Mietvertrag für das Vereinsheim TVE/ FCA in der Turnhalle

Transcription

Mietvertrag für das Vereinsheim TVE/ FCA in der Turnhalle
-Vereine-
Mietvertrag für das Vereinsheim TVE/ FCA in der Turnhalle Ostpreußenstraße
in Algermissen
§ 1 Mietgegenstand
Die Vermietung bezieht sich auf die Räumlichkeiten des 1. OG, einschließlich Küche, sowie die Toiletten im
EG. Der Thekenbereich kann optional gegen Kostenbeitrag dazu gemietet werden.
Ausgenommen sind die Geschäftszimmer der Vereine, sowie die Treppenanlage ins 2.OG.
Gläser und Geschirr sind im Preis enthalten.
§ 2 Mietkosten
Für Veranstalltungen ortansässiger Vereine, die keine geeigneten Räumlichkeiten besitzen, wird das
Sportlerheim 1x pro Kalenderjahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Für jede weitere Nutzung fällt eine
Raummiete von 120,- €; zusätzlich fallen 50,-€ für die Reinigung des 1. OG und der Toiletten im EG an.
Der Kostenbeitrag für den Thekenbereich beträgt 50 €.
Von den o.g. Kosten kann im Einzelfall, nach gesonderter Rücksprache, abgesehen werden.
Die Reinigung des 1.OG beinhaltet das Fegen und Wischen des Fußbodens, sowie das Abwischen der Flächen
(Tische/ Theke). Nicht enthalten ist das Spülen der Gläser und/oder des Geschirrs.
Der Mieter ist verpflichtet seinen Müll selbst zu entsorgen. Für die Reinigung der Gläser/ Geschirrs kann die
Spülmaschine in der Küche genutzt werden.
Spülmittel, sowie Toilettenpapier, Handtücher, Seife sind selbst zu beschaffen.
Die Raummiete, sowie die Kosten für die Reinigung sind vier Wochen im Voraus zu entrichten.
§ 3 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung selbst, bei der Vorbereitung oder bei anschließenden
Aufräumarbeiten den Bediensteten oder Einrichtungen zugefügt werden.
Eine Haftung des Vermieters(TVE/FCA) gegenüber dem Veranstalter ist ausgeschlossen. Der Mieter stellt den
Vermieter (TVE/FCA) von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die mit der Vermietung in Zusammenhang
stehen und gegen sie geltend gemacht werden könnten.
§ 4 Sonstiges
Der Mieter ist verpflichtet sich an die geltenden Lärmvorschriften/Ruhezeiten zu halten, insbesondere sind die
Fenster ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten. Grobe Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung der
laufenden Veranstaltung. Es ist sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten am folgendem Tage bis 06:00 Uhr
(gem. § 2 Abs.3) sauber vorzufinden sind, da zu diesem Zeitpunkt die Reinigung erfolgt.
Getränke und Personal können über den Vermieter gegen Entgelt gestellt werden, dies erfolgt in Absprache.
Es wird ausdrücklich darauf hingewisen, dass in dem gesamten Pachtgegenstand ein absolutes
RAUCHVERBOT gilt.
Anlage
-Vereine-
Antrag auf Nutzung des Vereinsheims des TVE/FC
Hiermit beantrage ich die Nutzung des Mehrzweckgebäudes in Algermissen
am
_____________________,
Art der Veranstaltung
in der Zeit von
_________ bis _________ Uhr,
________________________________________.
…
Zusätzliche Thekennutzung (+50 €):
…
JA
NEIN
Die vorgenannten Vertragsbedingungen akzeptiere ich.
Den Betrag von ______ € überweise ich auf unten genanntes Konto.
Name, Vorname (1.Vorsitzender)
Straße
Verein/Stempel
(für evtl. Rückfragen)
PLZ, Ort
Datum
Unterschrift (nach BGB)
Hinweis
Um eine Besichtigung vor Ort vornehmen zu können, vereinbaren Sie bitte mit Frau Zielinski, Tel.
0 51 26 / 86 26 einen Termin. Frau Zielinski ist für die jeweilige Übergabe der Räume, inklusive der Herausgabe
der Schlüssel zuständig. Die Schlüssel sind Frau Zielinski nach Beendigung der Veranstaltung wieder
auszuhändigen.
Vermerke TVE/FCA
(nicht ausfüllen)
1.
…
2.
Der Betrag in Höhe von _____ € ist eingegangen.
Dem Termin wird zugestimmt.
…
Dem Termin wird nicht zugestimmt.
…
entfällt
Kontonummer 74811872, Blz 259 501 30, Sparkasse Hildesheim