Ist der Laubfrosch im nördlichen Rheinland noch zu retten?

Transcription

Ist der Laubfrosch im nördlichen Rheinland noch zu retten?
Laubfrosch
Ausblick
Gesellschaftliche Interessen werden auch
weiterhin Flächen-Ansprüche an Natur
und Landschaft stellen. Im Verkehrssektor genießt der Individualverkehr immer
noch einen hohen Stellenwert. Solange
Bund, Länder und Gemeinden weiter
Straßen bauen und der Naturschutz keinen
Vorrang genießt, sind Kompensationsmaßnahmen notwendig. Ein wirklicher,
wissenschaftlich haltbarer Ausgleich im
Naturhaushalt ist nicht möglich. Die hier
aufgestellten
Verbesserungsvorschläge
sollen jedoch zu einem sachlichen und
fundierten Umgang mit dem Instrument
der Kompensationsmaßnahmen führen
und Fehler vermeiden helfen. So kann ein
kleiner Beitrag dazu geleistet werden, den
gestörten Naturhaushalt nicht völlig aus
dem Gleichgewicht geraten zu lassen.
Literatur
ADAM, K./NOHL, W./VALENTIN, W.: Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft, Düsseldorf
1987.
BAUER, E.: Vortragsmanuskript, Düsseldorf
1985.
BILK/ HANSMEIER/ OLSCHOWY/
SCHMOOCK: Angewandte Ökologie, Teil I,
Stuttgart 1984.
BUNDESMINISTER für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau - Hrsg.): Baulandbericht 1986, Bonn 1986.
GLANDT, D.: Bedeutung, Gefährdung und
Schutz von Fließgewässern, Natur und Landschaft
64(1989).
KAULE, G.: Arten- und Biotopschutz, Stuttgart
1986.
KIEMS.TEDT, H./TROMMSDORF, U./WIRZ,
S.: Gutachten zur Umweltverträglichkeit der Bundesautobahn A4 - Rothaargebirge, Hannover
1982.
LANDESAMT für Agrarordnung (LAFAO Hrsg.): Merkblatt für den Vollzug der Eingriffsregelung, Münster 1988. (unveröff.) LTDrs. 10/3611
(1988).
LOSCH, S./NAKE, R.: Direkte und indirekte
Flächenansprüche der technischen Infrastruktur
als Problem des Bodenschutzes, in: BfLR: Bodenbelastung durch die Flächeninanspruchnahme von
Infrastrukturmaßnahmen, Seminare/Symposien/
Arbeitspapiere H. 34, Bonn 1989, S. 1-40.
MINISTER für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft NW (MURL - Hrsg.): Landesentwicklungsplan III, Düsseldorf 1988a.
MINISTER für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft NW (MURL - Hrsg.): Protokoll
der Sitzung des Beirates bei der obersten Landschaftsbehörde vom 22. 5. 87.
MINISTER für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr (MSWV - Hrsg.): Verkehr und Umwelt
in NRW III. Straßenbegleitgrün, Düsseldorf 1986.
NATURSCHUTZZENTRUM NRW (Hrsg.):
Eingriffsregelung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Dokumentation zur Landestagung 10.
Mai 1989, Recklinghausen 1989.
SCHINK, A.: Naturschutz- und Landschaftspflegerecht Nordrhein-Westfalcn, Köln 1989. LtDrs.
Nr. 10/3611 (1988).
SCHMIDT, A.: Inhaltliche Grundanforderungen
an die Eingriffsregelung, in: Jahresbericht der
LÖLF 1987, Recklinghausen.
VAN DER ZANDE, A. N./TER KEURS, W. JV
VAN DER WEIDEN, W. J.: The Impact of roads
on the densities of four bird species in an open field
habitat - evidence of a long-distance effect, Biological Conservation 18 (1980).
Anschrift der Verfasser:
Ingeborg Bauer
Landesanstalt für Ökologie,
Landschaftsentwicklung und
Forstplanung NW
Leibnizstr. 10
4350 Recklinghausen
Volker Kleinschmidt
UVP-Forschungsstelle/
FG Landschaftsökologie und
Landschaftsplanung
Univ. Dortmund
Postfach 500500
4600 Dortmund 50
Frank Glaw/Arno Geiger
Ist derLaubfrosch im nördlichen
Rheinland noch zu retten?
Jeder kennt ihn, jeder hat ihn gern, den Laubfrosch.
Kein anderer Lurch taucht so häufig auf Titelfotos
von Büchern und Zeitschriften auf wie er. Doch in
der Natur findet man ihn kaum noch. In wenigen
Jahrzehnten ist er zu einer Rarität geworden. Und
trotz aller Popularität bleiben viele Aspekte seiner
Lebensweise und vor allem sein starker Rückgang
bis heute rätselhaft.
