Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland Einführung einer

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Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland Einführung einer
Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland
Einführung einer Umwelt-Plakette ab 1.1.2008 in Hannover
Bereits ab dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in
Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die
Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen
werden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Viele
weitere Städte folgen zum 01.03.2008.
Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche werden durch das Zeichen 270.1 als
"Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann
geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt
haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.
Zeichen 270.1
Zusatzzeichen zu 270.1
Zeichen 270.2
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die jeweilige Umweltzone nicht durchfahren,
sonst drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund
seiner Emissionswerte dürfte.
Aus diesem Grunde ist es allen Privatpersonen als Autofahrern sowie den Unternehmen mit
Fahrzeugpark anzuraten, sich über die Feinstaub Umweltplakette zu informieren und sich
diese rechtzeitig und bequem online zu erwerben, sofern sie in den nächsten Jahren in eine
der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten
durch einen Blick in den Fahrzeugschein. Näher Infos unter www.umwelt-plakette.de
Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche der nachfolgend abgebildeten
Umweltplaketten dieses erhalten kann, hängt von den dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern
der Emissionsschlüsselnummer ab. Hilfe gibt auch die Zuordnungstabelle.
Laut dem Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkw´s alle Fahrzeuge mit den Nummern 01
bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. Die Baujahre reichen dabei von 1992 bis 1997. Betroffen
sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die jünger als zehn Jahre sind.
Informationen zur Nachrüstung von Feinstaubpartikelfiltern, zu den möglichen
Ausnahmeregelungen sowie zu allen weiteren Fragen rund um diese EU-Richtlinie erhalten
Sie umfassend auf www.umwelt-plakette.de