Deckvertrag 2011
Transcription
Deckvertrag 2011
Deckvertrag 2011 Zwischen der Hengstbesitzerin Tanja Rothermund Eickedorfer Damm 72 28865 Lilienthal Tel.: 0173 / 44 55 901 und dem/der Stutenbesitzer/-in _____________________________________ Name, Vorname _____________________________________ PLZ, Wohnort _____________________________________ Straße _____________________________________ Tel./Fax: wird folgende Deckvereinbarung geschlossen: Hengst Golden Riley Poco AQHA Reg.Nr. 5081990 Decktaxe für Quarter, Paint und Appaloosa : Andere Rassen: 500,00 € 250,00 € Getestet auf: HERDA: Genotyp N/N GBED: Genotyp N/N PSSM: Genotyp N/N Der Hengst deckt nur im Natursprung, ausschließlich an der Hand ! Stute _____________________________________ Name der Stute _____________________________________ Rasse / Reg.Nr. _____________________________________ Geburtsjahr Deckvertrag Seite 1 von 2 Die Unterstellgebühr je Stute je Tag beträgt: mit Fohlen bei Fuss 5,00 € 10,00 € Bitte mitbringen: 1. Kopie der Papiere 2. aktuelle Tupferprobe (maximal 3 Wochen alt) 3. Equidenpass Es werden nur Stuten gedeckt, für die eine einwandfreie Tupferprobe und eine gültige Impfung gegen Influenza, Herpes und Virusabort vorliegt. Die hinteren Eisen der Stute müssen abgenommen werden. Der/Die Stutenbesitzer/-in versichert, dass die Stute aus einem gesunden Bestand kommt und dass in diesem Bestand keine Stute innerhalb der letzten zwei Monate verfohlt hat. Der/Die Stutenbesitzer/-in erklärt, dass die Hengstbesitzerin seine Stute ggf. tierärztlich behandeln lassen darf. Der Tierarzt rechnet direkt mit dem/der Stutenbesitzer/-in ab. Die Hengstbesitzerin übernimmt keinerlei Haftung für die Stute und ggf. ihr Fohlen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der/Die Stutenbesitzer/-in versichert, dass seine Stute haftpflichtversichert ist. Im übrigen erklärt er/sie, dass er/sie persönlich die Haftung für alle Schäden, die durch seine Stute entstehen, übernimmt. Insbesondere für den Fall, dass eine 100%ige Freistellung durch die Versicherung nicht erfolgt. Das Deckgeld ist bei Anlieferung der Stute in bar oder per Überweisung (Nachweis erforderlich) auf das Konto der Hengstbesitzerin zu bezahlen. Alle angefallenen Nebenkosten werden von der Hengstbesitzerin in Rechnung gestellt. Die Stute wird erst bei vollständiger Begleichung aller Kosten ausgehändigt. Die Hengstbesitzerin macht bei Nichtbegleichung der angefallenen Kosten von ihrem Zurückbehaltungsrecht gebrauch. Sollte es sich um eine Quarter- oder Paintstute handeln wird die Bedeckung im Stallion Breeding Report der jeweiligen Association bis zum 30.11. des Jahres mitgeteilt. Wir gewähren Lebendfohlengarantie, dass heißt wenn die Stute nicht aufnimmt, während der Trächtigkeit resorbiert, ein totes Fohlen zur Welt bringt oder das Fohlen nicht älter als 24 Stunden geworden ist (Tierarztattest) kann sie in der gleichen oder folgenden Decksaison ohne erneute Berechnung der Decktaxe nachbedeckt werden. Bei Eigentümerwechsel der Stute während der Trächtigkeit erlischt die Lebendfohlengarantie. Steht der Hengst im Folgejahr nicht mehr zur Verfügung, durch Verkauf, Krankheit oder Tot ist eine Erstattung der Decktaxe ist nicht möglich. Erfüllungsort für die Bedeckung und Gegenleistung ist 28865 Lilienthal (Highmoor Ranch). Der/Die Stutenbesitzer/-in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie die Vertragsbedingungen anerkennt. _______________ Datum __________________________ Unterschrift Hengstbesitzerin __________________________ Unterschrift Stutenbesitzer/-in Deckvertrag Seite 2 von 2