chron. 2 - H411
CAS-Nr.: 103-65-1
1-5%
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4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Erste-Hilfe-Maßnahmen.
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Zum Löschen Schaum, Kohlendioxid oder Pulver verwenden.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Brand- Und Explosionsgefahren
Bildet mit Luft explosive Mischungen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Hinweise Zur Brandbekämpfung
Brandgase nicht einatmen. Um Rauch und Gase zu vermeiden, mit dem Wind im Rücken bleiben. Geschlossene und enge Räume vor
dem Betreten auslüften. Ablauf von Abwasser in die Kanalisation und in Wasserquellen verhindern. Eindämmen zur Wasserüberwachung.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
Bei Feuer umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und komplette Feuerschutzausrüstung tragen.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Bei Kontaktgefahr Schutzhandschuhe und -brille bzw. Gesichtsschutz verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation, in den Boden oder in Gewässer gelangen lassen. Verschüttetes Material mit Sand, Erde oder anderem
absorbierendem Material aufsammeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Notwendige Schutzausrüstung tragen. Alle Zündquellen löschen. Funken, Flammen, Rauch, Hitze vermeiden. Lüften. @@@Absorb
onto sand , earth or abosorbent granules.Pick up with non-sparking tools and place into metal containers with sealable lids.Mark containers
with details of hazards and store in designated area ready for disposal.@@@
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Schutzkleidung tragen wie in Abschnitt 8 dieses Sicherheitsdatenblattes beschrieben.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Verschütten, Haut- und Augenberührung vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerungshinweise
Lagerung: Entzündliche Flüssigkeit.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Die identifizierten Verwendungen dieses Produktes sind in Unterabschnitt 1.2 beschrieben.
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1. Zu überwachende Parameter
Bezeichnung
1,2,4-TRIMETHYLBENZOL
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert.
STANDA
RD
AGW
Arbeitsplatzgrenzwert
100 mg/m3
Arbeitsplatzgrenzwert
Anm.
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Angaben Zum Grenzwert
WEL = Workplace Exposure Limits
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Prozessbedingungen
Technische Begrenzungsmaßnahmen einsetzen, um die Luftverunreinigung auf das zulässige Expositionsniveau zu reduzieren.
Technische Maßnahmen
Für ausreichende Ventilation sorgen. Grenzwerte einhalten und Einatmen von Dämpfen auf ein Mindestmaß beschränken.
Atemschutz
Gasfilter für organische Stoffe.
Handschutz
Bei Gefahr einer Berührung mit der Haut geeignete Schutzhandschuhe tragen. Die Flüssigkeit kann durch das Material dringen.
Handschuhe deshalb häufig wechseln.
Augenschutz
Schutzbrille bzw. Gesichtsschutz tragen.
Andere Schutzmassnahmen
Zweckmäßige Schutzkleidung tragen, um jede mögliche Berührung mit der Flüssigkeit und wiederholten oder längeren Kontakt mit den
Dämpfen zu verhindern.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Hautschutz
Bei Spritzgefahr immer eine Schürze oder Spezialschutzkleidung tragen.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Flüssigkeit
Farbe
Silber.
Geruch
Erdöl. Lösungsmittel.
Löslichkeit
Nicht wasserlöslich
Relative Dichte
Approx 1.0
9.2. Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität
No data available
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Temperaturverhältnissen und empfohlenem Gebrauch.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine Daten vorhanden.
Gefährliche Polymerisation
Unbekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Kontakt mit Oxidations- oder Reduktionsmitteln vermeiden.
10.5. Unverträgliche Materialien
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
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Nicht bekannt.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Einatmen
Dämpfe können Atemwege oder Lungen reizen.
Verschlucken
Kann beim Verschlucken Unwohlsein verursachen. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Hautkontakt
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Augenkontakt
Reizt die Augen.
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Ökotoxizität
Umweltgefährdend: Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Contamination of the terrestrial and aquatic
environments should be avoided
12.1. Toxizität
No data available
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Abbaubarkeit
Es liegen keine Daten über die Abbaubarkeit des Produktes vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulationspotential
Daten bzgl. Bioakkumulation liegen nicht vor.
12.4. Mobilität im Boden
Mobilität:
Semi-mobil.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
No data available
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Allgemeine informationen
Der Abfall ist als gefährlicher Abfall klassifiziert. Abfall einer zugelassenen Deponie nach Absprache mit den örtlichen Behörden zuführen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Abfall und Reste entsprechend der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1. UN-Nummer
UN NR. (ADR/RID/ADN)
1999
UN NR. (IMDG)
1999
UN NR. (ICAO)
1999
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14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Richtige Versandbezeichnung
TARS, LIQUID (NAPHTHA (PETROLEUM), HYDROSULFURIZED HEAVY; LOW BOILING*)
14.3. Transportgefahrenklassen
ADR/RID/ADN Klasse
3
ADR/RID/ADN Klasse
Klasse 3: Entzündliche Flüssigkeiten.
ADR Etikett Nr.
3
IMDG Klasse
3
ICAO Klasse/Unterklasse
3
Transportkennzeichnung
FLAMMABLE
LIQUID
3
14.4. Verpackungsgruppe
ADR/RID/ADN Verpackungsgruppe
III
IMDG Verpackungsgruppe
III
ICAO Verpackungsgruppe
III
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährdende Substanz/Meeresschadstoff
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
EMS
F-E, S-E
Gefahr Code
2W
Gefahr Nr. (ADR)
30
Tunnelbeschränkungscode
(D/E)
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Eu-Rechtsvorschriften
Richtlinie 67/548/EWG über gefährliche Stoffe. Richtlinie 1999/45/EG über gefährliche Zubereitungen. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (mit Änderungen).
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
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Allgemeine informationen
This product should be used as directed by Bostik Ltd.For further information consult the product data sheet or contact Technical Services.
Informationsquellen
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Revisionsanmerkungen
ACHTUNG: Linien innerhalb des Randes zeigen markante Änderungen zur vorigen Revision an. This safety data sheet supersedes all
previous issues and users are cautioned to ensure that it is current. Destroy all previous data sheets and if in doubt contact Bostik Limited.
Herausgegeben Von
Approved LJ
Überarbeitet am
December 2014
Überarbeitet
7
Datum
June 2007
R-Sätze (Vollständiger Text)
R67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R10
Entzündlich.
R20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R48/20
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R65
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R37
Reizt die Atmungsorgane.
R36/37/38
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Vollständige Gefahrenhinweise
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H372
Schädigt die Organe <<Organs>> bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.