Lanschaftsplan Begr ndung

Transcription

Lanschaftsplan Begr ndung
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Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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GEMEINDE ENSDORF
BEGRÜNDUNG
ZUM
LANDSCHAFTSPLAN
Grundlagenermittlung, einschl. Bestandsaufnahme, sowie 1. Entwicklungskonzept 1993:
Arbeitsgemeinschaft
Wolfgang Walter
Landschaftsarchitekt
AKS - BDLA - IFLA
Charlottenstrasse 21
6600 Saarbrücken
Tel.: 0681 - 57697
Th. Dörr & M. Hauck
Landschaftsarchitekten
AKRLPF - BDLA - DGGL
Weinstrasse 23
6741 Hainfeld/Wstr.
Tel.: 06323 - 7825
und:
Dipl. Ing. Karin Janusch
Genehmigungsfähige Planfassung:
Bearbeitet im Auftrag
der Gemeinde Ensdorf
Völklingen, im September 2004
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Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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Inhalt
1 EINFÜHRUNG ........................................................................................................................................5
1.1
VERFAHREN DER LANDSCHAFTSPLANUNG ................................................................................... 5
1.2
RÄUMLICHER UND ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH..................................................................... 6
1.3
GEOGRAPHISCHE LAGE UND VERWALTUNGSZUGEHÖRIGKEIT.................................................... 7
1.4
VORGABEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG ............................................................ 7
2. HISTORISCHE ENTWICKLUNG.......................................................................................................11
3 BESTANDSAUFNAHME ....................................................................................................................14
3.1.
BESCHREIBUNG DER NATÜRLICHEN GRUNDLAGEN.....................................................................14
3.1.1 NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG.......................................................................................14
3.1.2 OBERFLÄCHENGESTALT / RELIEF ......................................................................................15
3.1.3 GEOLOGIE ...........................................................................................................................16
3.1.4 BÖDEN.................................................................................................................................18
3.1.5 WASSERHAUSHALT ............................................................................................................21
3.1.6 KLIMA UND LUFTQUALITÄT.................................................................................................24
3.1.7 FLORA UND FAUNA .............................................................................................................25
3.1.8 LANDSCHAFTS- / ORTSBILD................................................................................................31
3.2
VORHANDENE RAUMNUTZUNGEN UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF NATUR UND
UMWELT..........................................................................................................................................33
3.2.1 SIEDLUNG............................................................................................................................33
3.2.2 GEWERBE............................................................................................................................34
3.2.3 VERKEHR.............................................................................................................................35
3.2.4 VER- UND ENTSORGUNG....................................................................................................38
3.2.5 WASSERWIRTSCHAFT ........................................................................................................42
3.2.6 LANDWIRTSCHAFT..............................................................................................................43
3.2.7 FORSTWIRTSCHAFT............................................................................................................44
3.2.8 ERHOLUNG..........................................................................................................................46
4 LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER NATURPOTENZIALE ALS GRUNDLAGE FÜR
DIE RAUMNUTZUNG..........................................................................................................................53
4.1
BODENPOTENZIAL..........................................................................................................................53
4.1.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................53
4.1.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................54
4.1.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................56
4.1.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................56
4.2
WASSERPOTENZIAL .......................................................................................................................57
4.2.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................57
4.2.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................58
4.2.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................61
4.2.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................63
4.3
KLIMAPOTENZIAL............................................................................................................................63
4.3.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................63
4.3.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................64
4.3.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................64
4.3.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................65
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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4.4
ARTEN- UND BIOTOPPOTENZIAL....................................................................................................65
4.4.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................65
4.4.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................68
4.4.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................72
4.4.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................72
4.5
ERHOLUNGSPOTENZIAL / LANDSCHAFTSBILD ..............................................................................73
4.5.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................73
4.5.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................73
4.5.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................75
4.5.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................76
5 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE ENTWICKLUNGSKONZEPTION........................................77
5.1
ALLGEMEINES LEITBILD .................................................................................................................77
5.2
SCHUTZGEBIETE ............................................................................................................................77
5.2.1 SCHUTZGEBIETE NACH NATURSCHUTZGESETZ ...............................................................77
5.2.2 SCHUTZGEBIETE NACH WASSERGESETZ..........................................................................92
5.2.3 SCHUTZGEBIETE NACH WALDGESETZ ..............................................................................95
5.3
GRÜN- UND ERHOLUNGSFLÄCHEN................................................................................................95
5.3.1 BEREICHE FÜR DIE NAHERHOLUNG...................................................................................95
5.3.2 PARKANLAGEN, SPIELPLÄTZE UND SONST. ERHOLUNGSANLAGEN ................................96
5.4
LANDWIRTSCHAFT........................................................................................................................100
5.5
FORSTWIRTSCHAFT .....................................................................................................................102
5.6
WASSERWIRTSCHAFT ..................................................................................................................104
5.7
DEPONIEN, ALTLASTEN ..............................................................................................................106
5.8
SIEDLUNGSENTWICKLUNG / BEBAUUNG.....................................................................................109
5.8.1 WOHNBAU - / GEMISCHTE BAUFLÄCHEN .........................................................................109
5.9.2 GEWERBLICH GENUTZTE FLÄCHEN / SONSTIGE BAUFLÄCHEN......................................113
5.9
VERKEHR ......................................................................................................................................116
5.10 MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND
LANDSCHAFT ................................................................................................................................118
5.10.1 BIOTOPVERBUNDSYSTEM ................................................................................................118
5.10.2 AUSGLEICHSFLÄCHENFESTLEGUNG FÜR GEPLANTE EINGRIFFE / MASSNAHMEN .......125
6 FOLGERUNGEN FÜR ANDERE PLANUNGSEBENEN.........................................................139
6.1
HINWEISE FÜR FOLGEPLANUNGEN .............................................................................................139
6.2
ÄNDERUNGEN BZW. ERGÄNZUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES...................................141
7. QUELLENVERZEICHNIS.................................................................................................................142
7.1
LITERATUR....................................................................................................................................142
7.2
GESETZE, VERORDNUNGEN, PROGRAMME ETC.........................................................................143
ANHANG 1: BEOBACHTUNGSLISTE EUROPÄISCHER VÖGEL ............................................145
ANHANG 2: WICHTIGE LEITUNGEN IM GEMEINDEGEBIET...................................................146
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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1
EINFÜHRUNG
1.1
VERFAHREN DER LANDSCHAFTSPLANUNG
Aufstellungsbeschluss
Am 28.06.1990 hat der Rat der Gemeinde Ensdorf den Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes (LP) gefasst.
Bearbeitung
Die Bestandserhebung sowie das erste Landschaftspflegerische Konzept
wurden durch die Arbeitsgemeinschaft der Landschaftsarchitekten Wolfgang
Walter / Th. Dörr & M. Hauck erarbeitet. Diese Arbeitsgemeinschaft wurde
1994 aufgelöst.
Mit Schreiben vom 15.05.1998 wurde die agstaUMWELT - Arbeitsgruppe
Stadt- und Umweltplanung GmbH - Saarbrücker Straße 178, 66333 Völklingen - von der Verwaltung der Gemeinde Ensdorf mit der Überarbeitung und
Weiterführung der Planungsarbeiten beauftragt.
Zweck der Aufstellung
Landschaftspläne beinhalten gem. § 16 BNatSchG 1 und § 8 Abs. 1 SNG2 die
örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege. Bei der Aufstellung sind die Ziele
der Raumordnung und der Landesplanung zu beachten (§ 16 Abs. 1
BNatSchG, § 8 Abs. 4 SNG).
Insbesondere vor dem Hintergrund der Neufassung des BauGB3 ist es erforderlich, dass im Rahmen der Landschaftsplanung ein Freiraumkonzept erarbeitet wird, in das die notwendigen Ausgleichsflächen eingebettet sind. Es
erfolgt damit eine Ausgleichsflächenvorhaltung, auf die im Rahmen der Bauleitplanung zurückgegriffen werden muss (vgl. § 1a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3
sowie § 5 Abs. 2a und § 9 Abs. 1a BauGB).
Bindungswirkung
1
2
3
Der LP hat als „Verwaltungsprogramm“ gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung. Die bauleitplanerischen Inhalte des Landschaftsplans
werden erst durch Übernahme in den Flächennutzungsplan behördenverbindlich. Ansonsten entfaltet der genehmigte Landschaftsplan die gleiche
Rechtswirkung wie der Flächennutzungsplan. Er hat keine unmittelbare
Rechtswirkung für Privatpersonen. Gemäß § 14 Abs. 2 BNatSchG sind in
Planungen und Verwaltungsverfahren die Inhalte der Landschaftsplanung zu
berücksichtigen. Insbesondere sind die Inhalte der Landschaftsplanung für
die Beurteilung der Umweltverträglichkeit und der FFH-Verträglichkeit heranzuziehen. Soweit den Inhalten der Landschaftsplanung in den Entscheidungen nicht Rechnung getragen werden kann, ist dies zu begründen.
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) in der Neufassung vom 25. März
2002 (BGBl. I, S. 1193), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien
vom 24.06.2004 (BGBl I S. 1359)
Gesetz über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Saarländisches Naturschutzgesetz - SNG ) vom 19. März
1993, Amtsbl. S. 346, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.06.2004 (Amtsbl. S. 1550)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1997 (BGBl. I, S. 2141), zuletzt geändert
durch Art. 4 Abs. 10 G v. 05.05.2004 (BGBl I S. 718)
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Aufbau des LP
Der LP besteht aus der Planzeichnung, Teil A, die auch die Verfahrensvermerke und die Rechtsgrundlagen beinhaltet und der Begründung, Teil B. Die
gem. § 8 Abs. 1 SNG beigefügte Begründung analysiert die Bestandsaufnahme und erklärt die daraus resultierende Entscheidungsfindung für die
Darstellungen im LP unter Einbeziehung der Entwicklungsabsichten der Gemeinde (Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 2 SNG), ohne die gemeindlichen
Motivationen bis in die letzten Einzelheiten darzulegen. Die Darstellungen
des LP sind gem. § 8 Abs. 6 SNG unter Abwägung mit anderen Belangen in
die Flächennutzungsplanung aufzunehmen.
Rechtsgrundlagen
Die Aufstellung der Landschaftsplanung ist in § 16 BNatSchG und § 8 SNG
geregelt.
Verfahren
Für die Verfahrensdurchführung und die Darstellungen des LP gelten u.a. die
im Textteil der Planzeichnung genannten Gesetze und Verordnungen. § 8
Abs. 7 SNG regelt, dass hinsichtlich des Aufstellungsverfahrens4 und der
Genehmigung die entsprechenden Vorschriften des BauGB für die Flächennutzungsplanung gelten.
Aufgrund der umfangreichen planerischen Veränderungen innerhalb des
Gemeindegebietes (Bereich Halde, Querspange, Ortsumgehung) innerhalb
der letzten Jahre, insbesondere aber den Verzicht der Gewerbegebietsausweisung im Bereich Nonnenwies, müssen FNP und LP grundsätzlich überarbeitet und damit erneut ausgelegt werden (2. Auslegung), da nahezu alle
Zielsetzungen und Argumentationen betroffen sind. Die Anregungen, die im
Rahmen der 2. Auslegung eingingen, wurden vom Gemeinderat abgewägt
und teilweise redaktionell eingestellt (i.d.R. nachrichtliche Übernahmen). Eine
erneute Auslegung aufgrund der vorgebrachten Anregungen ist nicht erforderlich.
Gem. § 8 Abs. 8 SNG bedarf der Landschaftsplan der Genehmigung der Obersten Naturschutzbehörde. Nach Genehmigungserteilung wird der LP mit
der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam (§ 8 Abs. 8 SNG).
Mit der Bekanntmachung vom ………………… wird dieser Landschaftsplan,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil B) wirksam.
Der Landschaftsplan ist am …………………… rechtswirksam geworden.
1.2
RÄUMLICHER UND ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH
Räumlicher Geltungsbereich
4
Die sich aus der b eabsi chtig ten städte bauli chen und l andschaftsökolo gischen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung ist nach den voraus-
Das Aufstellungsverfahren des LP ist aus der Planzeichnung (Teil A) zu entnehmen.
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sehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen im LP darzustellen. Er
umfasst nach § 8 Abs. 2 SNG das gesamte Gemeindegebiet.
Zeitlicher Geltungsbereich
Un gea chte t der Mö gli chkeit vo n L P-Än derung en l ieg t d iese m Plan ein
Prognose- und Geltungshorizont von ca. 10 bis 15 Jahren zugrunde.
Vorhandene Bebauungspläne mit zugehöriger Grünordnung wurden nach
dem jeweiligen Stand des Verfahrens, den Geltungsbereichen und der festgesetzten Art der Nutzung eingestellt.
Flächennutzungsplan
1.3
Die Erarbeitung des LP erfolgte in enger Abstimmung mit der zeitgleich erstellten Flächennutzungsplanüberarbeitung.
GEOGRAPHISCHE LAGE UND VERWALTUNGSZUGEHÖRIGKEIT
Lage
Die Gemeinde Ensdorf liegt im westlichen Teil des Saarlandes an der Saar.
Sie gehört zum Landkreis Saarlouis und ist umgeben von den Gemeindegrenzen der Stadt Saarlouis sowie der Gemeinden Schwalbach und Bous.
Ausdehnung
In Ost-West-Richtung beträgt die größte Ausdehnung ca. 2,5 km, in NordSüd-Richtung ca. 4,9 km. Die Gemeindefläche beträgt ca. 839 ha bei Höhen
zwischen ca. 180 m üNN (Saaraue) und ca. 329 m üNN (Bergehalde Bergwerk Ensdorf).
1.4
VORGABEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG
LEPl Siedlung
LEPl Umwelt - alt -
Das Unterzentrum Ensdorf gehört gem. LEPl Siedlung5 zur Kernzone des
Verdichtungsraumes, die so zu entwickeln ist, dass die übergeordneten wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen Versorgungsaufgaben des
Landes erfüllt werden können (u.a. Bereitstellung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und Flächen zur Errichtung von Verkehrsinfrastruktur).
Gem. dem während des Aufstellungsprozesses gültigem LEPl Umwelt6 liegt
das gesamte Gemeindegebiet im Schwerpunktraum Industrie (SRI) Saarlouis
(84): „Die Zahl der industriellen Arbeitsplätze soll auf 34 000 bis 36 000 gesteigert werden
(Stand 1977: 28 300). Bei Vorhaben im industriellen Sektor soll darauf hingewirkt werden,
dass ein montanindustrieller Kern erhalten bleibt. Auch die Verarbeitung und Produktion ka-
5
6
Landesentwicklungsplan (LEPl) „Siedlung" vom 11. September 1997 (Amtsbl. d. Saarlandes, Seite 1316)
Der Landesentwicklungsplan LEPl Umwelt, i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (Amtsblatt des Saarlandes
1980, S 345.) zuletzt geändert am 05.03.1999 (Amtsblatt des Saarlandes 1999 S. 697), war im Zuge der Aufstellungsphase
des Landschaftsplanes noch wirksam und wird daher in der Begründung aufgeführt.
Der neue Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“ wurde mit Datum vom 13. Juli 2004 rechtswirksam.
Die Gemeindeentwicklung wurde zunächst auf den Zielen des „alten“ LEPl Umwelt aufgebaut. Diese Ziele wurden nun im
Rahmen der genehmigungsfähigen Planfassung nochmals an die Ziele des jetzt rechtswirksamen Landesentwicklungsplans
angepasst. Im Folgenden wird daher jeweils parallel auf den „alten“ LEPl Umwelt und den aktuellen Stand (Juli 2004) des
LEPl Umwelt Bezug genommen.
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nalfähiger Güter sollen möglichst gesteigert werden. Dieser Raum eignet sich besonders für
die Unterbringung von Großvorhaben“.
Während die Saaraue südlich des Kraftwerkes Ensdorf sowie im Bereich der
Grube Ensdorf als gewerbliches Vorranggebiet (VG) festgelegt ist, ist der
nördliche Gemeindebereich einem ökologischen Vorranggebiet (VÖ) zuzuordnen. Regionale Grünzüge führen aus Richtung Nordosten durch den Freiraum „Taubental“ sowie aus Osten zwischen Griesborn und Bous in Richtung
Saartal.
LEPl-Neu, Juli 2004
Gem. aktuellem LEPl Umwelt (Stand Juli 2004) entfällt die Ausweisung von Freiräumen und Regionalen Grünzügen. Stattdessen werden innerhalb des Gemeindegebietes drei Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) festgelegt, so
entlang des Schwalbaches, im Südosten des Gemeindegebietes zwischen
dem Wohngebiet Ensdorf Süd und der Ortslage von Griesborn sowie nördlich
des Gewerbegebietes Saarplateau.
Im Textteil des LEPl Umwelt heißt es:
VFS“ dienen dem Biotopverbund und der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unverbauter Landschaftsteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder
Freizeitbebauung und die Errichtung von Windenergieanlagen ist unzulässig.“
Im aktuellen LEPl Umwelt entfällt die Ausweisung von Schwerpunkträumen.
Südlich der neuen B 269 (Bereich Nonnenwies) wird ein Vorranggebiet für
Naturschutz (VN) festgelegt7:
„In VN „sind die Naturschutzpotenziale zu sichern und zu entwickeln. Die Inanspruchnahme von VN für
Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windenergieanlagen ist unzulässig.“
Im Südosten des Gemeindegebietes wird ein Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW) festgelegt. Die VW sind als Wasserschutzgebiete festzusetzen (nachgeordnete Planverfahren).8
Im Südosten des Gemeindegebietes, sowie im Bereich „Unten am Mühlenweg“ und Kraftwerk legt der Entwurf des LEPl Umwelt ein Vorranggebiet für
Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) fest.
Vorranggebiete für Landwirtschaft werden innerhalb des Gemeindegebietes
nicht festgelegt.
Im Entwurf des LEPl Umwelt wird ferner ein Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt, das im wesentlichen die zwischen Saar und bebauter
Ortslage bzw. B 51 gelegenen Flächen umfasst, ausgenommen den Bereich
Nonnenwies.9
7
8
9
Darüber hinaus regte die Gemeinde in der Stellungnahme vom 29.09.2003 zum 3 Entwurf des LEPl Umwelt an, die Flächen
nördlich des Saarplateaus und am Saaraltarm ebenfalls als VN zu kennzeichnen.
Ein Vorentwurf eines großflächigen Wasserschutzgebietes, das auch Flächen westlich der B 51 und im rechtskräftigen Bebauungsplangebiet „Mühlenweg II“ umfasst, wurde vom LfU mit Schreiben vom 21.03.2003 vorgelegt.
Gem. Stellungnahme der Gemeinde vom 29.09.2003 zum 3 Entwurf des LEPl Umwelt sollte das Sondergebiet Freizeit / Erholung an der Saar trotz Lage im VW realisierbar bleiben.
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Vorranggebiet
Windenergie
LEPl-Neu, Juli 2004
Der LEPl Umwelt wurde in seiner 6. Änderung vom 5. März 1999 um Vorranggebiete für Windenergie (VWE) ergänzt, in denen der Errichtung von
Windenergieanlagen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden
soll. VWE haben Ausschlusswirkung dergestalt, dass Windenergieanlagen
außerhalb der VWE i.d.R. öffentlichen Belangen entgegenstehen, sofern der
Standort nicht bauleitplanerisch zu diesem Zweck ausgewiesen ist. Im Gebiet
der Gemeinde Ensdorf sind keine VWE ausgewiesen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im aktuellen LEPl Umwelt (Stand:
Juli 2004) für das Gebiet der Gemeinde Ensdorf keine Vorranggebiete für
Windenergie (VWE) festgelegt werden. Außerhalb von VWE ist die Errichtung
von Windenergieanlagen ausgeschlossen.
Damit kommt das Gemeindegebiet für die Errichtung raumbedeutsamer
Windenergieanlagen nicht in Frage.
Tourismus
Während der „alte“ LEPl Umwelt noch keine touristischen Schwerpunkte innerhalb des Gemeindegebietes kennzeichnete, wurden die Anregungen der
Gemeinde zum Entwurf10 in den neuen - jetzt wirksamen - LEPl Umwelt mit
der Aufnahme der Bergehalde als „Standortbereich für Tourismus“ eingestellt.
Verkehr
Da das Gemeindegebiet Ensdorf aufgrund der landesplanerischen Vorgaben
(überörtliche Verkehrswege B 51 / B 269, Schienenverbindung) von einer
Fülle von nachhaltigen Landschaftsveränderungen betroffen ist, die zusätzliche erhebliche Landschaftsschäden mit sich brachten, ist die Aufstellung eines Landschaftsplanes für die Gemeinde Ensdorf dringend erforderlich.
Die einzelnen detaillierteren raumordnerischen Vorgaben / Ziele werden an
entsprechender Stelle näher erläutert.
10
In der Stellungnahme vom 29.09.2003 zum 3. Entwurf des LEPl Umwelt regte die Gemeinde an, den touristisch genutzten
Teil der Bergehalde als Standort für Tourismus (Standortbereich für Tourismusanlagen - BT) zu kennzeichnen.
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Abbildung 1
LEPl Umwelt (Stand Juli 2004), Auszug (ohne Maßstab), korrigierte Fass. Sept. 2004
Legende (Auszug)
Vorranggebiete
Standort- und Trassenbereiche
Landschaftsprogramm Das
Landschaftsprogramm (LPr) des
Saarlandes11 formuliert überörtliche Zielsetzungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte
Land, die untereinander und gegen die übrigen Anforderungen der Gesellschaft an Natur und Landschaft abzuwägen sind.
Die Zielsetzungen des LPr zu den einzelnen Umweltpotenzialen werden in
den betreffenden Kapiteln aufgeführt.
Bodenschutzprogramm
11
12
Das Bodenschutzprogramm (BoSchPr) des Saarlandes12 ist ein sektorales
Fachprogramm des Landschaftsprogramms und formuliert überörtliche Zielsetzungen des Bodenschutzes für das gesamte Land, die untereinander und
gegen die übrigen Anforderungen der Gesellschaft an Natur und Landschaft
abzuwägen sind.
Landschaftsprogramm des Saarlandes vom 1. März 1989 (Amtsblatt des Saarlandes 1989, S. 353)
Bodenschutzprogramm des Saarlandes vom 25. Januar 1990 (Amtsblatt des Saarlandes 1990, S. 253)
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Die Zielsetzungen des BoSchPr werden in den betreffenden Kapiteln behandelt.
Die „Daten zum Arten- und Biotopschutz (ABSP)“13 wurden unter dem Titel
„Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland unter besonderer Berücksichtigung der Biotopverbundplanung (ABSP)“ als nicht mit anderen Fachplanungen abgestimmtes Fachgutachten im Auftrag des Saarländischen Umweltministeriums erstellt. Das ABSP stellt eine flächendeckende Zusammenschau
über das Vorkommen der für den Naturschutz bedeutsamen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume dar, die durch Ergebnisse des Gewässertypenatlas14 ergänzt wurden. Des weiteren werden konkrete Vorschläge
zur Umsetzung einer großräumigen Lebensraumverbundplanung durch die
Fachgutachter unterbreitet.
ABSP
2.
HISTORISCHE ENTWICKLUNG
Die Entstehung des Ensdorfer Siedlungsgebietes lässt sich bis in die Frühgeschichte zurückverfolgen. Nachfolgend sind die wesentlichen Eckdaten genannt, die aus unten genannter Quelle entnommen sind15:
Historische Eckdaten
Die Besiedlungsgeschichte der Gemeinde Ensdorf lässt sich anhand von
Funden bis in die Jungsteinzeit zurückverfolgen. Funde lassen auf eine Besiedlung durch Kelten und Römer schließen. Die erste fränkische Siedlung
muss zwischen 500 - 600 n.Chr. geschaffen worden sein. Eine kontinuierliche
Besiedlung der Gemeinde ist jedoch nicht erwiesen. Im Mittelalter gehörte
das Gebiet der heutigen Gemeinde zunächst zum Besitztum der Saarbrücker
Grafen. Später hatten insbesondere die Abtei Wadgassen aber auch die Abtei Fraulautern in Ensdorf Besitztümer. Erstmals urkundlich erwähnt wurde
der Name Enestorf 1289. Ende des 17. Jahrhunderts wurde Ensdorf mit anderen Gemeinden (mit der Bannmeile von Saarlouis) an Frankreich abgetreten. Durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 wurde das Dorf mit seinen
knapp 400 Seelen preußisch. Im Staatlichen Urkataster von 1817 ist der Name Ensdorf in seiner jetzigen Schreibweise vermerkt.
Mit dem Kohleabbau im westlichen Saarland gegen Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte sich Ensdorf zu einer typischen Bergarbeitergemeinde. Der
Schacht der Grube “Duhamel” wurde 1913 abgeteuft. Verwaltungsorganisatorisch machte die Gemeinde eine Reihe von Veränderungen durch, bis sie
1974 im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform der neuen Gemeinde
13
14
15
Büro für Landschaftsökologie Dr. Bettinger und Mörsdorf & Büro für Ökologie und Planung Dr. Stefan Maas, Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland unter besonderer Berücksichtigung der Biotopverbundplanung (ABSP), Fachgutachten im Auftrag des MUEV, 1997
Universität des Saarlandes - Zentrum für Umweltforschung, Lehrstuhl für Physikalische Geographie, Gewässertypenatlas
des Saarlandes, 1998
Gemeinde Ensdorf, Gemeindeführer Ensdorf, Kissingen, 1990
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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Schwalbach zugeordnet wurde. Durch das Gesetz zur Neugliederung von
Gemeinden und zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
vom 25.11.1981 wurden daraufhin die Gemeindebezirke Bous und Ensdorf
mit Wirkung vom 1.1.1982 aus der Gemeinde Schwalbach wieder ausgegliedert. Aus dem Gemeindebezirk Ensdorf wurde eine neue selbständige Gemeinde gebildet, die 7.081 Einwohner zählte und den alten Namen “Ensdorf”
erhielt.
Entwicklung der
Einwohnerzahlen
Die Einwohnerzahl16 entwickelte sich folgendermaßen:
um 1800: etwa 440 Einwohner
1816:
537
1850:
751
1900:
2.756
1951:
6.186
1968:
7.355
1989:
6.752
1995:
6.744
1997:
6.745
2003:
6.734
Damit ist die Einwohnerentwicklung relativ stabil geblieben.
Siedlungsentwicklung
Auf der Grundlage alter topographischer Karten lässt sich die Entwicklung der
Ortslage seit 1818 nachvollziehen.17 Der ursprüngliche Schwerpunkt der
Siedlungsentwicklung lag im Bereich der von Lisdorf kommenden Wegeverbindung auf der Westseite der heutigen Ortsdurchfahrt. Die wohnbebaute
Ortslage hat sich danach relativ gleichmäßig auf ihre heutige Form zu entwickelt. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Besiedlung auf die östlich der
Ortsdurchfahrt gelegenen Bereiche konzentriert, während der Ortsrand in den
zwischen Ortsdurchfahrt und Saar gelegenen Bereichen bereits in den 60erJahren - sieht man von kleineren Ergänzungen und Veränderungen ab - seine heutige Form entwickelt hat.
Abgesehen vom Standort der Bergbautätigkeit im Norden des Gemeindegebietes hat sich die gewerbliche Entwicklung mit dem Bebauungsplan „Ober
dem Mühlenweg und Hohweiher“ bereits seit den 60er Jahren im Süden
Ensdorfs konzentriert.
Realnutzungskartierung
Nach aktuellen Erhebungen der Gemeinde stellt sich die derzeitige Flächenbzw. Nutzungsverteilung wie folgt dar:
Bauflächen 288,9 ha (34,4 %), Gemeinbedarfsflächen 3,9 ha (0,4 %), Verkehrsflächen, einschl. DB
45,03 ha (5,4 %), Ver-/ Entsorgung 69,9 ha (8,2 %), Grünflächen, wie Parks, Sportanlagen o.ä. 39,85
ha (4,8 %), Land-/ Forstwirtschaft 183,05 ha (21,8 %), sonstige Freiflächen, wie Wasser, Aufschüttungsfl., Ausgleichsfl. 209,56 ha (25,0 %). Von den erstgenannten Bauflächen wird mehr als die Hälfte (
170,9 ha ^ 60 %) den Wohnbau- / Mischbauflächen zugeordnet, die durch die angrenzenden Gärten
ebenfalls einen hohen Freiflächenanteil aufweisen.
16
17
Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte / Homepage Gemeinde Ensdorf
Landesvermessungsamt des Saarlandes, Topographische Karten 1:25.000, Tranchot Müffling Blatt 255 Aufnahme 1818,
Blätter 6606 und 6706 mit Bearbeitungsstand der Jahre 1891, 1899, 1908, 1913, 1936, 1962, 1969, 1974, 1981
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Amtliche Statistik
Freiraumentwicklung
Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes18 machen Gebäude
und Freiflächen rund 27% des Gemeindegebietes aus. Auf Verkehrsflächen
entfallen 7,9%. Insbesondere in den Bereichen, die vorwiegend durch 1-2Familienhäuser genutzt sind, besteht ein hoher Gartenanteil. Während auf
Waldflächen ein Anteil von insgesamt 15,9% entfällt, werden 32,6 % der Gemeindefläche der Landwirtschaft zugeordnet. In letzteren Prozentzahlen ist
allerdings ein hoher Anteil an Brachflächen enthalten.
Die Saar mäandrierte, bevor der Mensch in das Wirkungsgefüge eingriff, im
breiten mittleren Saartal und überflutete regelmäßig die Talaue.
Die Aueflächen wurden vorwiegend als Grünland, die höher gelegenen Flächen als Ackerflächen genutzt.
Durch die technischen Maßnahmen am Fließgewässer - künstliche Begradigungen und Uferverbauung - verlandeten die ehemaligen abgeschnürten
Mäanderbögen. Durch die Flussbegradigung änderte sich auch die Fließgeschwindigkeit der Saar, was zur Folge hatte, dass sich der Fluss tiefer in sein
Bett eingrub. Durch das tiefer liegende Vorflutbett senkte sich in den angrenzenden Talzonenbereichen das Grundwasser und eine Ackernutzung wurde
möglich, nicht zuletzt auch, da die periodischen Überflutungen ausblieben. In
den ehemaligen Verlandungsbereichen bzw. Talmündungen der Zuflüsse
erfolgte eine Grünlandnutzung. So wurden die Saaraue sowie der „Gries“ bis
in die 80er Jahre intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Insbesondere durch die Bündelung von Verkehrswegen (Wasser, Schiene,
Straße) im Saartal wuchs die Bedeutung der Saarniederung als gewerblicher
Standort. Mit der Zunahme der Bebauung der Talaue ging gleichzeitig die
landwirtschaftliche Nutzung zurück. Auf den aufgelassenen Acker- und
Grünlandstandorten konnte nun die Sukzession einsetzen. Durch den Bau
der Staustufe am Kraftwerk Ensdorf erfolgte ein Rückstau saaraufwärts, wodurch in den angrenzenden Wiesen und Ackerflächen der Grundwasserpegel
anstieg und die Bereiche zunehmend vernässten. Durch die inzwischen vollzogene Aufschüttung im Rahmen des Saarausbaus im nördlichen Planungsgebiet staut sich zusätzlich das Porengrundwasser, das aus südöstlicher
Richtung zur Saar hin fließt.
Die mehr oder weniger intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen konnten
sich so zu artenreichen Sekundärstandorten, je nach Grundwasserbeeinflussung, entwickeln und zählen nun zu den ökologisch wertvollsten Flächen im
mittleren Saartal.
Die Nutzungsänderung westlich der DB-Linie während der letzten 30 Jahre
wird aus folgender Aufstellung deutlich:
18
vgl. Statistisches Landesamt, aktuelle Gemeindezahlen, Stand 2001
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Tabelle 1: Realnutzung westlich der DB-Linie (Angaben ca.-%) 19
Nutzung
Acker
Nutzwiese
Feuchtwiese/Brache
Hecken / Bruchwald
}
}
1961
75
20
5
1973
30
10
50
10
1991/92
2
8
73
17
In den vergangenen 30 Jahren ist also ein deutlicher Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung erkennbar. Eng damit verbunden ist die Zunahme der
Sukzessionsflächen und Gehölzzonen.
Die gleiche Tendenz zeigt sich auch auf den weniger fruchtbaren Anhöhen
des „Gries“. Dort fallen immer mehr Ackerflächen brach und entwickeln sich
zu wertvollen Trockenstandorten.
3
BESTANDSAUFNAHME
3.1.
BESCHREIBUNG DER NATÜRLICHEN GRUNDLAGEN
3.1.1
NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG
Naturraum, allg.
Das Gemeindegebiet von Ensdorf gehört zu der naturräumlichen Haupteinheit Mittleres Saartal (NE 197) 20.
Dieser Teilbereich des Saartals weist infolge seiner Lage und Struktur ein
günstigeres Klima als die umgebenden Bereiche auf. Er ist gekennzeichnet
durch eine geringere Bewaldung und eine rasche Abfolge von Engtalstrecken
und aufgeweiteten Becken mit sich daran anschließenden Terrassenlandschaften.
Hier findet sich, neben einer abschnittsweise intensiven Landwirtschaft, eine
ausgeprägte Ballung von Siedlungsstätten, Industrieanlagen und Verkehrsflächen
Die naturräumliche Haupteinheit "Mittleres Saartal" lässt sich im Bereich der
Gemeinde Ensdorf in die nachfolgend beschriebenen zwei Untereinheiten
gliedern.
Saarlouis-Dillinger
Becken
19
20
Da s w estl ich e Gemei nde geb iet Ensdorfs b is zur B 5 1 g ehö rt zum Sa arlouis-Dillinger Becken (NE 197.300). Es stellt einen zwischen dem Völklinger Saartal und dem Fremersdorfer Engtal gelegenen und stark aufgeweiteten Abschnitt des Saartals dar und weist eine nahezu ebene Talsohle auf
(185 üNN auf 175 m üNN auf einer Länge von ungefähr 17 km).
Realnutzungskartierung auf der Grundlage von Luftbild-Analysen (Befliegung Saarland,1961, Freigabe Nr. 1578/61, Bild Nr.
2111; Befliegung Saarbrücken West II 1973, Bild Nr. 367, Freigabe Nr. 5599/73)
vgl. Schneider, H., Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Die Naturräumlichen Einheiten auf Bl. 159 Saarbrücken, BonnBad Godesberg, 1972
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Die Mäanderbögen der Saar werden meist durch Begradigung abgeschnitten,
wie z.B. durch die Saarbegradigung zwischen Ensdorf und Saarlouis.
Die breite Talaue wird vorwiegend von Dauergrünland, Ackerland und Intensivkulturen sowie von Verkehrsbauten und Industrieanlagen eingenommen
und auf dem rechtsseitigen Flachhang längs des "Gries" von einer geschlossen besiedelten und industrialisierten Terrassenleiste gesäumt.
Linksseitig wird dieser Abschnitt des Saartales durch steil geböschte, bewaldete Hänge begrenzt, die vom beherrschenden Limberg überragt werden.
Die mehrfach getreppten, zerschnittenen Terrassenfluren des "Gries" (NE
197.32) liegen nur wenig über dem Saartal (15 - 40 m) und werden nach
Osten von den Bundsandsteinkuppen der Schwarzenholzer Höhen abgeschirmt. Hierdurch weist diese Einheit ebenfalls eine geschützte Beckenlage
auf.
Gries
Aufgrund der ebenen und verkehrsgünstigen Lage entstanden großräumige
Industrie- und Siedlungsflächen. Die landwirtschaftliche Nutzung spielt nur in
den östlichen Randbereichen eine Rolle.
Die Flöze dieser "Saarlouiser Kohlenecke" werden durch die Grube Ensdorf
ausgebeutet, deren mächtige Bergehalde den Westrand des "Gries" beherrscht.
Das gesamte Gemeindegebiet östlich der B 51 gehört zu dieser naturräumlichen Untereinheit.
3.1.2
OBERFLÄCHENGESTALT / RELIEF
Die Oberflächengestalt einer Landschaft wird beeinflusst durch Gesteinsunterschiede, Witterungseinflüsse und die durch den Menschen verursachten
Veränderungen.
Das Relief im Bereich der Gemeinde Ensdorf wurde stark durch die Saar geprägt.
Die durchschnittlich 2 - 3 km breite Talsohle weist auf der Länge von 17 km
ein Gefälle von 10 m (185 m üNN - 175 m üNN) auf und ist damit fast eben.
Diese Aue ist um 2 - 3 m in die Niederterrasse eingesenkt.
Im Westen des Saartales, außerhalb des Gemeindegebietes von Ensdorf,
bildete die Schichtstufe eine 50 - 60 m hohe Böschung.
Im Osten steigt das Gelände in mehrfach getreppten und zerschnittenen Terrassenfluren flach an (15-40 m) und wird von den Schwarzenholzer Höhen
mit seinen Bundsandsteinkuppen - z.B. Axhelm 260 m - begrenzt.
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Markante Erhebungen anthropogenen Ursprungs sind die teilweise begrünte
Bergehalde des Bergwerks Ensdorf sowie die Dämme der angrenzenden
Schlammweiher Nr. 7a und 8.
Die Aufschüttungen innerhalb der Talaue der Saar, nördlich und südlich des
Kraftwerkes Ensdorf, die im Rahmen des Saarausbaues errichtet wurden21,
erheben sich ca. 5 - 7 m über das Niveau der Niederterrasse der Saar.
3.1.3
GEOLOGIE
Die heutige Oberflächengestalt des Untersuchungsgebietes wurde stark in
dem jüngsten Abschnitt der Erdgeschichte geprägt. In großen Teilen der
Gemeinde Ensdorf treten aber auch geologische Formationen älterer Erdzeitalter zu Tage. Der geologische Untergrund bildet die Grundlage für die
vorhandenen Böden und somit für die Ausprägung der Biotopstrukturen.
Karbon
Die ältesten im Untersuchungsgebiet zu Tage tretenden Schichten gehören
dem Oberkarbon an (Phasen Stefan B und A). "Ihre Sedimente setzen sich aus
meist roten Schluffsteinen, Grauwacken- und Arkosesandsteinen und seltener Konglomera22
ten zusammen " , deren Bestandteile ungefähr vor 300 Mio. Jahren durch flie-
ßendes Wasser von den damaligen Randgebirgen in das Ablagerungsbecken
transportiert wurden.
Diese klastischen Ablagerungen zeichnen sich entsprechend ihrer Entstehung durch einen häufigen Fazieswechsel aus. Zur Untergliederung der
mächtigen Schichtenfolge dienen eingelagerte Karbonatbänke, Toneisensteinlagen und Kohlenflöze, die auch die Grundlage bergbaulicher Tätigkeit in
diesem Raum (z.B. Grube Ensdorf) sind.
Stefan B - Untere
Heusweiler Schichten
Stefan A - Obere
Göttelborner Schichten
Perm - Rotliegendes
21
22
Sie sind eine Wech selfo lge rötlich-gra uer b is vi oletter, feldsp at- u nd
gli mmerreicher, grober, z.T. Geröll führender Sandsteine mit rot-violetten
sandigen Tonsteinen. Sie treten im Gemeindegebiet im nordwestlichen Bereich auf dem Gebiet des Staatsforstes Saarlouis auf.
Hie rbei hande lt es sich meist um grüng raue und rote Feinsa ndste ine
und sandige Tonsteine mit Hilschbachsandsteinen und Koprolithenschiefern.
Diese Formation tritt im Gemeindegebiet nur auf einer Fläche im Süden der
Schwalbach-Talaue und östlich der Saar-Talaue zutage.
Das Gestein besteht aus einer Folge mürber fein- bis mittelkörniger Quarzsande mit einem hohen Gehalt an kaolinisierten Feldspatpartikeln. Die Entstehung ist überwiegend auf äolische Ablagerungen zurückzuführen.
Planfeststellungsbeschluss vom 18.07.1988 zum Saarausbau (Az. A 4-7454/88 VA-132.4471 - Teilstrecke Wallerfangen Lisdorf)
Konzan H.-P. / Müller E. / Klinghammer B., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6606 (Saarlouis),
M 1:25.000 - Saarbrücken, 1981, S. 9
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Im Untersuchungsbereich tritt dieses Gestein nur auf einer kleinen Fläche im
Bereich der Grube Ensdorf zutage.
Trias
- Mittlerer
Die Gesteine des mittleren Bundsandsteins bestehen aus fein- bis mittelkörnigen, mürben Quarzsandsteinen mit Geröll führender Basis. In diesem
Bereich können geringmächtige Tonlagen ausgebildet sein, die Reste ehemaliger Tonhorizonte darstellen.
Bundsandstein
Im Gemeindegebiet Ensdorf treten diese Gesteine großflächig zutage. Sie
werden im Norden begrenzt durch die Bergehalde, im Nordosten durch die
Gesteine aus der karbonischen Zeit bzw. von den jüngeren Talablagerungen
überdeckt.
Quartär /Pleistozän
Die Terrassen der Saar stellen pleistozäne Bildungen dar, die diese z.T.
großflächig in den Tallagen und auf höher gelegenen Plateaus der Hänge
begleiten und von der Saar in dieser Zeit aufgeschüttet wurden. Es handelt
sich dabei um mehrere Meter mächtige sandige Kiesablagerungen mit eingelagerten Sand- und Lehmlinsen23.
Terrassen
Die Terrassen sind an ganz bestimmte Höhen über der Talaue gebunden:
Horizont D =
Horizont C =
Horizont B =
Horizont A =
Hochterrasse - 55 m
Hauptterrasse - 35 m (Terrasse der Mindel-Eiszeit)
Mittelterrasse - 15 m (Terrasse der Riß-Eiszeit)
obere Niederterrasse - 3 m (Terrasse der Würm-Eiszeit)
Die Solifluktionsflächen wurden jeweils der Terrasse zugeordnet, aus der sie
ausflossen.
In der Gemeinde Ensdorf sind alle Terrassen zu finden:
- Horizont D: eine kleine Fläche im Osten des Gemeindegebietes
- Horizont C: Flächen im Bereich des mittleren Bundsandsteins zwischen Weiherbach(Lochbach-)-Talaue und Schwalbach-Talaue
- Horizont B: westlich der Flächen des mittleren Bundsandsteins parallel zur Saar-Talaue
- Horizont A: Flächen zwischen Saar-Talaue und Horizont B
Außerdem sind im Gemeindegebiet noch zwei kleinere Flächen mit Hangschuttbildungen zu finden:
Hangschutt
- Unterer Bereich des Taubentales östlich des Kraftwerkes Ensdorf: sandige Schuttmassen,
die dem in unmittelbarer Nähe anstehenden mittleren Bundsandstein entstammen.
- Fläche östl. des Taubentales, beiderseits der Straße nach Schwalbach: Gesteinsfragmente
und Gerölle in einer tonig-sandigen Masse.
23
vgl. Konzan H.-P., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6706 ( Ludweiler-Warndt), M. 1:25.000,
Saarbrücken, 1981, S. 32
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Aus dieser Zeit stammen die Talaue-Ablagerungen (= jüngsten Flussablagerungen), die die Talsohle der Saar und ihrer Nebenbäche in Mächtigkeiten
von wenigen Dezimetern bis mehreren Metern bilden.
Holozän
In den Nebentälern ist die Zusammensetzung der Schichten vom Material im
unmittelbaren Einzugsbereich abhängig, so dass es hier sandig bis schwach
tonig ist.
Im Saartal können sandig-lehmige Uferwälle im Strombereich von lehmigtonigen Talaue-Ablagerungen in den Hochflutbecken unterschieden werden.
Diese Ablagerungen sind im Gemeindegebiet im Schwalbachtal, im Taubental, im Lochbachtal und im Saartal am westlichen Gemeinderand zu finden.
Anthropogene
Aufschüttungen
Hierbei han delt e s sich um Aufschüttu ngen, d ie von Mensch en vorg enommen wurden (z.B. Abraumhalden, usw.). Im Gemeindegebiet zählen hierzu
folgende Flächen:
-
Das Gemeindegebiet wird durch mehrere tektonische Sprünge gequert, die
im Wesentlichen parallel zum Saartal (Saartalgraben) verlaufen. Die größten
Verwürfe haben der „Westliche Hauptsprung“ mit 55 m und der „Saarsprung“,
der das Kraftwerk Ensdorf quert und in Richtung Lisdorf weiter verläuft, mit
65 m.
Tektonik
3.1.4
Fläche um das Bergwerk Ensdorf, einschl. Halde
Fläche des Kraftwerkes Ensdorf
Schwalbach-Talaue zwischen DB-Gleisanlagen und Saar
BÖDEN
Definition
Boden ist die mehr oder weniger mächtige Bedeckung des eigentlichen Gesteins. Der Aufbau und die Zusammensetzung sind von der Gesteinsart, dem
Klima, der Vegetation, der Hangneigung und der menschlichen Beeinflussung abhängig. Böden gleicher Entstehung werden zu Bodentypen zusammengefasst.
Bodenformen
Gemäß Bodenübersichtskarte (BÜK 25) des Saarlandes sind auf dem Gebiet
der Gemeinde Ensdorf acht verschiedene Bodenformen vertreten, die in der
nachfolgenden Tabelle mit ihren wichtigsten Parametern beschrieben sind.
Das genaue Vorkommen der einzelnen Bodenformen ist aus der Themenkarte 1 Boden zu ersehen.
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Themenkarte Boden
Tabelle 2: Bodenformen
Bodenform
Braunerde aus quartären Terrassensanden u. -schottern, örtl. aus Sandsteinverwitterung
Kolluvisol aus vorwiegend sandigen
Abschwemmassen u. Solumsediment
Braunerde aus sandiger Hauptlage über älteren Deckschichten aus Sandstein od. Konglomerat
Nr. der
Bodenform nach
der BÜK
3
Vorkommen im
Gemeindegebiet
Ensdorf
Gründigkeit
Humusform
im östlichen Gemeindegebiet
mittel bis sehr Mull bis Motief
der
Durchlässigkeit
Grundwasser
hoch
sehr tief bis äußerst tief
in Tiefenbereichen z. T. mit
Grundwasseranschluss
sehr tief bis äußerst tief , im
Tiefenbereich
Grundwasseranschluss möglich
23
im östlichen Ge- tief bis sehr
meindegebiet
tief
Mull
mittel bis hoch
43
im östlichen Ge- tief bis sehr
meindegebiet
tief
Mull bis Moder
hoch bis sehr
hoch
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Bodenform
Braunerde aus schluffiger Hauptlage über älteren Deckschichten aus vorwiegend feinklastischen Sedimentgesteinen
sowie Fließerden des Rotliegenden und
Karbon
Gley aus vorwiegend sandigen, örtl.
kiesigen Flusssedimenten, Abschwemmassen, örtl. aus Hangschutt
und Fließerden
Gley aus vorwiegend lehmigen, örtl.
sandigen Flusssedimenten und Abschwemmassen, mit akzssorischer Geröllführung; örtl. auch Hangschutt u.
Fließerden
Allochtoner Brauner Aueboden u. GleyVega aus holozänen Flusssedimenten
(Auesande u. -lehme) der jüngeren
Auestufe (rezenter Überflutungsbereich)
Allochtoner u. Autochthoner Brauner
Aueboden sowie Gley-Vega aus holozänen Flusssedimenten (Auesande u. lehme) der älteren Auestufe (episodischer Überflutungsbereich)
Nr. der
Bodenform nach
der BÜK
62
Vorkommen im
Gemeindegebiet
Ensdorf
Gründigkeit
Humusform
Durchlässigkeit
Grundwasser
im östlichen Ge- tief
meindegebiet
Mull bis Moder
88
bei Schwalbach u. tief
Bommersbach
Mull bis Moder
gering bis mittel sehr tief bis äußerst tief , im
Tiefenbereich
Grundwasseranschluss möglich
mittel bis hoch
vorwiegend
flach bis mittel
89
im Bereich des tief
Lochbaches
Moder
mittel bis hoch
im Tiefenbereich flach bis
mittel; sonst tief
97
Auebereich
Saar
der tief
Mull
Auesand: hoch
bis sehr hoch
Auelehm: gering bis mittel
wechselnde
Grundwasserstände von
flach bis tief
98
Auebereich
Saar
der tief
Mull
Auesand: hoch
bis sehr hoch
Auelehm: gering bis mittel
wechselnde
Grundwasserstände von
flach bis sehr
tief
Karbonböden
Demnach entstehen über den Karbonschichten mit dem z.T. tonhaltigen Ausgangsmaterial mittel- bis tiefgründige Böden, die den Braunerden und Pseudogley-Braunerden zuzurechnen sind. Bei der Bodenart handelt es sich um
stark lehmigen Sand (LS) bis sandigen Lehm (sL). Die Bodenzahlen liegen
zwischen 36 und 46, was einer mittleren Bodengüte entspricht.
Triasböden
Die Bodenart, die aus Buntsandstein entsteht, variiert von Sand (S) bis stark
sandigem Lehm (SL). Die Bodenzahlen liegen zwischen 20 und 30. Ein
Großteil dieser Flächen - im Südosten des Gemeindegebietes - ist damit als
Grenzertragsstandort für die Landwirtschaft einzustufen.
Talböden
In den Talaue mit holozänen Ablagerungen bilden sich je nach Grundwasserstand Gleye, Braunerde-Gleye, Gley-Braunerden und Braunerden. Die Bodenart ist überwiegend Lehm (L). Die Bodengüte macht diese Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet. Die Bodenzahlen liegen
zwischen 50 und 60.
Anthropogen
Auch die anthro pogenen Au fschüttung en sind de r Bodenbil dung unterworfen, die ebenfalls vom Ausgangsmaterial abhängig ist. Da es sich um gewerblich / industriell genutzte Flächen handelt, wurde eine bodenkundliche
Einschätzung nicht vorgenommen.
überformte Böden
Die Böden der Siedlungen wurden auch in der Bodenübersichtskarte des
Saarlandes nicht berücksichtigt, so dass hier keine näheren Angaben gemacht werden können.
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3.1.5
WASSERHAUSHALT
Der Wasserhaushalt einer Landschaft umfasst sowohl das Grundwasser als
auch die oberirdischen Gewässer.
Grundwasser
Grundwasser ist im Untergrund über undurchlässigen Horizonten gestautes
ehemaliges Sickerwasser. Es bewegt sich je nach Boden- und Gesteinsaufbau meist horizontal (Grundwasserströmung, Grundwassereinzugsgebiet).
Die Geschwindigkeit ist abhängig von der Größe der Gesteinshohlräume.
Hydrogeologisch ist der klüftige Mittlere Bundsandstein als die wichtigste
Schicht anzusehen. Er stellt in dieser Region den Hauptgrundwasserleiter
dar. Im Vergleich zu diesem Festgestein-Grundwasserleiter kommt den
quartären Sand-Kies-Ablagerungen der Saar-Talaue als Porenwassergrundleiter eine geringere Bedeutung zu24.
Die Hauptströmungsrichtung des Grundwassers ist unter natürlichen Bedingungen auf die Grundwasservorfluter ausgerichtet. Die Grundwasservorfluter
stellen Senken in der Grundwasseroberfläche dar. Zwischen den Vorflutern
ist die Grundwasseroberfläche infolge der versickernden Niederschläge aufgewölbt. Aus der Verteilung der Grundwasserscheiden und der -vorfluter ergibt sich unter natürlichen Bedingungen eine Vielzahl meist kurzer Grundwasserströme.
Die Fließgeschwindigkeit ist hoch und das Speichervermögen gering.
Trinkwasserversorgung
Ensdorf nutzte das Grundwasser bis vor wenigen Jahren zur Trinkwassergewinnung (2 Brunnen nördlich des Kraftwerkes Ensdorf entlang der KurtKessler-Straße, 3 weitere Brunnen im Bereich nördlich der Saarstraße). Da
das in Ensdorf geförderte Trinkwasser allerdings einen sehr hohen Nitratgehalt aufwies, wurde die Förderung eingestellt. Die Trinkwasserversorgung
erfolgt nun über SaarWasser-Fernleitungen aus dem Bisttal25. Die Ensdorfer
Brunnen werden allerdings weiterhin für eine zukünftige Trinkwasserförderung bereitgehalten, die von einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität abhängig gemacht wird.
Das Einzugsgebiet der o.g. Brunnen erstreckt sich von der Saaraue in östliche Richtung. Die südliche Grenze bildet das Taubental und dessen Verlängerung nach Griesborn. Im Norden endet das Einzugsgebiet südlich der Bergehalde der Grube Ensdorf und führt südlich des Freibades in Richtung
Schwalbach. Dieser Einzugsbereich schließt nicht nur die unmittelbare Saaraue ein, sondern auch Saarterrassen und einige kleinere Flächen des mittleren Bundsandsteins.
24
25
vgl. Konzan H.-P., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6706 ( Ludweiler-Warndt), M. 1:25.000,
Saarbrücken, 1981, S. 35
Quelle: Wasserwerk der Gemeinde Ensdorf, tel. Auskunft am 22.07.1998, Herr Müller
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Das Kraftwerk Ensdorf fördert das benötigte Brauch- und Kühlwasser aus der
Saaraue. Das benötigte Trinkwasser bezieht das Kraftwerk Ensdorf von
den Technischen Werken Ensdorf.
Fließgewässer
Obwohl das Sammlernetz in Ensdorf weitgehend fertig gestellt ist, dienen die Fließgewässer z.T. noch als Vorfluter für die Kanalisation der
umliegenden Gemeinden. Das heißt, dass von den Oberläufen noch
Abwässer ungeklärt in die Bäche eingeleitet werden. Nach Inbetriebnahme der Kläranlage Ensdorf ist der Hauptsammlerbau entlang der Bachläufe forciert worden, allerdings noch nicht abgeschlossen. Mit einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität in den Vorflutern ist erst mit der Fertigstellung der Hauptsammler in den Gemeinden Schwalbach und Bous zu
rechnen.
Im Folgenden werden die Fließgewässer im einzelnen charakterisiert.
Saar
Der Flusslauf der Saar bildet die westliche Gemeindegrenze. Die Saar ist
hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Bedeutung gem. § 3 Abs. 1 SWG 26 als
Gewässer erster Ordnung eingestuft.
Die Kanalisation der Saar ist im Bereich Ensdorf durchgehend fertig gestellt.
Im Laufe der Bauausführung wurde die vielfältige Ufer- und Auevegetation
weitgehend vernichtet.
Die Saarufer wurden in diesem gesamten Flussabschnitt mit Ausnahme der
Staustufe mit einer Böschungsneigung von 1 : 3 ausgebildet und durch
Steinschüttung befestigt. Die Bepflanzung erfolgte mit Arten der Hartholzaue.
Dies führte zu einheitlichen Standortbedingungen am unmittelbaren Saarufer
ohne Ausbildung einer größeren Artenvielfalt von Flora und Fauna.
Lochbach
Der Lochbach ist der nördlichste der in der Gemeinde Ensdorf gelegenen
Saar-Zuflüsse und mündet westlich der Ortslage und nördlich der Saarlouiser
Straße in den Altarm der Saar.
1986 waren 60% des Lochbaches technisch verbaut, d.h. entweder waren
Sohle und Uferwände des Bachbettes durch technische Maßnahmen befestigt oder der Bachlauf war verrohrt. Vom Menschen relativ unbeeinflusste
Gewässerabschnitte sind innerhalb der Siedlungsfläche kaum noch vorhanden27. Lediglich innerhalb des Ensdorfer Waldes fließt der Bach naturnah.
Allerdings zeigt das begradigte Bachbett bereichsweise eine große Tiefenerosion.
26
27
Saarländisches Wassergesetz (SWG) in der Fassung vom 03. März 1998 (Amtsbl. des Saarlandes, S. 306)
vgl. Paul, M., Landschaftsschutz und Bauleitplanung aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes, Ensdorf, 1986, S. 22
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Schwalbach
Der Schwalbach - auch Hohlbach genannt - verläuft südlich der Ortslage von
Ensdorf. Seine ursprüngliche Mündung in die Saar lag südwestlich des
Kraftwerkes Ensdorf. Seit 1997 wird der stark durch Abwasser belastete
Schwalbach im Bereich zwischen B 51 und DB-Gelände gefasst und zum
großen Teil der Kläranlage zugeleitet. Das restliche Bachbett fällt damit in
längeren Trockenperioden trocken.
Der Anteil der verbauten Bereiche beträgt 58 %, wobei allein 24,3 % des
Bachlaufes verrohrt sind. Der Schwalbach weist ebenfalls keine anthropogen
unbeeinflussten Gewässerabschnitte auf28.
Bommersbach
Die südliche Spitze des Gemeindegebietes wird vom Bommersbach durchquert, der dort in die Saar mündet. Nur ein sehr kurzer Abschnitt des Baches
verläuft auf Ensdorfer Gemarkung.
Stehende Gewässer
Auf dem Gebiet der Gemeinde Ensdorf sind vier Fischteiche vorhanden.
Fischteiche
Zwei Fischteiche liegen südlich der Mündung des Bommersbaches in unmittelbarer Saarufernähe zum Teil auf Bouser Gemarkung. Zwei weitere Teiche
liegen südöstlich des Kraftwerkes Ensdorf zwischen der Bahntrasse und der
B 51.
Alle Teiche wurden künstlich geschaffen und werden aus dem Grundwasser
gespeist.
Sie sind allgemein zugänglich, unterliegen jedoch einer Nutzung als Fischereiteiche (Angelsportvereine).
Saaraltarm
Infolge des Saarausbaues ist im nordwestlichen Gemeindegebiet ein Saaraltarm entstanden. Bereichsweise säumen noch vereinzelte alte Weiden und
Auewaldreste das Ufer. Während die südliche Verbindung zur Saar unterbrochen ist, hat der Altarm im Norden noch eine Verbindung zur kanalisierten
Saar. Der Altarm ist als Laichschonbezirk per Verordnung29 geschützt.
Schlamm- und Absink-
Be i d er Aufb ere itun g von Stei nko hle wird d er Fein sta ub mit Wasser vermischt und in große Absinkbecken gepumpt. Das Wasser fließt ab. Der
Schlamm sedimentiert in Korngrößenfraktionen sortiert und bildet so verschiedene Substrat bedingte offene Standorte.
weiher
Der einzige Absinkweiher in Ensdorf befindet sich im Nordosten des Gemeindegebietes. Er wird im Norden und Westen von grubeneigenem Gelände u.a. der Bergehalde - umgeben. In diesem Bereich existieren mehrere alte,
inzwischen aber abgetrocknete bzw. von der Halde überdeckte Absinkweiher.
Im Süden und Osten schließt das Landschaftsschutzgebiet "Ensdorfer Wald"
an. Der Schlammweiher (Weiher 8) wurde nach Osten erweitert. Hierfür wur28
29
vgl. Paul, M., Landschaftsschutz und Bauleitplanung aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes, Ensdorf, 1986, S. 22,
Verordnung über den „Laichschonbezirk Altarm bei Ensdorf“, vom 18. Dezember 1995 (Amtsbl. d. Saarlandes S. 142)
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de eine Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes "Ensdorfer Wald" in Anspruch genommen.
Brauchwasser
Im Gemeindegebiet Ensdorf bestehen Grund- und Saarwasserentnahmen
der VSE. Die Grundwasserentnahme beläuft sich mit 10 Bohrungen auf bis
zu max. 400.000 m3/a und die Saarwasserentnahme liegt bei 8,35 m3/s.
Eine weitere Brauchwassernutzung erfolgt durch die SaarWasser GmbH, die
in der Talaue des Lochbaches (Prälat-Anheier-Straße) eine Brauchwasserpumpstation betreiben.
3.1.6
KLIMA UND LUFTQUALITÄT
Großklima
Großklimatisch ist das Gebiet atlantisch geprägt, d.h. häufiger Wetterwechsel, relativ ausgeglichener Temperaturverlauf, relativ viel Niederschlag.
Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,9°C.
Januar
April
Juli
Oktober
0° 8° 17° 8° -
1° C
9° C
18° C
9° C
Aus den genannten Daten wird der ausgeglichene Temperaturverlauf deutlich.
Die Niederschlagsmenge liegt bei 700 - 750 mm.
Die vorherrschende Windrichtung ist West bzw. Südwest.
Aufgrund des Reliefs und der Vegetation ergeben sich Unterschiede in der
großklimatischen Situation. Die Temperatur sinkt vom Saartal zu den
Schwarzenholzer Höhen um etwa 1°C ab. Auch die Niederschlagsmenge
wird im Saartal geringer ausfallen.
Lokalklima
Detaillierte Aussagen zum Lokalklima liegen aufgrund der Thermalbefliegung30 vom 22.07.1991 für Teilbereiche der Gemeinde vor. Demnach befindet sich ein großer Teil des Saarauebereiches (Nonnenwies, Abtswies, Nauwies) in einem „Kaltluft-Flächenklima mit mäßigen Lufttemperaturänderungen und schwachen Luftbewegungen“. Die Saaraue sind deshalb als Kaltluftsammelflächen zu
definieren, in denen die aus den Seitentälern zufließende Frisch-/ Kaltluft gesammelt und saarabwärts transportiert wird.
Wichtige Ventilationsbahnen sind die Seitentäler des Bommersbaches, des
Schwalbaches und des Lochbaches. Das Taubental sammelt die auf den
30
SPACETEC Datengewinnung GmbH, Klimagutachten zum Planungsvorhaben „Gewerbepark Saar“, Freiburg 1993
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Kaltluftentstehungsgebieten (Acker-/ Wiesenflächen) erzeugte Luft und leitet
sie dem Saartal zu.
Lufthygiene
Das Gemeindegebiet gehört zu einem nach § 44 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ausgewiesenen Belastungsgebiet, das innerhalb
des 69 qkm großen Belastungsraumes Dillingen / Saarlouis liegt31. Seit den
60er Jahren wurde die Schadstoffbelastung der Luft kontinuierlich bis in die
90er Jahre überwacht (Messstation am Schwalbacher Berg / Im Birkenlängt).
Die größten Emittenten in diesem Ballungsraum sind das Kraftwerk Ensdorf,
die Röhrenwerke Bous, die Dillinger Hütte, die Gewerbegebiete auf dem
Saarlouiser Röderberg sowie die Halde der Grube Ensdorf, die bei entsprechender Windrichtung und -stärke durch Staubverwehungen das Saartal belasten können.
Zusätzliche Luftbelastungen können bei den entsprechenden Windrichtungen
auch aus den Belastungsräumen Völklingen (z.B. Saarstahl), Saarbrücken
bzw. aus dem grenznahen Industrieraum Carling-Forbach hervorgerufen
werden.
Durch die strengere Umweltgesetzgebung der vergangenen 10 Jahre (u.a.
Einführung der Katalysatortechnik, Verbot / Einschränkung des verbleiten
Benzins, Großfeuerungsanlagen-Verordnung32, Immissionswerte-Verordnung33) hat sich die Luftgüte von Ensdorf deutlich verbessert.
3.1.7
FLORA UND FAUNA
Potenzielle natürliche Vegetation
Die pote nziel le na türli che Vegeta tion ist d ie Pflanze ngese llsch aft, die
sich ohne menschliche Einwirkung, also in Abhängigkeit von den natürlichen
Umweltbedingungen einstellen würde.
Da eine Kartierung der potenziellen natürlichen Vegetation nicht vorliegt,
kann diese für Ensdorf nur sehr grob angegeben werden.
Die potenzielle natürliche Vegetation der Saaraue und der Bachtäler bilden
bachbegleitende Wälder und Aue wälder. Je nach Wassergehalt des Bodens
variiert die Pflanzengesellschaft von Eschen-Erlenwald bis StieleichenBirkenwald.
Auf den Flächen des "Grieß" stockt je nach geologischem Untergrund ein
Hainsimsen-Buchenwald mit Eiche (podsoligen Braunerden) oder ein arten-
31
32
33
Regierung des Saarlandes, Verordnung zur Festsetzung von Belastungsgebieten (BelastungsgebietsVO) vom 20. August
1976, Amtsblatt des Saarlandes S. 967, erg. geändert durch Verordnung vom 02. April 1985, Amtsblatt S. 425 und vom 31.
Juni 1990, Amtsblatt S. 242
13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungsanlagen - 13.
BImSchV) vom 22. Juni 1983 (BGBl. I S. 719)
22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte - 22.
BImSchV) vom 26. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1819, geändert durch VO v. 27.05.1994, BGBl. I S. 1095)
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armer Traubeneichen-Buchenwald bzw. ein Hainbuchen-Eichen-Buchenwald
(Parabraunerden/Pseudogley).
Realvegetation
Die reale Vegetation - d.h. die Vegetation, die wir heute im Bereich Ensdorf
vorfinden - ist durch menschliche Einflüsse mehr oder weniger stark verändert.
Die Kartierung der realen Vegetation (Nutzungs- und Biotoptypen) wurde anhand vorhandener Luftbilder, der landesweiten Biotopkartierung34 sowie anhand der Kleinstrukturkartierung35 durchgeführt (vgl. auch nachfolgende
Themenkarte „Biotopkartierung“). Eine Biotoptypenüberprüfung wurde im Juni / Juli 1998 durchgeführt. Die pauschal geschützten Biotope gem. § 25 SNG
wurden im September 1999 und Juni 2000 aktualisiert, sie sind in der Themenkarte in Kapitel 5.2 dargestellt.
Demnach sind große Teile des Gemeindegebietes von Siedlungsbereichen
eingenommen, die aufgrund der 1-2 Familienhausbebauung einen hohen
Gartenanteil aufweisen. Sowohl in den neueren Siedlungsgebieten, als auch
in den Vorgärten ist ein Trend zu Koniferen und Exoten erkennbar.
Einen großen Flächenanteil nehmen die Industrie- bzw. Gewerbeflächen ein,
die nur im Bereich der Bergehalde nennenswerte Vegetationsbestände aufweisen.
Östlich an die Siedlungsbereiche schließt sich ein geschlossenes Waldgebiet
(Ensdorfer Wald) an. Vorherrschend ist die Traubeneiche (Quercus petraea).
Ein weiteres kleineres Waldgebiet befindet sich südöstlich angrenzend an die
Siedlungsbereiche (Hasenberg). Die überwiegende Baumart besteht aus
Scheinakazie (Robinia pseudacacia).
Südlich der Wohnsiedlungsbereiche, aber auch im Südosten des Gemeindegebietes, befinden sich landwirtschaftliche Flächen, deren Nutzung teilweise
schon vor Jahren aufgegeben wurde. Auf diesen Flächen haben sich überwiegend Ginsterbrachen eingestellt. Zusammen mit den dort gleichfalls entstandenen Sandrasen, Silbergras- und Kleinschmielenfluren und BrombeerWeißdorn-Gebüsch stellen diese Vegetationskomplexe erhaltenswerte Vegetationsstrukturen dar.
Die in landwirtschaftlicher Nutzung verbliebenen Flächen werden ackerbaulich oder als Wiese (westlich und nördlich Kraftwerk) genutzt.
34
35
vgl. Ministerium für Umwelt, Biotopkartierung des Saarlandes, Saarbrücken, 1988 / 90
Dr. Maas, Büro für Ökologie und Planung, Kartierung der naturschutzrelevanten Kleinstrukturen und -biotope, Gemeinde
Ensdorf / Saar, Dezember 1991
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Themenkarte Biotop- / Kleinstrukturkartierung 1990 / 1991
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Im Süden des Gemeindegebietes zwischen B 51 und Bahntrasse befinden
sich auf brach gefallenen Flächen reich strukturierte Vegetationskomplexe
aus Unkrautstaudenfluren, Brombeer-Weißdorn-Gebüschen, diversen Baumhecken, Glatthaferbrachen, mesotrophen Mädesüß-Hochstaudenfluren, Salweiden-Gebüschen und Großseggenrieden. Die in der Biotopkartierung von
1990 festgestellten Sandrasen, Silbergras- und Kleinschmielenfluren sind
aufgrund der natürlichen Sukzession, aber auch aufgrund der Siedlungsentwicklung nicht mehr vorhanden.
Die brach gefallenen Bereiche der Nonnenwiese südlich des Kraftwerkes bestehen aus einem Mosaik aus Röhricht, Hochstaudenfluren mit eingestreuten
Silberweiden und Übergängen zu Glatthaferbrachen mit Brombeer-WeißdornGebüsch. Hier ist eine zunehmende Tendenz zur Verbuschung bemerkbar,
die sich auch auf die hochwertigen Feuchtbereiche ausdehnt.
Die nördlich an die Nonnenwiese angrenzenden Abtswiesen sind eine Aufschüttungsfläche, die durch einen Graben in zwei Teile getrennt werden. Es
wechseln trockene Flächen mit feuchten Bereichen, die sich aus Staudenunkrautfluren, Flatterbinsenbeständen, Röhricht und Weidengebüsch zusammensetzen. Entlang des Grabens (ehemaliges Bett des Schwalbaches)
besteht ein Weidensaum. Auch hier ist eine zunehmende Tendenz zur Verbuschung und Ruderalisierung bemerkbar. Im Rahmen der Baumaßnahmen
zur B 269 sind große Teile der vorhandenen Biotopstrukturen durch Rodung
und anschließende Überschüttung (Damm) zerstört worden.
Die Fläche zwischen Kraftwerk Ensdorf und Aufschüttungsfläche wird aus einem Vegetationskomplex aus Röhricht, Weidengebüsch, WeißdornBrombeer-Gebüsch und Glatthaferbrache gebildet.
Die Saarwiesen (Glatthaferwiesen z.T. magerer Ausprägung) nördlich des
Kraftwerkes Ensdorf (Nauwies) stellen zusammen mit dem umschlossenen
versumpften Auebereich mit großen Wasserschwaden- und Schilfbeständen
einen weiteren reich strukturierten Biotopkomplex dar.
Im Bereich der Lisdorfer Aue sind laut Biotopkartierung entlang der Saar bzw.
des Saaraltarmes einzelne Auewaldfragmente erhalten geblieben, die durch
den Saarausbau allerdings teilweise bereits entfernt wurden.
Fauna
Tiere gehören ebenso wie Pflanzen, Boden, Wasser und Luft zu den Umweltfaktoren. Die genannten Faktoren stehen in Wechselbeziehung miteinander und wirken im Naturhaushalt zusammen. Der Schutz wild lebender Tiere
trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern.
Obwohl die Gemeinde Ensdorf stark durch Siedlung und Industrie / Gewerbe
geprägt ist, gibt es einige reich strukturierte Bereiche, die gute Lebensräume
für die Tierwelt darstellen.
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Themenkarte Biotopbewertung
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Die Informationen zu den nachfolgend aufgeführten Tiergruppen sind überwiegend der "Kartierung besonders schutzwürdiger Biotope im Saarland" von
1988, der Kleinstuktur-Kartierung (s.o.) sowie dem ABSP entnommen. Eine
systematische flächendeckende Erhebung der Fauna liegt nicht vor.
Vögel
Zur Avifauna liegen neuere Untersuchungen in Ensdorf vor, die allerdings
keine konkreten Standorte angeben36. Die Flächen, die für die Vogelwelt
wichtige Lebensräume darstellen, sind in der nachfolgenden Themenkarte
erfasst. Sie umfassen vor allem die Offenlandbereiche in der Saaraue.
Es wurden 83 Brutvogelarten, 11 Nahrungsgäste, 20 Durchzügler und 15
Wintergäste beobachtet. Die umfangreiche Vogelliste befindet sich im Anhang der Begründung.
Amphibien
Das Laichgewässer ist der zentrale Punkt im Leben einer Amphibienpopulation. Von hier suchen die erwachsenen Tiere ihre Sommerquartiere auf und
kehren aus ihrem Winterquartier dahin zurück.
In der Gemeinde Ensdorf wurden in einem Kleingewässer in der Nähe des
Kraftwerkes, in einem Tümpel in einem Brachflächenbereich südlich Ensdorfs
bzw. in einem Teich nördlich des Kraftwerkes, der zwischenzeitlich verschwunden ist, das Vorkommen der folgenden Arten nachgewiesen (vgl.
auch ABSP, S. 70f, 251, 252, 258).
Bufo calamita
Bufo viridis
Rana esculenta
Triturus alpestris
Triturus cristatus
Triturus vulgaris
- Kreuzkröte
- Wechselkröte
- Wasserfrosch
- Bergmolch
- Kammmolch
- Teichmolch
Insbesondere Kleingewässer, Tümpel und Sekundärgewässer (z.B. Gartenteiche) stellen wichtige Lebensbereiche dar. Bereits kleine Tümpel oder Wagenspuren im Wald, die in den Sommermonaten trocken fallen, reichen aus,
um eine Population entstehen zu lassen.
Heuschrecken
Über die Hälfte aller Heuschreckenarten kommen in den Lebensraumtypen
der
-
trockenen, warmen offenen Lebensräume,
Magerrasen,
Feuchtwiesen
vor.
In Ensdorf wurden im Rahmen der Biotopkartierung und der KleinstrukturKartierung (vgl. auch ABSP) folgende Arten festgestellt:
Chorthippus biguttulus
Chorthippus brunneus
Chorthippus parallelus
36
- Nachtigall-Grashüpfer
- Brauner Grashüpfer
- Gemeiner Grashüpfer
Lothar Hayo, Beobachtungsliste europäischer Vögel, Stand Oktober 1999
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Chorthippus dorsatus
Chrysochraon dispar
Leptophyes punctatissima
Metriotera bicollor
Metriotera roeseli
Myrmeleotettix maculatus
Nemobius sylvestris
Oedipoda caerulescens
Pholidoptera griseoaptera
Platycleis albopunctata
Sphingonotus caerulans
Tettigonia viridissima
Fledermäuse
3.1.8
- Wiesen-Grashüpfer
- Punktierte Zartschrecke
- Zweifarbige Beißschrecke
- Waldgrille
- Blauflügelige Ödlandschrecke
- Buschschrecke
- Blauflüglige Sandschrecke
Untersuchungen über Fledermauspopulationen liegen nicht vor. Die zahlreichen Westwallbunker / Bunkerreste bieten jedoch potenzielle Habitate (Winterquartiere), die gesichert werden sollten (vgl. nachfolgende Themenkarte).
LANDSCHAFTS- / ORTSBILD
Der Begriff Landschaftsbild beinhaltet die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft. Für Siedlungsbereiche ist sowohl
die Erhaltung und Wahrnehmbarkeit des charakteristischen Bildes der Landschaft (z.B. die naturräumliche Gliederung), als auch die Erlebbarkeit der
Siedlungsentwicklung und damit die Gliederung der Gemeinde gleichrangig.
Die grobe naturräumliche Struktur (Saartal mit den angrenzenden Höhen) ist
in Ensdorf aufgrund der Reliefunterschiede erkennbar. Detailliertere Strukturen, wie die Seitentäler der Saar, die Terrassenstufen, aber auch die Vegetationsstrukturen sind nur bruchstückhaft zu erkennen, da das Gebiet durch die
Siedlungstätigkeit stark überprägt ist.
Die Siedlungstätigkeit weist in den älteren Ortsbereichen die für diese Region
typischen Ortsbildstrukturen auf:
- geschlossene Bauweise
- Ein-/ Zweifamilienhäuser.
In Neubaugebieten sind die vorgenannten Strukturen nicht oder nur noch bedingt anzutreffen, da oft individuelle Bauweisen vorherrschen.
Die Gestaltung der Vorgartenbereiche ist in allen Siedlungsbereichen stark
geprägt durch immergrüne Bepflanzungen. Zusätzlich besteht die Tendenz,
die Vorgartenbereiche als Pflanzbereiche aufzugeben und als Stellplätze für
Kraftfahrzeuge auszubauen.
Das Landschaftsbild Ensdorfs wird stark bestimmt durch das Kraftwerk Ensdorf mit seinen Bauten, die Bergehalde der Grube Ensdorf sowie die gewerblichen Sonderbauten entlang der B 51, die die natürlichen Reliefunterschiede
überlagern.
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Themenkarte: Potenzielle Federmaushabitate
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3.2
VORHANDENE RAUMNUTZUNGEN UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF NATUR
UND UMWELT
3.2.1
SIEDLUNG
Die Ausdehnung der Siedlungsfläche (Gebäude- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen) hat sich in Ensdorf seit dem Krieg vervielfacht. Sie umfasst
heute mit rund 389 ha 46,4 % der Gemeindefläche37. Der Siedlungsflächenanteil ist allerdings nicht mit dem Gesamtversiegelungsgrad gleichzusetzen,
da in diesen Zahlen auch Gärten und unversiegelte Freiflächen beinhaltet
sind.
Die allgemeinen Folgen dieser zunehmenden Erweiterung der Siedlungsflächen sind:
-
die Versiegelung von Böden,
der Verlust von Flächen für den Arten- und Biotopschutz,
eine Vereinheitlichung und "Verstädterung" des Landschaftsbildes,
höhere Belastung durch Abwasser, Abwärme, Schadstoffe und Müll.
Die Ortslage Ensdorfs weist aufgrund der zeitlichen Entwicklung unterschiedliche Siedlungsstrukturen auf. Sie ist insgesamt geprägt durch den hohen
Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern.
Der Ortskern entlang der Provinzialstraße und Saarstraße weist eine höhere
Verdichtung auf als die neueren Siedlungsbereiche. In diesem Bereich ist das
Angebot an Versorgungseinrichtungen konzentriert.
Aufgrund der meist großen Grundstücksflächen ist in diesem Bereich bei der
geschlossenen Bauweise normalerweise eine geringe Ausnutzung vorhanden. Die Freiflächen werden jedoch häufig als Hof und Parkflächen genutzt,
so dass ein Mangel an Grünflächen besteht bzw. eine gute Durchgrünung in
diesem Bereich nicht gegeben ist.
In den neueren Siedlungsbereichen ist die Tendenz zu einer aufgelockerteren Bauweise vorhanden. Der Freiflächenanteil ist recht hoch.
Der LEPl Siedlung geht für das Zieljahr 2005 von einer Bevölkerungszahl von
6.940 bis 7.025 Einwohnern aus (derzeit: 6.734 Einwohner38). Somit stehen
der Gemeinde für den Zeitraum von 1995 bis 2005 insgesamt bis zu 260
neue Wohneinheiten zu. In verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit der
Landesplanung wurde als zeitlicher Geltungsbereich für den Flächennutzungsplan eine Zeitspanne von ca. 15 Jahren festgelegt (2015). Dementsprechend konnte von einer größeren Zahl an realisierbaren Wohneinheiten
ausgegangen werden.
37
38
Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte - Flächenerhebung 1997, tatsächliche Nutzung, Januar 1998
Quelle: Gemeinde Ensdorf, 2003
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3.2.2
GEWERBE
Ensdorf besitzt zwei große Industriebetriebe, die erheblichen Einfluss auf die
Umweltbedingungen und das Landschaftsbild in Ensdorf ausüben. Darüber
hinaus sind vier kleinere Gewerbestandorte vorhanden.
Grube Ensdorf
Das Betriebsgelände der Grube Ensdorf liegt im Norden der Gemeinde Ensdorf. Der Untertageabbau wird z. T. außerhalb der Gemeindegrenzen durchgeführt. Abraum und Kohleschlamm werden in Ensdorf abgelagert.
Die Bergehalde weist, durch permanente Schüttung bedingt, sehr steile
Hangneigungen auf. Die Begrünung (Rekultivierung) erfolgt nach und nach,
d.h. es werden so früh wie möglich Grasansaaten vorgenommen, so dass eine Belastung durch Staub nur bei extremen Wetterlagen zu erwarten ist. Zu
einem späteren Zeitpunkt werden dann Gehölzanpflanzungen durchgeführt.
Der südliche Teil der Halde weist bereichsweise bereits einen Baumbestand
auf.
Die Haldenschüttung ist bis zu einer Höhe von 330 m ü.N.N. genehmigt und
soll sich in der Endstufe bis an die östliche Gemeindegrenze (über die derzeitige Weihererweiterung) erstrecken. Eine Eingliederung der Halde in das
naturräumliche Landschaftsgefüge ist nicht gegeben. Geländeveränderungen
durch die Haldenauflast39 sind nicht bekannt.
Für die Erweiterung der Kohleschlammablagerung wurde eine Fläche des
Landschaftsschutzgebietes "Ensdorfer Wald" in Anspruch genommen; eine
zukünftige Erweiterung des Betriebsgeländes in nördliche Richtung (Gemarkung Fraulautern) ist geplant. Dort ist der Flotationsweiher 9 bereits plangenehmigt, allerdings ist hier über eine Klage der Stadt Saarlouis noch nicht
endgültig entschieden.
Eine Gewässerbelastung durch die Kohlewaschung ist nicht zu erwarten, da
ein geschlossener Wasserkreislauf genutzt wird.
Eingriffe in Natur und Landschaft im Bereich des Grubengeländes sind durch
genehmigte Rahmenbetriebspläne nach Bergrecht geregelt.
Der Bereich der Grube Duhamel ist im gültigen LEPl Umwelt (2004) als
„Standortbereich für die Rohstoffgewinnung (BR)“ festgelegt.
Kraftwerk Ensdorf
39
Neben der Grube Ensdorf ist das Kraftwerk Ensdorf der zweite große Gewerbebetrieb in Ensdorf. Er liegt südwestlich der Ortslage in der Saaraue, zwischen Bahndamm und Saarhafen.
Unter ungünstigen geologischen bzw. Bodenverhältnissen kann es durch den Haldendruck (Gewicht der Halde) zu einer Verformung der oberen Bodenschichten in unmittelbarer Nähe des Haldenkörpers kommen.
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Das Kraftwerk stellt einen Großemittenten dieser Region dar, obwohl es mit
einer Entstickungs- und Entschwefelungsanlage ausgerüstet wurde. Das
Kraftwerk speist Prozesswärme in die Fernwärmeschiene der FVS ein und
gibt über eine Fernwärmeleitung an die Fa. Marion Abwärme ab. Ungeachtet
dessen werden Emissionen an die Umgebung (Luft und Wasser) abgegeben,
was zu erheblichen Belastungen der klimatischen und lufthygienischen Situation führt .
Darüber hinaus stellt das Kraftwerk - einschließlich der davon ausgehenden
Hochspannungsleitungen - eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.
Eine Erweiterung des Kraftwerkes ist sowohl in nördliche Richtung (Granulatlagerplatz) als auch in südliche Richtung (Kohlenlager) vorgesehen. Ferner
ist der Bau eines neuen Kraftwerkblockes beabsichtigt. Im Rahmen der jeweiligen Plangenehmigungsverfahren nach Energierecht mit zugehöriger
Umweltverträglichkeitsprüfung und Landschaftspflegerischer Begleitplanung
werden die Eingriffe in Natur und Landschaft abgehandelt und ausgeglichen.
Ausgleichsdefizite aus der Zeit vor Inkrafttreten der Eingriffsregelungen des
SNG und BNatSchG in den 70er Jahren sind nicht mehr nachzuvollziehen.
sonstige Gewerbeflächen Weitere
gewerblich genutzten Flächen befinden sich im Bereich „Unten am
Mühlenweg“ und östlich der B 51 (Bereiche Hohberg, ehem. Stixigelände).
Der rechtskräftige LEP Umwelt (2004) legt nur noch im Südosten des Gemeindegebietes sowie im Bereich im Umfeld des Kraftwerks zwischen B 269
neu und Zufahrt zur Staustufe nördlich des Gewerbegebietes „Saarplateau“
ein Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) fest. Im
Bereich südlich der neuen B 269 (Bereich Nonnenwies) wird hingegen im
Abstand von ca. 100 - 150 m zur Bundesstraße ein Vorranggebiet für Naturschutz (VN) festgelegt.
Gewerbliche
Vorranggebiete
Auswirkungen/Konflikte
Zwangsläufige Konflikte ergeben sich aus der Flächeninanspruchnahme, insbesondere aber durch:
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,
- Vernichtung wertvoller Biotope,
- klimatische und lufthygienische Belastungen.
3.2.3
VERKEHR
Binnenschifffahrt
Die Saar, die im Bereich der Gemeinde zur Großschifffahrtsstraße ausgebaut
ist, verläuft im Westen des Gemeindegebietes. Sie wird nach ihrer Fertigstellung den Ausbaukriterien der Klasse Vb für das Großmotorschiff mit 2.500
t Auslastung und für den 2-Leichter-Schubverband als Typ-Schiff entsprechen.
Am Kraftwerk Ensdorf besteht bereits ein Werkshafen (Umschlagplatz) der
VSE. Das WSA Saarbrücken weist darauf hin, dass Flächeninanspruchnah____________________________________________________________________________
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me und Geländeveränderungen - sofern die planfestgestellten Flächen des
Saarausbaus betroffen sind - mit dem WSA Saarbrücken vor Beginn des Genehmigungsverfahrens abgestimmt werden sollten.
Bauliche Maßnahmen im Bereich der Saar oder an deren Ufer - wie Anlegestelle für Personenschifffahrt, Bootshafen, Umschlagstelle oder sonstiges bedürfen einer gesonderten Genehmigung nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) bzw. Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.
Schienenverkehr
Ensdorf liegt an der stark befahrenen Eisenbahnlinie Saarbrücken - Trier. Zur
Zeit verkehren sowohl Personenzüge als auch Güterverkehr zwischen Saarbrücken und Trier.
Die Bahntrasse verläuft in Nord-Süd-Richtung und durchquert die älteren
Siedlungsbereiche im Westen der Gemeinde Ensdorf. Im südlichen Teil der
Gemarkung Ensdorf (südlich der Saarstraße) liegt die Trasse ca. 700 m von
der Saar entfernt.
Der Bahndamm riegelt die Saaraue von einem Großteil der Siedlungsgebiete
ab. Damit steht der Talraum der Saar als Erholungsraum für die Bewohner
nur noch bedingt zur Verfügung.
Für die an den Bahndamm angrenzenden Wohngebiete geht vom Verkehr
der Eisenbahnlinie eine erhebliche Lärmbelastung aus.
Straßenverkehr
Die Gemeinde Ensdorf wird von folgenden zwei Hauptverkehrsstraßen
durchzogen:
B 51
Die Provinzialstraße nimmt zusätzlich zum innerörtlichen den überörtlichen
Verkehr in Nord-Süd-Richtung auf. Die Verkehrszählung40 ergab eine Belastung von 12.939 Kfz / 24 Std. (Ortsausgang zu Bous) was gegenüber 1995
ca.17.000 Kfz / Tag) ein leichter Rückgang bedeutet.
L.I.O. 139
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) der L 139 beträgt laut
Verkehrsmengenkarte 2000 derzeit 6.356 Kfz/24 h (1995: rd. 5.500 Kfz/24 h)
auf dem Streckenabschnitt zwischen B 51 und Schwalbach („Am Schwalbacher Berg“) und 16.254 Kfz/24 h (1995: rd. 11.000 Kfz/24 h) im Bereich zwischen B 51 und Lisdorf (Saarlouiser Straße).
Beide Straßen stellen aufgrund der auftretenden Staub-, Abgas- und Lärmbelästigung eine starke Belastung dar. Hinzu kommt die starke Trennwirkung,
die die B 51 in der Ortslage ausübt.
Um das enorme Verkehrsaufkommen in der Ortsmitte besser zu bewältigen,
wurde vor dem Ensdorfer Rathaus ein Verkehrskreisel errichtet. Dennoch
staut sich der Verkehr insbesondere in Richtung Bous (Einkaufsmärkte). Ein
40
Quelle: Minister für Wirtschaft, Verkehrsmengenkarte 2000 des Saarlandes, März 2002
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Teilstück der B 51 ist nördlich der L I O 139 in Richtung Saarlouis-Fraulautern
bereits realisiert, so dass die Provinzialstraße nördlich des Rathauses bereits
als Gemeindestraße zurückgestuft wurde.
Die Ortsumgehung der B 51 südlich der L I O 139 wird z.Z. gebaut 41. Ebenso
ist das Planfeststellungsverfahren zur Querspange der B 269 zwischen
Ortseingang in Richtung Saar / BAB A 620 bereits abgeschlossen42 und die
Straße im Bau. Des weiteren ist eine Verbindung zwischen der B 51 (neu)
und B 51 (alt) in Verlängerung des Ostrings an der Grenze zu Saarlouis geplant.
Bisher ist eine Reduzierung des Verkehrs auf der nördlichen Provinzialstraße
noch nicht bemerkbar. Ein Verkehrsanstieg ist auch durch die neue Nutzung
IKEA Lisdorf zu verzeichnen.
Das übrige Straßennetz besteht aus überwiegend ruhigen Wohnstraßen. In
Teilbereichen wurden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Straßenraumgestaltung bereits durchgeführt.
Ruhender Verkehr
Ensdorf besitzt im allgemeinen ausreichend Parkraum. Bereichsweise bestehen kleinere Engpässe, z.B. im Umfeld des Rathauses. Die im rückwärtigen
Bereich des Rathauses gelegene, zum Parken genutzte Freifläche, weist erhebliche Gestaltungsmängel auf. Dies wiegt um so schwerer, als sie aufgrund ihrer Lage zwischen Rathaus und Park von besonderer Bedeutung für
das Siedlungsgefüge sein könnte. Zur Zeit ist der 2. BA zur Neugestaltung
des Rathausumfeldes in Planung.
Fuß- und Radwege
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens (Trennwirkung B 51) ist in Ensdorf
die Bereitschaft zur Benutzung des Fahrrades und damit im Zusammenhang
auch zum Bau von Radwegen gering. Ein attraktives Radwegenetz könnte
jedoch die Akzeptanz des Fahrrades als umweltfreundliches und gesundheitsförderndes Fortbewegungsmittel erhöhen.
In der Schrift “Verkehrsberuhigung und Ausbau des Radwegenetzes in der
Gemeinde Ensdorf” sind einige Fuß- und Radwege im Außenbereich angegeben. Diese bruchstückhaften Abschnitte müssen mit dem Innenbereich des
Ortes verbunden und zu einem Netz von Nah- und Fernverbindungen ausgebaut werden, das an das überörtliche Netz angebunden ist und wichtige
Radfahrerziele integriert. Dazu zählen insbesondere Naherholungsgebiete,
Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gewerbegebiete, die Ortsmitte und der
Bahnhof.
In der Karte "Radwandern im Saarland" wird für die verschiedenen Touren in
Ensdorf die Benutzung öffentlicher Straßen und Wirtschaftswege vorgeschla-
41
Planfeststellungsbeschluss zur B 51 - Ortsumgehung vom 25.03.1998, Az.B/5-32-17/98
Ergänzungsbeschluss „Erdmassen“ vom 25.06.1998, Az.B/5-32-17/98
42
Planfeststellungsbeschluss zur B 269 - Querspange vom 22.04.2002, AzB/5-PF-1/2001BU
Ergänzungsbeschluss „Kreisverkehrsplatz“ vom 01.07.2002, AzB/5-PF-3/2000BU
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Begründung zum Landschaftsplan
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gen. Während entlang der übergeordneten Straßen (Saarlouiser Straße in
Richtung Lisdorf, B 51- Richtung Bous ab Möbel Martin, Provinzialstraße außerhalb der Ortslage in Richtung Fraulautern) Radwege vorhanden sind,
fehlen diese innerhalb der Ortschaft. Das kommunale Radverkehrskonzept43
stellt darüber hinaus insbesondere Mängel bei Fahrradabstellanlagen fest.
Das Zielkonzept des Gutachtens bezieht sich im Wesentlichen auf die Ergänzung des Fahrradnetzes entlang bestehender Verkehrswege. Die überörtlichen Radwege (z.B. Saarland-Radwege) sind bereits ausgeschildert.
Auswirkungen/Konflikte
Auswirkungen auf Natur und Landschaft ergeben sich aus:
- Flächeninanspruchnahme und Geländeveränderungen in der Saaraue für
die „neue“ B 51 Ortsumgehung sowie die Querspange A 620 / B 51, damit
Bodenverlust und Veränderungen der Biotopstrukturen
- Zerschneidungseffekte von Biotopstrukturen / Wanderungswege,
- Trennwirkungen zwischen Ortsteilen,
- hohe Lärm- und Schadstoffbelastung durch steigendes Verkehrsaufkommen.
3.2.4
44
VER- UND ENTSORGUNG
Überflurleitungen
Ausgehend vom Kraftwerk Ensdorf wird das Gemeindegebiet von mehreren
Hochspannungstrassen durchzogen, die sich negativ auf das Landschaftsbild
auswirken. Potenzielle Auswirkungen der elektromagnetischen Felder auf die
Bevölkerung sowie die Tier- und Pflanzenwelt sind noch nicht ausreichend
erforscht.
Im Gemeindegebiet Ensdorf existieren folgende Überflurleitungen:
- Messer-Griesheim - Sauerstoff-Fernleitung (FL 018)
- RWE - 380 kV Hochspannungsfreileitung (Ensdorf - Bundesgrenze, Bl. 4599 und Uchtelfangen - Ensdorf, Bl. 4545)
- RWE - 220 kV Hochspannungsfreileitung (Merzig - Ensdorf, Bl. 2340)
- RWE - 110 kV Hochspannungsfreileitung (Bous - Ensdorf, Bl. 0764)
- RWE - Hochspannungsfreileitung (geplant, Bl. P027)
- RWE - Umspannanlage Nr. 0362
In diesen Leitungsbereichen dürfen nur Gehölze angepflanzt werden, deren
Endhöhe 3 m nicht übersteigt. Am Rande der Schutzstreifen sind die Gehölze
nach ihrer Endwuchshöhe zu staffeln, damit auch bei Baumschäden außerhalb des direkten Schutzstreifens die Leitungen unbeschädigt bleiben. Gene-
43
44
EcoData - Gesellschaft für Umweltinformatik und Planung mbH, Kommunales Radverkehrskonzept für die Gemeinde Ensdorf, Saarbrücken Juni 1994
Näheres zur Ver- und Entsorgung ist dem Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes, Kap. 12, zu entnehmen
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rell sind alle Arbeiten im Bereich der Leitungen mit den Leitungsträgern abzustimmen. Die einschlägigen Richtlinien gem. DIN VDE sind zu beachten 45.
Unterflurleitungen
Unterirdische Versorgungsleitungen (Gasversorgung, Fernwärme, Trinkwasser) stören hingegen das Landschaftsbild nicht. Von diesen Leitungen geht
nur beim Bau bzw. bei Störungen (Wartung) ein Konflikt zu den Naturpotenzialen aus (vorübergehende Beseitigung von Vegetation).
Im Gemeindegebiet Ensdorf sind folgende Unterflurleitungen zu finden:
- Messer-Griesheim:
- Saar Ferngas AG
:
- SaarWasser GmbH:
- SaarEnergie GmbH:
- VSE /energis:
- DSK / RAG
Sauerstoff-Fernleitung (FL 018)
Gashochdruckleitung und entsprechende Steuerkabel
Versorgungsleitung DN 150 zum Bergwerk Ensdorf
Trinkwasserhauptleitung DN 400 (Wasserwerk
Bisttal - Hochbehälter Homark)
Trinkwasserversorgungsleitung DN 250 (Hochbehälter Homark - Bergwerk Ensdorf)
Mittelspannungskabel
Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Fernwärmenetz
Fernmeldekabel
Gasleitung entlang L 345
Bei Arbeiten in diesen Leitungsbereichen sind verschiedene Anforderungen,
wie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125 "Schutz unterirdischer Versorgungsanlagen bei Baumpflanzungen" und W 101 "Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete" zu beachten. Bei den Hochdruckleitungen sind insbesondere
die Technischen Regeln für Gashochdruckleitungen (T RGL) einzuhalten.
Dazu gehören die erforderlichen Schutzstreifen von 3 m rechts und links der
Leitungsachse, sowie die Überdeckung von 0,8 m der erdverlegten Leitungen. Auf eine Darstellung der Leitungen einschl. Schutzstreifen in der Planzeichnung des LP wird verzichtet, da der Plan durch die vielen Liniendarstellungen nahezu unleserlich würde. Hinsichtlich der zeichnerischen Übernahme der Leitungsführung wird deshalb auf die Planzeichnung zum FNP verwiesen.
Abwasser
Mit der Inbetriebnahme der Kläranlage und dem zwischenzeitlich fertig gestellten Ausbau der notwendigen Sammler ist eine grundlegende Verbesserung der Abwassersituation absehbar.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind beim Bau bzw. Störungen
(Wartung) durch die vorübergehende Beseitigung von Vegetationsdecke,
insbesondere in Tallagen (i.d.R. ökologisch hochwertige Bereiche), festzustellen. Weitere gravierende Auswirkungen können durch ein marodes Ab-
45
vgl. Anhang 2
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wassernetz auf das Wasserpotenzial wirken. Der Betrieb der Kläranlage kann
unter ungünstigen Bedingungen auch mit Geruchsbelästigungen verbunden
sein.
Regenwasser
Bezüglich der drei geplanten Wohnbauflächen und zukünftigen Baugebiete
sind die Anforderungen des § 49 a SWG zur ökologischen Niederschlagswasserbeseitigung einzuhalten. In den nachfolgenden Bebauungsplänen sind
entsprechende Festsetzungen zu treffen.
Altlasten
In Ensdorf sind mehrere Altlastenstandorte vorhanden, von denen eine potenzielle Grundwassergefährdung ausgeht.
Das Altablagerungskataster des LfU weist für den Geltungsbereich des
Landschaftsplanes insgesamt 8 Altablagerungen aus46. Die Flächen werden
einschließlich der vorläufigen Gefährdungsabschätzung in die Begründung
übernommen. Eine genauere Untersuchung des Standortes kann Aufschluss
darüber geben, ob eine Gefährdung vorliegt und es sich damit um eine Altlast
handelt.
Die Erfassung berücksichtigte vor allem ehemalige Deponien, jedoch nicht
ausschließlich illegale Ablagerungen.
Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es ist nicht ausgeschlossen, dass sich in der Gemeinde weitere Altablagerungen befinden.
Diese sind vor allem dort zu erwarten, wo sich in Ensdorf ehemalige Abgrabungen von Sand und Kies befinden. Weiterhin lassen allgemein ehemalige
Standorte von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben, die mit Umwelt
gefährdenden Stoffen umgehen, die Vermutung auf Altlasten zu.
Eine andere Art der Altlast stellen Bunker dar. Einige dieser Westwallbunker
sind noch intakt, andere aber sind gesprengt und von Erde überdeckt, so
dass deren Lage nicht mehr bekannt ist. Bei konkreten Baumaßnahmen
müssen diese Anlagen anhand der Unterlagen des Bundesvermögensamtes
und örtlichen Untersuchungen lokalisiert werden.
46
Aufstellung der Gemeinde Ensdorf, Stand 21.09.1994
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in Ensdorf
Folgende Altlastenstandorte, deren Gefährdung nach den unten angeführten Kriterien47 eingeschätzt wurden, sind in der Gemeinde Ensdorf bekannt:
Tabelle 3:
Altlastenstandorte
Altlastenstandorte
47
Nr.
Lage der Deponie
Art der Ablagerung
ELS 101
Ensdorf westl. B 51, Flur 9 und 10, Hausmüll, Bauschutt, Erdmassen
Auf dem Stockwald
***
ELS 102
An der Schwalbacher Straße, Flur 6
*
ELS 103
Zwischen Gräben (Stöckerweg, ehe- Bauschutt, Erdmassen, illegale
mal. Bauuntern. Hiery), Flur14
Ablagerungen
***
ELS 104
Heidenköpfchen, Flur 7 und 8 (ge- Hausmüll, Bauschutt, Erdmassen
genüber Hasenberg), Biotopfläche
**
ELS 105
Ensdorf “Wischberger” (Wertstoffhof Bauschutt, Erdmassen, Teerde- **
und Brachfläche), z.T. Biotopfläche
cken, Schlacken
ELS 106
Hohweiher (Teil des Gewerbegebie- Hausmüll, Bauschutt, Erdmassen,
tes)
Teerdecken, Straßenbelag
***
ELS 107
Taubental
Bauschutt, Erdmassen, Hausmüll
***
ELS 108
Bauhof Gelände
Erdmassen, Bauschutt, Gewerbe-,
Industriemüll
***
Bauschutt, Erdmassen, Hausmüll
(20%)
Gefährdungsabschätzung
Das GefährdungsPotenzial bezüglich des Grundwassers wurde eingeschätzt aufgrund
-
der Grundwasserverhältnisse, Vorfluternähe = geologisch-hydrologische Gegebenheiten in Verbindung mit der Nutzung der Deponie
(Kinderspielplatz, Wohnbebauung, etc.),
der bekannten Müllzusammensetzung.
Entsprechend ihres GefährdungsPotenzials bezüglich des Grundwassers sind die Deponien in vier Klassen unterteilt.
***
-
Sehr hohes GefährdungsPotenzial:
Akute Grundwassergefährdung des Hauptgrundwasserleiters und Einfluß auf Entnahmebrunnen nicht auszuschließen und
nähere Untersuchung erforderlich und / oder
sonstige Gefährdung (Bodenverunreinigung, Rutschung)
**
-
Hohes GefährdungsPotenzial:
Gefährdung des Hauptgrundwasserleiters und Einfluß auf Entnahmebrunnen nicht auszuschließen und
nähere Untersuchung erforderlich und / oder
sonstige Gefährdung (Bodenverunreinigung, Rutschung)
*
-
GefährdungsPotenzial möglicherweise vorhanden:
Gefährdung des Hauptgrundwasserleiters
Untersuchung angeraten und / oder
sonstige Gefährdung (Bodenverunreinigungen, Erosion, Rutschung)
o
-
GefährdungsPotenzial nicht wahrscheinlich
Vermutlich keine Gefährdung für das Grundwasser
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3.2.5
WASSERWIRTSCHAFT
Der Ausbau der Saar ist im Bereich der Gemeinde Ensdorf abgeschlossen.
Ziel der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist die Schiffbarmachung der
Saar. Während im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses
die Aufhöhungsfläche Ensdorf II komplett aufgeschüttet wurde, wurde im Bereich der Aufhöhungsfläche Ensdorf I nur ein Teil der Erdarbeiten vollzogen.
Die Restfläche auf ehemaligem Aueniveau (Bereich Nonnenwies) soll nun als
Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Auch wurde im Bereich des Saardurchstichs ein Teil der planfestgestellten Auffüllungen des Altarmes zwischen B 51-neu und Saar nicht ausgeführt, so dass dort ein kleiner Altarmrest verblieb.
Gewässerausbau und -unterhaltung wirken sich negativ auf Fließgewässerund Uferbiotope aus. Die Zuflüsse zur Saar (Bommersbach, Schwalbach,
Lochbach) sind in großen Bereichen ausgebaut, so dass keine natürlichen oder naturnahen Uferzonen innerhalb der bebauten Ortslage vorhanden sind.
Ausgebaute Bäche, insbesondere Verrohrungen, sind als Fremdkörper in
Natur und Landschaft zu betrachten, da sie als Wanderungsbarriere wirken
bzw. einen lebensfeindlichen Untergrund darstellen. Durch eine Begradigung
wird zudem bewirkt, dass sich die Fließgeschwindigkeit erhöht und somit die
Tiefenerosion verstärkt wird. Gleichzeitig kann es dadurch in unmittelbarer
Ufernähe zu Entwässerungen führen.
Abbildung 2: Auszug Planfeststellung, Bereich Saaraltarm
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3.2.6
LANDWIRTSCHAFT
Im Bereich der Gemeinde Ensdorf kann von einer fast vollständigen Aufgabe
der landwirtschaftlichen Nutzung gesprochen werden.
Lt. telefonischer Auskunft des Statistischen Landesamtes existiert in Ensdorf
nur noch ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb48, dessen landwirtschaftlich genutzte Fläche 1997 weniger als 15 ha betrug. Eine genaue Aufteilung der verschiedenen Nutzungen liegt nicht vor.
Dennoch werden in der Statistik 283 ha (33,7 % des Gemeindegebietes) als
landwirtschaftliche Fläche geführt. Daraus ist abzuleiten, dass viele Flächen
brach liegen bzw. nur unregelmäßig und extensiv von Landwirten, die nicht in
Ensdorf ansässig sind, bewirtschaftet werden.
Ein Teil der landwirtschaftlichen Flächen liegt in der Saaraue. Dieser Bereich
ist aufgrund seiner Bodenzahlen für die Landwirtschaft gut geeignet.
Der LEPl Umwelt legt das Gebiet nördlich des Kraftwerkes Ensdorf, zusammen mit der Lisdorfer Au, als landwirtschaftliches Vorranggebiet (VL) fest49,
so dass der landwirtschaftlichen Nutzung grundsätzlich vor anderen Nutzungen Vorrang einzuräumen ist (außer Naturschutz50).
Da die Landwirtschaftsflächen in den Saarauen durch den Saarausbau sowie
den Verkehrswegeausbau stark beansprucht sind, wird für den Bereich nördlich des Kraftwerkes sowie die Lisdorfer Au ein Flurbereinigungsverfahren
durchgeführt.
Ziel des Verfahrens ist es, die geplanten und zum Teil schon durchgeführten
Maßnahmen mit ihren landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen zusammenzufassen (Saarausbau, Neutrassierung der B 51, Verlegung von Fernwärme und Sammlern des Abwasserverbandes Saar), die hieraus entstehenden Nachteile für "die allgemeine Landeskultur" zu beseitigen und notwendige Maßnahmen von Naturschutz und Landespflege zu ermöglichen.
Die Erstellung eines Wege- und Gewässerplanes, einschließlich des dazugehörigen landschaftspflegerischen Begleitplanes, ist zur Zeit in Arbeit. Ergebnisse aus landschaftsplanerischer Sicht wurden zwar für Mitte 1999 in Aussicht gestellt51, liegen allerdings noch nicht vor.
48
49
50
51
Mit Schreiben vom 17.06.1998 wurde aktuelles Zahlenmaterial von der Landwirtschaftskammer und dem Statistischen Landesamt angefordert. Bisher liegen noch keine neuen Daten schriftlich vor.
vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Teil A, Zi. 101
vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Teil A, Zi. 41
Schreiben des Amtes für Landentwicklung vom 19.06.1998 sowie tel. Auskunft von Herrn Forster, Amt für Landentwicklung,
am 19.06.1998
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Die übrigen Flächen liegen im südöstlichen Bereich des Gemeindegebietes
auf mäßigen bis schlechten Böden (Terrassenfluren des Gries).
Trotz der relativ guten Eignung der Talaueböden für den Ackerbau zeigt die
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung52 für die Gemeinde Ensdorf keine
neuen Entwicklungschancen auf.
AEP
Negative Auswirkungen durch die noch verbliebene landwirtschaftliche Nutzung auf den Naturhaushalt, sind nur in geringem Maße zu erwarten (lokal
begrenzter Einsatz von Agrochemikalien), zumal die Nutzung durch Auflagen
der Gemeinde extensiviert wurde.
Die z.Z. stattfindende Extensivierungstendenz hat günstige Auswirkungen auf
den Naturhaushalt:
- Regenerierung der Böden vom ehemals intensiveren Einsatz von Pestiziden,
- Abbau der Düngemittelbelastung,
- Bereitstellung von zahlreichen ökologischen Nischen, durch kleinräumige Landnutzung (Wechsel von Brachen und bewirtschafteten Flächen),
- Entwicklung von Ackerrandstreifen mit Ackerunkräutern.
Sie bietet sogar neue Chancen hinsichtlich der Entwicklung von Natur und
Landschaft, wenn die Flächenextensivierung im Rahmen eines langfristig angelegten „vertraglichen Naturschutzes“ zur Bewältigung von Eingriffsfolgen,
z.B. im Rahmen der Ökokonto-Regelung, genutzt wird53.
3.2.7
FORSTWIRTSCHAFT
Der Waldanteil der Gemeinde Ensdorf beträgt 133 ha und damit 15,9 % der
Gemeindefläche. Er liegt damit erheblich unter dem Waldflächenanteil des
Saarlandes mit 33,4 % und ist als sehr gering anzusehen.
Der überwiegende Teil der Fläche (95 ha bzw. mit Nebenflächen 115 ha) ist
Staatswald, der den nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes bedeckt.
Verwaltungsmäßig gehört die Fläche zum SaarForst Landesbetrieb - Regionalbetrieb Süd (ehemals: Forstamt Warndt-Saarlouis). Ein kleiner Teil der
Ensdorfer Waldfläche (8,5 ha) ist in Kirchenbesitz. Er liegt südöstlich der
Gemeinde Ensdorf im Anschluss an die Siedlungsflächen. In dieser Waldfläche (Hasenberg) dominieren Robinien und Kiefern.
Aus der folgenden Tabelle lässt sich die Dominanz der Traubeneiche ablesen. Mit Ausnahme der Fichte spielen die anderen Arten nur eine untergeordnete Rolle.
52
53
Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) für das Saarland, Saarbrücken
2001
vgl. Kap.5.10
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Gemeinde Ensdorf
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Tabelle 4:
54
Holzartenverteilung im Staatsforst
Baumartenstruktur nach
Baumartengruppen
Eiche
Buche
Edellaubbäume
Sonstige Laubbäume
Fichte
Übrige Nadelbäume
Douglasie
Kiefer
Lärche
Gesamt
Fläche/ha
%
36,6
8,7
3,1
16,5
16,4
0,2
1,4
4,3
7,5
94,7 ha
38,6
9,2
3,3
17,4
17,3
0,2
1,5
4,5
7,9
100 %
Der Laubbaumanteil lag 1999 damit insgesamt bei ca. 68,5%.
Es gibt acht Altersklassen mit einem Lebensalter der Bäume von 0 bis über
140 Jahren. Über die Hälfte der Gesamtfläche, nämlich 53 ha sind von Bäumen mit der Altersklasse III, also von Bäumen mit einem Alter von 40-60 Jahren bestockt.
Die Altersklassenverteilung der Holzarten (Hauptbestand und Blösse) gliedert
sich nach den Hauptergebnissen der Forsteinrichtung Ensdorfer Wald wie
folgt:
Tabelle 5:
Altersklassen und Baumarten in Hauptbestand und Blösse
Altersklassen
I
(0-20 Jahre)
II
(20-40 Jahre)
III
(40-60 Jahre)
IV
(60-80 Jahre)
V
(80-100 Jahre)
VI
(100-120 Jahre)
VII
(120-140 Jahre)
XII
(>140 Jahre)
Waldschäden
54
55
Vorkommende Baumarten
Sonstige Laubbäume, Edellaubbäume, Buche,
Eiche
Lärche, Kiefer, Douglasie, Fichte, Sonstige
Laubbäume, Edellaubbäume, Buche, Eiche
Lärche, Kiefer, Douglasie, Fichte, Sonstige
Laubbäume, Edellaubbäume, Buche, Eiche
Fichte, Edellaubbäume, Eiche
Fläche in ha
14
Douglasie, Sonstige Laubbäume, Buche, Eiche
5
Lärche, Kiefer, Fichte, Edellaubbäume, Buche,
Eiche
Buche, Eiche
6
Eiche
12
53
2
3
<1
In Folge des trockenen Sommers 2003 wurde der seit Mitte der 90er Jahre
landesweite Abwärtstrend der Waldschadensentwicklung 55 gestoppt bzw.
vgl. Forstamt Warndt-Saarlouis, Hauptergebnisse der Forsteinrichtung - Ensdorfer Wald, Saarlouis 1999
Saar Forst, Waldzustandserhebung 2003 des Saarlandes, Hrg. Ministerium f. Umwelt, September 2003
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sogar umgekehrt, so dass insbesondere für die Baumarten Fichte, Kiefer und
Eiche ein leichter Anstieg der Schäden zu verzeichnen ist. Detaillierte Angaben zur Gemeinde Ensdorf existieren nicht.
Wenn auch die holzproduktive Tätigkeit im allgemeinen eine wesentliche
Aufgabe der Forstwirtschaft ist, so dient die multifunktionale Forstwirtschaft,
die sowohl die Nutz- als auch Schutz- und Erholungsfunktion einschließt,
dem Allgemeinwohl.
Waldflächen beeinflussen vor allem aufgrund ihrer Schutzfunktionen die Umweltpotenziale positiv:
• Klimaschutz infolge hoher relativer Luftfeuchte, Temperaturausgleich,
Frischluftproduktion, geringere Windgeschwindigkeit
• Bodenschutz, da die Bäume die Erosion des Bodens verhindern
• Wasserschutz durch Speicherung und Filterung des Wassers im Waldboden
• Der Wald wirkt als Luftfilter (hoher Auskämmeffekt)
• Bereitstellung von zahlreichen ökologischen Nischen, insbesondere in Altholzbeständen.
• Lärm- und Sichtschutz
• Erholungswert
3.2.8
ERHOLUNG
Die verschiedenartigen, vorhandenen Freiräume einer Gemeinde oder Stadt
erfüllen das Bedürfnis nach Erholung der Bevölkerung in unterschiedlicher
Art und Weise. "Nach Untersuchungen von Freizeitforschern verbringen die
Bewohner 70 - 80 % ihrer Freizeit in der Wohnung, bzw. im Wohnumfeld
(Garten, Hof u.a.)." 56
Die Siedlungs- und Freiraumstruktur in Ensdorf ist durch die Wohnform der
Gruben- und Hüttenarbeiter (ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit großen Gärten) geprägt. 60,4 % der Gebäude sind Einfamilien- und 36,2 %
Zweifamilienhäuser. Eine Versorgung mit privaten Freiflächen ist daher in
ausreichendem Maße gegeben.
Da nicht alle Bedürfnisse der Erholung im eigenen Garten befriedigt werden
können, sind darüber hinaus öffentliche Freiräume unterschiedlicher Art notwendig.
Hierbei wird in multifunktionale Freiräume (Freiflächen, die mehrere Funktionen gleichzeitig übernehmen können), zu denen alle Parkanlagen und Nah-
56
vgl. S. 37, Landschaftsplan der Gemeinde Schwalbach - Erläuterungsbericht
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erholungsgebiete zu zählen sind, und monofunktionale Freiräume (Flächen,
die mehr oder weniger einer Nutzungsart verpflichtet sind) unterschieden57.
Hierzu gehören:
Multifunktionale
Freiräume
-
Spielplätze,
Badebereiche,
Kleingartenanlagen,
Friedhöfe,
Dauercampingplätze
Sportanlagen.
Na herholu ngsgeb iete so lle n da s Bedü rfni s n ach Erh olu ng in d er fre ien
Landschaft befriedigen.
Naherholung
Hierfür stehen in Ensdorf drei unterschiedliche Bereiche zur Verfügung, denen örtliche Bedeutung zukommt.
Saaraue
Gewässerränder gelten neben Waldrändern als die Bereiche mit höchstem
Erholungswert.
Die Vielfalt der Uferbereiche ging jedoch durch den Saarausbau verloren. Der
Erholungswert wird außerdem durch verschiedene andere Baumaßnahmen
stark beeinträchtigt.
Die Zugänglichkeit zum Bereich der Saaraue ist durch die Bahntrasse und
das Kraftwerk Ensdorf eingeschränkt. Die Verlegung der B 51 in die Saaraue
führte zu weiteren Einschränkungen.
Möglichkeiten zum Verweilen (Bänke) fehlen.
Waldgebiete
Die beiden Waldgebiete stellen gleichfalls Bereiche mit einem hohem Erholungswert dar.
Der Hasenberg mit z.T. gärtnerisch angelegten Bereichen (Blumenrabatten,
Springbrunnen) ist sowohl Parkanlage als auch freie Landschaft. Die Ausstattung mit Bänken, Schutzhütte, Bolzplatz, einem Bereich zum Lagern und
Spielen und einem Waldlehrpfad ist sehr gut bis überdurchschnittlich. Bei der
Gestaltung und zukünftigen Pflanz- und Pflegemaßnahmen, ist stärker auf
eine standortgerechte Artenauswahl Rücksicht zu nehmen.
Der Ensdorfer Wald bietet im Anschluss an das Sportzentrum Ensdorf sehr
gute Möglichkeiten der sportlichen Betätigung in der freien Landschaft. Eine
besondere Ausstattung ist nicht vorhanden. Die Fläche des Ensdorfer Waldes wird im LEPl Umwelt 2004 als Waldfläche58 dargestellt. Im östlichen
Waldgebiet befindet sich eine Wassertretanlage.
57
58
nach Nohl, W., Städtischer Freiraum und Reproduktion der Arbeitskraft, München 1984
vgl. LEPl Umwelt, 2004., Teil B, Zeichnerische Festlegungen, siehe Abb. 1, S. 10
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Beide Bereiche sind sehr gut erreichbar.
Des weiteren legt der LEPl Umwelt59 den Bereich der Bergehalde einen
„Standortbereich für den Tourismus (BT)“ fest. Insbesondere ist die überörtliche Funktion des Aussichtspunktes auf der Bergehalde zu erwähnen.
ehemalige Landwirtschaftsflächen
Parkanlagen
Du rch die Au fga be d er lan dwirtschaftlichen Nu tzun g e ntstehe n Brach flächen, die für das Naturerleben interessante Aspekte aufweisen. Eine Ausstattung im Hinblick auf eine Freizeitnutzung ist nicht vorhanden. Die Bereiche sind jedoch gut erreichbar.
In der Gemeinde Ensdorf gibt es eine einzige größere zusammenhängende
öffentliche Grünanlage. Beginnend östlich des Rathauses erstreckt sie sich
entlang des Lochbaches bis zum Freibad.
Die Fläche ist Teil des Landschaftsschutzgebietes L.3.09.29 "Ensdorfer
Wald". Die Größe beträgt ca. 3,25 ha.
Die Grünanlage hat einerseits die Funktion einer Grünanlage im unmittelbaren Wohnumfeld (Fußwegeentfernung 300 - 500 m je nach Richtwert), andererseits die Funktion einer siedlungsbezogenen Grünanlage zu übernehmen
(Fußwegeentfernung 1000 m).
Die Anlage ist gärtnerisch angelegt und zum ruhigen Verweilen mit Bänken
ausgestattet. Darüber hinaus sind eine Kneippanlage, ein Barfußweg im Bereich des Stollenmundloches, eine Kurkonzertmuschel und ein neu gestalteter Spielbereich vorhanden, der als "Spielplatz Im Park" seit 2001 ein attraktives, ca. 15 ar großes Spiel- und Erlebnisgelände erschließt.
Monofunktionale
Freiräume
In der Gemeinde Ensdorf sind 11 Kinderspielplätze vorhanden.
Spielplätze
Es ergibt sich ein Bestand von 12.590 qm Spielfläche, wobei die Spielplatzfläche „ Prälat-Anheier-Straße“, die dem Freibad zugeordnet und während der
Freibade-Saison nur vom Freibad aus benutzbar ist, nicht mitgerechnet wurde.
Für die Gemeinde Ensdorf besteht durch die Realisierung der Spielplätze
Stöckerweg und Rosselwald derzeit kein Defizit für Kinder bis zu 12 Jahren.
Im Spielplatzleitplan der Gemeinde Schwalbach wurden für die Gemeinde
Ensdorf 9 Spielgebiete, d.h. auch "räumliche Einheiten … voneinander abgegrenzt,
60
die mit dem Einzugsbereich der Spielplätze für Kinder ab 6 Jahren zusammenfallen".
59
60
vgl. LEPl Umwelt 2004, Teil A, Zi. 131
Grimmont / Hasenberg: Kinderspielplatzleitplan der Gemeinde Schwalbach, Ensdorf, S. 27
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Begründung zum Landschaftsplan
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Ein kleiner Bereich südlich der Schule und westlich des Friedhofes wird von
keinem Einzugsbereich eines Spielplatzes erschlossen. Da auch kein Spielplatz vorhanden ist, wurde die in diesem Bereich vorhandene 100%-ige Unterversorgung mit der Errichtung von Spielbereichen auf den Schulhöfen
ausgeglichen.
Die Spielbereiche östlich der Provinzialstraße sind ausreichend mit Kinderspielplätzen versorgt, auch wenn die Entfernungen für Kinder unter 6 Jahren
teilweise zu groß sind. In der Regel stehen für jüngere Kinder private Spielmöglichkeiten zur Verfügung.
Für Kinder ab 12 Jahren sind im Bereich des Sportzentrums und des Hasenberges ausreichende Spielmöglichkeiten vorhanden. Außerdem hat diese
Altersgruppe die Möglichkeit, die freie Landschaft zum Spielen zu nutzen.
Die Versorgung mit Spielplätzen auf der Westseite der Provinzialstraße ist mit
den dort gelegenen 3 Spielbereichen bedeutend schlechter. Alle Einzugsbereiche werden von der Bahntrasse durchschnitten, wodurch die Erreichbarkeit der Spielplätze für die jüngeren Kinder stark eingeschränkt wird. Kinder
des Spielbereiches 26 müssen sogar die Provinzialstraße überqueren, da der
Einzugsbereich des Spielplatzes im südlichen Teil über die stark befahrene
Hauptverkehrsstraße hinüberreicht.
Dieser Spielplatz (Spielbereich 26) ist zudem der kleinste Ensdorfer Spielplatz. Im nördlich angrenzenden Spielgebiet steht derzeit kein Spielplatz zur
Verfügung.
Die Ausstattung aller Spielplätze ist verhältnismäßig gut. Eine Verbesserung
sollte bei fast allen Plätzen hinsichtlich der Sandspielbereiche und der Bepflanzung vorgenommen werden.
Die grundsätzlichen Ziele der derzeitigen Spielplatzplanung 61 in Ensdorf sind:
- Spielräume schaffen, die für möglichst viele Altersstufen geeignet sind
- Naturnahe Spielmöglichkeiten schaffen durch das Einbeziehen der Vegetation ins
Spielgeschehen und durch das Modellieren des Geländes (Hügel, Kuhlen, Felsen, Wasser, Höhlen, Baumstämme ...)
- Vermeidung bzw. Abschaffen eingezäunter "Spielghettos" sowie des reglementierenden "Schilderwaldes"
- "Neues" einführen, das heißt, Wiederholungen vermeiden und noch nicht vertretene Spielgeräte anschaffen
- Anpassung der Spielgeräte an die sich ändernde Altersstruktur des Einzugsbereiches eines Spielplatzes
- jedem Spielplatz sein eigenes, charakteristisches Gepräge geben
- Verantwortungsbewusstsein schaffen, durch das Miteinbeziehen der Anlieger und
Nutzer in die Planung und spätere Betreuung der Spielplätze
- Regelmäßiges (alle 2 Jahre) Begehen der Plätze mit der Spielplatzkommission,
aber auch mit einer "Kinderkommission"
61
Spielplatzkonzept "Spielräume in Ensdorf" , Ensdorf 2000
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Tabelle 6 Kinderspielplätze
Lage
Schanzenstraße
Königsberger Straße
Am Rech (Hasenberg)
Werdorfstraße (Pinkhans)
Parkanlage
Nußgartenstraße / Zum Güterbahnhof
Prälat-Anheier-Straße
Stöckerweg
Bommersbachweg
Rosselwald
Schulhöfe
Sportanlagen
Größe
600 qm
600 qm
700 qm
1.300 qm
2.000 qm
360 qm
330 qm
3.400 qm
200 qm
2.000 qm
1.100 qm
Die Gemeinde Ensdorf ist im Besitz einer sehr vielseitigen Sportanlage. Sie
besteht aus:
1
1
1
1
1
1
1
1
Groß-Sporthalle für internationale Sportereignisse (seit 1999 mit Kletterwand)
„Glück-Auf-Stadion“ mit einem Rasenplatz (70 x 100 m), 12.000 Zuschauerplätze
Ascheplatz (70 x 100 m) mit 400 m Laufbahn, Discus-Anlage und Clubhaus
Rasenkraftplatz (Hammerwurfanlage)
Bouleplatz
Tennisanlage mit 6 Plätzen je 18 x 36 m
Tennishalle (18 x 36 m)
Schießsportanlage (KK) 50 m lang mit Schießständen für Kleinkaliber, Sportpistole, Luftgewehr und Bogenschießen
1 Waldtrimmpfad (ca. 5 km)
Die Anlagen sind im Bereich des Sportzentrums Prälat-Anheier-Straße zusammengefasst.
Seit Herbst 2001 wird das Sportzentrum durch eine rd. 180 qm große Skateboardbahn (mit Jump-Ramp, Curb, Board-Bank), die ihren endgültigen
Standort gegenüber der Großsporthalle gefunden hat, ergänzt.
Des weiteren befindet sich südlich der Tennisplätze ein Hundedressurplatz
am westlichen Waldrand, der über den Tannenweg erreichbar ist.
Eine Turnhalle existiert an der Schule.
Des Weiteren sind Beach-Volleyball-Anlagen im Schwimmbad sowie auf dem
Schulhof errichtet worden.
Die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) geht von einem Orientierungswert62 von 4 qm nutzbarer Sportfläche (Nettosportfläche) pro Einwohner aus. Für die Gemeinde Ensdorf ergibt sich hieraus ein Gesamtbedarf von
29.308 qm Sportfläche.
62
Die hier aufgeführten Orientierungswerte ebenso wie die in nachfolgenden Kapiteln herangezogenen Werte, dienen jeweils
als grober Vergleichsmaßstab und sind im Einzelfall zu hinterfragen und zu prüfen.
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Alle Anlagen dienen der aktiven Freizeitgestaltung und Erholung.
Demgegenüber steht ein Bestand von 27.044 qm Sportfläche.
Trotz des Defizits kann der Bedarf für Ensdorf als ausreichend gedeckt angesehen werden, da die räumliche Nähe der freien Landschaft die vollständige
Deckung nicht zwingend erforderlich macht.
Die Sportflächen sind für die Ensdorfer Bevölkerung gut fußläufig oder mit
dem Fahrrad erreichbar.
Bäder
Die Gemeinde Ensdorf besitzt ein unbeheiztes Freibad, das in unmittelbarer
Nähe der übrigen Sportflächen liegt.
Die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) gibt als Orientierungswert
0,1 qm Wasserfläche pro Einwohner an. Der Wert wird in Ensdorf um ein
vielfaches überschritten (0,82 qm/E), da das Becken eine Ausdehnung von
50 x 120 m und damit eine Gesamtfläche von 6000 qm besitzt.
Als Richtwert für die Bruttofläche von Freibädern werden 2 qm/E (DOG) angegeben. Auch der Wert wird weit überschritten (2,9 qm/E). Im Verhältnis zur
Wasserfläche ist die Rasenfläche eher gering, aber noch als ausreichend anzusehen.
Da das Freibad direkt an den Ensdorfer Wald grenzt, ist eine gute Eingrünung gegeben.
Camping
Östlich an das Freibad angrenzend liegt ein Campingplatz mit ca. 100 Stellplätzen, der von April bis November geöffnet ist.
Der Campingplatz wird wie eine Wochenendhaussiedlung genutzt, was zur
Folge hat, dass die Bewohner ihre Stellplätze gärtnerisch überarbeiten und
Anpflanzungen vornehmen, die nicht standortgerecht sind.
Kleingärten
In der Gemeinde Ensdorf gibt es keine Kleingärten, was auf die o.g. Siedlungsstruktur mit einem hohen Anteil an privatem Grün zurückzuführen ist.
Auch zukünftig ist kein Bedarf erkennbar.
Friedhöfe
In der Gemeinde Ensdorf ist ein Friedhof (Am Schwalbacher Berg) mit einer
Größe von 15.300 qm vorhanden. Die in Ensdorf vorhandenen Friedhofsflächen lassen bereits heute erwarten, dass künftig ein zusätzlicher Flächenbedarf bestehen wird.
Der Friedhof ist sehr eng belegt und weist nur wenig Begleitgrün und Bäume
auf. Die Funktion einer zum Verweilen attraktiven Grünfläche, die auch die
Möglichkeit der Kontemplation bietet, ist in diesem Fall nur bedingt gegeben.
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Der Friedhof ermöglicht es durch seine innerörtliche Lage, dass gerade ältere
Menschen, deren Mobilität häufig nicht mehr so groß ist, ohne größeren Aufwand die Grabstätten ihrer Familienangehörigen, Verwandten und Freunde
besuchen können. Er ist von allen Wohnquartieren gut zugänglich und stellt
eine in das soziale Leben integrierte Freifläche dar.
Unter diesem Gesichtspunkt fällt jedoch die geringe Eingrünung und Gliederung mit Bäumen und Sträuchern besonders negativ auf.
SO „Naherholung“
In Zusammenhang mit der Saarbegradigung beabsichtigt die Gemeinde Ensdorf im Bereich des Saaraltarmes Flächen für ein Sondergebiet „Naherholung“ vorzuhalten.
Konzept Bergehalde
Seit etwa drei Jahren bemühen sich die Gemeinde Ensdorf und der Landkreis
Saarlouis, die Bergehalde in Ensdorf zu einem touristischen Ziel zu entwickeln.
Im Mai 2004 wurde die Südflanke der Halde und ein Teil der Plattform für die
Öffentlichkeit freigegeben und mit einem Wegenetz ausgestattet. Vom Plateau aus ist bei idealem Wetter ein Blick ins Saartal von Völklingen bis weit
über Dillingen hinaus möglich. Denkbar sind im Rahmen der touristischen Erschließung neben der „Erwanderung“ des Gipfels auch sportliche Betätigungsmöglichkeiten wie etwa Crossläufe.
Langfristig soll nach Beendigung der bergbaulichen Nutzung (Rekultivierung) und Entlassung aus der Bergaufsicht der gesamte Haldenbereich für
Erholungszwecke genutzt werden. Detailplanungen hierzu, die auch die Begrünung der Halde (Gewährleistung der Standfestigkeit) berücksichtigen,
müssen noch erarbeitet werden.
In der Planzeichnung zum Landschaftsplan wird der Bereich der Halde und
des Schlammweihers mit überlagernden Darstellungen versehen, da einerseits derzeit noch eine gewerbliche Nutzung stattfindet, andererseits die Halde rekultiviert (Ziel: Wald) und einer touristischen Nutzung (Grünfläche) zugeführt wird.
sonstige Einrichtungen
Des Weiteren sind im Ensdorfer Wald bzw. im Bereich des Schwimmbads
Blockhütten mit Grillmöglichkeiten vorhanden. Kneippanlagen existieren
innerhalb der Parkanlage hinter dem Rathaus sowie im Ensdorfer Wald. Kegelbahnen existieren in der Schwimmbadgaststätte sowie im Bergmannsheim
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4
LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER NATURPOTENZIALE ALS GRUNDLAGE
FÜR DIE RAUMNUTZUNG
4.1
BODENPOTENZIAL
4.1.1
GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN
BNatSchG / SNG
BBodSchG
In den Grundsätzen der Naturschutzgesetze wird u.a. die Erhaltung des Bodens und die Vermeidung eines Verlustes seiner natürlichen Fruchtbarkeit
gefordert63. Aber auch das BauGB, das die Grundlage für die Erschließung
neuer Bauflächen ist, stellt den schonenden und sparsamen Umgang mit
Grund und Boden als wichtigen umweltschützerischen Belang in den Vordergrund64.
Der § 2 Abs. 1 des BBodSchG65 definiert Boden als „die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der
flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne
Grundwasser und Gewässerbetten“.
Der Boden erfüllt im Sinne des § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes folgende Funktionen:
„1. natürliche Funktionen als
a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der
Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz
des Grundwassers,
2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3. Nutzungsfunktionen als
a) Rohstofflagerstätte,
b) Fläche für Siedlung und Erholung,
c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.“
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG sind
„Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile
oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.“
63
64
65
vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und § 2 Nr. 4 SNG
vgl. § 1a Abs. 1 BauGB, a.a.O.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Vom 17. März 1998 (BGBl I 1998, S. 502), geändert durch Art. 17 G v. 09.09.2001
(BGBl I S. 2331, 2334)
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Bodenschutzziele im
Landschaftsprogramm
Bodenschutzprogramm
LEPl Umwelt
4.1.2
Im Landschaftsprogramm des Saarlandes werden daraus folgende Zielsetzungen abgeleitet66:
- Erhaltung der Vielfalt der Bodentypen
- der Verlust von Boden durch Versiegelung, Aufschüttung und Abgrabung
ist möglichst gering zu halten
- Vermeidung von Bodenerosion
- Sanierung beeinträchtigter und geschädigter Böden
Diese Entwicklungszielsetzungen werden im Bodenschutzprogramm 67 hinsichtlich der einzelnen Bodennutzungen (Siedlung, Gewerbe, Land- und
Forstwirtschaft etc.) noch detaillierter ausformuliert. Auf ein Zitat dieser Zielsetzungen wird hier verzichtet.
Die im Landesentwicklungsplan Umwelt getroffenen Aussagen zum Bodenschutz sind zu berücksichtigen.
ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT
Flächenversiegelung
Bodenbewertung
Im 2. Umweltbericht68 der Gemeinde Ensdorf von 1990 wird angegeben,
dass über 40 % des Gemeindegebietes der Siedlungsfläche (einschl. Gärten)
zuzurechnen sind. Die damals im Bau befindliche Kläranlage wurde noch
nicht mit einbezogen.
Aufgrund der starken Siedlungstätigkeit sind nur noch wenige Flächen mit
natürlicher Bodenentwicklung vorhanden. Auch die ackerbaulich genutzten
Böden sind oberflächlich ebenfalls bereits verändert.
Eine besondere Empfindlichkeit hinsichtlich Erosion zeigen die Böden mit einem geringen Wasseraufnahme- und Speicherungsvermögen. Aus diesem
Grunde sind die sandigen Ackerflächen des „Gries“ besonders erosionsgefährdet.
Immissionen
Böden mit hoher Filter- und Pufferkapazität (Lehmböden der Aue) sind besonders gefährdet durch Immissionen aus Industrie und Verkehr. Schädliche
Stoffe, insbesondere nicht abbaubare Schwermetalle, können sich in den
Boden einlagern und über die Nahrungskette mobilisiert werden.
Organische Belastungen können hingegen im Boden in Verbindung mit Mikroorganismen mehr oder weniger schnell abgebaut werden. Insbesondere die
Böden entlang der Verkehrswege aber auch im Lee des Großemittenten
Kraftwerk Ensdorf sind bereits vorbelastet.
66
67
68
vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes vom 01. März 1989 (Amtsbl. des Saarlandes S. 353), S. 358
vgl. Bodenschutzprogramm des Saarlandes vom 25. Januar 1990 (Amtsbl. des Saarlandes S. 253)
vgl. Blaes, A. / Klein, M., "Boden und Bodenschutz" - 2. Umweltbericht der Gemeinde Ens dorf,1990, S. 4
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Die Einträge durch die Luftverschmutzung stehen in Abhängigkeit zu der auf
der Fläche vorhandenen Vegetation. Je größer die Auskämmwirkung der Vegetationsflächen ist, desto größer ist der Stoffeintrag in den Boden.
Insbesondere Waldflächen - dort vor allem Nadelhölzer - sind in hohem Maße
an der Auskämmung von Schadstoffen beteiligt.
Je nach Bodenart, Humusgehalt und Ausgangsgestein kann dies zu negativen Auswirkungen auf den Boden führen:
- Böden mit geringer Basenversorgung können versauern. Als Folge treten
Vitalitätsverluste der Vegetation auf.
- Die Filtereigenschaft für das Grundwasser wird vermindert. Damit steigen
die Gefahren einer Versauerung des Grundwassers69.
- Die zunehmende Versauerung der Waldböden sowie der übermäßige Eintrag von Stickstoff stellen für die Wälder eine besondere Gefährdung dar.
Auf den noch landwirtschaftlich genutzten Flächen treten diese Effekte in geringerem Maße auf, da die Säurebildner durch Kalkung und Düngung kompensiert werden und auf Ackerflächen zusätzlich eine dauernde Bodendurchmischung stattfindet.
Durch einseitige Überdüngung und Biozideinsatz treten hier allerdings andersartige Bodenbelastungen auf, die die nachhaltige Fruchtbarkeit und biologische Regenerierbarkeit der Böden sowie des Grundwassers beeinträchtigen.
Mit Aufgabe der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen einerseits und
der Gestaltung der Pachtverträge seitens der Gemeinde andererseits, die eine extensive Bewirtschaftung vorschreiben, ist eine Bodengefährdung nicht
mehr gegeben.
Dagegen stellt die Schadstoffanreicherung - insbesondere von Schwermetallen - in den Böden neben der viel befahrenen B 51 eine lokale Gefährdung
dar.
69
vgl. Umweltbundesamt, Daten zur Umwelt 1988 / 89, Berlin,1989
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4.1.3
VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE
Siedlungserweiterung
In Planung befindliche Siedlungserweiterungen (u.a. Kohlenlagerplatz,
Wohngebiete „Ensdorf Süd“ und „Nördlich der Schanzenstraße“) werden
auch mit großflächigen Bodenversiegelungen / -veränderungen verbunden
sein.
Verkehrswege
Aber auch die zentrale Funktion hinsichtlich der Bündelung von Verkehrswegen (Bau der Querspange zwischen A 620 und B 51, Ortsumgehung B 51)
hat gravierende Einflüsse auf das Bodenpotenzial.
Die o.g. Eingriffe können sich wie folgt auswirken:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
4.1.4
Verlust von Ackerboden mit z.T. hohen Bodenwertzahlen (50 - 70),
Versiegelung und Behinderung der Bodendurchlüftung,
Schadstoffeintrag durch Verkehr und Gewerbe,
Salinisation im Straßenrandbereich durch die Verwendung von Auftausalzen,
Veränderung des pH-Wertes zu Extremwerten sowohl im basischen (z.B. Bauschutt) als
auch im sauren Bereich (z.B. nasse Deposition von SO2), Schwermetallbelastung durch
Immissionen (trockene Deposition); in Verbindung mit einem niedrigen pH-Wert kann eine
Mobilisierung (Pflanzenverfügbarkeit) erfolgen,
Veränderung des Nährstoffhaushaltes durch Mangel an Kalium, Magnesium und Phosphaten,
Veränderung des Bodenwasserhaushaltes durch Verringerung des Porenvolumens und
der Ton-Mineralstruktur (z.B. durch Einlagerung von Na-Ionen aus Auftausalzen),
Gasaustritte durch städtische Versorgungsnetze; die damit verbundene 0 2-Reduzierung
kann Folgen auf Pflanzen- und Tierwelt haben,
die Grundwasserneubildung verringert, da noch mehr Regenwasser oberirdisch abgeführt
wird,
die Fläche als Standort für die Vegetation verringert,
und folglich auch die klimatische Situation beeinträchtigt (stärkere Aufheizung, gering eres
Filtervermögen).
ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT
Aus landschaftsplanerischer Sicht ergeben sich folgende Entwicklungsziele:
•
•
•
•
•
•
•
•
erosionssichernde Maßnahmen in gefährdeten Gebieten durch geeignete Bepflanzung
bzw. schonende Bewirtschaftung,
eine weitere Flächenversiegelung muss möglichst vermieden bzw. auf ein notwendiges
Maß minimiert werden,
Wiederverwertung von Boden aus Baumaßnahmen zur Rekultivierung von Flächen,
für zu überbauende Flächen ist nach Möglichkeit ein Ausgleich durch Entsiegelung zu
schaffen,
Förderung der Flächenentsiegelung im privaten Bereich,
Dach- und Fassadenbegrünung sind als klimatischer Ausgleich zu fordern,
eine Versickerung des Regenwassers ist so weit als möglich sicherzustellen,
Förderung der natürlichen Bodenbildung und Erhaltung der Bodenfunktionen durch schonende Landbewirtschaftungsverfahren (Extensive Landwirtschaft / Förderung von Grünlandwirtschaft).
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4.2
WASSERPOTENZIAL
4.2.1
GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN
BNatSchG / SNG
In den Grundsätzen des Naturschutzgesetzes (§ 2 SNG) wird gefordert, die
Naturgüter, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam zu nutzen. Der
Verbrauch der sich erneuernden Naturgüter ist so zu steuern, dass sie nachhaltig zur Verfügung stehen.
Eine Zielsetzung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 SNG ist, Gewässer vor Verunreinigung
zu schützen und ihre natürliche Selbstreinigungskraft zu erhalten oder wiederherzustellen. Nach Möglichkeit ist ein rein technischer Ausbau von Gewässern zu vermeiden und durch biologische Wasserbaumaßnahmen zu ersetzen. Auch das SWG 70 beinhaltet die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Gewässer, einschl. der Uferrandstreifen.
WRRL
Aus der Wasserrahmen-Richtlinie71, die in §§ 25a ff WHG-neu72 in nationales
Recht umgesetzt wurden, ergibt sich eine Verpflichtung der Gemeinde, ihre
oberirdischen Gewässer „so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen Potenzials und chemischen Zustandes vermieden
und ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird.“
Die Zeitachse zur Umsetzung der WRRL sieht vor, dass bis Ende 2004 ein
Zustandsbericht vorliegen muss. Durch die Umsetzung entsprechender Güte
verbessernder Maßnahmen soll der „gute ökologische Zustand“ bis zum Jahr
2015 realisiert werden.
Landschaftsprogramm
Hinsichtlich des Grundwassers fordert das Landschaftsprogramm des Saarlandes eine Sanierung der durch Schadstoffe belasteten Grundwasservorkommen73. Darüber hinaus sollen Quellen, fließende und stehende Gewässer in naturnaher, charakteristischer Ausbildung erhalten oder wiederhergestellt, und die Vielfalt unterschiedlich feuchter Standorte in der Landschaft erhalten werden74.
LEPl Umwelt (alt)
Der LEPl Umwelt legt für den Bereich nördlich des Kraftwerkes sowie westlich des Kraftwerkes zwischen DB-Anlagen und östlicher Gemarkungsgrenze
ein wasserwirtschaftliches Vorranggebiet (VW) fest. Dieses dient dazu, insbesondere das Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung
vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen
70
71
72
73
74
vgl. § 56 SWG
RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung
eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S.1)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Neufassung vom 19. August 2002, (BGBl I S. 3245)
vgl. Landschaftsprogramm, a.a.O., Zi. 20, 181
vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, Zi. 19 und 21, S. 359
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“(…) Planungen, die in wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten Grund und Boden in Anspruch nehmen,
sollen auf die Belange der Wasserwirtschaft in der Weise abgestimmt werden, dass die Versorgung der
Bevölkerung und der Industrie mit Trink- und Brauchwasser gewährleistet ist. (…)” (vgl. LEPl Umwelt,
Teil A: Textliche Festlegungen)
Im westlichen Gemeindegebiet ist ein Bereich für die Wasserversorgung
(BW) festgelegt.
Bereich für
Wasserversorgung
“Lage:
Zielsetzung:
Instrument:
Bereich westlich der Ortslage Ensdorf (Saartal Bous - Ensdorf, Ensdorfer Aue)
Schutz des Grundwassers
Ausweisung gemäß § 19 WHG”
Der LEPl Umwelt, Teil A: Textliche Festsetzungen, definiert Bereiche für die
Wasserversorgung wie folgt:
“(244) Bereiche für die Wasserversorgung sind Standortbereiche, in denen sich Einrichtungen für die
Gewinnung von Trink- und Brauchwasser befinden, die in ihrer Gesamtheit den langfristigen Wasserbedarf der Bevölkerung und der Industrie im Saarland decken sollen. (...)”
Hinsichtlich der Oberflächengewässer soll der Gütezustand nachhaltig verbessert werden75.
Gem. Zi. 226 sollen die Altarme der Saar erhalten und ihnen Ausgleichs- und
Erholungszwecke zugeordnet werden.
LEPl Umwelt 2004
Der aktuelle LEPl Umwelt legt im Südosten des Gemeindegebietes ein Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW) fest. Die VW sollen lt. LEP als Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.
Vorranggebiet für
Im LEPl Umwelt wird ferner ein Vorranggebiet für Hochwasserschutz (VH)
festgelegt, das im Wesentlichen die zwischen Saar und B 51 / Kraftwerk gelegenen Flächen, einschließlich den Bereich Nonnenwies, umfasst.
Hochwasserschutz
4.2.2
ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT
GW - Gefährdungen
Belastungen des Grundwassers ergeben sich durch Düngemittel- und Pestizidanwendungen aus der Landwirtschaft vergangener Tage sowie durch
Stoffe, die über den Luft - Boden - Pfad (u.a. Schwermetalle) in das Grundwasser eingeschwemmt werden. Konkrete Messergebnisse stehen allerdings
nicht zur Verfügung. Potenziell besteht auch eine Gefährdung des Grundwassers durch mehrere Altlastenstandorte (= alte Deponien). Über Belastungen, die von der z.T. maroden Kanalisation ausgehen, liegen keine konkreten
Angaben vor.
Die Verringerung der Grundwasserneubildung durch die zunehmende Versiegelung stellt einen weiteren Konfliktpunkt dar.
75
vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Zi 114 ff
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Fließgewässer
Fließgewässer reagieren empfindlich auf Veränderungen der Fließgewässerdynamik (Gewässerausbau) sowie Veränderungen der natürlichen Ufervegetation (Beseitigung von Ufergehölzen / Hochstauden).
Saar
Die Saar ist im gesamten Ensdorfer Bereich ausgebaut, so dass keine natürliche Dynamik eines Mittelgebirgsflusses herrscht. Sie wird durch die Randnutzungen stark beeinflusst und kann wie folgt charakterisiert werden: "In der
Saar lassen sich durch Kühlwassernutzung erhöhte bis hohe Temperaturen feststellen. Im
mittleren und unteren Saarabschnitt führen Abbauvorgänge des öfteren zu sehr niedrigem
Sauerstoffgehalt. Für Gesamtphosphor treten wiederholt erhöhte bis hohe Konzentrationen
in Erscheinung. Hohe Werte lassen sich für Nitrat und Cadmium, aber auch für BSB5 und
CSB feststellen. Häufig werden sehr hohe Konzentrationen von Ammonium, DOC und Blei
76
angetroffen."
