Sicherheitsmerkblatt

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Sicherheitsmerkblatt
Merkblatt für die Fahrer von TKW (Tankkraftwagen):
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift ist das Betriebspersonal
angewiesen, die Befüllung sofort zu beenden.
Denk dran: geh`sicher ran!
Fahrereinweisung und Anweisungen des Betriebspersonals
Jeder Fahrer eines TKW muss vor Beginn der Beladung mit diesen Vorschriften vertraut sein.
Fahrer, die zum ersten Mal bei MiRO laden, müssen vor Ladebeginn die Einweisung durch das
Betriebspersonal abwarten.
Die Anweisungen des Betriebspersonals sind zu befolgen. Weiterhin sind alle Ereignisse (Verletzungen, Sachbeschädigungen, etc.) umgehend zu melden. Die Verladeeinrichtungen schonend behandeln und zweckentsprechend benutzen. Für sämtliche durch Missachtung von Vorschriften sowie durch schuldhaftes Verhalten entstandene Schäden ist der Fahrer verantwortlich und wird dafür haftbar gemacht.
Generelles Verhalten
Den Aufforderungen sowie den Produktverfügbarkeiten auf der Lenkungstafel am Kreisverkehr
ist Folge zu leisten.
Bei Stauungen im Zufahrtsbereich der Raffinerie ist das Fahrzeug außerhalb vom Kreisel soweit
wie möglich rechts halten, um den sonstigen Verkehr noch zu ermöglichen. Zwischen jedem
dritten Fahrzeug Abstand lassen damit passierende Fahrzeuge diese zum Springen nutzen
können. In der TKW-Verladung 1 ab dem Schiebetor zügig aufschließen und Lücken schließen.
In der TKW-Verladung 2 nach dem Abzweig zur Verwaltung/Tor 2 zügig aufschließen und Lücken schließen. Hierbei auf Lautsprecherdurchsagen achten und den verkehrsregelnden Personen vor Ort Folge leisten.
Rückwärtsfahren ohne Einweisung ist verboten. Das Mitführen von Metallgegenständen und
Feuerzeugen in den Taschen der Bekleidung beim Verlassen des TKW ist nicht gestattet. Das
Besteigen der TKW ohne Absturzsicherheitseinrichtung ist verboten. Ist aus technischen Gründen eine Begutachtung eines Fahrzeuges von oben erforderlich, so ist die Hofaufsicht anzusprechen. Dem TKW wird dann eine Top-Bühne zugewiesen sowie ein Leihgurt ausgegeben.
Das Hereinbringen von privatem Abfall und Schrott zur Entsorgung durch MiRO ist untersagt
Persönliche Schutzausrüstung
Grundsätzlich Schutzhelm, geschlossene Arbeitskleidung aus flammen hemmendem
(DIN EN 531) sowie antistatisch/leitfähigem (DIN EN 1149) Material, antistatische Sicherheitsschuhe (DIN EN 345, Kennzeichnung S2) und Schutzbrille tragen. Diese ist ab dem Parkplatz
im gesamten Bereich der Füllbühnen ständig zu tragen.
11:00-30.11.10\\\ Formular in P:\IMS\Anweisungen\IMS 15000-A1.dot und in der IMS-Datenbank
(P:\IMS\Anweisungen\IMS 15000-A1.dot)
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Merkblatt für die Fahrer von TKW (Tankkraftwagen):
Bei der Bitumen- und Schwefelbeladung ist ab der Klapptreppe (zum TKW) zusätzlich zu
tragen:
-
Schutzbrille in Verbindung mit Gesichtsschutzschild
-
Schutzhelm mit Nackenschutz
-
Handschuhe mit Stulpen, die Jackenärmel müssen abgesichert und eng anliegend
unter den Stulpen getragen werden
-
Sicherheitsstiefel oder hohe Sicherheitsschuhe. Die Hosenbeine müssen über das
Schuhwerk reichen.
Zutritt und Zufahrt zu den Verladeanlagen/Füllbühnen
Für eine optimale Auslastung der Füllbühnen ist nach Aufruf über das Verladeabwicklungssystem die Verladeposition umgehend einzunehmen.
Am Transport unbeteiligte Personen haben keinen Zutritt. Im Zufahrtsbereich zu
den Verladeanlagen sowie hinter den Füllbühnen dürfen keine TKW abgestellt
werden (gilt nur in TKW-Verladung 1). TKW dürfen nicht im Bereich von
Feuerlösch- und sonstigen Betriebseinrichtungen oder Zugängen abgestellt werden.
Sichtprüfung der TKW vor der Beladung nach GGVSEB (RSE)
Jeder Fahrer muss vor der Beladung eine Sichtprüfung über den technisch einwandfreien Zustand des TKW vornehmen und diese Sichtprüfung dokumentieren.
Zustand der TKW
TKW mit defekten oder unvollständigen Auspuffanlagen sowie mit defekter oder unvollständiger
elektrischer Ausrüstung sowie anderen Defekten dürfen in den Bereich der Verladeanlage nicht
einfahren.
Ablassen und Verschütten von Mineralölprodukten
Das Verschütten und Auslaufenlassen von Mineralölprodukten unbedingt vermeiden. Ist Mineralöl übergelaufen oder verschüttet worden, sofort das Betriebspersonal verständigen. Der TKW
darf erst gestartet werden und wegfahren, wenn die Verschmutzung beseitigt ist.
