Lexikon der populären Irrtümer aus EnEV und EEWärmeG
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Lexikon der populären Irrtümer aus EnEV und EEWärmeG
Lexikon der populären Irrtümer aus EnEV und EEWärmeG Vortrag von Dipl.-Ing. Ralph Schätzlein Ziegelwerk Schmid , Bönnigheim 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 1 Inhaltsübersicht 1 • • • • • • • Verwirrungen überall Solarthermie und EEWärmeG Photovoltaik und EnEV Kachelöfen in der EnEV und KfW Architektur (energiesparend) Grenzwerte Hülle für MFHs und allgemein Nachweisführende – genial und Hellseher 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 2 Inhaltsübersicht 2 • • • • • • • Kontrolle findet nicht statt Kimmschichten braucht man nicht Oberflächentemperaturen sind unkritisch Rolladenkästen und EnEV passen nicht DWBN schafft Reserven im Nachweis Bodenplatten werden oben gedämmt Wirtschaftlichkeitsgebot ist eingehalten 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 3 Verwirrungen überall „Mein Architekt sagt, ich brauche keinen EnEVNachweis für mein neues Haus. Schließlich werde ich es nur für mich bauen. Ich will es nicht verkaufen oder vermieten.“ 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 4 Verwirrungen überall „In der EnEV, die seit Januar gilt, steht doch jetzt, dass 20 % der Energien durch Solarzellen aufgebracht werden muss.“ 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 5 Verwirrungen überall „Nach der neuen EnEV muss ich doch immer mit Wärmedämmverbundsystem bauen. Das habe ich in der Zeitung meiner Bausparkasse gelesen.“ 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 6 Verwirrungen überall „In meinem Energiepass steht ein Energiebedarf von 29 kWh/m² und Jahr. Da brauche ich ja nicht viele Holzpellets zu kaufen, damit ich es im Winter schön warm habe.“ 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 7 Verwirrungen überall „Sonnenschutz, wieso Sonnenschutz. Da sind Sie jetzt der Erste, der mir erzählen will, das meine Häuser so etwas brauchen. Die EnEV fordert das? Hab‘ ich noch nie gehört.“ 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 8 Verwirrungen überall „Für unser neues Sportheim möchte ich Solarthermie für das Warmwasser einsetzen, um dem EEWärmeG zu genügen. Welche Fläche muss ich denn ansetzen, wenn ich gar keine Wohnungen im Gebäude habe?“ 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 9 Einhalten des EWärmeG durch Solarthermie • 4% der Nutzfläche als Vorgabe für die Größe der Solarthermischen Fläche • Größte Unsicherheit herrscht bei der Erfüllung des EEwärmeG durch den Einsatz von solarthermischen Anlagen • Auch die Baurechtsbehörden interpretieren das EEWärmeG nur nach der „4-Prozent-Regel“ 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 10 Definitionen im EEWärmeG § 2 – Absatz 2: 2. Nutzfläche a) bei Wohngebäuden die Gebäudenutzfläche nach § 2 Nr. 14 der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) in der jeweils geltenden Fassung, b) bei Nichtwohngebäuden die Nettogrundfläche nach § 2 Nr. 15 der Energieeinsparverordnung, 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 11 Definitionen im EEWärmeG § 2 – Absatz 4: 4. Wärmeenergiebedarf die zur Deckung a) des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung sowie b) des Kältebedarfs für Kühlung jeweils einschließlich der Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung jährlich benötigte Wärmemenge. Der Wärmeenergiebedarf wird nach den technischen Regeln berechnet, die den Anlagen 1 und 2 zur Energieeinsparverordnung zugrunde gelegt werden, 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 12 Definition Wärmeenergiebedarf Endenergiebedarf Primärenergieumwandlung Primärenergie Wärmeenergiebedarf Erzeugung Gas, Öl, Strom, Holz, Fernwärme Strom Speicherung Wärme Hilfs- Nutzenergiebedarf Verteilung Wärme energie Übergabe Wärme Wärme Heizung „Die zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung erforderliche Wärmemengen, einschließlich der Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung … zu 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 13 berechnen nach den in der EnEV angegebenen Verfahren“ W o h n r a u m Solarthermie Grundbedingung § 5 - Anteil Erneuerbarer Energien (1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie nach Maßgabe der Nummer I der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach § 3 Abs. 1 dadurch erfüllt, dass der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt wird. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 14 § 5/1 Solare Strahlung Solarthermie: ≥15 % 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 15 Thermische Solaranlagen Dimensionierung Wohngebäude A = 0,09 * AN0,8 Zusatzfrage: Was mache ich, wenn mein Bauherr andere Flächengrößen auf das Dach legen will? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 16 Thermische Solaranlagen Dimensionierung NWGs 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 17 Vorschlag für Vorgehen im Nachweis 1) Solarthermische Gewinne entsprechen mind. 15 % des gesamten Wärmeenergiebedarfs 2) Wenn Wärmeenergiebedarf nicht bekannt, dann Endenergien vergleichen 3) Wenn nicht ausreichend, dann § 8 Kombination überprüfen. 4) Erst dann 4%- Klausel akzeptieren 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 18 Versuch 1: >15 % Deckung bei Wärmeenergiebedarf • Wärmeenergiebedarf ist bei vielen DIN 4701_10-Softwares nicht angegeben • Wärmeenergiebedarf ist bei vielen DIN 18599-Softwares nicht in den Ausgabewerten, sondern nur in den Tiefen des Programmes zu finden • Versuch über den Endenergiebedarf den Nachweis zu erfüllen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 19 Versuch 2: >15 % Deckung Kollektorfläche: 7,9 m² Summe Endenergiebedarf: 69,52 kWh/(m²a) Anteil des Solarertrag: 11,49 / 69,52 = 16,5 % - erfüllt Dieser Nachweis gelingt oft in Verbindung mit Gas-Brennwert-Heizung 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 20 Versuch 3: <15 % Deckung + Kombination mit § 8 Kollektorfläche: 7,3 m² Summe Endenergiebedarf: 79,11 kWh/(m²a) Anteil des Solarertrag: 11,46 / 79,11 = 14,4 % - nicht erfüllt 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 21 Versuch 4: Erfüllung durch Kollektorfläche Als pflichterfüllend wird die Maßnahme erst dann anerkannt, wenn der Sonnenkollektor mit dem europäischen Siegel „SolarKeymark“ zertifiziert 29. Januar 2012 ist. Ralph Schätzlein 22 Versuch 5: >15 % Deckung + Heizungsunterstützung Kollektorfläche: 9,6 m² Summe Endenergiebedarf: 84,40 kWh/(m²a) Anteil Solarertrag: (11,89+6,00) / 84,40 = 21,2 % - erfüllt 