0180-0185 ALLG_Meldungen_08
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AKTUELLE MELDUNGEN Praxisgebühr: Barzahlung ist recht und billig Bargeldloser Zahlungsverkehr ist zeitaufwändig und kostenintensiv. Günstigste Inkassomethode bleibt nach wie vor die Barzahlung. Seit die Einführung der Praxisgebühr beschlossen ist, können sich Ärzte kaum noch vor Angeboten retten, die den bargeldlosen Zahlungsverkehr propagieren. Zahlungsmöglichkeiten per EC-Karte oder via Handy sollen der Praxis die 10 Euro auch dann sichern, wenn Patienten mit leerem Geldbeutel in der Tür stehen. Für viele Praxen, die bislang keinen bargeldlosen Zahlungsverkehr anboten, erscheint die Praxisgebühr Anlass genug, über solche Alternativen nachzudenken. Aber das kann man sich sparen. So sieht es zumindest der Studiengang Medizinökonomie der Rheinischen Fachhochschule Köln. Im Projekt „Prozesskostenanalyse Praxisgebühr“ haben Studenten ermittelt, wie viel das Einfordern der Praxisgebühr eine Arztpraxis kostet. Die Erhebung hatte Richtwerte zum Ziel, die die zusätzlich verursachten Kosten in der Praxis einschätzbar machen. Auch wenn die individuellen Zahlen des einzelnen Betriebes aus vielerlei Gründen von den ermittelten abweichen können, gilt doch für alle: Die Barzahlung ist die mit Abstand kostengünstigste Inkassomöglichkeit. Kuverts, Porto, Druckerverbrauchsmaterial, EC-CashBelegrolle sowie Monatsmiete für das EC-Cash-Terminal, bankübliche Buchungskosten bei z.B. Überweisung oder Bareinzahlung aufs Praxiskonto sowie den Zinsvorteil der Praxis, der durch höhere Liquidität erzielt wird. Um die Ergebnisse transparent und überschaubar zu halten, orientiert sich die Studie an Standard-Praxisabläufen und den gängigsten Zahlungsmethoden. Grundlage für die Berechnung des finanziellen Mehraufwands sind Kostenschlüssel für z.B. das Arbeitsentgelt der Helferinnen nach geltendem Tarif, Materialkosten für Quittungen, Papier, Aufgrund praxisindividueller Gegebenheiten bleiben unter anderem unberücksichtigt der fachgruppenspezifisch erhöhte Aufwand für das Ausstellen von Überweisungsscheinen, die Steigerung der Buchführungskosten durch Zunahme der Buchungsposten sowie die steuerlichen Auswirkungen der höheren Praxisausgaben. Zusätzliche Aufwendungen in der Praxis für 1.000 zahlungspflichtige Patienten mit Primärschein 182 Szenarien Zahlungsart Patienten zahlen beim ersten Besuch bar EC-Cash mit PIN-Code 310 680 17 25 Patienten bekommen eine Rechnung ausgehändigt und zahlen später bar EC-Cash mit PIN-Code Überweisung 650 840 960 33 42 33 FRAUENARZT 45 (2004) Nr. 3 Verwaltungskosten in Euro etwa Zeitaufwand in Stunden etwa Die anhand bestimmter Szenarien ermittelten Zahlen verdeutlichen, dass EC-Cash hohe Verwaltungskosten und entsprechenden Zeitaufwand verursacht. Wer also diese Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs als zusätzlichen Patientenservice anbietet, verschenkt bares Geld. Keinem Arzt werden die Praxisgebührbedingten Mehraufwendungen erstattet. Um den Schaden zu begrenzen, sollten Ärzte deshalb das kleinere Übel wählen und die Barzahlung favorisieren – getreu dem Motto: Nur Bares ist Wahres. Bestätigt hat sich letztlich auch, was die Ärzteschaft in der Praxisgebühr-Debatte seit jeher zu bedenken gibt: die Praxisgebühr verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten. Auch wenn Patienten trotz Rechnung und Zahlungserinnerung nicht zahlen, muss der Arzt pro Fall ganze 1,80 Euro berappen (bevor die KV auch noch in ihre Tasche greifen darf). Zu übertreffen ist dieser Betrag nur, wenn Patienten nach der Erinnerung doch noch zahlen. Bei einem gemahnten Spätzahler schwanken nämlich die Kosten je nach Zahlungsmethode zwischen 2,10 und 2,50 Euro. Geht man auf Kassenseite von analogen Mehraufwendungen aus, wird die Praxisgebühr eher die Aufstockung des Verwaltungsapparates finanzieren statt Kassenbeiträge zu senken.