Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base
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Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base
Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base 1 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base Die Gefangenenlager Camp X-Ray, Camp Delta (mit dem Sonderteil Camp Echo) und Camp Iguana sind, teils geschlossene, Gefangenenlager auf der Guantanamo Bay Naval Base, einem Marinestützpunkt der US Navy in der Guantánamo-Bucht auf Kuba. Sie werden durch die Joint Task Force Guantanamo betrieben. Im Januar 2002 wurde im Gefolge der Anschläge vom 11. September 2001 und der darauf folgenden US-amerikanischen Invasion in Afghanistan begonnen, den Stützpunkt um ein Internierungslager für Gefangene zu erweitern, die von den USA als ungesetzliche Kombattanten bezeichnet werden. Damit war sowohl der Schutz der Vereinigten Staaten vor Terroristen, als auch die Gewinnung geheimdienstlicher Erkenntnisse beabsichtigt.[1] [2] Camp Delta ist eine Gefangene bei ihrer Ankunft im Januar 2002 ehemalige sogenannte Black Site. Die Rechtslage der Gefangenen, deren Haftbedingungen, die verwendeten Verhörmethoden und Verstöße gegen die Menschenrechte stießen international auf scharfe Kritik und führten zur Forderung nach Schließung. Gliederung Die Gefangenenlager sind wie folgt gegliedert. • Camp X-Ray (geschlossen): Erstes Lager war Camp X-Ray, das von Januar bis zum 29. April 2002 in Betrieb war. Es hatte lediglich eine Kapazität von 320 Gefangenen und bestand zum größten Teil aus Käfigen. Diese standen in der prallen Sonne, sodass die Insassen der Witterung schutzlos ausgesetzt waren. Da die Käfige von allen Seiten frei einsehbar waren wurden sie auch vollständig ihrer Privatsphäre beraubt. Nachdem Bilder der Internierten um die Welt gingen, wurden die Zäune des Lagers, angeblich zum Schutz der Häftlinge vor Fotografen, mit Tüchern verhängt. Eingang zum Camp Delta • Camp Delta: Weil das Lager nicht genug Kapazität hatte, um Verschleppte aufzunehmen, wurde es durch das größere Camp Delta ersetzt. Dort wurden zeitweise bis zu 1000 Personen völkerrechtswidrig festgehalten und gefoltert. Das Lager besteht noch immer und ist in sieben Lager unterteilt - die Gefangenenlager 1 bis 6 und das Camp Echo. Ein Arrestblock für 48 Personen im Camp Delta, • Camp Echo: Camp Echo ist ein weiterer Ausbau des Januar 2003 Gefangenenlagers. Es befindet sich außerhalb von Camp Delta und wird von der US-Militärpolizei bewacht. Anders als in Camp X-Ray befinden sich Toiletten in den Zellen und die Insassen haben die Möglichkeit, mit ihren Anwälten zu sprechen. Es wird für spezielle Gefangene, aber auch für Befragungen und Anwaltskontakte der Insassen genutzt. Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base 2 • Camp Iguana: Auch Camp Iguana ist ein ausgelagerter Komplex. Hier wurden ursprünglich Kinder interniert. Inzwischen sind dort Gefangene untergebracht, deren Unschuld die USA anerkannt hat und deren Überführung in ihre Heimatländer als im Moment nicht möglich angesehen wird. Gefangener im US-Militärgefängnis Geschichte Das erste US-amerikanische Lager in Guantánamo hieß Camp X-Ray (engl.: Röntgenstrahlen, X-Ray nach der NATO-Buchstabiertafel) und bestand vom 11. Januar 2002 bis zum 29. April 2002. Es konnte maximal 320 Gefangene aufnehmen. Es wurde am 28./29. April durch das wesentlich größere Lager Camp Delta als Lager ersetzt. Insgesamt wurden nach der US-amerikanischen Invasion in Afghanistan im Jahr 2002 über 1000 Personen aus mehr als 40 Ländern als mutmaßliche Mitglieder aus den Reihen der Taliban und der Al-Qaida nach Guantanamo gebracht. Anfang 2004 waren noch immer 510 Personen im Lager gefangen. Misshandlungen von Gefangenen wurden am 12. März 2004 bekannt.[3] Das IKRK bestätigte am 30. November 2004 der Folter gleichkommende Behandlung in Guantánamo.[4] Am 18. Mai 2006 brach nach mehreren Suizidversuchen eine Revolte der Gefangenen aus, die von den Wachen niedergeschlagen wurde. Am 20. Januar 2009, als US-Präsident Obama ein Dekret zur Schließung der Gefangenenlager unterschrieb, befanden sich auf Guantánamo noch 245 Gefangene in Gewahrsam.[5] Selbstmorde und Selbstmordversuche von Gefangenen Am 10. Juni 2006 gab die Lagerleitung bekannt, dass drei Gefangene Suizid durch Erhängen begangen hätten. Laut BBC kommentierte Konteradmiral Harry Harris Jr., der Lagerkommandant, dies mit der Bemerkung: „Sie haben keine Achtung vor dem Leben, weder vor unserem noch vor ihrem. Ich glaube, es war kein Akt der Verzweiflung, sondern ein Akt der asymmetrischen Kriegsführung gegen uns.“[6] Das Pentagon gab die Namen der Verstorbenen wie folgt bekannt: Mani bin Shaman bin Turki al-Habardi, 30, und Yasser Talal Abdulah Yahya al-Zahrani, 22, (beide Saudi-Arabien) sowie Ali Abdullah Ahmed, 33 (Jemen). Die Lagerleitung wies Vorwürfe mangelnder Aufmerksamkeit damit zurück, dass die Selbstmörder ihre Aktion listig verborgen hätten. Eine ordnungsgemäße Obduktion der Toten konnte nicht durchgeführt werden.[7] Bei der Obduktion aller drei Toten fehlten nämlich Teile des Rachens, des Kehlkopfes und der Luftröhre, Organe also, deren Prüfung bei Erhängen am wichtigsten ist. Außerdem wies der rechte Handrücken des Jemeniten blaue Flecken auf, die durch eine Injektion hervorgerufen worden sein konnten. Wegen dieser Indizien kann auch eine Ermordung durch das Lagerpersonal nicht ausgeschlossen werden. Den Selbstmorden waren 41 Selbstmordversuche vorausgegangen, die von der Lagerleitung mit zum Teil bis zu 18-monatiger Verzögerung bekannt gegeben wurden. Am 30. Mai 2007 wurde der 34-jährige Saudiaraber Abdul Rahman Maath Thafir al-Amri tot in seiner Zelle aufgefunden. Er war im November 2001 in den Bergen von Tora Bora gefangengenommen worden und war seit Februar 2002 in Guantánamo eingesperrt. Nach Angaben des US-Militärs hatte er Selbstmord begangen. Ein anderer Häftling, der aus Bahrain gebürtige Juma Mohammed Al Dossary, hat nach mindestens zehn Selbstmordversuchen angekündigt, dass er seinem Leben weiter ein Ende setzen Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base will. „Ich will dieser psychischen und physischen Folter ein Ende setzen. Ich suche nach einem Ende für mein Leben“, heißt es in einem Brief des 33-Jährigen. Am 1. Juni 2009 wurde der 31-jährige Mohammed Ahmad Abdallah Sali tot in seiner Zelle aufgefunden. Nach Angaben des US-Militärs hatte er sich selbst getötet. Er hatte seit Februar 2002 in dem Gefangenenlager eingesessen.[8] Weitere Todesfälle Am 30. Dezember 2007 wurde der 68-jährige afghanische Gefangene Abdul Razzak von einem Arzt für tot erklärt. Er befand sich wegen einer Darmkrebserkrankung in chemotherapeutischer Behandlung.[9] Anfang Februar 2011 starb der 48-jährige afghanische Häftling Awal Gul, der seit 2002 interniert war. Gemäß offiziellen Angaben verstarb er beim Sport, möglicherweise an einer Lungenembolie oder einem Herzinfarkt. Den genauen Grund sollte eine Autopsie klären.[10] [11] Rechtslage der Gefangenen Den Gefangenen bleiben ihre Rechte als Kriegsgefangene verwehrt. Stattdessen werden sie als so genannte unlawful combatants (ungesetzliche Kombattanten, sinngemäß ungesetzliche Kämpfer) in besonderen Lagern des Stützpunkts interniert. Die Einstufung als ungesetzliche Kombattanten wird mit Völkerrecht und Menschenrechten nach herrschender Meinung als nicht vereinbar angesehen. Der damalige Präsident der Vereinigten Staaten George W. Bush und seine engsten Mitarbeiter haben nach Angaben des damaligen Stabschefs des damaligen US-Außenministers Colin Powell, Lawrence Wilkerson, von der Unschuld der meisten Guantanamo-Gefangenen gewusst, diese aber aus politischen Gründen weiter in der Sonderhaftanstalt gelassen.[12] Im November 2003 kam in den internationalen Medien das mittlerweile bestätigte Gerücht auf, dass nach Guantanamo auch Kinder und Jugendliche, die während des Afghanistan-Krieges (2002) gefangen genommen wurden, verschleppt worden seien. Auch ihnen seien einige grundsätzliche Menschenrechte verwehrt geblieben. Im Januar 2004 wurden drei inhaftierte Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren nach Afghanistan zurückgebracht und freigelassen. Sie seien „keine Gefährdung mehr für die Sicherheit der Vereinigten Staaten“. Den verbliebenen Gefangenen wird sowohl der Kriegsgefangenenstatus als auch jeglicher Rechtsbeistand verweigert. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts der USA im Juni 2004 müssen die Gefangenen die Möglichkeit haben, ihre Freiheitsentziehung überprüfen zu lassen. Bis zur Beendigung der Überprüfung Ende Januar 2005 wurde der Status in 327 Fällen bestätigt. Bei den restlichen Inhaftierten steht die Entscheidung noch aus. Bewertung der Rechtslage, Schließungs- und Freilassungsforderungen Joyce Hens Green, Richterin am District Court für den District of Columbia, bezeichnete in ihrem Urteil vom 31. Januar 2005[13] die Praxis der Internierung ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren als illegal und als Verstoß sowohl gegen die Genfer Konventionen als auch gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten. Inzwischen ist auch eine Grundsatzentscheidung des Supreme Court ergangen; siehe dazu Hamdan gegen Rumsfeld. Am 15. Februar 2006 forderte erstmals seit der Errichtung des Lagers die UN-Menschenrechtskommission in einem Sonderbericht die Auflösung der Einrichtung.[14] Die Gefangenen seien unverzüglich einem fairen Gerichtsverfahren zuzuführen oder freizulassen. Bisher weigerten sich die USA allerdings, dieser Aufforderung nachzukommen, und beriefen sich darauf, dass sich der Bericht auf selektive Aussagen stütze. Am 29. Juni 2006 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden, dass die Militärtribunale im Gefangenenlager Guantanamo nicht rechtens sind. Sie verstößen gegen die Genfer Konvention, das US-Militärrecht und die amerikanische Verfassung. Präsident George W. Bush habe seine Kompetenzen überschritten, urteilten die Richter im Prozess um Salim Ahmed Hamdan, der von Lieutenant Commander Charles Swift vertreten wurde. 