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 23 Versuch 6: <15 % Deckung + Kombination mit § 8 • Was kann man tun, wenn die Software eine Solarthermische Fläche von 6,7 m² ansetzt, der Kunde aber nur 5,0 m² auf das Dach legen will? • Antwort: Hoffen, dass die Software die Eingabe von 5,0 m² akzeptiert und die Berechnungen erneut durchführen sowie § 8 Kombination aktivieren: 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 24 Versuch 6: Kleine Solarthermiefläche • Wenn die Fläche der Solarthermie deutlich kleiner ist als der pauschale Ansatz nach DIN 4701_10 oder DIN V 18599, dann zuerst prüfen, ob überhaupt die EnEV erfüllt wird. Die Referenz nimmt die Größe nach Formel A = 0,09 * AN0,8 an. • Kachelofen hilft nur über Qp nicht als Maßnahme nach EEWärmeG 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 25 Photovoltaik und EEWärmeG • Wie groß muss eine PV-Anlage sein, damit ich das EEWärmeG einhalte? • Der Kunde möchte Gas-Brennwert und Solarthermie. Können wir mit einer zusätzlichen PV-Anlage Effizienzhaus-70Standard erreichen? • Die Referenz hat doch auch eine solare Photovoltaik-Anlage 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 26 §5: Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er 1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und 2. vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Es darf höchstens die Strommenge angerechnet werden, die dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 27 Grundlagen der PV-Strom Berechnung nach EnEV Der Energieertrag der Photovoltaikanlage ist mit geeigneten technischen Regeln zu berechnen. Hierfür bietet sich die DIN EN 15316-4-6: 2009-07 an, die unter Verwendung der in Deutschland monatsweise vorliegenden Einstrahlungskennwerte auch zur monatsweisen Ermittlung des Ertrages von Photovoltaikanlagen angewendet werden kann. Nur bei Heizungen mit einem namhaften Stromverbrauch (z.B. Wärmepumpen) sind deutliche Reduktionen im Berechnungsergebnis zu erwarten 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 28 Stromertrag einer 48 m² großen PV-Anlage 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 29 Angerechneter Stromertrag einer 48 m² großen PV-Anlage Stromproduktion 5.610 kWh/a Bezugsfläche Angerechnet Angerechneter Strom 1.866 kWh/a 238,17 m² 7,84 kWh/m²a Hülle: entspricht Effizienzhaus 40 Anlagentechnik: Luft-Wasser-Wärmepumpe Zu-und Abluftanlage mit WRG Ohne Photovoltaik Mit Photovoltaik 29. Januar 2012 Endenergie Primärenergie 14,1 kWh/m²a 36,7 kWh/m²a 6,3 kWh/m²a 16,4 kWh/m²a Ralph Schätzlein Einsparung: 55 % Seite 30 Photovoltaik und EEWärmeG • Das EEWärmeG kennt kein PV. Berücksichtigung höchstens über die Minus-15%-Regel nach §7 Abs. 2 • PV-Anlagen nützen in der EnEV nur, wenn die Grundheizung einen namhaften Strombedarf hat (z.B. Wärmepumpen) • Die Referenz hat eine solarthermische Anlage 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 31 Kachelöfen in EnEV, Effizienz und EEWärmeG • Kachelöfen kann ich bei EEWärme und Effizienzhäusern immer ansetzen. • Das DIBT hat doch Kachelöfen für EnEVBerechnungen zugelassen … ich brauche 25 % Heizungsunterstützung, damit der Nachweis erbracht wird. • Wenn ich den Kachelofen zu 7 % ansetze, habe ich ein Effizienzhaus 70. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 32 Grundlagen zu Kachelöfen • Die EnEV kennt Kachelöfen. Aber lange war der Nachweisführende auf sich alleine gestellt, mit welchem Prozentsatz er den Kachelofen ansetzen will. • Das EEWärmeG kennt den unabhängigen Kachelofen nicht • Die KfW will den unabhängigen Kachelofen nicht 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 33 Definitionen im EEWärmeG Die Nutzung von fester Biomasse beim Betrieb von Feuerungsanlagen im Sinne der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 490), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614), in der jeweils geltenden Fassung gilt nur dann als Erfüllung der Pflicht nach § 3 Abs. 1, wenn aa) die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen erfüllt werden, bb) ausschließlich Biomasse nach § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a oder 8 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen eingesetzt wird und cc) der entsprechend dem Verfahren der DIN EN 303-5 (1999-06) ermittelte Kesselwirkungsgrad für Biomassezentralheizungs anlagen - bis einer Leistung von 50 Kilowatt 86 Prozent und - bei einer Leistung über 50 Kilowatt 88 Prozent nicht unterschreitet. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 34 Zusätzlicher Kaminofen Ich war immer so zurückhaltend und habe mir niemals getraut mehr als 5 % anzusetzen, aber ab 06/2010 gilt: Wird in einem Wohngebäude zusätzlich zu einer Zentralheizung ein Kaminofen betrieben, so darf bei Berechnungen nach der EnEV 2009 generell davon ausgegangen werden, dass 10 % der Heizarbeit für dieses Wohngebäude durch den Kaminofen mit dem Brennstoff „Holz“ erbracht wird. Zitat nach: Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 13 Dr. Justus Achelis, DIBt* 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 35 Begründung für diesen hohen Prozentsatz „Es kann davon ausgegangen werden, dass Gebäudeeigentümer nur dann zusätzlich zu einer Zentralheizung in einen Kaminofen und den dazu gehörigen Kaminzug investieren und die Folgekosten (Gebühren für Kaminreinigung und Feuerstättenschau) tragen, wenn sie den Kaminofen auch in nennenswertem Umfang nutzen. Vor diesem Hintergrund ist eine Berücksichtigung des Kaminofens bei der Berechnung begründet und im Interesse der Richtigkeit des Energieausweises auch geboten.“ Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 13 Dr. Justus Achelis, DIBt* 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 36 Berechnungsansatz für Kaminofen „Wesentlich für die Berücksichtigung im Rahmen der Berechnungen nach EnEV ist es deshalb, ob und in welchem Umfang die Verwendung des Brennstoffes „Holz“ als gewährleistet angesehen werden kann. Wird ein Kaminofen zumindest anteilig mit Holz befeuert, so darf aufgrund vorstehender Überlegungen regelmäßig auch ohne Nachweis im Einzelfall angenommen werden, dass er 10 vom Hundert der erforderlichen Heizarbeit mit dem Brennstoff „Holz“ erbringt.“ Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 13 Dr. Justus Achelis, DIBt* 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 37 Kachelöfen und KfW Berechnung des KfW-Effizienzhauses Ist ein Zentralheizsystem vorhanden, können handbeschickte Einzelöfen, die nicht in das Heizungszirkulationssystem eingebunden sind, nicht berücksichtigt werden. Bei Zentralheizsystemen mit eingebundenen biomassebeschickten Einzelöfen sowie automatisch beschickten Pellet-Primäröfen ist ein maximaler Deckungsanteil von 10 % des Nutzenergiebedarfs anzusetzen. Die Anlage 1, Absatz 1.1, zweiter Abschnitt EnEV2009 ist für KfWEffizienzhäuser nicht anzuwenden. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 38 Kaminofen mit Wassertasche Pelletskessel mit Wassertasche können als Einzelfeuerstätte mit einem pauschalen Deckungsanteil von bis zu 10 % in ein Warmwasserzentralheizungsnetz eingebunden werden. Pelletskessel mit Wassertasche werden mit einem pauschalen Deckungsanteil von 10 % (nur 5% bei gleichzeitiger solarthermischer Nutzung) in die Trinkwassererwärmung eingebunden. Empfehlung für Heizerzeuger 2: Maximalen Prozentsatz von 10 % nur bei Bedarf ausreizen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 39 Energiesparende Architektur hilft der EnEV • Dieses Gebäude wird leicht ein Effizienzhaus 70, weil die meisten Fenster nach Süden orientiert sind • Wenn diese Wände an unbeheizten Keller grenzen, anstatt an die Tiefgarage, gelingt der Nachweis leichter • Das Gebäude ist sehr kompakt, das hilft der EnEV 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 40 Orientierung der Fenster und Hüllbauteile EnEV Anlage 1, Absatz 1.1: Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines zu errichtenden Wohngebäudes ist der auf die Gebäudenutzfläche bezogene, nach einem der in Nr. 2.1 angegebenen Verfahren berechnete JahresPrimärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Wohngebäude, das hinsichtlich seiner Ausführung den Vorgaben der Tabelle 1 entspricht. Alles was man plant, kopiert die Referenz 1 zu 1 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 41 Einflüsse auf den Energiebedarf Lage und Orientierung des Gebäudes • Klima- und Umwelteinflüsse verschiedener Standorte (sonnige Hanglage, Verschattung, häufiger Nebel oder Kaltluftstaugebiete) • Höhenlage • Lage zur Wind- und Himmelsrichtung • Verdichtetes Bauen reduziert Hüllflächenanteil der Einzelwohneinheit und Wärmeverlust (z.B. Reihenhäuser) 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 42 Energiebedarf bedingt durch Lage im Gelände Interessiert die EnEV nicht 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 43 Energiebedarf bedingt durch Lage im Gelände Interessiert die EnEV nicht 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 44 Einflüsse auf den Energiebedarf Lage und Orientierung des Gebäudes • Hinwendung zur Sonne / Nutzung der Sonnenenergie (Passive Solarenergie kann ca. 20% des jährlichen Heizwärmebedarfs decken) • Vermeidung direkter Verschattung durch Topographie und Nachbarbebauung • Geschickte Grundrißorganisation (Zonierung der Räume, warme Kernzone, unbeheizte Pufferräume z. B.: Wintergarten nach Süden oder Nebenräume nach Norden) 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 45 Energiebedarf bedingt durch Lage im Gelände Interessiert die EnEV Interessiert die EnEV nicht Quelle [5] 29.01.2012 Dipl.-Ing. Ralph Schätzlein 46 Einflüsse auf den Energiebedarf Baukörperform • Verhältnis A/Ve hat wesentlichen Einfluss auf die Wärmeverluste. • Æ Positive Einflussfaktoren auf das Verhältnis A/Ve: • Kompakter Baukörper mit einfacher Gebäudegeometrie • Minimierung der Hüll- bzw. Transmissionsfläche • Keine unnötigen Vor- und Rücksprünge in der Gebäudehülle (z.B. Erker, Gauben etc.) • Geschlossene Bauweise (z.B. Reihenmittelhaus) 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 47 Energiebedarf bedingt durch Kubatur und Form Interessiert die EnEV 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 48 Energiebedarf bedingt durch Kubatur und Form Interessiert die EnEV 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 49 Primärenergiebedarf eines MFH diverser Orientierung Orientierung Qp,vorh. Qp,ref. Qp,vor. /Qp,ref. Südwesten 27,88 65,03 42,87 % Westen 28,10 66,07 42,53 % Nordwesten 28,34 67,28 42,12 % Norden 28,26 66,92 42,23 % Nordosten 28,17 66,46 42,39 % Osten 27,86 64,94 42,90 % Südosten 27,71 64,24 43,14 % Süden 27,66 63,76 43,32 % Daten MFH: V = 2991 m³; A/V = 0,51; AF = 207 m²; Fenster SW: 82 / NW: 56 / NO: 31 / SO: 38 m² 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Ausgangslage Orientierung für Effizienzhaus G-Wert der Fenster: 0,50 Seite 50 Primärenergiebedarf eines MFH diverser Orientierung Orientierung Qp,vorh. Qp,ref. Qp,vor. /Qp,ref. Südwesten 27,36 65,03 42,07 % Westen 27,61 66,07 41,79 % Nordwesten 27,89 67,28 41,45 % Norden 27,80 66,92 41,54 % Nordosten 27,69 66,46 41,66 % Osten 27,33 64,94 42,09 % Südosten 27,17 64,24 42,29 % Süden 27,06 63,76 42,44 % Daten MFH: V = 2991 m³; A/V = 0,51; AF = 207 m²; Fenster SW: 82 / NW: 56 / NO: 31 / SO: 38 m² 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Ausgangslage Orientierung für Effizienzhaus G-Wert der Fenster: 0,60 Seite 51 Primärenergiebedarf eines EFH diverser Orientierung Orientierung Qp,vorh. Qp,ref. Qp,vor. /Qp,ref. Südwesten 65,98 67,67 97,50 % Westen 66,41 67,98 97,69 % Nordwesten 66,99 69,05 96,94 % Norden 66,95 69,55 96,26 % Nordosten 66,65 69,54 95,84 % Osten 65,99 68,66 96,11 % Südosten 65,68 68,15 96,38 % Süden 65,59 67,60 97,03 % Orientierung für Effizienzhaus Ausgangslage Daten EFH: V = 836 m³; A/V = 0,59; AF = 34,4 m²; Fenster S: 10,5 / W: 9,8 / N: 1,4 / O: 7,1 m² G-Wert der Fenster: 0,50 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 52 Primärenergiebedarf eines EFH diverser Ostwände Variante Qp,vorh. Qp,ref. Qp,vor. / Qp,ref. ht,vorh / ht,ref Ausgangslage 65,59 67,60 97,03 % 0,330/0,342 25m² mit U=0,30 66,10 67,60 97,78 % 0,335/0,342 25m² weg/Nachbar 64,30 65,37 98,36 % 0,334/0,343 25m² an unbeh. R 65,08 66,90 97,28 % 0,325/0,337 25m² KellerAWand 65,19 67,13 97,11 % 0,326/0,339 U-Wert der Außenwände: 0,20 W/m²K Daten EFH: V = 836 m³; A/V = 0,59; AF = 34,4 m²; Fenster S: 10,5 / W: 9,8 / N: 1,4 / O: 7,1 m² Wände S: 32,76/ W: 22,65 / N: 39,49 / O: 25,33 m² 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 53 Mehrfamilienhäuser und Grenzwert für h´t • Wie sind einseitig angebaute Mehrfamilienhäuser bzw. größere Einfamilienhäuser hinsichtlich der Grenzwert für die Hülle anzusetzen • Ist hier allein die Größe maßgebend oder die Angabe „einseitig angebaut“ • Die EnEV schweigt sich wie so häufig aus 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 54 Grenzwerte nach Ablösung des A/V-Verhältnisses Die Anforderung an den baulichen Wärmeschutz wird in Abhängigkeit von Gebäudetypen und Gebäudegrößen gestellt. 29. Januar 2012 55 Ralph Schätzlein Grenzwert H´T für Mehrfamilienwohnhaus • Welcher Grenzwert für H´T definiert ein Mehrfamilienhaus, welches einseitig an vorhandene Bausubstanz angrenzt? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 56 Vorgehensweise für H´T Für mich ist die Entscheidung klar: Wenn ich an ein größeres Gebäude eine schwächere Anforderung stellen möchte, und für ein einseitig angebautes ebenso (jeweils im Bezug zum freistehenden Einfamilienhaus), dann sollte ein großes und angebautes Gebäude nicht schärfer als ein großes freistehendes beurteilt werden. Wichtig auch für Mischgebäude WG/NWG 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 57 Grenzwerte für die Hülle Verschiedene H‘Ts Allgemeine Formel: H‘T = (Σ Ui * Ai * Fxi) / Ages + ∆UWB Unser geplantes Gebäude – legt Ai und Fxi fest Index vorh.: U-Werte und ∆UWB Ö Werte nach Vorgabe des Planers Index Ref.: U-Werte und ∆UWB Ö Referenzwerte n. Vorgabe EnEV Index zul.: 29. Januar 2012 Zulässiger, feststehender Höchstwert n. Vorgabe EnEV Ralph Schätzlein 58 Beziehungen der verschiedenen H‘Ts H‘T,vorh. ≤ H‘T,zul. Ansonsten Gebäude nicht zulässig H‘T,vorh. > H‘T,Ref. Eigene Hüllbauteile im Durchschnitt besser als Referenzhüllbauteile (Wichtig für KfWEffizienzhäuser) Ist zulässig, auch für Neubauten H‘T,Ref. ≤ H‘T,zul. Mehrfamilienhaus, Endhaus, Mittelhaus, EFH mit wenig Fenster und viel Kellerbauteilen H‘T,Ref. > H‘T,zul. Einfamilienhaus mit vielen Fenstern und wenig 59 Ralph Schätzlein Kellerbauteilen H‘T,vorh. ≤ H‘T,Ref. 29. Januar 2012 Maßgebende H‘Ts • H‘T,vorh. ≤ H‘T,zul. / EnEV 2009 ansonsten Gebäude nicht zulässig • H‘T,vorh. ≤ Faktor * H‘T,Ref. / KfW-Effizienzhaus Faktor variiert je nach Effizienzhaus-Typ zwischen 1,30 und 0,70 für Sanierungen und zwischen 0,85 und 0,55 für Neubauten • H‘T,vorh. ≤ 0,85 * H‘T,zul. / EEWärmeG Einhaltung über Ersatzmaßnahme § 7 / 2 bzw. größerer Faktor bei Kombination § 8 29. Januar 2012 60 Ralph Schätzlein EnEV-Nachweisführende sind Hellseher • Angaben von Fenstergrößen im Grundriß und der Dachneigungen im Schnitt sind nicht notwendig, denn der Herr Schätzlein (oder anderer Kollege EnEV-Nachweisführender) kann das schließlich aus den Ansichten entnehmen • In der Baugesuchsplanung beschränkt man sich auf das Wesentliche 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 61 Alptraum der Fensterbemassung Wie tief sind diese Fenster? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 62 Wunschtraum der Fensterbemassung Dafür ist schließlich auch Zeit 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 63 EnEV-Nachweisführende machen immer alles richtig • Immer wieder höre ich die Aussage von nachweisführenden Kollegen, dass fremde Nachweisführende die Hülle von Effizienzhäuser mit weniger Aufwand für die Hülle rechnen können. • Der Vorwurf steht im Raum, dass der jeweilige Statiker zu dumm zum Führen des EnEV-Nachweises ist 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 64 Der „EnEV-NF“ ist dumm • Selten hat man die Chance eine „bessere“ Berechnung auf den Tisch zu bekommen • Wenn, dann stürze ich mich mit Freuden darauf und suche Fehler • Ich werde meistens fündig und kann den Kollegen, der richtig rechnet, nur so trösten, dass der fremde EnEV-NF zu wenig von der EnEV versteht. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 65 Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 01 Fenster NW doppelt Dachflächenfenster andere Neigung wie Dach Glaube ich dann den Uw = 0,90? und den g-Wert 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 66 Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 02 Umfang der Bodenplatte kann niemals „0“ sein Senkrechte Randdämmung im Sinne der EnEV wird niemals eingebaut! 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 67 Senkrechte Randdämmung im Sinne der EnEV Senkrechte Randdämmung: Mindestens 2 m tief senkrecht im Erdreich als Frostschürze vor dem Fundament oder einer Gründungsmauer. Der Mindestwärmeschutz der Bodenplatte muss zusätzlich eingehalten werden! 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 68 Waagrechte Randdämmung im Sinne der EnEV Die Anordnung einer Randdämmung bei ungedämmten Bodenplatten Waagrechte Randdämmung: Mindestens 2 m breit im Randbereich unterhalb oder oberhalb der Bodenplatte aber auch 2 m breit außenseitig des Gebäudes für den Fall, dass der Mindestwärmeschutz erfüllt ist. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 69 Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 03 Freie Heizflächen (Heizkörper) mit Vorlauftemperaturen einer Flächenheizung – wie soll das gehen? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 70 Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 04 Auf Basis dieser Informationen darf noch kein Energieausweis ausgestellt werden 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 71 Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 05 So gut? Was sagt der Fensterbauer dazu? Bei diesem Standardrahmen und bei der üblichen Dreifachverglasung, keine Erwähnung einer warmen Kante, kann der Uw-Wert nicht besser als 1,0 W/m²K sein 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 72 Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 06 Kelleraußenwände als luftberührte Außenwände angesetzt – Referenzwert ist falsch 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 73 Zusammenfassung der gefundenen Fehler - Gefach im Dach falsch berechnet, - Umfang Bodenplatte ist niemals „0“, - Keller Rse falsch, - Boden Rsi falsch, - Fenster U-wert – g-Wert Kombination nicht möglich, - 2 Fensterflächen doppelt eingegeben, - Ausgeführte Gauben fehlen vollständig - Heizung Vorlauf 35°-Rücklauf 28 ° nicht bei Heizkörpern - Kellerwände alle außenluftberührt gerechnet, - Neigung Dach mit 30° und Dachflächenfenster mit 60° gerechnet, dabei wäre 45° richtig gewesen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 74 Vergleich Ergebnisse links = fremd / rechts = eigene 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 75 Zusammenfassung der Auswertung • Der fremde EnEV-NF hat „positive“, wie „negative“ Fehler gemacht, liegt aber mit 88% Qp im Ziel. • Ich hätte diese Fehler nicht gemacht, läge aber mit 101 % Qp nicht im Ziel • Der Bauherr würde den fremden EnEV-NF für den besseren NF halten, da dieser sein Problem mit dem geringeren Aufwand löst 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 76 Der „EnEV-NF“ ist dumm Beispiel für DWBN Eff55/1 ! 29. Januar 2012 Realistisch wäre Ψ = +0,2 W/mK Ralph Schätzlein Seite 77 Der „EnEV-NF“ ist dumm Beispiel für DWBN Eff55/2 ! ! 