Um das Aussterben des Laubfrosches in NordrheinWestfalen zu verhindern, hat die LÖLF ein Artenhilf sprogramm gestartet. Die Ergebnisse einer zweijährigen Untersuchung* über die Situation des
Laubfrosches aus dem Landesteil Nordrhein liegen
nun vor. Während die noch andauernden Untersuchungen aus dem Landesteil Westfalen eine relativ
erfreuliche Situation beschreiben, stellt sich die
Situation in Nordrhein als sehr problematisch dar.
* Werkverträge 1989 & 1990 zw. LÖLF u. F. Glaw
LÖLF-Mitteilungcn 1/91
Der Laubfrosch: im nördlichen Rheinland die am stärksten
gefährdete Amphibienart.
Foto: F. Glaw
39
Laubfrosch
Laubfrosch in Nordrhein als typischer
Flußauenbewohner bezeichnet werden.
Wie auch für viele andere Anurenarten
(Knoblauchkröte, Wechselkröte, Kreuzkröte, Seefrosch) war das Rheintal als
Lebensraum für den Laubfrosch besonders bedeutsam (41% aller Fundorte).
Heute ist dieses Gebiet als wichtiger Industrie- und Siedlungsstandort extrem anthropogen geprägt. Auf eine — oft angenommene — flächendeckende Verbreitung über das gesamte Tiefland kann jedoch aus den erfaßten Fundorten nicht
geschlossen werden.
Die Bestandssituation heute
Laichgewässer des Laubfrosches mit Sitz- und Rufwarten im Bereich der Gebüsche.
Foto: A. Geiger
Der Laubfrosch ist in Nordrhein zweifellos
die am stärksten gefährdete Amphibienart. Von den eindeutigen Aussetzungsstandorten abgesehen, konnten nur noch
an zwei weit voneinander entfernt liegenden Stellen autochthone Laubfroschbestände nachgewiesen werden. Beide Populationen sind stark gefährdet!
Population 1*)
— In der Kartierungsnacht mit der stärksten Rufaktivität (23. 4. 1990) wurden
Es ist bald 100 Jahre her, als DÜRIGEN
an einem Hauptlaichgewässer ca. 50,
im Jahre 1897 in seinem klassischen Werk
an einem Nebenlaichgewässer 5 Männ„Deutschlands Amphibien und Reptilien"
chen festgestellt.
schreiben konnte: „In Deutschland jedoch
— Das Hauptlaichgewässer war 1990 besucht man ihn (den Laubfrosch) in keinem
reits Mitte Juni nahezu ausgetrocknet,
Staate und keiner Provinz vergebens."
so daß der Fortpflanzungserfolg ausDas sieht heute anders aus. Schon im
blieb.
vorläufigen Verbreitungsatlas der Lurche
—
Im
Nebenlaichgewässer wurde eine unund Kriechtiere im nördlichen Rheinland
gewöhnlich hohe Bestandsdichte von
(GEIGER & NIEKISCH, 1983) machte
Rückenschwimmern festgestellt (bis zu
SCHALL auf die problematische Situa150 Exemplare bei einem einzigen Zug
tion des Laubfrosches aufmerksam. Doch Die Fundorte belegen, daß der Laubfrosch
mit einem Kescher von 30 cm Durchauch aus anderen Regionen Mitteleuro- das Tiefland bevorzugt (s. Abb.) und zumesser), so daß auch hier zwar noch
pas, in denen er früher häufig anzutreffen mindest entlang der größeren Flüsse weit
jüngere Kaulquappen, aber keine
war, ist er bereits großflächig verschwun- verbreitet war. Fast alle Fundorte liegen in
Jungfrösche mehr nachgewiesen werden oder auf letzte Inselvorkommen be- einem Gürtel von nur wenigen Kilometern
den konnten.
schränkt.
um diese Flüsse (s. Tab.). Damit kann der
— Die Laubfrösche beschränkten sich auf
nur zwei Laichgewässer, obwohl weiteAnzahl der Fundorte (n=55)
re, scheinbar geeignete Tümpel vorhanden waren, was als Zeichen für zu
251
geringe Individuenzahl gewertet werden kann (s. u.). 1984 wurden hier noch
an fünf verschiedenen Stellen Laubfrö20sche gefunden (JASCHKE, mdl.
Mitt.).
Die historische Verbreitung des
Laubfrosches in Nordrhein
15"
Die Erfassung der Laubfrösche in Nordrhein reicht bereits 200 Jahre zurück. Der
erste Beleg stammt aus dem Jahr der französischen Revolution. Der Herpetologe
und Ornithologe BLASIUS MERREM
ging 1785 an die Universität Duisburg und
erstellte 1789 ein „Verzeichnis der rothblütigen Tiere um Göttingen und Duisburg wahrgenommen", in dem er den
Laubfrosch aufführt. Bis heute kamen etwa 50 weitere Fundorte hinzu (s. Tab.),
womit allerdings sicher nur ein Bruchteil
der ehemaligen Vorkommen erfaßt ist.