3 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base Der Europarat hat am 9. Januar 2007 eine sofortige Schließung des US-Lagers Guantánamo gefordert. Das Lager stelle eine eklatante Verletzung der Menschenrechte dar, sei ein Schandfleck für die USA sowie eine Behinderung des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus, so der Generalsekretär der Staatenorganisation, Terry Davis. Terrorverdächtige Personen sollten entweder vor ordentliche Gerichte gestellt oder freigelassen werden. Ende April 2011 gab es aufgrund von Dokumenten, die das Enthüllungsportals WikiLeaks veröffentlichte, Medienberichte, dass mindestens 150 Menschen unschuldig festgehalten wurden.[15] Juristische Auseinandersetzung um die Gefangenenlager Am 10. November 2003 hat das höchste Gericht der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, zwei Fälle zur Entscheidung angenommen. Dies waren die Verfahren Rasul v. Bush und al Odah v. Bush, die vor dem Supreme Court gebündelt verhandelt wurden (Rasul v. Bush, 124 S. Ct. at 2686.[16] ). Im Jahr 2002 hatten Angehörige der Antragsteller in beiden Verfahren erstmals Klage vor US-Bundesgerichten eingereicht. Die Kläger im Fall Rasul v. Bush, Shafiq Rasul, Asif Iqbal, Mamdouh Habib und David Hicks, hatten ihre Freilassung, die Unterlassung von Verhören und Zugang zu juristischer Beratung ihrer Wahl gefordert. Die zwölf Kuwaiter im Fall al Odah v. Bush forderten vornehmlich, den genauen Grund für ihre Inhaftierung zu erfahren, rechtlichen Beistand ihrer Wahl zu bekommen und einen fairen Prozess vor einer unabhängigen Instanz. Die Bundesgerichte lehnten es ab, sich mit den Fällen zu befassen, mit der Begründung, dass man unzuständig sei. Gegen diese Entscheidungen der Bundesgerichte zogen die Kläger vor den Supreme Court. Aufgabe des Supreme Court war es nun, die Frage zu klären, ob die US-Bundesgerichte dafür zuständig seien, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierungen der Guantanamo-Insassen zu überprüfen, nicht aber die konkrete Schuld der Antragsteller zu beurteilen. Am 28. Juni 2004 sprach der Supreme Court das Urteil in dem Fall. Für die Regierungsseite, die sich sagen lassen musste, „ein Kriegszustand ist kein Blankoscheck für den Präsidenten”, war das Urteil eine klare Niederlage. Die Argumentation der Regierung, dass Guantanamo nicht amerikanisches Staatsgebiet sei und somit US-Gerichte keine Zuständigkeit besäßen, verwarfen die Richter mit dem Hinweis, dass für die Anwendbarkeit der Zuständigkeitsvorgabe bei Habeas-Corpus-Verfahren die uneingeschränkte Hoheitsgewalt maßgeblich sei, die im Fall Guantanamo bei den Vereinigten Staaten läge. Unwesentlich sei außerdem die Staatsangehörigkeit der Internierten, da Habeas Corpus grundsätzlich ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit gelte. In dem Verfahren wurden die Regierungsanwälte in ihren Auffassungen in keinem Punkt bestätigt. Den Fall Eisenträger v. Johnson als Präzedenzfall anzuerkennen, bei dem es um die administrative Verhaftung deutscher Spione während des 2. Weltkrieges ging, lehnte der Supreme Court ab, da die Gefangenen von Guantanamo “nicht Staatsangehörige von Ländern sind, die sich mit den USA im Kriegszustand befinden, und die bestreiten, dass sie Akte der Aggression gegen die USA begangen oder geplant haben; ihnen wurde niemals Zugang zu einem Gericht gewährt, geschweige denn, dass sie für ein Vergehen angeklagt oder dieses überführt worden sind. Für mehr als zwei Jahre sind sie auf einem Territorium in Gefangenschaft gewesen, über das die USA die ausschließliche Jurisdiktion und Kontrolle ausübten.” Folgerichtig urteilte der Supreme Court: „Die Gerichte der USA haben die Zuständigkeit, Zweifel an der Legalität der Inhaftierung ausländischer Staatsangehöriger zu untersuchen, die im Ausland in Zusammenhang mit Feindseligkeiten verhaftet wurden und die in Guantanamo inhaftiert sind.“ Für die Gefangenen bedeutete das Urteil, dass die Regierung sich aufgrund des Richterspruchs genötigt sah, sogenannte „Combatant Status Review Tribunals“ (CSRTs) einzurichten, die den Gefangenen ein Forum bieten, indem sie gegen ihre Einstufung als „enemy combatants“ angehen können. Außerdem wurden die Gefangenen darüber informiert, dass sie fortan bei US-Bundesgerichten Rechtsmittel einlegen und auf Habeas Corpus klagen können. Um durch US-Gerichte seine Freilassung zu erreichen, müsste ein Gefangener auf Guantanamo durch die Instanzen gehen, was Jahre dauern kann. Dennoch haben inzwischen die Anwälte von 60 Gefangenen auf Guantanamo Habeas-Corpus-Petitionen eingereicht. Einer der ersten Guantanamo-Insassen, der den durch das Rasul-Urteil eröffneten Klageweg nutzte, war Salim Ahmed Hamdan. Dieser geriet 2001 während des Afghanistan-Krieges in amerikanische Gefangenschaft. Seit Juni 4 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base 2002 befindet er sich in Guantanamo. Angeblich soll Hamdan Fahrer und Leibwächter von Osama bin Laden gewesen sein. Gegen seine Inhaftierung in Guantanamo legten Hamdans Anwälte Ende 2004 Klage auf Habeas Corpus vor dem "US District Court for the District of Columbia" ein. Bezirksrichter James Robertson entschied, dass Hamdan gemäß der Genfer Konvention behandelt werden müsse und ein Verfahren gegen ihn gemäß dem Uniform Code of Military Justice (UCMJ) geführt werden müsse. Ein gegen Hamdan laufendes Verfahren vor einer Militärkommission setzte der Richter aus. (Hamdan v. Rumsfeld, civil action No. 04-1519 (JR)) Die Regierung legte gegen diese Entscheidung von Richter Robertson sofort Berufung ein. Vor dem Berufungsgericht konnten sich die Regierungsanwälte durchsetzen. Der "US Court of Appeals for the District of Columbia" stellte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Regierung in Guantanamo fest. Mit dieser Entscheidung fanden sich Hamdans Anwälte nicht ab und riefen den Supreme Court an. Das höchste Bundesgericht nahm den Fall an. Zu einem Urteil kam das Gericht am 29. Juni 2006. In einer Fünf-zu-Drei-Entscheidung gelangte die Mehrheit zu der Auffassung, dass der Präsident mit der Einsetzung von Sondergerichten in Guantanamo in mehrfacher Hinsicht Rechtsverletzungen begangen habe. Die Richter bemängelten, dass der Präsident sein Sondergericht in Guantanamo nicht gemäß der Verfassung mit ausdrücklicher Genehmigung des Kongresses eingerichtet habe. Außerdem würden die Militärgerichtsverfahren, so wie sie geplant waren, nicht den Mindestanforderungen der Genfer Konvention genügen und nicht einmal den amerikanischen Normen für Militärgerichte nach dem UCMJ entsprechen. Im Ergebnis gaben die Richter mehrheitlich der Klägerseite Recht und hoben als direkte Rechtsfolge das Urteil des Berufungsgerichtes gegen Hamdan auf. Das bedeutet keineswegs, dass Hamdan freigelassen werden muss, sondern lediglich, dass er nicht von der Militärkommission auf Guantanamo rechtmäßig verurteilt werden kann. Trotzdem geht die Bedeutung des Urteils weit über den konkreten Fall hinaus. Der Fall Hamdan ist ein Präzedenzfall. Die Bush-Regierung musste nun entweder die Verfahrensregeln der Militärkommissionen der Genfer Konvention sowie dem UCMJ anpassen und sich im Kongress um Unterstützung für die Sondergerichtsbarkeit auf Guantanamo bemühen, oder sie musste ganz auf das geplante Verfahren verzichten und gegebenenfalls versuchen, Verurteilungen vor regulären Gerichten zu erreichen. Auf eine Sondergerichtsbarkeit für Guantanamo-Häftlinge wollte die Bush-Regierung auf keinen Fall verzichten und ließ, um den Forderungen des Supreme Court nachzukommen, den "MiIlitary Commission Act of 2006" in den Kongress einbringen. In Kongress und Senat stieß das Gesetz auf wenig Widerstand, obwohl es weit darüber hinaus ging, lediglich eine verfassungsgemäße Grundlage für die Sondergerichtsbarkeit auf Guantanamo zu schaffen. Im Repräsentantenhaus stimmte eine Mehrheit von 235 Abgeordneten, darunter 36 Abgeordnete der Demokraten, für das Gesetz. Im Senat fiel das Ergebnis mit 65 zu 34 noch deutlicher aus, wobei 12 Senatoren der Demokraten für das Gesetz und nur ein Republikaner dagegen stimmte. Laut Washington Post hatten viele Demokraten Zweifel an dem Gesetz, unterdrückten sie aber, um im laufenden Kongresswahlkampf vom politischen Gegner nicht wieder als wankelmütig im Kampf gegen den Terrorismus dargestellt zu werden: „Viele Demokraten im Kongress beschlossen, ihre Befürchtungen beiseite zu schieben und für das Gesetz zu stimmen, um nicht als weniger wachsam gegenüber den in Afghanistan, im Irak und anderswo gefassten Subjekten dargestellt zu werden." (sinngemäß nach Charles Babington, House Approves Bill on Detainees 253 to 168 Vote Backs Bush on Prosecution of Terrorism Suspects, Washington Post, 28. September 2006, S. A01) Forderungen nach Schließung Nicht nur Menschenrechtsorganisationen, sondern auch verschiedene europäische Staaten forderten die Schließung des Gefangenenlagers und allgemein eine humanere Behandlung von Gefangenen in US-Gewahrsam. • So distanzierte sich die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel mit folgenden Worten von den US-Geheimgefängnissen „Eine Institution wie Guantánamo kann und darf auf Dauer so nicht existieren. Es müssen Mittel und Wege für einen anderen Umgang mit den Gefangenen gefunden werden.“[17] • Der britische Außenminister Jack Straw sagte, er sei sicher, „dass Guantánamo demnächst geschlossen wird.“[18] 5 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base • Ursula Plassnik (EU-Ratsvorsitzende Außenministerin) bemerkte, es dürfe „keinen rechtsfreien Raum geben, für niemanden, auch nicht für mutmaßliche Terroristen.