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 78 Der „EnEV-NF“ ist dumm Beispiel für DWBN Eff55/3 ! Bei einem entsprechenden Ψ -Wert würden bei mir alle Warnlampen hinsichtlich Oberflächentemperaturen angehen – aber realistisch halb so großer Ψ-Wert 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 79 Der „EnEV-NF“ ist dumm Beispiel für DWBN Eff55/4 • Bei dieser Berechnung kam ein unrealistisch niedriger Wärmebrückenzuschlag heraus • Bei korrekter Berechnung müssten alle Außenbauteile mind. 2 cm mehr Dämmung aufweisen, manche auch 4 cm • Korrekte Berechnung ist also ein Nachteil bei der Auftragsvergabe! 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 80 Was kann man bei so viel Ignoranz ausrichten? • Den Bauträger interessiert ein fehlerhafter Nachweis nicht, dass sei schließlich Sache des „Sachverständigen“ • Die KfW findet diese Fehler nur zufällig • Der Staat hält sich hier raus, obwohl bei Einführung der EnEV Stichproben geplant • Eine Kontrolle der Berechnungen findet nicht statt - Oder doch? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 81 Kontrolle findet nicht statt • Eigentlich kann man rechnen, was man will, denn eine Kontrolle findet nicht statt • Eine oft gestellte Frage lautet: „Wer will diesen Nachweis überprüfen“ • Dem Gesetzgeber genügt das Vorliegen von Energieausweis und Formblättern für die Nachweise nach EEWärmeG • Allenfalls die KfW macht Stichproben 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 82 Falsch – zumindest ein Staat hält sich nicht heraus Durchführungsverordnung zur EnEV 2009 für das Bundesland Berlin 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 83 EnEV-DurchführungsVO Berlin § 1 Abs. 1 § 1 Errichtung, Erweiterung und Änderung von Gebäuden (1) Zur Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen bei der Errichtung von Gebäuden nach Abschnitt 2 und für Erweiterungen oder Ausbau nach § 9 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die durch die Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist, genügt es, dass Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung die Vollständigkeit und Richtigkeit der Nachweise nach Abschnitt 2 oder § 9 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung bescheinigen, die Bauausführung entsprechend der Nachweise nach Nummer 1 überprüfen und die Vollständigkeit und Richtigkeit von Energieausweisen über die energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes nach § 16 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung bescheinigen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 84 EnEV-DurchführungsVO Berlin § 1 Abs. 2 Die Nachweise nach Abschnitt 2, § 9 Absatz 1 Satz 2 oder § 9 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung und die Bescheinigung nach Absatz 1 Nummer 1 sind vor Baubeginn zu erstellen und müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen. Zu den Nachweisen nach Satz 1 gehören die energetischen Berechnungen mit Auflistung der zugrunde gelegten Baustoff- und Anlagenkennwerte sowie Hinweise auf die Wärmebrückenminimierung, Luftdichtheit und Anlagentechnik. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 85 EnEV-DurchführungsVO Berlin § 5 Abs. 1 Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung haben ihre Tätigkeit persönlich, unparteiisch, gewissenhaft und unabhängig zu erfüllen. Sie haben die energierechtlichen Vorschriften, die Technischen Baubestimmungen und die technischen Regelwerke zu beachten. Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden. Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung müssen über die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Geräte und Hilfsmittel verfügen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 86 EnEV-DurchführungsVO Berlin § 5 Abs. 2 Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung haben die zu ihrer Tätigkeit erforderlichen besonderen Fachkenntnisse zu erhalten und zu aktualisieren - in den baukonstruktiven und baustofflichen Grundlagen des Wärmeschutzes von Gebäuden, - in den Grundlagen der thermischen Bauphysik und der zugehörigen Messtechnik, - in den Grundlagen der relevanten Anlagentechnik, - in der Wechselwirkung zwischen Wärmeschutz und Anlagentechnik und - in der Anfertigung von Energie- und Wärmebedarfsausweisen gemäß der Energieeinsparverordnung. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 87 Kontrolle durch den Staat • Es gibt Ansätze die Qualität von EnEVNachweisen zu verbessern • Solange sich aber die Stichproben der Baubehörden auf das Abheften der Formblätter zum Nachweis des EEWärmeG beschränken, kann in BW jeder den EnEV-Nachweis führen, der formal dazu befähigt ist 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 88 Teure Kimmschichten machen keinen Sinn • Bei unseren gut gedämmten Hüllen sind zusätzliche, teure Kimmschichten nicht erforderlich • Wir hatten noch nie Probleme bei diesen Konstruktionen • Die Hersteller wollen uns nur diese überflüssigen und sehr teuren Produkte verkaufen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 89 Trennwand zu Garage Grundriss UG Keller warm Beton mit 12 cm Perimeterdämmung WLG 035 Psi-Wert? Decke über der Garage von unten gedämmt Garage kalt 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 90 Trennwand zur Tiefgarage im Mehrfamilienwohnhaus Tiefgarage 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Wärmebrücke horizontal und vertikal Seite 91 Trennwand unten Prinzipielle Ausführung Raum kalt Trennwand: 18 cm Mauerwerk / Beton 6 cm WLG 035 Bodenaufbau: Estrich 6 cm WLG 035 Stahlbetonbodenplatte Raum warm 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Erdreich Seite 92 Trennwand unten Ausführung mit Normalbeton Ψ-Wert = 0,479 Raum kalt 29. Januar 2012 Raum warm Ralph Schätzlein Erdreich Seite 93 Trennwand unten Ausführung mit KSV 2,0 RD Ψ-Wert = 0,205 Raum kalt 29. Januar 2012 Raum warm Ralph Schätzlein Erdreich Seite 94 Trennwand unten Ausführung mit HLZ 1,2 RD Ψ-Wert = 0,019 Raum kalt 29. Januar 2012 Raum warm Ralph Schätzlein Erdreich Seite 95 Trennwand unten Ausführung mit Coriso-Kimm Ψ-Wert = -0,080 Raum kalt 29. Januar 2012 Raum warm Ralph Schätzlein Erdreich Seite 96 CORISO Kimmschicht Zur Verminderung der Wärmeverluste über die untere Lage eines HLZ-Mauerwerkes CORISO-Füllung führt zu einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,27 W/mK in alle Richtungen In den Wandstärken 11,5, 17,5, 20,0 und 24,0 cm; jeweils in der Rohdichte 1,2 (ggf. auch in Steinfestigkeitsklasse 20 möglich) 29.01.2012 Ralph Schätzlein 97 HLZ-Plan CORISO nach Zulassung Z 17.1-635 Da dieselbe Zulassung wie die unverfüllten Plan-HLZ von UNIPOR ist der Einsatz statisch unbedenklich und ohne