Rad-Gutachten

Transcription

Rad-Gutachten
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
OIZ850
KBA
45355
STAND
NG16
DESIGN
GRÖSSE
10/2011
IMOLA
6.5Jx16
LK 5x112
OIZ850
ZU RAD-ARTIKEL-NR. OIZ850G
OIZ850W
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2011
ET 50
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach
DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug
empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.
Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2011
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
45355*15
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 16 H2
Typ:
OIZ
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45355*15
Die ABE-Nr. 45355 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ OIZ, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0828-03-WIRD/N15 vom 23.03.2011
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 107 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.03.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 16.06.2011
Im Auftrag
(Stefan Zimmermann)
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0828-03-WIRD/N15, zur Genehmigung vorgelegt am:
24.05.2011
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45355*15
- Anlage Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
11-TAAP-3029
Seite: 1 von 1
TEIL EGUTACHTEN
366-0828-03-WIRD/N16
Antragsteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad
Typ:
OIZ
Felgengröße:
6 1/2 J X 16 H2
Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der
jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung
nach § 21 StVZO.
Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt.
Die Leichtmetall-Sonderräder Typ OIZ genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung der
Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen die
Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE.
Sachverständiger
Wien, 07.10.2011
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
11-TAAP-3029
Seite: 1 von 11
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 45 355
366-0828-03-WIRD/N16
Antragsteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
396843/0000
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Typ:
OIZ
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 6.5 J x 16 H2 gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.
Übersicht
Ausführung
OIZ2G581
OIZ2W581
OIZ2581
PGUOIZ2581
OIZ2G541
OIZ2W541
OIZ2541
PGUOIZ2541
OIZ2G561
OIZ2W561
OIZ2561
PGUOIZ2561
OIZ2G566
OIZ2W566
OIZ2566
PGUOIZ2566
OIZ2G571
OIZ2W571
OIZ2571
PGUOIZ2571
OIZ2G601
OIZ2W601
OIZ2601
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø56.6
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
ohne
ohne
ohne
Lochkreis
(mm) /
-zahl
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
58,1
58,1
58,1
54,1
54,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,6
56,6
56,6
56,6
57,1
57,1
57,1
57,1
60,1
60,1
60,1
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
zul.
Radlast
(kg)
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
615
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1990
1990
1990
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 11
PGUOIZ2601
OIZ325G651
OIZ325W651
OIZ325651
PGUOIZ325651
OIZ6G581
OIZ6W581
OIZ6581
PGUOIZ6581
OIZ6G541
OIZ6W541
OIZ6541
PGUOIZ6541
PTOOIZ639K54
1
PTOOIZ639541
OIZ6G561
OIZ6G561
OIZ6G561
OIZ6W561
OIZ6W561
OIZ6W561
OIZ6561
OIZ6561
OIZ6561
PGUOIZ6561
PGUOIZ6561
PGUOIZ6561
OIZ6G571
OIZ6W571
OIZ6571
PGUOIZ6571
OIZAG566
OIZAW566
OIZA566
OIZHG581
OIZHW581
OIZH581
OIZHG601
OIZHW601
OIZH50G601
OIZH50W601
OIZH50601
OIZH601
PGUOIZH50601
OIZHG634
OIZHG634
OIZHW634
OIZHW634
OIZH50G634
LK100 ET40
LK108 ET25
LK108 ET25
LK108 ET25
LK108 ET25
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET39
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø58.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
Ø60.1 Ø54.1
ohne
100/4
108/4
108/4
108/4
108/4
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
60,1
65,1
65,1
65,1
65,1
58,1
58,1
58,1
58,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
40
25
25
25
25
40
40
40
40
40
40
40
40
39
615
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
1990
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
09/08
LK100 ET39
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK105 ET38
LK105 ET38
LK105 ET38