“[19] • Das EU-Parlament sprach sich des Weiteren mit 331 zu 228 Stimmen für die sofortige Schließung Guantánamos aus. Angelika Beer (MdEP) kommentierte diesen Beschluss mit den Worten, dass „alle Foltervorwürfe gegen US-Truppen in Afghanistan [..] bedingungslos aufgeklärt“ und „Verantwortliche vor Gericht gebracht werden“ müssten.[20] • Die US-Regierung unter George Bush zeigte sich von diesen und ähnlichen Aussagen wenig beeindruckt und verteidigte die Rechtmäßigkeit des Gefangenenlagers. • Eine Expertenkommission der UN prangerte im Jahr 2006 in Guantánamo praktizierte Folterpraktiken an.[21] Der Generalsekretär der UN, Kofi Annan, schloss sich der Forderung nach einer schnellstmöglichen Schließung desselbigen an.[22] • Scott McClellan, der Sprecher des Weißen Hauses, wies diese mit der Begründung „wir sprechen hier über gefährliche Terroristen“ zurück.[23] • Am 19. Mai 2006 forderte ein UN-Komitee erneut die USA auf, Guantánamo aufgrund Verletzungen internationalen Rechts zu schließen und jegliche Form von Folter und Misshandlungen abzustellen.[24] • US-Präsident Barack Obama trat insbesondere in seinem Präsidentschaftswahlkampf dafür ein, das Lager zu schließen, was er zu seiner Amtseinführung auch vorhatte.[25] Doch einen Monat später kam ein umstrittener, interner Bericht des Pentagons heraus, der dem Lager bescheinigte, den Genfer Konventionen zu entsprechen.[26] Am 22. Januar 2009 erließ Obama, nachdem der die Präsidentschaftswahlen gewonnen hatte, nichtsdestoweniger eine Anweisung, die vorsah, dass „the detention facilities at Guantánamo for individuals covered by this order shall be closed as soon as practicable, and not later than 1 year from the date of this order.“ ("die Haftanlagen in Guantánamo ... so früh wie machbar geschlossen werden, allerdings nicht später als ein Jahr nach dieser Anweisung.") Die Häftlinge auf Guantanamo „shall be returned to their home country, released, transferred to a third country, or transferred to another United States detention facility in a manner consistent with law and the national security and foreign policy interests of the United States.“("sollen zurück in ihre Heimatländer gebracht, freigelassen, in ein Drittland verbracht oder in einer anderen Haftanstalt der Vereinigten Staaten unter Berücksichtigung des Gesetzes, der nationalen Sicherheit und unserer außenpolitischen Interessen untergebracht werden.") In derselben Anweisung veranlasste Obama eine individuelle Überprüfung aller verbliebenen Gefangenen sowie den Stopp aller Sondergerichtsverfahren auf Guantanamo. Außerdem befahl Obama der CIA, alle Geheimgefängnisse zu schließen. Die Gefangenen aus den Geheimgefängnissen wurden schon unter der Bush-Regierung nach Guantanamo verlegt, die Einrichtungen an sich aber nicht komplett aufgelöst. Die Bezeichnung „enemy combatants“ für Guantanamo Häftlinge schaffte Obama Anfang März ab. Ebenso bekräftigte die neue Regierung den Willen, bei Auslandseinsätzen der Streitkräfte fortan nur noch Personen gefangen zu nehmen, die terroristische Gruppierungen "in bedeutendem Maße" unterstützten („substantially supported“) und nicht mehr solche, die "unwissentlich oder in unbedeutendem Maße solche Unterstützung gewährten („provide unwitting or insignificant support“). Haftbedingungen Nach AFP-Meldung vom 27. Januar 2007 äußerte sich der Anwalt mehrerer in Guantánamo gefangen gehaltener chinesischer Uiguren empört über die Bedingungen im US-Gefangenenlager. Die 17 in Guantanamo festgesetzten Uiguren würden in einem neuen Bereich des Lagers mit dem Namen „Camp Sechs“ in Isolationshaft gehalten, erklärte Anwalt Sabin Willett am 26. Januar 2007 in Washington. Die Gefangenschaft sei wie ein „Albtraum“: Die Uiguren verbrächten mindestens 22 Stunden pro Tag in Isolation in einer komplett aus Metall bestehenden Zelle, in der es kein Tageslicht gebe. Dies bedeute eine „unmittelbare Bedrohung“ für die Gesundheit der Gefangenen. Parallel zur Anordnung der Schließung von Guantánamo hat Präsident Barack Obama eine Untersuchungskommission beauftragt, die gesamte Situation aller von den USA gefangen gehaltenen, terrorverdächtigen Personen zu untersuchen. Veranschlagte Zeitdauer für diese Untersuchungen sind sechs Monate, 6 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base erst wenn diese Untersuchungsergebnisse vorliegen wird eine Entscheidung erwartet.[5] [27] Einige Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo berichteten 2009, dass sich mit der Amtsübernahme von Präsident Obama deren Situation verschlechtert habe und die Misshandlungen zugenommen hätten.[28] Nach Einschätzung des Anwaltes Ahmed Ghappour von der Stiftung Reprieve war die deutliche Zunahme der Zahl der Misshandlungen seit Obamas Amtsübernahme darauf zurückzuführen, dass einige Aufseher vor der Schließung des Lagers „noch ihren Spaß haben“ wollten und dies offenbar nicht von höheren Stellen angeordnet worden war.[29] Folter Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die einzige humanitäre Organisation, welche befugt ist, das Lager regelmäßig aufzusuchen, hat nach Berichten der New York Times bereits im Juli 2004 in einem vertraulichen Bericht an die US-Regierung die angewandten Verhörmethoden als Folter bezeichnet und die Haftbedingungen scharf kritisiert. Auch in wiederholten Medienberichten ist von Folter und unmenschlicher Behandlung die Rede.[30] Die zuständigen US-Behörden bestritten die erhobenen Vorwürfe regelmäßig und verwiesen auf die Visiten von Vertretern des Roten Kreuzes. Das IKRK darf jedoch die Richtigkeit der Vorwürfe gegen die US-Behörden weder bestätigen noch dementieren, weil die Vertraulichkeit der Berichte Voraussetzung für die Durchführung der Visiten ist. In dem UN-Sonderbericht vom 15. Februar 2006 ist auch von Folter die Rede. Kritisiert werden der Einsatz von Hunden und die Zwangsernährung hungerstreikender Gefangener. Trotz der Zurückweisung der Foltervorwürfe verweigerten die US-Behörden jeder internationalen und Menschenrechtsorganisation Zugang zum Gefangenenlager. Am 12. Juni 2008 entschied der Supreme Court, dass die Gefangenen auch Zugang zu US-Zivilgerichten haben müssen. Auch wenn das Lager auf Kuba liege, dürfe den Gefangenen nicht der ihnen gemäß der US-Verfassung zustehende Rechtsgrundsatz des sogenannten habeas corpus act verwehrt werden.[31] Anfang 2004 bestätigte ein Pentagon-Bericht die Foltervorwürfe. • • • • • • • Drohung von Vernehmungsbeamten gegenüber einem Häftling, seine Familie zu verfolgen, Verkleben des Mundes eines Häftlings mit Klebeband wegen des Zitierens von Koranversen, Verschmieren von Flüssigkeit im Gesicht eines Häftlings unter Angabe, es handle sich um Menstruationsblut, Anketten von Häftlingen in fetaler Position, Koran-Schändungen, Schlafentzug, sensorische Deprivation. Darüber hinaus wurde die Praxis des so genannten Waterboardings als gängige Verhörmethode bezeichnet, bei der der Eindruck des Ertränkens erzeugt wird. Gefangene berichteten auch über andere Formen schwerer körperlicher und seelischer Misshandlung bis hin zur Abtrennung von Gliedmaßen.[32] [33] Im Januar 2009 wurde die Anwendung von Folter in Guantanamo erstmals von einer führenden Verantwortlichen der Regierung Bush, Susan J. Crawford, betraut mit der Überprüfung von Praktiken im Umgang mit Gefangenen, bestätigt. Im Einzelnen schilderte sie die Behandlung von Mohammed al-Qahtani: • • • • • der Gefangene habe 160 Tage lang nur Kontakt zu Personen gehabt, die ihn verhörten, er wurde an 48 von 54 aufeinanderfolgenden Tagen 18 bis 20 Stunden lang verhört, er wurde gezwungen, nackt vor einer Frau zu stehen, die zum Ermittlerteam gehörte, er musste Beleidigungen über seine Mutter und seine Schwester erdulden, er wurde mit einem Militärhund bedroht, • er musste Büstenhalter anziehen, einen Stringtanga aufsetzen und wurde mit einem Lederband, das an seinen Ketten befestigt war, wie ein Hund durch den Raum geführt, wo er Kunststücke wie ein Hund aufführen musste.[34] 7 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base In einem Bericht des spanischen Untersuchungsrichters an Spaniens Nationalem Gerichtshof Baltasar Garzón, der Ermittlungen aufgenommen hatte, um herauszufinden, wer in Guantánamo gefoltert und wer die Folterer zu ihren Taten angestiftet hat, werden weitere Details über das Bild der „unter der Autorität des amerikanischen Militärpersonals“ verübten Folter innerhalb und außerhalb des US-Sonderlagers Guantánamo genannt. Dazu gehören: • • • • • Schläge auf die Hoden, unterirdische Haft in totaler Dunkelheit über einen Zeitraum von drei Wochen mit Nahrungs- und Schlafentzug, Bedrohung … durch Injektionen von Zysten des Hundebandwurms, Beschmieren von Gefangenen mit Exkrementen, Waterboarding. Manchmal wurden die Folterungen in Anwesenheit medizinischer Fachleute durchgeführt.[35] Kritisch diskutiert wurde zudem die Beratertätigkeiten des Psychologen Martin Seligman für den CIA: Seligmans Theorie der erlernten Hilflosigkeit wird als Grundlage für einige der in Guantanamo Bay angewandten Foltertechniken genannt.[36] [37] Ein Gutachten der Seton Hall University School of Law aus dem Jahr 2010 geht ferner der Frage nach, ob die in Guantanamo Bay vollzogene, routinemäßige Behandlung von Insassen mit dem Malariamedikament Mefloquin die Rechte der Betroffenen verletzt hat.[38] Das Medikament zeichnet sich durch ein vergleichsweise stark ausgeprägtes neuropsychiatrisches Nebenwirkungspotenzial aus.[39] Gleichwohl erfolgte die Verabreichung des Wirkstoffes ohne Diagnose und Abwägung möglicher Kontraindikationen. In der Presse wurde daher spekuliert, ob Nebenwirkungen im Sinne eines pharmakologischen Waterboardings möglicherweise bewusst in Kauf genommen wurden.[40] [41] Immediate Reaction Force (IRF) Bei den kleinsten Regelverletzungen und Zeichen von Widerstand durch Guantánamo-Häftlinge kommen die Immediate Reaction Forces zum Einsatz, die mit exzessiver Gewaltanwendung reagieren. Das sind spezielle Einheiten des US-Militärs, die offiziell aus fünf Beamten der Militärpolizei bestehen, die sich in ständiger Einsatzbereitschaft befinden, um auf Notfälle zu reagieren. Michael Ratner, der Präsident des Center for Constitutional Rights, sagt, dass die Funktion der IRFs nicht von Folter abgegrenzt werden kann. „IRF-Teams schlagen Gefangene brutal zusammen, zwängen ihre Köpfe in Kloschüsseln, brechen ihnen die Knochen, attackieren ihre Augen bis hin zur Blendung, pressen ihre Hoden, urinieren auf ihre Köpfe, schlagen ihre Köpfe gegen den Betonboden und fesseln sie an Händen und Füßen – manchmal lassen sie Gefangene stundenlang in qualvollen Positionen gefesselt zurück.“ Laut der spanischen Untersuchungskommission haben bis zu 15 Personen versucht, sich infolge der Misshandlungen durch IRF-Beamte in Camp Delta das Leben zu nehmen. Scott Horton, einer der führenden Experten für US-Militärund Verfassungsrecht, sagt, dass diese Teams geschaffen wurden, „um den Gefangenen jeden Gedanken aus dem Kopf zu schlagen, dass sie in US-Gewahrsam frei von physischen Attacken seien“ und dass sie „von den höchsten Ebenen der Regierung Bush gebilligt wurden, einschließlich des Verteidigungsministers und bei externer Beratung durch das Justizministerium“. Der Guantánamo-Anwalt, Ahmed Ghappour, sagte, seine Klienten hätten von einer „Steigerung des Missbrauchs“ seit der Wahl Obamas zum US-Präsidenten berichtet, einschließlich „Schlägen, dem Verrenken von Gliedmaßen, dem Einleiten von Pfefferspray in geschlossene Zellen, dem Besprühen von Klopapier mit Pfefferspray und der übermäßig gewaltsamen Zwangsernährung von Gefangenen, die sich im Hungerstreik befinden“.[35] 8 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base Medizinische Experimente an Gefangenen Gefangenen in Guantánamo wurden über Jahre hinweg unter Zwang ohne medizinische Notwendigkeit hohe Medikamentendosen verabreicht. Es gibt Hinweise darauf, dass die Lagerinsassen für Tests von neuentwickelten Arzneien missbraucht wurden. Laut Angaben der US-Menschenrechtsorganisation Truthout seien solche Tests auch offiziell von der US-Regierung genehmigt worden. So habe der stellvertretende Verteidigungsminister Paul Wolfowitz im März 2002 ein entsprechendes geheimes Memorandum verfasst, in dem die Genehmigung erteilt wurde, Insassen von Guantánamo neuartige Medikamente auch ohne die sonst vorgeschriebene „informierte Zustimmung“ zu verabreichen. Entsprechende Unterlagen seien auf Anweisung des damaligen US-Präsidenten George W. Bush vom Gesundheitsministerium als „geheim“ einzustufen gewesen. Amerikanische Anwälte, die medizinische Studien, Aussagen von Betroffenen und Dokumente des Pentagon ausgewertet haben, vermuten zudem, dass Medikamente auch gezielt in extremer Überdosierung verabreicht wurden, um bewusst Nebenwirkungen wie Albträume, Psychosen, Angstzustände und Panikattacken auszulösen und damit den Widerstand der Gefangenen zu brechen. Der ehemalige Guantánamo-Häftling Murat Kurnaz gab an, bei manchen Medikamenten habe er nichts gespürt, andere haben unerträgliche Kopfschmerzen zur Folge gehabt und wieder andere haben zu Schweißausbrüchen, Angstzuständen und Atemnot geführt. Auch habe er Gefangene gesehen, deren Gliedmaßen und Köpfe infolge der Verabreichung von Medikamenten wie Ballons angeschwollen waren.[42] Gefangene Herkunftsländer (Stand: April 2006) Offizielles Foto der US-Marine aus dem Camp X-Ray 9 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base Herkunftsland 10 Anzahl der Gefangenen Saudi-Arabien 132 Afghanistan 125 Jemen 107 Sonstige (38 Länder) 293 Mehrere chinesische Uiguren in Guantánamo, die von „Kopfgeldjägern“ als vermeintliche Terroristen an die USA übergeben worden waren, konnten nicht entlassen werden, da kein Land sie aufnehmen wollte.[43] Fünf von ihnen wurden im Mai 2006 von Albanien als politische Flüchtlinge aufgenommen. 17 weitere Uiguren blieben in Guantanamo inhaftiert, obwohl sie bereits im Juni 2008 vom Terrorverdacht freigesprochen worden waren.[44] Über eine Anwältin versuchten die Gefangenen, ihre Ausreise nach Deutschland zu erwirken, der Heimat der europaweit größten uigurischen Minderheit. Die Innenministerkonferenz lehnte die Aufnahme der Männer jedoch ab. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann erklärte, dass die Guantanamo-Uiguren „alle in Terrorcamps“ gewesen seien.[45] Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forderte zudem „eine persönliche Beziehung [der] ehemaligen Guantanamo-Insassen nach Deutschland“.[46] Am 10. Juni 2009 sicherte der Pazifikstaat Palau die Aufnahme der 17 Männer zu. Präsident Johnson Toribiong nannte das Engagement seines Landes eine „humanitäre Geste“.[47] Palau erkennt die Volksrepublik China nicht an und unterhält diplomatische Beziehungen zur Republik China (Taiwan). Der Fall Murat Kurnaz Der Fall Murat Kurnaz hat in Deutschland für Aufsehen gesorgt, weil die damalige Bundesregierung nicht alles unternommen hat, um diesen vor wahrscheinlicher Folter zu bewahren. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 15. Dezember 2005[48] über die Vernehmung des in Bremen geborenen türkischen Staatsbürgers Murat Kurnaz, der seit 2001 in Guantanamo festgehalten wurde, durch den deutschen Nachrichtendienst. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft stellte bereits im Frühjahr 2002 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, weil es „keinen Hinweis auf radikal-fundamentalistische Vorgangsweisen“ gäbe. So sah es auch die Richterin in Washington (D.C.). Kurnaz hatte sich schon seit 2001 im Camp befunden und wurde nach Angaben seines amerikanischen Anwalts vom US-Militär „physisch, psychisch und sexuell gefoltert“. Da Murat Kurnaz kein deutscher Staatsbürger ist, hatte die deutsche Bundesregierung eigenen Angaben zufolge nur sehr begrenzte Möglichkeiten, selbst einzuschreiten. Im Bericht[49] des CIA-Sonderausschusses des Europäischen Parlaments wird festgestellt, die deutsche Bundesregierung habe 2002 ein Angebot der Vereinigten Staaten, Kurnaz freizulassen, ausgeschlagen. Dies sei geschehen, obwohl die Nachrichtendienste beider Staaten von seiner Unschuld überzeugt waren. Die Türkei schien sich nicht um die Freilassung von Murat Kurnaz zu bemühen. Kurnaz war kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 nach Pakistan gereist, um eine Koranschule zu besuchen, und hatte sich dadurch verdächtig gemacht und wurde so gegen Kopfgeld an die USA verkauft. Viele der dortigen Koranschulen gelten als Kaderschmieden der Taliban. Am 24. August 2006 wurde der Gefangene nach fünf Jahren Haft schließlich freigelassen und traf am selben Tag auf dem Militärflugplatz Ramstein in Deutschland ein.[50] [51] [52] Neue Aufmerksamkeit erhielt der Fall zuletzt 2007 durch das Buch „Fünf Jahre meines Lebens. Ein Bericht aus Guantanamo“ von Murat Kurnaz, in dem er von Foltermethoden an Mitgefangenen berichtet, die zum Verlust ganzer Gliedmaßen führten.[33] [53] Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base 11 Liste bekannter Gefangener Name Herkunft Vorwürfe Verurteilung In Haft seit Entlassung Sonstiges Quelle Abdul Hadi al Iraqi ethnischer Kurde hochrangiges Mitglied von al-Qaida seit April 2007 in Haft Mohamedou Mauretanier Ould Slahi Abu Sufian Ibrahim Ahmed Hamuda bin Qumu seit Dezember 2001 in Haft Libyer Ramzi bin Jemenit asch-Schaiba Salim Ahmed Hamdan siehe dazu Hamdan gegen Rumsfeld Murat Kurnaz türkischer Staatsbürger, aufgewachsen in Bremen [54] führender Kopf der Hamburger Terrorzelle seit September 2006 in Haft im August 2008 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt [55] entlassen im August 2006 Mullah Abdul Salam Zaeef ehemaliger Talibanbotschafter in Pakistan Chalid Scheich Mohammed hochrangiges Mitglied der Al-Qaida, Chefplaner der Terroranschläge am 11. September 2001 entlassen im September 2005 festgenommen im März 2003 Abu Zubaydah Ajamel Ameziane Algerier seit 2002 inhaftiert Gouled Hassan Dourad gebürtiger Somali von der „Al-Ittihad al-Islami” der Verbindungen zur al-Qaida nachgesagt werden. Baschir Bin Lap (alias „Lillie”) gebürtiger Malaysier soll Mitglied der Terrororganisation Jemaah Islamiya sein. Riduan Isamuddin Hambali gebürtige Indonesier soll von der Terrororganisation Jemaah Islamiya sein. legte August 2008 Beschwerde gegen andauernde Haftbedingungen und Folter ein (Center for Constitutional Rights) Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base Abd al-Rahim al-Naschiri gebürtiger Jemenit Moazzam Begg gebürtiger Brite David Hicks gebürtiger Australier 12 seit November 2002 in US-Gefangenschaft seit 2005 wieder frei und nach Birmingham zurückgekehrt wurde am 31. März 2007 als erster Guantánamo-Häftling verurteilt saß seine Haftstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis in Adelaide (Australien) ab (bis Dezember 2007) Sami Al-Haj Sudanese Omar Khadr Junger aus Kanado-Afghane islamisch-fundamentalistischem Elternhaus Er wurde am 1. Mai 2008 entlassen. Kameramann von [56] Al Jazeera, im Dezember 2001 auf dem Weg nach Afghanistan gefangengenommen und als ein feindlicher Kämpfer nach Guantánamo verschleppt, war der einzige bestätigte Medienvertreter dort. wurde 2002 als 15-Jähriger in Afghanistan verhaftet. Er soll einen US-Soldaten getötet haben. Prozesse gegen einzelne Gefangene, Verurteilungen, Freilassungen Am 26. März 2007 begann der erste Prozess gegen einen Insassen des Lagers. Dem Australier David Hicks wurden die Unterstützung einer Terrororganisation sowie die Unterstützung der Vorbereitung oder Ausführung eines terroristischen Akts vorgeworfen. Der Australier, der 1999 zum Islam konvertierte, bekannte sich der materiellen Unterstützung von Terroristen schuldig.