- NACHRICHTEN - Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden eV

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- NACHRICHTEN - Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden eV
- N ACHRICHTEN
2/2016
H E R AU SG EB E R : P R ÄS ID I U M D ES O S TD E UTS CH E N K UR A TO R IUM S VO N V E RB Ä ND EN E .V.
»Der Krieg ist kein Gesetz der Natur und der Frieden ist kein Geschenk «
Auf Grund der wachsenden Kriegsgefahren, die auch in Europa in zunehmenden Maße zur Kenntnis genommen werden müssen, der sehr gefährlichen Situation in
der Ukraine und der militärischen NATO-Ausdehnung bis hin zur Westgrenze von Russland, befassen sich die ersten beiden Beiträge mit dieser aktuellen Lage.
OKV-Red.: Die Ramstein Air Base, ca. 20 km westlich von Kaiserslautern
gelegen, welche Bedeutung hat sie für die US- und NATO-geführten Kriege?
Braun: Die US aber auch NATO genutzte Militärbasis in Ramstein ist die
größte Militärstützpunkt der USA außerhalb den Vereinigten Staaten. Es ist
eine Stadt mit Einkaufszentren, Hospital, Recreation-Center und gigantischen
unterirdischen Munitionsdepot – streng bewacht, vieles absolut geheim.
Der US-Militärstützpunkt Ramstein ist das zentrale Drehkreuz in Deutschland
für die Vorbereitung und Durchführung völkerrechtwidriger Angriffskriege. Die
Einsatzzentrale für die Interventionskriege ist Ramstein. Beheimatet ist in
Ramstein auch die Zentrale für den Einsatz der in Büchel/Eifel stationierten
US-Atomwaffen auf deutschem Boden und für den sogenannten Raketenabwehrschirm
OKV-Red.: Mit Entsetzen muss zur Kenntnis genommen werden, dass
die US-Kriegsführung immer mehr auf den Einsatz militärischer Drohnen
setzt, ihn als humanitärer bezeichnet, weil zielgenauer der Gegner getroffen und weniger die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen wird. Die
Welt muss jedoch immer wieder das Gegenteil erfahren. Spielt auch hier
Ramstein eine wichtige Rolle?
Braun: Alle tödlichen Einsätze US-amerikanischer Kampfdrohnen, u.a. in Irak,
Afghanistan, Pakistan, Jemen, Syrien und Afrika, werden über die Satellitenrelaisstation auf der US-Air-Base Ramstein durchgeführt.
US-Drohnenpiloten auf verschiedensten Militärbasen nutzen Ramstein für die
Steuerung der Killerdrohnen in weltweiten und illegalen Kriegseinsätzen. In
Ramstein analysieren und aktualisieren ca. 650 MitarbeiterInnen ständig die
Überwachungsdaten der vermeintlichen Zielpersonen und leiten ihre Daten
dann weiter. Die Relaisstation in Ramstein befördert die Befehle und damit die
Drohen in ihr Tod bringendes Ziel
Die US-Regierung hat mittels Drohnen in Pakistan, Jemen und Somalia über
5000 Menschen außergerichtlich getötet sowie mehrere Tausend im Afghanistan-Krieg. Ungezählte Opfer gab es durch US-Drohnen im Irak, in Syrien und
in Libyen. Die große Mehrzahl der Opfer waren Unbeteiligte wie Frauen,
Kinder und alte Menschen. Die Mordbefehle werden per Joystick über die
Satelliten-Relaisstation in Ramstein an die jeweiligen Drohnen übermittelt.
Ohne Ramstein würde der gesamte Drohnenkrieg auf unbestimmte Zeit empfindlich behindert ja unmöglich.
OKV-Red.: Kriege in Nah-Ost, der bisher unerklärte Krieg in der Ukraine,
alle vorbereitenden Maßnahmen zur weiteren Einkreisung des beinahe
wieder als Erzfeind anzusehenden Russlands - ist und wird dadurch
Ramstein für die weiter zunehmende Kriegsgefahr in Europa immer unverzichtbarer und Deutschland durch dessen Duldung auf deutschem Territorium auch immer mitschuldiger?
Braun: Zugleich war Ramstein logistisch unverzichtbar für die Durchführung
des brutalen US/NATO-Kriegs in Afghanistan und des US-Angriffskriegs in
Irak. Gleiches gilt für drohende US-Interventionskriege, einschließlich mögliche kriegerische Zuspitzungen an den Grenzen zu Russland.
Die Komponenten des US-Raketenabwehrschildes sind in verschiedenen
NATO-Staaten stationiert, seine Befehlszentralen ist in das AIRCOM, das
Hauptquartier aller NATO-Luftwaffen, auf der US-Air Base Ramstein integriert.