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET50
LK108 ET50
LK108 ET50
LK108 ET40
LK108 ET50
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET50
ohne
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø56.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
Ø60.1 Ø57.1
ohne
ohne
ohne
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø58.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø60.1
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
105/5
105/5
105/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
57,1
57,1
57,1
57,1
56,6
56,6
56,6
58,1
58,1
58,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
63,4
63,4
63,4
63,4
63,4
39
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
38
38
38
40
40
40
40
40
50
50
50
40
50
40
40
40
40
50
575
550
560
575
550
560
575
550
560
575
550
560
575
565
565
565
565
705
705
705
670
670
670
670
670
710
710
710
670
710
635
650
635
650
710
1975
2060
2025
1975
2060
2025
1975
2060
2025
1975
2060
2025
1975
1990
1990
1990
1990
2090
2090
2090
1995
1995
1995
1995
1995
2060
2060
2060
1995
2060
2098
2060
2098
2060
2060
09/08
07/05
07/05
07/05
05/06
05/06
05/06
10/06
10/06
10/06
10/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
11/12
11/12
11/12
07/05
05/06
10/06
07/05
05/06
07/05
05/06
10/06
10/06
10/06
10/06
07/05
10/06
05/06
07/05
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 11
OIZH50W634
OIZH50634
OIZH634
OIZH634
PGUOIZH50634
OIZHG651
OIZHW651
OIZH50G651
OIZH50W651
OIZH50651
OIZH651
PGUOIZH50651
OIZ7G651
OIZ7W651
OIZ737G651
OIZ737W651
OIZ737651
OIZ7651
OIZ8G571
OIZ8W571
OIZ850G571
OIZ850W571
OIZ850571
OIZ8571
PGUOIZ8571
OIZ8G666
OIZ8W666
OIZ850G666
OIZ850W666
OIZ8666
PGUOIZ8666
OIZ0G566
OIZ0W566
OIZ0566
PGUOIZ0566
OIZ0G601
OIZ0W601
OIZ04660
OIZ048G601
OIZ048W601
OIZ048601
OIZ0601
PGUOIZ0601
PTOOIZ039K60
1
PTOOIZ039601
OIZ0G641
OIZ0W641
OIZ04664
OIZ048G641
LK108 ET50
LK108 ET50
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET50
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET50
LK108 ET50
LK108 ET50
LK108 ET40
LK108 ET50
LK110 ET42
LK110 ET42
LK110 ET37
LK110 ET37
LK110 ET37
LK110 ET42
LK112 ET45
LK112 ET45
LK112 ET50
LK112 ET50
LK112 ET50
LK112 ET45
LK112 ET45
LK112 ET45
LK112 ET45
LK112 ET50
LK112 ET50
LK112 ET45
LK112 ET45
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET46
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET39
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø63.4
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø71.6 Ø56.6
Ø71.6 Ø56.6
Ø71.6 Ø56.6
Ø71.6 Ø56.6
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
Ø71.6 Ø60.1
ohne
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
110/5
110/5
110/5
110/5
110/5
110/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
63,4
63,4
63,4
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
56,6
56,6
56,6
56,6
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
50
50
40
40
50
40
40
50
50
50
40
50
42
42
37
37
37
42
45
45
50
50
50
45
45
45
45
50
50
45
45
40
40
40
40
40
40
46
48
48
48
40
40
39
695
695
635
650
695
640
640
710
710
710
640
710
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
705
655
655
705
705
705
705
655
655
655
2098
2098
2098
2060
2098
2090
2090
2060
2060
2060
2090
2060
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2090
2245
2245
2090
2090
2090
2090
2245
2245
2245
05/06
10/06
10/06
10/06
10/06
07/05
05/06
07/05
05/06
10/06
10/06
10/06
07/05
05/06
11/12
11/12
11/12
10/06
07/05
05/06
11/12
11/12
11/12
10/06
10/06
07/05
05/06
11/12
11/12
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
11/12
11/12
11/12
10/06
10/06
09/08
LK114.3 ET39
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET46
LK114.3 ET48
ohne
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
60,1
64,1
64,1
64,1
64,1
39
40
40
46
48
655
705
705
705
705
2245
2090
2090
2090
2090
09/08
07/05
05/06
10/06
11/12
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 11
OIZ048W641
OIZ048641
OIZ0641
PGUOIZ0641
OIZ0G661
OIZ0W661
OIZ048G661
OIZ048W661
OIZ048661
OIZ0661
PGUOIZ0661
OIZ0G666
OIZ0W666
OIZ046666
OIZ048G666
OIZ048W666
OIZ048666
OIZ0666
PGUOIZ0666
OIZ0G671
OIZ0G671
OIZ0W671
OIZ0W671
OIZ04667
OIZ04667
OIZ048G671
OIZ048W671
OIZ048671
OIZ0671
OIZ0671
PGUOIZ0671
PGUOIZ0671
OIZ0G716
OIZ0W716
OIZ0716
PGUOIZ0716
OIZUG701
OIZUW701
OIZU40G701
OIZU40W701
OIZU40701
OIZU701
I.1.
