Zonta International Foundation Articles of Incorporation

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Zonta International Foundation Articles of Incorporation
Zonta International Foundation Articles of Incorporation
Satzung nach dem Gesetz General Not for Profit Corporation Act
des Staates Illinois, USA
Wir, die Gründungsmitglieder - natürliche Personen, amerikanische Staatsbürger, im Alter
von 21 Jahren oder älter - nehmen zum Zweck der Gründung einer Vereinigung unter dem
„General Not for Profit Corporation Act“ des Staates von Illinois (Akt für allgemeine
gemeinnützige Gesellschaften) hiermit die nachstehende Vereins-Satzung an:
1. Der Name der Vereinigung lautet: Zonta International Foundation.
2. Name und Adresse der eingetragenen Gründer und des registrierten Sitzes sind: Jason
Friske, 1211 West 22nd Street, Suite 900 Oak Brok, IL 60523.
3. Die Vereinigung ist auf Dauer ausgelegt.
4. Der erste Vorstand besteht aus vier (4) Mitgliedern, Namen und Adressen:
Cornelia S. Hodges, 2650 Cooper Avenue #313, Springfield, IL 62704
Carol Borecky, 16 Belhaven Drive, Springfield, IL 62704
Frances Braker Crann, 1341 “G” Greenwillow Road, Glenview, IL 60025
Teresa Conway, 532 Sterling Road, Kenilworth, IL 60043
5. Die Vereinigung ist ausschliesslich für wohltätige Zwecke gegründet und soll die
wohltätigen Ziele von Zonta International ausführen, einschliesslich der so genannten
Service-Leistungen zur Unterstützung von Wohltätigkeits-Projekten auf weltweiter und
lokaler Ebene, welche die wohltätigen Ziele der Zonta International Foundation fördern.
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6.1 Der Sitz der Vereinigung in diesem Staat befindet sich im Dorf Oak Brook,
DuPage County.
6.2 Kein Teil der Nettoeinnahmen des Vereins soll seinen Mitgliedern, Direktoren,
Amtsinhabern oder anderen Privatpersonen zugute kommen oder an sie verteilt
werden, ausgenommen angemessene Vergütungen für geleistete Dienste, ebenso
Zahlungen und Abgaben zur Förderung der Zwecke wie in obigem Art. 5 erwähnt.
Werbung soll kein substanzieller Teil der Aktivitäten der Gesellschaft sein, noch der
Versuch, die Gesetze zu beeinflussen. Die Gesellschaft soll sich nicht beteiligen oder
einmischen in politische Kampagnen für irgendeinen Kandidaten oder Kandidatin für
ein öffentliches Amt (inbegriffen die Veröffentlichung oder Verbreitung von
Stellungnahmen).
(a) Ungeachtet irgendeiner anderen Bestimmung dieser Artikel wird die Vereinigung
auch keine Tätigkeiten verfolgen, die verboten sind für eine Gesellschaft, die
unter Abschnitt 501(c) (3) des internen Steuergesetz-Codes von 1954 von Steuern
befreit, ist (oder entsprechend der Bestimmung irgendeines zukünftigen internen
Steuergesetzes der Vereinigten Staaten) oder
(b) für eine Gesellschaft, an die Beiträge steuerbegünstigt gegeben werden können
unter Abschnitt 170 (c) (2) des internen Steuergesetz-Codes von 1954 (oder
entsprechend der Bestimmung irgendeines zukünftigen internen Steuergesetzes
der Vereinigten Staaten).
6.3 Im Falle der Auflösung des Vereins soll der Vorstand, nachdem er alle
Verpflichtungen des Vereins beglichen oder Vorkehrungen für solche Zahlungen
getroffen hat, über alle Aktiva der Vereinigung ausschließlich in einer Weise
verfügen, die dem Zweck der Vereinigung entspricht, oder das Vermögen an eine
oder mehrere Organisationen übergeben, die ausschließlich für wohltätige,
ausbildende, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke organisiert und geführt
werden und zu diesem Zeitpunkt als von Steuern befreite Organisation oder
Organisationen gemäß Abschnitt 501(c) (3) des internen Steuergesetz-Codes von
1954 (oder entsprechend der Bestimmung irgendeines zukünftigen internen
Steuergesetzes der Vereinigten Staaten) gelten, so wie vom Vorstand bestimmt.
Über jegliches Vermögen, das nicht auf diese Weise verwendet wurde, soll das
zuständige Gericht am Sitz der Zentrale der Vereinigung verfügen, jedoch
ausschließlich für solche Zwecke oder an solche Organisationen, die vom
erwähnten Gericht bestimmt werden, welche ausschließlich für oben genannte
Zwecke organisiert und geführt werden.
6.4 Die Vereinigung kann von Zeit zu Zeit Vorschriften erlassen für die
Entschädigung der Direktoren und Angestellten der Vereinigung.
Wir, die Gesellschafter erklären, dass wir die obigen Vereins-Satzungen geprüft haben, und
dass die darin enthaltenen Aussagen nach unserem bestem Wissen und Gewissen wahr,
korrekt und vollständig sind. Ausgefertigt am 15. Januar 1985.
(unterzeichnet)
Cornelia S. Hodges
Carol Borecky
Frances Braker Crann
Teresa Conway
(Vereins-Satzung wie geändert vom Zonta International Foundation Vorstand und vom Zonta
International Vorstand bis Juni 2010)