ASV blankobogen sw - Ketscher Backfischfest
Transcription
ASV blankobogen sw - Ketscher Backfischfest
Angelsportverein 1928 e.V. Kreuzwiesenweg 2, 68775 Ketsch Information Der am 23. Mai 1928 gegründete Angelsportverein ist eine Vereinigung von Anglern und Freunden des Angelsports. Er hat seinen Sitz in Ketsch und ist in das Vereinsregister Schwetzingen eingetragen unter dem Namen: Angelsportverein 1928 e.V. gemeinnütziger Verein Ketsch a. Rhein Zweck und Aufgaben sind Einheitliche Ausrichtung und Vertretung der Mitgliederinteressen bei Schaffung, Erhaltung und Ausbau geeigneter Möglichkeiten zur Ausübung der waidgerechten Fischerei. Die Hege und Pflege des Fischbestandes in den heimatlichen Gewässern gegen schädigende Einflüsse und Vernichtung der natürlichen Lebensbedingungen der Fische. Das ordnungsgemäße Bewirtschaften der Pachtgewässer. Die Vertiefung des Wissens von biologischen Vorgängen im Wasser durch Beobachtung. Vorträge und Belehrung - Sportfischerlehrgänge. Das Hinführen der Jugend zur waidgerechten Fischerei. Der ASV 1928 e.V. Ketsch a. Rhein führt in jedem Jahr das Ketscher Backfischfest durch. Er ist alleiniger Gesellschafter der Ketscher Backfischfest GmbH. Die ausgeschütteten Gewinne werden nur für gemeinnützige Zwecke des Vereins verwendet. Mitglied des ASV 1928 e.V. Ketsch kann jeder Unbescholtene sein oder werden, der sich verpflichtet, den Bestrebungen des Vereins gemäß Satzung zu dienen und nicht aus einem anderen Verein ausgeschlossen worden ist, es sei denn, dass der Verein der ausgeschlossen hat, mit der Aufnahme in den neuen Verein einverstanden ist. Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme entscheiden die Mitglieder in einer Versammlung. Dem Angemeldeten werden über die erfolgte Aufnahme oder Ablehnung entsprechende Mitteilung gemacht. Eine Begründung bei Ablehnung erfolgt nicht. Angelmöglichkeiten Der ASV 1928 e.V. Ketsch a. Rhein verfügt durch Pachtvertrag mit der Gemeinde Ketsch über einen 11,5 ha großen Anglersee, für den die Mitglieder Jahreskarten erwerben können. Der See ist bis zu 20 m tief. Der Fischbestand entspricht der Artenzusammensetzung unserer Region und wird durch regelmäßigen Besatz unterstützt. Das Fischen ist vom Ufer aus mit zwei Ruten erlaubt. Es besteht für Vereinsmitglieder die Möglichkeit von vereinseigenen Nachen zu fischen. Eine von den Mitgliedern viel genutzte Möglichkeit ist der Erwerb einer Jahreskarte der RheinNeckar-Pachtgemeinschaft für die badische Rheinstrecke von der Wagbachmündung bis zur hessischen Landesgrenze mit einigen Nebengewässern (Altrhein und Baggerseen) oder Erwerb der Neckarkarte von der Einmündung in den Rhein bis zur Rainbachmündung unterhalb Dilsberg sowie Erwerb einer Karte für den Kraichbach. Zusatzkarten für das Fischen vom Boot aus und zum Köderfang mit dem Senknetz sind erhältlich. 1 Information des ASV 1928 e.V. Ketsch Vereinsinterne Gemeinschaftsfischen Der Verein führt jedes Jahr mehrere vereinsinterne Gemeinschaftsfischen durch. Die Saison beginnt mit dem Anangeln, danach folgen das Vatertagsangeln, das Sommerfischen, das Königsfischen, das Freie Angeln und das Abangeln. Als letztes Gemeinschaftsfischen findet im November ein Winterfischen statt. Je nach Wasserstand und Art des Gemeinschaftsfischens wird im Rhein, in den Rheinaltarmen oder im Ketscher Anglersee gefischt. Für die Teilnahme besteht Anmeldepflicht; Meldelisten liegen in der Geschäftsstelle des Vereins sowie