Rad-Gutachten
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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. OIZ850 KBA 45355 STAND NG16 DESIGN GRÖSSE 10/2011 IMOLA 6.5Jx16 LK 5x112 OIZ850 ZU RAD-ARTIKEL-NR. OIZ850G OIZ850W ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2011 ET 50 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2011 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 45355*15 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 16 H2 Typ: OIZ Inhaber der ABE und Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 45355*15 Die ABE-Nr. 45355 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ OIZ, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0828-03-WIRD/N15 vom 23.03.2011 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 107 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.03.2011 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 16.06.2011 Im Auftrag (Stefan Zimmermann) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0828-03-WIRD/N15, zur Genehmigung vorgelegt am: 24.05.2011 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 45355*15 - Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 11-TAAP-3029 Seite: 1 von 1 TEIL EGUTACHTEN 366-0828-03-WIRD/N16 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Art: Sonderrad Typ: OIZ Felgengröße: 6 1/2 J X 16 H2 Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung nach § 21 StVZO. Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt. Die Leichtmetall-Sonderräder Typ OIZ genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen die Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE. Sachverständiger Wien, 07.10.2011 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 11-TAAP-3029 Seite: 1 von 11 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 45 355 366-0828-03-WIRD/N16 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH 396843/0000 53721 Siegburg Art: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Typ: OIZ Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit 6.5 J x 16 H2 gekennzeichnet sein. Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. I. Übersicht Ausführung OIZ2G581 OIZ2W581 OIZ2581 PGUOIZ2581 OIZ2G541 OIZ2W541 OIZ2541 PGUOIZ2541 OIZ2G561 OIZ2W561 OIZ2561 PGUOIZ2561 OIZ2G566 OIZ2W566 OIZ2566 PGUOIZ2566 OIZ2G571 OIZ2W571 OIZ2571 PGUOIZ2571 OIZ2G601 OIZ2W601 OIZ2601 Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 ohne ohne ohne Lochkreis (mm) / -zahl 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 58,1 58,1 58,1 54,1 54,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,6 56,6 56,6 56,6 57,1 57,1 57,1 57,1 60,1 60,1 60,1 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 zul. Radlast (kg) 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 615 615 615 zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1990 1990 1990 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 PGUOIZ2601 OIZ325G651 OIZ325W651 OIZ325651 PGUOIZ325651 OIZ6G581 OIZ6W581 OIZ6581 PGUOIZ6581 OIZ6G541 OIZ6W541 OIZ6541 PGUOIZ6541 PTOOIZ639K54 1 PTOOIZ639541 OIZ6G561 OIZ6G561 OIZ6G561 OIZ6W561 OIZ6W561 OIZ6W561 OIZ6561 OIZ6561 OIZ6561 PGUOIZ6561 PGUOIZ6561 PGUOIZ6561 OIZ6G571 OIZ6W571 OIZ6571 PGUOIZ6571 OIZAG566 OIZAW566 OIZA566 OIZHG581 OIZHW581 OIZH581 OIZHG601 OIZHW601 OIZH50G601 OIZH50W601 OIZH50601 OIZH601 PGUOIZH50601 OIZHG634 OIZHG634 OIZHW634 OIZHW634 OIZH50G634 LK100 ET40 LK108 ET25 LK108 ET25 LK108 ET25 LK108 ET25 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET39 ohne ohne ohne ohne ohne Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 ohne 100/4 108/4 108/4 108/4 108/4 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 60,1 65,1 65,1 65,1 65,1 58,1 58,1 58,1 58,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 40 25 25 25 25 40 40 40 40 40 40 40 40 39 615 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 1990 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 09/08 LK100 ET39 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK105 ET38 LK105 ET38 LK105 ET38 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET50 LK108 ET50 LK108 ET50 LK108 ET40 LK108 ET50 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET50 ohne Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 ohne ohne ohne Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 105/5 105/5 105/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 