bfai - Bundesagentur für Außenwirtschaft

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Datenbankdetails
Datenbank:
Länder und Märkte
Titel:
Lohn- und Lohnnebenkosten - Mexiko
Datum:
17.06.2008
Land:
Mexiko
Produktkategorie:
Broschüren
Ihr Ansprechpartner in der bfai: Herr Janetzke, Ruf: 0221/2057-255
Lohn- und Lohnnebenkosten - Mexiko
México D.F. (bfai) - Für Mexiko wird 2008 ein durchschnittlicher nominaler Lohnzuwachs von 4,7%
prognostiziert. Mexikos Arbeitsmarkt zeichnet sich unter anderem durch einen hohen informellen Sektor
aus. Eine Besonderheit ist die große Diskrepanz zwischen den tariflichen Basislöhnen und den
tatsächlichen Gesamtlohnkosten. Der Grund sind umfangreiche Sozial- und Zusatzleistungen. Weitere
Informationen unter www.bfai.de Datenbank Länder und Märkte.
Verfasser: Ullrich Umann, bfai - México D.F. (Mai 2008)
Allgemeines zum Arbeitsmarkt
Mexiko stellt nach Brasilien den zweitgrößten Arbeitsmarkt in Lateinamerika. Im erwerbsfähigen Alter sind
46,6 Mio. Mexikaner. Die offizielle Arbeitslosenrate von 3,8% (3,7% bei Männern und 3,9% bei Frauen,
Stand März 2008) erscheint sehr niedrig, da sie im krassen Kontrast zu den zahlreichen Stellengesuchen
steht.
Alljährlich kommen tausende, oftmals junge Wanderarbeiter aus den südlichen Bundesstaaten in die
Landeshauptstadt Mexiko-Stadt oder in den industriell entwickelten Norden. Sie sind auf der Suche nach
Arbeit im Baugewerbe oder nach einer Stelle in einer der unzähligen exportorientierten Montagefabriken
(Maquila) endlang der Grenze zur USA.
Die offizielle Arbeitsmarktstatistik überrascht umso mehr, da amtlicherseits ebenfalls von über 2 Mio. nicht
registrierten Erwerbstätigen gesprochen wird, die sich ihren Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten,
oftmals im Handel oder im Dienstleistungsbereich, verdienen. Diese “selbstständig” Arbeitenden zahlen
keine Steuern, können dadurch aber auch keinerlei Sozialleistungen vom Staat erwarten.
Das Institut zur Erforschung der Wettbewerbsfähigkeit IMCO (www.imco.org.mx) kam nach Auswertung
von Daten der Sozialversicherungsbehörde IMSS (www.imss.gob.mx) zu der Schlussfolgerung, dass bis zu
61% der berufsfähigen Bevölkerung dem informellen Sektor zuzurechnen seien. Dies wären 28,4 Mio.
Mexikaner, darunter 60% Frauen. Doch weichen die statistischen Angaben, je nach Quelle, erheblich
voneinander ab. Die Konföderation der Handelskammern CONCANACO (www.concanacored.com) gibt die
Quote der informell Beschäftigten an der arbeitsfähigen Bevölkerung abweichend mit 28% an. Demnach
gehen 13 Mio. Personen einer nicht registrierten Beschäftigung nach. Die Internationale Arbeitsorganisation
ITO nennt wiederum eine Dunkelziffer von 25,5 Mio. informell Beschäftigten.
Mexikos Hochschulen bilden für die Belange des Landes grundsätzlich genügend Fachleute aus, auch
studieren sozial besser gestellte Mexikaner in den USA oder in Drittländern, doch geht gleichzeitig von den
USA sowie von Kanada ein erheblicher Abwanderungssog auf leistungsfähige Absolventen aus.
Einkommens- und Karrieremöglichkeiten erweisen sich dort in einigen Fällen als besser. Somit stehen
deutsche Niederlassungen in Mexiko bei der Personalrekrutierung, insbesondere im Fall offener Stellen im
mittleren und gehobenen Management, aber auch bei Technikern und Ingenieuren, im offenen Wettbewerb
innerhalb der nordamerikanischen Freihandelszone.
