Lexikon der populären Irrtümer aus EnEV und EEWärmeG

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Lexikon der populären Irrtümer aus EnEV und EEWärmeG
Lexikon der populären
Irrtümer aus EnEV und
EEWärmeG
Vortrag von
Dipl.-Ing. Ralph Schätzlein
Ziegelwerk Schmid , Bönnigheim
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 1
Inhaltsübersicht 1
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Verwirrungen überall
Solarthermie und EEWärmeG
Photovoltaik und EnEV
Kachelöfen in der EnEV und KfW
Architektur (energiesparend)
Grenzwerte Hülle für MFHs und allgemein
Nachweisführende – genial und Hellseher
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Inhaltsübersicht 2
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Kontrolle findet nicht statt
Kimmschichten braucht man nicht
Oberflächentemperaturen sind unkritisch
Rolladenkästen und EnEV passen nicht
DWBN schafft Reserven im Nachweis
Bodenplatten werden oben gedämmt
Wirtschaftlichkeitsgebot ist eingehalten
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Verwirrungen überall
„Mein Architekt sagt, ich
brauche keinen EnEVNachweis für mein
neues Haus. Schließlich
werde ich es nur für
mich bauen. Ich will es
nicht verkaufen oder
vermieten.“
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Verwirrungen überall
„In der EnEV, die seit
Januar gilt, steht doch
jetzt, dass 20 % der
Energien durch
Solarzellen aufgebracht
werden muss.“
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Verwirrungen überall
„Nach der neuen EnEV
muss ich doch immer mit
Wärmedämmverbundsystem bauen. Das habe
ich in der Zeitung meiner
Bausparkasse gelesen.“
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Verwirrungen überall
„In meinem Energiepass
steht ein Energiebedarf
von 29 kWh/m² und Jahr.
Da brauche ich ja nicht
viele Holzpellets zu
kaufen, damit ich es im
Winter schön warm habe.“
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Verwirrungen überall
„Sonnenschutz, wieso
Sonnenschutz. Da sind
Sie jetzt der Erste, der
mir erzählen will, das
meine Häuser so etwas
brauchen. Die EnEV
fordert das? Hab‘ ich
noch nie gehört.“
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Verwirrungen überall
„Für unser neues Sportheim möchte ich Solarthermie für das Warmwasser einsetzen, um dem
EEWärmeG zu genügen.
Welche Fläche muss ich
denn ansetzen, wenn ich
gar keine Wohnungen im
Gebäude habe?“
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Einhalten des EWärmeG
durch Solarthermie
• 4% der Nutzfläche als Vorgabe für die
Größe der Solarthermischen Fläche
• Größte Unsicherheit herrscht bei der
Erfüllung des EEwärmeG durch den
Einsatz von solarthermischen Anlagen
• Auch die Baurechtsbehörden
interpretieren das EEWärmeG nur nach
der „4-Prozent-Regel“
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Definitionen im EEWärmeG
§ 2 – Absatz 2:
2. Nutzfläche
a) bei Wohngebäuden die Gebäudenutzfläche
nach § 2 Nr. 14 der Energieeinsparverordnung
vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) in der jeweils
geltenden Fassung,
b) bei Nichtwohngebäuden die Nettogrundfläche
nach § 2 Nr. 15 der Energieeinsparverordnung,
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Definitionen im EEWärmeG
§ 2 – Absatz 4:
4. Wärmeenergiebedarf die zur Deckung
a) des Wärmebedarfs für Heizung und
Warmwasserbereitung sowie
b) des Kältebedarfs für Kühlung jeweils einschließlich der
Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung
jährlich benötigte Wärmemenge. Der Wärmeenergiebedarf wird nach den technischen Regeln berechnet, die
den Anlagen 1 und 2 zur Energieeinsparverordnung
zugrunde gelegt werden,
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Definition
Wärmeenergiebedarf
Endenergiebedarf
Primärenergieumwandlung
Primärenergie
Wärmeenergiebedarf
Erzeugung
Gas, Öl, Strom,
Holz,
Fernwärme
Strom
Speicherung
Wärme
Hilfs-
Nutzenergiebedarf
Verteilung
Wärme
energie
Übergabe
Wärme
Wärme
Heizung
„Die zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und
Warmwasserbereitung erforderliche Wärmemengen, einschließlich
der Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung … zu
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berechnen
nach den in der EnEV
angegebenen Verfahren“
W
o
h
n
r
a
u
m
Solarthermie Grundbedingung
§ 5 - Anteil Erneuerbarer Energien
(1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie nach Maßgabe der Nummer I der
Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht
nach § 3 Abs. 1 dadurch erfüllt, dass der
Wärmeenergiebedarf zu mindestens
15 Prozent hieraus gedeckt wird.
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§ 5/1 Solare Strahlung
Solarthermie: ≥15 %
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Thermische Solaranlagen
Dimensionierung Wohngebäude
A = 0,09 * AN0,8
Zusatzfrage: Was mache ich, wenn mein Bauherr andere Flächengrößen auf das Dach legen will?
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Thermische Solaranlagen
Dimensionierung NWGs
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Vorschlag für Vorgehen im
Nachweis
1) Solarthermische Gewinne entsprechen
mind. 15 % des gesamten
Wärmeenergiebedarfs
2) Wenn Wärmeenergiebedarf nicht
bekannt, dann Endenergien vergleichen
3) Wenn nicht ausreichend, dann § 8
Kombination überprüfen.
4) Erst dann 4%- Klausel akzeptieren
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Versuch 1: >15 % Deckung
bei Wärmeenergiebedarf
• Wärmeenergiebedarf ist bei vielen DIN
4701_10-Softwares nicht angegeben
• Wärmeenergiebedarf ist bei vielen DIN
18599-Softwares nicht in den Ausgabewerten, sondern nur in den Tiefen des
Programmes zu finden
• Versuch über den Endenergiebedarf den
Nachweis zu erfüllen
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Versuch 2: >15 % Deckung
Kollektorfläche: 7,9 m²
Summe Endenergiebedarf: 69,52 kWh/(m²a)
Anteil des Solarertrag: 11,49 / 69,52 = 16,5 % - erfüllt
Dieser Nachweis gelingt oft in Verbindung mit Gas-Brennwert-Heizung
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Versuch 3: <15 % Deckung +
Kombination mit § 8
Kollektorfläche: 7,3 m²
Summe Endenergiebedarf: 79,11 kWh/(m²a)
Anteil des Solarertrag: 11,46 / 79,11 = 14,4 % - nicht erfüllt
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Versuch 4: Erfüllung
durch Kollektorfläche
Als pflichterfüllend wird die Maßnahme erst
dann anerkannt, wenn der Sonnenkollektor mit
dem europäischen Siegel „SolarKeymark“
zertifiziert
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Versuch 5: >15 % Deckung +
Heizungsunterstützung
Kollektorfläche: 9,6 m²
Summe Endenergiebedarf: 84,40 kWh/(m²a)
Anteil Solarertrag: (11,89+6,00) / 84,40 = 21,2 % - erfüllt
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Versuch 6: <15 % Deckung +
Kombination mit § 8
• Was kann man tun, wenn die Software
eine Solarthermische Fläche von 6,7 m²
ansetzt, der Kunde aber nur 5,0 m² auf
das Dach legen will?
