Aktuell, aktueller, die „Aktuelle Stunde“ im Deutschen Bundestag
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Aktuell, aktueller, die „Aktuelle Stunde“ im Deutschen Bundestag
Aktuell, aktueller, die „Aktuelle Stunde“ im Deutschen Bundestag Zugegeben: Nicht alles, was im Deutschen Bundestag debattiert wird, ist ganz aktuell. Vieles steht schon seit Jahren auf der politischen Tagesordnung, so z.B. die Reform der Pflegeversicherung. Und da die Tagesordnungen des Plenums gut und manchmal auch langfristig geplant werden müssen, kann es passieren, dass „brandheiße“ Themen zu kurz kommen. Dies soll das Instrument der „Aktuellen Stunde“ verhindern. Sie ist eine besondere Form der Debatte und ihre Spezialitäten sind einfach zu erklären: Wie ihr Name schon sagt, handelt es sich um eine einstündige Debatte über ein wirklich aktuelles Thema, jede Fraktion kann hier ihre Themenschwerpunkte setzen. Der Zeitrahmen von einer Stunde darf nicht überschritten werden, außer es spricht ein Mitglied der Bundesregierung, des Bundesrates oder einer ihrer Beauftragten, denen das Rederecht nicht entzogen und somit die Redezeit nicht begrenzt werden darf. Alle anderen Redner unterliegen dem Grundsatz der begrenzten Redezeit auf maximal fünf Minuten. Zwischenfragen sind ausnahmsweise nicht erlaubt. Überschreiten die Redner von Bundesregierung oder Bundesrat eine Zeit von 30 Minuten, so verlängert sich die Dauer der gesamten Debatte um diese Zeit. Es gilt also nur theoretisch, dass die „Aktuelle Stunde“ nur 60 Minuten dauert, denn praktisch wird die Stunde fast immer überschritten. In diesen „60 Minuten + X“ wird über ein Thema debattiert, das aufgrund seiner Aktualität und Wichtigkeit einer öffentlichen Diskussion durch den Gesetzgeber bedarf. Ursprünglich war diese Form der Debatte eingeführt worden, um den Abgeordneten eine Möglichkeit der Aussprache nach der sogenannten „Fragestunde“ zu bieten. In der „Fragestunde“ können Abgeordnete Fragen an die Bundesregierung stellen. Wenn der Parlamentarier mit der gegebenen Antwort unzufrieden ist, oder das Thema seines Erachtens nach nicht ausreichend behandelt wurde, hat er die Möglichkeit eine „Aktuelle Stunde“ zu verlangen. Diese findet oft unmittelbar nach der „Fragestunde“ statt. Heute jedoch wird diese Form der Debatte bereits dann einberufen, wenn ein allgemein aktuelles Interesse an einem bestimmten Thema besteht. Sie muss dabei entweder vom Ältestenrat, von 5 Prozent der Abgeordneten, oder von einer Fraktion geschlossen beantragt werden. Die steigende Nachfrage nach der „Aktuellen Stunde“ führte zu der Regelung, dass nur eine Debatte pro Sitzungstag abgehalten werden darf. Der Vorteil der „Aktuellen Stunde“ liegt darin, dass das Parlament auch kurzfristig zu einer dringenden aktuellen Thematik Stellung beziehen kann, wie beispielsweise am 16. Januar 2008 zum wichtigen Thema der Jugendgewalt, am 17. Januar 2008 zu „Gute konjunkturelle Entwicklung als Basis für nachhaltige Rentenfinanzen“ und am 23. Januar 2008 zu dem Thema „Energie- und Klimapaket der EU-Kommission“.