Population 2*)
— In der besten Ruf nacht (22. 4. 1990)
wurden maximal nur etwa 25 Männchen gehört.
— Die als Rufplätze dienenden Gewässerbereiche sind relativ schwach besetzt,
wie bei Population 1 bleiben andere,
scheinbar ebenfalls geeignete Gewässer ungenutzt.
12
10"
5-
0
0-50
50-100
100-150
Höhenstufen (m über NN)
150-200
200-250
Vertikalverbreitung der Laubfroschpopulation im nördlichen Rheinland.
40
250-300
*) Aus Artenschutzgründen unterbleibt hier die
genaue Fundortangabe.
LÖLF-Mitteilungen 1/91
Laubfrosch
Die Konzentration der Ruf aktivität auf ein
Gewässer stimmt nicht mit den Beobachtungen anderer Autoren überein, wonach
in der Regel eine Verteilung der rufenden
Männchen auf verschiedene Gewässer der
Umgebung oft selbst dann stattfindet,
wenn diese ungeeignet erscheinen. Warum eine Verteilung der Männchen in diesem Jahr ausgeblieben ist, bleibt unklar.
Ein Grund könnte darin liegen, daß die
Rufe am Laichgewässer nicht nur dem
Anlocken laichbereiter Weibchen dienen,
sondern auch zur Ansammlung weiterer
Männchen führen, die sich auf die geeigneten Stellen des Laichgewässers verteilen.
Sobald die Männchendichte zu sehr ansteigt, kommt es zu verstärktem Laichgewässerwechsel und damit zur Verteilung
auf andere Gewässer. Ist die Zahl der
Männchen zu gering bzw. das Angebot an
bevorzugten Strukturen am Hauptlaichgewässer groß genug, reicht der „Konkurrenzdruck" nicht aus, so daß alle Männchen am Gewässer verbleiben. Wenn nun
der Reproduktionserfolg in diesem einen
Gewässer durch Austrocknung, Feinde
o. ä. ausfällt, bedeutet dies für die Population den Ausfall einer gesamten Jahresnachkommenschaft. Falls diese Deutung
zutrifft, muß die Konzentration der Laubfrösche auf dieses eine Gewässer als Indiz
für eine starke Bestandsgefährdung gewertet werden.
Die beiden letzten Populationen befinden
sich nicht in den unteren Höhenstufen,
sondern bei 150 bzw. bei ca. 190 m ü. NN,
obwohl etwa 60 % der historischen Fundorte unter 100 m über NN liegen. Diese
Tatsache steht in auffälliger Übereinstimmung mit der Situation in RheinlandPfalz, wo die stabileren Bestände in höheren Regionen des Westerwaldes zu finden
sind (GRUSCHWITZ 1981), während die
letzten Vorkommen in den Rheinauen
stark rückläufige Tendenz zeigen (SCHADER 1983).
Unklar bleibt allerdings, warum am relativ
dünn besiedelten Niederrhein die ehemals
zahlreichen Vorkommen offenbar restlos
erloschen sind, während in der westfälischen Bucht noch zusammenhängende
Vorkommen bestehen.
Typische Sitzwarte des Laubfrosches, sonnexponierter Platz in einem Brombeergebüsch.
Foto: A. Geiger
• aquatische Vegetation kann, muß aber
nicht vorhanden sein
• geringe Feinddichte (kein Fischbesatz,
wenig Wasserinsekten und Molche)
(vgl. TESTER 1990)
• Nähe zum Sommerlebensraum ist vorteilhaft
• sonnenexponierte Ufervegetation aus
Büschen oder Röhricht, die möglichst
wenig Schatten auf die Wasserfläche
werfen (junge Sukzessionsstadien)
Die Sommerlebensräume sind sehr variabel, günstig sind aber folgende Merkmale:
• sonnenexponierte Hecken-, Strauchund Gebüschgruppen (z.B. Brombeeren)
• Röhrichtbestände
• großblättrige, krautige Pflanzen (Huflattich, Pestwurz, Ampfer)
• bluten- und insektenreiche Wiesen und
Hochstaudenfluren (besonders für die
Jungtiere)
• unmittelbare Nähe zu den Laichgewässern
• Laubwaldränder (dichter Wald wird
gemieden)
Lebensraum des Laubfrosches
• großflächig extensive Nutzung der
Der wohl wichtigste Teillebensraum ist das
Landschaft mit geringem Einsatz von
Laichgewässer.
Chemikalien
Im nördlichen Rheinland (SCHALL 1983,
eigene Beobachtungen), in Westfalen Die Überwinterung erfolgt an Land wahr(LOOS & HILDENHAGEN 1981), scheinlich im Bereich des SommerlebensRheinland-Pfalz
(SCHADER
1983), raumes (STUMPEL 1990).
