Teilnahmebedingungen für den Tales of Cosplay
Transcription
Teilnahmebedingungen für den Tales of Cosplay
Teilnahmebedingungen für den Tales of Cosplay-Wettbwerb Auf der Leipziger Buchmesse am Samstag, 15. März 2014 Klicke den folgenden Link an, um die Teilnahmebedingungen auf Deutsch zu sen: www.bngames.eu/Leipzigtalescosplay Absatz 01: Allgemeines 1.a) Die Leipziger Buchmesse 2014 findet vom 13. bis zum 16. März 2014 statt. Das Festival wird nachfolgend als „LBM“ bezeichnet. 1.b) Diese Teilnahmebedingungen beschreiben den Ablauf des Tales of Cosplay-Wettbewerbs. Sie können ohne vorherige Benachrichtigung vervollständigt oder geändert werden. 1.c) Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen. 1.d) Beim Tales of Cosplay-Wettbewerb, nachfolgend der „Wettbewerb“, handelt es sich um eine Show, bei der Personen Darbietungen aufführen und in Kostümen auftreten. Absatz 02: Themen und Kategorien 2.a) An diesem Wettbewerb können Teilnehmer nur mit offiziellen Charakteren/Kostümen der „Tales of“-Lizenz teilnehmen. 2.b) In diesem Wettbewerb sind nur Einzelkategorien zulässig. 2.c) Deine Fragen richtest du bitte per E-Mail an [email protected]. Absatz 03: Fristen und Teilnehmerzahl 3.a) Der Wettbewerb findet am Samstag, dem 14. März 2014 auf der LBM auf der Großen Bühne in Halle 1 statt. 3.b) Der Wettbewerb ist auf 1 Stunde begrenzt. Er beginnt um 14.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr. 3.c) Die Teilnehmer haben für ihre Darbietung auf der Bühne 90 Sekunden Zeit. 3.d) Diese Zeitbegrenzung kann von den Cosplay-Veranstaltern abhängig vom allgemeinen Zeitplan der Veranstaltung ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. 3.e) Der Wettbewerb ist aufgrund der zeitlichen Begrenzung auf 20 Teilnehmer beschränkt. 5.d) Die Cosplay-Veranstalter nehmen weder vor noch während der Shows Audiomontagen vor. 5.e) Den Cosplay-Veranstaltern ist bei der Vorregistrierung oder in der Nacht vor dem Wettbewerb bis Mitternacht per E-Mail ein Bild oder eine Illustration des dargestellten Charakters bereitzustellen. 5.f) Ohne Bild ist die Registrierung ungültig. Vor Ort werden keine Bilder angenommen. 5.g) Ausstattung und Zubehör sind in Größe und Gewicht auf das Maximum beschränkt, das der/die betreffende Teilnehmer/in und ein Veranstalter auf einmal aus dem Backstage-Bereich auf die Bühne tragen können. Die Teilnehmer sind für den Aufbau und die Widerstandsfähigkeit ihrer Requisiten verantwortlich. Das Zubehör muss stabil und fest genug sein, um ohne besondere Vorkehrungen getragen werden zu können. Absatz 06: Preise 6.a) Beim Wettbewerb gibt es folgende Preise zu gewinnen: Alle Teilnehmer erhalten Tales of Xillia 2-Geschenke: - Eine Tales-Festival-Tasche - Eine Tales of Symphonia Chronicles-Handytasche Der/Die Sieger/in des Wettbewerbs erhält die vorstehend genannten Geschenke, eine Tasche mit dem Gesicht von Rollo, einen Besuch auf der Japan-Expo einschließlich Anreise, 2 Nächten im Hotel und freiem Eintritt, und nimmt an der Wahl des Botschafters von Tales of Xillia 2 teil. 6.b) Da Tales of Xillia 2 nach dem Wettbewerb veröffentlicht wird, findet die Versendung des Spiels nach der offiziellen Veröffentlichung statt. 6.c) Die Preisverleihung des Wettbewerbs findet direkt nach den Darbietungen der Teilnehmer statt. 