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET46
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET46
LK114.3 ET46
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET48
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK115 ET36
LK115 ET36
LK115 ET40
LK115 ET40
LK115 ET40
LK115 ET36
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø64.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.1
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø66.6
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
Ø71.6 Ø67.1
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
115/5
115/5
115/5
115/5
115/5
115/5
64,1
64,1
64,1
64,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,1
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
71,6
71,6
71,6
71,6
70,1
70,1
70,1
70,1
70,1
70,1
48
48
40
40
40
40
48
48
48
40
40
40
40
46
48
48
48
40
40
40
40
40
40
46
46
48
48
48
40
40
40
40
40
40
40
40
36
36
40
40
40
36
705
705
705
705
700
700
705
705
705
700
700
700
700
700
700
700
700
700
700
660
705
660
705
670
705
705
705
705
660
705
660
705
705
705
705
705
670
670
670
670
670
670
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller
: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
2090
2090
2090
2090
2098
2098
2090
2090
2090
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2098
2245
2090
2245
2090
2200
2090
2090
2090
2090
2245
2090
2245
2090
2090
2090
2090
2090
2202
2202
2202
2202
2202
2202
11/12
11/12
10/06
10/06
07/05
05/06
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10/06
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07/05
05/06
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11/12
10/06
10/06
07/05
07/05
05/06
05/06
10/06
10/06
11/12
11/12
11/12
10/06
10/06
10/06
10/06
07/05
05/06
10/06
10/06
07/05
05/06
11/12
11/12
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10/06
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 5 von 11
Handelsmarke
: Dotz Imola
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 8,9 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OIZH634:
: Außenseite
: Innenseite
Hersteller
: --
: AEZ
Radtyp
: --
: OIZ
Radausführung
: --
: LK108 ET40
Radgröße
: --
: 6 1/2 J X 16 H2
Typzeichen
: KBA 45355
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET40
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 10.06
Herkunftsmerkmal
: --
: Made in EC ww. MIC
Gießereikennzeichnung
: --
: HS ww. MS 349 ww.ZCW
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Pfalz mit Nr. 86002391-10 vom 16.10.2006 und vom TÜV Essen mit Nr.
RP-003418-A0-144 vom 11.05.2006 liegt vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0828-03-MURD/N7-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 6 von 11
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
1 CITROEN
2 FIAT
3 FORD
4 PEUGEOT
5 DAIHATSU
6 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
7 KIA
8 MAZDA
Ausführung
ET
erstellt am
OIZ2G581; OIZ2W581;
OIZ2581; PGUOIZ2581
OIZ2G581; OIZ2W581;
OIZ2581; PGUOIZ2581
OIZ2G581; OIZ2W581;
OIZ2581; PGUOIZ2581
OIZ2G581; OIZ2W581;
OIZ2581; PGUOIZ2581
OIZ2G541; OIZ2W541;
OIZ2541; PGUOIZ2541
OIZ2G541; OIZ2W541;
OIZ2541; PGUOIZ2541
OIZ2G541; OIZ2W541;
OIZ2541; PGUOIZ2541
OIZ2G541; OIZ2W541;
OIZ2541; PGUOIZ2541
40
07.10.2011
Allg.
Hinweise
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 11
9 OPEL / VAUXHALL
10 SUZUKI
11 TOYOTA
12 BMW AG
13 HONDA
14 KIA
15 NETHERLAND
16 ROVER
17 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK)
18 FIAT
19 OPEL, OPEL / VAUXHALL
20 SEAT
21 VOLKSWAGEN
22 AUTOMOBILES DACIA S.A.
23 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
24 RENAULT
25 CITROEN
26 PEUGEOT
27 FIAT