57,1 57,1 57,1 57,1 56,6 56,6 56,6 58,1 58,1 58,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 39 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 38 38 38 40 40 40 40 40 50 50 50 40 50 40 40 40 40 50 575 550 560 575 550 560 575 550 560 575 550 560 575 565 565 565 565 705 705 705 670 670 670 670 670 710 710 710 670 710 635 650 635 650 710 1975 2060 2025 1975 2060 2025 1975 2060 2025 1975 2060 2025 1975 1990 1990 1990 1990 2090 2090 2090 1995 1995 1995 1995 1995 2060 2060 2060 1995 2060 2098 2060 2098 2060 2060 09/08 07/05 07/05 07/05 05/06 05/06 05/06 10/06 10/06 10/06 10/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 11/12 11/12 11/12 07/05 05/06 10/06 07/05 05/06 07/05 05/06 10/06 10/06 10/06 10/06 07/05 10/06 05/06 07/05 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 OIZH50W634 OIZH50634 OIZH634 OIZH634 PGUOIZH50634 OIZHG651 OIZHW651 OIZH50G651 OIZH50W651 OIZH50651 OIZH651 PGUOIZH50651 OIZ7G651 OIZ7W651 OIZ737G651 OIZ737W651 OIZ737651 OIZ7651 OIZ8G571 OIZ8W571 OIZ850G571 OIZ850W571 OIZ850571 OIZ8571 PGUOIZ8571 OIZ8G666 OIZ8W666 OIZ850G666 OIZ850W666 OIZ8666 PGUOIZ8666 OIZ0G566 OIZ0W566 OIZ0566 PGUOIZ0566 OIZ0G601 OIZ0W601 OIZ04660 OIZ048G601 OIZ048W601 OIZ048601 OIZ0601 PGUOIZ0601 PTOOIZ039K60 1 PTOOIZ039601 OIZ0G641 OIZ0W641 OIZ04664 OIZ048G641 LK108 ET50 LK108 ET50 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET50 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET50 LK108 ET50 LK108 ET50 LK108 ET40 LK108 ET50 LK110 ET42 LK110 ET42 LK110 ET37 LK110 ET37 LK110 ET37 LK110 ET42 LK112 ET45 LK112 ET45 LK112 ET50 LK112 ET50 LK112 ET50 LK112 ET45 LK112 ET45 LK112 ET45 LK112 ET45 LK112 ET50 LK112 ET50 LK112 ET45 LK112 ET45 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET46 LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET39 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø56.6 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 ohne 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 110/5 110/5 110/5 110/5 110/5 110/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 56,6 56,6 56,6 56,6 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 50 50 40 40 50 40 40 50 50 50 40 50 42 42 37 37 37 42 45 45 50 50 50 45 45 45 45 50 50 45 45 40 40 40 40 40 40 46 48 48 48 40 40 39 695 695 635 650 695 640 640 710 710 710 640 710 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 705 655 655 705 705 705 705 655 655 655 2098 2098 2098 2060 2098 2090 2090 2060 2060 2060 2090 2060 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2090 2245 2245 2090 2090 2090 2090 2245 2245 2245 05/06 10/06 10/06 10/06 10/06 07/05 05/06 07/05 05/06 10/06 10/06 10/06 07/05 05/06 11/12 11/12 11/12 10/06 07/05 05/06 11/12 11/12 11/12 10/06 10/06 07/05 05/06 11/12 11/12 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 11/12 11/12 11/12 10/06 10/06 09/08 LK114.3 ET39 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET46 LK114.3 ET48 ohne Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 60,1 64,1 64,1 64,1 64,1 39 40 40 46 48 655 705 705 705 705 2245 2090 2090 2090 2090 09/08 07/05 05/06 10/06 11/12 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 OIZ048W641 OIZ048641 OIZ0641 PGUOIZ0641 OIZ0G661 OIZ0W661 OIZ048G661 OIZ048W661 OIZ048661 OIZ0661 PGUOIZ0661 OIZ0G666 OIZ0W666 OIZ046666 OIZ048G666 OIZ048W666 OIZ048666 OIZ0666 PGUOIZ0666 OIZ0G671 OIZ0G671 OIZ0W671 OIZ0W671 OIZ04667 OIZ04667 OIZ048G671 OIZ048W671 OIZ048671 OIZ0671 OIZ0671 PGUOIZ0671 PGUOIZ0671 OIZ0G716 OIZ0W716 OIZ0716 PGUOIZ0716 OIZUG701 OIZUW701 OIZU40G701 OIZU40W701 OIZU40701 OIZU701 I.1. LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET46 LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET46 LK114.3 ET46 LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET48 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK115 ET36 LK115 ET36 LK115 ET40 LK115 ET40 LK115 ET40 LK115 ET36 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 115/5 115/5 115/5 115/5 115/5 115/5 64,1 64,1 64,1 64,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 71,6 71,6 71,6 71,6 70,1 70,1 70,1 70,1 70,1 70,1 48 48 40 40 40 40 48 48 48 40 40 40 40 46 48 48 48 40 40 40 40 40 40 46 46 48 48 48 40 40 40 40 40 40 40 40 36 36 40 40 40 36 705 705 705 705 700 700 705 705 705 700 700 700 700 700 700 700 700 700 700 660 705 660 705 670 705 705 705 705 660 705 660 