S Geldmarktkonto - Stadtsparkasse Bad Sachsa

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S Geldmarktkonto - Stadtsparkasse Bad Sachsa
S Stadtsparkasse
Bad Sachsa
s Geldmarktkonto
Sonderbedingungen
S Geldmarktkonto
1. Das SGeldmarktkonto wird als Girokonto geführt. Die Kontoführung sowie die
Buchungsposten sind kosten- und gebührenfrei.
2. Die Führung des SGeldmarktkontos erfolgt grundsätzlich auf Guthabenbasis. Eine
Krediteinräumung ist ausgeschlossen. Sollte es durch Belastung zu einer
Kontoüberziehung kommen, ist diese unverzüglich durch den Kontoinhaber
auszugleichen. Der Sollzinssatz für eine solche Überziehung richtet sich nach dem für
Privatgirokonten geltenden Zinssatz für Kontoüberziehungen.
3. Das jeweilige Guthaben ist täglich verfügbar; besondere Kündigungsfristen bestehen
nicht.
4. Die Kontoauszüge werden von der Sparkasse als Monatsauszug (kostenfreier
Postversand) zur Verfügung gestellt.
5. Das SGeldmarktkonto ist kein Zahlungsverkehrskonto; es handelt sich um ein reines
Anlagekonto. Die Nutzung als Transaktionskonto für Wertpapierumsätze ist möglich.
Gutschriften zugunsten des Kontos können nur durch Überweisung vom eigenen
Girokonto (Referenzkonto), per Dauerauftrag oder Bareinzahlung erfolgen. Verfügungen
zu Lasten des Kontos sind nur durch Überweisung auf das eigene Girokonto
(Referenzkonto) sowie Barauszahlung möglich. Nicht zulässig sind sonstige
Überweisungen, die Begebung von Schecks sowie Belastungen im Lastschrift- oder
Abbuchungsauftragsverfahren. Zahlungen über Geldautomaten, SB-Terminals oder
Einzahlungsautomaten sind ausgeschlossen.
6. Das Referenzkonto muss ebenfalls bei der Stadtsparkasse Bad Sachsa geführt werden
und auf den Namen des Kontoinhabers oder eines Mitkontoinhabers lauten. Es kann
jeweils nur ein Referenzkonto hinterlegt werden.
7. Die variable Verzinsung des Guthabens orientiert sich an der aktuellen Entwicklung der
Geldmarktzinsen. Der Mindestanlagebetrag und die Staffelung der Beträge sowie die
Höhe des jeweiligen Zinssatzes ergeben sich aus einem gesonderten Aushang, der in
den Kassenräumen der Sparkasse einsehbar ist. Die Sparkasse ist berechtigt, die
Staffelung der Beträge und die Zinssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern.
Bei Zinssatzänderungen erfolgt keine besondere Benachrichtigung.
8. Zinszahlungen erfolgen zu den vierteljährlichen Rechnungsabschlussterminen. Die
gutgeschriebenen Zinsen werden dem Kapital hinzugerechnet und mit diesem vom
Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes an verzinst.
9. Darüber hinaus und für Änderungen dieser Bedingungen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Stadtsparkasse Bad Sachsa.
Stand: 22.02.2012