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Handelsregister Registre du commerce Registro di commercio No 56 Montag, 21.03.2005 123. Jahrgang ■ INSTRON INTERNATIONAL LIMITED, High Wycombe (UK), Zweigniederlassung Zürich, in Z ü ri c h , CH-020.9.002.226-5, Beethovenstrasse 3, 8002 Zürich, Zweigniederlassung (Neueintragung). Firma Hauptsitz: INSTRON INTERNATIONAL LIMITED. Rechtsform Hauptsitz: Aktiengesellschaft nach englischem Recht. Hauptsitz: High Wycombe (UK). Statuten Hauptsitz: Das Memorandum und die Articles of Association datieren ursprünglich vom 19.07.1978 und wurden am 24.05.2004 letztmals geändert. Zweck Hauptsitz: Die Zwecke, für die die Gesellschaft gegründet wurde, sind folgende: (1) Herstellung, Montage, Reparatur, Kauf, Verkauf, Import, Export und Handel mit mechanischen und elektrischen Ausrüstungen und Geräten sowie wissenschaftlichen Geräten und Laborausstattungen jeder Art sowie jeglichen Artikeln, die als Teil dieser Ausrüstungen und Geräte oder im Zusammenhang damit eingesetzt werden. (2) Labore, Forschungs- und Versuchseinrichtungen, Fabriken, Produktionsanlagen, Gross- und Einzelhandelsgeschäfte zu erwerben, zu besitzen, zu mieten und zu betreiben. (3) Jegliches andere Geschäft bzw. Aktivität zu betreiben und jegliche Dinge jeglicher Art zu unternehmen, die nach Meinung der Gesellschaft gut im Zusammenhang mit oben genannten Geschäftstätigkeiten ausgeführt oder erledigt werden können, oder von denen angenommen wird, dass sie, direkt oder indirekt eine Wertsteigerung für das Geschäft oder die Vermögensgegenstände der Gesellschaft bedeuten bzw. diese profitabler machen. (4) Jegliche Patente, Brevets d’invention, Lizenzen, Konzessionen und Ähnliches zu beantragen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, mit denen irgendwelche exklusive, nicht exklusive oder beschränkte Nutzerrechte übertragen werden, oder auch jegliche Erfindungen, Mechanismen, Prozesse, ob geheim oder anderer Art, oder jegliche geheime oder andere Informationen zu einer Erfindung, von der die Gesellschaft glaubt, dass sie für einen der Zwecke der Gesellschaft verwendet werden kann oder deren Erwerb nach Meinung der Gesellschaft einen direkten oder indirekten Gewinn für die Gesellschaft bringen kann; und Lizenzen für die so erworbenen Eigentumsrechte oder Informationen, zu verwenden, auszuüben, weiter zu entwickeln, zu gewähren oder anders zu nutzen, als auch auf solche Patent- oder Schutzrechte zu verzichten oder sie zu verändern, sowie auch Handelsmarken, Handelsnamen, registrierte oder andere Konstruktionen, Urheberrechte oder andere Rechte oder Privilegien im Zusammenhang mit einem beliebigen Geschäft, das die Gesellschaft zu dem Zeitpunkt ausübt, zu erwerben, zu verwenden und eintragen zu lassen. (5) Wertpapiere, Aktien, Sicherheiten und Schuldnachweise oder Anteilsrechte an Gewinnen oder Vermögenswerten oder andere ähnliche Dokumente oder Rechte, die von einer beliebigen Regierung, Behörde, Gesellschaft oder Körperschaft, einem Unternehmen oder einem Zusammenschluss von Personen ausgegeben oder gewährt worden sind, sowie jegliche Optionen oder Rechte, die damit in Zusammenhang stehen, zu zeichnen, zu garantieren, zu kaufen oder in anderer Weise zu erwerben, zu besitzen oder zu veräussern. (6) Das Geschäft, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten einer jeglichen Person oder eines jeglichen Unternehmens, die/das ein Geschäft betreibt, zu dessen Ausführung die Gesellschaft berechtigt ist, oder Vermögensgegenstände besitzt, die für die Geschäftszwecke der Gesellschaft geeignet sind, ganz oder teilweise gegen Bargeld oder Aktien oder ein beliebiges anderes Zahlungsmittel zu kaufen oder in anderer Weise zu erwerben und zu übernehmen, und ganz allgemein als Gegenleistung jegliches Immobiliar- und Mobiliarvermögen sowie jegliche Rechte oder Privilegien, die nach Meinung der Gesellschaft nötig oder ihren geschäftlichen Zwecken dienlich sind, zu kaufen, zu pachten, zu mieten oder in anderer Weise zu erwerben und zu nutzen. (7) Mit jeder Person oder jedem Unternehmen zu fusionieren, eine Partnerschaft einzugehen oder Vereinbarungen zu schliessen, um gemeinsam Gewinne zu erzielen, eine Interessengemeinschaft, Kooperation oder ein Joint Venture zu bilden, beiderseitig Zugeständnisse zu machen oder in anderer Weise zu kooperieren, die/das sich mit Geschäften oder Transaktionen befasst oder darin involviert ist oder im Begriff ist, sich mit solchen Geschäften oder Transaktionen zu befassen oder daran mitzuwirken, zu deren Durchführung bzw. Mitwirkung daran die Gesellschaft berechtigt ist, oder die/das sich mit Geschäften oder Transaktionen befasst, die so durchgeführt werden können, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt davon profitiert, sowie Anteile, Aktien oder Sicherheiten von einem solchen Unternehmen zu übernehmen, erwerben bzw. zu halten, solch ein Unternehmen zu subventionieren oder in anderer Weise zu unterstützen, und solche Aktien, Anteile oder Sicherheiten zu verkaufen, zu halten, neu zu emittieren, gesichert oder ungesichert, oder in anderer Weise mit solchen Aktien, Anteilen oder Sicherheiten zu handeln. (8) Ein oder mehrere Unternehmen zu gründen oder zu fördern oder bei der Gründung und Förderung von Unternehmen mitzuwirken, dessen/deren Unternehmenszweck u.a. darin besteht, alle oder einige Vermögensgegenstände, Rechte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu erwerben, oder die einen anderen Zweck haben, der scheinbar direkt oder indirekt darauf ausgerichtet ist, der Gesellschaft Vorteile zu bringen, und als Gegenteistung für solch einen Kauf oder Erwerb, Aktien, Schuldverschreibungen, Obligationen oder Sicherheiten von solchen Unternehmen anzunehmen. (9) Geldmittel aufzubringen, zu leihen bzw. die Bezahlung von Geldbeträgen zu sichern in einer Weise und zu Bedingungen, die zweckdienlich erscheinen, insbesondere durch die Ausgabe von unkündbaren oder anderen Schuldanerkenntnissen und -titeln, mit denen sowohl das gegenwärtige als auch das zukünftige Geschäft und die Vermögensgegenstände der Gesellschaft insgesamt oder in Teilen belastet werden oder nicht, und zwar einschliesslich des noch nicht eingeforderten Kapitals der Gesellschaft, sowie solche Sicherheiten abzulösen, zu kaufen bzw. zurückzuzahlen. (10) Jeder beliebigen Person oder jedem beliebigen Unternehmen Geld zu leihen oder einen Kredit oder ein kurzfristiges Darlehen zu gewähren, wenn davon ausgegangen werden kann, dass solch ein Kredit oder Darlehen direkt oder indirekt den Geschäftszwecken der Gesellschaft förderlich oder im Interesse ihrer Gesellschafter ist. (11) Eine Garantie, einen Gewährleistungsvertrag oder eine Bürgschaft einzugehen bzw. zu geben und insbesondere (ohne dass dies Auswirkungen auf die Allgemeingültigkeit des vorher Gesagten hat) die Zahlung von Kapitalbeträgen Geldern, Prämien, Zinsen und anderen Gelder zu garantieren, die durch Obligationen oder Sicherheiten abgesichert oder in deren Zusammenhang fällig sind, sowie die Zahlung von Dividenden und Prämien auf, als auch die Rückzahlung des Kapitals von Ak- tien und Anteilen jeder Art zu gewährleisten. (12) Eine Garantie, eine Anleihe, einen Gewährleistungsvertrag oder eine Bürgschaft einzugehen und anderweitig Sicherheiten zu geben oder die Verantwortung für die Erfüllung von Verpflichtungen oder die Tilgung von Schulden einer beliebigen Person oder eines beliebigen Unternehmens in beliebiger Weise zu beliebigen Bedingungen und für einen beliebigen Zweck zu übernehmen, ganz gleich ob die Gesellschaft eine Gegenleistung dafür erhält oder einen Vorteil daraus zieht und ganz gleich ob damit die Erreichung eines anderen Ziels der Gesellschaft gefördert wird, und insbesondere (ohne die Allgemeingültigkeit des vorher Gesagten dadurch ausser Kraft zu setzen) durch schuldrechtlichen Vertrag oder durch Aufnahme einer Hypothek oder Belastung auf das gesamte oder einen Teil des Geschäfts, das Immobilien- und Mobiliarvermögen, das Aktivvermögen und die Erträge (aus Gegenwart und Zukunft) und das noch nicht eingeforderte Kapital der Gesellschaft, oder durch beide der genannten Methoden oder in anderer beliebiger Weise die Zahlung oder Rückzahlung jeglicher Beträge, die durch Schulden, Schuldverschreibungen oder Sicherheiten gesichert bzw. in diesem Zusammenhang fällig sind, sowie die Erfüllung jeglicher Verpflichtungen, einschliesslich jedoch nicht begrenzt auf solche von Firmen, die derzeit ein Mutter- oder Tochterunternehmen oder ein Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens der Gesellschaft sind, oder von denselben Personen kontrolliert werden, die die Gesellschaft kontrollieren, oder eine andere Art von verbundenem oder Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit sind, zu garantieren, zu unterstützen bzw. zu sichern. (13) Gelder der Gesellschaft, die nicht sofort für Geschäftszwecke der Gesellschaft benötigt werden, in Sicherheiten (keine Aktien und Wertpapiere der Gesellschaft) in einer Weise zu investieren, wie sie von Zeit zu Zeit festgelegt wird, und solche Investitionen zu verkaufen oder einzutauschen. (14) Wechsel, Eigenwechsel, Frachtbriefe, Gewährleistungen und andere begebbare oder übertragbare Wertpapiere oder Sicherheiten zu ziehen, zu gewähren, zu akzeptieren, zu indossieren, zu diskontieren, zu begeben, auszufertigen und zu emittieren, zu kaufen, zu verkaufen und damit zu handeln. (15) Die gesamten Vermögensgegenstände oder Rechte der Gesellschaft oder einen Teil davon für eine Gegenleistung, die als angemessen betrachtet wird, und insbesondere für Aktien, Wertpapiere, ganz gleich ob sie ganz oder teilweisen eingezahlt sind, Schuldverschreibungen, Obligationen oder andere Schuldtitel bzw. Sicherheiten eines beliebigen anderen Unternehmens zu verkaufen, im Wert zu steigern, zu verwalten, zu stärken, einzutauschen, durch Ablösung von Zinsverpflichtungen zu erwerben, zu vermieten, mit einer Hypothek zu belasten, zu veräussern, oder in anderer Form damit zu handeln. (16) Jede Person bzw. jedes Unternehmen für Leistungen zu bezahlen, die erbracht worden oder zu erbringen sind im Zusammenhang mit der Plazierung oder Unterstützung bei der Plazierung von Aktien des Kapitals der Gesellschaft oder bei Schuldverschreibungen, Obligationen oder anderen Sicherheiten der Gesellschaft oder bei oder im Zusammenhang mit der Gründung oder Förderung der Gesellschaft oder der Durchführung ihrer Geschäfte. (17) Geld für jegliche Zwecke zu zeichnen bzw. zuzusichern, die den Zielen der Gesellschaft oder den Interessen der Gesellschafter direkt oder indirekt förderlich zu sein scheinen, oder Geld für nationale, wohltätige, gemeinnützige, öffentliche, allgemeine oder nützliche Zwecke oder für eine Ausstellung zu zeichnen bzw. zuzusichern. (18) Derzeitigen und ehemaligen leitenden (officers) und anderen Angestellten der Gesellschaft (einschliesslich Directors und ehemaliger Directors) oder von Geschäftsvorgängern der Gesellschaft, von der Holdinggesellschaft oder Tochtergesellschaften (sofern vorhanden), sowie Verwandten und unterhaltsabhängigen Familienangehörigen dieser Personen Pensionen und Abfindungen zu gewähren, und Verbände, Institutionen, Clubs, Bau- und Wohnprogramme, Fonds und Trusts einzurichten oder zu unterstützen, die solchen Personen von Nutzen sein können oder den Interessen der Gesellschaft oder der Gesellschafter in anderer Weise förderlich sind. (19) Alle notwendigen oder angemessenen Schritte im Parlament oder bei nationalen, lokalen, kommunalen oder anderen Behörden von Orten zu unternehmen, an denen Interessen von Seiten der Gesellschaft bestehen könnten, und jegliche Verhandlungen und Operationen durchzuführen, die dazu dienen, die Geschäftszwecke der Gesellschaft direkt oder indirekt zu erfüllen, die Satzung der Gesellschaft zu ändern, die Interessen der Gesellschafter zu unterstützen, und Widerspruch gegen Schritte anderer Unternehmen, Firmen oder Personen einzulegen, die den Interessen der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter direkt oder indirekt abträglich zu sein scheinen. (20) Unter den Gesellschaftern der Gesellschaft Vermögensgegenstände der Gesellschaft jeglicher Art als Sachleistungen zu verteilen. (21) Als Secretaries (Mitglieder der Geschäftsführung), Manager, Registratoren oder Transferbevollmächtigte für ein beliebiges anderes Unternehmen zu agieren. (22) Alle und jede der genannten Aktivitäten und Angelegenheiten in jedem beliebigen Teil der Welt umzusetzen, und zwar entweder als Hauptunternehmer, Bevollmächtigte, Auftragnehmer, Treuhänder oder in anderer Form und zwar mittels Treuhändern, Bevollmächtigten oder anderer Vertretung, entweder allein oder mit anderen zusammen. (23) Jegliche andere Dinge zu tun, die als dazugehörig und für das Erreichen aller oder einzelner der oben genannten Ziele als dienlich zu betrachten sind. Kapital Hauptsitz: Aktienkapital: GBP 3’000.– Liberierung: GBP 3’000.– Aktien: 3’000 Anteile zu GBP 1.–. Angaben zur Zweigniederlassung: Geschäftsbereich der Zweigniederlassung: Erbringung von Montage-, Reparatur- und Unterhaltsdienstleistungen von mechanischen und elektrischen Prüfmaschinen und Geräten. Eingetragene Personen: Webb, Stephen Martin, britischer Staatsangehöriger, in Prestwood (UK), Mitglied und Sekretär, mit Einzelunterschrift; Vere, Philip, britischer Staatsangehöriger, in Long Crendon (UK), Mitglied, mit Einzelunterschrift; Baxter, Adam, britischer Staatsangehöriger, in Marlow (UK), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Buchanan, Malcolm Read, britischer Staatsangehöriger, in Chichester (UK), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Calow, Catherine Lesley, britische Staatsangehörige, in Prestwood (UK), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Smith, Norman Laing Allenby, britischer Staatsangehöriger, in Blandford Forum (UK), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Bugmann, Daniel Walter, von Zürich, in Wollerau, Leiter der Zweigniederlassung, mit Einzelunterschrift; PricewaterhouseCoopers LLP, in Reading (UK), Revisionsstelle. Tagebuch Nr. 7660 vom 15.03.2005 (02755876 / CH-020.9.002.226-5)