Foto: Helmut Holfert
Ramstein: Synonym für Krieg und Intervention
Reiner Braun, 63 Jahre alt, engagiert sich seit 1980 in der friedenspolitischen Bewegung. Er war beim NATO-Gipfel in Straßburg mit
in die Hauptorganisation der zentralen Protestkundgebungen eingebunden und ist Mitglied des Koordinierungsausschusses Stopp
Ramstein. Braun ist Historiker und arbeitet als Geschäftsführer bei der Initiative »Internationale Juristen und Juristinnen gegen den
Atomkrieg« (IANANA). Er ist Co-Präsident des Internationalen Friedensbüros (IPB)
Angesichts der zunehmenden Kriegsaktivitäten, wie wir sie auch in Europa, vor allem in der Ukraine und generell an der Grenze zu
Russland, feststellen müssen, und der bevorstehenden Kampagne STOPP RAMSTEIN: KEIN DROHNENKRIEG vom 10. bis 12. Juni 2016,
führte die OKV-Redaktion mit ihm nachfolgendes Interview.
Außergerichtliches Töten von BürgerInnen anderer Staaten auf deren Territorien verstößt nicht nur gegen die Menschenrechts-Charta der UNO und gegen
das Völkerrecht, sondern auch - wenn das Verbrechen von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht - gegen unser Grundgesetz. Das wollen wir nicht länger
hinnehmen, weder das illegale Treiben der USA in Deutschland noch deren
Völkerrechtsverbrechen von deutschem Boden aus, noch deren Unterstützung
durch die Bundesregierung.
Wir fordern daher vom Deutschen Bundestag und von der Bundesregierung,
den USA die Nutzung von Ramstein als Basis zur Drohnenkriegsführung zu
verbieten und die Satelliten-Relaisstation zu schließen, zugleich selbst auf die
Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr zu verzichten und die
Einführung von Kampfrobotern im Militär zu ächten, sowie die illegalen Ausspähpraktiken der NSA in Zusammenarbeit mit dem BND, wofür Ramstein ein
Kristallisationspunkt ist, zu beenden. Die Bundesregierung muss das Stationierungsabkommen kündigen, das verlangt Grundgesetz und Völkerrecht
OKV-Red.: Was wurde bisher getan, was muss im Weiteren getan werden, damit die Schließung dieses militärischen „Schlangennestes“ durch
die Politik ernsthaft in Erwägung gezogen wird?
Braun: Seit dem Sommer 2015 hat sich ein neues Netzwerk Stopp Ramstein
gebildet und mit einer eindrucksvollen Demonstration am 26.09.2015 mit 1500
Menschen gegen die Basis demonstriert.
Ohne persönlichen Einsatz und demonstrative Aktionen kann die brandgefährliche Militärpolitik der Bundesregierung und die Kriegshandlungen der
US/NATO nicht gestoppt werden.
Im Rahmen einer längerfristigen und umfassenden Kampagne sind in den
letzten Monaten vor allen in der Region mehr Menschen als jemals zuvor aktiv
geworden. Bundesweit werden große Aktionen vorbereitet.
Ramstein 2016, das sind große Protestaktionen: Vorbereitet werde für das
Wochenende vom 10. bis 12. Juni 2016 folgende Aktionshöhepunkte:
► Durchführung eines großen Friedenscamps, welches am Mittwoch den
8.06. ganz in der Nähe der Basis eröffnet wird.
► Eine große öffentliche Veranstaltung in der größten Kirche (der Invalidenkirche) in Kaiserslautern am 10.06.2016 mit Willi Wimmer und Albrecht
Müller. An dem Tag werden in dem Gemeindezentrum weiteren Diskussionsforen auch zu kontroversen friedenspolitischen Fragestellungen stattfinden.
► Und als Höhepunkt: Eine Menschenkette von Kaiserslautern bis zur Air
Base Ramstein. Eine vielleicht einzigartige Herausforderung; verlangt viel
mehr TeilnehmerInnen wie im September 2015 mitmachen müssen, um
eindrucksvoll zu sein. Zur vollständigen Menschenkette müssen Tausende
mobilisiert werden. Genaue Informationen, Anmeldungen und wie ich noch
mitmachen kann unter www.ramstein-kamagne.eu.
Nur mit Dir und Euch...
Glaube keiner, der individuelle Einsatz eines einzelnen ist nicht notwendig: So
hat der zweifache (Friedens- und Chemie) Nobelpreisträger Professor Linus
Pauling immer wieder zum Protest gegen den Krieg und für den Frieden
aufgerufen. Dies gilt auch heute und jetzt: Nur wenn jede und jeder Einzelne
mitmacht, bereit ist, sich einzubringen, mitzieht und mit begeistert, wird „Stopp
Ramstein 2016“ ein weiterer Schritt hin zur Schließung dieser völkerrechtswidrigen Kriegseinsatzbasis.
