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LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION
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VERSION:
SENDER:
DE
ORIG
F02
R2.0.9.S01
ENOTICES
CUSTOMER:
NO_DOC_EXT:
SOFTWARE VERSION:
ORGANISATION:
COUNTRY:
PHONE:
E-mail:
NOTIFICATION TECHNICAL:
NOTIFICATION PUBLICATION:
ECAS_nhelgera
2016-117702
9.2.1
ENOTICES
EU
/
[email protected]
YES
YES
1/9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
Stadt Coburg
Markt 1
Coburg
96450
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gerald Hellmuth
Telefon: +49 956189-3150
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 956189-63150
NUTS-Code: DE243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.coburg.de
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei
zur Verfügung unter: http://www.coburg.de/startseite/Buergerservice-A-Z/Vergabeseite-der-Stadt-Coburg/
oeffentliche-Ausschreibungen-2.aspx
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Coburg - Poststelle
Uferstraße 7
Coburg
96450
Deutschland
Telefon: +49 9561/89-1156
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 9561/89-61156
NUTS-Code: DE243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
2/9
Personal- und Organisationsamt - Personalmanagement-Software
II.1.2)
CPV-Code Hauptteil
48450000
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Beschaffung einer Personalmanagement-Software (Personalwirtschaft der allgemeinen Verwaltung,
Theaterbetriebe und Eigenbetriebe) bestehend aus den Modulen:
Basismodul
Modul für administrativer Personalarbeit in Kommunalverwaltungen und kommunalen Betrieben
Modul für administrativer Personalarbeit in kommunalen Theaterbetrieben
Zeiterfassungs- und Zeitabrechnungsmodul
Personaldispositions- und Schichtplanungsmodul
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
72250000
72260000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243
Hauptort der Ausführung:
96450 Coburg
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Coburg beschafft eine Personalmanagement-Software für die öffentliche Verwaltung
(Kommunalverwaltung des Freistaats Bayern mit Eigenbetrieben (Theaterbetrieb als Theaterbetriebsamt,
Entsorgungs- und Baubetrieb als Anstalt des öffentlichen Rechts)).
Beschafft wird eine Gesamtsoftwarelösung die speziell auf die Anforderungen von Verwaltungen, Ämtern
und Behörden des Freistaats Bayern mit ihren Eigenbetrieben ausgerichtet ist. Weiterhin muss die Software
durch Gesamtintegration eine Zentrale Benutzer/Zugriffsverwaltung auf alle Programmfunktionen und eine
schnittstellenfreie Gesamtdatenhaltung ermöglichen.
Auf Grund der Tatsache, dass die Stadtverwaltung Coburg ein eigenes Rechenzentrum betreibt, wird die neue
Personalmanagement-Software auf der stadtinternen virtualisierten Serverplattform abgebildet.
Es wird ein Standardsoftwaresystem beschafft, das einen klar definierten Anwendungsbereich abdeckt und als
vorgefertigtes Produkt erworben werden kann. Im Rahmen der Einführung/Installation wird die Software an die
speziellen Anforderungen der Stadt Coburg mit Theaterbetrieb und Entsorgungs- und Baubetrieb angepasst
(evtl. auf die betriebliche Ablauforganisation) ausgerichtet (Customizing).
Das Entgeltabrechnungs- und Personalinformationssystem soll ca. 2.500 Personalfälle erfassen.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt
3/9
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2016
Ende: 01/08/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Auftragsbezogene Kriterien hinsichtlich Umsatz, Ausführung vergleichbarere Leistungen, Zahl der Arbeitskräfte,
Betrieb der Software bei vergleichbaren bayerischen Kommunen sowie des Projektleiters und dessen
Stellvertreter.
Siehe auch Abschnitt III.1.1 bis III.1.3.
Die Bewertung der oben genannten Kriterien erfolgt mit einem Punktesystem. Die Kriterien sind mit
unterschiedlichen Prozentpunkten gewichtet.
Genaue Beschreibung und Wichtung sind in der Aufforderung zur Interessenbestätigung EU aufgeführt.
Aufgefordert werden die Interessenten, die nach Punkten die Ränge 1 bis 5 belegen. Bei Punktgleichheit
entscheidet das Los.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist mit der Interessenbekundung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt L 124 EU
(Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen (Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB).
Weiterhin werden zur Ermittlung der aufzufordernden Teilnehmer Unterlagen zum Nachweis der maßgebenden
Kriterien und deren Wichtung verlangt.
Ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass der Interessent zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
soll, sind die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom
Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung durch
Eigenerklärungen gemäß Formblatt L 124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) für jedes Mitglied der
Gemeinschaft nachzuweisen.
4/9
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Bewertung
der Interessenbekundung, dass die Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind
die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom Auftraggeber
genannten Frist, vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die
Erklärungen und Bescheinigungen ebenfalls auf Verlangen vorzulegen. Gleiches gilt für Bietergemeinschaften.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/
lieferunddienstleistungsauftraege/index.php
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben
sinngemäß.
Werden vom Interessenten/von der Bietergemeinschaft Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die
geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 12 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der
Interessenbekundung ausgestellt worden sein.
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist der Interessenbekundung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt L 124 EU
(Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen (Angaben zum Umsatz, Angaben zu den vergleichbaren
Leistungen und Angaben zu den Arbeitskräften).
Ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass der Interessent zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
soll, sind die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom
Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung durch
Eigenerklärungen gemäß Formblatt L 124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) für jedes Mitglied der
Gemeinschaft nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Bewertung
der Interessenbekundung, dass die Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind
die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom Auftraggeber
genannten Frist, vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die
Erklärungen und Bescheinigungen ebenfalls auf Verlangen vorzulegen. Gleiches gilt für Bietergemeinschaften.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/
lieferunddienstleistungsauftraege/index.php
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben
sinngemäß.
Werden vom Interessenten/von der Bietergemeinschaft Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die
geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 12 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der
Interessenbekundung ausgestellt worden sein.
Weiterhin sind der Interessenbekundung zur Spezifizierung der im Formblatt und in der Interessenbekundung
genannten Kriterien beizulegen:
5/9
Zum Umsatz:
Liste der durchgeführten Installationen der letzten drei Jahre. Diese Installationen müssen mit dem
Auftragsgegenstand in Art (Software zur Entgeltabrechnung und Personalinformation nebst Implementierung
und Softwarepflege) und Umfang entsprechend der vorgenannten Menge von Abrechnungsfällen vergleichbar
sein. Weiterhin müssen aus den Angaben des Bieters Auftraggeber, dortige Ansprechpartner, der
Leistungszeitraum sowie der jeweiligen Leistungsumfang hervorgehen.
Zur Unternehmensdarstellung und zur Erklärung über die Anzahl der Arbeitskräfte:
Darstellung des Unternehmens (Gesellschaftsform; Leistungsportfolio; Standorte; Standortorganisation,
Serviceniederlassungen; Spezialgebiete/Schwerpunkte. Gesamtzahl des Personals in Europa (unterteilt in
Personal in Bereichen Produktentwicklung, Consulting und Support (Hotline)).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestumsatz 1.250.000,00 €/a. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Angabe von mindestens 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren: Es müssen mindestens drei
Referenzprojekte (inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen
Kunden) angegeben werden, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Referenzprojekte mit einem Umfang (Rechnungswert, netto) von jeweils weniger als 625.000,00 € sind im
Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Zusätzlich zu den Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahren ist nachzuweisen, dass die ausgeschriebene
Leistung von mindestens drei bayerischen kommunalen Verwaltungen vergleichbarer Größe (41.000
Einwohner oder darüber) mit Eigenbetrieben beauftragt worden ist und dort noch genutzt wird. Weiterhin
muss bei mindestens einem Kunden in den letzten 24 Monaten eine Altdatenübernahme im Umfang der
ausgeschriebenen Leistung durchgeführt worden sein (Angabe inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer
und Emailadresse der jeweiligen Kommunalverwaltung).
Gesamtzahl des Personals in Bereichen Produktentwicklung (mind. 6), Consulting (mind. 6) und Support (mind.
4).
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden, 2
Million Euro für Sachschäden und 250.000 Euro für Vermögensschäden (jeweils pro Schadensfall).
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist der Nachweis für
jedes Mitglied der Gemeinschaft zu führen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Nachweis
für diese ebenfalls zu führen.
Soweit eine Versicherung mit den Mindestdeckungssummen nicht besteht, kann eine unwiderrufliche Erklärung
eines Versicherers mit Sitz in der EU, dass mit dem Interessenten/Bewerber im Auftragsfall eine Versicherung
mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird, vorgelegt werden.
Mit der Interessenbestätigung sind alle erforderlichen Nachweise/Unterlagen einzureichen, die die Prüfung der
Einhaltung/Erfüllung des Mindeststandards/der Mindestanforderung ermöglichen.
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die geforderten Nachweise sind vorrangig durch Eigenerklärungen zu führen.
Ergibt die Bewertung der Interessenbekundung, dass der Interessent zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden soll, sind die Eigenerklärungen durch Nachweise, nach Aufforderung innerhalb der vom Auftraggeber
genannten Frist, vorzulegen.
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Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, sind die geforderten
Nachweise vorrangig durch Eigenerklärungen für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu führen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Bewertung
der Interessenbekundung, dass die Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind
die Eigenerklärungen durch Nachweise, nach Aufforderung innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist,
vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die
Erklärungen und Bescheinigungen ebenfalls auf Verlangen vorzulegen. Gleiches gilt für Bietergemeinschaften.
Werden vom Interessenten/von der Bietergemeinschaft Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die
geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 12 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der
Interessenbekundung ausgestellt worden sein.
Weiterhin sind der Interessenbekundung zur Spezifizierung der im Formblatt und im Teilnahmeantrag/in der
Interessenbekundung genannten Kriterien beizulegen:
Angabe des geplanten Projektverantwortlichen (Projektleiters).
Angaben über dessen geplanten Stellvertreter.
Bescheinigung über die berufliche Befähigung oben genannter (Kurzlebensläufe und Angaben zur evtl.
vorhandenen Einbindung in die angegebenen Referenzprojekte).
Angabe der Qualifikationen der in Support und Hotline eingesetzten Mitarbeiter.
Angaben/Nachweise, dass die Mitarbeiter des Bieters auf Grund ihrer didaktischen Trainererfahrung geeignet
sind, die Mitarbeiter der Stadt Coburg und deren Eigenbetriebe einweisen zu können.
Dies gilt auch für Mitarbeiter der Stadt Coburg und deren Eigenbetriebe, die geringe IT-Erfahrung haben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Projektverantwortliche Projektleiters und dessen Stellvertreter haben in mindestens drei kommunalen
Projekten die Einführung der Softwarelösung verantwortlich betreut.
Mitarbeiter müssen entweder im Bereich Personal oder IT fachlich qualifiziert sein und Erfahrungen im Bereich
der Entgeltabrechnung besitzen.
Die Stadt Coburg sieht den Abschluss Personalfachkaufmann bzw. IT-Kaufmann als ausreichende Qualifikation
an.
Mindestens zwei Mitarbeiter des Bieters sind auf Grund ihrer didaktischen Trainererfahrung geeignet die
Mitarbeiter der Stadt Coburg und deren Eigenbetriebe einweisen zu können.
Weiterhin sind für diese Leistung wesentliche und unabdingbare Anforderungen müssen als Ausschlusskriterien
festgesetzt werden (sind die Mindestanforderungen bei einem Bewerber bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt,
wird dieser nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (K.O.-Kriterium)).
Software für die öffentliche Verwaltung:
Kommunalverwaltung des Freistaats Bayern mit Eigenbetrieben (Theaterbetrieb als Theaterbetriebsamt,
Entsorgungs- und Baubetrieb als Anstalt des öffentlichen Rechts).
Gesamtsoftwarelösung die speziell auf die Anforderungen von Verwaltungen, Ämtern und Behörden des
Freistaats Bayern mit ihren Eigenbetrieben ausgerichtet ist.
Berücksichtigung aller Tarifwerke (z. B. TVöD, TV-L, BMTG, Kr, AVR, TV-V, Beamtenbesoldung bei der
Abrechnung der Bezüge).
Die Gesamtlösung muss auch die Bearbeitung von Theaterbetrieben ermöglichen. Auch hier Berücksichtigung
aller Tarifwerke (z. B. Vergütungsabrechnung des festen Personals und der künstlerischen Gäste und Aushilfen
(Regisseure, Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreographen, Kampftrainer, Gastsänger, -schauspieler und tänzer, Abendgäste, Konzertsolisten, Orchesterverstärkungen und -aushilfen) nach NV Bühne und TVK).
7/9
Abrechnung von geringfügig Beschäftigten, Statisterie und Extrachor Gäste- und Aushilfenabrechnung (incl. §
50a EStG).
Hierbei sind nicht nur Steuerinländer, sondern auch Steuerausländer (gemäß § 50a EStG) abzurechnen.
Software Gesamtintegration:
Zentrale Benutzer/Zugriffsverwaltung auf alle Programmfunktionen und eine schnittstellenfreie
Gesamtdatenhaltung.
Inhouse-Lösung:
Die Stadtverwaltung Coburg betreibt ein eigenes Rechenzentrum. Die neue Personalmanagement-Software
wird auf der stadtinternen virtualisierten Serverplattform abgebildet. Dadurch wird den Themen Datenschutz,
Datensicherheit, kurze Wege, kurze Reaktionszeit, Schnittstellen zu anderen Fachverfahren und der
Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen.
Standardsoftware:
Softwaresystem das einen klar definierten Anwendungsbereich abdeckt und als vorgefertigtes Produkt
erworben werden kann. Im Rahmen der Einführung/Installation wird die Software an die speziellen
Anforderungen der Stadt Coburg mit Theaterbetrieb und Entsorgungs- und Baubetrieb angepasst (evtl. auf die
betriebliche Ablauforganisation) ausgerichtet (Customizing).
Schnittstellen:
Schnittstelle zu H+H proDoppik
Mit der Interessenbestätigung sind alle erforderlichen Nachweise/Unterlagen einzureichen, die die Prüfung der
Einhaltung/Erfüllung des Mindeststandards/der Mindestanforderung ermöglichen.
III.1.5)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung
bzw. des Dialogs
IV.1.6)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 210-380873
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2016
Ortszeit: 11:00
8/9
IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 21/10/2016
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/03/2017
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
Zur Interessenbekundung ist die den Unterlagen beiliegende Interessenbestätigung zu nutzen.
Der Interessenbestätigung sind alle geforderten Unterlagen beizulegen. Hiervon ausgenommen sind nur die im
Abschnitt II genannten Unterlagen, die im Zusammenhang mit Eigenerklärungen gefordert werden (Ergibt die
Bewertung der Interessenbekundung, dass der Interessent zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, sind
die im Formblatt 124 EU angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung, innerhalb der vom Auftraggeber
genannten Frist, vorzulegen).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen (im Rahmen der Interessenbestätigung) nicht
nachgefordert werden.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
9/9
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Stadt Coburg, Rechtsamt
Markt 1
Coburg
96450
Deutschland
Telefon: +49 9561/89-1301
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 9561/89-1309
Internet-Adresse:http://www.coburg.de
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2016