107 FUJI HEAVY IND.(J)
29 TOYOTA
28 TOYOTA
OIZ2G541; OIZ2W541;
OIZ2541; PGUOIZ2541
OIZ2G541; OIZ2W541;
OIZ2541; PGUOIZ2541
OIZ2G541; OIZ2W541;
OIZ2541; PGUOIZ2541
OIZ2G561; OIZ2W561;
OIZ2561; PGUOIZ2561
OIZ2G561; OIZ2W561;
OIZ2561; PGUOIZ2561
OIZ2G561; OIZ2W561;
OIZ2561; PGUOIZ2561
OIZ2G561; OIZ2W561;
OIZ2561; PGUOIZ2561
OIZ2G561; OIZ2W561;
OIZ2561; PGUOIZ2561
OIZ2G566; OIZ2W566;
OIZ2566; PGUOIZ2566
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
OIZ2G566; OIZ2W566;
OIZ2566; PGUOIZ2566
OIZ2G566; OIZ2W566;
OIZ2566; PGUOIZ2566
OIZ2G571; OIZ2W571;
OIZ2571; PGUOIZ2571
OIZ2G571; OIZ2W571;
OIZ2571; PGUOIZ2571
OIZ2G601; OIZ2W601;
OIZ2601; PGUOIZ2601
OIZ2G601; OIZ2W601;
OIZ2601; PGUOIZ2601
OIZ2G601; OIZ2W601;
OIZ2601; PGUOIZ2601
OIZ325G651; OIZ325W651;
OIZ325651; PGUOIZ325651
OIZ325G651; OIZ325W651;
OIZ325651; PGUOIZ325651
OIZ6G581; OIZ6W581;
OIZ6581; PGUOIZ6581
OIZ6G541; OIZ6W541;
OIZ6541; PGUOIZ6541
PTOOIZ639K541;
PTOOIZ639541
OIZ6G541; OIZ6W541;
OIZ6541; PGUOIZ6541
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
25
07.10.2011
liegt bei
25
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
39
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 11
30 FUJI HEAVY IND.(J)
31 ROVER
32 AUDI
33 CHRYSLER (USA)
34 SEAT
35 SKODA
36 VOLKSWAGEN
37 GM DAEWOO (ROK)
38 OPEL, OPEL / VAUXHALL
39 FIAT
41 RENAULT
40 RENAULT
45 FORD, FORD MOTOR
46 JAGUAR
47 VOLVO
42 FORD
43 JAGUAR
44 VOLVO
OIZ6G561; OIZ6G561;
OIZ6G561; OIZ6W561;
OIZ6W561; OIZ6W561;
OIZ6561; OIZ6561;
OIZ6561; PGUOIZ6561;
PGUOIZ6561; PGUOIZ6561
OIZ6G561; OIZ6G561;
OIZ6G561; OIZ6W561;
OIZ6W561; OIZ6W561;
OIZ6561; OIZ6561;
OIZ6561; PGUOIZ6561;
PGUOIZ6561; PGUOIZ6561
OIZ6G571; OIZ6W571;
OIZ6571; PGUOIZ6571
OIZ6G571; OIZ6W571;
OIZ6571; PGUOIZ6571
OIZ6G571; OIZ6W571;
OIZ6571; PGUOIZ6571
OIZ6G571; OIZ6W571;
OIZ6571; PGUOIZ6571
OIZ6G571; OIZ6W571;
OIZ6571; PGUOIZ6571
OIZAG566; OIZAW566;
OIZA566
OIZAG566; OIZAW566;
OIZA566
OIZHG581; OIZHW581;
OIZH581
OIZHG601; OIZHW601;
OIZH601
OIZH50G601;
OIZH50W601; OIZH50601;
PGUOIZH50601
OIZHG634; OIZHG634;
OIZHW634; OIZHW634;
OIZH634; OIZH634
OIZHG634; OIZHG634;
OIZHW634; OIZHW634;
OIZH634; OIZH634
OIZHG634; OIZHG634;
OIZHW634; OIZHW634;
OIZH634; OIZH634
OIZH50G634;
OIZH50W634; OIZH50634;
PGUOIZH50634
OIZH50G634;
OIZH50W634; OIZH50634;
PGUOIZH50634
OIZH50G634;
OIZH50W634; OIZH50634;
PGUOIZH50634
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
38
07.10.2011
liegt bei
38
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 11
49 PEUGEOT
50 VOLVO
48 VOLVO
51 FIAT
54 FIAT
52 OPEL, OPEL / VAUXHALL
55 OPEL, OPEL / VAUXHALL
53 SAAB
56 SAAB
62 AUDI
57 AUDI
63 FORD
58 FORD
64 SEAT
59 SEAT
65 SKODA
60 SKODA
66 VOLKSWAGEN
61 VOLKSWAGEN
67 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
68 DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
73 SUZUKI
75 TOYOTA
74 TOYOTA
69 SUZUKI
OIZHG651; OIZHW651;
OIZH651
OIZHG651; OIZHW651;
OIZH651
OIZH50G651;
OIZH50W651; OIZH50651;
PGUOIZH50651
OIZ737G651; OIZ737W651;
OIZ737651
OIZ7G651; OIZ7W651;
OIZ7651
OIZ737G651; OIZ737W651;
OIZ737651
OIZ7G651; OIZ7W651;
OIZ7651
OIZ737G651; OIZ737W651;
OIZ737651
OIZ7G651; OIZ7W651;
OIZ7651
OIZ8G571; OIZ8W571;
OIZ8571; PGUOIZ8571
OIZ850G571; OIZ850W571;
OIZ850571
OIZ8G571; OIZ8W571;
OIZ8571; PGUOIZ8571
OIZ850G571; OIZ850W571;
OIZ850571
OIZ8G571; OIZ8W571;
OIZ8571; PGUOIZ8571
OIZ850G571; OIZ850W571;
OIZ850571
OIZ8G571; OIZ8W571;
OIZ8571; PGUOIZ8571
OIZ850G571; OIZ850W571;
OIZ850571
OIZ8G571; OIZ8W571;
OIZ8571; PGUOIZ8571
OIZ850G571; OIZ850W571;
OIZ850571
OIZ8G666; OIZ8W666;
OIZ8666; PGUOIZ8666
OIZ0G566; OIZ0W566;
OIZ0566; PGUOIZ0566
OIZ0G601; OIZ0W601;
OIZ0601; PGUOIZ0601
PTOOIZ039K601;
PTOOIZ039601
OIZ0G601; OIZ0W601;
