Sicherheitsdaten

Transcription

Sicherheitsdaten
Sicherheitsblatt
nach Verordnung (ES) 1907/2006 (REACH) Art. 31
Ausgabedatum:
Datum der
letzten Revision:
1.
1.1.
1.2.
17.10.2013
Handelsbezeichnung des Stoffs/ Mittels:
UPHOLSTERY CLEANER
Seite: 1/5
Version:1.0
ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktidentifikator:
UPHOLSTERY CLEANER 1 35470 (1L); 1 35255 (5L)
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird:
Reiniger auf wässriger Basis
Nur für den professionellen Einsatz vorgesehen
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
Hersteller/Lieferant:
1.4.
2.
2.1.
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Notrufnummer:
RETECH Industries GmbH.
Silvesterweg 6
D-13467 Berlin
+49(0)30 405 087 390
+49(0)30 405 087 399
[email protected]
Telefon +420 327 596 012 (7.30-16.00 Uhr)
Toxikologisches Informationszentrum, Na bojišti 1, 128 08 PRAHA 2
Telefon +420 224 919 293, +420 224 915 402 (24 Stunden täglich)
ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren:
Einstufung des Stoffs oder Gemischs:
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Nicht eingestuft.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG:
Nicht eingestuft.
2.2.
Kennzeichnungselemente:
Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Nicht gekennzeichnet.
Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG:
Sicherheitssätze:
S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien: <5% amphoterische Tenside, nicht-ionische Tenside,
Phosphate, Duftstoffe, optische Aufheller.
2.3.
Sonstige Gefahren:
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
3.
3.2.
ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen:
Gemische:
Beschreibung: Wirkstoffgemisch
Gefährliche Stoffe:
CAS: 68131-39-5
EINECS: 500-195-7
CAS: 51981-21-6
EINECS: 257-573-7
Alcohol Etoxylate Surfactant (Alcohols, C12-15, ethoxylated)
Xn R22; Xi R41; N R50
Acute Tox. 4, H302; Eye Dam. 1, H318; Aquatic Acute 1, H400
Tetrasodium Glutamate (tetrasodium N,N-bis (carboxylatomethyl)L-glutamate)
Xi R36/38
Eye Irrit. 2, H319; Skin Irrit. 2, H315
1-5%
1-5%
Sicherheitsblatt
nach Verordnung (ES) 1907/2006 (REACH) Art. 31
Ausgabedatum:
Datum der
letzten Revision:
17.10.2013
Handelsbezeichnung des Stoffs/ Mittels:
UPHOLSTERY CLEANER
Seite: 2/5
Version:1.0
CAS: 61789-40-0
EINECS: 263-058-8
Coco Amido Propyl Betaine (1-Propanaminium, 3-amino-N1-5%
(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-, N-coco acyl derivs., hydroxides,
inner salts)
Xi R36
Eye Irrit. 2, H319
CAS: 7320-34-5
Tetrapotassiumpyrophosphate
1-5%
EINECS: 230-785-7
Xi R36
Eye Irrit. 2, H319
Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien: <5% amphoterische Tenside, nicht-ionische Tenside,
Phosphate, Duftstoffe, optische Aufheller.
4.
4.1.
4.2.
4.3.
5.
5.1.
5.2.
5.3.
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
7.
7.1.
ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Nach Einatmen:
Für frische Luft sorgen. Bei andauerndem Unwohlsein, Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Verschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen
und gut abspülen. Bei andauerndem Unwohlsein, Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt:
Mit fließendem Wasser mehrere Minuten ausspülen. Bei andauerndem Unwohlsein,
Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen und viel Wasser trinken,
wenn die Person bei Bewusstsein ist. Sofort den Arzt aufsuchen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten
Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Keine weiteren relevanten Informationen
verfügbar.
ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung:
Löschmittel:
Geeignete Löschmittel:
Dieses Material ist nicht brennbar.
Aus Sicherheitsgründen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ungeeignete Löschmittel:
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Im Brandfall können sich bilden Kohlenmonooxid (CO), Kohlendioxid (CO2).
Hinweise für die
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Brandbekämpfung:
ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren:
Schutzausrüstung tragen, siehe Abschnitt 8.2. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Das Leck abdichten, sofern dies ohne Risiko möglich ist. Mit Vermiculit, trockenem Sand oder Erde aufnehmen
und in Behälter geben. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. Mit sehr viel Wasser
abspülen, um den Bereich zu säubern.
Verweis auf andere Abschnitte:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung:
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine relevanten Informationen verfügbar.
Sicherheitsblatt
nach Verordnung (ES) 1907/2006 (REACH) Art. 31
Ausgabedatum:
Datum der
letzten Revision:
7.2.
7.3.
8.
8.1.
8.2.
9.
9.1.
9.2.
10.
10.1.
10.2
17.10.2013
Handelsbezeichnung des Stoffs/ Mittels:
UPHOLSTERY CLEANER
Seite: 3/5
Version:1.0
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
In geschlossenen Behältern an einem kühlen, trockenen und
belüfteten Ort lagern. Im Originalbehälter lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Keine relevanten Informationen verfügbar.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Frieren vermeiden.
Spezifische Endanwendungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen:
Zu überwachende Parameter:
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden
Grenzwerten.
Aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Normen.
Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Atemschutz:
Beim empfohlenen Anwendungsverfahren nicht erforderlich.
Augenschutz:
Schutzbrille tragen, wenn die Gefahr der Berührung mit den Augen besteht.
Handschutz:
Bei längerem oder wiederholtem Kontakt chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen.
Handschuhmaterial: Gummi, Neopren oder PVC
Hautschutz:
Arbeitsschutzanzug
Allgemeine Schutzmaßnahmen und hygienische Maßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmassnahmen für den Gebrauch von Chemikalien sollten beachtet werden.
ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften:
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
Form
Flüssigkeit
Farbe:
Grün
Geruch:
Parfümgeruch.
Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt.
pH-Wert :
10
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Nicht bestimmt.
Siedepunkt (Punktebereich) (°C)
Nicht bestimmt.
Flammpunkt (°C):
Nicht bestimmt.
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Nicht bestimmt.
Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
Nicht bestimmt.
Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgrenzen:
untere Grenze (Vol.%):
obere Grenze (Vol. %):
Dampfdruck (bei 20°C):
Nicht bestimmt.
Dampfdichte (bei 20°C)
1,061 g/cm3
Relative Dichte:
Nicht bestimmt.
Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
- Wasser
Löslich
Verteilungskoeffizient
Nicht bestimmt.
(n-Octanol/Wasser):
Selbstentzündungstemperatur:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
Viskosität:
Nicht bestimmt.
Oxidierende Eigenschaften:
Nicht bestimmt.
Sonstige Angaben:
Keine.
ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität:
Reaktivität:
Es werden keine bestimmten Reaktivitätsgefahren mit diesem Produkt
in Verbindung gebracht.
Chemische Stabilität:
Stabil unter normalen Temperaturverhältnissen und empfohlenem
Gebrauch.
Sicherheitsblatt
nach Verordnung (ES) 1907/2006 (REACH) Art. 31
Ausgabedatum:
Datum der
letzten Revision:
Handelsbezeichnung des Stoffs/ Mittels:
17.10.2013
UPHOLSTERY CLEANER
Seite: 4/5
Version:1.0
10.3.
10.4.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Zu vermeidende Bedingungen:
10.5
Unverträgliche Materialien:
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
11.
11.1.
ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben:
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Akute Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Primäre Reizwirkungen:
Haut:
Langfristiger oder wiederholter Kontakt kann Rötung und Reizung
der Haut verursachen.
Augen:
Spritzer in die Augen kann Reizung verursachen.
Korrosivität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Toxizität bei wiederholter
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verabreichung:
Karzinogenität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Mutagenität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Reproduktionstoxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere Informationen:
Kann biem Verschlucken gastrointestinale Symptome, einschließlich
umgekippter Magen verursachen.
12.
ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben:
Das Produkt ist nicht als umweltgefährdendes Produkt klassifiziert.
Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Persistenz und Abbaubarkeit: Es ist zu erwartet, dass das Produkt biologisch abbaubar ist.
Bioakkumulationspotenzial: Kein Bioakkumulationspotenzial.
Mobilität im Boden: Das Produkt ist wasserlösslich.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.1.
12.2.
12.3.
12.4.
12.5.
12.6.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Es ist unwahrscheinlich, dass bestimmte Umstände zu einer
gefährlichen Situation führen.
Es ist unwahrscheinlich, dass bestimmte Materialen oder
Materialgruppen in der Reaktion zu einer gefährlichen Situation führen.
Im Brandfall können sich bilden Kohlenmonooxid (CO), Kohlendioxid
(CO2).
13.
13.1.
ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung:
Verfahren der Abfallbehandlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen Vorschriften.
Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
14.
14.1.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport:
Landtransport:
ADR/RID--GGVS:
Seeschiffstransport:
IMDG-Klasse:
Lufttransport:
ICAO / IATA - Klasse:
14.2.
14.3.
15.
15.1.
Nicht eingestuft.
Nicht eingestuft.
Nicht eingestuft.
ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften:
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch:
Gebrauchte Vorschriften:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (REACH) in gültigen Fassung
Sicherheitsblatt
nach Verordnung (ES) 1907/2006 (REACH) Art. 31
Ausgabedatum:
Datum der
letzten Revision:
17.10.2013
Handelsbezeichnung des Stoffs/ Mittels:
UPHOLSTERY CLEANER
Seite: 5/5
Version:1.0
Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission in gültigen Fassung zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH)
Richtlinie (EG) Nr. 67/548/EWG des Rates in gültigen Fassung und Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates in gültigen Fassung für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
gefährlicher Zubereitungen
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (CLP) in gültigen Fassung über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission in gültigen Fassung zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 (CLP)
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in gültigen Fassung über
Detergenzien
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16.
ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben:
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Volle Fassung der im Punkte 3 angeführten R-Sätze und Gefahrenhinweise:
R22 Gesundheitsschädlich beim Verchlucken.
R36 Reizt die Augen.
R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement
concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer
(Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
MAL-Code: Måleteknisk Arbejdshygiejnisk Luftbehov (Regulation for the labeling concerning inhalation
hazards, Denmark)
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert
DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
WEL: Workplace exposure limits
EC50: Effective concentration, 50 percent
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
DNEL: Derived No-Effect Level
PNEC: Predicted No Effect Concentration
*Gegenüber der letzten Version hat sich die Informationen verändert.