6.d) Die Preise können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. 6.e) Kann der/die Sieger/in nicht zur Wahl des Botschafters zur Japan-Expo kommen, kann ihm/ihr der Gewinn nicht in anderer Form ausgezahlt werden. Absatz 07: Ablauf der Show Absatz 04: Registrierung für die Shows 4.a) Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen sich die Teilnehmer gemäß den Anweisungen auf http://www.cosplayevent.de/talesof vorab registrieren. Teilnehmer, deren Vorregistrierung aufgenommen wurde, haben sich am Samstag, dem 14. März 2014 zwischen 10.00 und 13.00 Uhr am „CosplayTreffpunkt“ einzufinden. 4.c) Registrierungen, die nicht vor Ort bestätigt werden, können nicht validiert werden. 4.d) Die Teilnehmer haben diese Teilnahmebedingungen am Wettbewerbstag unterzeichnet mitzubringen. 4.e) Die Validierung dieser Vorregistrierung ist nur mit Bestätigung durch die Cosplay-Veranstalter wirksam. 7.a) Nach Umstellung der Vorregistrierung auf eine Registrierung haben sich die Teilnehmer spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Show am von den Cosplay-Veranstaltern angegebenen Ort einzufinden. 7.b) Es findet eine Einweisung der Teilnehmer statt, in der der Zugang zur Bühne und der Ablauf der Darbietungen erklärt werden. Dies ist der letzte Zeitpunkt, zu dem die Teilnehmer den CosplayVeranstaltern Fragen stellen können. Das Nichterscheinen zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort gilt als Aufgabe. 7.c) Nach ihrer Darbietung werden die Teilnehmer gebeten, die Bühne zu verlassen, damit sich die nachfolgenden Teilnehmer vorbereiten können. Absatz 08: Jury Absatz 05: Begleitung der Darbietung und Pflichtelemente 5.a) Es können nur bereits aufgezeichnete Audiobegleitungen verwendet werden. Mikrophone, Light Scripts und Nebelmaschinen sind nicht zulässig. 5.b) Es ist nur eine vorab zugeschnittene MP3-Datei zulässig. Diese Datei darf eine Laufzeit von maximal 90 Sekunden haben. Sie wird ab dem Beginn der Darbietung abgespielt. Die Dateien sind in der Nacht vor dem Wettbewerb bis Mitternacht per E-Mail einzusenden. 5.c) Die Dateien sind eindeutig (mit deinem Namen, dem Vornamen, dem Namen des Cosplay-Charakters) zu kennzeichnen. 8.a) Die Jury besteht aus einem Cosplayer und einem Mitglied von Bandai Namco Games Europe. Die endgültige Entscheidung über den/die Sieger/in des Wettbewerbs liegt beim Mitglied von Bandai Namco Games Europe. Absatz 09: Bewertung und Kriterien Es werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt: Kostüme • Ähnlichkeit mit dem Original • Qualität und Komplexität der Kostümfertigung • Originalität des Kostüms • persönliche Eindrücke der Jury Darbietung Seite 1|2 Teilnahmebedingungen für den Tales of Cosplay-Wettbwerb Auf der Leipziger Buchmesse am Samstag, 15. März 2014 • Qualität der Darbietung • Verhalten der Charaktere (Rollenspiel) • Originalität der Darbietung • persönliche Eindrücke der Jury Absatz 10: Verantwortung 10.a) Aus rechtlichen Gründen muss der/die Sieger/in des Wettbewerbs sein/ihr 18. Lebensjahr 3 Tage vor der Wahl des Tales of Xillia 2-Botschafters auf der Japan-Expo in Paris (2.-6. Juli 2014) vollendet haben. 10.b) Der/Die Sieger/in versichert, dass er/sie der englischen Sprache mächtig ist. 10.c) Der/Die Sieger/in versichert, dass er/sie zur Japan-Expo reisen kann, um an der Wahl des Tales of Xillia 2-Botschafters teilzunehmen. 