705 705 705 705 705 670 670 670 670 670 670 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Hersteller : AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 2090 2090 2090 2090 2098 2098 2090 2090 2090 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2098 2245 2090 2245 2090 2200 2090 2090 2090 2090 2245 2090 2245 2090 2090 2090 2090 2090 2202 2202 2202 2202 2202 2202 11/12 11/12 10/06 10/06 07/05 05/06 11/12 11/12 11/12 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 11/12 11/12 11/12 10/06 10/06 07/05 07/05 05/06 05/06 10/06 10/06 11/12 11/12 11/12 10/06 10/06 10/06 10/06 07/05 05/06 10/06 10/06 07/05 05/06 11/12 11/12 11/12 10/06 Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Handelsmarke : Dotz Imola Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,9 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OIZH634: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : AEZ Radtyp : -- : OIZ Radausführung : -- : LK108 ET40 Radgröße : -- : 6 1/2 J X 16 H2 Typzeichen : KBA 45355 : -- Einpreßtiefe : -- : ET40 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 10.06 Herkunftsmerkmal : -- : Made in EC ww. MIC Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. MS 349 ww.ZCW Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DOTZ Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Pfalz mit Nr. 86002391-10 vom 16.10.2006 und vom TÜV Essen mit Nr. RP-003418-A0-144 vom 11.05.2006 liegt vor. Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0828-03-MURD/N7-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 1 CITROEN 2 FIAT 3 FORD 4 PEUGEOT 5 DAIHATSU 6 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 7 KIA 8 MAZDA Ausführung ET erstellt am OIZ2G581; OIZ2W581; OIZ2581; PGUOIZ2581 OIZ2G581; OIZ2W581; OIZ2581; PGUOIZ2581 OIZ2G581; OIZ2W581; OIZ2581; PGUOIZ2581 OIZ2G581; OIZ2W581; OIZ2581; PGUOIZ2581 OIZ2G541; OIZ2W541; OIZ2541; PGUOIZ2541 OIZ2G541; OIZ2W541; OIZ2541; PGUOIZ2541 OIZ2G541; OIZ2W541; OIZ2541; PGUOIZ2541 OIZ2G541; OIZ2W541; OIZ2541; PGUOIZ2541 40 07.10.2011 Allg. Hinweise liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 9 OPEL / VAUXHALL 10 SUZUKI 11 TOYOTA 12 BMW AG 13 HONDA 14 KIA 15 NETHERLAND 16 ROVER 17 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK) 18 FIAT 19 OPEL, OPEL / VAUXHALL 20 SEAT 21 VOLKSWAGEN 22 AUTOMOBILES DACIA S.A. 23 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 24 RENAULT 25 CITROEN 26 PEUGEOT 27 FIAT 107 FUJI HEAVY IND.(J) 29 TOYOTA 28 TOYOTA OIZ2G541; OIZ2W541; OIZ2541; PGUOIZ2541 OIZ2G541; OIZ2W541; OIZ2541; PGUOIZ2541 OIZ2G541; OIZ2W541; OIZ2541; PGUOIZ2541 OIZ2G561; OIZ2W561; OIZ2561; PGUOIZ2561 OIZ2G561; OIZ2W561; OIZ2561; PGUOIZ2561 OIZ2G561; OIZ2W561; OIZ2561; PGUOIZ2561 OIZ2G561; OIZ2W561; OIZ2561; PGUOIZ2561 OIZ2G561; OIZ2W561; OIZ2561; PGUOIZ2561 OIZ2G566; OIZ2W566; OIZ2566; PGUOIZ2566 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei OIZ2G566; OIZ2W566; OIZ2566; PGUOIZ2566 OIZ2G566; OIZ2W566; OIZ2566; PGUOIZ2566 OIZ2G571; OIZ2W571; OIZ2571; PGUOIZ2571 OIZ2G571; OIZ2W571; OIZ2571; PGUOIZ2571 OIZ2G601; OIZ2W601; OIZ2601; PGUOIZ2601 OIZ2G601; OIZ2W601; OIZ2601; PGUOIZ2601 OIZ2G601; OIZ2W601; OIZ2601; PGUOIZ2601 OIZ325G651; OIZ325W651; OIZ325651; PGUOIZ325651 OIZ325G651; OIZ325W651; OIZ325651; PGUOIZ325651 OIZ6G581; OIZ6W581; OIZ6581; PGUOIZ6581 OIZ6G541; OIZ6W541; OIZ6541; PGUOIZ6541 PTOOIZ639K541; PTOOIZ639541 OIZ6G541; OIZ6W541; OIZ6541; PGUOIZ6541 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 25 07.10.2011 liegt bei 25 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 39 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 30 FUJI HEAVY IND.(J) 31 ROVER 32 AUDI 33 CHRYSLER (USA) 34 SEAT 35 SKODA 36 VOLKSWAGEN 37 GM DAEWOO (ROK) 38 OPEL, OPEL / VAUXHALL 39 FIAT 41 RENAULT 40 RENAULT 45 FORD, FORD MOTOR 46 JAGUAR 47 VOLVO 42 FORD 43 JAGUAR 44 VOLVO OIZ6G561; OIZ6G561; OIZ6G561; OIZ6W561; OIZ6W561; OIZ6W561; OIZ6561; OIZ6561; OIZ6561; PGUOIZ6561; PGUOIZ6561; PGUOIZ6561 OIZ6G561; OIZ6G561; OIZ6G561; OIZ6W561; OIZ6W561; OIZ6W561; OIZ6561; OIZ6561; OIZ6561; PGUOIZ6561; PGUOIZ6561; PGUOIZ6561 OIZ6G571; OIZ6W571; OIZ6571; PGUOIZ6571 OIZ6G571; OIZ6W571; OIZ6571; PGUOIZ6571 OIZ6G571; OIZ6W571; OIZ6571; PGUOIZ6571 OIZ6G571; OIZ6W571; OIZ6571; PGUOIZ6571 OIZ6G571; OIZ6W571; OIZ6571; PGUOIZ6571 OIZAG566; OIZAW566; OIZA566 OIZAG566; OIZAW566; OIZA566 