Goodwill Impairment in Anlehnung an IAS 36
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Goodwill Impairment in Anlehnung an IAS 36
white paper 2006 Nr. 4 Goodwill Impairment in Anlehnung an IAS 36 Mit der Einführung von IFRS 3 wird die buchhalterische Behandlung von Business Combinations neu geregelt. Der aus einer Transaktion resultierende Goodwill ist nicht mehr periodisch abzuschreiben sondern einem jährlichen Impairment-Test zu unterziehen. Im Zentrum dieser Werthaltigkeitsbeurteilung steht das anzuwendende Bewertungsmodell, welches an den Bestimmungen von IAS 36 auszurichten ist. white paper 1 Einleitung Im Jahr 2004 wurde die buchhalterische Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) nach IFRS grundlegend angepasst. Kernstück dieser Anpassungen sind der neu verabschiedete IFRS 3 „Business Combinations“ sowie die gleichzeitig revidierten IAS 36 „Impairment of Assets“ und IAS 38 „Intangible Assets“. Mit diesen Änderungen, welche per 31.03.2004 in Kraft traten, folgte der Standard Setter IASB seinem US-amerikanischen Pendant FASB, welcher das Regelwerk betreffend Behandlung von Business Combinations (SFAS 141 und 142) bereits im Juli 2001 angepasst hatte. Die Folge ist eine weitere Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Als wichtigste Änderung, welche sich aus dem Inkrafttreten von IFRS 3 „Business Combinations“ ergibt, ist die konsequente Verbuchung von Firmenübernahmen nach der sogenannten Purchase-Methode zu nennen. Dabei sind die gesamten Anschaffungskosten, welche mit dem Erwerb des Unternehmens angefallen sind zu bestimmen und auf die identifizierbaren Vermögenswerte bzw. die (Eventual-) Verbindlichkeiten aufzuteilen. Daraus ergibt sich ein positiver oder negativer Goodwill zum Erwerbszeitpunkt. Resultiert nach Bestimmung des Fair Value sämtlicher Nettoaktiven ein negativer Goodwill, so ist dieser neu einheitlich erfolgswirksam als Gewinn in der Erfolgsrechnung zu verbuchen. Die Bildung von Akquisitions-Restrukturierungsreserven ist nicht mehr erlaubt. Die letzte wichtige Neuerung betrifft die Ausweispflichten. Der Umfang der Angabepflichten im Anhang ist im Vergleich zum alten Standard IAS 22 deutlich erweitert worden. Ziel der umfangreichen Angabepflichten ist es, dem Adressaten Informationen zu liefern, welche ihm eine Beurteilung von Art und Zweck sowie finanziellen Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen erlauben. IAS 38 „Intangible Assets“ regelt die Definition immaterieller Vermögenswerte (beispielsweise Marken, Patente, Kundenbeziehungen etc.) neu und legt insbesondere auch Identifikationskriterien fest. Im Zusammenhang mit Firmenübernahmen wird davon ausgegangen, dass die Differenz zwischen den erworbenen Net Assets und dem Kaufpreis nicht mehr gesamthaft als Goodwill ausgewiesen wird, sondern der Mehrwert auf die erworbenen intangible Assets aufgeteilt werden kann. Ein immaterieller Vermögenswert ist dann identifizierbar, wenn er entweder separierbar ist, d.h. durch Verkauf, Lizenzierung oder Vermietung separiert werden kann, oder wenn er aus gesetzlichen bzw. vertraglichen Rechten entstanden ist. Die Annahme einer maximalen Lebensdauer eines immateriellen Vermögenswerts von 20 Jahren wurde aufgehoben. Verfügt ein immaterieller Vermögenswert über eine indefinite bzw. unbegrenzte Lebensdauer, so ist dieser nicht mehr jährlich zu amortisieren, sondern vielmehr einem periodischen Impairment-Test zu unterziehen. IAS 36 „Impairment of Assets“ fordert neu einen jährlichen Impairment-Test bei folgenden Kategorien von immateriellen Vermögenswerten: ■ Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer ■ Noch nicht verfügbare immaterielle Vermögenswerte ■ Goodwill Mit dem jährlich durchzuführenden Impairment-Test werden die immateriellen Vermögenswerte, insbesondere der Goodwill, auf die Werthaltigkeit hin überprüft. Eine Wertberichtigung ist dann vorzunehmen, wenn der Buchwert einer Cash Generating Unit (CGU) grösser ist als ihr Recoverable Amount (Erzielbarer Betrag). Der Recoverable Amount ergibt sich dabei aus dem höheren Wert von Fair Value abzüglich Verkaufskosten und Value in Use (Nutzungswert). Im Standard existieren detaillierte Vorgaben zur Ermittlung dieser Grössen. Umgekehrt ist eine Wertaufholung (Revaluation) für den Goodwill bei Wegfall der Ursachen für eine Wertminderung nicht zulässig. 2 Grundkonzeption von IAS 36 IFRS 3 definiert Goodwill als „zukünftiger Nutzen, der aus Vermögenswerten resultiert, die nicht individuell identifiziert und separat erfasst werden können“ (vgl. IFRS 3, Appendix A). Der Goodwill wird als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer interpretiert, der das zukünftige Ertragspotential sämtlicher, nicht identifizierbarer bzw. gesondert bilanzierbarer immaterieller Vermögenswerte beinhaltet. In Abbildung 1 sind die Ursachen eines positiven Goodwill illustriert. Typischerweise dem Goodwill zugerechnet wird beispielsweise der Mitarbeiterstamm, da dieser das SeparabilityKriterium nicht erfüllt, d.h. der Mitarbeiterstamm nicht vom Unternehmen separierbar ist und somit die Definitionskriterien für immaterielle Vermögenswerte nicht vollständig erfüllt sind (vgl. IAS 38.12). 1 white paper Abbildung 1: Ursachen für Goodwill Cash Flow Synergien Neue Produkte und Kunden Aufgebautes Arbeitskräftepotential Bestehende Operationen Goodwill Immaterielle Vermögenswerte Umlauf- und Anlagevermögen Zeit Quelle: IFBC. Entsprechend dieser Definition kann der Goodwill nicht direkt berechnet werden. Vielmehr ergibt sich der Goodwill als Residualgrösse aus den Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs und dem Fair Value der Nettoaktiven (inkl. immaterieller Vermögenswerte) zum Erwerbszeitpunkt. Hauptursachen eines positiven Goodwill sind z. B.: ■ “Going Concern”-Element des Targets ■ Synergien mit dem Käufer ■ Ein aufgebautes Arbeitskräftepotential ■ Mögliche Überbezahlung Der im Rahmen einer Business Combination anfallende Goodwill ist jährlich und an jedem Stichtag bei Vorliegen bestimmter Kriterien (Triggering Events) auf seine Werthaltigkeit hin zu überprüfen. In Abbildung 2 ist die Grundkonzeption des Impairment-Test dargestellt. Grundsätzlich ist in einem ersten Schritt der sogenannte Recoverable Amount zu bestimmen. In einer zweiten Phase ist dieser dem Carrying Amount gegenüberzustellen. Unterschreitet der Recoverable Amount den Carrying Amount, so ist die Differenz erfolgswirksam als Impairment Loss zu verbuchen. Abbildung 2: Grundkonzeption des Impairment-Test Bestimmung Recoverable Amount Impairment-Test Impairment Loss Fair Value Less Costs to Sell Value in Use Recoverable Amount Carrying Amount Quelle: IFBC. 2 white paper Bei der Bestimmung des Carrying Amount (Buchwert) erfolgt keine Neubewertung der ausgewiesenen Vermögenswerte zum Fair Value im Zeitpunkt des ImpairmentTests. Es wird folglich kein impliziter Goodwill zum Zeitpunkt des Impairment-Tests ermittelt. Beim Recoverable Amount handelt es sich um den grösseren Wert aus dem Fair Value less Costs to Sell und dem Value in Use. ■ ■ ■ ■ 1. Bindender Kaufvertrag aus einer Transaktion zu Marktbedingungen 2. Aktuelle Marktpreise der zu bewertenden Cash Generating Unit (CGU) 3. Vergleichbare Transaktionen (Comparable Transactions) 4. Bewertung basierend auf den bestmöglichen Informationen und ohne direkten Marktbezug vorzunehmen In jedem Fall sind vom ermittelten Fair Value die Veräusserungskosten (Costs to Sell) in Abzug zu bringen. Während es sich beim Fair Value less Costs to Sell grundsätzlich um einen objektiven Wert im Sinne eines Marktpreises handelt, wiederspiegelt der Value in Use ein subjektiver Wert. Im Gegensatz zur Bestimmung des Fair Value enthält IAS 36 relativ detaillierte Bestimmungen, wie der Value in Use zu ermitteln ist. Diese beziehen sich in erster Linie auf die Herleitung der künftigen Free Cash Flows sowie die Bestimmung des Diskontierungsfaktors bei der Bewertung. In Abschnitt 4 wird im Detail auf das Bewertungsmodell eingegangen. In der Praxis wird in der überwiegenden Mehrheit der Fälle der Recoverable Amount durch Bestimmung des Value in Use (Vgl. Abschnitt 4) bestimmt. Der Fair Value less Costs Sell kann aufgrund beschränkter Informationen sowie der mangelnden Vergleichbarkeit nur in den allerseltensten Fällen bestimmt werden. IFRS erwähnt verschiedene Indikatoren, welche einen möglichen Impairment-Bedarf anzeigen. Dabei wird zwischen unternehmensexternen und –internen Indikatoren unterschieden. Zu ersteren gehören beispielsweise: ■ Negative Veränderungen in den technologischen, ökonomischen, rechtlichen oder marktspezifischen Rahmenbedingungen Zu den unternehmensinternen Indikatoren gehören beispielsweise: ■ Der Fair Value less Costs to Sell ist grundsätzlich marktbezogen zu ermitteln. In diesem Sinn handelt es sich um einen durch Markttransaktionen konkretisierten Verkaufswert. Zur Herleitung des Fair Value verweist IAS 36 auf die folgenden Möglichkeiten: Zinsanstieg Indikationen für einen physischen Schaden oder Obsolenz des Vermögenswerts Der Vermögenswert kann nicht mehr wie geplant verwendet werden Die Performance des Vermögenswerts bleibt hinter den Erwartungen zurück Im Fall, dass die Cash Generating Unit (CGU), für welche ein Impairment Test durchgeführt wird, nicht vollständig im Besitz des Unternehmens ist, muss dieser Minderheitsanteil beim Impairment-Test berücksichtigt werden. Ergibt sich beim Impairment-Test ein Impairment-Bedarf, so ist dieser demzufolge in einen Minderheits- und in einen Mehrheitsanteil aufzuteilen. 3 Cash Generating Unit (CGU) IAS 36 legt fest, dass immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, noch nicht für den Gebrauch verfügbare immaterielle Vermögenswerte sowie der Goodwill mindestens jährlich einem ImpairmentTest zu unterziehen sind. Grundsätzlich ist dieser für jeden Vermögenswert einzeln durchzuführen. Da dem Goodwill die Cash Flows nicht direkt zugeordnet werden können und eine Einzelbewertung deshalb nicht möglich ist, muss eine andere Bewertungsebene definiert werden. Im Fall des Goodwill ist dies die Cash Generating Unit (CGU). Bei der CGU handelt es sich um die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, welche von anderen Vermögenswerten bzw. Teilen davon unabhängig Cash Flows generiert. Eine CGU ist gemäss IAS 36 beispielsweise wie folgt charakterisiert: ■ Produktlinie ■ Produktionsanlage ■ Geschäftsbereich ■ geographisches Gebiet ■ Segment1 Der Buchwert der Nettoaktiven überschreitet die Marktkapitalisierung 1 Untersuchungen betreffend die praktische Definition der CGU zeigen, dass die CGU-Bildung auf Segmentsstufe am weitesten verbreitet ist (in mehr als 50% der Fälle). Aber auch Produktlinien bzw. –gruppen sowie Regionen sind als Abgrenzungskriterien von Bedeutung. Bei den Segmenten wird der Goodwill entweder auf der Ebene des Segments belassen oder aber in den meisten Fällen auf eine CGU direkt unterhalb des Segments alloziert. 3 white paper Bei der Bestimmung der CGU sind nur diejenigen Cash Flows bzw. deren Äquivalente relevant, welche der CGU von Drittparteien zufliessen. Existiert ein aktiver Markt für den von der relevanten CGU produzierten Output, ist die Einheit unabhängig vom Verwendungszweck als CGU zu behandeln. Bei einer internen Nutzung sind die in Zukunft erzielbaren Preise nach dem „arm’s length“Prinzip zu schätzen. Interne Verrechnungspreise dürfen nicht verwendet werden. Existieren dagegen keine Marktpreise, so kann der Unternehmensteil nicht unabhängig sein und die CGU ist umfassender zu definieren. Hauptdeterminanten für die Anzahl der CGU sind sicherlich der Grad der Diversifikation, die Heterogenität der Geschäftsfelder sowie das Ausmass internationaler Operationen. Weiter sind die im Unternehmen verwendeten Berichts- und Steuerungsinstrumente explizit im Standard als mögliches Abgrenzungskriterium aufgeführt. Die rechtliche Struktur ist gemäss IAS 36 kein Kriterium zur Abgrenzung der CGU. Die CGU ist von Periode zu Periode in konsistenter Art und Weise zu definieren (Stetigkeitsgebot). Abweichungen in der Bestimmung der CGU sind zu begründen. Für diesen Fall bestehen ausserdem Ausweispflichten. Die Bestimmung der CGU hat einen bedeutenden Einfluss auf den möglichen Umfang eines Impairment. Tendenziell gilt, dass bei umfassend definierten CGU’s (beispielsweise ganze Segmente) allfällig notwendige Impairments einer CGU auf unterer Stufe (beispielsweise eine einzelne Produktlinie) durch Wertsteigerungen anderer CGU wettgemacht werden können. Folglich tendieren Unternehmen eher zu einer breiten Definition der CGU, während die Adressaten der finanziellen Berichterstattung eine detailliertere Transparenz wünschen. 4 Bewertungsmodell Bei der jährlichen Überprüfung des Goodwill ist das Impairment-Modell von zentraler Bedeutung. IFRS liefert an verschiedenen Stellen Hinweise zur konkreten Ausgestaltung des Modells zur Ermittlung des Value in Use (Enterprise Value).2 Grundsätzlich gilt, dass die Bewertung auf Basis der Discounted Cash Flow-Methode (DCF-Ansatz) durchgeführt werden muss. Weiter ist die Bewertung auf einer Vorsteuerbasis vorzunehmen, und zwar einheitlich sowohl auf Stufe Cash Flow als auch Diskontsatz. Die Bewertung hat zudem auf der Lokalwährung und unter Verwendung eines lokalen Kapitalkostensatzes zu basieren. Der so ermittelte Wert ist schliesslich mit dem aktuellen Wechselkurs in die Basiswährung umzurechnen. In Abbildung 3 ist ein auf diesen Bestimmungen aufbauendes Bewertungsmodell zusammenfassend dargestellt. Dieses besteht aus den folgenden drei Hauptkomponenten, auf welche nachfolgend im Detail eingegangen wird: 1. Modell zur Bestimmung der Kapitalkosten (WACC-Modell) 2. Cash Flow-Modell 3. Terminal Value-Modell Abbildung 3: Übersicht Bewertungsmodell 3 Terminal Value-Modell 2 Cash Flow-Modell Cash Flows ImpairmentTest Terminal Value Diskontieren mit WACC Carrying amount 1 Enterprise Value (Value in Use) WACC-Modell WACC „Schweiz“ in CHF WACC „Ausland“ in LW LW = Lokalwährung Quelle: IFBC. 2 Verschiedene Studien zeigen, dass DCF-Ansätze auch in der Praxis dominant sind, wobei bei einer Mehrheit der Unternehmen die Bruttomethode zur Anwendung gelangt. Von nur untergeordneter Bedeutung sind dagegen Ertragswert- sowie Multiple-Verfahren. 4 white paper 4.1 WACC-Modell Eine Schlüsselkomponente des Be- sowohl in der Corporate Finance Theorie als auch in IAS 36 auf das Capital Asset Pricing Model (CAPM) verwiesen. In Abbildung 4 ist das Vorgehen zur Ermittlung des WACC schematisch dargestellt. Ausserdem sind die wichtigsten Bestandteile der WACC-Berechnung aufgeführt, auf welche im Anschluss eingegangen wird. wertungsmodells sind die Kapitalkosten. Zur Bestimmung der Kapitalkosten existieren verschiedene Ansätze. Für die Gesamtkapitalkosten wird überwiegend auf den Weighted Average Cost of Capital-Ansatz (WACC) abgestellt, für die Bestimmung der Eigenkapitalkosten wird Abbildung 4: Übersicht Bestimmung WACC Herausforderungen Risikoloser Zinssatz + A Risikoloser Zinsatz B Beta X C Marktrisikoprämie Marktrisikoprämie D Kaptialstruktur E Sovereign Risk Beta Eigenkapitalkosten X Anteil Eigenkapital (zu Marktwerten) + Fremdkapitalkosten X WACC Anteil Fremdkapital (zu Marktwerten) Quelle: IFBC. Beim risikolosen Zinssatz handelt es sich um den Zinssatz einer risikolosen Anlage, welcher lediglich für den Zeitwert des Geldes kompensiert. In der Praxis verwendet man die Rendite einer AAA-Staatsanleihe als Ausgangslage. IFRS verlangt die Verwendung eines aktuellen Werts. Entsprechend ist der risikolose Zinssatz mindestens einmal jährlich für den Impairment-Test neu zu ermitteln. Das Risiko des Unternehmens (Business und Financial Risk) wird über den Beta-Faktor berücksichtigt. Je nach Art des Geschäfts bzw. des Geschäftsbereichs-Portfolios ist für die einzelnen CGU ein unterschiedlicher Beta-Faktor zu bestimmen. Dieser ist definiert als Korrelation zwischen einer Aktie X und einem relevanten Marktindex und misst die Sensitivität der Aktie auf Bewegungen des Marktes. Je stärker eine Aktie auf allgemeine Marktbewegungen reagiert, umso höher ihr absoluter Beta-Faktor. Bei der Marktrisikoprämie handelt es sich um den Risikozuschlag, den ein Investor für eine Anlage in Risikokapital (Eigenkapital) im Vergleich zu einer risikolosen Anlage erwarten darf. Je nach betrachtetem Zeitraum, Berechnungsverfahren sowie Definition des Markts ergeben sich mehr oder weniger grosse Unterschiede bei der Höhe der Marktrisikoprämie. Zur Marktrisikoprämie existiert eine Vielzahl empirischer Erhebungen. In der Praxis relativ weit verbreitet ist eine Marktrisikoprämie im Bereich von 4.0% - 6.0%, welche für einen entwickelten und integrierten Kapitalmarkt ihre Gültigkeit hat. Die Kapitalstruktur beeinflusst den WACC über die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalkosten zu 3 Vgl. IAS 38 A 19. Marktwerten. Gemäss IFRS ist der Abzinsungssatz unabhängig von der Kapitalstruktur des Unternehmens und von der Art und Weise, wie das Unternehmen den Kauf des Vermögenswertes finanziert, zu bestimmen. Der Grund hierfür ist, dass die künftig erwarteten Cashflows aus dem Vermögenswert nicht von der Art und Weise abhängen, wie das Unternehmen den Kauf des Vermögenswertes finanziert hat.3 Aus diesem Grund wird in der praktischen Anwendung sehr oft auf eine Zielkapitalstruktur oder eine nachhaltige Konzernkapitalstruktur abgestellt. Ein wesentliches Element im Rahmen der Kapitalkosten-Bestimmung ist das Sovereign Risk. Aus der Sicht eines globalen, diversifizierten Investors ist dabei einzig das unerwartete Ausfallsrisiko (Unexpected Shortfall Risk) relevant. Das Kreditrisiko eines bestimmten Landes sowie das Länderrisiko (Veränderungen der politischen, steuerlichen, rechtlichen Rahmenbedingungen etc.) sind für einen diversifizierten Investor nicht relevant. Wird das Ausfallrisiko als Teil der Kapitalkosten definiert, so fallen diese erfahrungsgemäss zu hoch aus. Es wird daher empfohlen, das nicht-symmetrische Ausfallrisiko nicht als Teil der Kapitalkosten, sondern vielmehr im Rahmen von Cash Flow-Szenarien für die jeweilige CGU zu berücksichtigen. Das Währungsrisiko fliesst im Rahmen der Free Cash Flow-Schätzungen in die Bewertung mit ein. In den Wechselkursen sind Zins- und Inflationsdifferenzen enthalten. Unterschiedliche Inflationserwartungen sind durch die Verwendung eines WACC in Lokalwährung zu berücksichtigen. 5 white paper 4.2 Cash Flow-Modell Gemäss IAS 36 bestehen ver- schiedene Anforderungen an das Cash Flow-Modell. Die zur Bewertung verwendeten Cash Flow-Projektionen haben auf vernünftigen und begründbaren Annahmen zu basieren und sollten auf der Basis eines „Management’s Best Estimate“ ermittelt worden sein. Falls möglich, ist auf externe Evidenz abzustützen. Diese Unternehmensplanungen haben in der Regel einen Horizont von drei bis fünf Jahren, wobei generell der Zeitraum der Detailplanung gemäss IAS 36 fünf Jahre nicht überschreiten sollte. Weiter sind zukünftige Cash Flows in jener Währung zu schätzen, in welcher sie auch effektiv anfallen. Die Bewertung hat in Lokalwährung und unter Verwendung eines lokalen Kapitalkostensatzes zu geschehen. Der so ermittelte Wert ist abschliessend mit dem aktuellen Wechselkurs in die Basiswährung umzurechnen. Bei der Schätzung zukünftiger Cash Flows ist vom aktuellen Vermögenswert auszugehen. Entsprechend sind neben den Cash Flows aus der fortgesetzten Nutzung auch allfällige Ersatzinvestitionen zwecks Erhaltung der produktiven Nutzbarkeit des Vermögenswerts zu berücksichtigen. Explizit ausgeschlossen sind dagegen Cash Flows zukünftiger Restrukturierungen, Erweiterungsinvestitionen, sowie Finanzierungsaktivitäten (Entity Approach). 4.3 Terminal Value-Modell Auch an das Modell zur Berechnung des Terminal Value (Restwert) stellt IAS 36 verschiedene Anforderungen. Aufgrund der Tatsache, dass detaillierte finanzielle Forecasts bzw. Budgets im Normalfall nur für einen Zeitraum von rund drei bis fünf Jahren vorliegen, ist die Detailperiode auf maximal fünf Jahre beschränkt. Anschliessend ist der Terminal Value basierend auf einem konsistenten Modell zu ermitteln. Im Rahmen der Terminal Value-Bestimmung kommt der langfristigen Wachstumsrate grosse Bedeutung zu. Entsprechend stellt der Standard folgende Anforderungen: Die Wachstumsrate soll auf Basis der letzten in der Detailplanung verwendeten Rate geschätzt werden und generell konstant oder abnehmend sein. Dies wird damit begründet, dass hohes Wachstum zusätzlich Konkurrenz anzieht und somit einen negativen Einfluss auf Wachstumsraten hat. Entsprechend unrealistisch ist es, mit zukünftigen Wachstumsraten zu rechnen, welche über dem historischen Durchschnitt liegen. Dieser errechnet sich dabei als Durchschnitt für die jeweiligen Produkte, Märkte, Branchen oder Länder, in denen das Unternehmen tätig ist. Bei der Behandlung von Inflation ist inhaltliche Konsistenz mit dem verwendeten Kapitalkostenkonzept entscheidend. Wird im Kapitalkostensatz die Inflation berücksichtigt, so ist der relevante Cash Flow auf eine nominale Basis zu stellen. Wird ein realer Kapitalkostensatz verwendet, so sind auch die Cash Flows auf eine reale Basis zu transformieren. Schliesslich haben Schätzungen zukünftiger Cash Flows auf dem aktuellen Zustand bzw. Verwendungszweck des Vermögenswerts zu basieren. In der Praxis existieren verschiedene Methoden zur Bestimmung des Terminal Value. Abbildung 5 stellt diese in einem Überblick dar. Abbildung 5: Methoden zur Terminal Value-Berechnung Methoden zur Bestimmung des Terminal Value Konvergenz-Modell (ohne Wachstum) Kapitalisierung einer nachhaltigen Gewinngrösse Wachstums-Modell - Kapitalisierung nachhaltiger Gewinngrösse Value Driver-Modell Berücksichtigung eines Wachstumsfaktors g und Wachstumsinvestitionen Zweiphasen-Modell Weiterentwicklung des Value Driver-Modells - Berücksichtigung eines Wachstumsfaktors g Quelle: IFBC. 6 white paper Das Konvergenz- wie auch das Wachstums-Modell bauen auf dem identischen Konzept auf. Bei beiden wird eine möglichst nachhaltige Gewinngrösse (z. B. der NOPAT: Net Operating Profit after Tax) kapitalisiert. Bei der Wachstums-Variante wird zusätzlich noch ein Wachstumsfaktor berücksichtigt. Beide Varianten gehen folglich von einer ewigen Überrendite aus, was unrealistisch ist. 5 Disclosures Das Value Driver-Modell berücksichtigt sowohl Wachstum als auch Überrenditen explizit. Entsprechend ist eine transparente und realistische Bestimmung des Terminal Value möglich. Ausserdem vereinfacht sich das Value Driver-Modell bei entsprechender Schätzung der Input-Parameter zum Konvergenz- bzw. WachstumsModell. Ein Unternehmen hat für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Informationen offen zu legen, für die der Buchwert des Goodwills signifikant ist im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Goodwills des Unternehmens. Bei Anwendung der Nutzwertmethode zur Ermittlung des Recoverable Amount umfassen die Informationspflichten insbesondere folgende Angaben: Beim Zweiphasen-Modell handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Value Driver Modells. Dabei wird der Terminal Value in zwei Phasen unterteilt. In einer ersten Phase, welche sich über einen fixierten, relativ kurzen Zeitraum erstreckt, sind hohes Wachstum und Überrenditen möglich. In der nachfolgenden Phase 2 ist dagegen nur mehr geringes Wachstum bzw. Überrenditen möglich. Die zusätzliche Berücksichtigung der notwendigen Wachstumsinvestitionen verleiht dem ZweiphasenModell einen hohen Realitätsbezug. Der Wahl des Terminal Value-Modells ist aufgrund der relativ kurzen Detailplanperiode und der grossen Sensitivität der zu verwendenden Input-Parameter hohe Aufmerksamkeit zu schenken. Empfehlenswert ist die Wahl entweder des Value Driver- oder des Zweiphasen-Modells. Diese sind einerseits relativ realistisch und schaffen andererseits Transparenz hinsichtlich der verwendeten Inputgrössen wie Wachstumsraten, Wachstumsinvestitionen und nachhaltiger Margen. Mit IAS 36 sind auch Angabepflichten im Geschäftsabschluss verbunden. Die wichtigsten Angabevorschriften werden nachfolgend erläutert und die konkrete Ausgestaltung an zwei Beispiel aufgezeigt (siehe Abbildung 6 und 7). ■ ■ ■ ■ ■ ■ Buchwert des Goodwill für die Cash Generating Unit (CGU). Methode, mit welcher der Recoverable Amount ermittelt wurde. Beschreibung der wesentlichen Annahmen, auf der das Management seine Cash flow-Planung basiert. Planungshorizont und falls dieser mehr als 5 Jahre beträgt, eine Rechtfertigung für den längeren Zeitraum. Wachstumsrate im Terminal Value. Falls die verwendete Wachstumsrate die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate der Branche übersteigt, eine Rechtfertigung für die höhere Wachstumsrate. Abbildung 6: Angabepflichten zum Goodwill-Wertminderungstest am konkreten Beispiel der Schulthess Group Auszug aus dem Geschäftsbericht 2005 der Schulthess Group, S. 48: Der Buchwert des erworbenen Goodwills beträgt am 31. Dezember 2005 CHF 18.7 Mio. (2004: CHF 5.3 Mio.). Dieser wurde auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgeteilt. Der erzielbare Betrag für eine Cash Generating Unit wird aufgrund von Nutzungsberechnungen festgelegt. Die Cashflow-Projektionen basieren auf der von der Geschäftsleitung erstellten und vom Verwaltungsrat genehmigten Mittelfristplanung, welche einen Zeitraum von 5 Jahren abdeckt. Ab dem 6. Jahr wurde von einem stetigen Geschäftsverlauf ausgegangen. Diese Wachstumsraten entsprechen den aufgrund bisheriger Erfahrungen erwarteten langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten in den entsprechenden Geschäftsfeldern. Die von der Geschäftsleitung festgelegte Bruttogewinnmarge basiert auf Erfahrungswerten. Der angewendete Diskontsatz (WACC) ist vor Steuern. Zahlungsmittelgenerierende Einheit Buchwert Goodwill Whg BGMarge Wachstumsrate WACC Planungsperiode Novelan AG 605 CHF 41% 7.50% 9.00% 5 Jahre Calmotherm AG 260 CHF 30% 11.00% 9.00% 5 Jahre 2‘724 EUR 44% 20.00% 8.50% 5 Jahre Genvex A/S 813 DKK 52% 12.50% 8.50% 5 Jahre KKT GmbH 14‘348 EUR 47% 9.50% 8.50% 5 Jahre Total in CHF 1‘000 18‘750 Alpha-Innotec GmbH Aufgrund des Wertminderungstests war es nicht notwendig, eine Wertminderung im Geschäftsjahr 2004 und 2005 zu erfassen. Quelle: In Anlehnung an den Geschäftsbericht 2005 der Schulthess Group, S. 48. 7 white paper Abbildung 7: Angabepflichten zum Goodwill-Wertminderungstest am konkreten Beispiel für Holcim Auszug aus dem Geschäftsbericht 2005 der Holcim Ltd, S. 122: Um die Werthaltigkeit zu überprüfen, wird der Goodwill einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit) oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, bei denen von Verbundssynergien ausgegangen wird. Der Konzern definiert die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf der Basis des geographisch zusammenhängenden Marktes, d.h. in der Regel auf Landesebene. Der Buchwert des Goodwills, der den unten aufgeführten Ländern bzw. Regionen zugeteilt wird, ist im Vergleich zum gesamten Goodwillbuchwert bedeutsam, während der Buchwert von Goodwill, der anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeteilt wird, einzeln betrachtet nicht signifikant ist. ZahlungsmittelZur Überprüfung der Werthaltigkeit wird der erzielbare Betrag der generierende Einheit zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der nach dem Gebrauchswert Nordamerika (value-in-use) bestimmt wurde, mit dem entsprechenden Buchwert verglichen. Eine Wertminderung wird nur berücksichtigt, wenn der Grossbritannien Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übertrifft. Zukünftige Cashflows werden unter Verwendung der gewichteten Mexiko Kaptialkosten (weighted average cost of capital), welche Übrige länderspezifische Inflationsrisiken berücksichtigen, diskontiert. Total 2005 in Mio. CHF Buchwert Goodwill Whg Vor-SteuerDiskontsatz Lfr. BIPZuwachsrate 1‘680 USD 10.3% 3.2% 864 GBP 9.3% 2.2% 635 MXN 10.9% 3.9% 3‘321 Versch. 6.2%-19.1% 1.5%-11.4% 6‘500 Die Chashflow-Prognosen basieren auf einer vierjährigen Finanzplanung, die von der Geschäftsleitung genehmigt wurde. Cashflows ausserhalb der vierjährigen Budgetperiode werden entweder nach konstanten oder steigenden, nachhaltigen Cashflows hochgerechnet. In keinem Fall übersteigt die Wachstumsrate die lanfristige durchschnittliche Wachstumsrate im entsprechenden Markt, in dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist. Quelle: In Anlehnung an den Geschäftsbericht 2005 der Holcim Ltd, S. 122. 6 Empirie Die Bedeutung des Goodwill in den Bilanzen von Schweizer Unternehmen ist bedeutend. Dies kann anhand einer Analyse für den Zeitraum von 2001 – 2004 gezeigt werden, welche sämtliche im Swiss Performance Index vertretenen Firmen umfasst. Abbildung 8 illustriert die Entwicklung des Goodwill in Relation zum Eigenkapital. Klar ersichtlich ist die Abnahme des gesamthaft bilanzierten Goodwill in den vergangenen beiden Jahren als Resultat der periodischen Amortisationen einerseits und der verhaltenen Akquisitionstätigkeit andererseits. Abbildung 8: Entwicklung Goodwill in % vom Eigenkapital SPI (Mittelwert) 25% 25% 20% 20% 15% 15% 10% 10% 5% 5% 2001 2001 2002 2002 2003 2003 2004 2004 Quelle: IFBC; Datenbasis: SPI 2001 - 2004. Der insgesamt bilanzierte Goodwill für die untersuchte Stichprobe betrug insgesamt CHF 79 Mrd. Damit wird die grosse Bedeutung des Impairment-Test für kotierte, nach IFRS-abschliessende Schweizer Unternehmen deutlich. In Abbildung 9 ist die branchenspezifische Analyse des Goodwill dargestellt, Deutlich ersichtlich ist die unterschiedliche Bedeutung des Goodwill. Vor allem in den Branchen Chemie, Gesundheitswesen, industrielle bzw. nicht-zyklische Güter und Dienstleistungen ist der Goodwill relativ bedeutend. Interessant dürfte in Zukunft zu beobachten sein, wie sich der buchhalterische Ausweis des Goodwill vor dem Hintergrund der neuen Bewertungsvorschriften zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte entwickeln wird. 8 white paper Abbildung 9: Goodwill in % vom Eigenkapital nach Branche (Mittelwert) 0% 0% 5% 5% 10% 10% 15% 15% 20% 20% 25% 25% Banken Banken Baugewerbe Baugewerbe Chemie Chemie Detailhandel Detailhandel Energieversorgung Energieversorgung Finanzdienstleistungen Finanzdienstleistungen GGesundheitswesen esundheitswesen Grundressourcen Grundressourcen Industrielle IndustrielleGüter Güterund undDL DL Medien Medien Nahrungsmittel&&Getränke Getränke Nahrungsmittel Nicht-zyklischeGüter Güter&&DL DL Nicht-zyklische Technologie Technologie Telekom Telekom Versicherungen g Versicherungen ZyklischeGüter Güterund undDL DL Zyklische Quelle: IFBC; Datenbasis: SPI, Zeitraum: 2001-2004. 7 Konklusion Durch die Neuregelung der Behandlung von Business Combinations durch IFRS 3, IAS 36 sowie IAS 38 im Allgemeinen und die Behandlung des Goodwill im Speziellen wird die Relevanz des Jahresabschlusses einerseits erhöht und andererseits an die bestehenden US-Standards angeglichen. Im Sinne einer erhöhten Transparenz ist dieser Schritt sicher zu begrüssen. Grundsätzlich erhöht sich durch die neuen Regelungen das Gewinnniveau. Gleichzeitig dürften die Gewinne neu aber auch einer erhöhten Volatilität unterworfen sein. Das Management muss dem Kapitalmarkt stärker als früher Rechenschaft im Zusammenhang mit Akquisitionen ablegen. Der Einfluss der neuen Regelungen auf die generelle Akquisitionstätigkeit von Unternehmen sowie die für Übernahmen bezahlten Preise ist bis anhin relativ gering geblieben. Die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Impairment wird durch drei Faktoren entscheidend beeinflusst. Erstens hängt die absolute Höhe des Goodwill entscheidend vom Kaufpreis ab. Überteuerte Akquisitionen aufgrund überhöhter Synergieerwartungen oder strategischer Prämien führen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einem späteren Impairment. Zweitens spielt auch die Purchase Price Allocation eine grosse Rolle. Je mehr immaterielle Vermögenswerte bilanziert werden, umso geringer fällt der resultierende Goodwill aus. Die Kehrseite der Medail- le ist eine tendenziell steigende Wahrscheinlichkeit eines Impairment auf den immateriellen Vermögenswerten mit unbeschränkter Lebensdauer. Drittens hat auch die Zuweisung des Goodwill auf die CGU einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit eines späteren Impairments – je weiter der Goodwill in der Gruppenstruktur nach unten alloziert wird (Goodwill push down), desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Impairments, da kaum mehr „Kompensationseffekte“ wirken. Trotz der relativ detaillierten Angaben, welche IAS 36 zum Impairment-Test macht, besteht in der Praxis Spielraum bei der konkreten Handhabung. Es ist von entscheidender Bedeutung, stabile, konsistente Modelle zu entwickeln und einheitlich ermittelte Inputparameter zu verwenden. Weiter ist das Impairment-Modell auch in das unternehmensweite Valuation-Framework einzupassen, um zwischen den verschiedenen Bewertungsmodelle inhaltliche Konsistenz herzustellen. Ob Unternehmenskauf, Impairment-Test, Investitionsbewertung oder Performance-Messung, eine durchgängige Methodologie ist entscheidend. Durch inhaltliche Konsistenz der verwendeten Modelle, ein konsequentes Benchmarking der einzelnen Inputparameter – Kapitalkosten, Wachstums- und Margenannahmen bzw. -szenarien, sowie eine sorgfältige Due Diligence kann das Risiko eines späteren Impairments reduziert werden. 9 white paper IFBC IFBC ist eine Beratungsgesellschaft mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gebiet der finanziellen Unternehmensführung. IFBC bietet Unternehmen verschiedener Branchen Dienstleistungen in den Bereichen «Finanzielle Führung und Wertmanagement», «Corporate Finance», «IFRS-Advisory» sowie «Corporate Treasury» an. Weitere Informationen zu IFBC finden Sie auf www.ifbc.ch. Kontakt Thomas Vettiger, Partner +41 (0)43 255 14 55 [email protected] Christian Hirzel, Partner +41 (0)43 255 14 55 [email protected] IFBC AG . Riedtlistrasse 19 . CH 8006 Zürich . Tel. +41.43.255 14 55 . [email protected] . www.ifbc.ch ©IFBC . Zürich 2012