Produktpräsentation Biogas-EVT
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Produktpräsentation Biogas-EVT
Tierseuchenversicherung für landwirtschaftliche Biogasanlagen (Biogas-EVT) Was ist Biogasproduktion? Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 2 Wie werden Biogasanlagen gefördert? Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2008 wurden die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomasse neu gefasst (gültig ab 01.01.2009). In Abhängigkeit von der elektrischen Leistung der Anlage legt das EEG unterschiedliche – für einen Zeitraum von 20 Jahren garantierte - Mindestvergütungen für den eingespeisten Strom fest. 11,67 Cent pro Kilowattstunde (KWh) bis 150 Kilowatt elektrische Energie Leistung (KWel) 9,18 Cent pro KWh bis 500 kWel 8 25 C 8,25 Centt pro KWh bis bi 5 MWel MW l 7,79 Cent pro KWh bis 20 MWel Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt (bei neuen Förderzusagen). Für Strom aus Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, gelten die Vorschriften des EEG-Gesetzes 2004 in der am 31.12.2008 geltenden Fassung. Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 3 Wie werden Biogasanlagen gefördert? Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen für: den ausschließlichen Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) und/oder Gülle/Festmist, ggf. auch in Kombination mit rein pflanzlichen Nebenprodukten (siehe Folie 6) 7 Cent ppro KWh bis 500 KWel 4 Cent pro KWh bis 5 MWel Güllebonus ((Voraussetzung: g 30 Masseprozent p Gülleinsatz)) 4 Cent pro KWh bis 150 KWel 1 Cent pro KWh bis 500 KWel Erzeugung von Strom gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) - Nutzung der Wärme (Substitution fossiler Energieträger) 3 Cent pro KWh auf die anteilig erzeugte Strommenge Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt (b i neuen Fö (bei Förderzusagen). d ) Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 4 Wie werden Biogasanlagen gefördert? Zusätzlich gibt es Bonuszahlungen für: Einsatz innovativer Technik 2 Cent pro KWh bis 500 KWel Immissionsbonus (bei Einhaltung der Formaldehydwerte nach TA Luft) 1 Cent pro KWh bis 500 KWel Landschaftspflegebonus (bei mehr als 50% Einsatz von Landschaftspflegegut) 2 Cent pro KWh bis 500 KWel Beginnend mit dem Jahr 2010 wird jährlich die Mindestvergütung um 1,0% gegenüber dem Vorjahr abgesenkt (bei neuen Förderzusagen). Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 5 Womit werden NawaRo-Biogasanlagen betrieben? Biogasanlagen, die den NawaRo-Bonus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, dürfen ausschließlich mit (Positiv- und Negativlisten siehe Anlage): Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gartenbaubetrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die nur einer Aufbereitung und Veränderung unterzogen wurden, wurden die der Ernte Ernte, Konservierung und Nutzung in der Biomasse dient (z (z.B. B Mais Mais, Getreide, Rübenblatt, Kartoffelkraut, Glanzpflanzensilage, Gras) Gülle, Festmist (seit der EEG-Novelle 2008 auch Pferdekot und –harn) Rein pflanzliche Nebenprodukte betrieben werden. Nicht zum NawaRo-Bonus berechtigt sind Biogasanlagen, die mit Kot und/oder Harn einschließlich Festmist von Heimtieren (Tiere (Tiere, die von Menschen zu anderen Zwecken als zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, nicht jedoch verzehrt werden, Ausnahme: Pferde) beschickt werden. Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 6 Wie können Biogasanlagen in der Betriebsphase versichert werden? Sachversicherung Feuer Sturm/Hagel Einbruchdiebstahl jeweils incl. Betriebsunterbrechungsversicherung Haftpflichtversicherung Betriebshaftpflicht Umwelthaftpflichtversicherung Technische Versicherungen Maschinenbruchversicherung Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung g g Tierseuchenversicherung (Biogas-EVT) Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 7 Tierseuchenversicherung – was ist versichert? Grundlage sind die AVB EVT 01/2008 der VTV. Abweichend von § 1 Nr Nr. 2 AVB EVT 01/2008 der VTV ist der Ertragsschaden des zur Versicherung angemeldeten Produktionsverfahrens, d.h. die landwirtschaftliche Biogasproduktion infolge von 1. Verminderung der Biogas-Produktionsleistung 