Gutachten von Dr. Hamer

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Gutachten von Dr. Hamer
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Facharzt f. Innere Medizin mit Berufsverbot
wegen Nichtabschwörens der (Germanischen) Neuen Medizin
Tel.: 0047 33522133 / Fax: 0047 33522134
Email: [email protected]
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord
28. Oktober 2009
Auf Anforderung der Rechtsanwältin Birgit Steinacker
der Jugendlichen
Susanne Rehklau
und ihrer Eltern
Erika Rehklau und Fritz Rehklau
erstatte ich für das
Oberlandesgericht München
Außenstelle Augsburg
30. Zivilsenat
Fuggerstr. 10
80150 Augsburg
das folgende fachinternistische Gutachten.
Es stützt sich auf folgende Unterlagen:
1. Die bildgebenden Untersuchungen der Filderklinik (MRT vom 03.07.2009)
und der Univ.-Kinderklinik Tübingen vom 08.07.2009;
2. Die von den Eltern der Patientin zugänglich gemachten schriftlichen
Befundberichte
- des MEDIAS-Klinikums in Burghausen (07.08.2009)
- der Univ-Kinderklinik Ulm (16.07.2009)
der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm (20.07.2009)
3. Sowie einem längeren persönlichen Telefonat mit der jungen Patientin am
26.10.2009 und mit den Eltern am 26.10. und 28.10.2009
4. Von der Filderklinik Stuttgart weiß ich nur aus dem Krankenbericht der Univ
Tübingen, daß die Patientin dort 5 Tage (vom 02. bis 06.07. mit homöopathischen
Injektionen behandelt wurde).
Fragestellung:
1. War die Diagnostik der Univ-Kinderklinik Tübingen fachlich qualifiziert?
2. War die Diagnose eventuell vollständig oder überwiegend falsch?
3. War die bisherige Therapie durch qualifizierte Diagnostik und Diagnose gedeckt
und ist die vorgesehene Therapie richtig und notwendig?
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Bei der Vorgeschichte beziehe ich mich auf die Angaben der kompetenten Anwältin
Frau Birgit Steinacker, meine eigenen telefonischen Explorationen der Patientin und
auf die Angaben der Univ. Kinderklinik Tübingen.
1. Mögliches Ovarial-Ca mit Beta-HCG-Erhöhung
2. Nierenzyste der rechten Niere.
Vorbemerkung:
In der Medizin kann ein Patient oftmals mehrere Dinge (sog. Sinnvolle Biologische
Sonderprogramme) gleichzeitig haben. In der Medizin sagt man salopp: „der Patient
hat Läuse und Flöhe“. Dabei bemerkt man natürlich viele Symptome nicht, weil man
nicht gezielt danach sucht.
1. Ovarial-Ca-Möglichkeit (vermehrtes Beta-HCG) :
Wenn man bei 1000 Frauen das sog. Beta HCG (= Beta- Humanes
Choriongonadotrapin), das ja zum Frühnachweis einer Schwangerschaft im Harn dient,
messen würde, würde man bei einer Reihe von ihnen (2-3 %!) vielleicht erhöhtes BetaHCG feststellten. Das Beta-HCG wird von der Plazenta gebildet, aber – nach der
Literatur kann es auch beim Eierstocks-Karzinom gefunden werden.
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Damit könnte die Vermutung der Anwältin, Frau Birgit Steinacker, daß es sich um
einen Verlustkonflikt um den Vater (bei der Trennung der Eltern) handeln würde,
durchaus zutreffend sein. Mir selbst haben die Eltern diese Möglichkeit auch bestätigt.
Allerdings kann es sich nicht um ein interstitielles mesodermales Geschehen handeln,
das in der ca-Phase eine Eierstocks-Nekrose macht und in der pcl-Phase eine
Eierstocks-Zyste - sondern um ein Eierstocks-Karzinom, ein sog. Teratom, das dem
Althirn-Vermehrungsmodus entspricht (also Stammhirn-gesteuerte Zellvermehrung in
der ca-Phase und tuberkulöser Abbau in der pcl-Phase) - aber als Konflikt ebenfalls
einen „starken archaischen Verlustkonflikt“ hat.
Aber:
Niemals beobachtet man bei einer Eierstockszyste (pcl-Phase) erhöhtes Beta HCG,
und niemals beobachtet man bei einem Ovarial-Teratom Zysten in der pcl-Phase - in
der ca-Phase sowieso nicht. Schon aus diesen Gründen war die Diagnose der Univ.
