TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A01

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A01
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A01-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 4
Auftraggeber
ATS Leichtmetallräder GmbH
Bruchstraße 32-34
67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: QA 05 100 8055/5
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
DTM
70810
7Jx18H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
.40.04
70810.40.04 / ADX 2
Ø 63,4 x Ø 54,1
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/54,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1990
600
ATS
70810 (s.o.)
7Jx18H2
ET (s.o.)
SM
Germany
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
Bund
Anzugsmoment (Nm)
Schaftlänge (mm)
Artikel-Nr.
S01
Art der
Befestigungsmittel
Mutter M12x1,5
Kegel 60°
110
-
S02
Schraube M12x1,5
Kegel 60°
100
30
VS-Set
1241
VS-Set
1247
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 041216) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Kia
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A01-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung kW-Bereich
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Kia Rio
71-83
DE
e4*2001/116*0093*..
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
215/35R18
K49 K50 K56 T80 T84
215/35R18
K42 K50
Toyota Corolla
66-141
E12-U -J -J1 -T -TS 66-141
e11*98/14,2001/116*
0178-0181,0251*..
215/35R18
225/35R18
K41 K42 K49 K50 T84
K41 K42 K49 K50 R70 T83
Toyota MR2
103
W3
e11*98/14*0128*..,
e11*2001/116*0128*.
215/35R18
G01 K45 K49 K50
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
A58 Flh S02
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Car Flh Sth
Ver S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
S01
Suzuki Swift
MZ
e4*2001/116*0090*..
51-75
Auflagen und Hinweise
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A01-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 4
A21
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01
Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K41
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K49
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R70
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80
Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83
Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A01-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 4
T84
Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Ver
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 18.April 2006
Tufan
00093367.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 4
Auftraggeber
ATS Leichtmetallräder GmbH
Bruchstraße 32-34
67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: QA 05 100 8055/5
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
DTM
70810
7Jx18H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
.40.04
70810.40.04 / ADX 3
Ø 63,4 x Ø 56,1
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/56,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1990
600
ATS
70810 (s.o.)
7Jx18H2
ET (s.o.)
SM
Germany
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
Bund
Anzugsmoment (Nm)
Schaftlänge (mm)
Artikel-Nr.
S01
Art der
Befestigungsmittel
Mutter M12x1,5
Kegel 60°
110
-
S02
Schraube M12x1,5
Kegel 60°
110
29
VS-Set
1341
VS-Set
1343
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 041216) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Honda
Mini/BMW
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic
EP1, -2, -4
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic
EU5,-6,-7,-8,-9
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé
EM2
e6*98/14*0080*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
66-81
215/35R18
K90 T80 T84
66-81
215/35R18
K90 T80 T84
88-92
215/35R18
K90 T84
215/35R18
225/35R18
K49 K50
K32 K49 K50 K56 R70
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Cpe S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Cbo Flh S02
Mini One, Cooper, -S 55-125
R50 ww. Mini
55-125
e1*98/14*0168*..,
e1*2001/116*0231*..
Auflagen und Hinweise
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 4
A21
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K32
Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
K49
Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50
Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90
Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
R70
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
T80
Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T84
16).
Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A02-V01
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 4
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 10.Mai 2005
Tufan
00079693.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A16-V03
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber
ATS Leichtmetallräder GmbH
Bruchstraße 32-34
67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: QA 05 100 8055/5
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
DTM
70810
7Jx18H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
.40.04
70810.40.04 / ADX 4
Ø 63,4 x Ø 56,6
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/56,6
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1990
600
ATS
70810 (s.o.)
7Jx18H2
ET (s.o.)
SM
Germany
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
Bund
Anzugsmoment (Nm)
Schaftlänge (mm)
Artikel-Nr.
S01
Art der
Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Kegel 60°
100
28
S02
Schraube M12x1,5
Kegel 60°
100
24
VS-Set
1440
VS-Set
1446
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 041216)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Fiat
Opel
Spurverbreiterung
innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A16-V03
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Fiat Grande Punto
48-96
199
e3*2001/116*0217*..
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
215/35R18
K42 K49 K50 K56 T80 T84
Opel Astra
A-H
e1*2001/116*0261*..
55-77
55-77
215/40R18
225/40R18
R70
Opel Astra
T98, T98/NB, T98V
e1*97/27,98/14*
0086,0092,0101*..
48-92
48-92
215/35R18
225/35R18
T84
K42 K49 K50 R70 T83
Opel Astra
T98C
e1*98/14*0132*..
- Coupé, Cabrio
74-92
74-92
215/35R18
225/35R18
K50 T84
K42 K49 K50 R70 T83 T87
Opel Astra Car.
T98/Kombi, T98V
e1*97/27,
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Astra Caravan
A-H/SW
e1*2001/116*0293*..
48-92
48-92
215/35R18
225/35R18
T84
K42 K49 K50 R70 T83
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh S02
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh K56 Sth
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Cbo Cpe K56
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Car S01
55-77
55-77
215/40R18
225/40R18
R70
Opel Astra GTC
A-H/C
e4*2001/116*0094*..
55-77
55-77
215/40R18
225/40R18
R70
Opel Calibra
Calibra A
F406
85-110
85-110
215/35R18
225/35R18
K41 K42 K49 T84
K41 K42 K44 K49 K50 R70 T83
Opel Corsa
Corsa-C
e1*98/14*0148*..
43-92
215/35R18
G01 K41 K42 K45 K46 K50 K56
T80
Opel Corsa-D
S-D
e1*2001/116*0379*..
