Teilnahmebedingungen für den Tales of Cosplay

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Teilnahmebedingungen für den Tales of Cosplay
Teilnahmebedingungen für den Tales
of Cosplay-Wettbwerb
Auf der Leipziger Buchmesse am Samstag, 15. März 2014
Klicke den folgenden Link an, um die Teilnahmebedingungen auf Deutsch zu
sen: www.bngames.eu/Leipzigtalescosplay
Absatz 01: Allgemeines
1.a) Die Leipziger Buchmesse 2014 findet vom 13. bis zum 16. März
2014 statt. Das Festival wird nachfolgend als „LBM“ bezeichnet.
1.b) Diese Teilnahmebedingungen beschreiben den Ablauf des
Tales of Cosplay-Wettbewerbs. Sie können ohne vorherige
Benachrichtigung vervollständigt oder geändert werden.
1.c) Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die
Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen.
1.d) Beim Tales of Cosplay-Wettbewerb, nachfolgend der
„Wettbewerb“, handelt es sich um eine Show, bei der Personen
Darbietungen aufführen und in Kostümen auftreten.
Absatz 02: Themen und Kategorien
2.a) An diesem Wettbewerb können Teilnehmer nur mit offiziellen
Charakteren/Kostümen der „Tales of“-Lizenz teilnehmen.
2.b) In diesem Wettbewerb sind nur Einzelkategorien zulässig.
2.c) Deine Fragen richtest du bitte per E-Mail an [email protected].
Absatz 03: Fristen und Teilnehmerzahl
3.a) Der Wettbewerb findet am Samstag, dem 14. März 2014 auf
der LBM auf der Großen Bühne in Halle 1 statt.
3.b) Der Wettbewerb ist auf 1 Stunde begrenzt. Er beginnt um
14.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr.
3.c) Die Teilnehmer haben für ihre Darbietung auf der Bühne 90
Sekunden Zeit.
3.d) Diese Zeitbegrenzung kann von den Cosplay-Veranstaltern
abhängig vom allgemeinen Zeitplan der Veranstaltung ohne
vorherige Benachrichtigung geändert werden.
3.e) Der Wettbewerb ist aufgrund der zeitlichen Begrenzung auf 20
Teilnehmer beschränkt.
5.d) Die Cosplay-Veranstalter nehmen weder vor noch während
der Shows Audiomontagen vor.
5.e) Den Cosplay-Veranstaltern ist bei der Vorregistrierung oder in
der Nacht vor dem Wettbewerb bis Mitternacht per E-Mail ein Bild
oder eine Illustration des dargestellten Charakters bereitzustellen.
5.f) Ohne Bild ist die Registrierung ungültig. Vor Ort werden keine
Bilder angenommen.
5.g) Ausstattung und Zubehör sind in Größe und Gewicht auf das
Maximum beschränkt, das der/die betreffende Teilnehmer/in und
ein Veranstalter auf einmal aus dem Backstage-Bereich auf die
Bühne tragen können. Die Teilnehmer sind für den Aufbau und die
Widerstandsfähigkeit ihrer Requisiten verantwortlich. Das Zubehör
muss stabil und fest genug sein, um ohne besondere Vorkehrungen
getragen werden zu können.
Absatz 06: Preise
6.a) Beim Wettbewerb gibt es folgende Preise zu gewinnen:

Alle Teilnehmer erhalten Tales of Xillia 2-Geschenke:
- Eine Tales-Festival-Tasche
- Eine Tales of Symphonia Chronicles-Handytasche

Der/Die Sieger/in des Wettbewerbs erhält die
vorstehend genannten Geschenke, eine Tasche mit dem
Gesicht von Rollo, einen Besuch auf der Japan-Expo
einschließlich Anreise, 2 Nächten im Hotel und freiem
Eintritt, und nimmt an der Wahl des Botschafters von
Tales of Xillia 2 teil.
6.b) Da Tales of Xillia 2 nach dem Wettbewerb veröffentlicht wird,
findet die Versendung des Spiels nach der offiziellen
Veröffentlichung statt.
6.c) Die Preisverleihung des Wettbewerbs findet direkt nach den
Darbietungen der Teilnehmer statt.