• Antwort: Hoffen, dass die Software die
Eingabe von 5,0 m² akzeptiert und die
Berechnungen erneut durchführen sowie §
8 Kombination aktivieren:
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Versuch 6: Kleine
Solarthermiefläche
• Wenn die Fläche der Solarthermie deutlich
kleiner ist als der pauschale Ansatz nach
DIN 4701_10 oder DIN V 18599, dann
zuerst prüfen, ob überhaupt die EnEV
erfüllt wird. Die Referenz nimmt die Größe
nach Formel A = 0,09 * AN0,8 an.
• Kachelofen hilft nur über Qp nicht als
Maßnahme nach EEWärmeG
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Photovoltaik und
EEWärmeG
• Wie groß muss eine PV-Anlage sein,
damit ich das EEWärmeG einhalte?
• Der Kunde möchte Gas-Brennwert und
Solarthermie. Können wir mit einer
zusätzlichen PV-Anlage Effizienzhaus-70Standard erreichen?
• Die Referenz hat doch auch eine solare
Photovoltaik-Anlage
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§5: Anrechnung von Strom aus
erneuerbaren Energien
Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus
erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den
Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von
dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er
1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude
erzeugt und
2. vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird.
Es darf höchstens die Strommenge angerechnet werden,
die dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung
entspricht.
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Grundlagen der PV-Strom
Berechnung nach EnEV
Der Energieertrag der Photovoltaikanlage ist mit geeigneten technischen Regeln zu berechnen. Hierfür bietet
sich die DIN EN 15316-4-6: 2009-07 an, die unter Verwendung der in Deutschland monatsweise vorliegenden
Einstrahlungskennwerte auch zur monatsweisen Ermittlung des Ertrages von Photovoltaikanlagen angewendet
werden kann.
Nur bei Heizungen mit einem namhaften Stromverbrauch
(z.B. Wärmepumpen) sind deutliche Reduktionen im
Berechnungsergebnis zu erwarten
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Stromertrag einer 48 m²
großen PV-Anlage
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Angerechneter Stromertrag
einer 48 m² großen PV-Anlage
Stromproduktion
5.610 kWh/a
Bezugsfläche
Angerechnet
Angerechneter Strom
1.866 kWh/a
238,17 m²
7,84 kWh/m²a
Hülle: entspricht Effizienzhaus 40
Anlagentechnik:
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Zu-und Abluftanlage mit WRG
Ohne Photovoltaik
Mit Photovoltaik
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Endenergie
Primärenergie
14,1 kWh/m²a
36,7 kWh/m²a
6,3 kWh/m²a
16,4 kWh/m²a
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Einsparung:
55 %
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Photovoltaik und EEWärmeG
• Das EEWärmeG kennt kein PV.
Berücksichtigung höchstens über die
Minus-15%-Regel nach §7 Abs. 2
• PV-Anlagen nützen in der EnEV nur, wenn
die Grundheizung einen namhaften
Strombedarf hat (z.B. Wärmepumpen)
• Die Referenz hat eine solarthermische
Anlage
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Kachelöfen in EnEV,
Effizienz und EEWärmeG
• Kachelöfen kann ich bei EEWärme und
Effizienzhäusern immer ansetzen.
• Das DIBT hat doch Kachelöfen für EnEVBerechnungen zugelassen … ich brauche
25 % Heizungsunterstützung, damit der
Nachweis erbracht wird.
• Wenn ich den Kachelofen zu 7 % ansetze,
habe ich ein Effizienzhaus 70.
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Grundlagen zu Kachelöfen
• Die EnEV kennt Kachelöfen. Aber lange
war der Nachweisführende auf sich alleine
gestellt, mit welchem Prozentsatz er den
Kachelofen ansetzen will.
• Das EEWärmeG kennt den unabhängigen
Kachelofen nicht
• Die KfW will den unabhängigen
Kachelofen nicht
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Definitionen im EEWärmeG
Die Nutzung von fester Biomasse beim Betrieb von Feuerungsanlagen im Sinne der
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 490), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14.
August 2003 (BGBl. I S. 1614), in der jeweils geltenden Fassung gilt nur dann als Erfüllung
der Pflicht nach § 3 Abs. 1, wenn
aa) die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen erfüllt
werden,
bb) ausschließlich Biomasse nach § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a oder 8 der Verordnung über kleine
und mittlere Feuerungsanlagen eingesetzt wird und
cc) der entsprechend dem Verfahren der DIN EN 303-5 (1999-06)
ermittelte Kesselwirkungsgrad für Biomassezentralheizungs
anlagen
- bis einer Leistung von 50 Kilowatt 86 Prozent und
- bei einer Leistung über 50 Kilowatt 88 Prozent nicht
unterschreitet.
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Zusätzlicher Kaminofen
Ich war immer so zurückhaltend und habe mir niemals
getraut mehr als 5 % anzusetzen, aber ab 06/2010 gilt:
Wird in einem Wohngebäude zusätzlich zu einer
Zentralheizung ein Kaminofen betrieben, so darf bei
Berechnungen nach der EnEV 2009 generell davon
ausgegangen werden, dass 10 % der Heizarbeit
für dieses Wohngebäude durch den Kaminofen mit dem
Brennstoff „Holz“ erbracht wird.
Zitat nach:
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 13
Dr. Justus Achelis, DIBt*
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Begründung für diesen hohen
Prozentsatz
„Es kann davon ausgegangen werden, dass
Gebäudeeigentümer nur dann zusätzlich zu einer
Zentralheizung in einen Kaminofen und den dazu
gehörigen Kaminzug investieren und die Folgekosten
(Gebühren für Kaminreinigung und Feuerstättenschau)
tragen, wenn sie den Kaminofen auch in nennenswertem
Umfang nutzen. Vor diesem Hintergrund ist eine
Berücksichtigung des Kaminofens bei der Berechnung
begründet und im Interesse der Richtigkeit
des Energieausweises auch geboten.“
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 13
Dr. Justus Achelis, DIBt*
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Berechnungsansatz
für Kaminofen
„Wesentlich für die Berücksichtigung im Rahmen der
Berechnungen nach EnEV ist es deshalb, ob und in
welchem Umfang die Verwendung des Brennstoffes
„Holz“ als gewährleistet angesehen werden kann. Wird
ein Kaminofen zumindest anteilig mit Holz befeuert, so
darf aufgrund vorstehender Überlegungen regelmäßig
auch ohne Nachweis im Einzelfall angenommen werden,
dass er 10 vom Hundert der erforderlichen Heizarbeit mit
dem Brennstoff „Holz“ erbringt.“
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 13
Dr. Justus Achelis, DIBt*
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Kachelöfen und KfW
Berechnung des KfW-Effizienzhauses
Ist ein Zentralheizsystem vorhanden, können
handbeschickte Einzelöfen, die nicht in das
Heizungszirkulationssystem eingebunden sind,
nicht berücksichtigt werden. Bei Zentralheizsystemen
mit eingebundenen biomassebeschickten Einzelöfen
sowie automatisch beschickten Pellet-Primäröfen ist ein
maximaler Deckungsanteil von 10 % des
Nutzenergiebedarfs anzusetzen. Die Anlage 1, Absatz
1.1, zweiter Abschnitt EnEV2009 ist für KfWEffizienzhäuser nicht anzuwenden.
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Kaminofen mit Wassertasche
Pelletskessel mit Wassertasche
können als Einzelfeuerstätte mit
einem pauschalen Deckungsanteil von bis zu 10 % in ein
Warmwasserzentralheizungsnetz
eingebunden werden.
Pelletskessel mit Wassertasche werden mit einem pauschalen Deckungsanteil von 10 % (nur 5% bei gleichzeitiger solarthermischer Nutzung) in die
Trinkwassererwärmung eingebunden.
Empfehlung für
Heizerzeuger 2:
Maximalen Prozentsatz
von 10 % nur bei Bedarf
ausreizen
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Energiesparende
Architektur hilft der EnEV
• Dieses Gebäude wird leicht ein
Effizienzhaus 70, weil die meisten Fenster
nach Süden orientiert sind
• Wenn diese Wände an unbeheizten Keller
grenzen, anstatt an die Tiefgarage, gelingt
der Nachweis leichter
• Das Gebäude ist sehr kompakt, das hilft
der EnEV
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Orientierung der Fenster und
Hüllbauteile
EnEV Anlage 1, Absatz 1.1:
Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines
zu errichtenden Wohngebäudes ist der auf die
Gebäudenutzfläche bezogene, nach einem der in Nr. 2.1
angegebenen Verfahren berechnete JahresPrimärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher
Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie
das zu errichtende Wohngebäude, das hinsichtlich seiner
Ausführung den Vorgaben der Tabelle 1 entspricht.
Alles was man plant, kopiert die Referenz 1 zu 1
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Einflüsse auf den
Energiebedarf
„ Lage und Orientierung des Gebäudes
• Klima- und Umwelteinflüsse verschiedener Standorte
(sonnige Hanglage, Verschattung, häufiger Nebel oder
Kaltluftstaugebiete)
• Höhenlage
• Lage zur Wind- und Himmelsrichtung
• Verdichtetes Bauen reduziert Hüllflächenanteil der
Einzelwohneinheit und Wärmeverlust
(z.B. Reihenhäuser)
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Seite 42
Energiebedarf bedingt durch
Lage im Gelände
Interessiert die EnEV nicht
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Energiebedarf bedingt durch
Lage im Gelände
Interessiert die EnEV nicht
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Einflüsse auf den
Energiebedarf
„ Lage und Orientierung des Gebäudes
• Hinwendung zur Sonne / Nutzung der Sonnenenergie
(Passive Solarenergie kann ca. 20% des jährlichen
Heizwärmebedarfs decken)
• Vermeidung direkter Verschattung durch Topographie und
Nachbarbebauung
• Geschickte Grundrißorganisation
(Zonierung der Räume, warme Kernzone, unbeheizte
Pufferräume z. B.: Wintergarten nach Süden oder
Nebenräume nach Norden)
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Energiebedarf bedingt durch
Lage im Gelände
Interessiert die EnEV
Interessiert die EnEV nicht
Quelle [5]
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Dipl.-Ing. Ralph Schätzlein
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Einflüsse auf den
Energiebedarf
„ Baukörperform
• Verhältnis A/Ve hat wesentlichen Einfluss auf die
Wärmeverluste.
• Æ Positive Einflussfaktoren auf das Verhältnis A/Ve:
• Kompakter Baukörper mit einfacher Gebäudegeometrie
• Minimierung der Hüll- bzw. Transmissionsfläche
• Keine unnötigen Vor- und Rücksprünge in der
Gebäudehülle (z.B. Erker, Gauben etc.)
• Geschlossene Bauweise (z.B. Reihenmittelhaus)
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Energiebedarf bedingt durch
Kubatur und Form
Interessiert die EnEV
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Energiebedarf bedingt durch
Kubatur und Form
Interessiert die EnEV
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Ralph Schätzlein
Seite 49
Primärenergiebedarf eines
MFH diverser Orientierung
Orientierung
Qp,vorh.
Qp,ref.
Qp,vor. /Qp,ref.
Südwesten
27,88
65,03
42,87 %
Westen
28,10
66,07
42,53 %
Nordwesten
28,34
67,28
42,12 %
Norden
28,26
66,92
42,23 %
Nordosten
28,17
66,46
42,39 %
Osten
27,86
64,94
42,90 %
Südosten
27,71
64,24
43,14 %
Süden
27,66
63,76
43,32 %
Daten MFH: V = 2991 m³; A/V = 0,51; AF = 207 m²;
Fenster SW: 82 / NW: 56 / NO: 31 / SO: 38 m²
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Ausgangslage
Orientierung für
Effizienzhaus
G-Wert der Fenster: 0,50
Seite 50
Primärenergiebedarf eines
MFH diverser Orientierung
Orientierung
Qp,vorh.
Qp,ref.
Qp,vor. /Qp,ref.
Südwesten
27,36
65,03
42,07 %
Westen
27,61
66,07
41,79 %
Nordwesten
27,89
67,28
41,45 %
Norden
27,80
66,92
41,54 %
Nordosten
27,69
66,46
41,66 %
Osten
27,33
64,94
42,09 %
Südosten
27,17
64,24
42,29 %
Süden
27,06
63,76
42,44 %
Daten MFH: V = 2991 m³; A/V = 0,51; AF = 207 m²;
Fenster SW: 82 / NW: 56 / NO: 31 / SO: 38 m²
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Ausgangslage
Orientierung für
Effizienzhaus
G-Wert der Fenster: 0,60
Seite 51
Primärenergiebedarf eines
EFH diverser Orientierung
Orientierung
Qp,vorh.
Qp,ref.
Qp,vor. /Qp,ref.
Südwesten
65,98
67,67
97,50 %
Westen
66,41
67,98
97,69 %
Nordwesten
66,99
69,05
96,94 %
Norden
66,95
69,55
96,26 %
Nordosten
66,65
69,54
95,84 %
Osten
65,99
68,66
96,11 %
Südosten
65,68
68,15
96,38 %
Süden
65,59
67,60
97,03 %
Orientierung für
Effizienzhaus
Ausgangslage
Daten EFH: V = 836 m³; A/V = 0,59; AF = 34,4 m²;
Fenster S: 10,5 / W: 9,8 / N: 1,4 / O: 7,1 m²
G-Wert der Fenster: 0,50
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Seite 52
Primärenergiebedarf eines
EFH diverser Ostwände
Variante
Qp,vorh.
Qp,ref.
Qp,vor. /
Qp,ref.
ht,vorh /
ht,ref
Ausgangslage
65,59
67,60
97,03 %
0,330/0,342
25m² mit U=0,30
66,10
67,60
97,78 %
0,335/0,342
25m² weg/Nachbar
64,30
65,37
98,36 %
0,334/0,343
25m² an unbeh. R
65,08
66,90
97,28 %
0,325/0,337
25m² KellerAWand
65,19
67,13
97,11 %
0,326/0,339
U-Wert der Außenwände: 0,20 W/m²K
Daten EFH: V = 836 m³; A/V = 0,59; AF = 34,4 m²;
Fenster S: 10,5 / W: 9,8 / N: 1,4 / O: 7,1 m²
Wände S: 32,76/ W: 22,65 / N: 39,49 / O: 25,33 m²
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Mehrfamilienhäuser und
Grenzwert für h´t
• Wie sind einseitig angebaute
Mehrfamilienhäuser bzw. größere
Einfamilienhäuser hinsichtlich der
Grenzwert für die Hülle anzusetzen
• Ist hier allein die Größe maßgebend oder
die Angabe „einseitig angebaut“
• Die EnEV schweigt sich wie so häufig aus
29. Januar 2012
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Seite 54
Grenzwerte nach Ablösung
des A/V-Verhältnisses
Die Anforderung an den baulichen
Wärmeschutz wird in Abhängigkeit von
Gebäudetypen und Gebäudegrößen gestellt.
29. Januar 2012
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Ralph Schätzlein
Grenzwert H´T für
Mehrfamilienwohnhaus
• Welcher Grenzwert für H´T definiert ein
Mehrfamilienhaus, welches einseitig an
vorhandene Bausubstanz angrenzt?
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 56
Vorgehensweise für H´T
Für mich ist die Entscheidung klar: Wenn ich an ein
größeres Gebäude eine schwächere Anforderung stellen
möchte, und für ein einseitig angebautes ebenso (jeweils
im Bezug zum freistehenden Einfamilienhaus), dann
sollte ein großes und
angebautes Gebäude
nicht schärfer als ein
großes freistehendes
beurteilt werden.
Wichtig auch für
Mischgebäude WG/NWG
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Grenzwerte für die Hülle
Verschiedene H‘Ts
Allgemeine
Formel:
H‘T = (Σ Ui * Ai * Fxi) / Ages + ∆UWB
Unser geplantes Gebäude – legt Ai und Fxi fest
Index vorh.: U-Werte und ∆UWB Ö Werte nach Vorgabe des Planers
Index Ref.: U-Werte und ∆UWB Ö Referenzwerte n. Vorgabe EnEV
Index zul.:
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Zulässiger, feststehender Höchstwert n. Vorgabe EnEV
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58
Beziehungen der
verschiedenen H‘Ts
H‘T,vorh. ≤ H‘T,zul.
Ansonsten
Gebäude nicht
zulässig
H‘T,vorh. > H‘T,Ref.
Eigene Hüllbauteile im Durchschnitt besser als
Referenzhüllbauteile (Wichtig für KfWEffizienzhäuser)
Ist zulässig, auch für Neubauten
H‘T,Ref. ≤ H‘T,zul.
Mehrfamilienhaus, Endhaus, Mittelhaus, EFH
mit wenig Fenster und viel Kellerbauteilen
H‘T,Ref. > H‘T,zul.
Einfamilienhaus mit vielen Fenstern und wenig
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Ralph Schätzlein
Kellerbauteilen
H‘T,vorh. ≤ H‘T,Ref.
29. Januar 2012
Maßgebende H‘Ts
• H‘T,vorh. ≤ H‘T,zul. / EnEV 2009
ansonsten Gebäude nicht zulässig
• H‘T,vorh. ≤ Faktor * H‘T,Ref. / KfW-Effizienzhaus
Faktor variiert je nach Effizienzhaus-Typ
zwischen 1,30 und 0,70 für Sanierungen und
zwischen 0,85 und 0,55 für Neubauten
• H‘T,vorh. ≤ 0,85 * H‘T,zul. / EEWärmeG
Einhaltung über Ersatzmaßnahme § 7 / 2
bzw. größerer Faktor bei Kombination § 8
29. Januar 2012
60
Ralph Schätzlein
EnEV-Nachweisführende
sind Hellseher
• Angaben von Fenstergrößen im Grundriß
und der Dachneigungen im Schnitt sind
nicht notwendig, denn der Herr Schätzlein
(oder anderer Kollege EnEV-Nachweisführender) kann das schließlich aus den
Ansichten entnehmen
• In der Baugesuchsplanung beschränkt
man sich auf das Wesentliche
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 61
Alptraum der
Fensterbemassung
Wie tief sind
diese Fenster?
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 62
Wunschtraum der
Fensterbemassung
Dafür ist schließlich
auch Zeit
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 63
EnEV-Nachweisführende
machen immer alles richtig
• Immer wieder höre ich die Aussage von
nachweisführenden Kollegen, dass fremde
Nachweisführende die Hülle von
Effizienzhäuser mit weniger Aufwand für
die Hülle rechnen können.
• Der Vorwurf steht im Raum, dass der
jeweilige Statiker zu dumm zum Führen
des EnEV-Nachweises ist
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 64
Der „EnEV-NF“ ist dumm
• Selten hat man die Chance eine „bessere“
Berechnung auf den Tisch zu bekommen
• Wenn, dann stürze ich mich mit Freuden
darauf und suche Fehler
• Ich werde meistens fündig und kann den
Kollegen, der richtig rechnet, nur so
trösten, dass der fremde EnEV-NF zu
wenig von der EnEV versteht.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 65
Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 01
Fenster NW doppelt
Dachflächenfenster
andere Neigung wie
Dach
Glaube ich dann
den Uw = 0,90?
und den g-Wert
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 66
Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 02
Umfang der Bodenplatte kann
niemals „0“ sein
Senkrechte Randdämmung im Sinne der
EnEV wird niemals eingebaut!
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 67
Senkrechte Randdämmung
im Sinne der EnEV
Senkrechte Randdämmung:
Mindestens 2 m tief senkrecht
im Erdreich als Frostschürze
vor dem Fundament oder
einer Gründungsmauer. Der
Mindestwärmeschutz der
Bodenplatte muss zusätzlich
eingehalten werden!
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 68
Waagrechte Randdämmung
im Sinne der EnEV
Die Anordnung einer Randdämmung
bei ungedämmten Bodenplatten
Waagrechte Randdämmung:
Mindestens 2 m breit im
Randbereich unterhalb oder
oberhalb der Bodenplatte
aber auch 2 m breit außenseitig des Gebäudes für den
Fall, dass der Mindestwärmeschutz erfüllt ist.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 69
Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 03
Freie Heizflächen (Heizkörper) mit
Vorlauftemperaturen einer
Flächenheizung – wie soll das gehen?
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 70
Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 04
Auf Basis dieser Informationen
darf noch kein Energieausweis
ausgestellt werden
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 71
Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 05
So gut?
Was sagt der Fensterbauer dazu?
Bei diesem Standardrahmen und bei der üblichen Dreifachverglasung, keine Erwähnung einer warmen Kante,
kann der Uw-Wert nicht besser als 1,0 W/m²K sein
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 72
Fehlersuche im EnEVNachweis Teil 06
Kelleraußenwände
als luftberührte
Außenwände
angesetzt –
Referenzwert ist
falsch
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 73
Zusammenfassung der
gefundenen Fehler
- Gefach im Dach falsch berechnet,
- Umfang Bodenplatte ist niemals „0“,
- Keller Rse falsch,
- Boden Rsi falsch,
- Fenster U-wert – g-Wert Kombination nicht möglich,
- 2 Fensterflächen doppelt eingegeben,
- Ausgeführte Gauben fehlen vollständig
- Heizung Vorlauf 35°-Rücklauf 28 ° nicht bei Heizkörpern
- Kellerwände alle außenluftberührt gerechnet,
- Neigung Dach mit 30° und Dachflächenfenster mit 60°
gerechnet, dabei wäre 45° richtig gewesen.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 74
Vergleich Ergebnisse
links = fremd / rechts = eigene
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 75
Zusammenfassung der
Auswertung
• Der fremde EnEV-NF hat „positive“, wie
„negative“ Fehler gemacht, liegt aber mit
88% Qp im Ziel.
• Ich hätte diese Fehler nicht gemacht, läge
aber mit 101 % Qp nicht im Ziel
• Der Bauherr würde den fremden EnEV-NF
für den besseren NF halten, da dieser sein
Problem mit dem geringeren Aufwand löst
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 76
Der „EnEV-NF“ ist dumm
Beispiel für DWBN Eff55/1
!
29. Januar 2012
Realistisch wäre Ψ = +0,2 W/mK
Ralph Schätzlein
Seite 77
Der „EnEV-NF“ ist dumm
Beispiel für DWBN Eff55/2
!
!
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 78
Der „EnEV-NF“ ist dumm
Beispiel für DWBN Eff55/3
!
Bei einem entsprechenden Ψ -Wert würden
bei mir alle Warnlampen hinsichtlich
Oberflächentemperaturen angehen –
aber realistisch halb so großer Ψ-Wert
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 79
Der „EnEV-NF“ ist dumm
Beispiel für DWBN Eff55/4
• Bei dieser Berechnung kam ein unrealistisch niedriger Wärmebrückenzuschlag
heraus
• Bei korrekter Berechnung müssten alle
Außenbauteile mind. 2 cm mehr
Dämmung aufweisen, manche auch 4 cm
• Korrekte Berechnung ist also ein Nachteil
bei der Auftragsvergabe!
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 80
Was kann man bei so viel
Ignoranz ausrichten?
• Den Bauträger interessiert ein fehlerhafter
Nachweis nicht, dass sei schließlich
Sache des „Sachverständigen“
• Die KfW findet diese Fehler nur zufällig
• Der Staat hält sich hier raus, obwohl bei
Einführung der EnEV Stichproben geplant
• Eine Kontrolle der Berechnungen findet
nicht statt - Oder doch?
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 81
Kontrolle findet nicht statt
• Eigentlich kann man rechnen, was man
will, denn eine Kontrolle findet nicht statt
• Eine oft gestellte Frage lautet:
„Wer will diesen Nachweis überprüfen“
• Dem Gesetzgeber genügt das Vorliegen
von Energieausweis und Formblättern für
die Nachweise nach EEWärmeG
• Allenfalls die KfW macht Stichproben
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 82
Falsch – zumindest ein Staat
hält sich nicht heraus
Durchführungsverordnung zur EnEV 2009 für
das Bundesland Berlin
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 83
EnEV-DurchführungsVO Berlin
§ 1 Abs. 1
§ 1 Errichtung, Erweiterung und Änderung von Gebäuden
(1) Zur Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen bei der Errichtung von
Gebäuden nach Abschnitt 2 und für Erweiterungen oder Ausbau nach § 9
Absatz 5 der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519),
die durch die Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) geändert worden
ist, genügt es, dass Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Nachweise nach Abschnitt 2 oder §
9 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung bescheinigen,
die Bauausführung entsprechend der Nachweise nach Nummer 1
überprüfen und
die Vollständigkeit und Richtigkeit von Energieausweisen über die
energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes nach § 16 Absatz
1 der Energieeinsparverordnung bescheinigen.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 84
EnEV-DurchführungsVO Berlin
§ 1 Abs. 2
Die Nachweise nach Abschnitt 2, § 9 Absatz 1 Satz 2
oder § 9 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung und
die Bescheinigung nach Absatz 1 Nummer 1 sind vor
Baubeginn zu erstellen und müssen an der
Baustelle von Baubeginn an vorliegen.
Zu den Nachweisen nach Satz 1 gehören die
energetischen Berechnungen mit Auflistung der
zugrunde gelegten Baustoff- und Anlagenkennwerte
sowie Hinweise auf die Wärmebrückenminimierung,
Luftdichtheit und Anlagentechnik.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 85
EnEV-DurchführungsVO Berlin
§ 5 Abs. 1
Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung
haben ihre Tätigkeit persönlich, unparteiisch, gewissenhaft
und unabhängig zu erfüllen.
Sie haben die energierechtlichen Vorschriften, die
Technischen Baubestimmungen und die technischen
Regelwerke zu beachten.
Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben an
Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers
nicht gebunden.
Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung
müssen über die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen
Geräte und Hilfsmittel verfügen.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 86
EnEV-DurchführungsVO Berlin
§ 5 Abs. 2
Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung
haben die zu ihrer Tätigkeit erforderlichen besonderen
Fachkenntnisse zu erhalten und zu aktualisieren
- in den baukonstruktiven und baustofflichen Grundlagen
des Wärmeschutzes von Gebäuden,
- in den Grundlagen der thermischen Bauphysik und der
zugehörigen Messtechnik,
- in den Grundlagen der relevanten Anlagentechnik,
- in der Wechselwirkung zwischen Wärmeschutz und
Anlagentechnik und
- in der Anfertigung von Energie- und Wärmebedarfsausweisen gemäß der Energieeinsparverordnung.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 87
Kontrolle durch den Staat
• Es gibt Ansätze die Qualität von EnEVNachweisen zu verbessern
• Solange sich aber die Stichproben der
Baubehörden auf das Abheften der
Formblätter zum Nachweis des
EEWärmeG beschränken, kann in BW
jeder den EnEV-Nachweis führen, der
formal dazu befähigt ist
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 88
Teure Kimmschichten
machen keinen Sinn
• Bei unseren gut gedämmten Hüllen sind
zusätzliche, teure Kimmschichten nicht
erforderlich
• Wir hatten noch nie Probleme bei diesen
Konstruktionen
• Die Hersteller wollen uns nur diese
überflüssigen und sehr teuren Produkte
verkaufen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 89
Trennwand zu Garage
Grundriss UG
Keller warm
Beton mit 12 cm
Perimeterdämmung
WLG 035
Psi-Wert?
Decke über der
Garage von unten
gedämmt
Garage kalt
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
90
Trennwand zur Tiefgarage
im Mehrfamilienwohnhaus
Tiefgarage
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Wärmebrücke
horizontal und
vertikal
Seite 91
Trennwand unten
Prinzipielle Ausführung
Raum kalt
Trennwand:
18 cm Mauerwerk / Beton
6 cm WLG 035
Bodenaufbau:
Estrich
6 cm WLG 035
Stahlbetonbodenplatte
Raum warm
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 92
Trennwand unten
Ausführung mit Normalbeton
Ψ-Wert = 0,479
Raum kalt
29. Januar 2012
Raum warm
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 93
Trennwand unten
Ausführung mit KSV 2,0 RD
Ψ-Wert = 0,205
Raum kalt
29. Januar 2012
Raum warm
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 94
Trennwand unten
Ausführung mit HLZ 1,2 RD
Ψ-Wert = 0,019
Raum kalt
29. Januar 2012
Raum warm
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 95
Trennwand unten
Ausführung mit Coriso-Kimm
Ψ-Wert = -0,080
Raum kalt
29. Januar 2012
Raum warm
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 96
CORISO Kimmschicht
Zur Verminderung der
Wärmeverluste über die untere
Lage eines HLZ-Mauerwerkes
CORISO-Füllung führt zu einer
Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,27
W/mK in alle Richtungen
In den Wandstärken 11,5, 17,5,
20,0 und 24,0 cm; jeweils in der
Rohdichte 1,2 (ggf. auch in Steinfestigkeitsklasse 20 möglich)
29.01.2012
Ralph Schätzlein
97
HLZ-Plan CORISO
nach Zulassung Z 17.1-635
Da dieselbe Zulassung wie die unverfüllten Plan-HLZ
von UNIPOR ist der Einsatz statisch unbedenklich und
ohne zusätzlichen Mehraufwand nachgewiesen
29.01.2012
Ralph Schätzlein
98
Datenblatt
CORISO Kimmschicht
Übersicht der wichtigsten technischen
Kenndaten – gleiche Zulassung wie
unverfüllte Plan-HLZ von UNIPOR
29.01.2012
Ralph Schätzlein
99
Trennwand unten zu
unbeheizten Kellerraum
Innenwand
d1=5+4
d1=10+4
d1=14+4
λ = 0,40
n.n.
n.n.
n.n.
λ = 0,70
n.n.
n.n.
n.n.