OIZ0601; PGUOIZ0601
OIZ04660
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
37
07.10.2011
liegt bei
42
07.10.2011
liegt bei
37
07.10.2011
liegt bei
42
07.10.2011
liegt bei
37
07.10.2011
liegt bei
42
07.10.2011
liegt bei
45
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
45
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
45
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
45
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
45
07.10.2011
liegt bei
50
07.10.2011
liegt bei
45
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
39
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
46
07.10.2011
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 11
71 SUZUKI
70 TOYOTA
72 TOYOTA
78 HONDA
76 HONDA
77 HONDA
81 AUTOMOBILES DACIA S.A.
82 NISSAN, Nissan International S. A.
83 RENAULT
79 AUTOMOBILES DACIA S.A.
80 RENAULT
96 FORD
97 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
98 KIA
99 KIA MOTORS (SK)
100 MAZDA
101 MITSUBISHI
87
88
89
90
86
HYUNDAI
KIA
MAZDA
MITSUBISHI
DAIHATSU
84 DAIHATSU
OIZ048G601; OIZ048W601;
OIZ048601
OIZ04660
OIZ048G601; OIZ048W601;
OIZ048601
OIZ0G641; OIZ0W641;
OIZ0641; PGUOIZ0641
OIZ04664
OIZ048G641; OIZ048W641;
OIZ048641
OIZ0G661; OIZ0W661;
OIZ0661; PGUOIZ0661
OIZ0G661; OIZ0W661;
OIZ0661; PGUOIZ0661
OIZ0G661; OIZ0W661;
OIZ0661; PGUOIZ0661
OIZ048G661; OIZ048W661;
OIZ048661
OIZ048G661; OIZ048W661;
OIZ048661
OIZ0G671; OIZ0G671;
OIZ0W671; OIZ0W671;
OIZ0671; OIZ0671;
PGUOIZ0671; PGUOIZ0671
OIZ0G671; OIZ0G671;
OIZ0W671; OIZ0W671;
OIZ0671; OIZ0671;
PGUOIZ0671; PGUOIZ0671
OIZ0G671; OIZ0G671;
OIZ0W671; OIZ0W671;
OIZ0671; OIZ0671;
PGUOIZ0671; PGUOIZ0671
OIZ0G671; OIZ0G671;
OIZ0W671; OIZ0W671;
OIZ0671; OIZ0671;
PGUOIZ0671; PGUOIZ0671
OIZ0G671; OIZ0G671;
OIZ0W671; OIZ0W671;
OIZ0671; OIZ0671;
PGUOIZ0671; PGUOIZ0671
OIZ0G671; OIZ0G671;
OIZ0W671; OIZ0W671;
OIZ0671; OIZ0671;
PGUOIZ0671; PGUOIZ0671
OIZ04667; OIZ04667
OIZ04667; OIZ04667
OIZ04667; OIZ04667
OIZ04667; OIZ04667
OIZ0G666; OIZ0W666;
OIZ0666; PGUOIZ0666
OIZ046666
48
07.10.2011
liegt bei
46
48
07.10.2011
07.10.2011
liegt bei
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
46
48
07.10.2011
07.10.2011
liegt bei
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
48
07.10.2011
liegt bei
48
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
46
46
46
46
40
07.10.2011
07.10.2011
07.10.2011
07.10.2011
07.10.2011
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
46
07.10.2011
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 11
85 DAIHATSU
91 HYUNDAI MOTOR (CZ)
92 KIA
93 KIA MOTORS (SK)
94 MAZDA
95 MITSUBISHI
102 CHRYSLER (USA)
105 GM DAEWOO (ROK)
103 GM DAEWOO (ROK)
106 OPEL, OPEL / VAUXHALL
104 OPEL, OPEL / VAUXHALL
V.2.
OIZ048G666; OIZ048W666;
OIZ048666
OIZ048G671; OIZ048W671;
OIZ048671
OIZ048G671; OIZ048W671;
OIZ048671
OIZ048G671; OIZ048W671;
OIZ048671
OIZ048G671; OIZ048W671;
OIZ048671
OIZ048G671; OIZ048W671;
OIZ048671
OIZ0G716; OIZ0W716;
OIZ0716; PGUOIZ0716
OIZUG701; OIZUW701;
OIZU701
OIZU40G701;
OIZU40W701; OIZU40701
OIZUG701; OIZUW701;
OIZU701
OIZU40G701;
OIZU40W701; OIZU40701
48
07.10.2011
liegt bei
48
07.10.2011
liegt bei
48
07.10.2011
liegt bei
48
07.10.2011
liegt bei
48
07.10.2011
liegt bei
48
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
36
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
36
07.10.2011
liegt bei
40
07.10.2011
liegt bei
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 07.10.2011
KUB
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Radbeschreibung
Unterlagen
mit Änderung
Ausf. 17
Datum / Änderung / Datum
29.08.2011
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: OIZ
des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Datum: 07.10.2011
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
-
18
-
19
-
20
-
G
-
12
-
13
-
Q
-
V.7
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
D.3
-
O.1
-
O.2
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
4
E
D.1
D.2
3
-
5
V.9
-
14
P.3
-
10
-
22
-
14.1
P.1
-
9
P.2
P.4
L
J
2.2
-
/-
T
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:OIZ
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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Zu Auflage 685:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
FULDA
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
SEMPERIT
TOYO
UNIROYAL
YOKOHAMA
Reifengröße:
205/50R16
225/45R16
Typ:
S-01,S-02, S-03
ContiSportContact (nicht ASR), ContiSportContact 2
SP Sport 8000, SP Sport 9000
Carat Extremo
EAGLE F1, EAGLE Ventura
MXX 3, SX-GT
P7000
Direction Grip
Proxes T1-S
RainSport 1
A520, A539
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage DD3:
Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
BRIDGESTONE
RE71, S-01(ZR) zul. Achlast bis 1460 kg
DUNLOP
SP SPORT 2000
GOODYEAR
EAGLE F1
MICHELIN
MXM
Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
Zu Auflage VDX:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft:
Hersteller:
DUNLOP
MICHELIN
Typ:
SP Sport 2020
MXM
Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
ausreichend.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 Î 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 5
Zu Anlage: 7
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
KIA
UB
e11*2007/46*0195*..
