Anlage 3_Preisblatt AFK - AFK

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Anlage 3_Preisblatt AFK - AFK
Preisblatt Fernwärmeversorgung der AFK
Anlage 3 zum Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag
Anlage 3 zum Anschluss-Optionsvertrag
Anlage 3 zum Erweiterungs- und Wärmelieferungsvertrag
§1
Baukostenzuschuss (BKZ)
Der BKZ wird für jeden Hausanschluss gesondert berechnet. Er dient der teilweisen Abdeckung der
Kosten des Fernwärmeverteilnetzes.
1.1
Der aktuelle Baukostenzuschuss, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, für Gebäude im
Baubestand beträgt:
Anschlussleistung in kW
bis 15 kW
zuzüglich für jedes weitere kW
bis 150 kW
zuzüglich für jedes weitere kW
ab 150 kW
BKZ netto
2.084,03 EUR
BKZ incl. 19 % USt.
2.480,00 EUR
104,36 EUR/kW
124,19 EUR/kW
52,18 EUR /kW
62,09 EUR/kW
1.2
Baukostenzuschuss (BKZ) bei Neubaugebieten:
Bei Bauten, die in einem Bebauungskomplex errichtet werden, der im Wesentlichen aus Neubauten
(mit einer neuen organischen Siedlungsstruktur) besteht, beträgt der aktuelle Baukostenzuschuss,
gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013:
Anschlussleistung in kW
bis 15 kW
zuzüglich für jedes weitere kW
bis 150 kW
zuzüglich für jedes weitere kW
ab 150 kW
BKZ netto
4.168,06 EUR
BKZ incl. 19 % USt.
4.959,99 EUR
130,45 EUR/kW
155,24 EUR/kW
60,01 EUR /kW
71,41 EUR/kW
Diese Regelung gilt nur für Kunden, deren Abnahmestellen nach dem 30.09.2012 errichtet wurden
(Neubauten) und nicht in einem Gebietsteil liegen, der bereits vollständig für die
Fernwärmeversorgung erschlossen ist.
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§2
Hausanschlusskosten (HAK)
Die HAK dienen zur Finanzierung der Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschlussleitungen
und Wärmeübergabestation). Sie setzen sich aus einer Pauschale und einem nach Aufwand
berechneten Kostenteil pro Hausanschluss zusammen. Die Kosten für die Herstellung des
Anschlusses oder der Anschlussoption außerhalb des vorgesehenen Bauabschnittes sowie die Kosten
für Veränderungen eines Hausanschlusses infolge wirtschaftlicher Betriebsführung oder auf
Veranlassung des Kunden oder bei Außerbetriebnahme, Stilllegung oder Entfernung des
Hausanschlusses außerhalb der Voraussetzungen des
§ 7 Abs. 3 des Anschluss-/Erweiterungs- und Wärmelieferungsvertrages richten sich nach dem
tatsächlich entstandenen Aufwand. Gleiches gilt für die Veränderung einer Anschlussoption auf
Veranlassung des Kunden sowie bei Entfernung der Anschlussoption, ohne dass die
Voraussetzungen des § 7 Ziff. 3 des Anschluss-Optionsvertrages vorliegen.
2.1 Pauschale für die HAK
Die aktuelle Pauschale für die HAK, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, errechnet sich wie folgt:
Anschlussleistung in kW
HAK netto
bis 15 kW
4.168,07 EUR
zuzüglich für jedes weitere kW über
13,05 EUR/kW
15 kW
HAK incl. 19 % USt.
4.960,00 EUR
15,53 EUR/kW
In den pauschalen HAK sind folgende Leistungen enthalten:
Bis zu 15 Tm (Trassenmeter) isolierter Hausanschlussleitung (Vor- und Rücklauf) sowie Daten- und
Steuerungskabel einschließlich aller erforderlichen Winkel und Verbindungen auf dem Grundstück
des Kunden innerhalb und außerhalb (im Erdreich) des Gebäudes bis zur Wärmeübergabestation
einschließlich der notwendigen Erdarbeiten (außer befestigte Flächen) und des Wiederverfüllens und
der Verdichtung. Innerhalb der Kellerräume erfolgt eine Verlegung der isolierten Rohrleitungen auf
Putz ohne Verkleidung.
