Erklärung zur Zusammenarbeit - Österreichischer Alpenverein

Transcription

Erklärung zur Zusammenarbeit - Österreichischer Alpenverein
Erklärung zur Zusammenarbeit
für die Ausweisung von Klettergebieten
am Traunstein
Österreichischen Bundesforste AG, A-3002 Purkersdorf, Pummergasse 10 – 12, vertreten durch
den Forstbetrieb Traun-Innviertel, A-4802 Ebensee, Steinkoglstraße 25,
kurz “ÖBf AG” genannt und
Landesverband OÖ
Landesorganisation OÖ
Herrenstraße 7, 4020 Linz
Landstraße 36, 4020 Linz
Präambel
1. Die von den alpinen Vereinen betreute alpine Infrastruktur bildet das touristische Rückgrat
des Alpintourismus in Österreich und ist somit ein unverzichtbarer Beitrag zur Volkswirtschaft.
Die Österreichische Bundesforste AG trägt ihrerseits ökologische, gesellschaftliche und
wirtschaftliche Verantwortung für rund 15% der Grundfläche Österreichs.
Mit der Deklaration der Österreichischen Bundesforste über die Zusammenarbeit mit den
alpinen Vereinen vom 17.05.2010 bekennen sich die Parteien zu einem sanften Bergtourismus, insbesondere zum Bergwandern, Bergsteigen, Schibergsteigen und Klettern in Fels
und Eis.
2. Im Naturschutzgebiet „Traunstein“, zu welchem auch ein Teilbereich des Katzensteins zählt,
ist
die
Thematik des Kletterns ein Teil
des gebietsbezogenen Naturschutzgebiet-
Managements. Aus ornithologischer Sicht sind einige Felswände als ausgesprochen sensibel
einzustufen, weswegen Klettern in diesen Bereichen zu Störungen im Naturhaushalt führen
kann und auch der Schutzzweck des Naturschutzgebietes beeinträchtigt wird.
Zur Schaffung eines Interessensausgleichs zwischen Naturschutz, Tourismus und Freizeitsportlern erklären sich die ÖBf AG und die alpinen Vereine, insbesondere deren örtliche
Vertreter, zur Zusammenarbeit bei der Ausweisung von Klettergebieten und Anschlusszonen am Traunstein bereit.
03.08.2016
Seite 1
3. Die Geschichte des Kletterns am Traunstein reicht bis ins Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Unzählige Routen wurden erschlossen bzw. sind einige davon aufgrund fehlender
alpinistischer Bedeutung oder wegen extrem brüchiger Felskonsistenz kaum begangen
worden. In Summe sind jedoch innerhalb der vergangenen Jahre sehr viele neue Kletterrouten entstanden.
Mit der erstmaligen Verordnung 28/1963 vom 22.04.1963 erfolgte die Feststellung des
Traunsteins als Naturschutzgebiet (Verordnung 35/2000 vom 28.04.2000: Änderung wegen
Konkretisierung der Abgrenzung zum NSG Laudachsee und Laudachmoor, Verordnung
21/2013 vom 29.03.2013: Neuverordnung mit Änderung der Gebietskulisse). Der Schutzzweck dient der Sicherung der natürlichen Lebensräume sowie Sicherung oder ökologisch
orientierte Entwicklung der naturnahen Lebensräume von der montanen bis zur alpinen
Höhenstufe. Neben der Sicherung oder ökologisch orientierten Entwicklung der naturnahen,
forstlich nachhaltig genutzten Waldgesellschaften beinhaltet die Unterschutzstellung insbesondere die Bewahrung des gesamten Ökosystemkomplexes als weitgehend beruhigte
Zone hinsichtlich anthropogen verursachter Störungen.
Aus ornithologischer Sicht liegen im Bereich der Brandkogel Westwand („Teufelswand“) ein
Brutgebiet für Wanderfalken und in unmittelbarer Nachbarschaft Brutgebiete für Uhu und
Felsenschwalbe. Im Bereich der Katzenstein Nord-/Nordwestwand befindet sich ein Brutgebiet für Wanderfalken und Felsenschwalben.
1. Ziel
1.1.
Unter besonderer Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Aspekte, insbesondere des
Schutzes der angeführten Brutstätten, soll eine Ausweisung jener Bereiche am Traunstein
und Katzenstein erfolgen, in denen das Klettern verboten ist. Die übrigen Bereiche unterliegen gemäß §33 Forstgesetz der Betretungsfreiheit. Durch die angestrebte Lenkung der
Besucherströme wird ein Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Kletterern geschaffen.
2. Vorgehensweise
2.1.
Die Kletterrouten laut Anhang sollen im Einvernehmen mit dem Land Oberösterreich,
Abteilung Naturschutz, und dem Grundeigentümer, Österreichische Bundesforste, als IstBestand beworben werden.
2.2.
Die Einrichtung neuer Kletterrouten soll künftig über ein Ansuchen an die Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich und die ÖBf AG mit Darstellung des Verlaufs und der
erforderlichen Maßnahmen erfolgen. In Folge sollen die bestehenden Routen sowie die Errichtung neuer Routen einmal jährlich gemeinsam mit den alpinen Vereinen evaluiert werden.
2.3.
Bei nicht genehmigten Kletterrouten, insbesondere jene, die innerhalb der Verbotsbereiche,
d.h. der Brutbereiche liegen, werden die alpinen Vereine auf die Errichter zugehen und
diese einvernehmlich zum Abbau der Routen bewegen.
Seite 2
2.4.
Die alpinen Vereine übernehmen die Öffentlichkeitsarbeit und werden mittels Kletterführer,
Vereinsnachrichten, Internetforen, … über das Ergebnis der Zusammenarbeit, insbesondere
über die Ausschließungsgründe informieren und somit für Verständnis und sanften
Tourismus werben.
2.5.
Das Land Oberösterreich, Abteilung Naturschutz, stellt Hinweistafeln über das Naturschutzgebiet Traustein zur Verfügung, über die zusätzlich Inhalte seitens der Stadtgemeinde
Gmunden, der Ferienregion Traunsee, der alpinen Vereine und der ÖBf AG insbesondere
über sanften Tourismus, im gegenständlichen Fall das Klettern am Traunstein, zur Verfügung gestellt werden können.
2.6.
Für die Regelung der Grundbenützung zur Aufstellung von Informationstafeln bietet die ÖBf
AG der Stadtgemeinde Gmunden bzw. der Ferienregion Traunsee ein privatrechtliches
Übereinkommen an.
Datum und Unterschriften:
Ebensee, am
Österreichische Bundesforste AG
Alpenverein Österreich, Landesverband OÖ.
Naturfreunde, Landesorganisation OÖ.
Beilagen:
1/A Kletterrouten Bestand (04.2016)
1/B Übersichtsplan Kletterrouten/-gebiete
1/C Zustimmungserklärung Informationstafel
1/D Lageplan Informationstafel
Seite 3
Beilage 1/A: Kletterrouten Bestand (04.2016)
Grundbuch
42162
Traunstein
Gst
196/1
(Teil)
Ca. Routen
110
196/1
(Teil)
3
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
22
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
17
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
15
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
25
42162
Traunstein
Gegenstand / Maßnahmen
Kaltenbachwildnis nur Adlerhorst
Zweck/Begleitmaßnahmen:
 Sanierung einiger Kletterrouten
 Errichtung von 1 Infotafel an der Abzweigung
von der Forststraße Richtung Kaltenbachwildnis
 Besucherlenkung und Information
 Erneuerung des Steinschlagdachs für den Wanderweg in der Nähe des Adlerhorstes
Brandkogel
Zweck/Begleitmaßnahmen:

Vogelschutzbereich speziell für Uhu, Wanderfalke und Felsenschwalbe.

Zugang nur über Herndlersteig erlaubt, aber
zurzeit keine Tafel im Bereich des Herndlersteiges und keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf
diesen Bereich.

Eine Tafel beim Umkehrplatz mit Grafik und
Hinweis auf Kletterverbot an der W-Wand (dem
See zugewandte Seite) des Brandkogels, sowie
an den Wänden links und rechts des vom
Brandkogel herabziehenden Bachbettes.
Westwand/Traunkirchnerkogel
Zweck/Begleitmaßnahmen:

Infotafel Zustieg zur Kletterroute „Kaffee &
Kuchen“

Besucherlenkung
Alter Naturfreundesteig
Zweck/Begleitmaßnahmen:
 Sanierung einiger Kletterrouten

Infotafel bei der Abzweigung von der Forststraße zu den Zustiegen (bei Abzweigung alter Naturfreundesteig)

Besucherlenkung, Information
Schlurf
Zweck/Begleitmaßnahmen:

Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diesen
Wandbereich. Dieser Bereich wird zurzeit auch
in keinem Kletterführer veröffentlicht. Steinschlaggefahr. Nur für erfahrene Kletterer.

Keine Infotafel.

Wird trotzdem in die Vereinbarung übernommen, jedoch kein spezieller Hinweis für externe
Kletterer
Südwestgrat
Zweck/Begleitmaßnahmen

Infotafel bei Einstieg Naturfreundesteig

Tafel bei den Abzweigungen beim Naturfreundesteig zu den Kletterrouten z.B.: Pfeil: Zur
Kletterroute „Gmundnerweg“, ..
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
15
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
20
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
4
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
6
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
2
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
1
42162
Traunstein
196/1
(Teil)
10

Besucherlenkung
Naturfreundehütte
Zweck/Begleitmaßnahmen:
Dieser Bereich soll auf der Tafel / Grafik für die
SW-Grat-Kletterroute angeführt werden. Zurzeit
keine weiteren Tafeln.
Brandgraben/Fahnenkogel
Zweck/Begleitmaßnahmen:

Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diese
Wandbereich.

Keine Infotafel.
Stangenkogel/Zirler
Zweck/Begleitmaßnahmen:

Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diese
Wandbereich.

Keine Infotafel.
Pyramidenkogel/Traunsteinkreuz
Zweck/Begleitmaßnahmen

Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diesen
Wandbereich.

Keine Infotafel.
Bründlkogel
Zweck/Begleitmaßnahmen

Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf diesen
Wandbereich.

Keine Infotafel.
Sulzkogel
Zweck/Begleitmaßnahmen
Der Normalanstieg auf den Schifferstein ist mit
einem Seil versichert. Der Schifferstein (890m) ist
jene markante Spitze südlich der Sulzkogelscharte,
die oft fälschlicherweise Sulzkogel genannt wird.
Am Gipfel befindet sich ein Gipfelkreuz mit Gipfelbuch.

Wegen Steinschlaggefahr auf den Naturfreundesteig wird die Route an der NO-Kante abgebaut werden.

Tafel mit Grafik in der Sulzkogelscharte, mit
dem Hinweis, dass östlich des Grates (rechts
im Sinne des Aufstieges) das Klettern nicht gestattet ist.

Keine Lenkung der Aufmerksamkeit auf den
Normalanstieg.
Miesweg Übungsgelände
Zweck/Begleitmaßnahmen

Sanierung einiger Kletterrouten

Hinweistafel beim Miesweg am See

Information, Besucherlenkung