Ausgabe 3 - Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und
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Ausgabe 3 - Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und
Ausgabe 3 07.02.2003 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Luftreinhaltung / Emissionen Informationen für Stellen nach § 26 BImSchG Zur Qualität zertifizierter Prüfgase DAC-P-0083-99-00 Inhalt Zur Qualität zertifizierter Prüfgase 1 Qualitätssicherung und ihr Nutzen 5 Inaugenscheinnahme von Messdurchführungen im Jahr 2002—ein Rückblick 5 Im Rahmen emissionsmesstechnischer Ermittlungen insbesondere mit automatischen Messeinrichtungen werden zum Justieren (Einstellung von Nullund Referenzpunkt) regelmäßig zertifizierte Prüfgase eingesetzt. Die Notwendigkeit des Gebrauchs begründet sich sowohl im diskontinuierlich betriebenen Einsatz dieser Messeinrichtungen z.B. durch bekannt gegebene (notifizierte) Stellen wie auch im kontinuierlich betriebenen Einsatz der automatischen Messeinrichtungen bei Anlagenbetreibern, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur laufenden Überwachung ihrer Anlagen solche Messeinrichtungen betreiben müssen. Darüber hinaus besteht zunehmend die Intension bei der Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissions-Messeinrichtungen auf anerkannte manuelle Referenzverfahren zugunsten des Vergleichs der betreffenden Messeinrichtung mit einer anderen externen ggf. gleichartigen Messeinrichtung zu verzichten und damit diesen Vergleich implizit auf zertifizierte Prüfgase rückzuführen und dem Prüfgas damit entsprechend qualitätssichernder Regeln und Definitionen den Status einer Referenzsubstanz zu verleihen. Im Rahmen der gegenwärtig beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie in Kassel an der Emissionssimulationsanlage (ESA) laufenden Ringversuchsreihe zur Ermittlung gasförmiger luftfremder Stoffe werden neben dem Einsatz von Referenzverfahren gleichwertig kontinuierlich arbeitende Messverfahren eingesetzt. Im Zuge dieser Ringversuche werden die von den Ringversuchsteilnehmern eingesetzten zertifizierten Prüfgase für die Komponenten SO2, NO und C3H8 mit gravimetrisch hergestellten Prüfgasen mit einer sehr kleinen Abweichung (s. u. a. Zertifikate) gemäß den vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) – Unterausschuss Luft / Überwachung verabschiedeten Durchführungsbestimmungen zur Durchführung von Ringversuchen mit nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen verglichen. Die bei den Ringversuchsteilnehmern eingesetzten Prüfgase dürfen sich gemäß Spezifikation in einem Toleranzbereich von ± 2% bewegen. Die nachfolgend angegebenen grafischen Darstellungen zeigen die Ergebnisse dieser Vergleichsuntersuchung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt. GRID Überprüfung Prüfgase SO2 der RV-Teilnehmer 2001/2002 rel. Abweichung in % 8 Ergebnisse 2001 6 Ergebnisse 2002 4 2 0 -2 SO2 2%rel. Abw. -4 Teilnehmer-Nummer Abb. 1 – Vergleich der von Ringversuchsteilnehmern eingesetzten Prüfgase für SO2 mit einem zertifizierten Prüfgas des HLUG Überprüfung Prüfgase NO der RV-Teilnehmer 2001/2002 rel. Abweichung in % 24 20 Ergebnisse 2001 Ergebnisse 2002 16 NO 12 2%rel. Abw. 8 4 0 -4 Teilnehmer-Nummer Abb. 2 – Vergleich der von Ringversuchsteilnehmern eingesetzten Prüfgase für NO mit einem zertifizierten Prüfgas des HLUG Seite 2 Ausgabe 3 Überprüfung Prüfgase C3H8 der RV-Teilnehmer 2001/2002 8 rel. Abweichung in % Ergebnisse 2001 Ergebnisse 2002 6 4 2 0 -2 C3H8 2%rel. Abw. -4 Teilnehmer-Nummer Abb. 3 – Vergleich der von Ringversuchsteilnehmern eingesetzten Prüfgase für Propan mit einem zertifizierten Prüfgas des HLUG Der Prüfaufbau bei