1 Wenn Sie einen Zahnersatz brauchen, bezahlt die Krankenkasse
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1 Wenn Sie einen Zahnersatz brauchen, bezahlt die Krankenkasse
www.sozialvital.de Stand Januar 2013 FINANZIELLE HILFEN - HILFE BEI ZAHNERSATZ Wenn Sie einen Zahnersatz brauchen, bezahlt die Krankenkasse einen Zuschuss von mindestens 50% der Kosten, die durch eine Regelversorgung entstehen. § 55 Abs. 1 S. 2 SGB V Mit Regelversorgung ist der Zahnersatz gemeint, der im Normalfall verwendet wird. § 56 Abs. 2 S. 2 SGB V Wenn Sie in den letzten fünf Jahren nachweislich bei der alljährlichen Zahnvorsorge waren, zahlt die Krankenkasse 60%, bei zehn Jahren 65% der Kosten der Regelversorgung! § 55 Abs. 1 S. 3 und 4 (zum Verständnis: die Erhöhung bezieht sich auf die Basis „50 %“. 20% von 50% sind 10%, Festzuschuss insgesamt also 60% (Nicht: 50% + 20% = Festzuschuss 70%). TIPP: Gehen Sie mindestens einmal im Jahr zur Zahnvorsorge! Wenn Sie als alleinstehende Person im Jahr 2013 monatliche Bruttoeinnahmen von 1078 € oder weniger haben, müssen Sie sich nicht an den Kosten für den Regelzahnersatz beteiligen. § 55 Abs. 2 S. 1 SGB V Für Familien wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder einbezogen § 55 Abs. 2 S. 3 SGB V Dann erhöht sich die so genannte Zumutbarkeitsgrenze mit dem ersten Angehörigen um 404,25 € und für jedem weiteren um 269,50 €. § 55 Abs. 2 S. 5 SGB V Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze, bezahlt die Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung komplett. Dazu müssen Sie einen Antrag auf eine Härtefallregelung an Ihre Krankenkasse stellen. § 55 Abs. 2 S. 1 SGB V Es kann sich auch lohnen, einen Antrag zu stellen, wenn ihr Einkommen über dieser Grenze liegt. Bei der gleitenden Härtefallregelung zahlt die Krankenkasse zusätzlich zu dem Zuschuss von 50, 60 oder 65% abhängig vom Einkommen einen weiteren Teil der Kosten. Diesen Betrag können Sie so ausrechnen: Rechtliche Hinweise unter: http://www.sozialvital.de/110.php 1 www.sozialvital.de Stand Januar 2013 1. Rechnen Sie aus, wie viel Sie selbst für den Regelzahnersatz bezahlen müssten (also 50, 40 oder 35% der gesamten Kosten). 2. Schauen Sie sich Ihre Einnahmen an. Ziehen Sie von den monatlichen Bruttoeinnahmen Ihres Haushalts die Zumutbarkeitsgrenze für Ihren Haushalt ab und nehmen Sie das Ergebnis mal 3. 3. Vergleichen Sie dieses Ergebnis mit dem, was Sie selbst für den Regelzahnersatz bezahlen müssen. Wenn der Betrag, den Sie bezahlen müssten größer ist, als das ausgerechnete Ergebnis, bezahlt die Krankenkassen diesen Unterschied. TIPP: Lassen Sie sich vor der Behandlung einen kostenlosen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt geben. Dieser muss vor der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden. Rechtliche Hinweise unter: http://www.sozialvital.de/110.php 2