λ = 1,00
0,233
0,192
0,163
λ = 2,30
0,482
0,417
0,371
Die angegebenen Zahlenwerte und
Konstruktionszeichnungen sind dem
"Beton-Planungsatlas" unter
www.planungsatlas-hochbau.de
entnommen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 100
Trennwand seitlich
Prinzipielle Ausführung
Trennwand:
18 cm Mauerwerk / Beton
6 cm WLG 035
Außenwand:
20 cm Stahlbeton
12 cm WLG 035
Raum warm
Tiefgarage kalt
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 101
Trennwand seitlich
Ausführung mit Normalbeton
Ψ-Wert = 0,534
Tiefgarage kalt
29. Januar 2012
Raum warm
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 102
Trennwand seitlich
Ausführung mit KSV 2,0 RD
Ψ-Wert = 0,464
Tiefgarage kalt
29. Januar 2012
Raum warm
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 103
Trennwand seitlich
Ausführung mit HLZ 1,2 RD
Ψ-Wert = 0,412
Tiefgarage kalt
29. Januar 2012
Raum warm
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 104
Trennwand seitlich
Ausführung mit UNIPOR W18
Ψ-Wert = 0,404
Tiefgarage kalt
29. Januar 2012
Raum warm
Ralph Schätzlein
Erdreich
Seite 105
Trennwand seitlich
Ausführung mit Normalbeton
Temperatur
unter
Taupunkt!!
Berechnung der
Oberflächentemperaturen mit
den vorgegebenen
Wärmeübergangsbedingungen Rsi
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 106
Trennwand seitlich zu
unbeheizten Kellerraum
Die angegebenen Zahlenwerte und
Konstruktionszeichnungen sind dem
"Beton-Planungsatlas" unter
www.planungsatlas-hochbau.de
entnommen
d1 [WLG035]
Wärmeleitfähigkeit Trennwanddämmung 040
29. Januar 2012
d2 = 40
d2 = 60
d2 = 80
d2 = 100
60
0,212
0,231
0,236
0,235
100
140
0,228
0,229
0,250
0,255
0,258
0,265
0,259
0,267
180
0,225
0,254
0,266
0,270
Ralph Schätzlein
Seite 107
Trennwand oben zu
unbeheizten Kellerraum
d2 = 080 mm WLG035
HLZ
KS/USZ
Stahlbeton
d1 = 40
n.n.ber.
0,018
0,020
d 1= 60
n.n.ber.
0,000
0,001
d 1= 100
n.n.ber.
-0,017
-0,018
d 1= 140
n.n.ber.
-0,028
-0,029
Die angegebenen Zahlenwerte und
Konstruktionszeichnungen sind dem
"Beton-Planungsatlas" unter
www.planungsatlas-hochbau.de
entnommen
Keller unbeheizt
d2 = 120 mm WLG035
HLZ
KS/USZ
Stahlbeton
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
d 1= 40
n.n.ber.
0,026
0,028
d 1= 60
n.n.ber.
0,010
0,010
d 1= 100
n.n.ber.
-0,007
-0,007
d 1= 140
n.n.ber.
-0,016
-0,016
Seite 108
Der gezielte Einsatz von
Kimmschichten ist sinnvoll
• Nicht in jeder Konstruktion ist der Einsatz
von Kimmschichten möglich und sinnvoll
• Bei Effizienzhäusern werden die Wärmebrückenverlustkoeffizienten (Ψ-Wert)
deutlich verbessert
• Aktuelle Wärmebrückenkataloge geben
schon gezielt Hinweise, auf die besseren
Ψ-Werte.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 109
Oberflächentemperaturen
Heute kein Problem mehr!
• Bei den heute üblichen Dämmstoffstärken
bzw. U-Werten der Hüllbauteile gehören
tauwassergefährdete Oberflächen der
Vergangenheit an
• Die kritische Temperatur von 12,7°C wird
in allen Fällen sicher überschritten
• Schadensfälle treten nur in älteren
Gebäuden auf, die falsch saniert wurden
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 110
EG-Außenwand mit WDVS
über Tiefgarage
Außenwand 24 cm mit
WDVS 12 cm WLG035
Innenraum +20°C
Außenluft -5°C
Oberflächentemperatur
Überdämmung
Tiefgarage: Temp. -5°C
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 111
EG-Außenwand mit WDVS
über Tiefgarage
Temperaturen an der kritischen Stelle
Ausführung Außenwand mit
Überdämmung HLZ 1,2
HLZ 1,2
+KimmS.
KSV 2,0
St.-Beton
12 cm
11,3°C
12,5°C
10,4°C
10,2°C
50 cm
12,4°C
13,3°C
11,8°C
12,0°C
75 cm
12,7°C
13,5°C
12,3°C
12,4°C
100 cm
12,9°C
13,7°C
12,5°C
12,6°C
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 112
Wärmeströme bei 1,00 m
Flankendämmung AK Beton
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 113
Wärmeströme bei 1,00 m
Flankendämmung AK HLZ
Spitzenwerte des
Wärmestromes halbiert
zu Ausführung in Beton
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 114
Wärmeströme bei 0,50 m
Flankendämmung AK Beton
Ψ-Wert: 0,349
Außenluft -5°C
Innenraum +20°C
50 cm
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Tiefgarage: Temp. -5°C
Seite 115
Wärmeströme bei 0,50 m
Flankendämmung AK HLZ
Ψ-Wert: 0,166
Außenluft -5°C
Innenraum +20°C
50 cm
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Tiefgarage: Temp. -5°C
Seite 116
Wärmeströme bei 0,50 m
Flankendämmung HLZKimm
Ψ-Wert: 0,117
Außenluft -5°C
Innenraum +20°C
50 cm
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Tiefgarage: Temp. -5°C
Seite 117
Wärmeströme bei 0,50 m
Flankendämmung CORISO
Ψ-Wert: 0,075
Außenluft -5°C
Innenraum +20°C
50 cm
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Tiefgarage: Temp. -5°C
Seite 118
2. Beispiel für Kritische
Oberflächentemperaturen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 119
Kritische Oberflächentemperaturen
Beispiel: Attikaaufkantung aus W11
Gerechnet mit λ =
0,42 W/mK vertikal
Temperatur
Oberfläche:
14,2°C
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 120
Kritische Oberflächentemperaturen
Beispiel: Jalousiekasten Version 1
Temperatur
Oberfläche:
11,1°C
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 121
Kritische Oberflächentemperaturen
Beispiel: Jalousiekasten Version 2
Temperatur
Oberfläche:
13,7°C
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 122
Kritische Oberflächentemperaturen erkennen
• Wenn im rechnerischen Nachweis die
Oberflächentemperatur einer geplanten
Konstruktion unter 12,7°C liegt, dann liegt
ein Planungsmangel vor
• Wir müssen alle unseren Blick schulen,
um diese Schwachstellen zu erkennen
• Eine Darstellung im Plan sollte vermieden
werden, sonst führt das noch einer so aus
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 123
Berücksichtigung von
Rolladenkästen
Berücksichtigung im wärmetechnischen Nachweis:
Rolladenkästen können als flächige Bauteile mit ihrem U-Wert (??)
und ihrer Fläche angesetzt werden
Rolladenkästen werden übermessen und ihre Fläche je nach Typ
Wand oder Fenster zugeschlagen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
124
Rollladenkästen und
die Wärmebrücken 1
Max. psi-Wert nach Bild 60 DIN 4108
BBL 2; Ausgabe 03/2006: psi ≤ 0,32
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 125
Rollladenkästen nach
BBL 2 zur DIN 4108
Die Gleichwertigkeit ist gegeben, aber diese Ψ-Werte
erschweren jeden detaillierten Wärmebrücken-Nachweis
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 126
Rollladen und die
Wärmebrücken 2
Max. psi-Wert nach Bild 61 DIN 4108
BBL 2; Ausgabe 03/2006: psi ≤ 0,30
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 127
Rollladenkästen nach
BBL 2 zur DIN 4108
Die Gleichwertigkeit ist gegeben, aber diese Ψ-Werte
erschweren jeden detaillierten Wärmebrücken-Nachweis
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 128
Aufsatz-Rollladenkasten
Das macht wieder keiner!
