und Badeordnung - Niederrhein Therme

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und Badeordnung - Niederrhein Therme
Niederrhein-Therme
BADEORDNUNG
1. Allgemeines
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Badebereich und der
Sauna einschl. Eingang und Außenanlage. Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher
nicht belästigt oder gestört werden.
Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bereiches der Niederrhein-Therme
erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Gästesicherheit erfassten
Anordnungen an.
Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Badegast haftet auch für fahrlässige missbräuchliche Benutzung,
Verunreinigungen oder Beschädigungen.
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit,
Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Badeordnung
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verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen
wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach
sich.
Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen
Bestimmungen verfügt.
Verschlossene Aufbewahrungsschränke werden vom Personal nach Ablauf der Badezeit geöffnet.
Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
Den Aufbewahrungsschrank hat der Gast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Aufenthalts im
Bad und in der Sauna bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag von 13,- Euro zu
entrichten.
In derartigen Fällen ist vor Einnahme des Schrankinhaltes das Eigentum nachzuweisen. Wurde der Spind bereits
erneut belegt, ist die Öffnung nicht möglich.
Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss sind an der Kasse zu ersehen.
2. Zulassung
2.1
Der Besuch und die Nutzung der Niederrhein-Therme ist Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren im Bereich der Therme
(Sauna und Sole) und ab 10 Jahren im Bereich des Wellen- und Freibades gestattet. Kinder unter diesen Altersangaben haben in
den jeweiligen Bereichen nur Zutritt in Begleitung von Erwachsenen unter deren ausschließlicher Verantwortung.
Kinder bis einschließlich 4 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt in die Niederrhein-Therme. Ausnahmen von dieser
Regelung (z.B. beim Besuch von Schwimm- oder Saunakursen) müssen ausdrücklich seitens der Therme vorgesehen sein. Die
Verantwortung hierfür tragen dann ausschließlich die begleitenden Erwachsenen.
Für die Einhaltung dieser Regel sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verantwortlich.
2.2. Die gleichzeitige Benutzung einer Umkleidekabine durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für die
Mitbenutzung durch eigene Kinder.
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2.3. Der Besuch ist nicht gestattet für:
a.) Personen, die unter Einfluss von berauschenden Mitteln stehen,
b.) Personen, die Tiere mit sich führen,
c.) Personen mit ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten.
Es obliegt den Mitarbeitern der Therme, über Zugangsberechtigungen zu entscheiden.
2.4. Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen, geistig Behinderten oder anderen Krankheits- und
Verhaltensbildern, die einen gefahrlosen Besuch der Therme gefährden können, ist der Zutritt oder Aufenthalt nur mit einer
verantwortlichen Begleitperson gestattet.
2.5. Gruppenbesucher der Niederrhein-Therme stehen unter der Aufsicht und der Haftung des jeweiligen Gruppenleiters. Dies gilt auch
für die Benutzung der Badeflächen durch vorher angemeldete Schulklassen bzw. Kindergruppen.
3.
Eintrittskarten
3.1.Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Dieser ist auf
Verlangen vorzuzeigen. Personen, die keinen Nachweis über die Bezahlung erbringen können, wird die in Anspruch
genommene Leistung entzogen, im jeweiligen Fall bleiben weitere Schritte vorbehalten. Die Therme behält sich jederzeit vor, für
die Gewährung von Nachlässen, Rabatten, Sonderaktionen o.ä. eine zusätzliche Identfikation zu verlangen.
3.2.Gelöste Eintrittsnachweise werden nicht zurückgenommen. Entgelte nicht zurückgezahlt. Für am Ausgangsdrehkreuz
der Niederrhein-Therme und des Wellenbades vom Badegast nicht vorweisbare Eintrittsausweise wird ein Entgelt in
Höhe von13,- € pauschal erhoben.
3.3.Bereits gekaufte Gutscheine sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
3.4.Der Betreiber kann die Benutzung der Niederrhein-Therme oder Teile davon einschränken, ohne dass eine Erstattung
des Eintrittsgeldes erfolgt.
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4. Verhalten in der Badezone
4.1.Das Rauchen ist in der gesamten Niederrhein-Therme und im Wellenbadbereich nur in den dafür vorgesehenen
Bereichen gestattet. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Nutzung bestimmter Rauchbereiche.
4.2.Gegenstände aus Glas dürfen im gesamten Badbereich nicht benutzt werden.
4.3.Dem Badegast ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.
4.4.Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und Geräte – nicht gestattet. Ausgenommen ist das Spielen mit
weichen Luftbällen nach jeweiliger Stattgabe durch die Badeaufsicht sowie bei der Teilnahme an thermenseitig angebotenen
Sportkursen.