RIO
Variante(n):
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 340
y = 380
x = 290
y = 330
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 340
y = 380
x = 340
y = 380
x = 280
y = 350
x = 280
y = 350
Aufweiten
um [mm]
8
30
8
33
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 2 von 5
Zu Anlage: 28
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
TOYOTA
XP12(a)
e11*2007/46*0020*..
TOYOTA VERSO-S
Variante(n):
Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 230
y = 380
x = 180
y = 330
x = 250
y = 220
x = 200
y = 170
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 230
y = 380
x = 230
y = 380
x = 250
y = 220
x = 250
y = 220
Aufweiten
um [mm]
8
20
8
21
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Zu Anlage: 42
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
FORD
DYB
e13*2007/46*1138*..
FOCUS
Variante(n):
Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26P
26B
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 270
y = 300
x = 320
y = 350
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 320
y = 350
x = 320
y = 350
x = 300
y = 350
x = 300
y = 350
Aufweiten
um [mm]
15
8
25
8
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 4 von 5
Zu Anlage: 61
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
VW
1K
e1*2001/116*0242*..
GOLF
Variante(n):
Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 280
y = 380
x = 230
y = 330
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 280
y = 380
x = 280
y = 380
x = 260
y = 310
x = 260
y = 310
Aufweiten
um [mm]
16
8
36
8
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 5 von 5
Zu Anlage: 107
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
FUJI HEAVY
D1(a)
e11*2007/46*0021*..
SUBARU TREZIA
Variante(n):
Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 230
y = 380
x = 180
y = 330
x = 250
y = 220
x = 200
y = 170
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
26J
27H
27F
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 230
y = 380
x = 230
y = 380
x = 250
y = 220
x = 250
y = 220
Aufweiten
um [mm]
8
20
8
21
Achse
VA
VA
HA
HA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRASSE 10 ‚ A-1230 WIEN
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
ANLAGE: 57 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET50
LK112 ET50
LK112 ET50
OIZ850G571
OIZ850W571
OIZ850571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
705
Kunststoff
705
Kunststoff
705
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2090
2090
2090
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
AUDI A3 CABRIOLET
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 205/55R16
8P
215/55R16 93
225/50R16 92
AUDI A3,S3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0217*. 66 - 147 205/55R16
8P
e1*2001/116*0418*..
8PA
215/55R16 93
e13*2007/46*1082*..
8PB
gültig
ab
Fertig
datum
11/12
11/12
11/12
Auflagen zu Reifen
12R; 51G
12A; 54A
11A; 12A; 24J; 24M
Auflagen
Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Auflagen zu Reifen
12R; 51G
12A
Auflagen
Sportback (4-türig);
Schrägheck 2-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 57 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 57 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
ANLAGE: 58 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET50
LK112 ET50
LK112 ET50
OIZ850G571
OIZ850W571
OIZ850571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
705
Kunststoff
705
Kunststoff
705
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2090
2090
2090
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 170 Nm
FORD GALAXY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0024*.., 66 - 110 205/55R16 93
WGR
e1*95/54*0024*..
225/50R16 92
WGR
e1*93/81*0024*..,
e1*95/54*0024*..
Auflagen zu Reifen
12U; 5HA; 51J
11A; 12A; 24J; 24M; 367;
5GM
66 - 150 195/60R16
12U; 51G
215/55R16 93 12A; 5HA
215/55R16 95 12A; 5HR
66 - 128 195/60R16C 93 12U; 5HA
205/55R16 94 12U; 5HI
215/55R16 93 VDX; 12A; 5HA
225/50R16 92 VDN; 11A; 12A; 22B;
24J; 24M
225/50R16 96 11A; 12A; 22B; 24J; 24M
225/55R16 95 11A; 12A; 21B; 22B; 24J;
24M; 5HR; 54A
gültig
ab
Fertig
datum
11/12
11/12
11/12
Auflagen
ab e1*95/54*0024*12;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
nur bis
e1*95/54*0024*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 58 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 58 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDX) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
ANLAGE: 59 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET50
LK112 ET50
LK112 ET50
OIZ850G571
OIZ850W571
OIZ850571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
705
Kunststoff
705
Kunststoff
705
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2090
2090
2090
gültig
ab
Fertig
datum
11/12
11/12
11/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5PN; 5P; 1P
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7MS
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : 1P; 5P; 5PN
170 Nm für Typ : 7MS
ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2007/46*0012*..
