Verbleibestatistik Kreis Dithmarschen Schulabgang 2012
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Verbleibestatistik Kreis Dithmarschen Schulabgang 2012
FD 101.7.2 26.11.2012 Verbleibsstatistik Schulabgang 2012 Hintergrund Um die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu gewährleisten, übermitteln die weiterführenden allgemein bildenden Schulen und die Förderzentren der zuständigen Berufsschule gemäß § 30 VII SchulG die Daten der minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die die Schule oder das Förderzentrum nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht verlassen. Neben Name, Geburtsdatum, Adresse und Schulabschluss wird von den Schülerinnen und Schülern erfragt, ob sie bereits eine Zusage für einen Schul- oder Ausbildungsplatz besitzen. Im Kreis Dithmarschen findet eine entsprechende Datenübermittlung seit 2011 in digitalisierter Form statt. Das Berufsbildungszentrum schreibt alle als "unversorgt" gekennzeichneten Schulabgängerinnen und –abgänger postalisch an, um an die bestehende Berufsschulpflicht zu erinnern und bittet um Rückmeldung an das BBZ. Schulabgängerinnen und –abgänger, die ihre Berufsschulpflicht gemäß § 23 SchulG erfüllen – durch Antritt einer dualen bzw. schulischen Ausbildung oder durch Eingliederung in eine Maßnahme der Berufsvorbereitung – werden aus dem Verwaltungsprogramm gelöscht. Erfolgt keine Rückmeldung, wird versucht Kontakt aufzunehmen, ggf. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Verbleibsstatistik 2012 Anhand der vom BBZ zur Verfügung gestellten Datensätze wurden im November 2012 die Daten der 1.037 Schulabgängerinnen und -abgänger des Sommers 2012 mit den am BBZ registrierten Neuzugängen abgeglichen. Hierdurch konnte ihr Verbleib in 783 Fällen (75,5 %) sicher festgestellt werden. 77 als unversorgt gemeldete Jugendliche befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung noch in der Nachverfolgung (zweites Anschreiben, Mahnverfahren). Ebenso blieb der Anschlussweg von 177 als versorgt gemeldeten Jugendlichen unklar. Es ist möglich, dass diese Jugendlichen außerhalb des Kreisgebietes eine Ausbildung begonnen oder ihren schulischen Bildungsweg fortgesetzt haben. Es kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, dass sie ihre Anschlusspläne nicht verwirklichen konnten und somit ihrer Berufsschulpflicht nicht nachkommen. An dieser Stelle offenbart sich eine Lücke in der bisherigen Auslegung des gesetzlichen Auftrages durch das BBZ. Diese kann durch ein vollständiges Anschreiben aller minderjährigen Schulabgängerinnen und -abgänger geschlossen werden. Entsprechende Änderungen sind in Planung, bedürfen jedoch einer Aufstockung der momentanen Personalressourcen. 1 FD 101.7.2 26.11.2012 Abb. 1a minderjährige Schulabgängerinnen und –abgänger (N = 1.037) Abb. 1b minderjährige „unversorgt“ gemeldete Schulabgängerinnen und – abgänger (N = 345) Für die Auswertung der vorliegenden Datensätze wurde jeweils die Gesamtgruppe der Schulabgängerinnen und -abgänger (1.037 Fälle), die Gruppe der als unversorgt gemeldeten Jugendlichen (345) sowie die Gruppe aller Jugendlichen mit nachvollziehbaren Anschlüssen (783) betrachtet. In der Darstellung der Kernergebnisse wird auf die Daten der letztgenannten Gruppe zurückgegriffen. Kernergebnisse Der Verbleib der 783 Schulabgängerinnen und –abgängern mit bekanntem Anschluss stellte sich im November 2012 wie folgt dar: Tab. 1c: Verbleib 2012 - Anschluss bekannt* Verbleib absolut in % Ausbildung 292 37% Berufsvorbereitung 222 28% BFS 135 17% BG 94 12% FSJ / BFD 19 2% Schule 14 2% Werkstatt 4 1% FOS 3 0,4% Gesamt 783 100% *inkl. als versorgt gemeldeter Jugendlicher Eine getrennte Betrachtung nach Geschlecht zeigt, dass Schulabgänger überdurchschnittlich häufig in eine duale Ausbildung oder eine Maßnahme der Berufsvorbereitung einmündeten, wohingegen ihre Altersgenossinnen vermehrt in die Berufsfachschulen, dort v.a. in die Bildungsgänge „Gesundheit“, „Sozialpädagogische Assistenz“ und „Sozialwesen“ einmündeten. Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit Förderschulabschluss wechselten in der überwiegenden Zahl der Fälle (89 % bzw. 94 %) in Maßnahmen der Berufsvorbereitung. Schulabgängerinnen und –abgänger mit Hauptschulabschluss fanden sich jeweils zu einem Drittel in der dualen Ausbildung, der Berufsvorbereitung oder den Berufsfachschulen wieder. Die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen mit Mittlerem Schulabschluss begann im Sommer 2012 eine Ausbildung, ein 2 FD 101.7.2 26.11.2012 Viertel wechselte auf das berufliche Gymnasium, weitere 8 % auf die Berufsfachschulen. Ca. 4 % begannen ein Freiwilliges Jahr. Erwähnenswert ist, dass sich im November 2012 31 Jugendliche mit Mittlerem Schulabschluss in Maßnahmen der Berufsvorbereitung befanden, dies entspricht 14 % der Teilnehmenden der Berufsvorbereitung. Schulabgängerinnen und –abgänger mit Migrationshintergrund münden vermehrt in schulische Bildungsgänge wie z.B. weiterführende Schule, Berufsfachschulen oder die Fachoberschule ein. Ihr Anteil an der Schülerschaft ist hier z.T. acht Mal höher als im Durchschnitt. Auch in den Maßnahmen der Berufsvorbereitung sind sie mit einem Anteil von 8% (gemessen an 4% allgemein) überdurchschnittlich repräsentiert. Eine vergleichende Betrachtung nach Schulform zeigt, dass Absolventinnen und Absolventen von Gemeinschaftsschulen überdurchschnittlich häufig in die Berufsvorbereitung aber auch auf das berufliche Gymnasium wechselten, wohingegen sich Schulabgängerinnen und –abgänger aus Regionalschulen am häufigsten in der dualen Ausbildung wiederfanden. Von den 222 Jugendlichen, die nach der Schule einer Maßnahme der Berufsvorbereitung zugewiesen wurden, wechselten - 42 % in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB), 24 % in das Ausbildungsvorbereitende Jahr (AVJ), 2 % in das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), und weitere 32 % in die Berufseingangsklasse (BEK) für unversorgte Abgängerinnen und Abgänger. Weibliche Jugendliche fanden sich dabei überdurchschnittlich häufig im AVJ wieder, männliche Jugendliche in der BvB. Jugendliche mit Migrationshintergrund befanden sich im November 2012 besonders häufig in der BEK. Die Gründe hierfür sind gesondert zu erörtern. Die Zuordnung zu Maßnahmen der Berufsvorbereitung nach erreichtem Schulabschluss gestaltet sich wie folgt: Maßnahme gesamt absolut in% ohne Schulabschluss FöSA HSA MSA absolut in% absolut in% absolut in% absolut in% AVJ 53 24% 9 26% 3 7% 40 36% 1 3% BEK 71 32% 14 41% 6 13% 32 29% 19 61% BGJ 4 2% 0% 0% 0% 4 13% BvB 94 42% 11 32% 37 80% 39 35% 7 23% gesamt 222 100% 34 100% 46 100% 111 100% 31 100% Tab. 6a: Einmündung in Maßnahmen der Berufsvorbereitung – nach Schulabschluss Insgesamt befanden sich zum Auswertungszeitpunkt 65 ursprünglich als versorgt gemeldete Jugendliche in Maßnahmen der Berufsvorbereitung. Dies entspricht fast einem Drittel aller Neuzugänge in die Berufsvorbereitung! Dieser Befund bestätigt den Eindruck, dass die direkte Befragung von Schulabgängerinnen und -abgängern über ihre Anschlussweg keine verlässliche Grundlage für die Nachverfolgung der Berufsschulpflicht darstellt. 3