Kinderklinik Tübingen grundverkehrt !!
Natürlich haben nur die Frauen mit Ovarial-Teratom in der ca-Phase erhöhtes BetaHCG – oder wenn sie keine Tuberkel-Mykobakterien haben, die ein Ovarial-Karzinom
in der pcl-Phase abbauen können.
Das bedeutet für Susanne: entweder ist ihr Verlustkonflikt für den Vater immer noch
oder immer wieder (= Rezidive) aktiv oder er könnte gelöst sein, würde aber in
Ermangelung von Tbc-Mykobakterien weiterhin Beta-HCG produzieren.
Nach Beidem hat die Univ. Kinderklinik Tübingen gar nicht gesucht.
Während es die versierte Anwältin Steinacker zumindest halb richtig gewußt und die
Univ. Kinderklinik Tübingen damit beschämt hat. Eins von beiden muß die Patientin als
virgo intacta haben, was den erhöhten Beta-HCG-Spiegel erklärt.
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2. Nierenzyste der rechten Niere: (pcl-Phase des Nierenparenchym-SBS)
Über den Entstehungsmechanismus der Nierenparenchym-Zyste siehe den
gelungenen Vortrag der Anwältin Birgit Steinacker.
Die Nieren liegen retroperitoneal = hinter dem Peritoneum, ebenso die Nieren-zysten.
Bei starkem Oedemdruck aus dem Organ, hier der Niere in der pcl-Phase bzw. mit
geplatzter Nierenzyste, kann ein Großteil des Peritoneums und sogar der Pleura von
der Bauchwand bzw. von der Thoraxwand abgehoben werden.
Genau das ist bei Susanne passiert.
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Eine Eierstockszyste, auf die die Tübinger irrigerweise „getippt“ hatten, sogar ChorionZyste, die es gar nicht gibt, also eine solche Eierstockszyste ist stets intraperitoneal
gelegen, kann also keinesfalls das Peritoneum von der Bauchwand oder sogar die
parietale Pleura von der Thoraxwand ablösen. Das kann einzig nur die Nierenzyste,
bzw. bei geplatzter Nierenzyste, die unter hohem Gewebeinnendruck ausströmende
Flüssigkeit aus der Niere. Von Radiologen einer Universitätsklinik muß man erwarten
können, daß sie solche klaren Symptome erkennen können.
Denn hier lag eine geplatzte Nierenzyste der rechten Niere vor. Die Verhältnisse liegen
hier so klar, daß ein Student im 1. klinischen Semester das erkennen können müßte.
Sicher, die Schwierigkeit besteht darin, daß man durch einen erhöhten Beta-HCG-Wert
auf die falsche Fährte gelockt werden kann, außerdem darin, daß man die
Erkenntnisse der Germanischen Neuen Medizin mit Gewalt ignoriert.
Aber:
Beide Elternteile versicherten bei einer heutigen telefonischen Befragung (28.10.2009)
übereinstimmend, daß Susanne virgo intacta ist. Ein von einer Placenta ausgehendes
Chorion-Ca oder Chorionepithelium gibt es auf der ganzen Welt und in der gesamten
Literatur bei virgo intacta nicht!
Die Ärzte in Tübingen haben nicht einmal danach gefragt!
Die nächste Frage ist:
Warum ist das Beta-HCG zwar erhöht, aber nicht so stark erhöht, wie es nach 2 1/2
Jahren Eierstocks-Teratom zu erwarten wäre?
Nun, auch diese Frage habe ich mit den Eltern klären können:
1) Wenn Susanne beim Vater ist, hat sie ein Nachthemd an und in letzter Zeit haer
des öfteren beobachtet, daß sie morgens naßgeschwitzt war.
2) Wenn sie zu Hause ist, so die Mutter, möchte sie seit 2 Monaten immer nackt und
am liebsten aufgedeckt schlafen – was bei sehr vielen Tbc-Kranken der Fall ist.