Welcher Fensterbauer liefert
uns diese Werte ?
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 129
Berechnungen nach
DIN EN ISO 10077
Ermittlung der U-Werte von Fenstern bei verschiedenen
Rahmen- und Glasqualitäten bei verschiedenen Fenstergrößen und Rahmenansichtsbreiten oben
1,23 x 1,48
Rahmen
U = 1,20
Rahmen
U = 1,40
2,5 x 2,5
Rahmen
U = 1,20
Rahmen
U = 1,40
Aluminium
Breite 120
Breite 220
Breite 120
Breite 220
Aluminium
Breite 120
Breite 220
Breite 120
Breite 220
Glas 1,1
1,299
1,297
1,364
1,373
Glas 1,1
1,217
1,218
1,253
1,262
Glas 0,7
1,029
1,049
1,095
1,125
Glas 0,7
0,890
0,906
0,926
0,949
1,25 x 2,63
Rahmen
U = 1,20
Rahmen
U = 1,40
Aluminium
Breite 120
Breite 220
Breite 120
Breite 220
Glas 1,1
1,269
1,268
1,323
1,328
Glas 0,7
0,977
0,988
1,031
1,048
29. Januar 2012
Rahmenverbreiterung
macht wenig aus, da
gleichzeitig Länge des
Randverbund geringer wird
Ralph Schätzlein
Seite 130
Vorsatz-Rolladenkasten
Wärmeschutztechnische Eigenschaften
Wärmeschutztechnische
Eigenschaften von
Vorsatzkästen
können nur unter
Miterfassung der
Einbausituation
angegeben und
nachgewiesen
werden.
Bild 2 aus DIN 4108_2: 2003-07
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 131
Zwischen-Fazit für
Rollladenkästen und WB
1) Für „Maurer-Rollladenkästen“ haben wir seriöse Werte,
die für den Gleichwertigkeitsnachweis taugen. Aber ein
detaillierter Nachweis macht dabei wenig Sinn
2) Für „Vorsatz-Rollladenkästen“ haben wir keine
seriösen Werte für unsere Nachweis. Für einen
detaillierten Nachweis ignorieren alle das Produkt
3) Für Rollladenkästen gibt es bisher keine Lösung, die
uns Ingenieure befriedigen kann.
FALSCH! – Ab sofort gibt es eine befriedigende Lösung
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 132
Reserve durch Detaillierter
Wärmebrückennachweis
• Wärmebrücken werden pauschal mit 0,10,
besser mit 0,05 W/m²K im EnEV-Nachweis
berücksichtigt
• Führt man einen detaillierten Wärmebrückennachweis durch, liegt man immer
auf der sicheren Seite
• Mit üblichen Konstruktionen erreicht man
locker ein ΔUWB = 0,025 W/m²K
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 133
DWBN – Immer zielführend?
Aufgabenstellung:
• Ein Kollege sollte für einen Bauträger
dessen Reihenhäuser als Effizienzhaus 55
nachweisen
• Vorgabe: Baustoff Stahlbeton, Dämmung
als WDVS mit 180 mm WLG 035
• Der Kollege entschied sich für einen
DWBN und bat mich um Unterstützung
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 134
DWBN – immer zielführend?
Auswahl Konstruktionsdetails
Ψ = 0,041
Ψ =-0,058
Ψ = 0,041
Ψ = 0,041
Ψ =-0,046
29. Januar 2012
Ψ = 0,256
Ralph Schätzlein
Seite 135
DWBN – immer zielführend?
Auswahl Konstruktionsdetails
Ψ = 0,000
Ψ = 0,760
29. Januar 2012
Ψ = 0,000
Ψ = 0,447
Ralph Schätzlein
Ψ = 0,002
Ψ = 0,760
Seite 136
DWBN – immer zielführend?
Problem Gebäudetrennwand
Der Ψ-Wert ist mit 0,760
in diesem Falle deshalb
so groß, da ein großer
Wärmeabfluss über den
Boden stattfindet.
Gleichzeitig gibt
es keinen
Wärmestrom
durch die Wand
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 137
DWBN – immer zielführend?
Längen-Zusammenstellung
67 %
17 %
04 %
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 138
DWBN – immer zielführend?
Ermittlung ΔWB
Ein Mittelhaus hat nur eine
geringe Wärmeübertragende
Außenhülle, da die Flächen zu
den Nachbargebäuden fehlen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Dieser Zuschlagswert ist jetzt sogar
deutlich größer als
ΔWB = 0,10 W/m²K
Seite 139
DWBN – immer zielführend?
Wie ging es weiter
• Der Kollege machte den Vorschlag, die
Bodenplatte von unten zu dämmen
• Dies lehnte der Bauträger aus Kostengründen ab
• Geplant wird jetzt ein Effizienzhaus 70 ohne
detaillierten Wärmebrücken-Nachweis
• Der Kollege hatte lange Skrupel, dafür den
BBL-Zuschlag von 0,05 W/m²K anzusetzen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 140
Bodenplatte vollflächig von
unten dämmen ist zu teuer
• Zur Verminderung von Wärmebrückenverlusten durch die Bodenplatte bei
Effizienzhäusern sollte diese vollflächig
von unten gedämmt werden – dies ist aber
sehr teuer, technisch kaum realisierbar
und bringt kaum Einsparungen bei den
anderen Bauteilen
•
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 141
Aktueller Nachweis – EFH
Bodenplatte Standard
Liegt bei Pauschalwert
– Nachweis überflüssig
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 142
Aktueller Nachweis – EFH
Bodenplatte voll gedämmt
Vorgeschlagene
Ausführung statt
dem üblichen
Streifenfundament
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 143
Aktueller Nachweis – EFH
Bodenplatte voll gedämmt
Wärmebrückenzuschlag
0,00 W/m²K
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 144
Bodenplatte unten gedämmt
Ist das wirklich zu teuer?
• Wer nur die zwei Bodenplattenaufbauten
miteinander vergleicht, denkt nicht nach!
• Mehrkosten versus Minderkosten
ansetzen
• Einsparungen auch bei den Dämmungen
der Regelbauteile möglich
• Aktuelle Untersuchungen laufen, die den
Kosten-Unterschied bei konkreten Projekten ermitteln
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 145
W Wirtschaftlichkeitsgebot
ist sicher einzuhalten
• Weitere Verschärfungen der Anforderungen in der EnEV, hin zum Nullenergiehaus
im Jahre 2020, sind wirtschaftlich
• Der Gesetzgeber hält seine eigenen
Gesetze, hier das Wirtschaftlichkeitsgebot,
immer sicher ein.
• Gegen Verschärfungen in der EnEV 2012
kann man ohnehin nichts tun
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 146
Auszug aus: Begründung zur
EnEV 2009 – Punkt III.
Die Bundesregierung hat zu den geplanten materiellen
Verschärfungen, … gutachterliche Einschätzungen zu den
daraus resultierenden Mehrkosten, den Energieeinsparungen und den Amortisationszeiten eingeholt.