zusätzlichen Mehraufwand nachgewiesen 29.01.2012 Ralph Schätzlein 98 Datenblatt CORISO Kimmschicht Übersicht der wichtigsten technischen Kenndaten – gleiche Zulassung wie unverfüllte Plan-HLZ von UNIPOR 29.01.2012 Ralph Schätzlein 99 Trennwand unten zu unbeheizten Kellerraum Innenwand d1=5+4 d1=10+4 d1=14+4 λ = 0,40 n.n. n.n. n.n. λ = 0,70 n.n. n.n. n.n. λ = 1,00 0,233 0,192 0,163 λ = 2,30 0,482 0,417 0,371 Die angegebenen Zahlenwerte und Konstruktionszeichnungen sind dem "Beton-Planungsatlas" unter www.planungsatlas-hochbau.de entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 100 Trennwand seitlich Prinzipielle Ausführung Trennwand: 18 cm Mauerwerk / Beton 6 cm WLG 035 Außenwand: 20 cm Stahlbeton 12 cm WLG 035 Raum warm Tiefgarage kalt 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Erdreich Seite 101 Trennwand seitlich Ausführung mit Normalbeton Ψ-Wert = 0,534 Tiefgarage kalt 29. Januar 2012 Raum warm Ralph Schätzlein Erdreich Seite 102 Trennwand seitlich Ausführung mit KSV 2,0 RD Ψ-Wert = 0,464 Tiefgarage kalt 29. Januar 2012 Raum warm Ralph Schätzlein Erdreich Seite 103 Trennwand seitlich Ausführung mit HLZ 1,2 RD Ψ-Wert = 0,412 Tiefgarage kalt 29. Januar 2012 Raum warm Ralph Schätzlein Erdreich Seite 104 Trennwand seitlich Ausführung mit UNIPOR W18 Ψ-Wert = 0,404 Tiefgarage kalt 29. Januar 2012 Raum warm Ralph Schätzlein Erdreich Seite 105 Trennwand seitlich Ausführung mit Normalbeton Temperatur unter Taupunkt!! Berechnung der Oberflächentemperaturen mit den vorgegebenen Wärmeübergangsbedingungen Rsi 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 106 Trennwand seitlich zu unbeheizten Kellerraum Die angegebenen Zahlenwerte und Konstruktionszeichnungen sind dem "Beton-Planungsatlas" unter www.planungsatlas-hochbau.de entnommen d1 [WLG035] Wärmeleitfähigkeit Trennwanddämmung 040 29. Januar 2012 d2 = 40 d2 = 60 d2 = 80 d2 = 100 60 0,212 0,231 0,236 0,235 100 140 0,228 0,229 0,250 0,255 0,258 0,265 0,259 0,267 180 0,225 0,254 0,266 0,270 Ralph Schätzlein Seite 107 Trennwand oben zu unbeheizten Kellerraum d2 = 080 mm WLG035 HLZ KS/USZ Stahlbeton d1 = 40 n.n.ber. 0,018 0,020 d 1= 60 n.n.ber. 0,000 0,001 d 1= 100 n.n.ber. -0,017 -0,018 d 1= 140 n.n.ber. -0,028 -0,029 Die angegebenen Zahlenwerte und Konstruktionszeichnungen sind dem "Beton-Planungsatlas" unter www.planungsatlas-hochbau.de entnommen Keller unbeheizt d2 = 120 mm WLG035 HLZ KS/USZ Stahlbeton 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein d 1= 40 n.n.ber. 0,026 0,028 d 1= 60 n.n.ber. 0,010 0,010 d 1= 100 n.n.ber. -0,007 -0,007 d 1= 140 n.n.ber. -0,016 -0,016 Seite 108 Der gezielte Einsatz von Kimmschichten ist sinnvoll • Nicht in jeder Konstruktion ist der Einsatz von Kimmschichten möglich und sinnvoll • Bei Effizienzhäusern werden die Wärmebrückenverlustkoeffizienten (Ψ-Wert) deutlich verbessert • Aktuelle Wärmebrückenkataloge geben schon gezielt Hinweise, auf die besseren Ψ-Werte. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 109 Oberflächentemperaturen Heute kein Problem mehr! • Bei den heute üblichen Dämmstoffstärken bzw. U-Werten der Hüllbauteile gehören tauwassergefährdete Oberflächen der Vergangenheit an • Die kritische Temperatur von 12,7°C wird in allen Fällen sicher überschritten • Schadensfälle treten nur in älteren Gebäuden auf, die falsch saniert wurden 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 110 EG-Außenwand mit WDVS über Tiefgarage Außenwand 24 cm mit WDVS 12 cm WLG035 Innenraum +20°C Außenluft -5°C Oberflächentemperatur Überdämmung Tiefgarage: Temp. -5°C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 111 EG-Außenwand mit WDVS über Tiefgarage Temperaturen an der kritischen Stelle Ausführung Außenwand mit Überdämmung HLZ 1,2 HLZ 1,2 +KimmS. KSV 2,0 St.-Beton 12 cm 11,3°C 12,5°C 10,4°C 10,2°C 50 cm 12,4°C 13,3°C 11,8°C 12,0°C 75 cm 12,7°C 13,5°C 12,3°C 12,4°C 100 cm 12,9°C 13,7°C 12,5°C 12,6°C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 112 Wärmeströme bei 1,00 m Flankendämmung AK Beton 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 113 Wärmeströme bei 1,00 m Flankendämmung AK HLZ Spitzenwerte des Wärmestromes halbiert zu Ausführung in Beton 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 114 Wärmeströme bei 0,50 m Flankendämmung AK Beton Ψ-Wert: 0,349 Außenluft -5°C Innenraum +20°C 50 cm 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Tiefgarage: Temp. -5°C Seite 115 Wärmeströme bei 0,50 m Flankendämmung AK HLZ Ψ-Wert: 0,166 Außenluft -5°C Innenraum +20°C 50 cm 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Tiefgarage: Temp. -5°C Seite 116 Wärmeströme bei 0,50 m Flankendämmung HLZKimm Ψ-Wert: 0,117 Außenluft -5°C Innenraum +20°C 50 cm 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Tiefgarage: Temp. -5°C Seite 117 Wärmeströme bei 0,50 m Flankendämmung CORISO Ψ-Wert: 0,075 Außenluft -5°C Innenraum +20°C 50 cm 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Tiefgarage: Temp. -5°C Seite 118 2. Beispiel für Kritische Oberflächentemperaturen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 119 Kritische Oberflächentemperaturen Beispiel: Attikaaufkantung aus W11 Gerechnet mit λ = 0,42 W/mK vertikal Temperatur Oberfläche: 14,2°C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 120 Kritische Oberflächentemperaturen Beispiel: Jalousiekasten Version 1 Temperatur Oberfläche: 11,1°C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 121 Kritische Oberflächentemperaturen Beispiel: Jalousiekasten Version 2 Temperatur Oberfläche: 13,7°C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 122 Kritische Oberflächentemperaturen erkennen • Wenn im rechnerischen Nachweis die Oberflächentemperatur einer geplanten Konstruktion unter 12,7°C liegt, dann liegt ein Planungsmangel vor • Wir müssen alle unseren Blick schulen, um diese Schwachstellen zu erkennen • Eine Darstellung im Plan sollte vermieden werden, sonst führt das noch einer so aus 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 123 Berücksichtigung von Rolladenkästen Berücksichtigung im wärmetechnischen Nachweis: Rolladenkästen können als flächige Bauteile mit ihrem U-Wert (??) und ihrer Fläche angesetzt werden Rolladenkästen werden übermessen und ihre Fläche je nach Typ Wand oder Fenster zugeschlagen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 124 Rollladenkästen und die Wärmebrücken 1 Max. psi-Wert nach Bild 60 DIN 4108 BBL 2; Ausgabe 03/2006: psi ≤ 0,32 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 125 Rollladenkästen nach BBL 2 zur DIN 4108 Die Gleichwertigkeit ist gegeben, aber diese Ψ-Werte erschweren jeden detaillierten Wärmebrücken-Nachweis 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 126 Rollladen und die Wärmebrücken 2 Max. psi-Wert nach Bild 61 DIN 4108 BBL 2; Ausgabe 03/2006: psi ≤ 0,30 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 127 Rollladenkästen nach BBL 2 zur DIN 4108 Die Gleichwertigkeit ist gegeben, aber diese Ψ-Werte erschweren jeden detaillierten Wärmebrücken-Nachweis 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 128 Aufsatz-Rollladenkasten Das macht wieder keiner! Welcher Fensterbauer liefert uns diese Werte ? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 129 Berechnungen nach DIN EN ISO 10077 Ermittlung der U-Werte von Fenstern bei verschiedenen Rahmen- und Glasqualitäten bei verschiedenen Fenstergrößen und Rahmenansichtsbreiten oben 1,23 x 1,48 Rahmen U = 1,20 Rahmen U = 1,40 2,5 x 2,5 Rahmen U = 1,20 Rahmen U = 1,40 Aluminium Breite 120 Breite 220 Breite 120 Breite 220 Aluminium Breite 120 Breite 220 Breite 120 Breite 220 Glas 1,1 1,299 1,297 1,364 1,373 Glas 1,1 1,217 1,218 1,253 1,262 Glas 0,7 1,029 1,049 1,095 1,125 Glas 0,7 0,890 0,906 0,926 0,949 1,25 x 2,63 Rahmen U = 1,20 Rahmen U = 1,40 Aluminium Breite 120 Breite 220 Breite 120 Breite 220 Glas 1,1 1,269 1,268 1,323 1,328 Glas 0,7 0,977 0,988 1,031 1,048 29. Januar 2012 Rahmenverbreiterung macht wenig aus, da gleichzeitig Länge des Randverbund geringer wird Ralph Schätzlein Seite 130 Vorsatz-Rolladenkasten Wärmeschutztechnische Eigenschaften Wärmeschutztechnische Eigenschaften von Vorsatzkästen können nur unter Miterfassung der Einbausituation angegeben und nachgewiesen werden. Bild 2 aus DIN 4108_2: 2003-07 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 131 Zwischen-Fazit für Rollladenkästen und WB 1) Für „Maurer-Rollladenkästen“ haben wir seriöse Werte, die für den Gleichwertigkeitsnachweis taugen. Aber ein detaillierter Nachweis macht dabei wenig Sinn 2) Für „Vorsatz-Rollladenkästen“ haben wir keine seriösen Werte für unsere Nachweis. Für einen detaillierten Nachweis ignorieren alle das Produkt 3) Für Rollladenkästen gibt es bisher keine Lösung, die uns Ingenieure befriedigen kann. FALSCH! – Ab sofort gibt es eine befriedigende Lösung 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 132 Reserve durch Detaillierter Wärmebrückennachweis • Wärmebrücken werden pauschal mit 0,10, besser mit 0,05 W/m²K im EnEV-Nachweis berücksichtigt • Führt man einen detaillierten Wärmebrückennachweis durch, liegt man immer auf der sicheren Seite • Mit üblichen Konstruktionen erreicht man locker ein ΔUWB = 0,025 W/m²K 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 133 DWBN – Immer zielführend? Aufgabenstellung: • Ein Kollege sollte für einen Bauträger dessen Reihenhäuser als Effizienzhaus 55 nachweisen • Vorgabe: Baustoff Stahlbeton, Dämmung als WDVS mit 180 mm WLG 035 • Der Kollege entschied sich für einen DWBN und bat mich um Unterstützung 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 134 DWBN – immer zielführend? Auswahl Konstruktionsdetails Ψ = 0,041 Ψ =-0,058 Ψ = 0,041 Ψ = 0,041 Ψ =-0,046 29. Januar 2012 Ψ = 0,256 Ralph Schätzlein Seite 135 DWBN – immer zielführend? Auswahl Konstruktionsdetails Ψ = 0,000 Ψ = 0,760 29. Januar 2012 Ψ = 0,000 Ψ = 0,447 Ralph Schätzlein Ψ = 0,002 Ψ = 0,760 Seite 136 DWBN – immer zielführend? Problem Gebäudetrennwand Der Ψ-Wert ist mit 0,760 in diesem Falle deshalb so groß, da ein großer Wärmeabfluss über den Boden stattfindet. Gleichzeitig gibt es keinen Wärmestrom durch die Wand 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 137 DWBN – immer zielführend? Längen-Zusammenstellung 67 % 17 % 04 % 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 138 DWBN – immer zielführend? Ermittlung ΔWB Ein Mittelhaus hat nur eine geringe Wärmeübertragende Außenhülle, da die Flächen zu den Nachbargebäuden fehlen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Dieser Zuschlagswert ist jetzt sogar deutlich größer als ΔWB = 0,10 W/m²K Seite 139 DWBN – immer zielführend? Wie ging es weiter • Der Kollege machte den Vorschlag, die Bodenplatte von unten zu dämmen • Dies lehnte der Bauträger aus Kostengründen ab • Geplant wird jetzt ein Effizienzhaus 70 ohne detaillierten Wärmebrücken-Nachweis • Der Kollege hatte lange Skrupel, dafür den BBL-Zuschlag von 0,05 W/m²K anzusetzen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 140 Bodenplatte vollflächig von unten dämmen ist zu teuer • Zur Verminderung von Wärmebrückenverlusten durch die Bodenplatte bei Effizienzhäusern sollte diese vollflächig von unten gedämmt werden – dies ist aber sehr teuer, technisch kaum realisierbar und bringt kaum Einsparungen bei den anderen Bauteilen • 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 141 Aktueller Nachweis – EFH Bodenplatte Standard Liegt bei Pauschalwert – Nachweis überflüssig 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 142 Aktueller Nachweis – EFH Bodenplatte voll gedämmt Vorgeschlagene Ausführung statt dem üblichen Streifenfundament 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 143 Aktueller Nachweis – EFH Bodenplatte voll gedämmt Wärmebrückenzuschlag 0,00 W/m²K 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 144 Bodenplatte unten gedämmt Ist das wirklich zu teuer? • Wer nur die zwei Bodenplattenaufbauten miteinander vergleicht, denkt nicht nach! • Mehrkosten versus Minderkosten ansetzen • Einsparungen auch bei den Dämmungen der Regelbauteile möglich • Aktuelle Untersuchungen laufen, die den Kosten-Unterschied bei konkreten Projekten ermitteln 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 145 W Wirtschaftlichkeitsgebot ist sicher einzuhalten • Weitere Verschärfungen der Anforderungen in der EnEV, hin zum Nullenergiehaus im Jahre 2020, sind wirtschaftlich • Der Gesetzgeber hält seine eigenen Gesetze, hier das Wirtschaftlichkeitsgebot, immer sicher ein. • Gegen Verschärfungen in der EnEV 2012 kann man ohnehin nichts tun 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 146 Auszug aus: Begründung zur EnEV 2009 – Punkt III. Die Bundesregierung hat zu den geplanten materiellen Verschärfungen, … gutachterliche Einschätzungen zu den daraus resultierenden Mehrkosten, den Energieeinsparungen und den Amortisationszeiten eingeholt. Die Gutachten belegen, dass die Anforderungen dieser Änderungsverordnung den gesetzlichen Vorgaben an die wirtschaftliche Vertretbarkeit genügen. Sie zeigen auf, dass die Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebots punktuell sogar eine stärkere Anhebung der Anforderungen rechtfertigen würde, als dies in