den durchgeführten Untersuchungen wird wie folgt beschrieben: Im Jahre 2001 wurden die Standardprüfgase mit Zertifikat, hier Prüfgas der HLUG-Dez. I 3 in 10 l Flaschen mit einer Stabilität von 12 bzw. 36 Monaten und einer relativen Abweichung von ± 2 % als Vergleichsgas den Analysatoren trocken zugeführt. Im Jahre 2002 wurden Prüfgase mit einer deutlich engeren Herstellertoleranz (PEH) eingesetzt. Diese Prüfgase liegen in 40l Leichtmetallflaschen vor und haben eine relative Unsicherheit von ± 0,07 % bzw. ± 0,08 % gemäß Herstellerzertifikat. Die Prüfgase sind gravimetrisch hergestellt und verfügen über eine Lagerstabilität von 12 und 24 Monaten. Mit den vorbeschriebenen Prüfgasen wurden die nachfolgend genannten eignungsgeprüften Messeinrichtungen auf der Grundlage der VDI Richtlinie 3950 kalibriert. Die unterschiedlichen Prüfgaskonzentrationen zur Erstellung der Analysenfunktion wurden mit Hilfe eines Gasteilers realisiert. Seite 3 Das Prüfgas wurde direkt aus der Prüfgasflasche drucklos durch einen Durchflussmesser 0- 100 l/h für ca. 5-10 min auf die Analysatoren aufgegeben. Die Nullpunkte werden entweder mit Stickstoff (NO/SO2) oder synthetischer Luft beim FID überprüft. Aus der Gesamtzahl der Minutenmittelwerte wurde ein mittlerer Wert berechnet. Die Messdaten der Analysatoren lagen als 4-20 mASignal vor. Diese Daten wurden über eine Kanalbelegungsbox (LABCOM) der Fa. Breitfuss, Harpstedt der seriellen Schnittstelle eines PC´s oder Notebooks dem Messwerterfassungsprogramm „EASYCOMP“ der Fa. Breitfuss zugeführt. Hier lassen sich verschiedene Einstellungen vornehmen, wie z.B. die Abtastrate eines Messwertes von z.B. einer Sekunde oder einer Minute um einen Mittelwert zu speichern. Die aufgenommenen Daten werden anschließend nach MS-Excel überführt und weiter verarbeitet. GRID Analysatoren zur Prüfgasüberprüfung Analysator: Hersteller: Seriennummer: Baujahr: Messbereiche: Nullpunktsdrift: Empfindlichkeitsdrift: Messgasdurchfluss: zul. Gastemperatur: Analysator: Hersteller: Seriennummer: Baujahr: Messbereich: Nullpunktsdrift: Empfindlichkeitsdrift: Messgasdurchfluss: zul. Gastemperatur: Analysator: Hersteller: Seriennummer: Baujahr: Messbereiche: Nachweisgrenze: Nullpunktsdrift: Empfindlichkeitsdrift: Messgasunterdruck: zul. Umgebungstemp.: SO2-Defor 3 UV Fa. Maihak, jetzt Fa. Sick durch Übernahme 870116 1993 0-200/2000 mg/m³ ≤ 2% pro Woche ≤ 1% pro Woche 10……100 l/h 5 … 45°C NO-UNOR 610 IR Fa. Maihak 900551 1990 0-1000 mg/m³ davon lassen sich 4 Messbereiche frei einstellen. ≤ 1% der Messspanne pro Woche ≤ 1% der Messspanne pro Woche 10 …100 l/h 5 ... 45°C FID BA 3006 Fa. Bernath Atomic 4584 2001 0-10/100/1000/10000/100000 vpm C3H8 ≤ 1,5% vom MessbereichsEndwert ≤ 0,5% vom MessbereichsEndwert /Monat ≤ 5% vom MessbereichsEndwert /Monat 200 hPa 0 ... 40°C Gasteiler zur Überprüfung der Linearität der Analysatoren: Bezeichnung: Gasteiler SGD-710C Hersteller: STEC INC. Kyoto Japan Vertrieb: Horiba Europe GmbH Hauptstr. 108 65843 Sulzbach Seriennummer: 2901903003 Baujahr: 03/2002 Stufen: 10 Verdünnungsstufen Dividing accuracy ± 0,5 % of upscale concentration Repeatability: ± 0,2 % of upscale concentration Flowrate: 2 … 5 l/min Operating temp. 0 … 40 °C Seite 4 In Fällen besonders gravierender Abweichungen wurden die Teilnehmerprüfgase mittels Referenzverfahren oder mit Hilfe der gaschromatografischen Analyse zusätzlich überprüft. Dabei wurden die Abweichungen bestätigt. Für die Zukunft wurde festgelegt, dass alle Teilnehmerprüfgase, die nach dem oben beschriebenen Prüfgasvergleich eine Abweichung der zertifizierten Toleranz aufweisen zusätzlich gegen einschlägige Referenzverfahren oder gaschromatografisch