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OKV-Red.: Warum war es überhaupt möglich, einen solchen Angriffskriege führenden US-Militärstützpunkt in der BRD über die Ereignisse der Angliederung der DDR und des völligen Abzuges der sowjetischen Streitkräfte 1994 hinaus, weiter aufrechtzuerhalten? Hat die BRD einst und die historischen Veränderungen negierende Knebelverträge in dem Wissen
unterzeichnet, dass die US-Präsenz immerwährend sein wird?
OKV-Nachrichten 2/2016
Braun: 1990 hat Bundeskanzler Kohl ein neues Stationierungsabkommen mit
den USA unterzeichnet, das der Airbase – nicht aber den völkerrechtswidrigen
Kriegseinsätzen von deutschem Boden aus - eine legale Grundlage gibt. Die
Bundesregierung kann dieses Abkommen kündigen und in 24 Monate müssen
– laut Vertragstext der Standort geschlossen werden. Es ist also die Politik der
Bundesregierung, die nichts gegen die völkerrechtswidrigen Einsätze unternimmt. Der Druck sollte auf die eigene Regierung gerichtet sein, sie unterstützt
Kriegspolitik von deutschem Boden aus.
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Schwere US-Militärtransporte auf deutschen Autobahnen in Richtung Ost – Bundesregierung und Bundesministerien stellen sich völlig ahnungslos!
Ein Bericht der OKV-Redaktion
RT Deutsch verbreitet am 22. Februar 2016 folgende in Auszügen wiedergegebene Meldung:
Ein Autofahrer, der beruflich auf der A4 Richtung Görlitz unterwegs war,
hat am 20. Februar eine Militärkolone gesichtet, bestehend aus 50 Lastwagen,
alle mit Planen abge-deckt und ohne jegliche Hoheitskennzeichen. Laut seinen Aussagen waren die Reifen der militärischen Transportfahrzeuge eingedrückt, was auf schwere Beladung hindeutet. Gleichzeitig hat die US-Army
verkündet, dass sie im Februar 5.000 Tonnen Munition nach Deutschland
liefert. Die Tatsache, dass es sich bei dem Führungswagen um einen Humvee
handelt, deutet auf die US-Army hin. Allerdings ist es auch für USMilitärtransporter unüblich, ohne jede Form von Kennzeichnung durch deutsches Hoheitsgebiet zu fahren.
Der Augenzeuge, der sich an RT Deutsch wandte und von seiner Beobachtung auf der A4 berichtete sowie Beweisfotos mitschickte, stellte sich als
ehemaliger NVA-Offizier vor und war im Gespräch mit RT merklich beunruhigt:
„Ich wende mich an Sie, weil ich Angst um die Zukunft meiner Kinder habe, ich
habe zwei Söhne im wehrdienstfähigen Alter, und wenn ich einen NATOTransport dieser Größenordnung in Ostdeutschland beobachte, macht mir das
enorme Sorgen.“ Die Beobachtung des Augenzeugen […] decken sich mit
Aussagen der US-Army in Europa vom 20. Februar: „In der größten Einzellieferung von Munition des letzten Jahrzehnts hat das 21. Logistikommando
zwischen dem 17. und 18. Februar über 5.000 Tonnen Munition zum 'Europäischen Munitionsdepot' in Miesau [Deutschland] geliefert“.
Soweit diese Meldung.
Ein gleichfalls besorgter Bundesbürger, der diese Meldung wie so viele andere wohl auch erhält, meint, ein Nachfrage bei bundesdeutschen Verantwortlichkeiten stellen zu müssen. Und so tat er es!
Zunächst an das Bundesministerium des Inneren am 23.2.: „Werte Damen
und Herren des BMI! Was stimmt an dieser Beobachtung, was ist völlig
falsch?“ Danach wird die oben in kursiver Schrift gehaltenen Meldung wiedergegeben.
Am 24.2. schon eine Antwort: „Sehr geehrter Herr NAME, vielen Dank für
Ihre E-Mail vom 23. Februar 2016. Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, da
das Bundesministerium des Innern nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr
Anliegen ist. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium der Verteidigung. Die Kontaktdaten lauten: …(sie folgen). Mit freundlichen Grüßen Im
Auftrag Hanne Müsgen.“
Nunmehr mit der gleichen Fragestellung und Wiedergabe der RT
Deutsch-Meldung am 29.2. an das Bundesministerium für Verteidigung.