Mauerdurchführungen
beider
Rohrleitungen
einer
Kelleraußenwand
bei
üblichem
Schwierigkeitsgrad, Einbau eines wasserdichten Durchgangsstücks und Wiederherstellung der
Kelleraußenwand. Zusätzliche Durchbrüche und Maurerarbeiten sind nicht enthalten.
Wärmeübergabestation mit Wärmetauscher, Regelventil, Regelung, Wärmemengenzähler und
weiteren Armaturen einschließlich Installation, Inbetriebnahme und Einweisung des Kunden.
Beseitigung von anfallenden Abfällen. Besenreinigung der Kellerräume.
Nicht enthalten sind der Anschluss der Kundenanlage an die Wärmeübergabestation, die
Demontage einer vorhandenen Heizanlage (Kessel, Öltanks usw.) und eventuell notwendige
Veränderungen an der Kundenanlage.
2.2
Nach Aufwand berechneter Kostenteil der HAK
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Folgende Leistungen sind nicht in der Pauschale für die HAK enthalten und werden nach Aufwand
berechnet:
2.2.1 Mehrlängen über 15 Tm Hausanschlussleitung auf dem Grundstück
a) Im Erdreich verlegte Leitungen:
Nennweite
DN 25
DN 32
DN 40
DN 50
DN 65
DN 80
DN 100
DN 125
DN 150
Größere Nennweiten
Mehrlängen
netto
187,85 EUR/Tm
198,28 EUR/Tm
208,72 EUR/Tm
219,16 EUR/Tm
240,03 EUR/Tm
260,90 EUR/Tm
292,21 EUR/Tm
344,39 EUR/Tm
427,88 EUR/Tm
auf Anfrage
Mehrlängen
incl. 19 % USt.
223,54 EUR/Tm
235,95 EUR/Tm
248,38 EUR/Tm
260,80 EUR/Tm
285,64 EUR/Tm
310,47 EUR/Tm
347,73 EUR/Tm
409,82 EUR/Tm
509,18 EUR/Tm
auf Anfrage
b) Innerhalb von Gebäuden verlegte Leitungen:
Nennweite
DN 25
DN 32
DN 40
DN 50
DN 65
DN 80
DN 100
DN 125
DN 150
Größere Nennweiten
Mehrlängen
netto
146,10 EUR/Tm
156,54 EUR/Tm
166,98 EUR/Tm
177,41 EUR/Tm
198,28 EUR/Tm
219,16 EUR/Tm
240,03 EUR/Tm
260,90 EUR/Tm
313,08 EUR/Tm
auf Anfrage
Mehrlängen
incl. 19 % USt.
173,86 EUR/Tm
186,28 EUR/Tm
198,71 EUR/Tm
211,12 EUR/Tm
235,95 EUR/Tm
260,80 EUR/Tm
285,64 EUR/Tm
310,47 EUR/Tm
372,57 EUR/Tm
auf Anfrage
c) Die Kosten werden pro Trassenmeter (Tm), also für Vor- und Rücklauf, erhoben. Zur
Abrechnung werden die Mehrlängen auf volle 10 cm gerundet.
d) Vorstehende Preise für Mehrlängen sind gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013.
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2.2.2 Befestigte Flächen
Wird der Ausbau und die Wiederherstellung befestigter Oberflächen (Asphaltdecken,
Gehwegplatten, Pflastersteine) durch die AFK durchgeführt, fallen folgende Kosten an (aktuelle
Preise, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013):
Nennweite
DN 25
DN 32
DN 40
DN 50
DN 65
DN 80
DN 100
DN 125
DN 150
Größere Nennweiten
Befestigte Flächen
netto
166,98 EUR/Tm
187,85 EUR/Tm
208,72 EUR/Tm
229,59 EUR/Tm
250,46 EUR/Tm
271,34 EUR/Tm
292,21 EUR/Tm
313,08 EUR/Tm
354,82 EUR/Tm
auf Anfrage
Mehrlängen
incl. 19 % USt.