5PN
63 - 147 205/55R16
12T; 51G
215/55R16 93 11A; 12A; 24J
5PN
e9*2007/46*0012*..
103 - 155 205/55R16
205/60R16
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
5PN
e9*2007/46*0012*..
103 - 155 205/55R16
205/60R16
215/55R16 93
225/50R16 92
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
12A; 52J
12A
5PN
e9*2007/46*0012*..
63 - 147 205/55R16
12T; 51G
5PN
e9*2007/46*0012*..
77 - 155 205/55R16
205/60R16
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
Auflagen
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 59 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2007/46*0012*..
5PN
77 - 155 205/55R16
12T; 51G; 52J
205/60R16
12T; 51G; 52J
215/55R16 93 12A; 52J
225/50R16 92 12A
ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2001/116*0050*..
5P
63 - 147 205/55R16
12T; 51G
215/55R16 93 11A; 12A; 24J
5P
e9*2001/116*0050*..
103 - 155 205/55R16
205/60R16
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
5P
e9*2001/116*0050*..
77 - 155 205/55R16
205/60R16
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
5P
e9*2001/116*0050*..
63 - 147 205/55R16
12T; 51G
5P
e9*2001/116*0050*..
103 - 155 205/55R16
205/60R16
215/55R16 93
225/50R16 92
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
12A; 52J
12A
5P
e9*2001/116*0050*..
77 - 155 205/55R16
205/60R16
215/55R16 93
225/50R16 92
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
12A; 52J
12A
kW
Reifen
63 - 155 205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12A; 51J
11A; 12A; 22P; 24J; 24M
LEON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e9*2001/116*0052*..
1P
Seite: 2 von 5
Auflagen
Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Auflagen
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 59 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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SEAT ALHAMBRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93
7MS
e1*98/14*0036*..
7MS
e1*95/54*0036*..,
e1*98/14*0036*..
Auflagen zu Reifen
nicht Allradantrieb; 12U;
5HA; 51J
225/50R16 92 VDM; 11A; 12A; 24J;
24M; 367
66 - 150 195/60R16
12U; 51G
215/55R16
12A; 51G
215/55R16 93 nicht Allradantrieb; 12A;
5HA
215/55R16 95 12A; 5HR
66 - 110 195/60R16C 93 12U; 5HA
205/55R16 94 12U; 5HI
215/55R16 93 VDX; 5HA
225/50R16 92 VDN; 11A; 22B; 24J;
24M; 5GM
225/50R16 92 VDN; 11A; 22B; 24J; 24M
225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
5HR; 54A
Seite: 3 von 5
Auflagen
ab e1*98/14*0036*08;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
nur bis
e1*98/14*0036*07;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 59 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 59 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 5 von 5
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDX) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
ANLAGE: 60 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Fahrzeughersteller
: SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET50
LK112 ET50
LK112 ET50
OIZ850G571
OIZ850W571
OIZ850571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
705
Kunststoff
705
Kunststoff
705
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2090
2090
2090
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
SKODA OCTAVIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91
1Z
e11*2007/46*0012*..
1Z
215/55R16 93
225/50R16 92
55 - 147 205/55R16
e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16
e11*2007/46*0012*..
Auflagen zu Reifen
12R
Auflagen
Nicht Octavia Scout;
12A
12A
12R; 51G; 52J
12R; 51G; 52J
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Nur Octavia Scout;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U; 76Z
SUPERB
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94
3T
Auflagen zu Reifen
12R; 52J
Auflagen
Stufenheck;
215/55R16 93
12A; 52J
e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 94
e11*2007/46*0014*..
12R; 52J
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U; 76Z
Kombi;
215/55R16 93
12A; 52J
e11*2007/46*0014*..
3T
gültig
ab
Fertig
datum
11/12
11/12
11/12
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 60 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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YETI
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/55R16
5L
e11*2007/46*0034*..
Seite: 2 von 3
Auflagen zu Reifen
12Q; 51G; 52J
Auflagen
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 60 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Seite: 3 von 3
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
ANLAGE: 61 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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Seite: 1 von 8
Fahrzeughersteller
: VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET50
LK112 ET50
LK112 ET50
OIZ850G571
OIZ850W571
OIZ850571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
705
Kunststoff
705
Kunststoff
705
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2090
2090
2090
gültig
ab
Fertig
datum
11/12
11/12
11/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KM; 1K; 16; 2K; 2KN; 1KP; 1T
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 1T; 16; 2K; 2KN
170 Nm für Typ : 7M
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16
2K
e1*2007/46*0217*..,
2KN
Auflagen zu Reifen
51G
L320
2K
2KN
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
51 - 103 205/55R16 91
205/55R16 94
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
62 - 103 205/55R16 91
5GG
Auflagen
Nur Caddy Maxi;
langer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Nicht Caddy Maxi;
ab
WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VB1
kurzer Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
ANLAGE: 61 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
__________________________________________________________________________________________________________________
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91
2K
e1*2007/46*0217*..,
2KN
205/55R16 94
Seite: 2 von 8
Auflagen zu Reifen
5GG
L320
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0242*..