Schleswig-Holstein (DIERKING-WESTPHAL 1985) und Niedersachsen (MANSKE & PODLOUCKY in Vorb.) setzt sich Vergesellschaftung
ein Laubfroschhabitat in der Regel aus Gute Laubfroschvorkommen sind häufig
folgenden Strukturen zusammen:
mit anderen Amphibienarten vergesell• sonnenexponierte, warme Stillgewäs- schaftet (TESTER 1990). Unter Miteinbeser unterschiedlicher Größe, aber mit ziehung historischer Vorkommen ist bzw.
geringer Tiefe (ca. 50 cm)
war der Laubfrosch in Nordrhein ausLÖLF-Mitteilungen 1/91
nahmslos mit allen anderen hier heimischen Amphibienarten vergesellschaftet.
Hierbei sind jedoch folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
- Die Arten kommen bzw. kamen zwar
alle irgendwo zusammen mit dem
Laubfrosch vor, laich(t)en aber nicht
unbedingt auch in den gleichen Gewässern ab.
- Einige Vergesellschaftungen
sind
durch Aussetzungen des Laubfrosches
und/oder der vergesellschafteten Arten
bedingt.
- Die geringe Anzahl der Laubfroschvorkommen läßt keine weiteren Interpretationen zu.
Erwähnenswert ist allerdings eine auffällige Parallele zwischen Laubfrosch und
Knoblauchkröte. Beide Arten sind ausgesprochene Flachlandbewohner und im
nördlichen Rheinland akut vom Aussterben bedroht. Trotz ihrer unterschiedlichen
Lebensweise
(Laubfrosch
kletternd,
Knoblauchkröte grabend) liegen die Verbreitungsscherpunkte beider Arten im
Einzugsbereich der größeren Flüsse
(Rhein, untere Sieg, untere Lippe). Wie
die Tabelle zeigt, kam der Laubfrosch an
fast allen bekanntgewordenen nordrheinischen Standorten der Knoblauchkröte
(oder deren näherer Umgebung) ebenfalls
vor. Er war darüber hinaus aber noch
weiter verbreitet. Ein ähnliches Bild ergibt
sich beim Vergleich der Verbreitungskarten beider Arten aus anderen Regionen.
Eine mögliche Erklärung könnte in den
vergleichbaren Habitatansprüchen der
Kaulquappen zu suchen sein, deren ähnliche Lebensweise schon EIBL-EBESFELD (1953) aufgefallen war. Für den
Artenschutz ergäbe sich durch das gemeinsame Vorkommen der beiden Arten die
Möglichkeit, zwei hochgradig gefährdete
Arten gleichzeitig zu berücksichtigen.
41
Laubfrosch
Laubfroschfundorte im nördlichen Rheinland
Kreis/Stadt
Kreis Kleve
Kreis Kleve
Kreis Kleve
Kreis Wesel
Kreis Wesel
Kreis Wesel
Kreis Wesel
Kreis Wesel
Kreis Wesel
Kreis Wesel
Kreis Viersen
Kreis Viersen
Kreis Viersen
Stadt Krefeld
Kreis Neuss
Kreis Neuss
Stadt Düsseldorf
Stadt Düsseldorf
Stadt Düsseldorf
Stadt Düsseldorf
Stadt Düsseldorf/ME
Stadt Düsseldorf
Kreis Mettmann
Kreis Mettmann
Kreis Mettmann
Kreis Mettmann
Kreis Mettmann
Stadt Wuppertal
Stadt Wuppertal
Stadt Wuppertal
Stadt Wuppertal
Stadt Wuppertal
Stadt Solingen
Stadt Remscheid
Stadt Duisburg
Stadt Duisburg
Stadt Essen
Stadt Essen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Kreis Düren
Kreis Düren
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Euskirchen
Kreis Euskirchen
Stadt Köln
Rhein-Berg-Kreis
Oberberg. Kreis
Rhein-Sieg-Krcis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Krcis
Stadt Bonn
Stadt Bonn
Fundort
Am Latzenbusch
Haldern
Bienener Altrhein
Diersford
Buren
Dämmerwald
Damm/Bricht
NSG Schwarzes Wasser
Alte Lippe bei Wesel
Ginderich
Diergardtsche Fischteiche
Naturpark Schwalm-Nette
Schlootkuhlen bei Kempen
Hülser Bruch
Hülchrather See
Knechsteder Busch
Heerdt
Hamm
Volmerswerth
Gerresheim
Dammer Mühle
Rotthäuser Bachtal
Neandertal
Hildener Heide
Ohligser Heide
Monheim
Neviges
Kohlfurt
Morsbachtal
Elberfeld
Tongrube Uhlenbruch
Dorfteich b. Linderhausen
Widderter Wiesen
Eschbachtal
Duisburg
Walsumer Rheinaue
Mergelgruben entlang d. Emscher
Essen-West
südöstl. Heinsberg (Seifkant)
Elfenmeer
Popul. 1 (keine Ortsnennung)
Nicderdrove
Disternich bei Zülpich
Kalkarer Moor
Zülpich-Füssenich
Zülpich-Eifclrand
Grube am Hornpottweg
Wahner Heide/Schefferei
Siegtal
Popul. 2 (keine Ortsnennung)
am BF Kottenforst
Roisdorf
Siegmündung
Siegburg-Seligental
Sieg zw. Kaldauen&Woldorf
Schwarz-Rheindorf
Pützchen
unteres Aggertal
Stallberger Fischteiche
Lengsdorf
Venusberg
TK 25/Q
4304/4
4305/2
4204/1
4305/2
4206/3
4206/4
4306/2-4307/1
4305/1-4305/2
4306/1-4306/3
4305/3
4702/4
4604/1
4605/1
4805/4
4906/1 -4906/2
4706/3
4706/3-4806/1
4806/2
4707/3
4707/3
4707/3
4707/4
4807/2
4807/2
4807/3
4608/4
4808/2
4808/2
4708/1
4609/4
4609/4
4808/3
4809/1
4505/?