überprüft werden. Dieser zusätzliche Service für die Ringversuchsteilnehmer wird langfristig zu einer deutlich erhöhten Sicherheit beim Einsatz von kommerziell erhältlichen zertifizierten Prüfgasen führen, insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich bei den im Rahmen von Ringversuchen eingesetzten Prüfgasen um solche handelt, die gleichermaßen für die Kalibrierung von automatischen Messeinrichtungen an Anlagen handelt, die zur Überwachung gesetzlicher Emissionsbegrenzungen verpflichtet sind. Solange nach den hiesigen Untersuchungen nahezu ein Drittel der Prüfgase vermutlich die zertifizierte Toleranz nicht einhält, sei den Prüfgasanwendern empfohlen im Rahmen ihrer Qualitätsmanagementsysteme einschlägige Prüfroutinen der Eingangskontrolle vorzusehen. Die Prüfgashersteller sind aufgerufen, ebenfalls ihre Qualitätssicherung verstärkt einzusetzen um derartige Abweichungen kurzfristig zu beseitigen. (Ei) Ausgabe 3 Qualitätssicherung und ihr Nutzen Seit dem 1. Januar 2003 ist die DIN EN ISO/EC 17025 in Kraft. Hierin ist die ISO 9001 als ein Bestandteil enthalten. Welchen Einfluss hat dieser Sachverhalt auf Notifizierungen nach § 26 BImSchG? Stellen, die im Verlauf des Jahres 2002 bereits eine neue Bekanntgabe nach § 26 BImSchG für den Bereich des Landes Hessen erhalten haben, finden im Hinblick auf die anstehenden Änderungen bereits entsprechende Nebenbestimmungen in ihren Bekanntgabebescheiden, die sich wie folgt darstellen: Demnach sind Ermittlungen der Emissionen und Immissionen auf der Grundlage des jeweils gültigen Qualitätssicherungssystems mit den darin angegebenen Verfahren abzuwickeln. Die Qualitätssicherungssysteme umfassen beispielsweise ein Qualitätsmanagement-Handbuch, Geräte-/ Messplatz-Handbücher, Standard-Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen sowie alle Schritte, die zur Ermittlung der Ergebnisse führen. Das Qualitätssicherungssystem – gleich einem „lebendigen Organismus“ – gilt es ständig zu pflegen und zu versorgen. Dabei muss sich jeder Einfluss unabhängig ob dieser intern oder extern verursacht wurde, in dem QS-System wieder finden. Letztlich hat damit jegliche Neuerung zwangsläufig eine Modifikation des Systems zur Folge. Richtig ist, dass die Erstellung und Etablierung dieses Systems zunächst Mehrarbeit verursacht, die sich allerdings bei einer bekannt gegebenen Messstelle auf die Darstellung der sowieso transparenten und nachvollziehbaren Arbeiten beschränkt. Bei näherer Betrachtung sind jedoch Synergieeffekte erkennbar: Die- ses Instrument schafft Transparenz und führt - sofern richtig angewandt – zu einer effizienteren Aufgabenabwicklung. Zur Nutzenmaximierung soll sich diese zukünftig auch in einer anderen Form der Messplanübersendung auswirken. Seitens des HLUG wird derzeit für die Messstellen mit einem existierenden QS-System an einem Konzept der Vereinfachung gearbeitet, wobei bei einer Einbindung des HLUG in den Änderungsdienst des QS-Systems ein direkter Zugriff für das HLUG beabsichtigt ist und sich damit die Übersendung einschlägiger Unterlagen deutlich reduziert. Es wird daran gedacht, künftig nur noch den Messtermin, den Anlagenbetreiber, die messtechnisch zu betrachtende Anlage und das messtechnisch zu erfassende Komponentenspektrum mitzuteilen. Alle für die Messplanabstimmung relevanten Größen werden dann seitens des HLUG direkt aus dem QS-System der Stelle entnommen und bei der verstärkt durchzuführenden Ortsbesichtigung stichprobenartig überprüft. Sobald die Pilot-Phase mit ausgewählten Stellen abgeschlossen ist, was voraussichtlich Mitte 2003 abgeschlossen sein wird, wird der Kreis der Stellen, die sich in dieses System der Messplanabstimmung integrieren kontinuierlich erweitert. Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass ein Qualitätssicherungs-System nur in dem Maße funktioniert wie es in den Arbeitsprozess integriert ist. Je mehr es genutzt wird, umso wertvoller ist es für alle Beteiligten! (Gr) Inaugenscheinnahme von Messdurchführungen im Jahr 2002 – ein Rückblick Eines der drei qualitätssichernden Elemente neben der Abstimmung von Messplänen (QS-Massnahme im Vorfeld zur Messdurchführung) und der Prüfung der Messberichte (QS-Massnahme im Nachgang zur Messdurchführung) ist die Inaugenscheinnahme der Messdurchführung vor Ort (unmittelbar begleitende QSMassnahme). Bedingt durch den mit derartigen OrtsbeSeite 5 sichtigungen verbundenen Zeitaufwand konnte dieses Instrument bedauerlicherweise nicht in dem wünschenswerten Umfang eingesetzt werden. So wurden im Jahr 2002 insgesamt nur 15 Ortsbesichtigungen durchgeführt. Dennoch ergaben sich bei fast der Hälfte dieser Inaugenscheinnahmen Defizite, wie der beigefügten Grafik zu entnehmen ist. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Luftreinhaltung / Emissionen Ortsbesichtigungen 1994-2002 100,0% 80,0% 60,0% Prozentsatz 40,0% 20,0% Meßdurchführung in Ordnung geringfügige Mängel erhebliche Mängel Meßdurchführung zurückgewiesen Folgende wesentlichen Defizite sind zu konstatieren: · In einem Falle stellte sich trotz einer vorher erfolgten orientierenden Querschnittsmessung erst bei der Messung heraus, dass die Messstelle nur von einem Messtechniker zur Zeit erreicht werden konnte. Die Ursache hierfür lag einerseits darin, dass beim Anlagenbau keine sachgerechten Messbühnen geplant und eingerichtet worden waren und dass andererseits der ersatzweise verwendete Hubsteiger für den vorgesehenen Einsatz nicht geeignet war. Auch bei einer Messdurchführung eines anderen Instituts war der vom Betreiber zunächst vorgesehene Hubsteiger nicht geeignet, um die Messstelle erreichen zu können und musste ersetzt werden. In beiden Fällen liegt die primäre Ursache darin, dass beim Bau der Anlage die Messbühnen nicht von vornherein vorgesehen worden waren, obwohl der Verordnungsgeber die zuständigen Behörden veranlasst hat, derartige Messbühnen zu fordern (siehe z.B. Nr. 5.3.1 TA Luft). · Sowohl bei der Inaugenscheinnahme einer Messdurchführung als auch bei einer anderen Messplanabstimmung, bei denen jeweils olfaktometrische Probenahmen vorgesehen waren, musste festgestellt werden, dass die bei den jeweiligen Messinstituten vorhandenen Probenahmeausrüstungen keine durchgehenden Beprobungen über je eine halbe Stunde (zur Ermittlung von Halbstundenmittelwer- Seite 6 2002 2000 1998 Jahr 1996 1994 0,0% ten) erlaubten. Die Ursache hierin ist in der zu hohen Saugleistung der verwendeten Unterdruckgebläse zu sehen. Es wird empfohlen, hier durch Umbaumaßnahmen für Abhilfe zu sorgen, zumal bereits früher olfaktometrische Messungen beobachtet wurden, bei denen die Probenahmezeiten nach dem „Lungenprinzip“ (siehe prEN 13725, Nr. 7.2.2.1) erfolgreich durchgehend über 30 Minuten erfolgte. · Mehrfach wurde bei Ortsbesichtigungen beanstandet, dass – entgegen den Auflagen des jeweiligen Bekanntgabebescheides – die Arbeitsanweisungen oder andere, mitzuführende Bestandteile des Qualitätssicherungssystems am Einsatzort weder in Papierform noch –alternativ möglich – auf Datenträger vorhanden waren. Auch dies führte zu negativen Beurteilungen. Eine Mängelrate von fast 50 % bei den durchgeführten Ortsbesichtigungen, wie sie im Jahre 2002 beobachtet wurde, ist für uns Anlass, trotz der engen personellen Ressourcen eine Ausweitung der Inaugenscheinnahme von Messdurchführungen anzustreben. (Hu)