198,71 EUR/Tm
223,54 EUR/Tm
248,38 EUR/Tm
273,21 EUR/Tm
298,05 EUR/Tm
322,89 EUR/Tm
347,73 EUR/Tm
372,57 EUR/Tm
422,24 EUR/Tm
auf Anfrage
2.2.3 Erschwernisse
a) Nicht enthalten in den pauschalen HAK sind sonstige Erschwernisse, z.B. die Beseitigung von
Hindernissen wie beispielsweise alte Fundamente, Mauern oder Felsen im Erdreich, Kellerwände
aus Naturstein, zu schonende Bepflanzungen, Umlegung anderer Leitungen usw.
b) Nicht enthalten in den pauschalen HAK sind weiterhin Wiederherstellungen, z.B. von Wegen,
Bepflanzungen und sonstigen Installationen (Mülltonnenhäuschen, Lampen, Brunnen,
Gartenteiche, Zäune usw.).
c) Soweit die in a) und b) aufgeführten Arbeiten von der AFK übernommen werden, sind sie vom
Kunden gesondert nach Aufwand zu bezahlen. Die AFK ist berechtigt, eine Erstattung der
Selbstkosten, d.h. der Herstellkosten zzgl. eines angemessenen Verwaltungskosten-zuschlags zu
verlangen.
Wenn die Selbstkosten nicht ermittelt oder nicht zugeordnet werden können oder der Aufwand
für die Ermittlung unangemessen hoch ist, wird für jede durch Erschwernisse erforderliche
angefangene halbe Arbeitsstunde pro Arbeiter eine Vergütung von 31,31 EUR (netto), 37,26 EUR
(brutto, inkl. 19 % USt.) in Rechnung gestellt. Materialkosten werden zzgl. eines angemessenen
Verwaltungskostenzuschlags gesondert erhoben.
Werden die Arbeiten auf Verlangen des Kunden bei Bodenfrost von mehr als 10 cm Tiefe
ausgeführt, wird ein Zuschlag von 72,53 EUR/Rohrmeter (netto), 86,31 EUR (brutto, inkl.
19 % USt.) erhoben.
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§3
Wärmepreis
Der Wärmepreis setzt sich aus dem Grundpreis (GP = verbrauchsunabhängiges Entgelt abhängig von
der zur Verfügung zu stellenden maximalen Wärmeleistung pro Hausanschluss) und dem
Arbeitspreis (AP = verbrauchsabhängiges Entgelt abhängig von der gelieferten Wärmemenge)
zusammen.
3.1
Grundpreis (GP)
Der aktuelle Grundpreis, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, beträgt:
Wärmelieferleistung in kW
bis 15 kW
zuzüglich für jedes weitere kW
bis 100 kW
zuzüglich für jedes weitere kW
ab 100 kW
3.2
GP netto
408,91 EUR/a
GP incl. 19 % USt.
486,60 EUR/a
27,26 EUR/(kW*a)
32,44 EUR/(kW*a)
22,90 EUR/(kW*a)
27,25 EUR/(kW*a)
Arbeitspreis (AP)
Der aktuelle Arbeitspreis, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, beträgt:
Verbrauchsmenge in MWh/a
bis 500 MWh/a
zuzüglich für jede weitere MWh
ab 500 MWh/a
3.3
AP netto
63,75 EUR/MWh
(= 6,38 ct/kWh)
50,13 EUR/MWh
(= 5,01 ct/kWh)
AP incl. 19 % USt.
75,86 EUR/MWh
(= 7,59 ct/kWh)
59,65 EUR/MWh
(= 5,97 ct/kWh)
Kleinverbrauchstarif für GP und AP
Für Abnehmer bis 15 kW mit geringem Wärmeverbrauch gelten folgende Wärmepreise
Die aktuellen Preise, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, betragen:
Preise
Grundpreis GP
Arbeitspreis AP
Netto
204,46 EUR/a
82,88 EUR/MWh
(= 8,29 ct/kWh)
incl. 19 % USt.
243,31 EUR/a
98,63 EUR/MWh
(= 9,86 ct/kWh)
Die Eingruppierung in den für den Kunden jeweils günstigeren Tarif erfolgt in jedem
Abrechnungszeitraum automatisch.
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§4
Preisanpassungsregelungen
Die AFK ist zur Änderung der Preise (Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Wärmepreis)
nach den nachstehenden Regelungen berechtigt. Die gesetzliche Umsatzsteuer, die zusätzlich zu den
Nettopreisen geschuldet ist, kann entsprechend der Regelung in § 5 angepasst werden.
