Phoenix
Transcription
Phoenix
PRODUKTSPEZIFIKATION PHOENIX März 2011 Ergänzend zu den Allgemeinen Spezifikationen für Zimmerpflanzen gelten für Phoenix die in dieser Produktspezifikation genannten Anforderungen. Die Produktspezifikation für Phoenix gilt ab 1. März 2011 für alle der Vereinigung Niederländischer Blumenversteigerungen (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland, VBN) angeschlossenen Versteigerungsbetriebe. Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Herausgebers (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland) durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder auf sonstige Art vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. No parts of this book may be reproduced in any form, by print, photocopy, microfilm or any other means without written permission from the publisher (Association of Dutch Flower Auctions). Phoenix 4-2-2011 1 Begriffsumschreibung Blattspitze Verfärbung durch Absterben von Pflanzenzellen in der Spitze eines Teilblattes (als Teil eines zusammengesetzten Blattes) größer als 0,5 cm. Topfmedium Substrate aus beispielsweise 100% Ton, Sägespäne, Kokosfaser oder Vulkanasche erfüllen die an das Topfmedium gestellten Mindestanforderungen nicht. Stammhöhe Die Höhe des kürzesten Stammes. I. Mindestanforderungen für den Handel MINDESTQUALITÄT • Der Topfballen muss frei sein von Unkraut. • Bei der Anlieferung muss Phoenix in einem Substrat stehen, das ausschwemmbar einen maximalen Prozentsatz zwischen 33 und 45% hat. • Der Topfballen muss durchwurzelt sein und neue Wurzeln vorweisen. Die Wurzeln müssen rundum mit Topferde bedeckt sein. • Für Phoenix roebelenii gilt, dass die Topferde mindestens 0,5 cm unter dem Niveau des Topfrandes bleiben soll, bzw. dass ein ausreichend großer Gießrand vorhanden ist. (Pflanzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden vernichtet.) II. Qualitäts- und Sortierungsvorschrift QUALITÄTSANFORDERUNGEN JE PARTIE Ergänzend gelten folgende Vorschriften: • Mit Ausnahme von Phoenix roebelenii fallen die Pflanzen mindestens in die Dickesortierungsklassen 1, 2 oder 3; • mindestens 85% der Teilblätter der zuletzt ausgebildeten Blätter müssen frei sein von Blattspitzen über 1 cm; für die übrigen Blätter gilt, dass Blattspitzen mit einer Höchstgröße von 1,5 cm gestattet sind; • für Phoenix canariensis gilt, dass an der Unterseite der Pflanze einige Blätter entfernt sein dürfen, vorausgesetzt, dass die Pflanzenform erhalten geblieben ist und der Zierwert nicht beeinträchtigt wurde; • ergänzend zur Vorschrift für das entsprechende Topf/Pflanzenverhältnis gelten die Tabellen 1 und 2. SORTIERUNGSVORSCHRIFTEN JE PARTIE Phoenix muss nach folgenden Kriterien sortiert werden: • Topfgröße; • Pflanzenhöhe; • Dickesortierung unter Ausnahme von Phoenix roebelenii; • Stammhöhe unter Ausnahme von Phoenix canariensis; • Die Stammhöhe wird vom Topfrand bis zum Ansatz des untersten Blattes gemessen. Der kürzeste Stamm der Partie muss diese Anforderungen erfüllen (gemäß Übersicht 3). Phoenix 4-2-2011 2 SORTIERUNGSCODE Produktgr.-Nr. Name 210 046 01 Phoenix roebelenii 210 046 01 S01 S02 S03 S08 S14 = = = = = Phoenix canariensis SK1 S01 Vorschrift SK2 S02 Vorschrift SK3 S03 Empfehlung SK4 S01 Vorschrift S02 Vorschrift S03 Empfehlung S08 Vorschrift SK5 S14 Empfehlung Topfgröße Höhe Anzahl Stecklinge / Pflanzen pro Topf Dicke Mindeststammhöhe Tabelle 1: Phoenix canariensis maximale Pflanzenhöhe (cm einschl. Topf) Topfgröße * "Innentopf" ist ausschlaggebend (cm) Prüfungsvermerk kein leicht schwer 14 90 105 115 17 130 150 160 19 140 160 170 21 160 170 180 24 190 210 230 27 220 240 250 30 240 260 270 32 260 280 290 35 270 290 310 40 290 310 330 50 310 330 350 * Für nicht genannte Topfgrößen gilt die Pflanzenhöhe, die dem nächst liegenden (niedrigeren oder höheren) Wert entspricht. Tabelle 2: Phoenix roebelenii maximale Pflanzenhöhe (cm einschl. Topf) Topfgröße * "Innentopf/Kulturtopf" ist ausschlaggebend (cm) Prüfungsvermerk kein leicht schwer 12 40 45 60 14 65 70 80 17 85 95 105 19 95 105 120 21 105 120 135 24 120 135 155 27 150 165 185 30 170 185 205 32 190 220 240 35 210 240 260 42 270 300 320 50 320 350 370 Phoenix 4-2-2011 3 Übersicht 3: Tabelle der Stammhöhe von Stammhöhe in cm < 30 cm in Schritten von 5 cm 30 cm 35 cm 40 cm 45 cm 50 cm 55 cm bis 150 cm in Schritten von 5 cm Phoenix roebelenii Prüfcode S14 in Schritten von 5 030 035 040 045 050 055 bis 150 in Schritten von 5 III. Verpackungsvorschrift • • Es ist Vorschrift, Phoenix bis Topfgröße 15 cm in einer Versteigerungsverpackung anzuliefern. Es ist Vorschrift, Phoenix roebelenii mit Produktinformationen zu versehen. V. Empfehlungen • Wir empfehlen, die Pflanzen in den Niederlanden akklimatisieren zu lassen. • Wir empfehlen, in die Produktinformationen aufzunehmen: “Der Topfballen darf nicht austrocknen.“ und “Viel Wasser geben”. Phoenix 4-2-2011 4