Aktuell, aktueller, die „Aktuelle Stunde“ im Deutschen Bundestag

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Aktuell, aktueller, die „Aktuelle Stunde“ im Deutschen Bundestag
Aktuell, aktueller, die „Aktuelle Stunde“ im Deutschen Bundestag
Zugegeben: Nicht alles, was im Deutschen Bundestag debattiert wird, ist ganz aktuell. Vieles
steht schon seit Jahren auf der politischen Tagesordnung, so z.B. die Reform der
Pflegeversicherung. Und da die Tagesordnungen des Plenums gut und manchmal auch
langfristig geplant werden müssen, kann es passieren, dass „brandheiße“ Themen zu kurz
kommen. Dies soll das Instrument der „Aktuellen Stunde“ verhindern. Sie ist eine besondere
Form der Debatte und ihre Spezialitäten sind einfach zu erklären:
Wie ihr Name schon sagt, handelt es sich um eine einstündige Debatte über ein wirklich
aktuelles Thema, jede Fraktion kann hier ihre Themenschwerpunkte setzen.
Der Zeitrahmen von einer Stunde darf nicht überschritten werden, außer es spricht ein
Mitglied der Bundesregierung, des Bundesrates oder einer ihrer Beauftragten, denen das
Rederecht nicht entzogen und somit die Redezeit nicht begrenzt werden darf. Alle anderen
Redner unterliegen dem Grundsatz der begrenzten Redezeit auf maximal fünf Minuten.
Zwischenfragen sind ausnahmsweise nicht erlaubt. Überschreiten die Redner von
Bundesregierung oder Bundesrat eine Zeit von 30 Minuten, so verlängert sich die Dauer der
gesamten Debatte um diese Zeit. Es gilt also nur theoretisch, dass die „Aktuelle Stunde“ nur
60 Minuten dauert, denn praktisch wird die Stunde fast immer überschritten.
In diesen „60 Minuten + X“ wird über ein Thema debattiert, das aufgrund seiner Aktualität
und Wichtigkeit einer öffentlichen Diskussion durch den Gesetzgeber bedarf. Ursprünglich
war diese Form der Debatte eingeführt worden, um den Abgeordneten eine Möglichkeit der
Aussprache nach der sogenannten „Fragestunde“ zu bieten. In der „Fragestunde“ können
Abgeordnete Fragen an die Bundesregierung stellen. Wenn der Parlamentarier mit der
gegebenen Antwort unzufrieden ist, oder das Thema seines Erachtens nach nicht
ausreichend behandelt wurde, hat er die Möglichkeit eine „Aktuelle Stunde“ zu verlangen.
Diese findet oft unmittelbar nach der „Fragestunde“ statt.
Heute jedoch wird diese Form der Debatte bereits dann einberufen, wenn ein allgemein
aktuelles Interesse an einem bestimmten Thema besteht. Sie muss dabei entweder vom
Ältestenrat, von 5 Prozent der Abgeordneten, oder von einer Fraktion geschlossen beantragt
werden. Die steigende Nachfrage nach der „Aktuellen Stunde“ führte zu der Regelung, dass
nur eine Debatte pro Sitzungstag abgehalten werden darf.
Der Vorteil der „Aktuellen Stunde“ liegt darin, dass das Parlament auch kurzfristig zu einer
dringenden aktuellen Thematik Stellung beziehen kann, wie beispielsweise am 16. Januar
2008 zum wichtigen Thema der Jugendgewalt, am 17. Januar 2008 zu „Gute konjunkturelle
Entwicklung als Basis für nachhaltige Rentenfinanzen“ und am 23. Januar 2008 zu dem
Thema „Energie- und Klimapaket der EU-Kommission“.