In der Konsequenz liegen die Gehälter in den genannten Personalkategorien nur wenig unter
westeuropäischem Niveau. Dagegen öffnet sich die Einkommensschere für einfache Tätigkeiten in der
Verwaltung oder für manuelle Arbeiten weit nach unten. Diese starke Polarisierung der
Einkommensverhältnisse wird in Fachgremien heftig kritisiert.
Allgemeine Arbeitsmarktdaten
Bevölkerung (in Mio.)
Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre) ( in Mio.)
Arbeitslosenquote, offizielle (in %)
Analphabetenquote (in %)
Hochschulabschluss 1) (in %)
durchschnittliche Wochenarbeitszeit ( in h)
Stand 2007
106,7
47,1
3,782)
8,4
15,9
44
1) bezogen auf die Altersgruppe der 15 bis 64jährigen. Bei den 25 bis 34jährigen liegt der entsprechende
Wert bei 19%. Der OECD-Durchschnitt (25 bis 64 Jahre) liegt bei 24%
2) Stand März 2008
Quelle: INEGI, Secretaría del Trabajo y Previsión Social, OECD, Informe del Gobierno, American
Chamber, México, D.F., 2007
Zwar besteht für einfache Tätigkeiten ein Überangebot an Stellensuchenden, doch macht sich das Fehlen
einer dualen Berufsausbildung in diesen Fällen besonders bemerkbar. Bei der Besetzung offener Stellen in
der Verwaltung oder im Produktionsprozess stehen die Personalvorstände vor dem Dilemma, sich für einen
überqualifizierten Hochschulabsolventen oder einen ungelernten Kandidaten entscheiden zu müssen.
Niedergelassene deutsche Großunternehmen wie VW, Bayer oder Siemens bilden die Facharbeiter aus
diesem Grund selber aus.
Unter den offiziell gemeldeten Arbeitssuchenden sind Personen mit Fachhochschul- und
Hochschulausbildung mit 37,0% (Stand März 2007) übermäßig stark vertreten, gefolgt von Abiturienten
ohne Studium mit 35,8%. Einen Schulabschluss nach acht Klassen wiesen 18,9% der Arbeitssuchenden
aus. Die Quote mit weniger als acht Jahren Schulausbildung ist mit 8,4% gering. Allerdings meldet sich
diese Gruppe nur selten bei staatlichen Stellen, um eine Anstellung vermittelt zu bekommen.
Zur Besetzung von Spitzenpositionen in Unternehmen, wenn die Rekrutierung überhaupt vor Ort stattfindet,
werden Personalberatungsunternehmen bemüht. Zu Beginn der Personalsuche sollten drei bis vier
Angebote verschiedener Headhunter eingeholt werden. Gute Aussichten haben Auftraggeber immer dann,
wenn Personalberater Garantien übernehmen. An Honorar für professionelle Personalvermittlungen fallen
20 bis 50% des Jahresgehalts an, das für den neuen leitenden Mitarbeiter eingeplant ist.
Zunehmend findet die Personalsuche über spezialisierte Portale im Internet, wie zum Beispiel
www.bumeran.com.mx statt. Hierrüber können Stellen auf allen Hierarchiestufen neu besetzt werden,
jedoch fehlt die Überprüfung der Kandidaten durch professionelle Personalvermittler.
Nachteilig für die Entwicklung des formalen Arbeitsmarktes wirkt sich die rigide Arbeitsgesetzgebung aus,
insbesondere wenn sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter wieder trennen muss oder möchte. In
Folge halten sich Firmen mit der Vergabe von Dauerarbeitsverträgen eher zurück. Gegenwärtig entstehen
noch die meisten neuen Arbeitsstellen im Baugewerbe mit Anteilen an den Gesamteinstellungen von 23%,
gefolgt vom Dienstleistungsbereich und dem Handel (21%), dem produzierenden Gewerbe (20%), den
Sektoren Transport und Telekommunikation (19%) sowie der Land- und Fischwirtschaft (17%).
Eine Reform der Arbeitsgesetzgebung ist nach Ansicht einschlägiger Fachkreise aus dem In- und Ausland
überfällig. Ob der konservativen Regierung Calderón diese von ihr ebenfalls gewollte Reform gelingt, ist bei
dem derzeitigen parlamentarischen Kräfteverhältnis nicht vorhersehbar. Als ein erster Erfolg kann die im
März 2007 durch das Parlament bestätigte Reform des Sozialversicherungssystems für Staatsangestellte
(ISSSTE) gewertet werden, mit der ein Bankrott dieser Institution abgewendet wurde.
Löhne und Gehälter
Die durchschnittlichen Reallohnzuwächse wurden in den letzten Jahren durch Preissteigerungen auf Waren
des täglichen Bedarfs fast beziehungsweise sogar völlig nivelliert. Deutlich wird dies unter anderem an der
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes um 3,9%, die im Dezember 2006 vom Parlament beschlossen
wurde, bei einer im gleichen Jahr erfolgten Steigerung des Verbraucherpreisindexes um 4,2%.
Gemäß der Unternehmensberatung Hewitt sind die Löhne 2007 nominal im Durchschnitt um 5,0%
gestiegen, wobei die Inflation offiziell 3,8% betrug. Für 2008 sagt Hewitt einen durchschnittlichen nominalen
Lohnzuwachs von 4,7% voraus und die Inflationsprognose liegt laut Universalbank Banamex bei 3,5%. Mit
dieser Steigerungsrate der Löhne läge Mexiko in Lateinamerika nach Brasilien, Chile, Argentinien und
Venezuela auf dem fünften Platz. Wie Hewitt weiter mitteilte, ziehen die Durchschnittseinkünfte von
Führungskräften 2008 um 4,7% an, für mittleres Führungspersonal werden Zunahmen von 4,9% und für
Hilfskräfte und manuelle Tätigkeiten von 4,6% erwartet.
Die Entwicklung beim Mindestlohn gilt als Barometer für Tarifabschlüsse in vielen Branchen.
Arbeitsminister Javier Lozano Alarcón rief die Gewerkschaften zu zurückhaltenden Lohnforderungen auf,
um die Zukunft vieler Unternehmen sowie den Produktionsstandort Mexiko in einer sich globalisierenden
Welt nicht zu gefährden. Eigens treffen sich im regelmäßigen Abstand Arbeitsgruppen aus Vertretern der
Ministerien Arbeit, Wirtschaft und Landwirtschaft sowie der gewerkschaftlichen Dachverbände. Diskutiert
werden Fragen der Preis- und Lohnentwicklung mit dem Ziel, den sozialen Frieden zu erhalten.
Doch sind Gewerkschaften, die vor allem in der öffentlichen Verwaltung und in den einflussreichen
Staatskonzernen starke Positionen besetzen, nicht bereit, sich von der Regierung beeinflussen zu lassen.
Aktuell fordern sie den Ausbau der bereits weit gefächerten sozialen Zusatzleistungen wie Schulstipendien
für Kinder von Gehaltsempfängern, Produktivitätsboni, Transportzuschüsse, Zuschüsse zum Mittagessen
sowie Weiterbildungskurse. Aus den umfangreichen Zusatzleistungen resultiert der große Unterschied
zwischen den tariflich ausgehandelten Basislöhnen und den tatsächlich anfallenden Gesamtlohnkosten.
Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne 1)
nominal (in mex$)
nominal (in US$)
nominale Veränderung (in %) 2)
reale Veränderung (in %) 2)
2004
7.508
715,27
7,6
2,9
2005
7.943
756,72
5,8
2,5
2006
8.268
787,75
4,1
-0,1
2007
8.957
842,06
3,9
-0,3
1) einfacher Durchschnittswert der Sektoren Industrie, Handel, Baugewerbe und Maquiladora; 2)
gegenüber Vorjahr, bezogen auf Landeswährung
Quelle: INEGI, Secretaría del Trabajo y Previsión Social (STPS), México, D.F., ILO, Berechnungen der bfai
Wie die Internationale Arbeitsorganisation ILO in ihrem Bericht zu Lateinamerika und für die Karibik
herausstellte, sind die mexikanischen Nominallöhne 2006 um 4,1% gestiegen. Doch ist diese Zunahme
nach Meinung der ILO vor dem Hintergrund eines BIP-Wachstums von 4,7% und den Lohnsteigerungen in
anderen Ländern der Region äußerst moderat ausgefallen. Am dynamischsten entwickelten sich die
Nominallohnsteigerungen im Bergbau mit 5,9%, gefolgt von den Eisenbahngesellschaften sowie der Metallund Hüttenindustrie mit 5,3%. Am unteren Rand blieben die Angestellten von Fluggesellschaften mit 2,9%,
Sozialarbeiter und medizinisches Personal mit 3,5% sowie Lehrer mit 3,9%.