OIZHG581; OIZHW581; OIZH581 OIZHG601; OIZHW601; OIZH601 OIZH50G601; OIZH50W601; OIZH50601; PGUOIZH50601 OIZHG634; OIZHG634; OIZHW634; OIZHW634; OIZH634; OIZH634 OIZHG634; OIZHG634; OIZHW634; OIZHW634; OIZH634; OIZH634 OIZHG634; OIZHG634; OIZHW634; OIZHW634; OIZH634; OIZH634 OIZH50G634; OIZH50W634; OIZH50634; PGUOIZH50634 OIZH50G634; OIZH50W634; OIZH50634; PGUOIZH50634 OIZH50G634; OIZH50W634; OIZH50634; PGUOIZH50634 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 38 07.10.2011 liegt bei 38 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 49 PEUGEOT 50 VOLVO 48 VOLVO 51 FIAT 54 FIAT 52 OPEL, OPEL / VAUXHALL 55 OPEL, OPEL / VAUXHALL 53 SAAB 56 SAAB 62 AUDI 57 AUDI 63 FORD 58 FORD 64 SEAT 59 SEAT 65 SKODA 60 SKODA 66 VOLKSWAGEN 61 VOLKSWAGEN 67 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ 68 DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. 73 SUZUKI 75 TOYOTA 74 TOYOTA 69 SUZUKI OIZHG651; OIZHW651; OIZH651 OIZHG651; OIZHW651; OIZH651 OIZH50G651; OIZH50W651; OIZH50651; PGUOIZH50651 OIZ737G651; OIZ737W651; OIZ737651 OIZ7G651; OIZ7W651; OIZ7651 OIZ737G651; OIZ737W651; OIZ737651 OIZ7G651; OIZ7W651; OIZ7651 OIZ737G651; OIZ737W651; OIZ737651 OIZ7G651; OIZ7W651; OIZ7651 OIZ8G571; OIZ8W571; OIZ8571; PGUOIZ8571 OIZ850G571; OIZ850W571; OIZ850571 OIZ8G571; OIZ8W571; OIZ8571; PGUOIZ8571 OIZ850G571; OIZ850W571; OIZ850571 OIZ8G571; OIZ8W571; OIZ8571; PGUOIZ8571 OIZ850G571; OIZ850W571; OIZ850571 OIZ8G571; OIZ8W571; OIZ8571; PGUOIZ8571 OIZ850G571; OIZ850W571; OIZ850571 OIZ8G571; OIZ8W571; OIZ8571; PGUOIZ8571 OIZ850G571; OIZ850W571; OIZ850571 OIZ8G666; OIZ8W666; OIZ8666; PGUOIZ8666 OIZ0G566; OIZ0W566; OIZ0566; PGUOIZ0566 OIZ0G601; OIZ0W601; OIZ0601; PGUOIZ0601 PTOOIZ039K601; PTOOIZ039601 OIZ0G601; OIZ0W601; OIZ0601; PGUOIZ0601 OIZ04660 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 37 07.10.2011 liegt bei 42 07.10.2011 liegt bei 37 07.10.2011 liegt bei 42 07.10.2011 liegt bei 37 07.10.2011 liegt bei 42 07.10.2011 liegt bei 45 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 45 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 45 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 45 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 45 07.10.2011 liegt bei 50 07.10.2011 liegt bei 45 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 39 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 46 07.10.2011 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 71 SUZUKI 70 TOYOTA 72 TOYOTA 78 HONDA 76 HONDA 77 HONDA 81 AUTOMOBILES DACIA S.A. 82 NISSAN, Nissan International S. A. 83 RENAULT 79 AUTOMOBILES DACIA S.A. 80 RENAULT 96 FORD 97 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 98 KIA 99 KIA MOTORS (SK) 100 MAZDA 101 MITSUBISHI 87 88 89 90 86 HYUNDAI KIA MAZDA MITSUBISHI DAIHATSU 84 DAIHATSU OIZ048G601; OIZ048W601; OIZ048601 OIZ04660 OIZ048G601; OIZ048W601; OIZ048601 OIZ0G641; OIZ0W641; OIZ0641; PGUOIZ0641 OIZ04664 OIZ048G641; OIZ048W641; OIZ048641 OIZ0G661; OIZ0W661; OIZ0661; PGUOIZ0661 OIZ0G661; OIZ0W661; OIZ0661; PGUOIZ0661 OIZ0G661; OIZ0W661; OIZ0661; PGUOIZ0661 OIZ048G661; OIZ048W661; OIZ048661 OIZ048G661; OIZ048W661; OIZ048661 OIZ0G671; OIZ0G671; OIZ0W671; OIZ0W671; OIZ0671; OIZ0671; PGUOIZ0671; PGUOIZ0671 OIZ0G671; OIZ0G671; OIZ0W671; OIZ0W671; OIZ0671; OIZ0671; PGUOIZ0671; PGUOIZ0671 OIZ0G671; OIZ0G671; OIZ0W671; OIZ0W671; OIZ0671; OIZ0671; PGUOIZ0671; PGUOIZ0671 OIZ0G671; OIZ0G671; OIZ0W671; OIZ0W671; OIZ0671; OIZ0671; PGUOIZ0671; PGUOIZ0671 OIZ0G671; OIZ0G671; OIZ0W671; OIZ0W671; OIZ0671; OIZ0671; PGUOIZ0671; PGUOIZ0671 OIZ0G671; OIZ0G671; OIZ0W671; OIZ0W671; OIZ0671; OIZ0671; PGUOIZ0671; PGUOIZ0671 OIZ04667; OIZ04667 OIZ04667; OIZ04667 OIZ04667; OIZ04667 OIZ04667; OIZ04667 OIZ0G666; OIZ0W666; OIZ0666; PGUOIZ0666 OIZ046666 48 07.10.2011 liegt bei 46 48 07.10.2011 07.10.2011 liegt bei liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 46 48 07.10.2011 07.10.2011 liegt bei liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 48 07.10.2011 liegt bei 48 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 46 46 46 46 40 07.10.2011 07.10.2011 07.10.2011 07.10.2011 07.10.2011 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 46 07.10.2011 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 85 DAIHATSU 91 HYUNDAI MOTOR (CZ) 92 KIA 93 KIA MOTORS (SK) 94 MAZDA 95 MITSUBISHI 102 CHRYSLER (USA) 105 GM DAEWOO (ROK) 103 GM DAEWOO (ROK) 106 OPEL, OPEL / VAUXHALL 104 OPEL, OPEL / VAUXHALL V.2. OIZ048G666; OIZ048W666; OIZ048666 OIZ048G671; OIZ048W671; OIZ048671 OIZ048G671; OIZ048W671; OIZ048671 OIZ048G671; OIZ048W671; OIZ048671 OIZ048G671; OIZ048W671; OIZ048671 OIZ048G671; OIZ048W671; OIZ048671 OIZ0G716; OIZ0W716; OIZ0716; PGUOIZ0716 OIZUG701; OIZUW701; OIZU701 OIZU40G701; OIZU40W701; OIZU40701 OIZUG701; OIZUW701; OIZU701 OIZU40G701; OIZU40W701; OIZU40701 48 07.10.2011 liegt bei 48 07.10.2011 liegt bei 48 07.10.2011 liegt bei 48 07.10.2011 liegt bei 48 07.10.2011 liegt bei 48 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 36 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei 36 07.10.2011 liegt bei 40 07.10.2011 liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 07.10.2011 KUB Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Radbeschreibung Unterlagen mit Änderung Ausf. 17 Datum / Änderung / Datum 29.08.2011 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: OIZ des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Datum: 07.10.2011 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 - 18 - 19 - 20 - G - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 4 E D.1 D.2 3 - 5 V.9 - 14 P.3 - 10 - 22 - 14.1 P.1 - 9 P.2 P.4 L J 2.2 - /- T S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :OIZ :AEZ Leichtmetallräder GmbH :07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Zu Auflage 685: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI SEMPERIT TOYO UNIROYAL YOKOHAMA Reifengröße: 205/50R16 225/45R16 Typ: S-01,S-02, S-03 ContiSportContact (nicht ASR), ContiSportContact 2 SP Sport 8000, SP Sport 9000 Carat Extremo EAGLE F1, EAGLE Ventura MXX 3, SX-GT P7000 Direction Grip Proxes T1-S RainSport 1 A520, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage DD3: Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE RE71, S-01(ZR) zul. Achlast bis 1460 kg DUNLOP SP SPORT 2000 GOODYEAR EAGLE F1 MICHELIN MXM Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. Zu Auflage VDX: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft: Hersteller: DUNLOP MICHELIN Typ: SP Sport 2020 MXM Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination ausreichend. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 Î 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ A-1230 WIEN Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Zu Anlage: 7 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: KIA UB e11*2007/46*0195*.. RIO Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 340 y = 380 x = 290 y = 330 Achse VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 340 y = 380 x = 340 y = 380 x = 280 y = 350 x = 280 y = 350 Aufweiten um [mm] 8 30 8 33 Achse VA VA HA HA TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Zu Anlage: 28 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: TOYOTA XP12(a) e11*2007/46*0020*.. TOYOTA VERSO-S Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 230 y = 380 x = 180 y = 330 x = 250 y = 220 x = 200 y = 170 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 230 y = 380 x = 230 y = 380 x = 250 y = 220 x = 250 y = 220 Aufweiten um [mm] 8 20 8 21 Achse VA VA HA HA TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Zu Anlage: 42 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: FORD DYB e13*2007/46*1138*.. FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 270 y = 300 x = 320 y = 350 Achse VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26J 26N 27F 27H Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 320 y = 350 x = 320 y = 350 x = 300 y = 350 x = 300 y = 350 Aufweiten um [mm] 15 8 25 8 Achse VA VA HA HA TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Zu Anlage: 61 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: VW 1K e1*2001/116*0242*.. GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 280 y = 380 x = 230 y = 330 Achse VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26J 26N 27F 27H Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 280 y = 380 x = 280 y = 380 x = 260 y = 310 x = 260 y = 310 Aufweiten um [mm] 16 8 36 8 Achse VA VA HA HA TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Zu Anlage: 107 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: FUJI HEAVY D1(a) e11*2007/46*0021*.. SUBARU TREZIA Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 230 y = 380 x = 180 y = 330 