10.d) Die Cosplay-Veranstalter haften nicht für Verletzungen der Kandidaten, die durch Dritte oder durch eigene Fahrlässigkeit der Kandidaten verursacht werden. 10.e) Die Teilnehmer haften vollständig für Schäden, die sie möglicherweise an der Ausstattung der Cosplay-Veranstalter, eines ihrer Partner oder ihrer Dienstleister verursachen. 10.f) Die Cosplay-Veranstalter haften nicht für Schäden an deinen Requisiten oder Kostümen. 13.c) Die Veranstalter sichern zu, dass die offiziellen, von den eigenen Fotografen des Wettbewerbs aufgenommenen Bilder den ethnischen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bilder, auf denen Personen erniedrigt oder Pornografie oder Gewalt abgebildet werden, sind strengstens untersagt. 13.d) Diese Teilnahmebedingungen sind von allen Teilnehmern auszufüllen und zu unterzeichnen und anschließend den CosplayVeranstaltern auszuhändigen. 13.e) Dieses Schriftstück ist zusammen mit einem gültigen Identitätsnachweis vorzulegen. Ich, der/die Unterzeichner/in ..............................................................................., habe die Teilnahmebedingungen gelesen, nehme sie an und verpflichte mich, sie einzuhalten. Datum und Unterschrift des/der Teilnehmers/in mit dem Vermerk „Gelesen und angenommen“ Absatz 11: Sicherheit 11.a) Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von offenem Feuer oder Pyrotechnik (Feuerwerk, Böllern, Feuerzeugen, entflammten oder glühenden Gegenständen, Kerzen) verboten. 11.b) Auf der Bühne sind Flüssigkeiten (Wasserpistolen, volle Flaschen ...) untersagt. 11.c) Waffen (Schwert- und Klingennachbildungen) sind verboten; von den Teilnehmern selbst gefertigte Waffen sind jedoch zulässig, wenn sie keine Bedrohung darstellen und den Vorschriften für Waffennachbildungen der LBM-Website entsprechen. 11.d) Auf der Bühne sind Konfetti, Glitter, Federn etc. verboten. 11.e) Der Veranstalter hat das Recht, Darbietungen zu unterbrechen, wenn diese für die Teilnehmer oder das nahe Publikum eine Gefährdung darstellen. 11.f) Den Teilnehmern ist es zu ihrer eigenen Sicherheit untersagt, näher als einen Meter an den Rand der Bühne heranzutreten. 11.g) Kostüme und Requisiten müssen den Vorschriften der LBM entsprechen: http://www.manga-comiccon.de/de/Besucher/Profil/RegelnfuerCosplayer/ Absatz 12: Registrierungsbeschränkungen 12.a) Jeder Teilnehmer tritt mit dem Kostüm an, das er/sie bei seiner/ihrer Registrierung angemeldet hat. 12.b) Die Cosplay-Veranstalter und die Jurymitglieder können nicht gleichzeitig als Teilnehmer an den Shows mitwirken. 12.c) Die von den Teilnehmern vorgeführten Kostüme müssen vorwiegend handgefertigt sein. Alle Teilnehmer müssen mindestens 50 % ihres jeweiligen Kostümes selbst oder mit Hilfe ihrer Verwandten oder Freunde hergestellt haben. Gekaufte oder in Auftrag gegebene Kostüme werden nicht zur Registrierung zugelassen. 12.d) Teilnehmer dürfen nicht mit zwei verschiedenen Kostümen an einer Show teilnehmen. (Kostümwechsel während der Darbietung sind dennoch erlaubt) Absatz 13: Bildrechte 13.a) Durch Annahme der Bedingungen stimmen die Teilnehmer der Nutzung jedes Bildes und jeder Video- und Audioaufnahme, die während des Wettbewerbs erstellt wurden, für die Verbreitung oder Bewerbung des Wettbewerbs zu. 13.b) Diese Zustimmung gilt für eine Dauer von 3 Jahren. Seite 2|2