Phoenix

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Phoenix
PRODUKTSPEZIFIKATION
PHOENIX
März 2011
Ergänzend zu den Allgemeinen Spezifikationen für Zimmerpflanzen gelten für Phoenix die in dieser
Produktspezifikation genannten Anforderungen.
Die Produktspezifikation für Phoenix gilt ab 1. März 2011 für alle der Vereinigung Niederländischer
Blumenversteigerungen (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland, VBN) angeschlossenen
Versteigerungsbetriebe.
Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Herausgebers (Vereniging van
Bloemenveilingen in Nederland) durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder auf sonstige Art vervielfältigt und/oder
veröffentlicht werden.
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written permission from the publisher (Association of Dutch Flower Auctions).
Phoenix 4-2-2011
1
Begriffsumschreibung
Blattspitze
Verfärbung durch Absterben von Pflanzenzellen in der Spitze eines Teilblattes (als Teil eines
zusammengesetzten Blattes) größer als 0,5 cm.
Topfmedium
Substrate aus beispielsweise 100% Ton, Sägespäne, Kokosfaser oder Vulkanasche erfüllen die an das
Topfmedium gestellten Mindestanforderungen nicht.
Stammhöhe
Die Höhe des kürzesten Stammes.
I. Mindestanforderungen für den Handel
MINDESTQUALITÄT
• Der Topfballen muss frei sein von Unkraut.
• Bei der Anlieferung muss Phoenix in einem Substrat stehen, das ausschwemmbar einen maximalen
Prozentsatz zwischen 33 und 45% hat.
• Der Topfballen muss durchwurzelt sein und neue Wurzeln vorweisen. Die Wurzeln müssen rundum
mit Topferde bedeckt sein.
• Für Phoenix roebelenii gilt, dass die Topferde mindestens 0,5 cm unter dem Niveau des Topfrandes
bleiben soll, bzw. dass ein ausreichend großer Gießrand vorhanden ist.
(Pflanzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden vernichtet.)
II. Qualitäts- und Sortierungsvorschrift
QUALITÄTSANFORDERUNGEN JE PARTIE
Ergänzend gelten folgende Vorschriften:
• Mit Ausnahme von Phoenix roebelenii fallen die Pflanzen mindestens in die Dickesortierungsklassen
1, 2 oder 3;
• mindestens 85% der Teilblätter der zuletzt ausgebildeten Blätter müssen frei sein von Blattspitzen
über 1 cm; für die übrigen Blätter gilt, dass Blattspitzen mit einer Höchstgröße von 1,5 cm gestattet
sind;
• für Phoenix canariensis gilt, dass an der Unterseite der Pflanze einige Blätter entfernt sein dürfen,
vorausgesetzt, dass die Pflanzenform erhalten geblieben ist und der Zierwert nicht beeinträchtigt
wurde;
• ergänzend zur Vorschrift für das entsprechende Topf/Pflanzenverhältnis gelten die Tabellen 1 und
2.
SORTIERUNGSVORSCHRIFTEN JE PARTIE
Phoenix muss nach folgenden Kriterien sortiert werden:
• Topfgröße;
• Pflanzenhöhe;
• Dickesortierung unter Ausnahme von Phoenix roebelenii;
• Stammhöhe unter Ausnahme von Phoenix canariensis;
• Die Stammhöhe wird vom Topfrand bis zum Ansatz des untersten Blattes gemessen. Der kürzeste
Stamm der Partie muss diese Anforderungen erfüllen (gemäß Übersicht 3).
Phoenix 4-2-2011
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SORTIERUNGSCODE
Produktgr.-Nr. Name
210 046 01
Phoenix roebelenii
210 046 01
S01
S02
S03
S08
S14
=
=
=
=
=
Phoenix canariensis
SK1
S01
Vorschrift
SK2
S02
Vorschrift
SK3
S03
Empfehlung
SK4
S01
Vorschrift
S02
Vorschrift
S03
Empfehlung
S08
Vorschrift
SK5
S14
Empfehlung
Topfgröße
Höhe
Anzahl Stecklinge / Pflanzen pro Topf
Dicke
Mindeststammhöhe
Tabelle 1: Phoenix canariensis
maximale Pflanzenhöhe (cm einschl. Topf)
Topfgröße *
"Innentopf" ist ausschlaggebend
(cm)
Prüfungsvermerk
kein
leicht
schwer
14
90
105
115
17
130
150
160
19
140
160
170
21
160
170
180
24
190
210
230
27
220
240
250
30
240
260
270
32
260
280
290
35
270
290
310
40
290
310
330
50
310
330
350
* Für nicht genannte Topfgrößen gilt die Pflanzenhöhe, die dem nächst liegenden (niedrigeren oder höheren) Wert
entspricht.
Tabelle 2: Phoenix roebelenii
maximale Pflanzenhöhe (cm einschl. Topf)
Topfgröße * "Innentopf/Kulturtopf" ist ausschlaggebend
(cm)
Prüfungsvermerk
kein leicht schwer
12
40
45
60
14
65
70
80
17
85
95
105
19
95
105
120
21
105
120
135
24
120
135
155
27
150
165
185
30
170
185
205
32
190
220
240
35
210
240
260
42
270
300
320
50
320
350
370
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Übersicht 3: Tabelle der Stammhöhe von
Stammhöhe in cm
< 30 cm in Schritten von 5 cm
30 cm
35 cm
40 cm
45 cm
50 cm
55 cm bis 150 cm in Schritten von 5 cm
Phoenix roebelenii
Prüfcode S14
in Schritten von 5
030
035
040
045
050
055 bis 150 in Schritten von 5
III. Verpackungsvorschrift
•
•
Es ist Vorschrift, Phoenix bis Topfgröße 15 cm in einer Versteigerungsverpackung anzuliefern.
Es ist Vorschrift, Phoenix roebelenii mit Produktinformationen zu versehen.
V. Empfehlungen
• Wir empfehlen, die Pflanzen in den Niederlanden akklimatisieren zu lassen.
• Wir empfehlen, in die Produktinformationen aufzunehmen: “Der Topfballen darf nicht
austrocknen.“ und “Viel Wasser geben”.
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