Merkblatt Pr-374fung WFW Wirtschaftsbezogene Qualfikationen.d-205
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Merkblatt Pr-374fung WFW Wirtschaftsbezogene Qualfikationen.d-205
1 Industrie und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt Merkblatt zur Prüfung „Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)“ Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Sie stehen nun kurz vor Ihrer schriftlichen Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen.“ Da sich vor einer solchen Prüfung immer wieder viele Fragen zu den Themen Prüfungsablauf, Bestehen der Prüfung etc. aufwerfen, haben wir Ihnen einige Informationen zu diesen Fragen zusammengestellt. Die Prüfung zur/zum „Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in“ ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff. 1. Prüfungsablauf Auszug aus der Verordnung zur Prüfung Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in, § 4: Im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist in folgenden Fächern zu prüfen: 1. 2. 3. 4. Volks- und Betriebswirtschaft Rechnungswesen, Recht und Steuern Unternehmensführung Die Prüfungszeiten gliedern sich wie folgt: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Hilfsmittel Dauer in Stunden* Taschenrechner, BGB, HGB, GWB, UWG 1 Rechnungswesen Taschenrechner, handelsübliche Formelsammlung 1,5 Recht und Steuern Taschenrechner, BGB, HGB, Arbeitsgesetze, Wettbewerbsrecht, Steuergesetze jeweils mit Durchführungsverordnung** 1 Taschenrechner 1,5 Volks- und Betriebswirtschaft Unternehmensführung * Die Stundenangaben stellen die Mindestzeiten nach § 4 Absatz 5 dar. ** es gilt der Rechtsstand vom 31.12. des Vorjahres 2 2. Wann habe ich die Prüfung bestanden? In jedem der vier Teilgebiete müssen Sie mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte = Note 4,5) nachweisen. 3. Was ist, wenn ich in einem oder mehreren Fächern mangelhafte Leistungen nach der schriftlichen Prüfung habe? Nach § 7 Absatz 4 müssen Sie in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbringen. Dabei darf nur in höchstens einem Fach nach der schriftlichen Prüfung eine mangelhafte Leistung vorliegen. Die Ergänzungsprüfung in diesem Fach soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. Beispiel für eine mündliche Ergänzungsprüfung: Ergebnis mündlich Arithm. Mittel Bestanden Beispiel 1: 37 Punkte 67 Punkte 47 Punkte nein Beispiel 2: 37 Punkte 81 Punkte 52 Punkte ja Ergebnis schriftlich Berechnung Beispiel 1: 37 Punkte (schriftliches Ergebnis) * 2 + 47 Punkte (mündliches Ergebnis) = 121 : 3 = Gesamtergebnis 47 Punkte (Prüfung muss schriftlich wiederholt werden, wenn die Gesamtnote weniger als 50 Punkte bzw. schlechter 4,5 ) Beispiel für einen bestandenen Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“: Prüfungsbereich schriftlich mündlich Arithm. Mittel Ergebnis Ergebnis Ergebnis 81 52 Volks- und Betriebswirtschaft 85 Rechnungswesen 75 Recht und Steuern 37 Unternehmensführung 67 Arithm. Mittel aus allen Punkten Note: 3,3 Prüfungsteil bestanden Sie können keine freiwillige mündliche Ergänzungsprüfung beantragen, um Ihre schriftliche Note in bestimmten Prüfbereichen zu verbessern. Jede Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Sollten Sie bei der 1. schriftlichen Wiederholungsprüfung ebenfalls mangelhafte Leistungen haben, so können Sie diese wieder in einer mündlichen Ergänzungsprüfung ausgleichen. Dies gilt auch für die 2. schriftliche Wiederholungsprüfung. Wird die 2. Wiederholungsprüfung (schriftlich und mündlich) mit Mangelhaft bewertet, so ist keine weitere Prüfung mehr möglich. 3 Falls Sie in eine mündliche oder schriftliche Ergänzungs- bzw. Wiederholungsprüfung müssen, möchten wir Sie noch auf folgendes hinweisen: Die Rechtsverordnung schreibt vor, dass Sie sich zur Ergänzungs- bzw. Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung des nicht bestandenen Prüfungsteils an anmelden müssen. Für die Anmeldung zur Ergänzungs- bzw. Wiederholungsprüfung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Es erfolgt keine automatische Erinnerung, Benachrichtigung oder Aufforderung durch die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt! Die Prüfungsanmeldung muss sobald als möglich, spätestens drei Monate vor Prüfungstermin, bei der IHK eingegangen sein. 4 Auf folgendes möchten wir Sie noch hinweisen: • Schriftliche Prüfungen müssen mit einem dokumentenechten Stift (z.B. Tinte, Kugelschreiber) geschrieben werden, • Sie dürfen keine roten oder grünen Stifte verwenden (werden zur Korrektur benutzt), • Konzeptpapier (Lösungspapier) wird zur Verfügung gestellt, • alle Prüfungsfächer sind auf 100 Punkte ausgelegt, • bei Aufgaben die eine Aufzählung mit vorgegebener Anzahl an Lösungen fordern, werden nur die ersten geforderten Lösungen (ob richtig oder falsch) gewertet. Alle darüber • hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen: Beispiel: „Nennen und erläutern Sie drei Beispiele für …“ Lösung: 1. wird bewertet 2. wird bewertet 3. wird bewertet 4. wird nicht bewertet 5. wird nicht bewertet • Handys dürfen an den Prüfungstagen nicht in die Räume der IHK mitgebracht werden, • Taschenrechner dürfen nicht programmierbar sein, • zur Prüfung bitte die schriftliche Einladung und den Personalausweis mitbringen, • seien Sie bitte ca. (Einweisung/Belehrung). 15 Minuten vor Prüfungsbeginn am Prüfungsort Wir weisen darauf hin, dass eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Prüfungsarbeit (bzw. Prüfungsarbeit ohne Angabe der Prüfungskennziffer) mit der Note „ungenügend“ (null Punkte) bewertet wird mit den Rechtsfolgen, die sich aus der Prüfungsordnung ergeben! Für Ihre bevorstehende Prüfung wünschen wir Ihnen viel Erfolg! IV-SG 1. Oktober 2010