Conclusio: Das Mädchen hatte seit 2 Monaten vor der „Erkrankung“ eine pcl-Phase
mit Tbc und in dieser Zeit wurde offenbar der Großteil des Ovarial-Karzinoms verkäst
und – der Beta-HCG ist „nur“ noch auf 6 IU/L (Norm < 4 IK/L) also noch deutlich, aber
geringfügig erhöht. Aus einem solchen Wert ein Chorion-Karzinom konstruieren zu
wollen, ist ein nicht zu verzeihender diagnostischer Fehler bei einer virgo intacta.
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Beurteilung der sog. Therapie:
a) Da ß die Ärzte der anthroposophischen Filderklinik Stuttgart vom 2. bis 06.07.2009
lediglich homöopathische Injektionen gegeben haben (Enquisetum D3 i.v.) über
solchen Unsinn braucht man wohl kein Wort zu verlieren.
b) Daß man was machen mußte angesichts der Tatsache, daß das Mädchen
innerhalb von 4 Tagen 6-7 Liter Flüssigkeit (aus der Niere) im Bauchraum und
Thoraxraum eingelagert hat, was die Ärzte als Oligurie fehlinterpretiert hatten
(Pseudo-Oligurie). Wenn man eine korrekte radiologische Diagnose gemacht hätte,
dann hätte man gewußt, daß entweder auch das rückwärtige Peritoneum
(= Retroperitoneum) gerissen war oder aber das Retroperitoneum samt
Darmgekröse bis zur vorderen Bauchwand vorgedrückt war. Da einfach aufs
Geratewohl hineinzupunktieren, ist wie russisches Roulett bei solch dürftiger,
doppelt und dreifach falscher, weil schlampiger radiologischer Diagnostik!
Es war kein Tumor, sondern Flüssigkeit, wie die 4 ½ Liter Punktat gezeigt haben.
Eine solche „Blindpunktion“ durfte man auf keinen Fall machen. Man hätte eine
kleine Op. machen müssen oder aber das mit Oedem prall gefüllte Nierenlager
punktieren müssen.
Von dort wären auch 3 oder 4 Liter Flüssigkeit abgeflossen. So hat man 4 ½ Liter
per Punktion durch das Gekröse, vielleicht sogar durch den Darm und durch das
Peritoneum und durch das Retroperitoneum abpunktiert.
Ich kann das nur extrem dilettantisch nennen. Das Kind hätte dabei zu Tode
kommen können, zumal das Punktat hämorrhagisch (blutig) war. Daß man den
Retroperitonealraum, also das Nierenlager fachmännisch hätte punktieren können,
was die eleganteste und schonendste Lösung gewesen wäre, hätte ja eine präzise
fachradiologische Diagnostik vorausgesetzt, die ja eben gefehlt hat.
Die Wasserkonflikt-Vorgeschichte, die zu dieser Nierenzyste gehört, lautet
folgendermaßen:
Susanne, mit der ich am Abend des 26.10.2009 telefoniert habe, hatte mit 6, kurz
bevor sie schwimmen lernte, einen Badeunfall (ging unter). Sie weiß noch, daß es so
war, aber Einzelheiten weiß sie nicht mehr.
Von da ab mochte sie – als Zeichen der Konfliktaktivität – nicht mehr mit dem Kopf
unter Wasser tauchen.
Confliktolyse: Die Lösung des Wasserkonfliktes erfolgte etwa am 19. oder 20. Juni,
als Susanne mit der Familie im Kristall-Thermalbad in Füssen schwimmen durfte. Dort
machte das Tauchen richtig Spaß und – löste ihren Wasserkonflikt. Die Folge war eine
Nierenzyste der rechten Niere, die (siehe unten) am 25. oder 26.6.2009 platzte.
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Aufnahmen vom 03.07.2009 in der
Filderklinik
Wir sehen die rechte Niere
(vermehrt kontrastangefärbt) hat
retroperitoneal
reichliche Flüssigkeitsansammlung, die
aus der geplatzten Nierenzyste
der rechten Niere herrührt.
Ödem rechts dorsal siehe Pfeil.
Denn jetzt passierte etwas Außergewöhnliches:
Susanne erinnert sich noch ganz genau, daß sie etwa am 25. oder 26.6. ausgerutscht
und mit voller Wucht platt auf den Bauch gefallen ist. Am Bauch merkte sie zunächst
nichts, nur ein Knie tat ihr sehr weh.
