Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland Einführung einer
Transcription
Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland Einführung einer
Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland Einführung einer Umwelt-Plakette ab 1.1.2008 in Hannover Bereits ab dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen werden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Viele weitere Städte folgen zum 01.03.2008. Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche werden durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2. Zeichen 270.1 Zusatzzeichen zu 270.1 Zeichen 270.2 Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die jeweilige Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte. Aus diesem Grunde ist es allen Privatpersonen als Autofahrern sowie den Unternehmen mit Fahrzeugpark anzuraten, sich über die Feinstaub Umweltplakette zu informieren und sich diese rechtzeitig und bequem online zu erwerben, sofern sie in den nächsten Jahren in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein. Näher Infos unter www.umwelt-plakette.de Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche der nachfolgend abgebildeten Umweltplaketten dieses erhalten kann, hängt von den dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab. Hilfe gibt auch die Zuordnungstabelle. Laut dem Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkw´s alle Fahrzeuge mit den Nummern 01 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. Die Baujahre reichen dabei von 1992 bis 1997. Betroffen sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die jünger als zehn Jahre sind. Informationen zur Nachrüstung von Feinstaubpartikelfiltern, zu den möglichen Ausnahmeregelungen sowie zu allen weiteren Fragen rund um diese EU-Richtlinie erhalten Sie umfassend auf www.umwelt-plakette.de