dieser Verordnung vorgesehen ist. Solche punktuellen Möglichkeiten sollen in dieser Änderungsverordnung nicht ausgeschöpft werden. … 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 147 Auszug aus: Begründung zur EnEV 2009 – Punkt III. …Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung entschieden, die Verschärfung des Anforderungsniveaus in zwei Schritten zu vollziehen. Neben der nun vorliegenden Änderungsverordnung soll im Jahre 2012 ein weiterer Novellierungsschritt vorbereitet werden, der eine Verschärfung der energetischen Anforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung erreichen kann, allerdings in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 148 Auszug eines Briefes BMI Dr. Röttgen an MdB Oppermann Brief vom 01.Dez. 2011 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 149 Volkswirtschaftliche Bewertung der EnEV 2009 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 150 Auftraggeber der Studie 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 151 Grundzüge der Wirtschaftlichkeitsberechnungen Die im Rahmen der Studie durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden mit zwei komplementären Methoden durchgeführt. Dabei werden grundsätzlich keine Fördermittel (z.B. KfWProgramme) einbezogen. Bei beiden Verfahren werden ein nominaler Zins von 4 % und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren angenommen. Die Ergebnisse legen dar, wie sich die Wirtschaftlichkeit der diskutierten Effizienzstandards ohne staatliche Förderung darstellen, und zeigen auf, an welchen Stellen weiterhin oder künftig Förderbedarf besteht. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 152 Investitionen in den Wohnbau Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 153 Entwicklung der Energiepreise bis 2040 Preissteigerung [%] Preis [Cent/kWh] Ha-Strom: 90%/41,5 Heizstrom: 117%/25,9 Heizöl: 163%/17,8 Erdgas: 86%/13,0 Fernwärme: 84%/14,7 Holz: 70%/11,3 Kohle: 85%/11,0 Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 154 Neubau: Einzelwirtschaftliche Grenzkostenbetrachtung Wärmepumpe Holzpellets Fernwärme Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 155 Erklärung der Szenarien Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 156 Wirtschaftlichkeit einer Fortschreibung der EnEV 2009 Anhand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurde abgeschätzt, dass der Schritt von der EnEV 2007 zur EnEV 2009 unter aktuellen Rahmenbedingungen für den Neubau keine Verbesserung der energetischen Wirtschaftlichkeit gebracht hat. Die weitere Fortschreibung des Ordnungsrechts ist für den Neubau aktuell nicht wirtschaftlich darstellbar (vgl. Abbildung 7-1). Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 157 EnEV 2012 muss wirtschaftlich sein • • • • Referentenentwurf fehlt noch Drei Ministerien schreiben daran Die Verbände warten ab, was kommt Die Lobbyarbeit beginnt mit Veröffentlichung des Referentenentwurfs • Der Beweis der Wirtschaftlichkeit bei deutlichen Verschärfungen ist zwingend 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 158 Material oder Planer Wer ist schlauer ? • Als Student habe ich gelernt: „Das Material ist schlauer als der Statiker“ • Heute würde ich sagen: „Der Wärmestrom ist wie Wasser – er findet immer seinen Weg, auch wenn der Planer denkt, ihn ver- oder zumindest behindern zu können“ • Ich zeige Ihnen jetzt, wie ich das meine 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 159 Detail 7 aus Beiblatt 2 Kelleraußenwand aus Beton auf Bodenplatte Die bauübliche Detailausführung dieser Konstruktion entspricht ohne Einschränkung dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 – aber dieses Detail zerstört den Sinn jedes detaillierten Wärmebrücken-Nachweis 29.01.2012 Ralph Schätzlein 160 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 1 Aufbau Konstruktion: Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035 Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,46 Entspricht NICHT Beiblatt 2 zur DIN 4108 29.01.2012 Ralph Schätzlein 161 Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 1 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 162 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 2 Aufbau Konstruktion: Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035 Inklusive Dämmung der Deckenstirn Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,42 Entspricht Beiblatt 2 zur DIN 4108 29.01.2012 Ralph Schätzlein 163 Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 2 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 164 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 3 Aufbau Konstruktion: Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035 Inklusive Dämmung der Deckenstirn Inklusive Dämmung der Streifenfundament innen Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,40 Entspricht Beiblatt 2 zur DIN 4108 29.01.2012 Ralph Schätzlein 165 Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 3 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 166 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 4 Aufbau Konstruktion: Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035 Inklusive Dämmung der Deckenstirn Inklusive Dämmung des Streifenfundament innen Inklusive Randdämmung der Bodenplatte unten Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,36 Entspricht Beiblatt 2 zur DIN 4108 29.01.2012 Ralph Schätzlein 167 Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 4 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 168 Verbesserung Detail 7 nicht wirtschaftlich Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,42 Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,36 Der Mehraufwand für die Dämmung lohnt nicht wirklich 29.01.2012 Ralph Schätzlein 169 Vergleich der Wärmestrombilder aller 4 Varianten 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 170 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 4 Aufbau Konstruktion: Außenwand 20er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 8 cm WLG035 Inklusive Dämmung der Deckenstirn Inklusive Randdämmung Wand 50 x 2 Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,19 Entspricht Beiblatt 2 zur DIN 4108 29.01.2012 Ralph Schätzlein 171 Detail 7 aus BBL 2 Var. 5 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 172 Zusammenfassung • Es gäbe noch viele Irritationen mehr zu EnEV und EEWärmeG, die es wert wären beleuchtet zu werden • Vielleicht führen wir diese Reihe im nächsten Jahr fort – mit einer neuen EnEV • Für heute soll es genug sein • Danke für Ihre Aufmerksamkeit 29.01.2012 Ralph Schätzlein 173