4406/1-4406/3
4408/3
4507/2
4902/4
4802/2
5205/3
5205/1
5206/1-5206/3
5306/4
5205/4
ca. 5305
4808/3
5109/1
5208/1,2
5207/4
5308/1
5208/1
5208/1,2
5109/4
5209/1,2
5208/2
5208/4
5109/3
5109/3
5208/3
5208/4
Legende:
Es wurden nur konkrete und zuverlässig erscheinende Hinweise
berücksichtigt.
Die Höhenstufen bedeuten: 1 = 0 - 5 0 Meter über NNm
2= 50-100 Meter über NNm
3 = 100-150 Meter über NNm
4 = 150-200 Meter über NNm
5 = 200-250 Meter über NNm
6 = 250-300 Meter über NNm
42
Quelle
Fund-Datum
DBV-Alpen (Rosenkranz mdl, 1989)
7.3.1988
Mildenberger n. GLANDT (1975)
1966-68
Neubauer n. GLANDT (1975)
1932
Mildenberger n. GLANDT (1975)
1963-68
Mildenberger n. GLANDT (1975)
1962-67
Mildenberger n. GLANDT (1975)
1962-68
Mildenberger n. GLANDT (1975)
1963-66
Engländer (mdl. 1989)
Mitte 1950er
de Leuw (mdl. 1990)
Anfang 1950er
de Leuw (mdl. 1990)
Anfang 1950er
9
BK LÖLF (1984)
Mildenberger n. SCHNELL (1967)
vor 1967
HEEGER (1980)
vor 1950
HERBST n. SCHNELL & SCHNELL (1971) bis 1965
Aussetzung ?, nach BK LÖLF (1981/84)
?
9
Baumer n. SCHNELL (1971)
Neubauer n. GLANDT (1975)
1910
Neubauer n. GLANDT (1975)
1910
Neubauer n. GLANDT (1975)
1910
Schulenberg n. GLAW & SCHÜTZ (1988) 1950er
?
Hinweise (Schulenberg/Schall)
alte Hinweise
1960er
Aussetzung, alte Hinweise
rezent
Neubaur n. GLANDT (1975)
17.9.1932
KUHLE (1950)
vor 1950
7
Aussetzung
G. de Rossi n. DÜRIGEN (1897)
vor 1897
Aussetzung 1980-86, alte Hinweise
rezent
Aussetzung, alte Hinweise
rezent
BEHRENDS(1884)
vor 1884
Georgi n. Pastors (mdl. 1991)
. 1950er
Doligkeit n. SCHALL et al. (1985)
um 1960
Sievers n. BK LÖLF (1981)
Anfang 1970er
Krauss (mdl. 1989)
1933/34
MERREM (1789)
vor 1789
7
BK LÖLF (1980/81/83)
unbekannt n. KORDGES et al. (1989)
bis 1965
unbekannt n. KORDGES et al. (1989)
bis 1968
Irrtum, n. SCHALL (1983)
?