[58] Nach fünf Jahren des Bestehens des Gefangenenlagers (2007) wurden lediglich vier Gefangene vor einen regulären Gericht angeklagt und nur einem davon, David Hicks, der Prozess gemacht. Eine Untersuchung der Pentagondokumente ergab, dass 55 % der nach Guantanamo verbrachten Gefangene keiner feindseligen Handlung gegen die USA beschuldigt werden. Nur 8 % werden beschuldigt, für eine terroristische Gruppierung gekämpft zu haben. 86 % wurden von der Nordallianz oder pakistanischen Behörden gefangengenommen und an die US-Streitkräfte übergeben, als diese hohe Kopfgelder für die Gefangennahme von vermutlichen Terroristen zahlten.[59] Am 20. November 2008 ordnete der US-Bundesrichter Richard Leon an, fünf Algerier, die im Oktober 2001 verhaftet und im Januar 2002 an die USA ausgeliefert wurden, sofort frei zu lassen. Die Männer dürften nicht mehr als "feindliche Kämpfer" festgehalten werden, da es keine Beweise gebe, dass sie in Anschlagspläne gegen die USA verstrickt gewesen seien.[60] Derselbe Richter lehnte am 28. Januar 2009 den Antrag des seit mehr als sieben Jahren auf Guantanamo festgehaltenen Jemeniten Ghaleb Nassar Al Bihani auf Freilassung ab. Dieser hatte nach eigenen [57] Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base Angaben als Küchenhilfe bei den Taliban gearbeitet und selbst nie einen Schuss aus einer Waffe abgegeben. Richter Leon entschied, dass Al Bihani zurecht als feindlicher Kämpfer einzustufen sei, da schon Napoleon gesagt habe, dass jede Armee auf ihrem Magen marschiere.[61] Liste verurteilter Gefangener • Ahmad Chalfan al-Ghailani, gebürtiger Tansanier, Beteiligung an den Terroranschlägen auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania, lebenslange Haftstrafe[62] • David Hicks, Australier, sieben Jahre Haft • Salim Hamdan, Jemenit, früherer Fahrer von Bin Laden, fünfeinhalb Jahre Haft • Ali Hamza al-Bahlul, Jemenit, lebenslänglich Haft [63] Freilassungen 14 saudische Gefangene wurden am 5. Juni freigelassen und nach Saudi-Arabien geflogen. Nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums kamen zu diesem Zeitpunkt noch etwa 120 der verbleibenden rund 450 Gefangenen für eine Freilassung in Frage. Bis Juni 2006 wurden 310 Gefangene wieder freigelassen. Von 200 entlassenen Gefangenen wurden etwa zehn später beim Kampf gegen die multinationalen Truppen in Afghanistan und Irak erneut verhaftet. Schließungspläne Präsident Bush kündigte mehrmals an, das Gefangenenlager zu schließen, sobald das Oberste Gericht über den Ort der Strafprozesse entschieden habe. Als eine seiner ersten Amtshandlungen als neuer Präsident der Vereinigten Staaten hat Barack Obama am 20. Januar 2009 die Aussetzung aller Verfahren vor dem Militärtribunal verfügt. Die neue Regierung will die Rechtmäßigkeit der Verfahren überprüfen lassen.[64] Zwei Tage später unterschrieb er ein Dekret zur Schließung des Gefangenenlagers innerhalb eines Jahres und ein Dekret zum Verbot „harter Verhörmethoden“. Außerdem befahl er mit sofortiger Wirkung die Schließung aller CIA-Geheimgefängnisse (black sites). Man wolle sich zukünftig an die Genfer Konventionen zum Umgang mit Kriegsgefangenen halten.[65] [66] [67] Probleme mit der Schließung Die Umsetzung der präsidialen Anordnung zur Schließung stößt auf Schwierigkeiten. Probleme gibt es vor allem damit, Staaten zu finden, die bereit sind, ehemalige Guantanamo-Gefangene aufzunehmen. Schwierig ist es dabei insbesondere, aufnahmewillige Länder für jene Guantanamo-Insassen zu finden, die aus humanitären Gründen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können. Bei dem Thema der Schließung Guantanamos erlitt Obama bereits seine erste größere politische Niederlage. Mit 90 zu 6 Stimmen verweigerte der Senat die Bewilligung von Geldern zur Schließung Guantanamos. Die Senatoren bemängelten, dass die Regierung erst einen detaillierten Plan vorlegen müsse, was mit den noch verbliebenen 240 Guantanamo-Insassen geschehen solle, vor allem, wo die Häftlinge inhaftiert werden sollen, die nicht freigelassen werden könnten. Überparteilich gibt es eine starke Gruppe im Kongress, die auf jeden Fall verhindern will, dass auch nur ein einziger ehemaliger Guantanamo-Insasse auf amerikanischem Boden inhaftiert wird oder gar in den Vereinigten Staaten Asyl erhält, da sie hierin ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko sieht. Die Republikaner haben hierzu einen eigenen Gesetzesentwurf in den Kongress eingebracht, den „Keep Terrorists Out of America Act“, der keineswegs chancenlos ist. Die Schließung Guantanamos an sich ist dabei gar nicht die große Streitfrage. „Es scheint jetzt weitgehend Konsens zu sein, dass Guantanamo geschlossen werden muss,” sagte Matthew C. Waxman, der unter Bush als Staatssekretär im 13 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base Verteidigungsministerium zuständig für Gefangenenfragen war. Es bleibt nur das große Problem, was mit den Guantanamo-Insassen geschehen soll. Ein Problem, für das Obama nicht verantwortlich ist, für das er aber eine Lösung finden muss, will er nicht seine Glaubwürdigkeit verspielen. Mehrere europäische Staaten haben bereits angeboten, als unschuldig eingestufte Häftlinge bei sich aufzunehmen. Auch in Deutschland wird diese Möglichkeit seit längerem diskutiert. Hierbei geht es meist um uigurische Häftlinge, da in Deutschland mit Abstand die größte uigurische Gemeinschaft außerhalb Chinas lebt. Monika Lüke, damalige Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, forderte Kanzlerin Merkel dazu auf, einem Teil der von den US-Behörden als unschuldig und ungefährlich eingestuften Häftlinge Guantanamo Bays in der Bundesrepublik Asyl zu geben.[68] [69] 2009 wurden fünf uigurische Guantanamo-Insassen nach Albanien, vier nach Bermuda und sechs nach Palau entlassen.[70] Die Schweiz nahm im Januar 2010 einen Usbeken, im März 2010 zwei uigurische Brüder auf.[71] [72] Im Mai 2010 wurde bekannt, dass die deutsche Regierung unter Führung von Angela Merkel entgegen anders lautenden Erklärungen, doch Häftlinge aufnehmen wird,[73] im Juli 2010 wurde durch das Innenministerium die Aufnahme von zwei ehemaligen Guantanamo-Häftlingen bestätigt.[74] Nach einem Bericht des amerikanischen Geheimdienstchefs James Clapper seien etwa ein Viertel von 598 entlassenen Häftlinge „mit Sicherheit bzw. hoher Wahrscheinlichkeit“ zum Terrorismus zurückgekehrt, was es für den Präsidenten schwerer mache, das Lager zu schließen. [75] Rolle anderer Staaten Die britische Organisation Reprieve hat durch Abgleich von Flugprotokollen der portugiesischen Behörden mit Informationen aus dem US-Verteidigungsministerium über die Ankunft der Gefangenen in Guantánamo ermittelt, dass 728 von insgesamt 774 Gefangenen durch das Staatsgebiet oder den Luftraum Portugals dorthin verbracht wurden.[76] Die portugiesische Regierung bestreitet das. Filmische Rezeption • „The Road to Guantanamo“ Wettbewerbsfilm auf der Berlinale 2006, Michael Winterbottom. Spielfilm basierend auf wahrer Begebenheit. • „This is Camp X-Ray“ [77]. Dokumentarfilm von Damien Mahoney 2005. • Harold & Kumar 2 – Flucht aus Guantanamo, Komödie aus dem Jahr 2008 • Torture: The Guantanamo Guidebook [78]. Im diesem zweiten Teil einer vierteiligen Dokumentarfilmsreihe über Folter (engl. Torture) werden Freiwillige Befragungstechniken ausgesetzt, die nach Angabe des TV-Senders Channel 4 auch bei Gefangenen in Guantanamo angewendet werden. • "You don't like the truth" [79], Dokumentarfilm aus dem Jahr 2010. 4 Tage mit Omar Ahmed Khadr in Guantanamo. 14 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base 15 Literatur • Roger Willemsen: Hier spricht Guantánamo. Roger Willemsen interviewt Ex-Häftlinge. Zweitausendeins, 2006, ISBN 3-86150-757-9, Polar-Renzension [80] • Christian Tomuschat: Internationale Terrorismusbekämpfung als Herausforderung für das Völkerrecht. DÖV (Die Öffentliche Verwaltung) 2006 (Heft 9), S. 357–369. • Conradin Wolf: Ausnahmezustand und Menschenrecht. Labor, 2005, ISBN 3-03726-202-8 • David Rose: Guantánamo Bay: Amerikas Krieg gegen die Menschenrechte. Verlag S. Fischer, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-10-066300-4 • Stephan Büsching: Rechtsstaat und Terrorismus. Untersuchung der sicherheitspolitischen Reaktion der USA, Deutschlands und Gr0ßbritanniens auf den internationalen Terrorismus. Peter Lang 2010, ISBN 978-3-631-59657-9 Skulptur von José Antonio Elvira über die Situation der Gefangenen im US-Lager • Bernhard Schäfer: Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht (Studien zu Grund- und Menschenrechten, Bd. 13), 2006, ISSN 1435-9154 [81]. • (Teil-)Publikation der Verhörprotokolle durch das Pentagon [82], dazu die F.A.Z. Nr. 58 vom 9. März 2006, S. 5 • Judith Butler: Gefährdetes Leben. Suhrkamp 2005, S. 69-120, ISBN 3-518-12393-9 • Murat Kurnaz: Fünf Jahre meines Lebens. Ein Bericht aus Guantanamo. Rowohlt, 2007, ISBN 3-87134-589-X. • Moazzam Begg: Enemy combatant. The terrifying true story of a Briton in Guantanamo. Simon&Schuster UK Ltd. ISBN 1-4165-2265-4 • Clive Stafford Smith: The Eight O'Clock Ferry to the Windward Side: Seeking Justice in Guantanamo Bay. Nation Books, 2007, ISBN 978-1-56858-374-7. 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November 2004 • Florian Klenk: Operation Nasenschlauch: UN-Ermittler untersuchen neue Vorwürfe aus Guantánamo – und werden von den USA daran gehindert [90], Die Zeit, Nr. 48, 24. November 2005 • Ronald D. Rotunda: Frische Datteln für die Häftlinge [91], Süddeutsche Zeitung, 2. Januar 2006 (über den Häftlingsalltag in Guantanamo) • The Road to Condemning Guantanamo [92] (Post-World War II Revisionism and the European Zeal to Shut Down Guantanamo) by John Rosenthal (Claremont Institute) • Analyse der Guantanamo-Dokumente [93] bei Spiegel Online Einzelnachweise [1] Süddeutsche Zeitung online am 25. April 2011: Wikileaks enthüllt Geheimpapiere zu Guantanamo. (http:/ / www. sueddeutsche. de/ politik/ neue-dokumente-wikileaks-enthuellt-geheimpapiere-zu-guanatamo-1. 