6.d) Die Preise können ohne vorherige Benachrichtigung geändert
werden.
6.e) Kann der/die Sieger/in nicht zur Wahl des Botschafters zur
Japan-Expo kommen, kann ihm/ihr der Gewinn nicht in anderer
Form ausgezahlt werden.
Absatz 07: Ablauf der Show
Absatz 04: Registrierung für die Shows
4.a) Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen sich die
Teilnehmer gemäß den Anweisungen auf http://www.cosplayevent.de/talesof vorab registrieren. Teilnehmer, deren
Vorregistrierung aufgenommen wurde, haben sich am Samstag,
dem 14. März 2014 zwischen 10.00 und 13.00 Uhr am „CosplayTreffpunkt“ einzufinden.
4.c) Registrierungen, die nicht vor Ort bestätigt werden, können
nicht validiert werden.
4.d) Die Teilnehmer haben diese Teilnahmebedingungen am
Wettbewerbstag unterzeichnet mitzubringen.
4.e) Die Validierung dieser Vorregistrierung ist nur mit Bestätigung
durch die Cosplay-Veranstalter wirksam.
7.a) Nach Umstellung der Vorregistrierung auf eine Registrierung
haben sich die Teilnehmer spätestens eine halbe Stunde vor Beginn
der Show am von den Cosplay-Veranstaltern angegebenen Ort
einzufinden.
7.b) Es findet eine Einweisung der Teilnehmer statt, in der der
Zugang zur Bühne und der Ablauf der Darbietungen erklärt werden.
Dies ist der letzte Zeitpunkt, zu dem die Teilnehmer den CosplayVeranstaltern Fragen stellen können. Das Nichterscheinen zur
angegebenen Zeit am angegebenen Ort gilt als Aufgabe.
7.c) Nach ihrer Darbietung werden die Teilnehmer gebeten, die
Bühne zu verlassen, damit sich die nachfolgenden Teilnehmer
vorbereiten können.
Absatz 08: Jury
Absatz 05: Begleitung der Darbietung und Pflichtelemente
5.a) Es können nur bereits aufgezeichnete Audiobegleitungen
verwendet werden. Mikrophone, Light Scripts und Nebelmaschinen
sind nicht zulässig.
5.b) Es ist nur eine vorab zugeschnittene MP3-Datei zulässig. Diese
Datei darf eine Laufzeit von maximal 90 Sekunden haben. Sie wird
ab dem Beginn der Darbietung abgespielt. Die Dateien sind in der
Nacht vor dem Wettbewerb bis Mitternacht per E-Mail
einzusenden.
5.c) Die Dateien sind eindeutig (mit deinem Namen, dem
Vornamen, dem Namen des Cosplay-Charakters) zu kennzeichnen.
8.a) Die Jury besteht aus einem Cosplayer und einem Mitglied von
Bandai Namco Games Europe. Die endgültige Entscheidung über
den/die Sieger/in des Wettbewerbs liegt beim Mitglied von Bandai
Namco Games Europe.
Absatz 09: Bewertung und Kriterien
Es werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt:
Kostüme
• Ähnlichkeit mit dem Original
• Qualität und Komplexität der Kostümfertigung
• Originalität des Kostüms
• persönliche Eindrücke der Jury
Darbietung
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Teilnahmebedingungen für den Tales
of Cosplay-Wettbwerb
Auf der Leipziger Buchmesse am Samstag, 15. März 2014
• Qualität der Darbietung
• Verhalten der Charaktere (Rollenspiel)
• Originalität der Darbietung
• persönliche Eindrücke der Jury
Absatz 10: Verantwortung
10.a) Aus rechtlichen Gründen muss der/die Sieger/in des
Wettbewerbs sein/ihr 18. Lebensjahr 3 Tage vor der Wahl des Tales
of Xillia 2-Botschafters auf der Japan-Expo in Paris (2.-6. Juli 2014)
vollendet haben.
10.b) Der/Die Sieger/in versichert, dass er/sie der englischen
Sprache mächtig ist.