im Sporthaus Faulhaber aus. Jugendarbeit Der Verein unterhält eine Jugendabteilung, die von Jugendwarten geleitet wird. Die Vereinsjugend trifft sich wöchentlich zur Gruppenstunde, die je nach Witterung und Jahreszeit in eigenen Jugendräumen oder im Freien am Fischwasser stattfindet. Während dieser Gruppenstunde wird gebastelt, gespielt, geangelt und auch Fischerlatein erzählt. Ziel ist es, im gemeinsamen Erleben das Fachwissen um Fisch und Gewässer, waidgerechten Fischfang sowie den Umgang mit den Angelgeräten zu vertiefen und in die Praxis umzusetzen. Umweltschutz ist für uns kein Schlagwort, denn schon seit Jahren wird dieser bei uns praktiziert. Einmal im Jahr führt die Gruppe ein Zeltlager durch, an dem die Vereinsjugendlichen teilnehmen können. Weitere gemeinsame Angelstunden am Fischwasser oder Tagesausflüge werden mündlich vereinbart. Die Vereinsjugend nimmt auch an Veranstaltungen des Landes- und Bundesverbandes teil. Kameradschaft und Geselligkeit Zur Pflege von Kameradschaft und Geselligkeit führt der Verein neben den Vereinsangeln alljährlich verschiedene Veranstaltungen durch. Hierzu zählt auch eine Familien-Radtour zum Besuch benachbarter Fischerfeste. An Kirchweih-Samstag (3. Samstag im Oktober) haben wir unsere Jahresfeier mit Tanz Unterhaltung - Tombola etc. in der Rheinhallen-Gaststätte. In dieser Feier werden auch unsere Vereinsehrungen durchgeführt. Da wir uns auch mal gern zum Kartenspielen zusammensetzen, laden wir mehrmals im Jahr zum Preisskat im „Fischerheim“ ein. Zu allen Veranstaltungen sind Vereinsmitglieder, Freunde und Gönner herzlichst eingeladen. Freizeitangler Unsere Gruppe der Freizeitangler trifft sich jeden ersten Freitag im Monat im Restaurant „Zum Anglersee“ im Fischerheim oder in anderen Lokalen. Es werden Kurse zu verschiedenen Angelmethoden (Fliegenfischen, Sbirulino etc.) durchgeführt und die Gruppe veranstaltet in regelmäßigen Abständen gemeinsame Angelausflüge (z.B. Altensteig im Schwarzwald, Seltz im Elsass, Mühlacker an der Enz, Itzelberger See, etc.) zum Teil mit anschließender gemeinsamer Verwertung der Fänge (z.B. Krebsfischen an der Elsenz). Beiträge, Gebühren und Geschäftsbedingungen Interessierte Personen können nach Aufnahmeantrag/Beitrittserklärung Mitglied des ASV 1928 e.V. Ketsch a. Rhein werden. Sie zahlen eine Aufnahmegebühr und einen Vereinsbeitrag und können somit die Angelkarten für das Vereinsgewässer Anglersee und die verbilligte Rhein-Neckarkarte der Rhein-Neckar-Pachtgemeinschaft über den Verein erwerben, ebenfalls Köder- und Kahnkarten. Der Verein ist Mitglied im Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., Goethestr. 9, 70174 Stuttgart. Im Mitgliedsbeitrag des Vereins ist der Verbandsbeitrag enthalten. 2 Information des ASV 1928 e.V. Ketsch Aufnahmegebühren (Stand 01.01.2013) € 8,00 € 75,00 € 1,00 Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre Erwachsene Familienmitgliedschaft (Ehegatten, Partnerinnen, Kinder von Mitgliedern bis 18 Jahre) Jahresbeiträge (Stand 01.01.2008) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 18,50 Erwachsene: Frauen, Männer und Rentner € 37,00 Familienmitgliedschaft € 18,50 (Partnerinnen, Ehefrauen) Mitglieder zahlen während der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) keine Beiträge. Fischereierlaubniskarten - Angelkarten (Stand 1.1.2002) ASV-Vereinsgewässer „Anglersee“ (Gültigkeit 1. Januar bis 31. Dezember) € 15,50 € 62,00 € 1,50 Mit 6 Stunden Arbeitseinsatz Ohne Arbeitseinsatz Kraichbachkarte Schüler, Jugendliche, Rentner und weibliche Mitglieder sind vom Arbeitseinsatz befreit, ebenso Mitglieder mit einer Schwerbehinderung von 50 % und mehr und dem Merkmal „G“. Der Schwerbehindertenausweis ist vorzulegen. Es können auch Gastkarten für den Anglersee erworben werden. Die Tages-Gastkarte kostet € 12,00* für Jugendliche (bis einschl. 