0180-0185 ALLG_Meldungen_08

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0180-0185 ALLG_Meldungen_08
AKTUELLE MELDUNGEN
Praxisgebühr:
Barzahlung ist recht und billig
Bargeldloser Zahlungsverkehr ist zeitaufwändig und kostenintensiv.
Günstigste Inkassomethode bleibt nach wie vor die Barzahlung.
Seit die Einführung der
Praxisgebühr beschlossen
ist, können sich Ärzte
kaum noch vor Angeboten
retten, die den bargeldlosen Zahlungsverkehr propagieren. Zahlungsmöglichkeiten per EC-Karte
oder via Handy sollen der
Praxis die 10 Euro auch
dann sichern, wenn Patienten mit leerem Geldbeutel in der Tür stehen.
Für viele Praxen, die bislang keinen bargeldlosen
Zahlungsverkehr anboten,
erscheint die Praxisgebühr
Anlass genug, über solche
Alternativen nachzudenken. Aber das kann man
sich sparen. So sieht es
zumindest der Studiengang Medizinökonomie
der Rheinischen Fachhochschule Köln.
Im Projekt „Prozesskostenanalyse Praxisgebühr“
haben Studenten ermittelt, wie viel das Einfordern der Praxisgebühr
eine Arztpraxis kostet. Die
Erhebung hatte Richtwerte zum Ziel, die die zusätzlich verursachten Kosten in der Praxis einschätzbar machen. Auch
wenn die individuellen
Zahlen des einzelnen Betriebes aus vielerlei Gründen von den ermittelten
abweichen können, gilt
doch für alle: Die Barzahlung ist die mit Abstand
kostengünstigste Inkassomöglichkeit.
Kuverts, Porto,
Druckerverbrauchsmaterial, EC-CashBelegrolle sowie
Monatsmiete für das
EC-Cash-Terminal,
„ bankübliche Buchungskosten bei z.B. Überweisung oder Bareinzahlung aufs Praxiskonto sowie
„ den Zinsvorteil der
Praxis, der durch höhere Liquidität erzielt
wird.
Um die Ergebnisse transparent und überschaubar zu halten, orientiert
sich die Studie an Standard-Praxisabläufen und
den gängigsten Zahlungsmethoden. Grundlage für
die Berechnung des finanziellen Mehraufwands
sind Kostenschlüssel für
z.B.
„ das Arbeitsentgelt der
Helferinnen nach geltendem Tarif,
„ Materialkosten für
Quittungen, Papier,
Aufgrund praxisindividueller Gegebenheiten bleiben
unter anderem unberücksichtigt
„ der fachgruppenspezifisch erhöhte
Aufwand für das Ausstellen von Überweisungsscheinen,
„ die Steigerung der
Buchführungskosten
durch Zunahme der
Buchungsposten sowie
„ die steuerlichen Auswirkungen der höheren
Praxisausgaben.
Zusätzliche Aufwendungen in der Praxis
für 1.000 zahlungspflichtige Patienten mit Primärschein
182
Szenarien
Zahlungsart
Patienten zahlen
beim ersten Besuch
bar
EC-Cash mit PIN-Code
310
680
17
25
Patienten bekommen eine
Rechnung ausgehändigt
und zahlen später
bar
EC-Cash mit PIN-Code
Überweisung
650
840
960
33
42
33
FRAUENARZT  45 (2004)  Nr. 3
Verwaltungskosten
in Euro
etwa
Zeitaufwand
in Stunden
etwa
Die anhand bestimmter
Szenarien ermittelten Zahlen verdeutlichen, dass
EC-Cash hohe Verwaltungskosten und entsprechenden Zeitaufwand verursacht. Wer also diese
Form des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs als zusätzlichen Patientenservice anbietet, verschenkt
bares Geld. Keinem Arzt
werden die Praxisgebührbedingten Mehraufwendungen erstattet. Um den
Schaden zu begrenzen,
sollten Ärzte deshalb das
kleinere Übel wählen und
die Barzahlung favorisieren – getreu dem Motto:
Nur Bares ist Wahres.
Bestätigt hat sich letztlich auch, was die Ärzteschaft in der Praxisgebühr-Debatte seit jeher zu
bedenken gibt: die Praxisgebühr verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten. Auch wenn Patienten
trotz Rechnung und Zahlungserinnerung
nicht
zahlen, muss der Arzt pro
Fall ganze 1,80 Euro berappen (bevor die KV auch
noch in ihre Tasche greifen darf).
Zu übertreffen ist dieser
Betrag nur, wenn Patienten nach der Erinnerung
doch noch zahlen. Bei einem gemahnten Spätzahler schwanken nämlich die
Kosten je nach Zahlungsmethode zwischen 2,10
und 2,50 Euro.
Geht man auf Kassenseite
von analogen Mehraufwendungen aus, wird die
Praxisgebühr eher die Aufstockung des Verwaltungsapparates
finanzieren
statt Kassenbeiträge zu
senken.