Informationen zur Taxitarif-Änderung im Tarifgebiet Berlin Am 05.02
Transcription
Informationen zur Taxitarif-Änderung im Tarifgebiet Berlin Am 05.02
Informationen zur Taxitarif‐Änderung im Tarifgebiet Berlin Am 05.02.2014 wurde im Gesetz‐ und Verordnungsblatt für Berlin die Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr veröffentlicht. In Kraft treten wird die Änderung 14 Tage nach Veröffentlichung – also am 19.02.2014 / 00:00 Uhr. Bereits ab dem Tag der Veröffentlichung können geeignete Taxameter durch Vorausprogrammierung auf den neuen Tarif umgestellt werden. Für einige ältere Typen von Taxametern werden herstellerseitig keine Tarifprogramme mehr bereitgestellt. Diese Taxameter müssen ersetzt werden. Ob bei ihrem Taxameter eine Vorausprogrammierung möglich ist, bzw. ob es weiterhin unterstützt wird, können Sie bei ihrem Taxameter‐Servicepartner erfragen. Alle übrigen Taxameter können ab 19.02.2014 auf den neuen Tarif umgestellt werden. In einem Übergangszeitraum von 14 Tagen gelten in Berlin beide Taxitarife (alter Tarif / neuer Tarif). Am 15. Tag nach dem in Kraft treten müssen alle Taxameter auf den neuen Tarif umgestellt sein. Für alle Taxameter, die bereits bis Ende 2014 bzw. 2015 geeicht sind, verschickt die Eichbehörde ab März 2014 verbindliche Termine zur erforderlichen Eichung. Alle Taxameter mit abgelaufener Eichung (bis Ende 2013) bzw. neu eingebaute Taxameter müssen vor der Verwendung zuerst geeicht werden. Für diese Taxameter werden keine Termine verschickt! Bei der Tarifprogrammierung bekommen Sie ein Informationsblatt ausgehändigt, welches nochmals auf diese Vorgehensweise hinweist. Bei Rückfragen stehen wir gern zu ihrer Verfügung. Öffnungszeiten für die Eichung von Taxametern: Landesamt für Mess‐ und Eichwesen Berlin‐Brandenburg ‐ Außenstelle Berlin Lentzeallee 100, 14195 Berlin Mo. – Do.: Fr.: 07:45 – 12:30 und 13:00 – 15:00 Uhr 07:45 – 13:00 Uhr Tel.: Fax: (030) 90 259 – 640 (030) 90 259 – 740