Eine Befragung unter 290 Unternehmen, durchgeführt durch AON Intergamma, hat ergeben, dass sich die
Nominallohnsteigerungen 2007 zwischen 4,5 und 5,0% bewegten. Die Hauy Group nennt Zuwächse von
rund 4,5% und Towers Perrin von 4,6 bis 4,8%. Die Lohnzahlungen unterscheiden sich aber nicht nur
hinsichtlich der Branchen, sondern auch gemäß der Unternehmensgröße. Da der Übergang zwischen
Kleinbetrieben und dem informellen Sektor in vielen Fällen fließend ist, werden hier die geringsten Löhne
ausgezahlt.
Weiterhin sind regionale Unterschiede erkennbar. So werden in Mexiko-Stadt (Bundesstaaten México, D.F.
und Estádo de México) höhere Löhne gewährt als im Rest des Landes. Der Grund dafür ist, dass in der
Landeshauptstadt eine große Unternehmensdichte vorliegt und auf der Angebotsseite qualifizierte
Arbeitskräften, insbesondere mit Deutschkenntnissen, relativ knapp geworden sind. Über dem
Landesdurchschnitt liegen aus gleichem Grund ebenfalls die Löhne in den dicht besiedelten
zentralmexikanischen Regionen, etwa in Querétaro, sowie im industriell entwickelten Norden.
Unter den nördlichen Bundesstaaten weißt Nuevo León, vor allem der Ballungsraum Monterrey, das
breiteste Angebot an qualifizierten Fachkräften und Hochschulabsolventen auf. Für Geschäftsführer und
Stellvertreter liegt aber wiederum das Durchschnittseinkommen in Monterrey im Landesvergleich, ebenfalls
wegen der hohen Unternehmensdichte sowie zusätzlich wegen der strategisch günstigen Lage zum
US-Markt, am oberen Rand.
Durchschnittliche Stundenlöhne für manuelle Tätigkeiten nach
Industriebranchen (US$ pro Arbeitsstunde)
Industriebranche
Gesamt
Getränke, Nahrung, Genuss
Textil, Bekleidung
Holzverarbeitung
Papier
Chemie, Petrochemie, Kunststoff
Nichtmetallische Mineralien
Metallerzeugung
Metallverarbeitung, Maschinen, Anlagen
Andere
2004
2,5
2,4
1,9
1,7
2,4
2,9
2,6
2,8
2,8
1,8
2005
2,7
2,6
2,1
1,9
2,6
3,1
2,9
3,1
3,0
2,1
2006
2,9
2,7
2,2
2,0
2,7
3,3
3,1
3,3
3,1
2,1
2007
3,2
2,9
2,2
2,1
2,8
3,2
3,3
3,5
3,2
2,3
Quelle: statistisches Amt INEGI, México, D.F., 2008
Ausländischen Firmenniederlassungen zahlen in der Regel besser als mexikanische Unternehmen. Zwar
sind Firmen aus dem Ausland nicht dazu verpflichtet, doch entwickeln gut qualifizierte Mitarbeiter im
mittleren und gehobenen Management eine gewisse Erwartungshaltung an eine europäische oder
US-amerikanische Firma. Je höher die Hierarchieebene, desto größer ist auch der Anteil von
Zusatzleistungen und Privilegien am Gehalt. Den Wettbewerb um die besten Führungskräfte tragen
Unternehmen nicht zuletzt über diese flexiblen Gehaltsanteile aus.
Bruttomonatslöhne nach ausgewählten
Positionen
Position
Geschäftsführer/-in einer größeren
Niederlassung
Geschäftsführer/-in einem kleinen bis
mittleren Unternehmen
Vertriebsleiter/-in
Ingenieur in verantwortungsvoller Position
2007 (in mex$) 1)
2007 (in US$)
ab 230.000
ab 21.500
90.000 - 230.000
8.500 - 21.500
25.000 - 60.000
25.000 - 60.000
15.000 - 20.000 (max. Werte bis
Sekretär/-in mit Fremdsprachenkenntnissen
35.000)
Sekretär/-in
9.000 - 15.000
Facharbeiter/-in
5.000 - 10.000 (max. 15.000)
Buchhalter/-in (keine Führungsposition)
15.000 - 20.000
1.200 - 3.500(das heißt bis zum
Ungelernte Arbeitskraft
Dreifachen des gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestlohns)
2.500 - 5.600
2.500 - 5.600
1.400 - 1.900 (max.
Werte bis 3.200)
840 - 1.400
470 - 930 (max. 1.400)
1.400 - 1.900
110 - 330
*) Rundung nach Umrechnung, 1) 1 Euro=16,504 mex$),
Quelle: Boege & Business, Personalberatung Mexiko
Prämien, Provisionen und Zusatzleistungen
Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber in Mexiko zu jährlichen Erfolgsbeteiligungen der Arbeitnehmer in
Höhe von 10% am Gewinn vor Steuern. Die Hälfte davon wird entsprechend der geleisteten Arbeitstage
verrechnet, der Rest gemäß der Basislohnhöhe ausgeschüttet. Die Geschäftsleitung und leitende
Angestellte sind von dieser gesetzlichen Gewinnbeteiligung ausgenommen. Ausnahmen gibt es jedoch für
Neugründungen.
Einige Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern Boni für Pünktlichkeit, Leistung und/oder Produktivität.
Provisionen sind vor allem im Vertrieb üblich, ihre Höhe schwankt je nach Branche. Die US-Handelskammer
American Chamber ermittelte 2006 Schwankungen zwischen 0,2 und 50,0%. Hier besteht für Arbeitnehmer
ein großer Verhandlungsspielraum, genau wie bei der Erfolgsbeteiligung des Managements. Auf der Ebene
der Bereichsleiter und Geschäftsführer sind Jahresboni und Beteiligungen sogar die Regel.
Auf der Führungsebene besteht ein breites Spektrum von Zusatzleistungen, die vom Dienstwagen über die
Bezahlung einer zusätzlichen privaten Kranken-, Renten- oder Lebensversicherung oder der Übernahme
des Schulgeldes für die Kinder bis zu Einkaufsgutscheinen und kostenlosem Kantinenessen reicht. Je nach
Unternehmen kommen auch einfache Angestellte in den Genuss privater Zusatzversicherungen.
Der Anteil von Zusatzzahlungen an der Gesamtvergütung nimmt tendenziell zu. Nach einjähriger
Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Zusätzlich erhalten sie
Urlaubsgeld in Höhe von 25% eines Wochenlohnes. Zum 20.12. jedes Jahres besteht darüber hinaus
Anrecht auf ein 13. Gehalt (aguinaldo), dessen Höhe mindestens dem Lohn von 15 Tagen entsprechen
muss.
Die mexikanische Gesetzgebung gewährt relativ weitgehenden Schutz für Mütter. Frauen in der
Schwangerschaft ist das komplette Gehalt zu zahlen, auch wenn sie nicht mehr voll einsatzfähig sind. Sie
dürfen nicht entlassen werden und sind von schwerer oder gesundheitsgefährdender Arbeit zu befreien. Der
obligatorische Mutterschaftsurlaub setzt sechs Wochen vor der Geburt ein und endet sechs Wochen
danach.
Zahlreiche Arbeitgeber überweisen für ihre Mitarbeiter einen monatlichen Betrag auf ein zum Jahresende
wieder aufzulösendes Sparkonto, um ihnen ein steuerfreies Zusatzeinkommen zu ermöglichen. Für Fachund Führungskräfte liegt der durchschnittliche monatliche Beitrag bei 11% des Gehalts. Per Gesetz ist die
Höhe auf 13% des Basislohns (im Districto Federál etwa 1.788 US$) limitiert.
Sozialversicherungsbeiträge
In Mexiko besteht eine teils deutliche Diskrepanz zwischen den gesetzlich festgeschriebenen
Sozialabgaben (inklusive Lohnsummensteuer von 2%), die von der deutsch-mexikanischen IHK, CAMEXA
(www.camexa.com.mx) mit 37,9% veranschlagt werden und den tatsächlichen durchschnittlichen
Lohnnebenkosten, die das Zentrum für Wirtschaftsstudium der Privatwirtschaft CEESP
(www.cce.org.mx/ceesp) auf 59,3% schätzt. Die Basis für diese Abweichung stellen hauptsächlich die
sonstigen Lohnzusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die sich auf 21 bis 22% des Bruttolohns
belaufen. Diese Diskrepanz kann je nach Hierarchieebene auch noch um einige Prozentpunkte höher
ausfallen, da Führungskräfte nicht selten Zusatzleistungen beanspruchen und diese auch durchsetzen.
Sozialversicherungsbeiträge 2006 (in % der Bemessungsgrundlage)*
Rentenversicherung
Krankenversicherung (auch Mutterschaft)
Altersarbeitslosenhilfe
Arbeitsunfallversicherung
Berufsunfähigkeits- u. Lebensversicherung
Kinderversorgung
Arbeiterwohnungsfonds (INFONAVIT)
Lohnsummensteuer
Gesamt
Arbeitgeber
2,00
22,61
3,15
0,38
1,75
1,00
5,00
2,00
37,89
Arbeitnehmer
1,67
1,13
1,13
0,63
3,43
*) inklusive Lohnsummensteuer
Quelle: CAMEXA, México, D.F.
Arbeitsrecht
Gesetzliche Regelung auf einen Blick
Vergütung
Mindestlohn
Wochenarbeitszeit
zulässige Überstundenzahl
gesetzliche Feiertage
Urlaubsanspruch
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wird durch Manteltarifverträge (contrato ley), Betriebsverträge
(contrato colectivo de trabajo) oder individuelle Arbeitsverträge
(contrato individual de trabajo) geregelt
50,57 mex$/Tag 1)
48 Stunden
9 Stunden pro Woche
8 Tage 2)
6 bis 20 Werktage (je nach Betriebszugehörigkeit)
1 bis 3 Krankheitstage: durch Arbeitgeber (100% der
Vergütung), ab 4. Tag durch die Sozialversicherung (60%) 3)
1) für geographische Region A, Regionen B und C liegen darunter); 2) zusätzliche Feiertage im Fall von
Wahlen; Arbeitgeber können freiwillig zusätzliche Feiertage gewähren (Karfreitag, Heiligabend (24.12.),
Ibero-Amerika-Tag (12.10.); 3) Angaben für Krankheitsfall, der nicht aus einem Arbeitsunfall resultiert. Die
Sozialversicherung übernimmt den Ausgleich bis maximal 52 Wochen. Danach ist eine einmalige
Verlängerung um 26 Wochen möglich (Art. 96 und 98 “Ley del Seguro Social”)
Rechtsgrundlagen
Das mexikanische Individual- und Kollektivarbeitsrecht ist im Wesentlichen geregelt im
Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo,LFT; eine aktualisierte und konsolidierte Fassung kann im
Internet abgerufen werden unter www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/index.htm
Im Rahmen der nordamerikanischen Freihandelszone gilt seit 1994 das “North American Agreement on
Labor Cooperation” (NAALC). Dieses Abkommen zwischen Kanada, Mexiko und den USA ermöglicht es
durch Personen oder Organisationen der beteiligten Länder beim “National Administrative Office” (NAO) die
Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen in einem anderen Unterzeichnerstaat einzufordern. Das
NAALC bevorzugt dabei kooperative Lösungen. Theoretisch kann aber die betreffende Regierung zur
Durchsetzung der eigenen Gesetze verpflichtet werden. Gegen mexikanische Unternehmen sind Verfahren
vor allem nach Eingaben aus den USA eröffnet worden.
Vertragsabschluss
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese durch
Gesetz oder Tarifvertrag nicht zwingend festgelegt sind.
Beschäftigungsverträge unterliegen keiner Schriftform, können also mündlich oder schriftlich
abgeschlossen werden (Art. 20 LFT). Besteht weder ein schriftlicher Arbeitsvertrag noch ein
anzuwendender Kollektivvertrag, so sind die Arbeitsbedingungen schriftlich in zweifacher Ausfertigung zu
fixieren, wobei jeder der Parteien eine Ausfertigung auszuhändigen ist (Art. 24 LFT). Ein solcher Vertrag hat
gemäß Art. 25 LFT folgende Angaben zu enthalten:
- Name, Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Personenstand, Wohnsitz von Arbeitnehmer und
Arbeitgeber (Nombre, nacionalidad, edad, sexo, estado civil y domicilio del trabajador y del patrón);
- Angaben darüber, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt (si la relación
de trabajo es por obra o tiempo determinado o tiempo indeterminato);
- Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit (el servicio o servicios que deban prestarse, los que se
determinarán con la mayor precisión posible);
- Ort/Orte, an denen die Arbeit zu erbringen ist (el lugar o los lugares donde debe prestarse el trabajo);
- Arbeitszeit (la duración de la jornada);
- Betrag und Zahlungsweise des Arbeitsentgeltes (la forma y el monto del salario);
- Zahlungstag und -ort des Arbeitsentgeltes (el día y el lugar de pago del salario).
Die Verträge sind nach Art. 35 Satz 2 LFT grundsätzlich unbefristet abzuschließen. Eine Befristung kann
nach Art. 37 LFT zum Beispiel dann vorgesehen werden, wenn die auszuübende Tätigkeit ihrer Natur nach
befristet ist (cuando lo exija la naturaleza del trabajo que se va a prestar) oder ein vorübergehend
abwesender Arbeitnehmer durch einen anderen ersetzt werden muss (cuando tenga por objeto substituir
temporalmente a otro trabajador).
Eine Probezeit ist gesetzlich nicht geregelt, wenngleich in Verträgen häufig ein Zeitraum von 30 Tagen
vereinbart wird. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf Art. 47 I LFT, wonach sich der Arbeitgeber
vom Arbeitnehmer innerhalb der ersten 30 Tage nach Aufnahme der Tätigkeit trennen kann, wenn dieser
falsche Angaben über seine Kenntnisse und Fähigkeiten gemacht hat.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind unter anderem die wirtschaftliche Abhängigkeit des
Arbeitnehmers und das Weisungsrecht seines Arbeitgebers. Zu den sich aus dem Beschäftigungsvertrag
ergebenden Hauptpflichten zählen die Erbringung der Arbeitsleistung auf Arbeitnehmerseite und die
Zahlung eines Entgeltes auf Arbeitgeberseite (siehe auch Art. 132 ff. LFT). Mit diesen Pflichten
korrespondieren Rechte des Arbeitnehmers wie zum Beispiel:
- das Arbeitszeitrecht: Die tägliche Normalarbeitszeit an Werktagen (Montag bis Samstag) darf
grundsätzlich acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit somit 48 Stunden nicht überschreiten (Art.
61 LFT; Ausnahmen gelten zum Beispiel bei Nachtarbeit). Wenn die Umstände dies erfordern (zum Beispiel
ein erhöhter Arbeitsbedarf) sind Überstunden bis zu drei Stunden täglich, aber höchstens drei Mal in der
Woche zulässig, die mit einem Zuschlag von 100% zu vergüten sind (Art. 66,67 LFT).
- das Urlaubsrecht: Arbeitnehmer haben einen Urlaubsanspruch von sechs Tagen pro Jahr, sofern sie
länger als ein Jahr für das Unternehmen tätig sind (Art. 76 LFT). Der Urlaubsanspruch erhöht sich jährlich
um zwei weitere Tage bis zu insgesamt zwölf Tagen je Jahr. Danach erhöht sich der Urlaubsanspruch alle
fünf Jahre um zwei weitere Tage (bis 20 Tage).
