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LANGUAGE: CATEGORY: FORM: VERSION: SENDER: DE ORIG F02 R2.0.9.S01 ENOTICES CUSTOMER: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: ORGANISATION: COUNTRY: PHONE: E-mail: NOTIFICATION TECHNICAL: NOTIFICATION PUBLICATION: ECAS_nhelgera 2016-117702 9.2.1 ENOTICES EU / [email protected] YES YES 1/9 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Stadt Coburg Markt 1 Coburg 96450 Deutschland Kontaktstelle(n): Gerald Hellmuth Telefon: +49 956189-3150 E-Mail: [email protected] Fax: +49 956189-63150 NUTS-Code: DE243 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: http://www.coburg.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.coburg.de/startseite/Buergerservice-A-Z/Vergabeseite-der-Stadt-Coburg/ oeffentliche-Ausschreibungen-2.aspx Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Stadt Coburg - Poststelle Uferstraße 7 Coburg 96450 Deutschland Telefon: +49 9561/89-1156 E-Mail: [email protected] Fax: +49 9561/89-61156 NUTS-Code: DE243 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.coburg.de I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 2/9 Personal- und Organisationsamt - Personalmanagement-Software II.1.2) CPV-Code Hauptteil 48450000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Beschaffung einer Personalmanagement-Software (Personalwirtschaft der allgemeinen Verwaltung, Theaterbetriebe und Eigenbetriebe) bestehend aus den Modulen: Basismodul Modul für administrativer Personalarbeit in Kommunalverwaltungen und kommunalen Betrieben Modul für administrativer Personalarbeit in kommunalen Theaterbetrieben Zeiterfassungs- und Zeitabrechnungsmodul Personaldispositions- und Schichtplanungsmodul II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 72250000 72260000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE243 Hauptort der Ausführung: 96450 Coburg II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Coburg beschafft eine Personalmanagement-Software für die öffentliche Verwaltung (Kommunalverwaltung des Freistaats Bayern mit Eigenbetrieben (Theaterbetrieb als Theaterbetriebsamt, Entsorgungs- und Baubetrieb als Anstalt des öffentlichen Rechts)). Beschafft wird eine Gesamtsoftwarelösung die speziell auf die Anforderungen von Verwaltungen, Ämtern und Behörden des Freistaats Bayern mit ihren Eigenbetrieben ausgerichtet ist. Weiterhin muss die Software durch Gesamtintegration eine Zentrale Benutzer/Zugriffsverwaltung auf alle Programmfunktionen und eine schnittstellenfreie Gesamtdatenhaltung ermöglichen. Auf Grund der Tatsache, dass die Stadtverwaltung Coburg ein eigenes Rechenzentrum betreibt, wird die neue Personalmanagement-Software auf der stadtinternen virtualisierten Serverplattform abgebildet. Es wird ein Standardsoftwaresystem beschafft, das einen klar definierten Anwendungsbereich abdeckt und als vorgefertigtes Produkt erworben werden kann. Im Rahmen der Einführung/Installation wird die Software an die speziellen Anforderungen der Stadt Coburg mit Theaterbetrieb und Entsorgungs- und Baubetrieb angepasst (evtl. auf die betriebliche Ablauforganisation) ausgerichtet (Customizing). Das Entgeltabrechnungs- und Personalinformationssystem soll ca. 2.500 Personalfälle erfassen. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt 3/9 II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/10/2016 Ende: 01/08/2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auftragsbezogene Kriterien hinsichtlich Umsatz, Ausführung vergleichbarere Leistungen, Zahl der Arbeitskräfte, Betrieb der Software bei vergleichbaren bayerischen Kommunen sowie des Projektleiters und dessen Stellvertreter. Siehe auch Abschnitt III.1.1 bis III.1.3. Die Bewertung der oben genannten Kriterien erfolgt mit einem Punktesystem. Die Kriterien sind mit unterschiedlichen Prozentpunkten gewichtet. Genaue Beschreibung und Wichtung sind in der Aufforderung zur Interessenbestätigung EU aufgeführt. Aufgefordert werden die Interessenten, die nach Punkten die Ränge 1 bis 5 belegen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung ist mit der Interessenbekundung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt L 124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen (Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB). Weiterhin werden zur Ermittlung der aufzufordernden Teilnehmer Unterlagen zum Nachweis der maßgebenden Kriterien und deren Wichtung verlangt. Ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass der Interessent zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen. Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt L 124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen. 4/9 Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass die Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen ebenfalls auf Verlangen vorzulegen. Gleiches gilt für Bietergemeinschaften. Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden: http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/ lieferunddienstleistungsauftraege/index.php Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden. Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß. Werden vom Interessenten/von der Bietergemeinschaft Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 12 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Interessenbekundung ausgestellt worden sein. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eignung ist der Interessenbekundung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt L 124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen (Angaben zum Umsatz, Angaben zu den vergleichbaren Leistungen und Angaben zu den Arbeitskräften). Ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass der Interessent zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen. Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt L 124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen. Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass die Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen ebenfalls auf Verlangen vorzulegen. Gleiches gilt für Bietergemeinschaften. Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden: http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/ lieferunddienstleistungsauftraege/index.php Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden. Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß. Werden vom Interessenten/von der Bietergemeinschaft Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 12 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Interessenbekundung ausgestellt worden sein. Weiterhin sind der Interessenbekundung zur Spezifizierung der im Formblatt und in der Interessenbekundung genannten Kriterien beizulegen: 5/9 Zum Umsatz: Liste der durchgeführten Installationen der letzten drei Jahre. Diese Installationen müssen mit dem Auftragsgegenstand in Art (Software zur Entgeltabrechnung und Personalinformation nebst Implementierung und Softwarepflege) und Umfang entsprechend der vorgenannten Menge von Abrechnungsfällen vergleichbar sein. Weiterhin müssen aus den Angaben des Bieters Auftraggeber, dortige Ansprechpartner, der Leistungszeitraum sowie der jeweiligen Leistungsumfang hervorgehen. Zur Unternehmensdarstellung und zur Erklärung über die Anzahl der Arbeitskräfte: Darstellung des Unternehmens (Gesellschaftsform; Leistungsportfolio; Standorte; Standortorganisation, Serviceniederlassungen; Spezialgebiete/Schwerpunkte. Gesamtzahl des Personals in Europa (unterteilt in Personal in Bereichen Produktentwicklung, Consulting und Support (Hotline)). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestumsatz 1.250.000,00 €/a. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Angabe von mindestens 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren: Es müssen mindestens drei Referenzprojekte (inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Kunden) angegeben werden, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Referenzprojekte mit einem Umfang (Rechnungswert, netto) von jeweils weniger als 625.000,00 € sind im Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar. Zusätzlich zu den Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahren ist nachzuweisen, dass die ausgeschriebene Leistung von mindestens drei bayerischen kommunalen Verwaltungen vergleichbarer Größe (41.000 Einwohner oder darüber) mit Eigenbetrieben beauftragt worden ist und dort noch genutzt wird. Weiterhin muss bei mindestens einem Kunden in den letzten 24 Monaten eine Altdatenübernahme im Umfang der ausgeschriebenen Leistung durchgeführt worden sein (Angabe inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und Emailadresse der jeweiligen Kommunalverwaltung). Gesamtzahl des Personals in Bereichen Produktentwicklung (mind. 6), Consulting (mind. 6) und Support (mind. 4). Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden, 2 Million Euro für Sachschäden und 250.000 Euro für Vermögensschäden (jeweils pro Schadensfall). Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist der Nachweis für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu führen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Nachweis für diese ebenfalls zu führen. Soweit eine Versicherung mit den Mindestdeckungssummen nicht besteht, kann eine unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers mit Sitz in der EU, dass mit dem Interessenten/Bewerber im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird, vorgelegt werden. Mit der Interessenbestätigung sind alle erforderlichen Nachweise/Unterlagen einzureichen, die die Prüfung der Einhaltung/Erfüllung des Mindeststandards/der Mindestanforderung ermöglichen. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die geforderten Nachweise sind vorrangig durch Eigenerklärungen zu führen. Ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass der Interessent zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind die Eigenerklärungen durch Nachweise, nach Aufforderung innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen. 6/9 Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, sind die geforderten Nachweise vorrangig durch Eigenerklärungen für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu führen. Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass die Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind die Eigenerklärungen durch Nachweise, nach Aufforderung innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen ebenfalls auf Verlangen vorzulegen. Gleiches gilt für Bietergemeinschaften. Werden vom Interessenten/von der Bietergemeinschaft Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 12 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Interessenbekundung ausgestellt worden sein. Weiterhin sind der Interessenbekundung zur Spezifizierung der im Formblatt und im Teilnahmeantrag/in der Interessenbekundung genannten Kriterien beizulegen: Angabe des geplanten Projektverantwortlichen (Projektleiters). Angaben über dessen geplanten Stellvertreter. Bescheinigung über die berufliche Befähigung oben genannter (Kurzlebensläufe und Angaben zur evtl. vorhandenen Einbindung in die angegebenen Referenzprojekte). Angabe der Qualifikationen der in Support und Hotline eingesetzten Mitarbeiter. Angaben/Nachweise, dass die Mitarbeiter des Bieters auf Grund ihrer didaktischen Trainererfahrung geeignet sind, die Mitarbeiter der Stadt Coburg und deren Eigenbetriebe einweisen zu können. Dies gilt auch für Mitarbeiter der Stadt Coburg und deren Eigenbetriebe, die geringe IT-Erfahrung haben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Projektverantwortliche Projektleiters und dessen Stellvertreter haben in mindestens drei kommunalen Projekten die Einführung der Softwarelösung verantwortlich betreut. Mitarbeiter müssen entweder im Bereich Personal oder IT fachlich qualifiziert sein und Erfahrungen im Bereich der Entgeltabrechnung besitzen. Die Stadt Coburg sieht den Abschluss Personalfachkaufmann bzw. IT-Kaufmann als ausreichende Qualifikation an. Mindestens zwei Mitarbeiter des Bieters sind auf Grund ihrer didaktischen Trainererfahrung geeignet die Mitarbeiter der Stadt Coburg und deren Eigenbetriebe einweisen zu können. Weiterhin sind für diese Leistung wesentliche und unabdingbare Anforderungen müssen als Ausschlusskriterien festgesetzt werden (sind die Mindestanforderungen bei einem Bewerber bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt, wird dieser nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (K.O.-Kriterium)). Software für die öffentliche Verwaltung: Kommunalverwaltung des Freistaats Bayern mit Eigenbetrieben (Theaterbetrieb als Theaterbetriebsamt, Entsorgungs- und Baubetrieb als Anstalt des öffentlichen Rechts). Gesamtsoftwarelösung die speziell auf die Anforderungen von Verwaltungen, Ämtern und Behörden des Freistaats Bayern mit ihren Eigenbetrieben ausgerichtet ist. Berücksichtigung aller Tarifwerke (z. B. TVöD, TV-L, BMTG, Kr, AVR, TV-V, Beamtenbesoldung bei der Abrechnung der Bezüge). Die Gesamtlösung muss auch die Bearbeitung von Theaterbetrieben ermöglichen. Auch hier Berücksichtigung aller Tarifwerke (z. B. Vergütungsabrechnung des festen Personals und der künstlerischen Gäste und Aushilfen (Regisseure, Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreographen, Kampftrainer, Gastsänger, -schauspieler und tänzer, Abendgäste, Konzertsolisten, Orchesterverstärkungen und -aushilfen) nach NV Bühne und TVK). 7/9 Abrechnung von geringfügig Beschäftigten, Statisterie und Extrachor Gäste- und Aushilfenabrechnung (incl. § 50a EStG). Hierbei sind nicht nur Steuerinländer, sondern auch Steuerausländer (gemäß § 50a EStG) abzurechnen. Software Gesamtintegration: Zentrale Benutzer/Zugriffsverwaltung auf alle Programmfunktionen und eine schnittstellenfreie Gesamtdatenhaltung. Inhouse-Lösung: Die Stadtverwaltung Coburg betreibt ein eigenes Rechenzentrum. Die neue Personalmanagement-Software wird auf der stadtinternen virtualisierten Serverplattform abgebildet. Dadurch wird den Themen Datenschutz, Datensicherheit, kurze Wege, kurze Reaktionszeit, Schnittstellen zu anderen Fachverfahren und der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen. Standardsoftware: Softwaresystem das einen klar definierten Anwendungsbereich abdeckt und als vorgefertigtes Produkt erworben werden kann. Im Rahmen der Einführung/Installation wird die Software an die speziellen Anforderungen der Stadt Coburg mit Theaterbetrieb und Entsorgungs- und Baubetrieb angepasst (evtl. auf die betriebliche Ablauforganisation) ausgerichtet (Customizing). Schnittstellen: Schnittstelle zu H+H proDoppik Mit der Interessenbestätigung sind alle erforderlichen Nachweise/Unterlagen einzureichen, die die Prüfung der Einhaltung/Erfüllung des Mindeststandards/der Mindestanforderung ermöglichen. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Nichtoffenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 210-380873 IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 13/10/2016 Ortszeit: 11:00 8/9 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 21/10/2016 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/03/2017 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben: Zur Interessenbekundung ist die den Unterlagen beiliegende Interessenbestätigung zu nutzen. Der Interessenbestätigung sind alle geforderten Unterlagen beizulegen. Hiervon ausgenommen sind nur die im Abschnitt II genannten Unterlagen, die im Zusammenhang mit Eigenerklärungen gefordert werden (Ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass der Interessent zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen (im Rahmen der Interessenbestätigung) nicht nachgefordert werden. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 Ansbach 91511 Deutschland Telefon: +49 98153-1277 E-Mail: [email protected] Fax: +49 98153-1837 Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 9/9 Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Stadt Coburg, Rechtsamt Markt 1 Coburg 96450 Deutschland Telefon: +49 9561/89-1301 E-Mail: [email protected] Fax: +49 9561/89-1309 Internet-Adresse:http://www.coburg.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13/09/2016