Bei der Stadt Mölln sind folgende Stellen neu zu besetzen:

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Bei der Stadt Mölln sind folgende Stellen neu zu besetzen:
Die Stadt Mölln sucht zum 01.08.2016 (oder nächstmöglichen
Termin) für ihren Till-Eulenspiegel Kindergarten eine/n
engagierte/n:
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Erzieher/in oder
Sozialpädagogische/r Assistent/in
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die aufgrund einer vorerst befristeten Erweiterung des
Betreuungsangebotes zunächst sachlich befristet bis zum 31.07.2017 zu besetzen ist. Der Einsatz
ist als Zweitkraft in einer Krippengruppe vorgesehen, eine Verwendung auch in Gruppen anderer
Altersklassen bleibt jedoch vorbehalten.
Der Till-Eulenspiegel Kindergarten ist im März 2012 in die neu gebaute Kindertagesstätte in MöllnNord umgezogen. In der Einrichtung werden von einem motivierten Team Kinder im Alter von 1 – 10
Jahren, jeweils mit den Öffnungszeiten einer Ganztageseinrichtung, betreut. Zum Team gehören dann
insgesamt 16 pädagogische Fachkräfte, zwei Küchenhilfen und zwei Reinigungskräfte.
Die Stelle erfordert die Zusammenarbeit im Team und die Bereitschaft zum flexiblen Arbeitseinsatz.
Zum weiteren Anforderungsprofil der Stelle gehört:
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Fachkompetenz durch die entsprechende Berufsqualifikation,
die Fähigkeit zur Beobachtung kindlicher Entwicklungsprozesse,
Freude und Neugier, sich auf die Arbeit in einer wachsenden Einrichtung mit
unterschiedlichen Altersstrukturen einzulassen,
strukturiertes, selbstständiges Arbeiten,
Erfahrung in der Unterstützung im lebenspraktischen und pflegerischen Bereich (betr. insbes.
Einsatz als SPA),
Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
Bereitschaft zum Einsatz - nach Dienstplan - auch im „Frühdienst“ (ab 6.00 Uhr)
Wünschenswert wäre zudem eine einschlägige Berufserfahrung, wir sind jedoch auch ausdrücklich
der Zusammenarbeit mit „Berufsanfängern/innen“ gegenüber sehr aufgeschlossen.
Die Einrichtungs-Philosophie erfordert, dass Sie Kindern liebevoll und aufgeschlossen begegnen, die
Persönlichkeit jedes Kindes achten und fördern, und dass Sie zu einer offenen und
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern bereit sind.
Bewegungspädagogik, musikalische Früherziehung und ein ritualisierter Tagesablauf sind außerdem
einige unserer pädagogischen Schwerpunkte.
Es erwartet Sie ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem Beschäftigungsverhältnis
des öffentlichen Dienstes. Die Vergütung ist mit Entgeltgruppe S 8a TVöD-SUE (Erzieher/in) oder S 3
TVöD-SUE (Sozialpädagog. Assistent/in) vorgesehen. Auf §17 Abs. 3 TVÜ-VKA wird verwiesen.
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen und Bewerber/innen
mit Migrationshintergrund (und die Beachtung der hierzu gesetzlichen Regelungen) sind für uns
selbstverständlich.
Ehrenamtliches Engagement innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr findet unter Berücksichtigung des
Anforderungsprofils der Stelle positive Beachtung.
Wir machen darauf aufmerksam, dass für Mitarbeiter/innen mit schulpflichtigen Kindern die
Möglichkeit besteht, das städtische Angebot der „Ferienbetreuung“ zu nutzen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (u.a.
Lebenslauf, Kopien einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse) bis zum 15.07.2016 an:
Stadt Mölln, Der Bürgermeister, FD Personal und Organisation, Wasserkrüger Weg 16, 23879
Mölln
Erste Auskünfte zu der Einrichtung und der Stelle erteilt Ihnen gerne die Leiterin der Einrichtung, Frau
Leetz, erreichbar während der Dienststunden unter Tel.-Nr. 04542/906391.
Bei Fragen zum Beschäftigungsverhältnis steht Ihnen gerne Frau Ohlow (FD Personal und
Organisation) unter 04542 / 803-158 zur Verfügung.
Bitte keine elektronische Bewerbung (per E-Mail)!
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden und bitten hierzu um
Verständnis. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine
Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend
frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
vernichtet. Bewerbungskosten werden von der Stadt Mölln nicht erstattet.