Erklärung zur Zusammenarbeit - Österreichischer Alpenverein
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Erklärung zur Zusammenarbeit - Österreichischer Alpenverein
Erklärung zur Zusammenarbeit für die Ausweisung von Klettergebieten am Traunstein Österreichischen Bundesforste AG, A-3002 Purkersdorf, Pummergasse 10 – 12, vertreten durch den Forstbetrieb Traun-Innviertel, A-4802 Ebensee, Steinkoglstraße 25, kurz “ÖBf AG” genannt und Landesverband OÖ Landesorganisation OÖ Herrenstraße 7, 4020 Linz Landstraße 36, 4020 Linz Präambel 1. Die von den alpinen Vereinen betreute alpine Infrastruktur bildet das touristische Rückgrat des Alpintourismus in Österreich und ist somit ein unverzichtbarer Beitrag zur Volkswirtschaft. Die Österreichische Bundesforste AG trägt ihrerseits ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung für rund 15% der Grundfläche Österreichs. Mit der Deklaration der Österreichischen Bundesforste über die Zusammenarbeit mit den alpinen Vereinen vom 17.05.2010 bekennen sich die Parteien zu einem sanften Bergtourismus, insbesondere zum Bergwandern, Bergsteigen, Schibergsteigen und Klettern in Fels und Eis. 2. Im Naturschutzgebiet „Traunstein“, zu welchem auch ein Teilbereich des Katzensteins zählt, ist die Thematik des Kletterns ein Teil des gebietsbezogenen Naturschutzgebiet- Managements. Aus ornithologischer Sicht sind einige Felswände als ausgesprochen sensibel einzustufen, weswegen Klettern in diesen Bereichen zu Störungen im Naturhaushalt führen kann und auch der Schutzzweck des Naturschutzgebietes beeinträchtigt wird. Zur Schaffung eines Interessensausgleichs zwischen Naturschutz, Tourismus und Freizeitsportlern erklären sich die ÖBf AG und die alpinen Vereine, insbesondere deren örtliche Vertreter, zur Zusammenarbeit bei der Ausweisung von Klettergebieten und Anschlusszonen am Traunstein bereit. 03.08.2016 Seite 1 3. Die Geschichte des Kletterns am Traunstein reicht bis ins Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Unzählige Routen wurden erschlossen bzw. sind einige davon aufgrund fehlender alpinistischer Bedeutung oder wegen extrem brüchiger Felskonsistenz kaum begangen worden. In Summe sind jedoch innerhalb der vergangenen Jahre sehr viele neue Kletterrouten entstanden. Mit der erstmaligen Verordnung 28/1963 vom 22.04.1963 erfolgte die Feststellung des Traunsteins als Naturschutzgebiet (Verordnung 35/2000 vom 28.04.2000: Änderung wegen Konkretisierung der Abgrenzung zum NSG Laudachsee und Laudachmoor, Verordnung 21/2013 vom 29.03.2013: Neuverordnung mit Änderung der Gebietskulisse). Der Schutzzweck dient der Sicherung der natürlichen Lebensräume sowie Sicherung oder ökologisch orientierte Entwicklung der naturnahen Lebensräume von der montanen bis zur alpinen Höhenstufe. Neben der Sicherung oder ökologisch orientierten Entwicklung der naturnahen, forstlich nachhaltig genutzten Waldgesellschaften beinhaltet die Unterschutzstellung insbesondere die Bewahrung des gesamten Ökosystemkomplexes als weitgehend beruhigte Zone hinsichtlich anthropogen verursachter Störungen. Aus ornithologischer Sicht liegen im Bereich der Brandkogel Westwand („Teufelswand“) ein Brutgebiet für Wanderfalken und in unmittelbarer Nachbarschaft Brutgebiete für Uhu und Felsenschwalbe. Im Bereich der Katzenstein Nord-/Nordwestwand befindet sich ein Brutgebiet für Wanderfalken und Felsenschwalben. 1. Ziel 1.1. Unter besonderer Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Aspekte, insbesondere des Schutzes der angeführten Brutstätten, soll eine Ausweisung jener Bereiche am Traunstein und Katzenstein erfolgen, in denen das Klettern verboten ist. Die übrigen Bereiche unterliegen gemäß §33 Forstgesetz der Betretungsfreiheit. Durch die angestrebte Lenkung der Besucherströme wird ein Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Kletterern geschaffen. 2. Vorgehensweise 2.1. Die Kletterrouten laut Anhang sollen im Einvernehmen mit dem Land Oberösterreich, Abteilung Naturschutz, und dem Grundeigentümer, Österreichische Bundesforste, als IstBestand beworben werden. 2.2. Die Einrichtung neuer Kletterrouten soll künftig über ein Ansuchen an die Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich und die ÖBf AG mit Darstellung des Verlaufs und der erforderlichen Maßnahmen erfolgen. In Folge sollen die bestehenden Routen sowie die Errichtung neuer Routen einmal jährlich gemeinsam mit den alpinen Vereinen evaluiert werden. 2.3. Bei nicht genehmigten Kletterrouten, insbesondere jene, die innerhalb der Verbotsbereiche, d.h. der Brutbereiche liegen, werden die alpinen Vereine auf die Errichter zugehen und diese einvernehmlich zum Abbau der Routen bewegen. Seite 2 2.4. Die alpinen Vereine übernehmen die Öffentlichkeitsarbeit und werden mittels Kletterführer, Vereinsnachrichten, Internetforen, … über das Ergebnis der Zusammenarbeit, insbesondere über die Ausschließungsgründe informieren und somit für Verständnis und sanften Tourismus werben. 2.5. Das Land Oberösterreich, Abteilung Naturschutz, stellt Hinweistafeln über das Naturschutzgebiet Traustein zur Verfügung, über die zusätzlich Inhalte seitens der Stadtgemeinde Gmunden, der Ferienregion Traunsee, der alpinen Vereine und der ÖBf AG insbesondere über sanften Tourismus, im gegenständlichen Fall das Klettern am Traunstein, zur Verfügung gestellt werden können. 2.6. Für die Regelung der Grundbenützung zur Aufstellung von Informationstafeln bietet die ÖBf AG der Stadtgemeinde Gmunden bzw. der Ferienregion Traunsee ein privatrechtliches Übereinkommen an. Datum und Unterschriften: Ebensee, am Österreichische Bundesforste AG Alpenverein Österreich, Landesverband OÖ. Naturfreunde, Landesorganisation OÖ. Beilagen: 1/A Kletterrouten Bestand (04.2016) 1/B Übersichtsplan Kletterrouten/-gebiete 1/C Zustimmungserklärung Informationstafel 1/D Lageplan Informationstafel Seite 3 Beilage 1/A: Kletterrouten Bestand (04.2016) Grundbuch 42162 Traunstein Gst 196/1 (Teil) Ca. Routen 110 196/1 (Teil) 3 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 22 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 17 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 15 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 25 42162 Traunstein Gegenstand / Maßnahmen Kaltenbachwildnis nur Adlerhorst Zweck/Begleitmaßnahmen: Sanierung einiger Kletterrouten Errichtung von 1 Infotafel an der Abzweigung von der Forststraße Richtung Kaltenbachwildnis Besucherlenkung und Information Erneuerung des Steinschlagdachs für den Wanderweg in der Nähe des Adlerhorstes Brandkogel Zweck/Begleitmaßnahmen: Vogelschutzbereich speziell für Uhu, Wanderfalke und Felsenschwalbe. Zugang nur über Herndlersteig erlaubt, aber zurzeit keine Tafel im Bereich des Herndlersteiges und keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diesen Bereich. Eine Tafel beim Umkehrplatz mit Grafik und Hinweis auf Kletterverbot an der W-Wand (dem See zugewandte Seite) des Brandkogels, sowie an den Wänden links und rechts des vom Brandkogel herabziehenden Bachbettes. Westwand/Traunkirchnerkogel Zweck/Begleitmaßnahmen: Infotafel Zustieg zur Kletterroute „Kaffee & Kuchen“ Besucherlenkung Alter Naturfreundesteig Zweck/Begleitmaßnahmen: Sanierung einiger Kletterrouten Infotafel bei der Abzweigung von der Forststraße zu den Zustiegen (bei Abzweigung alter Naturfreundesteig) Besucherlenkung, Information Schlurf Zweck/Begleitmaßnahmen: Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diesen Wandbereich. Dieser Bereich wird zurzeit auch in keinem Kletterführer veröffentlicht. Steinschlaggefahr. Nur für erfahrene Kletterer. Keine Infotafel. Wird trotzdem in die Vereinbarung übernommen, jedoch kein spezieller Hinweis für externe Kletterer Südwestgrat Zweck/Begleitmaßnahmen Infotafel bei Einstieg Naturfreundesteig Tafel bei den Abzweigungen beim Naturfreundesteig zu den Kletterrouten z.B.: Pfeil: Zur Kletterroute „Gmundnerweg“, .. 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 15 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 20 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 4 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 6 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 2 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 1 42162 Traunstein 196/1 (Teil) 10 Besucherlenkung Naturfreundehütte Zweck/Begleitmaßnahmen: Dieser Bereich soll auf der Tafel / Grafik für die SW-Grat-Kletterroute angeführt werden. Zurzeit keine weiteren Tafeln. Brandgraben/Fahnenkogel Zweck/Begleitmaßnahmen: Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diese Wandbereich. Keine Infotafel. Stangenkogel/Zirler Zweck/Begleitmaßnahmen: Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diese Wandbereich. Keine Infotafel. Pyramidenkogel/Traunsteinkreuz Zweck/Begleitmaßnahmen Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diesen Wandbereich. Keine Infotafel. Bründlkogel Zweck/Begleitmaßnahmen Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diesen Wandbereich. Keine Infotafel. Sulzkogel Zweck/Begleitmaßnahmen Der Normalanstieg auf den Schifferstein ist mit einem Seil versichert. Der Schifferstein (890m) ist jene markante Spitze südlich der Sulzkogelscharte, die oft fälschlicherweise Sulzkogel genannt wird. Am Gipfel befindet sich ein Gipfelkreuz mit Gipfelbuch. Wegen Steinschlaggefahr auf den Naturfreundesteig wird die Route an der NO-Kante abgebaut werden. Tafel mit Grafik in der Sulzkogelscharte, mit dem Hinweis, dass östlich des Grates (rechts im Sinne des Aufstieges) das Klettern nicht gestattet ist. Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf den Normalanstieg. Miesweg Übungsgelände Zweck/Begleitmaßnahmen Sanierung einiger Kletterrouten Hinweistafel beim Miesweg am See Information, Besucherlenkung