Sicherheitseinrichtungen und Bewegen des TKW
Schnellschlussventile und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert oder außer
Funktion gesetzt werden. Das Bewegen eines TKW bei
- nicht eingeklappter und gesicherter Klapptreppe
- nicht in Grundstellung befindlichen Verladerohr
- angeschlossenen Verlade- und Gasschläuchen
- einer auf dem TKW befindlichen Person
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ist nicht gestattet.
Maßnahmen bei Störungen und im Notfall
Verhalten bei Sirenensignal:
-TKW sofort rechts ranfahren, Motor und Licht abstellen.
-Arbeiten einstellen, Geräte und Maschinen abstellen.
-Gefahrenbereich quer zum Wind verlassen.
-Sammelplätze aufsuchen.
Bei Gewitter den Beladevorgang auf Veranlassung des Schichtmeisters einstellen. Bei Ausbruch von Feuer den Feuermelder an der Füllbühne betätigen. Anschließend die Verladeanlage
umgehend verlassen.
Bei größeren, nicht zu stoppenden Produktausbrüchen Not-Aus betätigen. Nach Abbruch der
Befüllung durch einen Alarm darf die Anlage erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem die Störungsursache gefunden und beseitigt worden ist. Defekte und Mängel an der Befülleinrichtung sofort dem Betriebspersonal melden.
Füllmengen
Der zulässige Befüllungsgrad (siehe auch Angaben der Beschilderung) darf nicht überschritten
werden. Dabei ist das gesetzlich zulässige Gesamtgewicht des TKW zu beachten.
An den Eingangspylonen werden die aktuellen Verladedichten zur Berechnung des Ladegewichts angegeben. Die vorgesehenen (höchstens jedoch die maximal zulässigen) Füllmengen
pro Kammer sind an der Mengeneinstellung anzugeben. Es ist verboten
-
gegen die Überfüllsicherung zu füllen (gilt sowohl bei Oben- als auch bei Untenbefüllung).
Bei Ansprechen einer Überfüllsicherung das Betriebspersonal informieren und eine visuelle Überprüfung des TKW vornehmen.
eine Befüllung (Kammer) mit der Stop-Taste zu beenden.
Zusammenladung verschiedener Produkte und Produktwechsel
Es ist verboten
Ottokraftstoff (OK) und Heizöl (EL) gleichzeitig in einem TKW zu transportieren.
Heizöl, Diesel, Petroleum zu laden, wenn der TKW zuvor Ottokraftstoff geladen hatte und
weder gespült noch entgast worden ist (lt. TRbF 30 Abs. 11.2).Ausnahme: Fahrzeuge mit Untenbefüllung (Bottom-Loading) die restentleert sind und getrennte
Abgabesysteme haben.
Sichere und ordentliche Beladung
Es darf in den Füllbühnen nur ein- bzw. ausgefahren werden, wenn die Ampeln "grün" zeigen.
Vor dem Beladen den TKW so unter die Füllbühne fahren, dass die Klapptreppe am TKW fest
aufgelegt werden kann. Den TKW dabei so einfahren, dass die Befülleinrichtung optimal erreicht werden kann.
Den TKW vor der Beladung erden, d. h. bevor die Ladearme eingeführt, aufgesetzt oder die
Schläuche angeschlossen werden. Anhänger gesondert erden.
Während der Beladung
-
dürfen sich keine Personen im Führerhaus des TKW aufhalten.
-
muss die Handbremse angezogen sein.
-
müssen Motor, Zündung und sonstige Stromverbraucher (Radio, CB-Funk, Telefon, Handys, Heizung etc.) abgeschaltet sein.
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-
Dauerstromkreise (Bord-Rechner, Bodenventile), die für die Befüllung erforderlich sind,
sind lt. ADR auszuführen (Kapitel 9) und während der Befüllung zugelassen.
Nach Abschluss der Obenbefüllung die Klapptreppe hochziehen und sorgfältig einrasten.
Besonderheiten bei Obenbefüllung
Grundsätzlich (außer bei Bitumen) muss vor Betreten der Klapptreppe zum TKW
die Personensicherheitseinrichtung in Verbindung mit einem Auffanggurt verwendet werden.
Das Domwannenabsperrventil muss geschlossen sein. Es darf nur der Domdeckel
der zu befüllenden Kammer geöffnet sein. Das Füllrohr muss senkrecht auf den Boden abgesenkt werden und festen Bodenkontakt haben (außer bei HS und Bitumen).
Erst dann darf mit der Beladung begonnen werden. Hintergrund ist Explosionsgefahr aufgrund
von elektrostatischer Aufladung.
Bei Schwefel und Bitumen den Verladearm so aufsetzen, dass eine optimale Abdichtung zwischen Dom und Verladearm gegeben ist.
Besonderheiten bei Untenbefüllung
Bei TKW mit Euro-Stecker (d.h. TKW mit Euro-Überfüllsicherung) den Euro-Stecker aus der
Parkposition nehmen. Der Gasrückführschlauch muss aus Umweltschutzgründen immer angeschlossen werden. Den Produktschlauch an die Kammer anschließen und die Beladung durchführen. Nach der Beladung alle Schläuche in Ruhestellung bringen und sichern. Den Gasrückführschlauch nach der Beladung durch die Verschlusskappe schließen. Den Euro-Stecker in die
Parkposition zurückstecken.
Bitte melden Sie uns High-Speed-Fahrzeuge mit zentralem Leiter (Herstellerbescheinigung erforderlich).
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