Studienberechtigung Bachelorstudium Agrarpädagogik
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Studienberechtigung Bachelorstudium Agrarpädagogik
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Angermayergasse 1 1130 Wien www.agrarumweltpaedagogik.ac.at INFORMATIONSBLATT-STUDIENBERECHTIGUNG BACHELORSTUDIUM AGRARPÄDAGOGIK HTTP://WWW.AGRARUMWELTPAEDAGOGIK.AC.AT/STUDIUM/INDEX.HTML Aufgrund des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes BGBl. Nr. 71/2008 sind an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik für das Bachelorstudium Agrarpädagogik Prüfungen in nachstehend angeführten Unterrichtsgegenständen nachzuweisen, soferne die Aufnahmewerber entweder keine Höhere Schule mit Maturaabschluss bzw. eine AHS absolviert haben. Die Prüfungsgebiete einer Studienberechtigungsprüfung umfassen fünf Teilprüfungen: 1. Deutsch (schriftlich): Aufsatz über ein allgemeines Thema (mind. 240 Minuten, 3 Themen zur Auswahl) 2. Lebende Fremdsprache 1 (schriftlich): z.B. Englisch 3. Biologie und Umweltkunde (mündlich) 4. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen (mündlich) 5. frei wählbares Maturafach aus dem Lehrstoffangebot einer berufsbildenden Schule (mündlich): Pflanzenbau, Nutztierhaltung, Weinbau, Obstbau, Gemüsebau, Zierpflanzen und biotechnologische Produktion, Garten- und Landschaftsgestaltung, Landtechnik, Forst- und Arbeitstechnik, Waldökologie und Waldbau oder Ernährung und Lebensmitteltechnologie. Empfehlungen der Studienkommission zur Studienberechtigungsprüfung 1. Biologie und Umweltkunde Die Studienberechtigungsprüfung in Biologie und Umweltkunde kann in allen Bildungseinrichtungen abgelegt werden, die diese Prüfungsform anbieten (z.B. Volkshochschulen). Lt. Studienberechtigungsgesetz umschließt das Prüfungsfach folgende Inhalte: Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte und Stammesgeschichte des Menschen; Biologie der Zelle und physiologische Grundvorgänge; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Grundzüge der Ernährungs- und Gesundheitslehre; Fortpflanzung des Menschen und Vererbung; menschliches und tierisches Verhalten; Grundlagen der Ökologie und Botanik. Außerdem werden Prüfungen in nachstehend angeführten LV der Universität für Bodenkultur im Umfang von mindestens 3 Semesterwochenstunden als Studienberechtigungsprüfung für den Unterrichtsgegenstand Biologie anerkannt. Nr. Typ Titel SWS 831.113 V Systematik und Ökologie der Pflanzen 2 831.330 V Ökologie 2 Studienberechtigungsprüfung Vizerektorat, 2014 1 Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Angermayergasse 1 1130 Wien www.agrarumweltpaedagogik.ac.at 2. Betriebswirtschaft Diese Prüfung kann an einer Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schule abgelegt werden. Dazu wurde seitens der Hochschule mit dem Francisco Josephinum eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen (Nähere Informationen und Prüfungsstoff - siehe Beilage). Wie im Prüfungsgegenstand Biologie werden Prüfungen in nachstehend angeführten LV der Universität für Bodenkultur im Umfang von mindestens 3 Semesterwochenstunden als Studienberechtigungsprüfung für den Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft anerkannt. Nr. Typ Titel SWS ECTSCredits 734.167 VÜ Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 4 3 733.107 V Landwirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre 3 4,5 3. Frei wählbares Maturafach Diese Prüfung ist in einem Maturafach einer Höheren landwirtschaftlichen Schule abzulegen. • http://www.bmlfuw.gv.at/land/land-bbf/bildung-agrar-schulen/hlfs.html • http://www.hlfs.schule.at/praxis/portale/hoehere-land-und-forstwirtschaftlicheschulen/ueber-die-hlfs.html Zulassung Die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung erfolgt durch das Vizerektorat der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen: • • • • Konkrete Studienabsicht Mindestalter: 22 Jahre (Ausnahme: 20 Jahre, wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung gemäß Berufsausbildungsgesetz, eine österreichische berufsbildende mittlere Schule oder eine nach Umfang und Anforderungen gleichwertige in- oder ausländische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, danach einen weiteren Bildungsgang absolviert und dabei insgesamt eine mindestens vierjährige Ausbildungsdauer erreicht haben) Nachweis einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung (z.B. Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von einschlägigen Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen und Dienstzeugnisse) Studienberechtigungsprüfung Vizerektorat, 2014 2 Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Angermayergasse 1 1130 Wien www.agrarumweltpaedagogik.ac.at • Staatsangehörigkeit: bei Bewerber/inne/n ohne österreichische Staatsbürgerschaft muss die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachgewiesen werden Ansuchen um Zulassung Das Ansuchen um Zulassung ist nach Abschluss der Studieneingangsphase an das Vizerektorat der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik zu richten (siehe Antragsformular auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html). Im Stadium der Studienberechtigungsprüfung ist ein Hochschulwechsel nicht möglich. Unterlagen zur Antragsstellung • • • • • • • Ansuchen um Zulassung Lebenslauf: tabellarische Darstellung, die speziell auf die Vorbildung eingeht Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Nachweise der einschlägigen Vorbildung (Abschlusszeugnisse) Dienstzeugnisse Gegebenenfalls: Antrag auf Anerkennung von Teilprüfungen anderer Studienberechtigungsprüfungen Prüfungsvorbereitung Schon während der Zeit der Vorbereitung auf die SBP besteht für Sie die Möglichkeit, die staatliche Studienbeihilfe zu bekommen. Informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Stellen! Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium oder durch einen Vorbereitungslehrgang erfolgen. Im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge bieten u.a. folgende Institutionen eingehende Beratung und Information über Ihren Weg zur SBP (für allgemeinbildende Gegenstände): Polycollege – Zweiter Bildungsweg www.polycollege.ac.at Die Wiener Volkshochschulen www.vhs.at Europa-Akademie Dr. Roland www.roland.at Prüfungsablauf Nach erfolgter Zulassung können die einzelnen Pflicht- und Wahlfachprüfungen abgelegt werden. Für die Reihenfolge der einzelnen Prüfungen sowie für die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Prüfungen (und somit für die Gesamtdauer) gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Nicht bestandene Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung dürfen zwei Mal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Teilprüfung der Studienberechtigungsprüfung ist vor einer Prüfungskommission abzulegen. Die Studienberechtigung kann auch über erfolgreich abgelegte Prüfungen an der Universität für Bodenkultur erreicht werden. Studienberechtigungsprüfung Vizerektorat, 2014 3 Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Angermayergasse 1 1130 Wien www.agrarumweltpaedagogik.ac.at Anerkennung bereits abgelegter Prüfungen • • • • Erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfungen (auch einzelne Prüfungen) sowie erfolgreich abgelegte Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen für Berufstätige können aufgrund eines Antrages anerkannt werden, sofern sie den vorgeschriebenen Fächern nach Inhalt und Umfang entsprechen. Eine Anrechnung kann stattfinden, wenn zu ausgewählten Lehrveranstaltungen an der Universität für Bodenkultur ein positiver Prüfungsabschluss erfolgt ist. Gem. §5/1 (Hochschul-Studienberechtigungsgesetz) ist eine Anrechnung von Teilen der Studienberechtigungsprüfung möglich, wenn der Lehrstoff in einem der Fachgebiete im Rahmen der Ausbildung an einer höheren Schule in der 12. oder 13. Schulstufe bereits erfolgreich abgeschlossen wurde. Erfolgreich absolvierte Lehrgänge, die gemäß § 5 (1) des Studienberechtigungsgesetzes prüfungsrechtlich Hochschullehrgängen gleichgestellt sind, werden als erfolgreiche Ablegung der entsprechenden Fachprüfung anerkannt. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung eines derartigen Lehrganges von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien als abgelegte Prüfung anerkannt wird. Studienberechtigung Mit der erfolgreichen Ablegung aller Fachprüfungen bzw. unter Einschluss der Anerkennung einzelner Prüfungen (Prüfungsteile) erwerben Sie die Studienberechtigung für das angestrebte Studium. Die bestandene Studienberechtigungsprüfung und die erworbene Studienberechtigung sind im Studienberechtigungszeugnis, welches die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ausstellt zu beurkunden. Antragsbearbeitung: • • im Sekretariat/Büro des Rektorats: Bettina Wurzinger, Raum 204, Kl. 34; [email protected] Antragsberatung und Genehmigung: VR Mag. Christine Wogowitsch, Raum 201, Kl. 22 [email protected] Studienberechtigungsprüfung Vizerektorat, 2014 4