Herunter laden - Fischereiverein Hallein
Transcription
Herunter laden - Fischereiverein Hallein
Bestimmungen Salzach FischereiVerein Hallein Pingitzzerkai 14, 5400 Hallein Tel./Fax: 06245/81905 Internet: www.fischereiverein-hallein.at,e-mail: [email protected] Revier S1: Kuchlerbrücke – Wehranlage m-real Revier S2: Wehranlage m-real – Kraftwerk Sohlstufe Revier S3: Kraftwerk Sohlstufe – Kraftwerk Urstein (linke Seite bis Einmündung Königseeache) Revier S4: Kraftwerk Urstein – Wurzergraben (ca. 1000m rechtseitig) Revier A5: Alm von der Brücke der Oberalmer Landesstrasse bis zur Einmündung in die Salzach Mitglieder 1.3. – 31.12. Gäste 1.5. – 30.9. Revier S1* Stoppelfischen, Spinnfischen, Fliegenfischen, Grundfischen* Stoppelfischen, Spinnfischen, Grundfischen, Fliegenfischen Revier S2* Stoppelfischen, Spinnfischen, Fliegenfischen, Grundfischen* Stoppelfischen, Spinnfischen, Grundfischen, Fliegenfischen Revier S3 Stoppelfischen, Spinnfischen, Fliegenfischen, Grundfischen* Stoppelfischen, Spinnfischen, Grundfischen, Fliegenfischen Bei Nichteinhaltung der Vereinsbestimmungen droht der Vereinsausschluss! Revier S4 Stoppelfischen, Spinnfischen Fliegenfischen, Grundfischen* Stoppelfischen, Spinnfischen Fliegenfischen Revier A5 Stoppelfischen, Spinnfischen Fliegenfischen Stoppelfischen, Spinnfischen Fliegenfischen * Das Fischen innerhalb der Markierung beim Fischaufstieg KW Gamp (Revier S1) ist ausnahmslos verboten. Erlaubt sind nur die unten angeführte Angelmethoden. Alle anderen Angelarten sind verboten! Stoppelfischen: Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angelschnur max. 2 Einfachhaken montiert sein. Das Stoppelfischen ist nur mit einem feststehenden Schwimmer erlaubt. Die Tragfähigkeit des Schwimmers muss höher sein als die Bebleiung. * Grundfischen: Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angelschnur max. 2 Einfachhaken montiert sein dürfen. Das Grundfischen ist nur in den Revieren 1 u. 2 mit einem Grundblei von 20-25 Gramm vom 1. Mai bis 30. September und in den Revieren 3 u. 4 bis 31. Dezember erlaubt. Bleie unter 20 Gramm sind verboten. Spinnfischen: Das Spinnfischen ist mit folgenden Ködern erlaubt – Blinker, Spinner, Koppe, Pfrille und Zopf, wobei an den Haken die Widerhaken zu entfernen sind. Fliegenfischen: ist ohne Einschränkungen erlaubt. Ausfang: Der Ausfang in der Salzach beträgt 4 Fische pro Tag. Der Jahresausfang beträgt 60 Stk. Edelfische. Jeder Fischer hat sofort nach dem Fang den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen und die Daten wahrheitsgemäß zu registrieren. Das Fischen ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Ist das Tageslimit bzw. Jahreslimit erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen. Brittelmaß: Bachforelle, Regenbogenforelle 28 cm Bachsaiblinge 25 cm Karpfen 35 cm Huchen 90 cm Nase und Zander sind ganzjährig geschont. Die restlichen Fischarten unterliegen den Bestimmungen des Salzburger Landesgesetzes! Für Tageskartenfischer bleibt die Äsche bis auf weiteres ganzjährig geschont. Jahreskartenfischer - Einschränkungen siehe Innenseite Jahreskarte Allgemeine Bestimmungen: • Das Verlassen der ausgelegten Angel ist verboten. • Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten und auch so zu verlassen Zuwiderhandlung wird geahndet. • Im Setzkescher gehaltene Fische gelten als Eigentum des Fischers und dürfen nicht zurückgesetzt oder ausgetauscht werden. • Der Verkauf von Fischen ist verboten. • Zentimetermaß, Hakenlöser, Uhr und Kugelschreiber sind beim Fischfang griffbereit mitzuführen. • • • Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Lt. §30 Abs.2 des Salzburger Fischereigesetzes 2002 sind diese berechtigt, bei begründetem Verdacht, Gepäckstücke (Rucksäcke, Taschen, etc.) sowie Transportmittel (Auto) zu kontrollieren. Köderfische dürfen nur für den eigenen Tagesbedarf gefangen werden (max. 10 Stück). Beim Wehrfeld „KW Gamp“ ist das Fischen unterhalb der roten Linie im Fluß, oberhalb jedoch nur vom Ufer aus, gestattet. Tageskartenfischer haben Ihre ausgefüllte Fischerkarte wieder an den Ausgabestellen oder im Vereinsheim abzugeben.