x = 250 y = 220 x = 200 y = 170 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 230 y = 380 x = 230 y = 380 x = 250 y = 220 x = 250 y = 220 Aufweiten um [mm] 8 20 8 21 Achse VA VA HA HA TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 ANLAGE: 57 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET50 LK112 ET50 LK112 ET50 OIZ850G571 OIZ850W571 OIZ850571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 705 Kunststoff 705 Kunststoff 705 zul. Abroll umf. (mm) 2090 2090 2090 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm AUDI A3 CABRIOLET Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16 8P 215/55R16 93 225/50R16 92 AUDI A3,S3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0217*. 66 - 147 205/55R16 8P e1*2001/116*0418*.. 8PA 215/55R16 93 e13*2007/46*1082*.. 8PB gültig ab Fertig datum 11/12 11/12 11/12 Auflagen zu Reifen 12R; 51G 12A; 54A 11A; 12A; 24J; 24M Auflagen Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 12R; 51G 12A Auflagen Sportback (4-türig); Schrägheck 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 57 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 57 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Seite: 3 von 3 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 ANLAGE: 58 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET50 LK112 ET50 LK112 ET50 OIZ850G571 OIZ850W571 OIZ850571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 705 Kunststoff 705 Kunststoff 705 zul. Abroll umf. (mm) 2090 2090 2090 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm FORD GALAXY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0024*.., 66 - 110 205/55R16 93 WGR e1*95/54*0024*.. 225/50R16 92 WGR e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*.. Auflagen zu Reifen 12U; 5HA; 51J 11A; 12A; 24J; 24M; 367; 5GM 66 - 150 195/60R16 12U; 51G 215/55R16 93 12A; 5HA 215/55R16 95 12A; 5HR 66 - 128 195/60R16C 93 12U; 5HA 205/55R16 94 12U; 5HI 215/55R16 93 VDX; 12A; 5HA 225/50R16 92 VDN; 11A; 12A; 22B; 24J; 24M 225/50R16 96 11A; 12A; 22B; 24J; 24M 225/55R16 95 11A; 12A; 21B; 22B; 24J; 24M; 5HR; 54A gültig ab Fertig datum 11/12 11/12 11/12 Auflagen ab e1*95/54*0024*12; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U nur bis e1*95/54*0024*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 58 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 58 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. VDX) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 ANLAGE: 59 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET50 LK112 ET50 LK112 ET50 OIZ850G571 OIZ850W571 OIZ850571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 705 Kunststoff 705 Kunststoff 705 zul. Abroll umf. (mm) 2090 2090 2090 gültig ab Fertig datum 11/12 11/12 11/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5PN; 5P; 1P Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7MS Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 5P; 5PN 170 Nm für Typ : 7MS ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2007/46*0012*.. 5PN 63 - 147 205/55R16 12T; 51G 215/55R16 93 11A; 12A; 24J 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 205/60R16 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 205/60R16 215/55R16 93 225/50R16 92 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J 12A; 52J 12A 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 12T; 51G 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 205/60R16 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J Auflagen Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 59 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2007/46*0012*.. 5PN 77 - 155 205/55R16 12T; 51G; 52J 205/60R16 12T; 51G; 52J 215/55R16 93 12A; 52J 225/50R16 92 12A ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2001/116*0050*.. 5P 63 - 147 205/55R16 12T; 51G 215/55R16 93 11A; 12A; 24J 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 205/60R16 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 205/60R16 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 12T; 51G 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 205/60R16 215/55R16 93 225/50R16 92 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J 12A; 52J 12A 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 205/55R16 205/60R16 215/55R16 93 225/50R16 92 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J 12A; 52J 12A kW Reifen 63 - 155 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12A; 51J 11A; 12A; 22P; 24J; 24M LEON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e9*2001/116*0052*.. 