Bei der Stadt Mölln sind folgende Stellen neu zu besetzen:
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Bei der Stadt Mölln sind folgende Stellen neu zu besetzen:
Die Stadt Mölln sucht zum 01.08.2016 (oder nächstmöglichen Termin) für ihren Till-Eulenspiegel Kindergarten eine/n engagierte/n: Erzieher/in oder Sozialpädagogische/r Assistent/in Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die aufgrund einer vorerst befristeten Erweiterung des Betreuungsangebotes zunächst sachlich befristet bis zum 31.07.2017 zu besetzen ist. Der Einsatz ist als Zweitkraft in einer Krippengruppe vorgesehen, eine Verwendung auch in Gruppen anderer Altersklassen bleibt jedoch vorbehalten. Der Till-Eulenspiegel Kindergarten ist im März 2012 in die neu gebaute Kindertagesstätte in MöllnNord umgezogen. In der Einrichtung werden von einem motivierten Team Kinder im Alter von 1 – 10 Jahren, jeweils mit den Öffnungszeiten einer Ganztageseinrichtung, betreut. Zum Team gehören dann insgesamt 16 pädagogische Fachkräfte, zwei Küchenhilfen und zwei Reinigungskräfte. Die Stelle erfordert die Zusammenarbeit im Team und die Bereitschaft zum flexiblen Arbeitseinsatz. Zum weiteren Anforderungsprofil der Stelle gehört: Fachkompetenz durch die entsprechende Berufsqualifikation, die Fähigkeit zur Beobachtung kindlicher Entwicklungsprozesse, Freude und Neugier, sich auf die Arbeit in einer wachsenden Einrichtung mit unterschiedlichen Altersstrukturen einzulassen, strukturiertes, selbstständiges Arbeiten, Erfahrung in der Unterstützung im lebenspraktischen und pflegerischen Bereich (betr. insbes. Einsatz als SPA), Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit Bereitschaft zum Einsatz - nach Dienstplan - auch im „Frühdienst“ (ab 6.00 Uhr) Wünschenswert wäre zudem eine einschlägige Berufserfahrung, wir sind jedoch auch ausdrücklich der Zusammenarbeit mit „Berufsanfängern/innen“ gegenüber sehr aufgeschlossen. Die Einrichtungs-Philosophie erfordert, dass Sie Kindern liebevoll und aufgeschlossen begegnen, die Persönlichkeit jedes Kindes achten und fördern, und dass Sie zu einer offenen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern bereit sind. Bewegungspädagogik, musikalische Früherziehung und ein ritualisierter Tagesablauf sind außerdem einige unserer pädagogischen Schwerpunkte. Es erwartet Sie ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem Beschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes. Die Vergütung ist mit Entgeltgruppe S 8a TVöD-SUE (Erzieher/in) oder S 3 TVöD-SUE (Sozialpädagog. Assistent/in) vorgesehen. Auf §17 Abs. 3 TVÜ-VKA wird verwiesen. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen und Bewerber/innen mit Migrationshintergrund (und die Beachtung der hierzu gesetzlichen Regelungen) sind für uns selbstverständlich. Ehrenamtliches Engagement innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr findet unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils der Stelle positive Beachtung. Wir machen darauf aufmerksam, dass für Mitarbeiter/innen mit schulpflichtigen Kindern die Möglichkeit besteht, das städtische Angebot der „Ferienbetreuung“ zu nutzen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (u.a. Lebenslauf, Kopien einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse) bis zum 15.07.2016 an: Stadt Mölln, Der Bürgermeister, FD Personal und Organisation, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln Erste Auskünfte zu der Einrichtung und der Stelle erteilt Ihnen gerne die Leiterin der Einrichtung, Frau Leetz, erreichbar während der Dienststunden unter Tel.-Nr. 04542/906391. Bei Fragen zum Beschäftigungsverhältnis steht Ihnen gerne Frau Ohlow (FD Personal und Organisation) unter 04542 / 803-158 zur Verfügung. Bitte keine elektronische Bewerbung (per E-Mail)! Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden und bitten hierzu um Verständnis. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden von der Stadt Mölln nicht erstattet.