Vorlagendokument (öffentlich) - (pdf 79Kb) - bei der ITK

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Vorlagendokument (öffentlich) - (pdf 79Kb) - bei der ITK
Vorlage AAB 7-2016
STADT NEUSS
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DER BÜRGERMEISTER
GREMIUM
DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Amt für Rats- und Bezirksangelegenheiten, Herr Dorschner
ART DER BERATUNG
X
öffentlich
nicht öffentlich
BERATUNGSUNTERLAGE
BETREFF
Parksituation Hymgasse
BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM)
06.07.2016
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN
(DETAILS SIEHE
SACHVERHALT)
ABSTIMMUNGSERGEBNIS
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO
ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO
GESAMTAUFWAND/
-AUSZAHLUNGEN
GESAMTERTRÄGE /
-EINZAHLUNGEN
IM HH VERANSCHLAGT
0,00 €
0,00 €
DIFFERENZ
0,00 €
0,00 €
IM HH VERANSCHLAGT
0,00 €
DIFFERENZ
0,00 €
FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)
0,00 €
ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)
BESCHLUSSEMPFEHLUNG
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Darstellung der Verwaltung zur
Kenntnis.
SACHVERHALTSDARSTELLUNG
I. Parkraumkonzept für die Innenstadt
hier: Bericht der Verwaltung über die aktuelle Situation und die vorgesehenen Maßnahmen
zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Hymgasse.
Hierzu wird das Amt für Verkehrsangelegenheiten vortragen und dabei auch die Beratungen
im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 22.06.2016 einbeziehen.
II. Anliegen der Petentin
In ihrer aktuellen Eingabe beschreibt die Petentin die bestehende Parkregelung wie folgt :
„Die Hymgasse ist insgesamt mit einem eingeschränkten Halteverbot belegt. Im ersten Drittel
der Westseite (vor dem Schaufenster des ehemaligen Zeemann bis zur Rettungsausfahrt
Münze) ist dies auf ein absolutes Halteverbot verschärft. Der letzte Parkplatz Richtung Landestheater ist ein Behindertenparkplatz. Dazwischen befinden sich die Stellplätze, die werktags zwischen 16:00 Uhr und 09:00 Uhr als Anwohnerparkplätze ausgewiesen sind. Sonntags herrscht ganztägige Anwohnerparkerlaubnis. Auf der Westseite befindet sich ein Parkstreifen mit eingeschränktem Halteverbot vor dem Ost-Westflügel des Romaneums.“
Die Petentin beantragt, den Fahrbahnstreifen südwestlich der Einmündung „An der Münze“
ganztägig in Anwohnerparkplätze umzuwandeln. Diese Plätze, so die Petentin weiter, sollten
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personalisiert werden, da sie sonst nicht respektiert würden. Ein jährlicher Mietpreis, der das
10- bis 20-fache der Jahresgebühr eines Anwohnerparkausweises (30,00 €uro) betrage, sei
für sie denkbar.
Der nach ihrer Aussage tagsüber in geringem Umfang erfolgende Warenlieferverkehr rechtfertigt ihrer Auffassung nach nicht die bestehende Regelung.
Die Anwohner und Anwohnerinnen der Hymgasse können selbst zu den Zeiten (werktags
16:00 Uhr bis 09:00 Uhr, sonntags ganztägig), an denen sie dort parken dürfen, keinen freien
Parkplatz finden, weil diese von dem nachmittäglich vom Romaneum erzeugten Personenanliefer- und -abholverkehr sowie von den abendlich dort verkehrenden Kundinnen und Kunden der im Bereich Hymgasse ansässigen Gastronomiebetriebe sowie Markt- und Theaterbesucher okkupiert werden.
Die Möglichkeit, einen Anwohnerparkplatz im Umkreis von – für Großstädte zumutbaren –
500 m zu suchen, ist für die Petentin keine Option, da grundsätzlich „vor der Haustür“ genügend Parkplätze vorhanden sind. Darüber hinaus erzeugt das Parken im fußläufigen Umfeld
nach ihrer Aussage eine „zentrifugale Verdrängung“, da die dortigen Anwohnerinnen und
Anwohner ihrerseits wieder den zumutbaren halben Kilometer laufen müssen. Ferner beschreibt die Petentin ein subjektives Unwohlgefühl, in der Dunkelheit vom Wendersplatz oder
von der Mühlenstraße bis zur Hymgasse gehen zu müssen.
Die Petentin beschreibt im Übrigen, dass nach ihrer Beobachtung mitunter Fahrzeuge mit 40
km/h statt der erlaubten 20 km/h durch die Hymgasse fahren. Dies stelle eine Gefahr für die
meist jungen Besucher des Romaneums dar.
Um dieser Gefahr zu begegnen, schlägt die Petentin die Einrichtung einer „kiss-and-ride“Zone an der Nordseite des Platzes vor, wo eine einspurige, vertiefte Fahrrinne angelegt werden könne, an der die Kinder auf der rechten Fahrzeugseite direkt zum Romaneum hin aus steigen können und die den Verkehr an der Nordseite des Romaneums – dort, wo sich jetzt
eine Treppe befindet – abfließen lasse.
III: Andere Einwendungen der Petentin
Die Petentin weist noch auf weitere, nachstehend aufgeführte Aspekte hin, die nicht unmittelbar mit der verkehrlichen Situation in Zusammenhang stehen:
a) Dealen in der Hymgasse.
Nach Aussage der Petentin wird in der Hymgasse – auch für Laien erkennbar – gedealt.
b) Missbrauch der Brunnenanlage als Mülleimer
Die Petentin regt an, zusätzlich zu dem Sichtgitter über der antiken Brunnenanlage noc h
eine Glasabdeckung anzubringen, da der Brunnen als großer Mülleimer benutzt werde.
Die ausführliche Eingabe der Petentin ist dieser Beratungsunterlage als Anlage beigefügt.
Zu der (neuen) Eingabe der Petentin nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung vom 02.03.2016 zu
TOP 5 „Parksituation Hymgasse“ (Dokument AAB 3-2016) u.a. beschlossen, das Thema in
der Sitzung des AAB am 06.07.2016 erneut zur Beratung auf die Tagesordnung zu setzen.
Ursächlich dafür waren die Eingabe und der Vortrag der Petentin in o.g. Sitzung.
Nachgehend zu der bereits ausführlichen Darlegung der Petentin in der letzten Sitzung weist
die Verwaltung - neben der o.g. Darstellung der generellen Verkehrs- und Parkraumproblematik zu I: - zu der persönlichen Wohnsituation der Petentin darauf hin, dass es für sie, als
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im Mai 2015 als Mieterin des Neusser Bauverein AG (NBV) nach Neuss in den Bereich
Hymgasse gezogen ist, bekannt sein musste, dass sie, wie auch für die überwiegende Zahl
der Innenstadtbewohner keinen jederzeit freien Parkplatz im unmittelbaren Bereich der
Wohnung erwarten konnte. Die für das Wohnhaus der Petentin erforderlichen Stellplätze hat
der Vermieter im Parkhaus Tranktor ausgewiesen Der NBV hat sie deshalb schon im Rahmen der Vermietungsgespräche explizit darauf hingewiesen, dass ihr für monatlich 90,00 €
ein Stellplatz in diesem nahegelegenen Parkhaus zur Verfügung gestellt werden kann. Davon hat die Petentin aber keinen Gebrauch machen wollen.
Soweit die Petentin nicht bereit ist, die zumutbaren Wege zwischen Wohnung und einem
freien Parkplatz zurückzulegen, wurde ihr auch seitens der Verwaltung schon mehrfach empfohlen, sich eine private Parkmöglichkeit anzumieten.
Seit Einführung des Bewohnerparkens in der Neusser Innenstadt im Jahre 1993 war das
Parken für Bewohner in der Hymgasse nur in den Abendstunden und am Wochenende zulässig. Hiergegen ist seitens der betroffenen Anliegerschaft auch nie Kritik geäußert worden,
da akzeptiert worden ist, dass die Funktionalität des Wirtschaftsverkehres tagsüber Priorität
gegenüber dem Parkbedürfnis der Bewohner besitzt. Eine Änderung der Regelung wird erst
seit dem Einzug der Petentin im Mai 2015 gefordert.
Romaneum:
Bereits bei der Planung des Romaneums war klar, dass die durch den Betrieb ausgelösten
Verkehre nicht auf dem eigenen Grundstück abgewickelt werden können. Ein gewisser Stellplatznachweis ist im Parkhaus Tranktor erbracht, aber es war nicht zu verhindern, dass die
Hymgasse die verkehrlichen Auswirkungen aus Liefer-, Bring- und Abholverkehr „ausbaden“
muss. Diese Abwägung haben Verwaltung und Politik in Kenntnis der damit verbundenen
Schwierigkeiten gemeinsam getroffen, da es oberstes Ziel war, die drei wichtigen Einrichtungen in die Innenstadt zu holen und die „Kultur- und Bildungsmeile“ durch den Bau auf dem
ehemaligen Omnibusbahnhof zu vervollständigen.
Parken:
Die Chance, einen freien Bewohnerparkplatz in der Straße zu erhalten, wäre für die Petentin
auch bei einem ganztägigen Bewohnerparken mehr als gering. So ist auch ihr Vorschlag zu
verstehen, die Parkplätze zu personalisieren. Dies ist aber straßenverkehrsrechtlich unzulässig.
Bring- und Abholverkehr:
Der Vorschlag der Petentin, Bring- und Abholverkehre im „Kreisverkehr“ rund um die Häuser
Hymgasse 2-4 abzuwickeln, ist undurchführbar. Die Verkehre müssten dann über eine Fußgängerzone, die im Übrigen künftig durch eine Hubpolleranlage gegen Befahren geschützt
werden soll, abgewickelt werden. Das ist rechtlich unzulässig.
Falschparken:
Unbestritten wird auf der Hymgasse häufig gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen,
und zwar von allen möglichen Personenkreisen. Die Verwaltung kann nun in Teilbereichen
versuchen, Falschparken technisch durch Poller zu unterbinden. Für die übrigen Bereiche
soll künftig der Kontrolldruck erhöht werden. Entsprechende Konzepte sind in Vorbereitung.
ANLAGENNUMMER
BEZEICHNUNG
AAB 7-2016 - 1
AAB 7-2016 - 2
AAB 7-2016 - 3
Parksituation Hymgasse – Eingabe
Parksituation Hymgasse - Schriftverkehr vor der ersten Eingabe
Parksituation Hymgasse - Antrag der SPD-Fraktion für APS-Sitzung