10.c) Der/Die Sieger/in versichert, dass er/sie zur Japan-Expo reisen
kann, um an der Wahl des Tales of Xillia 2-Botschafters
teilzunehmen.
10.d) Die Cosplay-Veranstalter haften nicht für Verletzungen der
Kandidaten, die durch Dritte oder durch eigene Fahrlässigkeit der
Kandidaten verursacht werden.
10.e) Die Teilnehmer haften vollständig für Schäden, die sie
möglicherweise an der Ausstattung der Cosplay-Veranstalter, eines
ihrer Partner oder ihrer Dienstleister verursachen.
10.f) Die Cosplay-Veranstalter haften nicht für Schäden an deinen
Requisiten oder Kostümen.
13.c) Die Veranstalter sichern zu, dass die offiziellen, von den
eigenen Fotografen des Wettbewerbs aufgenommenen Bilder den
ethnischen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bilder, auf
denen Personen erniedrigt oder Pornografie oder Gewalt
abgebildet werden, sind strengstens untersagt.
13.d) Diese Teilnahmebedingungen sind von allen Teilnehmern
auszufüllen und zu unterzeichnen und anschließend den CosplayVeranstaltern auszuhändigen.
13.e) Dieses Schriftstück ist zusammen mit einem gültigen
Identitätsnachweis vorzulegen.
Ich, der/die Unterzeichner/in
...............................................................................,
habe die Teilnahmebedingungen gelesen, nehme sie an und
verpflichte mich, sie einzuhalten.
Datum und Unterschrift des/der Teilnehmers/in mit dem
Vermerk
„Gelesen und angenommen“
Absatz 11: Sicherheit
11.a) Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von offenem Feuer
oder Pyrotechnik (Feuerwerk, Böllern, Feuerzeugen, entflammten
oder glühenden Gegenständen, Kerzen) verboten.
11.b) Auf der Bühne sind Flüssigkeiten (Wasserpistolen, volle
Flaschen ...) untersagt.
11.c) Waffen (Schwert- und Klingennachbildungen) sind verboten;
von den Teilnehmern selbst gefertigte Waffen sind jedoch zulässig,
wenn sie keine Bedrohung darstellen und den Vorschriften für
Waffennachbildungen der LBM-Website entsprechen.
11.d) Auf der Bühne sind Konfetti, Glitter, Federn etc. verboten.
11.e) Der Veranstalter hat das Recht, Darbietungen zu
unterbrechen, wenn diese für die Teilnehmer oder das nahe
Publikum eine Gefährdung darstellen.
11.f) Den Teilnehmern ist es zu ihrer eigenen Sicherheit untersagt,
näher als einen Meter an den Rand der Bühne heranzutreten.
11.g) Kostüme und Requisiten müssen den Vorschriften der LBM
entsprechen: http://www.manga-comiccon.de/de/Besucher/Profil/RegelnfuerCosplayer/
Absatz 12: Registrierungsbeschränkungen
12.a) Jeder Teilnehmer tritt mit dem Kostüm an, das er/sie bei
seiner/ihrer Registrierung angemeldet hat.
12.b) Die Cosplay-Veranstalter und die Jurymitglieder können nicht
gleichzeitig als Teilnehmer an den Shows mitwirken.
12.c) Die von den Teilnehmern vorgeführten Kostüme müssen
vorwiegend handgefertigt sein. Alle Teilnehmer müssen mindestens 50 % ihres jeweiligen Kostümes selbst oder mit Hilfe ihrer
Verwandten oder Freunde hergestellt haben. Gekaufte oder in
Auftrag gegebene Kostüme werden nicht zur Registrierung zugelassen.
12.d) Teilnehmer dürfen nicht mit zwei verschiedenen Kostümen
an einer Show teilnehmen. (Kostümwechsel während der Darbietung sind dennoch erlaubt)
Absatz 13: Bildrechte
13.a) Durch Annahme der Bedingungen stimmen die Teilnehmer
der Nutzung jedes Bildes und jeder Video- und Audioaufnahme, die
während des Wettbewerbs erstellt wurden, für die Verbreitung
oder Bewerbung des Wettbewerbs zu.
13.b) Diese Zustimmung gilt für eine Dauer von 3 Jahren.
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