Merkblatt Pr-374fung WFW Wirtschaftsbezogene Qualfikationen.d-205

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Merkblatt Pr-374fung WFW Wirtschaftsbezogene Qualfikationen.d-205
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Industrie und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Merkblatt zur Prüfung
„Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)“
Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
Sie stehen nun kurz vor Ihrer schriftlichen Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene
Qualifikationen.“ Da sich vor einer solchen Prüfung immer wieder viele Fragen zu den
Themen Prüfungsablauf, Bestehen der Prüfung etc. aufwerfen, haben wir Ihnen einige
Informationen zu diesen Fragen zusammengestellt.
Die Prüfung zur/zum „Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung
auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die
Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt. Die
Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff.
1. Prüfungsablauf
Auszug aus der Verordnung zur Prüfung Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in, § 4:
Im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist in folgenden Fächern zu prüfen:
1.
2.
3.
4.
Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen,
Recht und Steuern
Unternehmensführung
Die Prüfungszeiten gliedern sich wie folgt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Hilfsmittel
Dauer in
Stunden*
Taschenrechner, BGB, HGB, GWB,
UWG
1
Rechnungswesen
Taschenrechner, handelsübliche
Formelsammlung
1,5
Recht und Steuern
Taschenrechner, BGB, HGB,
Arbeitsgesetze, Wettbewerbsrecht,
Steuergesetze jeweils mit
Durchführungsverordnung**
1
Taschenrechner
1,5
Volks- und Betriebswirtschaft
Unternehmensführung
* Die Stundenangaben stellen die Mindestzeiten nach § 4 Absatz 5 dar.
** es gilt der Rechtsstand vom 31.12. des Vorjahres
2
2. Wann habe ich die Prüfung bestanden?
In jedem der vier Teilgebiete müssen Sie mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte =
Note 4,5) nachweisen.
3. Was ist, wenn ich in einem oder mehreren Fächern mangelhafte Leistungen nach
der schriftlichen Prüfung habe?
Nach § 7 Absatz 4 müssen Sie in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende
Leistungen erbringen. Dabei darf nur in höchstens einem Fach nach der schriftlichen Prüfung
eine mangelhafte Leistung vorliegen. Die Ergänzungsprüfung in diesem Fach soll
anwendungsbezogen durchgeführt werden und nicht länger als 15 Minuten dauern. Die
Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung
werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen
Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Beispiel für eine mündliche Ergänzungsprüfung:
Ergebnis
mündlich
Arithm. Mittel
Bestanden
Beispiel 1: 37 Punkte
67 Punkte
47 Punkte
nein
Beispiel 2: 37 Punkte
81 Punkte
52 Punkte
ja
Ergebnis schriftlich
Berechnung Beispiel 1: 37 Punkte (schriftliches Ergebnis) * 2 + 47 Punkte (mündliches
Ergebnis) = 121 : 3 = Gesamtergebnis 47 Punkte (Prüfung muss schriftlich wiederholt
werden, wenn die Gesamtnote weniger als 50 Punkte bzw. schlechter 4,5 )
Beispiel für einen bestandenen Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“:
Prüfungsbereich
schriftlich
mündlich
Arithm. Mittel
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
81
52
Volks- und Betriebswirtschaft
85
Rechnungswesen
75
Recht und Steuern
37
Unternehmensführung
67
Arithm. Mittel aus allen Punkten
Note: 3,3
Prüfungsteil
bestanden
Sie können keine freiwillige mündliche Ergänzungsprüfung beantragen, um Ihre schriftliche
Note in bestimmten Prüfbereichen zu verbessern.
Jede Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Sollten Sie bei der 1. schriftlichen
Wiederholungsprüfung ebenfalls mangelhafte Leistungen haben, so können Sie diese
wieder in einer mündlichen Ergänzungsprüfung ausgleichen. Dies gilt auch für die 2.
schriftliche Wiederholungsprüfung. Wird die 2. Wiederholungsprüfung (schriftlich und
mündlich) mit Mangelhaft bewertet, so ist keine weitere Prüfung mehr möglich.
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Falls Sie in eine mündliche oder schriftliche Ergänzungs- bzw. Wiederholungsprüfung
müssen, möchten wir Sie noch auf folgendes hinweisen: Die Rechtsverordnung schreibt vor,
dass Sie sich zur Ergänzungs- bzw. Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren,
gerechnet vom Tage der Beendigung des nicht bestandenen Prüfungsteils an anmelden
müssen.
Für die Anmeldung zur Ergänzungs- bzw. Wiederholungsprüfung ist jeder Teilnehmer
selbst verantwortlich. Es erfolgt keine automatische Erinnerung, Benachrichtigung
oder Aufforderung durch die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt!
Die Prüfungsanmeldung muss sobald als möglich, spätestens drei Monate vor
Prüfungstermin, bei der IHK eingegangen sein.
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Auf folgendes möchten wir Sie noch hinweisen:
•
Schriftliche Prüfungen müssen mit einem dokumentenechten Stift (z.B. Tinte,
Kugelschreiber) geschrieben werden,
•
Sie dürfen keine roten oder grünen Stifte verwenden (werden zur Korrektur benutzt),
•
Konzeptpapier (Lösungspapier) wird zur Verfügung gestellt,
•
alle Prüfungsfächer sind auf 100 Punkte ausgelegt,
•
bei Aufgaben die eine Aufzählung mit vorgegebener Anzahl an Lösungen fordern,
werden nur die ersten geforderten Lösungen (ob richtig oder falsch) gewertet. Alle
darüber
•
hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen:
Beispiel:
„Nennen und erläutern Sie drei Beispiele für …“
Lösung:
1. wird bewertet
2. wird bewertet
3. wird bewertet
4. wird nicht bewertet
5. wird nicht bewertet
•
Handys dürfen an den Prüfungstagen nicht in die Räume der IHK mitgebracht
werden,
•
Taschenrechner dürfen nicht programmierbar sein,
•
zur Prüfung bitte die schriftliche Einladung und den Personalausweis mitbringen,
•
seien Sie bitte ca.
(Einweisung/Belehrung).
15
Minuten
vor
Prüfungsbeginn
am
Prüfungsort
Wir weisen darauf hin, dass eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare
Prüfungsarbeit (bzw. Prüfungsarbeit ohne Angabe der Prüfungskennziffer) mit der
Note „ungenügend“ (null Punkte) bewertet wird mit den Rechtsfolgen, die sich aus der
Prüfungsordnung ergeben!
Für Ihre bevorstehende Prüfung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
IV-SG
1. Oktober 2010