und für die Anlage - Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)

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und für die Anlage - Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
Be kanntmac hung
Baule itpla nung de r S ta dt Ne us tadt (He s s e n),
Be bauungs plane s Nr. 2 5 "Vo r de r Dic k", Ne us tadt;
hie r: Ände rung de s Ge ltungs be re ic he s
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1.
Bes chlus s
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 11.05.2009 u. a. den Beschluss gefasst, den Geltungsbereich gemäß dem am 22.09.2008 gefassten Aufstellungsbeschluss um die
Grundstücke, Flurstück 198, 199 und 135/1, in der Flur 40, Gemarkung Neustadt zu reduzieren. Die Reduzierung
des Geltungsbereiches ist im nachstehenden Planauszug schraffiert dargestellt.
2.
Zie le und Zwec ke de r Planung /Be gründung
Planziel des Bebauungsplanes Nr. 25 “Vor der Dick“ ist die planungsrechtliche Sicherung der zivilen Nutzung der
bisherigen Militärfläche des Technikbereiches der Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne und Schaffung des Baurechts für ansiedlungswillige Investoren.
Da sich nach Prüfung der Rahmenbedingungen heraus gestellt hat, dass für die Teilflächen aus den Flurstücken
198, 199 und 135/1 kein Regelungsbedarf im Rahmen der
Bauleitplanung (Bebauungsplan) besteht,
werden diese Teilflächen aus dem Geltungsbereich entlassen.
3.
Ge ltungs bere ich
Der räumliche Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „ Vor der Dick“ der Stadt Neustadt
(Hessen) wird gemäß dem beigefügten Kartenauszug (s ie he Anlag e ) begrenzt und umfasst unter Berücksichtigung des Änderungsbeschlusses nunmehr nur noch die Flurstücke 92/6, 180/18, 180/19 teilweise und 200 teilweise, in der Gemarkung Neustadt, Flur 40, südlich von Neustadt entlang der Niederkleiner Straße.
Das Plangebiet weist eine Größe von rd. 16 ha auf und
fasst den gesamten Technikbereich der EMA-Kaserne
sowie angrenzende Verkehrsflächen.
4.
Hinwe is e
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Planungsbüro GKU Berlin mit der Vorbereitung und
Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt wurde.
Eine Veröffentlichung der am 11.05.2009 darüber hinaus gefassten Beschlüsse durch die Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Durchführung dieses Bauleitverfahrens erfolgt durch eine separate Bekanntmachung.
Neustadt (Hessen), den 13. Mai 2009
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister