Deckvertrag 2011

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Deckvertrag 2011
Deckvertrag 2011
Zwischen der Hengstbesitzerin
Tanja Rothermund
Eickedorfer Damm 72
28865 Lilienthal
Tel.: 0173 / 44 55 901
und dem/der Stutenbesitzer/-in
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Name, Vorname
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PLZ, Wohnort
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Straße
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Tel./Fax:
wird folgende Deckvereinbarung geschlossen:
Hengst
Golden Riley Poco AQHA Reg.Nr. 5081990
Decktaxe für Quarter, Paint und Appaloosa :
Andere Rassen:
500,00 €
250,00 €
Getestet auf:
HERDA: Genotyp N/N
GBED: Genotyp N/N
PSSM: Genotyp N/N
Der Hengst deckt nur im Natursprung, ausschließlich an der Hand !
Stute
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Name der Stute
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Rasse / Reg.Nr.
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Geburtsjahr
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Die Unterstellgebühr je Stute je Tag beträgt:
mit Fohlen bei Fuss
5,00 €
10,00 €
Bitte mitbringen:
1. Kopie der Papiere
2. aktuelle Tupferprobe (maximal 3 Wochen alt)
3. Equidenpass
Es werden nur Stuten gedeckt, für die eine einwandfreie Tupferprobe und eine gültige Impfung
gegen Influenza, Herpes und Virusabort vorliegt. Die hinteren Eisen der Stute müssen
abgenommen werden.
Der/Die Stutenbesitzer/-in versichert, dass die Stute aus einem gesunden Bestand kommt und dass
in diesem Bestand keine Stute innerhalb der letzten zwei Monate verfohlt hat.
Der/Die Stutenbesitzer/-in erklärt, dass die Hengstbesitzerin seine Stute ggf. tierärztlich behandeln
lassen darf. Der Tierarzt rechnet direkt mit dem/der Stutenbesitzer/-in ab.
Die Hengstbesitzerin übernimmt keinerlei Haftung für die Stute und ggf. ihr Fohlen. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der/Die Stutenbesitzer/-in versichert, dass seine Stute haftpflichtversichert ist. Im übrigen erklärt
er/sie, dass er/sie persönlich die Haftung für alle Schäden, die durch seine Stute entstehen,
übernimmt. Insbesondere für den Fall, dass eine 100%ige Freistellung durch die Versicherung nicht
erfolgt.
Das Deckgeld ist bei Anlieferung der Stute in bar oder per Überweisung (Nachweis erforderlich) auf
das Konto der Hengstbesitzerin zu bezahlen. Alle angefallenen Nebenkosten werden von der
Hengstbesitzerin in Rechnung gestellt. Die Stute wird erst bei vollständiger Begleichung aller Kosten
ausgehändigt. Die Hengstbesitzerin macht bei Nichtbegleichung der angefallenen Kosten von ihrem
Zurückbehaltungsrecht gebrauch.
Sollte es sich um eine Quarter- oder Paintstute handeln wird die Bedeckung im Stallion Breeding
Report der jeweiligen Association bis zum 30.11. des Jahres mitgeteilt.
Wir gewähren Lebendfohlengarantie, dass heißt wenn die Stute nicht aufnimmt, während der
Trächtigkeit resorbiert, ein totes Fohlen zur Welt bringt oder das Fohlen nicht älter als 24 Stunden
geworden ist (Tierarztattest) kann sie in der gleichen oder folgenden Decksaison ohne erneute
Berechnung der Decktaxe nachbedeckt werden. Bei Eigentümerwechsel der Stute während der
Trächtigkeit erlischt die Lebendfohlengarantie.
Steht der Hengst im Folgejahr nicht mehr zur Verfügung, durch Verkauf, Krankheit oder Tot ist eine
Erstattung der Decktaxe ist nicht möglich.
Erfüllungsort für die Bedeckung und Gegenleistung ist 28865 Lilienthal (Highmoor Ranch).
Der/Die Stutenbesitzer/-in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie die
Vertragsbedingungen anerkennt.
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Datum
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Unterschrift Hengstbesitzerin
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Unterschrift Stutenbesitzer/-in
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