Bei diesem unglücklichen Sturz muß die Nierenzyste, die sich bis dahin schon gebildet
hatte, geplatzt sein. Aber es könnte auch zusätzlich ein Zwerchfellriß resultiert sein
sowie ein Riß des Retroperitoneums, denn von da ab lief die Flüssigkeit (wie beim
Osteosarkom aus dem Periost) aus dem geplatzten Zystenriß heraus, bildete im
Abdomen gekammerte, hämorrhagische Flüssigkeitsansammlungen (retroperitoneal)
und löste auch die Pleura von der Thoraxwand ab (= extrapleuraler MantelHydrothorax), zugleich durch den Unterdruck im Thoraxraum mitverursacht. Sogar das
Mediastinum ist „unter Wasser“.
Nach den Kammern könnte man meinen, es handle sich um eine Zyste der linken
Niere. Aber dagegen sehen wir die samt Retroperitoneum abgelöste und durch die
Flüssigkeit stark komprimierte Leber und den zusammengeschnurrten Isthmus für die
ehemalige Nierenzyste.
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Der Druck eines solchen Geschehens muß sehr groß sein, daß die parietale Pleura
mühelos von der Thoraxwand abgelöst wird.
Sagittal-vertikale
NMR-Aufnahmen
vom 3.07.2009
(Filderklinik)
Pfeil: subpleuraler
supraphrenischer
Erguß (Erguß
zwischen Zwerchfell
und Pleura).
Extrapleurale, basale und Mantelergüsse
des Thorax = sogenannter extrapleuraler
Mantelhydrothorax.
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Pleuramantelergüsse bds. (retropleural)
Die Flüssigkeit stammt aus der Flüssigkeitsproduktion der Nierenzyste. Daß die
Flüssigkeit extrapleural und sogar ins Mediastinum eindringt (bzw. durch den ThoraxUnterdruck hochgezogen wurde), könnte seinen Grund auch gehabt haben in einer
Zwerchfellruptur durch den Unfall, oder die retroperitoneale Flüssigkeit wurde
„hochgedrückt“ nach retropleural. Denn Peritoneum und Pleura waren ja ursprünglich
mal eins.
Die hochqualifizierten Tübinger Pädiater aus der Kinder-Klinik diagnostizierten nun
ein „Nierenversagen mit Oligurie“, obwohl die beiden Nieren wie man sehen kann,
hervorragend arbeiten, aber die meiste Flüssigkeit literweise in den Bauch und die
Pleura entleert haben (= Pseudo-Oligurie).
Weder war einer in der Lage die Bilder zu lesen noch hat sich einer für die
Spezialanamnese (Unfall) interessiert. Ich muß so etwas leider als dilettantisch
bezeichnen.
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Grundsätzliches zur vorausgegangenen und angeschlossenen sog. Chemo
(= Gift)-„Therapie“
Wenn man im 5000-Hypothesen-Unsystem der Schulmedizin denken würde, dann
könnte man vor lauter Fehlern und Stümperei überhaupt nichts mehr verstehen (oder
man nimmt weitere 20 Hypothesen zu den 5000 hinzu.
Das angenommene oder „getippte“ Chorion-Karzinom, das ja bei virgo intacta nicht
vorkommt, wird in der Medizin fälschlich Karzinom genannt, ist es aber nicht. Es ist ja
Teil der Placenta und wächst nur 9 Monate, wie die Schwangerschaft auch.
Ein Chorion-Karzinom der Placenta mit Chemo bearbeiten zu wollen, wäre ohnehin
völlig unsinnig gewesen, da es ja nach 9 Monaten sowieso stoppt. Ein Eierstocks-Ca =
Teratom wurde aber gar nicht in Erwägung gezogen, da man mangels Kenntnis der
Germanischen Neuen Medizin nicht mit dem Abbau der Karzinome durch Tuberkulose
rechnen darf (= Dogma!).
An Nierenzyste, schon erst recht geplatzte Nierenzyste, hat man keinen Gedanken
verschwendet wegen des noch erhöhten Beta-HCG.
Die Gift-Therapie war also in jedem Fall völlig unsinnig, ganz besonders, weil man ja
von völlig falschen, d.h. nicht gegebenen Voraussetzungen ausgegangen war.
Was muß gemacht werden:
Wenn man jetzt die Zusammenhänge weiß, muß man auch wissen, daß sich nach dem
Auslaufen einer Nierenzyste - das Gleiche gilt für eine ausgelaufene Ovarialzyste, hier
nennt man es Endometriose - daß man also nach einer solchen ausgelaufenen
Nierenzyste viele kleine Nierenzysten erwarten muß, die hauptsächlich im Retroperitonealbereich, aber durch die unsachgemäße Punktion auch im Intraabdominalbereich (= im Bauch) möglicherweise im Entstehen sind.