1088795) Abgerufen am 29. April 2011. [2] The Guardian am 25. April 2011: Guantánamo leaks lift lid on world's most controversial prison. (http:/ / www. guardian. co. uk/ world/ 2011/ apr/ 25/ guantanamo-files-lift-lid-prison) Abgerufen am 29. April 2011 (en). [3] Brite beschreibt Guantánamo als Hölle (http:/ / www. netzeitung. de/ ausland/ 277242. html). Netzeitung, 12. März 2004. [4] IKRK wirft USA Folter vor. Frankfurter Rundschau (Quelle nicht mehr zugänglich.) [5] Eric Schmitt: Afghan Prison Poses Problem in Overhaul of Detainee Policy In: New York Times, 27. Januar 2009 ( online (http:/ / www. nytimes. com/ 2009/ 01/ 27/ washington/ 27bagram. html)), abgerufen am 30. Januar 2009 [6] Selbstmorde in Guantanamo. Tod im Lager der Schande (http:/ / www. sueddeutsche. de/ ausland/ artikel/ 914/ 77837) [7] Schweizer Gerichtsmediziner stellt Fragen zu Toten in Guantánamo (http:/ / www. swissinfo. org/ ger/ startseite/ detail/ Guant_namo_Fragezeichen_um_Tod_von_Gefangenen. html?siteSect=105& sid=7583075) [8] Häftling beging Selbstmord. (http:/ / derstandard. at/ ?url=/ ?id=1242317291244) In: der Standard. 3. 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(http:/ / diepresse. com/ home/ politik/ aussenpolitik/ 619598/ Folter-in-Guantnamo-mit-Medikamenten) [42] Andreas Förster: Guantanamo-Häftlinge als Versuchskaninchen. (http:/ / www. berlinonline. de/ berliner-zeitung/ archiv/ . bin/ dump. fcgi/ 2011/ 0303/ politik/ 0007/ index. html) In: Berliner Zeitung. 3. März 2011, abgerufen am 5. März 2011. [43] 20 Minuten: Von Kopfgeldjägern nach Guantánamo verkauft (http:/ / www. 20min. ch/ news/ ausland/ story/ 27207256) 27. Januar 2007 [44] Guantanamo: Erfolg für uigurische Gefangene aus China. (http:/ / www. seniorweb. ch/ index. php?option=com_alphacontent& section=30& cat=216& task=view& id=3218& Itemid=389) Seniorweb, 8. Oktober 2008, abgerufen am 4. Februar 2009. [45] Aus dem Terrorcamp nach Deutschland? (http:/ / www. welt. de/ die-welt/ article3849001/ Aus-dem-Terrorcamp-nach-Deutschland. html) Die Welt, 3. Juni 2009, abgerufen am 10. Juni 2009. [46] Guantanamo-Gefangene entsetzt über deutsche Blockade. (http:/ / www. spiegel. de/ politik/ deutschland/ 0,1518,629443,00. html) Spiegel Online, 10. Juni 2009, abgerufen am 10. Juni 2009. [47] Südsee statt Guantanamo. (http:/ / www. sueddeutsche. de/ politik/ 177/ 471710/ text/ ) Süddeutsche Zeitung, 10. Juni 2009, abgerufen am 10. Juni 2009. [48] sueddeutsche.de: (http:/ / www. sueddeutsche. de/ ,tt2m2/ deutschland/ artikel/ 304/ 66238/ ) Verhörtourismus: Mit dabei im rechtsfreien Raum [49] Abschlussbericht (http:/ / www. europarl. europa. eu/ comparl/ tempcom/ tdip/ pe382246. pdf) des CIA-Sonderausschusses (http:/ / www. europarl. europa. eu/ comparl/ tempcom/ tdip/ default_en. htm) des Europäischen Parlaments [50] ARD bei Beckmann: (http:/ / www. daserste. de/ beckmann/ sendung_dyn~uid,5hedyjubjrjgn6b4thavuksd~cm. asp) Murat Kurnaz [51] tagesschau.de: (nicht mehr online verfügbar) Kurnaz' Anwalt erhebt Vorwürfe gegen Rot-Grün [52] zeit.de: (http:/ / www. zeit. de/ 2005/ 50/ Titelei_Kurnaz?page=all) Verlassen in Guantánamo [53] Die Tageszeitung, Freitag, 20.04 2007, Seite 3: "Ein Bericht gegen das Vergessen" [54] http:/ / www. sueddeutsche. de/ politik/ wikileaks-enthuellung-einst-guantanamo-haeftling-heute-verbuendeter-der-usa-1. 1089159 [55] Spiegel-Online: Bin Ladens früherer Fahrer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt (http:/ / www. spiegel. de/ politik/ ausland/ 0,1518,570759,00. html) zugegriffen am 7. August 2008 [56] Joel Campagna: The Enemy? (http:/ / www. cpj. org/ Briefings/ 2006/ DA_fall_06/ prisoner/ prisoner. html) CPJ 3. Oktober 2006 [57] Guantánamo-Video zeigt verzweifelten 16-Jährigen (nicht mehr online verfügbar) 17 Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base [58] Der Australier Hicks bekennt sich schuldig (nicht mehr online verfügbar) [59] The Independent: Reporting on life behind the wire: The Sudanese journalist held in Guantanamo Bay (http:/ / news. independent. co. uk/ world/ americas/ article2618558. ece), 9. Juni 2007 [60] Financial Times Deutschland: USA müssen fünf Häftlinge laufen lassen (http:/ / www. ftd. de/ politik/ international/ :Gefangenenlager-Guantánamo-USA-müssen-fünf-Häftlinge-laufen-lassen/ 441901. html) vom 21. November 2008 [61] Taliban-Koch kommt nicht frei. (http:/ / derstandard. at/ ?url=/ ?id=1231153143076) In: der Standard. 28. Januar 2009, abgerufen am 28. Januar 2009. [62] Lebenslange Haft für Ex-Guantanamo-Häftling (http:/ / www. spiegel. de/ politik/ ausland/ 0,1518,741632,00. html) in: Spiegel Online vom 25. Januar 2011 [63] Die Zeit 2008 (http:/ / www. zeit. de/ news/ artikel/ 2008/ 11/ 04/ 2652791. xml) [64] Spiegel Online: Pentagon will Guantanamo-Prozesse stoppen (http:/ / www. spiegel. de/ politik/ ausland/ 0,1518,602506,00. html) vom 21. Januar 2009. [65] yahoo.com/[[Agence France-Presse|AFP (http:/ / de. news. yahoo. com/ 2/ 20090122/ twl-obama-ordnet-schliessung-von-us-gefa-4bdc673. html)]: „Obama ordnet Schließung von US-Gefangenenlager Guantanamo an“ vom 22. Januar 2009] [66] Guantanamo wird innerhalb eines Jahres geschlossen. (http:/ / derstandard. at/ ?id=1231152547746) In: der Standard. 22. Januar 2009, abgerufen am 22. Januar 2009. [67] Von diesem Beschluss ausgeklammert ist jedoch das amerikanische Militärgefängnis auf der Bagram Air Base in Afghanistan sowie weitere Gefängnisse, in denen die USA des Terrors Verdächtigte als ungesetzliche Kombattanten festhalten. In der Bagram Air Base, einer im Jahr 2009 in der Öffentlichkeit immer noch weitgehend unbekannten Einrichtung, sperrten US-Militärs in erster Linie in Afghanistan gefangengenommene Personen ein. Ursprünglich als Provisorium eingerichtet, fungierte diese Basis als eine Art Durchlaufstation für Gefangene. Seitdem die Bush-Regierung im Herbst 2004 angeordnet hat, keine weiteren Gefangenen mehr nach Guantánamo zu bringen, hat sich in Bagram die Anzahl der Gefangenen vervielfacht. [68] zeit.de (http:/ / www. zeit. de/ online/ 2008/ 46/ guantanamo-deutschland) [69] Guantanomhäftlinge (http:/ / theeuropean. de/ monika-lueke/ 2889-guantanamohaeftlinge-in-deutschland) [70] Uiguren aus Guantanamo nach Palau entlassen (http:/ / www. spiegel. de/ politik/ ausland/ 0,1518,658552,00. html) in: Spiegel Online vom 1. November 2009, abgerufen am 24. November 2011 [71] Schweiz gewährt zwei Uiguren aus Guantanamo humanitäre Aufnahme (http:/ / www. humanrights. ch/ de/ Schweiz/ Inneres/ Asyl/ Politik/ idart_6464-content. html) in: Human Rights Watch vom 4. Februar 2010 [72] Schweiz nimmt zwei Uiguren aus Guantanamo auf (http:/ / www. n24. de/ news/ newsitem_5947906. html) [73] Merkel will Guantanamo-Häftlinge ins Land lassen (http:/ / www. focus. de/ politik/ deutschland/ usa-deutschland-merkel-will-guantanamo-haeftlinge-ins-land-lassen_aid_513519. html) [74] Deutschland nimmt Obama zwei Problemfälle ab. Aufnahme ehemaliger Guantanamo-Häftlinge, Zeitungsbericht (http:/ / www. spiegel. de/ politik/ deutschland/ 0,1518,705197,00. html) im Spiegel, 7. Juli 2010 [75] Focus 51/2010, S. 56: Aus Guantanamo zurück an die Terror-Front (http:/ / www. focus. de/ panorama/ reportage/ globus-aus-guantanamo-zurueck-an-die-terror-front_aid_583205. html) [76] THE “JOURNEY OF DEATH” (http:/ / www. opensourcesinfo. org/ resource/ 08. 01. 28FINALTheJourneyofDeath_2DOver700PrisonersIllegallyRenderedtoGuantanamoBaywiththeHel. pdf?fileId=1302118), Reprieve, 28. 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McCoy, U.S. Navy Datei:Camp Delta, Guantanamo Bay, Cuba.jpg Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Camp_Delta,_Guantanamo_Bay,_Cuba.jpg Lizenz: Public Domain Bearbeiter: Kathleen T. Rhem Datei:ArrestblockCampDelta.jpg Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:ArrestblockCampDelta.jpg Lizenz: unbekannt Bearbeiter: U.S. Army photo by Staff Sgt. Stephen Lewald Original uploader was Wikifreund at de.wikipedia Datei:GuantanamoUSMCfile.jpg Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:GuantanamoUSMCfile.jpg Lizenz: Public Domain Bearbeiter: Photographers Mate 1st Class Shane T. McCoy Datei:Guantanamo030228-N-4936C-096.jpg Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Guantanamo030228-N-4936C-096.jpg Lizenz: Public Domain Bearbeiter: Geo Swan, Juiced lemon, Opponent, Tsui Datei:Carceleros guatanamo.jpg Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Carceleros_guatanamo.jpg Lizenz: Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported Bearbeiter: Usuario:CeresnetZósimo Lizenz Wichtiger Hinweis zu den Lizenzen Die nachfolgenden Lizenzen bezieht sich auf den Artikeltext. Im Artikel gezeigte Bilder und Grafiken können unter einer anderen Lizenz stehen sowie von Autoren erstellt worden sein, die nicht in der Autorenliste erscheinen. Durch eine noch vorhandene technische Einschränkung werden die Lizenzinformationen für Bilder und Grafiken daher nicht angezeigt. An der Behebung dieser Einschränkung wird gearbeitet. Das PDF ist daher nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine Weiterverbreitung kann eine Urheberrechtsverletzung bedeuten. 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Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder kompatibel sind. Wobei gilt: • • Verzichtserklärung — Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten. Sonstige Rechte — Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte: • • • • Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts und sonstigen Befugnisse zur privaten Nutzung; Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers; Rechte anderer Personen, entweder am Lizenzgegenstand selber oder bezüglich seiner Verwendung, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen. Hinweis — Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf http:/ / creativecommons. org/ licenses/ by-sa/ 3. 0/ deed. de einzubinden. Haftungsbeschränkung Die „Commons Deed“ ist kein Lizenzvertrag. Sie ist lediglich ein Referenztext, der den zugrundeliegenden Lizenzvertrag übersichtlich und in allgemeinverständlicher Sprache, aber auch stark vereinfacht wiedergibt. Die Deed selbst entfaltet keine juristische Wirkung und erscheint im eigentlichen Lizenzvertrag nicht. GNU Free Documentation License Version 1.2, November 2002 Copyright (C) 2000,2001,2002 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed. 0. PREAMBLE The purpose of this License is to make a manual, textbook, or other functional and useful document "free" in the sense of freedom: to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it, with or without modifying it, either commercially or noncommercially. Secondarily, this License preserves for the author and publisher a way to get credit for their work, while not being considered responsible for modifications made by others. This License is a kind of "copyleft", which means that derivative works of the document must themselves be free in the same sense. It complements the GNU General Public License, which is a copyleft license designed for free software. We have designed this License in order to use it for manuals for free software, because free software needs free documentation: a free program should come with manuals providing the same freedoms that the software does. But this License is not limited to software manuals; it can be used for any textual work, regardless of subject matter or whether it is published as a printed book. We recommend this License principally for works whose purpose is instruction or reference. 1. APPLICABILITY AND DEFINITIONS This License applies to any manual or other work, in any medium, that contains a notice placed by the copyright holder saying it can be distributed under the terms of this License. Such a notice grants a world-wide, royalty-free license, unlimited in duration, to use that work under the conditions stated herein. The "Document", below, refers to any such manual or work. Any member of the public is a licensee, and is addressed as "you". You accept the license if you copy, modify or distribute the work in a way requiring permission under copyright law. A "Modified Version" of the Document means any work containing the Document or a portion of it, either copied verbatim, or with modifications and/or translated into another language. A "Secondary Section" is a named appendix or a front-matter section of the Document that deals exclusively with the relationship of the publishers or authors of the Document to the Document's overall subject (or to related matters) and contains nothing that could fall directly within that overall subject. (Thus, if the Document is in part a textbook of mathematics, a Secondary Section may not explain any mathematics.) The relationship could be a matter of historical connection with the subject or with related matters, or of legal, commercial, philosophical, ethical or political position regarding them. The "Invariant Sections" are certain Secondary Sections whose titles are designated, as being those of Invariant Sections, in the notice that says that the Document is released under this License. If a section does not fit the above definition of Secondary then it is not allowed to be designated as Invariant. The Document may contain zero Invariant Sections. If the Document does not identify any Invariant Sections then there are none. The "Cover Texts" are certain short passages of text that are listed, as Front-Cover Texts or Back-Cover Texts, in the notice that says that the Document is released under this License. A Front-Cover Text may be at most 5 words, and a Back-Cover Text may be at most 25 words. A "Transparent" copy of the Document means a machine-readable copy, represented in a format whose specification is available to the general public, that is suitable for revising the document straightforwardly with generic text editors or (for images composed of pixels) generic paint programs or (for drawings) some widely available drawing editor, and that is suitable for input to text formatters or for automatic translation to a variety of formats suitable for input to text formatters. A copy made in an otherwise Transparent file format whose markup, or absence of markup, has been arranged to thwart or discourage subsequent modification by readers is not Transparent. An image format is not Transparent if used for any substantial amount of text. A copy that is not "Transparent" is called "Opaque". Examples of suitable formats for Transparent copies include plain ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple HTML, PostScript or PDF designed for human modification. Examples of transparent image formats include PNG, XCF and JPG. Opaque formats include proprietary formats that can be read and edited only by proprietary word processors, SGML or XML for which the DTD and/or processing tools are not generally available, and the machine-generated HTML, PostScript or PDF produced by some word processors for output purposes only. The "Title Page" means, for a printed book, the title page itself, plus such following pages as are needed to hold, legibly, the material this License requires to appear in the title page. For works in formats which do not have any title page as such, "Title Page" means the text near the most prominent appearance of the work's title, preceding the beginning of the body of the text. A section "Entitled XYZ" means a named subunit of the Document whose title either is precisely XYZ or contains XYZ in parentheses following text that translates XYZ in another language. (Here XYZ stands for a specific section name mentioned below, such as "Acknowledgements", "Dedications", "Endorsements", or "History".) To "Preserve the Title" of such a section when you modify the Document means that it remains a section "Entitled XYZ" according to this definition. The Document may include Warranty Disclaimers next to the notice which states that this License applies to the Document. These Warranty Disclaimers are considered to be included by reference in this License, but only as regards disclaiming warranties: any other implication that these Warranty Disclaimers may have is void and has no effect on the meaning of this License. 2. VERBATIM COPYING You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License. You may not use technical measures to obstruct or control the reading or further copying of the copies you make or distribute. However, you may accept compensation in exchange for copies. If you distribute a large enough number of copies you must also follow the conditions in section 3. You may also lend copies, under the same conditions stated above, and you may publicly display copies. 3. COPYING IN QUANTITY If you publish printed copies (or copies in media that commonly have printed covers) of the Document, numbering more than 100, and the Document's license notice requires Cover Texts, you must enclose the copies in covers that carry, clearly and legibly, all these Cover Texts: Front-Cover Texts on the front cover, and Back-Cover Texts on the back cover. Both covers must also clearly and legibly identify you as the publisher of these copies. The front cover must present the full title with all words of the title equally prominent and visible. You may add other material on the covers in addition. Copying with changes limited to the covers, as long as they preserve the title of the Document and satisfy these conditions, can be treated as verbatim copying in other respects. If the required texts for either cover are too voluminous to fit legibly, you should put the first ones listed (as many as fit reasonably) on the actual cover, and continue the rest onto adjacent pages. 19 Lizenz 20 If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering more than 100, you must either include a machine-readable Transparent copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy a computer-network location from which the general network-using public has access to download using public-standard network protocols a complete Transparent copy of the Document, free of added material. If you use the latter option, you must take reasonably prudent steps, when you begin distribution of Opaque copies in quantity, to ensure that this Transparent copy will remain thus accessible at the stated location until at least one year after the last time you distribute an Opaque copy (directly or through your agents or retailers) of that edition to the public. It is requested, but not required, that you contact the authors of the Document well before redistributing any large number of copies, to give them a chance to provide you with an updated version of the Document. 