4.1
Baukostenzuschuss (BKZ) und Hausanschlusskosten (HAK)
a) Für den BKZ und die HAK sind die im Zeitpunkt des Baubeginns der Anschlussarbeiten auf
dem Kundenanwesen geltenden Preise maßgeblich, wenn zwischen dem Vertragsschluss und
dem Baubeginn mehr als vier Monate liegen.
Für die HAK sind bei Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder
Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst
werden, die Preise maßgeblich, die im Zeitpunkt der Änderung oder Erweiterung der
Kundenanlage oder der Veranlassung des Kunden gelten.
b) Der Baukostenzuschuss (BKZ) sowie die Hausanschlusskosten (HAK) ändern sich zu 50 % wie
der Preisindex für die Bauwirtschaft (Tiefbau: Straßenbau, Ortskanäle, Brücken im Straßenbau)
und zu 50 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Baugewerbe. Der
Baukostenzuschuss erhöht und ermäßigt sich damit nach folgender Formel:
Die Hausanschlusskosten (pauschaler und Aufwands-Anteil) erhöhen und ermäßigen sich
jeweils nach folgender Formel:
c) Erläuterung der Faktoren:
Es bedeuten:
HAK, BKZ
Hausanschlusskosten, Baukostenzuschuss im Anpassungszeitpunkt
HAK0, BKZ0
Basis-Hausanschlusskosten, Basis-Baukostenzuschuss gemäß lit. d)
Bau
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Durchschnitt der vierteljährlichen Preisindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem
Anpassungszeitraum vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des
Anpassungszeitpunktes für Neubau in konventioneller Bauart einschließlich Umsatzsteuer, sonstige
Bauwerke, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau); Straßenbau, Brücken im Straßenbau und
Ortskanäle; Fachserie 17, Reihe 4, gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, Code
61261-0004, Basis 2005 = 100.
Bau0
Basis-Preis-Index für Baupreise Tiefbau wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum
3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 110,8 Punkte.
LohnBau
Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt
vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und
Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Baugewerbe, Index der tariflichen Stundenverdienste im
Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Baugewerbe
(WZ2008-F), Code 62221-0004, Basis 2005 = 100.
LohnBau0
Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007 bis
2. Quartal 2008, das sind 102,1 Punkte.
d) Basis
Die Basis-Baukostenzuschüsse betragen:
Anschlussleistung in kW
bis 15 kW
zuzüglich für jedes weitere kW bis 150 kW
zuzüglich für jedes weitere kW ab 150 kW
BKZ netto
2.000,00 EUR
100,00 EUR/kW
50,00 EUR/kW
BKZ incl. 19 % USt.
2.380,00 EUR
119,00 EUR/kW
59,50 EUR/kW
Die pauschalen Basis-Hausanschlusskosten betragen:
Anschlussleistung in kW
bis 15 kW
zuzüglich für jedes weitere kW über 15 kW
HAK netto
4.000,00 EUR
12,50 EUR/kW
HAK incl. 19 % USt.
4.760,00 EUR
14,88 EUR/kW
Die Basis-Hausanschlusskosten für Mehrlängen betragen:
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aa) Im Erdreich verlegte Leitungen:
Nennweite
DN 25
DN 32
DN 40
DN 50
DN 65
DN 80
DN 100
DN 125
DN 150
Mehrlängen
netto
180,00 EUR/Tm
190,00 EUR/Tm
200,00 EUR/Tm
210,00 EUR/Tm
230,00 EUR/Tm
250,00 EUR/Tm
280,00 EUR/Tm
330,00 EUR/Tm
410,00 EUR/Tm
Mehrlängen
incl. 19 % USt.
214,20 EUR/Tm
226,10 EUR/Tm
238,00 EUR/Tm
249,90 EUR/Tm
273,70 EUR/Tm
297,50 EUR/Tm
333,20 EUR/Tm
392,70 EUR/Tm
487,90 EUR/Tm
bb) Innerhalb von Gebäuden verlegte Leitungen:
Nennweite
DN 25
DN 32
DN 40
DN 50
DN 65
DN 80
DN 100
DN 125
DN 150
Mehrlängen
netto
140,00 EUR/Tm
150,00 EUR/Tm
160,00 EUR/Tm
170,00 EUR/Tm
190,00 EUR/Tm
210,00 EUR/Tm
230,00 EUR/Tm
250,00 EUR/Tm
300,00 EUR/Tm
Mehrlängen
incl. 19 % USt.