nur unsicherer Hinweis
NEUMANN et al. (1979)
rezent
Bernads (mdl. 1989)
bis 1970er
Herbst n. GLANDT (1975)
1966
Neubaur n. JACOBS et al. (1987)
1935
Vogt n. JACOBS et al. (1987)
1975
Weber n. JACOBS et al. (1987)
vor 1983
Aussetzung ab 1980
bis 1989
Denant (mdl. 1989)
1984/85
7
Schumacher n. GLANDT (1975)
Jaschke (mdl. 1989), KLEWEN (1984)
rezent
Rothmeier (mdl. 1989)
1984/85
Neubaur n. GLANDT (1975)
16.5.1934
Neubaur n. GLANDT (1975)
1919 & 1936
OBERT (1977)
bis 1973
OBERT (1977)
bis 1975
Neubaur n. GLANDT (1975)
8.5.1919
Neubaur n. GLANDT (1975)
7.5.1920
Neubaur n. GLANDT (1975)
16.5.1934
Neubaur n. GLANDT (1975)
29.9.1934
LEYDIG (1881)
vor 1881
LEYDIG (1881)
vor 1881
Flußnähe
_
Rhein 4
Rhein 2
Rhein 3
Rhein 9
Lippe 5
Lippe 1
Rhein 4
Lippe 1
Rhein 2
Maas 7
Maas 1-7
Niers 1
Rhein 8
9
Rhein 7
Rhein 1
Rhein 1
Rhein 1
Dussel 2
Dussel 1
Dussel 2
Dussel 1
Rhein 8
Rhein 8
9
Hardenb. Bach 1
Wupper 1
Wupper 1
Wupper 1-2
Wupper 4 - 5
Wupper 4 - 5
Wupper 2
Wupper 2
Rhein 1 - 4
Rhein 1
Emscher 1
Emscher 1
?
Rur3
Rur2
Neffelbach
Erft
Neffelbach
7
-
Sülz 1
Siegl
Swistbach 2
Swistbach 3
Rhein 3
Rhein/Sieg 1
Siegl
Siegl
Rhein 1
Rhein 2
Sieg/Agger 1
Sieg 4
Rhein 4
Rhein 2
Höhe
Anzahl
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
E
P
7
1
2
2
P
P
P
P
P
P
E
9
7
P
9
P
9
9
7
9
P
9
P
P
2
9
2
7
P
4
3
4
4
6
6
4
4
1
1
1
1
4
3
3
5
3
3
1
3
4
2
E?
P
P
2
3
2
2
2
2
2
3
3
?
9
P
E
P
P
9
9
P
P?
?
P
P
7
E
E
7
P
E
P
P
9
P
P
P
P
9
9
9
P
P
Die Symbole unter „Anzahl" bedeuten: P — Population
E — Einzelfund
? — unbekannt
LÖLF-Mitteilungen 1/91
Laubfrosch
Gefährdungsursachen
Der auffallend starke Rückgang des Laubfrosches war bis vor kurzem weitgehend
unverständlich. Besondere Anfälligkeit
gegen Umweltchemikalien wurde aus diesem Grund postuliert, jedoch bisher nicht
belegt (TESTER 1990). Auch der bis Ende der siebziger Jahre andauernde kommerzielle Handel mit den beliebten Wetterpropheten für das berüchtigte Glas mit
Leiterchen traf den Laubfrosch sehr viel
stärker als alle anderen heimischen Amphibienarten. Dennoch ist man sich weitgehend einig, daß die Hauptursache für
den Rückgang in der Zerstörung der Lebensräume zu suchen ist.
Warum aber geht der Laubfroschbestand
in vielen Regionen Mitteleuropas so stark
zurück, während sich andere Amphibienarten besser halten können? Deutlichen
Fortschritt in der Beantwortung dieser
Frage verdanken wir der Dissertation von
URS TESTER (1990), der den bisherigen
Kenntnisstand aus der Literatur zusammentrug und durch eigene Untersuchungen erheblich erweiterte.
Ein lange nicht erkannter Schlüsselfaktor
ist die kurze Lebensdauer des Laubfrosches in Freiheit, denn in Gefangenschaft
können die Tiere recht alt werden. Anzeichen für eine kurze Lebensdauer sind
schon länger bekannt: OBERT (1977) beschreibt den Zusammenbruch einer Population bei Siegburg. Die Zahl der rufenden
Männchen sank von ca. 70 (1971) über 40
(1972) über 9 (1973) auf 0 (1974)! Zwei
weitere Chöre in der Siegniederung mit ca.
25 bzw. 50 Männchen (1971) waren 1976
ebenfalls erloschen. An einer Population Der Laubfrosch ist ein guter Kletterer.
in Westfalen ermittelten KUHLMANN &
NOLTE (1986) nach einem Jahr eine Wiesion wird durch Düngemittel im Wasser
derfundrate von 21,5%. TESTER (1990)
stark beschleunigt, so daß flache Laichfand eine durchschnittliche Mortalitätsragewässer
schnell verlanden (Bsp. Bhf.
te von 70% pro Jahr. Dies bedeutet, daß
Kottenforst,
Lippeaue).