2. Unterbrechung oder Ausfall des Produktionsverfahrens Biogasproduktion versichert, soweit der Ertragsschaden durch anzeigepflichtige Tierseuchen gemäß Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen verursacht wird. Ein Schadenereignis tritt ein, wenn die versicherte Biogasanlage oder die vertraglich verbundenen Lieferanten des Ausgangsmaterials der Biogasproduktion in einem aufgrund anzeigepflichtiger Tierseuchen eingerichteten Sperr- oder Beobachtungsgebiet gemäß Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen liegen und behördlich angeordneten Schutzmaßregeln gegen allgemeine und besondere Seuchengefahr unterliegen. unterliegen Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 8 Schadenszenarien Verminderung oder Ausfall der Biogasproduktion durch: Seucheneinbruch im eigenen Betrieb Keulung der Tiere und Betriebsperre: Gülle- und Festmistproduktion fällt aus, Zulieferung von Substrate wird untersagt. Desinfektion der Ställe und der noch vorhandenen Gülle kann negative Auswirkungen auf die Bakterienkultur haben. Ausbringung der vergorenen Substrate kann u.U. von den Behörden untersagt werden. Lage- im Sperr- oder Beobachtungsgebiet Liegen vertraglich gebundene Substratlieferanten oder die Biogasanlage in einem Sperr Sperr- oder Beobachtungsgebiet, kann durch behördliche Anordnung von Transportverboten die Substratzufuhr unterbrochen werden. Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 9 NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der Biogasproduktion Voraussetzungg für die Gewährungg des Güllebonus ((s. Folie 4)) ist,, dass der Masseanteil der Gülle am eingesetzten Biogassubstrat jederzeit mindestens 30% beträgt. Der Nachweis hierüber ist durch ein Umweltgutachten (Gutachter muss über eine Zulassung für den Bereich der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien verfügen) zu erbringen erbringen. Auszug aus dem EEG Anlage 2 „Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen“, VI „Bonushöhe“, 2 „Bonus für Strom aus Biogas“ Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 10 NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der Biogasproduktion Plakative Darstellung g des Sachverhaltes: Ein Anlagenbetreiber kann seine NawaRo-Biogasanlage im Fall einer Tierseuche nicht mehr mit mind. 30% Gülle betreiben. Daraufhin entfällt sein Anspruch auf den Güllebonus. Über die BiogasEVT erhält er – stark vereinfacht dargestellt – den Verlust des Güllebonus für 12 Monate (genauer: Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes) erstattet. Nach 12 Monaten endet die Haftzeit, der Landwirt verliert den Bonus jedoch dauerhaft (max. für 20 Jahre). Folgen für Anlagenbetreiber: Güllebonus Güll b entfällt tfällt ddauerhaft h ft undd endgültig d ülti Beispiel: Schadenpotential für eine 150 kW-Anlage: ca. 48.000 € pro Jahr Bei einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren, für den die Vergütung garantiert ist, kann sich der Verlust für den Anlagenbetreiber auf bis zu 1 Mio. EUR aufsummieren. Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 11 NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der Biogasproduktion Lösung: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der Bi Biogasproduktion d kti Im Rahmen der Mehrkostenversicherung mitversichert ist der Ertragsschaden (§2 AVB EVT 01-2008 der VTV) der landwirtschaftlichen Biogasproduktion Biogasproduktion, der dadurch entsteht entsteht, dass die Biogasproduktion als Folge eines Versicherungsfalles unterbrochen wird, um den dauerhaften und endgültigen Verlust des Güllebonus zu vermeiden. Mit der Mehrkostenversicherung hat der Landwirt die Option, bei einem Mangel an Gülle die Biogasproduktion zu unterbrechen unterbrechen, um sie, sie nach Beendigung der tierseuchenrechtlichen Maßnahmen und wenn wieder ausreichend Gülle zur Verfügung steht, wieder anzufahren. Durch die Unterbrechungg bewahrt sich der VN den Anspruch p auf den Güllebonus,, weil er die Anlage g zu keiner Zeit mit weniger als 30% Gülle betrieben hat. Die Schadenberechnung erfolgt über die Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes. Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 12 NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der Biogasproduktion Haftzeitvarianten: Haftungszeitraum g Zuschlag g auf die Grundprämie p in % 3 Monate 10,0% 6 Monate 15,0% 9 Monate 17 5% 17,5% 12 Monate 20,0% Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 13 Wie wird die Prämie ermittelt? ) Angabe der Gesamtleistung der Anlage (s. Genehmigungsbescheid): Prämienberechnung erfolgt durch Multiplikation mit einer KW-Prämie (siehe Antragsrückseite) ) Handelt es sich um eine KWK-Anlage und wie hoch ist der Anteil der KWK-Quote? Q ? Bei KWK-Anlagen wird ein Zuschlag für den prozentualen Anteil der KWK-Stromerzeugung berechnet (sowohl bei der Prämie als auch bei dem Selbstbehalt) ) Bei KWK-Anlagen mit Wärmelieferung an Dritte: Höhe des Jahresumsatzes aus Wärmelieferung (Prämie = Jahresumsatzes x Prämiensatz [siehe Antragsrückseite]) Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 14 NEU: Mehrkostenversicherung zur Sicherung des Güllebonus durch Unterbrechung der Biogasproduktion Auszug aus dem Antrag Prozentualer Zuschlag auf den Nettobeitrag Auswahl des Haftungszeitraums Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 15 Tarifierungsbeispiele (Jahresnettobeitrag in EUR - ohne Rabattierung) Biogasanlage mit 100 kWel ohne Kraft-Wärme-Kopplung, mit Güllebonus: Grundprämie: 100 kWel x 4,34 EUR/kWel Mehrkostenversicherung, Haftzeit 3 Monate, Zuschlag 10% = 434,00 EUR = 43,40 EUR =========== 477,40 EUR Biogasanlage mit 400 kWel mit Kraft-Wärme-Kopplung (25%) bei Eigenverwendung der Wä Wärmeenergie, i mit i Güll Güllebonus b Grundprämie: 400 kWel x 4,03 EUR/kWel KWK-Zuschlag: g 0,25 , x 400 kWel x 0,48 , EUR/kWel Mehrkostenversicherung, Haftzeit 6 Monate, Zuschlag 15% Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 16 = 1.612,00 EUR = 48,00 , EUR = 249,00 EUR =========== 1.909,00 EUR Tarifierungsbeispiele (Jahresnettobeitrag in EUR - ohne Rabattierung) Biogasanlage g g mit 600 kWel mit Kraft-Wärme-Kopplung pp g (20%) ( ) und Lieferung g der Wärmeenergie g an Dritte mit einem Jahresumsatz von 25.000,- EUR Grundprämie: 600 kWel x 3,72 EUR/kWel KWK-Zuschlag: 0 20 x 600 kWel x 00,48 0,20 48 EUR/kWel Wärmelieferung an Dritte: 25.000,- EUR x 0,31% Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 17 = 2.232,00 EUR = 57 60 EUR 57,60 = 77,50 EUR =========== 2 371 10 EUR 2.371,10 Welche Rabattierungsmöglichkeiten gibt es? AD-Kompetenzrahmen (maximal 20%) Dauernachlass D hl (10% bbeii Ab Abschluss hl eines i 33-Jahresvertrages) J h t ) Anbindebonus an ein Biogaskonzept des R+V-Konzerns (5%) Warum ist die Tierseuchenversicherung nicht bündelungsfähig mit der Ertragsschadenversicherung (EVT)? Weil die Biogasanlage i.d.R. in einer eigenen Rechtsform geführt wird (z.B. GbR mit anderen Landwirten,, d.h. Versicherungsnehmer g der Biogasanlage g g und der Versicherungsnehmer g der EVT sind nicht identisch), so dass in Verbindung mit der EVT kein Kostenvorteil besteht. Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 18 Tierseuchenversicherung – Wettbewerbsvorteil für R+V / VTV Abrundung des R+V-Biogaskonzeptes Ergänzung E ä zur Ertragsschadenversicherung Et h d i h Mit der Tierseuchenversicherung wird die Produktfamilie ‚Versicherungen für die landwirtschaftliche Tierproduktion‘ Tierproduktion („auch ( auch Methan bildende Bakterien sind Tiere“) Tiere ) weiter komplettiert Fluoreszenzmikroskopische p Aufnahmen Methan bildender Bakterien bei unterschiedlichen Temperaturen Tierseuchenversicherung für NawaRo-Biogasanlagen ist derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der R+V / VTV Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 19 Infos, Druckstücke und verkaufsunterstützende Materialien Antragsprogramm auf Excelbasis Biogasflyer Bi fl (Druckstück-Nr. 00 303 70 4000 001 0 04.11) Informationen im R+V-Maklerportal Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 20 Anlage: Positivliste Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009 Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 21 Anlage: Negativliste Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009 Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 22 Anlage: Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte Quelle: Erneuerbare Energien Energien-Gesetz Gesetz 2009 Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. 05-2011 23