166,60 EUR/Tm
178,50 EUR/Tm
190,40 EUR/Tm
202,30 EUR/Tm
226,10 EUR/Tm
249,90 EUR/Tm
273,70 EUR/Tm
297,50 EUR/Tm
357,00 EUR/Tm
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Die Basis-Hausanschlusskosten für befestigte Flächen betragen:
Nennweite
DN 25
DN 32
DN 40
DN 50
DN 65
DN 80
DN 100
DN 125
DN 150
4.2
Befestigte
Flächen Mehrlängen
netto
incl. 19 % USt.
160,00 EUR/Tm
190,40 EUR/Tm
180,00 EUR/Tm
214,20 EUR/Tm
200,00 EUR/Tm
238,00 EUR/Tm
220,00 EUR/Tm
261,80 EUR/Tm
240,00 EUR/Tm
285,60 EUR/Tm
260,00 EUR/Tm
309,40 EUR/Tm
280,00 EUR/Tm
333,20 EUR/Tm
300,00 EUR/Tm
357,00 EUR/Tm
340,00 EUR/Tm
404,60 EUR/Tm
Wärmepreis
a) Grundpreis (GP)
Der Grundpreis (GP) ändert sich zu 10 % wie der Preisindex für Strom. Er ändert sich zu 55 %
wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter
(ohne Dampfkessel) (InvestGKB) und zu 35 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im
Produzierenden Gewerbe.
Der Grundpreis (GP) zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel:
Diese Preisanpassungsregelung gilt auch für den Grundpreis des Kleinverbrauchstarifs.
b) Arbeitspreis (AP)
Der Arbeitspreis (AP) ändert sich zu 22,5 % entsprechend der Preisentwicklung von leichtem
Heizöl (HEL – Heizöl ExtraLeicht), zu 25 % entsprechend der Preisentwicklung von Strom, zu 30 %
entsprechend der Preisentwicklung von Hackschnitzeln, zu 15 % wie der Preisindex für
Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten (InvestG) sowie zu 7,5 % wie der Index der
tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe.
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Der Arbeitspreis (AP) zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel:
Diese Preisanpassungsregelung gilt auch für den Arbeitspreis des Kleinverbrauchstarifs.
c) Erläuterung der Faktoren
Es bedeuten:
GP, AP
Grundpreis, Arbeitspreis zum Anpassungszeitpunkt
GP0, AP0
Basis-Grundpreis, Basis-Arbeitspreis gemäß lit. d)
HEL
Durchschnittspreis der Monatswerte in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt
vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes entsprechend der
Veröffent-lichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, Erzeugerpreise
ausgewählter ge-werblicher Produkte (Inlandsabsatz), Mineralölerzeugnisse, leichtes Heizöl, bei
Lieferung in TKW an Verbraucher, 40-50 hl pro Auftrag, frei Verbraucher, einschließlich
Mineralölsteuer und Energiebevorratungsbeitrag, Berichtsort München, ohne Umsatzsteuer, in
EUR/hl.
HEL0
Basis-Preis für leichtes Heizöl wie vor, Durchschnittspreis im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008,
das sind 60,04 EUR/hl.
Str
Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt
vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Elektrischen
Strom gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd.
Nr. 615, GP-Nr. 3511, Preisbasis 2005 = 100.
Str0
Basis-Preis-Index für Elektrischen Strom wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum
Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 122,3 Punkte, Preisbasis 2005 = 100.
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HS
Durchschnittspreis der Vierteljahreswerte in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes für
die von CARMEN e.V. auf dessen Internet-Seite (http://www.carmen-ev.de/dt/energie/
bezugsquellen/hackschnipreise.html) veröffentlichten Brutto-Preise von Waldhackschnitzeln bei
35 % Wassergehalt (Mittelwert) in EUR/t
HS0
Basis-Preis für Waldhackschnitzel wie vor, Durchschnittspreis der Quartalswerte im Zeitraum
3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 71,46 EUR/t.
InvestG
Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt
vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugnisse der
Investitionsgüterproduzenten gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in
Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 3, Preisbasis 2005 = 100.
