Satzung des Vereins MiGreat eV
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Satzung des Vereins MiGreat eV
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstiger Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an “Pro Asyl e.V.” der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, oder mildtätige Zwecke verwenden muss. ! Berlin, 26.7.11 ! (Hier müssen alle Mitglieder unterzeichnen).