4. MODIFICATIONS You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided that you release the Modified Version under precisely this License, with the Modified Version filling the role of the Document, thus licensing distribution and modification of the Modified Version to whoever possesses a copy of it. In addition, you must do these things in the Modified Version: • A. Use in the Title Page (and on the covers, if any) a title distinct from that of the Document, and from those of previous versions (which should, if there were any, be listed in the History section of the Document). You may use the same title as a previous version if the original publisher of that version gives permission. B. List on the Title Page, as authors, one or more persons or entities responsible for authorship of the modifications in the Modified Version, together with at least five of the principal authors of the Document (all of its principal authors, if it has fewer than five), unless they release you from this requirement. • C. State on the Title page the name of the publisher of the Modified Version, as the publisher. • D. Preserve all the copyright notices of the Document. • E. Add an appropriate copyright notice for your modifications adjacent to the other copyright notices. • F. Include, immediately after the copyright notices, a license notice giving the public permission to use the Modified Version under the terms of this License, in the form shown in the Addendum below. • G. Preserve in that license notice the full lists of Invariant Sections and required Cover Texts given in the Document's license notice. • H. Include an unaltered copy of this License. • I. Preserve the section Entitled "History", Preserve its Title, and add to it an item stating at least the title, year, new authors, and publisher of the Modified Version as given on the Title Page. If there is no section Entitled "History" in the Document, create one stating the title, year, authors, and publisher of the Document as given on its Title Page, then add an item describing the Modified Version as stated in the previous sentence. • J. Preserve the network location, if any, given in the Document for public access to a Transparent copy of the Document, and likewise the network locations given in the Document for previous versions it was based on. These may be placed in the "History" section. You may omit a network location for a work that was published at least four years before the Document itself, or if the original publisher of the version it refers to gives permission. • K. For any section Entitled "Acknowledgements" or "Dedications", Preserve the Title of the section, and preserve in the section all the substance and tone of each of the contributor acknowledgements and/or dedications given therein. • L. Preserve all the Invariant Sections of the Document, unaltered in their text and in their titles. Section numbers or the equivalent are not considered part of the section titles. • M. Delete any section Entitled "Endorsements". Such a section may not be included in the Modified Version. • N. Do not retitle any existing section to be Entitled "Endorsements" or to conflict in title with any Invariant Section. • O. Preserve any Warranty Disclaimers. If the Modified Version includes new front-matter sections or appendices that qualify as Secondary Sections and contain no material copied from the Document, you may at your option designate some or all of these sections as invariant. To do this, add their titles to the list of Invariant Sections in the Modified Version's license notice. These titles must be distinct from any other section titles. You may add a section Entitled "Endorsements", provided it contains nothing but endorsements of your Modified Version by various parties--for example, statements of peer review or that the text has been approved by an organization as the authoritative definition of a standard. You may add a passage of up to five words as a Front-Cover Text, and a passage of up to 25 words as a Back-Cover Text, to the end of the list of Cover Texts in the Modified Version. Only one passage of Front-Cover Text and one of Back-Cover Text may be added by (or through arrangements made by) any one entity. If the Document already includes a cover text for the same cover, previously added by you or by arrangement made by the same entity you are acting on behalf of, you may not add another; but you may replace the old one, on explicit permission from the previous publisher that added the old one. The author(s) and publisher(s) of the Document do not by this License give permission to use their names for publicity for or to assert or imply endorsement of any Modified Version. • 5. COMBINING DOCUMENTS You may combine the Document with other documents released under this License, under the terms defined in section 4 above for modified versions, provided that you include in the combination all of the Invariant Sections of all of the original documents, unmodified, and list them all as Invariant Sections of your combined work in its license notice, and that you preserve all their Warranty Disclaimers. The combined work need only contain one copy of this License, and multiple identical Invariant Sections may be replaced with a single copy. If there are multiple Invariant Sections with the same name but different contents, make the title of each such section unique by adding at the end of it, in parentheses, the name of the original author or publisher of that section if known, or else a unique number. Make the same adjustment to the section titles in the list of Invariant Sections in the license notice of the combined work. In the combination, you must combine any sections Entitled "History" in the various original documents, forming one section Entitled "History"; likewise combine any sections Entitled "Acknowledgements", and any sections Entitled "Dedications". You must delete all sections Entitled "Endorsements". 6. COLLECTIONS OF DOCUMENTS You may make a collection consisting of the Document and other documents released under this License, and replace the individual copies of this License in the various documents with a single copy that is included in the collection, provided that you follow the rules of this License for verbatim copying of each of the documents in all other respects. You may extract a single document from such a collection, and distribute it individually under this License, provided you insert a copy of this License into the extracted document, and follow this License in all other respects regarding verbatim copying of that document. 7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS A compilation of the Document or its derivatives with other separate and independent documents or works, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an "aggregate" if the copyright resulting from the compilation is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit. When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not themselves derivative works of the Document. If the Cover Text requirement of section 3 is applicable to these copies of the Document, then if the Document is less than one half of the entire aggregate, the Document's Cover Texts may be placed on covers that bracket the Document within the aggregate, or the electronic equivalent of covers if the Document is in electronic form. Otherwise they must appear on printed covers that bracket the whole aggregate. 8. TRANSLATION Translation is considered a kind of modification, so you may distribute translations of the Document under the terms of section 4. Replacing Invariant Sections with translations requires special permission from their copyright holders, but you may include translations of some or all Invariant Sections in addition to the original versions of these Invariant Sections. You may include a translation of this License, and all the license notices in the Document, and any Warranty Disclaimers, provided that you also include the original English version of this License and the original versions of those notices and disclaimers. In case of a disagreement between the translation and the original version of this License or a notice or disclaimer, the original version will prevail. If a section in the Document is Entitled "Acknowledgements", "Dedications", or "History", the requirement (section 4) to Preserve its Title (section 1) will typically require changing the actual title. 9. TERMINATION You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Document except as expressly provided for under this License. Any other attempt to copy, modify, sublicense or distribute the Document is void, and will automatically terminate your rights under this License. However, parties who have received copies, or rights, from you under this License will not have their licenses terminated so long as such parties remain in full compliance. 10. FUTURE REVISIONS OF THIS LICENSE The Free Software Foundation may publish new, revised versions of the GNU Free Documentation License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns. See http:/ / www. gnu. org/ copyleft/ . Each version of the License is given a distinguishing version number. If the Document specifies that a particular numbered version of this License "or any later version" applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that specified version or of any later version that has been published (not as a draft) by the Free Software Foundation. If the Document does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published (not as a draft) by the Free Software Foundation. ADDENDUM: How to use this License for your documents To use this License in a document you have written, include a copy of the License in the document and put the following copyright and license notices just after the title page: Copyright (c) YEAR YOUR NAME. Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts. A copy of the license is included in the section entitled "GNU Free Documentation License". If you have Invariant Sections, Front-Cover Texts and Back-Cover Texts, replace the "with...Texts." line with this: with the Invariant Sections being LIST THEIR TITLES, with the Front-Cover Texts being LIST, and with the Back-Cover Texts being LIST. If you have Invariant Sections without Cover Texts, or some other combination of the three, merge those two alternatives to suit the situation. If your document contains nontrivial examples of program code, we recommend releasing these examples in parallel under your choice of free software license, such as the GNU General Public License, to permit their use in free software.