Laubfrösche in der Regel nur ein bis zweimal ablaichen, bevor sie verschwinden • Die Konzentration von Rückenschwimmern kann zeitweise enorm
(sterben). Daher sind die Populationen in
hoch werden (Population 1). Im Gestarkem Maße auf regelmäßigen Fortgensatz
zu Libellenlarven und Molchen
pflanzungserfolg angewiesen.
erbeuten Rückenschwimmer (Notonecta spp.) freischwebende Tiere in den
Nun ist es aber für den Laubfrosch besonoberen Wasserschichten, also selektiv
ders charakteristisch, daß oft ganze JahrLaubfroschkaulquappen.
gänge ohne Nachwuchs bleiben. Dies hat
vor allem folgende Ursachen:
• In permanent wasserführenden Laich• Die Laichgewässerwahl ist relativ ungewässern kann Fischbesatz einen erspezifisch, Laich wird oft auch in ungeheblichen Prädationsdruck ausüben
eignete Gewässer abgelegt.
(TESTER 1990).
• Dennoch werden flachere Gewässer Der Weg von der Kaulquappe zum Laubzur Eiablage bevorzugt, die in heißen frosch stellt also eine gefahrenreiche
Sommern oft austrocknen, bevor die Gradwanderung dar. So wird auch verKaulquappen die Metamorphose voll- ständlich, wie die laubfroschtypische hohe
enden können (Bsp. Population 1).
Populationsdynamik zustande kommt und
• Die Kaulquappen sind sehr wärmelie- daß isolierte Populationen schon nach webend, bei einer Wassertemperatur von nigen schlechten Jahren zusammenbreunter 15 °C stellen sie das Wachstum chen.
praktisch ein (TESTER 1990). Kalte In einem vernetzten BiotopverbundsySommer oder Beschattung der Wasser- stem schadet das zeitweilige Aussterben
fläche durch Sukzession verringern so von Subpopulationen hingegen nur wenig.
den Fortpflanzungserfolg. Die Sukzes- Schon nach kurzer Zeit werden geeignete
LÖLF-Mitteilungcn 1/91
Foto: A. Geiger
Lebensräume wiederbesiedelt. In einer so
stark zerschnittenen Landschaft wie dem
nördlichen Rheinland oder auch dem
Saarland gibt es kaum noch geeignete Biotopverbundsysteme. So ist zu befürchten,
daß selbst zahlreiche isolierte Laubfroschvorkommen den Bestand langfristig nicht
sichern können, sondern nach und nach
aussterben werden.
Schutz- und Hilfsmaßnahmen
Als langfristige Schutzmaßnahme muß also der Wiederaufbau von Metapopulationen (vernetzten Subpopulationen) angestrebt werden. Hierzu erscheint die Optimierung bestehender bzw. Schaffung
neuer Laichgewässer am wirkungsvollsten. Konkrete Vorstellungen zur praktischen Umsetzung liegen bereits vor.
Der Laubfroschbestand in Nordrhein hat
jedoch längst die kritische Grenze unterschritten, an der mit dem zufälligen Aussterben der Art im Sinne von SHAFFER
(nach HOVESTADT 1990) gerechnet
werden muß. Sicherung des Fortpflanzungserfolgs in der kommenden Laichsaison ist also die wichtigste akute Hilfsmaßnahme.
43
Landeseigene Grundstücke
Problem der Wiederansiedlungen situation dadurch erheblich. An einigen den Schutz des Laubfrosches in Nordrhein
Wie schon erwähnt, hat der Laubfrosch in
Mitteleuropa starke Bestandseinbußen
hinnehmen müssen und ist nicht nur im
nördlichen Rheinland an den Rand der
Ausrottung gelangt.
Das Fehlen des Laubfrosches in der Landschaft wird von vielen Menschen offenbar
als Verarmung empfunden. So kam es in
Nordrhein besonders mit Beginn der 80er
Jahre zu einer Welle von zahlreichen Wiederansiedlungsversuchen. Fast alle derartigen Aktionen sind gescheitert. Die wenigen bislang erfolgreichen Aussetzungen
sind aber trotzdem im nördlichen Rheinland schon zahlreicher als die natürlichen
Vorkommen und verzerren die Bestands-
Stellen läßt sich außerdem nicht nachvollziehen, ob bzw. wie viele Tiere ständig
nachgesetzt werden. Es ist daher quasi
unmöglich festzustellen, ob sich tatsächlich lebensfähige Populationen ausgebildet haben. Andererseits können bereits
bestehende Vorkommen dazu beitragen,
die Ansprüche des Laubfrosches besser
kennenzulernen, sofern weitere Aussetzungen unterbleiben und die Bestandsentwicklung gut dokumentiert wird. Laubfrösche am Gartenteich anzusiedeln, ist praktisch aussichtslos und sollte daher unterbleiben! Hinzu kommt, daß es nach § 63
Landschaftsgesetz NW verboten ist.