Die Gutachten belegen, dass die Anforderungen dieser
Änderungsverordnung den gesetzlichen Vorgaben an die
wirtschaftliche Vertretbarkeit genügen. Sie zeigen auf, dass
die Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebots punktuell sogar
eine stärkere Anhebung der Anforderungen rechtfertigen
würde, als dies in dieser Verordnung vorgesehen ist.
Solche punktuellen Möglichkeiten sollen in dieser
Änderungsverordnung nicht ausgeschöpft werden. …
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 147
Auszug aus: Begründung zur
EnEV 2009 – Punkt III.
…Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung
entschieden, die Verschärfung des
Anforderungsniveaus in zwei Schritten zu vollziehen.
Neben der nun vorliegenden Änderungsverordnung
soll im Jahre 2012 ein weiterer Novellierungsschritt
vorbereitet werden, der eine Verschärfung der
energetischen Anforderungen nochmals bis zur
gleichen Größenordnung erreichen kann, allerdings in
Abhängigkeit von den wirtschaftlichen und sonstigen
Rahmenbedingungen.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 148
Auszug eines Briefes BMI Dr.
Röttgen an MdB Oppermann
Brief vom 01.Dez. 2011
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 149
Volkswirtschaftliche Bewertung
der EnEV 2009
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 150
Auftraggeber der Studie
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 151
Grundzüge der Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Die im Rahmen der Studie durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden mit zwei
komplementären Methoden durchgeführt. Dabei
werden grundsätzlich keine Fördermittel (z.B. KfWProgramme) einbezogen. Bei beiden Verfahren werden
ein nominaler Zins von 4 % und eine Nutzungsdauer
von 25 Jahren angenommen. Die Ergebnisse legen
dar, wie sich die Wirtschaftlichkeit der diskutierten
Effizienzstandards ohne staatliche Förderung
darstellen, und zeigen auf, an welchen Stellen
weiterhin oder künftig Förderbedarf besteht.
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 152
Investitionen in den Wohnbau
Bilder und Zitate sind der
Studie entnommen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 153
Entwicklung der Energiepreise
bis 2040
Preissteigerung [%]
Preis [Cent/kWh]
Ha-Strom: 90%/41,5
Heizstrom: 117%/25,9
Heizöl: 163%/17,8
Erdgas: 86%/13,0
Fernwärme: 84%/14,7
Holz: 70%/11,3
Kohle: 85%/11,0
Bilder und Zitate sind der
Studie entnommen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 154
Neubau: Einzelwirtschaftliche
Grenzkostenbetrachtung
Wärmepumpe
Holzpellets
Fernwärme
Bilder und Zitate sind der
Studie entnommen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 155
Erklärung der Szenarien
Bilder und Zitate sind der
Studie entnommen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 156
Wirtschaftlichkeit einer
Fortschreibung der EnEV 2009
Anhand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
wurde abgeschätzt, dass
der Schritt von der EnEV
2007 zur EnEV 2009 unter
aktuellen Rahmenbedingungen für den Neubau
keine Verbesserung der
energetischen Wirtschaftlichkeit gebracht hat.
Die weitere Fortschreibung des Ordnungsrechts ist für den Neubau
aktuell nicht wirtschaftlich darstellbar (vgl. Abbildung 7-1).
Bilder und Zitate sind der
Studie entnommen
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 157
EnEV 2012 muss
wirtschaftlich sein
•
•
•
•
Referentenentwurf fehlt noch
Drei Ministerien schreiben daran
Die Verbände warten ab, was kommt
Die Lobbyarbeit beginnt mit
Veröffentlichung des Referentenentwurfs
• Der Beweis der Wirtschaftlichkeit bei
deutlichen Verschärfungen ist zwingend
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 158
Material oder Planer
Wer ist schlauer ?
• Als Student habe ich gelernt:
„Das Material ist schlauer als der Statiker“
• Heute würde ich sagen:
„Der Wärmestrom ist wie Wasser – er
findet immer seinen Weg, auch wenn der
Planer denkt, ihn ver- oder zumindest behindern zu können“
• Ich zeige Ihnen jetzt, wie ich das meine
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 159
Detail 7 aus Beiblatt 2
Kelleraußenwand aus Beton auf Bodenplatte
Die bauübliche Detailausführung dieser Konstruktion entspricht ohne
Einschränkung dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 – aber dieses Detail
zerstört den Sinn jedes detaillierten Wärmebrücken-Nachweis
29.01.2012
Ralph Schätzlein
160
Detail 7 aus Beiblatt 2
Berechnungsvariante 1
Aufbau Konstruktion:
Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035
Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035
Ψ-Wert für
Wärmebrücke: 0,46
Entspricht NICHT Beiblatt 2 zur DIN 4108
29.01.2012
Ralph Schätzlein
161
Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 1
Wärmestromdichte
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 162
Detail 7 aus Beiblatt 2
Berechnungsvariante 2
Aufbau Konstruktion:
Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035
Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035
Inklusive Dämmung der Deckenstirn
Ψ-Wert für
Wärmebrücke: 0,42
Entspricht Beiblatt 2 zur DIN 4108
29.01.2012
Ralph Schätzlein
163
Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 2
Wärmestromdichte
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 164
Detail 7 aus Beiblatt 2
Berechnungsvariante 3
Aufbau Konstruktion:
Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035
Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035
Inklusive Dämmung der Deckenstirn
Inklusive Dämmung der Streifenfundament innen
Ψ-Wert für
Wärmebrücke: 0,40
Entspricht Beiblatt 2 zur DIN 4108
29.01.2012
Ralph Schätzlein
165
Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 3
Wärmestromdichte
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 166
Detail 7 aus Beiblatt 2
Berechnungsvariante 4
Aufbau Konstruktion:
Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035
Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035
Inklusive Dämmung der Deckenstirn
Inklusive Dämmung des Streifenfundament innen
Inklusive Randdämmung der Bodenplatte unten
Ψ-Wert für
Wärmebrücke: 0,36
Entspricht Beiblatt 2 zur DIN 4108
29.01.2012
Ralph Schätzlein
167
Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 4
Wärmestromdichte
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 168
Verbesserung Detail 7
nicht wirtschaftlich
Ψ-Wert für
Wärmebrücke: 0,42
Ψ-Wert für
Wärmebrücke: 0,36
Der Mehraufwand für
die Dämmung lohnt
nicht wirklich
29.01.2012
Ralph Schätzlein
169
Vergleich der Wärmestrombilder aller 4 Varianten
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
Seite 170
Detail 7 aus Beiblatt 2
Berechnungsvariante 4
Aufbau Konstruktion:
Außenwand 20er Beton; 10 cm WLG035
Kellerboden 15er Beton; 8 cm WLG035
Inklusive Dämmung der Deckenstirn
Inklusive Randdämmung Wand 50 x 2
Ψ-Wert für
Wärmebrücke: 0,19
Entspricht Beiblatt 2 zur DIN 4108
29.01.2012
Ralph Schätzlein
171
Detail 7 aus BBL 2 Var. 5
Wärmestromdichte
29. Januar 2012
Ralph Schätzlein
172
Zusammenfassung
• Es gäbe noch viele Irritationen mehr zu
EnEV und EEWärmeG, die es wert wären
beleuchtet zu werden
• Vielleicht führen wir diese Reihe im
nächsten Jahr fort – mit einer neuen EnEV
• Für heute soll es genug sein
• Danke für Ihre Aufmerksamkeit
29.01.2012
Ralph Schätzlein
173