Um solche entstehenden und völlig ungefährlichen Zysten vermeiden zu wollen, müßte
man schulmedizinisch jahrelang Gift (Chemo) geben, denn immer, wenn eine ChemoGiftrunde in der Wirkung nachlässt, wachsen sie wieder etwas weiter, insgesamt 9
Monate lang. Aber der nicht vorhandene Schaden dieser kleinen haselnußgroßen
Zystchen steht in gar keinem Verhältnis zu der jahrelangen tödlichen Chemo-GiftApplikation, die eine 98%ige Mortalität hat – nach internationalen Statistiken! Ganz
abgesehen davon könnte man später in einer winzigen mikrochirurgischen Operation
solche Zystchen („aus kosmetischen Gründen“) herausoperieren, was aber kein
vernünftiger Mensch machen würde.
Deshalb geht mein Rat dahin, das junge Mädchen selbst über ihren Körper
entscheiden zu lassen, da ja überhaupt keine Lebensgefahr besteht - ob die Patientin
lieber 50 kleine, das Wohlbefinden nicht störende Nierenzystchen im Bauch und
Nierenlager haben möchte, oder mit unärztlicher Gift-Applikation ohne jede
medizinische Notwendigkeit umgebracht werden will. Das zu entscheiden ist einzig das
Recht und die Sache der Patientin selbst, die mit ihren 12 Jahren weit über ihr Alter
verständig ist.
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Eine Bauch-CT-Kontrolle 3 Monate lang in monatlichen Abständen und nach 9
Monaten eine letzte ist alles, was ich bei meiner eigenen Tochter machen würde.
Spätestens dann weiß man über das „kosmetische Problem“ genau Bescheid. Ein
ernsthaftes gesundheitliches Problem gibt es ohnehin nicht.
Den Vertretern der Univ. Kliniken Tübingen und Ulm (von der Filderklinik ganz zu
schweigen) stünde es gut an, sich für ihre doppelten und dreifachen kapitalen
diagnostischen und pseudotherapeutischen Fehler bei dem Mädchen und ihren Eltern
in aller Form zu entschuldigen, anstatt noch auf dem hohen Roß zu sitzen und quasi
per Haftbefehl das misshandelte Mädchen wieder zurückzufordern zu weiteren
Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen, und dabei arroganterweise die Germanische
Neue Medizin gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. So etwas nennt man unärztlich.
Man sollte als Gutachter immer versuchen einen gangbaren Weg aufzuzeigen:
In absehbarer Zeit muß das Høyesterett in Oslo eine Überprüfung der Germanischen
Neuen Medizin anberaumen. Sie wird nur 2-3 Tage dauern. Das Oberlandesgericht
München/Augsburg könnte sich damit einbringen, bzw. diese Überprüfung mittragen.
Dann wäre - auch für Tausende armer Kinder, die mit Polizei zur Chemo, d.h. zum
sicheren Tod (98%) derzeit verhaftet werden, wie Susanne mit Polizeigewalt verhaftet
und nach Ulm geschleppt wurde - endlich dieser menschenverachtende Horror vorbei.
Welche Aufgabe könnte richterlicher sein als diese?
1. Frage: War die Diagnostik der Univ-Kinderklinik Tübingen fachlich qualifiziert?
Antwort: Die Diagnostik der Universitätsklinik Tübingen muß man als geradezu
dilettantisch unqualifiziert bezeichnen.
2. Frage: War die Diagnose eventuell vollständig oder überwiegend falsch?
Antwort: Bei derart dilettantischer Diagnostik war die Diagnose zwangsläufig
vollständig falch.
3. Frage: War die bisherige Therapie durch qualifizierte Diagnostik und Diagnose
gedeckt und ist die vorgesehene Therapie richtig und notwendig?
Antwort: Die Therapie war auf der Basis der unqualifizierten Diagnostik und der
falschen Diagnosen ebenso unqualifiziert und falsch.
Bei einer Univ.-Klinik sind solche Fehler durch Unfähigkeit unverzeihlich.
Hochachtungsvoll
Dr. Hamer
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