Die Antwort kam am gleichen Tag: „Sehr geehrter Herr NAME, vielen Dank für
Ihr Schreiben an das Bundesministerium der Verteidigung. Aufgrund der
zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle Schreiben durch die Ministerin selbst oder die verantwortlichen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung sofort beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Die
Redaktion der Bundeswehr hat daher den Auftrag Ihnen im Rahmen des
Bürgerdialoges zu antworten. Leider können wir dem Inhalt Ihrer Anfrage
keinen Bundeswehrbezug entnehmen. Die Stationierung und der Aufenthalt
von ausländischen Streitkräften in Deutschland fällt nicht in die Zuständigkeit
der Bundeswehr. Hierbei handelt es sich um einen Sachverhalt der aufgrund
seiner außenpolitischen Grundlagen in das Ressort des Auswärtigen Amtes
fällt. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes wird das Truppenstationierungsrecht erklärt und somit auch der Standpunkt der Bundesregierung verdeutlicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
http://www.auswaertigesamt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht_node.html.
Für Fragen, welche das amerikanische Militär in Europa betreffen, empfehlen
wir Ihnen ggf. die entsprechende Internetseite des U.S. Army Europe zu
nutzen, welche Sie über den nachstehend aufgeführten Link erreichen können: http://www.eur.army.mil/about/deutsch.htm. In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben, stehen wir für weitere Fragen gern zur Verfügung. Mit
freundlichen Grüßen Im Auftrag Buzan Hauptmann - Wir. Dienen. Deutschland.“ (Die letzten drei Worte sollten schon auch genannt sein, damit man
weiß… Die Red.)
Somit schrieb der besorgte Bundesbürger am 1. März an das Auswärtige
Amt der BR Deutschland. Die Antwort erreichte ihm am 4. März: „Sehr geehrter VOR- UND NACHNAME, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des
Auswärtigen Amtes. Bitte wenden Sie sich für Informationen zu Ihrer Frage
direkt an die Bundeswehr: http://www.bundeswehr.de. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt.“
Hätte er eigentlich wissen müssen, dieser Bundesbürger, dass sich das
AA nicht mit militärischen Dingen befasst, sondern eigentlich nur der dafür
Zuständige. Doch wer ist es nun?
In seiner Verzweiflung und Ratlosigkeit fasste er den Mut und wandte sich
letztendlich mit einem Brief und per Post am 4. März an die Bundeskanzlerin.
Die sollte es doch wissen, denn Frau Merkel weiß vieles und kennt viele,
zumindest denjenigen, der das wissen müsste. Nun also das Schreiben an sie
persönlich, die RT-Meldung wiederum voran gestellt und zuzüglich die Antworten der 3 Bundesministerien: „Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel, Sie
kennen doch auch das kurzweilige Gesellschaftsspiel „Schraps hat den Hut
verloren, wer hat ihn denn?“ Aber ich bin nicht gewillt, mir ein solches Spiel
von diesen 3 Bundesministerien aufzwingen zu lassen. Da fährt eine solche
Kolonne in einer Geisterfahrt, sehr wahrscheinlich beladen mit hochbrisanter
Waffentechnik und Munition, quer durch Deutschland, und keines dieser
Bundesministerien ist bereit mir eine Antwort zu geben. Dass diese nichts
davon wissen, sie diese Information nicht gleich weiterleiten, mir gegenüber
eine Auskunft geben wie der Krämerladen an der Ecke, das macht mich
empört, und ich will denen auch keinen Glauben schenken. Gleiches Szenario
mit deutschen Kraftfahrzeugen ganz privat aus Jux veranstaltet, würde ganz
bestimmt der Autobahnpolizei umgehend auffallen; ein Stopp und Konsequenzen würden auf der Stelle erfolgen. Und im geschilderten Fall passiert nichts?
Aus diesem Grund bin ich auch der Überzeugung, dass diese 50 anonymen
Militärtransporter ohne Beeinträchtigungen am polnischen oder einem baltischen oder gar ukrainischen Bestimmungsort angekommen sind. Einer dieser
drei Bundesministerien wusste ganz bestimmt davon, nur sollte mir keine
Antwort gegeben werden. Oder sollte ich mich grundsätzlich irren? Damit
bleibt mir der letzte Weg hin zu Ihnen. In der Hoffnung auf eine umfassende
und plausible Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß.“
Dann zog erst einmal Ruhe ein. Der besorgte Bundesbürger brachte sich
nach einige Zeit per Mail-Anfrage beim Bundeskanzleramt in Erinnerung, denn
der Brief konnte doch nicht verloren gegangen sein, in diesem ordentlichen
Staatswesen. Und richtig, er hatte seinen Weg genommen, doch ganz anders
als er sich das denken konnte. Die Bundeskanzlerin nicht persönlich, sondern
natürlich ein gewissenhafter Mitarbeiter und den Zuständigen für eine solche
knifflige Anfrage kennend, hatte alles in die Wege geleitet.
Am 18. April kam folgende Antwort vom Auswärtigen Amt: „Sehr geehrter Herr NAME, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.03.2016, das vom Bundeskanzleramt zur Beantwortung an das Auswärtige Amt weiter geleitet worden ist. Sie hatten in Ihrem Schreiben um Stellungnahme zur Beobachtung
einer mutmaßlichen US-amerikanischen Militärkolonne auf einer Bundesautobahn gebeten. Hierzu ist anzumerken, dass mangels eindeutiger Feststellung
des Staates, der den Transport durchgeführt hat, eine rechtliche Würdigung
des Sachverhaltes nicht möglich ist. Die Berechtigung zur Durchführung von
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Militärtransporten kann sich, abhängig vom durchführenden Staat, aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergeben. Für Mitgliedstaaten der NATO regelt
beispielsweise das Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut in Art. 57 die
Durchführung von Transporten im Bundesgebiet. Für Nicht-Mitgliedstaaten der
NATO können wiederum andere Rechtsgrundlagen anwendbar sein. Die
Kennzeichnung der Fahrzeuge eines Militärtransportes erfolgt in der Regel
durch blaue Fahnen. Das letzte Fahrzeug der Kolonne ist mit einer grünen
Fahne gekennzeichnet, um das Ende des Konvoys (wurde tatsächlich mit „y“
geschrieben. Die Red.) sichtbar zu machen. Hoheitskennzeichen im Sinne von
Aufklebern, Fahnen oder Schildern, welche auf den Entsendestaat zurückführen sind, sind indes unüblich. Eine weitergehende Stellungnahme, etwa auch
zu einem möglichen Zusammenhang zwischen den geplanten Munitionslieferungen der U.S. Army nach Deutschland und dem beobachteten Transport,
kann auf Grund des in weiten Teilen nicht belastbar festgestellten Sachverhaltes leider nicht ergehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Oelfke.“
OKV-Nachrichten 2/2016
Was bleibt als Resümee? Keine klaren Antworten, Verweise auf diverse
Abkommen, banale Erläuterungen und zum Konkreten dann der Allerweltshinweis „Eine weitergehende Stellungnahme, […] kann auf Grund des in
weiten Teilen nicht belastbar festgestellten Sachverhaltes leider nicht ergehen.“
Schließen wir es mit einer nd-Meldung vom 17. Mai ab, in dem es heißt:
„Bisweilen muss die NATO bei der Aufrüstung in Europa nur kopieren, was
sich im letzten Kalten Krieg bewährt hat: Vor 35 Jahren vereinbarte Washington mit Norwegen die strategische Einlagerung von Material. Jüngst rückte das
US-Marine-Corps mal wieder zur Großübung „Cold Responce“ an, bemannte
das Gerät und vertrieb den angenommenen Feind. Diese Depotmethode setzt
die US-Army gerade in Polen um.“ Und davon wusste keiner der Angeschriebenen? Wir meinen: Eine aufklärende Antwort ist amtlicherseits verboten!

Es soll geostrategisch als „Wirtschafts-NATO“ dienen
TTIP: Ein trojanisches Pferd
Von Prof. Dr. Christa Luft
Die Geheimverhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment
Partnership) zwischen den USA und der EU laufen
seit Sommer 2013. Geschaffen werden soll die
größte Freihandelszone der Welt mit 50 % der
globalen Wirtschaftsleistung und 800 Millionen
Konsumenten (EU 500, USA 300 Mio). Dafür
sollen Handelshemmnisse abgebaut werden. Als
solche gelten Zölle, die im Austausch zwischen
beiden Blöcken aber nur noch eine geringe Rolle
spielen. Vorrangig geht es um Vorschriften für
Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz,
um Arbeits- und Sozialnormen, technische Standards, Produktkennzeichnungspflichten u. ä., die
zum Teil zwischen beiden Wirtschaftsblöcken stark
differieren. Beispiele: Die Autoindustrie beklagt,
dass Seitenspiegel in Europa einklappbar, in den
USA feststehend sein müssen, Rückleuchten sind
in Europa orange-, in den USA rotfarben vorgeschrieben. Das verursacht beim Export zusätzliche
Kosten. Die Körper geschlachteter Hühner werden
zwecks Desinfektion in den USA durch ein Chlorbad, in Europa durch eisgekühlte Luft gezogen. In
den USA ist der Einsatz von Wachstumshormonen
zur Produktion von Rindfleisch erlaubt, und genmanipulierte Lebensmittel brauchen nicht gekennzeichnet zu werden.
TTIP-Befürworter (Konzerne, Verbände der
Großindustrie, neoliberale Denkfabriken) versprechen in PR-Manier Beschäftigungs- und Einkommensschübe in den beteiligten Ländern, sofern
eine Einigung über Standards gelingt. Auf welchem
Niveau bleibt offen. Risiken für Mensch und Um-
welt werden unter den Tisch gekehrt. Was seit
2014 durch undichte Stellen aus Brüsseler Hinterzimmern an die Öffentlichkeit drang, hat in der
Bevölkerung Besorgnis und Ablehnung hervorgerufen. Laut einer aktuellen Umfrage des ForsaInstituts sehen 64 % TTIP als Bedrohung. Bei
Gewerkschaften, Bauern- und Kommunalverbänden sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen
werden die Risiken betont. So haben die USA von
den acht Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) nur zwei ratifiziert. Sie
erlauben das gefährliche Fracking, Chemikalien
dürfen in Europa erst nach Unbedenklichkeitsprüfung eingesetzt werden, in den USA ist eine schädliche Wirkung erst nachzuweisen.
Viele kleine und mittlere Unternehmen sind
skeptisch gegenüber dem avisierten Zugang zu
Aufträgen der öffentlichen Hand in den USA. Dort
wird in den Bundesstaaten an der seit 1933 geltenden „Buy american-Act“ festgehalten, also bei
öffentlichen Beschaffungen einheimische Waren
zu bevorzugen. Agrarbetriebe sehen die heimische
Landwirtschaft bedroht. Sie warnen vor dem
Niedergang der Getreide-, Fleisch- und Milchproduktion. Getreide könne niemand so billig produzieren wie die USA, wo es größere Produktionsflächen gibt und der Einsatz von Gentechnik sowie
höherer Pestizidmengen erlaubt ist.
Makaber ist das vorgesehene Investorenschutzkapitel. Danach können Konzerne vor
privaten Schiedsgerichten klagen, sollten sie ihre
erwarteten zukünftigen Gewinne durch staatliche
Eingriffe (etwa Umweltschutzauflagen, Mindestlohnanhebung…) geschmälert sehen. Einen Vorgeschmack bietet die sich aktuell auf 4,7 Mrd. €
belaufende Klage von Vattenfall gegen die Bun-
Standpunkt des Präsidiums des OKV
Die Entmündigung der Bürger, die der DDR stets scheinheilig vorgeworfen
wurde, ist nach deren Angliederung zur gängigen Praxis geworden, wurde
durch die jetzige Politik der Bundesregierung auf die Spitze getrieben und wird
nun im Interesse einzelner weniger Profiteure auf ganze Kontinente ausgedehnt. Schon der Fakt, nicht Bürger, nicht Parlamente, nein einzelne Interes-
desrepublik, weil die nach der Reaktorkatastrophe
von Fokuschima zwei Kernkraftwerke abgeschaltet
hat. Ob nach massiver öffentlicher Kritik aus
privaten Schiedsgerichten ein internationaler
Handelsgerichtshof wird oder ein internationales
Investitionsgericht ist unerheblich. In jedem Fall
würde ein neues Grundrecht der Konzerne auf
ungestörte Investitionsausübung geschaffen. Ein
solches Privileg, den Schutz von Erwartungen
eines Investors, kennt das Grundgesetz nicht.
Fragt sich überhaupt, was das noch gilt, wenn
TTIP in Kraft ist.
Nicht nur, dass das geplante TTIP tief in das
Alltagsleben von 800 Millionen Bürgern eingreifen
und den Rückfall in vordemokratische Zeiten
bedeuten würde. Es soll geostrategisch als „Wirtschafts-NATO“ dienen, also als Schutzschild
gegen aufstrebende Schwellenländer, allen voran
China, Russland, Indien u.a. Das birgt Zündstoff
für einen Wirtschaftskrieg. Ein solch weit reichendes Projekt muss über bereits laufende machtvolle
Protestaktionen hinaus Gegenstand von Volksbefragungen sein. Die Niederlande erwägen das
schon, Frankreich lehnt TTIP in jetziger Form ab,
Österreich hadert damit. Hohe Zeit, dass die
deutsche Bundesregierung ihren Kniefall vor
Konzernen und der US-Administration beendet und
nicht weiter Werte einer Ideologie opfert. Es geht
um fairen Handel im Interesse von Mensch und
Umwelt, nicht um Marktentfesselung im Profitinteresse.
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senvertreter des Kapitals legen fest, welchen Gesetzen und Normativen sich
die Bürger zu unterwerfen haben, ist ungeheuerlich. Entschieden verurteilen
wir das Geheimabkommen TTIP.
Entschieden treten wir für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmungsrecht ein und den oben genannten Sachverhalt "Ramstein" nicht außer acht
lassend, gilt unsere Haltung gleichfalls für "Frieden, Freiheit und Solidarität".
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Veranstaltungen – Eindrücke - Kommentare
Dank Euch Ihr Sowjetsoldaten!
Von Andreas Maluga, DDR-Kabinett-Bochum e.V.
Auch in diesem Jahr führte der Vorstand des DDR-Kabinett-Bochum seine
schon traditionsreiche Fahrt nach Berlin durch. Im Mittelpunkt standen die
Gedenkveranstaltungen zum Tag der Befreiung am 8. Mai 1945 und dem Tag
des Sieges über den Faschismus am 9. Mai 1945.
Für uns ist die Fahne der Sowjetunion immer noch das Symbol der Befreiung vom Faschismus. Gerade die Völker der UdSSR haben unermessliche
Opfer erbracht, um weite Teile Europas und Deutschland von der Unterdrü-
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OKV-Nachrichten 2/2016
Foto: Helmut Holfert
ckung und Ausplünderung durch den deutschen Imperialismus und seinem wir von ganzen Familien, Veteranen, und besonders auch jungen Menschen,
Mordregime zu befreien.
um gemeinsame Fotos mit den Fahnen und vor dem Transparent gebeten.
So ging es dann am 8. Mai mit unserer auffällig großen Sowjetfahne, zur Erst in den späten Abendstunden „durften“ wir unsere Aktion beenden.
Gedenkveranstaltung der VVN-BdA vor der SkulpDeshalb blieb wenig Zeit das Befreiungsfest
tur „Mutter Heimat“ im Treptower Park. Es sprader "VVN-Basisorganisation 8.Mai" am Eingang
chen dort in beeindruckender Weise u.a. Veterades sowjetischen Ehrenmals in Treptow zu besunen der Roten Armee, ein Vertreter der Botschaft
chen. Unter dem Motto: "9.Mai- 9 мая. День
von Belarus und Genosse Wolfgang Gehrcke von
Победы (Tag des Sieges – Red.)- Wer nicht
der Partei Die Linke. Kulturell wunderbar begleitet
feiert, hat verloren!" gab es neben der Teilnahme
durch den Ernst-Busch-Chor aus Berlin.
von Zeitzeugen viel Kultur u. a. mit den MusikgrupZum dritten Mal riefen wir in diesem Jahr alle
pe „44Leningrad“. Natürlich durften Russische
Mitstreiter des DDR-Kabinett-Bochum und beKüche sowie zahlreiche Informations- und Bücherfreundete Organisationen dazu auf, gemeinsam
stände nicht fehlen. На здоровье! (Auf die Geam 9. Mai, mit einer großen Anzahl von Sowjetfahsundheit! – Red.)
nen ein Gebinde am sowjetischen Ehrenmal im
Abschließend können wir sagen, unsere Tage
Treptower Park nieder zu legen. Denn: "Sowjetfahnen sieht man besser" ! in Berlin waren nicht nur Tage der Erinnerung an die Befreiung, sondern
Über vierzig Freundinnen und Freunde, darunter auch unsere Mitstreiter der setzten auch Zeichen gegen die anhaltende Hetze gegen Russland und waren
GRH, folgten unserem Aufruf. Ebenfalls wurde ein großes und zweisprachiges verbunden mit der Solidarität zu den Volksrepubliken im Donbass und dem
Transparent installiert und auf den verteilten Flugblättern über die Beweg- antifaschistischen Kampf gegen das Regime in Kiew. Die Forderung "Nie
gründe unserer Aktion informiert. Dies fand bei den unzähligen Besuchern aus wieder Faschismus - Nie wieder Krieg!" ist aktueller und notwendiger
den ehemaligen Sowjetrepubliken besonderen Anklang. Immer wieder wurden denn je.
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Unsere Forderung: Endlich FDJ-Verbot aufheben!
Von Hans Bauer
Vor 55 Jahren, am 26. Juni 1951, wurde durch Beschluss der Bundesregierung die FDJ in der BRD gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten. Vorangegangen
waren staatliche Repressionen gegen KPD-, VVN- und FDJ-Mitglieder. Das
Verbot erfolgte, weil die FDJ sich gegen die Wiederbewaffnung wandte und
zur Remilitarisierung eine Volksbefragung vorbereitete.
In der DDR war die FDJ staatlich geförderte Jugendorganisation, die sich
dem Frieden und dem Fortschritt verpflichtet fühlte. Mit dem Einigungsvertrag
beider deutscher Staaten blieb die FDJ der BRD verboten, die der DDR existierte weiter. Ein absurder Rechtszustand im "Rechtsstaat" BRD. Seit mehr als
25 Jahren: Die FDJ - im Osten legal, im Westen illegal. In Berlin noch komplizierter.
Seit der staatlichen Vereinigung tobt nunmehr ein juristischer Kampf, der
politischen Charakter trägt. Identische Symbole, wie die aufgehende Sonne,
sind im Westen strafbar, im Osten legal. Je nach Gutdünken der Staatsgewalt
und der Justiz wird verfolgt oder auch nicht verfolgt. Die Polizei ist - wie Prozesse zeigten - völlig verunsichert, die Staatsanwaltschaft zumeist eifriger
Strafverfolger. Die Gerichte suchen nach Notlösungen, um nicht bestrafen zu
müssen. Das Verbrechen der Angeklagten: § 86 a StGB-Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gerichtsverfahren in Berlin,
Sachsen, München und anderswo beweisen, dass das Thema aktuell bleibt
und auch mit Einstellungen und Freisprüchen nicht geklärt ist.