Die biologische Gewässergüte der Saar hat sich seit 1975, als sie in diesem
Abschnitt mit Gewässergütestufe IV (übermäßig belastet) eingestuft wurde,
deutlich verbessert. War die Verschmutzung 1985 und 1990 immer noch sehr
stark (Gewässergütestufe III-IV)77, so hat sich nicht zuletzt infolge der Fertigstellung der Kläranlagen Völklingen und Ensdorf, der Zustand auf „Gütestufe
III - stark verschmutzt“ bzw. ab der Staustufe Lisdorf sogar auf „Gütestufe IIIII - kritisch belastet“ verbessert78.
Trotz dieser Verbesserung macht der zeitweise stark absinkende Sauerstoffgehalt (unter 2 mg/l) der Saar schwer zu schaffen, so dass eine künstliche
Sauerstoffzufuhr (stationäre Belüftungsanlage Bous) notwendig wird. Der
Selbstreinigungsprozess der Saar wird durch die Abwärme des Kraftwerks
Ensdorf ebenfalls negativ beeinflusst.
Mit der Güteverbesserung der Saar steigt auch der ökologische Wert des
Flusses, denn er wird reicher an Kleintieren und Fischen - die Diversität
steigt. Die wassergebundenen Lebewesen bilden ihrerseits die Nahrungsgrundlage für Wasservögel, die sich gerne im Oberwasser der Staustufe Lisdorf aufhalten. Allerdings ist der ökologische Wert der Saar für das unmittelbare Aueland seit des Ausbaus gesunken, da die Überflutungsereignisse
deutlich reduziert sind.
Lochbach / Weiherbach Die
Wasserqualität hat sich seit 1990 durch die zwischenzeitliche Verlegung
des Hauptsammlers von Stufe IV (übermäßig verschmutzt) auf Güteklasse
III-IV (sehr stark verschmutzt) verbessert.
Insbesondere innerhalb der Parkanlage sowie beim Durchfließen des Ensdorfer Waldes besitzt der Weiherbach ein großes ökologisches Entwicklungspotenzial. Schon jetzt säumen bereichsweise ökologisch wertvolle
Bachufergehölze mit der spezifischen Fauna das Bachbett. Hier ist eine deutlich bessere Gewässergüte von II-III (mäßig - kritisch belastet) festzustellen.
76
77
78
Daten zur Umwelt, a.a.O., S. 320
vgl. Ministerium für Umwelt, Gewässergütekarte des Saarlandes, Saarbrücken, 1990
vgl. Gewässergütekarte des Saarlandes 2003, Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Saarbrücken,
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Schwalbach / Hohlbach
Die Gewässerqualität des Schwalbaches (Hohlbach) ist schlecht, da auch für
ihn Einleitgenehmigungen bestehen. Die Gewässergüte wurde sowohl in der
Gewässergütekarte des Saarlandes von 1990 wie auch in der von 2003 mit
Gütestufe IV (übermäßig verschmutzt) angegeben. Die Güte hat sich noch
nicht gebessert, da der Sammlerbau zwar für das Gemeindegebiet Ensdorf,
nicht jedoch für das restliche Einzugsgebiet abgeschlossen ist.
Abbildung 3
Gewässergüte 2003 der Ensdorfer Fließgewässer
Durch den Bau des Sammlers und Anschluss an die Kläranlage ist eine Verbesserung des gesamten Gewässerzustandes absehbar. Damit wird auch die
naturschutzrelevante Bedeutung in naher Zukunft steigen. Insbesondere im
Bereich zwischen B 51 und Saar besitzt der Bach ein gutes Entwicklungspotenzial.
Bommersbach
Dieser Abschnitt ist relativ naturnah gestaltet. Die Wasserqualität des Bommersbaches ist, wie beim Schwalbach, schlecht (Güteklasse IV), da er z.Z.
ebenfalls noch Vorfluterfunktion zu erfüllen hat.
Mit dem Abschluss des Abwassersammlerbaus wird sich die Wasserqualität
des Bommersbaches voraussichtlich verbessern.
Fischteiche
Die beiden Teiche in Saarufernähe weisen einen hohen Anteil nicht standortgerechter Vegetationselemente auf (z.B. Koniferen). Die Ufervegetation ist
nur unzureichend ausgebildet. Allerdings befinden sich in unmittelbarer Nähe
der Teiche wertvolle Biotopstrukturen.
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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Bei den beiden anderen Teichen ist die Situation unterschiedlich. Der südliche größere Teich ist tief in das Gelände eingesenkt und weist einen hohen
Anteil von Steiluferbereichen auf. Das hat zur Folge, dass das Ufer - einschließlich der angrenzenden Hangbereiche - an mehreren Stellen aufgrund
der Angelnutzung stark erodiert ist. Die Ufervegetation ist zudem nur unzureichend ausgebildet. Die umgebende Eingrünung bildet als Vorwaldstadium
einen für den Biotop- und Artenschutz wertvollen Bereich.
Zwar weist der nördliche Teich einen hohen Anteil nicht standortgerechter
Vegetationselemente (Birken, Koniferen) am Uferbereich auf, die Ufer-/ Gewässervegetation ist allerdings mit ausgeprägten Schwimmblattgesellschaften gut ausgebildet.
Insbesondere für Amphibien und Libellen stellen die Fischteiche wertvolle
Lebensräume dar.
Saaraltarm
Der ökologische Wert ist aufgrund der hochwertigen Ufervegetation groß,
obwohl die Flussdynamik im Unterwasser der Staustufe Lisdorf fehlt. Er ist
als Fischschonbezirk per Verordnung gesetzlich geschützt. Diese VO betrifft
nur den planfestgestellten Teil des Saaraltarmes, nicht jedoch den Bereich
zwischen B 51-neu und Saar, in dem die planfestgestellten Auffüllungen des
Altarmes nicht ausgeführt wurden.
Schlammweiher
Durch verschiedene gleichzeitig nebeneinander vorhandene Umweltbedingungen (Trockenstandorte neben Wasserflächen) können sich an Schlammweihern wertvolle Biotopkomplexe ausbilden.
4.2.3
VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE
Grundwasser
In Planung bzw. in Bau befindliche Siedlungserweiterungen (u.a. Gewerbegebiet nördliches Kraftwerk, Wohngebiete Ensdorf Süd und Rosselwald)
werden ebenfalls mit großflächigen Bodenversiegelungen verbunden sein.
Hierdurch wird die Grundwasserneubildung verringert, da noch mehr Regenwasser oberirdisch abgeführt wird. Im Neubaugebiet „Ensdorf-Süd“ wird allerdings bereits dem § 49a SWG entsprochen, indem das Regenwasser
durch ein Trennsystem mit Rigolenversickerung dem natürlichen Kreislauf
wieder zugeführt wird.
Aber auch der bereits erwähnte Neubau von Verkehrswegen (Bau der Querspange zwischen A 620 und B 51, Ortsumgehung B 51) kann gravierende
Einflüsse auf das Wasserpotenzial (Grundwasser) haben, denn mit Verkehrswegen geht im allgemeinen auch eine Belastung des Grundwassers
einher. Weitere Beeinflussungen können sein:
- Die landwirtschaftliche Nutzung ist in den letzten Jahren permanent zurückgegangen, so dass grundsätzlich von einer langfristigen Regeneration
des Grundwassers auszugehen ist.
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- Auch von den Altlastenstandorten kann grundsätzlich eine Gefährdung /
Belastung des Grundwassers ausgehen, sofern die Standorte innerhalb
des Grundwassereinzugsgebietes über durchlässigen Schichten liegen.
- Über potenzielle Grundwasserbelastungen, die von undichten Abwasserleitungen / Kanälen ausgehen, liegen keine Angaben / Erhebungen
vor.
Fließgewässer
Bei den Fließgewässern wird durch den Sammlerbau und die Abwasserreinigung in der zentralen Kläranlage die Schadstoffbelastung zurückgehen, der
Gewässergütezustand wird sich bessern.
Durch die Realisierung der Querspange B 51 - B 269 wird der Schwalbach
teilweise überbaut und muss verlegt werden. Auch die beabsichtigten Planungen von Gewerbegebieten (Revitalisierung des Stixi-Geländes) können
grundsätzlich Auswirkungen auf den Schwalbach haben. Durch die geplanten
Baumaßnahmen besteht allerdings auch die Möglichkeit, im Rahmen von
Renaturierungsmaßnahmen ein neues Bachbett naturnah anzulegen und zu
gestalten.
Stillgewässer
Die Fischteiche zwischen B 51 und DB-Anlage liegen im Einwirkungsbereich
der geplanten Trasse der Querspange B 269, werden allerdings nach jetzigem Planungsstand nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Die Flotationsweiher, die grundsätzlich für die an Wasserlebensräume gebundene Flora und Fauna wertvolle Lebensräume bereitstellen, werden laut
genehmigtem Rahmenbetriebsplan, der bis in das Jahr 2020 reicht, vollständig überschüttet. Lediglich bei einer Aufgabe des Bergbaus vor diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, diese Bereiche als Feuchtgebiete zu entwickeln.
Grundsätzlich können folgende Gefährdungen durch die o.g. Entwicklungen
sowohl auf das Grundwasser als auch auf Oberflächengewässer wirken:
•
•
•
•
•
•
•
•
Verringerung der Wasserspeicherung in den oberen Schichten,
Verdichtung / Versiegelung (Verhinderung der Versickerung, oberflächiger Abfluss des
Wassers),
Erdbauarbeiten (Störung des natürlichen Bodenprofils durch Verfüllungen, unerwünschte
Drainage),
Entwässerungsmaßnahmen in der Nähe von Gebäuden (Reduktion des Wasserhaushaltes der oberflächennahen Bodenschichten - "gravitatives Wasser" - und dadurch Behinderung der Grundwasser-Anreicherung),
Verschmutzungen des Bodens und des Oberflächenwassers durch den Verkehr (Reifenabrieb, Auspuffgase, Ölreste etc.),
undichte Kanalisation und andere Versorgungsleitungen (Gas, Fernwärme etc.),
Verschmutzung durch Gewerbe und Industrie bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen,
Verschmutzung durch Luftschadstoffe, die sich durch trockene und nasse Deposition zunächst im Boden, dann im Grundwasser anreichern können,
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•
4.2.4
Verschmutzung des Grundwassers durch Überlastung der kommunalen Kanalsysteme
(Mischsysteme) bei Starkregenfällen und dadurch bedingter Überflutung "offener" Flächen
mit Schmutzwasser, das dann ins Grundwasser versickert.
ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT
Grundwasser
Als Entwicklungsziele für das Grundwasserpotenzial ergeben sich hieraus:
•
•
•
•
•
•
•
Oberflächengewässer
Extensivierung der Landwirtschaft im Bereich der Wasserschutzzonen,
Sanierung der Altlastenstandorte,
Kontrolle bzw. Sanierung der Kanalisation,
Reduzierung des Trinkwasserverbrauches,
Minimierung des Versiegelungsgrades bei Baugebieten,
Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten, um beim Bau von Verkehrsanlagen eine
Belastung randlicher Böden und damit des Grundwassers zu vermeiden,
Versickerungsmöglichkeiten von Niederschlagswasser ausschöpfen.
Da keine Erkenntnisse über die Versickerungsmöglichkeiten von Niederschlagswasser im
Gemeindegebiet Ensdorf vorliegen, wäre es sinnvoll sich diese z. B. durch eine Regenwasserbewirtschaftungsstudie zu verschaffen. Für solch eine Studie besteht die Zuschussmöglichkeit nach der Richtlinie des Ministeriums für Umwelt für die Gewährung von
Zuwendungen für Maßnahmen zur ökologischen Optimierung der Abwasserableitung u. behandlung (Aktion Wasserzeichen).
Für den Bereich der Oberflächengewässer ergeben sich folgende Ziele, unter
Beachtung der landesplanerischen Vorgaben:
•
•
•
•
•
•
•
•
Renaturierung großer Abschnitte der Bachläufe nach Fertigstellung der Sammler,
Verringerung der Abwärme und Schadstoffbelastung,
Niedrig-Wasseranreicherung durch Fremdwasserentflechtung des Kanalsystems,
naturnahe Neugestaltung der vom Bau der B 269 - Querspange betroffenen Teiche,
standortgerechte Eingrünung der stehenden Gewässer,
Erhaltung aller noch verbliebenen Auestandorte.
Erhaltung von Kleingewässern und Quellbereichen,
Schaffung von Kleingewässern, Tümpeln und Gräben (Lebensräume für die Wechselkröte. lt. ABSP)
4.3
KLIMAPOTENZIAL
4.3.1
GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN
BNatSchG / SNG
Laut § 2 Abs. 1 Nr. 5 und 6 BNatSchG und § 2 Abs. 1 Nr. 7 und 8 SNG sind
"Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen (...) auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten. Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch
landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern."
Landschaftsprogramm
Im Landschaftsprogramm des Saarlandes 79 wird betont, dass der Reinhaltung der Luft besondere Bedeutung beizumessen ist, "da Schadstoffe in der Luft
nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die anderen Lebewesen, auf
die Naturgüter Boden und Wasser sowie auf den Naturhaushalt insgesamt haben. Die Ent-
79
vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, Zi. 8 bis 10, S. 358
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stehung bzw. Ausbreitung von Luftverunreinigungen und Lärm sollen durch geeignete Maßnahmen möglichst an der Quelle minimiert werden".
LEPl Umwelt (alt)
Der bis Juli 2004 gültige LEPl Umwelt legte zur Durchlüftung der Ortslage regionale Grünzüge fest80 (Bommersbachtal, Schwalbachtal, Taubental). Diese
sollen einen Ausgleich für Umweltbelastungen herbeiführen und den Naturhaushalt durch naturgebundene Nutzungen stärken. Lokalklimatische Belange sind bei allen Siedlungstätigkeiten zu beachten.
LEPl Umwelt 2004
Im aktuellen LEPl Umwelt entfällt die Ausweisung von Freiräumen und Regionalen Grünzügen. Stattdessen werden innerhalb des Gemeindegebietes
drei Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) festgelegt, so entlang des
Schwalbaches, im Südosten des Gemeindegebietes zwischen dem Wohngebiet Ensdorf Süd und der Ortslage von Griesborn sowie nördlich des Gewerbegebietes Saarplateau.
Im Textteil des LEPl Umwelt heißt es:
VFS“ dienen dem Biotopverbund und der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender
unzerschnittener und unverbauter Landschaftsteile. Die Inanspruchnahme der VFS für
Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windenergieanlagen ist unzulässig.“
4.3.2
ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT
Lufthygiene
Der 1. Umweltbericht der Gemeinde Ensdorf über die Luftgüte 81 zeigte, dass
Ensdorf aufgrund der Industriesituation, der Bevölkerungsballung und des
hohen Verkehrsaufkommens bezüglich der SO2-Immissionsbelastung lufthygienisch lange Zeit mit Großstädten und Ballungsgebieten gleichzusetzen
war. In Smogsituationen, ausgelöst durch Inversionswetterlagen, war die
Luftqualität in Ensdorf schlechter als in den Industriezentren Dillingen und
Völklingen. Zwischenzeitlich hat sich die Situation aufgrund der schärferen
Gesetzgebung (u.a. 13. BImSchV - Großfeuerungsanlagen-Verordnung)
deutlich gebessert.
Diese Ventilationsbahnen decken sich in der Regel mit den im LEPl Umwelt
festgelegten regionalen Grünzügen. Bebauung quer zu den Ventilationsbahnen verhindert bzw. verzögert die Kaltluftströmungen.
4.3.3
VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE
Eine grundsätzliche Verschlechterung des Kleinklimas sowie der Lufthygiene
ist von den geplanten großflächigen Baumaßnahmen zu erwarten.
Sie wirken sich folgendermaßen aus:
80
81
vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Zi 32 ff und 153 ff sowie Teil B - zeichnerische Festlegungen
vgl. S. 13 - Umweltbericht der Gemeinde Ensdorf - "Luftgüte"
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•
•
•
•
4.3.4
Verlust von Kaltluft sammelnden Flächen (Strahlungsnächte) und in der Talaue,
mögliche Emissionsbelastung bei Ansiedlung von stark emitierenden Betrieben, dadurch
grundsätzliche Verschärfung der Schadstoffbelastung und Auswirkungen auf Boden- und
Wasserpotenzial,
Beeinträchtigungen der Taldurchlüftung durch Auffüllungen (z.B. Dämme) und Behinderung der Kaltluftzufuhr aus den Seitentälern bzw. saarabwärts,
kleinklimatische Verschlechterung durch neue große aufheizbare Flächen (Hitzeinsel).
ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT
Als Planungsziele82 ergeben sich hieraus:
•
•
•
•
•
•
•
•
Freihalten bzw. Freimachen von Frischluftschneisen. Für Ensdorf sind dies insbesondere
das Schwalbach-, das Lochbachtal sowie das Taubental,
Erhalten der Kaltluftentstehungsgebiete (Freiflächen im Taubental, Nonnenwies),
Stärkere Durchgrünung der Ortschaft, u.a. mit Straßenbäumen, insbesondere in Fortsetzung der regionalen Grünzüge,
Schaffung von attraktiven Fuß- und Radwegeverbindungen zur Reduzierung des PKWVerkehrs,
Hinweise auf den technischen Umweltschutz und Energiesparmaßnahmen,
Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen, Fassaden- und Dachbegrünung,
hoher Begrünungsanteil und Sicherung von Feuchtgebieten (hohe Verdunstungs- und
CO2-Umsatzrate) innerhalb von geplanten Gewerbegebieten,
Begrünung / Rekultivierung großer vegetationsfreier Flächen (Bergehalde, Schlammweiher) nach Beendigung der Nutzung.
4.4
ARTEN- UND BIOTOPPOTENZIAL
4.4.1
GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN
BNatSchG / SNG
Laut § 2 Abs. 1 Nr. 10 SNG und § 2 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG sind die "… wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften (…) als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensstätten und Lebensräume (Biotope) sowie ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen."
§ 25 SNG (entspricht § 30 BNatSchG) stellt schutzwürdige Biotope, wie z.B.
Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, (…), Besenheidenfluren, Trockenrasen, (…), Bruch- und Auewälder etc., unter pauschalen
Schutz. Die Liste der § 25 - Biotope wird vom Landesamt für Umweltschutz
geführt und aktualisiert.
Der Landschaftsplan bewertet gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SNG den im Rahmen
der Bestandsaufnahme festgestellten Zustand von Natur und Landschaft und
legt diese Bewertung der Erarbeitung des Biotopverbundes (gem. § 8 Abs. 2
Nr. 3 SNG, siehe Kapitel 5.10.1) soweit die räumliche Ausdehnung der Gemeinde dies überhaupt zulassen, sowie der Festlegung der naturschutzfachlichen Maßnahmen (gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 SNG, vgl. Kapitel 5.10.) zugrunde.
82
vgl. auch Zi. 153 ff des LEPl Umwelt
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Landschaftsprogramm
Im Landschaftsprogramm des Saarlandes83 wird außerdem betont, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Verbesserung von Restbiotopen
bzw. Schaffung von Ersatzbiotopen vor Beginn des Eingriffes auszugleichen
sind.
Abbildung 4
Auszug aus der Maßnahmenkarte zum ABSP
Der Biotopschutz (die Biotopentwicklung) soll mit dem Artenschutz eng gekoppelt werden (z.B. Wiedereinbürgerung verdrängter bzw. bedrohter Arten).
ABSP
83
84
Die „Daten zum Arten- und Biotopschutz“ (Arten- und Biotopschutzprogramm)84 stellen für die Landschaftsplanung eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zielsetzungen dar. So wurden insbesondere prioritäre Entwicklungsziele zum Erhalten und zur Förderung der Standgewässer und
Feuchtgebiete (Schwalbachtal, Nonnenwies) sowie des nassen (Nauwies)
und trockenen (Bereich Gries) Grünlandes, zur Entwicklung standortgerechter Wälder sowie Entwicklung und Optimierung naturraumtypischer artenreicher Grünlandgesellschaften formuliert. Darüber hinaus stellt die Entwicklung
und Optimierung von naturnahen Bereichen des Lochbaches, einschl. angrenzender Aue ein wichtiges Ziel dar.
vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, Zi. 22 ff, S. 359 und Zi. 42 ff
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (Hrsg.), Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP) + Gewässertypenatlas des Saarlandes, Saarbrücken 1999
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Eng damit verzahnt ist das Zielartenkonzept, das auf die Zielart „Wechselkröte“ abzielt.
Verbindliche Planungsvorgaben im Sinne von landesplanerischen und raumordnerischen Zielen lassen sich aus dem ABSP jedoch nicht ableiten, da es
sich um ein Fachgutachten im Auftrag des Umweltministeriums handelt, das
nicht mit anderen Fachgutachten abgestimmt ist.
FFH-Gebiete
Ziel der EU-Richtlinie 97/62 EG vom 27.10.1997 (Fauna-Flora-HabitatRichtlinie) ist die Bewahrung und Wiederherstellung von solchen Lebensräumen und Populationen wild lebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I und II der EU-Richtlinie aufgeführt sind.
Auf Grund der biotischen Ausstattung existieren weder gemeldete FFHGebiete im Gemeindegebiet, noch grenzen derartige Flächen unmittelbar an.
IBA / SPA
Im Rahmen der Kartierungen für den Landschaftsplan wurde festgestellt,
dass der Raum Ensdorf keine avifaunistisch besonders wertvollen Flächen
aufweist. Aus diesem Grunde sind weder IBA-Gebiete (Important bird area Vorschlag des Bird life International) gem. EU-Vogelschutz-Richtlinie noch
spezielle SPA-Gebiete (Special Protection Area) gemeldet bzw. ausgewiesen.
LEPl Umwelt (alt)
Der ehemalige LEPl Umwelt legte für das Gemeindegebiet regionale Grünzüge (siehe Kap. 4.3) sowie im Bereich des Ensdorfer Waldes (Staatsforst) und
in der nördlichen Saaraue ökologische Vorrangflächen (VÖ) fest85.
Während regionale Grünzüge einen kleinräumigen Ausgleich der Umweltbelastungen herbeiführen sollen, dienen Ökologische Vorranggebiete der nachhaltigen Sicherung der ökologischen Funktionen (Wechselbeziehungen zwischen belebter und unbelebter Umwelt) und sollen einen wirksamen Beitrag
zur Verbesserung der Umweltbedingungen leisten.
“(…) Alle Planungen, die in ökologischen Vorranggebieten Grund und Boden in Anspruch nehmen oder
die die ökologischen Verhältnisse auf andere Art beeinflussen, sollen in der Weise vorgesehen werden,
dass der Naturhaushalt und die sonstigen Umweltbedingungen nicht beeinträchtigt werden. (…)”
Darüber hinaus fordert der LEPl Umwelt in Zi. 113, Feuchtgebiete und Trockenrasenbereiche zur Erhaltung besonderer Tier- und Pflanzengesellschaften als Naturschutzgebiete auszuweisen.
LEPl-Umwelt 2004
Der aktuelle LEPl Umwelt (Stand Juli 2004) legt südlich der neuen B 269 (Bereich Nonnenwies) ein Vorranggebiet für Naturschutz (VN) fest.
In VN
„sind die Naturschutzpotenziale zu sichern und zu entwickeln. Die Inanspruchnahme von VN
für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windenergieanlagen ist unzulässig.“
85
vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Zi 32ff und 98 ff sowie Teil B - Zeichnerische Festlegungen
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4.4.2
ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT
Das Gemeindegebiet ist aufgrund der langjährigen landwirtschaftlichen Nutzung, die seit einigen Jahren stark im Rückzug begriffen ist, von zahlreichen
reich strukturierten Brachflächen durchzogen.
86
Biotope gem. § 25 SNG
Im Süden des Gemeindegebietes zwischen B 51 und Bahntrasse befanden
sich auf brach gefallenen Flächen wertvolle Vegetationskomplexe aus Unkrautstaudenfluren, Sandrasen, Silbergras- und Kleinschmielenfluren, Brombeer-Weißdorn-Gebüschen, diversen Baumhecken, Glatthaferbrachen, mesotrophen Mädesüß-Hochstaudenfluren, Salweiden-Gebüschen und Großseggenrieden. Diese Fläche wurde bereits teilweise als Flächenerweiterung
für das Gewerbe-/ und Sondergebiet (Möbel Martin, Ruland Kallenborn) und
den Bau der B 51-Ortsumgehung umgenutzt.
Die aus vegetationskundlicher Sicht hochwertigsten Flächen liegen in der
Saaraue.
Der Bereich der Nonnenwiese wird in der Biotopkartierung des Saarlandes87
als letzter großer, naturnaher Saarauebereich mit großen Beständen von Ufersegge (Carex riparia) charakterisiert. Daneben besteht ein Mosaik aus
Röhricht, Hochstaudenfluren mit eingestreuten Silberweiden und Übergängen
zu Glatthaferbrachen mit Brombeer-Weißdorn-Gebüsch. Zahlreiche seltene
Arten wurden nachgewiesen.
Die nördlich an die Nonnenwiesen angrenzenden Abtswiesen sind eine Aufschüttungsfläche, die durch einen Graben in zwei Teile getrennt wird. Es
wechseln trockene Flächen mit feuchten Bereichen, die sich aus Staudenunkrautfluren, Flatterbinsenbeständen, Röhricht und Weidengebüsch zusammensetzen. Entlang des Grabens (ehemaliges Bett des Schwalbaches)
besteht ein Weidensaum.
Die Fläche unmittelbar südlich des Kraftwerkes Ensdorf bildet einen hochwertigen Vegetationskomplex aus Röhricht, Weidengebüsch, WeißdornBrombeer-Gebüsch und Glatthaferbrache.
Die Saarwiesen (Glatthaferwiesen z.T. magerer Ausprägung) nördlich des
Kraftwerkes Ensdorf (Nauwies) stellen zusammen mit dem umschlossenen
versumpften Auebereich mit großen Wasserschwaden- und Schilfbeständen
einen weiteren hochwertigen Vegetationskomplex dar.
Im Bereich der Lisdorfer Au sind laut Biotopkartierung entlang der Saar einzelne Auewaldfragmente erhalten.
86
Im Rahmen einer „Gutachterlichen Überprüfung der § 25-SNG-Flächen in der Gemeinde Ensdorf (agstaUMWELT, Juni
2000) wurden die § 25-SNG-Flächen überprüft bzw. neu erfass t sowie mit Maßnahmenbeschreibungen versehen.
87
vgl. Ministerium für Umwelt, Biotopkartierung des Saarlandes, Saarbrücken 1988 / 90
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Alle hochwertigen Vegetationskomplexe in der Saaraue sind akut gefährdet,
bzw. in der Zwischenzeit durch verschiedene bauliche Maßnahmen (Bau der
B 51) vernichtet.
Waldflächen
Waldflächen sind innerhalb des Gemeindegebietes unterrepräsentiert (vgl.
Kap. 3.3.7). Die Flächen sind überwiegend mit Laubwald bestanden. Reine
Nadelwaldforste lagern sich allerdings immer wieder ein. Aufgrund des relativ
heterogenen Charakters der Waldflächen bieten sie ein großes Entwicklungspotenzial für den Biotop- und Artenschutz. Die dem Wald eingelagerten
Waldwiesen entlang des Lochbaches tragen ebenfalls zum Strukturreichtum
bei.
Die Waldfläche des Hasenbergs besteht zum größten Teil aus Robinien und
Kiefernaufforstungen. Da dieser Wald schwerpunktmäßig der Erholung dient
und dementsprechend der Störgrad durch Erholung Suchende relativ hoch
ist, bietet er ein geringeres Artenpotenzial. Dennoch ist insbesondere in den
lichteren Nadelwaldbeständen eine natürliche Verjüngung mit Laubhölzern
(Eichen, Birken, Berg-, Spitzahorn, Holunder, Traubenkirsche) erkennbar.
Rote Liste Arten
Die im folgenden aufgelisteten seltenen Pflanzenarten sind der Biotopkartierung und der Kartierung der Kleinstrukturen88 entnommen.
Aira caryophyllea
Corynephorus canescens
Teesdalea nudicaulis
Vulpia bromoides
(Silbergrasflur / Sandrasen)
- Nelken-Schmielenhafer
- Silbergras
- Bauernsenf
- Trespen-Federschwingel
RL/S 3
RL/S 3
RL/S 3
RL/S 4
Peucedanum carvifolia
- Kümmel-Haarstrang
(Auebereich z.T. magere Ausprägung)
RL/S 3
Bolboschoenus maritimus
(Bach- / Flussröhricht)
RL/S 2
- Meer-Binse
Nymphoides peltata
- Seekanne
Myriophyllum spicatum
- Ähriges Tausendblatt
(kl. Teich Gemarkungsgrenze zu Bous)
RL/S 0
RL/S 2
Carex vesicaria
Dactylorhiza majalis agg.
Oenanthe peucedanifolia
Thalictrum flavum
(Nonnenwiese)
- Blasen-Segge
- Breitblättriges Knabenkraut
- Haarstrang-Wasserfenchel
- Gelbe Wiesenraute
RL/S 3
RL/S 3
RL/S 2
Filago minima
Arabis glabra
(Halbtrockenrasen)
- Kleinstes Filzkraut
- Turmkraut
RL/S 3
RL/S 3
Die o.g. Arten sind grundsätzlich bedroht, da sie vor allem auf „Brachflächen“
bzw. extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen vorkommen, die zunehmend
für Siedlungszwecke beansprucht werden bzw. durch Aufgabe der Extensiv88
Dr. Maas, Büro für Ökologie und Planung, Kartierung der naturschutzrelevanten Kleinstrukturen und -biotope, Gemeinde
Ensdorf / Saar, Dezember 1991
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landwirtschaft (entweder durch Intensivierung oder natürliche Sukzession)
verloren gehen.
Da seit den o.g. Kartierungen nun bereits 7 bzw. 9 Jahre vergangen sind und
sowohl die Siedlungstätigkeit als auch die natürliche Sukzession auf die verschiedenen Standorte eingewirkt haben, ist ein Teil der Flächen, die RL-Arten
aufwiesen, bereits nicht mehr vorhanden89.
Insbesondere die Sandrasengesellschaften und Silbergrasfluren haben sich
weiterentwickelt zu Trockengebüschen (Ginster-Weißdorn). Bei offenen
wechselfeuchten Strukturen setzte ebenfalls eine Verbuschungstendenz ein
(Erlen-Weiden-Buschwerk bzw. Erlenbruchwald).
Grundsätzlich sind die o.g. Biotoptypen nur durch aktive Pflegemaßnahmen
bzw. extensive Bewirtschaftung (Trockenstandorte / Magerrasen) bzw. durch
Vernässungen (Feuchtbereiche), die den Gehölzanteil zurückdrängen, zu erhalten.
Fauna
Die Informationen zu den nachfolgend aufgeführten Tiergruppen sind überwiegend der "Kartierung besonders schutzwürdiger Biotope im Saarland" von
1988, der Kleinstuktur-Kartierung und dem ABSP (s.o.) entnommen. Eine
systematische Erhebung der Fauna liegt nicht vor.
Vögel
Bei den o.g. Kartierungen wurden in Ensdorf über 100 Arten vorgefunden
(vgl. Kapitel 3.1.7), von denen 8 gem. Roter Liste des Saarlandes in ihrem
Vorkommen mehr oder weniger gefährdet sind.
Acrocephalus scirpaceus
Columba oenas
Emberiza schoeniclus
Hippolais polyglotta
Lanius collurio
Luscinia megarhynchos
Rallus aquaticus
Saxicola torquata
- Teichrohrsänger
- Hohltaube
- Rohrammer
- Orpheusspötter
- Neuntöter
- Nachtigall
- Wasserralle
- Schwarzkehlchen
RL/S 3
RL/S 3
RL/S 4
RL/S 4
RL/S 3
RL/S 4
RL/S 1
RL/S 3
Konflikte und Beeinträchtigungen für die Avifauna ergeben sich aus der Zerstörung ihres Lebensraumes.
Im Bereich der Nonnenwiese wurden 7 der o.g. Arten vorgefunden, was bedeutet, dass der Fläche aufgrund der Größe und Biotopausstattung eine besondere Bedeutung zukommt.
Amphibien
89
Das Laichgewässer ist der zentrale Punkt im Leben einer Amphibienpopulation. Von hier suchen die erwachsenen Tiere ihre Sommerquartiere auf und
kehren aus ihrem Winterquartier dahin zurück.
Eine Biotoptypenüberprüfung im Juni / Juli 1998 hat diese Tendenz bestätigt.
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Im Bereich der Gemeinde Ensdorf wurden 3 Amphibienarten festgestellt, die
im Bestand gefährdet sind.
Bufo calamita
Bufo viridis
Triturus cristatus
- Kreuzkröte
- Wechselkröte
- Kammmolch
RL/S 3
RL/S 2
RL/S 3
Die vorgenannten Arten wurden in einem Kleingewässer in der Nähe des
Kraftwerkes sowie in einem Tümpel in einem Brachflächenbereich südlich
Ensdorfs gefunden. Infolge der Entfernung zwischen beiden Laichplätzen ist
ein Verbund ausgeschlossen.
Die Amphibienpopulation in der Nähe des Kraftwerkes ist durch die beabsichtigte Kraftwerkserweiterung (Kohlenlagerplatz) akut gefährdet.
Das Vorkommen der Wechselkröte ist, da eine Flussdynamik mit Überschwemmungen und der Bildung von Kies- und Sandbänken und Tümpeln im
Auebereich der Saar fehlt, ausschließlich auf anthropogene Ersatzbiotope
angewiesen (vgl. ABSP, S. 70). Mit solchen Sekundärbiotopen, zu denen
auch die Schlammweiher zählen, kann auch ein geeigneter Lebensraum für
die Gelbbauchunke, die z.Z. nicht innerhalb der Gemeinde Ensdorf nachgewiesen ist, geschaffen werden.
Heuschrecken
Über die Hälfte aller Heuschreckenarten kommen in den Lebensraumtypen
der trockenen, warmen offenen Lebensräume, Magerrasen, Feuchtwiesen
vor.
Biotoptypen, in denen geschützte Heuschrecken auftreten, sind äußerst
schutzbedürftig und beherbergen auch andere seltene oder gefährdete Tierund Pflanzenarten.
In Ensdorf wurden im Rahmen der Biotopkartierung und der KleinstrukturKartierung folgende bedrohte Heuschrecken-Arten festgestellt:
Myrmeleotettix maculatus
Oedipoda caerulescens
Sphingonotus caerulans
- Gefleckte Keulenschrecke
- Blauflüglige Ödlandschrecke
- Blauflüglige Sandschrecke
RL/S 4
RL/S 2
RL/S 2
Die vorgenannten Arten kommen ausschließlich auf trocken-warmen Standorten (z.B. Silbergrasfluren, Gewerbebrachen, Bahndämme, Ackerränder) mit
geringer Vegetationsbedeckung vor90, die vor allem durch Sukzession, aber
auch durch Nutzungsänderungen potenziell gefährdet sind.
90
Horstkotte, J. et al, Heuschrecken - Bestimmung, Verbreitung, Lebensräume und Gefährdung aller in Deutschland vorkommenden Arten, Hrg. DJN - Deutscher Jugendbund f. Naturbeobachtung, 10. Auflage, Hamburg, 1991
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4.4.3
VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE
Sowohl durch die im Bau befindlichen Gewerbe- (GE „Saarplateau“) und
Wohngebietserschließungen (Ensdorf Süd, Nördlich der Schanzenstraße)
sowie die Erweiterungsabsichten des Kraftwerks Ensdorf (Kohlenlagerplatz,
Gewerbeflächen nördlich des Kraftwerkes) als auch durch im Bau befindliche
Erschließungsmaßnahmen (Im Rosselwald II, Gewerbegebiet Unten am
Mühlenweg) sind die o.g. ökologisch wertvollen Lebensräume akut bedroht.
Die geplanten bzw. im Bau befindlichen neuen Verkehrswege (B 51 Ortsumgehung, B 269 - Querspange) durchschneiden ebenfalls wertvolle Naturräume.
Mit diesen Maßnahmen ist teilweise ein totaler Lebensraumverlust verbunden. Andererseits werden Lebensräume zerschnitten und isoliert.
Die Eingriffsproblematik dieser überörtlichen Verkehrswege wurde im Rahmen der betreffenden Planfeststellungsverfahren bereits abgehandelt, so
dass der Landschaftsplan hier keine Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten
mehr hat.
Durch den Verzicht der Gemeinde, die Gewerbegebietsplanungen im Bereich
der „Nonnenwies“ weiter zu betreiben, wird ein großer Eingriff in Natur und
Landschaft vermieden, so dass der Bereich nunmehr für Naturschutz- und
Ausgleichszwecke zur Verfügung steht91.
Die Aufgabe von landwirtschaftlichen Flächen führt im Laufe der Zeit durch
Sukzession ebenfalls dazu, dass offene trockene Standorte zunehmend verbuschen und so als spezifischer Lebensraum bedrohter Arten (z.B. Heuschrecken) verloren geht.
Andererseits bieten diese dann entstandenen weiterentwickelten Biotope anderen Arten eine ökologische Nische.
Durch die zu erwartende Verbesserung der Wasserqualität der Bäche, ist
mittel- bis langfristig auch eine Bereicherung der Gewässer begleitenden Biotopstrukturen zu erwarten.
4.4.4
ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT
Die Entwicklungsziele für Flora und Fauna, die sich auch aus den o.g. Entwicklungstendenzen ableiten lassen, sind:
•
•
91
Erhaltung von artenreichen und gut strukturierten Biotoptypen, insbesondere mit RL - Arten, Sicherung durch Ausweisung von Schutzgebieten,
Biotopentwicklung insbesondere in den Gemeinde gliedernden Grünzügen,
vgl. Kap. 5.2, 5.9 und 5.10
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
Neuanlage von Gebüschbereichen,
Anlegen neuer Kleingewässer, die sich als Amphibienlaichplatz eignen, einschl. Möglichkeiten zum Sommer- und Winterquartier,
Renaturierung von Fließgewässer und Uferrandzonen,
Vernetzung von Lebensräumen durch Trittsteinbiotope (Kleinstbiotope),
Erhalt einer vielfältigen Biotopstruktur im Bereich trockenwarmer Flächen einschl. vegetationsfreier Bereiche (Pflege- / Entwicklungspläne), die für Offenlandarten (Heuschrecken,
Rebhuhn, Grauammer) wichtige Lebensräume bilden,
Förderung einer extensiv betriebenen Landwirtschaft ( i.S.d. Erhaltung der Kulturlandschaft) mit strukturreichen Randzonen zur Erhaltung der Lebensräume von Wiesenbrütern (u.a. Rebhuhn),
Schaffung naturnaher Waldflächen mit hohem standortgerechtem Laubbaumanteil,
Waldrandgestaltung,
natürliche Sukzession verschiedener brach gefallener landwirtschaftlicher Flächen südöstlich Ensdorfs (auch positive Auswirkungen auf Lufthygiene und Grundwasser) zu einem Trockenwald.
4.5
ERHOLUNGSPOTENZIAL / LANDSCHAFTSBILD
4.5.1
GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN
BNatSchG / SNG
Der Erholungsvorsorge sowie der Erhaltung der Kulturlandschaft wird sowohl
im BNatSchG (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 bis 13) als auch im SNG (§ 2 Abs. 1 Nr. 11
bis 13, Nr. 18 bis 21) ein großer Stellenwert eingeräumt.
Dennoch wird die Nutzung der Landschaft für Erholungszwecke gem. § 4
SNG hinter die Belange des Naturschutzes gestellt.
Landschaftsprogramm
Das Landschaftsprogramm des Saarlandes92 stellt den Schutz der Vielfalt der
Kulturlandschaft sowie die Erhaltung der kulturellen (historisch entwickelten)
Elemente als wichtiges Ziel in den Vordergrund.
Aber auch die Forderungen hinsichtlich der natur- und landschaftsbetonten
Erholung sind in Zi. 63 ff dahin gehend präzisiert, dass ein vielfältiges und
abwechslungsreiches Angebot bereitzustellen ist.
LEPl Umwelt
4.5.2
ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT
Landschaftsbild
92
Die Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild bei Siedlungsmaßnahmen wird
vom LEPl Umwelt gefordert. Darüber hinaus wird in Zi. 143 ff gefordert, dass
die örtliche Naherholung in Abstimmung mit den ökologischen Belangen bedarfsgerecht ausgebaut wird. Der jetzt gültige LEP Umwelt (Stand Juli 2004)
legt die Bergehalde als Standortbereich für den Tourismus fest.
Die Beurteilung der visuellen Beeinträchtigungen 93 durch technische Bauten,
Industrieanlagen, Verkehrsbänder u.a. ist sehr schwierig, da hier subjektive
Gesichtspunkte eine große Rolle spielen. Ansätze für eine Erfassung ästhetischer Wirkungen von Landschaftselementen sowie die Beurteilung der ästhetischen Qualität einer Landschaft94 können aus den vier "Gestaltungs-
vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, Zi. 32 ff und Zi. 63 ff
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prinzipien": Natürlichkeit, Vielfältigkeit, Eigenart und Harmonie, die sich aus
der Kenntnis menschlicher Bedürfnisse ableiten lassen, begründet werden.
Als "Maß" für die Beurteilung visueller Beeinträchtigung wird der Kontrast
(vertikale Ausrichtung, Helligkeit, Farbe) herangezogen, den eine bestimmte
Struktur zu seiner Umgebung bildet.
Die unterschiedliche Gewichtung (Bewertung) der einzelnen Kriterien und die
Setzung von Prioritäten innerhalb einer konkreten räumlichen Situation bleibt
dem Beurteiler vorbehalten, ist also letztendlich subjektiv. So dienen die bei
der Typisierung der Landschaft vorgegebenen Bewertungsabstufungen als
Anhaltspunkt und Unterstützung für das Erfassen der bestehenden Gestaltqualitäten sowie für die Beurteilung der Landschaftsbildveränderung im
Rahmen der Realisierung von Vorhaben.
Das Landschaftsbild der Gemeinde Ensdorf kann aufgrund der o.g. Kriterien
grob in zwei Wertbereiche eingeteilt werden.
Die erste aus landschaftsästhetischer Sicht niedriger zu bewertende Zone ist
mit dem zentralen Siedlungsbereich gleichzusetzen, der von den großen Einkaufszentren und Gewerbeflächen am Ortseingang einerseits, andererseits
durch eine dichte Bebauung geprägt wird, die allerdings in den periferen
Baugebieten auflockert. Die Hauptverkehrsader B 51 (Provinzialstraße)
zeichnet sich durch einen weiten ungestalteten Straßenraum aus. Auch die
Gebäudevorflächen sind in der Regel versiegelt oder mit standortfremden
Koniferen gestaltet.
Die Räume außerhalb der Siedlungsfläche werden im Osten der Gemeinde
geprägt von weiten, z.Z. eher extensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen, die durch Sukzessionsflächen oder Feldgehölzzonen oder auch Waldflächen (Ensdorfer Wald / Hasenberg) gegliedert werden. Sie bieten ein abwechslungsreiches, harmonisches Bild, das zu einem hohen Landschaftswert
führt.
Auch die Saarwiesen bieten durch den Strukturreichtum (Nebeneinander von
blühenden Wiesen, Äckern, Röhrichten und Gehölzen) grundsätzlich eine
abwechslungsreiche und hochwertige Landschaftsstruktur. Der Wert wird allerdings durch die Nähe technischer Bauten (Kraftwerk Ensdorf, Staustufe
Lisdorf) sowie Einzäunungen geschmälert.
Die innerörtlichen Grünanlagen (Weiherbach-Park, Sportzentrum, Campingplatz, Friedhof) zeigen im Bereich der Sportanlagen zum Teil eine standortfremde Begrünung und haben deshalb einen verminderten Landschaftswert.
Umgestaltungsmaßnahmen sind in Planung.
93
94
vgl. BÜRGER, K., Bewertung von Landschaftsschäden mit Hilfe der Nutzwertanalyse, in: Natur- und Landschaft, 52. Jg.
1977, Heft 3, S. 63 ff
vgl. FELLER, N., Beurteilung des Landschaftsbildes, in: Natur und Landschaft, 54. Jg., 1979, Heft 7/8, S. 240 ff
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Das Gemeindegebiet ist hinsichtlich der Erholungsflächen relativ gut ausgestattet, wie die Bestandsaufnahme in Kap. 3.3.8 zeigt. Dennoch sind
leichte Defizite festzustellen. So sind die potenziellen Erholungsräume in der
freien Landschaft oft unzureichend mit Wegen ausgestattet.
Erholung
Hinsichtlich der Spielflächen besteht eine zunehmende Gefährdung u.a. von
Kindern durch die Zerschneidung / Trennwirkung von Spielbereichen durch
den Verkehr (B 51).
Die Fläche des Ensdorfer Waldes wird im Landesentwicklungsplan Umwelt
als forstwirtschaftliche Fläche mit Betonung der Sozialfunktion festgelegt.
Diese Waldflächen bilden wichtige Bestandteile der Kulturlandschaft und
leisten einen erheblichen Beitrag zum ökologischen Potenzial einer Region.
Die Bewirtschaftung soll so erfolgen, dass die Wohlfahrtswirkungen möglichst
ungeschmälert und optimal ohne zeitliche und räumliche Unterbrechung wirken können.
4.5.3
VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE
Durch die bereits genannten Flächenansprüche für Siedlung (Wohnen, Gewerbe, Industrie) und Verkehr wird das Landschaftsbild weiter überformt.
Die Querspange B 269 von der A 620 zur B 51 (neu) ist bereits planfestgestellt und im Bau. Damit wird eine direkte Verbindung zu den Gewerbebereichen "Bous-Ensdorf" geschaffen, wodurch in erster Linie eine Entlastung der Ortskerne Bous und Ensdorf zu erwarten ist. Auch die Ortsumgehung B 51, die zur Zeit gebaut wird, wird wesentlich zu einer Verkehrsminderung der Ortsmitte beitragen, so dass für Umgestaltungen des Straßenraumes neue Wege eröffnet werden.
So positiv die neuen Straßen auf die Wohnqualität des Ortskerns wirken, so
nachteilige Wirkungen haben sie auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.
Der Erholungswert der Saaraue wird durch die eingeschränkte Zugänglichkeit und die steigende Lärmbelastung durch den Verkehr empfindlich geschmälert.
Im geplanten Sondergebiet „Naherholung“ wird die Lärmbelästigung in der
Saaraue (Leinpfad) steigen. Je nach späterer Nutzungsintensität kann auch
eine zusätzliche Gewässerbelastung zu verzeichnen sein. Da die Fläche innerhalb des Vorranggebietes für Hochwasserschutz liegt, muss im Rahmen
eines gesonderten wasserrechtlichen Verfahrens für einen entsprechenden
Ausgleich gesorgt werden, falls Flächenversiegelungen bzw. sonstige
Baumaßnahmen vorgesehen sind.
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4.5.4
ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT
Ortsbild
Die Entwicklungsziele für das Ortsbild lassen sich auch aus den Vorgaben
des Landschaftsprogramms95 herleiten:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Landschaftsbild
Die Entwicklungsziele hinsichtlich des Landschaftsbildes werden folgendermaßen definiert:
•
•
•
•
Erholung
Vermeidung der Bebauung von typischen Landschaftselementen (z.B. Tälern, Höhenzügen, Bergkuppen etc.),
eine naturräumliche Eingliederung der Halde durch Rekultivierung,
naturnahe Waldentwicklung auf landwirtschaftlichen Brachflächen im Südosten unter Beibehaltung von Sichtbeziehungen,
extensive landwirtschaftliche Nutzung im Bereich Nauwies.
Entwicklungsziele des Erholungspotenzials basieren in der Regel auf der
besseren Nutzbarkeit der Ressourcen:
•
•
•
•
•
•
•
•
95
Vermeidung / Minimierung der Bodenversiegelung bei Bautätigkeiten,
Konzentration der innerörtlichen Siedlungstätigkeit unter Beachtung einer ausreichenden
Begrünung bzw. Freihaltung von klimatisch wichtigen Luftzirkulationsbahnen,
Durchgrünung von Straßenzügen mit Hochgrün (Straßenraumgestaltung),
Erhaltung bzw. Reaktivierung der (Vor-) Gartenbereiche bei standortgerechterer Pflanzenauswahl,
Dach- und Fassadenbegrünung,
Eingliederung von Neubebauung in das Landschaftsbild (Ortsrandeingrünung),
Regenwasserversickerung und Brauchwassergewinnung,
Verwendung von einheimischen, standortgerechten Pflanzenarten zur Freiflächengestaltung,
Integration von wertvollen Freiraumstrukturen (Biotopen) in Gewerbegebiete,
Verbesserung des Landschaftsbildes durch durchgrünte Gewerbegebiete, Eingrünung
von Erschließungsstraßen,
Umsetzung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne des LEPl
Umwelt sowie der aktuellen Gesetzgebung (BauGB, BNatSchG, SNG).