1K
51 - 103 205/55R16 91
205/55R16 94
kW
103
Reifen
205/55R16
215/55R16 93
e1*2001/116*0242*..
1K
e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16
e1*2007/46*0490*..
55 - 169 205/55R16 90
215/55R16 93
225/50R16 92
215/55R16 93
e1*2001/116*0242*..
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Nicht Caddy Maxi;
ab
WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VB2
1K
1K
5GG
Auflagen
Nicht Caddy Maxi;
nur bis
77 - 118 205/50R16 91
205/55R16
215/55R16 93
Auflagen zu Reifen
12R; 51G
12A
Auflagen
Nur Golf 6; Ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
12R
Nur Golf 5; Nur bis
12A
e1*2001/116*0242*24;
11A; 12A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
12R; 51G
Nur Golf 6; Ab
12A
12I
12I; 51G
12A
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U
Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
ANLAGE: 61 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16
1KP
Seite: 3 von 8
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
1KP
e1*2001/116*0304*..
75 - 103 205/55R16 91
215/55R16 93
12R
12A
1KP
e1*2001/116*0304*..
55 - 125 205/55R16 90
215/55R16 93
225/50R16 92
12R
12A
11A; 12A; 22P; 24J
1KP
e1*2001/116*0304*..
75 - 103 205/55R16 91
215/55R16 93
12R
12A
1KP
e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91
e1*2007/46*0491*..
12R
Auflagen
Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Nur CrossGolf; Nur
bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Nicht CrossGolf;
Nur Golf Plus; Nur
bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U
Nur CrossGolf 6; Ab
e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Nur Golf Plus 6; Ab
215/55R16 93
225/50R16 92
12A
11A; 12A; 24J; 248
e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
JETTA, BEETLE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0539*..
16
77 - 103 195/55R16 87
195/60R16 89
205/50R16 87
205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
12N; 51J
12A; 51J
124
124; 51G
12A
12A; 57T
Auflagen
Nur Jetta
(Stufenheck);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
ANLAGE: 61 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
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JETTA, GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0328*.. 77
1KM
Seite: 4 von 8
Reifen
205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
1KM
e1*2001/116*0328*..
75 - 147 205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
1KM
e1*2001/116*0328*..
59 - 118 205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
1KM
e1*2001/116*0328*..
75 - 147 205/55R16
215/55R16 93
225/50R16 92
TOURAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16
1T
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
1T
DE*2007/46*0506*..,
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
66 - 125 205/55R16
Auflagen zu Reifen
12R; 51G
11A; 12A; 21P; 22M; 22P
11A; 12A; 21P; 22M;
22P; 24J
Auflagen
GOLF 6 (Variant);
ab
e1*2001/116*0328*15;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76U
12R; 51G
GOLF (Variant); nur
11A; 12A; 21P; 22M; 22P bis
11A; 12A; 21P; 22M;
e1*2001/116*0328*14;
22P; 24J
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
12R; 51G
GOLF 6 (Variant);
11A; 12A; 21P; 22M; 22P ab
11A; 12A; 21P; 22M;
e1*2001/116*0328*15;
22P; 24J
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
12R; 51G
JETTA (Limousine);
11A; 12A; 21P; 22M; 22P Frontantrieb;
11A; 12A; 21P; 22M;
10B; 11B; 11G; 11H;
22P; 24J
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Auflagen zu Reifen
12R; 51G; 52J
Auflagen
nur CrossTouran;
12R; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76U; 76Z
nicht CrossTouran;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 61 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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VW SHARAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16
7M
e1*98/14*0023*..
205/55R16 94
66 - 150 195/60R16
215/55R16
215/55R16 93
7M
e1*93/81*0023*..,
e1*95/54*0023*..,
e1*98/14*0023*..
Seite: 5 von 8
Auflagen zu Reifen
12U; 51G
12U; 5HI; 51J
12U; 5HR; 51G
12A; 51G
nicht Allradantrieb; 12A;
5HA
225/50R16
11A; 12A; 22L; 53S
150
205/55R16 94 12U; 5HI; 51J; 52J
66 - 128 195/60R16C 93 12U; 5HA
205/55R16 94 12U; 5HI
215/55R16
VDO; 12A
215/55R16 93 12A; 5HA
225/50R16
VDP; 12A
225/50R16 92 VDN; 12A
225/55R16 95 11A; 12A; 22B; 5HR; 54A
Auflagen
ab e1*98/14*0023*12;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
nur bis
e1*98/14*0023*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 61 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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12I)
Seite: 6 von 8
Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 61 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
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Seite: 7 von 8
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0828-03-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355
ANLAGE: 61 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIZ
Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 8
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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