InvestG0
Basis-Preis-Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten wie vor, Durchschnitt der
Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 101,0 Punkte, Preisbasis 2005 = 100.
InvestGKB
Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt
vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugerpreise
gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel), Fachserie 17,
Reihe 2, GP-Nr. 252, lfd. Nr. 314, Preisbasis 2005 = 100.
InvestGKB0
Basis-Preis-Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Gruppe Kessel und Behälter (ohne
Dampfkessel) wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das
sind 109,7 Punkte, Preisbasis 2005 = 100.
Lohn
Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt
vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste
und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Stundenverdienste im
Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet,
Produzierendes Gewerbe (WZ2008-B-F), Code 62221-0004, Basis 2005 = 100.
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Lohn0
Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007
bis 2. Quartal 2008, das sind 106,4 Punkte, Preisbasis 2005 = 100.
d) Basispreise
Der Basis-Grundpreis GP0 beträgt:
Wärmelieferleistung in kW
bis 15 kW
zuzüglich für jedes weitere kW
bis 100 kW
zuzüglich für jedes weitere kW
ab 100 kW
GP0 netto
375,00 EUR/a
GP0 incl. 19 % USt.
446,25 EUR/a
25,00 EUR/(kW*a)
29,75 EUR/(kW*a)
21,00 EUR/(kW*a)
24,99 EUR/(kW*a)
AP0 netto
58,50 EUR/MWh
(= 5,85 ct/kWh)
46,00 EUR/MWh
(= 4,60 ct/kWh)
AP0 incl. 19 % USt.
69,62 EUR/MWh
(= 6,96 ct/kWh)
54,74 EUR/MWh
(= 5,47 ct/kWh)
Der Basis-Arbeitspreis AP0 beträgt:
Verbrauchsmenge in MWh/a
bis 500 MWh/a
zuzüglich für jede weitere MWh
ab 500 MWh/a
Die Basis-Preise für den Kleinverbrauchstarif betragen:
Basis-Preise
Grundpreis GP0
Arbeitspreis AP0
Netto
187,50 EUR/a
76,05 EUR/MWh
(= 7,61 ct/kWh)
incl. 19 % USt.
223,13 EUR/a
90,50 EUR/MWh
(= 9,05 ct/kWh)
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4.3
Neufestlegung der Faktoren und Basis-Indizes
Sollte das Statistische Bundesamt oder CARMEN e.V. die nach den Preisänderungsformeln zu
berücksichtigenden Faktoren nicht mehr veröffentlichen, ist die AFK berechtigt, die
Preisanpassungsregelungen anzupassen. Dabei wird die AFK durch das Statistische Bundesamt oder
CARMEN e.V. veröffentlichte Faktoren heranziehen, die den bisher angesetzten Faktoren möglichst
nahe kommen. § 315 BGB ist entsprechend anzuwenden. Sollte das Statistische Bundesamt die Basis
für die veröffentlichten Indizes ändern, wird mittels Verkettungsfaktoren der Bezug zu den in dieser
Vereinbarung zugrunde gelegten Basis-Indizes wieder hergestellt. Derzeit veröffentlicht das
Statistische Bundesamt die Indizes auf der Basis: Preise des Jahres 2005 = 100.
Die AFK behält sich vor, bei einer Änderung der anzusetzenden Faktoren oder bei einer Veränderung
der Basis für die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes eine neue
Preisanpassungsregelung herauszugeben.
4.4
Durchführung der Preisanpassung
Sofern die AFK eine Preisanpassung durchführen sollte, wird die Anpassung der Preise durch die AFK
nach Durchführung der Berechnung öffentlich bekannt gegeben. Die neuen Preise gelten nach
öffentlicher Bekanntgabe für den von der AFK festgesetzten Zeitraum.
§5
Umsatzsteuer
Der Kunde schuldet die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den Nettopreisen. Den ange-gebenen
Brutto-Preisen liegt der bei Vertragsschluss geltende Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % zugrunde.
Sie sind auf volle Cent gerundet.
Bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend. Bezüglich des
Baukostenzuschusses (BKZ) und der Hausanschlusskosten (HAK) gilt dies nur, wenn die Herstellung
des Hausanschlusses bzw. der Anschlussoption vertragsgemäß später als vier Monate nach
Vertragsschluss erfolgen soll.
AFK-Geothermie GmbH
Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013
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