Entwicklung eines örtlichen Radwegenetzes unter Einbeziehung des Leinpfades,
die Aue- und Talbereiche unter Schonung empfindlicher Lebensräume wieder stärker erlebbar machen (Ortsverbindungen),
Erhaltung der jetzigen Sport- und Freizeitanlagen bei Verbesserung in der Ausstattung
und Erreichbarkeit,
Verkehrsberuhigte Bereiche, damit auch der Straßenraum zum Spielen bzw. der Aufenthaltsfunktion dienen kann,
standortgerechte Eingrünung der Sportanlagen und des Friedhofs,
Maßnahmen zur Minimierung der Gewässerbelastung durch die Freizeitnutzungen (Anlegestelle),
Erschließung der Bergehalde mit Wegenetz (Aussichtspunkt),
landschaftsschonende Anlage von Erschließungswegen unter Berücksichtigung von empfindlichen Naturräumen (gezielte Besucherlenkung).
vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, a.a.O, Zi. 151 ff, S. 373
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5
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE ENTWICKLUNGSKONZEPTION
5.1
ALLGEMEINES LEITBILD
Die nachfolgenden konkreten flächenbezogenen Zielkonzepte ergeben sich
aus der Bestandsanalyse. Hierbei zeigt sich, dass sich verschiedentlich
Funktionen und die darauf zu entwickelnden Ziele der einzelnen Umweltpotenziale überlagern. So haben Biotopschutz-, Wasserschutz-, Bodenschutzund Klimaschutzfunktionen viele Gemeinsamkeiten, wohingegen sich Biotopfunktion und die Ziele der Erholungsvorsorge oft widersprechen. In solchen Fällen ist nicht ersetzbaren Biotopfunktionen der Vorrang einzuräumen.
Ggf. müssen Entwicklungs- und Pflegepläne für die weitgehende Befriedigung beider Zielvorstellungen erarbeitet werden.
Wenn sich mehrere Entwicklungsziele in einem Raum überlagern, so lässt
sich daraus eine hohe Schutzbedürftigkeit ableiten. Für Ensdorf sind dies:
-
Saaraue (Nonnenwiese, Nauwies) mit den aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes
ökologisch wertvollen Feuchtgebieten mit Röhrichten, Feuchtwiesen und Auegehölzen
und Extensivwiesen, die auch aus Sicht des Klima- und Wasserschutzes hochwertig sind,
-
Bachseitentäler (Lochbach, Schwalbach) mit wichtigen klimatischen Funktionen und
einem guten Entwicklungspotenzial aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes,
-
Waldflächen (Ensdorfer Staatsforst, Hasenberg) mit klimatischen Funktionen und
Funktionen der Erholungsvorsorge,
-
Landwirtschafts- und Brachflächen im östlichen Gemeindegebiet, die durch ein Nebeneinander von Extensivlandwirtschaftsflächen und Ginsterbrachen (mit eingelagerten
Sandrasen und Silbergrasfluren) einen hohen Biotopwert besitzen, aber auch als Teil eines regionalen Grünzuges wichtige klimatische Ausgleichsfunktionen wahrnehmen,
-
Durchgrünung der bebauten Gebiete als Grundlage für eine Lebensraumvernetzung
und zur Gewährleistung von gesunden Lebensbedingungen.
Im nachfolgenden werden, ausgehend von den einzelnen Flächennutzungen
und den landesplanerischen Vorgaben, die konkreten Umsetzungen der Ziele
mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen dargestellt.
5.2
SCHUTZGEBIETE
5.2.1
SCHUTZGEBIETE NACH NATURSCHUTZGESETZ
Allgemeines
Die Erhaltung der heimischen, wild lebenden Tier- und Pflanzenarten ist nur
über die Sicherung ihrer landschaftstypischen Lebensräume möglich. Artenschutz ist daher nur in Verbindung mit Biotopschutz sinnvoll.
Ziel ist es daher, Lebensräume zu erhalten. Hierbei ist in erster Linie die Sicherung bedeutender und empfindlicher Biotope und Artenvorkommen, die
aufgrund heutiger Nutzungseinflüsse in ihrer Existenz gefährdet sind, erforderlich. Diese Maßnahmen dienen gleichzeitig der Erhaltung typischer Landschaftsbilder.
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Nutzungen in Schutzbereichen sind der Regenerations- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und dem Erhalt des Landschaftsbildes in seiner Eigenart und Schönheit anzupassen.
Das Saarländische Naturschutzgesetz sieht verschiedene Schutzgebietskategorien vor.
Höchsten Schutz genießen die Naturschutzgebiete - NSG, die gem. § 17
SNG mittels Rechtsverordnung durch die Oberste Naturschutzbehörde festgelegt werden.
Einen ebenfalls hohen Schutzstatus besitzen Geschützte Landschaftsbestandteile - GLB (§ 19 SNG) sowie Naturdenkmäler - ND (§ 20 SNG),
mit denen eine Ausweisung bemerkenswerter Naturerscheinungen (i.d.R.
Kleinstlebensräume bzw. Einzelobjekte) auf kommunaler Ebene erfolgen
kann.
Die nicht so restriktive Schutzkategorie Landschaftsschutzgebiet - LSG (§
18 SNG) soll den Erhalt eines Gebietes in seiner z.Zt. bestehenden Form sichern. Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft sind
zulässig.
Eine Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen erfolgte in Ensdorf bisher nicht.
Folgende Schutzgebiete auf Ensdorfer Gemarkung sind ausgewiesen:
Bestehende LSG
- das Landschaftsschutzgebiet L.3.09.29 "Ensdorfer Wald", einschließlich des
Grünzuges am Lochbach zwischen Rathaus und Gemeindeschwimmbad
Ensdorf,
- das Landschaftsschutzgebiet L.3.09.30.1 "Hasenberg" mit Kapelle.
Die beiden Landschaftsschutzgebiete sind überwiegend Waldflächen, die
forstwirtschaftlich genutzt werden. Darüber hinaus stellen die beiden Flächen
- neben der Saaraue - Naherholungsgebiete für die Bevölkerung Ensdorfs
und der umliegenden Gemeinden dar.
Eine Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes "Ensdorfer Wald" wurde in
den vergangenen Jahren für eine Erweiterung der Schlammweiher der Grube
Ensdorf in Anspruch genommen.
Der Bestand der beiden in der Gemeinde Ensdorf ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete ist langfristig sicherzustellen. Flächenumwidmungen,
wie z.B. in der Vergangenheit für die Erweiterung des Schlammweihers, sind
zukünftig zu vermeiden, um die Funktionen des LSG aufrecht zu erhalten. Eine Herausnahme des Sportzentrums und der Parkanlage aus dem Land____________________________________________________________________________
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schaftsschutzgebiet "Ensdorfer Wald" sollte aufgrund des hohen Nutzungsgrades in Erwägung gezogen werden.
Naturdenkmal
Das ehemalige Naturdenkmal D 3.12.01 „Eiche am Sportplatz“ wurde durch
Blitzschlag schwer geschädigt und 1993 per Verordnung96 gelöscht.
potenzielle
Aufgrund der ökologisch hohen Wertigkeit, die sich aus der Biotopkartierung
des Saarlandes ergab, wurden von den Gutachtern der Biotopkartierung für
die Gemeinde Ensdorf folgende Flächen für eine Unterschutzstellung vorgeschlagen:
Schutzgebiete
Naturschutzgebiet
-
Nonnenwiese südl. Ensdorf (Biotop-Nr. 67060065)
Landschaftsschutzgebiet
-
Biotopkomplex nordwestlich von Bous (Biotop-Nr.
67060060), Bereich Langenbüsch / Fischweiher,
Fläche südlich Ensdorf (Möbel Martin) zwischen Bahntrasse
und B 51 (Biotop-Nr. 67060068),
Abtswiesen und Brache südlich des Kraftwerkes Ensdorf (Biotop-Nr. 67060064 und 67060139),
Aue und Saarwiesen nördlich des Kraftwerkes Ensdorf (Biotop-Nr. 66060043 und 66060104),
Gebüsche südlich Ensdorf (Biotop-Nr. 67060041),
"Geschützter
Landschaftsbestandteil"
-
Teich südlich des Kraftwerkes Ensdorf
67060138),
Teich nördlich des Kraftwerkes Ensdorf
66060103),
(Biotop-Nr.
(Biotop-Nr.
Ein Teil dieser hochwertigen Biotope und Biotopkomplexe (Biotop-Nr. 67060138,
66060103, 67060068 ) ist heute bereits überbaut und zerstört. Ein weiterer Teil,
insbesondere die Flächen innerhalb der Saaraue (Nonnenwiese, Abtswiese,
Teile der Aue nördlich Kraftwerk) sind im gültigen LEPl Umwelt 2004 im Bereich „Nonnenwies“„Vorranggebiet Naturschutz“ festgelegt.
Ziele NSG / LSG
Entwicklungsziele unter Beachtung der übergeordneten Vorgaben sind folgende Planungsvorgaben:
- Erhaltung und Unterschutzstellung der noch vorhandenen Flächen außerhalb der VG (vgl.
Tabelle 8),
- Teilsicherung von schutzwürdigen Biotopstrukturen im Rahmen der Fortführung regionaler
Grünzüge in Richtung Saartal,
- Erstellung von Entwicklungs- und Pflegekonzepten.
Für den Bereich „Nonnenwies“ wurde zwischenzeitlich das Verfahren
zur Ausweisung eines ca. 36 ha großen Naturschutzgebietes abgeschlossen, um die wertvollen ökologischen Strukturen zu sichern.
96
Verordnung zur Neuordnung der Naturdenkmale im Landkreis Saarlouis vom 20. August 1993, Amtsbl. des Saarlandes, S.
878
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Abbildung 5:
Abgrenzung des rechtskräftigen NSG „Nonnenwies/Distelwies“ gem. Verordnung vom
20.08.2004, Amtsblatt des Saarlandes vom 02.09.2004, S. 1850 (ohne Maßstab)
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Tabelle 8:
Nr. LP
NSG
geplante Schutzobjekte gem. §§ 17 und 18 SNG (Natur- und Landschaftsschutzgebiete)
Bezeichnung /
Lage
Größe in
ha
Nonnenwies / Hofnauwies
ca. 36 ha
Begründung - Bewertung
•
Nonnenwies südl.
Ensdorf zw. neuer
Querspange B 269
und ehem. Röhrenwerken Bous
§ 25 SNG - Flächen, § 30-Flächen
nach BNatSchG,
•
Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten (Rote Liste-Arten),
besondere hydrologische Verhältnisse
(dauerhafte Vernässung),
•
wichtige klimatische Ausgleichsfunktion
(Kaltluftsammelgebiet),
•
Seltenheit und besondere Eigenart der
Landschaft,
•
Fortsetzung des regionalen Grünzuges
in Richtung Saartal i.S. d. Zi. 32 f LEPl
Umwelt,
Schutz des Grundwasserpotenzials
(wasserwirtschaftliche Vorrangfläche).
Brachflächen, stark verbuscht,
seltene Pflanzen (Rote Liste-Arten),
§ 25 SNG- Flächen (Seggenriede, Hochstaudenfluren),
§ 30 Fläche nach BNatSchG,
vielfältiger Biotopkomplex,
Fortsetzung des regionalen Grünzuges
in Richtung Saartal i.S. d. Zi. 32 f LEPl
Umwelt,
wichtige klimatische Ausgleichsfunktion
(Durchlüftung),
Schutz des Grundwasserpotenzials
(Wasserschutzzonen Bous grenzen im
Osten an)
•
LSG 1 Saaraue
nordwestlich von
Bous zwischen B 51
und DB-Anlage
•
ca. 24 ha •
•
•
•
•
•
•
LSG 2
Gebüsch- und
Landwirtschaftsfläche im Südosten
von Ensdorf,
ca. 28 ha •
südlich und östlich
des Hasenberges
(Erweiterung des
LSG Hasenberg)
Biotopkomplex aus stark verbuschten
•
Brachflächen, Großseggenriede, Rö hrichte, mesotrophen Mädesüß-Hoch•
staudenfluren, Flutrasen, Quellfluren
Erlenbruchwaldresten, Weidengebüschen sowie eingelagerter extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen (Glatthaferwiesen),
•
•
•
Nutzung / Pflegemaßnahmen /
Zuständigkeit
wegen Kammerung hoher Landschaftswert,
•
wichtige klimatische Ausgleichsfunktion
(Kaltluftentstehungsgebiet),
•
Schutz des Grundwasserpotenzials
(wasserwirtschaftliche Vorrangfl äche)
Zulässigkeit der bisherigen
Landwirtschaft mit der Maßgabe
der extensiven Grünlandnutzung
(kein Flächenumbruch, keine
Düngung, keine Behandlung mit
chem. Mitteln),
•
Reglementierung der Mähgänge
und der Beweidung,
•
Ausgleichsraum für gewerbliches
Vorranggebiet,
•
Aufstellen eines Pflege- und
Entwicklungsplanes,
•
Ausweisung durch Oberste
Naturschutzbehörde (MfU)
(Verfahren ist bereits abgeschlossen)
•
•
•
•
•
•
Biotopkomplex aus kleinflächigen Sil•
bergrasfluren mit großflächiger Glatthaferbrache, Ginstergebüschen und einem
•
kleinen Tümpel, die von extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen umgeben sind (z.T. § 25 SNG-Flächen),
•
Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten,
•
grundsätzliche Erhaltung des
derzeitigen Zustandes.
bereichsweise Sukzessionsflächen;
Aufrechterhaltung einer extensiven Landwirtschaft (Wiesennutzung / Ext. Ackerfl.),
Erhaltung und Sicherung der § 25
- Flächen,
Ausgleichsraum im Rahmen Ökokonto / Flächenpool,
Aufstellen eines Pflege- und
Entwicklungsplanes,
Ausweisung durch Untere Naturschutzbehörde (LK SLS)
grundsätzliche Erhaltung des
derzeitigen Zustandes,
zusätzliche Aufwertungsmaßnahmen (z.B. Heckenpflanzungen),
Zusammen mit Landwirtschaftsflächen zwischen Gewerbe- und
Wohnbaufläche als LSG ausweisen,
•
Ausgleichsflächen für Wohngebietserschließung Ensdorf Süd,
•
Aufstellen eines Pflege- und
Entwicklungsplanes,
•
Ausweisung durch Untere Naturschutzbehörde (LK SLS)
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potenzielle GLB
Darüber hinaus sind weitere Flächen für Schutzgebietsausweisungen vorzusehen, die der Erhaltung seltener Lebensräume bzw. der Lebensraumsicherung seltener Tier- und Pflanzenarten dienen und im Wesentlichen auf Untersuchungsergebnissen der Kleinstrukturkartierung der Gemeinde Ensdorf
basieren97.
Bezüglich der Kleinstrukturkartierung wurden alle mit der Bewertung "Sehr
hoher Biotopwert" eingestuften Flächen in die Vorschlagsliste für "geschützte
Landschaftsbestandteile" übernommen und im Landschaftsplan-Entwurf gekennzeichnet (vgl. Tabelle 9).
Auf Anregung der Obersten Naturschutzbehörde werden zwei Flächen, die
ursprünglich zur Ausweisung als LSG vorgesehen waren, nunmehr als GLB
geplant, da die Gemeinde gem. § 19 Abs. 4 SNG eine eigene Verordnungshoheit (Ortssatzung) besitzt und die Maßnahmen im Rahmen der zu erstellenden Pflege- und Entwicklungspläne, die zu jeder GLB-Satzung zu erstellen
sind, besser steuern kann.
Das im Entwurf zur 1. Auslegung aufgeführte GLB 3 „Hofnauwiese“ entfällt,
da diese Fläche im rechtskräftigen NSG „Nonnenwies/Distelwies“ enthalten
ist.
Tabelle 9:
Nr. LP
LB 1
LB 2
LB 3
LB 4
97
geplante Schutzobjekte gem. § 19 SNG (geschützte Landschaftsbestandteile)
Bezeichnung /
Lage
Größe in
Begründung - Bewertung
ha
Südrand der Berge0,15 ha • Repräsentative Lebensgemeinschaft
halde
(Biotop-Nr. 11 der
Kleinstrukturkartierung)
Fläche nordöstlich
des Kraftwerkes von
Ensdorf
(Biotop-Nr. 14 der
Kleinstrukturkartierung)
nördlich Pulvermühle, nordöstlich der
Bahntrasse
(Biotop-Nr. 42 der
Kleinstruturkartierung)
Langenbüsch nördlich Pulvermühle
(Biotop-Nr. 43 der
Kleinstrukturkartierung)
•
0,38 ha
•
•
0,85 ha
•
•
0,2 ha
•
•
für den Lebens raumtyp Gräben,
Schilfröhricht (§ 25 SNG-Fläche)
Nutzung / Pflegemaßnahmen
•
Sukzessionsfläche
Repräsentative Lebensgemeinschaft
•
für den Lebensraumtyp Niedermoor /
•
Sumpf,
bildet zusammen mit der Brachfläche
(Biotop-Nr. 13), die RL-Art vorweist,
und randlichen Gehölze wertvollen Biotopkomplex
Brachfläche mit innerer und äußerer
•
Strukturvielfalt Lebensraum für verschiedene seltene Pflanzen- und Tierarten,
z.T. magere Standorte auf Bunkerres ten
Müll entfernen; Sukzessionsfläche
Sicherung der Strukturen im
Rahmen der LBP zur Ortsumgehung
Brachfläche mit großer Bedeutung für •
das Landschaftsbild,
z.T. Magerwiesenstandorte auf Bunkerresten
Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen
Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen
Eine Biotoptypenüberprüfung wurde im Juni / Juli 1998 durchgeführt, um zu gewährleisten, dass die Biotope nicht zwischenzeitlich verschwunden sind.
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Nr. LP
Bezeichnung /
Lage
LB 5
Nauwies
Saarwiesen nördlich
des Kraftwerkes
(Nauwies) zwischen
Saar und B 51 - Ortsumgehung
LB 6
Größe in
Begründung - Bewertung
ha
ca. 20 ha • Repräsentative Lebensgemeinschaft
Nutzung / Pflegemaßnahmen
•
für den Lebensraumtyp Niedermoor /
Sumpf / Röhricht (§ 25-SNG Flächen), •
• wertvoller Biotopkomplex zusammen
mit den angrenzenden Magerwiesen,
• Wiederherstellung eines naturnahen
•
Auebereiches unter Berücksichtigung
der Nutzung als Naherholungsgebiet in
den Randbereichen (Leinpfad, Querverbindung zur Ortslage),
•
• vielfältiger Biotopkomplex,
• wichtige klimatische Ausgleichsfunktion
(Kaltluftsammelgebiet),
• Schutz des Grundwasserpotenzials
(wasserwirtschaftliche Vorrangfläche)
Saaraltarm,
•
• Biotopkomplex aus Auewaldresten,
zwischen B 51 und ca. 10 ha
Altarmwasserflächen, RöhrichtbereiOrtslage
chen sowie angrenzender Landwirt•
schaftsflächen,
bei Planungen zu
beachtende Biotope
•
Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten
•
Schutz des Grundwasserpotenzials
(wasserwirtschaftliche Vorrangfl äche)
•
großes Entwicklungspotenzial für Flora
und Fauna
•
Erhaltung und Sicherung der § 25
- Flächen (Sukzessionsfläche),
Aufrechterhaltung einer extensiven Landwirtschaft (Wiesennutzung),
Ausgleichsflächen für Gewerbegebietserschließungen und Verkehrswege-Neubau (Ortsumgehung),
Erarbeitung eines Gestaltungs-,
Pflege- und Entwicklungsplanes im Rahmen des landschafts pflegerischen Begleitplanes zum
laufenden Flurbereinigungsverfa hren.
grundsätzliche Erhaltung des derzeit igen Zustandes der altarmnahen Flächen,
zusätzliche Aufforstung eines
Auewaldes mit eingelagerten
Kleingewässern / Feuchtbereichen auf jetzigen Ac kerflächen
Ausgleichsflächen im Rahmen
des Ökokontos / Flächenpools
Die Klei nstru kture n mit der Einstufung "hoh er Bi otopw ert" sind "nicht wieder gleichwertig ersetzbar. Ihre Beseitigung führt zur Verarmung von Natur und
98
Landschaft" .
Eine Übernahme dieser Flächen erfolgt im Rahmen einer Kennzeichnung der
Flächen mit einem Kürzel „P“ (bei der Planung berücksichtigen) und einer
kurzen Beschreibung der Flächen in Tabelle 10 "Biotope mit hohem Biotopwert (lt. Kleinstrukturkartierung)"99.
Einige der im Entwurf zur 1. Auslegung aufgeführten Biotope werden in Tabelle 10 nicht mehr berücksichtigt, da diese Flächen im rechtskräftigen NSG
„Nonnenwies/Distelwies“ (ehem. P10, P11) bzw. in o.g. GLB (P13) enthalten
sind. Die Besenginsterfluren / offenen Flächen westlich der Werdorfstraße
(ehem. P7) existieren nicht mehr. Diese Flächen haben sich zwischenzeitlich
zu einem Vorwald entwickelt.
98
99
Dr. Maas, Büro für Ökologie und Planung, a.a.O., S.8
Ausführliche Erläuterungen zu den bezeichneten Flächen finden sich im Textteil zur Kleinstrukturkartierung der Gemeinde
Ensdorf
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Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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Tabelle 10:
Biotope mit hohem Biotopwert (lt. Kleinstrukturkartierung)
Nr. LP Bezeichnung / La- Nr. lt.
ge
Kl.str.k
art.
P1
Größe
in ha
Begründung - Bewertung
Ruderalflächen,
artenreicher, reich strukturierter
Komplex mit RL-Art.
innerörtliches Gehölze,
seltene Tierarten, Vogelreichtum
von Bedeutung für das Landschaftsbild.
Lebensraumtyp Bäche,
Erlen-Eschen-Weidensaum,
seltene Tierarten.
•
bei Planungen berücksichtigen
•
(Ausgleichsfläche DSK)
bei Planungen berücksichtigen
Hecken, kleine Feldgehölze,
Biotopkomplex aus trockenen
(Bunker) und Vernässungsstellen,
artenreiche Flora und Fauna.
Brachflächen,
hohe Strukturvielfalt und RLArten.
Brachflächen,
repräsentative Lebensgemeinschaft mit seltenen Pflanzenarten.
•
naturnaher Bachabschnitt,
hohe Strukturvielfalt
Lebensraumtyp Böschungen /
Wegraine,
repräsentative Lebensgemeinschaft mit äußerer Strukturvielfalt
Ruderalflächen mit Staud enunkrautfluren auf dem Bahngelände,
Sonderstandort mit seltenen
Tierarten.
Lebensraumtyp Niedermoor /
Sumpf (§ 25-Flächen),
Hohe Artenvielfalt.
•
•
•
Nr.1
0,56 ha •
•
P2
nördlich Bebauung
Ensdorf
westlich Eisenbahn
Sportzentrum
Nr.6
0,68 ha •
•
•
P3
Park am Weiherbach
Nr.7
0,3 ha
P4
Nördl. Sporthalle
Nr.10
0,23
P5
Heidenköpfchen
Nr.20
1,2 ha
P6
RothreiserVerlängerung Schäferweg
Nr.21
0,6 ha
P7
Westl. Tennisplatz
Nr.33
0,5 ha
P8
Taubental
Nr.36
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
0,03 ha •
•
P9
Nördl. Pulvermühle
Nr.40
1,9 ha
•
•
P10
westl. Hohlbach
Nr.45
1,0 ha
•
•
§ 25 SNG - Flächen
Regelung / Status
•
•
•
•
•
•
•
Öff. Grünflächen Parkanlage
entl. des Weiherbaches,
Gewässerrenaturierung,
Gestaltungs- & Pflegekonzept
durch Gemeinde Ensdorf.
Sicherung als Grünfläche im
Rahmen des Bebauungsplanes
"Im Rosselwald" als Grünfläche.
Sicherung über Ausweisung von
Ausgleichsflächen,
Okokonto / Flächenpool.
Sicherung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege
und Entwicklung von Natur und
Landschaft oder Fläche mit
Pflanzbindung im Rahmen des
B-Plans.
bei Planung berücksichtigen,
extensives Pflegekonzept.
Sicherung über Ausweisung von
Ausgleichsflächen,
Okokonto / Flächenpool / vertraglicher Naturschutz.
•
bei Planung berücksichtigen.
•
Sicherung über Ausweisung
LSG1; bzw. Ausgleichsfläche im
Rahmen der LBP zur Querspange B 269.
Die laufende Fortschreibung der Biotopliste erfolgt im Landesamt für Umweltschutz durch Einarbeitung aller bekannt gewordenen Veränderungen geschützter Biotope in die Datenbasis der Biotopkartierung Saarland sowie
Führung einer Liste der von der obersten Naturschutzbehörde zugelassener
Ausnahmen von den Vorschriften des § 25 SNG und Überprüfung derer Umsetzung. In den Tabellen 8 bis 10 wird auf die entsprechenden Biotope hingewiesen. Die Biotope wurden 1999 / 2000 im Rahmen einer gesonderten
Studie überprüft, ergänzt und in den Landschaftsplan übernommen, wobei
die Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms des Saarlandes
(ABSP) berücksichtigt wurden, soweit die Zielaussagen in Verbindung mit der
derzeitigen Ausprägung der betreffenden Biotopstrukturen realistisch sind.
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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Nachkartierung
Die Überprüfung im Rahmen des Landschaftsplanes baut auf folgendem
Datenmaterial auf:
-
Biotopkartierung des Saarlandes, Stand: 1990 (Aufnahme von 1988)
Kartierung der naturschutzrelevanten Kleinstrukturen, Stand: 1991
Luftbildbefliegung September 1997
eigene ergänzende Kartierungen September 1999, erstes Halbjahr 2000
Die Ergebnisse der Auswertung wurden auf Datenblättern dargestellt, die folgende Daten enthalten:
-
Biotop-Nr.
Lage des Biotops (Hoch- / Rechtswert)
geologischer Untergrund
Biotoptyp mit Beschreibung
Entwicklungsziel mit notwendigen Maßnahmen
Artenliste mit Nachweisjahr
Übersichtslageplan M 1: 5000
Luftbildausschnitt
Foto
In den Datenblättern werden auch diejenigen Biotope aufgeführt, die in der
Liste des LfU noch vorhanden, zwischenzeitlich aber durch Baumaßnahmen
oder Sukzession verschwunden sind.
Aufgrund der Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Abt. D, vom
15.07.2002 zum Landschaftsplan-Entwurf (einschl. Anhang „Gutachten zu §
25 SNG-Flächen“) und die darauf folgende gemeinsame Besprechung mit
LfU, MfU (Abt D), UNB, Gemeinde und agstaUMWELT am 17.09.2002
musste das Gutachten hinsichtlich der Zielaussagen zu einigen dargestellten
§ 25-SNG Flächen nochmals überprüft / überarbeitet werden, bevor die Darstellungen endgültig in den Landschaftsplan / Flächennutzungsplan übernommen werden konnten.
Im Zuge dieser Überprüfung wurden die Flächen auch hinsichtlich der Verwaltungsanweisung zu den § 25-Flächen (GMBl. Saarland vom 17.09.2001,
S. 298ff), die bei Erstellung des Gutachtens im Juni 2000 noch nicht vorlag,
vor Ort insbesondere hinsichtlich der in der Verwaltungsanweisung aufgeführten Mindestflächengrößen überprüft.
Eine erneute Detail-Kartierung mit Erstellung neuer Artenlisten wurde nicht
durchgeführt.
Aufgrund dieser neuerlichen Prüfung und Abgleichung mit der Verwaltungsanweisung sind einige zuvor als § 25-Flächen eingestuften Flächen aus der
Liste der in den Landschaftsplan / FNP zu übernehmenden Flächen entfallen.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
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Tabelle 11:
hochwertige Biotope mit Bewertung / Einstufung gem. Verwaltungsanweisung zum § 25 SNG
lfd
Nr.
Lage / Nummer lt.
LfU-Liste
1
Sandgrube östlich der gem. Biotopkartierung 1988: Sandrasen / - Eine Rodung der vorhandenen Gehölze
Ortslage
Silbergrasfluren
(DSK-Ausgleich) ist rechtlich fraglich und
aufgrund des erreichten Sukzessionsstad i6606/0001
Zum Zeitpunkt der Aktualisierung konnten
ums nicht sinnvoll.
keine Silbergrasfluren festgestellt werden. - Aufgrund des Walddefizits in Ensdorf sollte
Der Bereich ist stark verbuscht (bereich sder Sukzession hin zu einem trockenen
weise Gehölzpflanzungen / Ersatz-/ AusBirken-Eichenwald freien Lauf gelassen
gleichs fläche Nr. 5 DSK). Die offenen Fl äwerden. Dies schließt nicht aus, dass bechen werden von Rainfarn und Obergräsern
reichsweise Flächen künstlich offen gehaldominiert.
ten werden können.
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
kein Schutz gem. § 25 SNG
(artenreiche Trockengrünlandgesellscha ften) in angrenzenden Flächen sinnvoll.
Biotoptyp / Beschreibung /
aktueller Status gem. SNG
Entwicklungsziel / Maßnahmen
Pflege- / Entwicklungsplanung : Reaktivierung
von Sandrasen auf Teilflächen / Randfl ächen
2
Saarufer im Bereich Erlen - Eschen - Weidensaum
Lisdorfer Au
mesotrophe Mädesüß - Hochstaudenfluren,
Röhricht
6606/0042
Durch den Saarausbau ist ein Altarm en tstanden, der Stillwasservegetation aufweist.
Der Ufersaum aus Weiden und Erlen ist
noch vorhanden.
Erhaltung des Saaraltarmes mit Ufervegetation
Pflege- / Entwicklungsplanung zum geplanten
GLB
gem. § 25 SNG geschützt
3
Teich nördlich Kraft - Zum Zeitpunkt der Aktualisierung konnte - Erhaltung des Grabensystems mit Röhwerk Ensdorf
kein Teich mehr festgestellt werden. Statt
richtgürtel,
dessen existiert ein Graben entlang der - Einleitung des Regenwassers bei Erschlie6606/0103
Aufschüttungsflächen, der mit Röhricht beßung des Gewerbegebietes „Saarpl ateau“.
wachsen ist.
- Gestaltung von Amphibien-Kleingewässern
- Abweichung von Zielsetzungen des ABSP
kein Schutz gem. § 25 SNG
(artenreiche Trockengrünlandgesellscha ften) durch Vorrang der gewerbl. Entwicklung
Freiflächenplanung zum Bebauungsplan
4
Aue nördlich Kraftwerk Kleingewäs ser: Röhricht 0,2 ha
- Erhaltung der Röhrichtstrukturen und
Ensdorf
Niedermoor/Sumpf: Röhricht 2,0 ha
rechtliche Sicherung durch GLB,
Bach-/ Fluss röhricht 2,5 ha
- Sicherung der Randstrukturen (Glatthafer6606/0104
wiesen) durch Nutzungsregelungen (z.B.
Die kartierten Strukturen, einschl. der anvertraglicher Naturschutz)
grenzenden Talglatthaferwiesen, sind noch - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
vorhanden. Akute Beeinträchtigung durch
(artenreiche Feuchtgrünlandgesellscha fBau der B 51-Ortsumgehung
ten) in angrenzenden Flächen
gem. § 25 SNG geschützt
5
Pflege- / Entwicklungsplanung zum geplanten
GLB
Saarufer im Bereich Durch den Saarausbau sind die Strukturen
der Staustufe Lisdorf
bereits verschwunden
6606/0127
kein Schutz gem. § 25 SNG
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lfd
Nr.
Lage / Nummer lt.
LfU-Liste
6
Gebüsche
Ensdorf
6706/0041
Biotoptyp / Beschreibung /
aktueller Status gem. SNG
Entwicklungsziel / Maßnahmen
südlich gem. Biotopkartierung 1988: Sandrasen-, - Aufgrund des Walddefizits in Ensdorf sollte
Silbergras- Kleinschmielenfluren
der Sukzession hin zu einem trockenen
Kleingewäs ser / Röhricht
Birken-Eichenwald freien Lauf gelassen
werden.
Die Sandrasenflächen sind durch Suk- - Südexponierte Randbereiche sind als kleinzession zwischenzeitlich verschwunden
fächige „Sandrasen“-Trittsteine künst lich
(Besenginsterflur bzw. Brombeer-Weißdornoffen zu halten. Insbesondere im B ereich
Gebüsch). Ein Teich wurde nicht mehr vordes Gewerbegebietes sollte durch Pflegegefunden.
maßnahmen (z.B. vertraglicher Natu rschutz) eine weitere Verbuschung au fderzeit kein Schutz gem. § 25 SNG
gehalten werden.
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
(artenreiche Trockengrünlandgesellscha ften) in angrenzenden Flächen sinnvoll
Pflege- / Entwicklungsplanung : Reaktivierung
von Sandrasen auf Teilflächen / Randfl ächen
7
Nordwestlich Bous
6706/0060
Großseggenried, mesotrophe Mäd esüß- - Erhaltung des Fischteiches
Hochstaudenflur, Unterwasserrasen- / - Entwicklung des Ufergehölzsaumes sowie
Schwimmblattgesellschaften
der Vernässungsbereiche im Rahmen der
Schwalbach-Renaturierung,
Die Vorwaldstruktur hat sich weiterentwi- - Vernässung der Randbereiche (Retentionsckelt.
flächen)
Der kleinere Anzucht-Fischteich mit aus- - Einbindung in Biotopverbund
geprägter Schwimmblattgesellschaft.
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
Auewaldreste mit Röhricht- und Mäde(Feuchtgebiete, Gewässer)
süßfluren entlang Schwalbach
Freiflächenplanung zur B 269
Gefährdung durch Bau der Querspange B
269 (Planfeststellungsverfahren)
gem. § 25 SNG geschützt
8
Abtswiesen
Ensdorf
6706/0064
südlich Erlen-Eschen-Weidensaum, Gräben mit - weitgehende Integration der Strukturen in
Röhricht, Gräben mit Bach- und Flussröhdie Neunutzung,
richt
- Entwicklung der Röhrichtzonen durch Einleitung des Regenwassers bei Erschlieehemaliges Schwalbachtal mit Erlenßung der Versorgungsflächen
Weidensaum und bereichsweise Röhricht - - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
zonen.
(Feuchtgebiete, Gewässer)
Ein Teil der Flächen liegt innerhalb des genehmigten Kohlenlagerplatzes des Kraft- Berücksichtigung im Plangenehmigungsverwerkes Ensdorf und der geplanten Erweite- fahren zur Kraftwerkserweiterung (Energierung der Versorgungsfläche.
recht / BImSchG-Verfahren)
Im Trassenbereich der B 269 wurden die
Strukturen im Rahmen der aktuellen Bautä- Pflege- / Entwicklungsplanungen zum NSG
tigkeiten bereits weitgehend beseitigt.
und zu erforderlichen LBPs
Gefährdung durch Inbetriebnahme des
Kohlenlagerplatzes / Erweiterung der Versorgungs flächen
durch Ruderalisierung und Bautätigkeit
Mindestflächengrößen unterschritten
derzeit nur in der Saaraue Schutz gem. §
25 SNG
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lfd
Nr.
Lage / Nummer lt.
LfU-Liste
9
Nonnenwiese südlich Großseggenried, Erlenbruchwald
Ensdorf
mesotrophe Mädesüß-Hochstaudenflur ;
Röhricht
6706/0065
Hochwertiger Biotopkomplex mit überregionaler Bedeutung aufgrund zahlreicher seltener Tiere und Pflanzen, großer naturnaher
Auebereich der Saar).
Durch Sukzession sind gegenüber der Kartierung von 1988 große Flächen verbuscht
Gefährdung durch Bau der B 269Querspange sowie des gepl. Gewerbegebietes
Biotoptyp / Beschreibung /
aktueller Status gem. SNG
Entwicklungsziel / Maßnahmen
- Erhaltung der Feuchtgebietsstrukturen mit
Seggenried und Röhrichtgürtel,
- Anbindung an Vernetzung sstrukturen im
Rahmen Biotopverbundsystem,
- Sukzession
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
(Feuchtgebiete, Gewässer)
Pflege- / Entwicklungsplanung zum NSG
gem. § 25 SNG geschützt
10
Brache zwischen Bous gem. Biotopkartierung 1988: Sandrasen-, Eingriffs-/ Ausgleichs-Regelung im Rahmen
und Ensdorf
Silbergras- Kleinschmielenfl uren
des Bebauungsplanverfahrens bzw. Planfeststellungsverfahrens (B 51)
6706/0068
Strukturen nicht mehr vorhanden durch Erschließung des Gewerbegebietes „Unten
am Mühlenweg“ und Bau der B 51- Ortsumgehung
kein Schutz gem. § 25 SNG
11
Südlich Ensdorf
6706/0135
Sandrasen-, Silbergras- Kleinschmielenflu- - Aufgrund des Walddefizits in Ensdorf sollte
ren, Kryptogamenreiche Fluren, verbuschte
der Sukzession hin zu einem trockenen
Brache, Brombeergebüsch
Birken-Eichenwald freien Lauf gelassen
werden.
Offene Sandrasenflächen sind nur noch in - Randbereiche sind als kleinfächige „SandRandbereichen vorhanden. Flä che ist durch
rasen“-Trittsteine künstlich offen zu halten
Sukzession stark ver buscht, Holunder,
(vertragl. Naturschutz).
Weißdorn und Rosen ergeben eine hohe - Sukzession und Integration in ein Biotopvertikale Strukturierung: im Zentrum auf ververbundsystem,
festigtem Lehm noch vegetationsfreie Stel- - Integration in die Grünfl ächen des neuen
len: sonst Grasbrache bzw. Reitgrasflur.
Wohngebietes
Besenginster und Rainfarnflur
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
Gefährdung durch Wohngebietserschlie(trockene artenreiche Grünlandgesellschaf ßung
ten) in angrenzenden Flächen sinnvoll
gem. § 25 SNG geschützt
12
Teich südlich Kraft werk Ensdorf
6706/0138
Großseggenried, Kleingewäs ser / Röhricht
Pflege- / Entwicklungsplanung: Sicherung von
Sandrasen auf Teilflächen / Randflächen
- Reaktivierung des Seggenrieds als innerbetriebliche Grünzone des Kraf twerkes,
- Einleitung des Oberflächenwassers bei Erschließung des Kohlenlagerplatzes
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
(Feuchtgebiete, Gewässer)
Ein Teich ist nicht mehr vorhanden (verlandet). Bereichsweise sind kleinere Seggenrieder erkennbar. Durch Sukzession
werden große Flächen durch Brombeer/Schehen-Gebüsche eingenommen.
Die Feuchtflächen auf der Aufhöhung sind Berücksichtigung im Plangenehmigungsvernicht mehr vorhanden. Die Mindestfläche n- fahren zur Kraftwerkserweiterung (Energiegrößen gem. VO werden durch vorhandene recht / BImSchG-Verfahren)
Störstrukturen (Sukzession / Ruderalflächen) nicht erreicht, dennoch hochwertige
Flächen.
Gefährdung durch genehmigten Kohlenlagerplatz
derzeit kein Schutz gem. § 25 SNG
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lfd
Nr.
Lage / Nummer lt.
LfU-Liste
Biotoptyp / Beschreibung /
aktueller Status gem. SNG
13
Brache südlich Kraftwerk Ensdorf
mesotrophe Mädesüß - Hochstaudenfl uren
Brachflächen / Röhricht
6706/0139
Die ursprünglich zusammenhängenden Flächen sind durch die Zufahrt zum Kohlenlagerplatz zerschnitten und durch Baumaßnahmen reduziert (3 Teilflächen).
Flächen werden z.Z. als Schafweide genutzt.
Entwicklungsziel / Maßnahmen
- Erhaltung des Hochstaudenbereiches als
innerbetriebliche Grünzonen.
- Einleitung des Regenwassers bei Erschließung des Lagerplatzes
- Reaktivierung des Seggenrieds als innerbetriebliche Grünzone des Kraf twerkes
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
(Feuchtgebiete, Gewässer)
Die Mindestflächengrößen gem. VO werden Berücksichtigung im Plangenehmigungsverdurch vorhandene Störstrukturen (Sukzes- fahren zur Kraftwerkserweiterung (Energiesion / Ruderalflächen / Beweidung) nur in recht / BImSchG-Verfahren)
einer Teilfläche erreicht; dennoch hochwertige Flächen.
Gefährdung durch den Bau des genehmigten Lagerplatzes
derzeit nur auf südwestl. Teilfläche
Schutz gem. § 25 SNG
14
Brache zwischen
Kraftwerk Ensdorf und
Anlegestelle
6706/0156
15
Brache nördl. Pumpwerk
67060157
mesotrophe Mädesüß - Hochstaudenfluren, - Erhaltung der Hochstauden- / RöhrichtbeRöhricht, Bruchwaldreste
reiche und Bruchwaldreste,
feuchte Talglatthaferwiesen, die zur Anle- - Erhaltung der extensiven Wiesennutzung
gestelle durch Landschaftsgehölz abgeals Randstruktur durch Nutzungsregelunschirmt werden.
gen (z.B. Vertraglicher Naturschutz)
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
Vernässungsbereiche im Oberwasser der
(Feuchtgebiete, Gewässer) in angrenzenSchleuse. Nutzung: Brachflächen / Wirt den Flächen sinnvoll
schaftswiese
gem. § 25 SNG geschützt
Berücksichtigung im Plangenehmigungsverfahren zur Kraftwerkserweiterung (Energierecht / BImSchG-Verfahren)
mesotrophe Mädesüß - Hochstaudenfl uren
seggenreiche Nasswiese, Weidenbestand
- Erhaltung des Nasswiesenbereiches
Vernässungsbereiche im Oberwasser der
Schleuse. Nutzung: Brachflächen, angrenzend Ackernutzung
-
Sicherung der Randstrukturen (Glatthaferwiesen) durch Nutzungsregelungen (z.B.
Vertraglicher Naturschutz)
Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
(Feuchtgebiete, Gewässer)
Gefährdung durch Ruderalisierung und
Verbuschung
Berücksichtigung im Plangenehmigungsverfahren zur Kraftwerkserweiterung (Energiegem. § 25 SNG geschützt
recht / BImSchG-Verfahren)
16
Hofnauwies westl.
Pulvermühle
67060158
Niedermoor, Sumpf, Röhricht
größeres Schilfröhricht am Rande einer großflächigen Aufschüttung in der Saaraue: von den Industrieanlagen durch Baumhecke
abgegrenzt: einige strauchartig wachsende Weidenbüsche;
Erhaltung der Nassbereiche,
Sukzession,
Integration in Baugebietsaus weisungen,
Einleitung von unverschmutztem Oberflächenwasser
Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
(Feuchtgebiete, Gewässer)
Gefährdung durch Gewerbegebietserweite- Pflege- / Entwicklungsplanung zum NSG
rung / Erschließungsmaßnahmen der Röhrenwerke
gem. § 25 SNG geschützt
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Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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lfd
Nr.
Lage / Nummer lt.
LfU-Liste
17
Kleinstrukturen Nr. 13,
14 und 41:
Bruchwies nördl.
Kraftwerk
in LfU-Liste nicht erfasst
Biotoptyp / Beschreibung /
aktueller Status gem. SNG
Brachflächen / Röhricht / Hochstaudenflur
Niedermoor, mesotrophe Mädesüßflur,
Seggenried,
feuchte Hochstaudenflur, die in eine
eutrophierte Mädesüßflur / Seggenried
übergeht; repräs. Lebensgemeinschaft mit
hohem Biotopwert
Entwicklungsziel / Maßnahmen
-
Erhaltung des Schilfröhrichts / Sukzess ion
Erhaltung der Feuchtflächen / Sukzession,
Beseitigung der Müllablagerungen,
Abpflanzungen zur Randnutzung als Puf fer
Pflege- / Entwicklungsplanung zum gepl. GLB
Gefährdung durch Müllablagerungen sowie
die Ortsumgehung B 51
gem. § 25 SNG geschützt
18
Kleinstruktur Nr. 42
nördl. Pulvermühle
Brachflächen, Magerrasen
- Erhaltung der Magerrasenflächen
- Erhaltung des Bunkerrestes als Flederbereits zur Hälfte mit alten Büschen bemaushabitat
in LfU-Liste nicht er- wachsene Brachfläche um einen Bunker:
fasst
neben dem Bunker stehen eine alte Weide Pflege- / Entwicklungsplanung zum gepl. GLB
und eine Pyramidenpappel mit Horst: um
den Bunker gruppieren sich Schlehdornbüsche: Freifläche mit Goldrutenflur
kein Schutz gem. § 25 SNG
19
Kleinstruktur Nr. 43
Langenbüsch nördl.
Pulvermühle
in LfU-Liste nicht erfasst
Brachflächen, Brombeer-WeißdornGebüsch, Magerrasen
- Erhaltung der Magerrasenflächen
- Sukzes sion
Bunkerruine mit größeren Magerrasenstel- - Erhaltung des Bunkerrestes als Flederlen auf der südexponierten Seite, die von
maushabitat
Kaninchen gründlich offen gehalten werden:
die Nordseite ist mit Brombeergebüsch zu- Pflege- / Entwicklungsplanung zum gepl. GLB
gewachsen: auf dem Hügel wachsen 4 ältere Birken und ein größerer Weißdorn. zahlreiche junge Birken
kein Schutz gem. § 25 SNG
20
Kleinstruktur Nr. 11
Südrand Bergehalde
in LfU-Liste nicht erfasst
21
Lochbachtal westl.
Schwimmbad (Weiherbach)
in LfU-Liste nicht erfasst
Gräben, Röhricht
Wasser führender mit Schilf bestand ener
Graben am Fuß der Bergehalde
gem. § 25 SNG geschützt
Bach, Röhricht, Erlen-Weidens aum
Talbereich des Weiherbachs (Lochbach) mit
Pappelanpflanzungen und Erlen-/ Weidensaum, Bereichsweise mesotrophe Mäd esüßfluren,
hohes EntwicklungsPotenzial; vorübergehende Beeinträchtigung durch Sammlerbau
gem. § 25 SNG geschützt
22
- Erhaltung der Feuchtflächen.
- Sukzession
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
(Sekundärstandorte) in angrenzenden Flächen sinnvoll
Pflege- / Entwicklungsplanung zum gepl. GLB
- Entwicklung der Talaue durch gezielte
Vernässungen in Rahmen einer Bachrenaturierung
- Schaffung von Retentionsflächen mit Suk zes sionsbereichen
- Beachtung von Zielsetzungen des ABSP
(Bach-/Aueentwicklung)
Wasserrechtl. Verfahren im Rahmen Bachrenaturierung
Quellbereiche im südl. Sumpfquellen, Quellfluren,
- Erhaltung der Quellbereiche
Ensdorfer Wald
- Freistellung der Quellbereiche zur E ntdurch starke Beschattung (Wald) kaum Vewicklung von artenreichen Stauden- /
in LfU-Liste nicht er- getation
Quellfluren
fasst
gem. § 25 SNG geschützt
Sicherung im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft (Forstwirtschaftl. Betriebspläne)
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Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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Die Lage der biotopkartierten und der gem. § 25 SNG geschützten Flächen
ist der nachfolgenden Themenkarte zu entnehmen.
Themenkarte Lage der geschützten Biotope gem. § 25 SNG
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91
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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Zum großen Teil liegen diese Biotope innerhalb der bereits o.g. (vorgeschlagenen) Schutzgebiete und werden bei der Biotopverbundplanung berücksichtigt.
Für jedes Schutzgebiet / Biotop sollte seitens der Gemeinde Ensdorf ein
Pflege- und Entwicklungsplan aufgestellt werden, um die Erhaltung des Gebietes auch langfristig sicherzustellen. Eine generelle Überprüfung aller erfassten Biotope ist, da jedes Biotop im Laufe der Zeit Veränderungen durch
menschliche Beeinflussung oder durch natürliche Entwicklung unterworfen
ist, in einem etwa 10-jährigen Rhythmus durch das Landesamt für Umweltschutz erforderlich.
Eine Verbindlichkeit der Biotopschutzvorschrift besteht auch für nicht in die
Biotopliste aufgenommene geschützte Biotope gegenüber jedermann, da die
Liste rein deklaratorische Wirkung entfaltet. Dies bedeutet, dass bei allen
vorgesehenen Maßnahmen zunächst geprüft werden muss, ob ein nach § 25
SNG geschütztes Biotop beeinträchtigt werden kann.
Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, sind nach § 25 Abs. 1
SNG zu unterlassen. Soweit aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls
erforderlich, ist die oberste Naturschutzbehörde ermächtigt, im Einzelfall
Ausnahmen zuzulassen. In diesem Fall muss ein gesondertes Befreiungs-/
Ausnahmegenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Die Schutzgebietsausweisungen / Vorschläge im Rahmen der §§ 17 - 19 und
25 SNG sind in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.
5.2.2
SCHUTZGEBIETE NACH WASSERGESETZ
Allgemeines
Der LEPl Umwelt legt den Bereich zwischen B 51 und Saar als Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet (VW) fest. Wasserwirtschaftliche Belange sind
außer gegenüber den Erholungsfunktionen nachrangig zu behandeln 100.
Derzeit bestehen keine rechtsverbindlich festgesetzten Wasserschutzgebiete
in der Gemeinde Ensdorf.
Die nachfolgende Themenkarte101 zeigt die von den Gas- und Wasserwerken
Bous-Schwalbach geplanten Wasserschutzzonen, die bereits vom LfU fachtechnisch geprüft sind. Da die Schutzzonen sich auf besiedeltes Ensdorfer
Gebiet erstrecken und sich daraus u.U. Nutzungseinschränkungen ergeben,
fasste der Gemeinderat am 15. Mai 2003 folgenden Beschluss:
100
101
vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Teil A, Zi.41 und 99 sowie Teil B (Zeichnerische Festlegungen)
Auf eine Darstellung der geplanten Wasserschutzzone in der Planzeichnung zum Landschaftsplan wird verzichtet, da das
Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
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„Die Gemeinde Ensdorf verweist auf ihre Stellungnahme zur Fortschreibung des
Landesentwicklungsplanes Umwelt und macht diese auch im vorliegenden Verfahren geltend. Seinerzeit hatte der Gemeinderat am 21.2.2002 u. a. folgendes beschlossen:
"Problematisch ist jedoch, dass ein Großteil der Gemeinde Ensdorf laut Plan in einem Vorranggebiet
für den Grundwasserschutz liegt und demzufolge (siehe Punkt 3.2.4) als Wasserschutzgebiet auszuweisen ist.
Auf Grund der bereits Innerhalb dieses Geltungsbereiches bestehenden Gewerbegebiete (altes Gewerbegebiet "Ober dem Mühlenweg und Hohweiher") sowie der hier geplanten Gewerbegebiete „Granulatlagerplatz" und „Saarplateau" nördlich des Kraftwerkes (bei Letzterem könnte sich eine zusätzliche
Problematik durch den Untergrund aus Saaraushubmassen ergeben) sollte ein derartiges Vorranggebiet nicht festgesetzt werden.
Hierbei ist auch der Tatbestand zu bedenken, dass seitens der TWE in absehbarer Zeit keine Förderung von Trinkwasser In Ensdorf geplant ist."
Des Weiteren regt die Gemeinde Ensdorf an, dass die Antragstellerin, die Gas- und
Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH, überprüfe, inwieweit die Ausweisung eines
Wasserschutzgebietes im Bereich der Gemarkung Ensdorf erfolgen muss. Dabei
solle auch überprüft werden, ob die tektonische Situation die Ausweisung dieses
Gebietes auf Ensdorfer Bann notwendig macht.
Ziele
Die Entwicklungsziele für das Grundwasserpotenzial beziehen sich insbesondere auf:
- Festsetzung von Wasserschutzgebieten außerhalb des Siedlungsbereiches,
- Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers,
- Anreicherung des Grundwassers durch Versickerung von Niederschlägen
innerhalb der Baugebiete,
- Fremdwasserentflechtung im Kanalnetz.
Diese Ziele sind bei weiteren Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
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Themenkarte Wasserschutzgebiete
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5.2.3
SCHUTZGEBIETE NACH WALDGESETZ
Allgemeines
Gem. § 20 Abs. 1 LWaldG102 kann Wald in der Nähe der Verdichtungsräume
und größerer Siedlungen zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das
Wohl der Allgemeinheit erfordert.
Im Erholungswald ist die Errichtung und Erhaltung von Erholungseinrichtungen zulässig.
Da die multifunktionale Waldwirtschaft auch die Erholungsfürsorge in ausreichendem Maße berücksichtigt, wird auf eine gesonderte Ausweisung als Erholungswald verzichtet.
5.3
GRÜN- UND ERHOLUNGSFLÄCHEN
5.3.1
BEREICHE FÜR DIE NAHERHOLUNG
Aus der Bestandserhebung und -bewertung geht hervor, dass Ensdorf über
ausreichende Flächen für die Naherholung verfügt. Insbesondere in der
Saaraue führen die Flächenansprüche von Verkehr und Industrie / Gewerbe
zu einer erheblichen Minderung des Erholungswertes.
Daher dient die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten bzw.
Geschützten Landschaftsbestandteilen in der Saaraue auch der Erhaltung
von Natur und Landschaft für die Erholung.
Dieser Bereich kann durch geeignete Maßnahmen attraktiver für die Naherholung entwickelt werden. Hierzu gehört z.B. das Aufstellen von Bänken, die
ein Verweilen ermöglichen, hauptsächlich jedoch eine landschaftsgerechte
und landschaftstypische Gliederung der Flächen durch das Anpflanzen
standortgerechter Gehölze und die Anlage von standorttypischen Strukturen
(Feuchtwiesen, Tümpel, Teiche, auewaldartige Strukturen).
Diese Maßnahmen können in der Nauwies von der Gemeinde Ensdorf in Absprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt durchgeführt werden, soweit
sie den unmittelbaren Saaruferbereich betreffen.
Die Erreichbarkeit der Saaraue sollte auch nach dem Ausbau der Ortsumgehung B 51 sichergestellt werden.
Entlang der B 51 zur Saaraue sind entsprechende Lärmschutzpflanzungen
vorzunehmen, um eine übermäßige Verlärmung des Bereiches der Nauwies
zu vermeiden.
102
Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz- LWaldG) vom 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.
Juli 2003 (Amtsblatt S. 2130)
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Diese Maßnahmen sind im Zuge der Straßenbaumaßnahme durchzuführen.
Die für die Naherholung in Ensdorf zur Verfügung stehenden Flächen "Ensdorfer Wald" und "Hasenberg" sind in ihrer derzeitigen Größe zu erhalten und
noch auszuweiten.
Die rekultivierte Bergehalde sowie der Saaraltarm können ebenfalls wichtige
Naherholungsfunktionen erfüllen (Aussichtspunkt).
5.3.2
PARKANLAGEN, SPIELPLÄTZE UND SONST. ERHOLUNGSANLAGEN
Öffentliche Grünanlage
Wie die Bestandserhebung und -bewertung ergeben hat, besteht in Ensdorf
quantitativ ein ausreichendes Angebot an Parkanlagen, Spielplätzen und
sonstigen Erholungseinrichtungen.
Qualitativ treten jedoch verschiedene Defizite auf.
Die öffentliche Grünanlage östlich des Rathauses wurde im westlichen Bereich zwischen Rathaus und Kneippanlage auf Grundlage einer Detailplanung bereits teilweise neu gestaltet.
Die dringend erforderliche Renaturierung des Lochbaches, die im Gesamtkonzept der Gestaltung der Parkanlage enthalten ist, wird eine erhebliche Bereicherung der Grünflächen darstellen.
Mit der Renaturierung wird sich hinsichtlich
•
•
•
•
Wasserqualität
Erholungseignung der Parkanlage
Orts- und Landschaftsbild, sowie der
faunistischen und floristischen Vielfalt
eine Steigerung ergeben.
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Tabelle 12:
Bereiche für die Naherholung / Parkanlagen
Lage / Bezeich- Festgestellte Beeinträch- Entwicklungsziel - Maßnahmen
tigung
nung
Regelung
Mängel - Konflikte
Saaraue
insbesondere der
nördliche Bereich
•
•
•
eingeschränkte Erreichbarkeit;
Lärmbelastung durch
die neue B 51
keine Ausstattung für
Erholungsnutzung.
•
•
•
•
•
•
Waldgebiete
Hasenberg /
Ensdorfer Wald
•
bereichsweise nicht
standortgerechte Gehölze
•
•
Bergehalde
Schlammweiher
•
z.Z. dürftige Vegetationsbedeckung
•
•
Saaraltarm
•
•
•
Grünanlage / Park
entlang des Weiherbachs (Lochbach)
Spielplätze
eingeschränkte Erreichbarkeit aus Richtung Leinpfad;
Lärmbelastung durch
die neue B 51
z.Z. dürftige Vegetationsbedeckung
•
•
•
•
•
•
Wiederherstellung von naturnahen
Flächen;
Entwicklung und Wiederherstellung von Feuchtbiotopen, Feldgehölzen und Grünlandbereichen
Raumbildung durch Anpflanzung
standortgerechter Gehölze
Verweilplätze, Bänke
Sicherung bzw. Verbesserung der
Erreichbarkeit
gezielte Besucherlenkung unter
Schonung wertvoller Biotope
Erhaltung des Wegenetzes
Ersetzen der nicht standortgerechten Gehölze
•
•
•
landschaftspflegerischer Begleitplan zum Flurbereinigungsverfahren
Flurbereinigungsbehörde
Gemeinde Ensdorf
•
Forstwirtschaftlicher Betriebsplan
Begrünung / Rekultivierung der
Halde
Sicherung des Wegenetzes unter
Berücksichtigung der Standfestigkeit der Halde
Ausbau eines Aussichtspunktes
Sicherung bzw. Verbesserung der
Erreichbarkeit
Wiederherstellung von naturnahen
Auewaldflächen;
gezielte Besucherlenkung unter
Schonung empfindlicher Bereiche
•
Rekultivierungsplan (ggf. Änderung des Rahmenbetriebsplanes
erforderlich), ggf. Anpassung der
Bepflanzung an die neuen Nutzungsziele
DSK / Gemeinde Ensdorf
landschaftspflegerischer Begleitplan bzw. Grünordnung zum BPlan
Gemeinde Ensdorf
Gestalterische Überarbeitung mit
Berücksichtigung der Renaturierung des Weiherbaches
Erneuerung des Spielplatzes ist
bereits umgesetzt
•
•
•
•
•
Gewässerrenaturierung im Rahmen eines Gestaltungs- und
Parkpflegekonzeptes
Gemeinde Ensdorf
Wie die Bestandsaufnahme ergeben hat, ist die flächenmäßige Ausstattung
mit Spielplätzen in Ensdorf ausreichend.
Der Spielplatz Stöckerweg ist wieder hergestellt und enthält u.a. auch einen
Bolzplatz für ältere Kinder. Hierdurch wurde die Unterversorgung im westlichen Bereich der Gemeinde beseitigt.
Die Zerschneidung des Spielbereiches 26 durch die Provinzialstraße (B 51)
ist derzeit nicht zu beheben. Die Verlegung der Straßenführung der B 51 im
Rahmen der Ortsumgehung wird zu einer besseren Überquerbarkeit der Provinzialstraße führen, die Trennwirkung aber nicht aufheben.
Der Spielbereich in der Parkanlage wurde in den vergangenen beiden Jahren
rundum erneuert und die Defizite behoben.
In Anlehnung an das 2000 entstandene Spielplatzkonzept "Spielräume in
Ensdorf" wurden 2001 die vorhandenen alten Spielgeräte in der Nähe des
Bunkers entfernt, und eine neue attraktivere ca. 15 ar große Fläche in der
Nähe des Weiherbaches für den künftigen Standort ausgewählt.
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So wurden hier die Anforderungen eines jugendgerechten Freizeitangebotes
an naturnahen Spielräumen umgesetzt. Das Spielplatzkonzept fordert, dass
Spielflächen „...Angebote für möglichst viele und unterschiedliche Aktivitäten bereithalten
und die Bedürfnisse aller Altersgruppen berücksichtigen. Ein Spielplatz sollte aus mehreren
Spielbereichen bestehen und Gelegenheit für vielfältige Tätigkeiten - wie schaukeln, schwingen, schweben, balancieren, rutschen, wippen, drehen, klettern, verstecken, kriechen, fahren, gleiten, Ball spielen, formen, bAue, matschen,, werken, mit Wasser spielen - bieten."
Kernstück der Anlage ist das attraktive Baumhaus mit Holzleiter, Kletternetz,
Stange, Schräge mit Seil, klassischer Kletterwand sowie Edelstahlrutsche
und Edelstahlrohr. Daneben wurden ein Kletterpfahl, eine große Holzwippe
mit Edelstahlbügeln, eine Doppelschaukel sowie ein Karussell, für kleinere
Kinder integriert. Eine Hängebrücke über den Weiherbach erschließt einen
weiteren Erlebnisbereich mit Sumpfteich, Matsch-, Spiel- und Versteckmöglichkeiten.
Als Erweiterung des Spielgeländes wurde 2003 ein ca. 30 m langer Barfußpfad am historischen Stollenmundloch angelegt
Zwei Picknickgarnituren, die zentral platziert sind, werden als Treff genutzt.
Sportanlagen und
Campingplatz
Die Ausstattung der Gemeinde Ensdorf mit Sportanlagen hat sich als ausreichend erwiesen und bedarf keiner Erweiterung.
Der LEPl Umwelt weist den Bereich der Sportanlagen als Naherholungszentrum aus. Da hierfür aber noch zusätzliche Ausstattungsmerkmale vorgesehen sind, sollte dieser Ausbau realisiert werden.
Die Eingrünung der Sporthalle und des Campingplatzes sind z. T. nicht
standortgerecht. Da diese am Rande bzw. im Landschaftsschutzgebiet "Ensdorfer Wald" liegen, sollte die Bepflanzung kurz- bis mittelfristig durch standortgerechte und einheimische Gehölze ersetzt werden.
Das Freibad der Gemeinde Ensdorf stellt mit seinem ca. 120 x 50 m großen
Becken sicherlich eine Besonderheit im Bereich der Freibäder dar. Eine solche Dimensionierung der Wasserfläche ist unter den heutigen Gesichtspunkten des Umweltschutzes, der Resourcenverknappung und der steigenden kommunalen Ausgaben sicherlich überdenkenswert, zumal die Attraktivität mit einem neuen Konzept noch erhöht und der Unterhaltungsaufwand
noch verringert werden kann.
Im Rahmen der Neugestaltung der Sportanlagen sollten die Schwimmbadbecken zugunsten von Renaturierungsflächen reduziert werden. Eine Renaturierung des Weiherbaches mit Mäandern, Inseln etc. kann zu einer Attraktivitätssteigerung des Bades bei gleichzeitiger Erhaltung der ökologischen
Wertigkeit führen.
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Tabelle 13
Sportanlagen
Lage / Bezeichnung
Festgestellte Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
Entwicklungsziel - Maßnahmen
Eingrünung der
Sporthalle
•
nicht standortgerechte
Bepflanzung
•
Schwimmbad
•
überdimensioniertes
Schwimmbecken
hoher Unterhaltungsaufwand
verringertes Liegewiesenangebot
geringeres Angebotsspektrum
•
•
•
•
•
Tabelle 14
•
•
•
Bepflanzungsplan
Gemeinde Ensdorf
•
•
Neukonzept mit Ideenwettbewerb
Gemeinde Ensdorf
Camping
Lage / Bezeichnung
Campingplatz im
Weiherbachtal
•
Bepflanzung sukzessive durch
standortgerechte Gehölze ersetzen
Verkleinerung des Beckens
Differenzierung des Nutzungsangebotes
Umgestaltung unter ökologischen
Gesichtspunkten
Integration der Weiherbach-Renaturierung in Neugestaltungskonzept
Regelung
Festgestellte Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
•
•
Friedhof
nicht standortgerechte
Bepflanzung
Begradigung des Weiherbaches
Entwicklungsziel - Maßnahmen
•
•
Ersatz durch standortgerechte
•
Bepflanzung
Renaturierung des Weiherbaches
im Rahmen einer Neugestaltung •
Regelung
Auflagen an den Betreiber des
Platzes hinsichtlich der zu verwendenden Pflanzenarten
Gemeinde Ensdorf
Unter Zugrundelegung der Bestandsaufnahme hat sich für Ensdorf eine starke Unterversorgung im Bereich des Friedhofswesens ergeben (ca. 10.000
qm).
Eine Ausweitung des Friedhofes über den bestehenden Teil hinaus ist in
Ensdorf z.Z. nicht möglich. Damit ist eine Veränderung der beengten Situation mit deren Folgen derzeit nicht behebbar. Die Konflikte und Beeinträchtigungen werden sich bei Beibehaltung des derzeitigen Standortes nicht lösen
lassen.
Langfristig können mit einer Verlegung des Friedhofes aus dem Ortskern
heraus zwar die Probleme der beengten Verhältnisse und der geringen Eingrünung behoben werden, der Verlust der direkten Zugänglichkeit, gerade für
ältere Menschen mit dem intensivsten Verhältnis zu diesem Grünraum, steht
jedoch einer solchen Entscheidung schwerwiegend entgegen.
Unter diesem Gesichtspunkt wird eine Verlegung des Friedhofs aus dem
Ortskern heraus nicht für sinnvoll erachtet.
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Tabelle 15
Friedhof
Lage / Bezeichnung
Friedhof
Festgestellte Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
•
•
•
innerörtliche Grünflächen / Gärten
5.4
beengte Verhältnisse
unzureichende Begrünung
keine Erweiterungsmöglichkeiten
Entwicklungsziel - Maßnahmen
•
•
•
Friedhof im Ortskern belassen,
Begrünung soweit möglich
verbessern
langfristige Suche nach Alternativstandorten
Regelung
•
•
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan
Gemeinde Ensdorf
Nicht zu vera chten ist die Erho lungsfunktion d er Ga rtenfläche n und inne rörtlichen Grünflächen für die wohnungsnahe Erholung sowie Begegnung und
Kommunikation.
LANDWIRTSCHAFT
Wie sich für die Bestandsaufnahme und -bewertung ergeben hat, wird die
landwirtschaftliche Nutzung in Ensdorf derzeit fast ausschließlich auf Böden
mit mittlerer bis geringer Bodenzahl betrieben.
Die im Landesentwicklungsplan Umwelt als landwirtschaftliches Vorranggebiet festgelegte Fläche im Bereich "Nauwies" wird derzeit durch verschiedene
Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Eine erneute landwirtschaftliche
Nutzung ist auf Ensdorfer Gebiet nach Aussagen von Vertretern der Gemeinde nicht zu erwarten. Dieser Bereich ist nach Abschluss der Saarbegradigung
als Ersatz für verloren gegangene Auestandorte zu entwickeln. Hierdurch soll
ein großflächiger Ausgleich für die vielfältigen Eingriffe und Beeinträchtigungen im Bereich der Saaraue ermöglicht werden. Näheres ist im Zuge des
Flurbereinigungsverfahrens zur Saarbegradigung im landschaftspflegerischen Beitrag festzulegen.
Die landwirtschaftlichen Flächen im Bereich "Schäfermorgen Längt" / "Über
die Wacken" / "Rothreiser" sind für die Erweiterung der Siedlungsbereiche
vorgesehen.
Auf den derzeit noch genutzten landwirtschaftlichen Flächen (Flur 5 „Ensdorfer Straße“, "Langenbüsch", usw.) ist diese weiterhin extensiv zu betreiben, um verstärkte negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu vermeiden. Mittel- bis langfristig ist auf diesen Böden mit mittlerer und geringer Bodenzahl mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen.
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Tabelle 16
Lage /
Bezeichnung
Bereich
Nauwies
Landwirtschaft
Festgestellte Beeinträch- Entwicklungsziel - Maßnahmen
tigung, Mängel - Konflikte
•
•
von der Baumaßnahme •
Saarbegradigung be•
einträchtigter Bereich
Beeinträchtigung durch
Ortsumgehung B 51
•
Bereich
"Hinterst Dell" bis
"Hasenhügel"
•
•
Bereich
"HohlbachLangenbüsch" und
„Steckerlängt“
•
geplante Wohnbauflächen „Ensdorf Süd“
angrenzend
Gewerbegebietserweiterung Hohweiher
(rechtskräftig, jedoch
noch nicht realisiert)
•
•
•
•
Querspange B 269 (im •
Bau)
•
•
Bereich
"nördl. L 139"
(Viermännerwohnung)
•
keine
•
•
•
•
Regelung
Ausweisung als GLB
Entwicklung bzw. Wiederherstellen eines naturnahen Auebereiches evtl. mit extensiver Grünlandwirtschaft, Gehölz- und
Feuchtflächen
Beachtung von Zielsetzungen des
ABSP (Feuchtgrünland)
Ausweisung als LSG
Entwicklung und Wiederherstellung von Gehölz- und Grünlandflächen
Freihalten von Bebauung zur Sicherung der Kaltluftabflussbahn
Beachtung von Zielsetzungen des
ABSP (artenreiche Trockengrünlandgesellschaften)
•
Ausweisung als LSG
Entwicklung und Wiederherstellung von Gehölz-, Grünland - und
Feuchtflächen (Beachtung von
Zielsetzungen des ABSP)
Fortsetzung des regionalen Grünzuges
extensive Landwirtschaft
Entwicklung von artenreichen und
vielstufigen Waldrändern
Entwicklung und Wiederherstellung von Gehölz- und Grünlandflächen
Beachtung von Zielsetzungen des
ABSP (artenreiche Trockengrünlandgesellschaften)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
LBP zum Flurbereinigungsverfahren (Amt für Landentwicklung)
LBP zur Ortsumgehung (LfS)
Pflegeprogramme / SAUM
Vertraglicher Naturschutz im
Rahmen Ökokonto-Regelung /
Ausgleichsflächenmanagement
Berücksichtigung in B-Plan (Gemeinde Ensdorf)
Ausgleichsflächen (Pflege- und
Entwicklungspläne)
Vertraglicher Naturschutz im
Rahmen Ökokonto-Regelung /
Ausgleichsflächenmanagement
Ausgleichsflächen (Pflege- und
Entwicklungspläne)
LBP zur Querspange (LfS)
Vertraglicher Naturschutz im
Rahmen Ökokonto-Regelung /
Ausgleichsflächenmanagement
Ausgleichsflächen (Pflege- und
Entwicklungspläne)
Vertraglicher Naturschutz im
Rahmen Ökokonto-Regelung /
Ausgleichsflächenmanagement
Ausweisung als LSG
Aufgrund der zukünftig geplanten Baumaßnahmen und Flächennutzungen ist
ein hoher Bedarf an Ausgleichsflächen vorhanden. Landwirtschaftliche Flächen weisen hinsichtlich ihrer Wertigkeit für den Ausgleich von Eingriffen das
größte Entwicklungspotenzial auf (geringe Bestandseinstufung).
Da die Landwirtschaft in Ensdorf langfristig keine Zukunft hat, ist es sinnvoll,
die derzeit bewirtschafteten Flächen extensiv zu bewirtschaften und bei Bedarf entsprechend ihrer Lage und ausgewiesenen Zweckbestimmung umzuwandeln. Dadurch kann die Gemeinde ihren Ausgleichsflächenbedarf vollständig decken, zumal die großen Eingriffe, die über Planfeststellungsverfahren geregelt wurden (B 51 / B 269), den Ersatzflächenbedarf außerhalb des
Gemeindegebietes gedeckt haben und auf die ursprünglich vorgesehene Erschließung des Gewerbepark Saar verzichtet wird.
Eine weitere Möglichkeit, extensiv genutzte Landwirtschaftsflächen als Ausgleichsflächen unter Einbeziehung der (Nebenerwerbs)-Landwirte zu nutzen,
ergibt sich aus dem „Vertraglichen Naturschutz“. Die Finanzierung dieser
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101
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„Kulturlandschaftspflege“ kann über ein Ausgleichsflächenmanagement und
ein Flächenpooling erfolgen103.
Insbesondere auf Flächen mit weniger guten Produktionsbedingungen für die
Landwirtschaft wird die Inanspruchnahme von Flächen zu Zwecken der
Kompensation relativ einfach zu realisieren sein, da sich die ökonomischen
Interessen der Landwirte mit den naturschutzfachlichen Interessen im Rahmen der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft häufig in
Übereinstimmung bringen lassen. Die ökonomischen Interessen von Landwirten und das mit der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
verfolgte naturschutzfachliche Interesse können hier gebündelt werden. Unter
agrarstrukturellen Erwägungen müsste sich die Umwidmung von Landwirtschafts- zu Kompensationsflächen allerdings vor allem auf Grenzertragsflächen konzentrieren, um den verbleibenden Landwirten möglichst optimale
Produktionsbedingungen zu erhalten 104.
Die vorgesehenen Nutzungsänderungen als Ausgleichsflächen werden in
Kapitel 5.10 näher dargestellt und für eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan vorbereitet.
Vor Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Ausgleichszwecke ist eine intensive Abstimmung der Detailplanungen mit der Landwirtschaftskammer sowie den Besitzern und Pächtern erforderlich.
5.5
FORSTWIRTSCHAFT
Die Fläche des Ensdorfer Waldes ist im LEPl Umwelt als forstwirtschaftliche
Fläche mit Betonung der Sozialfunktion festgelegt. Gleichzeitig wird diese
von einem ökologischen Vorranggebiet überlagert. Hiermit wird der Sicherung und Stärkung des Naturhaushaltes für diese Fläche absoluten Vorrang
eingeräumt.
Für den Bereich des Hasenberges ist der Sozialfunktion Vorrang vor der Ertragsfunktion einzuräumen (vgl. Kap. 5.1.3).
Die forstwirtschaftlichen Flächen sind naturnah zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu trägt auch die Erhaltung des hohen Laubbaumanteils und eine
den Standortverhältnissen angepasste Artenwahl bei, d. h. eine standortge-
103
104
vgl. Kap. 5.10
Es gibt bereits Fälle, in denen landwirtschaftliche Betriebe vollständig zu einem Kompensationsflächenpool umgewidmet
werden. Der Landwirt führt in diesen Fällen als Dienstleister für kompensationspflichtige Planungs- und Vorhabensträger gegen Entgelt Kompensationsmaßnahmen durch oder stellt bereits durchgeführte Maßnahmen zur Verfügung. Ein Beispiel
hierfür ist der „Hof Hasemann“ im Landkreis Osnabrück. Da der 86 Hektar große Hof (44 Hektar landwirtschaftliche Fläche
sowie 42 Hektar Waldfläche) keine hinreichende Existenzgrundlage bieten kann und die Fortführung der landwirtschaftlichen
Tätigkeit durch die Kinder nicht zu erwarten war, entschied sich der Besitzer, den bereits seit 1969 verpachteten Hof in einen
Flächenpool- und Maßnahmenpool in der Trägerschaft einer gemeinnützigen Stiftung zu überführen.
Quelle: Böhme, C.; Bunzel, A.; Deiwick, B.; Herberg, A. u. J.Köppel (Hrsg.) (2003), Statuskonferenz Flächen-
und Maßnahmenpools. TU Berlin. 268 S. http://www.tu-berlin.de/~lbp/dbu/dbutd.htm
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Gemeinde Ensdorf
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rechte Bestockung mit heimischen Arten und Gastbaumarten (z.B. Esskastanie).
Die Bewirtschaftung des Waldes soll naturnah auf ökologischer Grundlage im
Sinne der bereits praktizierten multifunktionalen Waldwirtschaft durchgeführt
werden, die nachfolgend aufgeführte Maßnahmen berücksichtigt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Verzicht auf großflächige Reinbestände, bzw. Anlage einer auf den Standort abgestimmten Beteiligung von Mischbaumarten im Bestand und zusätzliche Anpflanzung seltenerer Gehölzarten an den
Bestands- oder Wegrändern.
Schonender Heraustransport des gefällten Holzes aus dem Wald.
Rasches Abfahren des Nutzholzes im Frühjahr. Hiermit wird die Gefahr von Schadinsekten gemindert und gleichzeitig der Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel verringert.
Erhöhung der Umtriebszeit.
Belassen von einzelnen toten, bzw. abgängigen Gehölzen im Bestand.
Vermeidung rasch wiederkehrender Eingriffe in ältere Waldbestände.
Kleinräumig differenziertes Vorgehen insbesondere bei Verjüngungsverfahren.
Erhalt bzw. Aufbau von naturnahen Waldrändern durch Ergänzung mit zusätzlichen Baum- und
Straucharten an den Waldrändern.
Erhalt einzelner hinsichtlich ihres Holzertrages wertloser Bäume (z.B. Weiden, Aspen, Vogelbeeren)
bei der Jungholz pflege.
Liegenlassen von Reisighaufen oder - örtlich begrenzt - von Schneebrüchen oder einzelnen Windwürfen.
Freischlagen von Bachtälern / Nebentälern des Weiherbaches, ggf. im Rahmen der Renaturierung
Diese allgemeinen Maßnahmen ermöglichen es, die Artenvielfalt zu erhöhen
und die Lebenschancen empfindlicherer Arten zu verbessern.
Die forstwirtschaftlichen Flächen sind darüber hinaus bei Nutzungsaufgabe
um die landwirtschaftlichen Grenzertragsflächen zu erweitern. (Bereich Hohmark, nordöstlich des Neubaugebietes an der Ensdorfer Straße).
Die Bewirtschaftung der Flächen unterliegt dem Eigentümer.
Tabelle 17
Lage / Bezeichnung
Forstwirtschaft
Festgestellte Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
Flächen zwischen •
Ensdorfer Wald
Siedlungsfläche
Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung
Entwicklungsziel - Maßnahmen
•
•
Flächen östlich des •
Hasenberges
•
Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung
ehemalige § 25 SNGFlächen zwischenzeitlich durch Sukzession
verschwunden
•
•
naturnahe Waldentwicklung von
Teilbereichen zu artenreichem
Laubmischwald (Restflächen:
Sukzession)
Ausbildung eines abgestuften und
artenreichen Waldrandes
naturnahe Waldentwicklung von
Teilbereichen zu artenreichem
Laubmischwald (Restflächen:
Sukzession)
Ausbildung von abgestuften Waldrandstrukturen
Regelung
•
•
Flächennutzungsplan
Gemeinde Ensdorf
•
•
wie vor
Ausgleichsflächen im Rahmen der
Ökokonto-Regelung / Ausgleichsflächenmanagement
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Lage / Bezeichnung
Festgestellte Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
Waldfläche Hasen- •
berg
•
•
Ensdorfer Wald •
Nadelwaldbereiche
Pappelaufforstung
•
entlang des Weiherbaches
Entwicklungsziel - Maßnahmen
hoher Anteil nicht ein- •
heimischer, aber eingebürgerter Arten (Ro- •
binien, Zierkoniferen)
Teilbereiche mit Koniferen (Kiefern)
hohe Besucherfrequenz
langfristig sukzessive Naturverjüngung
schonende Entnahme nicht
standortgerechter Baumarten
Teilbereiche mit Konife- •
ren-Monokulturen
(Fichten, Kiefern)
•
hohe Besucherfrequenz in den Randbe- •
reichen zum Sportzentrum
langfristig sukzessive Naturver•
jüngung
schonende Entnahme der stand- •
ortfremden Baumarten
langfristige Umwandlung der Pappelaufforstungen in eine dem
Standort angepasste Waldform
(Talauewald) mit standortgerechten Gehölzen (Weiden, Erlen, Ahorn usw.)
Schaffung von offenen Aueflächen
mit Röhricht im Rahmen der Weiherbachrenaturierung
Beachtung von Zielsetzungen des
ABSP (Entwicklung naturraumtypischer standortgerechter Wald)
Beibehaltung der multifunktionalen Waldbewirtschaftung
Ausgleichsflächen im Rahmen der
Ökokonto-Regelung / Ausgleichsflächenmanagement
Rekultivierung mit geeigneten
•
Gehölzarten
Ausbau einer Naherholungsfläche
mit Wegenetz und Aussichtspunkt •
Beachtung von Zielsetzungen des
ABSP (Erhaltung / Optimierung
von Sekundärstandorten)
Rekultivierungsplan DSK (ggf.
Änderung des Rahmenbetriebsplanes erforderlich)
Freizeitnutzung (Gemeinde Ensdorf)
•
•
Bergehalde
•
•
•
lückenhafte Bepflanzung
keine Bodenbildung,
Bodenerosionen
•
•
•
5.6
Regelung
•
Beibehaltung der multifunktionalen Waldbewirtschaftung
WASSERWIRTSCHAFT
Wie im Rahmen der Bestandsaufnahme festgestellt wurde, ist die Begradigung der Saar im Bereich der Gemeinde Ensdorf abgeschlossen. Die damit
verbundenen landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Saar sind mittlerweile vollständig realisiert worden.
Zwar ist die Kläranlage Ensdorf bereits in Betrieb, die Hauptsammler sind allerdings noch nicht vollständig errichtet. Mit dem kompletten Anschluss der
Kanalisation an die Kläranlage werden den Saarnebenflüssen nur noch geringe Abwassermengen zugeführt, so dass ab diesem Zeitpunkt von einer
deutlichen Verbesserung der Gewässergüte ausgegangen werden kann.
Damit besteht die Möglichkeit, die Lebensraumvielfalt im Verlauf der Fließgewässer durch die Beseitigung technischer Verbauungen und die Pflanzung
standortgerechter Arten zu erhöhen.
Die Maßnahmen sind durch die Gemeinde Ensdorf in Zusammenarbeit mit
der zuständigen Fachbehörde durch Objektplanung zu konkretisieren.
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104
Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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Zur Sicherung des Grundwassers ist es notwendig, die vorgeschlagenen
Wasserschutzzonen rechtsverbindlich festzulegen. Nur unter Einhaltung von
strengen Restriktionen kann sich die Qualität des Grundwassers langfristig
verbessern und die Trinkwassernutzung der Ensdorfer Brunnen wieder aufgenommen werden.
Tabelle 18
Wasserwirtschaft
Lage /
Bezeichnung
Festgestellte
Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
Weiherbach,
•
Abschnitt innerhalb
des Ensdorfer Waldes bis zum Cam- •
pingplatzes
•
Weiherbach,
Abschnitt entlang
des Campingplatzes und des
Freibades
•
•
•
Weiherbach,
•
Abschnitt zw. Erlenstraße und Freibad
•
•
Weiherbach,
•
Abschnitt östlich
des Rathauses
•
•
Weiherbach,
•
zwischen Rathaus
und Mündung
•
Schwalbach,
Abschnitt östlich
51
•
B
•
•
•
schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet),
begradigtes Bachbett,
dadurch starke Tiefenerosion
hoher Pappelanteil in
der Aue
schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet),
technischer Ausbau
(Sohlenschale)
Konflikte mit Freizeitnutzung
teilw. naturnaher Bachabschnitt durch Siedlungsdruck (Tannenweg, Tennisplatz) gefährdet
schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet),
bereichsweise technischer Ausbau
schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet),
technischer Ausbau
(Sohlenschale)
Konflikte mit Freizeitnutzung (Park)
schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet),
technischer Ausbau
(verrohrt und überbaut)
schlechte Wasserqualität (Güte IV, übermäßig
verschmutzt),
monoformes Bachbett,
geringer Uferbewuchs
gleichförmige Fließgeschwindigkeit
Gewerbegebiet „StixiGelände“
Entwicklungsziel - Maßnahmen
Regelung
Renaturierung zur Schaffung viel- •
fältigerer Lebensräume
•
Schaffung von Retentionsräumen
als Vorbeugung von Hochwasser- •
ereignissen
schonende Herausnahme der
Pappeln
Renaturierung
Gestaltungs- und Entwicklungsplan (Gemeinde Ensdorf)
Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung
•
•
Beseitigung des Ausbaus,
•
Renaturierung zur Schaffung viel- •
fältigerer Lebensräume
•
Renaturierung
Gestaltungs- und Entwicklungsplan (Gemeinde Ensdorf)
Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung
•
•
Beseitigung des Ausbaus,
•
Renaturierung zur Schaffung viel- •
fältigerer Lebensräume
Erhaltung des Bachabschnittes
•
Renaturierung
Gestaltungs- und Entwicklungsplan (Gemeinde Ensdorf)
Sicherung im Rahmen von Ausgleichsflächenausweisung
Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung
•
•
•
•
•
•
•
Beseitigung des Ausbaus
•
Renaturierung zur Schaffung viel- •
fältigerer Lebensräume
•
•
Freilegung des Wasserlaufes
nicht möglich
•
•
Gewässerrenaturierung
Erhöhung der Lebensraumvielfalt
durch Bepflanzung
•
•
•
•
Renaturierung
Gestaltungs- und Entwicklungsplan (Gemeinde Ensdorf)
Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung
Ausgleichsflächen im Rahmen
des B-Plans
Renaturierung
Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung
Gemeinde Ensdorf
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Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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Lage /
Bezeichnung
Festgestellte
Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
Schwalbach,
•
Abschnitt zwischen
B 51 und Saar
•
•
•
rechtsseitiger Altarm der Saar
•
•
•
•
Fisch-/Angelteiche •
•
5.7
schlechte Wasserqualität (Güte IV, übermäßig
verschmutzt),
monoformes Bachbett
mit erheblicher Tiefenerosion nördlich der
Fischteiche
gleichförmige Fließgeschwindigkeit
Verlegung des eigentlichen Bachlaufes
gepl. Querspange
Abriegelung von Flussdynamik
Isolierung durch B 51
Teilbereich zw. B 51
und Saar: geplantes
SO „Naherholung“
z.T. standortfremde
Bepflanzung
steile Ufer mit künstlichem Uferverbau
Entwicklungsziel - Maßnahmen
•
•
•
Regelung
Wiederherstellung und naturnahe •
Gestaltung des eigentlichen
•
Bachlaufes
Gewässerrenaturierung
Renaturierung
Gemeinde Ensdorf / LfS
naturnahe Gestaltung als Lebensraum im Auebereich
Ausgleichsmaßnahme für Saarausbau
Sicherung durch GLB-Ausweisung
•
•
•
•
Abflachung der Ufer, Ausbildung
von Flachwasserzonen
standortgerechte Bepflanzung
•
Angelsportvereine in Zusammenarbeit mit Gemeinde und UWB
DEPONIEN, ALTLASTEN
Im Bereich der Gemeinde Ensdorf wurden vom Erdbaulaboratorium Saar
(ELS) Untersuchungen bezüglich eventuell vorhandener Altlasten und Deponien durchgeführt.
Die Untersuchung ergab, dass innerhalb des Gemeindegebietes acht Altablagerungsstandorte vorhanden sind, von denen unterschiedliche Gefährdungen ausgehen bzw. ausgehen können.
Aufgrund der unterschiedlichen geologischen Situation in Ensdorf mit zahlreichen Verwerfungen und Störungen der Bodenschichten ist anzunehmen,
dass von den Deponien kontaminierte Sickerwässer die teilweise sehr nah
liegenden Brunnenanlagen von Ensdorf und Bous beeinträchtigen.
Aussagen über Art der Kontamination und Grad der Gefährdung werden nur
bedingt gegeben und bedürfen zur weiteren Klärung teilweise dringlicher Bodenuntersuchungen und darauf aufbauend Bodensanierungsmaßnahmen.
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Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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Tabelle 19
Altablagerungen / Altlasten
BeLage / Bezeic hnung
zeichn.
Art
ELS
101
"Unten am Mühlen- •
weg" an der B51
Art:
•
Hausmülldeponie
•
Bauschutt- und
Erdmassendeponie
•
•
•
•
ELS
102
ELS
103
ELS
104
südl. der Straße "Am
Schwalbacher Berg"
Art:
Hausmülldeponie
Bauschutt- und
Erdmassendep.
"Stöckerweg"
im Bereich des Gewerbebetriebes
Art:
Hausmülldeponie
Bauschutt- und
Erdmassendeponie
•
"Heidenköpfchen“
Art:
Hausmülldeponie
Bauschutt- und
Erdmassendeponie
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
ELS
105
nördlich "Am Schwal- •
bacher Berg" und
dem Ensdorfer Wald
Art:
•
• Bauschutt- und
• Erdmassendeponie
Festgestellte
Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
Deponie latent Grundwasser gefährdend
Lage im porösen Bundsandstein
fehlende Abdichtung zum
Liegenden
fehlende Abdichtung der
Oberfläche gegenüber Regenwasser
Störungszone ermöglicht
ein Eindringen von Sickerwässern in den Untergrund,
Volumen schwer abschätzbar
Lage in geplanter Wasserschutzzone III mit mögl.
Einfluss auf Bohrung in der
Gemeinde Bous
vermutl. fehlende Abdichtung der Deponie
ev. Gasemissionen
keine akute Gefährdung
Grundwasser gefährdend
keine Abdichtung nach oben und unten
rasches Eindringen der
Niederschläge in den Untergrund
geringe Entfernung des
nächsten GW-Brunnens
(300 m in Fließrichtung)
ehemalige Sandgrube
keine Abdichtung an der
Basis
evtl. Abdichtung an der Oberfläche, mit verringerter
Abdichtung und Sickerwasser
Kontamination des 100 m
entfernten GW- Entnahmebrunnens kann nicht
ausgeschlossen werden
Sickerwässer werden
durch geol. Störung direkt
dem Hauptgrundwasserleiter zugeführt
keine eindeutige Aussagen
möglich
Entwicklungsziel Maßnahmen
Regelung
•
•
Bodenuntersuchung
•
Sanierung im Rahmen von
Baumaßnahmen B 51 bzw.
GE/SO bereits erfolgt
•
Sanierung im Rahmen des
B-Plans / Realisierung der
Ortsumgehung
Gemeinde Ensdorf
•
•
Bodenuntersuchung
•
Versiegelung der Oberfläche (ca. 2.700 qm sind bereits versiegelt im Bereich
GE)
Gemeinde Ensdorf
•
•
Bodenuntersuchung
langfristige Sanierung
Gemeinde Ensdorf
•
•
wie vor
•
aus evtl. B-Plangebiet ausklammern
wie vor
•
wie vor
wie vor
•
•
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Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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BeLage / Bezeic hnung
zeichn.
Art
ELS
106
ELS
107
ELS
108
Bereich GE- "Hohweiher"
Art:
• Hausmülldeponie
• Bauschutt- und
• Erdmassendeponie, Gewerbeund Industriemüll
• Straßenbeläge,
Teerdecken, ehemalige Teerdestillerieanlage
nördlich und südlich
des Griesborner Weges und östlich des
Hasenberges
Art:
• Hausmülldeponie
• Bauschutt- und
• Erdmassendeponie
Bereich des Gemeindebauhofes
Art:
• Hausmülldeponie
• Bauschutt- und
• Erdmassendeponie
• Gewerbe- und Industriemülldeponie
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Festgestellte
Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
akute Grundwassergefähr- •
dung;
Lage innerhalb gut durch- •
lässiger Schichten
oberflächennahe Verunreinigungen mit PAK´s, Phenolen
mögl. Beeinflussung des
Bouser Brunnens (Entfernung 400m) durch Sickerwässer
Entwicklungsziel Maßnahmen
Regelung
Untersuchung dringend er- •
forderlich
Sanierung dringend erforderlich
Gemeinde Ensdorf
Grundwassergefährdung
•
kann angenommen werden •
geringer Grundwasserflurabstand (ca. 20-25m)
keine Oberflächenabdichtung
Bodenuntersuchung
Sanierung
•
Gemeinde Ensdorf
Lage innerhalb von Talal- •
luviationen (Porengrundwasserleiter)
•
Schichtenfolgen sind wasserdurchlässig,
geringe Entfernung zum
nächsten Brunnen und
mögliche Kontamination
durch Sickerwasser
Untersuchung dringend er- •
forderlich,
Sanierung
Gemeinde Ensdorf
Auf eine Darstellung in der Planzeichnung des Landschaftsplanes wird aus
Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit verzichtet.
Des Weiteren wurden im Rahmen der 2. Auslegung weitere Altlasten- / Altablagerungsstandorte durch das LfU gemeldet. Auf eine Darstellung in einer
Karte wird verzichtet. Details sind beim LfU im Altlastenkataster einzusehen.
Tabelle 20
Altablagerungen / Altlasten (LfU-Ergänzung 2004)
Kenn-Ziff.
ELS 109
ELS 112
ELS 113
ELS 114
ELS 115
ELS 116
ELS 117
ELS 118
UMT0101
UMT0102
UMT0103
UMT0104
UMT0105
UMT0106
UMT0107
UMT0108
Bezeichnung / Art
Taubental
XOX Gebäck
KfZ-Werkstatt
Buchdruckerei
AGIP-Tankstelle
ESSO Tankstelle
Güternahverkehr
Schreinerei
Tankstelle, Autowerkstatt
HMT Handelsgesellschaft
ARAL Tankstelle
Tankstelle Degan
ARAL Tankstelle
Sägewerk
Bauunternehmen
ESSO Tankstelle
Lage
Gustav-Stresemann-Straße
Kurt-Schuhmacher-Straße
Provinzialstraße
Saarbrücker Straße
Saarlouiser Straße
Seiwertstraße
Stöckerweg
Provinzialstraße
Kurt-Schuhmacher-Straße
Provinzialstraße
Provinzialstraße
Provinzialstraße
Nussgartenstraße
Nussgartenstraße
Provinzialstraße
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Kenn-Ziff.
Bezeichnung / Art
UMT0109 Chevron Tankstelle
UMT0110 ARAL Tankstelle
UMT0111 Chemische Reinigung
Westwallbunker
Lage
Saarlouiser Straße
Provinzialstraße
Provinzialstraße
In der Örtlichkeit befinden sich viele intakte und gesprengte Westwallbunker105. Zwei der intakten Bunker sind an Privatpersonen vermietet.
Die gesprengten Bunker sind teilweise mit Erdreich überdeckt und mit Magerrasen bewachsen. Zum Teil ist die Lage dieser überdeckten Bunker nicht
mehr bekannt, da sie von außen nicht mehr zu erkennen sind. Dies ist bei
nachfolgenden Planungen zu beachten. Ggf. kann in die Unterlagen des
Bundesvermögensamtes Trier Einsicht genommen werden.
Bunkerreste sowie intakte Bunkeranlagen sollten als Lebensräume für Fledermäuse gesichert bzw. entwickelt werden (Öffnung von Schießscharten als
Einflugschlitze).
Im Bereich der alten Kriegsbauwerke sind Munitionsfunde nicht auszuschließen. Erdarbeiten im Rahmen von Baumaßnahmen - auch Landschaftsbau in der Nähe solcher Bunkeranlagen müssen aus diesem Grund besonders
vorsichtig ausgeführt werden. Bei der Erschließung von Baugebieten und bei
größeren Erdarbeiten wird seitens des Innenministeriums empfohlen, das
Gebiet durch den Kampfmittelräumdienst untersuchen zu lassen.
5.8
SIEDLUNGSENTWICKLUNG / BEBAUUNG
5.8.1
WOHNBAU - / GEMISCHTE BAUFLÄCHEN
Bestehende
Wohnbauflächen
Wie die Bestandsaufnahme zeigte, ist der Anteil der Siedlungsfläche in der
Gemeinde Ensdorf sehr hoch.
Trotz unterschiedlicher Siedlungsstrukturen wird das Ortsbild geprägt durch
einen hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern. Hiermit verbunden ist
auch ein recht hoher Freiflächenanteil.
Gartenflächen
Ziel der Landschaftsplanung ist es, diesen hohen Anteil an inneren Freiflächen / Gärten, die aus erschließungstechnischen Gründen keine weitere vom
LEPl Siedlung geforderte Verdichtung zulassen, zu erhalten.
Diese Flächen beeinflussen das Kleinklima positiv. Mit der Erhaltung des belebten Bodens wird gleichzeitig dessen Filterwirkung und die Möglichkeit der
Grundwasserneubildung gewahrt. Außerdem trägt die Erhaltung der unterschiedlichen Grünstrukturen zur Förderung einer vielfältigen und kleinteiligen
105
Stellungnahme des Bundesvermögensamt Trier, Ortsverwaltung Saarbrücken vom 20.01.1999 zum LP
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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Landschaftsstruktur bei und bildet so Trittsteine für eine Biotopvernetzung106.
Themenkarte
106
innerörtliche Grünflächen / zusammenhängende Gartenflächen
vgl. Kap. 5.10.1 und Themenkarte 7
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Diese zusammenhängenden privaten Gartenflächen, die oft mit Obstbäumen
bestanden sind, werden der nachfolgenden Themenkarte als innerörtliche
Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Private Gartenanlage - GA" dargestellt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
östlich der Tiefenbachstraße
zwischen „Bei Fußenkreuz" und Schlichterstraße
südlich des Amselwegs
zwischen Schlichterstraße und Schwarzstraße
westlich des Lauternwegs
zwischen Gerstenfeldstraße und Großgerstenfeldstraße
zwischen "Am Pfarrgarten" und "Am Schwalbacher Berg"
Stöckerweg
zwischen „Am Schwalbacher Berg“ und„Ginsterweg“
Viermännerwohnung
zwischen B 51 und Bahntrasse nördlich von "Möbel Martin"
Straßenräume
Die Gestaltung der Straßenräume sowohl in den Wohnbau- als auch den
zentral gelegenen Gemischten Bauflächen ist durch die Pflanzung von Straßenbäumen, den Erhalt, bzw. die Wiederherstellung der Vorgartenflächen
und deren Bepflanzung mit überwiegend einheimischen Arten zu verbessern.
Hiermit kann neben einer Verbesserung des Landschaftsbildes ebenfalls eine
positive Wirkung auf das innerörtliche Klima erreicht werden. Große Chancen
für eine neu Straßenraumgestaltung bietet die neue Ortsumgehung B 51, die
zu einer deutlichen Verkehrsentlastung der Provinzialstraße führen wird. Damit sind dort umfangreiche Rückbaumaßnahmen mit Eingrünungen des Straßenraumes möglich. Die Finanzierung kann über ein gemeindliches Ökokonto abgewickelt werden107.
Ortsrandeingrünung
Die Baugebiete beidseitig der Straße "Am Schwalbacher Berg" sind an die
offene Landschaft durch Pflanzstreifen mit standortgerechten einheimischen
Gehölzen abzugrünen. Diese Maßnahmen sind von der Gemeinde Ensdorf
im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden.
Potenzielle
Mit der Schaffung neuer Siedlungsflächen sind vielfältige negative Wirkungen auf den Naturhaushalt verbunden.
Wohnbauflächen
Während das Wohngebiet Ensdorf-Süd I (Bebauungsplan seit 2001 rechtskräftig) bereits erschlossen wird, ist die Umsetzung zwei weiterer geplanter
Wohnbauflächen vorgesehen: Ensdorf Süd II (südlich des Schäferwegs /
Rothreiser) und Nördlich der Schanzenstraße.
Durch die Bebauung wird ein Teil des belebten Bodens vernichtet. Diese Fläche entfällt somit auch als Standort für Grünstrukturen, als Fläche, die mit ihrer Versickerungsmöglichkeit von Niederschlägen und ihrer Filterwirkung zur
Grundwasserneubildung beiträgt. Im Wohngebiet „Ensdorf-Süd“ ist allerdings
bereits ein Trennsystem mit Rigolenversickerung umgesetzt worden, um die
Eingriffe in das Wasserpotenzial zu mindern.
107
vgl. Kap 5.10.2
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Gemeinde Ensdorf
Begründung zum Landschaftsplan
Genehmigung, Stand: 09/2004
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Die Beseitigung der Grünstrukturen wiederum führt zu einer Verschlechterung des Kleinklimas, einer Veränderung der Landschaftsstruktur und einem
Verlust an Lebensraum für seltenere Tier- und Pflanzenarten.
Zwar sind durch die Wohngebiete, die z.Z. aus Ackerflächen (Ensdorf Süd II)
bzw. Wiesenbrachen (Nördlich der Schanzenstraße) bestehen, keine geschützten Biotope direkt betroffen, doch grenzen östlich an die Wohnbaufläche Ensdorf Süd II biotopkartierte Flächen mit kleineren eingelagerten nach §
25 SNG geschützten Biotopen (Silbergrasfluren) an, die im Rahmen der
Baulanderschließung nicht beansprucht werden dürfen.
Hinzu kommen die Auswirkungen durch die Bebauung selbst, da infolgedessen Abwassermenge, Abwärme- und Schadstoffbelastung ansteigen.
Ziel ist es deshalb, den Eingriff in die verschiedenen Bereiche des Naturhaushaltes durch eine Neubebauung so gering wie möglich zu halten.
Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan mit Grünordnung festzusetzen sind:
•
•
•
•
•
•
•
Minimierung der überbaubaren Fläche (Maximalwert der BauNVO 40 %)
wasserdurchlässige Zufahrten etc.;
Fassaden- und Dachbegrünung (kleinklimatische Funktionen);
Regenwassernutzung und -versickerung vor Ort (Fremdwasserentflechtung),
Erhaltung / Integration wertvoller Biotopstrukturen;
Bepflanzung von 10% der Grundstücksfläche mit einheimischen Gehölzen
Ortsrandeingrünung (Ausgleichsflächen gem. BauGB / BNatSchG)
Förderprogramme
In diesem Zusammenhang ist auf die Förderprogramme der Gemeinde Ensdorf im Rahmen des privaten Wohnungsbaus hinzuweisen:
Entsiegelung
Das Förderprogramm ‘Entsiegelung’ zielt auf Maßnahmen zur Umwandlung
versiegelter Flächen (>10 qm) in versickerungsfähige Flächen.
Dachbegrünung
Im Rahmen des Förderprogramms ‘Dachbegrünung’ werden Maßnahmen zur
Umwandlung von Dachflächen in begrünte Flächen oder die erstmalige Herstellung begrünter Dachflächen gefördert.
Anpflanzungen
Jedes Jahr wird im Herbst eine Pflanzaktion durchgeführt, bei der einheimische Sträucher, Haus- und Obstbäume sowie Kletterpflanzen zu günstigen
Preisen an private Grundbesitzer vermittelt werden.
Regenwassernutzung
Eine Bezuschussung der Regenwassernutzung erfolgt derzeit nicht. Allerdings führt die Gemeinde in Neubaugebieten (z.B. Im Rosselwald) gezielte
Regenwasserentflechtungsmaßnahmen durch (offenes Grabensystem,
Versickerungsflächen).
Näheres zur Förderung ist der Homepage der Gemeinde Ensdorf zu entnehmen bzw. bei der Umweltbeauftragten zu erfragen.
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5.8.2
GEWERBLICH GENUTZTE FLÄCHEN / SONSTIGE BAUFLÄCHEN
In Ensdorf sind derzeit zwei große Industriebetriebe (Kraftwerk und Grube
Ensdorf) und an vier weiteren Gewerbestandorten mehrere kleinere Gewerbe- bzw. Industriebetriebe angesiedelt.
Gewerbe / Industrie
Die von diesen vorhandenen Betrieben ausgehenden Beeinträchtigungen
sind mit Hilfe von landschaftspflegerischen Maßnahmen kaum zu vermindern. Die Einbindung der bestehenden Gewerbegebiete in das Ortsbild ist
aufgrund der Höhe und Dominanz der Bauwerke (Schornsteine, Kühltürme,
Bergehalde) kaum möglich. Dennoch sollten die Gewerbegebiete mit Sichtschutzpflanzungen eingegrünt und innerhalb der jeweiligen Flächen durchgrünt werden.
In Umsetzung der Festlegungen des LEPl Umwelt sind z.Z. mehrere Gewerbegebiete im Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren (vgl. Tab. 20). Durch den
Verzicht auf die gewerbliche Entwicklung im Bereich „Nonnenwies“, die gem.
LEPL-Umwelt 2004 nun eine Vorrangfläche Naturschutz darstellt, und die
Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet, vermindert sich die Eingriffsproblematik in Ensdorf für den Eingriffsverursacher „Gemeinde“ erheblich.
Tabelle 20
geplante Gewerbe- / Industrieflächen
Lage /
Bezeichnung
Bereich "Hinterst
Dell"
Festgestellte Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
•
•
Entwicklungsziel - Maßnahmen
rechtskräftiger B-Plan, •
jedoch ca. 2,4 ha noch
nicht realisiert
•
Einschränkung der
Kaltluftzufuhr nach
Ensdorf
•
•
•
Erweiterung Fa.
STIXI
•
•
•
bestehende Gewerbefläche / - brache
Einschränkung der
Kaltluftzufuhr zum
Saartal
Abriegelung und Verlust von Trockenrasenflächen im Bereich der
Aufschüttung entlang
des Schwalbaches
•
•
•
•
•
•
•
•
Breite möglichst reduzieren (von
100 m auf 50 m)
Sichtschutzpflanzung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen zu den umgebenden Bereichen
Fassaden- und Dachbegrünung
Regenwasserversickerung / entflechtung
Minimierung der zusätzlichen Emissionen
Bereich südlich des Schwalbaches von Bebauung freilas sen
Ufergehölzvegetation sichern
Schwalbach-Renaturierung mit
ausreichendem Uferstreifen
Sichtschutzpflanzung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen zu den umgebenden Bereichen
Reduzierung auf das erforderliche
Mindestmaß
Fassaden- und Dachbegrünung
Regenwasserversickerung / entflechtung
Minimierung der zusätzlichen Emissionen
Regelung
•
•
•
Grünordnung zum Bebauungsplan
Freiflächengestaltungsplan
Gemeinde Ensdorf
•
•
•
Grünordnung zum Bebauungsplan
Freiflächengestaltungsplan
Gemeinde Ensdorf
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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Lage /
Bezeichnung
Festgestellte Beeinträchtigung
Mängel - Konflikte
Saarplateau
•
nördlich angrenzend an das Kraftwerk
•
•
•
•
•
•
•
rechtskräftiger B-Plan,
jedoch noch nicht realisiert
Beeinträchtigung des
Naturhaushaltes
Verlust von belebter
Bodenfläche
Verlust von Wiesenflächen /-Brachen als Lebensraum
Verringerung der
Grundwasserneubildung
Verschlechterung des
Kleinklimas
zusätzliche Emissionen
Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes
Entwicklungsziel - Maßnahmen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Versorgungsflächen
Sichtschutzpflanzung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen zu den umgebenden Bereichen
Reduzierung auf das erforderliche
Mindestmaß
Fassaden- und Dachbegrünung
Regenwasserversickerung / entflechtung
Bepflanzung mit einheimischen
Gehölzen
Minimierung der zusätzlichen Emissionen
Entwicklung und Integration von
Grabensystemen mit Kleingewässern in Grünkonzept
Beachtung der Festlegungen des
Planfeststellungsbeschlusses
Saarausbau zu der Gestaltung der
Aufhöhungs fläche Ensdorf II
Umsetzung externer Ausgleichs maßnahmen gem. Bebauungs plan (vertraglicher Naturschutz)
Regelung
•
•
•
•
Grünordnung zum Bebauungsplan
ist rechtskräftig
Freiflächengestaltungsplan unter
Einbeziehung der Festlegungen
des Planfeststellungsbeschlusses
zum Saarausbau (Böschungsbegrünung)
Sicherung externer Maßnahmen
über vertraglichen Naturschutz
gem. Bebauungsplan bzw. über
Ökokonto (Flächenpool), z.B.
Nauwies (gepl. GLB)
Gemeinde Ensdorf
Allerdings ist für die geplanten Versorgungsflächen (Kraftwerkserweiterungen, Kohlenlagerplatz) ein vollwertiger Ausgleich innerhalb des Gemeindegebietes von Ensdorf nur schwer zu realisieren. Dieser Ausgleichsnachweis
muss im Rahmen der energierechtlichen Verfahren unter Einbeziehung der
zuständigen Naturschutzbehörden und der Gemeinde geführt werden. Bei
der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der energierechtlichen Verfahren (z.B. Genehmigungsverfahren zur Versorgungsfläche südlich
B 269) sollte die Möglichkeit der Bachoffenlegung im Bereich der Versorgungsflächen nochmals in die Betrachtungen und Bewertungen einfließen.
Mit der Neuerschließung von Gewerbegebieten und Versorgungsflächen gehen vielfältige negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt einher. Durch
die Bebauung wird ein Teil des belebten Bodens versiegelt. Diese Fläche
entfällt somit als Standort für Grünstrukturen sowie als Fläche, die mit ihrer
Versickerungsmöglichkeit von Niederschlägen und ihrer Filterwirkung zur
Grundwasserneubildung beträgt. Die Beseitigung der Grünstrukturen wiederum führt zu einer Verschlechterung des Kleinklimas, einer Veränderung der
Landschaftsstruktur und einem Verlust an Lebensraum für seltenere Tierund Pflanzenarten (vgl. Tabelle 21).
Darüber hinaus führen weitere Gewerbe- bzw. Industrieansiedlungen zu einer
erhöhten Immissionsbelastung.
Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, Grünordnungen zu den Bebauungsplänen zu erstellen, in denen Auflagen zum Schutz des Naturhaushaltes genauer darzustellen sind bzw. festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen. Im Rahmen der Bebauungspläne bzw. sonstigen
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Gemeinde Ensdorf
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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Genehmigungsverfahren (z.B. Energierecht) ist der Ausgleich gem. BauGB
und § 21 BNatSchG herbeizuführen.
Sonderbauflächen
" SO „Naherholung“"
Innerhalb der Gemeinde wird z.Z. eine Sonderbaufläche entwickelt. Zwar ist
der Aufstellungsbeschluss bereits gefasst, das Verfahren ist jedoch noch
nicht eingeleitet. Die Gemeinde Ensdorf plant, ein Sondergebiet mit der Nutzungsdifferenzierung „Naherholung“ im Bereich des rechtsseitigen Saaraltarmes zu erstellen. Im Bereich des eigentlichen Saaraltarmes, der gem. Zi.
226 LEPl Umwelt (alt) naturnah zu erhalten ist, erfolgen keine Baumaßnahmen. Bei der Erstellung der Detailpläne muss darauf geachtet werden, dass
Ausgleichsflächen durch gezielte Besucherlenkung nicht beeinträchtigt werden.
Mögliche Konflikte, die von der Planung ausgehen können, können sein:
•
•
•
•
•
•
•
Lärm- und Gewässerbelastung durch den Boots- / Schiffsverkehr;
Flächenversiegelung;
ggf. Errichtung von Gebäuden;
Errichtung von Stellplätzen;
u.U. Eingriff in Überflutungsbereiche der Saar
u.U. Inanspruchnahme ausgewiesener landes pflegerischer Ausgleichsflächen entlang der Saar,
108
Beanspruchung hochwertiger Biotope, die einen umfangreichen Ausgleich erfordern
Aus diesem Grunde sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Eingliederung in den Auebereich zu ermöglichen:
•
•
•
•
•
•
landschaftsgerechte Einbindung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen;
Dachbegrünung von Gebäuden als Teilausgleich für die geplante Flächenversiegelung;
Eine Regenwasserrückhaltung der Dachflächenwasser (Fremdwasserentflechtung zur Entlastung
der Entsorgungsleitungen;
Stellflächen außerhalb festgesetzter Ersatzmaßnahmen für den Saarausbau;
umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen landwirtschaftlicher Nutzflächen innerhalb des Altarmbogens
(auewaldähnlicher Bewuchs).
ggf. wasserwirtschaftlicher Ausgleich, falls in Überflutungsbereiche eingegriffen werden sollte.
Derzeit sind die Planungsabsichten allerdings noch nicht detailliert, so dass
die Eingriffe noch nicht quantifiziert werden können. Die Belange des Hochwasserschutzes werden in den zukünftigen Planungen berücksichtigt. Ggf.
müssen parallel zum Bebauungsplanverfahren wasserrechtliche Verfahren
eingeleitet werden, um dem Hochwasserschutz ausreichend Rechnung zu
tragen.
z.Z. laufende GE-/
SO-Erschließungen
108
Bei d er Umsetzu ng / Übera rbeitung d es rechtskräftigen Bebauungspl anes
"Unten am Mühlenweg II" wurde gravierend in wertvolle Vegetationsstrukturen (südlich Möbel Martin) eingegriffen. Die Erschließung der Gewerbeflächen ist weitgehend abgeschlossen. Ein Ausgleich des Eingriffes ist mit den
Im Rahmen der Überprüfung der potenziellen § 25 SNG-Flächen hinsichtlich der Kriterien der Verwaltungsanweisung zum §
25 SNG wurde festgestellt, dass die Biotopstrukturen zwar hochwertig sind, allerdings die Mindestanforderungen zur Unterschutzstellung im Bereich zwischen B 51 und Saar derzeit nicht erfüllen. Sollte ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, so muss im Rahmen einer vorherigen Bestandserfassung erneut geprüft werden, ob § 25 SNG Biotope zu diesem Zeitpunkt vorhanden sind. Eine Befreiung gem. § 25 Abs. 4 SNG müsste in diesem Fall vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
beantragt und genehmigt werden.
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getroffenen Maßnahmen nicht möglich. Weitere Konflikte für den Naturhaushalt ergeben sich aus:
•
•
•
•
•
•
Verlust von belebter Bodenfläche;
Verringerung der Grundwasserneubildung;
Verschlechterung des Kleinklimas;
Verlust wertvoller Vegetationsstrukturen (lt. Biotopkartierung LSG-Vorschlag);
zusätzliche Emissionen;
Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Ortsbildes.
Aus diesem Grunde ist dem Erhalt der vorhandenen Vegetationsstrukturen in
den Randbereichen, auch im Hinblick auf die Auswirkung auf das Landschaftsbild eine große Bedeutung beizumessen. Des weiteren sind folgende
Ausgleichsmaßnahmen aus der Sicht der Landschaftsplanung notwendig:
•
•
•
•
•
•
•
Minimierung der überbaubaren Fläche;
Fassaden- und Dachbegrünung;
Erhalt wertvoller Biotopstruk turen;
Bepflanzung mit einheimischen Gehölzen;
Minimierung der zusätzlichen Emissionen;
Sichtschutzpflanzungen zu den angrenzenden Bereichen (Einbindung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen im Bereich der B 51);
Ausweisung gleichwertiger Vegetationsstrukturen im Umfeld der Baumaßnahme und Festsetzung
von Ersatzflächen.
Eine Regenwasserrückhaltung der Dachflächenwasser ist aufgrund einer, in
diesem Bereich befindlichen Altlast, ebenso wenig möglich, wie eine Anlage
von Versickerungsflächen bzw. Anlage von wasserdurchlässigen Stellplatzflächen. Die Bodenversiegelung kann durch die von der Gemeinde Ensdorf
geplante Bodensanierungsmaßnahme im südlichen Bereich zum Teil ausgeglichen werden.
5.9
VERKEHR
Straßenverkehr
Wie in der Bestandsaufnahme ausgeführt, wird Ensdorf von zwei Hauptverkehrsstraßen durchzogen, deren hohes Verkehrsaufkommen zu einer starken
Immissionsbelastung und zu einer Trennwirkung führen.
Ziel der Landschaftsplanung ist es, diese Auswirkungen mittels landschaftspflegerischer Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Innerörtlich ist eine Entlastung durch die Verlegung der Straßenführung der
B 51 in die Saaraue zu erwarten.
Folgende Konflikte und Lösungsansätze sind zu berücksichtigen:
B 51 (alt) und
"Am Schwalbacher Berg"
Konflikte
Lösungen
•
•
•
•
•
Lärm- und Abgasemissionen;
fehlende Begrünung (Ortsbildgestaltung);
Straßenraumbegrünung, insbesondere durch Straßenbäume zur Verbesserung
des Kleinklimas;
Erhaltung, bzw. Neugestaltung der privaten Vorgärten;
Markierung bzw. Bau von Fahrradwegen;
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Instrument
B 51 (neu)
•
•
Gestaltungs- / Bepflanzungspläne durch Gemeinde Ensdorf;
Gestaltungsvorschläge für Vorgärten (Fibel)
Die Ortsumgehung B 51 ist zwischen der nördlichen Gemeindegrenze und
der Saarlouiser Straße seit mehreren Jahren bereits fertig gestellt und für den
überörtlichen Verkehr frei gegeben. Der Abschnitt zwischen Saarlouiser
Straße und Kreisel „Provinzialstraße / B 51 - alt“ entlang des Kraftwerks wird
noch im Dezember 2004 frei gegeben.
Folgende Konflikte mussten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gelöst werden:
Konflikte
•
•
Lärm- und Abgasemissionen;
Flächenversiegelung (Verlust von Boden und Versickerungsfläche);
Beseitigung von z.T. wertvollen Vegetationsstrukturen (Lebensraum und klimatisch wirksame Fläche);
Trennwirkung für Biotopstrukturen;
Trennwirkung zwischen Ortslage und Naherholung Saaraue;
Lösungen
•
•
•
•
Lärm- und Emissionsschutzpflanzungen beidseitig der B 51 (neu);
Schaffung einer Fuß- / radläufigen Verbindung zur Saaraue;
begleitende Radwege;
umfangreiche Neuanpflanzungen entlang der Straßen
Instrument
•
•
•
•
Planfeststellungsverfahren mit LBP
Begleitmaßnahme zum Straßenneubau;
LBP, LAP (LfS)
Ersatzmaßnahmen wurden nicht planfestgestellt
•
•
•
Im Rahmen Eingriffsermittlung der LBP zum Planfeststellungsverfahren109
wurde ein rechnerisches Ausgleichsdefizit von 58,2 % (1.204.700 ÖW , Bewertungsverfahren nach Mussler) festgestellt. Da keine Flächen für Ersatzmaßnahmen gefunden wurden, erfolgte der Ausgleich über Ausgleichsabgabe gem. AAVO (58,2 % Defizit entspricht 254.625,00 DM).
Querspange B 269
Das Planfeststellungsverfahren zur Querspange zwischen B 51 und B 269 ist
bereits abgeschlossen, und die Straße befindet sich im Bau. Dennoch treten
Konflikte auf:
Konflikte
•
Lärm- und Abgasemissionen;
Flächenversiegelung (Verlust von Boden und Versickerungsfläche);
Beseitigung von Vegetationsstrukturen (Lebensraum und klimatisch wirksame
Fläche);
Trennwirkung für Biotopstrukturen;
Trennwirkung der Rad- und Fußwegeverbindungen
Abriegelung des Weiherbaches von dem Talbereich;
Eingriff in wertvolle Biotopflächen (lt. Biotopkartierung vorgeschlagenes LSG, §
25-SNG Flächen);
Lärm- und Schadstoffemissionen in hochwertigen Biotopflächen;
Lösungen
•
•
•
•
entfallende Feuchtflächen an anderer Stelle neu schaffen;
umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;
Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen (z.B. Kleintierdurchlässe);
Schaffung von Rad- und Fußwegeverbindungen
Instrument
•
UVP / LBP zur Planfeststellung;
•
•
•
•
•
•
•
109
Landesamt für Straßenwesen, Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Bundesstraße B 51, Umgehung Ensdorf, Landschaftspflegerischer Begleit plan, Neunkirchen 1997
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Da auch für diese Planfeststellung keine Vollkompensation der Eingriffe auf
Ensdorfer Gebiet nachgewiesen werden kann, sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der weiteren Trassenführung bzw. losgelöst von der
Trasse (Ökokontomaßnahmen im Saargau) im Planfeststellungsbeschluss
festgesetzt.
Die planfestgestellten landschaftspflegerischen Maßnahmen entlang der
Ensdorfer Trassenabschnitte der B 51 und B 269 sind - soweit maßstabsbedingt möglich - in der Planzeichnung zum Landschaftsplan dargestellt.
Schienenverkehr
Für den Bereich des Schienenverkehrs gilt mittlerweile auch das Ziel, die
Grundwasserbelastung durch Pestizide soweit als möglich zu vermeiden. Es
ist daher darauf hinzuarbeiten, die von der Deutschen Bahn AG bisher verwendete und ebenso umstrittene Methode der chemischen Unkrautbeseitigung auf Bahntrassen durch ökologisch vertretbare Maßnahmen (z.B.
Abflämmen) zu ersetzen.
Radfahrverkehr
Hinsichtlich des Radverkehrs ist darauf hinzuwirken, dass das Radnetz entlang der Straßen gem. dem Radverkehrskonzept110 ausgebaut und durch
weitere Wegeverbindungen außerhalb der Ortschaft (Leinpfad, Waldwege
etc.) ergänzt werden. Die Planzeichnung des Landschaftsplanes enthält hierzu entsprechende Vorschläge.
5.10
MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR
UND LANDSCHAFT
5.10.1
BIOTOPVERBUNDSYSTEM
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung eines Biotop-Verbundsystems bildet § 8 Abs. 2 Nr. 3 SNG. Demnach muss die Landschaftsplanung Darstellungen „der Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von
Biotopverbundsystemen“ enthalten.
Biotop - Verinselung
Flächenumwidmungen, Nutzungsintensivierungen, landschaftsverbrauchende
Siedlungsmaßnahmen und Infrastrukturmaßnahmen haben dazu geführt,
dass viele Biotopstrukturen mit der daran angepassten Tier- und Pflanzenwelt in mehr oder weniger stark isolierte Teilbereiche aufgespalten wurden.
Folge dieser Verinselung ist eine genetische Isolierung, die sich durch gestörte Dominanzstrukturen, Inzucht oder dem Ausfall von Spezialisten äußert.
In begrenztem Maße sind bei den „Naturinseln im Kulturland“111 die Inseltheorien von MACARTHUR & WILSON112 anwendbar, wonach einerseits die
110
111
Kommunales Radwegeverkehrskonzept Ensdorf, 1994
vgl. BLAB, J. , Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere, Bonn-Bad Godesberg, 1986, S. 16
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Aussterberate einer Art mit der Größe der „Insel“ negativ korreliert, andererseits die Einwanderquote von Arten von der Distanz zwischen den Inseln abhängig ist. Dies bedeutet übertragen auf die Inseln in der Kulturlandschaft,
dass die Wahrscheinlichkeit der Neubesiedelung eines Biotops mit seiner
Größe und der Nähe zu einem verwandten / ähnlichen Biotoptyp steigt.
Fest steht auch, dass eine möglichst kreisrunde Form eines Biotops den lang
gestreckten vorzuziehen ist, da bei dieser das Verhältnis von Kernzonen zu
Saumzonen, die durch Einflüsse des Menschen negativ beeinflusst werden
(z.B. Biozid-/ Düngemitteleinsatz), wesentlich besser ausfällt. Ausnahmen
sind hier allerdings solche Biotope, die von Natur aus linienförmig ausgebildet
sind (Gewässerläufe, Heckenzüge). Hier wird die linienförmige Struktur durch
Saumzonen lediglich verbreitert.
Abbildung
7:
Aufspaltung geschlossener
Siedlungsgebiete in isolierte
Verbreitungsinseln und deren
nachträgliche „Vernetzung“
durch „Trittstein-Biotope“ und
Korridorbiotope113
Ein weiteres Problem der
Verinselung, ist neben
dem quantitativen Rückgang von Arten auch eine
qualitative Artenverschiebung zugunsten der euryöken114 (ökologisch plastischeren) und ausbreitungstüchtigen Arten.
Seltene / gefährdete Arten
zählen im allgemeinen
nicht zu diesen Arten, da
sie oft auf sehr enge Lebensbedingungen angewiesen sind (stenöke Arten115).
Ziele des Biotopverbundes
112
ursprüngliches
Siedlungsgebiet
trennende Nutzungen
verbliebenes
Siedlungsbebiet
ergänzte
„Trittstein-Biotope”
Ziel einer Biotopverbundp lanung ist es, Teill ebensräume größeren U mfanges, die so genannten Kernlebensräume mit stabiler Population zu
erhalten, und möglichst zu vergrößern und zu vernetzen. Die Begrifflichkeiten
vgl. MACARTHUR, R.H. & WLSON, E.O., Biogeographie der Inseln, München 1967
113
aus: BLAB, J., a.a.O., S. 26
114
grch. „eurys“ = breit, weit; „ oikos“ = Haus: Eigenschaft eines Lebewesen, sich auf ein breites Spektrum von Lebensraumbedingungen anzupassen.
115
grch. „stenos“ = eng, schmal; „oikos“ = Haus: Eigenschaft eines Lebewesen, sich auf ein eng begrenztes Spektrum von Lebensraumbedingungen zu spezialisieren.
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keiten orientieren sich an § 7 des Entwurfs zum neuen SNG 116. Gem. Abs. 3
Nr. 1 sind Kernflächen:
a) Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete gemäß
§ 23,
b) Naturschutzgebiete gemäß § 15,
c) von ihrer Flächengröße her geeignete und im Landschaftsrahmenplan dargestellte gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 21 und
d) unzerschnittene Räume gemäß Darstellung im Landschaftsrahmenplan.
Eine Vernetzung kann auf verschiedene Art erfolgen.
Korridore
Die Verbindung der Trittsteinbiotope untereinander erfolgt durch so genannte
Korridorbiotope, also linienförmige Strukturen, die die Wanderungsmöglichkeiten erleichtern und so die Grundlage für das Ausbreiten von Arten bilden.
In § 7 Abs. 3 Nr. 2 SNG-Entwurf werden diese Korridore als Verbindungsflächen bezeichnet:
a) Wald, der nach den gesetzlichen Vorschriften für den Staatswald bewirtschaftet wird,
b) Landschaftsschutzgebiete gemäß § 16 oder Teile von diesen,
c) Biotopverbundflächen nach Maßgabe der Landschaftspläne, insbesondere Fließgewässer
mit ihren Aue und
d) bedeutsame Rastplätze und Nahrungsbiotope auf den Zugrouten wandernder Vogelarten,
soweit sie nicht als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 23 ausgewiesen sind.
Trittsteine
Durch Trittsteinbiotope, das sind kleinere Biotope, die ähnliche Lebensbedingungen, zumindest für ein Teilartenspektrum des Kernraumes aufweisen,
kann die Isolationswirkung trennender Raumbarrieren aufgehoben und der
Genaustausch ermöglicht werden. Trittsteinbiotope sollten ausreichende
Pufferzonen besitzen, um die Schadeinflüsse der Umgebung zu minimieren.
Trittsteinbiotope (in § 7 Abs. 3 Nr. 2 SNG-Entwurf als Verbindungselemente
bezeichnet) sind unter anderem:
a) gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 21 und durch Satzung geschützte Biotope gemäß
§ 13,
b) im Rahmen des Landschaftsplanes gemäß § 29 darzustellende Verbindungselemente
und Entwicklungsbereiche sowie
c) Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 33, sofern sie zum Erreichen
des in § 33 Abs. 1 genannten Zieles geeignet sind.
116
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Saarländischen Naturschutzrechts, Ministerium f. Umwelt 2003, Quelle: Homepage des Ministeriums für Umwelt.
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Themenkarte Biotopverbundsystem
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Lebensräume Ensdorf
Für die Gemeinde Ensdorf ist die Vernetzung von drei Lebensraumtypen relevant, die allerdings nicht „konservierend“, sondern unter dynamischen Gesichtspunkten gesehen werden muss. Dynamik bedeutet, dass alle Lebensräume einer natürlichen Entwicklung ausgesetzt sind, die abhängig ist, von
den Stoffkreisläufen, dem Kleinklima, der Gewässerdynamik sowie anthropogenen Einflüssen. Auch müssen artenspezifische Verhaltensweisen beachtet
werden, wie z.B. die Teilsiedlerproblematik beim Amphibienschutz (Laichlebensraum - Sommerquartier - Winterquartier) oder Wanderungsdistanzen bei
flugfähigen Spezies (z.B. Fledermäusen, Vögel, Schmetterlinge).
Aufgrund der geringen Flächengröße der Gemeinde Ensdorf, der dichten Besiedlung (insbesondere umfangreiche Gewerbe-/ Versorgungsflächen) sowie
der Querung landesbedeutsamer Verkehrsadern (Bahnlinie, B 51, B 269-neu,
ausgebaute Saar) ist es sehr schwierig eine durchgehende Vernetzung der
nachfolgend aufgeführten Lebensräume zu erreichen. Eine ungestörte Vernetzung ist deshalb nicht möglich. Dennoch wird versucht, durch Einbindung
der verbleibenden Freiräume in der Gemeinde Ensdorf ein Verbundsystem
zu entwickeln, dessen Maßnahmen sich an den Zielen des ABSP orientieren
(vgl. nachfolgendes Kapitel).
Lebensraum Wald
Eine Vernetzung des Lebensraumes „Wald“ ist auf Ensdorfer Gebiet aufgrund
der geringen Gemeindegröße und der Lage des Waldes nur bedingt möglich.
Eine Vernetzung des großen Ensdorfer Staatsforstes mit dem Erholungswald
„Hasenberg“ ist durch die Waldentwicklung auf zwischenzeitlich brach gefallenen Äckern möglich. Zwar hat das ABSP für diese Bereiche das prioritäre
Entwicklungsziel „Grünland, trocken“, jedoch ist dieses Ziel aufgrund der fortgeschrittenen Sukzession (vorherrschende Biotoptypen derzeit: Vorwald bzw.
höher entwickelte Gebüschstadien) nicht mehr zu realisieren. Die Ausweisung als LSG ist hier vorgesehen.
Die dringend erforderliche Vergrößerung der Waldflächen, insbesondere am
LSG Hasenberg, sowie die Optimierung der Artenzusammensetzung, bietet
sich deshalb in diesem Bereich an.
Auch der Bereich der Bergehalde weicht in der gemeindlichen Biotopverbundkonzeption von den ABSP-Zielvorgaben teilweise ab. Während das
ABSP für die Halde die „Erhaltung und Optimierung von Sekundärbiotopen“ aufgrund der vorgefundenen Heuschreckenpopulationen sind dies offene,
kaum mit Vegetation bedeckte südexponierte Bereiche - fordert, ist auch hier
die Zielumsetzung durch die bereits erfolgte Rekultivierung der Halde (Anpflanzung mit Pioniergehölzen gem. Rahmenbetriebsplan) nur bedingt möglich. Im Rahmen der touristischen Erschließung von Teilbereichen der Halde
bietet sich allerdings die Möglichkeit an, Teilflächen frei von Gehölzen zu
halten, sofern dies mit der Standfestigkeit der Haldenflanken zu vereinbaren
ist. Hierzu sind im Rahmen der Umsetzung des touristischen Konzeptes
weitere Gespräche / Verhandlungen mit DSK und dem Landkreis Saarlouis
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erforderlich. Diese Problematik ist nicht im Zuge der Landschaftsplanung zu
lösen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Waldentwicklung ist der Erhalt und die Entwicklung intakter Waldsäume, die einerseits dem Schutz empfindlicher Baumarten, wie Rotbuche, dienen, andererseits durch die Bereitstellung zahlreicher
Nischenlebensräume und Nahrungsquellen sowohl für Waldarten als auch für
Offenlandarten wichtige Lebensräume bilden.
Eine weitere Vernetzung mit Waldlebensräumen kann nur durch die Landschaftsplanung angrenzender Kommunen (Bous, Schwalbach, Saarlouis)
gewährleistet werden.
Lebensraum Bach /
Feuchtgebiet
Schwalbachsystem
Weitaus bessere Chancen hat eine Vernetzung von Lebensräumen, die abhängig vom Wasserpotenzial sind. Da auf Ensdorfer Gebiet große Teile der
Saaraue liegen, die mit den angrenzenden Höhenlagen mittels Bachsystem
(Lochbach, Schwalbach) verbunden sind (bzw. werden können), fällt hier ein
Verbundsystem wesentlich leichter117. Ein großes Problem der Gemeinde
Ensdorf ist allerdings, dass sowohl durch die relativ große Siedlungsdichte
(Versiegelungsgrad) als auch durch zahlreiche linienhaften Störfaktoren
(Straßen, Schienentrassen) eine ununterbrochene Vernetzung nicht möglich
ist. Kernlebensräume, in denen die ABSP-Ziele: Nassgrünland / Feuchtgebiete (mit Einschränkung durch die zerschneidenden Verkehrswege) berücksichtigt werden können, bilden hier einerseits die Bereiche der Nauwies /
Saaraltarm nördlich der Aufhöhungsfläche II (Gewerbegebiet Saarplateau /
Kraftwerk) und der Auebereich „Nonnenwies / Hofnauwies“ zwischen der
Aufhöhungsfläche Ensdorf I und der Fläche der Röhrenwerke Bous.
Von seinem Potenzial ist der Schwalbach geeignet, eine Lebensraumverbindung mit Pufferzone zwischen den zwar eingeengten Aueflächen von Griesborn bis zu den Feuchtflächen und Seggenrieden der Saarniederung wahrzunehmen. Probleme bei dieser Vernetzung stellen allerdings folgende Planungen dar:
- Neunutzung des Stixi-Geländes: Hier sollte eine Renaturierung unter Einhaltung der gem. § 56 SWG vorgeschriebenen Randstreifen (Mind. 10 m
beiderseits) und der Verlegung des Bachbettes in Richtung Süden erfolgen. Dadurch kann das restliche Gewerbegebiet optimal ausgenutzt werden.
- Neubau der B 269-Querspange: Durch diese Verkehrsader werden große
Bereiche des Schwalbachtales in Anspruch genommen. Bei der Querung
des Bettes muss beachtet werden, dass ein möglichst großes DurchlassProfil (DN 2000 und größer) gewählt wird, um die Wanderungsbarrieren
möglichst gering zu halten. Der Bereich zwischen B 51 und B 269-neu
117
Alle Gewässerrenaturierungen sind mit dem LfU als Fachbehörde und der Unteren Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde abzustimmen.
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bietet die Möglichkeit, durch eine Umgestaltung des Bachbettes (Mäander)
Retentionsflächen zu schaffen, um Hochwasserereignisse abzupuffern.
Diese Umgestaltung muss mit großer Sorgfalt unter Einbeziehung und Berücksichtigung der vorhandenen § 25-SNG-Biotope durchgeführt werden.
Durch den Verzicht auf den Gewerbepark Saar kann nun ein bedeutender
Kernlebensraum „Aue / Bruchwald“ im Bereich der Nonnenwies erhalten
werden. Damit können sowohl Teile des ehemalige Bachbettes, als auch
Aueflächen mit Seggenrieden, Feuchtwiesen und Bruchwaldfragmenten gesichert und in eine Biotopvernetzung eingebunden werden, die durch Korridore / Verbindungsflächen mit den zu renaturierenden Bächen Schwalbach118
und Bommersbach (unter Einschränkung durch die o.g. Trennstrukturen)
vernetzt werden. Die Gestaltung dieser Verbindungsflächen richtet sich ebenfalls an den Zielvorstellungen des ABSP aus.
Weiherbachsystem
Die Vernetzungsfunktion des Weiherbaches liegt in erster Linie in der Vernetzung von feuchten Waldbachstrukturen im Ensdorfer Wald (z.Z. noch teilweise Pappelaufforstungen, langfristig Erlen-Eschen-Wald) und den Auwaldfragmenten am Saar-Altarm, die langfristig ausgedehnt werden sollen.
Durch das breite Tal innerhalb des Ensdorfer Waldes bietet sich die Möglichkeit, durch Höherlegen des Bachbettes und den Einsatz von Naturmaterialien, wie Totholz (abgestorbene Baumstämme), das als Hindernis gezielt in
das Bachbett eingebracht wird, eine neue Bachbettentstehung zu initiieren.
Durch eine Reduktion der Fließgeschwindigkeit wird somit die Tiefenerosion
gestoppt. Die angrenzenden Aueflächen stehen bei Hochwasserereignissen
als Retentionsflächen zur Verfügung.
Das Entwicklungspotenzial im Bereich der Sportanlagen und des Parks ist
allerdings begrenzt auf die Renaturierung des Bachbettes und eine ergänzende Bepflanzung. Der Störgrad durch die menschliche Nachbarnutzung
bleibt unverändert bestehen. Eine durchgehende Vernetzung zwischen Rathaus und Saar kann nur langfristig durch eine Bachoffenlegung erfolgen, die
allerdings wegen der vorhandenen Bebauung und der Grundstückssituation
sehr schwierig ist. Damit kann auch für diese Verbindungsflächen / -elemente
eine weitgehende Berücksichtigung der Zielvorstellungen des ABSP (Entwicklung / Optimierung von Fließgewässern) vollzogen werden.
Trittsteine der Feuchtgebietsvernetzung
Zusätzlich zu den Feuchtgebiets-/ Bachkorridoren kann eine Trittsteinvernetzung (Verbindungselemente) erreicht werden, durch die Schaffung kleinerer
Vernässungen / Teiche, z.B. im Rahmen der Versickerung des Dachregenwassers auf Privatgeländen bzw. der Anlage von Gartenteichen. Eine weitere
Möglichkeit bieten Grabensysteme entlang von Straßen (z.B. B 51 Ortsumgehung), Feldwege etc., die nur periodisch Wasser führen, dennoch aber
Vernetzungsfunktionen inne haben.
118
Im Rahmen der energierechtlichen Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Versorgungsflächen südlich der B 269
muss geprüft werden, inwieweit die Reste des Schwalbachtales in die Neuplanung integriert / erhalten werden können bzw.
ob eine Bachoffenlegung zwischen genehmigtem Kohlenlagerplatz und Umspannwerk in Teilbereichen als Ausgleichsmaßnahme realisierbar ist.
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Die Schaffung solcher Kleingewässer stellt insbesondere hinsichtlich des
Zielartenkonzeptes „Wechselkröte“ des ABSP wichtige Sekundärbiotope dar,
die mangels natürlicher an die Flussdynamik gebundener Biotope, wie Sandund Kiesbänke und Tümpel, als Ersatzlebensräume dienen können.
Lebensraum Landwirtschaftsflächen
Der dritte Le bensraumtyp nimmt rd . 1/3 der Fläch e der Geme inde Ensdorf ein. Die Landwirtschaftsflächen sind wichtige Lebensräume für Offenlandarten (z.B. Rebhuhn). Dennoch brauchen sie Randstrukturen (Einzelbäume, Hecken, Ackersäume) als Nistplatz, als Ansitzwarte oder Versteck. Im Vergleich zu den großen Schlägen in der nördlich des Gemeindegebietes liegenden Lisdorfer Aue sind die Ackerflächen auf dem „Gries“
durch Brachflächen (Ginsterfluren) relativ gut strukturiert. Die Kernlebensräume richten sich im Wesentlichen an den noch bestehenden eher extensiv
genutzten Landwirtschaftsflächen aus. Auf diesen Flächen können durch ein
entsprechendes Management die Ziele des ABSP zum Biotopverbund „Entwicklung / Optimierung von naturraumtypischen Grünlandgesellschaften“ erreicht werden (vgl. nachfolgendes Kapitel).
Dennoch fehlen innerhalb dieser Flächen Querverbindungen zwischen den
bestehenden Brach-/ Heckenstrukturen, die im Rahmen der Vernetzung geschaffen werden können.
Eine Verbindung der Landwirtschaftsflächen der Saaraue mit den „Gries“Flächen ist aufgrund des dichten Siedlungsbandes kaum möglich. Hilfe leisten in diesem Fall Gartenflächen innerhalb des Siedlungsbandes, die Trittsteinfunktionen einnehmen können. Der Landschaftsplan sichert durch seine
Darstellungen von größeren siedlungsinternen Grünstrukturen als „Gartenland“ diese Vernetzungsfunktion. Diese internen Trittsteine werden i.d.R. allerdings nur von Arten angenommen, die bereits als Kulturfolger die Nähe
des Menschen schätzen.
Grundlage von Ausgleichsflächenplanung
5.10.2
Das zuvor geschilderte Vernetzungssystem der unterschiedlichen Lebensraumtypen bildet die Grundlage für Planungen, die konkret für Eingriffe in
Natur und Landschaft erstellt werden.
AUSGLEICHSFLÄCHENFESTLEGUNG FÜR GEPLANTE EINGRIFFE / MASSNAHMEN
Gesetzliche Grundlagen
Du rch die No vel lierung de s Ba uGB wu rden di e U mwel tschutzbel ang e i n
§ 1 a BauGB stärker hervorgehoben.
Demnach fließen in den Abwägungsprozess nach § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere auch die Darstellungen der Landschaftspläne mit ein. Weiterhin sind
Vermeidungs- und Ausgleichsaspekte im Sinne des § 18 ff BNatSchG ebenfalls explizit zu berücksichtigen. Für Bauleitpläne, die Vorhaben gem. Anlage
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des UVPG119 vorbereiten, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (z.B. Einkaufszentrum mit mehr als 5.000 qm Geschossfläche, Bundesfernstraßen,
die Gewässerumgestaltungen nach § 31 WHG) vorgeschrieben. Ferner ist
eine Verträglichkeitsprüfung gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-HabitatRichtlinie) notwendig.
Ausgleichsmöglichkeiten
Dem Flächennu tzung splan fäll t die Aufg abe zu, du rch g eeign ete Darstellungen von „Flächen zum Ausgleich“ eine Basis zu schaffen für die verschiedenen Ausgleichsmöglichkeiten:
- Festsetzungen von Ausgleichsmaßnahmen und Flächen nach § 9 BauGB
im Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplanes,
- Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und Flächen in einem separaten
„Ausgleichsbebauungsplan“,
- Ausgleich durch vertragliche Vereinbarungen gem. § 11 BauGB (städtebaulicher Vertrag),
- Ausgleich durch sonstige Maßnahmen auf von der Gemeinde hergestellten
Flächen.
Diesen Möglichkeiten ist gemeinsam, dass die Landschaftsplanung durch ihre Darstellungen die sinnvollen Vorbereitungen trifft.
Hierbei ist jedoch zunächst immer der Grundsatz der Ausgleichshierarchie
„Vermeidung / Minimierung - Ausgleich - Ersatz und erst an letzter Stelle Ökokonto / Ausgleichsabgabe“ zu beachten und anzuwenden.
Die Auswahl der geeigneten Ausgleichsflächen erfolgt auf der Basis der angedachten Biotop-Verbundsysteme (vgl. Kap. 5.10.1). Bei einer direkten Zuweisung und Koppelung der Ersatzmaßnahmen an einen Eingriffsbebauungsplan muss eine Zuweisungsfestsetzung im verbindlichen Bauleitplanverfahren erfolgen, damit Ersatzmaßnahmen refinanziert werden können.
Ökokonto/ Flächenpool
119
120
Allerdings eröffnet sich der Gemeinde die Möglichkeit, Ausgleichsmaßnahmen vorausschauend bereits vor dem Eingriff zu planen und durchzuführen
und im Sinne des Saarländischen Ökokonto-Erlasses120 für Eingriffe gutzuschreiben bzw. sich einen Flächenpool zu sichern, aus dem sich Ausgleichsbzw. Ersatzmaßnahmen ableiten lassen. Eine konkrete, zeitlich an ein bestimmtes Planungsverfahren gekoppelte Zuordnung Eingriff / Ausgleich kann
bei der Anwendung der Ökokonto-Regelung entfallen, da durch die zuvor realisierten Maßnahmen ein gewisser Ausgleichspool aufgefüllt wurde, von
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Febr. 1990 (BGBl. I, S. 205), zuletzt geändert durch Art. 7
des Gesetzes vom 18.08.1997 (BGBl. I, S. 2081)
Erlass zur Einführung des Ökokontos im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vom 19. Dezember 1997
(GMBl Saarland vom 25. Februar 1998)
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dem nach und nach, je nach Schwere des Eingriffes, abgebucht werden
kann. Die Flächen des Ausgleichspools werden in den FNP als “Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft” gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB sowie als „Flächen zum Ausgleich“ gem. § 5 Abs. 2a BauGB übernommen.
geplante Eingriffe
In der folgenden Tabelle werden die geplanten Eingriffe auf dem Ensdorfer
Gemeindegebiet, die bereits in den vorigen Kapiteln beschrieben wurden,
aufgelistet.
Wie aus der nachfolgenden Tabelle deutlich wird, sind die Eingriffe durch die
Inanspruchnahme von wertvollen Biotoptypen der Saaraue als sehr gravierend zu betrachten.
Tabelle 22
geplante bzw. im Bau befindliche Baumaßnahmen / Eingriffsintensität
flächenhafte Eingriffe
Größe
Kraftwerkserweiterungen (Kohlen- / Granulatlagerplatz)
Energierechtl. Verfahren teilw.
abgeschlossen
ca. 20 ha
derzeitige Biotope
•
•
•
Wiesenbrachen auf Aufhöhungsfläche
II,
Sukzessionsflächen trockene Standorte auf Aufhöhungsfläche I,
Gräben- / Feuchtbiotope
Gewerbegebiet nördlich des
Kraftwerkes (Saarplateau)
BPlan rechtskräftig
ca. 10 ha
•
Wiesenbrache auf Aufhöhungsfläche
des Saarausbaues
SO „Naherholung“
ca. 5 ha
•
gebüschbetonte Brache
Wohngebiet „Nördlich der Schanzenstraße“
ca. 2 ha
•
Wiesenflächen / Streuobst
•
Ackerflächen / Ackerbrachen
•
•
•
•
magere Wiesen,
teilw. § 25 SNG-Flächen in der Saaraue (Nauwies, Hewerau)
Gehölze
Silbergrasfluren
•
•
Talflächen mit § 25-Flächen
Brachen
Wohngebiet „Ensdorf Süd“
Bereich I im Bau
Bereich II, geplant
ca. 15,5 ha
ca. 9 ha
Eingriffsintensität in
Naturpotenziale
- Boden: mittel
- Wasser: gering
- Klima: hoch
- Arten-/ Biotope: hoch
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: gering
- Boden: mittel
- Wasser: gering
- Klima: mittel
- Arten-/ Biotope: hoch
- Landschaftsbild: mittel
- Erholung: gering
- Boden: gering
- Wasser: gering
- Klima: gering
- Arten-/ Biotope: hoch
- Landschaftsbild: mittel
- Erholung: gering
- Boden: mittel
- Wasser: gering
- Klima: gering
- Arten-/ Biotope: gering
- Landschaftsbild: gering
- Erholung: gering
- Boden: gering
- Wasser: mittel
- Klima: hoch
- Arten-/ Biotope: gering
- Landschaftsbild: mittel
- Erholung: gering
Linienhafte Eingriffe
B 51 Ortsumgehung
(Übergabe im Dez. 2004)
B 269 Querspange
(bereits im Bau)
ca. 2.200 m
ca. 1.300 m
- Boden: gering
- Wasser: gering
- Klima: mittel
- Arten-/ Biotope: hoch
- Landschaftsbild: mittel
- Erholung: hoch
- Boden: hoch
- Wasser: hoch
- Klima: hoch
- Arten-/ Biotope: sehr hoch
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: hoch
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Themenkarte
geplante / im Bau befindliche Eingriffe
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Die Bebauungsplanverfahren zu den Bereichen „Gewerbegebiet Saarplateau“
und „Wohngebiet Ensdorf Süd I“ sind abgeschlossen, die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen allerdings noch nicht vollzogen, so dass die Bereiche in
die nachfolgenden Betrachtungen noch mit einbezogen werden. Gleiches gilt
für die Eingriffe in Zusammenhang mit den Kraftwerkserweiterungen (u.a.