4.5. Der Aufenthalt im Umkleidebereich ist nur zum Umziehen gestattet.
4.6. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Bekleidung gestattet. Im ausgewiesenen FKK-Bereich darf keine
Kleidung getragen werden.
4.7. Das Springen vom Beckenrand ist im gesamten Bereich der Niederrhein-Therme und im Wellenbad einschließlich
Außenbecken verboten.
4.8. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schwimmgeräten ist im gesamten Badebereich nicht
gestattet, dagegen erfolgt die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) auf eigene Gefahr. Ausgenommen hiervon ist
die Nutzung nach jeweiliger Stattgabe bei der Teilnahme an thermenseitig angebotenen Sportkursen.
4.9. Die Badebereiche dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden. Die Verwendung von Seife und
anderen Badezusätzen außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Darüberhinaus sind weitergehende Körperpflege- und
Körperreinigungsvorgänge in allen Bereichen der Therme untersagt.
4.10.Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume, Bad- und Saunabereiche nicht mit Straßenschuhen betreten.
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4.11.
Das Umstellen von Liegen oder der Bestuhlung ist nur im von unseren Mitarbeitern vorgegebenen Rahmen gestattet. Ruheliegen
stehen nur zur unmittelbaren Benutzung zur Verfügung. Das Personal ist dazu berechtigt, Handtücher usw. von den ansonsten nicht
durch Personen belegten Liegen herunterzunehmen. Daraus resultierende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Es besteht kein
Anspruch auf eine dauerhafte Liege- oder Sitzfläche.
5.
Sauna, Solebad und Solarium
5.1. Die Badegäste sind verpflichtet, sich vor Benutzung der Anlage mit Seife zu reinigen.
Darüberhinaus sind weitergehende Körperpflege- und Körperreinigungsvorgänge in allen Bereichen der Therme untersagt.
5.2. Die Sauna- und Solegäste sind verpflichtet, sich vor Benutzung der Kaltwasser- und Solebecken gründlich abzuduschen.
5.3. Für die Benutzung der Solebäder wird die vorherige Befragung eines Arztes ausdrücklich empfohlen. Aufgrund der Temperatur
und des Salzgehaltes treten u. a. besondere Herz- und Kreislaufbelastungen auf.
5.4. Die Aufenthaltsdauer im Solenbecken beträgt max. 15. Minuten, wenn ärztlicherseits keine Einschränkung besteht.
5.5. Die Aufenthaltsdauer in den Whirlpools sollte ebenfalls 15 – 20 Minuten nicht überschreiten.
5.6. Es wird empfohlen, im Solbad und den Whirlpools alle Bewegungsabläufe langsam zu vollziehen und nach der Nutzung zu
ruhen.
5.7. Die Nutzung der Solarien ist erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Wir behalten uns vor, die Einhaltung dieser Regelung zu
überprüfen.
5.8. Die Solarienbenutzer sind verpflichtet, die Solarienbänke mit der an den Solarien angebrachten Unterlegfolie
vollständig zu belegen und diese nach der Benutzung in den vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Ebenso weisen wir ausdrücklich auf
die Nutzung des bereitgestellten Desinfektionsmittels hin.
5.7. Der verantwortliche Betreiber der Solarien wird an den jeweiligen Geräten ausgewiesen bzw. kann an der
Kasse erfragt werden.
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6.
Haftung
6.1. Die Badegäste benutzen alle Bereiche der Niederrhein-Therme und des Wellenbades auf eigene Gefahr.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die bei Erhaltung der betriebsüblichen Sorgfalt nicht sofort
erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
6.2. Jeder Besucher haftet für die von Ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen. Für Verunreinigungen kann ein
besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall festgelegt wird.
6.3. Für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände sowie für
Personen- oder Vermögensschäden wird nicht gehaftet, es sei denn, dem Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last.
6.4. Für den Verlust von Wertsachen und Bargeld, verlorener Kleidung, Taschen usw. wird in keinem Fall die Haftung übernommen.
6.5. Besonderer Hinweis für das Solebaden mit Kindern:
Das unkontrollierte Solebaden für Kinder kann zu besonders starken Kreislaufbelastungen und damit zu
Überforderungen des Kindes führen. Deshalb übernehmen die Erziehungsberechtigten und sonstige Verantwortliche
ausdrücklich die volle Verantwortung für ihre Kinder: Haftungsansprüche gegenüber der Revierpark Mattlerbusch
GmbH und ihren Mitarbeitern sind ausgeschlossen.
7. Wünsche, Anregungen und Beschwerden
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
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