- das Arbeitsschutzrecht: Zum Schutz des Arbeitnehmers sind vom Arbeitgeber zahlreiche Bestimmungen
einzuhalten, die sich dem LFT entnehmen lassen.
Die Bestimmungen zum Mindestlohn finden sich in Art. 90 ff. LFT. Das Arbeitsentgelt wird Arbeitern
wöchentlich ausgezahlt. Im Übrigen gilt eine vierzehntägige Zahlungsweise (Art. 88 LFT).
Vertragsbeendigung
Neben der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages oder der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses nach Abschluss der vereinbarten Tätigkeit lässt das mexikanische Arbeitsgesetz
jederzeitige Kündigungen sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer nur zu, wenn
dafür ein berechtigter Grund (causa justificada) vorliegt. Dies ist gemäß Art. 47 LFT für den Arbeitgeber zum
Beispiel der Fall bei unmoralischem Verhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, bei Angabe falscher
Informationen während des Einstellungsverfahrens, bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz ohne
ausreichenden Grund an mehr als drei Tagen innerhalb eines Monats oder bei Drogenkonsum.
Liegt kein berechtigter Grund vor, so hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen einem Anspruch auf
Weiterbeschäftigung oder der Zahlung einer Abfindung. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist als
Abfindung für jedes Arbeitsjahr das Arbeitsentgelt von 20 Arbeitstagen zu zahlen (Art. 50 Abs. 2 LFT; bei
befristeten Rechtsverhältnissen gilt je nach Dauer gemäß Art. 50 Abs. 1 LFT eine andere Berechnung).
Zusätzlich zu dieser Abfindung und unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sind drei
Monatsgehälter sowie das Arbeitsentgelt zu zahlen, welches auf den Zeitraum zwischen Entlassung und
Zahlung der Abfindung entfällt (Art. 50 Abs. 3 LFT).
Wie in vielen Schwellenländern werden die arbeitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften in
Mexiko in der Unternehmenspraxis nicht immer strikt eingehalten. So überwiegt in der Praxis die
Beendigung des Arbeitsvertrages in beiderseitigem Einverständnis (mit Abfindung), auch wenn der
Arbeitnehmer bei Fehlen eines berechtigten Grundes eigentlich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung
hätte. Die Abfindung ist als eine Art Ersatz für die nicht vorhandene Arbeitslosenversicherung anzusehen.
Kontaktanschriften
Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (CAMEXA)
Centro Aleman - German Centre
Av. Santa Fe 170, Piso 1, Of. 4-10
Col. Lomas de Santa Fe
01210 México, D.F.
Tel.: 005 255/15 00 59-00, Fax: -10
E-Mail: [email protected] , Internet: www.camexa.com.mx
Secretaría del Trabajo y Previsión Social (STPS)
(Arbeits- und Sozialministerium)
Periférico Sur 4271
Col. Fuentes del Pedragal
14149 México, D.F.
Tel.: 005 255/30 00 21 00, -56 45 55 91, Fax: -56 45 55 94
E-Mail: [email protected] , Internet: www.stps.gob.mx
Chambanet
(vom STPS betriebene Online-Stellenbörse)
Internet: www.chambanet.gob.mx
Instituto Mexicano del Seguro Social (IMSS)
(Sozialversicherungsbhörde)
Av. Paseo de la Reforma 476, Col. Juárez
6698, México, D.F.
Tel.: 005 255/52 38 27 00
E-Mail: [email protected], Internet: www.imss.gob.mx
Consejo Coordinador Empresarial (CCE)
(Koordinationsrat der Unternehmensverbände)
Lancaster 15, Col. Juárez
06600 México, D.F.
Tel.: 005255/52 29 11 00, Fax: -69
E-Mail: [email protected], Internet: www.cce.org.mx
Boege & Business, S.C.
(Personalberatung in deutscher Sprache)
German Centre - Oficina 6-413
Col. Lomas de Santa Fe
01210 México, D.F.
Tel.: 005 255/85 03 98-57, Fax: -56
E-Mail: [email protected], Internet: www.bbunsiness.com.mx
© 2008 Bundesagentur für Außenwirtschaft