Kohlenlagerplatz), die bereits Planverfahren nach energierechtlichen Vorschriften durchlaufen haben, allerdings noch nicht realisiert sind.
Keine Einwirkungsmöglichkeiten hat der vorliegende Landschaftsplan bei den
überörtlichen linienhaften Eingriffen B 51 - Ortsumgehung, die bereit weitgehend realisiert ist (Restkompensation erfolgte über Zahlung einer Ausgleichsabgabe) bzw. bei der bereits im Bau befindlichen Querspange B 269,
bei der die Restkompensation über Saarl. Ökokontoregelung erfolgt. Im
Planfeststellungsverfahren der B 269 hat das WSA Saarbrücken mit Schreiben vom 14.05.2001 seine Stellungnahme an das Ministerium für Wirtschaft
abgegeben und hierbei u.a. auch auf ökologische Ausgleichsflächen, die in
der Bilanzierung für den Ausbau der Saar enthalten sind, hingewiesen. Diese
Flächenzuweisung und -regelung erfolgt im Planfeststellungsverfahren der
Querspange.
Die über Planfeststellungsverfahren geregelten Eingriffe werden zwar in der
nachfolgenden Themenkarte als Eingriffe noch gekennzeichnet, in der Zuweisung Eingriff / Ausgleich (Tabellen 23 und 24) allerdings nicht mehr berücksichtigt.
potenzielle Ausgleichsflächen
Eine vorausschauende Ausgleichsflächenvorsorge (Flächenpooling) gewährleistet, dass ausreichende Flächen für Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen
vorgehalten und den möglichen Eingriffen dem Grunde nach zugeordnet
werden.
Die Landschaftsplanung schlägt Ausgleichsflächen (Bruttoflächen) vor, die
aufgrund ihrer Eignung und Ausdehnung allen im FNP vorbereiteten Eingriffsvorhaben funktionalen Ausgleich bieten können. Diese Flächen können
als Suchräume für die genaue Bilanzierung in der verbindlichen Bauleitplanung verstanden werden. Eine Bündelung von Kompensationsmaßnahmen
ist bei Darstellung größerer Ausgleichsflächen in diesem Zusammenhang
sinnvoll.
Die nachfolgenden Flächen sind von Norden nach Süden durchnummeriert
(vgl. Themenkarte und Tabelle 23).
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Themenkarte
Lage und Nummerierung der potenziellen Ausgleichsflächen bzw. Flächen für Ersatzmaßnahmen (Flächenpool)
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Tabelle 23
Potenzielle und bereits zugeordnete Flächen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen
derzeitiger
Zustand /
Nr.
Ausgleichsflächen
M/A 1
Ausgleichsflächen für
Flotationsweiher
7a/8a
•
(über DSKRahmenbetriebsplan
festgelegt, hier nur
Ensdorfer Gemarkung)
•
Maßnahmen /
Instrumentarium
Größe (Bruttofläche)
•
•
•
•
M/A 2
Landwirtschaftsflächen zwischen A ltarm und B 51
•
Südrand W. 7a/8:
2,1 ha
380 kV-Trasse Hasenberg: 2,8 ha
westl. Hasenberg:
4,5 ha
östl. Weiher 8: 4,3 ha
nördl. Schanzenstraße
(2 Teilfl.): 2,1 ha
nördl. Ortslage Ensdorf
(4 Teilfl.): 0,83 ha
•
Acker, intensiv
•
ca. 5 ha
•
•
•
•
•
Aufbau ökol. Waldrandzone
.
Aufforstung von Leitungstrassen im Wald
Aufforstung / Feldgehölze .
Aufforstung zur Einbindung
Umwandlung eines Pappelreinbestandes
Renaturierung eines Park platzes
Ausgleichswert /
Priorität
keine Beur teilung
(nachrichtl. Übernahme)
Rahmenbetriebsplan DSK
(nachrichtl. Übernahme)
Aufforstung mit standortge- - Boden: mittel
rechten Gehölzen
- Wasser: gering
• Auewald mit Kleingewässern - Klima: hoch
- Arten-/ Biotope: sehr hoch
Ökokonto / Flächenpool
- Biotopverbund: sehr hoch
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: mittel
mittelfristig realisieren
M/A 3
Bachrenaturierung
121
Weiherbach
•
•
•
Parkanlage
Sportgelände
Wald
ca. 1.600 m
(ca. 7 ha)
•
•
•
•
•
•
Entfernung vom Uferverbau
Veränderung des Bachlaufes
in Anlehnung an einen natürlichen Bachverlauf
Realisierung von Uferrandstreifen im Bereich Camping
/ Freibad
Veränderung des Bachlaufes
innerhalb des Ensdorfer
Waldes mit Schaffung von
gehölzfreien Retentionsflächen
Freischlagen der Nebentäler,
einschl. Entfernen der Pappeln in der Aue
Renaturierung im Bereich
Freibad / Parkanlage, Einbindung in eine naturverträgliche Parkgestaltung
- Boden: gering
- Wasser: hoch
- Klima: mittel
- Arten-/ Biotope: sehr hoch
- Biotopverbund: sehr hoch
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: mittel
kurz- mittelfristig realisieren
(Beachtung der Zeitvorgaben aus WRRL!)
Ökokonto / Flächenpool
121
Da Renaturierungsmaßnahmen eines Gewässers in der Regel den Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 31 Wasserhaushaltsgesetz darstellen, bedürfen diese Maßnahmen eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens. Hierfür
zuständig ist die Untere Wasserbehörde.
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Nr.
Ausgleichsflächen
M/A 4
Landwirtschaftsflächen Saaraue nördl.
und westl. Kraftwerk
Ensdorf
derzeitiger
Zustand /
Maßnahmen /
Instrumentarium
Größe (Bruttofläche)
•
•
•
Mähwiesen,
teilweise Weiden
Ackerflächen
ca. 20 ha
•
•
•
Eingrünung der Randzone
zum KW mit Feldgehölzen
Sicherung / Förderung der
extensiven Wiesennutzung
SAUM
vertragl. Naturschutz
Ökokonto / Flächenpool
auch als Ausgleichsflächen für
Eingriffe auf KW-Versorgungsflächen geeignet
M/A 5
Waldentwicklung
zw. Hasenberg und
Ensdorfer Wald sowie
westl. Wehrdorfstr.
•
•
Brachflächen
Vorwald
ca. 16 ha
•
•
natürliche Sukzession bis hin
zum Laub-Mischwald
Offenhalten von Teilflächen /
Säumen (Sandrasen)
Ökokonto / Flächenpool
Ausgleichswert /
Priorität
- Boden: gering
- Wasser: mittel
- Klima: mittel
- Arten-/ Biotope: hoch
- Biotopverbund: hoch
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: hoch
kurz- mittelfristig realisieren
- Boden: gering
- Wasser: gering
- Klima: hoch
- Arten-/ Biotope: sehr hoch
- Biotopverbund: sehr hoch
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: mittel
langfristig realisieren
M/A 6
Landwirtschaftsflächen südlich Hasenberg (Taubental) /
sowie westl. und
nördl. Viermännerwohnung
•
•
Ackerflächen
Ackerbrachen
ca. 26 ha
•
•
•
•
•
Feldgehölzinsel mit Gras saum (Magerrasen)
linienhafte Streuobstanpflanzungen als Gliederungselemente
Sicherung / Förderung der
extensiven Landwirtschafts nutzung
Entwicklung / Reaktivierung
von Sandrasen / Sandäckern
SAUM
vertragl. Naturschutz
Ökokonto / Flächenpool
M/A 7
Bachrenaturierung
Schwalbach
•
•
•
Industriebrache (ehemals Stixi)
Wiesenbrachen
genehmigte Versorgungsflächen (Kohlenlagerplatz)
ca. 2.000 m
(ca. 4 ha)
•
•
•
•
•
Entfernung vom Uferverbau
Uferneubepflanzung
Veränderung des Bachlaufes
in Anlehnung an einen natürlichen Bachverlauf
Realisierung von Uferrandstreifen nach dem Saarl.
Wassergesetz)
Schaffung von Retentions flächen
Ökokonto / Flächenpool
Anmerkung:
Im Bereich der Industriebrache
„ehem. Stixi“ und im Bereich der
Versorgungsflächen
VSEKraftwerk ist die Bachrenaturierung nur in Zusammenarbeit mit
dem jeweiligen Eigentümer möglich, da dort bereits Baurecht besteht.
Auf eine Darstellung dieser Maßnahmenflächen in der Planzeichnung zum LP wird deshalb bereichsweise verzichtet.
- Boden: gering
- Wasser: gering
- Klima: hoch
- Arten-/ Biotope: sehr hoch
- Biotopverbund: sehr hoch
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: gering
mittel - langfristig realisieren
- Boden: gering
- Wasser: hoch
- Klima: mittel
- Arten-/ Biotope: sehr hoch
- Biotopverbund: sehr hoch
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: mittel
kurz- mittelfristig
realisieren
(Beachtung der Zeitvorgaben aus WRRL!)
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Nr.
derzeitiger
Zustand /
Ausgleichsflächen
Maßnahmen /
Instrumentarium
Größe (Bruttofläche)
M/A 8
Landwirtschaftsflächen zwischen B 51
und DB-Trasse
•
Ackerbrachen / Wiesenbrachen
•
•
ca. 7 ha
•
•
Feldgehölzanpflanzung
Nutzung als extensive Wiesen (Angabe der Mahdhäufigkeit)
Sicherung / Förderung der
extensiven Landwirtschafts nutzung
SAUM
vertragl. Naturschutz
Ökokonto / Flächenpool
M/A 9
diverse Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen
der Ortslage
- Schulhöfe
- Bereich Kirche
- Straßenteilrückbau
(keine flächenhafte
Darstellung im LP)
Kompensationszuordnung
•
versiegelte Flächen
ca. 1 ha
•
•
•
Straßenbaumanpflanzung
Entsiegelung / Schotterrasen
Gehölz- und Staudenanpflanzungen
Ökokonto
Ausgleichswert /
Priorität
- Boden: mittel
- Wasser: gering
- Klima: hoch
- Arten-/ Biotope: mittel
- Biotopverbund: hoch
- Landschaftsbild: mittel
- Erholung: mittel
(da teilweise bereits hochwertig)
mittel - langfristig realisieren
- Boden: hoch
- Wasser: hoch
- Klima: mittel
- Arten-/ Biotope: gering
- Biotopverbund: gering
- Landschaftsbild: hoch
- Erholung: hoch
(da oft isolierte Flächen)
kurz -mittelfristig realisieren
Die in der o.a. Tabelle grob beschriebenen Ausgleichsflächen sind nicht
zwingend den geplanten Eingriffsvorhaben zugeordnet, u.a. um Abwägungsfehler zu verhindern, die sich aus der eingeschränkten Quantifizierbarkeit der
Eingriffswirkungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ergeben
könnten. Sie können auch im Sinne der Öko-Konto-Regelung bereits im
Vorfeld realisiert werden. Die letztendlich genaue Flächengröße und -abgrenzung ergibt sich aus der Flächenverfügbarkeit, die in einem nachfolgenden Planungsschritt geklärt werden muss. Im Rahmen einer Matrix wird lediglich dargestellt, welche Zuordnungen im Rahmen der landschaftsökologischen Ursprungsdefinition i.S. des Ausgleiches im gleichen Naturraum und
des funktionalen Ausgleiches sinnvoll sind.
Eine konkrete Flächenzuweisung muss im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungsplan) bzw. von sonstigen Verwaltungsverfahren (z.B. Planfeststellungsverfahren) getroffen werden. Dabei können nach § 1a (3) BauGB Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs stattfinden, wenn sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den
Zielen der Raumordnung sowie den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar sind. Ausgleichsmaßnahmen umfassen auch gleichzeitig nach § 200a BauGB Ersatzmaßnahmen der entsprechenden Ländernaturschutzgesetze.
Bei Inanspruchnahme der Ökokonto-Regelung entfällt eine Zuweisung der
Flächen generell. Vorteil dieser Regelung ist, dass Ausgleichsmaßnahmen
dort realisiert werden, wo Flächen verfügbar sind. Die Gemeinde kann also
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gezielt auf der Basis der o.g. Eignung, Flächen zum Ausgleich aufkaufen und
ihr Ökokonto auffüllen.
Darüber hinaus ist es möglich, im Rahmen der Fortschreibung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes weitere geeignete Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich- / Ersatz im Rahmen von Teiländerungen aufzunehmen und ggf. einem Flächenpool zufließen zu lassen.
Tabelle 24
Ausgleich
Eingriffe
Zuordnungsmöglichkeiten der Ausgleichsräume
LW
Gries
Hasenberg
Lochbach
(Renaturierung)
Schwalbach
LW zw.
B 51 / DB
(Waldentwicklung)
+++
-
+
+
+++
++
+
-
-
+++
+
++
+
+++
+++
++
+
+
-
-
-
++
++
-
-
-
-
-
+
+
+++
+++
+
+
+
-
-
-
++
+++
+++
-
+ geeignet
(naturräumlicher Bezug)
Ausgleichsflächenkataster
++ gut geeignet
(naturräumlicher und
funktioneller Bezug)
(vertragl. Naturschutz)
+++ sehr gut geeignet
(naturräumlicher, funktioneller
und räumlicher Bezug)
(vertragl. Naturschutz)
Altarm
(Auewaldentwicklung)
(vertragl. Naturschutz)
GE Saarplateau
SO „Naherholung“
WA
Ensdorf Süd i
+ II
WA „Nördlich
der Schanzenstraße“
sonstige Vorhaben innerhalb der
Ortslage
energierechtl.
Vorhaben KW
Ensdorf
(Renaturierung)
LW
westlich
Kraftwerk
- keine Zuordnung
In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass im Rahmen einer vorausschauenden Bewältigung der Eingriffs-/ Ausgleichsproblematik auch ein
Ausgleichsflächenkataster für die Gemeinde angelegt wird, in der alle Flächen von allen Eingreifern (auch DSK, KW Ensdorf, LfS, EVS) mit den dazugehörenden Maßnahmen erfasst werden, um eine Doppelbelegung von Flächen zu vermeiden.
Die Führung eines Ausgleichsflächenkatasters ist die Voraussetzung für den
Aufbau eines Flächenpools, aus dem konkrete Maßnahmen abgeleitet werden können. Die Flächenverfügbarkeit (Machbarkeit) ist im Rahmen der
nachfolgenden Planungsschritte zu ermitteln. Im Rahmen der Landschaftsplanung, die als Querschnitts orientierte Planung den Ausgleich nur programmatisch und funktional vorzeichnen kann, ist dieses Flächenmanagement nicht leistbar. Die o.a. funktionalen Verknüpfungen der Eingriffe mit den
Ausgleichsräumen dient dazu, für die konkrete Prüfung der Eingriffserheb-
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lichkeit und Quantifizierung des Umfangs der Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen
im Rahmen nachfolgender Planverfahren wie Bebauungspläne, Planfeststellungsverfahren bzw. Genehmigungsverfahren nach Wasserrecht / Energierecht etc. sinnvolle Maßnahmenkomplexe bereitzustellen.
Folgende Maßnahmen können im Rahmen der o.g. Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen in Anlehnung an die Forderungen eines Biotopverbundsystems
durchgeführt werden.
Maßnahmenkomplex Wald
Der wichtigste Maßnahmenkomplex ist der Aufbau von gesunden Waldrändern, die durch ihren stufigen Aufbau zur Bereitstellung von zahlreichen Nischen für Tiere beitragen.
Ebenso wichtig wie der Aufbau von gesunden Waldrändern ist die Förderung
der Naturverjüngung des Waldes, in dem nicht standortgerechte Gehölze
(Fichten, Robinien, Douglasien) langfristig entnommen werden und an den
dort entstehenden Lichtungen eine Naturverjüngung ermöglicht wird.
Monokulturen sind grundsätzlich zu vermeiden; in begrenztem Maße können
Nutzhölzer jedoch angebaut werden.
Maßnahmenkomplex
Bach/Feuchtgebiete
Die größten Ausgleichspotenziale bilden die bis zu 60 % naturfremd ausgebildeten Bäche des Gemeindegebietes.
Abbildung 8:
Umgestaltung Profil eines Fließgewässers122
Durch die Umformung des i.d.R.
als Kastenprofil mit künstlicher Uferverbauung ausgeprägten Baches in ein Gewässer mit Flachwasserzonen, Überflutungsbereichen und einem mindestens 20 m
breiten Ufersaum aus Hochstauden und Ufergehölzen, wird ein
wertvoller Beitrag zur Umweltverbesserung geleistet.
Gleiche Bedeutung wie der Umgestaltung des eigentlichen Gewässers kommt der Sicherung und
Entwicklung von bachnahen Retentionsräumen zu, um bei Starkregenereignissen / Dauerregen die
Wassermassen zu fassen und
122
123
aus: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen-Anhalt, Berichte d. Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 11, 1993, S. 37
aus: BLAB, J., a.a.O., S. 70
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kontrolliert weiterzuleiten.
Sinnvoll ist es, sofern geeignete Flächen bereitstehen, kleine Feuchtgebiete
(Tümpel, die nur periodisch Wasser führen und durch einen Graben mit dem
eigentlichen Gewässer verbunden sind) anzulegen. Diese können dann wassergebundenen Tieren, wie Amphibien als Laichplätze und Lebensräume
dienen (vgl. ABSP).
Abbildung 9:
Temporäre Kleingewässer in Bachnähe124
stehendes
Gewässer
Auch bei den ste hende n Gew ässern im Gemei ndegebie t Ensdorf ist d ie
Ufergestaltung relativ steil ausgebildet, wobei die Fischteiche i.d.R. mit künstlichem Material verbaut sind. Eine Uferabflachung / Ausbildung von Flachwasserzonen mit den in der Abbildung dargestellten Vorteilen für die Avifauna ist hier dringend geboten.
Während die größeren stehenden Gewässer (Altarm, Fischteich, Schlammweiher) für die Vogelwelt einen wichtigen Lebensraum darstellen, können
kleinere Teiche im Siedlungsraum für die wassergebundenen Insekten, aber
auch für Amphibien wichtige Trittsteinbiotope darstellen.
124
aus: BLAB, J., a.a.O., S. 70
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Abbildung 10:
Auftreten von Wasservögeln in Abhängigkeit der Ufergestaltung125
Gänsesäger
Schellente
Stockente
Haubentaucher
Zwergtaucher
Zwergdommel
Stockente
Löffelente
Wasserralle
Haubentaucher
Bleßralle
Stockente
Knackente
Teichralle
Zwergtaucher
Fischteich
oligotropher,
geschichteter See
(Kampfläufer)
Uferschnepfe
Graugans
Spießente
Bekassine
Bleßralle
Wasserralle
Stockente
Großdommel
Knäkente
Bleßralle
Löffelente
(Zwergtaucher)
Bleßralle
Stockente
Löffelente
Tafelente
Haubentaucher
(Schwarzhalstaucher)
Lachmöve
Bei der Anlage von Gartenteichen muss deshalb darauf geachtet werden,
dass sowohl Flachwasserzonen (Sumpfzonen) als auch tiefere Wasserbereiche notwendig sind und angelegt werden.
Abbildung 11:
125
126
Querschnitt durch einen Gartenteich / Sumpfgarten126
aus: BLAB, J., a.a.O., S. 60
aus: FESSLER, A., Naturnahe Pflanzungen, Stuttgart 1988, S. 178
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Maßnahmenkomplex
Landwirtschaft
Für den Ausgleich innerhalb der Landwirtschaftsflächen stehen verschiedene Möglichkeiten für Wertsteigerungen zur Verfügung.
Abbildung 12:
Feldgehölze mit Wildkräutersaum 127
Extensivierung
Die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung steht insbesondere in
den Gebieten, die Grundwassereinzugsgebiete darstellen, im Vordergrund.
Verschiedene Förderprogramme (Ackerrandstreifen, Grünlandextensivierung,
Streuobst-Programm) helfen dabei, dass die Gemeinde auf ihren Flächen eine naturverträgliche landwirtschaftliche Nutzung mittels Pachtverträgen
durchsetzen kann. Extensivierungsprogramme kommen auch den Zielen des
Artenschutzes entgegen, da sie freilandgebundenen Arten geeignete Lebensräume darbieten, z.B. Rebhuhn, Kiebitz.
Eine weitere Möglichkeit bietet der vertragliche Naturschutz 128, bei dem
Landwirtschaftsbetriebe Zuschüsse erhalten, um bestimmte Flächenpflegekonzepte auszuführen bzw. extensive Bewirtschaftungsweisen auf eigenen
Flächen durchzuführen. Der Landwirt führt in diesen Fällen als Dienstleister
für kompensationspflichtige Planungs- und Vorhabensträger gegen Entgelt
Kompensationsmaßnahmen durch oder stellt bereits durchgeführte Maßnahmen zur Verfügung. Dadurch können im Bereich von wichtigen Offenlandbiotopen wie Sandrasen / Sandäckern eine Verbuschung verhindert bzw.
wertvolle Grünlandstrukturen entwickelt werden.
127
128
aus: BLAB, J., a.a.O., S. 181
vgl. Böhme, C.; Bunzel, A.; Deiwick, B.; Herberg, A. u. J.Köppel (Hrsg.) (2003), Statuskonferenz Flächenund Maßnahmenpools. TU Berlin. 268 S. http://www.tu-berlin.de/~lbp/dbu/dbutd.htm
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Die Erstellung der konkreten Pflegekonzepte bleibt nachfolgenden Planungsschritten vorbehalten (Pflege- / Entwicklungspläne zu GLBs, Biotopen gem. §
25 SNG). Maßnahmen des vertraglichen Naturschutzes können im Rahmen
der Ökokonto-Regelung in das Ausgleichsflächenkonzept mit eingebracht
werden, wenn die vertraglichen Regelungen langfristig gesichert werden.
Feldgehölze
Die Anlage von 4 - 6 m breiten Hecken mit einem mindestens 4 m breiten
Saum tragen maßgeblich zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes im Agrarökosystem bei. Sie helfen sowohl bei der Erosionsminderung als
auch langfristig bei der Einsparung von Bioziden, da die feldbegleitenden Hecken und Ackerraine wichtige Lebensräume der Fressfeinde von Schädlingen
darstellen (z.B. Vögel, Laufkäfer, Schwebfliegen).
Brachflächen
Eine weitere Bereicherung des Lebensraumes landwirtschaftlicher Flächen
bilden Brachflächen, die sich durch Nutzungsaufgabe für einen längeren
Zeitraum bzw. endgültig insbesondere auf den Grenzertragsböden des Gries
zu wertvollen mageren Silbergras- bzw. Ginsterbrachen entwickeln. Zur Aufrechterhaltung der Artenschutzfunktionen müssen allerdings Maßnahmen im
Rahmen eines Biotopmanagement-Programmes getroffen werden, die bereichsweise Flächen künstlich offen halten. Diese Pflegemaßnahmen können
über die Ökokonto-Regelung gesteuert / finanziert werden.
6
FOLGERUNGEN FÜR ANDERE PLANUNGSEBENEN
6.1
HINWEISE FÜR FOLGEPLANUNGEN
Zur Umsetzung der landschaftspflegerischen Zielvorstellungen sind großmaßstäbige Planungen bzw. Planungsbeiträge mit parzellenscharfen Aussagen notwendig. Diese Planungen erfolgen auf Grundlage des SNG, SWG,
SWaldG bzw. aufgrund der Bundesgesetzgebung (BauGB, WHG, UVPG). Im
Folgenden sind nochmals die Bereiche aufgelistet, für die im Rahmen des
landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes Folgeplanungen empfohlen
werden.
Die Realisierung der Planungen wird wie folgt als notwendig erachtet:
I = in einem Zeitraum von 1 - 5 Jahren,
II = in einem Zeitraum von 5 - 10 Jahren,
Die Gliederung wurde nach Planarten bzw. Planungsebenen vorgenommen.
1. Überprüfung der Umweltverträglichkeit
•
•
Wohnbaugebiet "Ensdorf Süd" - Erweiterungsfläche
Sonderbaufläche „Naherholung“
II
I
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2. qualifizierter Bebauungsplan, incl. Grünordnung
•
•
•
•
•
Wohnbaugebiet "Ensdorf Süd"- Erweiterungsfläche
Wohnbaugebiet "Nördlich der Schanzenstraße"
Gewerbegebiet "Hinterst Dell " (Überarbeitung des B-Plans)
Gewerbegebiet "Erweiterung Fa. STIXI" (Überarbeitung des B-Plans)
Sonderbaufläche „Naherholung“
II
I
II
II
I
3. Landschaftspflegerischer Beitrag zum Flurbereinigungsverfahren:
Dieser stellt gleichzeitig eine Zusammenstellung der landschaftspflegerischen Begleitpläne bzw. Ausgleichsmaßnahmen zur Saarbegradigung und zur Neutrassierung der B 51
dar.
•
SaarAue, Nauwies / Hewerau
4. einfacher Bebauungsplan , incl. Grünordnung:
für Grünflächen der Zweckbestimmung "Private Gartenanlagen"
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bereich östlich der Tiefenbachstraße
Bereich zw. „Bei Fußenkreuz" und Schlichterstraße
Bereich südlich des Amselwegs
Bereich zw. Schlichterstraße und Schwarzstraße
Bereich westlich des Lauternwegs
Bereich zw. Gerstenfeldstraße und Großgerstenfeldstraße
Bereich zw. "Am Pfarrgarten" und "Am Schwalbacher Berg"
Bereich Stöckerweg
Bereich zw. "Am Schwalbacher Berg" und Ginsterweg
Bereich südlich "Viermännerwohnung"
Bereich zw. B 51 und Bahn nördlich von "Möbel Martin"
I
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
5. Altlastenuntersuchungen:
alle festgestellten Standorte
6. Pflege- und Entwicklungsplan / Ausgleichsflächenplanung:
•
•
•
•
•
•
•
Gebüschflächen im Südosten Ensdorfs (südlich des Hasenberges)
zu renaturierende Abschnitte des Weiherbaches
zu renaturierende Abschnitte des Schwalbaches
Bereich der Saaraue westlich der Bahntrasse (Saaraltarm)
Bereich "Langenbüsch, Hohbach"
Bereich "Nauwies"
Bereich „NSG Nonnenwies / Distelwies“
7. Gestaltungsplan einschl. Parkpflegewerk:
•
•
Parkanlage entlang des Weiherbaches
Bereich "Hasenberg"
8. Freiflächengestaltungs- / Bepflanzungsplan:
•
•
Neubegrünung der Sporthalle
Begrünung des Friedhofes
I
I
I
II
II
I
I
I
I
II
I
Bei der Durchführung der vorgeschlagenen Folgeplanungen sind einige
grundlegende Vorschriften (Richtlinien, Gesetze usw.) zu beachten. Dazu
gehören:
• Wasserhaushaltsgesetz (v. a. bei der Renaturierung von Gewässern)
• Saarländisches Denkmalschutzgesetz (insbesondere die §§ 16-23, 30, 31)
• Schutzstreifen und Mindestabstände bei Unter- und Überflurleitungen
(DVGW-Arbeitsblätter GW 125 u. W 101, Techn. Regeln für Gashochdruckleitungen)
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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6.2
ÄNDERUNGEN BZW. ERGÄNZUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Die in den Flächennutzungsplan zu übernehmenden Inhalte des Landschaftsplanes als Darstellung nach § 5 Abs. 2 und 2 a BauGB sind nachfolgend tabellarisch aufgelistet und aus dem Entwurf zum Landschaftsplan zu
entnehmen.
Tabelle 25
Nr.
Änderungen bzw. Ergänzungen des Flächennutzungsplanes
Lage / Bezeichnung
derzeitige Darstellung
FNP Fass. 1978
neue Darstellung
ggf. Entwicklungsziele
1
Fläche zw. B 51 und Saaraltarm
•
landwirtschaftliche Nutzfläche
2
Bereich Sondergebiet „Naherholung“
Gewerbegebiet Saarplateau
(Aufhöhungsfläche nördlich des
Kraft werkes)
Talaue nördlich Aufschüttung
Flächen südlich des Kraftwerkes
(Aufhöhungsfläche I, Abtswies /
Nonnenwies)
•
landwirtschaftliche Nutzfläche
•
•
•
•
•
gewerbl. Bauflächen - geplant
landwirtschaftliche Nutzfläche
•
•
•
gewerbl. Bauflächen - geplant
•
•
3
4
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Grünflächen (Auewaldaufforstung)
Ausgleichsflächen (gepl. GLB)
Sonderbauflächen „Naherholung“ mit
angrenzenden Ausgleichsflächen
gewerbl. Bauflächen (Bestand),
landwirtschaftliche Nutzfläche (extensives Grünland)
Ausgleichsflächen (gepl. GLB)
Versorgungsflächen (Erweiterung
Kraftwerk)
Gewässerrenaturierung
Ausgleichsflächen
NSG (rechtskräftig)
Grünflächen (Gehölze, Sukzession)
landwirtschaftliche Nutzfläche (extensives Grünland)
Ausgleichsflächen (gepl. LSG, LB)
gewerbl. Bauflächen
Gewässerrenaturierung
Wohnbauflächen, geplant
landwirtsch. Nutzfläche
Ausgleichsflächen (gepl. LSG)
landwirtschaftl. Nutzfläche,
Ausgleichsflächen (gepl. LSG)
landwirtschaftl. Nutz fläche
Ver- und Entsorgung (Wertstoffhof)
landwirtschaftl. Nutz fläche
geplante Waldflächen (gepl. LSG)
Ausgleichsflächen
gepl. LSG
private Grünfläche
private Grünfläche
•
•
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
•
•
private Grünfläche
private Grünfläche
•
•
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
•
•
private Grünfläche
private Grünfläche
•
landwirtschaftliche Nutzfläche
•
private Grünfläche
•
•
landwirtschaftliche Nutzfläche
landwirtschaftliche Nutzfläche
•
•
private Grünfläche
private Grünfläche
•
•
landwirtschaftliche Nutzfläche
Wohnbaufläche
•
•
private Grünfläche
private Grünfläche
5
Fläche zwischen Bahntrasse und B •
51 (neu)
•
(Steckerlängt / Langenbüsch)
•
gewerbl. Bauflächen
Grünfläche
landwirtschaftliche Nutzfläche
6
Fläche entlang des Schwalbaches
(Erweiterung ehemals Fa. STIXI)
Ensdorf Süd
•
gewerbl. Bauflächen - geplant
•
landwirtschaftliche Nutzfläche /
geplante Wohnbaufläche
•
9
Biotop 6706/0041, südlich des Hasenberges
Fläche südl. des Ensdorfer Waldes
•
forstwirtschaftliche Nutzfläche,
geplant
landwirtschaftliche Nutzfläche
10
Bereich westl. Hasenberg
•
landwirtschaftliche Nutzfläche
11
Bereich "Langenbüsch" und "Hohbach"
östlich der Tiefenbac hstraße
zwischen beim "Bei Fußenkreuz"
und Schlichterstraße
südlich des Amselwegs
zwischen Schlichterstraße und
Schwarzstraße
westlich des Lauternwegs
Zwischen Gerstenfeldstraße und
Großgerstenfeldstraße
zwischen "Am Pfarrgarten" und "
Am Schwalbacher Berg"
Stöckerweg
zwischen „Am Schwalbacher Berg“
und „Ginsterweg“
Viermännerwohnung
zw. B 51 und Bahntrasse nördl. von
"Möbel Martin"
•
gewerbl. Bauflächen - geplant
•
•
7
8
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
•
•
•
•
•
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7.
7.1
QUELLENVERZEICHNIS
LITERATUR
Blab, J. ,Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere, Bonn-Bad Godesberg 1986
Blaes, A., Spielräume in Ensdorf, Ensdorf März 2000
Blaes, A., Klein, M., 2. Umweltbericht der Gemeinde Ensdorf - Boden und Bodenschutz, Ensdorf 1990
Böhme, C.; Bunzel, A.; Deiwick, B.; Herberg, A. u. J.Köppel (Hrsg.) (2003), Statuskonferenz Flächen- und Maßnahmenpools. TU Berlin. 268 S. http://www.tu-berlin.de/~lbp/dbu/dbutd.htm
Bundesanstalt für Gewässerkunde, Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Saar von Bau-km 65,4
A bis 72,5 -Stauhaltung Lisdorf, Koblenz 1980
Bundesanstalt für Gewässerkunde, Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Bundeswasserstraße
Saar: Stauhaltung Rehlingen, Teilstrecke Lisdorfer Aue, Zum Ausbau der B 51, Teilstrecke Saarlouis /
Fraulautern, Ensdorf / Koblenz 1984
BÜRGER, K., Bewertung von Landschaftsschäden mit Hilfe der Nutzwertanalyse, in: Natur- und Landschaft, 52. Jg.
1977, Heft 3, S. 63 ff
DLG GmbH, Vorbereitende Untersuchungen zur Ortskernsanierung, Ensdorf 1984
Dr. Maas, Büro für Ökologie und Planung, Kartierung der naturschutzrelevanten Kleinstrukturen und -biotope, Gemeinde Ensdorf / Saar, Dezember 1991
EcoData - Gesellschaft für Umweltinformatik und Planung mbH, Kommunales Radverkehrskonzept für die
Gemeinde Ensdorf, Saarbrücken Juni 1994
Feller, N., Beurteilung des Landschaftsbildes, in: Natur und Landschaft, 54. Jg., 1979, Heft 7/8, S. 240 ff
Fessler, A., Naturnahe Pflanzungen, Stuttgart 1988
Gemeinde Ensdorf, 1. Umweltbericht der Gemeinde Ensdorf - Luftgüte, Ensdorf 1990
Gemeinde Ensdorf, Gemeindeführer Ensdorf, Kissingen 1990
Gemeinde Ensdorf, Homepage, Stand Dezember 2004
Grimmont / Hasenberg: Kinderspielplatzleitplan der Gemeinde Schwalbach, Ensdorf
Horstkotte, J. et al, Heuschrecken - Bestimmung, Verbreitung, Lebensräume und Gefährdung aller in Deutschland
vorkommenden Arten, Hrg. DJN - Deutscher Jugendbund f. Naturbeobachtung, 10. Auflage, Hamburg
1991
Katalyse-Umweltgruppe (Hrsg.), Umwelt-Lexikon, Köln 1985
Kaule, G., Arten- und Biotopschutz, Stuttgart 1986
Konzan H.-P. / Müller E. / Klinkhammer B., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6606
(Saarlouis), M 1:25.000 - Saarbrücken 1981
Konzan H.-P., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6706 (Ludweiler-Warndt), M.
1:25.000, Saarbrücken 1984
Landesamt für Straßenwesen, Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Bundesstraße B 51, Umgehung Ensdorf, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Neunkirchen 1997
Landesamt für Umweltschutz, Bodenübersichtskarte des Saarlandes - BÜK 25, Blatt 6606 Saarlouis 1996, Blatt
6706 Ludweiler-Warndt 1996
Landesamt für Umweltschutz, Erläuterungen zur Bodenübersichtskarte - BÜk 25 des Saarlandes, Saarbrücken
1996
Landesvermessungsamt des Saarlandes, Topographische Karten 1:25.000, Tranchot Müffling Blatt 255 Aufnahme 1818, Blätter 6606 und 6706 mit Bearbeitungsstand der Jahre 1891, 1899, 1908, 1913, 1936,
1962, 1969, 1974, 1981
MacArthur, R.H. & Wilson, E.O., Biogeographie der Inseln, München 1967
Ministerium für Umwelt, Biotopkartierung des Saarlandes, Saarbrücken 1988 / 90
Ministerium für Umwelt, Radwandern im Saarland, Saarbrücken 1989
Ministerium für Umwelt, Gewässergütekarte des Saarlandes, Saarbrücken 1990
Ministerium für Umwelt - Oberste Straßenbaubehörde, Verkehrsmengenkarte des Saarlandes, 1995
Ministerium für Wirtschaft, Verkehrsmengenkarte 2000 Saarlandes, März 2002
____________________________________________________________________________
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Genehmigung, Stand: 09/2004
____________________________________________________________________________
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (Hrsg.), Gewässergütekarte des Saarlandes 1995, in: Saarland:
Wege zur Nachhaltigkeit, Serie 4 - Wasser und Umwelt: Bäche und Flüsse immer sauberer, Saarbrücken 1997
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (Hrsg.), Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP) +
Gewässertypenatlas des Saarlandes, Saarbrücken 1999
Ministerium für Umwelt, Gewässergütekarte des Saarlandes 2003, http://gis.dnsalias.net/website/gewaesser
Nohl, W., Städtischer Freiraum und Reproduktion der Arbeitskraft, München 1984
Odzuck, W., Umweltbelastungen, Stuttgart 1982
Paul, M., Landschaftsschutz und Bauleitplanung aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes (Umweltreport Ensdorf), Ensdorf 1986
Planungsgruppe "Landschaft und Stadt", Landschaftsplan der Gemeinde Schwalbach, Saarbrücken 1981
Realnutzungskartierung auf der Grundlage von Luftbild-Analysen (Befliegung Saarland,1961, Freigabe Nr.
1578/61, Bild Nr. 2111; Befliegung Saarbrücken West II 1973, Bild Nr. 367, Freigabe Nr. 5599/73)
Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen-Anhalt, Berichte d. Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 11, 1993
Saarländisches Forstamt Saarlouis, Revierkarte mit Erläuterungen, Saarlouis 1978
Schneider, H., Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Die Naturräumlichen Einheiten auf Bl. 159 Saarbrücken,
Bonn-Bad Godesberg 1972
Schwegler, E., Schneider, P., Heißel, W., Geologie in Stichworten, Kiel 1969
Senator für Bau- und Wohnungswesen, Richtwerte für Frei- und Grünflächen, Berlin 1973
SPACETEC Datengewinnung GmbH, Klimagutachten zum Planungsvorhaben „Gewerbepark Saar“, Freiburg
1993
Statistisches Amt des Saarlandes, Saarländische Gemeindezahlen - Ausgabe 88, Saarbrücken 1988
Statistisches Landesamt, Statistische Berichte - Bevölkerungsentwicklung 1997, Juni 1998
Statistisches Landesamt, Statistische Berichte - Flächenerhebung 1997, tatsächliche Nutzung, Januar 1998
Statistisches Landesamt, online-Informationen und Statistiken
Thös, J., Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland AEP, Endfassung Planungsgutachten, Juni 2001
Umweltbundesamt, Daten zur Umwelt 1988 / 89, Berlin 1989
7.2
GESETZE, VERORDNUNGEN, PROGRAMME ETC.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Neufassung vom
25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien vom 24.06.2004 (BGBl I S. 1359)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I, S. 2141), zuletzt
geändert durch Art. 4 Abs. 10 G v. 05.05.2004 (BGBl I S. 718)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts in der Fassung der Bekanntmachung
der Neufassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), geändert durch Art. 6 G v. 06.01.2004 (BGBl I
S. 2, 15)
Bundeswaldgesetz (BWaldG), Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft. vom 02.
Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Art. 204 (Siebente ZuständigkeitsanpassungsVO)
v. 29.10.2001 (BGBl I S. 2785, 2827)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bek. v. 05.09.2001 (BGBl
I S. 2350), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EURichtlinien vom 24.06.2004 (BGBl I S. 1359)
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Art.
5 G v. 20.12.2001 (BGBl I S. 3987)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - in der Fassung der Bek.
v. 26.09.2002 (BGBl I S. 3830); zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 06.01.2004 (BGBl I S. 2, 15)
Verordnung über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV), 13. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 22. Juni 1983 (BGBl. I S. 719)
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Genehmigung, Stand: 09/2004
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Verordnung über Immissionswerte (22. BImSchV), 22. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 26. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1819, geändert durch VO v.
27.05.1994, BGBl. I S. 1095)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, Neufassung vom
23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. April 1993
(BGBl. I S. 466)
Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG ), Gesetz über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft
vom 19. März 1993 (Amtsbl. des Saarlandes S. 346, ber. S. 482), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 23.06.2004 (Amtsbl. S. 1550).
Saarländisches Wassergesetz (SWG) in der Neufassung vom 03. März 1998 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 306),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2004 (Amtsbl. S. 1553).
Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG) vom 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 09. Juli 2003 (Amtsblatt S. 2130)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland (SaarlUVPG) in d. Fassung vom 30. Oktober 2002
(Amtsblatt S. 2494), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.05.2004 (Amtsbl. S. 1498)
§ 12 des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Neufassung vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. September 2003 (Amtsblatt S. 2606)
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen, Landesentwicklungsplan (LEPl) „Umwelt" in d. Fassung
der 6. Änderung vom 5. März 1999 (Amtsblatt des Saarlandes 1999, S. 697)
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“, i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (Amtsblatt des Saarlandes, S 1574)
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Landesentwicklungsplan (LEPl) „Siedlung" vom 11. September
1997 (Amtsbl. des Saarlandes, Seite 1316)
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Landschaftsprogramm des Saarlandes vom 01. März 1989
(Amtsbatt des Saarlandes S. 353)
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Bodenschutzprogramm des Saarlandes vom 25. Januar 1990
(Amtsblatt des Saarlandes S. 253)
Regierung des Saarlandes, Verordnung zur Festsetzung von Belastungsgebieten (BelastungebietsVO) vom 20.
August 1976, Amtsblatt des Saarlandes S. 967, erg. geändert durch Verordnung vom 02. April 1985,
Amtsblatt S. 425 und vom 31. Juni 1990 (Amtsblatt des Saarlandes S. 242)
Regierung des Saarlandes, Erlass zur Einführung des Ökokontos im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vom 19. Dezember 1997 (GMBl Saarland vom 25. Februar 1998)
Verordnung zur Neuordnung der Naturdenkmale im Landkreis Saarlouis vom 20. August 1993 (Amtsbl. des
Saarlandes, S. 878)
Verwaltungsanweisung zum Schutz bestimmter Biotope nach § 25 Saarländisches Naturschutzgesetz vom
17. Juli 2001 (Gemeinsames Ministerialblatt Saarland v. 17. 09.2001, S. 298)
RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
(ABl. EG Nr. L 327 S.1)
EU-Richtlinie 97/62 EG vom 27.10.1997 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Saarländischen Naturschutzrechts, Ministerium f. Umwelt 2003,
Quelle: Homepage des Ministeriums für Umwelt.
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ANHANG 1: BEOBACHTUNGSLISTE EUROPÄISCHER VÖGEL
- Beobachtungsgebiet Gemeinde Ensdorf
nachrichtlich von Lothar Hayo, Stand: Oktober 1999
Eine Einzelkartierung mit exaktem Standortnachweis liegt nicht vor.
Besondere Bemerkungen:
B - Brutvogel
N - Nahrungsgast
D - Durchzügler
W - Wintergast
Anzahl Arten - 83
Anzahl Arten - 11
Anzahl Arten - 20
Anzahl Arten - 15
Haubentaucher
Zwergtaucher
Schwarzhalstaucher
B
B
D
Silbermöwe
Sturmmöwe
Lachmöwe
W
W
W
Kormoran
Graureiher
W
N
Trauerseeschwalbe
D
Weißstorch
Höckerschwan
D
D
Pfeifente
Schnatterente
Krickente
Stockente
Knäkente
Tafelente
Reiherente
Schellente
D
D
D
B
D
D
W
W
Hohltaube
Ringeltaube
Turteltaube
Türkentaube
Kuckuck
N
B
B
B
B
Schleiereule
Waldkauz
Mauersegler
Eisvogel
B
B
B
N
Zwergsäger
Gänsesäger
W
W
Grünspecht
Buntspecht
Kleinspecht
B
B
B
Feldlerche
Uferschwalbe
Rauchschwalbe
Mehlschwalbe
B
B
B
B
Schafstelze
Gebirgsstelze
Bachstelze
Baumpieper
Wiesenpieper
Wasserpieper
B
B
B
B
D
W
Neuntöter
Zaunkönig
Heckenbraunelle
B
B
B
Feldschwirl
Sumpfrohrsänger
Teichrohrsänger
Orpheusspötter
B
B
B
B
Gartengrasmücke
Mönchsgrasmücke
Klappergrasmücke
Dorngrasmücke
Fitis
Zilpzalp
Waldlaubsänger
Wintergoldhähnchen
Sommergoldhähnchen
Grauschnäpper
Trauerschnäpper
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
Fischadler
Mäusebussard
Sperber
Habicht
Rotmilan
N
Schwarzmilan
Rohrweihe
Kornweihe
D
B
B
N
N
D
W
Baumfalke
Wanderfalke
Turmfalke
N
N
B
Rebhuhn
Fasan
B
B
Wasserralle
Teichhuhn
Bleßhuhn
B
B
B
Kiebitz
Flussregenpfeifer
B
B
Bekassine
Zwergschnepfe
D
W
Grünschenkel
Bruchwasserläufer
Uferläufer
Alpenstrandläufer
D
D
D
D
Schwarzkehlchen
Braunkehlchen
Gartenrotschwanz
Hausrotschwanz
Nachtigall
Blaukehlchen
Rotkehlchen
Steinschmätzer
B
D
B
B
B
D
B
D
Wacholderdrossel
Singdrossel
Rotdrossel
Amsel
B
B
W
B
Beutelmeise
Schwanzmeise
Haubenmeise
Sumpfmeise
Weidenmeise
Blaumeise
Kohlmeise
Tannenmeise
Kleiber
Waldbaumläufer
Gartenbaumläufer
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
Grauammer
Goldammer
Rohrammer
N
B
B
Buchfink
Bergfink
Girlitz
Grünling
Stieglitz
Erlenzeisig
B
W
B
B
B
W
Bluthänfling
Birkenzeisig
B
W
Kernbeisser
Gimpel
Haussperling
Feldsperling
B
B
B
B
Star
B
Eichelhäher
Elster
Dohle
Saatkrähe
Rabenkrähe
B
B
N
N
B
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ANHANG 2:
WICHTIGE LEITUNGEN IM GEMEINDEGEBIET
Die RWE-AG weist im
Schreiben zur 2. Auslegung auf
folgendes hin:
FM
T
„Die bestehenden Hochspannungsfreileitungen sind durch
beschränkt persönliche Dienstbarkeiten grundbuchlich gesichert.
In den Dienstbarkeiten ist vereinbart, dass die entsprechenden Grundstücke für den
Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Hochspannungsfreileitungen mit dazugehörigen Masten und ihrem
Zubehör einschließlich Fernmeldeluftkabel in Anspruch genommen und betreten werden
dürfen. Im Schutzstreifen ist die
Errichtung von Bauwerken unstatt haft.
Bäume und Sträucher dürfen
die Leitungen nicht gefährden,
auch Montage- und Unterhaltungsarbeiten sowie Arbeitsfahrzeuge nicht behindern.
Entfernung und Kurzhaltung
der die Leitungen gefährdenden Bäume und Sträucher ist
zulässig, auch so weit sie in die
Schutzstreifen hineinragen. Die
Ausübung dieses Rechts kann
einem Dritten übertragen werden. Leitungsgefährdende Vorrichtungen ober- und unterirdisch müssen unterbleiben.
Flächen, die ausschließlich
oder überwiegend der Veroder Entsorgung dienen (§ 63
BNatSchG) einschließlich der
hierfür als schutzbedürftig erklärten Gebiete und die Flächen, die in einem verbindlichen Plan für die genannten
Zwecke ausgewiesen sind,
dürfen in ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nicht
beeinträchtigt werden.
Alle Planungsmaßnahmen im
Bereich unserer bestehenden
Hochspannungsfreileitungen
sind rechtzeitig mit uns abzustimmen. Insbesondere sind
die in den DIN VDE-Bestimmungen festgelegten Mindestabstände einzuhalten.
Für die Bereiche des Flächennutzungsplanes haben wir Bestandsschutz.“
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