44-66
44-66
55-66
215/35R18
215/40R18
215/40R18
T80 T84
Z17
Opel Meriva-A
X01Monocab
e1*2001/116*0215*..
51-92
215/35R18
T84
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Car S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Cpe S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
K46 K50 K56
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A16-V03
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Opel Tigra
51,66,92
X-C/Roadster
e11*2001/116*0227*.
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
215/35R18
K30 LK6 T80
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
F01 F02 K42
K49 S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
F01 F02 K42
K49 S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
K49 K50 S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
K49 K50 S01
Opel Vectra
Vectra A-X
E951, /1
55-110
55-110
215/35R18
225/35R18
K41 T84
K41 R70
Opel Vectra
Vectra-A, -A-CC
E947, /1; E948, /1
42-110
42-110
215/35R18
225/35R18
K41 T84
K41 R70
Opel Vectra B
J96
e1*93/81, 95/54,
98/14*0030*..
Opel Vectra Caravan
J96/Kombi
e1*95/54,
98/14*0044*..
55-85
60-85
60-85
225/35R18
215/40R18
225/40R18
K42 K56 R70 T83
K42 K56 T85
G46 K41 K42 K56 R70
60-85
60-85
215/40R18
225/40R18
K42 K56 T85
G46 K41 K42 K56 R70 T88 T92
Auflagen und Hinweise
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A16-V03
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 6
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A21
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F01
Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.
F02
Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01
Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
G46
Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig bzw. ww. nicht mit der Reifengröße 195/65R15
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
K30
Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.
K41
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44
An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A16-V03
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 5 von 6
K49
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
LK6
An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R70
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80
Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83
Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84
Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85
Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87
Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92
Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Z17
Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung
(Sommer).
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A16-V03
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 6 von 6
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 6.Februar 2007
TUFAN
00103507.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A17-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber
ATS Leichtmetallräder GmbH
Bruchstraße 32-34
67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: QA 05 100 8055/5
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
DTM
70810
7Jx18H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
.40.04
70810.40.04 / ADX 10
Ø 63,4 x Ø 60,1
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
4/100/60,1
Einpress- Radtiefe
last
(mm)
(kg)
Abrollumfang
(mm)
40
1990
600
ATS
70810 (s.o.)
7Jx18H2
ET (s.o.)
SM
Germany
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
Bund
Anzugsmoment (Nm)
Schaftlänge (mm)
Artikel-Nr.
S01
Art der
Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Kegel 60°
100
30
S02
Schraube M12x1,5
Kegel 60°
100
27,5
VS-Set
1040
VS-Set
1045
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 041216) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Dacia
Nissan
Renault
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A17-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan
50,55,64
SD
50,55,64
e2*2001/116*0314*..
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
215/35R18
215/40R18
T80
G01
Nissan Micra
48-63
K12
48-81
e11*2001/116*0195*.
215/35R18
215/35R18
K25 K41 K42 K44 K45 X30
G01 K25 K41 K42 K44 K45
Nissan Note
50-85
E11
e11*2001/116*0268*.
215/35R18
K49 K50 T80 T84
Megane
M
e2*98/14*0272*..
60-120
60-120
215/40R18
225/40R18
T85 T89
R70
Megane Cabrio
M
e2*98/14*0272*..
- Cabrio/Coupé
83-120
83-120
215/40R18
225/40R18
T85 T89
R70
Megane Grandtour
M
e2*98/14*0272*..
60-99
60-99
215/40R18
225/40R18
T85 T89
R70
Megane Stufenheck
M
e2*98/14*0272*..
60-99
60-99
215/40R18
225/40R18
T85 T89
R70
Renault Clio
R
e2*2001/116*0327*..
48-82
215/35R18
K49 T80 T84
Renault Clio
R
e2*2001/116*0327*..
63-82
215/35R18
T80 T84
Renault Laguna
B56
G638,
e2*93/81*0012*..,
e2*98/14*0012*..
61-102
225/40R18
R70 X11
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Sth S02
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Cbo Flh K49
K50 S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh RDK S02
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Cbo Cpe
RDK S02
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Car RDK S02
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
RDK Sth S02
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh R1S RDK
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
Flh R1B RDK
S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
B02 K41 K42
K45 K49 K50
K56 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A17-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna
61-102
K56
e2*93/81*0011*..,
e2*98/14*0011*..
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
225/40R18
120 R70 X11
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
B02 K41 K42
K45 K49 K50
K56 S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
RDK S01
A02 A04 A05
A06 A08 A09
A12 A14 A21
RDK S02
Renault Modus
P
e2*2001/116*0319*..
48-82
215/35R18
G77 K44 K46 K49 K50 K56 T80
T84
Renault Scenic II
JM
e2*2001/116*0274*..
60-120
74-120
74-120
225/40R18
215/45R18
225/45R18
120 R70 T89 T91
120 A59 T89 X71
119 X71
Auflagen und Hinweise
119
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1190 kg.
120
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg.
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A17-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 6
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A21
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A59
Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
B02
Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01
Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
G77
Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht wahlweise mit der Reifengröße 175/65R15, 185/60R15
oder 185/55R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren
eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K25
Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand
bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..
K41
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44
An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A17-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
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K49
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R1B
Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= C).
R1S
Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1).
R70
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80
Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84
Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85
Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X11
Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16.
X30
Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
175/65R15.
X71
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15 oder 205/55R16.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer
04-1216-A17-V02
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810
ATS Leichtmetallräder GmbH
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Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 18.April 2006
Tufan
00093369.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim