Leihen und Lernen Saar - Infos für Eltern
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Leihen und Lernen Saar - Infos für Eltern
Welche Verpflichtungen bestehen? Wer die Schulbücher ausleihen will, muss sich rechtzeitig dazu anmelden und auch das Leihentgelt rechtzeitig bezahlen oder die Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. - Wer von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt ist, muss die Bescheinigung, die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hat, umgehend in der Schule vorlegen. - Unmittelbar nach der Aushändigung sind die geliehenen Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden. - Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden, der sich leicht und ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt. - Alle Teilnehmer/-innen an der Ausleihe müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden. - Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule in angemessenem Zustand zurückgegeben werden. - Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler/-innen zum Schadensersatz verpflichtet. Foto: Saarland Öffentlichkeitsarbeit/F.Chlopek - Wenn Sie noch Fragen haben ... ... wenden Sie sich an die Lehrer/-innen oder die Schulbuchkoordinatorinnen/Schulbuchkoordinatoren Ihrer Schule. Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.saarland.de/leihenundlernensaar.htm Ich lade Sie ein, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Ihr Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken Postfach 10 24 52, 66024 Saarbrücken Telefon 0681 501-7213 E-Mail: [email protected] Saarbrücken 2010 Klaus Kessler Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, in den saarländischen Schulen wurde zum Schuljahr 2009/10 eine Schulbuchausleihe eingeführt. Ziel ist es, Eltern finanziell zu entlasten und Schüler/innen mit den erforderlichen Schulbüchern zu versorgen. Damit Sie problemlos an der Schulbuchausleihe teilnehmen können, möchte ich Ihnen die wichtigsten Informationen an die Hand geben: Wer kann an der Ausleihe teilnehmen? Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können - unabhängig vom Wohnort teilnehmen. Zur Teilnahme muss man sich jedes Jahr neu anmelden. Wer an der Ausleihe nicht teilnimmt, muss alle Schulbücher wie bisher selbst beschaffen. Wie kann man sich anmelden? Das Anmeldeformular erhält man an der Schule, die im nächsten Schuljahr besucht wird. Die Anmeldung muss an allgemeinbildenden Schulen bis zum 1. Mai, an beruflichen Schulen bis zum Beginn der Sommerferien abgegeben werden. Bei der Anmeldung erhält man auch Hinweise, wie und bis wann das Leihentgelt bezahlt werden soll. Welche Bücher werden ausgeliehen? Wer zum ersten Mal an der Ausleihe teilnimmt, erhält alle Bücher, die für das neue Schuljahr benötigt werden. Wer im laufenden Schuljahr bereits an der Ausleihe teilgenommen hat und auch im nächs- ten Schuljahr wieder teilnimmt, kann über die Sommerferien diejenigen Bücher behalten, mit denen im nächsten Schuljahr weitergearbeitet wird. Zusätzlich erhält er/sie zu Beginn des neuen Schuljahres ein „Paket“, das die Bücher enthält, die darüber hinaus für das neue Schuljahr benötigt werden, inklusive Arbeitshefte und Lektüren. Die Ausleihe erfolgt auch weiterhin nur im Paket, einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Wer im laufenden Schuljahr an der Ausleihe teilgenommen hat und im nächsten Schuljahr nicht mehr teilnehmen will, muss alle ausgeliehenen Bücher außer Arbeitsheften und Lektüren zurückgeben. Wer wird vom Leihentgelt freigestellt? Das Land übernimmt das Leihentgelt für Schüler/innen, Darf man die ausgeliehenen Bücher bearbeiten? Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden. Was kostet die Teilnahme an der Schulbuchausleihe? Ab dem Schuljahr 2010/11 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt. An jedem Berufsbildungszentrum wird es für jede Schulform ein eigenes Leihentgelt geben. Die Höhe des Leihentgelts hängt davon ab, welche Bücher an der jeweiligen Schule angeschafft werden. Der Betrag ist auf dem Anmeldeformular der jeweiligen Schule eingetragen. - die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) untergebracht sind, - die Waisenrente oder Waisengeld erhalten, - die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) oder von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gehören, - die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, - die im Haushalt von Empfängerinnen/Empfängern des Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskindergeldgesetzes) leben, - die zum Haushalt von Wohngeldempfängern/ -empfängerinnen gehören. Schüler/-innen der Förderschulen und Integrationsschüler/-innen1 können ebenfalls kostenlos ausleihen. Wie funktioniert diese Freistellung? Den „Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt“ erhalten die Schüler/-innen an ihrer Schule (in der Regel mit dem Halbjahreszeugnis). Der Antrag muss rechtzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Der Bescheid, den man dort erhält, muss an der Schule eingereicht werden, an der man sich zur Teilnahme an der Ausleihe anmeldet. Schüler/-innen der Förderschulen und Integrationsschüler/-innen brauchen keinen Antrag auf Freistellung vom Leihentgelt zu stellen. in Schulen der Regelform gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des Schulordnungsgesetzes unterrichtete Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf 1