1P Seite: 2 von 5 Auflagen Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 59 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ SEAT ALHAMBRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93 7MS e1*98/14*0036*.. 7MS e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.. Auflagen zu Reifen nicht Allradantrieb; 12U; 5HA; 51J 225/50R16 92 VDM; 11A; 12A; 24J; 24M; 367 66 - 150 195/60R16 12U; 51G 215/55R16 12A; 51G 215/55R16 93 nicht Allradantrieb; 12A; 5HA 215/55R16 95 12A; 5HR 66 - 110 195/60R16C 93 12U; 5HA 205/55R16 94 12U; 5HI 215/55R16 93 VDX; 5HA 225/50R16 92 VDN; 11A; 22B; 24J; 24M; 5GM 225/50R16 92 VDN; 11A; 22B; 24J; 24M 225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 5HR; 54A Seite: 3 von 5 Auflagen ab e1*98/14*0036*08; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P nur bis e1*98/14*0036*07; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 59 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 59 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. VDX) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 ANLAGE: 60 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET50 LK112 ET50 LK112 ET50 OIZ850G571 OIZ850W571 OIZ850571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 705 Kunststoff 705 Kunststoff 705 zul. Abroll umf. (mm) 2090 2090 2090 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm SKODA OCTAVIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 1Z e11*2007/46*0012*.. 1Z 215/55R16 93 225/50R16 92 55 - 147 205/55R16 e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16 e11*2007/46*0012*.. Auflagen zu Reifen 12R Auflagen Nicht Octavia Scout; 12A 12A 12R; 51G; 52J 12R; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nur Octavia Scout; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z SUPERB Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94 3T Auflagen zu Reifen 12R; 52J Auflagen Stufenheck; 215/55R16 93 12A; 52J e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94 e11*2007/46*0014*.. 12R; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z Kombi; 215/55R16 93 12A; 52J e11*2007/46*0014*.. 3T gültig ab Fertig datum 11/12 11/12 11/12 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 60 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ YETI Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/55R16 5L e11*2007/46*0034*.. Seite: 2 von 3 Auflagen zu Reifen 12Q; 51G; 52J Auflagen Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 60 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Seite: 3 von 3 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 ANLAGE: 61 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET50 LK112 ET50 LK112 ET50 OIZ850G571 OIZ850W571 OIZ850571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 705 Kunststoff 705 Kunststoff 705 zul. Abroll umf. (mm) 2090 2090 2090 gültig ab Fertig datum 11/12 11/12 11/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1KM; 1K; 16; 2K; 2KN; 1KP; 1T Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 1T; 16; 2K; 2KN 170 Nm für Typ : 7M CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 2K e1*2007/46*0217*.., 2KN Auflagen zu Reifen 51G L320 2K 2KN 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 51 - 103 205/55R16 91 205/55R16 94 e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 62 - 103 205/55R16 91 5GG Auflagen Nur Caddy Maxi; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Nicht Caddy Maxi; ab WV2ZZZ2K?8?05280 1; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VB1 kurzer Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 ANLAGE: 61 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91 2K e1*2007/46*0217*.., 2KN 205/55R16 94 Seite: 2 von 8 Auflagen zu Reifen 5GG L320 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0242*.. 1K 51 - 103 205/55R16 91 205/55R16 94 kW 103 Reifen 205/55R16 215/55R16 93 e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 e1*2007/46*0490*.. 