TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A01
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A01
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A01-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH Bruchstraße 32-34 67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: QA 05 100 8055/5 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad DTM 70810 7Jx18H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring .40.04 70810.40.04 / ADX 2 Ø 63,4 x Ø 54,1 Kennzeichnungen Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/54,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1990 600 ATS 70810 (s.o.) 7Jx18H2 ET (s.o.) SM Germany Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30 VS-Set 1241 VS-Set 1247 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 041216) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Kia Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A01-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Kia Rio 71-83 DE e4*2001/116*0093*.. Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 215/35R18 K49 K50 K56 T80 T84 215/35R18 K42 K50 Toyota Corolla 66-141 E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 e11*98/14,2001/116* 0178-0181,0251*.. 215/35R18 225/35R18 K41 K42 K49 K50 T84 K41 K42 K49 K50 R70 T83 Toyota MR2 103 W3 e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*. 215/35R18 G01 K45 K49 K50 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 A58 Flh S02 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Car Flh Sth Ver S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 S01 Suzuki Swift MZ e4*2001/116*0090*.. 51-75 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A01-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 4 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A01-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 4 T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw. Minivan. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 18.April 2006 Tufan 00093367.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH Bruchstraße 32-34 67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: QA 05 100 8055/5 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad DTM 70810 7Jx18H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring .40.04 70810.40.04 / ADX 3 Ø 63,4 x Ø 56,1 Kennzeichnungen Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/56,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1990 600 ATS 70810 (s.o.) 7Jx18H2 ET (s.o.) SM Germany Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 29 VS-Set 1341 VS-Set 1343 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 041216) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Mini/BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Honda Civic EP1, -2, -4 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic EU5,-6,-7,-8,-9 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Civic Coupé EM2 e6*98/14*0080*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 66-81 215/35R18 K90 T80 T84 66-81 215/35R18 K90 T80 T84 88-92 215/35R18 K90 T84 215/35R18 225/35R18 K49 K50 K32 K49 K50 K56 R70 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Cpe S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Cbo Flh S02 Mini One, Cooper, -S 55-125 R50 ww. Mini 55-125 e1*98/14*0168*.., e1*2001/116*0231*.. Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 4 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T84 16). Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A02-V01 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 4 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 10.Mai 2005 Tufan 00079693.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A16-V03 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH Bruchstraße 32-34 67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: QA 05 100 8055/5 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad DTM 70810 7Jx18H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring .40.04 70810.40.04 / ADX 4 Ø 63,4 x Ø 56,6 Kennzeichnungen Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/56,6 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1990 600 ATS 70810 (s.o.) 7Jx18H2 ET (s.o.) SM Germany Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24 VS-Set 1440 VS-Set 1446 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 041216) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A16-V03 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Fiat Grande Punto 48-96 199 e3*2001/116*0217*.. Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 215/35R18 K42 K49 K50 K56 T80 T84 Opel Astra A-H e1*2001/116*0261*.. 55-77 55-77 215/40R18 225/40R18 R70 Opel Astra T98, T98/NB, T98V e1*97/27,98/14* 0086,0092,0101*.. 48-92 48-92 215/35R18 225/35R18 T84 K42 K49 K50 R70 T83 Opel Astra T98C e1*98/14*0132*.. - Coupé, Cabrio 74-92 74-92 215/35R18 225/35R18 K50 T84 K42 K49 K50 R70 T83 T87 Opel Astra Car. T98/Kombi, T98V e1*97/27, 98/14*0087*.., e1*97/27*0092*.. Opel Astra Caravan A-H/SW e1*2001/116*0293*.. 48-92 48-92 215/35R18 225/35R18 T84 K42 K49 K50 R70 T83 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh S02 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh K56 Sth S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Cbo Cpe K56 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Car S01 55-77 55-77 215/40R18 225/40R18 R70 Opel Astra GTC A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55-77 55-77 215/40R18 225/40R18 R70 Opel Calibra Calibra A F406 85-110 85-110 215/35R18 225/35R18 K41 K42 K49 T84 K41 K42 K44 K49 K50 R70 T83 Opel Corsa Corsa-C e1*98/14*0148*.. 43-92 215/35R18 G01 K41 K42 K45 K46 K50 K56 T80 Opel Corsa-D S-D e1*2001/116*0379*.. 44-66 44-66 55-66 215/35R18 215/40R18 215/40R18 T80 T84 Z17 Opel Meriva-A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51-92 215/35R18 T84 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Car S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Cpe S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 K46 K50 K56 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A16-V03 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Opel Tigra 51,66,92 X-C/Roadster e11*2001/116*0227*. Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 215/35R18 K30 LK6 T80 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 F01 F02 K42 K49 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 F01 F02 K42 K49 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 K49 K50 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 K49 K50 S01 Opel Vectra Vectra A-X E951, /1 55-110 55-110 215/35R18 225/35R18 K41 T84 K41 R70 Opel Vectra Vectra-A, -A-CC E947, /1; E948, /1 42-110 42-110 215/35R18 225/35R18 K41 T84 K41 R70 Opel Vectra B J96 e1*93/81, 95/54, 98/14*0030*.. Opel Vectra Caravan J96/Kombi e1*95/54, 98/14*0044*.. 55-85 60-85 60-85 225/35R18 215/40R18 225/40R18 K42 K56 R70 T83 K42 K56 T85 G46 K41 K42 K56 R70 60-85 60-85 215/40R18 225/40R18 K42 K56 T85 G46 K41 K42 K56 R70 T88 T92 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A16-V03 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 6 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1. F02 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. G46 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig bzw. ww. nicht mit der Reifengröße 195/65R15 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A16-V03 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 5 von 6 K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Z17 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung (Sommer). Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A16-V03 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 6.Februar 2007 TUFAN 00103507.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A17-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH Bruchstraße 32-34 67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: QA 05 100 8055/5 Prüfgegenstand Modell Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad DTM 70810 7Jx18H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring .40.04 70810.40.04 / ADX 10 Ø 63,4 x Ø 60,1 Kennzeichnungen Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Giessereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/100/60,1 Einpress- Radtiefe last (mm) (kg) Abrollumfang (mm) 40 1990 600 ATS 70810 (s.o.) 7Jx18H2 ET (s.o.) SM Germany Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 27,5 VS-Set 1040 VS-Set 1045 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 041216) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A17-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Dacia Logan 50,55,64 SD 50,55,64 e2*2001/116*0314*.. Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 215/35R18 215/40R18 T80 G01 Nissan Micra 48-63 K12 48-81 e11*2001/116*0195*. 215/35R18 215/35R18 K25 K41 K42 K44 K45 X30 G01 K25 K41 K42 K44 K45 Nissan Note 50-85 E11 e11*2001/116*0268*. 215/35R18 K49 K50 T80 T84 Megane M e2*98/14*0272*.. 60-120 60-120 215/40R18 225/40R18 T85 T89 R70 Megane Cabrio M e2*98/14*0272*.. - Cabrio/Coupé 83-120 83-120 215/40R18 225/40R18 T85 T89 R70 Megane Grandtour M e2*98/14*0272*.. 60-99 60-99 215/40R18 225/40R18 T85 T89 R70 Megane Stufenheck M e2*98/14*0272*.. 60-99 60-99 215/40R18 225/40R18 T85 T89 R70 Renault Clio R e2*2001/116*0327*.. 48-82 215/35R18 K49 T80 T84 Renault Clio R e2*2001/116*0327*.. 63-82 215/35R18 T80 T84 Renault Laguna B56 G638, e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. 61-102 225/40R18 R70 X11 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Sth S02 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Cbo Flh K49 K50 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh RDK S02 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Cbo Cpe RDK S02 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Car RDK S02 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 RDK Sth S02 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh R1S RDK S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 Flh R1B RDK S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 B02 K41 K42 K45 K49 K50 K56 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A17-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Renault Laguna 61-102 K56 e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*.. Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 225/40R18 120 R70 X11 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 B02 K41 K42 K45 K49 K50 K56 S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 RDK S01 A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 RDK S02 Renault Modus P e2*2001/116*0319*.. 48-82 215/35R18 G77 K44 K46 K49 K50 K56 T80 T84 Renault Scenic II JM e2*2001/116*0274*.. 60-120 74-120 74-120 225/40R18 215/45R18 225/45R18 120 R70 T89 T91 120 A59 T89 X71 119 X71 Auflagen und Hinweise 119 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1190 kg. 120 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A17-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 6 A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. G77 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht wahlweise mit der Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A17-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 5 von 6 K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= C). R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1). R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X11 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16. X30 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 175/65R15. X71 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 195/65R15 oder 205/55R16. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1216-A17-V02 Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 7Jx18H2 Typ 70810 ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 6 von 6 Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2004. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 18.April 2006 Tufan 00093369.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim