Stadt Sinzig Kreis Ahrweiler SGD Nord „Heerweg

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Stadt Sinzig Kreis Ahrweiler SGD Nord „Heerweg
Stadt Sinzig
Kreis Ahrweiler
SGD Nord
Erschließung Baugebiet
„Heerweg-Ellig“
in der Stadt Sinzig
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Entwässerungsplanung
Erläuterungsbericht
Auftraggeber:
Ehel. Martina und Willi Orth
Hauptstraße 118, 53486 Sinzig Bad Bodendorf
Brohl-Lützing, im September 2015
Sinzig
NBG „Heerweg-Ellig“
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Entwässerungsplanung
Seite 2
September 2015
Gliederung
1
Veranlassung
3
2
Örtliche Verhältnisse
3
3
Grundlagen
3
4
Prüfung der Versickerungsmöglichkeit
4
5
Grundsätze der Entwässerungsplanung
4
5.1
Entwässerung Schmutzwasser
4
5.2
Entwässerung Oberflächenwasser
5
6
Abstimmung mit Versorgungsträgern
6
7
Baukostenberechnung
7
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 Dr. Sprengnetter und Partner GbR
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NBG „Heerweg-Ellig“
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Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Entwässerungsplanung
Seite 3
September 2015
Veranlassung
Die Eheleute Orth, Sinzig beabsichtigen das Baugebiet „HeerwegEllig“ in Sinzig zu erschließen.
Das Stadtplanungs- und Ingenieurbüro Dr. Sprengnetter und Partner
wurde mit der Entwässerungsplanung beauftragt.
Nach Abstimmung der Vorplanung der Entwässerungsplanung (September 2015) mit den Stadtwerken Sinzig wurde die Entwurfs- und
Genehmigungsplanung der Entwässerungsplanung erstellt und hiermit vorgelegt.
2
Örtliche Verhältnisse
Die Lage des Baugebietes „Heerweg-Ellig“ ist in einem Ausschnitt der
topographischen Karte (M 1:12.500) dargestellt.
Das Baugebiet befindet sich in der Ortslage des Stadtteils Bad Bodendorf.
Das Plangebiet liegt zwischen der Hauptstraße und dem Heerweg.
Die Erschließung erfolgt vom Heerweg. Die Flächen sind zurzeit noch
teilweise mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut und dienen als
landwirtschaftliche Hof- und Nebenfläche.
3
Grundlagen
(1) Bebauungsplanentwurf (S+P, 02/2015)
(2) Katasterunterlagen
(3) Bestandunterlagen Kanalisation
(4) Vermessung
(5) Baugrunduntersuchung (Immig-Viehmann, 07/2015)
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Prüfung der Versickerungsmöglichkeit
Die Baugrunderkundung und Beurteilung der allgemeinen Versickerungsfähigkeit (5) im Bereich des Plangebietes hat ergeben, dass eine Versickerung aufgrund der Schichtdicken und der niedrigen Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden nach Arbeitsblatt DWA –A
138 nicht möglich ist.
5
Grundsätze der Entwässerungsplanung
Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert.
Die Dimensionierung der Kanäle erfolgt tabellarisch (s. Anlage in
Reg. 3) gemäß den einschlägigen Regelwerken.
Die Mindestdurchmesser werden mit DN 300 (RW), DN 200 (RW
nach Drosselung) und DN 250 (SW) festgelegt.
Die Entwässerungskanäle verlaufen innerhalb der geplanten Verkehrsflächen.
Die Kanaltiefen sind nach der noch durchzuführenden Straßenplanung zu überprüfen und ggf. anzupassen.
5.1
Entwässerung Schmutzwasser
Das Schmutzwasser der Grundstücke wird über entsprechende
Hausanschlussleitungen der neuen Schmutzwasserkanalisation zugeführt und zum bestehenden Schmutzwasserkanal in der Hauptstraße geleitet.
Die hydraulische Leistungsfähigkeit des vorhandenen SW-Kanals
wurde von den Stadtwerken Sinzig bestätigt.
Der SW-Kanal (PP DN 200) wird in einer Tiefe von rd. 2,50 m bis
3,90 m verlegt, sodass bei entsprechender Höhenanordnung der Gebäude eine Entwässerung im Freispiegelgefälle aus dem Kellergeschoss in Teilbereichen des Plangebietes möglich ist.
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Der geplante Trockenwetterabfluss von rd. 0,2 l/s aus dem Plangebiet
hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Hydraulik der vorhandenen Mischwasserkanäle.
5.2
Entwässerung Oberflächenwasser
Das anfallende Oberflächenwasser im Plangebiet wird über
Hausanschlussleitungen und Straßenabläufe der geplanten Kanalisation zugeführt und zum bestehenden Regenwasserkanal in
der Hauptstraße geleitet.
Da die hydraulische Leistungsfähigkeit des RW-Kanals ausgeschöpft ist, kann nur eine verminderte/gedrosselte Menge eingeleitet werden.
Gemäß Abstimmung mit den Stadtwerken Sinzig wird die Drosselmenge mit 5,0 l/s festgelegt.
Der Regenwasserkanal (PP DN 300 und PP DN 200) wird mit einer Tiefe von rund 1,80 m bis 2,40 m verlegt.
Zur Rückhaltung und Drosselung des Oberflächenwassers wird
ein Kanalstauraum (SB DN 1000) vorgesehen.
Das erforderliche Volumen für den Kanalstauraum wurde mit den
folgenden Parametern gem. DWA-A 117 ermittelt (s. Register 3).
Regenhäufigkeit
n = 0,1 (10 jähriger Regen)
Regenspende
Regenreihe nach KOSTRA-DWD 2000/2009
Drosselabfluss
5 l/s
Der Ableitung der gedrosselten Wassermengen erfolgt mittels
PP-Rohr DN 200 bis zum öffentlichen RW-Kanal.
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Abstimmung mit Versorgungsträgern
Die grundsätzliche Versorgung des geplanten Baugebietes wurde mit den entsprechenden Versorgungsträgern mit folgendem
Ergebnis abgestimmt.
Wasserversorgung:
Die Wasserversorgung ist sowohl von der Hauptstraße als auch
vom Heerweg aus möglich. Ob ggf. ein Ringschluss sinnvoll/erforderlich ist hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab
und wird bei der konkreten Umsetzung des Baugebietes entschieden.
Stromversorgung (Westnetz):
Die Stromversorgung kann von der Hauptstraße aus hergestellt
werden. Die Hausanschlüsse werden direkt mit auf die Grundstücke verlegt.
Zur späteren Verlegung eines Breitbandkabels sollte ein Leerrohr
im Rahmen der Erschließung mit verlegt werden.
Telefonversorgung:
Seitens der Telekom wird eine grundsätzlich Versorgung des
Plangebietes in Aussicht gestellt. Konkrete Angaben bzgl. Anschlusspunkte und Leistung können z.Zt. von der Telekom nicht
gemacht werden.
Kabel Deutschland:
Grundsätzlich ist die Kabel Deutschland bereit und in der Lage
eine Breitbandversorgung herzustellen.
Die Herstellung der erforderlichen Gräben ist vom Investor
durchzuführen. Die Kabellieferung und -verlegung wird von KD
durchgeführt.
Die KD berechnet hierfür einen sog. Baukostenzuschuss. Dieser
beträgt z.Zt. rd. 1.000 €, netto.
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Ob diese Leistung gewollt wird, müsste konkret im Rahmen der
Erschließungsplanung für das Baugebiet abgestimmt werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auf jeden Fall im Rahmen der Erschließungsplanung die Versorgungsträger zu kontaktieren sind und die jeweiligen Punkte im Detail abzustimmen
sind.
7
Baukostenberechnung
Die Baukosten werden anhand von spezifischen Kosten wie folgt
ermittelt:
RW-Kanal
56
m
280,00
15.680,00
RW-Stauraumkanal
24
m
600,00
14.400,00
SW-Kanal
80
m
320,00
25.600,00
Hausanschlüsse (RW+SW)
10
Stck
2.500,00
25.000,00
Anschluss an Schacht
2
Stck
1.500,00
3.000,00
Summe, netto
80.680,00
zzgl. MWST (z.Zt. 19%)
15.329,20
Summe, brutto, gerundet
96.000,00
Kosten für evtl. erforderliche Bodenverbesserungen (Standfestigkeit)
im Kanalgraben sind in den v.g. Kosten nicht enthalten.
Aufgestellt:
Brohl-Lützing, im September 2015
Dr. Sprengnetter und Partner,
Brohltalstraße 10
56656 Brohl-Lützing
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Dipl.-Ing. (FH) Michael Faßbender
(Beratender Ingenieur)
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