18 Jahren) € 6,00* Die Wochen-Gastkarte (7 Tage) kostet € 50,00* für Jugendliche (bis einschl. 18 Jahren) € 25,00* (* inkl. 7% MwSt) Die Gastkarten erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Angelsportvereins während der üblichen Geschäftszeit, im Restaurant „Zum Anglersee“ im Fischerheim und im Sporthaus Faulhaber, Schwetzinger Str. 23, 68775 Ketsch. Rhein-Neckar-Pachtgemeinschaft (Gültigkeit 1. Januar bis 31. Dezember) Rhein- und Neckarkarte Rheinkarte Neckarkarte Köderkarte Rhein Köderkarte Neckar Kahnkarte € 40,00 € 25,00 € 20,50 € 3,50 € 3,50 € 11,50 Jugendliche/Schwerbeschädigte Jugendliche/Schwerbeschädigte Jugendliche/Schwerbeschädigte Jugendliche/Schwerbeschädigte Jugendliche/Schwerbeschädigte Jugendliche/Schwerbeschädigte € 37,00 € 19,50 € 17,50 € 3,50 € 3,50 € 11,50 Erlaubnisscheine (Angelkarten) werden nur an Besitzer von Jugend-, Jahres- oder Fischereischeinen auf Lebenszeit (mit Nachweis der Fischereiabgabe) ausgegeben. Es ist eine Fangliste zu führen. Zur Gewässerbewirtschaftung werden Daten über den Fischfang benötigt. Dadurch können Veränderungen Im Fischbestand und z.B. auch Kormoranschäden erkannt werden. Deshalb wird ein Pfand in Höhe von 20 € erhoben. 3 Information des ASV 1928 e.V. Ketsch Die Fangergebnisse sind wichtig zur eventuellen Besatzplanung. Die Fangliste muss daher korrekt und spätestens zum 30. April des Folgejahres an der Stelle an der Sie ihre Angelkarte erworben haben, oder an die Hauptgeschäftsstelle der RNPG zurückgegeben werden. Die Fangmeldungen für den Anglersee und den Kraichbach sind für alle Anglerseekarten am RheinNeckarkarten-Bestellungstermin im November abzugeben, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Jahres. Die Ausgabe einer Anglerseekarte ist nicht möglich, wenn im Vorjahr eine Anglerseekarte ausgestellt war und keine rechtzeitige, d.h. bis zum Jahresende abgegebene Fangmeldung vorliegt. Sportfischerlehrgänge Bei entsprechender Teilnehmerzahl führt der Verein Vorbereitungslehrgänge (zur Ablegung des Sachkundenachweises) durch. Die Lehrgangsgebühren Landesverbandes. richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des Geschäftszeiten Jeden Mittwoch von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, außer an Feiertagen, in der Geschäftsstelle am Anglersee, Kreuzwiesenweg 2, 68775 Ketsch. Versammlungen und Veranstaltungen Der Verein führt im März seine Jahreshauptversammlung durch. Weitere Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins können dem Jahresterminplan entnommen werden. Ketsch, im November 2015 ANGELSPORTVEREIN 1928 e.V. KETSCH am RHEIN Erreichbarkeit des Vereins: Telefon: 06202 61 579 (das Telefon ist nur zur Geschäftszeit besetzt) e-Mail: [email protected] Internet: http://www.asv-ketsch.de Hinweis: Besuchen Sie, lieber Sportfreund, mit Freunden und Bekannten auch unsere Vereinsgaststätte „Restaurant zum Anglersee im Fischerheim“, Kreuzwiesenweg 2, 68775 Ketsch. Telefon: 06202 690107 Fax: 06202 69 01 09 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.zum-anglersee.de 4