Zusammenfassend läßt sich festhalten,
daß es bei realistischer Einschätzung für
fast schon zu spät ist. Um eine Situation
wie im nördlichen Rheinland zu verhindern, wird es deshalb um so wichtiger sein,
im Landesteil Westfalen rechtzeitig ein
detailliertes Schutzkonzept zu entwickeln
und umzusetzen, da es dort noch zusammenhängende Vorkommen gibt.
Anschriften der Verfasser:
Frank Glaw
Sennefelder Straße 20-22, 5000 Köln 30
Arno Geiger
Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung NRW
Leibnizstr. 10, 4350 Recklinghausen
Literatur bei den Verfassern
Hans-Joachim Dietz
Naturschutz und Landschaftspflege bei der Verwaltung
landeseigener Grundstücke
S
eit August 1990 sind die Landesbehörden verpflichtet, Naturschutz
und Landschaftspflege bei der Verwaltung eigener Grundstücke zu berücksichtigen (vgl. Kasten S. 45). Rechtsgrundlage ist Artikel 29a der Landesverfassung,
der vorschreibt, daß die natürlichen Lebensgrundlagen unter dem Schutz des
Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stehen. Einzelheiten ergeben
sich aus fachgesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Bundesnaturschutzgesetz
und dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz.
Weil der Erlaß Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des öffentlichen Rechtes
sowie Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände nicht bindet, wird diesen
lediglich empfohlen, die Regelungen des
Erlasses anzuwenden.
Der Erlaß bezieht sich auf die umweltverträgliche Nutzung bebauter Landesgrundstücke. Er schreibt dort vor,
• die Flächenversiegelung zu beschränken,
• heimische, standortgerechte Pflanzenbestände zu belassen oder anzulegen,
• schonende Bodenbearbeitung und naturgemäße Pflegemaßnahmen durchzuführen,
• Naturbeeinträchtigungen zu beseitigen,
• bei Pflege und Gestaltung von Freiflächen auf Baumaterialien und Stoffe zu
verzichten, deren Gewinnung oder
Herstellung Naturschäden verursacht.
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Nicht bebaute, schutzwürdige Flächen im
Besitz des Landes sind unter Naturschutz
zu stellen und nach Biotop-Pflegeplänen,
die mit der LÖLF abgestimmt sind, zu
unterhalten. Die Grundstücksverwaltungen haben dabei förderlich mitzuwirken.
Sonstiges Grundvermögen des Landes
kann für Tauschzwecke bereitgestellt werden, wenn damit für den Naturschutz wertvolle Grundstücke aus privater Hand in
die öffentliche überführt werden.
In dem Erlaß werden verschiedene Verfahrenswege aufgezeigt, wie die grundstücksverwaltenden Behörden über den
Naturschutz informiert werden können.
Danach besteht die Möglichkeit, daß diese
Behörden im Rahmen der Landschaftsplanung, bei der Ausweisung von Schutzgebieten oder im Rahmen der Biotopkartierung über den Schutzwert und Unterschutzstellungsabsichten der Landschaftsbehörden unterrichtet werden. Grundstücksverwaltende Behörden können aber
auch landeseigene Flächen zur Unterschutzstellung den Landschaftsbehörden
melden, wenn sie einen Schutzgrund vermuten.
Sehr wichtig ist die Feststellung, daß die
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der dargestellten Form den haushaltsrechtlichen
Vorschriften der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit entspricht. Langfristig dient
der Schutz von Natur und Landschaft als
öffentliche Aufgabe den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
Im übrigen wird darauf verwiesen, daß
Gemeinden und Gemeindeverbände mit
Landesnaturschutzmitteln gefördert werden können, wenn sie an der Verwirklichung des Erlasses mitarbeiten.
In der 35. Umweltministerkonferenz, die
am 22723. November 1990 in Berlin stattfand, wurde ein Beschluß über die Verwendung bundeseigener Grundstücke für
Naturschutzzwecke gefaßt. Darin vertreten die Umweltminister und -Senatoren
der Länder die Auffassung, daß der Bund
bzw. die Sondervermögen des Bundes verpflichtet sind, bei der Verwaltung ihrer
außerordentlich umfangreichen Grundflächen dem Naturschutz und der Landschaftspflege Vorrang einzuräumen, soweit die Flächen nicht anderen öffentlichen Zwecken notwendig gewidmet sind.
Die Umweltministerkonferenz bittet die
Länder und Kommunen, mit den in ihrem
Eigentum befindlichen Grundflächen in
gleicher Weise zu verfahren. Das Land
Nordrhein-Westfalen ist dem mit dem Erlaß über „Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege bei der Verwaltung
landeseigener Grundstücke" vom 25. 7.
1990 bereits zuvorgekommen.
Anschrift des Verfassers:
Ministerialrat Dr. Hans-Joachim Dietz
Ministerium für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen
Schwannstraße 3, 4000 Düsseldorf 30
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