So wurden am 3. Mai 2016 in einer Revisionsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München in einem Falle Freisprüche von Amts- und Landgericht
entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft bestätigt. Ein erfreuliches
Ergebnis. Dank Solidaritätsbekundungen und der Verteidigerin Rechtsanwältin
Heinecke aus Hamburg. Und der konsequenten Haltung des Angeklagten.
Aber das OLG entschied nur den Einzelfall. Da der Angeklagte in einer Verhandlung ein Blauhemd trug, das eindeutig der Massenorganisation der DDR
zuzuordnen sei, beziehe er sich wohl auf diese. Und dies sei nicht strafbar.
Das Gericht machte deutlich, dass das Verbot der West-FDJ seiner Ansicht
nach damit nicht »einfach obsolet geworden« ist. Künftige Verfolgungen und
Verfahren sind also nicht auszuschließen.
Nicht Rechtssicherheit, sondern Rechtswillkür bestimmen weiterhin die
Verfolgungspraxis. Höchste Zeit, diesen Zustand durch Aufhebung des Verbots zu beenden! Wäre hier nicht eine Initiative der Partei die LINKE im Bundestag geboten?

26. Wanderausstellung des Freundeskreises »Palast der Republik« eröffnet
Ein l ad u n g
Nachbildungsmodell der „Gläsernen
Blume“ aus dem Palast der Republik im
Maßstab 1:10.
Foto: Rudolf Denner
Diese 26. Wanderausstellung des Freundeskreises
Palast der Republik findet aus Anlass des 40. Jahrestages der Eröffnung dieses Haus des Volkes statt.
Zur Eröffnung am 20. Mai sprachen Dr. Hans
Modrow, Ministerpräsident der DDR a.D. und Rudi
Denner, Sprecher des Freundeskreises. Mit dabei
war die Vorsitzende des Haushaltausschusses des
Deutschen Bundestages und Mitglied der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. Gesine Lötzsch.
Den ca. 70 Teilnehmern wurden die Ausgabe der
"Jungen Welt" vom 20.5. mit einer halbseitigen Information zum aktuellen Anlass dieser Ausstellung
sowie die vom Nachbarschaftszentrum "Rudi" hervorragend gestaltete Broschüre und eine DVD zum
Thema Palast der Republik angeboten.
Ort der Ausstellung: Nachbarschaftszentrum „Rudi“
in der Modersohnstraße 55, 10245 Berlin;
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Montag–
Donnerstag, 9 bis 18 Uhr; Freitag, 9 bis 16 Uhr; im
Zeitraum vom 20. Mai bis 15. Juni 2016.
Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden e.V.
Franz-M ehring-Platz 1, 10243 B erlin; Raum 630
Tel.: OKV-Präsident: 01752652897; Pressesprecher: 030/9912254
Geschäftszeiten: Nur dienstags 10.00 - 12.00 Uhr
Bankverbindung: IBAN: DE68 1005 0000 0190 5097 40;
BIC: BELADEBEXXX, Berliner Sparkasse
V.i.S.d.P: Helmut Holfert
Herstellung im Selbstverlag
Redaktionsschluss: 23. 05. 2016
Erscheint nicht regelmäßig.
Im Internet: http://www.okv-ev.de
E-Mail: [email protected]
Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde
verleiht am 19. Juni (Beginn: 15 Uhr) im Münzenbergsaal (ndGebäude), Franz-Mehring-Platz 1, den
»Preis für Solidarität und Menschenwürde 2016«
an die
Antifaschistin Esther Bejarano.
Die Laudatio hält der Preisträger Rolf Becker.
Eine Podiumsdiskussion über das Thema "Faschismus
heute. Was dagegen tun(?)" mit der Preisträgerin, dem
Laudator und Patrik Köbele, Parteivorsitzender der DKP,
Moderator Peter Dietrich, rundet die Veranstaltung ab.
Musikalische Gestaltung: Roger Stein und Frank Viehweg.
Solibeitrag10 Euro. Kartenverkauf in der Ladengalerie der
Tageszeitung "junge Welt", Torstr. 6, 10119 Berlin.
Eine begrenzte Anzahl von Platzreservierungen zum Preis
von 7,50 Euro beim BüSGM unter Telefon:030-75652209,
der E-Mail-Adresse [email protected] oder per Post nach
Anmeldung und Einzahlung des Solibeitrages auf das
Spendenkonto IBAN DE 30 1005 0000 0190 4695 87.
Karten werden zugesandt.
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