Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V. Infoblatt Deutsches

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Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V. Infoblatt Deutsches
Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V.
Träger: Pferdesportverband Westfalen e. V.
Infoblatt Deutsches Reitabzeichen IV, III, II
Das Deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
• Für die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV)
ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
• Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen
Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
• Besitz des Basispasses Pferdekunde
• Teilnahme an einem Lehrgang mit anschließender Prüfung zum DRA IV
• Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt
und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil:
• Lektionen in Anlehnung an die Dressur Klasse E entweder einzeln oder/und in der
Abteilung (Hilfszügel sind gemäß §70d LPO zugelassen)
• Reiten im leichten Sitz und absolvieren einer Stilspringprüfung mit
Standardanforderungen der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und
Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führen der dritte Ungehorsam
oder der zweite Sturz zum Ausschluss.
Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch durch das Geländereiten ersetzt
werden. Die Anforderungen im Geländereiten sind an einen Geländereiterwettbewerb
angelehnt. Sie können auch zusätzlich die Teilprüfung Geländereiten (auch zeitlich
unabhängig von der Gesamtprüfung) absolvieren. Auch hier werden die Anforderungen an
einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.
Der theoretische Teil:
• Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E
• Grundkenntnisse im Bereich der Koordinations- und Konditionsfähigkeiten
• Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über
Verbandsnormen für den Tierschutz Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im
Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr
Wer hat bestanden?
Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) mindestens die Note 5,0
erreichen. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung
frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte
Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV
hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung
Springen.
Quelle: APO 2010, FN Merkblätter
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Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V.
Träger: Pferdesportverband Westfalen e. V.
Das Deutsche Reitabzeichen Klasse III (DRA III)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Auch beim Deutschen Reitabzeichen Klasse III (DRA III) gibt es keine Altersbeschränkung.
• Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen
Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
• Teilnahme am Lehrgang mit anschließender Prüfung zum DRA III
• Sie müssen mindestens 3 Monate im Besitz des DRA IV sein
• Ihr Pferd muss mindestens 5 Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand den
Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil:
• Dressurreiterprüfung der Klasse A des aktuellen Aufgabenheftes einzeln oder zu
zweit
• Reiten im Trab und im Galopp im leichten Sitz nach Weisung der Richter (möglichst)
im Außengelände
• Stilspringen der Klasse A* mit Standardanforderungen. Hier geben Hindernisfehler
und Ungehorsam keinen Abzug. Allerdings führen der dritte Ungehorsam und der
zweite Sturz zum Ausschluss.
Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch durch das Geländereiten ersetzt
werden. Die Anforderungen im Geländereiten sind einem Stilgeländeritt, der zwischen der
Klasse E und A liegt, angelehnt. Sie können auch zusätzlich die Teilprüfung Geländereiten
(auch zeitlich unabhängig von der Gesamtprüfung) absolvieren. Auch hier werden die
Anforderungen an einen Stilgeländeritt, der zwischen der Klasse E und A liegt, abgeprüft.
Der theoretische Teil:
• Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse A
• Kenntnisse rund um die Teilnahme am Turniersport
• Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
• Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich
Transport
Wer hat bestanden?
In jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) muss mindestens die Note 5,0 erreicht
werden. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber
frühestens nach drei Monaten wiederholen. Falls Sie zweimal die gleiche Teilprüfung nicht
bestehen, müssen Sie die ganze Prüfung wiederholen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie
zwei Teile nicht bestanden haben. Die Teilprüfung Geländereiten haben Sie bestanden,
wenn Sie auch hier die Mindestnote 5,0 erreicht haben. Diese Teilprüfung hat aber keinen
Einfluss auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Abzeichens, es sei denn, sie ersetzt
die Teilprüfung Springen.
Quelle: APO 2010, FN Merkblätter
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Westfälische Reit- und Fahrschule Münster e.V.
Träger: Pferdesportverband Westfalen e. V.
Das Deutsche Reitabzeichen Klasse II (DRA II)
Anforderungen an Reiter und Pferd
• Mitglied in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesund/ oder Anschlussverbände angehört
• wenn Sie mindestens seit einem Jahr im Besitz des DRA III bzw. DRA III/Dressur
oder DRA III/Springen oder DRA III/Gelände sind
• Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb des DRA II
• Die eingesetzten Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein bzw. für das DRA
II/Dressur und das DRA II/Springen 6-jährig und älter sein.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil:
• Dressurreiterprüfung der Kl. L - allerdings auf Kandare - gemäß des aktuellen
Aufgabenheftes
• Stilspringen der Kl. L mit Standardanforderungen. Für Hindernisfehler und
Ungehorsam gibt es keine Abzüge. Allerdings führen der dritte Ungehorsam oder der
zweite Sturz zum Ausschluss.
Der theoretische Teil:
• umfassende Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse
L, Verpassen und Auflegen einer Kandare
• umfassende Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
Wer hat bestanden?
Für das silberne Reitabzeichen müssen Sie in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen,
Theorie) eine Mindestnote von 6,5 erreichen. Bestehen Sie eine Teilprüfung nicht, so
können Sie diese innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen.
Sind zwei oder drei Teilprüfungen schlechter als 6,5 bewertet worden oder ist eine
Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Quelle: APO 2010, FN Merkblätter
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