55 - 169 205/55R16 90 215/55R16 93 225/50R16 92 215/55R16 93 e1*2001/116*0242*.. WV2ZZZ2K?8?05280 0; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Nicht Caddy Maxi; ab WV2ZZZ2K?8?05280 1; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; VB2 1K 1K 5GG Auflagen Nicht Caddy Maxi; nur bis 77 - 118 205/50R16 91 205/55R16 215/55R16 93 Auflagen zu Reifen 12R; 51G 12A Auflagen Nur Golf 6; Ab e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 12R Nur Golf 5; Nur bis 12A e1*2001/116*0242*24; 11A; 12A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 12R; 51G Nur Golf 6; Ab 12A 12I 12I; 51G 12A e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 ANLAGE: 61 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 1KP Seite: 3 von 8 Auflagen zu Reifen 12K; 51G 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 215/55R16 93 12R 12A 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 215/55R16 93 225/50R16 92 12R 12A 11A; 12A; 22P; 24J 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 215/55R16 93 12R 12A 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 e1*2007/46*0491*.. 12R Auflagen Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nur CrossGolf; Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nicht CrossGolf; Nur Golf Plus; Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nur CrossGolf 6; Ab e1*2001/116*0304*21; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Nur Golf Plus 6; Ab 215/55R16 93 225/50R16 92 12A 11A; 12A; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U JETTA, BEETLE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0539*.. 16 77 - 103 195/55R16 87 195/60R16 89 205/50R16 87 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen 12N; 51J 12A; 51J 124 124; 51G 12A 12A; 57T Auflagen Nur Jetta (Stufenheck); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 ANLAGE: 61 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH __________________________________________________________________________________________________________________ JETTA, GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0328*.. 77 1KM Seite: 4 von 8 Reifen 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 215/55R16 93 225/50R16 92 TOURAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16 1T e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. 1T DE*2007/46*0506*.., e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. 66 - 125 205/55R16 Auflagen zu Reifen 12R; 51G 11A; 12A; 21P; 22M; 22P 11A; 12A; 21P; 22M; 22P; 24J Auflagen GOLF 6 (Variant); ab e1*2001/116*0328*15; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U 12R; 51G GOLF (Variant); nur 11A; 12A; 21P; 22M; 22P bis 11A; 12A; 21P; 22M; e1*2001/116*0328*14; 22P; 24J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U 12R; 51G GOLF 6 (Variant); 11A; 12A; 21P; 22M; 22P ab 11A; 12A; 21P; 22M; e1*2001/116*0328*15; 22P; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76U 12R; 51G JETTA (Limousine); 11A; 12A; 21P; 22M; 22P Frontantrieb; 11A; 12A; 21P; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 22P; 24J 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen zu Reifen 12R; 51G; 52J Auflagen nur CrossTouran; 12R; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z nicht CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 61 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ VW SHARAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16 7M e1*98/14*0023*.. 205/55R16 94 66 - 150 195/60R16 215/55R16 215/55R16 93 7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. Seite: 5 von 8 Auflagen zu Reifen 12U; 51G 12U; 5HI; 51J 12U; 5HR; 51G 12A; 51G nicht Allradantrieb; 12A; 5HA 225/50R16 11A; 12A; 22L; 53S 150 205/55R16 94 12U; 5HI; 51J; 52J 66 - 128 195/60R16C 93 12U; 5HA 205/55R16 94 12U; 5HI 215/55R16 VDO; 12A 215/55R16 93 12A; 5HA 225/50R16 VDP; 12A 225/50R16 92 VDN; 12A 225/55R16 95 11A; 12A; 22B; 5HR; 54A Auflagen ab e1*98/14*0023*12; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P nur bis e1*98/14*0023*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 61 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ 12I) Seite: 6 von 8 Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 61 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355 ANLAGE: 61 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIZ Stand: 07.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale Hinterachse). VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite Hinterachse). VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. VDP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.